Leitfaden zur Innenentwicklung und Nachverdichtung

Vorlage: 2018/0126
Art: Antrag
Datum: 13.03.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Nordweststadt, Weststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.05.2018

    TOP: 28

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Planungsausschuss

Zusätzliche Dateien

  • SPD Leitfaden Innenverdichtung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0126 Leitfaden zur Innenentwicklung und Nachverdichtung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.05.2018 28 x Die Verwaltung erarbeitet unter Berücksichtigung sozialer, ökologischer und städtebaulicher Aspekte einen Leitfaden zur Innenentwicklung und Nachverdichtung. Dieser Leitfaden soll zur Stärkung von Transparenz und Optimierung von Planungsprozessen im Zusammenhang von Bauvorhaben auf der Grundlage des § 34 BauBG dienen. Begründung: Das aktuelle Beispiel der Diskussion um die geplante Innenverdichtung im Bereich des Franz-Rhode- Haus in der Weststadt steht exemplarisch für die Sorgen und Ängste vieler von Maßnahmen der In- nen- und Nachverdichtung betroffenen Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt. Hierbei geht es nicht nur um eine einzelne Baumaßnahmen, sondern um die grundsätzliche Frage, wie nachhaltig und ein- schneidend wir die Strukturen von gewachsenen innerstädtischen Blockbebauungen im Innenbereich verändern wollen. Im Zusammenhang mit Planungsprozessen zur Innenentwicklung und Nachverdich- tung wird häufig von betroffenen Bürgerinnen/Bürgern, aber auch von anderen Interessensgruppen ein Mangel an Transparenz und eine unzureichende Informationslage hinsichtlich der andiskutierten Planungen bemängelt. Gleichsam zeigt sich auf der Seite möglicher Investoren eine große Unzufrie- denheit bezüglich der Dauer von Planungsprozessen und des Umgangs mit Widerständen. Auch wenn jedes Planungsverfahren individuelle Antworten verlangt, könnte ein allgemein gültiger Leitfaden oder eine Satzung zur Innenentwicklung und Nachverdichtung für alle Verfahrensbeteiligter verbindliche Kriterien festlegen und dazu beitragen, bereits frühzeitig Ängste, Misstrauen und Sorgen abzubauen, Widerstände zu überwinden und Machbares von Unmachbarem abzugrenzen. Grundlage hierfür könnten bereits etablierte Systeme wie „ANANAS – Leitfaden und Checklisten zur nachhaltigen Arealentwicklung für Städte und Gemeinden“ in Zürich, „Nachhaltige Innenentwicklung für Wohnungsbau“ der Landesregierung Hessen oder „Kriterien zur Beurteilung von Nachverdichtung in Großwohnsiedlungen“ des Bezirks Neukölln/Berlin sein. unterzeichnet von: Parsa Marvi Dr. Raphael Fechler Michael Zeh

