Konzept zum Ausstieg aus Glyphosat und Neonicotinoiden auf landwirtschaftlich genutzen Flächen in Karslruhe

Vorlage: 2018/0172
Art: Antrag
Datum: 22.03.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Rüppurr

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.05.2018

    TOP: 29

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Verwiesen in Ausschuss für Umwelt und Gesundheit

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE Ausstieg Glyphosat
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0172 Konzept zum Ausstieg aus Glyphosat und Neonicotinoiden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.05.2018 29 x 1. In die städtischen Pachtverträge wird ein Verbot des Einsatzes von Glyphosat und Neonicotinoiden aufgenommen. 2. Für neue Verpachtungen von städtischen Pachtflächen wird eine nach ökologischen Kriterien ausgerichtete Bewirtschaftung vereinbart. Die Verfahrensweise bei der Verpachtung von Ackerflächen wird jährlich im zuständigen Ausschuss vorgestellt. 3. Die Stadtverwaltung eruiert den Einsatz von Glyphosat und Neonicotinoiden auf den landwirt- schaftlich genutzten Flächen in Karlsruhe, um Hotspots zu identifizieren, bei denen ein erheb- licher Handlungsbedarf besteht. 4. Auf der Grundlage dieser Daten wird ein Arbeitskreis „Pestizidfreie Landwirtschaft Karlsru- he“ eingerichtet. Dabei wird angestrebt, den Einsatz von Glyphosat, Neonicotinoiden und an- deren chemisch-synthetischen Pestiziden über die Erarbeitung eines Reduktions- und Aus- stiegspfads zu beenden und die Umstellung auf eine ökologische Bewirtschaftung gezielt zu fördern. 5. Mit den Landwirtschaftsämtern wird eine vertiefte Beratung zur Verringerung des Einsatzes von Pestiziden sowie die Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung unter Inanspruchnahme aller Förderprogramme des Landes und des Bundes vereinbart. 6. Die Stadtverwaltung erstellt ein Anreizsystem für die Umstellung auf ökologische Bewirtschaf- tung auf der Grundlage der Ziele des Biostädtenetzwerks, dessen Mitglied sie ist (https://www.biostaedte.de/ueber-uns/ziele.html). Der Einsatz von Pestiziden in der industriellen Landwirtschaft ist eine der Hauptursachen für den Ar- tenschwund bei Insekten und von Insekten lebenden Tieren. Im Mittelpunkt der Kritik stehen die Pflanzen- und Insektengifte Glyphosat und Neonicotinoide. Glyphosat gefährdet die menschliche Gesundheit, tötet Amphibien und entzieht Insekten die Nahrungsgrundlage. Von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicher- heit (EFSA) liegt eine neue Studie zur Risikoeinschätzung der drei Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam vor. Sie belegt ein hohes Risiko für die Bienen. Deshalb sollte der Einsatz von Glyphosat und Neonicotinoiden zum Schutz von Honig- und Wildbienen, Hummeln sowie Schmetterlingen so schnell wie möglich verringert und beendet werden. Die Stadt Karlsruhe gehört zu den rund 300 Kommunen in Deutschland, die auf ihren öffentlichen Grünflächen keine Pestizide einsetzen. Auf unserer Gemarkung gibt es auch eine vielfältige Kultur- landschaft mit Streuobstwiesen und landwirtschaftlichen Betrieben. Wir GRÜNE wollen diese gewach- sene reizvolle Kulturlandschaft in unserer Stadt erhalten. Dies wird nur gelingen, wenn die Land- wirt*innen dafür gewonnen werden, den Einsatz von Glyphosat und Neonicotinoiden zu reduzieren und schrittweise auf eine naturverträgliche und ökologische Wirt- schaftsweise umzustellen. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 Zunächst soll die Stadtverwaltung eruieren, wie hoch der Einsatz von Glyphosat und Neonicotinoiden auf den Äckern ist. Auf dieser Grundlage bietet es sich an, einen Arbeitskreis für die Entwicklung eines Reduktions- und Ausstiegspfads einzurichten. Dabei kann berücksichtigt werden, dass schon viele Landwirt*innen mit ersten Maßnahmen z.B. mit Lerchenfenstern und Ackerrandstreifen mit Wildblü- ten begonnen haben. Gleichzeitig ist ein Anreizsystem zur Unterstützung der Umstellung auf eine naturnahe und ökologische Bewirtschaftung unverzichtbar. Zur Förderung der ökologischen Landwirt- schaft hat sich die Stadtverwaltung mit ihrem Beitritt zum Biostädtenetzwerk verpflichtet. Angesichts des dramatischen Rückgangs bei Insekten halten wir es für notwendig, dass die Stadt bei ihren eigenen verpachteten Flächen mit dem Ausstieg aus den insektentötenden Ackergiften beginnt. In den künftigen Pachtverträgen soll deshalb verbindlich der Einsatz von Glyphosat und Neonicotinoi- den untersagt und das Gebot der ökologisch ausgerichteten Bewirtschaftung aufgenommen werden. Dazu müssen die Pachtverträge aktualisiert werden. Im Sinne der Transparenz ist es wünschenswert, dass einmal im Jahr über die Entwicklung und Verfahrensweise der Verpachtungen im Umwelt- Ausschuss berichtet wird. Das hat das Liegenschaftsamt bereits 2013 auf eine Anfrage der GRÜNEN vom 19.11.2013 angeboten. Die Umstellung auf naturnahe Bewirtschaftung lohnt sich, denn die Nachfrage nach ökologisch und regional produzierten Lebensmitteln einschließlich ihrer Direktvermarktung steigt immer schneller an. Auch die Landesregierung setzt starke Anreize mit ihrem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klima- schutz und Tierwohl (FAKT). Ergänzend dazu wurde gerade ein 30 Millionen Euro Sonderprogramm für Biodiversität aufgelegt, von dem auch die Karlsruher Landwirtschaft profitieren kann( https://mlr.baden- wuerttemberg.de/de/unsere-themen/landwirtschaft/umweltvertraeglicher-pflanzenbau/). Info: Im Liegenschaftskataster für den Stadtkreis sind 3.922 ha mit der Bezeichnung „Nutzung Landwirt- schaftsflächen“ ausgewiesen. Insgesamt sind durch die Stadt Karlsruhe und die Ortsverwaltungen 704 ha Flächen zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet, davon 89 an auswärtige Landwirt*innen. Insgesamt gibt es 48 Bauernhöfe in unserer Stadt, darunter sind zwölf konventionelle und zwei öko- logische Haupterwerbsbetriebe. Die übrigen sind Nebenerwerbsbetriebe; davon arbeiten 36 konventi- onell und fünf ökologisch. unterzeichnet von: Renate Rastätter Johannes Honné Dr. Ute Leidig Verena Anlauf

  • Stellungnahme TOP 29
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0172 Dez. 6 Konzept zum Ausstieg aus Glyphosat und Neonicotinoiden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.05.2018 29 x Kurzfassung Dem von BÜNDNIS 90 Die GRÜNEN beantragten Konzept zum Ausstieg aus Glyphosat und Ne- onicotinoiden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Karlsruhe steht die Verwaltung grundsätzlich positiv gegenüber. Die Erstellung eines Konzeptes kann sich eventuell durch die aktuellen Vorgänge zu Verbotsregelungen erübrigen. Die Forderung der rein ökologischen Be- wirtschaftung städtischer Pachtflächen ist nachvollziehbar, jedoch in der Durchsetzung proble- matisch. Die Umstellung eines landwirtschaftlichen Betriebes auf die rein ökologische Bewirt- schaftung birgt nicht nur Chancen, sondern auch Risiken. Die Entscheidung kann jeder Betrieb nur für sich selber abwägen, da er auf jeden Fall das Risiko alleine trägt. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant X nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Dem von BÜNDNIS 90 Die GRÜNEN beantragten Konzept zum Ausstieg aus Glyphosat und Ne- onicotinoiden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Karlsruhe steht die Verwaltung grundsätzlich positiv gegenüber. Die Umsetzung kann sich jedoch nur in rechtlich und fachlich fundierten Grenzen bewegen. Zu genannten Punkten im Einzelnen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. In die städtischen Pachtverträge wird ein Verbot des Einsatzes von Glyphosat und Neonicotinoiden aufgenommen. Zum Thema „Verzicht auf Neonicotinoide“ hat die EU zwischenzeitlich eine Entscheidung ge- troffen: In dem zuständigen EU-Ausschuss in Brüssel sprach sich eine qualifizierte Mehrheit für den Vorschlag der Kommission aus, den Einsatz von sogenannten Neonicotinoiden auf Äckern für die Stoffe Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid zu verbieten und auf Gewächshäu- ser zu beschränken. Es handelt sich also um ein Freilandverbot. Laut Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckler soll auch der Glyphosateinsatz massiv einge- schränkt werden. Eine entsprechende Verordnung ist in Planung. Sollten das Verbot der Neonicotinoide bzw. die Verordnung zum Glyphosat wider Erwarten nicht kommen, wird die Verwaltung den Gemeinderat über weitere Vorgehensmöglichkeiten informieren. 2. Für neue Verpachtungen von städtischen Pachtflächen wird eine nach ökologischen Kriterien ausgerichtete Bewirtschaftung vereinbart. Die Verfahrensweise bei der Ver- pachtung von Ackerflächen wird jährlich im zuständigen Ausschuss vorgestellt. Mit dem Beschluss zur Stärkung der biologischen Vielfalt des Ministerates des Landes Baden- Württemberg vom 21. November 2017 wird ein Mehr an ökologischem Landbau angestrebt. Dieses Ziel verfolgt die Verwaltung bereits mit der Gestaltung der Pachtverträge, z. B. durch die Empfehlung zur Bewirtschaftung nach Vorgabe der EU-Öko-Verordnung. Die Fluktuation der Pächter ist gering - beide Seiten sind an stabilen Pachtverhältnissen interessiert. Die Umstellung hin zu einem ökologisch wirtschaftenden Betriebes beträgt mindestens drei Jahre. Das Risiko trägt der Betrieb in jeder Hinsicht alleine. Die Voraussetzung für die Umstel- lung eines Landwirtschaftlichen Betriebs auf eine rein ökologische Produktion sind also stabile langjährige Pachtverhältnisse. Bisher sind die Pachtverträge i.d.R. jährlich kündbar, u.a. um eine kurzfristige Flächenverfügbar- keit für städtische Planungen zu ermöglichen. Die Verpflichtung zu einer ökologischen Bewirt- schaftung würde seitens der Stadt eine Aufgabe dieser Flexibilität bedeuten. Auch ist die Umstellung von der konventionellen Produktion zu einer ökologischen Produkti- onsweise nicht für jeden Betrieb machbar bzw. finanzierbar. Die ökologische (auch biologische, alternative) Landwirtschaft unterscheidet sich von der konventionellen Landwirtschaft durch weitgehend geschlossene Stoffkreisläufe und den Verzicht auf Betriebsmittel der Agrarchemie (Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Pharmaka). Neben Regeln und Kriterien der Ökoverbände werden die Produktion und Kennzeichnung insbesondere durch EG-Rechtsverordnungen regle- mentiert. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Der Ökolandbau benötigt erheblich mehr Fläche - vor allem Ackerland -, um dieselben wirt- schaftlichen Erträge wie im konventionellen Anbau zu erwirtschaften. Die landwirtschaftliche Nutzfläche, insbesondere das Ackerland, nimmt aufgrund der städtebaulichen Entwicklung und deren Ausgleichsbedarf kontinuierlich ab. Die Lebensfähigkeit der wenigen landwirtschaftlichen Betriebe in Karlsruhe wird so begrenzt. Die Stadt Karlsruhe besitzt zwar eine Vielzahl an land- wirtschaftlichen Nutzflächen, diese liegen jedoch nicht arrondiert vor. Es gibt aufgrund der Real- teilung kleinstrukturierte Gebiete und die Flächen sind entsprechend verteilt. Die Forderung, für neue Verpachtungen von städtischen Pachtflächen eine nach ökologischen Kriterien ausgerich- tete Bewirtschaftung zu vereinbaren, würde partiell in die Bewirtschaftung eingreifen und diese