Änderungsantrag GRÜNE: Gesamtkonzept Smart Production Park: Accelerator, Wachstums- und Festigungszentrum in der Hightech-Production und "House of Transformation" mit Netzwerk Smart Production 4.0
| Vorlage: | 2018/0153 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 19.03.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0153 Gesamtkonzept Smart Production Park: Accelerator, Wachstums- und Festigungszentrum in der Hightech-Production und "House of Transformation" mit Netzwerk Smart Production 4.0 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.03.2018 9 x Die Stadtverwaltung vereinbart mit dem Vermieter, dass dieser die von der Stadtverwaltung in seinem Gebäude getätigten Investitionen zu einem gutachterlich festzustellenden Restwert erwirbt, wenn die Mietzeit endet, oder wenn bei einer Verlängerung des Rahmenvertrages die Miethöhe neu kalkuliert wird. Mit dem Smart Production Park geht die Stadtverwaltung einen weiteren Schritt, um Gründer*innen zu unterstützen, erfolgreiche Firmen aufzubauen. Zusammen mit den bestehenden Gründungszentren kann dieser ein positives Klima für Gründungen bieten, das unterschiedlichen Anforderungen von Gründer*innen in für Karlsruhe wichtigen Wirtschaftszweigen gerecht wird. Neben der Investition in ein gründungs- und innovationsfreundliches Klima unterstützt die Stadt dabei auch die Entwicklung des Hoepfner-Areals als Standort für Gründungen im IT-Bereich. Aber nach dem CyberLab ist dies die zweite Ansiedlung einer städtischen Institution, die mit Investiti- onen in Millionenhöhe in den Gebäudebestand der Hoepfner Bräu Friedrich Hoepfner Verwaltungsge- sellschaft einhergeht, die dieser nach Ende der Vertragslaufzeit kostenlos zufallen sollen. Um den Vorteilen des Vermieters durch den Ausbau seines Gebäudes Rechnung zu tragen, sollte de- ren Restwert nach Ende der Vertragslaufzeit gutachterlich festgestellt und vom Vermieter beglichen werden. unterzeichnet von: Zoe Mayer Ekkehard Hodapp Joschua Konrad Verena Anlauf Dr. Ute Leidig Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 19.03.2018 Vorlage Nr.: 2018/0153 Verantwortlich: Dez. 4 Gesamtkonzept Smart Production Park: Accelerator, Wachstums- und Festigungszentrum in der Hightech-Production und „House of Transformation“ mit Netzwerk Smart Production 4.0 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.03.2018 9 X Kurzfassung Eine Vereinbarung des Cyberforum e.V. mit dem Vermieter zu schließen, einen festzustellenden Restwert in die Kalkulation für eine Verlängerung des Mietvertrages einfließen zu lassen, ist aus Sicht der Verwaltung nicht zu empfehlen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages (bitte ankreuzen) nein jaX Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) dzt. nicht bezifferbar Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein X ja Handlungsfeld: Wirtschaft und Arbeit Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Konzept des Smart Production Parks sieht vor, dass die Stadt dem Cyberforum e.V. einen Investitionskostenzuschuss für den Accelerator wie auch für das Wachstums- und Festigungs- zentrum zur Verfügung stellt. Vorgesehen ist demnach auch, dass der Cyberforum e.V. Ver- tragspartner der Hoepfner Bräu Friedrich Hoepfner Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG wird für die Anmietung der Flächen auf 15 Jahre mit einer Option für eine Verlängerung für 5 Jahre. Der Wirtschaftsplan des Cyberforum e.V. sieht entsprechend der Mietdauer von 15 Jahren Ab- schreibungen der Investitionen für diesen Zeitraum vor. Damit verbleibt kein buchhalterischer Restwert für die getätigten Investitionen. Zudem ist ein Mieter in der Regel verpflichtet, Mieträume nach Beendigung der Mietzeit wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzufüh- ren. Das würde im konkreten Fall zusätzliche Kosten für den Rückbau verursachen, die die Stadt zu tragen hätte. Eine Vereinbarung des Cyberforum e.V. mit dem Vermieter zu schließen, einen festzustellenden Restwert in die Kalkulation für eine Verlängerung des Mietvertrages einfließen zu lassen, ist aus diesen Gründen aus Sicht der Verwaltung nicht zu empfehlen.