Franz-Rohde-Haus: Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für den Block Dragoner-/Wendt-/Ludwig-Marum-/Blücherstraße
| Vorlage: | 2018/0191 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 28.03.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Weststadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.04.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zu Anträgen KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2016/0568 2018/0191 Verantwortlich: Dez. 6 Franz-Rohde-Haus: Anträge der KULT-Fraktion Gremium Termin TOP ö nö Planungsausschuss 18.04.2018 5 x Gemeinderat 24.04.2018 22.1/22.2 x Kurzfassung 1. Antrag der KULT-Gemeinderatsfraktion vom 27. September 2016 auf Änderung des Bebauungs- plans: Dieser wurde im Gemeinderat vom 22. November 2016 abgesetzt und zur Beratung in den Planungsausschuss verwiesen. Inhalt des ursprünglichen Antrages war, „...den Bebauungsplan Dragonerstraße 4 - 6 dahingehend zu ändern, dass eine Blockrandbebauung des Grundstückes aufgrund der Denkmaleigenschaft des Ensembles Franz-Rohde-Haus und Park nicht zulässig ist.“ (KULT-Gemeinderatsfraktion). Die Situation hat sich durch die zwischenzeitliche Veräußerung des Anwesens grundlegend dahingehend geändert, dass der neue Eigentümer im Rahmen des beste- henden Baurechts und unter Erhalt des Franz-Rohde-Hauses die Nutzungsart „Wohnen“ realisieren möchte. 2. Antrag der KULT-Gemeinderatsfraktion vom 5. März 2018 „Aufstellungsbeschluss für einen Be- bauungsplan für den Block „Dragoner-/Wendt-/Ludwig-Marum-/Blücherstraße“: Der bestehende Bebauungsplan 614 „Nutzungsartfestsetzung“ soll mit der Vorgabe des Erhalts der Sachgesamtheit „Franz-Rohde-Haus und Park“ und der verbliebenen Freiräume im Blockinnenbereich geändert werden. Hierzu soll eine öffentliche Informationsveranstaltung stattfinden. Derzeit besteht aus städ- tebaulichen Gründen aus Sicht der Verwaltung hierzu keine Veranlassung, ein solcher Bebauungs- plan könnte als Negativplanung unwirksam sein. Finanzielle Auswirkungen des Antrages (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Städtebau Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Zum Antrag vom 27. September 2016 Planungsrechtliche Situation Das Franz-Rohde-Haus liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 614 „Nut- zungsartfestsetzung“, der für die Grundstücke „Reines Wohngebiet“ nach BauNVO von 1977 festsetzt. Das Maß der baulichen Nutzung richtet sich nach § 34 BauGB (Einfügen in die Umge- bung). Auf dem Grundstück befinden sich im zur Dragonerstraße gelegenen Garten eine Stielei- che, eine Roteiche sowie eine Kastanie, die nach der geltenden Baumschutzsatzung bezie- hungsweise aus Gründen des Artenschutzes nicht gefällt werden dürfen. Der übrige Bewuchs könnte entfernt werden, es müssten aber Ersatzpflanzungen erfolgen. Das Plangebiet liegt in der Weststadt und ist geprägt durch offene und geschlossene Block- randbebauung sowie von Anbauten unterschiedlicher Größe im rückwärtigen Bereich. Im Be- reich der Dragonerstraße 4 - 6 weicht diese durch eine zurückgesetzte Bebauung davon ab. Hier befindet sich das denkmalgeschützte Franz-Rohde-Haus, dessen Nutzung als Pflegeheim auf- grund der Anforderungen aus den gesetzlichen Vorschriften ohne Modernisierungsmaßnahmen ab Ende 2019 nicht mehr fortgeführt werden könnte. Mit einem Bebauungsplan kann das gewünschte Ziel, das Baudenkmal in seiner Substanz nicht zu verlieren, nicht erreicht werden. Auch wenn ein Bebauungsplan den Bestand festsetzt, stün- de einem Vorhabenträger die Möglichkeit offen, in einem denkmalrechtlichen Prüfungsverfah- ren die Unwirtschaftlichkeit der Erhaltung des Baudenkmals zu belegen und so den Abbruch zu erreichen. Eine Entschädigung für die Rücknahme von bestehenden Bebauungsmöglichkeiten ist nach §§ 39 ff. BauGB ergänzend zu prüfen. Denkmal nach § 2 des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg Das Franz-Rohde-Haus ist nach der Qualifizierung des Landesamtes für Denkmalpflege ein Denkmal nach § 2 des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg. Zugehörig ist die das Bau- denkmal umgebende Freifläche, ohne allerdings selbst eine Denkmaleigenschaft zu haben. Be- wachsen ist diese Freifläche heute unter anderem mit einem Baumbestand, auf den sich der Denkmalschutz substantiell aber nicht erstreckt. Heutige Situation Hinsichtlich der für die Gemeinderatssitzung vom 22. November 2016 erfolgten Stellungnahme zum Antrag der KULT-Fraktion hat sich die Situation zwischenzeitlich maßgeblich verändert: Durch den seinerzeitigen Eigentümer, den Evangelischen Verein für Stadtmission in Karlsruhe e.V., wurde ein Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gestellt. Hier sollte das Franz-Rohde-Haus zur Weiterführung des Pflegeheims durch eine ergän- zende Bebauung an der Dragonerstraße, unter Erhalt der beiden Eichen, erweitert werden. Der Planungsausschuss hatte das Vorhaben bereits in der Sitzung vom 22. Dezember 2015 vor- beraten und diesem in der Sitzung vom 14. Januar 2016 zugestimmt. Nach Vorstellung im Ge- staltungbeirat im März 2016, mit Empfehlung zu einer Mehrfachbeauftragung sowie zahlrei- chen Abstimmungsgesprächen zu einer möglichen und denkmalgerechten Bebauung des Grundstücks, ruhte das Verfahren seitens des Vorhabenträgers. In dieser Zeit wurde durch die KULT-Fraktion ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans gestellt, welcher in der Sitzung des Gemeinderats vom 22. November 2016 von der Tagesordnung genommen und zur Bera- tung in den Planungsausschuss verwiesen wurde. Bis zur Veräußerung des Anwesens durch den Vorhabenträger am 28. Juli 2017 wurde das Ver- fahren beziehungsweise die vorgesehene Mehrfachbeauftragung vom Vorhabenträger nicht Ergänzende Erläuterungen Seite 3 weiter betrieben. Neue Eigentümerin ist die Ergon Invest GmbH, die gleichfalls Eigentümerin des rückwärtig angrenzenden Grundstücks Blücherstraße 20 ist. Sie beabsichtigt, die Fläche unter Erhalt des Franz-Rohde-Hauses für eine attraktive Wohnnutzung (Familien- und Seniorenwoh- nen) umzunutzen. Das Bestandsgebäude wird in seinen wesentlichen Teilen und der gesamten Grundstruktur erhalten. Bauliche Ergänzungen sind – soweit ersichtlich – untergeordneter Na- tur. Lediglich zwei bauliche Ergänzungen werden dem Bestand hinzugefügt. Die Aufstellung eines Bebauungsplans wird hierfür nicht erforderlich sein, da das Vorhaben aufgrund der heuti- gen Einschätzung gemäß §§ 30 Abs. 3, 34 BauGB genehmigungsfähig sein dürfte. Ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan in Verbindung mit einer Veränderungssperre ist derzeit städtebaulich nicht erforderlich, zumal die Eigentümerin keine Planungsabsichten hinsichtlich einer Blockrandbebauung hat. Vorkaufsrecht der Stadt Karlsruhe Zuvor wurde die Ausübung des im Rahmen der Veräußerung durch die Evangelische Stadtmissi- on bestehenden Vorkaufsrechts zugunsten der Stadt Karlsruhe geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung wurden in der Beschlusssvorlage Nr. 2017/0565 dargestellt und erläutert. Nach Tagung des Hauptausschusses am 19. September 2017 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 26. September 2017 entschieden, dass das zugunsten der Stadt bestehende und binnen zwei Monaten nach Veräußerung auszuübende Vorkaufsrecht nicht geltend gemacht wird. Stellungnahme des Gestaltungsbeirats am 1. Dezember 2017 Die von der neuen Eigentümerin vorgelegte Planung unter der erhaltenden Einbeziehung des Franz-Rohde-Hauses wurde insgesamt auch vom Gestaltungsbeirat in der Sitzung vom 1. De- zember 2017 begrüßt. Die Planung wird aktuell in intensiver Abstimmung mit der Denkmal- schutzbehörde weitergeführt. 2. Zum Antrag der KULT-Gemeinderatsfraktion vom 5. März 2018 Der Änderungsantrag erweitert den Geltungsbereich des Bebauungsplanes deutlich. Wesentli- ches weiteres Planungsziel ist die Freihaltung des gesamten Blockinnenbereichs. Anlass für den Antrag dürfte die von der Ergon Invest GmbH vorgestellte Planung sein. Diese sieht auch einen Neubau auf dem Nachbargrundstück vor. Eine Nachverdichtung wäre hier nach §§ 30 Abs. 3, 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Derzeitige bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Grundlagen Ein Vorhaben im unbeplanten lnnenbereich ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Sind diese Voraussetzungen sowie auch alle weiteren zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllt, besteht der An- spruch auf Erteilung einer Baugenehmigung ohne weiteren Ermessensspielraum. Vorliegend könnte eine Bebaubarkeit des Nachbargrundstücks grundsätzlich nach §§ 30 Abs. 3, 34 Abs. 1 BauGB zulässig sein. Dies hängt allerdings stets vom konkreten Baugesuch ab, wel- ches noch nicht vorliegt. Die vom Investor bisher vorgelegte Planung stellt eine städtebaulich behutsame, sinnvolle und vertretbare Nachverdichtung im Blockinnenbereich dar. Hierzu gibt es in der Stadt viele vergleichbare Gebiete, an welchen sich zeigt, dass sich eine verträgliche bauli- che Nutzung von Blockinnenbereichen im Rahmen des dort bestehenden Baurechts bewährt. Die Berücksichtigung nachbarlicher Interessen kann erst auf Grundlage des konkreten Bauge- suchs beurteilt werden (unter anderem Abstandsflächen, Verschattung). Das Vorhaben ist auch - im Gegensatz zu anderen Gebieten - nicht von einer geschlossenen Blockrandbebauung um- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 geben, und verschiedentlich ist bereits in der Vergangenheit eine Nachverdichtung erfolgt. Es befinden sich darüber hinaus verschiedene Grünflächen und parkähnliche Gärten in der unmit- telbaren Nachbarschaft. Nicht zuletzt muss der Umstand berücksichtigt werden, dass die Planung des Investors den Erhalt und die Sanierung des Franz-Rohde-Hauses zum Gegenstand hat. Es besteht daher insgesamt derzeit kein Anlass für einen Bebauungsplan oder einen vorgelagerten Aufstellungsbeschluss. Vorhaben des Evangelischen Vereins für Stadtmission in Karlsruhe Im Gegensatz zu den aktuellen Planungen der Ergon Invest GmbH fügte sich das seinerzeit vom Evangelischen Verein für Stadtmission in Karlsruhe e.V. geplante Vorhaben durch einen gänzli- chen Neubau mit winkelförmiger Kubatur sowie seine Art der Nutzung (Pflegeheim) eben nicht in die Eigenart der Umgebung eines Wohngebiets ein, weshalb hier das Schaffen von Planungs- recht erforderlich gewesen wäre. Vorhaben der Ergon Invest GmBH Die vom neuen Eigentümer vorgesehene Nutzung „Wohnen“ fügt sich im Gegensatz dazu in die nähere Umgebung ein, ebenso wie die im rückwärtigen Bereich vorgesehene Bebauung, wie sie bereits von der Bebauung in der Blücherstraße vorgegeben wird. Nach derzeitigem Stand ist im Rückbereich der Blücherstraße 20 ein freistehendes, dreigeschossiges Gebäude mit Staffelge- schoss geplant. Zusammenfassung Wie bereits dargestellt, besteht derzeit aus städtebaulichen Gründen keine Veranlassung für einen Aufstellungsbeschluss in Verbindung mit einer Zurückstellung oder einer Veränderungs- sperre zur Verhinderung des aktuellen Bauvorhabens. Grundsätzlich kann die Stadt von ihrer Planungshoheit Gebrauch machen, um die Nachverdichtung zu steuern. Wenn das Vorhaben sich jedoch wie oben beschrieben, nach Art und Maß einfügt, fehlt es bereits an der gesetzli- chen Voraussetzung der Erforderlichkeit zur Aufstellung eines Bebauungsplans. Aus planungsrechtlicher Sicht ist kritisch zu hinterfragen, ob der beantragte Bebauungsplan als unzulässige Negativplanung zu qualifizieren und damit wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 3 BauGB unwirksam sein könnte. Der konkrete planerische Wille der Gemeinde - Freihaltung des Blockinnenbereichs – könnte insofern problematisch sein, als in anderen Innenstadtquartieren eine Nachverdichtung zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum gerade angestrebt wird. Geht man von einer (zumindest teilweisen) Bebaubarkeit des Blockinnenbereichs nach §§ 30 Abs. 3, 34 Abs. 1 BauGB aus, so könnten den Grundstückseigentümern möglicherweise Entschädigungsansprüche nach §§ 39 ff. BauGB zustehen. Das Baugenehmigungsverfahren sieht die Nachbarbeteiligung vor, darüber hinaus jedoch keine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung. Am 20. November 2017 fand eine Bürgerinformation durch die Ergon Invest GmbH statt.
