Sanierungsgebiet "Stadtumbau West (SUW) Alter Schlachthof": Änderung der Satzung (Befristung)

Vorlage: 2018/0150
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.03.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.04.2018

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • SUW Alter Schlachthof
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0150 Dez. 6 Sanierungsgebiet "Stadtumbau West (SUW) Alter Schlachthof“ Änderung der Satzung (Befristung) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 24.04.2018 8 X Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt für das Stadtumbaugebiet "Alter Schlachthof" (im Programm Stad- tumbau West) die als Anlage beigefügte dritte Änderungssatzung zur Satzung über die förmli- che Festlegung des Stadtumbaugebietes "Alter Schlachthof" (im Programm Stadtumbau West) und Sicherung der Stadtbaumaßnahmen vom 11. Dezember 2007, zuletzt geändert durch Sat- zung vom 24. November 2015. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zur vollständigen Abwicklung der geplanten Sanierungsmaßnahmen bedarf es einer nochmali- gen Verlängerung des Sanierungszeitraumes. Die aktuell bestehende Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Alter Schlachthof (im Programm Stadtumbau West) enthält in § 3 eine Befristung der Sanierung und damit zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018. Mit Bescheid des Landes vom 26. Januar 2018 wurde der Bewilligungszeitraum der Förderung im Rahmen der Städtebauförderung bis zum 30. April 2020 verlängert. Die im Stadtumbauge- biet Alter Schlachthof laufenden Modernisierungs-/Umbaumaßnahmen, sowie die noch geplan- ten Maßnahmen, insbesondere in den Gebäuden des ehemaligen Kesselhauses und die Um- baumaßnahmen der ehemaligen Fleischmarkthalle zu einer Gemeinbedarfseinrichtung, bedin- gen die Verlängerung des Sanierungszeitraumes. Die bisherige Befristung ist daher formell mit einer dritten Änderungssatzung zur Sanierungssatzung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 zu verlängern. Die Verlängerung über den Zeitpunkt der Bewilligung hinaus dient der nachfol- genden Aufbereitung der Maßnahme und Abrechnung gegenüber dem Land im Rahmen der Städtebauförderung. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt für das Stadtumbaugebiet "Alter Schlachthof" (im Programm Stad- tumbau West) die als Anlage beigefügte dritte Änderungssatzung zur Satzung über die förmli- che Festlegung des Stadtumbaugebietes "Alter Schlachthof" (im Programm Stadtumbau West) und Sicherung der Stadtbaumaßnahmen vom 11.12.2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 24.11.2015.

  • Anlage Satzung Alter Schlachthof
    Extrahierter Text

    Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung des Stadtumbaugebietes „Alter Schlachthof“ (im Programm Stadtumbau West) und Sicherung der Stadtumbaumaßnahmen vom 11. Dezember 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 24. November 2015 Aufgrund von § 171 d Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I Seite 3634) und § 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. Seite 581, ber. S. 698), einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen, hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 24. April 2018 folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Befristung der Satzung § 3 der Satzung über die Festlegung des Stadtumbaugebietes „Alter Schlachthof“ (im Programm Stadtumbau West) und Sicherung der Stadtumbaumaßnahmen vom 11. Dezember 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 24. November 2015 wird wie folgt geändert: Die Durchführung der Sanierungsmaßnahme ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Artikel 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft Karlsruhe, den 24. April 2018 Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • Abgrenzungsplan_AlterSchlachthof_Abgrenzung_A3_1500
    Extrahierter Text

    Tullastraße Durlacher Allee Alter Schlachthof Alter Schlachthof Alter Schlachthof Alter Schlachthof Alter Schlachthof Alter Schlachthof Alter Schlachthof Alter Schlachthof Schlachthausstraße Otto-Dullenkopf-Park Landgraben Landgraben Generalplanung und Stadtsanierung 02550m Abgrenzung Sanierungsgebiet (ca. 4,1 ha) Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt 1 : 1.500 Pz H. Dederer 15.03.2018 A. Lehn Prof. Dr. A. Karmann-Woessner Maßstab: Gezeichnet: Bereichsleitung: Datum: Projektleitung: Amtsleitung: Sanierung "Alter Schlachthof" Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet "Alter Schlachthof"

  • Abstimmungsergebnis Top8
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 8
    Extrahierter Text

    Niederschrift 49. Plenarsitzung Gemeinderat 24. April 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 8 der Tagesordnung: Sanierungsgebiet „Stadtumbau West (SUW) Alter Schlachthof“: Änderung der Satzung (Befristung) Vorlage: 2018/0150 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt für das Stadtumbaugebiet "Alter Schlachthof" (im Programm Stadtumbau West) die als Anlage beigefügte dritte Änderungssatzung zur Satzung über die förmliche Festlegung des Stadtumbaugebietes "Alter Schlachthof" (im Programm Stad- tumbau West) und Sicherung der Stadtbaumaßnahmen vom 11.12.2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 24.11.2015. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf und stellt die Abstim- mungsbereitschaft des Hauses fest. – Das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 23. Mai 2017