u.U. unwirtschaftlich machen. Damit würde die Stadtverwaltung in die betriebliche/unter- nehmerische Freiheit eingreifen und Wettbewerbsverzerrungen erzeugen. Im Sinne der Ver- pflichtung der Stadtverwaltung zur neutralen bzw. gleichberechtigten Behandlung der in Karls- ruhe angesiedelten Betriebe kann eine solche Regelung ohne gesetzliche Grundlage aus Sicht der Verwaltung nicht umgesetzt werden. Hinsichtlich der Verfahrensweise bei der Verpachtung ist festzuhalten, dass den einzelnen Pachtverhältnissen der vom Gemeinderat am 16. Juni 2015 beschlossene Landpachtvertrag zu Grunde liegt. Bei der Vergabe als Geschäft der laufenden Verwaltung sind agrarstrukturelle Belange ausschlaggebend. Dabei stehen Existenzsicherung, Vermeidung der Zerteilung von Flä- chen und die betriebliche Ausrichtung (Tierhaltung, Sonderkultur usw.) im Vordergrund. 3. Die Stadtverwaltung eruiert den Einsatz von Glyphosat und Neonicotinoiden auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen in Karlsruhe, um Hotspots zu identifizieren, bei denen ein erheblicher Handlungsbedarf besteht. Die Verwaltung führt zurzeit im Rahmen einer freiwilligen Selbstauskunft bei seinen Pächtern eine Umfrage zum Einsatz von Glyphosat durch. Die Erhebung soll in einer kartographischen Darstellung münden. Die Verwaltung hofft, ausreichendes Datenmaterial erheben zu können. Die Ergebnisse werden den gemeinderätlichen Gremien vorgestellt. 4. Auf der Grundlage dieser Daten wird ein Arbeitskreis „Pestizidfreie Landwirtschaft Karlsruhe“ eingerichtet. Dabei wird angestrebt, den Einsatz von Glyphosat, Neonico- tinoiden und anderen chemisch-synthetischen Pestiziden über die Erarbeitung eines Reduktions- und Ausstiegspfads zu beenden und die Umstellung auf eine ökologische Bewirtschaftung gezielt zu fördern. 5. Mit den Landwirtschaftsämtern wird eine vertiefte Beratung zur Verringerung des Einsatzes von Pestiziden sowie die Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung unter Inanspruchnahme aller Förderprogramme des Landes und des Bundes vereinbart. Zu 4 und 5) Die Zuständigkeit für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln – Beratung, Anwendung und Sach- kundeschulung – im landwirtschaftlichen Bereich liegt, rechtlich geregelt, für die Stadtkreise bei den Unteren Landwirtschaftsbehörden (ehemalige Ämter für Landwirtschaft) der Landkreise; für den Stadtkreis Karlsruhe also beim Landwirtschaftsamt Bruchsal. Die personelle Kapazität und fachlichen Kenntnisse für die Erstellung eines soliden Ausstiegsprogrammes sind bei einer Stadt- verwaltung daher nicht vorhanden. Mit dem bereits erwähnten Ministerratsbeschluss hat das Land Baden-Württemberg sich auf Landesebene der Thematik angenommen. Hier sollen auch Mittel bereitgestellt werden. Sollten Programmelemente zur Unterstützung von kommunalen Aktivitäten angeboten werden, wird die Stadtverwaltung diese gerne aufgreifen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Bei der jetzigen Erhebung zum Einsatz von Glyphosat des Liegenschaftsamtes wird auch das Interesse der Pächter an der Teilnahme an einem „Runden Tisch Landwirtschaft“ erfragt, um den Kommunikationsfluss zu verbessern. Ziel der Verwaltung ist es, die fachlich zuständige Ver- tretung, das Landwirtschaftsamt Bruchsal, in den „Runden Tisch“ zu integrieren. 6. Die Stadtverwaltung erstellt ein Anreizsystem für die Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung auf der Grundlage der Ziele des Biostädtenetzwerks, dessen Mitglied sie ist (https://www.biostaedte.de/ueber-uns/ziele.html). Die Ziele des Netzwerks sind nach Auskunft der o.g. Homepage vom 19. April 2018: Unsere Ziele von A wie Arbeitsplätze bis Z wie Zukunftsbranche. 