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0191 Franz-Rohde-Haus: Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für den Block Dragoner-/Wendt-/Ludwig- Marum-/Blücherstraße Gremium Termin TOP ö nö Planungsausschuss 18.04.2018 5 x Gemeinderat 24.04.2018 22.2 x 1. Der Bebauungsplan 614 „Nutzungsartfestsetzung" für den Block Dragoner-/ Wendt-/Ludwig- Marum-/Blücherstraße wird mit folgenden Vorgaben geändert: Erhalt der Sachgesamtheit „Franz-Rohde-Haus und Park“ mit ihrer Denkmaleigenschaft in ihrer jetzigen Form. Erhalt der verbliebenen Freiräume im Inneren des Blocks entsprechend den städtischen Leitgedanken aus anderen dicht bebauten Quartieren. 2. Die Stadtverwaltung führt baldigst eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Aufstellung des Bebauungsplans und zum Bauvorhaben Dragonerstraße 4-6 / Blücherstraße 20 durch. Die aktuellen Entwicklungen rund um das Franz-Rohde-Haus zeigen, wie notwendig die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans, ggf. mit Veränderungssperre geworden ist. Denn nur mithilfe eines Bebauungsplans haben die Stadtverwaltung und der Gemeinderat die Möglichkeit, die Entwick- lungen und damit auch die Bebaubarkeit dieses wertvollen Weststadtquartiers nachhaltig zu steuern. Dies sieht insbesondere die Stadtverwaltung selbst so; Zitat aus der Gemeinderatsvorlage vom 25.September 2017: „Weiter kann die Stadt Karlsruhe durch flankierende Maßnahmen einen gewis- sen Einfluss auf diese Entwicklung ausüben, so kann beispielsweise durch einen Bebauungsplan die Entwicklung gesteuert und justiert werden, insbesondere die Bebaubarkeit des Grundstücks.“ Aus Sicht der Karlsruherinnen und Karlsruher haben damit und wegen anderer öffentlicher Äußerun- gen der Oberbürgermeister und das Stadtplanungsamt im Rahmen des Verkaufs des Grundstücks des Franz-Rohde-Hauses den Bürgerinnen einen wie auch immer gearteten Bebauungsplan quasi verspro- chen. Eine Abkehr von dieser städtischen Haltung ist nicht vermittelbar. Falls für die Sicherstellung der planerischen Überlegungen notwendig, muss das Areal des Blocks Dra- goner-/Wendt-/Ludwig-Marum-/Blücherstraße zudem mit einer Veränderungssperre belegt werden. Diese muss auch eine mögliche Teilung des Grundstücks des Franz-Rohde-Hauses ausschließen. Zum Hintergrund: Das Bauvorhaben Dragonerstraße 4-6 / Blücherstraße 20 hat Signalwirkung für die ganze Stadt Karlsruhe. Bei einem besonderen Areal wie diesem darf die Stadt nicht dem Investoren- druck nachgeben. Folgende Gründe sind dafür zu nennen: Erstens ist der Schutz von Baudenkmälern, aber auch von nicht denkmalgeschützten, jedoch stadtbildprägenden Ensembles eine noch deutlich zu verstärkende Aufgabe der Stadt. Und zweitens ist der Erhalt bzw. sogar die Schaffung von Grünflä- chen in dicht bebauten Quartieren, insbesondere im Innenraum von durch Blockrandbebauung ge- prägten Arealen ein städtebauliches Ziel der Stadt. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 Auf reine Ankündigungen des Investors, im Rahmen des derzeit bestehenden Baurechts und unter Erhalt des Franz-Rohde-Hauses Wohnnutzung realisieren zu wollen, sollte sich die Stadtverwaltung nicht verlassen. Da noch kein Bauantrag gestellt wurde, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes jetzt noch ohne Schaden möglich. Zudem wurde im Planungsausschuss 2015 eine öffentliche Informationsveranstaltung versprochen, die dann nie stattfand. Im Zuge des Verkaufs des Grundstücks Dragonerstraße 4-6 im Herbst 2017 sprach die Stadtverwaltung erneut von einer solchen öffentlichen Information. Die jetzige öffentliche Bera- tung im Planungsausschuss ist ein notwendiger Schritt, aber nicht hinreichend für die Information der Öffentlichkeit, die sich in Ausschüssen ja nicht mit Fragen melden kann. Weitere Begründung erfolgt mündlich. unterzeichnet von: Erik Wohlfeil Lüppo Cramer
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Niederschrift 49. Plenarsitzung Gemeinderat 24. April 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 22 der Tagesordnung: Franz-Rohde-Haus: Anträge der KULT-Fraktion Punkt 22.1 der Tagesordnung: -zurückgezogen- Punkt 22.2 der Tagesordnung: Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für den Block Dragoner-/Wendt-/Ludwig-Marum-/Blücherstraße Antrag: Kult Vorlage: 2018/0191 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Ziffer 1: bei 9 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt Ziffer 2: bei 14 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 22.2 zur Behandlung auf und verweist auf die Vorberatung im Planungsausschuss am 18. April 2018. Zuerst hat es zwei Anträge gegeben, aber die KULT schlägt vor, ihren Antrag zurückzuzie- hen. Wenn es keinen Widerspruch gibt, was ich aus formalen Gründen abfragen muss, dann diskutieren wir jetzt nur Tagesordnungspunkt 22.2. Stadtrat Cramer (KULT): Im September letzten Jahres hat der Gemeinderat auf Anraten des Oberbürgermeisters und der Ersten Bürgermeisterin den Beschluss gefasst, das Vor- kaufsrecht für das Franz-Rohde-Haus nicht auszuüben. Schon nach einem halben Jahr zeigt sich, dass dieser Beschluss, das Franz-Rohde-Haus nicht zu erwerben, keine kluge Entschei- dung war. Die Stadt Karlsruhe hat letztendlich ein Verlustgeschäft gemacht, da durch den Kauf des Franz-Rohde-Hauses Renditen zu erzielen gewesen wären, über die man sich heu- te die Hände reiben würde. Dieser Nichtkauf wird von vielen Fehleinschätzungen begleitet. Die erste Fehleinschätzung war, dass wir der Aussage des Investors blind gefolgt sind, nur mit einer Nachverdichtung im Bereich Blücherstraße 20 würde sich für ihn der Kauf des Franz-Rohde-Haus rechnen. Mittlerweile ist bekannt, dass das Franz-Rohde-Haus sich sehr wohl alleine rechnet. Die zweite Feheinschätzung war, dass wir den frommen Worten des Investors