Neufassung der Sportförderungsrichtlinien
| Vorlage: | 2018/0160 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 20.03.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.04.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Beschlossen mit geändertem Beschlusstext
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0160 Dez. 3 Neufassung der Sportförderungsrichtlinien Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sportausschuss 11.04.2018 1 X vorberaten Hauptausschuss 17.04.2018 6 X Gemeinderat 24.04.2018 13 X Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sportausschuss und im Hauptausschuss die Neufassung der Sportförderungsrichtlinien gemäß Anlage 1. Die Richtlinien treten am 1. Januar 2019 in Kraft. Der Gemeinderat entscheidet, dass es sich gemäß Beschluss zu HSPKa um eine Aufgabe im gesamtstädtischen Interesse handelt und verzichtet deshalb auf eine Gegenfinan- zierung. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 443.200 € inf. Aktualisierung Richtlinie 58.600 € aufgr. notw. Budgetanpassung 443.200 EUR 58.600 EUR 443.200 EUR 58.600 EUR Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: Diverse Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein X ja Handlungsfeld: Sport, Freizeit und Gesundheit Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Politischer Auftrag zur Anpassung der Sportförderungsrichtlinien Seit fünf Jahren beraten der Sportausschuss der Stadt Karlsruhe, die Sportverwaltung und der Sportkreis Karlsruhe intensiv über die sportpolitische Ausrichtung der Stadt Karlsruhe. Anfang 2013 wurde das Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung GbR (IKPS) mit der Erstellung eines Sportentwicklungsplans beauftragt. Als Grundlage für die Planung wurde die Bevölkerung zu ihrem Sport- und Bewegungsverhalten befragt. Schulen, Kindertagesstätten und Sportvereine wurden zu ihrem Sport- und Bewe- gungsbedarf wie auch zu ihrer Angebotsstruktur befragt. Auf Grundlage der evaluierten und recherchierten Daten erstellte das IKPS eine Bestands- Bedarfs-Bilanz zum Sport in Karlsruhe. Zur Einordnung und Interpretation der Ergebnisse fanden von Januar bis Juli 2014, unter Einbe- ziehung der Sportvereine und der Politik, fünf kooperative Planungssitzungen statt. Die Ergebnisse der Befragungen, der Bestands-Bedarfs-Bilanz und der kooperativen Planungssit- zungen wurden im Abschlussbericht „Sport und Bewegung in Karlsruhe“ des IKPS dargestellt, und es wurden Handlungsempfehlungen für die Sportentwicklung in Karlsruhe formuliert. Diese Handlungsempfehlungen wurden im Rahmen der Klausurtagung des Sportausschusses am 9. und 10. Oktober 2015 diskutiert. Auf Grundlage dieser Diskussion hat der Sportausschuss fünf sportpolitische Ziele definiert, die für den Zeitraum bis 2025 die Leitlinien für die Sportent- wicklung und Sportförderung der Stadt sind: „Infrastruktur“ Die Stadt Karlsruhe fördert Sport und Bewegung durch die Bereitstellung, Unterhaltung und Förderung der Infrastruktur. „Sport für alle“ Die Stadt Karlsruhe schafft in Kooperation mit den Sportvereinen Anreize für Sport und Be- wegung für alle Einwohnerinnen und Einwohner. „Sportvereinsentwicklung“ Die Stadt Karlsruhe stärkt die Arbeit der Sportvereine und deren Weiterentwicklung nach dem Karlsruher Modell. „Leistungssport" Die Stadt Karlsruhe fördert den Leistungssport im Sinne der Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche. „Sport und Politik" Die Stadt Karlsruhe erkennt den Sport als wichtigen Teil der Stadtpolitik und Daseinsvorsor- ge an. Zur Umsetzung dieser Zielsetzungen hat der Sportausschuss in der Sitzung am 09. März 2016 die Verwaltung beauftragt, unter Einbindung der Sportvereine und des Sportkreises einen Vor- schlag für die Anpassung der Sportförderungsrichtlinien zu erarbeiten. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Dies war nötig, da die Sportförderungsrichtlinien das wichtigste Steuerungsinstrument zur Um- setzung der sportpolitischen Ziele sind und die neuen Ziele weitreichende Auswirkungen auf die Fördertatbestände haben: Ziele Auswirkungen auf Fördertatbestand Infrastruktur: A – Kapitel 2: Förderung der vereinseigenen Sportanlagen A – Kapitel 3: Überlassung städtischer Sportanlagen Sport für alle: A – Kapitel 4: Förderung des Kinder- und Jugendsports A – Kapitel 5: Förderung des Freizeit- und Gesundheitssports A – Kapitel 6: Förderung der Integration und Inklusion Sportvereinsentwicklung: A – Kapitel 7: Förderung des bürgerschaftlichen Engagements A – Kapitel 10: Sonstige Förderung von Sportvereinen Leistungssport: A – Kapitel 8: Förderung im Rahmen der Leistungssportkonzeption „Sport und Politik": A – Kapitel 9: Förderung von Sportveranstaltungen B – Förderung von Sportorganisationen Sitzungen der Arbeitsgruppe In der Zeit von 3. Mai 2016 bis 14. Dezember 2017 fanden insgesamt 13 Sitzungen unter Betei- ligung der sportpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen im Karlsruher Gemein- derat, des Sportkreises und der Stadtverwaltung statt. In der ersten Sitzung wurden folgende Vorgaben vereinbart: 1. Finanzielle Anpassung an die aktuelle Situation Im Rahmen der Neufassung der Sportförderungsrichtlinien soll die Höhe der Zuschüsse in ein- zelnen Fördertatbeständen an die aktuelle Situation angepasst werden. Kein Verein darf danach schlechter gestellt sein als bisher. 2. Klare Strukturierung, Darstellung und Sprache Durch die Neufassung der Sportförderungsrichtlinien werden die unterschiedlichen Fördertatbe- stände klar strukturiert und damit verständlicher für die jeweiligen Vorstände der Sportvereine. Durch eine klare Darstellung und Überarbeitung der Sprache sind einzelne Fördertatbestände schnell zu erfassen. 3. Aufnahme aller Fördertatbestände Zur Vermeidung von Unklarheiten und zur Herstellung einer höchstmöglichen Transparenz wer- den in die Neufassung der Sportförderungsrichtlinien alle Fördertatbestände aufgenommen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 In den Sitzungen wurden die nachstehenden Themen behandelt: Sitzung Termin Themenfelder 1. 03.05.2016 - Veranstaltungsstätten für Sportgroßveranstaltungen - Zusammensetzung der Arbeitsgruppe 2. 09.06.2016 - Klärung des Vorgehens - Fördervoraussetzungen 3. 15.09.2016 - Fördervoraussetzungen - Investitionszuschüsse - Ökologische Maßnahmen 4. 13.10.2016 - Unterhaltungszuschüsse 5. 23.11.2016 - Unterhaltungszuschüsse 6. 02.02.2017 - Unterhaltungszuschüsse 7. 16.03.2017 - Zuschüsse für Platzpflegegeräte - Zuschüsse für Sportgeräte - Förderung des Jugendsports - Förderung des Leistungssports - Förderung der Inklusion 8. 17.05.2017 - Förderung des bürgerschaftlichen Engagements - Ehrungen - Übungsleiterzuschüsse 9. 13.07.2017 - Vereinsjubiläen - Übungsleiterzuschüsse - Vereinsmanager-Qualifizierung - Fahrtkostenzuschüsse - Gesamtschau 10. 14.09.2017 - Förderung von überörtlichen und internationalen Sport- veranstaltungen 11. 26.10.2017 - Förderung des Breiten- und Gesundheitssports - Öffnung von Vereinssportanlagen - Förderung von Hauptamtlichkeit - Überlassung von Sportanlagen 12. 30.11.2017 - Kooperationen und Fusionen - Fördervoraussetzungen Nicht-Vereine - Gesamtschau auf den finanziellen Bedarf 13. 14.12.2017 - Gesamtschau auf alle Themen Ergebnis der Sitzungen ist die Neufassung der Sportförderungsrichtlinien (Anlage 1). Darüber hinaus wurden die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen der Anpassungen (Anlage 2) von der Verwaltung ermittelt und der Arbeitsgruppe als Planungsgrundlage zur Verfügung ge- stellt. Die Umsetzung der Ziele und Vorgaben ist in der vorliegenden „Gegenüberstellung der Sport- förderungsrichtlinien neu und alt“ (Anlage 3) zu erkennen. Den „erläuterten Sportförderungsrichtlinien“ (Anlage 4) sind die im Vergleich zu den bisherigen Richtlinien vorgenommenen inhaltlichen Änderungen zu entnehmen. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Zeitlicher Ablauf März 2013 – November 2014 Sportentwicklungsplanung mit Bestands- und Bedarfserhebung zu „Sport und Bewegung“ und fünf „Kooperative Planungssitzun- gen“. 14. November 2014 Sportausschuss: Vorstellung der Ergebnisse der Sportentwicklungsplanung und der Handlungsempfehlungen 9.-10. Oktober 2015 Klausurtagung des Sportausschusses: Ergebnis: Fünf sportpolitische Ziele 9. März 2016 Sportausschuss: TOP 4 Anpassung der Sportförderungsrichtlinien 3. Mai 2016 – 14. Dezember 2017 Sitzungen der Arbeitsgruppe 19. Januar 2018 Klausur des Sportausschusses: Anpassung der Sportförderungsrichtlinien 21. Februar 2018 Sportgespräch: Neufassung der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Karlsruhe aus Sicht des Sportkreises Karlsruhe Hierzu liegt eine Stellungnahme des Sportkreises vom 26. Februar 2018 mit Kommentierung der Sportverwaltung vor (vgl. Anlage 5). Finanzielle Auswirkungen Bei der Neufassung der Sportförderungsrichtlinien wurden die Förderbeträge angepasst. Die finanziellen Auswirkungen sind in Anlage 2 ersichtlich. Insgesamt werden 443.000 € aufgrund der Neufassung der Sportförderungsrichtlinien und 58.600 € aufgrund bisher nicht ausreichen- der Haushaltsansätze zusätzlich benötigt. Die Förderung wurde insbesondere bei den Unterhaltungszuschüssen und den Übungsleiterzu- schüssen erhöht. Diese Erhöhung ist notwendig aufgrund deutlicher Kostensteigerungen für Betrieb und Unterhaltung der Sportanlagen und die Durchführung des Übungsbetriebes in den Sportvereinen. Die letzte Anpassung der Sportförderung erfolgte im Jahr 2010 mit der Anpas- sung des Betriebskostenzuschusses für Duschen und Umkleiden. Die notwendige Erhöhung der Förderung der Sportvereine liegt aufgrund der vielfältigen sozia- len, gesundheitsfördernden und integrativen Aufgaben, die für die Karlsruher Einwohnerinnen und Einwohner durch Sportvereine bereit gestellt werden, im gesamtstädtischen Interesse. Ins- gesamt sind 33,4% der Karlsruher Bevölkerung Mitglied in einem Sportverein – also insgesamt rund 81.000 Karlsruher Einwohnerinnen und Einwohner. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sportausschuss und im Hauptausschuss die Neufassung der Sportförderungsrichtlinien gemäß Anlage 1. Die Richtlinien treten am 1. Januar 2019 in Kraft. Der Gemeinderat entscheidet, dass es sich gemäß Beschluss zu HSPKa um eine Aufgabe im gesamtstädtischen Interesse handelt und verzichtet deshalb auf eine Gegenfinan- zierung.
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Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stadt Karlsruhe | Sportförderungsrichtlinien Schul- und Sportamt Stand: April 2018 Sportförderungsrichtlinien der Stadt Karlsruhe Anlage 1 2 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Abteilung Sport | Sportförderungsrichtlinien Präambel Der Sport leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die Lebensqualität und Gesundheit der Einwohnerinnen und Einwohner und ist fester Bestandteil einer modernen Stadtpolitik. Die Übernahme der vielfältigen Aufgaben durch die Sportvereine macht eine Förderung und Unterstützung aus öffentlichen Mitteln notwendig. Dies erfordert eine enge Partnerschaft mit den Sportvereinen und Sportorganisationen. Die Stadt Karlsruhe hat deshalb fünf sportpolitische Zielsetzungen erarbeitet: => „Infrastruktur“ Die Stadt Karlsruhe fördert Sport und Bewegung durch die Bereitstellung, Unterhaltung und Förderung der Infrastruktur (siehe Teil A - Kapitel 2 und 3). => „Sport für alle“ Die Stadt Karlsruhe schafft in Kooperation mit den Sportvereinen Anreize für Sport und Bewegung für alle Einwohnerinnen und Einwohner (siehe Teil A - Kapitel 4,5 und 6). => „Sportvereinsentwicklung“ Die Stadt Karlsruhe stärkt die Arbeit der Sportvereine und deren Weiterentwicklung nach dem Karlsruher Modell (siehe Teil A - Kapitel 7 und 10). => „Leistungssport" Die Stadt Karlsruhe fördert den Leistungssport im Sinne der Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche (siehe Teil A - Kapitel 8). => „Sport und Politik" Die Stadt Karlsruhe erkennt den Sport als wichtigen Teil der Stadtpolitik und Daseinsvorsorge an (siehe Teil A - Kapitel 9 und Teil B). Die politischen Zielsetzungen sind aus der Sportentwicklungsplanung im Jahr 2014 hervorgegangen. Die kommunalen Sportförderungsrichtlinien sind ein Steuerungsinstrument zur Umsetzung dieser sportpolitischen Zielsetzungen. Erreicht werden soll eine am Bedarf orientierte und nachvollziehbare Förderung des Karlsruher Sports. Eine am Bedarf und Leistungsbild der Sportvereine anknüpfende Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel hat dabei hohe Priorität. Die Sportförderungsrichtlinien bilden hierfür die Grundlage und stellen die Sportfördertatbestände transparent dar. Sie sind darauf ausgerichtet, eine zielführende und nachhaltige Förderung sicherzustellen, um damit Sportvereinen eine kontinuierliche, effektive und fortschrittliche Arbeit zu ermöglichen. Die Sportförderungsrichtlinien sollen hierfür die notwendige Planungssicherheit schaffen. Weiterhin sollen die Sportförderungsrichtlinien dazu beitragen, dass allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Karlsruhe eine gleichberechtigte und nachhaltige Teilhabe am Sport möglich ist. Um die kontinuierliche Entwicklung des Sports in Karlsruhe sicherzustellen werden die Sportförderungsrichtlinien regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. 3 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Abteilung Sport | Sportförderungsrichtlinien Karlsruher Modell der besitzenden Vereine Nach dem Karlsruher Modell befindet sich ein großer Teil der Sportanlagen im Besitz der Sportvereine. Mit der flächendeckenden und wohnortnahen Bereitstellung ihrer Sportanlagen tragen die Sportvereine wesentlich zu einer ausreichenden Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner mit Sportangeboten bei. Die Stadt Karlsruhe unterstützt die Sportvereine beim Bau und Unterhalt ihrer Sportanlagen. 4 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Abteilung Sport | Sportförderungsrichtlinien Inhaltsverzeichnis Präambel .............................................................................................................................................2 Karlsruher Modell der besitzenden Vereine ...........................................................................................3 Allgemeine Bestimmungen und Hinweise .............................................................................................6 Teil A – Förderung von Sportvereinen...................................................................................................7 1. Fördervoraussetzungen ...............................................................................................................8 2. Förderung vereinseigener Sportanlagen .......................................................................................9 2.1 Investitionszuschüsse ............................................................................................................9 2.2 Zuschüsse zu Platzpflegegeräten .........................................................................................11 2.3 Zuschüsse zur Pflege und Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen ...................................11 2.4 Mitbenutzungsregelung ......................................................................................................12 2.5 Vergünstigungen bei Miet- und Erbbauverträgen .................................................................13 3. Überlassung von städtischen Sportanlagen ................................................................................14 3.1 Nutzung von städtischen Sportstätten .................................................................................14 3.2 Bereitschaftsdienstvergütung ..............................................................................................14 4. Förderung des Kinder- und Jugendsports ...................................................................................15 4.1 Jugendzuschuss ..................................................................................................................15 4.2 Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und Schulen .........................................................15 4.3 Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und Kindertageseinrichtungen ..............................15 5. Förderung des Freizeit- und Gesundheitssports ..........................................................................16 5.1 Offene Freizeitsportangebote ...................................................................................................16 6. Förderung der Inklusion und Integration ....................................................................................16 6.1 Inklusion im Sport ...............................................................................................................16 6.2 Integration im Sport ............................................................................................................16 7. Förderung des bürgerschaftlichen Engagements .........................................................................17 7.1 Übungsleiterzuschuss ..........................................................................................................17 7.2 Qualifizierung von Vereinsmanagerinnen und –managern ....................................................17 7.3 Ehrung für „Besondere Verdienste um den Sport“ ...............................................................17 7.4 Ehrenamtspreis im Sport .....................................................................................................17 7.5 Ehrungen für sportliche Leistungen .....................................................................................17 8. Förderung des Leistungssports ...................................................................................................19 8.1 Leistungssportkonzeption....................................................................................................19 8.2 Fahrtkostenzuschüsse .........................................................................................................19 9. Förderung von Sportveranstaltungen .........................................................................................20 10. Sonstige Förderung von Sportvereinen ....................................................................................20 5 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Abteilung Sport | Sportförderungsrichtlinien 10.1 Vereinsjubiläen ...................................................................................................................21 10.2 Sportgeräte (Investitionen) ..................................................................................................21 10.3 Förderung von sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden ..............................................21 10.4 Projektförderung .................................................................................................................22 Teil B – Förderung von Sportorganisationen .......................................................................................23 1. Institutionelle Förderung ............................................................................................................24 1.1 Sportkreis Karlsruhe e.V. .....................................................................................................24 1.2 Vereinsinitiative Gesundheitssport e.V. ................................................................................24 1.3 Kuratorium zur Förderung des Karlsruher Sports e.V. ...........................................................24 2. Anlassbezogene Förderung ........................................................................................................24 3. Projektförderung .......................................................................................................................24 3.1 Sportangebote für ältere Einwohnerinnen und Einwohner ....................................................24 3.2 Sportangebote im öffentlichen Raum ...................................................................................24 Inkrafttreten/Außerkrafttreten ............................................................................................................25 6 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Abteilung Sport | Sportförderungsrichtlinien Allgemeine Bestimmungen und Hinweise Haushaltsvorbehalt Die Stadt Karlsruhe unterstützt die Karlsruher Sportvereine ideell, materiell und finanziell. Die in diesen Sportförderungsrichtlinien aufgeführten Zuschüsse können nur im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. Antragsgebot Eine Förderung erfolgt in der Regel nur auf Antrag. Die Anträge sind an die Stadt Karlsruhe zu richten. Die entsprechenden Formulare sind zu nutzen. Anträge Förderanträge sind grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Den Förderanträgen sind die vollständigen Unterlagen beizufügen. Mittelverwendung und Nachweise Die Zuschüsse dürfen nur zur Erfüllung des jeweiligen Förderzweckes verwendet werden. Die zweckgemäße Verwendung der Fördermittel ist grundsätzlich durch einen prüffähigen Verwendungsnachweis zu belegen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht, einer Kostenaufstellung, den Kostenbelegen und den dazu gehörenden Zahlungsnachweisen. Die Abrechnung von Maßnahmen ist bis zum 31. März des Folgejahres (Eingang bei der Stadt Karlsruhe) möglich. Subsidiaritätsprinzip Die städtischen Zuschüsse an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller werden als Hilfe zur Selbsthilfe gewährt. Es wird davon ausgegangen, dass eine angemessene Eigenbeteiligung durch die Zuschussempfängerin bzw. den Zuschussempfänger erfolgt. Die städtische Bezuschussung ist abhängig von einer gesicherten Gesamtfinanzierung der beantragten Maßnahme. Alle Möglichkeiten der Bezuschussung durch Dritte müssen ausgeschöpft werden. Hierzu gehören insbesondere die Förderung durch den Badischen Sportbund, den Landessportverband Baden-Württemberg, die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union. Informationspflicht Der Zuschussempfänger hat der Stadt Karlsruhe unverzüglich mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für die Förderung ganz oder teilweise wegfallen oder sich die für die Bewilligung maßgeblichen Umstände ändern, sich Anhaltspunkte ergeben, dass der Zuwendungszweck nicht erreicht wird, sich Abweichungen von dem im Antrag angegebenen Inhalt und Umfang der Maßnahme ergeben, sich der Beginn der Maßnahme verschiebt, sich wesentliche Änderungen in der Kosten- und Finanzierungsstruktur ergeben, ein Insolvenzverfahren droht, beantragt oder eröffnet wird, er beabsichtigt, seine inhaltliche Konzeption zu ändern, sich Änderungen in der Vertretungsbefugnis des Zuschussempfängers ergeben. Bewilligung/Ablehnung Die Entscheidung über einen Förderantrag ergeht schriftlich an die Antragstellerin oder den Antragsteller. Der Bescheid enthält mindestens Angaben über die Art, den Umfang und den Zweck der Förderung sowie die Bestimmungen über das Prüfungsrecht und die Vorlage eines fristgebundenen Verwendungsnachweises. Im Falle einer Ablehnung wird die Antragstellerin bzw. der Antragsteller über den Grund der Ablehnung informiert. Die Stadt Karlsruhe entscheidet in eigenem Ermessen. Rückforderung von Zuschüssen/Aufhebung der Bewilligung Die Rücknahme und der Widerruf von Bewilligungen sowie die Rückforderung von bereits gewährten Zuschüssen richtet sich nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) Baden-Württemberg. 7 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Abteilung Sport | Sportförderungsrichtlinien Teil A – Förderung von Sportvereinen 8 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Abteilung Sport | Sportförderungsrichtlinien 1. Fördervoraussetzungen 1. Der Sportverein muss gemeinnützig sein und als Vereinszweck die Förderung des Sports oder einer Sportart in seiner Satzung festgelegt haben. 2. Der Sportverein muss seit mindestens drei Jahren Mitglied des Badischen Sportbundes oder einer dem Badischen Sportbund oder dem Deutschen Olympischen Sportbund angeschlossenen Organisation sein. 3. Der Sportverein muss seinen Sitz in Karlsruhe haben. 4. Der Sportverein muss mindestens 50 Mitglieder haben. Grundlage ist die jährliche Mitgliederbestandserhebung des Badischen Sportbundes. 5. Der Sportverein muss mindestens Monatsbeiträge in Höhe von 10 € bei Erwachsenen 5 € bei Kindern und Jugendlichen erheben. 6. Für Zuschüsse nach Teil A – 2. Förderung vereinseigener Sportanlagen gilt: Der Sportverein muss mindestens 100 Mitglieder haben und über eigene Sportanlagen verfügen. 