Bessere Rahmenbedingungen für Inklusion in Kindertagesstätten
| Vorlage: | 2018/0183 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 27.03.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.05.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden
Zusätzliche Dateien
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0183 Bessere Rahmenbedingungen für Inklusion in Kindertagesstätten Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.05.2018 23 x 1. Die pädagogischen Hilfen und begleitenden Hilfen werden zeitnah deutlich erhöht. 2. Die Stadtverwaltung erstellt einen Bericht über die Entwicklung der Inklusion an den Karlsru- her Kindertagesstätten. 3. Im Rahmen des Berichts wird eine Konzeption für den Übergang von der pauschalisierten Form der Eingliederungshilfe auf eine Förderung nach dem individuellen Bedarf jedes Kindes erstellt. 4. Der Bericht sowie die Konzeption werden im Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Bereits 2015 hat die Grüne Fraktion eine umfangreiche Anfrage zur inklusiven Entwicklung der Karls- ruher Kindertagesstätten in den Gemeinderat eingebracht. Schon zu diesem Zeitpunkt bestand ein akuter Handlungsbedarf für die Erhöhung der pädagogischen Hilfen und der begleitenden Hilfen. Inzwischen ist ein unhaltbarer Zustand entstanden: Die pädagogi- schen Hilfen von derzeit 460 € im Monat wurden am 1. Januar 2003 festgesetzt und sind seither nicht mehr erhöht worden. Lediglich die begleitenden Hilfen wurden 2012 von 308 € auf 355 € bzw. 390 € pro Kind angehoben, was mit dem Wegfall der Zivildienstleistenden begründet wurde. Durch sie wird eine Alltagsassistenz für Kinder mit Behinderungen ermöglicht. Bei den pädagogischen Hilfen handelt es sich um eine pauschale pädagogisch-therapeutische Unter- stützung eines behinderten Kindes durch eine Heilpädagogin oder eine vergleichbar qualifizierte pä- dagogische Fachkraft. Ursprünglich konnte damit eine Förderung von vier Stunden in der Woche ge- leistet werden, inzwischen sind es nur noch 1,5 Stunden. Durch diese minimale Eingliederungshilfe ist es für die Kitas außerordentlich schwierig, einzelne behinderte Kinder wohnortnah zu fördern. Selbst in inklusiven Kitas (Konzept der stadtteilorientierten Schwerpunkteinrichtungen) muss in jeder Gruppe eine Mindestzahl von vier behinderten Kindern vorliegen, um jeweils eine heilpädagogische Fachkraft in Teilzeit beschäftigen zu können. Nach unseren Informationen haben inzwischen viele Kreise und kreisfreien Städte die pädagogischen Pauschalen deutlich angehoben, u a. in Freiburg und Emmendingen auf 540 bzw. 560 € monatlich. Im Landkreis Karlsruhe werden die Pauschalen am 1.4.2018 auf 530 € erhöht. Die Empfehlung für Pauschalen erfolgte ursprünglich durch den KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales). Grundsätzlich sind Eingliederungshilfen allerdings nach individuellem Bedarf zu gewäh- ren. Durch das neue Bundesteilhabegesetz wird diese Vorgabe deutlich verschärft. Mehrere Kreise in Baden-Württemberg sowie unser Nachbarland Rheinland-Pfalz sind schon auf individuelle Eingliede- rungshilfe umgestiegen. Wir Grüne wollen erreichen, dass die Stadtverwaltung eine konzeptionelle Sachverhalt / Begründung: Seite 2 Änderung in diese Richtung vornimmt. Eine individuelle Eingliederungshilfe würde auch die Rahmen- bedingungen für die wohnortnahe Inklusion der Kinder unterstützen. Denn wie die Stadtverwaltung in der Antwort auf unsere Anfrage 2015 zu Recht ausgeführt hat, „sollen langfristig in allen Karlsru- her Kindertageseinrichtungen die strukturellen Bedingungen so ausgestaltet werden, dass Inklusion in allen Kindertageseinrichtungen praktiziert werden kann“. unterzeichnet von: Renate Rastätter Verena Anlauf Ekkehard Hodapp Johannes Honné Dr. Ute Leidig