geglaubt haben, er werde das Denkmal erhalten. Doch die Wirklichkeit sieht an- – 2 – ders aus. Das Haus wird entkernt und die Fassade wird so stark verändert, dass der Status eines Kulturdenkmals in Gefahr ist, aber damit nicht genug. Es soll eine massive Nachver- dichtung in die Blockrandbebauung eingebracht werden, entgegen aller stadtbild- und klimarelevanten Bedenken. Die dritte Fehleinschätzung war, dass wir die Aussage, dass der Park als Gesamteinheit bestehen bleibt, allzu gerne hören wollten. „Kein Baum wird ge- fällt“, diese Worte klingen mir noch im Ohr, eine Aussage, die auf einer Promotionsveran- staltung des Investors im November gemacht wurde. Inzwischen haben das Garten- baumamt und das Umweltdezernat der Fällung von sieben kerngesunden Buchen zuge- stimmt. Wenn das Vorhaben weiter umgesetzt wird, werden an die zwanzig Bäume der Kreissäge zum Opfer fallen. Herr Oberbürgermeister, die Bürgerschaft will endlich Klarheit und verlangt eine Transpa- renz in den Entscheidungen. Sie haben den Bürgerinnen und Bürgern dieses Versprechen gegeben. Warum ist das alles aus dem Ruder gelaufen? Wir haben eine Denkmalschutzbe- hörde, die ihren Namen nicht mehr verdient, weil am Ende nur die juristische und nicht die Fachmeinung trägt. In dieser Behörde spielen Juristen die entscheidende Rolle, und sobald ein Investor droht, vor Gericht zu ziehen, werden faule Kompromisse auf den Weg ge- bracht. Der Herr Oberbürgermeister wird also seine gegebenen Versprechungen zum Denkmal- und Baumschutz nicht halten können. Wir haben einen Baubürgermeister, der den politischen Willen und die politischen Vorga- ben des Gemeinderats viel zu oft nicht ernst nimmt. Denn der Gemeinderat hat unter an- derem beschlossen, ich zitiere: „...sowohl den Nachverdichtungs- als auch den Neuent- wicklungsvorhaben davon ausgegangen werden muss, dass diese klimaökologische Beein- trächtigungen zur Folge haben. Es sollten deshalb Lösungen entwickelt werden, welche die bauliche Entwicklung in ein klimaverträgliches Maß setzen, um mögliche klimatische Beein- trächtigungen weitgehend zu minimieren. Des Weiteren ist zu prüfen, inwieweit der offene Blockrand von kleinteiliger Bebauung in den rückwärtigen Bereichen befreit und damit entdichtet werden kann.“ Zitat Ende. Im Areal Dragoner/Blücherstraße, soll nun genau das Gegenteil gemacht werden. Herr Oberbürgermeister, Sie wissen wahrscheinlich inzwischen, dass wir in diesem Areal eine Baulastverpflichtung des Eigentümers gegenüber der Stadt haben. Diese eingetragene Bau- last besagt, dass das Grundstück in der Blücherstraße nicht weiter bebaut werden darf. Nun will man diese Baulast, ich sage es deutlich, klammheimlich ohne eine Nachbar- schaftsbeteiligung löschen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier hatte die Stadt im Ein- klang mit dem Gemeinderat sehr präzise gesagt, dass wir aus gutem Grund keine weitere Bebauung im Innenbereich der Blücherstraße 20 wollen. Dem hatte der Eigentümer beim Kauf auch zugestimmt. Wer jetzt einmal die enorme vorhandene Bebauung mit dreitau- send Quadratmetern auf dem Grundstück gesehen hat, weiß warum, und dass die Baulast nun klammheimlich gelöscht werden soll, und weder der Gemeinderat noch die Nachbar- schaft benachrichtigt werden, spricht auch für sich. Darum ist unser Antrag, Erhalt der Sachgemeinschaft Franz-Rohde-Haus und Park in ihrer Denkmaleigenschaft und jetzigen Form, Erhalt der verbliebenen Freiräume im Inneren des Blocks, nur folgerichtig. Und zum Schluss, darüber hinaus will die Bürgerschaft endlich, die seit zwei Jahren versprochene Infoveranstaltung zum Bebauungsplan durch die städtischen Ämter. Darum haben wir die- ses damalige Versprechen, als Punkt zwei unseres Antrags aufgeführt. Wir wünschen dar- über eine getrennte Abstimmung. – 3 – Stadtrat Pfannkuch (CDU): Herr Kollege Cramer, Sie wünschen sich endlich Klarheit für die Bürgerschaft, und die CDU-Fraktion wird mit ihrem Abstimmungsverhalten hoffentlich dafür sorgen, denn dieses Thema hat wirklich Klarheit verdient. Dieses ewige hin und her, unabhängig von den immer prominenter werdenden Einsprechern und Sich-zu Wort- Meldern, hat dieses Thema jetzt wirklich einen Strich und eine weitere Entwicklung ver- dient. Herr Kollege Cramer, Sie winden sich um Ihre eigene Antragstellung ein wenig herum, und wollen uns klar machen, dass Sie nichts anderes im Schilde führen, als hier eine Planung zu verhindern. Deshalb ist Ihr Antrag in meinen Augen rechtlich problematisch, weil es sich um eine Verhinderungsplanung handelt, von der Sie wissen müssten, weil im Planungsaus- schuss notorisch wiederholt wird, dass sie eben unzulässig ist. Aber Sie wiederholen das, und diejenigen, die dieses Projekt fördern, es sind ja auch zum Teil Fachjuristen darunter, sind sich auch nicht zu schade, dieses immer wieder zu unterstreichen. Das kann ja eigent- lich nicht wahr sein. Ich will es zusammenfassend sagen, die Chancen, dass wir jetzt die Eigentümerschaft des Franz-Rohde-Hauses mit der Eigentümerschaft des Nachbargrund- stückes in einem Zusammenhang sehen und dieser Investor dann in diesem Zusammen- hang planen und entwickeln kann, ist die einzig realistische Chance, dass wir das Denkmal Franz-Rohde-Haus wirklich erhalten können. Wenn jetzt öffentlich darüber fabuliert wird, was da und dort alles gesagt wird, sage ich nur eines, es ist seit wenigen Tagen ein Bauge- nehmigungsverfahren in Gange, und dieses ist ein völlig anderes Thema, das hat hier in der Gemeinderatssitzung nicht öffentlich erörtert zu werden. Ich gehe davon aus, dass die Verwaltung sachgerecht mit diesem Genehmigungsverfahren umgeht, und alle entspre- chenden Gesichtspunkte, wie sie jetzt wieder von Ihnen versucht werden einzuführen, auch berücksichtigt werden. Stadtrat Zeh (SPD): Der jetzt zurückgezogene Antrag ging damals noch von dem Bau eines Pflegeheims aus, damals hätte man einen Bebauungsplan für die Pflegeheime aufstel- len müssen, weil das Ganze als Wohngebiet gekennzeichnet ist. Der neue Investor will nur „Wohnen“ machen, deshalb braucht man aus dem Grund kein Bebauungsplanverfahren. Wir wissen aber auch, dass Denkmalschutz nicht über einen Bebauungsplan zu realisieren ist. Der Bebauungsplan hätte jetzt auch nur den vorderen Bereich des Gebäudes, die Kuba- tur des Franz-Rohde-Hauses darstellen können, aber den Erhalt hätte man über einen Be- bauungsplan nicht machen können. Deshalb ist auch ihr erster Punkt, der Erhalt der Sach- gesamtheit Franz-Rohde-Haus mit Park- und Denkmalschutz, über einen Bebauungsplan nicht zu erreichen. Denkmalschutz muss im Verfahren des Bauordnungsamtes berücksichtigt werden. Zu- nächst muss man auch festhalten, dass wir schon Anmutungen vom geänderten Gebäude Franz-Rohde-Haus im Gestaltungsbeirat gesehen haben. Klar wird es baulich verändert, aber die Architekten, die sicherlich auch ein Gespür für Denkmäler haben, sind mit den vorgestellten Planungen im Gestaltungsbeirat einverstanden. Letztendlich muss das weitere Abstimmungsverfahren mit dem Denkmalschutz geführt werden. Wie schon Kollege Pfannkuch ausgeführt hat, könnte der Bebauungsplan mit einer Negativplanung unwirk- sam sein, und den Erhalt können wir sowieso nicht über einen Bebauungsplan realisieren. Sie haben eine ganze Latte von Briefen und Mails zitiert, die jeder von uns bekommt, worin steht, der Investor würde immensen Gewinn machen, er hätte schon allein aus dem jetzi- gen Franz-Rohde-Haus sozusagen eine Goldgrube gemacht, aber das wissen wir nicht ge- nau. Sicher war, dass der Investor auch das Grundstück im Norden, dem hinteren Teil des – 4 – Franz-Rohde-Hauses, gekauft hat. Das Gebäude, das erst später am Franz-Rohde-Haus an- gebaut wurde, soll abgerissen werden. Somit hat er die Möglichkeit, dichter an sein Nord- grundstück zu bauen, das wurde auch immer gesagt. Das andere Thema ist, was denn nun wirklich auf dem Grundstück in der Blücherstraße 20 geschieht. Sie haben es eben zitiert, es ist aus den Medien zugegangen, hier wäre ein Bau- lastverzeichnis eingetragen, und es dürfte nicht nachverdichtet werden. Das ist auch ein Teil des Bauordnungsverfahrens und nicht Bestandteil des Gemeinderates. Es ist für uns als Gemeinderäte schwierig, zu durchschauen, was das Bauordnungsamt bei einer Genehmi- gung alles leistet. Selbstverständlich ist das Thema Nachverdichtung, auch im Zusammen- hang mit dem Klima, als kritisch anzusehen. Deshalb sind wir für einen Leitfaden, in dem steht, wo und wie Verdichtung gemacht werden kann. Ich weiß auch nicht, ob wir ir- gendwann mal die Grünzonen erhalten können. Wir haben heute in den Badischen Neusten Nachrichten schon etwas über das Sophien- Carrée gelesen. Obwohl wir nicht das Verfahren, sondern nur die erste Vorstufe eröffnet haben, gab es sofort Einsprüche, dass der Ausblick auf die grünen Bäume verloren gehen würde. Ja, der geht hier auch in diesem Baublock verloren. Aber derjenige, der dort eine Wohnung kauft und auf einen grünen Innenhof blickt, der nicht zu seiner Wohnung, son- dern zum Nachbargrundstück gehört, der kann nicht sicher sein, dass dieser auch erhalten bleibt. Aber wir sagen ganz klar, dass wir in Bezug auf Klima und Nachverdichtung sehr skeptisch sind. Der Kollege Pfannkuch hat es bereits angesprochen, es wurden Bauanträge eingereicht, und diese müssen nach jetzigem Recht entschieden werden, das heißt, korrigieren Sie mich falls es nicht stimmen sollte, jetzt haben wir noch keinen Aufstellungsbeschluss, und wir haben auch noch keinen Bebauungsplan. Diese werden nach Paragraf 34 Baugesetzbuch entschieden, hoffentlich nach guter Abwägung der Interessen des Investors und den Inte- ressen der Nachbarschaft, so viel Vertrauen hat die SPD-Fraktion und stimmt heute dem Beschluss nicht zu. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Ein Teil unserer Fraktion wird heute dem Antrag der KULT-Fraktion zustimmen, und ein Teil wird sich enthalten, weil sie die Auffassung vertre- ten, dass die rechtliche Darstellung der Stadt nicht unberücksichtigt bleiben sollte, wie sie derzeit vorliegt. Für uns GRÜNE ist vor allem der Erhalt des denkmalgeschützten Gesam- tensembles Franz-Rohde-Haus ein ganz wichtiges Anliegen. Erst durch das Gutachten des Bartning-Archivs der Universität Darmstadt ist zweifelsfrei festgestellt worden, dass es sich hier um ein wirklich hochkarätiges Baudenkmal des Architekten Otto Bartning handelt. Ab diesem Zeitpunkt wurde tatsächlich massiv durch eine Bürgerinitiative, durch uns und auch durch die KULT-Fraktion engagiert versucht, das Baudenkmal zu retten. Wir haben uns von Anfang an dafür eingesetzt und bedauern es deshalb auch, dass die Stadt und der Gemeinderat unseren Antrag, den auch die Kult-Fraktion eingebracht hat, das Vorkaufsrecht der Stadt zu nutzen, abgelehnt hat. Denn zu diesem Zeitpunkt gab es potenzielle alternative Interessenten, die auch eidesstattlich versichert hatten, dass sie voll umfänglich den Denkmalschutz des Franz-Rohde-Hauses achten und berücksichtigen wür- den mit einer sehr behutsamen Sanierung. Jetzt zeigt sich, dass der Denkmalschutz bei diesem Kulturdenkmal des Franz-Rohde-Hauses als Gesamtensemble, offenbar nicht so eingehalten wird, wie es dem Denkmalschutzanliegen entspricht. Auf Wunsch des Inves- – 5 – tors werden zum Beispiel die Lodges in der Fassade heruntergebrochen, es sollen zusätzli- che Eingänge geschaffen werden, die Nordfassade wird mit einem Anbau bis zur Traufhö- he zugebaut, zahlreiche, bis zu zwanzig Bäume werden gefällt und weitere sollen gefällt werden. Am schlimmsten ist aber, dass Parkplätze im Park des Gesamtensembles angelegt werden sollen. Es geht hier also nicht um eine Verhinderungsplanung, sondern es geht mit dem Antrag der KULT-Fraktion darum, ob der Denkmalschutz künftig gewährleistet sein wird. Es gab eine Petition der Bürgerinitiative im Landtag, und da wird demnächst ein neu- es Gutachten vorliegen, und in diesem Gutachten wird, so wie es unseren Informationen nach vorliegt, auch noch mal dargestellt, dass bei der jetzigen Planung dann tatsächlich der Denkmalschutz massiv gefährdet wird. Uns GRÜNE hat es auch ganz besonders geärgert, dass mit jedem weiteren Planungsschritt wieder neue Veränderungen bei der Sanierung vorgenommen werden sollen, und dass damit auch systematisch eine Aushöhlung des Denkmalschutzes erfolgt. Der zweite Punkt, die Innenverdichtung, ist in der Tat durchaus ein Dilemma. Einerseits handelt es sich hier um ein architektonisch sehr bedeutendes Areal, mit hochkarätigen Ar- chitekten wie Billing, Curjel und Moser, andererseits ist es auch so, dass wir auch im Stadt- gebiet Verdichtungen haben. Heute Morgen war ein Artikel des Sophien-Carrées in den Badischen Neusten Nachrichten, in dem stand, wie sich die Menschen um die künftige Le- bensqualität in ihrem Wohnbereich sorgen. Aber man muss in der Tat dafür sorgen, und das hat Kollege Zeh schon erwähnt, dass jetzt zeitnah ein Leitfaden erstellt wird, wie mit Innenverdichtungen in Karlsruhe umgegangen wird, sodass auch transparent für die Bürge- rinnen und Bürger, die einsichtig zu vermittelnden Entscheidungen dargelegt werden kön- nen. Wir sehen hier allerdings auch, dass diese Leitlinien noch nicht existieren, und jetzt muss über die Nachverdichtung auf juristischem Wege entschieden werden. Diejenigen von uns, die vor allem den Denkmalschutz im Mittelpunkt sehen, befürworten den Antrag und würden heute zustimmen. Wir bitten darum, dass das neue kommende Gutachten dann auch noch mal zugrunde gelegt wird. Stadtrat Høyem (FDP): Nein, der ganze Verlauf rund um das Franz-Rohde-Haus war nicht schön, ehrlich gesagt war es ganz unschön. Eigentlich könnte die ganze Sache eine Routi- neverwaltungsaufgabe gewesen sein, aber dann ist es Politikum geworden. Wir sind wahr- scheinlich alle mehr oder weniger Schuld an diesem unschönen Verlauf. Diese Kommunika- tion war von Anfang an ganz generell absolut unzufriedenstellend. Sollte eine Änderung des Bebauungsplans, wie der KULT-Antrag es wünscht, beschlossen werden, wird auch in den nächsten Jahren nichts passieren. Wir werden auch als Stadt unglaubwürdig. Vielleicht hat die Verwaltung sogar Recht, dass es als Negativplanung beurteilt werden könnte. Wir haben jetzt die Möglichkeit, das bewahrungswürdige Franz-Rohde-Haus zu bewahren und das Erbe des Architekten Otto Bartning mit Respekt zu behandeln. Der In- vestor hat, weil er auch Eigentümer des Nachbargrundstücks ist, wahrscheinlich die Mög- lichkeit, eine gute Investition zu machen. Das ist auch das Ziel eines Investors. Zwei Nach- bargruppen protestieren, sie haben ganz verschiedene Ziele, und sie wünschen nicht mitei- nander verglichen zu werden. Beide Nachbargruppen benutzen eine ganz scharfe und oft - Entschuldigung - pathetische Sprache. Für beide Gruppen wird es als eine Beleidigung erlebt, falls man sie als eine ganz normale „not in my backyard“ Nachbarreaktion einstuft. Wir finden, es lag an einem unnötig komplizierten Verlauf, und hoffen, dass jetzt eine haltbare Lösung gefunden ist. Deshalb teilen wir die Auffassung der Verwaltung. – 6 – Stadtrat Wenzel (FW): Der KULT-Antrag trägt große Sympathien, und deshalb würde ich, um es kurz zu machen, bei getrennter Abstimmung den Punkt zwei auch mittragen, aber bei Punkt eins habe ich meine Zweifel. Ich bin froh, dass zumindest das Franz-Rohde-Haus und der Park vor dem Haus, einigermaßen erhalten bleiben. Dies haben wir den Bürgern, die sich mit viel Elan eingesetzt haben, zu verdanken, aber auch dem Investor, der uns die Möglichkeiten versprochen hat, dieses Ensemble zu schonen oder vorsichtig zu gestalten. Der Innenraum des Parks, der bebaut werden soll, betrifft ein anderes Grundstück. Das ist bei vielen Angelegenheiten ähnlicher Art eine Selbstverständlichkeit in einer wachsenden Stadt, die Wohnraum braucht, nicht nur günstigen, sondern auch gehobenen Wohnraum. Auch in meiner Nachbarschaft gibt es seit fünf Jahren Baustellen, Veränderungen und Baumfällarbeiten. Ich habe die Befürchtung, mit meinem leider sehr dilettantischen Rechtswissen, wenn wir hier eine Verhinderungspolitik machen, dass dann dieses Objekt veräußert wird an einen weiteren Investor und vielleicht nicht mit dieser rücksichtsvollen äußeren Gestaltung erhalten bleibt. Deshalb werde ich mich vorsichtig zu Punkt eins ent- halten, obwohl ich absolute Sympathie für diesen Antrag habe, aber ich befürchte, es wäre ein falsches Zeichen für weitere Nachverdichtungen, und wir könnten mehr kaputt machen als das wir retten. Stadtrat Schmitt (pl): Ich möchte etwas zu den Ausführungen von Kollegin Rastätter und Kollege Cramer sagen. Sie haben vier Punkte angesprochen, die schon bei der ersten Vor- stellung des Projektes im Bauausschuss, als der Investor mit seinem Assistenten oder sei- nem Sohn vor Ort war, klargestellt wurden. Da wurde klar gesagt, dass im Vorderbereich Fenster nach unten geöffnet werden, dass im Inneren Veränderungen vorgenommen wer- den, und es wurde klar gesagt und auch auf dem Plan gezeigt, dass im Garten ein zusätzli- ches Gebäude entstehen wird, und es wurde auch klar gesagt, dass deshalb nicht alle Bäume in diesem Garten erhalten werden können. Sie tun nun so, als ob das im Nachgang nachgeschoben wurde, sowohl von Ihrer Fraktion, Frau Rastätter, und auch von Ihrer Frak- tion, Herr Cramer, waren in dieser Bauausschusssitzung Mitglieder anwesend, und die wis- sen ganz genau, dass das, was ich gerade gesagt habe, stimmt, und nicht das, was Sie vorhin gesagt haben. Der Vorsitzende: Das waren jetzt alle Wortbeiträge. Ich muss an einigen Punkten doch noch mal die Vorgeschichte rekapitulieren. Wir waren zeitweise so weit, dass es juristisch die Möglichkeit gegeben hätte, dieses alte Gebäude abzureißen und ein neues Gebäude an derselben Stelle zu errichten. Wir haben sogar wenige Möglichkeiten gesehen, daran etwas zu ändern. Dann habe ich immer erklärt, ich werde auf alle Fälle versuchen, diese alten einhundertfünfzig Jahre alten Bäume zu erhalten, auch wenn es das Mindeste ist, was wir da durchsetzen können. Später hat dann im Grunde die Stadtmission von ihren ursprüngli- chen