9 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Abteilung Sport | Sportförderungsrichtlinien 2. Förderung vereinseigener Sportanlagen 2.1 Investitionszuschüsse Gefördert werden Baumaßnahmen (Neubau und Sanierung) und Kauf (ohne Grunderwerb) von Vereinsgebäuden und Sportfrei- anlagen, die den satzungsgemäßen Zwecken der Vereine entsprechen. Besonderer Wert wird dabei auf einen ökologischen, energieeffizienten und ressourcenschonenden Umgang gelegt. Die Maßnahmen müssen mit den Zielen der Sportentwicklungsplanung in Einklang stehen. Die Zielverträglichkeit wird im Antragsverfahren geprüft. Bei Neubaumaßnahmen und Maßnahmen, deren Gesamtaufwand den Betrag von 100.000 € übersteigen, muss der Verein einen gesonderten Bedarfsnachweis erbringen. Er hat außerdem einen Kosten- und Finanzierungsplan über die Tragbarkeit und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme vorzulegen. Antragsfristen Voraussetzung für die Bewilligung eines Zuschusses ist ein Antrag vor Baubeginn. Dieser muss alle notwenigen Unterlagen (z.B. Baupläne, Kostenberechnung DIN 276, Flächenberechnung, Finanzierungsplan, Angebote) enthalten. Der Baubeginn erfolgt erst nach Bewilligung des Antrages. Die Stadt Karlsruhe gibt keine Gewähr auf Zuschüsse für Maßnahmen, die vor Erteilung einer Bewilligung begonnen werden. Maßnahmen, deren Gesamtaufwand den Betrag von 10.000 € übersteigt, müssen im Sportausschuss beraten und im Gemeinderat genehmigt werden und sind deshalb rechtzeitig zu beantragen. Beginn und Ende der Maßnahme Nach Bewilligung des Zuschusses muss innerhalb von zwei Jahren mit der Baumaßnahme begonnen werden, ansonsten verfällt der Zuschuss. Das Vorhaben muss in der Regel innerhalb von vier Jahren nach Baubeginn abgeschlossen sein. Eigenleistungen Die Eigenleistungen des Vereins bei Bauvorhaben müssen seinen fachlichen Möglichkeiten entsprechen. Es muss eine sach- und fachgerechte Ausführung der Arbeiten sichergestellt sein. Die Eigenleistungen sind in der Antragstellung detailliert darzustellen. Sie werden in einer Höhe von 15 € pro Arbeitsstunde bis zur Höhe des Eigenfinanzierungsanteils des Vereins anerkannt. Die Eigenleistungen sind schriftlich zu dokumentieren. Rückforderungen Wird eine geförderte Sportanlage vor Ablauf von 25 Jahren verkauft oder einer anderweitigen Nutzung zugeführt, die nicht den Sportförderungsrichtlinien entspricht, sind die erhaltenen Zuschüsse unter Berücksichtigung einer 4%igen jährlichen Abschreibung an die Stadt Karlsruhe zurückzuzahlen. Mindestaufwand (Bagatellgrenze) Der förderfähige Mindestaufwand für einzelne Maßnahmen beträgt 1.000 €. Sportanlagen außerhalb des Stadtkreises Karlsruhe Sportanlagen von Karlsruher Vereinen, die außerhalb des Stadtkreises liegen, werden mit der Hälfte des Fördersatzes gefördert. Gewerbliche Nutzung Vereinsanlagen, oder Teile davon, die gewerblich genutzt werden, werden nicht gefördert. 10 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Abteilung Sport | Sportförderungsrichtlinien Neubau, Kauf und Sanierung von Gebäuden bzw. Sportfreianlagen werden in Abhängigkeit vom Jugendanteil (Anteil der Mitglieder unter 18 Jahren) des Vereins gefördert. Die Fördersätze betragen: GEBÄUDE UND SPORTFREIANLAGEN Jugendquote Förderung 1 Neubau und Kauf 2 0%-14,9% 30% 15%-34,9% 35% 35%-100% 40% Vereine mit mind. 500 Mitglieder < 18 Jahre 40% Sanierung 2 0%-100% 50% FÖRDEROBERGRENZEN Anlage Förderung 1 Förderobergrenzen für Neubauten und Kauf Sporthallen, Geräteräume und vergleichbare Räume 1.900 € / m² Nutzfläche Nebenflächen von Sporthallen und Clubhäusern (wie Duschen, Umkleiden, Büros und vergleichbare Räume) 2.980 € / m² Nutzfläche Tennisplätze maximal 3.100 € / Platz Tennisübungswand maximal 2.600 € / Wand Förderobergrenzen für Sanierungen Sporthallen, Geräteraum und vergleichbare Räume 1.900 € / m² Nutzfläche davon 50% - 70%³ Nebenflächen von Sporthallen und Clubhäusern (wie Duschen, Umkleiden, Büros und vergleichbare Räume) 2.980 € / m² Nutzfläche davon 50% - 70%³ Tennisplätze maximal 3.100 € / Platz davon 50% - 70%³ Tennisübungswand maximal 2.600 € / Wand davon 50% - 70%³ 1 nach DIN Norm und Kostengruppen der als zuschussfähig anerkannten Kosten (förderfähige Kosten) 2 inklusive Baunebenkosten (Honorare für Architekten und Ingenieure) ³ Zuschusshöhe abhängig vom Zeitpunkt der letztmaligen Sanierung und von Art und Umfang der Sanierung 11 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Abteilung Sport | Sportförderungsrichtlinien 2.2 Zuschüsse zu Platzpflegegeräten Für die Anschaffung und Reparatur von Platzpflegegeräten, die für die Pflege der vereinseigenen Sportplätze benötigt werden, gelten folgende Fördersätze: PLATZPFLEGEGERÄTE Zuschusshöhe 25% des Beschaffungswerts Mindestaufwand 500 € Zuschuss für Reparaturen 25% der Reparaturkosten Anschaffungen im Gerätepool* 40% des Beschaffungswerts *Gemeinschaftliche Nutzung von zwei oder mehreren Vereinen 2.3 Zuschüsse zur Pflege und Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen Für die Pflege und Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen erhalten die Sportvereine, je nach Art der Sportanlage, jährliche Zuschüsse wie folgt: 1. FREISPORTANLAGEN Anlage Zuschuss a) Großspielfelder pro Feld - Rasen und Tennen - Kunstrasen 2.000 € 500 € b) Kleinspielfelder pro Feld 300 € c) Leichtathletik-Rundbahnen pro Bahn - Tennen - Kunststoff 2.000 € 500 € d) 100 Meter Laufbahn 500 € e) Tennisplatz - je 40 Mitglieder Tennis 1 Platz 250 € 2. SPORTHALLEN UND RÄUME Anlage Zuschuss Gymnastikraum bis 100 m² 1.000 € Halle 101 m² bis 200 m² 2.000 € Halle 201 m² bis 300 m² 3.000 € Halle 301 m² bis 400 m² 4.000 € Halle 401 m² bis 500 m² 5.000 € Halle 501 m² bis 600 m² 6.000 € Halle 601 m² bis 700 m² 7.000 € Halle 701 m² bis 800 m² 8.000 € Halle 801 m² bis 900 m² 9.000 € Halle 901 m² bis 1.000 m² 10.000 € Halle 1.001 m² bis 1.100 m² 11.000 € 12 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Abteilung Sport | Sportförderungsrichtlinien Halle 1.101 m² bis 1.200 m² 12.000 € Halle 1.201 m² bis 1.300 m² 13.000 € Halle 1.301 m² bis 1.400 m² 14.000 € Halle 1.401 m² bis 1.500 m² 15.000 € Halle 1.501 m² bis 1.600 m² 16.000 € 3. SONDERSPORTANLAGEN Anlage Zuschuss a) Tennishallen analog Sporthallen und -räume - davon 40% b) Kalthallen analog Sporthallen und -räume - davon 30% c) Reithallen analog Sporthallen und -räume - davon 30% d) Schießanlagen - Schießhalle - Schießstände (ungedeckt) analog Sporthallen und -räume – davon 40% 40 € pro Schießstand e) Bootshäuser - Netto-Nutzfläche - Sanitär 1,5 € pro m² analog Duschen und Umkleiden 4. DUSCHEN UND UMKLEIDEN* Anlage Zuschuss Toiletten, Duschen und Umkleiden 21 € pro m² *Nur für Vereine, die einen Energie-Check bei den Stadtwerken Karlsruhe durchgeführt haben. Die Zuschüsse zur Pflege und Unterhaltung von Sportanlagen werden in einem zweijährigen Rhythmus in Bezug auf eine notwendige Anpassung überprüft. 2.4 Mitbenutzungsregelung Die Sportvereine gestatten den Karlsruher Schulen die Mitbenutzung ihrer Sportanlagen für den Sportunterricht. Dafür erhalten die Sportvereine eine jährliche Förderung. Vereinssportanlagen, die im Rahmen des regulären Sportunterrichts genutzt werden, werden jährlich im Rahmen einer Frühjahrsüberholung von der Stadt gepflegt. NUTZUNG VON SPORTVEREINSANLAGEN DURCH DEN SCHULSPORT Nutzung Zuschuss Allgemein Grundbetrag nach Anzahl der Wochenstunden Duschen 30% Aufschlag auf Grundbetrag Leichtathletikanlagen - leichtathletische Nebenanlagen - 400-Meter-Rundbahn 800 € 1.600 € 13 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Abteilung Sport | Sportförderungsrichtlinien 2.5 Vergünstigungen bei Miet- und Erbbauverträgen Mietverträge Unbebaute Sport- und Vereinsflächen werden den Vereinen im Wege eines Mietvertrages überlassen. Die Vereine zahlen für die Flächenüberlassung eine reduzierte Miete, solange und soweit das Grundstück für den vertraglichen Zweck und nicht gewerblich genutzt wird. Erbbauverträge Bebaubare und bebaute Sport- und Vereinsflächen (z.B. Vereinsheime, Sportgebäude) werden den Vereinen im Wege eines Erbbaurechts überlassen. Solange und soweit das Erbbaugrundstück für den vertraglichen Zweck und nicht gewerblich genutzt wird, zahlt der Erbbauberechtigte einen reduzierten Erbbauzins. 14 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Abteilung Sport | Sportförderungsrichtlinien 3. Überlassung von städtischen Sportanlagen 3.1 Nutzung von städtischen Sportstätten Für die Überlassung der Sportanlagen erhebt die Karlsruher Sportstätten-Betriebs-GmbH (KSBG) ein Nutzungsentgelt von den Vereinen. Die Höhe des Nutzungsentgeltes richtet sich nach Art und Größe der Sportstätte sowie nach deren Nutzungsdauer und ist in der Benutzungsordnung geregelt. Diese Nutzungsentgelte werden den Vereinen erstattet. Näheres regeln die „Richtlinien zur Vergabe städtischer Sportstätten für Trainingszwecke, für Sportveranstaltungen in der Europahalle Karlsruhe und zur Durchführung von Wettkämpfen und Lehrgängen“, sowie die „Benutzungsordnung für Schulräume, Turn- oder Sporthallen“ der Stadt Karlsruhe und der KSBG. Die Nutzung von Vereinssporthallen durch andere städtische Vereine wird analog zur Belegung der städtischen Sporthallen gefördert. 3.2 Bereitschaftsdienstvergütung Für die Nutzung der städtischen Sporthallen und Räume haben die Vereine eine Bereitschaftsdienstvergütung an die Hallen- bzw. Hausmeisterin oder den Hallen- bzw. Hausmeister zu entrichten. Auf Antrag erhalten die Sportvereine 22% der Bereitschaftsdienstvergütung erstattet. Näheres regeln die „Richtlinien zur Vergabe städtischer Sportstätten für Trainingszwecke, für Sportveranstaltungen in der Europahalle Karlsruhe und zur Durchführung von Wettkämpfen und Lehrgängen“, sowie die „Benutzungsordnung für Schulräume, Turn- oder Sporthallen“ der Stadt Karlsruhe und der KSBG. 15 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Abteilung Sport | Sportförderungsrichtlinien 4. Förderung des Kinder- und Jugendsports 4.1 Jugendzuschuss Zur Förderung der aktiven Kinder- und Jugendarbeit erhalten die Sportvereine für ihre Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einen jährlichen Jugendzuschuss. Voraussetzung ist, dass der Verein mindestens zehn jugendliche Mitglieder hat. Der Zuschuss pro Mitglied unter 18 Jahren beträgt 15 €. 4.2 Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und Schulen Die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen wird gefördert. Ziel ist eine Stärkung der Vereine vor dem Hintergrund einer sich verändernden Schullandschaft sowie die allgemeine Bewegungsförderung von Kindern und Jugendlichen. Das Programm „Kooperation Schule – Sportverein“ setzt diese Zielsetzung um. Die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportvereinen erfolgt deshalb im Rahmen dieses Programmes. Das Programm „Kooperation Schule – Sportverein“ fördert die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen durch A-Projekte: Sportartübergreifende Angebote B-Projekte: Sportartspezifische Projekte Im Rahmen der „Kooperation Schule – Sportverein“ wird auch der „Sport im Ganztag“ gefördert. Die Förderungs- und Partizipationsmöglichkeiten für Sportvereine sind in der Konzeption „Kooperation Schule-Sportverein“ beschrieben. 4.3 Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und Kindertageseinrichtungen Die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Sportvereinen wird gefördert. Ziel ist eine nachhaltige Förderung von mehr qualifizierter Bewegung in Kindertageseinrichtungen. Das Programm „Bewegungswelt Karlsruher Kindergarten“ setzt diese Zielsetzung um. Die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Sportvereinen erfolgt deshalb im Rahmen dieses Programmes. Das Programm „Bewegungswelt Karlsruher Kindergarten“ besteht aus drei Bausteinen: 1. Förderung von Kooperationen zwischen Sportvereinen und Kindertageseinrichtungen 2. Zusatzqualifikation für Erziehungsfachkräfte 3. Sportveranstaltung für Kindertageseinrichtungen Die Förderungs- und Partizipationsmöglichkeiten für Sportvereine sind in der Konzeption „Bewegungswelt Karlsruher Kindergarten“ beschrieben. 16 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Abteilung Sport | Sportförderungsrichtlinien 5. Förderung des Freizeit- und Gesundheitssports 5.1 Offene Freizeitsportangebote Offene Freizeitsportangebote von Sportvereinen werden gefördert. Ziel ist es, möglichst vielen Einwohnerinnen und Einwohnern die Teilnahme an qualifizierten Sport- und Bewegungsangeboten zu ermöglichen Das Programm “Offene Freizeitsportangebote“ setzt diese Zielsetzung um. Die Förderung erfolgt deshalb im Rahmen des Programms. Das Programm „Offene Freizeitsportangebote“ fördert den Aufbau einer Angebotsstruktur, deren Nutzung unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft möglich ist. die Unterstützung eines Kurssystems in den Sportvereinen Die Förderungs- und Partizipationsmöglichkeiten für Vereine sind in der Konzeption „Offene Freizeitsportangebote“ beschrieben. 6. Förderung der Inklusion und Integration 6.1 Inklusion im Sport Die Inklusion im Sport wird gefördert. Ziel ist es, Einwohnerinnen und Einwohnern mit Behinderungen ortsnah im Sportverein Bewegung und Sport zu ermöglichen. Sportvereinen werden die dafür notwendigen Ressourcen zur Inklusion zur Verfügung gestellt. Das Programm „Karlsruhe auf dem Weg zur Inklusion – Sport für alle von Anfang an“ setzt diese Zielsetzungen um. Die Förderung der Inklusion im Sport erfolgt deshalb im Rahmen dieses Programms. Handlungsfeld 1 – Öffentlichkeitsarbeit Handlungsfeld 2 - Übungsleiterinnen und Übungsleiter stärken Handlungsfeld 3 - Bauliche Barrieren minimieren Handlungsfeld 4 - Sport in geschützten Räumen Die Förderungs- und Partizipationsmöglichkeiten für Sportvereine sind in der Konzeption „Karlsruhe auf dem Weg zur Inklusion – Sport für alle von Anfang an“ beschrieben. 6.2 Integration im Sport Die Integration im Sport wird gefördert. Ziel ist es, einen positiven Einfluss auf den individuellen Integrationsprozess zu nehmen. Den Sportvereinen werden die notwendigen Ressourcen für die Integration und die entsprechende Unterstützung zur Verfügung gestellt. Das Programm „Integration mit Sport“ setzt diese Zielsetzungen um. Die Förderung der Integration im Sport erfolgt deshalb im Rahmen des Programms Das Programm „Integration mit Sport“ ermöglicht Sportvereinen die Beteiligung in unterschiedlicher Weise: 1. Partizipation als Stützpunktverein 2. Partizipation mit einem Projekt 3. Partizipation mit einzelnen Bewegungsangeboten Die Förderungs- und Partizipationsmöglichkeiten für Sportvereine sind in der Konzeption „Integration mit Sport“ beschrieben. 17 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Abteilung Sport | Sportförderungsrichtlinien 7. Förderung des bürgerschaftlichen Engagements 7.1 Übungsleiterzuschuss Die Sportvereine erhalten pro Übungsleiterin oder -leiter mit gültiger Übungsleiterlizenz und Übungsstundennachweis im Sportverein einen Zuschuss in Höhe von 500 € pro Kalenderjahr. Grundlage für die Auszahlung des Zuschusses ist die Übungsleiter- Bestandserhebung des Badischen Sportbundes. 7.2 Qualifizierung von Vereinsmanagerinnen und -managern 50 % der Ausbildungskosten zur Vereinsmanager C-Lizenz des Badischen Sportbundes werden für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder eines Sportvereins auf Antrag übernommen. 7.3 Ehrung für „Besondere Verdienste um den Sport“ Zur Anerkennung „Besonderer Verdienste um den Sport“ werden Medaillen und Urkunden überreicht. Es ist die höchste Auszeichnung der Stadt Karlsruhe im Sport. Geehrt werden können Personen, die mindestens zehn Jahre verantwortlich im Verein, Verband oder in einem sonstigen öffentlichen Sportbereich umfassend tätig waren. Von dem Engagement sollte eine breite Wirkung in das allgemeine Sportgeschehen hinein ausgegangen sein. 7.4 Ehrenamtspreis im Sport Die Stadt Karlsruhe vergibt alle zwei Jahre den Ehrenamtspreis im Sport an Vereine, Initiativen oder Einzelpersonen, die sich in besonderer Weise für gesellschaftspolitisch aktuelle Themen (beispielsweise genderspezifische Themen) im Bereich Sport einsetzen. 7.5 Ehrungen für sportliche Leistungen Sportlerehrung Die Stadt Karlsruhe vergibt die Sportmedaille in Silber und die Sportmedaille in Gold an Sportlerinnen und Sportler ab 16 Jahren für besondere sportliche Leistungen. In Ausnahmefällen (z.B. Start in einer offenen Altersklasse) können auch jüngere Sportlerinnen und Sportler mit der Sportmedaille in Silber oder Gold geehrt werden. Ehrungsvoraussetzungen für die Sportmedaille in Gold: 1. bis 3. Platz bei Olympischen Spielen Welt- und Europameisterinnen und -meister Weltrekordinhaberinnen und -inhaber Ehrungsvoraussetzungen für die Sportmedaille in Silber: Teilnahme an Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen bis 6. Platz bei Europameisterschaften bis 3. Platz bei Deutschen Meisterschaften bis 3. Platz bei Deutschen Pokalmeisterschaften bis 3. Platz bei einer Universiade Platz bei einer Juniorinnen- und Juniorenweltmeisterschaft Platz bei einer Juniorinnen- und Junioreneuropameisterschaft 18 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Abteilung Sport | Sportförderungsrichtlinien Die Stadt Karlsruhe behält sich vor, in Ausnahmefällen Einzelfallentscheidungen über die Ehrung einer Sportlerin oder eines Sportlers zu treffen. Jugendsportlerehrung Die Stadt Karlsruhe vergibt die Jugendsportmedaille an Sportlerinnen und Sportler unter 16 Jahren für besondere sportliche Leistungen. Ehrungsvoraussetzungen für die Jugendsportmedaille: Welt- / Europa- / oder Deutsche Rekordinhaberinnen und Rekordinhaber Teilnahme an Welt- oder Europameisterschaften bis 3. Platz bei Deutschen Meisterschaften bis 3. Platz bei Deutschen Pokalmeisterschaften Platz bei Baden-Württembergischen Meisterschaften Ehrung Deutsches Sportabzeichen Sportlerinnen und Sportler, die das Deutsche Sportabzeichen in Gold zum zehnten, 15. oder 20. Mal erworben haben, werden durch die Stadt Karlsruhe mit einer Medaille und einer Urkunde geehrt. 19 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Abteilung Sport | Sportförderungsrichtlinien 8. Förderung des Leistungssports 8.1 Leistungssportkonzeption Der Nachwuchsleistungssport wird gefördert. Ziel ist es, eine Vorbildfunktion durch jugendliche Sportlerinnen und Sportler zu schaffen. Die Förderung erfolgt über die Karlsruher Leistungssportkonzeption. Die Prüfung und Bewertung erfolgt jährlich durch den Sportkreis. Die Kriterien für die Prüfung und Bewertung sind in der Karlsruher Leistungsportkonzeption geregelt. 8.2 Fahrtkostenzuschüsse Für die Teilnahme von Sportlerinnen und Sportlern an Deutschen Meisterschaften sowie an Welt- und Europameisterschaften erhalten Sportvereine Fahrtkostenzuschüsse. Dabei gelten folgende Bestimmungen: FAHRTKOSTENZUSCHÜSSE Wettkampf Regelung Höhe der Förderung Deutsche Meisterschaften 1 Wegstrecke: Karlsruhe-Wettkampfort-Karlsruhe Reisemittel: - Bahn (2. Klasse) 2 - Reisebus 2 - PKW 0,30 € / km - vereinseigener Bus 0,46 € / km 50% der Fahrtkosten je 8 Teilnehmenden können für eine Begleitperson die Fahrtkosten analog gefördert werden Welt- und Europameisterschaften 1 Meisterschaften innerhalb Europas Meisterschaften außerhalb Europas Begleitperson Welt- und Europameisterschaften innerhalb Deutschlands pauschal 200 € pro Teilnehmendem pauschal 400 € pro Teilnehmendem je 8 Teilnehmenden können für eine Begleitperson die Fahrtkosten analog gefördert werden 50% der Fahrtkosten analog zur Deutschen Meisterschaft 1 Teilnahme-/Ergebnisnachweis erforderlich 2 Kauf-/Rechnungsbelege müssen vorliegen Auf eine wirtschaftliche Nutzung ist zu achten. 20 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Abteilung Sport | Sportförderungsrichtlinien 9. Förderung von Sportveranstaltungen Gefördert werden Sportveranstaltungen von besonderer Bedeutung für den Vereins-, Breiten- oder Leistungssport durch Zuschüsse, Zuwendungen oder vertraglich vereinbarte Leistungen. Die Förderung richtet sich nach der Art der Veranstaltung: Für Veranstaltungen der Kategorie 1 können ein Jahr vor Veranstaltungstermin ein pauschaler Zuschuss und sonstige Leistungen beantragt werden. Für Veranstaltungen der Kategorie 2 kann ein Defizitausgleich beantragt werden. Der Antrag ist mindestens drei Monate vor Veranstaltungstermin bei der Stadt Karlsruhe einzureichen. Nach dem Ende der Veranstaltung ist eine prüffähige Einnahmen- Ausgaben-Rechnung vorzulegen. SPORTVERANSTALTUNGEN Veranstaltung Art der Förderung Voraussetzungen Zuschusshöhe Kategorie 1* Professioneller Spitzensport oder vergleichbare Veranstaltungen Zuschuss und ggf. sonstige vertraglich vereinbarte Leistungen Veranstaltung von übergeordnetem Interesse. Öffentliche und mediale Wahrnehmung. Stadtmarketingaspekte. Einzelfallentscheidung durch den Gemeinderat. Einzelfallentscheidung Sportkongress oder vergleichbare Veranstaltungen Zuschuss Überregionale Bedeutung. Beteiligung Karlsruher Bildungseinrichtungen. Übergeordnete Verbände sind eingebunden. maximal 5.000 € gestaffelt nach Bedeutung der Veranstaltung Kategorie 2* Offizielle Verbands- meisterschaften Defizitausgleich bis zur Förderobergrenze Veranstalter ist ein offizieller Verband. Meisterschaften oberhalb Landesverbandsebene. Ausrichter ist ein Sportverein. maximal 3.000 € Vereinssport- Veranstaltung oder – Turnier Defizitausgleich bis zur Förderobergrenze Veranstalter ist ein Sportverein. Teilnehmende sind in Sportvereinen organisiert. maximal 2.000 € Breitensport bzw. Jederfrau-/ Jedermann- Veranstaltungen Defizitausgleich bis zur Förderobergrenze Veranstalter ist ein Sportverein. Teilnehmende mit und ohne Vereinszugehörigkeit. Teilnehmende beteiligen sich durch ein "Startgeld" an den Kosten. 500 € ab 250 TN 1.000 € ab 500 TN 2.000 € ab 1.000 TN *Über die Kategorisierung entscheidet die Stadt Karlsruhe nach Prüfung der Antragsunterlagen 21 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Abteilung Sport | Sportförderungsrichtlinien 10. Sonstige Förderung von Sportvereinen 10.1 Vereinsjubiläen Die Stadt Karlsruhe würdigt jedes 25. Vereinsjubiläum mit einem Zuschuss von 200 €. Ab dem 100. Vereinsjubiläum beträgt der Zuschuss 300 €. VEREINSJUBILÄEN Jubiläum Zuschuss 25. Jubiläum 50. Jubiläum 75. Jubiläum je 200 € Ab dem 100. Vereinsjubiläum und allen folgenden Jubiläen, die durch 25 teilbar sind. je 300 € 10.2 Sportgeräte (Investitionen) Für die Anschaffung von Sportgeräten erhalten die Sportvereine einen Zuschuss. Für Sportgeräte mit einem Einzelanschaffungswert von mehr als 20.000 € ist vorab ein Förderantrag zu stellen. SPORTGERÄTE Anschaffungswert Zuschuss Sportgeräte ab einem Anschaffungswert von 500 €. 25% vom Beschaffungswert Sportgeräte, die funktional zusammengehören oder einzeln nicht nutzbar sind und in der Summe mind. 500 € kosten. 25% vom Beschaffungswert 10.3 Förderung von sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Sportbetrieb und in der Geschäftsstelle des Sportvereins wird gefördert. Ziel ist die Entlastung der ehrenamtlich Tätigen. Die Förderung wird anteilig wie folgt ausbezahlt: ab 50%-Stelle (19,5 Wochenstunden) 500 € / jährlich ab 60%-Stelle (23,5 Wochenstunden) 600 € / jährlich ab 70%-Stelle (27,5 Wochenstunden) 700 € / jährlich ab 80%-Stelle (31 Wochenstunden) 800 € / jährlich ab 90%-Stelle (35 Wochenstunden) 900 € / jährlich 100%-Stelle (39 Wochenstunden) 1.000 € / jährlich Für Teilzeitkräfte mit weniger als 19,5 Wochenstunden erhält der Verein keinen Zuschuss. Eine Qualifizierung wird vorausgesetzt. 22 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Abteilung Sport | Sportförderungsrichtlinien 10.4 Projektförderung Die Stadt Karlsruhe fördert auf Antrag und in besonderen Fällen einzelne Projekte, Kooperationen von Vereinen, Fusionen von Vereinen und Vereinsentwicklungsprozesse. 23 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Abteilung Sport | Sportförderungsrichtlinien Teil B – Förderung von Sportorganisationen 24 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Abteilung Sport | Sportförderungsrichtlinien 1. Institutionelle Förderung 1.1 Sportkreis Karlsruhe e.V. Der Sportkreis Karlsruhe e.V. erhält eine institutionelle Förderung als Interessensvertretung der Karlsruher Sportvereine. Der Zuschuss ist gebunden an seinen Sitz in Karlsruhe. 1.2 Vereinsinitiative Gesundheitssport e.V. Die Vereinsinitiative Gesundheitssport e.V. erhält eine institutionelle Förderung als Interessensvertretung der Sportvereine mit Gesundheitssportangeboten. 1.3 Kuratorium zur Förderung des Karlsruher Sports e.V. Das Kuratorium zur Förderung des Karlsruher Sports e.V. erhält für den Betrieb des Sportinternats eine institutionelle Förderung. 2. Anlassbezogene Förderung Die Sportorganisationen (Sportkreis Karlsruhe, Sportfachverbände) sind grundsätzlich förderungsberechtigt in Bezug auf Ziffer 9 „Förderung von Sportveranstaltungen“, soweit es sich um Aktivitäten im Stadtgebiet der Stadt Karlsruhe handelt. Regional tätige Gemeinschaften, die über die Leistungssportkonzeption gefördert werden, sind grundsätzlich förderungsberechtigt nach Teil A der Sportförderungsrichtlinien, soweit es sich um Aktivitäten im Stadtgebiet der Stadt Karlsruhe handelt. 3. Projektförderung 3.1 Sportangebote für ältere Einwohnerinnen und Einwohner „In Schwung“ ist ein Präventionsprogramm des Sportkreises Karlsruhe e.V. und wird von der Stadt Karlsruhe gefördert. Ziel des Programms ist die Aktivierung älterer Einwohnerinnen und Einwohner über niederschwellige und wohnortnahe Bewegungsangebote. Ergänzt wird das Programm durch soziale Angebote. 3.2 Sportangebote im öffentlichen Raum Ziel des Programms ist es, ein attraktives Sportangebot im öffentlichen Raum zu schaffen. Der „Frühsport im Park“ wird von der Vereinsinitiative Gesundheitssport e.V. durchgeführt und von der Stadt Karlsruhe gefördert. 25 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Abteilung Sport | Sportförderungsrichtlinien Inkrafttreten/Außerkrafttreten Diese Richtlinien treten mit Wirkung zum 1.1.2019 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Richtlinien der Stadt Karlsruhe zur Förderung des Sports außer Kraft.
