Ganztagesgrundschulen: Tageslicht im Freien und gute Beleuchtung in Innenräumen
| Vorlage: | 2018/0129 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 14.03.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.04.2018
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur gemeinsamen Anfrage KULT-Gemeinderatsfraktion GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Eduardo Mossuto (GfK) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0129 Dez. 3 Ganztagsgrundschulen: Tageslicht im Freien und gute Beleuchtung in Innenräumen Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 24.04.2018 46 x 1. Wie viel Zeit verbringen Schülerinnen und Schüler während eines Schultags in der Ganztagsgrundschule in etwa an der frischen Luft, aufgeschlüsselt nach Jahreszei- ten und den jeweiligen Klassenstufen? Der Verwaltung liegen hierzu keine Daten vor, da es sich um den Bereich des inneren Schulbe- triebs handelt, der in die Verantwortung der jeweiligen Schulleitung fällt. Nach Mitteilung des Geschäftsführenden Schulleiters liegen auch diesem keine Daten vor. Prinzipiell gehören zum rhythmisierten Tagesablauf einer Ganztagsschule auch Bewegungspausen – in der Regel zwei am Vormittag. Nach Mitteilung des Geschäftsführenden Schulleiters sind die Aufenthaltszeiten im Freien Jahreszeiten unabhängig. Nur bei Niederschlägen sei es einigen Grundschulen nicht möglich, die Pausen im Freien durchzuführen. Auch während der Mittagspause besteht die Möglichkeit für die Kinder, sich im Freien zu be- wegen. Dies erfolge auch am Tagesbedarf des einzelnen Kindes orientiert mit verschiedenen Auswahlmöglichkeiten, sodass Kinder individuell entscheiden können. Klassenstufenbezogen gibt es dabei keine Unterschiede. 2. Gibt es dabei täglich Aktivitäten wie Sport, Spiele, Unterricht, die regelmäßig im Freien stattfinden? Nach Mitteilung des Geschäftsführenden Schulleiters ist dies in den Bewegungspausen grund- sätzlich der Fall. Nicht nur durch die fest stationierten Bewegungsangebote an den jeweiligen Schulen auf dem Pausengelände, sondern auch durch zusätzliche Bewegungsmaterialien („Spielekisten“), die zum Einsatz kommen. Viele Grundschulen in Karlsruhe haben das Zertifikat „Grundschule mit sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunkt“ und beziehen auch in den Unterricht Bewegungselemente und Angebote ein. 3. Werden mit künstlicher Beleuchtung an allen Arbeitsplätzen in der Schule mindes- tens 500 lux erreicht? Grundlagen für Beleuchtungsanlagen sind die geltenden Normen und Richtlinien. Demnach wird bei der Planung und Errichtung von Beleuchtungsanlagen an Arbeitsplätzen (Un- terrichtsräume sowie Räume für Lehrkräfte) von folgenden Mindest-Beleuchtungsstärken aus- gegangen. Bei Berücksichtigung des Wartungsfaktors kann davon ausgegangen werden, dass Ergänzende Erläuterungen Seite 2 die tatsächlichen Beleuchtungsstärken, über den betrachteten Lebenszyklus von Leuchtmitteln, ca. 10 -20 % über den genannten Werten liegen. 300 Lux (Liste nicht abschließend): Unterrichtsräume in Grund- und weiterführenden Schulen, Musik- und Computerübungsräume, Lehrerzimmer, Büros mit tageslichtorientierten Arbeitsplätzen (in Fensternähe) 500 Lux (Liste nicht abschließend): Unterrichtsräume für Abendklassen und Erwachsenenbildung, Hörsäle, Zeichensäle, Wandtafeln (generell), Demonstrationstische, Übungsräume und Laboratorien, Handarbeitsräume, Lehr- werkstätten, Vorbereitungsräume und Werkstätten, Lesebereiche in Bibliotheken, Büros allge- mein, 4. Welche Lichtstärken und welche Lichtverteilungen werden in Klassenräumen ge- messen? Im Zuge von Abnahmen werden in Klassenzimmern stichprobenartig die horizontalen Beleuch- tungsstärken (Tische, Arbeitsflächen) und die vertikalen Beleuchtungsstärken (Wandtafeln) ge- messen. 5. Werden für die künstliche Beleuchtung Leuchtstoffröhren der gleichen Lichtfarbe verwendet (neutralweiß bzw. tageslichtweiß)? Bei der Planung und Errichtung von Beleuchtungsanlagen wird grundsätzlich von einer Lichtfar- be ausgegangen. In der Regel ist es neutralweiß. Eine gezielte Durchmischung der Lichtfarben findet nicht statt. 6. Verfügen die Klassenräume sowohl über innen liegenden Blendschutz als auch über außen liegenden Sonnenschutz? Klassenräume verfügen im Bestand in der Regel nicht über einen innen liegenden Blendschutz zusätzlich zum außen liegenden Sonnenschutz. Besteht Bedarf wegen Exposition und Nutzung der Räume durch beispielsweise Nutzung von Computer- und Medientechnik so wird ein innen liegender Blendschutz nachgerüstet. Bei Neubauvorhaben wird zunehmend je nach Nutzung, Anteil der Verglasung und Exposition ein innerer Blendschutz zeitgleich mit dem äußeren Son- nenschutz umgesetzt. 7. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, die Schulen dabei zu unterstützen, mehr schulische und unterrichtliche Aktivitäten im Freien durchzuführen. Gibt es dabei Möglichkeiten, ihnen geeignete Kooperationen zu vermitteln? In welchem Maße schulische und unterrichtliche Aktivitäten von Ganztagsgrundschulen im Freien stattfinden, hängt unter anderem von den jeweiligen Konzepten der Schulen ab. Die Stadt Karlsruhe stellt finanzielle Mittel für Kooperationen zwischen Karlsruher Schulen und Sportvereinen, Kulturschaffenden und Umweltverbänden zur Verfügung. Diese Zusammenarbeit könnte weiter ausgebaut werden, speziell unter dem Gesichtspunkt „Angebote im Freien“.