Plänen abgesehen, hat das Gebäude verkauft, und wir hatten die Möglichkeit, ein Vorkaufsrecht zu ziehen. Und ja, Herr Cramer, ich habe damals ein bisschen frohlockt und dachte, wir können das Gebäude in die Hand bekommen und machen etwas Vernünftiges daraus. Wir haben aber seinerzeit in einer sehr umfangreichen Vorlage, die auch wirklich viel Zeit gekostet hat, dargestellt, dass es schon aus wirtschaftlichen Gründen gar nicht darstellbar ist, dass die Stadt hier dieses Vorkaufsrecht zieht. Dem ist auch von Ihnen nicht widersprochen worden, und die einzigen Alternativen, die es zu dem Investor Ergon Invest gegeben hat, war eine Investorengruppe, die sich eines Bauträgers aus dem Schwäbischen bedient hat, und es gab vage Aussagen dazu, dass man vielleicht mal über ein Bauherren- gemeinschaftsmodell nachdenken kann, wobei bei den Rückgesprächen mit dem Ge- sprächspartner klar gesagt wurde, dass man diese Kosten von einer Baugemeinschaft nicht – 7 – erwarten kann. Dann war ich ehrlich gesagt froh, dass wir mit Ergon Invest einen Investor haben, der sagt, er wird den Denkmalschutz an dieser Stelle entsprechend würdigen, und er wird in Abstimmung mit dem Denkmalschutz dieses Gebäude erhalten. Seinerzeit gab es auch schon die Planung mit den runtergezogenen Lodges, und wir haben damals gesagt, dass wir persönlich das nicht alles glauben, dass alles, wie er sich das vorstellt, genehmi- gungsfähig ist. Aber es ist etwas, das weder Herr Obert noch ich entscheiden, sondern das am Ende der Diskussion mit dem Denkmalschutz geklärt werden muss. Damals gab es durchaus auch andere Investoren, einen habe ich erwähnt, die hätten auch alle eidesstattlich sicherlich unterschrieben, dass sie den Denkmalschutz beachten, und hät- ten dann das Gleiche wie Herr Lange von Kulessa gemacht, der jetzt im Rahmen der Ver- handlungen mit der Denkmalschutzbehörde versucht, das Franz-Rohde-Haus in ein Wohn- haus umzuwandeln. Ich habe bis heute nicht verstanden, warum wir ein Gebäude hätten kaufen sollen, um es einem anderen Investor weiterzugeben, der genau dasselbe macht, was der Herr Lange von Kulessa auch macht, nämlich im Rahmen des Denkmalschutzes hier „Wohnen“ zu entwickeln. Eine andere Nutzung, die einigermaßen wirtschaftlich gewesen wäre, hat es von keiner Seite als Vorschlag gegeben. Deswegen stimmen solche Aussagen einfach nicht, dass es da eine Reihe guter Investoren gegeben hätte, die eidesstattlich erklärt haben, sie hätten den Denkmalschutz im Kopf und einen anderen bösen Investor, nämlich der, der das Gebäude von der Stadtmission gekauft hat, der zwar auch mit dem Denkmalschutz redet, aber dem man von vornerein unterstellt, dass er a) den Denkmalschutz nicht achtet und b) wörtliches Zitat von Stadtrat Cramer: „Wir mit faulen Kompromissen unsere Denkmalschutzbehörde“, ihm dann auch noch in den Arsch kriechen, das ist jetzt etwas abgeflacht, das ist jetzt mei- ne Formulierung. Ich weiße alle Unterstellungen, die im Rahmen dieser ganzen Debattenbeiträge gekommen sind, zurück. Wir haben keine gemeinnützige Organisation, keinen Verein, wir haben nie- manden gehabt, der gesagt hat, er übernimmt das Gebäude und macht dort eine allge- meine öffentliche Geschichte, mal davon abgesehen, dass er es vom Bebauungsplan nicht gedurft hätte, aber das hätte man ändern können, wenn einem das wichtig gewesen wäre. Dann möchte ich die Nachbarn aber mal hören, die jetzt auch auf den Barrikaden stehen. Insofern geht es jetzt eigentlich nur um drei Dinge. Wie kann man sich mit dem Denkmal- schutz einigen, dass da am Ende „Wohnen“ möglich ist, und da wird der Herr Lange von Kulessa den Denkmalschutz genauso beachten müssen, wie jeder andere Investor es auch gemacht hätte. Beim Thema Bäume müssen wir Baumfällungen genehmigen, die im Rah- men der Baumschutzverordnung und im Rahmen der entsprechenden Denkmalgeschichte als Gesamtensemble, gefällt werden dürfen. Ich könnte jetzt zu jeder dieser sieben Buchen etwas sagen, aber ich erspare Ihnen das jetzt. Wir haben es für möglich gehalten, und da haben wir uns damals auch abgesichert, auf dem Nachbargrundstück eine Nachverdich- tung zu machen. Wir werden es an vielen Stellen in der Stadt so noch erleben. Wenn ich heute das Bild in der Zeitung ansehe, mit den beiden Menschen am Sophien-Carrée, die auf dem Balkon stehen, und ich sehe im Hintergrund diese Blechhütten, die von einer Werkstatt und allem möglichen Dingen geprägt sind, dann müssen wir uns irgendwann einmal fragen, ob wir bereit sind, dass wir solche Brachen in einer Stadt, mitten in einem Wohngebiet, irgendwann zu einem „Wohnen“ weiterentwickeln, weil es uns mit der Wohnungsnot ernst ist oder sagen wir, dass jeder Blick ins Grüne in dieser Stadt unter Na- – 8 – turschutz gestellt wird, und erhalten bleibt? Oder halten wir uns einfach an die Abwägung dessen, dass ein Bauherr auf seinem Grundstück einen Bauantrag stellen darf, und wir im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine Genehmigung erteilen oder nicht? Ich rate Ihnen dringend zu dieser dritten Variante, in der wir nicht selbst Eigentümer sind. Wenn wir Eigentümer sind, können wir ganz andere Dinge beschließen. Deswegen verwahre ich mich gegen Unterstellungen, die von starkem Misstrauen geprägt sind, die so tun, als woll- ten wir nur für einen Investor alles gut machen, und viele andere Investoren hätten wir ab- geschmettert, und die hätten viel tollere Sachen gemacht, das entspricht nicht der damali- gen Situation. Es gab auch keine Alternative einer öffentlichen oder städtischen Nutzung für dieses Ge- bäude, die auch nur einigermaßen darstellbar gewesen wäre. Und alle anderen Aspekte, Herr Cramer, Bäume, Nachverdichtung, klimatologische Folgen, Denkmalschutz, das sind ganz normale Behördenvorgänge, die jetzt miteinander zu klären sind. Sie können sich si- cher sein, gerade beim Thema Denkmalschutz werden wir uns immer einmal mehr als ein- mal weniger mit der übergeordneten Denkmalschutzbehörde abstimmen, weil ich am Ende nicht den Eindruck erwecken will, dass