Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Karlsruhe und der Stadt Rheinstetten nach §§ 25 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit - Anschlussvertrag
| Vorlage: | 2018/0166 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 20.03.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Branddirektion |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.04.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Stadt Karlsruhe, vertreten durch den Oberbürgermeister und Stadt Rheinstetten, vertreten durch den Oberbürgermeister über die Übertragung der Feuerwehraufgaben auf dem Gelände der Messe Karlsru- he aufderGemarkung Rheinstetten nach § 25 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) § 1 Aufgabenübertragung 1.Die Stadt Rheinstetten überträgtderStadt Karlsruhedie Zuständigkeit für die Durchführung der gesetzlichen Feuerwehraufgabenauf demGelände der Messe Karlsruhegemäß demLageplan, der Bestandteil dieser Vereinbarung ist. 2.Diese Aufgabenübertragung umfasstinsbesonderedie Pflicht-und Kann- Aufgaben nach §2 Abs. 1, und Abs. 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) sowie die Übernahme der Brandsicherheitswache nach der Versamm- lungsstättenverordnung. Damit gehen auch die Aufgaben nach § 3 FwG auf die Stadt Karlsruhe über. § 2 Satzungsrecht Der StadtKarlsruhesteht als erfüllende Gemeinde das Recht zu, im Rahmen der übertragenen Aufgaben Satzungen zu erlassen. (vgl. § 26 GKZ) § 3 Kosten 1.Die Kosten für die Durchführung der übertragenen Aufgaben trägt die Stadt Karls- ruhe. Die Stadt Rheinstetten beteiligt sich an diesen Kosten mit einem jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von29.780Euro. Dieser Pauschalbetrag istbinnenvier Wochen nach Wirksamwerden dieser Vereinbarung erstmalig zu entrichten. Die Folgezahlungen sind jeweils nach Ablauf eines Vertragsjahres binnenvier Wochen zu leisten.Im Falle einer nachträglich eintretenden Steuerpflicht gelten alle genannten Beträge als Nettobeträge und die Steuer wird nach dem jeweils geltenden Steuersatz nachgefordert. 2.Soweit der Stadt Karlsruhe gegenüber Dritten Kostenersatz nach Maßgabe des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg (insbesondere§ 34 FwG) oder nach an- deren gesetzlichen Vorschriften für Einsätze auf dem Gelände der Messe Karls- ruhe zusteht, verbleibt dieser in voller Höhe bei der Stadt Karlsruhe. Insbesonde- re ist die Stadt Karlsruhe berechtigt, Kostenersatz für die kostenersatzpflichtigen Leistungen nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Gemeindefeuerwehr der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu erheben und für sich zu behalten. 3.Für die Beteiligung der Angehörigen der Feuerwehr Rheinstetten bei der Durch- führung derBrandsicherheitswachen giltdie Satzung über die Erhebung von Kos- tenersatz für die Gemeindefeuerwehr der Stadt Karlsruhe sowie für den Ausla- genersatz der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Rheinstetten§ 7 der Sat- zung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe . 4.Die Stadt Karlsruhe verpflichtet sich, den Versicherungsschutz für die übertrage- nen Aufgaben auf ihre Kosten herzustellen. § 4 Geltungsdauer 1.DieLaufzeit der Vereinbarung beträgtfünf Jahre. Sie beginnt am 26. Oktober 2018. 2.Während der Laufzeit derVereinbarung steht denVertragsparteien ein Kündi- gungsrecht nur aus wichtigem Grund zu 3.Bei etwaigen Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis verpflichten sich die Parteien, vor Durchführung eines etwaigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens das Regierungspräsidium Karlsruhe als Schlichtungsstelle anzurufen. § 5 Schlussbestimmungen 1.Die Vertragsparteien verpflichten sich, nach beiderseitiger Unterzeichnung der Vereinbarung umgehend die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde einzuho- len und die öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarung in der jeweiligen Ge- meinde vorzunehmen. 2.Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen von Vertragsbestimmungen bedür- fen der Schriftform. Karlsruhe,..........................................Rheinstetten,.................................... .......................................................................................................................... Dr.Frank MentrupSebastian Schrempp OberbürgermeisterOberbürgermeister