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Finanzielle Auswirklungen der neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 2 Seite 1 Nr.Förderung Bedarf/ Budget alt Bedarf neu Differenz durch Neufassung der Richtlinien notwendige Anpassung Kommentar AFörderung von Vereinen 1. Fördervoraussetzungen 2. 2.1 Investitionszuschüsse 1 1.250.000 €1.250.000 €0 € Abhängig von der Anzahl der investiven Maßnahmen der Vereine 2.2 Zuschüsse zu Platzpflegegeräten 1 10.000 €10.000 €0 € Bestandteil der Position "Investitionszuschüsse" 2.3 Zuschüsse zur Pflege und Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen 836.300 €997.000 €160.700 € Anhebung entsprechend den Ergebnissen vom 2.2.2017 2.4 Mitbenutzungsregelung 63.000 €63.000 €0 € 2.5 Vergünstigungen bei Pachtverträgen 230.000 €230.000 €0 € Erstattung SuS an LA 3. 3.1 Nutzung von städtischen Sportstätten 444.000 €460.000 € 0 € 16.000 € bisheriger Ansatz reicht nicht aus Überlassung sonstiger Sporthallen 0 €12.600 €0 €12.600 €war bisher in 4.1. enthalten 3.2 Bereitschaftsdienstvergütung63.000 €88.000 €0 €25.000 €bisheriger Ansatz reicht nicht aus 4. 4.1 Jugendzuschuss 360.000 €367.000 €7.000 € Abhängig von der Anzahl der Vereinsmitglieder unter 18 Jahren Anhebung entsprechend den Ergebnisse vom 16.3.2017 4.2 Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und Schulen 120.000 €120.000 €0 € 4.3 Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und Kindertageseinrichtungen 30.000 €35.000 €0 € 5.000 €Zusätzlicher Bedarf bei Kooperationen - Ausweitung des Programms notwendig Überlassung von städtischen Sportanlagen Förderung des Kinder- und Jugendsports Förderung vereinseigener Sportstätten Finanzielle Auswirklungen der neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 2 Seite 2 5. 5.1 Offene Freizeitsportangebote 70.000 €70.000 €0 € 6. 6.1 Inklusion im Sport 39.600 €39.600 €0 € 6.2 Integration im Sport 49.000 €49.000 €0 € 7. 7.1 Übungsleiterzuschuss 406.000 € 565.000 €159.000 € ca. 1.130 Lizenzen Anhebung entsprechend den Ergebnissen vom 13.7.2017 7.2 Qualifizierung von Vereinsmanagerinnen und -managern 0 €5.000 €5.000 € Geschätzter Betrag Anhebung entsprechend den Ergebnissen vom 13.7.2017 7.3 Ehrung für „Besondere Verdienste um den Sport“ 1.000 €1.000 €0 € 7.4 Ehrenamtspreis im Sport 2.000 €2.000 €0 € 7.5 Ehrungen für sportliche Leistungen 10.000 €40.000 €30.000 € Mehrkosten bei Jugendsportler- und Sportlerehrung aufgrund gestiegener Teilnehmerzahlen und Anforderungen 8. Förderung des Leistungssports 8.1 Leistungssportkonzeption 100.000 €100.000 €0 € 8.2 Fahrtkostenzuschüsse 38.000 €45.000 €7.000 € Auswirkungen schwer abzuschätzen - Anhebung entsprechend den Ergebnissen vom 13.7.2017 9. 9.1 Sportveranstaltungen Kat. 1 2 10.000 €10.000 €0 € Auswirkungen schwer abzuschätzen - anhängig von der geplanten Veranstaltung 9.2 Sportveranstaltungen Kat. 2 0 €30.000 €30.000 € Auswirkungen schwer abzuschätzen - Anhebung entsprechend den Ergebnissen vom 21.9.2017 10. Sonstige Förderung von Vereinen Förderung von Sportveranstaltungen Förderung des Breiten- und Gesundheitssports Förderung der Inklusion und Integration Förderung des bürgerschaftlichen Engagements Finanzielle Auswirklungen der neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 2 Seite 3 10.1 Vereinsjubiläen 3.500 €5.000 €1.500 € Anhebung entsprechend den Ergebnissen vom 13.7.2017 10.2 Sportgeräte 1 40.000 €40.000 €0 € Bestandteil der Position "Investitionszuschüsse" 10.3 Förderung von sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden 37.000 €60.000 €23.000 € zur aktuellen Förderung kommen ca. 23 Personen aus der Verwaltung der Sportvereine Anhebung entsprechend den Ergebnissen vom 26.10.2017 10.4 Projektförderung 20.000 €20.000 € Auswirkungen schwer abzuschätzen - Anhebung entsprechend den Ergebnissen vom 14.12.2017 BFörderung von Sportorganisationen 1. Institutionelle Förderung 1.1 Sportkreis Karlsruhe10.000 €10.000 €0 € 1.2Vereinsinitiative Gesundheitssport8.000 €8.000 €0 € 1.3 Kuratorium zur Förderung des Karlsruher Sports 40.000 €40.000 €0 € 2. Anlassbezogene Förderung 3. Projektförderung 3.1 Sportangebote für ältere Einwohnerinnen und Einwohner 20.000 €20.000 €0 € 3.2Sportangebote im öffentlichen Raum 5.000 €5.000 €0 € 4.270.400,00 €4.772.200,00 €443.200 €58.600 € 1 Das aktuelle Budget für die gesamte investive Sportförderung beträgt insgesamt 1.300.000 € 2 Berücksichtigt sind nur die regelmäßig stattfindenden Kongresse
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Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 1 NEU ALT Stadt Karlsruhe | Sportförderungsrichtlinien Schul- und Sportamt Stand: April 2018 Sportförderungsrichtlinien der Stadt Karlsruhe alt - Seite 1 SPORTFÖRDERUNGSRICHTLINIEN DER STADT KARLSRUHE Der Gemeinderat hat sich sehr früh um die Belange der Sportverein e gekümmert und die seit 1981 gültigen Richtlinien beschlossen. Diese wurden 1996 ergänzt und 19 99/2000/2001/2003/2008/2009 aktualisiert und treten zum 01.01.2010 in Kraft. Ziel war und ist das Engagement der Sportvereine auch finanziell zu fördern. Anlage 3 Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 2 Präambel Der Sport leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die Lebens qualität und Gesundheit der Einwohnerinnen und Einwohner u nd ist fester Bestandteil einer modernen Stadtpolitik. Die Übe rnahme der vielfältigen Aufgaben durch die Sportvereine mach t eine Förderung und Unterstützung aus öffentlichen Mitteln not wendig. Dies erfordert eine enge Partnerschaft mit den Sportve reinen und Sportorganisationen. Die Stadt Karlsruhe hat deshalb fünf sportpolitische Zielse tzungen erarbeitet: => „Infrastruktur“ Die Stadt Karlsruhe fördert Sport und Bewegung durch die Bereit stellung, Unterhaltung und Förderung der Infrastruktur (siehe Teil A - Kapitel 2 und 3). => „Sport für alle“ Die Stadt Karlsruhe schafft in Kooperation mit den Sportvereine n Anreize für Sport und Bewegung für alle Einwohnerinnen und Einwohner (siehe Teil A - Kapitel 4,5 und 6) . => „Sportvereinsentwicklung“ Die Stadt Karlsruhe stärkt die Arbeit der Sportvereine und de ren Weiterentwicklung nach dem Karlsruher Modell (siehe Teil A - Kapitel 7 und 10). => „Leistungssport" Die Stadt Karlsruhe fördert den Leistungssport im Sinne der V orbildfunktion für Kinder und Jugendliche (siehe Teil A - Kapitel 8). => „Sport und Politik" Die Stadt Karlsruhe erkennt den Sport als wichtigen Teil der Stadtpolitik und Daseinsvorsorge an (siehe Teil A - Kapitel 9 und Teil B). Die politischen Zielsetzungen sind aus der Sportentwicklung splanung im Jahr 2014 hervorgegangen. Die kommunalen Sportförderungsrichtlinien sind ein Steuer ungsinstrument zur Umsetzung dieser sportpolitischen Zielsetzungen. Erreicht werden soll eine am Bedarf orientiert e und nachvollziehbare Förderung des Karlsruher Sports. Eine am Bedarf und Leistungsbild der Sportvereine anknüpfend e Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel hat dabei hoh e Priorität. Die Sportförderungsrichtlinien bilden hierfür die Grundlage und stellen die Sportfördertatbestände tran sparent dar. Sie sind darauf ausgerichtet, eine zielführende und nachhaltig e Förderung sicherzustellen, um damit Sportvereinen eine kontinuierliche, effektive und fortschrittliche Arbeit zu ermö glichen. Die Sportförderungsrichtlinien sollen hierfür die notwendige Planungssicherheit schaffen. Weiterhin sollen die Sportförderungsrichtlinien dazu be itragen, dass allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Sta dt Karlsruhe eine gleichberechtigte und nachhaltige Teilhabe am Sport mög lich ist. Um die kontinuierliche Entwicklung des Sports in Karlsruhe si cherzustellen werden die Sportförderungsrichtlinien regelm äßig überprüft und fortgeschrieben. alt - Seite 2 ff : Weitere Zielsetzungen: - Funktion der Sportförderung als Steuerungselement in tensivieren mit dem Ziel, die vorhandenen Sportanlagen optimal zu nutzen (von der B estandsicherung zur Qualitätsverbesserung der Vereine) - „Mit weniger Geld gezielter fördern“, z.B. durch eine jugendabhängige und am Vereinsengagement ausgerichtete Zuschussgestaltung - verstärkte Hilfe zur Selbsthilfe Was kann gefördert werden? • Die Errichtung und Bereitstellung von funktionsgerechten Spo rt-, Bewegungs-, Freizeit- und Übungsstätten sowie deren Betrieb und Unterhaltung. Finanzielle Hilfen zur Selbsthilfe bei: • Bau, Unterhaltung und Pflege von Vereinssportanlagen • Maßnahmen zur Ausweitung oder Verbesserung des Kinder-, Jugen d-, Behinderten-, Freizeit- und Breitensportes • Maßnahmen zur Talentförderung sowie zur Förderung des Leistung s- und Spitzensportes • Maßnahmen zur Öffnung der Vereine und Sportzentren • Anreizfinanzierungen für kooperative Maßnahmen mehrerer Vereine Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten bestehen weitere Förderun gen, insbesondere für - externe Beratungsdienste in Fragen der Vereinsverwaltung, z. B. St euerrecht, Buchhaltung, Versicherungswesen, Haftungsangelegenheiten, Vereinsrecht u.a. - lizenzierte Sportlehrerinnen und Sportlehrer, die beim Verein ver sicherungspflichtig (mind. halbtags) beschäftigt sind Darüber hinaus • Service- und Sachleistungen an die Karlsruher Sportvereine • Information und Beratungsangebote für Bürgerinnen und Bürger • Projekte zur Sportentwicklung und Sportstättenentwicklung • Umsetzung von gemeinsamen Projekten für bestimmte Zielgruppen i m Freizeit-, Breiten- und Gesundheitssport • Ehrungen • Projekte zum Stadtmarketing, zur Öffentlichkeitsarbeit und zur W erbung • Akquisition, Mitwirkung und Organisation von Veranstaltung en Alle Fördermaßnahmen sollen auf der Grundlage einer sinnvollen Koordinierung städtischer und förderungswürdiger vereinseigener Initiativen und Einrichtung en durchgeführt werden. Die Auflagen zum Umweltschutz und zur Energieeinsparung, die sich die Stadt Kar lsruhe beim Bau ihrer eigenen Vorhaben auferlegt, sollen auch Grundlage für Investitionsmaßnahmen der Vereine sein. Der vom Gemeinderat berufene Sportausschuss wird hierbei beratend tätig. Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 3 Karlsruher Modell der besitzenden Vereine Nach dem Karlsruher Modell befindet sich ein großer Teil der Sp ortanlagen im Besitz der Sportvereine. Mit der flächendeckenden und wohnortnahen Bereitstellung ihrer Spor tanlagen tragen die Sportvereine wesentlich zu einer ausreichenden Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohne r mit Sportangeboten bei. Die Stadt Karlsruhe unterstützt die Sportvereine beim Bau und Unterhalt ihrer Sportanlagen. Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 4 Inhaltsverzeichnis Präambel .............................................. ................................................... ........................................ 2 Karlsruher Modell der besitzenden Vereine ................... ................................................... ................. 3 Allgemeine Bestimmungen und Hinweise .................... ................................................... .................. 6 Teil A – Förderung von Sportvereinen ...................... ................................................... ...................... 7 1. Fördervoraussetzungen ................................. ................................................... ............................ 8 2. Förderung vereinseigener Sportanlagen ....................... ................................................... .............. 9 2.1 Investitionszuschüsse .......................... ................................................... .............................. 9 2.2 Zuschüsse zu Platzpflegegeräten ...................... ................................................... ............... 11 2.3 Zuschüsse zur Pflege und Unterhaltung vereinseigener Sport anlagen ................................. 11 2.4 Mitbenutzungsregelung........................... ................................................... ....................... 12 2.5 Vergünstigungen bei Miet- und Erbbauverträgen ....... ................................................... ..... 13 3. Überlassung von städtischen Sportanlagen ............... ................................................... ............... 14 3.1 Nutzung von städtischen Sportstätten ............... ................................................... .............. 14 3.2 Bereitschaftsdienstvergütung ....................... ................................................... ................... 14 4. Förderung des Kinder- und Jugendsports ........... ................................................... ..................... 15 4.1 Jugendzuschuss ..................................... ................................................... ......................... 15 4.2 Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und Schulen ............. .......................................... 15 4.3 Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und Kindertageseinrichtunge n ............................ 15 5. Förderung des Freizeit- und Gesundheitssports ........ ................................................... ................ 16 5.1 Offene Freizeitsportangebote ............................. ................................................... ............. 16 6. Förderung der Inklusion und Integration ............. ................................................... ..................... 16 6.1 Inklusion im Sport ............................. ................................................... .............................. 16 6.2 Integration im Sport.............................. ................................................... .......................... 16 7. Förderung des bürgerschaftlichen Engagements .......... ................................................... ............ 17 7.1 Übungsleiterzuschuss............................. ................................................... ......................... 17 7.2 Qualifizierung von Vereinsmanagern ................... ................................................... ............ 17 7.3 Ehrung für „Besondere Verdienste um den Sport“ ....... ................................................... ... 17 7.4 Ehrenamtspreis im Sport ........................... ................................................... ...................... 17 7.5 Ehrungen für sportliche Leistungen ............... ................................................... .................. 17 8. Förderung des Leistungssports ..................... ................................................... ........................... 19 8.1 Leistungssportkonzeption ......................... ................................................... ...................... 19 Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 5 8.2 Fahrtkostenzuschüsse .............................. ................................................... ....................... 19 9. Förderung von Sportveranstaltungen ................... ................................................... .................... 20 10. Sonstige Förderung von Sportvereinen ................ ................................................... .................. 20 10.1 Vereinsjubiläen .................................. ................................................... ........................... 21 10.2 Sportgeräte (Investitionen) ........................ ................................................... .................... 21 10.3 Förderung von sozialversicherungspflichtigen Mitarbei tenden .......................................... 21 10.4 Projektförderung ................................. ................................................... ......................... 22 Teil B – Förderung von Sportorganisationen ............... ................................................... ................. 23 1. Institutionelle Förderung ............................ ................................................... ............................. 24 1.1 Sportkreis Karlsruhe e.V. .......................... ................................................... ....................... 24 1.2 Vereinsinitiative Gesundheitssport e.V. .............. ................................................... .............. 24 1.3 Kuratorium zur Förderung des Karlsruher Sports e.V. . ................................................... ..... 24 2. Anlassbezogene Förderung .............................. ................................................... ....................... 24 3. Projektförderung ...................................... ................................................... .............................. 24 3.1 Sportangebote für ältere Menschen .................... ................................................... ............ 24 3.2 Sportangebote im öffentlichen Raum ................. ................................................... ............. 24 Inkrafttreten/Außerkrafttreten ............................ ................................................... ......................... 25 Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 6 Allgemeine Bestimmungen und Hinweise Haushaltsvorbehalt Die Stadt Karlsruhe unterstützt die Karlsruher Sportvereine id eell, materiell und finanziell. Die in diesen Sportförderungsrichtlinien aufgeführten Zuschüsse können nur im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel gewähr t werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen beste ht nicht. Antragsgebot Eine Förderung erfolgt in der Regel nur auf Antrag. Die Anträge sind an die Stadt Karlsruhe zu richten . Die entsprechenden Formulare sind zu nutzen. Anträge Förderanträge sind grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme zu ste llen. Den Förderanträgen sind die vollständigen Unterlagen beizufügen. Mittelverwendung und Nachweise Die Zuschüsse dürfen nur zur Erfüllung des jeweiligen Förder zweckes verwendet werden. Die zweckgemäße Verwendung der Fördermittel ist grundsätzlich durch einen prüffähigen Ver wendungsnachweis zu belegen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht, einer Kostenaufstellung, den Kostenbelegen und den dazu gehörenden Zahlungsnachweisen. Die Abrechnung von Maßnahmen ist bis zum 31. März des Folgejahres (E ingang bei der Stadt Karlsruhe) möglich. Subsidiaritätsprinzip Die städtischen Zuschüsse an die Antragstellerin bzw. den Antr agsteller werden als Hilfe zur Selbsthilfe gewährt. Es wird da von ausgegangen, dass eine angemessene Eigenbeteiligung durch d ie Zuschussempfängerin bzw. den Zuschussempfänger erfolgt. Die städtische Bezuschussung ist abhängig von einer gesicherten G esamtfinanzierung der beantragten Maßnahme. Alle Möglichkeiten der Bezuschussung durch Dritte müssen ausgeschöp ft werden. Hierzu gehören insbesondere die Förderung durch den Badische n Sportbund, den Landessportverband Baden-Württemberg, die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union. Informationspflicht Der Zuschussempfänger hat der Stadt Karlsruhe unverzüglich mit zuteilen, wenn die Voraussetzungen für die Förderung ganz oder teilweise weg fallen oder sich die für die Bewilligung maßgeblichen Umstände ändern, sich Anhaltspunkte ergeben, dass der Zuwendungszweck nicht erre icht wird, sich Abweichungen von dem im Antrag angegebenen Inhalt und U mfang der Maßnahme ergeben, sich der Beginn der Maßnahme verschiebt, sich wesentliche Änderungen in der Kosten- und Finanzierungsst ruktur ergeben, ein Insolvenzverfahren droht, beantragt oder eröffnet wird, er beabsichtigt, seine inhaltliche Konzeption zu ändern, sich Änderungen in der Vertretungsbefugnis des Zuschussemp fängers ergeben. Bewilligung/Ablehnung Die Entscheidung über einen Förderantrag ergeht schriftlich a n die Antragstellerin oder den Antragsteller. Der Bescheid e nthält alt - Seite 4 Welche Bedingungen müssen erfüllt sein? 1. Die Zuschüsse sind zweckgebunden. Der Zweck muss Gegenstand eines Antrages sein und darf nur mit Zustimmung der Stadt geändert werden. Dem An trag sind alle für die Beurteilung notwendigen Unterlagen analog den Bewilligungsbed ingungen der Sportverbände beizufügen. 2. In die Zuschussanträge soll in der Regel nur jeweils eine Maßna hme aufgenommen werden. Dies gilt insbesondere für Investitionen über 10.000 EUR. Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 7 mindestens Angaben über die Art, den Umfang und den Zweck der F örderung sowie die Bestimmungen über das Prüfungsrecht und die Vorlage eines fristgebundenen Verwen dungsnachweises. Im Falle einer Ablehnung wird die Antragstellerin bzw. der An tragsteller über den Grund der Ablehnung informiert. Die Stadt Karlsruhe entscheidet in eigenem Ermessen. Rückforderung von Zuschüssen/Aufhebung der Bewilligung Die Rücknahme und der Widerruf von Bewilligungen sowie die Rückfor derung von bereits gewährten Zuschüssen richtet sich nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) Baden-Wü rttemberg. Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 8 Teil A – Förderung von Sportvereinen Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 9 1. Fördervoraussetzungen 1. Der Sportverein muss gemeinnützig sein und als Vereinszweck die Förderung des Sports oder einer Sportart in seiner Satzung festgelegt haben. 2. Der Sportverein muss seit mindestens drei Jahren Mitglie d des Badischen Sportbundes oder einer dem Badischen Sportbund oder dem Deutschen Olympischen Sportbund angeschl ossenen Organisation sein. 3. Der Sportverein muss seinen Sitz in Karlsruhe haben. 4. Der Sportverein muss mindestens 50 Mitglieder haben. Grund lage ist die jährliche Mitgliederbestandserhebung des Badischen Sportbundes. 5. Der Sportverein muss mindestens Monatsbeiträge in Höhe von 10 € bei Erwachsenen 5 € bei Kindern und Jugendlichen erheben. 6. Für Zuschüsse nach Teil A – 2. Förderung vereinseigener Sport anlagen gilt: Der Sportverein muss mindestens 100 Mitglieder haben und über eigene Sportanlagen verfügen. alt - Seite 3 Unter welchen Voraussetzungen werden Zuschüsse gewäh rt? 1. Der antragstellende Verein muss mindestens seit 3 Jahren Mitglied des Badischen Sportbundes oder einer dem Badischen Sportbund oder dem Deutsc hen Sportbund angeschlossenen Organisation sein und seinen Sitz in Karlsru he haben. Den Sportvereinen werden die regional tätigen Gemeinschaften, die im Leistungssportkonzept der Stadt Karlsruhe aufgenommen sind, gl eichgestellt, soweit es sich um Aktivitäten im Stadtkreis handelt. Ebenso ist die Spor tselbstverwaltung (wie Sportkreis Karlsruhe, Sportjugend Karlsruhe, Turngau u.a.) gru ndsätzlich förderungsberechtigt, soweit es sich um Aktivitäten im Stadtkr eis Karlsruhe handelt. 2. Die Gemeinnützigkeit des Vereins muss anerkannt sein. 3. Der Verein muss mindestens 100 Mitglieder haben. Der Nachweis erfolgt durch die Bestandserhebung des Badischen Sportbundes. Ausnahme: Förderung von Vereinen zwischen 50 und 100 Mitgliedern, wen n Jugendanteil mindestens 1/3 der Gesamtmitgliederzahl . 