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Gemeinsame ANFRAGE KULT-Gemeinderatsfraktion GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Eduardo Mossuto (GfK) Vorlage Nr.: 2018/0129 Ganztagesgrundschulen: Tageslicht im Freien und gute Beleuchtung in den Innenräumen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.04.2018 46 x 1. Wie viel Zeit verbringen Schülerinnen und Schüler während eines Schultags in der Ganztagsgrundschule in etwa an der frischen Luft, aufgeschlüsselt nach Jahreszeiten und den jeweiligen Klassenstufen? 2. Gibt es dabei täglich Aktivitäten wie Sport, Spiele, Unterricht, die regelmäßig im Freien stattfinden? 3. Werden mit künstlicher Beleuchtung an allen Arbeitsplätzen in der Schule mindestens 500 lx erreicht? 4. Welche Lichtstärken und welche Lichtverteilungen werden in Klassenräumen gemes- sen? 5. Werden für die künstliche Beleuchtung Leuchtstoffröhren der gleichen Lichtfarbe ver- wendet (neutralweiß bzw. tageslichtweiß)? 6. Verfügen die Klassenräume sowohl über innen liegenden Blendschutz als auch über außen liegenden Sonnenschutz? 7. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, die Schulen dabei zu unterstützen, mehr schuli- sche und unterrichtliche Aktivitäten im Freien durchzuführen. Gibt es dabei Möglich- keiten, ihnen geeignete Kooperationen zu vermitteln? Durch den langen Schultag an Ganztagsschulen kann es nicht mehr allein Aufgabe der Eltern sein, für einen ausreichenden Aufenthalt der Kinder im Freien bei Tageslicht zu sorgen. Frische Luft und Tages- licht sind aber unverzichtbare Voraussetzungen für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Kin- dern. Der Aufenthalt im Freien mit Sport, Spiel und Bewegung sorgt für ein gesundes Immunsystem, gute Motorik sowie eine hohe Sehkraft. Zudem sollte in den Innenräumen der Schule auf eine möglichst tageslichtähnliche Beleuchtung ge- achtet werden. Für gesundes und lernförderliches Arbeiten im Klassenzimmer ist neben der Lichtmen- ge auch die Qualität des Lichts von Bedeutung. Dieser Aspekt wird in der Praxis bislang oft nicht aus- reichend berücksichtigt. An einem sonnigen Tag im Freien werden Beleuchtungsstärken von bis zu 100.000 Lux (lx) erzielt. In Innenräumen muss der Mensch mit wesentlich weniger Licht auskommen. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 Die meisten Menschen empfinden Beleuchtungsstärken ab 500 lx bei der Arbeit als angenehmer und motivierender. In Klassenzimmern sollten außerdem Lampen eingesetzt werden, deren gemittelte Farbtemperatur größer als 4.000 Kelvin ist. Wichtig ist, dass nur Lampen einer Farbtemperatur zum Einsatz kommen, da eine Mischung die Sehleistung negativ beeinträchtigen kann. Es muss ein Interesse der Stadt sein, negative Gesundheitsauswirkungen durch mangelnde Beleuch- tung und Freiluft im Schulalltag zu reduzieren und damit die gesunde Entwicklung der Kinder zu för- dern. Dabei sollte sie anstreben, Kooperationspartner (z.B. Krankenkassen) für präventive Maßnahmen zu gewinnen. unterzeichnet von: Erik Wohlfeil Lüppo Cramer Renate Rastätter Ekkehard Hodapp Friedemann Kalmbach Eduardo Mossuto
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Extrahierter Text
Niederschrift 49. Plenarsitzung Gemeinderat 24. April 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 41. Punkt 46 der Tagesordnung: Ganztagesgrundschulen: Tageslicht im Freien und gu- te Beleuchtung in Innenräumen Gemeinsame Anfrage: KULT, GRÜNE, GfK Vorlage: 2018/0129 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 46 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 30. April 2018