Kontrolle der ambulanten Pflege in Karlsruhe

Vorlage: 2018/0125
Art: Anfrage
Datum: 13.03.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.04.2018

    TOP: 45

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • FDP Kontrolle Ambulante Pflege
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0125 Kontrolle der ambulanten Pflege in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.04.2018 45 x Wer evaluiert Qualität und Leistungsangebot der ambulanten Pflegeanbieter in Karlsruhe? Die Pflege in unserem Land ist ein gesamtgesellschaftliches Thema. Eine Qualitätskontrolle der Pflege ist keine Gängelung der Anbieter sondern eine Garantievereinbarung für die Nutzerinnen und Nutzer. Die stationäre Pflege wird von den Kassen evaluiert und kotrolliert. Es ist uns nicht ersichtlich, wer die Qualitätskontrolle bei den ambulanten, freien Anbietern übernimmt. Da die Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt die Wahlfreiheit behalten sollen, möchten wir wissen, wie die Qualität garantiert werden kann. unterzeichnet von: Tom Høyem Thomas H. Hock Karl-Heinz Jooß Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 45
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0125 Dez. 3 Kontrolle der ambulanten Pflege in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 24.04.2018 45 x Wer evaluiert Qualität und Leistungsangebot der ambulanten Pflegeanbieter in Karls- ruhe? Die Qualitätsprüfung der stationären Pflegeheime und aller ambulanter Pflegedienste ist Aufga- be des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und des Prüfdienstes des Verbands der privaten Krankenversicherung. Im Rahmen des Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III) wurden die Prüfrechte ausgeweitet und in den §§ 104 und 104a Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) verankert. Den Qualitätsprüfungen des MDK und des PKV Prüfdienstes liegt ein beratungsorientierter Prüf- ansatz zugrunde. Die Qualitätsprüfungen bilden eine Einheit aus Prüfung, Beratung und Emp- fehlung von Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung. Die Regelprüfung der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen erfolgt einmal jährlich, zudem können jederzeit Anlassprüfungen aufgrund vorliegender Beschwerden durchgeführt werden. Zur Überprüfung der Qualität in stationären Einrichtungen hat die Heimaufsichtsbehörde beim Ordnungs- und Bürgeramt ein eigenständiges Prüfrecht gemäß § 17 Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG).

  • Protokoll TOP 45
    Extrahierter Text

    Niederschrift 49. Plenarsitzung Gemeinderat 24. April 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 40. Punkt 45 der Tagesordnung: Kontrolle der ambulanten Pflege in Karlsruhe Anfrage: FDP Vorlage: 2018/0125 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 45 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 30. April 2018