4. Der Verein muss bestimmte Monatsbeiträge erheben. Festsetzung einer Untergrenze für die Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2005: bei Erwachsenen: mindestens 10 EUR monatlich (Empfehlung Sportausschuss seit 1995: 7,67 EUR) bei Kindern und Jugendlichen: mindestens 5 EUR monatlich (= bisherige Empfehlung Sportausschuss) 5. Über Ausnahmen berät der Sportausschuss im Einzelfall. Vereine, die die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen , erhalten keine bzw. bei niedrigeren Mitgliedsbeiträgen anteilig gekürzte Zuschüsse Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 10 2. Förderung vereinseigener Sportanlagen 2.1 Investitionszuschüsse Gefördert werden Baumaßnahmen (Neubau und Sanierung) und Ka uf (ohne Grunderwerb) von Vereinsgebäuden und Sportfreianlagen, die den satzungsgemäßen Zwecken der Verei ne entsprechen. Besonderer Wert wird dabei auf einen ökologischen, energieeffizienten und ressourcenschonenden Umgang gelegt. Die Maßnahmen müssen mit den Zielen der Sportentwicklungspl anung in Einklang stehen. Die Zielverträglichkeit wird im Antragsverfahren geprüft. Bei Neubaumaßnahmen und Maßnahmen, deren Gesamtaufwand den Be trag von 100.000 € übersteigen, muss der Verein einen gesonderten Bedarfsnachweis erbringen. Er hat außerde m einen Kosten- und Finanzierungsplan über die Tragbarkeit und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme vorzulegen. Antragsfristen Voraussetzung für die Bewilligung eines Zuschusses ist ein A ntrag vor Baubeginn. Dieser muss alle notwenigen Unterlagen (z.B. Baupläne, Kostenberechnung DIN 276, Flächenberechnung, Finanzierun gsplan, Angebote) enthalten. Der Baubeginn erfolgt erst nach Bewilligung des Antrages. Die Stadt Karlsruhe gibt keine Gewähr auf Zuschüsse für Maßnahmen, die vor Erteilung einer Bewilligung begonnen werden. Maßnahmen, der en Gesamtaufwand den Betrag von 10.000 € übersteigt, müssen im Sportausschuss beraten und im Gemeinderat geneh migt werden und sind deshalb rechtzeitig zu beantragen. Beginn und Ende der Maßnahme Nach Bewilligung des Zuschusses muss innerhalb von zwei Jahre n mit der Baumaßnahme begonnen werden, ansonsten verfällt der Zuschuss. Das Vorhaben muss in der Regel innerhalb von vier J ahren nach Baubeginn abgeschlossen sein. Eigenleistungen Die Eigenleistungen des Vereins bei Bauvorhaben müssen seine n fachlichen Möglichkeiten entsprechen. Es muss eine sach- und fachgerechte Ausführung der Arbeiten sichergestellt sei n. Die Eigenleistungen sind in der Antragstellung detaill iert darzustellen. Sie werden in einer Höhe von 15 € pro Arbeitsstunde bis zur Höhe des Eigenfinanzierungsanteils des Vereins anerkannt. Die Eigenleistungen sind schriftlich zu dokument ieren. Rückforderungen Wird eine geförderte Sportanlage vor Ablauf von 25 Jahren verkau ft oder einer anderweitigen Nutzung zugeführt, die nicht den Sportförderungsrichtlinien entspricht, sind die erhalt enen Zuschüsse unter Berücksichtigung einer 4%igen jährlichen Abschreibung an die Stadt Karlsruhe zurückzuzahlen. Mindestaufwand (Bagatellgrenze) Der förderfähige Mindestaufwand für einzelne Maßnahmen bet rägt 1.000 €. Sportanlagen außerhalb des Stadtkreises Karlsruhe Sportanlagen von Karlsruher Vereinen, die außerhalb des St adtkreises liegen, werden mit der Hälfte des Fördersatzes gefördert. alt - Seite 4 Welche Bedingungen müssen erfüllt sein? 3. Die Zuschüsse sind zweckgebunden. Der Zweck muss Gegenstand eines Antrages sein und darf nur mit Zustimmung der Stadt geändert werden. Dem An trag sind alle für die Beurteilung notwendigen Unterlagen analog den Bewilligungsbed ingungen der Sportverbände beizufügen. 4. In die Zuschussanträge soll in der Regel nur jeweils eine Maßna hme aufgenommen werden. Dies gilt insbesondere für Investitionen über 10.000 EUR. Vor einer Zusage seitens der Stadt darf mit der Maßnahme nicht bego nnen werden. Deshalb ist es wichtig, den Antrag mit seinen Unterlagen sowie einen detaillierten Finanzierungsplan frühzeitig einzureichen. Zumal das Schul- und Sportamt weitere Fachämter z ur Prüfung finanzieller Obergrenzen, der Durchführbarkeit des Vorhabens u nd dessen eventuelle Folgekosten zu Rate zieht und anschließend alle Erkenntnisse dem S portausschuss zur Beratung vorlegt. 5. Zuschusszusagen für Investitionszuschüsse über 5.000 EUR können erst nach Vorberatung der entsprechenden Zuschussanträge im S portausschuss erfolgen. Die Baufreigabe eines Vereinsvorhabens bewirkt noch keine Zuschuss- bewilligung. Darüber hinaus muss die mit einer Zuschusszus age verbundene Zahlungsverpflichtung der Stadt Karlsruhe du rch Haushaltsmittel und/oder Verpflichtungsermächtigungen in aus reichender Höhe abgesichert sein. Nutzen Sie besonders in diesem Fall das Beratungsang ebot der Stadt. Dies hat schon vielen Vereinen Geld gespart. 5. Eine angemessene Eigenleistung/Eigenarbeit des antragstellenden Vereins wird grundsätzlich vorausgesetzt. Diese muss schlüs sig beschrieben bzw. nachgewiesen werden. Ihr Wert muss niedriger sein als jen e Kosten, die bei einer Bauvergabe entstünden. Beträgt die Eigenleistung/Eigenarb eit mehr als zehn Prozent der Gesamtaufwendungen, sind dafür geeignete Belege wie Arbeitsbuch, Stundenzettel, Gewerke u.ä. erforderlich. Eigenarbeit ist bis zu 11 EUR pro Arbeitsstunde sowohl für Fach- als auch für Hilfsarbeiten zuschu ssfähig. 6. Ermitteln Sie die Kosten genau und holen Sie bei größeren Maßnahm en mehrere Angebote ein. Das Tiefbauamt berät Sie gerne, wenn eine Freisportanlag e saniert oder neu errichtet werden soll. Mit ihm können die erforderlichen Angebotspositionen fachgerecht abgestimmt werden, so dass die Angebote miteinander v erglichen werden können. Die Ansprechpartner beim Tiefbauamt erfahren Sie über das Sc hul- und Sportamt. Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 11 Gewerbliche Nutzung Vereinsanlagen, oder Teile davon, die gewerblich genutzt werd en, werden nicht gefördert. 7. Die beantragten Kosten sollten mit den später abzurechnenden Kos ten übereinstimmen bzw. sollten nur geringfügig abweichen. Der Zuschuss für eine Maßnahme gilt als einmaliger Pauschalzuschuss. 8. Finanzierungszusagen Dritter sind ebenfalls schlüssig zu bel egen. 9. Ist das beantragte Bauvorhaben realisiert, erhält die Stadt einen pr üffähigen Verwendungsnachweis. Darüber hinaus ist sie berechtigt, durc h örtliche Besichtigung oder Einsicht in die Kassenunterlagen des Vereins zu prüfen, ob ihr Zuschuss ordnungsgemäß verwendet wurde. 10. Die Vereine verpflichten sich, ihre bezuschussten Sportstätten im Einzelfall den Schulen gegen angemessene Vergütung zur Mitbenutzung zu überlassen. alt - Seite 9 Verfahrensvorschriften Investitionsvorhaben (1) Für Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Zuschussbedarf von mehr als 10.000 EUR ist der Antrag auf Förderung ca. 1/2 Jahr vor Beginn dem Schul- und Sportamt einzureichen. Diese Maßnahmen werden im Sportausschuss vorberaten. (2) Jede Zuschussbewilligung erfolgt im Rahmen des Haushalt splanes und nach Maßgabe der vorstehenden Richtlinien. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligun g eines Zuschusses besteht nicht. (3) Für denselben Zweck wird nur ein Zuschuss bewilligt. Die Auszahlung erfolgt nur, wenn die Bewilligungsbedingungen der Stadt erfüllt und anerkannt sind. (4) Bewilligungen für Investitionszuschüsse verfallen gr undsätzlich mit Ablauf des auf das jeweilige Bewilligungsdatum folgende dritte Kalenderjahr, wenn nicht in nerhalb dieser Frist mit dem Vorhaben begonnen wird. Eine spätere Neubeantrag ung der betreffenden Investitionsvorhaben wird dadurch nicht ausgeschlossen. (5) Wird ein Investitionsvorhaben innerhalb der genannten Fri st zwar begonnen, aber nicht abgeschlossen, verlängert sich die Frist bis zum Ablauf des auf das jeweilige Baujahr folgenden dritten Kalenderjahres. Abweichungen hiervon sind nur in beg ründeten Ausnahmefällen möglich. (6) Zuschusserhöhungen sind nur dann möglich, wenn der b eantragende Verein unverschuldet zu einer Nachfinanzierung gezwungen ist. (7) Wird eine bezuschusste Maßnahme vor Ablauf von 25 Jahren verkauft oder einer anderweitigen Nutzung zugeführt, die nicht den Sportförderungsrichtlin ien entspricht, sind die erhaltenen Zuschüsse unter Berücksichtigung einer 4 %igen jährlichen A bschreibung an die Stadt zurückzuzahlen. (8) Im Einzelfall entscheidet der Sportausschuss. Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 12 Neubau, Kauf und Sanierung von Gebäuden bzw. Sportfreianlagen w erden in Abhängigkeit vom Jugendanteil (Anteil der Mitglieder unter 18 Jahren) des Vereins gefördert. Die Förders ätze betragen: GEBÄUDE UND SPORTFREIANLAGEN Jugendquote Förderhöhe 1 Neubau und Kauf 2 0%-14,99% 30% 15%-34,99% 35% 34,99%-100% 40% Vereine mit mind. 500 Mitglieder < 18 Jahre 40% alt - Seite 6 Maßnahme Zuschuss Bemerkungen 1. Investitions-zuschüsse für 25 % bis 40 % der zuschussfähigen Aufwendungen - in Abhängigkeit des Kinder- und Jugendanteils der Vereine - 1.1 Neubauten 25 % bis 40 % der zuschussfähigen Aufwendungen - in Abhängigkeit des Kinder- und Jugendanteils der Vereine - Kategorie Kinder- und Jugendanteil im Verhältnis zur Gesamtmit- gliederzahl Zuschuss in % 1 unter 4,99 % 25 2 5,00 bis 14,99 % 30 3 15,00 bis 34,99 % 35 4 35,0 % und mehr 40 Zuvor Bedarfsanalyse und Zielverträglichkeit mit Sportentwicklungsplan Besonderheiten: A) Neubau als Ersatz vorhandener Gebäude: Sind die Kosten für eine Sanierung im Vergleich zu einem Neubau so hoch, dass sich die Sanierung im Vergleich zu einem Neubau wirtschaftlich nicht mehr darstellen lässt, kann ein Neubau als Ersatz für das vorhandene Gebäude zum Fördersatz einer Sanierung bezuschusst werden . Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 13 Sanierung 2 0%-100% 50% alt - Seite 8 Maßnahme Zuschuss Bemerkungen 1.2 Bausubstanz-erhaltung, Modernisierung und Energie-einsparung von Sportvereins- anlagen 50 % - keine Zuschüsse für Einzelsanierungsmaßnahmen unter 1.000 EUR Aufwand - keine Zuschüsse für Verschönerungs- und lfd. Unterhaltungsarbeiten - 10-Jahresfrist für Maßnahmen der Bausubstanzerhaltung und Modernisierung (bei Tennisplätzen und Kegelbahnen 8 Jahre) - Baukostenobergrenzen ca. 50 % - 70 % der Sätze unter 1.1 (in Abhängigkeit der letztmaligen Bezuschussung und des Sanierungsausmaßes) - Baunebenkosten analog Neubau, Buchstabe C - Höchstzuschuss Tennisplätze und Tennisübungs- wände sowie Bezuschussung Kegelbahn analog Neubau, Buchstabe D und E - vereinseigene Berg-/Wanderhütten: Sanierungsvorhaben werden mit der Hälfte des regulären Investitionszuschusses gefördert. alt - Seite 17 11. Ökologische Maßnahmen Sportvereine, die durch geeignete Begrünungsmaßnahmen das Gesamt bild ihrer Sportanlage aufwerten und damit zur ökologischen Gestaltu ng der Umwelt beitragen, können auf Antrag Sportförderungsmittel in Form der Materialkostenübernahme erhalten (Ökologieprogramm). Die Koordinat ion der praktischen Vorgehensweise vor Ort übernimmt das Gartenbauam t. Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 14 FÖRDEROBERGRENZEN Anlage Förderung 1 Förderobergrenzen für Neubauten und Kauf Sporthallen, Geräteräume und vergleichbare Räume 1.900 € / m² Nutzfläche Nebenflächen von Sporthallen und Clubhäusern (wie Duschen, Umkleiden, Büros und vergleichbare Räume) 2.980 € / m² Nutzfläche Tennisplätze/Paddel maximal 3.100 € / Platz Tennisübungswand maximal 2.600 € / Wand Förderobergrenzen für Sanierungen Sporthallen, Geräteraum und vergleichbare Räume 1.900 € / m² Nutzfläche davon 50% - 70%³ Nebenflächen von Sporthallen und Clubhäusern (wie Duschen, Umkleiden, Büros und vergleichbare Räume) 2.980 € / m² Nutzfläche davon 50% - 70%³ Tennisplätze maximal 3.100 € / Platz davon 50% - 70%³ Tennisübungswand maximal 2.600 € / Wand davon 50% - 70%³ 1 nach DIN Norm und Kostengruppen der als zuschussfäh ig anerkannten Kosten (förderfähige Kosten) 2 inklusive Baunebenkosten (Honorare für Architekten und Ingenieure) ³ Zuschusshöhe abhängig vom Zeitpunkt der letztmali gen Sanierung und von Art und Umfang der Sanierung alt - Seite 7 B) Baukostenobergrenzen: - Sporthallen, Geräteräume und vergleichbare Räume: 1.000 EUR / qm Nutzfläche - Sonstige Nebenflächen von Sporthallen sowie bei Clubhäusern: 1.650 EUR je qm Nutzfläche (nach DIN 277, Teil 2) (Die Vorschlagswerte sind mit der Stabsstelle Projekt-Controlling abgestimmt und in ihrer finanzwirtschaftlic hen Auswirkung unerheblich). C) Baunebenkosten: Baunebenkosten (Honorare für Architekten und Ingenieure) sind grundsätzlich förderfähig. D) Tennisplätze: Höchstzuschuss 3.100 EUR (ohne Bereg-nungsanlage; Tennisübungswände 2.600 EUR E) Kegelbahn – nur zuschussfähig bei vereinseigener Sportkegelabteilung (Verbandsmitgliedschaft) F) Keine Zuschüsse für: - Einrichtung und Ausstattung des Bewirtschaftungsbereiches in Vereinsheimen - rein zuschauerorientierte Maßnahmen, z.B. Tribünen, Parkplätze - separate Tennisclubhäuser; für separate Tennisgeräteräume max. Gesamtaufwand 5.200 EUR - Gewerbliche Nutzungsanteile an Vereinssportanlagen Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 15 2.2 Zuschüsse zu Platzpflegegeräten Für die Anschaffung und Reparatur von Platzpflegegeräten, die fü r die Pflege der vereinseigenen Sportplätze benötigt werden , gelten folgende Fördersätze: PLATZPFLEGEGERÄTE Zuschusshöhe 25% des Beschaffungswerts Mindestaufwand 500 € Zuschuss für Reparaturen 25% der Reparaturkosten Anschaffungen im Gerätepool* 40% des Beschaffungswerts *Gemeinschaftliche Nutzung von zwei oder mehreren Vereinen alt - Seite 8 Maßnahme Zuschuss Bemerkungen 1.3 Sportgeräte und Platzpflegegeräte 25 % 35 % - Anhebung des Mindestanschaffungswertes pro Einzelgerät von 250 EUR auf 500 EUR - Keine Bezuschussung von Fitnessgeräten - Höchstaufwand für Großflächenrasenmäher und Rasentraktoren 15.500 EUR - bei Anschaffung von Platzpflegegeräten im Gerätepool für 2 und mehr Vereine Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 16 2.3 Zuschüsse zur Pflege und Unterhaltung vereinsei gener Sportanlagen Für die Pflege und Unterhaltung vereinseigener Sportanlag en erhalten die Sportvereine, je nach Art der Sportanlage, jäh rliche Zuschüsse wie folgt: 1. FREISPORTANLAGEN Anlage Zuschuss a) Großspielfelder pro Feld - Rasen und Tennen - Kunstrasen 2.000 € 500 € b) Kleinspielfelder pro Feld 300 € c) Leichtathletik-Rundbahnen pro Bahn - Tennen - Kunststoff 2.000 € 500 € d) 100 Meter Laufbahn 500 € e) Tennisplatz - je 40 Mitglieder Tennis 1 Platz 250 € 2. SPORTHALLEN UND RÄUME Anlage Zuschuss Gymnastikraum bis 100 m² 1.000 € Halle 101 m² bis 200 m² 2.000 € Halle 201 m² bis 300 m² 3.000 € Halle 301 m² bis 400 m² 4.000 € Halle 401 m² bis 500 m² 5.000 € Halle 501 m² bis 600 m² 6.000 € Halle 601 m² bis 700 m² 7.000 € Halle 701 m² bis 800 m² 8.000 € Halle 801 m² bis 900 m² 9.000 € Halle 901 m² bis 1.000 m² 10.000 € Halle 1.001 m² bis 1.100 m² 11.000 € Halle 1.101 m² bis 1.200 m² 12.000 € Halle 1.201 m² bis 1.300 m² 13.000 € Halle 1.301 m² bis 1.400 m² 14.000 € Halle 1.401 m² bis 1.500 m² 15.000 € Halle 1.501 m² bis 1.600 m² 16.000 € alt - Seite 10 Maßnahme Zuschuss Bemerkungen 2. Laufende Zuschüsse für Unterhaltung und Pflege vereins-eigener Sportstätten 2.1 Offene Sportanlagen usw. • Großfeld (Rasen/Tennen) • Großfeld (Kunststoff/Asphalt) • Kleinfeld (Rasen/Tennen/Sand) • Kleinfeld (Kunststoff/Asphalt) • Rundbahn (Tennen; mind. 300 m einschl. Kurvensektor) • Rundbahn (Kunststoff) • 100 m-Laufbahnenanlage (Tennen/Kunststoff) • Schießanlagen pro Schießstand • Bootshaus (pro qm Netto-Nutzfläche einschl. Sanitäranlagen) Grundbetrag 1.820 EUR 100 % = 1.820 EUR 25 % = 455 EUR 15 % = 273 EUR 5 % = 91 EUR 100 % = 1.820 EUR 25 % = 455 EUR 25 % = 455 EUR 36,50 EUR 1,20 EUR alt - Seite 11 Maßnahme Zuschuss Bemerkungen 2.2 Gymnastikräume und Sporthallen bis 100 qm von 101 qm bis 200 qm von 201 qm bis 400 qm von 401 qm bis 600 qm von 601 qm bis 800 qm von 801 qm bis 1.000 qm von 1.001 qm bis 1.200 qm über 1.201 qm Grundbetrag 1.060 EUR x 1,0 = 1.060 EUR x 1,5 = 1.590 EUR x 2,5 = 2.650 EUR x 3,5 = 3.710 EUR x 4,5 = 4.770 EUR x 5,5 = 5.830 EUR x 6,5 = 6.890 EUR x 7,5 = 7.950 EUR alt - Seite 11 Maßnahme Zuschuss Bemerkungen 2.2.1 je Tennishallenfeld 2.900 EUR max. 5.800 EUR Zusätzlich: - Zuschuss je Jugendl. Tennis 12 EUR - Zuschuss je Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 17 4. DUSCHEN UND UMKLEIDEN* Anlage Zuschuss Toiletten, Duschen und Umkleiden 21 € pro m² *Nur für Vereine, die einen Energie-Check bei den S tadtwerken Karlsruhe durchgeführt haben. Die Zuschüsse zur Pflege und Unterhaltung von Sportanlagen wer den in einem zweijährigen Rhythmus in Bezug auf eine notwendige Anpassung überprüft. 3. SONDERSPORTANLAGEN Anlage Zuschuss a) Tennishallen analog Sporthallen und -räume - davon 40% b) Kalthallen analog Sporthallen und -räume - davon 30% c) Reithallen analog Sporthallen und -räume - davon 30% d) Schießanlagen - Schießhalle - Schießstände (ungedeckt) analog Sporthallen und -räume – davon 40% 40 € pro Schießstand e) Bootshäuser - Netto-Nutzfläche - Sanitär 1,5 € pro m² analog Duschen und Umkleiden Jugendmannsch. Tennis 140 EUR - bei zusätzlichen anderen Sportangeboten je Hallenfeld 475 EUR 2.2.2 Reithallen 1.000 EUR je Reithalle zzgl. 10 EUR je Jugendl./Reiten alt - Seite 12 : Maßnahme Zuschuss Bemerkungen 2.3 Jährlicher Betriebskostenzuschuss für vereinseigene Sporteinrichtungen 20,40 EUR / qm Förderung der vereinseigenen Dusch- und Umkleideflächen in Abhängigkeit von Energieberatung bzw. -einsparung; Vereine, die nicht aktiv an der Energieeinsparung mitwirken (Einholen von „Energiegutachten“/mittelfris tige Umsetzung auf der Vereinsanlage) erhalten ab 2010 nur den bisherigen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 11,40 EUR/qm Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 18 2.4 Mitbenutzungsregelung Die Sportvereine gestatten den Karlsruher Schulen die Mitb enutzung ihrer Sportanlagen für den Sportunterricht. Dafür e rhalten die Sportvereine eine jährliche Förderung. Vereinssportanlagen, die im Rahmen des regulären Sportunter richts genutzt werden, werden jährlich im Rahmen einer Frühjahrsüberholung von der Stadt gepflegt . NUTZUNG VON SPORTVEREINSANLAGEN DURCH DEN SCHULSPORT Nutzung Zuschuss Allgemein Grundbetrag nach Anzahl der Wochenstunden Duschen 30% Aufschlag auf Grundbetrag Leichtathletikanlagen - leichtathletische Nebenanlagen - 400-Meter-Rundbahn 800 € 1.600 € alt - Seite 4 10. Die Vereine verpflichten sich, ihre bezuschussten Sportst ätten im Einzelfall den Schulen gegen angemessene Vergütung zur Mitbenutzung zu überlassen. 2.5 Vergünstigungen bei Miet- und Erbbauverträgen Mietverträge Unbebaute Sport- und Vereinsflächen werden den Vereinen im Wege eines Mietvertrages überlassen. Die Vereine zahlen für die Flächenüberlassung eine reduzierte Miete, solange und so weit das Grundstück für den vertraglichen Zweck und nicht gewerblich genutzt wird. Erbbauverträge Bebaubare und bebaute Sport- und Vereinsflächen (z.B. Vereinshe ime, Sportgebäude) werden den Vereinen im Wege eines Erbbaurechts überlassen. Solange und soweit das Erbbaugrund stück für den vertraglichen Zweck und nicht gewerblich genutzt wird, zahlt der Erbbauberechtigte einen reduzierten Erbbauzin s. alt - Seite 8 Maßnahme Zuschuss Bemerkungen 1.4 EDV-Anlagen Keine Zuschüsse für Hard- und Software Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 19 3. Überlassung von städtischen Sportanlagen 3.1 Nutzung von städtischen Sportstätten Für die Überlassung der Sportanlagen erhebt die Karlsruher Sportstätten-Betriebs-GmbH (KSBG) ein Nutzungsentgelt von den Vereinen. Die Höhe des Nutzungsentgeltes richtet sich nach Art u nd Größe der Sportstätte sowie nach deren Nutzungsdauer und ist in der Benutzungsordnung geregelt. Diese Nutzungsentgelte werden den Vereinen erstattet. Näheres regeln die „Richtlinien zur Vergabe städtischer Sports tätten für Trainingszwecke, für Sportveranstaltungen in der Europahalle Karlsruhe und zur Durchführung von Wettkämpfen u nd Lehrgängen“, sowie die „Benutzungsordnung für Schulräume, Turn- oder Sporthallen“ der Stadt Karlsruhe und der KSBG. Die Nutzung von Vereinssporthallen durch andere städtische Ve reine wird analog zur Belegung der städtischen Sporthallen gefördert. 3.2 Bereitschaftsdienstvergütung Für die Nutzung der städtischen Sporthallen und Räume haben die Vereine eine Bereitschaftsdienstvergütung an die Hallen- bzw. Hausmeisterin oder den Hallen- bzw. Hausmeister zu entrichte n. Auf Antrag erhalten die Sportvereine 22% der Bereitschaftsdien stvergütung erstattet. Näheres regeln die „Richtlinien zur Vergabe städtischer Sports tätten für Trainingszwecke, für Sportveranstaltungen in der Europahalle Karlsruhe und zur Durchführung von Wettkämpfen u nd Lehrgängen“, sowie die „Benutzungsordnung für Schulräume, Turn- oder Sporthallen“ der Stadt Karlsruhe und der KSBG. alt - Seite 15 8.2 Städtische Turn- und Sporthallen sowie Gymnastikräume werden für anerkannte Sportvereine und Sportverbände mit BSB-Mitgliedschaft für den Trainingsbetrieb unter der Woche ab 17.30 Uhr und an Wochenenden mietfrei und ohne Berechnung von Betriebskosten ü berlassen. Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 20 4. Förderung des Kinder- und Jugendsports 4.1 Jugendzuschuss Zur Förderung der aktiven Kinder- und Jugendarbeit erhalten die Sportvereine für ihre Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einen jährlichen Jugendzuschuss. Vorauss etzung ist, dass der Verein mindestens zehn jugendliche Mitglieder hat. Der Zuschuss pro Mitglied unter 18 Jahren beträgt 15 €. 4.2 Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und Schul en Die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen wird gef ördert. Ziel ist eine Stärkung der Vereine vor dem Hintergrund einer sich verändernden Schullandschaft sowie die allgemeine Bewegungsförderung von Kindern und Jugendlichen. Das Programm „Kooperation Schule – Sportverein“ setzt diese Ziels etzung um. Die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportvereinen erfolgt deshalb im Rahmen dieses Pro grammes. Das Programm „Kooperation Schule – Sportverein“ fördert die Zusa mmenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen durch A-Projekte: Sportartübergreifende Angebote B-Projekte: Sportartspezifische Projekte Im Rahmen der „Kooperation Schule – Sportverein“ wird auch der „Sport im Ganztag“ gefördert. Die Förderungs- und Partizipationsmöglichkeiten für Sportve reine sind in der Konzeption „Kooperation Schule-Sportverein“ beschrieben. 4.3 Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und Kindertageseinrichtungen Die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Spo rtvereinen wird gefördert. Ziel ist eine nachhaltige Förderun g von mehr qualifizierter Bewegung in Kindertageseinrichtungen . Das Programm „Bewegungswelt Karlsruher Kindergarten“ setzt dies e Zielsetzung um. Die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Sportvereinen erfolgt deshalb im Rahmen dieses Programmes. Das Programm „Bewegungswelt Karlsruher Kindergarten“ besteht a us drei Bausteinen: 1. Förderung von Kooperationen zwischen Sportvereinen und Kindert ageseinrichtungen 2. Zusatzqualifikation für Erziehungsfachkräfte 3. Sportveranstaltung für Kindertageseinrichtungen alt - Seite 12 Maßnahme Zuschuss Bemerkungen 3. Förderung des Übungsbetriebes für Kinder und Jugendliche 14,70 EUR Je Jugendliche/r lt. BSB-Bestandsmeldung; Mindestanzahl der Sportvereinsjugendlichen 10 Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 21 Die Förderungs- und Partizipationsmöglichkeiten für Sportve reine sind in der Konzeption „Bewegungswelt Karlsruher Kindergarten“ beschrieben. Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 22 5. Förderung des Freizeit- und Gesundheitssports 5.1 Offene Freizeitsportangebote Offene Freizeitsportangebote von Sportvereinen werden gefö rdert. Ziel ist es, möglichst vielen Einwohnerinnen und Einwohnern die Teilnahme an qualifizierten Sport- und Beweg ungsangeboten zu ermöglichen. Das Programm “Offene Freizeitsportangebote“ setzt diese Ziels etzung um. Die Förderung erfolgt deshalb im Rahmen des Programms. Das Programm „Offene Freizeitsportangebote“ fördert • den Aufbau einer Angebotsstruktur, deren Nutzung unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft möglich ist. • die Unterstützung eines Kurssystems in den Sportvereinen Die Förderungs- und Partizipationsmöglichkeiten für Verei ne sind in der Konzeption „Offene Freizeitsportangebote“ beschrieben. alt - Seite 14 7. Förderung des Freizeit-, Breiten-, Gesundheits-, Leistung s- und Spitzensportes Die Förderung des Freizeit-, Breiten-, Leistungs- und Spitzen sportes erfolgt im Benehmen mit den Vereinen und Verbänden. Auch die sportliche Betätigung nic ht vereinsgebundener Mitbürger/innen ist grundsätzlich förderungswürdig. In jedem Falle gilt: Der Antrag mit erläuternden Unterlagen sowie der detaillierte Finanzierungsplan m it dem Nachweis einer angemessenen Eigenbeteiligung müssen rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Spezielle Förderungskriterien für den Leistungs- und Spitzenspo rt enthält das Leistungssportkonzept der Stadt Karlsruhe. Die Fortschreibun g des Förderkonzeptes, die Verteilung der Fördermittel sowie die Absprachen mit den Verant wortlichen der geförderten Sportarten obliegen dem Sportkreis Karlsruhe. Der Sportkreis Karls ruhe erstattet regelmäßig dem Sportausschuss Bericht. Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 23 6. Förderung der Inklusion und Integration 6.1 Inklusion im Sport Die Inklusion im Sport wird gefördert. Ziel ist es, Einwohner innen und Einwohnern mit Behinderungen ortsnah im Sportvere in Bewegung und Sport zu ermöglichen. Sportvereinen werden die daf ür notwendigen Ressourcen zur Inklusion zur Verfügung gestellt. Das Programm „Karlsruhe auf dem Weg zur Inklusion – Sport für a lle von Anfang an“ setzt diese Zielsetzungen um. Die Förderung der Inklusion im Sport erfolgt deshalb im Rahmen d ieses Programms. Handlungsfeld 1 – Öffentlichkeitsarbeit Handlungsfeld 2 - Übungsleiterinnen und Übungsleiter stä rken Handlungsfeld 3 - Bauliche Barrieren minimieren Handlungsfeld 4 - Sport in geschützten Räumen Die Förderungs- und Partizipationsmöglichkeiten für Sport vereine sind in der Konzeption „Karlsruhe auf dem Weg zur Inklusi on – Sport für alle von Anfang an“ beschrieben. 6.2 Integration im Sport Die Integration im Sport wird gefördert. Ziel ist es, einen pos itiven Einfluss auf den individuellen Integrationsprozess zu nehmen. Den Sportvereinen werden die notwendigen Ressourcen f ür die Integration und die entsprechende Unterstützung zur Verfügung gestellt. Das Programm „Integration mit Sport“ setzt diese Zielsetzungen um. Die Förderung der Integration im Sport erfolgt deshalb im Rahmen des Programms Das Programm „Integration mit Sport“ ermöglicht Sportvereinen die Beteiligung in unterschiedlicher Weise: 1. Partizipation als Stützpunktverein 2. Partizipation mit einem Projekt 3. Partizipation mit einzelnen Bewegungsangeboten Die Förderungs- und Partizipationsmöglichkeiten für Sportve reine sind in der Konzeption „Integration mit Sport“ beschriebe n. alt - Seite 14 6. Förderung des Behindertensports Die Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen des Behinderten sportes und der sportlichen Betätigung Behinderter orientiert sich an den gegebenen Verhältni ssen und Erfordernissen und erfolgt im Benehmen mit den Vereinen des Behindertensportes. alt - Seite 14 7. Förderung des Freizeit-, Breiten-, Gesundheits-, Leistung s- und Spitzensportes Die Förderung des Freizeit-, Breiten-, Leistungs- und Spitzen sportes erfolgt im Benehmen mit den Vereinen und Verbänden. Auch die sportliche Betätigung nic ht vereinsgebundener Mitbürger/innen ist grundsätzlich förderungswürdig. In jedem Falle gilt: Der Antrag mit erläuternden Unterlagen sowie der detaillierte Finanzierungsplan m it dem Nachweis einer angemessenen Eigenbeteiligung müssen rechtzeitig vor Beginn de r Maßnahme gestellt werden. Spezielle Förderungskriterien für den Leistungs- und Spitzenspo rt enthält das Leistungssportkonzept der Stadt Karlsruhe. Die Fortschreibun g des Förderkonzeptes, die Verteilung der Fördermittel sowie die Absprachen mit den Verant wortlichen der geförderten Sportarten obliegen dem Sportkreis Karlsruhe. Der Sportkreis Karls ruhe erstattet regelmäßig dem Sportausschuss Bericht. Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 24 7. Förderung des bürgerschaftlichen Engagements 7.1 Übungsleiterzuschuss Die Sportvereine erhalten pro Übungsleiterin oder -leit er mit gültiger Übungsleiterlizenz und Übungsstundennachw eis im Sportverein einen Zuschuss in Höhe von 500 € pro Kalenderjahr. Grun dlage für die Auszahlung des Zuschusses ist die Übungsleiter-Bestandserhebung des Badischen Sportbundes. 7.2 Qualifizierung von Vereinsmanagerinnen und -man agern 50 % der Ausbildungskosten zur Vereinsmanager C-Lizenz des Badisc hen Sportbundes werden für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder eines Sportvereins auf Antrag übernom men. 7.3 Ehrung für „Besondere Verdienste um den Sport“ Zur Anerkennung „Besonderer Verdienste um den Sport“ werden M edaillen und Urkunden überreicht. Es ist die höchste Auszeichnung der Stadt Karlsruhe im Sport. Geehrt werden können Personen, die mindestens zehn Jahre vera ntwortlich im Verein, Verband oder in einem sonstigen öffentlichen Sportbereich umfassend tätig waren. Von dem Eng agement sollte eine breite Wirkung in das allgemeine Sportgeschehen hinein ausgegangen sein. 7.4 Ehrenamtspreis im Sport Die Stadt Karlsruhe vergibt alle zwei Jahre den Ehrenamtsprei s im Sport an Vereine, Initiativen oder Einzelpersonen, die sich in besonderer Weise für gesellschaftspolitisch aktuelle Theme n (beispielsweise genderspezifische Themen) im Bereich Sport einsetzen. alt - Seite 12 3. Förderung des Übungsbetriebes für Kinder und Jugendliche Übungsleiter/innen Jährlicher Zuschuss 14,70 EUR 360 EUR / ÜL Je Jugendliche/r lt. BSB-Bestandsmeldung; Mindestanzahl der Sportvereinsjugendlichen 10 Nur Übungsleiter/innen (staatlich anerkannt und nebenberuflich) mit gültigen Lizenzen und Übungsstundennachweis im Sportverein auf der Grundlage der BSB- Bestandserhebung. alt - Seite 16 10.2 Medaille für besondere Verdienste um den Sport Zur Anerkennung besonderer Verdienste um den Sport werden Medaillen und Urkunden überreicht. Die Entscheidung hierüber trifft der Gemeinderat nac h Vorberatung im Sportausschuss. Der Sportkreis Karlsruhe kann hierzu Vorschläge unterbreiten. Vorgeschlagen werden kann eine Person, die mindestens zehn Jahre verantwortlich im Verein, Verband oder in einem sonstigen öffentlichen Sportberei ch umfassend (nicht nur auf eine einzelne Sportart bezogen) tätig war, wobei von diesem Engagemen t eine breite Wirkung in das allgemeine Sportgeschehen hinein ausgegangen sein sollte. alt Seite 14 7.1 Ehrenamtspreis Für „herausragendes/besonderes Engagement“ im Sport in den Kateg orien Kategorie 1 – Übungsleiter/innen, Trainer/innen Kategorie 2 – Betreuer/innen, Helfer/innen Kategorie 3 – Vereinsvorstände vergibt die Stadt Ehrenamtspreise im Gesamtwert von rd. 2.000 EUR. Entsprechende Personenvorschläge können durch den Sportkreis Karlsruhe und d urch die Sportvereine selbst erfolgen. Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 25 7.5 Ehrungen für sportliche Leistungen Sportlerehrung Die Stadt Karlsruhe vergibt die Sportmedaille in Silber und d ie Sportmedaille in Gold an Sportlerinnen und Sportler ab 16 Jahren für besondere sportliche Leistungen. In Ausnahmefällen (z.B. Start in einer offenen Altersklasse) kö nnen auch jüngere Sportlerinnen und Sportler mit der Sportmedaille in Silber oder Gold geehrt werden. Ehrungsvoraussetzungen für die Sportmedaille in Gold: • 1. bis 3. Platz bei Olympischen Spielen • Welt- und Europameisterinnen und -meister • Weltrekordinhaberinnen und -inhaber Ehrungsvoraussetzungen für die Sportmedaille in Silber: • Teilnahme an Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen • bis 6. Platz bei Europameisterschaften • bis 3. Platz bei Deutschen Meisterschaften • bis 3. Platz bei Deutschen Pokalmeisterschaften • bis 3. Platz bei einer Universiade • Platz bei einer Juniorinnen- und Juniorenweltmeisterschaft • Platz bei einer Juniorinnen- und Junioreneuropameisterscha ft Die Stadt Karlsruhe behält sich vor, in Ausnahmefällen Einzelfa llentscheidungen über die Ehrung einer Sportlerin oder eine s Sportlers zu treffen. Jugendsportlerehrung Die Stadt Karlsruhe vergibt die Jugendsportmedaille an Spo rtlerinnen und Sportler unter 16 Jahren für besondere sportli che Leistungen. Ehrungsvoraussetzungen für die Jugendsportmedaille: • Welt- / Europa- / oder Deutsche Rekordinhaberinnen und Rekordi nhaber • Teilnahme an Welt- oder Europameisterschaften • bis 3. Platz bei Deutschen Meisterschaften • bis 3. Platz bei Deutschen Pokalmeisterschaften • Platz bei Baden-Württembergischen Meisterschaften Ehrung Deutsches Sportabzeichen Sportlerinnen und Sportler, die das Deutsche Sportabzeichen in Gold zum zehnten, 15. oder 20. Mal erworben haben, werden durch die Stadt Karlsruhe mit einer Medaille und einer Urkund e geehrt. alt - Seite 16 10. Ehrungen und Ehrenpreise 10.1 SPORTPLAKETTE IN SILBER FÜR BESONDERE SPORTLICHE LEISTUNGEN Die Anerkennung besonderer sportlicher Leistungen sowohl in o lympischen Disziplinen als auch in vom Sportausschuss darüber hinaus festgelegten Sportart en erfolgt durch die Überreichung der Sportplakette in Silber. Geehrt werden: 10.1.1 Weltrekord-Inhaber/innen und Europarekord-Inhaber/innen 10.1.2 Teilnehmer/innen an Weltmeisterschaften oder Olympisch en Spielen 10.1.3 1. bis 6. Sieger/innen bei Europameisterschaften 10.1.4 Deutsche Rekord-Inhaber/innen 10.1.5 1. bis 3. Sieger/innen bei Deutschen Meisterschaften 10.1.6 1. bis 3. Deutsche Pokalmeister/innen bzw. –sieger/in nen 10.1.7 1. bis 3. Sieger/innen bei einer Universiade Auch hier gilt die Definition wie unter 9.2 beschrieben 10.1.8 Deutsche Juniorenmeister/innen, Jugendbeste oder –meister /innen 10.1.9 Süddeutsche Meister/innen 10.1.10 Sportmedaille der Stadt Karlsruhe in Gold Herausragende sportliche Leistungen - in der Regel in olympis chen Disziplinen - können mit der Sportmedaille der Stadt Karlsruhe geehrt werden. 10.3 Wer nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehrmals das D eutsche Sportabzeichen in Gold mit der Zahl 10, 15 sowie 20 erworben hat, wird in Zus ammenarbeit mit dem Sportkreis Karlsruhe geehrt. alt - Seite 14 7.2 Gender-Preis Die Stadt unterstützt aktiv die Gleichstellung von Männern und Frauen in allen Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 26 Gesellschaftsbereichen. Im Bereich des Sports lobt die Stadt einen Gender-Preis im Wert von 2.000 EUR aus, der an einen Karlsruher Sportverein vergeben werden soll, der sich nachweislich in seiner Vereinsarbeit für eine Förderung des glei chen Stellenwertes von Männern und Frauen bzw. Jungen und Mädchen eingesetzt hat. Fü r den Preis bewerben können sich die Sportvereine selbst oder sie können von Drit ten vorgeschlagen werden. Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 27 8. Förderung des Leistungssports 8.1 Leistungssportkonzeption Der Nachwuchsleistungssport wird gefördert. Ziel ist es, eine V orbildfunktion durch jugendliche Sportlerinnen und Sport ler zu schaffen. Die Förderung erfolgt über die Karlsruher Leistungssportko nzeption. Die Prüfung und Bewertung erfolgt jährlich durch den Sportkreis. Die Kriterien für die Prüfung und Bewertung sind in der Karlsruher Leistungsportkonzeption geregelt. 8.2 Fahrtkostenzuschüsse Für die Teilnahme von Sportlerinnen und Sportlern an Deutsche n Meisterschaften sowie an Welt- und Europameisterschaften erhalten Sportvereine Fahrtkostenzuschüsse. Dabei gelten fo lgende Bestimmungen: FAHRTKOSTENZUSCHÜSSE Wettkampf Regelung Höhe der Förderung Deutsche Meisterschaften 1 Wegstrecke: Karlsruhe-Wettkampfort-Karlsruhe Reisemittel: - Bahn (2. Klasse) 2 - Reisebus 2 - PKW 0,30 € je km - vereinseigener Bus 0,46 € je km 50% der Fahrtkosten je 8 Teilnehmenden können für eine Begleitperson die Fahrtkosten analog gefördert werden Welt- und Europameisterschaften 1 Meisterschaften innerhalb Europas Meisterschaften außerhalb Europas Begleitperson Welt- und Europameisterschaften innerhalb Deutschlands pauschal 200 € pro Teilnehmendem pauschal 400 € pro Teilnehmendem je 8 Teilnehmenden können für eine Begleitperson die Fahrtkosten analog gefördert werden 50% der Fahrtkosten analog zur Deutschen Meisterschaft 1 Teilnahme-/Ergebnisnachweis erforderlich 2 Kauf-/Rechnungsbelege müssen vorliegen Auf eine wirtschaftliche Nutzung ist zu achten. alt - Seite 14 7. Förderung des Freizeit-, Breiten-, Gesundheits-, Leistung s- und Spitzensportes Die Förderung des Freizeit-, Breiten-, Leistungs- und Spitzen sportes erfolgt im Benehmen mit den Vereinen und Verbänden. Auch die sportliche Betätigung nic ht vereinsgebundener Mitbürger/innen ist grundsätzlich förderungswürdig. In jedem Falle gilt: Der Antrag mit erläuternden Unterlagen sowie der detaillierte Finanzierungsplan m it dem Nachweis einer angemessenen Eigenbeteiligung müssen rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Spezielle Förderungskriterien für den Leistungs- und Spitzenspo rt enthält das Leistungssportkonzept der Stadt Karlsruhe. Die Fortschreibun g des Förderkonzeptes, die Verteilung der Fördermittel sowie die Absprachen mit den Verant wortlichen der geförderten Sportarten obliegen dem Sportkreis Karlsruhe. Der Sportkreis Karls ruhe erstattet regelmäßig dem Sportausschuss Bericht. alt - Seite 12 Maßnahme Zuschuss Bemerkungen 4. Fahrtkostenzuschüsse für Deutsche Meisterschaften 50 % • Bundesbahnrückfahrkarte 2. Klasse Karlsruhe – Wettkampfort – Karlsruhe • Bestätigte Rechnung des Busunternehmens • bei Pkw-Benutzung 0,26 EUR je km Karlsruhe –Wettkampfort - Karlsruhe • bei vereinseigenem Bus 0,38 EUR je km Karlsruhe – Wettkampfort – Karlsruhe hieraus 50 % alt - Seite 15 9. Teilnahme an Meisterschaftskämpfen 9.1 Für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften, Europa- und W eltmeisterschaften kann ein Fahrtkostenzuschuss nur dann beantragt werden, wenn üblicherw eise keine andere Stelle für den gleichen Zweck Beihilfen zur Verfügung stellt. Als Deutsche Meisterschaften, Europa- und Weltmeisterschaften g elten nur Wettkämpfe, die vom zuständigen Fachverband des Deutschen Olympischen Sport bundes oder einer gleichzustellenden Organisation anerkannt oder ausgeschrieben und vergeben werden. 9.2 In Sonderfällen, wie z.B. für den Besuch des Deutschen Tu rnfestes, besondere Auslandsfahrten, Fahrten der Deutschen Sportjugend zu Olymp ischen Spielen oder der Deutschen Olympischen Gesellschaft nach Olympia sowie die Teilnahme an Weltmeisterschaften der Studierenden und an Univers iaden können angemessene Fahrtkostenzuschüsse gewährt werden. Definition: Als Universiaden gelten nur Wettkämpfe, die vom jew eils zuständigen Dachverband des Hochschulsportes anerkannt oder ausgeschrieben und vergeben w erden. Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 28 9. Förderung von Sportveranstaltungen Gefördert werden Sportveranstaltungen von besonderer Bede utung für den Vereins-, Breiten- oder Leistungssport durch Zuschüsse, Zuwendungen oder vertraglich vereinbarte Leistunge n. Die Förderung richtet sich nach der Art der Veranstaltung: Für Veranstaltungen der Kategorie 1 können ein Jahr vor Verans taltungstermin ein pauschaler Zuschuss und sonstige Leistungen beantragt werden. Für Veranstaltungen der Kategorie 2 kann ein Defizitausglei ch beantragt werden. Der Antrag ist mindestens drei Monate vor Veranstaltungstermin bei der Stadt Karlsruhe einzureichen. Na ch dem Ende der Veranstaltung ist eine prüffähige Einnahmen - Ausgaben-Rechnung vorzulegen. SPORTVERANSTALTUNGEN Veranstaltung Art der Förderung Voraussetzungen Zuschusshöhe Kategorie 1* Professioneller Spitzensport oder vergleichbare Veranstaltungen Zuschuss und ggf. sonstige vertraglich vereinbarte Leistungen Veranstaltung von übergeordnetem Interesse. Öffentliche und mediale Wahrnehmung. Stadtmarketingaspekte. Einzelfallentscheidung durch den Gemeinderat. Einzelfallentscheidung Sportkongress oder vergleichbare Veranstaltungen Zuschuss Überregionale Bedeutung. Beteiligung Karlsruher Bildungseinrichtungen. Übergeordnete Verbände sind eingebunden. maximal 5.000 € gestaffelt nach Bedeutung der Veranstaltung Kategorie 2* Offizielle Verbands-meisterschaften Defizitausgleich bis zur Förderobergrenze Veranstalter ist ein offizieller Verband. Meisterschaften oberhalb Landesverbandsebene. Ausrichter ist ein Sportverein. maximal 3.000 € Vereinssport-Veranstaltung oder –Turnier Defizitausgleich bis zur Förderobergrenze Veranstalter ist ein Sportverein. Teilnehmende sind in Sportvereinen organisiert. maximal 2.000 € Breitensport bzw. Jederfrau-/ Jedermann- Defizitausgleich bis zur Förderobergrenze Veranstalter ist ein Sportverein. Teilnehmende mit und ohne Vereinszugehörigkeit. 500 € ab 250 TN 1.000 € ab 500 TN 2.000 € ab 1.000 TN alt - Seite 15 8. Überörtliche und internationale Sportveranstaltungen Sportliche Wettkämpfe und Sportveranstaltungen von überörtlich er Bedeutung (ausgenommen Berufssport) können nach Maßgabe folgender Bestimm ungen bezuschusst werden: 8.1 Für Großveranstaltungen ist in der Regel ein umfangreich er Haushalt erforderlich, deshalb sollten Zuschüsse dafür im Haushaltsjahr zuvor beantragt werden. Wie üblich mit erläuternden Unterlagen sowie einem Finanzierungsplan und dem N achweis einer angemessenen Eigenbeteiligung. Informieren Sie das Schul- und Sportamt und die KS BG frühzeitig, wenn Sie eine Großveranstaltung planen. Wir helfen Ihnen gerne be i der Organisation und der Vermarktung. alt - Seite 16 10.4 Ehrenpreise werden von Fall zu Fall zur Verfügung gestell t Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 29 Veranstaltungen Teilnehmende beteiligen sich durch ein "Startgeld" an den Kosten. * Über die Kategorisierung entscheidet die Stadt Ka rlsruhe nach Prüfung der Antragsunterlagen Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 30 10. Sonstige Förderung von Sportvereinen 10.1 Vereinsjubiläen Die Stadt Karlsruhe würdigt jedes 25. Vereinsjubiläum mit ein em Zuschuss von 200 €. Ab dem 100. Vereinsjubiläum beträgt der Zuschuss 300 €. VEREINSJUBILÄEN Jubiläum Zuschuss 25. Jubiläum 50. Jubiläum 75. Jubiläum je 200 € Ab dem 100. Vereinsjubiläum und allen folgenden Jubiläen, die durch 25 teilbar sind. je 300 € 10.2 Sportgeräte (Investitionen) Für die Anschaffung von Sportgeräten erhalten die Sportverein e einen Zuschuss. Für Sportgeräte mit einem Einzelanschaffungswert von mehr al s 20.000 € ist vorab ein Förderantrag zu stellen. SPORTGERÄTE Anschaffungswert Zuschuss Sportgeräte ab einem Anschaffungswert von 500 €. 25% vom Beschaffungswert Sportgeräte, die funktional zusammengehören oder einzeln nicht nutzbar sind und in der Summe mind. 500 € kosten. 25% vom Beschaffungswert alt - Seite 13 Maßnahme Zuschuss Bemerkungen 5. Jubiläumszuwendungen: 25jähriges Jubiläum 50jähriges Jubiläum 60jähriges Jubiläum 70jähriges Jubiläum 75jähriges Jubiläum 80jähriges Jubiläum 90jähriges Jubiläum 100jähriges Jubiläum 110jähriges Jubiläum 125jähriges Jubiläum 150jähriges Jubiläum; und alle weiteren Vereinsjubiläen, die durch „25“ teilbar sind. pauschal 200 EUR je Jubiläum alt - Seite 8 Maßnahme Zuschuss Bemerkungen 1.3 Sportgeräte und Platzpflegegeräte 25 % 35 % - Anhebung des Mindestanschaffungswertes pro Einzelgerät von 250 EUR auf 500 EUR - Keine Bezuschussung von Fitnessgeräten - Höchstaufwand für Großflächenrasenmäher und Rasentraktoren 15.500 EUR - bei Anschaffung von Platzpflegegeräten im Gerätepool für 2 und mehr Vereine Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 31 10.3 Förderung von sozialversicherungspflichtigen M itarbeitenden Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Mitarbe iterinnen und Mitarbeitern im Sportbetrieb und in der Geschäftsstelle des Sportvereins wird gefördert. Ziel ist d ie Entlastung der ehrenamtlich Tätigen. Die Förderung wird anteilig wie folgt ausbezahlt: ab 50%-Stelle (19,5 Wochenstunden) 500 € / jährlich ab 60%-Stelle (23,5 Wochenstunden) 600 € / jährlich ab 70%-Stelle (27,5 Wochenstunden) 700 € / jährlich ab 80%-Stelle (31 Wochenstunden) 800 € / jährlich ab 90%-Stelle (35 Wochenstunden) 900 € / jährlich 100%-Stelle (39 Wochenstunden) 1.000 € / jährlich Für Teilzeitkräfte mit weniger als 19,5 Wochenstunden erhält de r Verein keinen Zuschuss. Eine Qualifizierung wird vorausgesetzt. 10.4 Projektförderung Die Stadt Karlsruhe fördert auf Antrag und in besonderen Fäl len einzelne Projekte, Kooperationen von Vereinen, Fusionen von Vereinen und Vereinsentwicklungsprozesse. Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 32 Teil B – Förderung von Sportorganisationen Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 33 1. Institutionelle Förderung 1.1 Sportkreis Karlsruhe e.V. Der Sportkreis Karlsruhe e.V. erhält eine institutionelle För derung als Interessensvertretung der Karlsruher Sportverein e. Der Zuschuss ist gebunden an seinen Sitz in Karlsruhe. 1.2 Vereinsinitiative Gesundheitssport e.V. Die Vereinsinitiative Gesundheitssport e.V. erhält eine inst itutionelle Förderung als Interessensvertretung der Spo rtvereine mit Gesundheitssportangeboten. 1.3 Kuratorium zur Förderung des Karlsruher Sports e.V. Das Kuratorium zur Förderung des Karlsruher Sports e.V. erhält fü r den Betrieb des Sportinternats eine institutionelle Förderung. 2. Anlassbezogene Förderung Die Sportorganisationen (Sportkreis Karlsruhe, Sportfachve rbände) sind grundsätzlich förderungsberechtigt in Bezug auf Ziffer 9 „Förderung von Sportveranstaltungen“, soweit es sich um Aktivitä ten im Stadtgebiet der Stadt Karlsruhe handelt. Regional tätige Gemeinschaften, die über die Leistungssportk onzeption gefördert werden, sind grundsätzlich förderungsberechtigt nach Teil A der Sportförderungsrichtl inien, soweit es sich um Aktivitäten im Stadtgebiet der Stadt Karlsruhe handelt. Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 34 3. Projektförderung 3.1 Sportangebote für ältere Einwohnerinnen und Ein wohner „In Schwung“ ist ein Präventionsprogramm des Sportkreises Karl sruhe e.V. und wird von der Stadt Karlsruhe gefördert. Ziel des Programms ist die Aktivierung älterer Einwohnerin nen und Einwohner über niederschwellige und wohnortnahe Bewegungsangebote. Ergänzt wird das Programm durch soziale Ang ebote. 3.2 Sportangebote im öffentlichen Raum Ziel des Programms ist es, ein attraktives Sportangebot im öf fentlichen Raum zu schaffen. Der „Frühsport im Park“ wird von der Vereinsinitiative Gesundh eitssport e.V. durchgeführt und von der Stadt Karlsruhe gefördert. alt - Seite 14 7. Förderung des Freizeit-, Breiten-, Gesundheits-, Leistung s- und Spitzensportes Die Förderung des Freizeit-, Breiten-, Leistungs- und Spitzen sportes erfolgt im Benehmen mit den Vereinen und Verbänden. Auch die sportliche Betätigung nic ht vereinsgebundener Mitbürger/innen ist grundsätzlich förderungswürdig. In jedem Falle gilt: Der Antrag mit erläuternden Unterlagen sowie der detaillierte Finanzierungsplan m it dem Nachweis einer angemessenen Eigenbeteiligung müssen rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Spezielle Förderungskriterien für den Leistungs- und Spitzenspo rt enthält das Leistungssportkonzept der Stadt Karlsruhe. Die Fortschreibun g des Förderkonzeptes, die Verteilung der Fördermittel sowie die Absprachen mit den Verant wortlichen der geförderten Sportarten obliegen dem Sportkreis Karlsruhe. Der Sportkreis Karls ruhe erstattet regelmäßig dem Sportausschuss Bericht. Gegenüberstellung der Sportförderungsrichtlinien NE U und ALT 35 Inkrafttreten/Außerkrafttreten Diese Richtlinien treten mit Wirkung zum 01.01.2019 in Kraft. Gleichzeitig tr eten die bisherigen Richtlinien der Stadt Karlsruhe zur Förderung des Sports außer Kraft.