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0183 Dez. 3 Bessere Rahmenbedingungen für Inklusion in Kindertagesstätten Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.05.2018 23 x Kurzfassung In Karlsruhe wird eine integrative Förderung durch pauschalierte Leistungen der Eingliederungs- hilfe für begleitende und/oder pädagogische Hilfen und Personalzuschläge für integrative Grup- pen beziehungsweise integrative Einrichtungen praktiziert, welche sich bewährt hat. Insoweit unterscheidet sich das Karlsruher Finanzierungsmodell von denen anderer Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg, die eine integrative Förderung von Kindern mit Behinderungen aus- schließlich über Leistungen der Eingliederungshilfe finanzieren. Die Sozial- und Jugendbehörde ist derzeit in Planungsprozessen zur Umgestaltung der inklusi- ven Förderangebote in Kindertageseinrichtungen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die pädagogischen Hilfen und begleitenden Hilfen werden zeitnah deutlich erhöht. Die integrative Förderung von Kindern mit Behinderungen in Kindergärten und Kinderta- geseinrichtungen erfolgt in Karlsruhe als Einzelintegration, in integrativen Gruppen oder in integrativen Kindertageseinrichtungen. Die Integration dieser Kinder wird durch Leistungen der Eingliederungshilfe in Form von finanziellen Pauschalen gefördert. Daneben erhalten die Einrichtungen, die eine oder mehrere integrative Gruppen führen, einen Personalzuschlag von 0,1 Fachkräften pro betreutes Kind mit anerkannter Behinderung. Die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) bleiben hiervon unberührt. Die Karlsruher Einrichtungsträger erhalten derzeit für jedes Kind mit Behinderung pro Mo- nat folgende Pauschalen: a) Für pädagogische Hilfe 460,00 Euro; b) Für begleitende Hilfe 355,00 Euro bei Betreuung in einer Regelgruppe, Halbtagsgruppe oder Einrichtung mit verlängerten Öffnungszeiten, 390,00 Euro bei Betreuung in einer Ganztageseinrichtung. Die integrative Förderung durch pauschalierte Leistungen der Eingliederungshilfe für beglei- tende und/oder pädagogische Hilfen und Personalzuschläge für integrative Gruppen bezie- hungsweise integrative Einrichtungen hat sich bewährt. Insoweit unterscheidet sich das Karlsruher Finanzierungsmodell von denen anderer Stadt- und Landkreise in Baden- Württemberg, die eine integrative Förderung von Kindern mit Behinderungen ausschließlich über Leistungen der Eingliederungshilfe finanzieren. 2. Die Stadtverwaltung erstellt einen Bericht über die Entwicklung der Inklusion an den Karlsruher Kindertagesstätten. 3. Im Rahmen des Berichts wird eine Konzeption für den Übergang von der pauscha- lierten Form der Eingliederungshilfe auf eine Förderung nach dem individuellen Bedarf jedes Kindes erstellt. 4. Der Bericht sowie die Konzeption werden im Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Zusammenfassende Stellungnahme zu den Punkten 2. bis 4.: Die Sozial- und Jugendbehörde erstellt einen jährlichen Jugendhilfebericht und im zweijäh- rigen Rhythmus einen Eingliederungshilfebericht. Der aktuelle Bericht der Eingliederungshil- fe, der unter anderem auch die Daten zur Kindergartenintegration beinhaltet, erschien 2017. Die verschiedenen Fachbereiche der Sozial- und Jugendbehörde befinden sich derzeit in gemeinsamen Planungsprozessen. Ein zentrales Thema ist die Ablösung des Sondersystems der Eingliederungshilfe durch Stärkung der inklusiven Regelangebote für Kinder mit Beein- trächtigungen in Karlsruher Kindertageseinrichtungen und Schule vor dem Hintergrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Die Sozial- und Jugendbehörde wird zu gegebener Zeit darüber im Jugendhilfe- und Sozial- ausschuss berichten.
