Lärmbelästigung durch Auto-Poser

Vorlage: 2018/0123
Art: Anfrage
Datum: 12.03.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.04.2018

    TOP: 40.2

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE Auto-Poser
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0123 Auto-Poser: Lärmbelästigung durch Auto-Poser Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.04.2018 40.2 x 1. Wie schätzt die Verwaltung die aktuelle Lärm- und Gefahrensituation durch Auto-Poser in Karlsruhe ein? 2. Wo befinden sich Belastungsschwerpunkte durch Auto-Poser? 3. Wie wird derzeit mit Beschwerden über Autos und Motorräder, die durch gezielte Maßnah- men laut gemacht wurden, umgegangen? An welche Stelle können sich Bürger*innen derzeit wenden, wenn sie unter einer solchen Lärmbelästigung leiden und wie wird mit konkreten Be- schwerden verfahren? 4. Welche Möglichkeiten sind der Stadtverwaltung aus anderen Kommunen bekannt, a) um Beschwerden über Lärmbelästigung durch laute Motoren möglichst niederschwellig zu melden b) um effektiv gegen Lärmbelästigungen durch manipulierte Autos und Motorräder und Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Auto-Poser vorzugehen? 5. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Maßnahmen aus Punkt 4. für das Vorgehen gegen Auto- Poser in Karlsruhe ein? Nach Einschätzung der Grünen Fraktion hat die Zahl der Auto-Poser zugenommen, die durch in ihrer Lautstärke manipulierte Autos oder Motorräder andere Teilnehmer*innen des Straßenverkehrs ge- fährden und Anwohner*innen belästigen. Insbesondere für andere Verkehrsteilnehmer*innen wie Fahrradfahrer*innen, die im Straßenverkehr durch laut anfahrende Autos erschrecken, besteht eine konkrete Gefährdungssituation. Aber auch Anwohner*innen, die vor allem nachts stark unter den Lärmspitzen durch getunte Motoren leiden, wissen sich oft nicht zu helfen. Zudem kommt es häufig zu gefährlichen Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit durch Auto-Poser. Beispielsweise in der Nähe des Europaplatzes, am Mühlbur- ger Tor, im Passagehof sowie auf der Kaiserallee fahren regelmäßig sehr laute und schnelle Fahrzeuge. Grundsätzlich ist die Polizei für den fließenden Verkehr zuständig. Viele Menschen, die sich von Lärm belästigt fühlen, sehen eine Beschwerde bei der Polizei jedoch als hohe Hürde an. Auch möchten viele Menschen bei der konkreten Benennung von Nummernschildern lärmender Fahrzeuge anonym blei- ben. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 Maßnahmen, um Belästigung durch Auto-Posing zu reduzieren, sind aus Kommunen wie Hamburg oder Mannheim bekannt. In Mannheim wurden beispielsweise Auto-Poser verstärkt und gezielt über einen längeren Zeitraum kontrolliert, begleitet mit Öffentlichkeitsarbeit. unterzeichnet von: Zoe Mayer Johannes Honné Ekkehard Hodapp

  • Stellungnahme TOP 40.2
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0123 Dez. 2 Lärmbelästigung durch Auto-Poser Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 24.04.2018 40.2 x 1. Wie schätzt die Verwaltung die aktuelle Lärm- und Gefahrensituation durch Auto- Poser in Karlsruhe ein? Das sogenannte „Auto-Posing“ wurde im letzten Jahr auch in Karlsruhe ein Thema. Die Zahl der eingegangenen Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern ist jedoch relativ gering. Anlass für die Beschwerden sind überwiegend die von den Fahrzeugen beziehungsweise durch die Fahr- weise der in der Regel männlichen Fahrzeugführer verursachten Lärmbelästigungen. 2. Wo befinden sich Belastungsschwerpunkte durch Auto-Poser? Insbesondere aus dem Bereich der Amalienstraße, aber auch der Eckener Straße und der Hans- Thoma-Straße (mit Bezug auf den Passagehof) sind vor allem in den Sommermonaten des ver- gangenen Jahres Anwohnerbeschwerden eingegangen. 3. Wie wird derzeit mit Beschwerden über Autos und Motorräder, die durch gezielte Maßnahmen laut gemacht wurden, umgegangen? An welche Stelle können sich Bür- ger*innen derzeit wenden, wenn sie unter einer solchen Lärmbelästigung leiden und wie wird mit konkreten Beschwerden verfahren? Betroffene Bürgerinnen und Bürger können sich im Akutfall an das Polizeipräsidium Karlsruhe wenden (entweder über die Telefonnummer 110 oder das zuständige Polizeirevier). Darüber hinaus können Beschwerden auch an das Ordnungs- und Bürgeramt gerichtet werden. Das Ordnungs- und Bürgeramt ist mit seinen Fachbereichen Verkehrsüberwachung und Kom- munaler Ordnungsdienst im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten involviert. Der Bereich der Verkehrsüberwachung reagiert bei entsprechenden Auffälligkeiten gegebenenfalls mit einer Verkehrsdatenerhebung, die Basis für die Durchführung mobiler Geschwindigkeitskontrollen sein kann. In Bereichen, in denen dem Kommunalen Ordnungsdienst ein eigenes Anhalterecht zusteht, wie beispielsweise in den Fußgängerzonen, werden durch die Bediensteten entspre- chende Kontrollen durchgeführt. Für Kontrollaktionen im fließenden Verkehr ist jedoch ausschließlich das Polizeipräsidium Karls- ruhe zuständig. Entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung werden vom Ordnungs- und Bür- geramt daher an das Polizeipräsidium Karlsruhe weitergeleitet, mit dem auch bei diesem Thema ein enger Austausch gepflegt wird. Zudem übermittelt der Kommunale Ordnungsdienst ent- sprechende Feststellungen und Hinweise aus der eigenen Streifentätigkeit an das Polizeipräsidi- um Karlsruhe. In einer Stellungnahme vom November 2017 teilte das Polizeipräsidium Karlsruhe mit, dass dort im Zeitraum von Mitte Juni 2017 bis Ende August 2017 insgesamt fünf Hinweise über mögliche Autorennen oder das „Auto-Posing“ eingegangen sind. Diese Erkenntnisse wurden zum Anlass Ergänzende Erläuterungen Seite 2 ____________________________________________________________________________________________________ für entsprechende Kontrollaktionen im Stadtgebiet genommen. Bei insgesamt sieben Kontrollen im Zeitraum vom 19. Juli 2017 bis zum 27. Oktober 2017 wurden zehn Ordnungswidrigkeiten- anzeigen erstellt, acht Verwarnungen erteilt und in sieben Fällen die zuständigen Fahrerlaubnis- behörden informiert, die prüft inwieweit fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen notwendig sind. Die Prüfung der Fahrerlaubnisbehörde ist noch nicht abgeschlossen. Das Polizeipräsidium wird die weitere Entwicklung genauestens beobachten und das Ordnungs- und Bürgeramt über mögliche Erkenntnisse zeitnah informieren. 4. Welche Möglichkeiten sind der Stadtverwaltung aus anderen Kommunen bekannt, a) um Beschwerden über Lärmbelästigung durch laute Motoren möglichst nieder- schwellig zu melden b) um effektiv gegen Lärmbelästigungen durch manipulierte Autos und Motorräder und Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Auto-Poser vorzugehen? Ein interkommunaler Austausch fand bislang zu dem Thema „Auto-Posing“ noch nicht statt. Über die Situation oder mögliche Konzepte aus anderen Städten liegen daher bei der Stadt Karlsruhe bislang keine Erkenntnisse vor. Das Thema wird deswegen von der Stadt Karlsruhe auf der nächsten Sitzung der Großstadt- Ordnungsämter aus Baden-Württemberg als Tagesordnungspunkt eingebracht. 5. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Maßnahmen aus Punkt 4. für das Vorgehen gegen Auto-Poser in Karlsruhe ein? Die Stadtverwaltung wird nach dem interkommunalen Austausch und in Rücksprache mit der Polizei prüfen, inwieweit weitere Maßnahmen auch in Karlsruhe zum Einsatz kommen könnten.

  • Protokoll TOP 40
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    Niederschrift 49. Plenarsitzung Gemeinderat 24. April 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 35. Punkt 40 der Tagesordnung: Auto-Poser: TOP 40.1 Poser-Szene in Karlsruhe Anfrage: FDP Vorlage: 2018/0108 TOP 40.2 Lärmbelästigung durch Auto-Poser Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2018/0123 TOP 40.3 Missstände in der Kaiserpassage Anfrage: GfK Vorlage: 2018/0117 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkte 40.1, 40.2 und 40.3 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 30. April 2018