  • Stellungnahme TOP 28
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0126 Dez. 6 Leitfaden zur Innenentwicklung und Nachverdichtung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.05.2018 28 x Kurzfassung Siehe ergänzende Erläuterungen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Städtebau Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Einwohnerzuwachs, Wandel der Gesellschaft sowie Klimawandel haben bereits heute einen erheblichen Einfluss auf die Gestalt der Stadt. Der Vorrang der Innenentwicklung, den Karlsruhe schon lange verfolgt, fordert weiterhin einen flächensparenden Umgang mit den Flächenres- sourcen. Im Räumlichen Leitbild wurden hierfür übergeordnet Ziele und Strategien formuliert, wie Wachstum mit Qualität und einer zeitgleichen Aufwertung des Freiraums verbunden wer- den können. Dies auch im Hinblick auf die negativen Effekte des Klimawandels, denen entge- genwirkt werden soll. Wo Neues entsteht, bietet sich die Gelegenheit, Altes aufzuwerten. Daher stehen die Sanierung älterer Quartiere sowie die Weiterentwicklung und städtebauliche Ergän- zung bestehender Stadtteile im Mittelpunkt der Strategie „Mehr Wohnen“ des Räumlichen Leitbildes. Wesentliche Flächenpotenziale in den Bestandsquartieren wurden u. a. in der Wald- und Nordweststadt aufgezeigt. Hier wurden in separaten Prozessen die qualifizierte Innenent- wicklung mit den Bewohnern, aber auch den Grundstückseigentümern und Investoren und der Verwaltung gemeinsam erarbeitet. Diese Vorgehensweise ist jeweils räumlich auf einzelne Quartiere und Stadtteile immer passge- nau zugeschnitten. Bei projektierten Vorhaben der Innenentwicklung werden die Investoren und privaten Bauherren für die für den Ort angemessenen städtebaulichen Dichten sensibilisiert und ein Augenmerk auf eine hochwertige Innenentwicklung gelegt. Bei Vorhaben, die die Schaffung neuen Planungsrechts voraussetzt, hat sich die Praxis mit vorgeschalteten konkurrierenden Ver- fahren bewährt, um eine entsprechende Qualität zu sichern. Bei Entwicklungen, die innerhalb des bestehenden Planrechtes zulässig sind, werden die Vorha- benträger für verträgliche Dichten sensibilisiert und beraten, sofern die Vorhabenträger vor einer Bauantragstellung zur Beratung auf die Verwaltung zukommen. Hier wird in der Regel auch immer darauf hingewiesen, den Kontakt frühzeitig mit dem Bürgerverein bzw. der betroffenen Nachbarschaft zu suchen. So z. B. beim Vorhaben Sophiencarré, bei dem die Bauherren aktiv auf den Bürgerverein und Nachbarschaft zugegangen sind. Es ist richtig, dass dennoch eine Vielzahl privater Maßnahmen ohne Einbindung oder Information der Bürgerschaft umgesetzt werden und nicht den formulierten Zielen des Räumlichen Leitbildes entsprechen. Dies greift vor allem in Bereichen, die nach § 34 BauGB zu beurteilen sind. Nicht das gesamte Stadtgebiet ist planungsrechtlich gesichert. Zum Schutz wertvoller Grünstrukturen in §34er-Gebieten kommt grundsätzlich auch das In- strument der kommunalen Satzung in Betracht. Zur Einführung einer "Grünsatzung" bzw. „Freiflächengestaltungssatzung“ gibt es in der Verwaltung entsprechende Überlegungen. Nach erster Prüfung rechtlicher Aspekte könnte die Stadt diese für Teile des Gemeindegebiets, nicht aber stadtweit aufstellen. Entsprechend sieht es die Ermächtigungsgrundlage in der Landesbau- ordnung § 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 vor. Denkbar ist auch die Aufstellung einer Satzung als einfa- cher Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB für bestimmte Stadtquartiere, die beispielsweise einen besonders erhaltenswerten Baumbestand aufweisen. Das Thema anzugehen, ist aus Sicht der Stadtverwaltung in jedem Fall wichtig und zu forcieren. Leider werden derzeit – hinsichtlich der zahlreichen bereits begonnenen, prioritären Projekte und Verfahren – keine ausreichenden Ka- pazitäten gesehen, die Bearbeitung dieser Fragestellung in den nächsten Monaten zu starten. Als kurzfristig greifendes und flächendeckend wirksames Instrument kommt diese Form der Grünsatzung daher nicht in Betracht. Des weiteren sollen mit dem anstehenden Projekt „Wohnpotenzialatlas“ mit Hilfe eines exter- nen Gutachtens bis 2019 mögliche Innenentwicklungspotenziale im gesamten Stadtgebiet von Karlsruhe gesichtet und deren Aktivierbarkeit bewertet werden. Im Fokus stehen hierbei neben den Garagenhöfen auch die Potenzialflächen, die im Zuge des „Ränder-Scans“ von der Stadt- verwaltung im Innenbereich gesichtet worden sind und die nicht der Fortschreibung des FNP Ergänzende Erläuterungen Seite 3 2030 dienen. Darüber hinaus wird das 3-D-Modell der Stadt Karlsruhe zum Einsatz kommen, um gezielt Aufstockungsmöglichkeiten bei Bestandsgebäuden aufzuzeigen. Aktuell befindet sich die Stadtverwaltung in der Ausschreibungsphase des Gutachtens. Bis Ende des Jahres 2018 sollen die Potenzialflächen in Form von Steckbriefen vorliegen und bis Frühjahr 2019 auf ihre Aktivierbarkeit bewertet werden. Bis Mitte 2019 sollen die Ergebnisse in dem „Karlsruher Wohnpotenzialflächenatlas (KaWoPA) mit Aktivierungsleitfaden“ zusammengefasst und in der Praxis an einer Flächenmobilisierung überprüft werden. Hier ist dann im Einzelfall zu prüfen, wie die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig in die weiteren Planungsüberlegungen miteinbezogen werden kann, um den Ängsten der Anwohner zu begegnen. Um die in der FNP-Fortschreibung angedachten Dichten für die Wohnbauflächen zu veranschau- lichen, wird der Nachbarschaftsverband zeitnah eine Broschüre mit „best practice“ Beispielen unterschiedlicher Wohndichten veröffentlichen. Inwieweit ein „Leitfaden der Innenentwicklung“ die Akzeptanz für Projekte der qualifizierten Innenentwicklung fördern und in die vorhandene und geplante Strategien und Projekte einge- bettet werden können, ist im Zuge des Antrages nicht zu beantworten. Hierfür wäre ein eigenes Projekte aufzusetzen, mit entsprechenden Haushaltsmitteln bzw. Stellenanteilen hinterlegt. In- nerhalb der Verwaltung liegt der Schwerpunkt bei der Umsetzung der Strategie „Mehr Woh- nen“ des Räumlichen Leitbildes, um mit einer Vielzahl an Projekten innerhalb des Bestandes und an den Rändern neues Planrecht und die darauf folgenden Voraussetzung für dringend benötig- ten Wohnraum zu schaffen. Die Prüfung und Umsetzung des Antrages kann nicht ergänzend, sondern nur zu Lasten bestehender Planungsprozesse geleistet werden. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass ein Leitfaden für die Beurteilung eines konkreten Bauvorhabens nach § 34 BauGB rechtlich unverbindlich wäre. Die in § 34 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB genannten Kriterien sind dahingehend abschließend.

  • Protokoll TOP 28
    Extrahierter Text

    Niederschrift 50. Plenarsitzung Gemeinderat 15. Mai 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 25. Punkt 28 der Tagesordnung: Leitfaden zur Innenentwicklung und Nachverdichtung Antrag: SPD Vorlage: 2018/0126 Beschluss: Verwiesen in den Planungsausschuss Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 28 zur Behandlung auf. Im Einvernehmen mit den Antragstellern verweise ich den Antrag zur Vorberatung in den Planungsausschuss. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 28. Mai 2018