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Niederschrift 50. Plenarsitzung Gemeinderat 15. Mai 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 20. Punkt 23 der Tagesordnung: Bessere Rahmenbedingungen für Inklusion in Kinder- tagesstätten Antrag: GRÜNE Vorlage: 2018/0183 Beschluss: Einverstanden mit der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 23 zur Behandlung auf. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Inklusion beginnt in den Kindertagesstätten und geht dann weiter über die Schule, ins Leben und in die berufliche Ausbildung, deshalb kommt der Inklusion in den Kitas ein besonders hoher Stellenwert zu. Diesem Antrag gingen inten- sive Gespräche, vor allem auch mit Trägern von Inklusiven Kitas voraus, unter anderem der Lebenshilfe Karlsruhe und der Reha Südwest, aber auch Gespräche mit einer heilpädagogi- schen Praxis, die für Kinder mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf Unterstützung in den Kitas leistet. Nun ist es so, das haben Sie sicher auch aus unserer Be- gründung entnommen, dass die Stadt Karlsruhe pauschalisierte Förderung gewährt und diese Pauschalen seit 2013 nicht mehr erhöht wurden, das heißt, damals standen pro Kind rund vier Stunden Förderung in einer Kita zur Verfügung, heute sind es gerade eineinhalb Stunden und damit kann keine ausreichende und qualifizierte Förderung dieser Kinder mit Blick auf Inklusion geleistet werden. Das sagen alle Träger unisono, und sie haben in ge- wisser Weise still gehalten, sie können eigentlich nur dann, wenn sie viele Kinder haben und die Pauschalen bündeln, Heilpädagoginnen oder eine sonstige pädagogische Fachkraft beschäftigen, aber selbst da ist diese Förderung im Prinzip zu gering. Aber andere Kitas, die ein oder zwei Kinder inkludieren möchten, da wird es dann schon sehr schwierig, und es kommt auf den guten Willen und das Engagement des Kita-Personals an. Gut ist es, das – 2 – muss ich dazu sagen, dass die Stadt und wir gemeinsam mit dem Jugendhilfeausschuss schon beschlossen hatten 0,1 Fachkraftstellen pro Kind zur Verfügung zu stellen, das ist ganz wichtig, und ich möchte das an der Stelle durchaus würdigen. Jetzt sagen Sie aber, diese Förderung hat sich bewährt, und das sehe ich kritisch, denn man müsste jetzt diese Förderung erhöhen, wie es andere Kommunen auch gemacht haben, das wollen Sie offen- bar nicht. Wir werden in der Sache noch einmal mit Nachfragen nachhaken. Im Augenblick wollen wir darüber keine Abstimmung durchführen, aber das Thema bleibt wahrscheinlich mit Blick auf den Haushalt auf der Agenda. Die Antwort auf die Nummern zwei und drei unseres Antrags betreffend, ist sehr zielfüh- rend und interessant, denn sie zielt darauf ab, dass bei der Sozial- und Jugendbehörde eine Planung interdisziplinär in die Wege geleitet wird, wie man eine Grundausstattung für In- klusive Kitas schafft. Das ist jetzt der richtige Weg, und es freut mich, dass es in diese Rich- tung geht, denn es bedeutet, dass nicht ein Kind inklusionsfähig sein muss, sondern die Einrichtung muss künftig inklusionsfähig ausgestattet werden. Ich bitte darum, dass wir zeitnah diese Überlegungen im Jugendhilfeausschuss vorgestellt bekommen. Sie schreiben in der Antwort „zu gegebener Zeit“, das kann in einem Jahr oder in zwei Jahren sein, aber wir möchten zeitnah informiert werden welche Eckpunkte Sie dabei vorsehen, wann die Kitas zukünftig inklusiv ausgestattet werden sollen. Der Zusammenhang besteht im Übri- gen auch zum neuen Bundesteilhabegesetz, und dieses macht ganz neue Vorgaben, die wesentlich stärker die inklusiven Rechtsansprüche auch stärken. Auch da muss der Zusam- menhang hergestellt werden, also Fazit, Punkt eins ist für uns nicht zufriedenstellend und muss nachgebessert werden, weil das kurzfristig auch notwendig ist, Punkt drei und vier, Umstellung und Entwicklung eines Konzepts in Richtung Inklusive Kitas, wird von uns un- terstützt, aber wir wünschen uns zeitnahe Informationen. Stadtrat Krug (CDU): Liebe Renate Rastätter, auch wir als CDU-Fraktion sind für eine möglichst niedrigschwellige Inklusion an den Kindertagesstätten, solange dies dem Eltern- wunsch entspricht. Ich finde es auch gut, dass Sie auf die Vorstellungen der Verwaltung eingehen, hier nichts zu überstürzen, auch wir halten es für richtig, das man den eingelei- teten Planungsprozess zur Umgestaltung der inklusiven Förderangebote abwartet, aber gehen wie Sie davon aus, dass das zügig geschieht und wir zeitnah im Jugendhilfeaus- schuss darüber informiert werden. Sobald diese Planung abgeschlossen ist, werden wir sicherlich auf all diese Fragen zurückkommen, um zu