1. Den Ökolandbau, die Weiterverarbeitung und die Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln mit kurzen Transportwegen und regionaler Wertschöpfung fördern. 2. Vorrang für Bio-Lebensmittel bei öffentlichen Einrichtungen, Veranstaltungen und Märk- ten. Insbesondere bei der Essenversorgung von Kindern und Jugendlichen auf gesunde Bio-Lebensmittel setzen. 3. Über vielfältige Aktionen, Veranstaltungen und Maßnahmen private Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Betriebskantinen und Cateringunternehmen ansprechen. 4. Im Rahmen der Wirtschaftsförderung die Bio-Branche vernetzen und Arbeitsplätze in ei- ner Zukunftsbranche fördern. 5. Darauf hinwirken, dass sich die staatliche Förderpolitik wesentlich stärker auf die Bio- Branche und entsprechende Kooperationsprojekte fokussiert, und agrarpolitische und wirtschaftspolitische Maßnahmen enger mit den kommunalen Aktivitäten verzahnt werden. Gerne unterstützt die Stadtverwaltung diese Ziele im Rahmen ihrer Möglichkeiten, z. B. durch Thematisierung im Gespräch mit den Landwirten. Insbesondere die Unterstützung der regiona- len Erzeuger könnte für konventionell wirtschaftende Betriebe zum Anreiz zu einer Umstellung werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Bereitstellung von Mitteln außerhalb der zertifizierten EU- Förderprogramme nur im Rahmen der Deminimis Regelungen der EU erfolgen kann. Zur Erläuterung: Die Förderprogramme der EU sind alle auf der EU-Ebene abgestimmt und zerti- fiziert. Sobald außerhalb dieser Förderprogramme finanzielle oder sachliche Zuwendungen an Betriebe jeglicher Art erfolgen (z. B. kommunale Zuschüsse), werden von der EU Wettbewerbs- verzerrungen befürchtet. Um diesen entgegen zu wirken und gleichzeitig nicht alle regionalen Zuwendungen zu verbieten, wurden die Deminimis Regelungen eingeführt.

  • Protokoll TOP 29
    Extrahierter Text

    Niederschrift 50. Plenarsitzung Gemeinderat 15. Mai 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 26. Punkt 29 der Tagesordnung: Konzept zum Ausstieg aus Glyphosat und Neonico- tinoiden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Karlsruhe Antrag: GRÜNE Vorlage: 2018/0172 Beschluss: Verwiesen in den Ausschuss für Umwelt und Gesundheit Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 29 zur Behandlung auf. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Ich denke, die dramatische Situation beim Verlust von Bestäuberinsekten, Bienen, Hummeln und Schmetterlingen, ist allen bekannt. Wir hatten auch schon mehrfach Anfragen und Anträge von unserer Fraktion zu dem Thema gestellt. Auf städtischen Flächen werden schon seit längerer Zeit weder Glyphosat, Neonicotinoide noch chemisch-synthetische Pestizide eingesetzt. Wir wissen aber, dass das Problem des Einsatzes von chemisch-synthetischen Pestiziden vor allem auch Glyphosat und Neonico- tinoide sehr stark mit dem Bienensterben in der Landwirtschaft zu tun hat, dass Landwirt- schaft eben eine der Ursachen für diesen dramatischen Verlust an Insekten ist. Ich möchte gerade einen Satz dazu sagen, welche Tragweite das hat. Es hat jetzt gerade zum Beispiel der Penny-Markt in Hannover über Nacht alle Produkte ausgeräumt, die nicht mehr vor- handen sein können, wenn es keine Bienen mehr gibt, und morgens waren Dreiviertel der Regale leer. So sieht dann ein Laden aus, wenn es keinen Bienen mehr gibt. Zwei Drittel der Produkte waren weg. Diese Tragweite, was da auf uns zukommt, wenn wir nichts un- ternehmen, muss noch stärker ins Bewusstsein dringen. Wenn wir uns die Antwort der Verwaltung anschauen, sind die drei gefährlichsten Neonicotinoide jetzt gerade auf EU- Ebene verboten worden, das ist schon mal ein positives Signal. Bei Glyphosat können wir – 2 – erwarten, dass zumindest ein Minimierungskonzept von der Bundesregierung vorgelegt