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Extrahierter Text
Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 1 NEU Erläuterung Stadt Karlsruhe | Sportförderungsrichtlinien Schul- und Sportamt Abteilung Sport Stand: April 2018 Sportförderungsrichtlinien der Stadt Karlsruhe Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 2 Präambel Der Sport leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die Lebens qualität und Gesundheit der Einwohnerinnen und Einwohner u nd ist fester Bestandteil einer modernen Stadtpolitik. Die Über nahme der vielfältigen Aufgaben durch die Sportvereine macht eine Förderung und Unterstützung aus öffentlichen Mitteln not wendig. Dies erfordert eine enge Partnerschaft mit den Sportve reinen und Sportorganisationen. Die Stadt Karlsruhe hat deshalb fünf sportpolitische Zielse tzungen erarbeitet: => „Infrastruktur“ Die Stadt Karlsruhe fördert Sport und Bewegung durch die Bereit stellung, Unterhaltung und Förderung der Infrastruktur (siehe Teil A - Kapitel 2 und 3). => „Sport für alle“ Die Stadt Karlsruhe schafft in Kooperation mit den Sportvereine n Anreize für Sport und Bewegung für alle Einwohnerinnen und Einwohner (siehe Teil A - Kapitel 4,5 und 6) . => „Sportvereinsentwicklung“ Die Stadt Karlsruhe stärkt die Arbeit der Sportvereine und de ren Weiterentwicklung nach dem Karlsruher Modell (siehe Teil A - Kapitel 7 und 10). => „Leistungssport" Die Stadt Karlsruhe fördert den Leistungssport im Sinne der V orbildfunktion für Kinder und Jugendliche (siehe Teil A - Kapitel 8). => „Sport und Politik" Die Stadt Karlsruhe erkennt den Sport als wichtigen Teil der Stadtpolitik und Daseinsvorsorge an (siehe Teil A - Kapitel 9 und Teil B). Die politischen Zielsetzungen sind aus der Sportentwicklung splanung im Jahr 2014 hervorgegangen. Die kommunalen Sportförderungsrichtlinien sind ein Steuer ungsinstrument zur Umsetzung dieser sportpolitischen Zielsetzungen. Erreicht werden soll eine am Bedarf orientiert e und nachvollziehbare Förderung des Karlsruher Sports. Eine am Bedarf und Leistungsbild der Sportvereine anknüpfend e Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel hat dabei hoh e Priorität. Die Sportförderungsrichtlinien bilden hierfür die Grundlage und stellen die Sportfördertatbestände tran sparent dar. Sie sind darauf ausgerichtet, eine zielführende und nachhaltig e Förderung sicherzustellen, um damit Sportvereinen eine kontinuierliche, effektive und fortschrittliche Arbeit zu ermö glichen. Die Sportförderungsrichtlinien sollen hierfür die notwendige Planungssicherheit schaffen. Weiterhin sollen die Sportförderungsrichtlinien dazu be itragen, dass allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Sta dt Karlsruhe eine gleichberechtigte und nachhaltige Teilhabe am Sport mö glich ist. Um die kontinuierliche Entwicklung des Sports in Karlsruhe si cherzustellen werden die Sportförderungs- richtlinien regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Präambel zur Darstellung des Zweckes der Sportförderungsrichtlini en und zur Erklärung der Motive und Absichten, die mit den Sportförderungsrichtlinien verfolg t werden: ⇒ Bedeutung des Sports in der Gesellschaft. ⇒ Rolle der Sportvereine. ⇒ Aufgreifen der fünf sportpolitischen Zielsetzungen, deren Urs prung in der Sportentwicklungsplanung von 2014 liegt. ⇒ Sportförderungsrichtlinien als Steuerungsinstrument. Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 3 Karlsruher Modell der besitzenden Vereine Nach dem Karlsruher Modell befindet sich ein großer Teil der Sp ortanlagen im Besitz der Sportvereine. Mit der flächendeckenden und wohnortnahen Bereitstellung ihrer Spor tanlagen tragen die Sportvereine wesentlich zu einer ausreichenden Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohne r mit Sportangeboten bei. Die Stadt Karlsruhe unterstützt die Sportvereine beim Bau und Unterhalt ihrer Sportanlagen. Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 4 Inhaltsverzeichnis Präambel .............................................. ................................................... ........................................ 2 Karlsruher Modell der besitzenden Vereine ................... ................................................... ................. 3 Allgemeine Bestimmungen und Hinweise .................... ................................................... .................. 6 Teil A – Förderung von Sportvereinen ...................... ................................................... ...................... 7 1. Fördervoraussetzungen ................................. ................................................... ............................ 8 2. Förderung vereinseigener Sportanlagen ....................... ................................................... .............. 9 2.1 Investitionszuschüsse .......................... ................................................... .............................. 9 2.2 Zuschüsse zu Platzpflegegeräten ...................... ................................................... ............... 11 2.3 Zuschüsse zur Pflege und Unterhaltung vereinseigener Sport anlagen ................................. 11 2.4 Mitbenutzungsregelung........................... ................................................... ....................... 12 2.5 Vergünstigungen bei Miet- und Erbbauverträgen ....... ................................................... ..... 13 3. Überlassung von städtischen Sportanlagen ............... ................................................... ............... 14 3.1 Nutzung von städtischen Sportstätten ............... ................................................... .............. 14 3.2 Bereitschaftsdienstvergütung ....................... ................................................... ................... 14 4. Förderung des Kinder- und Jugendsports ........... ................................................... ..................... 15 4.1 Jugendzuschuss ..................................... ................................................... ......................... 15 4.2 Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und Schulen ............. .......................................... 15 4.3 Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und Kindertageseinrichtunge n ............................ 15 5. Förderung des Freizeit- und Gesundheitssports ........ ................................................... ................ 16 5.1 Offene Freizeitsportangebote ............................. ................................................... ............. 16 6. Förderung der Inklusion und Integration ............. ................................................... ..................... 16 6.1 Inklusion im Sport ............................. ................................................... .............................. 16 6.2 Integration im Sport.............................. ................................................... .......................... 16 7. Förderung des bürgerschaftlichen Engagements .......... ................................................... ............ 17 7.1 Übungsleiterzuschuss............................. ................................................... ......................... 17 7.2 Qualifizierung von Vereinsmanagern ................... ................................................... ............ 17 7.3 Ehrung für „Besondere Verdienste um den Sport“ ....... ................................................... ... 17 7.4 Ehrenamtspreis im Sport ........................... ................................................... ...................... 17 7.5 Ehrungen für sportliche Leistungen ............... ................................................... .................. 17 8. Förderung des Leistungssports ..................... ................................................... ........................... 19 8.1 Leistungssportkonzeption ......................... ................................................... ...................... 19 Ergänzung eines Inhaltsverzeichnisses für eine bessere Übersicht und schnelle Erfassung der Inhalte. Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 5 8.2 Fahrtkostenzuschüsse .............................. ................................................... ....................... 19 9. Förderung von Sportveranstaltungen ................... ................................................... .................... 20 10. Sonstige Förderung von Sportvereinen ................ ................................................... .................. 20 10.1 Vereinsjubiläen .................................. ................................................... ........................... 21 10.2 Sportgeräte (Investitionen) ........................ ................................................... .................... 21 10.3 Förderung von sozialversicherungspflichtigen Mitarbei tenden .......................................... 21 10.4 Projektförderung ................................. ................................................... ......................... 22 Teil B – Förderung von Sportorganisationen ............... ................................................... ................. 23 1. Institutionelle Förderung ............................ ................................................... ............................. 24 1.1 Sportkreis Karlsruhe e.V. .......................... ................................................... ....................... 24 1.2 Vereinsinitiative Gesundheitssport e.V. .............. ................................................... .............. 24 1.3 Kuratorium zur Förderung des Karlsruher Sports e.V. . ................................................... ..... 24 2. Anlassbezogene Förderung .............................. ................................................... ....................... 24 3. Projektförderung ...................................... ................................................... .............................. 24 3.1 Sportangebote für ältere Menschen .................... ................................................... ............ 24 3.2 Sportangebote im öffentlichen Raum ................. ................................................... ............. 24 Inkrafttreten/Außerkrafttreten ............................ ................................................... ......................... 25 Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 6 Allgemeine Bestimmungen und Hinweise Haushaltsvorbehalt Die Stadt Karlsruhe unterstützt die Karlsruher Sportvereine id eell, materiell und finanziell. Die in diesen Sportförderungsrichtlinien aufgeführten Zuschüsse können nur im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel gewähr t werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen beste ht nicht. Antragsgebot Eine Förderung erfolgt in der Regel nur auf Antrag. Die Anträge sind an die Stadt Karlsruhe zu richten . Die entsprechenden Formulare sind zu nutzen. Anträge Förderanträge sind grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme zu st ellen. Den Förderanträgen sind die vollständigen Unterlagen beizufügen. Mittelverwendung und Nachweise Die Zuschüsse dürfen nur zur Erfüllung des jeweiligen Förder zweckes verwendet werden. Die zweckgemäße Verwendung der Fördermittel ist grundsätzlich durch einen prüffähigen Ver wendungsnachweis zu belegen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht, einer Kostenaufstellung, den Kostenbelegen und den dazu gehörenden Zahlungsnachweisen. Die Abrechnung von Maßnahmen ist bis zum 31. März des Folgejahres (E ingang bei der Stadt Karlsruhe) möglich. Subsidiaritätsprinzip Die städtischen Zuschüsse an die Antragstellerin bzw. den Antr agsteller werden als Hilfe zur Selbsthilfe gewährt. Es wird da von ausgegangen, dass eine angemessene Eigenbeteiligung durch d ie Zuschussempfängerin bzw. den Zuschussempfänger erfolgt. Die städtische Bezuschussung ist abhängig von einer gesicherten G esamtfinanzierung der beantragten Maßnahme. Alle Möglichkeiten der Bezuschussung durch Dritte müssen ausgeschöp ft werden. Hierzu gehören insbesondere die Förderung durch den Badische n Sportbund, den Landessportverband Baden-Württemberg, die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union. Informationspflicht Der Zuschussempfänger hat der Stadt Karlsruhe unverzüglich mit zuteilen, wenn die Voraussetzungen für die Förderung ganz oder teilweise weg fallen oder sich die für die Bewilligung maßgeblichen Umstände ändern, sich Anhaltspunkte ergeben, dass der Zuwendungszweck nicht erre icht wird, sich Abweichungen von dem im Antrag angegebenen Inhalt und U mfang der Maßnahme ergeben, sich der Beginn der Maßnahme verschiebt, sich wesentliche Änderungen in der Kosten- und Finanzierungsst ruktur ergeben, ein Insolvenzverfahren droht, beantragt oder eröffnet wird, er beabsichtigt, seine inhaltliche Konzeption zu ändern, sich Änderungen in der Vertretungsbefugnis des Zuschussemp fängers ergeben. Bewilligung/Ablehnung Die Entscheidung über einen Förderantrag ergeht schriftlich a n die Antragstellerin oder den Antragsteller. Der Bescheid e nthält ⇒ Zusammenfassung genereller (teilweise neuer) Regelungen und Hinweise „auf einen Blick“ und am Anfang des Dokuments. ⇒ In den alten Richtlinien standen diese Regelungen an unterschiedl ichen Stellen. ⇒ Die Regelungen wurden sprachlich überarbeitet. Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 7 mindestens Angaben über die Art, den Umfang und den Zweck der F örderung sowie die Bestimmungen über das Prüfungsrecht und die Vorlage eines fristgebundenen Verwen dungsnachweises. Im Falle einer Ablehnung wird die Antragstellerin bzw. der An tragsteller über den Grund der Ablehnung informiert. Die Stadt Karlsruhe entscheidet in eigenem Ermessen. Rückforderung von Zuschüssen/Aufhebung der Bewilligung Die Rücknahme und der Widerruf von Bewilligungen sowie die Rückfor derung von bereits gewährten Zuschüssen richtet sich nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) Baden-Wü rttemberg. Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 8 Teil A – Förderung von Sportvereinen Die neuen Förderrichtlinien sind in einen Abschnitt A - „F örderung von Sportvereinen“ und B – „Förderung von Sportorganisationen“ unterteilt: Die Unterteilung wurde vorgenommen, um die Differenzierung zwischen den förderfähigen Sportvereinen (sofern sie die Fördervoraussetzungen erfüllen) und den Sport organisationen, welche nur in ausgewählten Bereichen förderfähig sind, zu verdeutlichen. In den bisherigen Sportförderungsrichtlinien war die Sports elbstverwaltung, soweit es sich um Aktivitäten im Stadtkreis handelt, vollumfänglich förderberechtigt. Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 9 1. Fördervoraussetzungen 1. Der Sportverein muss gemeinnützig sein und als Vereinszweck die Förderung des Sports oder einer Sportart in seiner Satzung festgelegt haben. 2. Der Sportverein muss seit mindestens drei Jahren Mitglied des Badischen Sportbundes oder einer dem Badischen Sportbund oder dem Deutschen Olympischen Sportbund angeschl ossenen Organisation sein. 3. Der Sportverein muss seinen Sitz in Karlsruhe haben. 4. Der Sportverein muss mindestens 50 Mitglieder haben. Grundl age ist die jährliche Mitgliederbestandserhebung des Badischen Sportbundes. 5. Der Sportverein muss mindestens Monatsbeiträge in Höhe von 10 € bei Erwachsenen 5 € bei Kindern und Jugendlichen erheben. 6. Für Zuschüsse nach Teil A – 2. Förderung vereinseigener Sport anlagen gilt: Der Sportverein muss mindestens 100 Mitglieder haben und über eigene Sportanlagen verfügen. ⇒ NEU: Vereinszweck „Förderung des Sports oder einer Sportart“ mu ss in der Satzung festgelegt sein. ⇒ Unverändert. ⇒ unverändert. ⇒ Neue Regelung: Alle Zuschüsse außer Investitionszuschüsse oh ne Abschläge jetzt schon für Vereine mit mind. 50 Mitgliedern. ⇒ Bisherige Regelung: Mind. 100 Mitglieder oder 1/3 der Mitg lieder Jugendliche. Ansonsten Abschläge bei der Förderung. ⇒ Unverändert. ⇒ NEU: Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen nur für Vereine mit mind. 100 Mitgliedern (betrifft den Investitionszuschuss und den Unterhaltungszuschuss). Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 10 2. Förderung vereinseigener Sportanlagen 2.1 Investitionszuschüsse Gefördert werden Baumaßnahmen (Neubau und Sanierung) und Ka uf (ohne Grunderwerb) von Vereinsgebäuden und Sportfreianlagen, die den satzungsgemäßen Zwecken der Verei ne entsprechen. Besonderer Wert wird dabei auf einen ökologischen, energieeffizienten und ressourcenschonenden U mgang gelegt. Die Maßnahmen müssen mit den Zielen der Sportentwicklungspl anung in Einklang stehen. Die Zielverträglichkeit wird im Antragsverfahren geprüft. Bei Neubaumaßnahmen und Maßnahmen, deren Gesamtaufwand den Be trag von 100.000 € übersteigen, muss der Verein einen gesonderten Bedarfsnachweis erbringen. Er hat außerde m einen Kosten- und Finanzierungsplan über die Tragbarkeit und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme vorzulegen. Antragsfristen Voraussetzung für die Bewilligung eines Zuschusses ist ein A ntrag vor Baubeginn. Dieser muss alle notwenigen Unterlagen (z.B. Baupläne, Kostenberechnung DIN 276, Flächenberechnung, Finanzierun gsplan, Angebote) enthalten. Der Baubeginn erfolgt erst nach Bewilligung des Antrages. Die Stadt Karlsruhe gibt keine Gewähr auf Zuschüsse für Maßnahmen, die vor Erteilung einer Bewilligung begonnen werden. Maßnahmen, der en Gesamtaufwand den Betrag von 10.000 € übersteigt, müssen im Sportausschuss beraten und im Gemeinderat geneh migt werden und sind deshalb rechtzeitig zu beantragen. Beginn und Ende der Maßnahme Nach Bewilligung des Zuschusses muss innerhalb von zwei Jahre n mit der Baumaßnahme begonnen werden, ansonsten verfällt der Zuschuss. Das Vorhaben muss in der Regel innerhalb von vier J ahren nach Baubeginn abgeschlossen sein. Eigenleistungen Die Eigenleistungen des Vereins bei Bauvorhaben müssen seine n fachlichen Möglichkeiten entsprechen. Es muss eine sach- und fachgerechte Ausführung der Arbeiten sichergestellt sei n. Die Eigenleistungen sind in der Antragstellung detaill iert darzustellen. Sie werden in einer Höhe von 15 € pro Arbeitsstunde bis zur Höhe des Eigenfinanzierungsanteils des Vereins anerkannt. Die Eigenleistungen sind schriftlich zu dokument ieren. Rückforderungen Wird eine geförderte Sportanlage vor Ablauf von 25 Jahren verkau ft oder einer anderweitigen Nutzung zugeführt, die nicht den Sportförderungsrichtlinien entspricht, sind die erhalt enen Zuschüsse unter Berücksichtigung einer 4%igen jährlichen Abschreibung an die Stadt Karlsruhe zurückzuzahlen. Mindestaufwand (Bagatellgrenze) Der förderfähige Mindestaufwand für einzelne Maßnahmen bet rägt 1.000 €. Sportanlagen außerhalb des Stadtkreises Karlsruhe Sportanlagen von Karlsruher Vereinen, die außerhalb des Sta dtkreises liegen, werden mit der Hälfte des Fördersatzes gefördert. ⇒ NEU: Ausschließlich Förderung von Baumaßnamen, die den sat zungsgemäßen Zwecken der Vereine entsprechen. D. h. nur Baumaßnahmen, die der unmittelbaren Spo rtausübung und dem Vereinszweck dienen. Das beinhaltet z. B. keine Zuschauermaßnahmen, Wirtschaftsbetriebe oder Platzwartwohnungen. ⇒ NEU: Zielverträglichkeit mit Sportentwicklungsplanung. ⇒ NEU: Bedarfsnachweis. ⇒ NEU: zeitliche Befristung der Zuschussgewährung. ⇒ Anpassung der Eigenleistungen von 11 € auf 15 € pro Arbeit sstunde. Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 11 Gewerbliche Nutzung Vereinsanlagen, oder Teile davon, die gewerblich genutzt wer den, werden nicht gefördert. Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 12 Neubau, Kauf und Sanierung von Gebäuden bzw. Sportfreianlagen w erden in Abhängigkeit vom Jugendanteil (Anteil der Mitglieder unter 18 Jahren) des Vereins gefördert. Die Förders ätze betragen: GEBÄUDE UND SPORTFREIANLAGEN Jugendquote Förderhöhe 1 Neubau und Kauf 2 0%-14,99% 30% 15%-34,99% 35% 34,99%-100% 40% Vereine mit mind. 500 Mitglieder < 18 Jahre 40% Sanierung 2 0%-100% 50% ⇒ 25% Förderung für Vereine mit einer Jugendquote unter 5% wur de gestrichen. ⇒ NEU: 40% Förderung auch für Vereine, die mind. 500 Mitgli eder unter 18 Jahren haben (unabhängig von der Jugendquote). Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 13 FÖRDEROBERGRENZEN Anlage Förderung 1 Förderobergrenzen für Neubauten und Kauf Sporthallen, Geräteräume und vergleichbare Räume 1.900 € / m² Nutzfläche Nebenflächen von Sporthallen und Clubhäusern (wie Duschen, Umkleiden, Büros und vergleichbare Räume) 2.980 € / m² Nutzfläche Tennisplätze/Paddel maximal 3.100 € / Platz Tennisübungswand maximal 2.600 € / Wand Förderobergrenzen für Sanierungen Sporthallen, Geräteraum und vergleichbare Räume 1.900 € / m² Nutzfläche davon 50% - 70%³ Nebenflächen von Sporthallen und Clubhäusern (wie Duschen, Umkleiden, Büros und vergleichbare Räume) 2.980 € / m² Nutzfläche davon 50% - 70%³ Tennisplätze maximal 3.100 € / Platz davon 50% - 70%³ Tennisübungswand maximal 2.600 € / Wand davon 50% - 70%³ 1 nach DIN Norm und Kostengruppen der als zuschussfäh ig anerkannten Kosten (förderfähige Kosten) 2 inklusive Baunebenkosten (Honorare für Architekten und Ingenieure) ³ Zuschusshöhe abhängig vom Zeitpunkt der letztmali gen Sanierung und von Art und Umfang der Sanierung ⇒ Anpassung der Förderobergrenzen. Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 14 2.2 Zuschüsse zu Platzpflegegeräten Für die Anschaffung und Reparatur von Platzpflegegeräten, die fü r die Pflege der vereinseigenen Sportplätze benötigt werden, gelten folgende Fördersätze: PLATZPFLEGEGERÄTE Zuschusshöhe 25% des Beschaffungswerts Mindestaufwand 500 € Zuschuss für Reparaturen 25% der Reparaturkosten Anschaffungen im Gerätepool* 40% des Beschaffungswerts *Gemeinschaftliche Nutzung von zwei oder mehreren Vereinen ⇒ NEU: Förderung der Reparaturkosten. ⇒ Erhöhung des Zuschusses für Anschaffungen im Gerätepool von 35 % auf 40%. Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 15 2.3 Zuschüsse zur Pflege und Unterhaltung vereinsei gener Sportanlagen Für die Pflege und Unterhaltung vereinseigener Sportanlag en erhalten die Sportvereine, je nach Art der Sportanlage, jäh rliche Zuschüsse wie folgt: 1. FREISPORTANLAGEN Anlage Zuschuss a) Großspielfelder pro Feld - Rasen und Tennen - Kunstrasen 2.000 € 500 € b) Kleinspielfelder pro Feld 300 € c) Leichtathletik-Rundbahnen pro Bahn - Tennen - Kunststoff 2.000 € 500 € d) 100 Meter Laufbahn 500 € e) Tennisplatz - je 40 Mitglieder Tennis 1 Platz 250 € 2. SPORTHALLEN UND RÄUME Anlage Zuschuss Gymnastikraum bis 100 m² 1.000 € Halle 101 m² bis 200 m² 2.000 € Halle 201 m² bis 300 m² 3.000 € Halle 301 m² bis 400 m² 4.000 € Halle 401 m² bis 500 m² 5.000 € Halle 501 m² bis 600 m² 6.000 € Halle 601 m² bis 700 m² 7.000 € Halle 701 m² bis 800 m² 8.000 € Halle 801 m² bis 900 m² 9.000 € Halle 901 m² bis 1.000 m² 10.000 € Halle 1.001 m² bis 1.100 m² 11.000 € Halle 1.101 m² bis 1.200 m² 12.000 € Halle 1.201 m² bis 1.300 m² 13.000 € Halle 1.301 m² bis 1.400 m² 14.000 € Halle 1.401 m² bis 1.500 m² 15.000 € Halle 1.501 m² bis 1.600 m² 16.000 € ⇒ Anpassung der Förderbeträge. ⇒ NEU: Förderung Tennisplätze. ⇒ Anpassung der Förderbeträge. Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 16 4. DUSCHEN UND UMKLEIDEN* Anlage Zuschuss Toiletten, Duschen und Umkleiden 21 € pro m² *Nur für Vereine, die einen Energie-Check bei den S tadtwerken Karlsruhe durchgeführt haben. Die Zuschüsse zur Pflege und Unterhaltung von Sportanlagen wer den in einem zweijährigen Rhythmus in Bezug auf eine notwendige Anpassung überprüft. 3. SONDERSPORTANLAGEN Anlage Zuschuss a) Tennishallen analog Sporthallen und -räume - davon 40% b) Kalthallen analog Sporthallen und -räume - davon 30% c) Reithallen analog Sporthallen und -räume - davon 30% d) Schießanlagen - Schießhalle - Schießstände (ungedeckt) analog Sporthallen und -räume – davon 40% 40 € pro Schießstand e) Bootshäuser - Netto-Nutzfläche - Sanitär 1,5 € pro m² analog Duschen und Umkleiden ⇒ Anpassung der Förderbeträge. ⇒ Einheitliche Systematik analog der Förderung von Sporthallen und –räumen. ⇒ NEU: Förderung Kalthallen. NEU: Regelmäßige Überprüfung der Zuschüsse analog DHH. Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 17 2.4 Mitbenutzungsregelung Die Sportvereine gestatten den Karlsruher Schulen die Mitbe nutzung ihrer Sportanlagen für den Sportunterricht. Dafür er halten die Sportvereine eine jährliche Förderung. Vereinssportanlagen, die im Rahmen des regulären Sportunter richts genutzt werden, werden jährlich im Rahmen einer Frühjahrsüberholung von der Stadt gepflegt . NUTZUNG VON SPORTVEREINSANLAGEN DURCH DEN SCHULSPORT Nutzung Zuschuss Allgemein Grundbetrag nach Anzahl der Wochenstunden Duschen 30% Aufschlag auf Grundbetrag Leichtathletikanlagen - leichtathletische Nebenanlagen - 400-Meter-Rundbahn 800 € 1.600 € ⇒ NEU: bestehende Regelung ergänzt. Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 18 2.5 Vergünstigungen bei Miet- und Erbbauverträgen Mietverträge Unbebaute Sport- und Vereinsflächen werden den Vereinen im Wege eines Mietvertrages überlassen. Die Vereine zahlen für die Flächenüberlassung eine reduzierte Miete, solange und so weit das Grundstück für den vertraglichen Zweck und nicht gewerblich genutzt wird. Erbbauverträge Bebaubare und bebaute Sport- und Vereinsflächen (z.B. Vereinshe ime, Sportgebäude) werden den Vereinen im Wege eines Erbbaurechts überlassen. Solange und soweit das Erbbaugrund stück für den vertraglichen Zweck und nicht gewerblich genutzt wird, zahlt der Erbbauberechtigte einen reduzierten Erbbauzin s. ⇒ NEU: Aufnahme in Sportförderungsrichtlinien. ⇒ Beschreibung der aktuellen Regelung ohne Nennung von Beträgen. Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 19 3. Überlassung von städtischen Sportanlagen 3.1 Nutzung von städtischen Sportstätten Für die Überlassung der Sportanlagen erhebt die Karlsruher Sportstätten-Betriebs-GmbH (KSBG) ein Nutzungsentgelt von den Vereinen. Die Höhe des Nutzungsentgeltes richtet sich nach Art u nd Größe der Sportstätte sowie nach deren Nutzungsdauer und ist in der Benutzungsordnung geregelt. Diese Nutzungsentgelte werden den Vereinen erstattet. Näheres regeln die „Richtlinien zur Vergabe städtischer Sports tätten für Trainingszwecke, für Sportveranstaltungen in der Europahalle Karlsruhe und zur Durchführung von Wettkämpfen u nd Lehrgängen“, sowie die „Benutzungsordnung für Schulräume, Turn- oder Sporthallen“ der Stadt Karlsruhe und der KSBG. Die Nutzung von Vereinssporthallen durch andere städtische Ve reine wird analog zur Belegung der städtischen Sporthallen gefördert. 3.2 Bereitschaftsdienstvergütung Für die Nutzung der städtischen Sporthallen und Räume haben die Vereine eine Bereitschaftsdienstvergütung an die Hallen- bzw. Hausmeisterin oder den Hallen- bzw. Hausmeister zu entrichte n. Auf Antrag erhalten die Sportvereine 22% der Bereitschaftsdien stvergütung erstattet. Näheres regeln die „Richtlinien zur Vergabe städtischer Sports tätten für Trainingszwecke, für Sportveranstaltungen in der Europahalle Karlsruhe und zur Durchführung von Wettkämpfen u nd Lehrgängen“, sowie die „Benutzungsordnung für Schulräume, Turn- oder Sporthallen“ der Stadt Karlsruhe und der KSBG. ⇒ NEU: Aufnahme/Ergänzung in Sportförderungsrichtlinien. ⇒ Beschreibung der aktuellen Regelung ohne Nennung von Beträgen. ⇒ Verweis auf Richtlinien zur Vergabe städtischer Sportstätten. Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 20 4. Förderung des Kinder- und Jugendsports 4.1 Jugendzuschuss Zur Förderung der aktiven Kinder- und Jugendarbeit erhalten die Sportvereine für ihre Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einen jährlichen Jugendzuschuss. Vorauss etzung ist, dass der Verein mindestens zehn jugendliche Mitglieder hat. Der Zuschuss pro Mitglied unter 18 Jahren beträgt 15 €. 4.2 Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und Schul en Die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen wird gef ördert. Ziel ist eine Stärkung der Vereine vor dem Hintergrund einer sich verändernden Schullandschaft sowie die allgemeine Bewegungsförderung von Kindern und Jugendlichen. Das Programm „Kooperation Schule – Sportverein“ setzt diese Ziels etzung um. Die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportvereinen erfolgt deshalb im Rahmen dieses Pro grammes. Das Programm „Kooperation Schule – Sportverein“ fördert die Zusa mmenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen durch A-Projekte: Sportartübergreifende Angebote B-Projekte: Sportartspezifische Projekte Im Rahmen der „Kooperation Schule – Sportverein“ wird auch der „Sport im Ganztag“ gefördert. Die Förderungs- und Partizipationsmöglichkeiten für Sportve reine sind in der Konzeption „Kooperation Schule-Sportverein“ beschrieben. 4.3 Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und Kinde rtageseinrichtungen Die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Spo rtvereinen wird gefördert. Ziel ist eine nachhaltige Förderun g von mehr qualifizierter Bewegung in Kindertageseinrichtungen . Das Programm „Bewegungswelt Karlsruher Kindergarten“ setzt dies e Zielsetzung um. Die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Sportvereinen erfolgt deshalb im Rahmen dieses Programmes. Das Programm „Bewegungswelt Karlsruher Kindergarten“ besteht a us drei Bausteinen: 1. Förderung von Kooperationen zwischen Sportvereinen und Kindert ageseinrichtungen 2. Zusatzqualifikation für Erziehungsfachkräfte 3. Sportveranstaltung für Kindertageseinrichtungen ⇒ Anpassung des Jugendzuschusses (Aufgerundet von 14,70 € a uf 15 €). ⇒ NEU: Aufnahme/Ergänzung der Förderprogramme „Kooperation Schu le – Sportverein“, „Sport im Ganztag“ und „Bewegungswelt Karlsruher Kindergarten“ mit Verwei s auf bestehende Konzeptionen. Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 21 Die Förderungs- und Partizipationsmöglichkeiten für Sportve reine sind in der Konzeption „Bewegungswelt Karlsruher Kindergarten“ beschrieben. Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 22 5. Förderung des Freizeit- und Gesundheitssports 5.1 Offene Freizeitsportangebote Offene Freizeitsportangebote von Sportvereinen werden geför dert. Ziel ist es, möglichst vielen Einwohnerinnen und Einwohnern die Teilnahme an qualifizierten Sport- und Beweg ungsangeboten zu ermöglichen. Das Programm “Offene Freizeitsportangebote“ setzt diese Ziels etzung um. Die Förderung erfolgt deshalb im Rahmen des Programms. Das Programm „Offene Freizeitsportangebote“ fördert • den Aufbau einer Angebotsstruktur, deren Nutzung unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft möglich ist. • die Unterstützung eines Kurssystems in den Sportvereinen Die Förderungs- und Partizipationsmöglichkeiten für Verein e sind in der Konzeption „Offene Freizeitsportangebote“ beschrieben. ⇒ NEU: Aufnahme/Ergänzung der Förderprogramms „Offene Freizeits portangebote“ und Verweis auf Konzeption. Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 23 6. Förderung der Inklusion und Integration 6.1 Inklusion im Sport Die Inklusion im Sport wird gefördert. Ziel ist es, Einwohner innen und Einwohnern mit Behinderungen ortsnah im Sportvere in Bewegung und Sport zu ermöglichen. Sportvereinen werden die dafü r notwendigen Ressourcen zur Inklusion zur Verfügung gestellt. Das Programm „Karlsruhe auf dem Weg zur Inklusion – Sport für a lle von Anfang an“ setzt diese Zielsetzungen um. Die Förderung der Inklusion im Sport erfolgt deshalb im Rahmen dieses Programms. Handlungsfeld 1 – Öffentlichkeitsarbeit Handlungsfeld 2 - Übungsleiterinnen und Übungsleiter stä rken Handlungsfeld 3 - Bauliche Barrieren minimieren Handlungsfeld 4 - Sport in geschützten Räumen Die Förderungs- und Partizipationsmöglichkeiten für Sportve reine sind in der Konzeption „Karlsruhe auf dem Weg zur Inklusio n – Sport für alle von Anfang an“ beschrieben. 6.2 Integration im Sport Die Integration im Sport wird gefördert. Ziel ist es, einen pos itiven Einfluss auf den individuellen Integrationsprozess zu nehmen. Den Sportvereinen werden die notwendigen Ressourcen f ür die Integration und die entsprechende Unterstützung zur Verfügung gestellt. Das Programm „Integration mit Sport“ setzt diese Zielsetzungen um. Die Förderung der Integration im Sport erfolgt deshalb im Rahmen des Programms Das Programm „Integration mit Sport“ ermöglicht Sportvereinen die Beteiligung in unterschiedlicher Weise: 1. Partizipation als Stützpunktverein 2. Partizipation mit einem Projekt 3. Partizipation mit einzelnen Bewegungsangeboten Die Förderungs- und Partizipationsmöglichkeiten für Sportve reine sind in der Konzeption „Integration mit Sport“ beschriebe n. ⇒ NEU: Aufnahme/Ergänzung der Förderprogramme „Inklusion im Sp ort“ und „Integration mit Sport“ und Verweis auf Konzeptionen Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 24 7. Förderung des bürgerschaftlichen Engagements 7.1 Übungsleiterzuschuss Die Sportvereine erhalten pro Übungsleiterin oder -leite r mit gültiger Übungsleiterlizenz und Übungsstundennachwe is im Sportverein einen Zuschuss in Höhe von 500 € pro Kalenderjahr. Grun dlage für die Auszahlung des Zuschusses ist die Übungsleiter-Bestandserhebung des Badischen Sportbundes. 7.2 Qualifizierung von Vereinsmanagerinnen und -man agern 50 % der Ausbildungskosten zur Vereinsmanager C-Lizenz des Badisc hen Sportbundes werden für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder eines Sportvereins auf Antrag übernom men. 7.3 Ehrung für „Besondere Verdienste um den Sport“ Zur Anerkennung „Besonderer Verdienste um den Sport“ werden M edaillen und Urkunden überreicht. Es ist die höchste Auszeichnung der Stadt Karlsruhe im Sport. Geehrt werden können Personen, die mindestens zehn Jahre vera ntwortlich im Verein, Verband oder in einem sonstigen öffentlichen Sportbereich umfassend tätig waren. Von dem Eng agement sollte eine breite Wirkung in das allgemeine Sportgeschehen hinein ausgegangen sein. 7.4 Ehrenamtspreis im Sport Die Stadt Karlsruhe vergibt alle zwei Jahre den Ehrenamtsprei s im Sport an Vereine, Initiativen oder Einzelpersonen, die sich in besonderer Weise für gesellschaftspolitisch aktuelle Theme n (beispielsweise genderspezifische Themen) im Bereich Sport einsetzen. ⇒ Anpassung des Übungsleiterzuschusses von 360 € auf 500 € pro Übungsleiter/in analog Förderung des Badischen Sportbundes. ⇒ NEU: Förderung der Qualifizierung von Vereinsmanagern für Ehren amtliche. ⇒ Mehr Qualität/Professionalität in der Vereinsverwaltung. Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 25 7.5 Ehrungen für sportliche Leistungen Sportlerehrung Die Stadt Karlsruhe vergibt die Sportmedaille in Silber und d ie Sportmedaille in Gold an Sportlerinnen und Sportler ab 16 Jahren für besondere sportliche Leistungen. In Ausnahmefällen (z.B. Start in einer offenen Altersklasse) kö nnen auch jüngere Sportlerinnen und Sportler mit der Sportmedaille in Silber oder Gold geehrt werden. Ehrungsvoraussetzungen für die Sportmedaille in Gold: • 1. bis 3. Platz bei Olympischen Spielen • Welt- und Europameisterinnen und -meister • Weltrekordinhaberinnen und -inhaber Ehrungsvoraussetzungen für die Sportmedaille in Silber: • Teilnahme an Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen • bis 6. Platz bei Europameisterschaften • bis 3. Platz bei Deutschen Meisterschaften • bis 3. Platz bei Deutschen Pokalmeisterschaften • bis 3. Platz bei einer Universiade • Platz bei einer Juniorinnen- und Juniorenweltmeisterschaft • Platz bei einer Juniorinnen- und Junioreneuropameisterscha ft Die Stadt Karlsruhe behält sich vor, in Ausnahmefällen Einzelfa llentscheidungen über die Ehrung einer Sportlerin oder eine s Sportlers zu treffen. Jugendsportlerehrung Die Stadt Karlsruhe vergibt die Jugendsportmedaille an Spo rtlerinnen und Sportler unter 16 Jahren für besondere sportli che Leistungen. Ehrungsvoraussetzungen für die Jugendsportmedaille: • Welt- / Europa- / oder Deutsche Rekordinhaberinnen und Rekordi nhaber • Teilnahme an Welt- oder Europameisterschaften • bis 3. Platz bei Deutschen Meisterschaften • bis 3. Platz bei Deutschen Pokalmeisterschaften • Platz bei Baden-Württembergischen Meisterschaften Ehrung Deutsches Sportabzeichen Sportlerinnen und Sportler, die das Deutsche Sportabzeichen i n Gold zum zehnten, 15. oder 20. Mal erworben haben, werden durch die Stadt Karlsruhe mit einer Medaille und einer Urkund e geehrt. ⇒ NEU: Sportlerehrung ausschließlich für Sportlerinnen und Spo rtler ab 16 Jahren. ⇒ Ehrungsvoraussetzungen wurden verdeutlicht. ⇒ Neue Regelung: Jugendsportlerehrung jetzt verankert in den Spor tförderungsrichtlinien. ⇒ Gilt für Sportlerinnen und Sportler unter 16 Jahren. ⇒ NEU: ohne Altersbeschränkung. Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 26 8. Förderung des Leistungssports 8.1 Leistungssportkonzeption Der Nachwuchsleistungssport wird gefördert. Ziel ist es, eine V orbildfunktion durch jugendliche Sportlerinnen und Sport ler zu schaffen. Die Förderung erfolgt über die Karlsruher Leistungssportko nzeption. Die Prüfung und Bewertung erfolgt jährlich durch den Sportkreis. Die Kriterien für die Prüfung und Bewertung sind in der Karlsruher Leistungsportkonzeption geregelt. 8.2 Fahrtkostenzuschüsse Für die Teilnahme von Sportlerinnen und Sportlern an Deutsche n Meisterschaften sowie an Welt- und Europameisterschaften erhalten Sportvereine Fahrtkostenzuschüsse. Dabei gelten fo lgende Bestimmungen: FAHRTKOSTENZUSCHÜSSE Wettkampf Regelung Höhe der Förderung Deutsche Meisterschaften 1 Wegstrecke: Karlsruhe-Wettkampfort-Karlsruhe Reisemittel: - Bahn (2. Klasse) 2 - Reisebus 2 - PKW 0,30 € je km - vereinseigener Bus 0,46 € je km 50% der Fahrtkosten je 8 Teilnehmenden können für eine Begleitperson die Fahrtkosten analog gefördert werden Welt- und Europameisterschaften 1 Meisterschaften innerhalb Europas Meisterschaften außerhalb Europas Begleitperson Welt- und Europameisterschaften innerhalb Deutschlands pauschal 200 € pro Teilnehmendem pauschal 400 € pro Teilnehmendem je 8 Teilnehmenden können für eine Begleitperson die Fahrtkosten analog gefördert werden 50% der Fahrtkosten analog zur Deutschen Meisterschaft 1 Teilnahme-/Ergebnisnachweis erforderlich 2 Kauf-/Rechnungsbelege müssen vorliegen Auf eine wirtschaftliche Nutzung ist zu achten. ⇒ NEU: Aufnahme/Ergänzung der Karlsruher Leistungssportkonzept ion und Verweis auf dieselbe. ⇒ Regelung der Fahrtkostenzuschüsse unter einer Ordnungsnummer. ⇒ Anpassung der Kilometerpauschalen. ⇒ NEU: Pauschalen/Regelungen für Teilnahme an Welt- und Europameist erschaften. Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 27 9. Förderung von Sportveranstaltungen Gefördert werden Sportveranstaltungen von besonderer Bede utung für den Vereins-, Breiten- oder Leistungssport durch Zuschüsse, Zuwendungen oder vertraglich vereinbarte Leistunge n. Die Förderung richtet sich nach der Art der Veranstaltung: Für Veranstaltungen der Kategorie 1 können ein Jahr vor Verans taltungstermin ein pauschaler Zuschuss und sonstige Leistungen beantragt werden. Für Veranstaltungen der Kategorie 2 kann ein Defizitausgleich beantragt werden. Der Antrag ist mindestens drei Monate vor Veranstaltungstermin bei der Stadt Karlsruhe einzureichen. Na ch dem Ende der Veranstaltung ist eine prüffähige Einnahmen - Ausgaben-Rechnung vorzulegen. SPORTVERANSTALTUNGEN Veranstaltung Art der Förderung Voraussetzungen Zuschusshöhe Kategorie 1* Professioneller Spitzensport oder vergleichbare Veranstaltungen Zuschuss und ggf. sonstige vertraglich vereinbarte Leistungen Veranstaltung von übergeordnetem Interesse. Öffentliche und mediale Wahrnehmung. Stadtmarketingaspekte. Einzelfallentscheidung durch den Gemeinderat. Einzelfallentscheidung Sportkongress oder vergleichbare Veranstaltungen Zuschuss Überregionale Bedeutung. Beteiligung Karlsruher Bildungseinrichtungen. Übergeordnete Verbände sind eingebunden. maximal 5.000 € gestaffelt nach Bedeutung der Veranstaltung Kategorie 2* Offizielle Verbands-meisterschaften Defizitausgleich bis zur Förderobergrenze Veranstalter ist ein offizieller Verband. Meisterschaften oberhalb Landesverbandsebene. Ausrichter ist ein Sportverein. maximal 3.000 € Vereinssport-Veranstaltung oder –Turnier Defizitausgleich bis zur Förderobergrenze Veranstalter ist ein Sportverein. Teilnehmende sind in Sportvereinen organisiert. maximal 2.000 € Breitensport bzw. Jederfrau-/ Jedermann- Defizitausgleich bis zur Förderobergrenze Veranstalter ist ein Sportverein. Teilnehmende mit und ohne Vereinszugehörigkeit. 500 € ab 250 TN 1.000 € ab 500 TN 2.000 € ab 1.000 TN ⇒ Für Sportveranstaltungen können auch zukünftig Zuschüsse beant ragt werden. Ob ein Zuschuss gewährt wird und wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt von der Art der Veranstaltung und von weiteren Kriterien/Voraussetzungen ab. ⇒ Danach werden Sportveranstaltungen in eine von fünf Rubriken ein geordnet: 1. Offizielle Verbandsmeisterschaften 2. Professioneller Spitzensport 3. Sportkongress oder vergleichbare Veranstaltungen 4. Vereinssport-Veranstaltung oder –Turnier 5. Breitensportveranstaltungen ⇒ Über die Einordnung entscheidet das Schul- und Sportamt nach Sichtung und Prüfung der Antragsunterlagen. Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 28 Veranstaltungen Teilnehmende beteiligen sich durch ein "Startgeld" an den Kosten. * Über die Kategorisierung entscheidet die Stadt Ka rlsruhe nach Prüfung der Antragsunterlagen Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 29 10. Sonstige Förderung von Sportvereinen 10.1 Vereinsjubiläen Die Stadt Karlsruhe würdigt jedes 25. Vereinsjubiläum mit ein em Zuschuss von 200 €. Ab dem 100. Vereinsjubiläum beträgt der Zuschuss 300 €. VEREINSJUBILÄEN Jubiläum Zuschuss 25. Jubiläum 50. Jubiläum 75. Jubiläum je 200 € Ab dem 100. Vereinsjubiläum und allen folgenden Jubiläen, die durch 25 teilbar sind. je 300 € 10.2 Sportgeräte (Investitionen) Für die Anschaffung von Sportgeräten erhalten die Sportverein e einen Zuschuss. Für Sportgeräte mit einem Einzelanschaffungswert von mehr al s 20.000 € ist vorab ein Förderantrag zu stellen. SPORTGERÄTE Anschaffungswert Zuschuss Sportgeräte ab einem Anschaffungswert von 500 €. 25% vom Beschaffungswert Sportgeräte, die funktional zusammengehören oder einzeln nicht nutzbar sind und in der Summe mind. 500 € kosten. 25% vom Beschaffungswert ⇒ Zuschüsse für Vereinsjubiläen jetzt ausschließlich für Jubil äen, die durch 25 teilbar sind. ⇒ Höherer Zuschuss für Jubiläen über 100. ⇒ Ergänzt wurde, dass für Sportgeräte, die in der Regel in größer er Anzahl beschafft werden müssen, da sie einzeln nicht nutzbar sind (z. B. Judomatten) und i n der Summe mind. 500 € kosten, ebenfalls ein Zuschuss von 25% gewährt wird. Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 30 10.3 Förderung von sozialversicherungspflichtigen M itarbeitenden Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Mitarbe iterinnen und Mitarbeitern im Sportbetrieb und in der Geschäftsstelle des Sportvereins wird gefördert. Ziel ist d ie Entlastung der ehrenamtlich Tätigen. Die Förderung wird anteilig wie folgt ausbezahlt: ab 50%-Stelle (19,5 Wochenstunden) 500 € / jährlich ab 60%-Stelle (23,5 Wochenstunden) 600 € / jährlich ab 70%-Stelle (27,5 Wochenstunden) 700 € / jährlich ab 80%-Stelle (31 Wochenstunden) 800 € / jährlich ab 90%-Stelle (35 Wochenstunden) 900 € / jährlich 100%-Stelle (39 Wochenstunden) 1.000 € / jährlich Für Teilzeitkräfte mit weniger als 19,5 Wochenstunden erhält de r Verein keinen Zuschuss. Eine Qualifizierung wird vorausgesetzt. 10.4 Projektförderung Die Stadt Karlsruhe fördert auf Antrag und in besonderen Fäl len einzelne Projekte, Kooperationen von Vereinen, Fusionen von Vereinen und Vereinsentwicklungsprozesse. ⇒ Die Förderung von sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter innen und Mitarbeitern der Sportvereine wurde neu geregelt. ⇒ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle werden nun an alog zu denen im Sportbetrieb gefördert. ⇒ Die Höhe der Förderung wurde angepasst und richtet sich n ach der Anzahl der Wochenarbeitsstunden. ⇒ Teilzeitkräfte mit weniger als 19,5 Wochenarbeitsstunden werden nun nicht mehr gefördert. Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 31 Teil B – Förderung von Sportorganisationen Fördermöglichkeiten für gemeinnützige Organisationen, die keine Sp ortvereine im herkömmlichen Sinn sind und die nicht die Fördervoraussetzungen nach §1 „Fördervorau ssetzungen“ erfüllen. Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 32 1. Institutionelle Förderung 1.1 Sportkreis Karlsruhe e.V. Der Sportkreis Karlsruhe e.V. erhält eine institutionelle Fö rderung als Interessensvertretung der Karlsruher Sportverei ne. Der Zuschuss ist gebunden an seinen Sitz in Karlsruhe. 1.2 Vereinsinitiative Gesundheitssport e.V. Die Vereinsinitiative Gesundheitssport e.V. erhält eine inst itutionelle Förderung als Interessensvertretung der Spo rtvereine mit Gesundheitssportangeboten. 1.3 Kuratorium zur Förderung des Karlsruher Sports e.V. Das Kuratorium zur Förderung des Karlsruher Sports e.V. erhält fü r den Betrieb des Sportinternats eine institutionelle Förderung. 2. Anlassbezogene Förderung Die Sportorganisationen (Sportkreis Karlsruhe, Sportfachve rbände) sind grundsätzlich förderungsberechtigt in Bezug auf Ziffer 9 „Förderung von Sportveranstaltungen“, soweit es sich um Aktivitä ten im Stadtgebiet der Stadt Karlsruhe handelt. Regional tätige Gemeinschaften, die über die Leistungssportk onzeption gefördert werden, sind grundsätzlich förderungsberechtigt nach Teil A der Sportförderungsrichtl inien, soweit es sich um Aktivitäten im Stadtgebiet der Stadt Karlsruhe handelt. 3. Projektförderung 3.1 Sportangebote für ältere Einwohnerinnen und Ein wohner „In Schwung“ ist ein Präventionsprogramm des Sportkreises Karl sruhe e.V. und wird von der Stadt Karlsruhe gefördert. Ziel des Programms ist die Aktivierung älterer Einwohnerin nen und Einwohner über niederschwellige und wohnortnahe Bewegungsangebote. Ergänzt wird das Programm durch soziale Ang ebote. ⇒ Zuschuss i. H. v. 20.000 €, gebunden an den Sitz des Sport kreises in Karlsruhe. ⇒ Förderung für die Zusammenarbeit der Vereine in Sachen „Gesundhei tssport“. ⇒ Förderung Sportinternat (indirekte Leistungssportförderung) . ⇒ Auch Sportorganisationen können einen Zuschuss für Sportverans taltungen, die in Karlsruhe stattfinden, beantragen. ⇒ Förderung einzelner Projekte, bei denen die Stadt Karlsruhe mit kom petenten Partnern zusammenarbeitet. Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 33 3.2 Sportangebote im öffentlichen Raum Ziel des Programms ist es, ein attraktives Sportangebot im öf fentlichen Raum zu schaffen. Der „Frühsport im Park“ wird von der Vereinsinitiative Gesundh eitssport e.V. durchgeführt und von der Stadt Karlsruhe gefördert. Erläuterungen zu den neuen Sportförderungsrichtlinien Anlage 4 34 Inkrafttreten/Außerkrafttreten Diese Richtlinien treten mit Wirkung zum 01.01.2019 in Kraft. Gleichzeitig tre ten die bisherigen Richtlinien der Stadt Karlsruhe zur Förderung des Sports außer Kraft.
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Sportkreis Karlsruhe e.V. im Badischen Sportbund Nord Sportkreis Karlsruhe e.V. Am Fächerbad 5 76131 Karlsruhe Bank: Sparkasse Karlsruhe BLZ 660 501 01 Konto Nr. 91 69 442 • Postbank Karlsruhe BLZ 660 100 75 Konto Nr. 4299 – 157 Entwurf der Sportförderrichtlinien Karlsruhe, 26.02.2018 Stellungnahme Sportkreis 1. Eine Erhöhung der Vereinsmindestbeiträge von bisher 5.- € (Jugend) und 10.- € (Erwachsene) auf 6.-€ und 12.-€ wurde kontrovers diskutiert, wobei bei einem Stimmungsbild am Ende der Diskussion eine deutliche Mehrheit für die Höhe von 5.- € bzw. 10.- € festgestellt worden ist. 2. Es wurde angeregt, auch für die Ausbildung zum Jugendleiter einen Zuschuss zu gewähren. 3. Es wurde vorgeschlagen, in die Bezuschussung der hauptamtlichen Kräfte mit sozialversiche- rungspflichtigem Arbeitsverhältnis neu neben den Verwaltungskräften auch die vereinseige- nen Platz- und Hallenmeister aufzunehmen. 4. Bei der Förderung im Sinne eines Defizitausgleichs für Veranstaltungen wurde vorgeschlagen, in der untersten Kategorie die Teilnehmermindestgrenze von 250 auf 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu senken. Für den Sportkreis Andreas Ramin Vorsitzender Bürozeiten: Mo. 16 – 19 Uh Mi. 9 – 12 Uhr und 16 – 19 Uhr Fr. 9 – 12 Uhr Sa. 10 – 12 Uhr Telefon: 0721 / 81 40 20 sportkreis-ka@badischer-sportbund.de www.sportkreis-karlsruhe.de www.nitropdf.com Anlage 5 Im Rahmen des Sportgesprächs am 21.02.2018 wurde den Karlsruher Sportvereinen der Entwurf der Sportförderrichtlinien durch den Sportkreis Karlsruhe vorgestellt. Dieser Entwurf wurde von den Ver- einen positiv gewertet und aufgenommen. Deutlich geworden ist die Notwendigkeit einer finanziel- len Anpassung, um die Voraussetzung für eine nachhaltige Arbeit der Vereine, insbesondere der be- sitzenden Vereine nach dem Karlsruher Modell, zu gewährleisten. In der Diskussion und in den Gesprächen wurde auf vier Aspekte aufmerksam gemacht, die ich an dieser Stelle weitergeben möchte. Anlage 5 Stellungnahme des Sportkreises Karlsruhe Stellungnahme des Sportkreises Karlsruhe Kommentar des Schul- und Sportamtes Eine Erhöhung der Vereinsmindestbeiträge von bisher 5,- € (Jugend) und 10,- € (Erwachsene) auf 6,- € und 12,- € wurde kontrovers diskutiert, wobei bei einem Stimmungsbild am Ende der Diskussion eine deutliche Mehrheit für die bisherige Regelung festgestellt worden ist. In der Neufassung der Sportförderungs- richtlinien sind die Mindestbeiträge für Kinder und Jugendliche auf 5 € pro Monat und für Erwachsene auf 10 € pro Monat festgelegt worden. Es wurde angeregt, auch für die Ausbildung zum Jugendleiter einen Zuschuss zu gewähren. Die Ausbildung zum Jugendgruppenleiter wird vom Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe entsprechend der Förderungsrichtlinien bezuschusst. Es wurde vorgeschlagen, in die Bezuschussung der hauptamtlichen Kräfte mit sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis neu neben den Verwaltungskräften auch die vereinseigenen Platz- und Hallenmeister aufzunehmen. Eine Förderung aller sozialversicherungs- pflichtigen Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter, die als Platz- und Hallenmeister beschäftigt sind, würde – nach aktuellem Beschäftigungsstand der Sportvereine – voraussichtlich zusätzliche Kosten von 9.000 € verursachen. Bei der Förderung im Sinne eines Defizitausgleichs für Veranstaltungen wurde vorgeschlagen, in der untersten Kategorie die Teilnehmermindestgrenze von 200 auf 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu senken. Die Förderung von Sportveranstaltungen ist erstmals in den Sportförderungs- richtlinien aufgenommen worden. Wir empfehlen, den Bedarf in den nächsten zwei Jahren zu beobachten und dann ggf. eine Anpassung vorzunehmen.