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0166 Dez. 5 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Karlsruhe und der Stadt Rheinstetten nach §§ 25 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit - Anschlussvertrag Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 17.04.2018 13 X Gemeinderat 24.04.2018 16 X Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, die in der Anlage ange- schlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Karlsruhe und der Stadt Rheinstetten zur Übernahme der Feuerwehraufgaben auf dem Gelände der Messe Karlsruhe einschließlich des in der Nachtragsvereinbarung erfassten Geländes und beauftragt Herrn Ober- bürgermeister Dr. Mentrup zur Unterzeichnung und zum Vollzug. Diese Vereinbarung ersetzt die Vereinbarung vom 25. Oktober 2013, die auf fünf Jahre befristet war. Der seinerzeit vereinbarte pauschale Kostenbeitrag der Stadt Rheinstetten wird einver- nehmlich geringfügig (70 Euro) reduziert und den Gegebenheiten angepasst. Die neue Verein- barung wird wieder mit einer Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen. Im Übrigen enthält die Vereinbarung keine Änderungen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 29.780 Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.370.12.60.01.01 Kontenart: 34800000 Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant X nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 22. Juli 2003 wurde mit der Stadt Rheinstetten eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Feuerwehraufgaben auf dem Gelände der Neuen Messe abgeschlossen. Diese Vereinbarung wurde durch die Nachtragsvereinbarung mit Wirkung vom 2. Juli 2005 räumlich erweitert. Die Vereinbarung hatte eine Laufzeit von 10 Jahren und wurde durch die weitere Vereinbarung vom 1. August beziehungsweise 2. Septem- ber, veröffentlicht am 25. Oktober 2013 im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe ersetzt. Diese Verein- barung hat eine Laufzeit von fünf Jahren und läuft damit zum Oktober 2018 aus. Die nun zur Beschlussfassung vorgelegte Vereinbarung übernimmt die bisherigen Regelungen. Die Stadt Rheinstetten überträgt der Stadt Karlsruhe für das Gelände der Messe Karlsruhe ein- schließlich der Parkplätze gemäß Lageplan nach § 25 ff des Gesetzes über die kommunale Zu- sammenarbeit die Zuständigkeit für die gesetzlichen Feuerwehraufgaben für weitere fünf Jahre. Die Stadt Karlsruhe übernimmt die gesetzlichen Feuerwehraufgaben, die sich vier Leistungsbe- reichen zuordnen lassen: 1. Beratungsleistungen im Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz 2. Vorbereitung und Durchführung des Feuersicherheitswachdienstes und Einsatz- vorbereitung 3. Einsatzbewältigung 4. Vorhaltung besonderer Betriebsmittel und Ausrüstungsgegenstände. Die Stadt Karlsruhe ist personell und materiell in der Lage die Aufgaben zu übernehmen. Die Kosten für die Durchführung der übertragenen Aufgaben trägt die Stadt Karlsruhe. Die Stadt Rheinstetten beteiligt sich an diesen Kosten mit einem jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 29.780 Euro. Auf der Basis des bisherigen Kalkulationsschemas, das die vier Leistungsbereiche berücksichtigt, wurde im Einvernehmen mit der Stadt Rheinstetten der um 70 Euro reduzierte Pauschalbetrag für die nächsten fünf Jahre abgestimmt. Die Änderungen ergaben sich durch reduzierte Einsatzzahlen bei gleichzeitig gestiegenen Vor- haltekosten. Die Beratung in den Gremien in Rheinstetten ist ebenfalls im April 2018 vorgesehen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, die in der Anlage ange- schlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Karlsruhe und der Stadt Rheinstetten zur Übernahme der Feuerwehraufgaben auf dem Gelände der Messe Karlsruhe einschließlich des in der Nachtragsvereinbarung erfassten Geländes und beauftragt Herrn Ober- bürgermeister Dr. Mentrup zur Unterzeichnung und zum Vollzug.
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Niederschrift 49. Plenarsitzung Gemeinderat 24. April 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 16 der Tagesordnung: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Karlsruhe und der Stadt Rheinstetten nach §§ 25 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit - Anschlussvertrag Vorlage: 2018/0166 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, die in der Anlage an- geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Karlsruhe und der Stadt Rheinstetten zur Übernahme der Feuerwehraufgaben auf dem Gelände der Messe Karlsruhe einschließlich des in der Nachtragsvereinbarung erfassten Geländes und beauf- tragt Herrn Oberbürgermeister Dr. Mentrup zur Unterzeichnung und zum Vollzug. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 16 zur Behandlung auf, verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest. – Das ist eine einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 23. Mai 2017