wird, aber vergleichbar gibt es eben auch weitere synthetisch-chemische Pestizide, die ge- nauso gefährlich sind oder nur geringfügig geringer. Wir GRÜNEN sagen, auch wenn wir auf den städtischen Grünflächen den Einsatz beendet haben, muss die Landwirtschaft da- für gewonnen werden, denn immerhin haben wir auf städtischer Gemarkung 3922 Hektar Nutzfläche, die landwirtschaftlich genutzt werden, und davon sind 703,8 Hektar verpach- tet. Es muss möglich sein, auf städtischen Pachtflächen zu beginnen, zum Beispiel mit einer Änderung der Pachtverträge. Man kann hier auch einen Stufenplan festlegen oder man kann Ankündigungen machen, es muss nicht von heute auf morgen geschehen, aber es soll verbindlich aufgeführt werden, dass keine Neonicotinoide und Glyphosat beziehungs- weise vergleichbar gefährliche chemisch-synthetische Pestizide eingesetzt werden dürfen. Das beinhaltet unser Antrag, damit an einen runden Tisch zu sitzen, damit mit den Land- wirten verhandelt wird, inwieweit ein Reduktionsplan und ein Ausstiegsplan vereinbart werden können. Wir sehen in der Antwort, dass dieses vom Liegenschaftsamt hier als problematisch gewer- tet wird, selbst bei der verbindlichen Änderung der Pachtverträge, was wir für realistisch halten. Ich muss dazu sagen, wir haben in Karlsruhe 12 Haupterwerbsbetriebe, 36 konven- tionelle Nebenbetriebe, 7 Ökobetriebe davon 2 Haupterwerbsbetriebe, und man muss da- zu sagen, dass gerade im Augenblick bei den 2 Haupterwerbsbetrieben ein Haupterwerbs- betrieb im Ökobereich 5 Hektar Land verliert. Die Stadt hat 5 Hektar Land für die Zusam- menlegung der Sportflächen in Rüppurr gekauft, und davon ist einer der 2 Ökobetriebe bedroht, das Hofgut Schleinkofer hat keine Perspektiven mehr, seine landwirtschaftliche Nutzung im vollen Umfang umzusetzen, während die Konventionellen hier, nach Auskunft des Liegenschaftsamts, wie bisher weiter machen können. Das ist so nicht akzeptabel und deshalb begrüßen wir zumindest, dass vom Liegenschaftsamt aus die landwirtschaftlichen Betriebe auf freiwilliger Basis jetzt auch mal ihre Informationen an das Liegenschaftsamt weiter geben, in welchem Umfang die Pestizide eingesetzt werden und dass uns dann im Ausschuss berichtet wird, wie die Situation sich darstellt. Das ist schon mal eine positive Antwort. Aber wir sehen Potenziale, da die Stadt Karlsruhe auch Mitglied im Biostädte- netzwerk ist, Anreize zu schaffen, um positive Möglichkeiten, wie der Ausstieg erfolgen kann, mit den Landwirten zu erarbeiten. Wir möchten darum bitten, dass der Antrag auch im Umweltausschuss vorgelegt wird. Stadträtin Wiedemann (CDU): In Anbetracht der Zeit würden wir vorschlagen, dass es in den zuständigen Ausschuss verwiesen wird, und dass die Landwirte bitte mit ins Boot ge- nommen werden. Wir verstehen es, dass es hier Bedenken und Ängste bei Glyphosat und Neonicotinoide gibt. Ich denke, hier sind einfach der falsche Zeitpunkt und der falsche Ort, wir verschieben es in den Ausschuss. Stadträtin Ernemann (SPD): Ich wundere mich schon über die GRÜNE-Fraktion, auf der einen Seite beantragen sie ein Sitzungsende um zehn Uhr, auf der anderen Seite reden sie stundenlang, obwohl hier doch heute kein Beschluss gefasst wird. Es wird kein Grundsatz- beschluss gefasst, es geht nur um einen Antrag auf Erstellung eines Konzeptes. Jetzt kom- me ich darauf zurück, ich mache es jetzt wie Kollegin Wiedemann, ich werde mich auch kurzfassen. Dem Antrag auf Erstellung eines Konzeptes stehen wir grundsätzlich positiv gegenüber, aber es gibt hier einen riesengroßen Bereich, der noch ungeklärt ist. Es gibt Länder, die haben schon für sich beschlossen, Frankreich zum Beispiel, dass sie in den nächsten drei Jahren Glyphosat verbieten. In Deutschland bewegt sich