sehen, was umsetzbar ist, und was nicht geht und ob das Gesamtpaket dann auch reicht, sicher unter dem Finanzierungsvor- behalt. Dies ist ein ganz wichtiger Punkt, es trifft die Schwächsten und insofern darf die Sparpolitik nicht die alleinige Leitlinie sein. Stadträtin Moser (SPD): Inklusion ist vor allem für die Betroffenen ein sehr wichtiges Thema, und ich möchte es kurz machen, wir werden es im Jugendhilfeausschuss noch mal behandeln. Die Verwaltung ist dabei, ein Konzept zu erarbeiten, und da möchte ich mich Renate Rastätter anschließen, ich hätte mir auch ein konkretes Datum gewünscht, statt als zu gegebener Zeit, das sagt nämlich gar nichts aus. Stadtrat Høyem (FDP): Inklusion ist so einfach, zu sagen, aber das Wort ist ein sehr erns- tes existenzielles Wort und das Wort ist leider auch ein Modeklischee geworden. Als Groß- vater eines sehr behinderten Enkels und als Schulleiter ist meine Lebenserfahrung, dass Situationen existieren, in denen das Wort Inklusion überhaupt keine Bedeutung hat, weil der Mensch so schwerbehindert ist, wie mein Enkel, dass Inklusion nicht möglich ist oder – 3 – weil eine Schule oder Institution nicht die notwendigen Fachkräfte hat. Das Wort Inklusion unkritisch benutzt, ist ein klares Risiko, dass fachrelevante Institutionen für schwerbehin- derte Personen verschwinden und ersetzt werden, von wohlmeinenden Personen ohne genug Fachkompetenz. Mit diesem Vorbehalt unterstützen wir sehr gerne, dass behinderte Kinder wohnortnah gefördert werden, das muss in jedem individuellen Fall geprüft wer- den, wie genau diesem Kind am besten geholfen wird. Ja, es ist eine Geldfrage, aber nicht nur, noch wichtiger ist es, ob die notwendige Fachkompetenz ortsnah vorhanden ist. Sehr gerne diskutieren wir dieses wichtige Thema im Ausschuss weiter. Stadtrat Cramer (KULT): Auch meine Fraktion sieht es so, dass Inklusion wirklich nicht, gestatten Sie mir den Ausdruck, über einen Kamm geschoren werden kann. Man muss wirklich genau hinschauen, mein Kollege Herr Høyem hat schon das seine gesagt, und wir sehen aus Erfahrungen im engeren Umfeld unserer Fraktion, dass es doch nicht so einfach ist, wie es soft auf dem ersten Blick erscheint. Von daher, trotz aller Dinge die man viel- leicht in der Antwort der Verwaltung hätte besser machen können, gehen wir heute den Weg, den die Verwaltung vorzeigt mit. Wir sehen, auch wenn es um das Geld geht, wird es darum gehen, was im Haushalt vorgelegt wird oder auch, was der Gemeinderat mit ei- genen Anträgen und Vorstellungen nachbessern muss. Wir haben auch bis dorthin, und das wurde schon allen Vorrednerinnen und Vorrednern gesagt, noch die Zeit und die Dis- kussion in dem zuständigen Fachausschuss, und von daher würden wir den Weg so heute mitgehen. Der Vorsitzende: Dann können wir einige Punkte als erledigt betrachten, ein anderer Punkt ist in den Haushalt verschoben. Sie haben gesagt, dass Sie das wieder aufgreifen, und die Verwaltung verrät irgendwann, wann zu gegebener Zeit ist. Bürgermeister Lenz: Im Oktober haben wir noch einen Jugendhilfeausschuss und dann erst wieder den großen Jugend- und Sozialhilfeausschuss zum Haushalt. Dieses Jahr geht es wegen der wenigen Sitzungen und wegen der Belastung durch den Haushalt nicht mehr. Es ist schon eine größere Herausforderung, dass alles zu erstellen, sodass es dann auch praxisrelevant umsetzbar ist, aber Ihr erster Punkt, Frau Stadträtin Rastätter, ist quasi das Kurzfristige und der zweite Punkt ist das Mittelfristige, und das machen wir dann nächstes Jahr, aber für dieses Jahr schaffen wir es nicht. Denken Sie nur mal an den heute abgesetzten Tagesordnungspunkt, da steckt noch richtig Arbeit drin, und es ist eigentlich noch gefühlt Juni, wenn man es arbeitstechnisch sieht und die Ferien abzieht, deswegen möchte ich mich jetzt doch ein bisschen vor meine Leute stellen und sagen, alles schön und gut, aber irgendwann schaffen wir es dann auch nicht mehr. Ich bitte um Verständnis. Stadträtin Dr. Leidig (GRÜNE): Können wir denn davon ausgehen, dass zum kommen- den Haushalt tatsächlich schon mehr Mittel eingestellt werden? Das ist nicht das, was wir uns wünschen, wir wünschen uns eigentlich schon, dass nicht jetzt zweieinhalb Jahre lang keine Mittelerhöhung in diesem Bereich vollzogen wird. Der Vorsitzende: Die Verwaltung hat Ihnen die Mittelerhöhung nicht zugesagt, und Sie haben angekündigt, dass Sie das in den Haushalt einbringen, so habe ich es verstanden. Das ist jetzt von der Konzeption unabhängig, denn das ist eine andere Geschichte. Dann können wir so verbleiben. – 4 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 4. Juni 2018