wir hier irgendetwas für uns allein entschieden hät- ten. Aber selbst wenn ich es wollte, könnte ich es nicht, unsere Denkmalschutzbehörde ist fachlich selbstbewusst genug, um ihre Entscheidungen entsprechend begründen zu kön- nen. Das ist mir an der Stelle jetzt noch mal ganz wichtig. Wenn ich Mails bekomme, was wir denn da an böser Nachverdichtung tun und was daran alles schlimm ist, und dann steht unten im Briefkopf, dass es sich um einen Mitarbeiter der Investitionsfirma aus dem Schwäbischen handelt, die statt dem Herr Lange von Kulessa dieses Ding hätte erwerben wollen, dann hat das mit den Anwohner- und Nachbarinteressen nun gar nichts mehr zu tun, sondern dann wird offensichtlich nicht akzeptiert, und darum würde ich Sie aber bit- ten, dass es hier Gemeinderatsbeschlüsse mit großer Mehrheit gegeben hat, die genau diese Themen, ob wir überhaupt dieses Vorverkaufsrecht ziehen können oder es überhaupt Sinn macht, das sind ja zwei verschiedene Fragen, dass diese Themen mittlerweile geklärt sind. Ich finde, man sollte das auch zur Grundlage unseres weiteren Vorgehens machen, und jetzt geht es um die Abarbeitung von Baugenehmigungen. Wir könnten auch, wenn wir heute einen Bebauungsplan aufstellen, a) wir hätten den juristischen Vorwurf an der Ba- cke, eine Verhinderungsplanung zu machen, und b) liebe Frau Rastätter, können wir mit einem Bebauungsplan dieses Gebäude in seiner Substanz nicht schützen, wir können quasi die Umrisse oder die Höhe des Gebäudes schützen, aber wir bekommen an der Stelle kei- nen Schutz über einen Bebauungsplan hin, das hat der Herr Obert auch schon ausgeführt. Zum Thema Baulast hier noch ein paar Informationen. Bürgermeister Obert: Herr Stadtrat Cramer, ich bitte um Nachsicht, dass ich wiederum eine Rechtsfrage juristisch beantworte, und weil ich nicht nur von Ihnen, sondern auch immer wieder von anderen Vorwürfe bekomme, lassen Sie mich in aller Bescheidenheit darauf hinweisen, dass ich einen Amtseid geleistet habe, in dem der Satz vorkommt, dass ich mich verpflichte, die Gesetzte der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden Württemberg zu achten und zu wahren. Zum Thema Denkmalschutz bin ich überrascht, was Sie alles wissen, wir wissen es nämlich noch nicht, weil es noch in der Prüfung ist. – 9 – Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass es heute um die rückwärtige Bebauung in der Blücherstraße 20 geht, und diese nicht zur Sachgesamtheit des Denkmals Franz-Rohde- Haus gehört. Jetzt zu der Baulast, die Baurechtsbehörde ist verpflichtet nach Paragraf 71 Absatz 3, Satz 3 Landesbauordnung, das habe ich mir aufgeschrieben, das weiß ich nicht auswendig, den Verzicht auf die Baulast zu erklären, wenn kein öffentliches Interesse mehr besteht. Diese Baulast ist im Übrigen auch nicht zugunsten der Stadt Karlsruhe eingetra- gen, sondern eines anderen Grundstückes. Sie wurde im Baulastverzeichnis ausdrücklich nur eingetragen, nach Erstellung des nach Maßgabe der Bauvorlage vom März 1971 ge- planten Registraturgebäudes. Das heißt, hier war auf dem einen Grundstück ein Registra- turgebäude geplant, das übrigens größer geworden wäre, als das, was jetzt geplant ist, und um dieses zu ermöglichen ist diese Baulast, eine Freihaltebaulast eingetragen worden. Dieses Registraturgebäude ist aber nie gebaut worden. Die Baugenehmigung, die über sechsundvierzig Jahre alt ist, hat ihre Gültigkeit verloren, und kein Mensch hat mehr die Absicht, dieses Registraturgebäude zu bauen. Eine Baulast, die für ein Vorhaben, das ist glaube ich auch einem juristischen Laien klar, übernommen wurde, welches dann aber nicht verwirklicht worden ist, ist aus rechtlicher Sicht nicht mehr erforderlich. Es besteht auch kein subjektiv öffentlich-rechtliches Recht der Nachbarn, auf Aufrechterhaltung dieser sinnlos gewordenen Baulast. Das habe weder ich noch sonst je- mand aus der Stadtverwaltung erfunden. Es gibt zum Beispiel die nagelneue Rechtspre- chung von 21. November 2017 des Oberverwaltungsgericht Münster, das ist auch aner- kannt und keine neue Rechtsprechung. Mit anderen Worten, es ist eine Baulast eingetra- gen worden, wegen eines Bauvorhabens, das nie ausgeübt worden ist, und auch nicht mehr ausgeübt wird, diese Baulast läuft faktisch ins Leere, deswegen hat der Eigentümer, wenn er es beantragt, den Anspruch darauf, dass es aus dem Baulastverzeichnis gelöscht wird. Dieser Anspruch hat sich verwirklicht, das ist alles und hat mit dieser Problematik, die hier diskutiert wird, überhaupt nichts zu tun. Es hätte natürlich insofern etwas damit zu tun, wenn die Baulast gültig wäre und man nicht bauen könnte, aber er hat ein Anrecht darauf, ich glaube das verstehen Sie auch, dass diese Baulast gelöscht wird. Hinzu kommt noch, und das nur als kleine Fußnote, dass die beiden Grundstücke, sowohl das, dass die Baulast trägt, als auch das, dass davon profitiert, mittlerweile in einer Hand sind, aber das nur nebenbei. Der Vorsitzende: Das werden wir denen, die uns geschrieben haben, noch mal schriftlich ausführen. Wir kommen zur Abarbeitung des Antrags, und es gab den Wunsch nach ge- trennter Abstimmung. Deswegen rufe ich die Ziffer eins des Antrags 2018/0191 der KULT- Fraktion auf und ich bitte um das Votum - das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Jetzt weiß ich nicht, ob die Ziffer zwei überhaupt noch nötig ist, aber ich kann sie auch noch mal zur Abstimmung stellen. Stadtrat Cramer (KULT): Da geht es ja um eine Informationsveranstaltung, was dort überhaupt passieren soll. Der Vorsitzende: Dann stellen wir sie noch mal zur Abstimmung. Selbst wenn wir jetzt diese Informationsveranstaltung nicht unterstützen, hat der Investor trotzdem zugesagt, dass er jederzeit Veranstaltungen macht, das darf er natürlich trotzdem tun. Nur dass wir jetzt da an der Stelle nicht etwas Falsches denken. Dann rufe ich die Ziffer zwei zur Ab- stimmung auf, und bitte um ihr Votum - auch das ist mehrheitlich abgelehnt. – 10 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 23. Mai 2018