die Diskussion zwi- – 3 – schen einem Verbot und einer Einschränkung des Einsatzes. Hier sind wir noch in einem Bereich, der rechtlich und gesetzlich noch total ungeklärt ist. Die Absichtserklärung, was das Verbot anbelangt, die gibt es zur Genüge, die kennen wir ja. Ich gehe jetzt noch mal auf die Verträge ein, das begrüßen wir auch, wenn die Stadt Karlsruhe zukünftig im Rah- men ihrer Vertragsfreiheit die Landwirte dazu verpflichtet, auf Pestizide zu verzichten. Aber für zukünftige Verträge, nicht jetzt noch, oder für die Verlängerung von bestehenden Pachtverträgen. Ich habe selbst einen Landwirt in meiner Umgebung, der eine der größten städtischen Flächen der Stadt gepachtet hat, den Herrn Pletscher, dessen Schreiben Sie alle bekommen haben, dass man das in Zukunft macht. Zu einem Punkt noch, die Umstellung von der konventionellen in eine ökologische Land- wirtschaft, das wollen wir den Landwirten doch bitte selbst überlassen, da sind viele Land- wirte in ihrer Existenz bedroht, das sind finanzielle Gründe. Schauen Sie sich doch mal die wenigen Landwirte an, die wir überhaupt noch in Karlsruhe haben, dann überlassen Sie es doch denen, es sind auch überwiegend Nebenerwerbslandwirte, wie sie sich entscheiden wollen. Da müssen Flächen hinzugewonnen werden, das sagt die Verwaltung, ich will da nicht näher darauf eingehen. Zusammenfassend, ein Runder Tisch unter Einbeziehung der Landwirtschaftsbehörden, der Landwirte und der Stadtverwaltung begrüßen wir, aber wie gesagt, da ist vieles noch ungeklärt, und deshalb ist heute kein Grundsatzbeschluss erfor- derlich, sondern lediglich die Zustimmung, dass ein Konzept erstellt wird. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Wir begrüßen den Antrag der GRÜNEN, auch wenn er gerade dabei ist, durch die Regelung auf EU-Linie zu einem Teil erledigt zu werden. Aus der Stel- lungnahme der Verwaltung ist zu entnehmen, dass auch die Stadtverwaltung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten den Antragspunkten der GRÜNEN entsprechen möchte. Die niedrige Anzahl der Fluginsekten wie Schmetterlinge, Wildbienen und Hummeln ist den- noch ein akutes Problem. Auch von der KULT-Fraktion wird es zur nächsten Gemeinderats- sitzung einen Antrag geben, wie die Stadt dazu beitragen kann, dass sich die Artenbestän- de erholen. Stadtrat Høyem (FDP): In diesem Antrag der GRÜNEN stehen am Anfang drei Worte, die ich sehr unangenehm finde. Diese drei Worte machen mir nahezu Gänsehaut. Die drei Worte sind Glyphosat, Neonicotinoide und Verbot. Ich weiß nicht so richtig, ob die chemi- sche Entwicklung oder ob die automatische Reaktion von den GRÜNEN „Verbot“ mich am meisten stört, aber unangenehm sind sie alle drei. Deshalb Danke an die EU, die Regeln in Brüssel haben glücklicherweise viel mehr Sachverstand und Flexibilität als das GRÜNE au- tomatische Wort „Verbot“. Danke auch an die Verwaltung, ganz ruhig und sachlich infor- mieren Sie, nicht nur über ihre Sympathie für diesen GRÜNEN Antrag, sondern stellen auch ganz bodenständig klar und machen deutlich, welche Konsequenzen die GRÜNEN Ver- botsgedanken haben. Ganz diplomatisch sagt die Verwaltung, die Förderung der rein öko- logischen Bewirtschaftung städtischer Parkflächen ist nachvollziehbar, jedoch in der Durch- setzung problematisch. Die Verwaltung schreibt, die rein ökologische Bewirtschaftung, die bringt nicht nur Chancen, sondern auch Risiken. Danke EU, und Danke Verwaltung, dass die GRÜNEN- ideologischen Verbotsgedanken bodenständig und realistisch beantwortet werden. Der Vorsitzende: Wir können den Punkt abschließen, der wird in den Umweltausschuss verwiesen, und da kann man das gerne weiter diskutieren. – 4 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 28. Mai 2018