Ergänzungsantrag: Erhöhung der Mittel Clearingstelle Skf/akuter Bedarf

Vorlage: 2018/0145
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 19.03.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • Die Linke Clearingstelle
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Vorlage Nr.: 2018/0145 Erhöhung der Mittel Clearingstelle Skf/akuter Bedarf Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.03.2018 17 x Die Stadtverwaltung erstellt bis zum Herbst 2018 ein Konzept für die Fortführung der Aufgaben zum Thema „Häusliche Gewalt“ in Karlsruhe unter Berücksichtigung folgender Fragen: - Welcher Handlungsbedarf ergibt sich für die Kommune aus der am 1.2. 2018 in Kraft getrete- nen „Istanbuler (EU-)Konvention“ zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen? Welche Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen im sozialen Nahbereich schätzt die Karlsruher Stadtverwaltung als besonders wichtig ein? - Wie sollen die umfassender werden Aufgaben, zum Beispiel die Koordination der Maßnahmen sowie der steigende Kommunikations- und Ressourcenbedarf, geleistet werden? - Klärung der eventuell neuen Anforderungen, die sich ergeben aus A) steigenden Fallzahlen und B) den besonderen Problemlagen, zum Beispiel Hochrisikofälle, Zunahme von betroffenen Kin- dern bei häuslicher Gewalt sowie Opfer und Täter mit Migrationshintergrund? - Welche Maßnahmen Zur Gewaltprävention ergreift die Stadt bisher und welche sollen kurz- und mittelfristig im Bereich „Häusliche Gewalt“ umgesetzt werden? - Von welcher Entwicklung bei den Fallzahlen von Gewalt im „häuslichen Bereich“ geht die Stadtverwaltung bei ihrer Planung aus? Sachverhalt / Begründung: Sechs Jahre nach der Ratifizierung der EU-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich („Istanbuler Konvention“) ist diese nun auch in Deutschland wirk- sam. Ihre Umsetzung erfordert Maßnahmen von Prävention, Bildung, Hilfsangeboten und funktionie- render Strafverfolgung auf allen gesellschaftlichen Ebenen. In Karlsruhe hat das Projekt „Häusliche Gewalt“ die genannten Aufgaben 17 Jahre im „Projektstatus“ erfüllt und sehr erfolgreiche Arbeit geleistet. „Das dokumentierte Fallgeschehen muss als die Spitze des Eisbergs betrachtet werden“ lautete 2016 das Resümee. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den befassten Einrichtungen sind hoher psychischer Belastung, Überarbeitung und Personalmangel ausgesetzt. Diese Situation spitzt sich angesichts erhöhter Fallzahlen und besonderer Problemlagen zu. Ein darauf ausgerichtetes Konzept ist notwendig. Dem gilt es auch im Doppelhaushalt Rechnung zu tragen. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos