Instandhaltungsvertrag für Lichtsignalanlagen: Verlängerung des bestehenden Vertrages

Vorlage: 2018/0138
Art: Beschlussvorlage
Datum: 14.03.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Tiefbauamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.04.2018

    TOP: 19

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Instandhaltungsvertrag für Lichtsignalanlagen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2018/0138 Verantwortlich: Dez.6 Instandhaltungsvertrag für Lichtsignalanlagen Verlängerung des bestehenden Vertrages Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Bauausschuss 23.03.2018 9 X vorberaten Gemeinderat 24.04.2018 19 X Beschlussantrag Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Bauausschuss die Vergabe folgender Arbeiten: Verlängerung des bestehenden Instandhaltungsvertrages für Lichtsignalanlagen an die Firma Siemens AG, Niederlassung Karlsruhe abschließend mit 896.920 Euro/Jahr Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 896.920 Euro/Jahr (Vertragsdauer 10 Jah- re) 896.920 Euro/Jahr Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: Projekt: 1.660.54.10.02.02 (u. a.) Kontenart:42120000 Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1.1 Kurzbeschreibung des Bauvorhabens und der Leistungen Für den Betrieb und die Instandhaltung der Signalanlagen wurde mit Genehmigung des Ge- meinderates vom 30. November 2004 ein Instandhaltungsvertrag mit der Firma Siemens AG abgeschlossen. Dieser Vertrag soll nun um weitere 10 Jahre verlängert werden. Im Vorfeld dazu wurden am bisherigen Vertrag die technischen Inhalte, die sich aus Veränderungen, zum Beispiel in der Steuertechnik, ergeben, entsprechend angepasst. Alle anderen Regelun- gen wurden unverändert in den neuen Vertrag übernommen. Dies betrifft insbesondere die Wartungsintervalle, die Einzelkosten der jeweiligen Bau-/Ersatzteile und auch die Erhöhungs- klausel zur Anpassung der vereinbarten Instandhaltungspreise. Ebenfalls sind die Störungsbe- seitigung, der Notfalldienst und die Rufbereitschaft inhaltlich gleichgeblieben und werden somit auch weiterhin Vertragsbestandteil sein. Einer Vergabe an die Firma Siemens AG liegen die nachfolgend aufgeführten Besonderheiten zu Grunde. Der Bau von Signalanlagen einschließlich Programmierung und Steuerungstechnik wird bei Anlagen, die nicht an den zentralen Verkehrsrechner angeschlossen sind, grundsätzlich dem Wettbewerb unterzogen. Dem jeweiligen Hersteller wird auch die anschließende Wartung und Instandhaltung übertragen. Diese Vorgehensweise wurde bei circa 40 Signalanlagen praktiziert. Daher sind die Anlagen anderer Hersteller nicht Bestandteil des hier zur Verlänge- rung anstehenden Vertrages. Etwa 210 Anlagen im Stadtgebiet sind an den zentralen Verkehrsrechner angeschlossen und werden über diesen gesteuert und überwacht. Da die Steuerung in den Anlagen als auch die Steuerung des Zentralrechners zwingend mit einander verbunden sind, können diese Anla- gen auch nur vom Hersteller der Firma Siemens AG gewartet werden (Dritten wird auf die Steuerungssoftware kein Zugriff gewährt). Zu den oben genannten technischen Gründen kommen noch Aspekte der Verkehrssicherheit hinzu. Nach § 45 StVO werden Lichtsignalanlagen verkehrsrechtlich angeordnet. Im Störungsfall sind Sicherheitsdefizite vorhanden, die möglichst schnell zu beseitigen sind. Die VDE 0832, die von der elektronischen Seite für Lichtsignalanlagen gültig ist, fordert für die Instandhaltung und Störungsbeseitigung Fachpersonal, das entsprechend geschult sein muss und die notwendige anlagenspezifische Erfahrung mitbringt. Die Forderungen sind nur von dem Hersteller der Lichtsignalanlagen, der Firma Siemens AG, zu erfüllen (Technische Gründe und Kompatibilitätsaspekte). 1.2 Vergabeart Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 a Absatz 3 Nr. 3 lit. b) VOB/A-EU Laufzeit: 10 Jahre Ergänzende Erläuterungen Seite 3 1.3 Angebotsbeurteilung mit Vergabevorschlag: Die Firma Siemens AG hat ein wirtschaftliches Angebot im Rahmen des aktualisierten Ver- tragsentwurfes abgegeben. Aus den unter Ziffer 1.1 dargelegten Gründen und Kompatibili- tätsaspekten folgt, dass die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, die Gegenstand des Auftrags sind, technische und verkehrsrechtliche Besonderheiten aufweisen und zum ande- ren aufgrund dieser technischen Besonderheiten es unbedingt erforderlich ist, den Auftrag an ein bestimmtes Unternehmen (hier: Siemens AG) zu vergeben. Die rechtliche Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb liegt hier vor und begründet sich aus § 3 a Absatz 3 Nr. 3 lit. b) VOB/A-EU. Die Firma Siemens AG verfügt über die erforderli- che Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie Personal und Gerät, um die Ar- beiten ordnungs- und termingemäß ausführen zu können. Die Unbedenklichkeitsbeschei- nungen liegen vor. Das Tiefbauamt schlägt daher vor, hierauf den Zuschlag zu erteilen. Ein Hinweis über eine Vergabesperre bei der Melde- und Informationsstelle liegt nicht vor. 1.4 Angaben über die Finanzierung (Haushaltsmittel, Verpflichtungsermächtigungen, Zuschüsse): Der Aufwand in Höhe von 869.920 Euro/Jahr wird im Ergebnishaushalt auf den PSP- Elementen 1.660.54.10.02 u. a. (Verkehrssignalanlagen, Betrieb/Unterhaltung Gemein- destraßen) verbucht. Die erforderlichen Mittel stehen zur Verfügung oder werden in den künftigen Jahren zur Ver- fügung gestellt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: 1. Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Bauausschuss die Vergabe folgender Arbeiten: Instandhaltungsvertrag für Lichtsignalanlagen Verlängerung des bestehenden Vertrages an die Firma: Siemens AG, Niederlassung Karlsruhe abschließend mit: 896.920 Euro/Jahr Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen. 2. Der Aufwand in Höhe von 896.920 EUR/Jahr ist wie folgt zu verrechnen: Bei verschiedenen PSP-Elementen 1.660.54.10.02.02 u.a. (Verkehrssignalanlagen, Betrieb/Unterhaltung Gemeindestraßen)

  • Abstimmungsergebnis TOP 19
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 19
    Extrahierter Text

    Niederschrift 49. Plenarsitzung Gemeinderat 24. April 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 19 der Tagesordnung: Instandhaltungsvertrag für Lichtsignalanlagen: Ver- längerung des bestehenden Vertrages Vorlage: 2018/0138 Beschluss: 1. Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Bauausschuss die Vergabe folgender Arbeiten: Instandhaltungsvertrag für Lichtsignalanlagen Verlängerung des bestehenden Vertrages an die Firma: Siemens AG, Niederlassung Karlsruhe abschließend mit: 896.920 Euro/Jahr Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen. 2. Der Aufwand in Höhe von 896.920 EUR/Jahr ist wie folgt zu verrechnen: Bei verschiedenen PSP-Elementen 1.660.54.10.02.02 u. a. (Verkehrssignalanlagen, Betrieb/Unterhaltung Gemeindestraßen) Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 zur Behandlung auf, verweist auf die er- folgte Vorberatung im Bauausschuss und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest. – Das ist einstimmig. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 23. Mai 2017