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Niederschrift 49. Plenarsitzung Gemeinderat 24. April 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 13. Punkt 13 der Tagesordnung: Neufassung der Sportförderrichtlinien Vorlage: 2018/0160 dazu: Gemeinsamer Ergänzungsantrag: SPD, CDU, GRÜNE, KULT, FDP, Die Linke Vorlage: 2018/0265 Ergänzungsantrag: AfD Vorlage: 2018/0273 Ergänzungsantrag: GfK Vorlage: 2018/0277 Anteilige Förderung für kleinere Vereine Ergänzungsantrag: KULT Vorlage: 2018/0281 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sportausschuss und im Hauptausschuss die Neufassung der Sportförderungsrichtlinien gemäß Anlage 1 (einschließlich der Ände- rungen des Änderungsantrags Vorlage: 2018/0265). Die Richtlinien treten am 1. Januar 2019 in Kraft. Der Gemeinderat entscheidet, dass es sich gemäß Beschluss zu HSPKa um eine Aufgabe im gesamtstädtischen Interesse handelt und verzichtet deshalb auf eine Ge- genfinanzierung. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Bei 46 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt Ergänzungsantrag SPD, CDU, GRÜNE, KULT, FDP, Die Linke: mit Stellungnahme erledigt Ergänzungsantrag AfD: Bei 6 Ja-Stimmen und 44 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt Ergänzungsantrag GfK: Bei 7 Ja-Stimmen und 41 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt Ergänzungsantrag KULT: Erneute Behandlung im Sportausschuss, keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 13 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Sportausschuss und im Hauptausschuss sowie auf die vorliegen- den Stellungnahmen der Verwaltung. – 2 – Bürgermeister Lenz: Ich glaube sagen zu können, wenn Sie heute zustimmen, dann wird die Erfolgsgeschichte der Sportförderung unserer Stadt weiter fortgeschrieben. Sie wird nicht nur fortgeschrieben, sie wurde auch nicht nur neu gefasst, sie wurde regelrecht re- formiert. Um im Bilde zu blieben, eigentlich ist kein Stein mehr auf dem anderen geblie- ben. Das konnten Sie Ihren Vorlagen entnehmen. Ich persönlich freue mich natürlich, wie Sie sicherlich auch, dass der freie Sport, die Sportselbstverwaltung, Vereine, Mitglieder sich in den letzten fünf Jahren intensiv daran beteiligt haben. Daran sehen Sie aber auch die Notwendigkeit, hier einmal anzupacken und die Zukunft zu sichern. Ich glaube, ganz wichtig war, dass wir einen sogenannten kooperativen Sportentwick- lungsplan ins Leben gerufen haben. Den kennen Sie zum Teil auch. Den haben wir noch nicht veröffentlicht. Wir werden ihn jetzt den Sportförderungsrichtlinien anschließen. Denn dieser Sportentwicklungsplan war die Voraussetzung, die Inhalte zu identifizieren. Was wollen wir eigentlich steuern mit Sportförderungsrichtlinien, wie sie Ihnen jetzt vorliegen? Ich glaube, ganz spannend war, nach zwei Jahren Sportentwicklungsplanung auf Augen- höhe mit dem Sport, mit den Sportvereinen die fünf Felder für uns zu identifizieren, näm- lich mit dem Sportausschuss in einer zweitägigen Klausur. Sie kennen die Stichworte. Die darf ich an der Stelle dann noch einmal sagen, die Ziele, die Strategien. 1. Es geht um die Infrastruktur, vor allem durch das Karlsruher Modell, das auch in Zukunft Bestand haben soll, der besitzenden Vereine. Also die Bereitstellung, Unter- haltung und Förderung von Sportanlagen, Hallen etc. 2. Dann ganz wichtig aus sozialer Sicht: Sport soll für alle ermöglicht werden. Gerade die vielfältigen Kooperationen gilt es auch weiter in den Sportförderrichtlinien zu benennen. Das gab es in der Vergangenheit noch nicht. Auch das ist aufgenom- men. 3. Nächstes Stichwort: Sportvereinsentwicklung. Das brauche ich nicht näher auszu- führen. 4. Leistungssport, drei Tage nach dem Sportlerball, wäre jetzt auch Eulen nach Athen getragen. 5. Sport und Politik, ein Feld, bei dem ich auch überregional immer ganz besonders stolz auf meine Stadt bin, dass Sportpolitik auch immer Stadtpolitik ist. Deswegen ist heute auch dieser Punkt in dieser Tiefe und Breite vorberaten und erarbeitet. Ein Zweites, die Projektgruppe, die dann nach den strategischen Zielen und Feldern ins Le- ben gerufen wurde, wusste natürlich vorher auch nicht, dass sie – ich habe es mir extra noch einmal geben lassen, das muss man sich einmal vorstellen – in 13 Sitzungen, in der Regel 2 ½ bis 3 Stunden, dieses Werk erarbeitet hat. Das mag an der Stelle genügen. Aber Respekt gerade auch dieser Truppe. Das war schon mehr als aller Ehren wert. Ich komme damit auch schon zum Schluss. Auf Inhalte würde ich aufgrund der großen Tagesordnung heute verzichten. Ich möchte nur noch einmal betonen, die Erfolgsgeschich- te wird weitergeschrieben. Das sehen Sie auch daran, Kollegin Hinken, unsere Sportamts- leiterin, wird am Freitag bereits in Münster bei der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sport- – 3 – ämter diese Sportförderungsrichtlinien vorstellen. Das war kein Eigenlob. Das ist schon die Anerkennung überregional. Aber das wissen alle, die hier schon länger unterwegs sind. Jetzt würde ich noch ein paar Takte zu den Ergänzungs- und Änderungsanträgen machen. Ich habe es auch betont, seit fünf Jahren auf dem Weg, Planung, Strategie, Maßnahme, Umsetzung, Steuerung waren die wichtigen Stichworte. Der Ergänzungsantrag – der Herr Oberbürgermeister hat gesagt, wer alles beteiligt war -, was die sozialversicherungspflichti- gen Arbeitsplätze und deren Förderung anbelangt, ist deswegen auch auf fruchtbaren Bo- den bei uns in der Verwaltung gefallen, weil das der einzige – das ist mir ganz wichtig – Vorschlag war, was die Sportvereine bei einem eigens einberufenen Sportgespräch im Feb- ruar als Änderung eingebracht hatten. Das führt mich zu den weiteren Änderungsanträgen und Ergänzungsanträgen. Materialmeister – das haben Sie gelesen – sehen wir als enthalten in den Sportförderungs- richtlinien. Herr Stadtrat Kalmbach, Herr Stadtrat Mossuto, Ihr Anliegen ist ein Herzensan- liegen in Karlsruhe. Das ist auch aufgehoben, wird eigentlich gelebt, braucht auch keine Aufnahme in den Sportförderungsrichtlinien. Jetzt das kitzlige Thema, das kurz vorher noch einmal aufgeploppt ist. Im Grunde ist es seit 15 Jahren eine Übergangszeit. Ich nenne es einmal ganz deutlich beim Namen. Mein Vorgänger, Harald Denecken, und dann einige von Ihnen aus dem Sportausschuss hatten schon immer aufgerufen, eine angemessene Beteiligung ist notwendig. Jetzt kommt das Entscheidende: Es kam immer aus dem Sport. Die Idee kommt ursprünglich gar nicht von der Sportverwaltung. Es hat in den Debatten in den letzten fünf Jahren keine Rolle gespielt. Jetzt kommt es kurz vor Schluss. Wir haben zugesagt und stehen zu dem Wort, wir gehen noch einmal ins Gespräch mit den fünf, sechs der über 200 Vereine, bei denen es etwas kritischer aussieht. Mehr sind es gar nicht. Deswegen würden wir an der Stelle jetzt als Verwaltung diesen Änderungsantrag auch ablehnen, aber wohl wissend, dass der Karlsruher Sport an dieser Stelle hinter uns steht. Noch einmal herzlichen Dank allen, vor allem Ehrenamtliche, die an diesem Werk mitgear- beitet haben, das jetzt nicht die nächsten 20 Jahre als Rezeptbuch so festgeschrieben ist. Das ist das Innovative. Liebe Kollegin Hinken, auch dir ganz herzlichen Dank. Aber im Münsterland auch zu sagen, dieser Sportausschuss unserer Stadt hat sich vor Haushaltsbe- ratungen eine Selbstverpflichtung gegeben, zu überprüfen im evaluatorischen Sinne, sind die Sportförderungsrichtlinien auch angemessen, damit es dann nicht wieder 20 Jahre dauert, dass eine Reform notwendig ist. Stadtrat Hofmann (CDU): Herr Bürgermeister Lenz hat schon eingeführt. Ich kann mich dem Ganzen auch anschließen. Trotzdem haben wir uns, diejenigen Fraktionen, die auch federführend mit in dieser Arbeitsgruppe tätig waren, entschieden, dass ich es etwas aus- führlicher mache und die Kolleginnen und Kollegen dann nur noch kurz ergänzen, wenn ich etwas vergessen habe oder sie Dinge noch richtig stellen wollen. Von daher auch noch zwei, drei Vorbemerkungen von meiner Seite, die auch die Wichtigkeit des Sports, insbe- sondere, wenn man solche Sportförderungsrichtlinien auch weiterschreibt, betonen sollen. Der Sport hier in Karlsruhe zählt zu den wichtigen weichen Standortfaktoren. Deswegen hat er eine gewisse Bedeutung. Wir haben in Karlsruhe über 215 Vereine mit 80.000 Mit- gliedern. Das ist schon ein gehöriger Teil unserer Bevölkerung. Wenn ich dann noch in die Waagschale werfe, dass über 85 % der Karlsruher Bevölkerung sich als sportlich aktiv be- zeichnet, 33 % der Erwachsenen und 75 % der Kinder in Vereinen organisiert sind, dann – 4 – wissen wir, warum wir uns auch diese Zeit genommen haben. Dann wissen wir auch, wa- rum unsere Sportförderung für Karlsruhe so wichtig ist. Gerade das ehrenamtliche Enga- gement in den Vereinen ist ein Mehrwert für unsere Bürgerinnen und Bürger und einfach unbezahlbar. Wenn dieses nicht mehr geleistet werden kann, dann wäre dies wirklich ein schwerer Verlust. Karlsruhe geht seinen eigenen Weg. Ich muss jetzt nicht die ganzen Superlative von eben wiederholen. Aber ich denke auch, es ist ein hervorragender Weg mit unserer Sportförde- rung, insbesondere auch der besitzenden Vereine. Da sind wir auf dem richtigen Weg. Auch wenn es ein anderer ist. Aber die Vereine sind einfach in der Lage, selbst in ihre Sportanlagen zu investieren und sie selbst zu unterhalten. Das sehen wir auch immer wie- der, dass das der effizientere Weg ist. Die städtische Förderung, die dann durch Unterhalts- zuschüsse, Übungsleiterzuschüsse, für Sportgeräte oder irgendetwas anderes, für Sanie- rung, für Neubauten, erfolgt, ist der wichtige Baustein, um für die Vereine das auch reali- sieren zu können. Aber ganz wichtig ist es auch, wenn man die Vereine nicht am langen Arm verhungern lassen will, dass man diese Förderungen immer angleicht. Man muss diese Sachen immer wieder dringend anpassen. Die letzte Anpassung war meiner Ansicht nach 2010, aber in einigen Bereichen liegt es noch mehr als 20 Jahre zurück. Der Herr Bürgermeister hat es gesagt, wir haben die Arbeitsgruppe gebildet anhand der Sportentwicklungsplanung. In den zwei Jahren haben wir intensiv getagt. Ganz wichtig war uns dabei auch immer, dass alle noch nicht aufgeführten Förderbestände strukturiert werden, dass es für die Vereine auch verständlich ist. Und es war uns wichtig, dass es auch an die Höhen angepasst wurde. Aber es war uns auch ganz besonders wichtig, dass wir möglichst gerecht sind für die Vereine, egal ob besitzend oder nicht besitzend, und dass der Verwaltungsaufwand auf ein Minimum reduziert werden kann, um die entsprechenden Ressourcen dann wieder frei zu machen. Ich denke, das hat teilweise zu sehr vielen kontro- versen Diskussionen geführt. Aber wenn man sich so lange Zeit nimmt, ist auch etwas Gu- tes herausgekommen. Eben auch erwähnt war, dass, als der Sportkreis diese Neufassung vorgestellt hat, lediglich aus den Vereinen dieser eine Vorschlag zur zusätzlichen Förderung dazu kam. Wir haben den dann gerne nach einer intensiven Diskussion im Sportausschuss als ergänzenden An- trag mit hinzu genommen. Ich denke, dass dies auch ein Zeichen ist an die Vereine, dass ihre Art und Weise der Anteilnahme auch mit dabei ist. Zu den Anträgen: Wir sehen es genauso. Der Antrag der AfD ist meiner Ansicht nach damit erledigt. Das ist das gleiche. Der liebe Friedemann Kalmbach, so Recht er hat mit seinem Antrag, aber dies ist eine Sache der Vereine. Die können wir nicht in den Sportförderungs- richtlinien festschreiben. Das ist etwas ganz anderes. Auch die andere Geschichte, ich den- ke, die Mitglieder der Arbeitsgruppe wissen ganz genau, dass wir uns in dem Bereich die meiste Zeit genommen haben. Es gab auch Diskussionen, eventuell die Beiträge sogar et- was höher zu machen. Wir haben uns aber entschieden, sie beizubehalten. Dies ist der richtige Weg. Ich denke auch nicht, dass es in der Regel die kleineren Vereine betrifft. Denn die kleineren Vereine haben in der Regel auch keinen Besitz. Ich möchte mich zum Abschluss nur noch bedanken bei den Beteiligten, vor allem der Ar- beitsgruppe, insbesondere auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vom Schul- und Sportamt. Ich freue mich auf jeden Fall auf die Umsetzung im nächsten Doppelhaushalt. – 5 – Stadträtin Moser (SPD): Ich möchte noch ergänzen, was Detlef Hofmann gesagt hat, dass es ganz wichtig ist, dass die Besserstellung der Vereine dadurch passiert, dass die Un- terhaltungskosten deutlich erhöht wurden und vor allem die Übungsleiterzuschüsse von 360 Euro auf 500 Euro für die Vereine erhöht wurden. Das ist mir ganz wichtig. Das stärkt die Vereine und vor allem auch die Ehrenamtlichkeit. Wie komplex das ganze Thema der Sportförderrichtlinien ist, sehen wir an den Ergän- zungsanträgen. Es kamen in den letzten Tagen einige Ergänzungsanträge bei uns an, einer heute. Ich nehme kurz Stellung dazu. Der fraktionsübergreifende Ergänzungsantrag ist die Bezuschussung der hauptamtlichen Kräfte. Mit dem Sozialversicherungsarbeitsverhältnis sollen nicht nur die Verwaltungskräfte sondern auch die Platz- und Hallenmeister – die Ma- terialmeister sind meiner Meinung mit inbegriffen – gefördert werden. Dem Ergänzungsan- trag der GfK können wir leider nicht zustimmen, weil das ein Thema der Vereine ist. Ich glaube, die Jugendlichen, die da angesprochen sind, sind gut aufgehoben in den einzelnen Vereinen. Der KULT-Antrag mit dem anteiligen Zuschuss: Diesem Antrag werden wir auf- grund der Gleichberechtigung zustimmen. Das ist jetzt vielleicht etwas überraschend, vor allem für die Verwaltung. Aber nach vielen Gesprächen, auch mit betroffenen Vereinen, kam die Fraktion zu dem Schluss, dass es ungerecht ist, wenn man sagt, gar keine anteili- gen Zuschüsse, wenn keine 5 oder 10 Euro verlangt werden. Stadtrat Hodapp (GRÜNE): Ich gehöre auch zu denen, die kurz ergänzen, nachdem wir gemeinsam beschlossen haben, dass Kollege Hofmann in der Hauptsache redet. Mir ist es ganz wichtig, noch einmal festzustellen, dass für mich ganz persönlich diese Arbeitsgruppe ein sehr gutes Beispiel war für sachorientierte Zusammenarbeit ganz vieler Beteiligter: Ge- meinderatsfraktionen, Verwaltung, sachkundige Bürgerinnen und Bürger, Vertreter und Vertreterinnen der Sportvereine und Sportverbände. Das war auf jeden Fall eine sehr positi- ve Sache. Die 13 Sitzungen sind jetzt schon mehrfach erwähnt worden. Bei dem Wort 13 sehe ich bei Frau Hinken schon, dass sie ganz leicht die Augen rollt. Aber wir haben es ge- schafft insgesamt. Zum Ergebnis: Wir haben relativ viel kritisch hinterfragt. Ich glaube, dass genau deshalb konkretisierte und zeitgemäße Sportförderrichtlinien entstanden sind, die eine gute Basis sind für ein funktionierendes Vereinsleben und vielfältiges Sportangebot für die nahe Zu- kunft. Wir hatten das so formuliert, dass unsere Ziele bis 2025 gelten sollten. Ganz kurz auch zu den Ergänzungsanträgen: Ganz klar, dass wir unseren gemeinsamen Ergänzungsantrag befürworten. Wir wollen damit, wie es Bürgermeister Lenz schon er- wähnt hat, den Vereine entgegen kommen. Das, was sie als Wunsch geäußert haben, ist absolut nachvollziehbar für uns. Auch zu den vielen Ergänzungsanträgen, die jetzt noch kurzfristig gekommen sind: Es haben uns, wie andere auch, Schreiben von mehreren Ver- einen erreicht, die durch die Neuformulierung der Fördervoraussetzungen, nämlich das Erheben eines Mindestbeitrags, Bedenken haben, ob sie weitere Fördergelder erhalten können. Ich denke, es ist ganz normal bei Neuregelungen, dass es Abstimmungsprobleme gibt. Aber die müssen – Bürgermeister Lenz hat es schon erwähnt – gemeinsam bespro- chen und möglichst bald ausgeräumt werden. Denn diese Vereine leisten hervorragende Arbeit und müssen weiter Unterstützung bekommen. Wir haben gerade gehört, und auf unsere Nachfrage wurde mir das aus der Verwaltung auch bestätigt, dass solche Gespräche – 6 – mit den betroffenen Vereinen schon anvisiert sind. Wir erwarten und sind uns sicher, dass mit den betroffenen Vereinen zeitnah Lösungen gefunden werden. Ich möchte das zu den Ergänzungsanträgen gern einfach kursorisch machen, weil wir das schon mehrfach gehört haben. Ich denke, man sollte nicht jedes Detail regeln. Denn das war der Sinn der Straffung dieser Sportförderrichtlinien. Nicht jede Ausnahme von der Re- gel regeln, sondern die Richtlinien schlank halten. Das war eigentlich unsere Absicht. Das direkte Gespräch wird mit Sicherheit Lösungen finden. Insofern würde ich mich dem Ge- sagten zu den Ergänzungsanträgen, was Kollege Hofmann gesagt hat, anschließen. Wir hätten, Herr Oberbürgermeister, zum Antrag der KULT noch einen internen Redebe- darf, weil er sehr kurzfristig war, dass wir uns da noch ganz kurz verständigen können. Der Vorsitzende: Wir können nachher kurz unterbrechen, damit Sie sich noch abstim- men. Stadtrat Braun (KULT): Die aktuellen Sportförderungsrichtlinien gelten seit 1981. Die letzte Anpassung war im Jahr 2010. Es bedarf sicher keiner weiteren Argumente, die die Notwendigkeit einer Überarbeitung aufzeigen. Ich springe also direkt zum inhaltlichen Teil. In insgesamt 13 Sitzungen und mehreren Beratungen in den Fachgremien wurden die neu- en Richtlinien zur Sportförderung in Karlsruhe aufgelegt, die in ihrem Ergebnis ein sehr gutes und tatsächlich den Vereinen näherkommendes Papier ergaben. Sie werden einer Sportförderung gerecht, die sich für eine Sportstadt wie Karlsruhe gehört. Natürlich muss ein bisschen mehr Geld in die Hand genommen werden. Das liegt vor allem an den Erhö- hungen bei den Unterhaltungs- und Übungsleiterzuschüssen. Diese müssen von nun an regelmäßiger angepasst werden, als es in der Vergangenheit der Fall war. Dieses Geld soll- te es uns auch wert sein. Dennoch möchten wir das aus unserer Sicht sehr gute Papier noch in zwei Forderungen ergänzen. Auf die erste Forderung, dass auch Platz- und Hallenmeister gefördert werden, wurde bereits vom Kollegen Hofmann eingegangen. Hier haben wir uns am interfraktionel- len Antrag beteiligt. Die nächste Forderung bezieht sich auf die kleineren Vereine, die nicht die vorausgesetzten Mitgliedsbeiträge von 10 Euro für Erwachsene und 5 Euro für Kinder erheben. In der Vergangenheit haben diese Vereine dennoch zumindest eine anteilige För- derung erhalten. Um diese mit einem relativ geringen bürokratischen Aufwand zu ermögli- che, fordern wir, dass Vereine, die zwischen 5 und 10 Euro für Erwachsene und zwischen 2,50 und 5 Euro für Kinder erheben, immerhin einen 50%igen Zuschuss auf die eigentliche Förderung erhalten. Die Notwendigkeit einer Abstimmung ist für uns nicht zwingend ge- geben. Wir würden dieses Thema aber trotzdem gerne noch einmal im Sportausschuss dis- kutieren. Stadtrat Jooß (FDP): Endlich eine Neuordnung unserer Sportförderrichtlinien. Endlich ist sie zustande gekommen, die schon längst überfällig war. Wir sind das nämlich unseren Ehrenamtlichen und den geführten und besitzenden Vereinen schuldig. Sie sind die Basis für unser Karlsruher Modell, wie es unser Sportbürgermeister schon gesagt hat, das ich schon seit über 20 Jahre begleite. Wir sind froh, dass wir das Modell weiterführen können. Die Stadt müsste nämlich sonst alles erledigen, was die besitzenden Vereine machen. Das – 7 – käme uns wesentlich teurer zu stehen, als unser Karlsruher Modell, das deutschlandweit im Grunde schon bekannt ist. Nach langen Sitzungen mit dem Sportkreis wurde eine Lösung gefunden, die mit über 90 % fast allen gerecht wird. Einige Sachen haben wir gehört. Durch Zusatzanträge kommt noch einiges auf uns zu. Es ist den Vereinen überlassen in Bezug auf einen Zusatz- antrag, dass sie bilaterale Lösungen für ihre Mitglieder finden, z. B. mit Arbeitsstunden, die vergütet werden können. Von daher lehnen wir die Zusatzanträge ab. Zum Zusatzantrag von GfK ist zu sagen, das ist ein reiner Werbebeitrag für die Vereine, wenn sie weniger verlangen oder gar für ein halbes Jahr umsonst sind. Das ist Werbung für die eigenen Vereine. Deswegen lehnen wir den Antrag auch ab. Außerdem erhalten die Kinder mit unserem Karlsruher Pass sowieso Vergünstigungen. 2 Euro bei einem Kinderbei- trag ist wirklich ein Nasenwasser. Wenn es dann noch Vergünstigungen über den Karlsru- her Pass gibt, sich dann wegen einem Euro zu streiten, ist lächerlich. Wir stimmen deswe- gen der Verwaltungsvorlage zu, schließen uns aber unserem eigenen gemeinsamen inter- fraktionellen Antrag an. Die anderen lehnen wir ab. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Lange wurde über die Neufassung der Sportförderungsricht- linien diskutiert, u. a. auch über die Mitgliedsbeiträge. Ich als Vertreter der AfD begrüße den Vorschlag von KULT. Gleich vorweg: Falls es zur Abstimmung kommt, werden wir da- für stimmen. Es kann nicht sein, dass eine 50 %-Regelung, die die ganze Zeit Bestand hat- te, jetzt einfach entfallen soll. Deswegen ist dieser Ergänzungsantrag aus unserer Sicht rich- tig. Jetzt geht es um eine Sache, die ich auch im letzten Sportausschuss zur Sprache gebracht habe. Es geht um ein Wort. Die AfD hätte gern, dass noch ein Wort eingefügt wird, und hat auch gesagt, wir wären bereit gewesen, den gemeinsamen Ergänzungsantrag mitzu- tragen. Aber nein, wahrscheinlich nur, weil dieses eine Wort von uns kam, wurde es natür- lich nicht aufgenommen, und wir wurden nicht zum Ergänzungsantrag dazu genommen. Also war ich gezwungen, in einem zusätzlichen Änderungsantrag um dieses eine Wort zu bitten. Aus der Stellungnahme der Verwaltung entnehme ich, dass hier ein Missverständnis vorliegt. Die Frage ist nur, bei wem. Das werden wir jetzt gleich herausarbeiten. Im Kommentar der Verwaltung zum gemeinsamen Ergänzungsantrag heißt es: Zur Auf- rechterhaltung des Sportbetriebs und um Folgekosten durch mangelhafte Pflege zu ver- meiden, ist es notwendig, dass die Sportanlagen dauerhaft gepflegt werden. Für die besit- zenden Sportvereine ist die Pflege und Unterhaltung ihrer Sportanlagen sowohl in finanzi- eller als auch in personeller Hinsicht eine große Herausforderung. – Sehr richtig. Es bezieht sich aber auch auf die besitzenden Vereine, die keine Sportanlagen haben, aber Sportma- terial, das sie einsetzen, beispielsweise ein Fahrradverein, der Radball betreibt oder ein Se- gelverein, ein Ruderverein, ein Paddelverein. Diese Vereine haben keinen Sportplatz. Sie haben auch keine Sporthalle. Aber sie haben Material, was mit Zuschüssen der Stadt ange- schafft wurde. Deswegen sind wir der Meinung, dass dieses eine Wort „Materialwart“ mit hinein kommen sollte, damit diese besitzenden Vereine, die keine Anlagen sondern Mate- rial haben, genau dieselben Vergünstigungen in Anspruch nehmen können. Deswegen unsere Bitte, dieses eine Wort mitaufzunehmen. Ich glaube nicht, dass es so schwer ist, dieses eine Wort noch mit hineinzuschreiben. Es wäre schön, wenn wir das einfach zuge- – 8 – sagt bekommen könnten. Denn dann könnte ich den Antrag zurückziehen und wir müss- ten nicht darüber abstimmen. Stadtrat Mossuto (GfK): Das ausgezeichnete und viel beneidete Karlsruher Modell stützt sich auf die großzügige Förderung der besitzenden Vereine durch die Stadt Karlsruhe und die Prämisse: Sport für alle zu ermöglichen. Das ist das Ziel. Unser Dank geht an den Sportkreis, die Sportvereine für die ausgezeichnet Leistung. Den- noch: Wir sehen nach wie vor, dass hier eine eklatante Schwachstelle vorliegt, nämlich dass Jugendliche von Eltern, die nicht Mitglied eines Vereins sind, auf der Strecke bleiben, ob- wohl der Sport ein wichtiges Angebot darstellt. Hier sind wir anderer Meinung als unser Kollege Hofmann oder die Kollegin Moser. Es gibt nach wie vor ein Loch in den Sportförde- rungsrichtlinien. Dieses Loch versuchen wir zu schließen durch eine ergänzende Förderung der Jugendmitgliedschaft für Kinder und jugendliche Mitglieder, die unabhängig von Fami- lienmitgliedern oder gesetzlichen Vertretern die Möglichkeit haben, durch einen symboli- schen Beitrag selbst Mitglied zu werden. Meine Damen und Herren, wer nicht in einem Verein Mitglied ist, kann nicht Dauersport machen. Das sind Kinder von Eltern, die nicht in einen Verein eintreten, weil sie es sich nicht leisten können, oder weil sie Alleinerziehende sind, oder weil sie beide berufstätig sind. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, bei Zuschüssen der Stadt an Vereine muss daher unsere Forderung an die Sportvereine sein, in den Sportförderungsrichtlinien dafür zu sor- gen, dass auch Jugendliche, die nicht Mitglied eines Vereins sind, Sport treiben können. Stadtrat Wenzel (FW): Von Seiten der Freien Wähler Zustimmung. Ein Lob an die Zeit und Arbeit, die da hineingesteckt wurde. Es ist sehr umfassend und ist kaum noch zu er- gänzen. Es ist klar, Sport ist das Rückgrat der Gesellschaft. Vereine sind die Essenz und der Kleister, der unsere Gesellschaft zusammenhält. Um es kurz zu machen: Dem gemeinsamen Ergänzungsantrag stimme ich zu. Dem Antrag der KULT, falls er zur Abstimmung kommt, stimme ich ebenfalls zu. Denn ich denke, der Gedanke und die Argumente, die dazu geführt haben, sind schlüssig und machen das gan- ze Werk fairer gegenüber den Vereinen, die von der Regel abweichen. Der Vorsitzende: Das waren alle Wortmeldungen. Bevor ich jetzt kurz unterbreche, ge- statten Sie mir zwei Hinweise: Das eine ist, ich möchte mich noch einmal ganz herzlich bei allen bedanken. Ich finde, 13 Sitzungen, um in gemeinsamer Abstimmung eine solche Überarbeitung zu verhandeln, ist wirklich sensationell. Neben dem, dass man eine außerordentliche Sportförderung in Karls- ruhe vorhält und auch weiterentwickelt, ist allein schon dieser Prozess etwas, was diese Stadt auszeichnet und insbesondere auch Sie als Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die an diesem Prozess so intensiv mitgewirkt haben. Ich sage aber auch dazu, dass es natürlich für die, die diese 13 Sitzungen bestritten haben, schwierig ist, wenn dann 24 Stunden vor der endgültigen Entscheidung plötzlich eine Menge Änderungsanträge kommen. (Beifall) – 9 – Da würde ich mich als jemand, der 13 Nachmittage damit verbracht hat, fragen, ob ich das in Zukunft mache. Ich muss auch ehrlich sagen, wenn das so ausführlich vorberaten wurde, wir hatten noch den Sportausschuss gehabt, den Hauptausschuss, ist es selbst von der Be- ratungsfolge für mich schwer zu erklären, warum man dann am Tag vorher damit kommt. Das bitte ich einfach noch einmal so für sich zu reflektieren, weil sonst dieses wirklich tolle Instrument irgendwann einmal möglicherweise nicht mehr von einzelnen mitgetragen wird. Das wäre sehr schade. Denn das macht am Ende gute Ergebnisse. Es ist nicht so, Herr Dr. Schmidt, dass der Wegfall dieser besonderen Förderbedingungen, der jetzt durch den KULT-Antrag aufgerufen wurde, einfach so passiert ist. Ich gehe davon aus, dass es intensiv Thema in dieser Arbeitsgruppe war. Man hat in dieser Arbeitsgruppe anders entschieden. Nun ist es jedermanns Recht, hier Änderungsanträge einzubringen. Das will ich gar nicht kritisieren. Ich bitte nur darum zu reflektieren, wie man mit dem Er- gebnis, das auch gemeinsam von Fraktionsvertretern erbracht wurde, umgehen möchte. Jetzt hat KULT ausdrücklich gesagt, man kann sich auch noch einmal eine Vorberatung dieses Änderungsantrags vorstellen. Zumindest habe ich Sie so verstanden. Insofern über- legen Sie, wenn wir jetzt unterbrechen, ob wir nachher nicht auch zu dem Ergebnis kom- men, diesen besonderen Umstand gegebenenfalls noch einmal in die Vorberatung zu nehmen. Vielleicht kann man auch eine Lösung unter der Schwelle finden. Aber das über- lasse ich jetzt Ihnen in der Beratung. Das war ein Vorschlag ans Haus. Der muss aber durch Sie mitgetragen werden. Sonst funktioniert das nicht. Stadtrat Hodapp (GRÜNE): Unter dem von Ihnen beschriebenen besonderen Umstand würden wir dann natürlich auf die Unterbrechung verzichten. Der Vorsitzende: Dann würde ich jetzt diesen Vorschlag aufnehmen. Das Ganze geht erst zum 01.01.2019 los. Wir könnten das noch einmal in Ruhe beraten. Dann würde aber nur dieser eine Punkt eventuell noch einmal hier in den Gemeinderat kommen und nicht mehr die Sportförderungsrichtlinien insgesamt. Wer von Ihnen könnte diesen Vorschlag mittra- gen, dass wir das vertagen? - Ich will es jetzt lieber abstimmen. Sonst kommt dann am En- de hier ein Kuddelmuddel hinein. Oder signalisieren Sie mir einfach insgesamt, dass wir das so machen? Dann würde ich den KULT-Antrag jetzt aus der Abstimmung herausnehmen. Er würde noch einmal vorberaten werden im Sportausschuss. Gibt es Widerspruch dazu? – Das ist nicht der Fall. Dann brauchen wir auch keine Unterbrechung und können jetzt in die Abar- beitung der verschiedenen Änderungsanträge und dann der Vorlage gehen. Ich rufe zunächst auf den gemeinsamen Ergänzungsantrag von CDU, SPD, GRÜNE, KULT, FDP und Linke. Den übernehmen wir sozusagen in die Sportförderungsrichtlinien. Damit ist das erledigt. Wir haben jetzt den Ergänzungsantrag der beiden AfD-Stadträte. Da geht es noch einmal um den Begriff „Platz-, Hallen- und Materialmeister“, wobei es vor allem um den Materi- almeister geht, wenn ich das noch richtig im Kopf habe. Über diesen Ergänzungsantrag stimmen wir jetzt ab. – Das ist damit mehrheitlich abgelehnt. – 10 – Dann rufe ich auf den Ergänzungsantrag der GfK, wobei ich noch einmal aus der Diskussi- on herausgezogen habe, dass es hier nicht um das Anliegen als solches geht, sondern da- rum, dass dieses Anliegen nicht als Bedingung in die Sportförderungsrichtlinien aufge- nommen werden soll, weil man das den Vereinen überlassen möchte. Damit das jetzt nicht in ein falsches Licht rückt. Ich bitte um Ihr Votum zu diesem Ergänzungsantrag der beiden GfK-Stadträte. – Damit ist er mehrheitlich abgelehnt. Jetzt rufe ich die Beschlussvorlage „Neufassung der Sportförderungsrichtlinien“ auf, er- gänzt um das, was durch diesen gemeinsamen überfraktionellen Ergänzungsantrag an Formulierung neu aufgenommen wurde. Ich bitte um Ihre Gesamtabstimmung. – Bei 2 Enthaltungen ist das mit 46 zustimmenden Voten noch einmal eine schöne Bestätigung für diesen Weg, auf den sich viele von Ihnen gemeinsam begeben haben. Ich darf mich an dieser Stelle ganz besonders bei Ihnen ganz herzlich bedanken, besonders beim Dezernat 3 als federführendes Dezernat. Aber natürlich auch bei den Sportvereinen und wer noch alles mitgewirkt hat. Es ist eine schöne Bestätigung für diesen besonderen Karlsruher Weg. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 23. Mai 2017