Arbeitsgruppe "Zuschüsse Kinderbetreuung" Offene HSPKa-Maßnahmen
| Vorlage: | 2018/0091 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.02.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.04.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anlage 2017 2018 2019 2020 2021 2022 gesamt 2017-2022 Ax Überarbeitung der Regelungen für die Zuschüsse zur Kinderbetreuung Die Arbeitsgruppe hat bezüglich der im HSPKa entwickelten Maßnahmen den Auftrag, die im Rahmen des Prozesses entwickelten und e ingebrachten Maßnahmen einzelnzu analysieren, zu bewerten und gegebenenfalls zu modifizieren. Dez. 3SJBSuSKons 854.075 2.228.798 5.953.239 7.049.691 7.237.024 7.430.706 30.753.532 2017 2018 2019 2020 2021 2022 gesamt 2017-2022 M11_OVWett Ertragssteigerung THH 4000 - Rücknahme der Ermäßigung / Entgelterhöhung für die Ergänzende Betreuung an Grundschulen Die Entgelte für die Ergänzende Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule wurden zum 01.09.2014 (für das Erstkind) nach unten geglättet. Gleichzeitig wurden die Beiträge für die Nutzung von Kita ́s zum 01.01.2014, zum 01.01.2015 und zum 01.01.2016 angeho ben. Die Erhöhung der Entgelte muß gesamtstädtisch geregelt werden. Die angegebene Ertragssteigerung ist nur für den Bereich der OV Wettersbach berechnet. Ertrags- steigerung 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 36.000 M4_Kons Geschwisterermäßigung um 50% reduzieren Derzeit wird für Mehrfachbelegungen innerhalb einer Familie am Badischen KONServatorium und der Jugendmusikschule eine Ermäßigu ng gewährt, die mit dem Satz von 10% pro Belegung bei zwei Belegungen beginnt und sich dann in 10% Schritten auf drei und mehr Belegungen f ortsetzt. Zukünftige soll die Mehrfachermäßigung - beginnend ab zwei Belegungen inerhalb einer Familie - in 5% Schritten umgesetzt werden . Für die Familien erhöht sich der Gebührenanteil entsprechend (inklusive Gebührenanpassung im ersten Jahr dann um mindestens 8% und mehr ). Mit einem evtentuellen Belegungsrückgang muss gerechnet werden, was ggf. durch mangelnde Deputatsauslastung (Gebühreneinnahme) bei gleich bleibenden Personalkosten zu Kostenstei g erun g en führen kann Ertrags- steigerung 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 300.000 M25_SJB Erhöhung der Benutzungsentgelte für städtische Horte (Nachmittagshort und für Nachmittagshort plus Ergänzende Betreuung) ab 01.01.2017 Erhöhung der Benutzungsentgelte für Nachmittagshort Erstkind von 134 Euro auf 160 Euro und für Dritt- und weitere Kinder von 50 Euro auf 70 Euro. Der Zweitkindbetrag bleibt bei 94 Euro. Für Nachmittagshort plus Ergänzende Betreuung Erstkind von 167 Euro auf 200 Euro und für Drittkind- und weitere Kinder von 50 Euro auf 70 Euro. Der Zweitkindbetrag bleibt bei 113 Euro. Durch die Erhöhung des Entgelts für Drittk inder wird der Essensanteil erwirtschaftet. Ertrags- steigerung 340.000 340.000 340.000 340.000 340.000 340.000 2.040.000 M2_SuS Streichung der Entgeltbefreiung in der Ergänzenden Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule Das Land garantiert in der Verlässlichen Grundschule eine verbindliche Unterrichtszeit (2. - 5. Schulstunde). Zur besseren Vere inbarkeit von Familie und Beruf bietet die Stadt Karlsruhe in der 1., 6. und 7. Schulstunde eine bedarfsgerechte Betreuung an. Aktuell werden 250 ein kommensschwächer e Familien mit Karlsruher Kinderpass oder Arbeitslosengeld-II-Bescheid von den Entgeltzahlungen befreit. Von einer Streichung der Anerkennung des Karlsruher Kinderpasses und des Arbeitslosengeld-II-Bescheides als Befreiungsgrundlage in der Ergänzenden Betreuung wären rd. 1 0% der Kinder betroffen.Die Maßnahme wird ab dem Schul j ahr 2017/18 um g esetzt. Ertrags- steigerung 39.300 108.000 108.000 108.000 108.000 108.000 579.300 M5_SuS Streichung der Geschwisterkindermäßigung in der Ergänzenden Betreuung an Grundschulen und in der flexiblen Nachmittagsbetreuung an Ganztagsgrundschulen Wenn Geschwisterkinder einer Familie gleichzeitig eine Einrichtung wie Kindertagesstätte, Schülerhort oder flexible Nachmittags betreuung eines externen Anbieters besuchen, haben Eltern aktuell die Möglichkeit, eine Geschwisterkindermäßigung für das Kind, das die Ergänzende Betre uung bzw. die Nachmittagsbetreuung (16 -17:30 Uhr) an einer Ganztagsgrundschule besucht, zu beantragen. Von einer Streichung der Geschwisterk indermäßigung sind rund 285 Eltern betroffen. Die mtl. Mehrbelastung für die Eltern würde sich auf 9 bis 14 Euro belaufen. Die Entgeltstaffelung innerh alb dieser beiden Angebote bleibt bestehen. Die Maßnahme wird zum Schuljahr 2017/18 umgesetzt. Ertrags- steigerung 18.000 48.000 48.000 48.000 48.000 48.000 258.000 M2_SJB Bei konsequenter Umsetzung von Ganztagsgrundschulen können die sonstigen Leistungen für Schulkinder aus verschiedenen Projekten entfallen Bei konsequenter Umsetzung von Ganztagsgrundschulen können die sonstigen Leistungen für Schulkinder wie beispielsweise die Zusc hüsse für die Hausaufgabenbetreuung, Theaterprojekte, Schülerhorte, Beschulung unbegleitete minderjährige Flüchtlinge etc. entfallen. Aufwands- senkung 0 0 2.306.255 2.363.911 2.423.009 2.483.584 9.576.760 M24_SJB Reduzierung der Förderung von Ausbildungsplätze des Modellversuchs "praxisintegrierte Ausbildung von Erzieherinnen und Erzieher" Ab 01.09.2019 werden bei der Stadt Karlsruhe für die eigenen städtischen Einrichtungen nur noch 4 statt bisher 7 praxisintegrie rte Ausbildungsplätze für Erzieherinnen und Erzieher (PIA's) angeboten. Zum gleichen Zeitpunkt werden bei freien Träger von Kindert ageseinrichtungen nur noch 46 statt 93 PIA's bezuschusst. Damit werden die Plätze von bisher 100 Plätze auf 50 reduziert. Die "Richtlinie der St adt Karlsruhe für die Förderun g von Kinderta g esstätten und Kinderkri pp en" im Teil B, Ziffer 1 Nr. I ist zu ändern . Aufwands- senkung 0 0 211.941 881.976 1.624.316 2.173.857 4.892.090 M32_SJB Streichung der Förderung von Ausbildungsplätze des Modellversuchs "praxisintegrierte Ausbildung von Erzieherinnen und Erzieher" -> Erweiterung zu M24_SJB Ab 01.01.2017 werden bei der Stadt Karlsruhe für die eigenen städtischen Einrichtungen keine (statt bisher 7) praxisintegrierte Ausbildungsplätze fü r Erzieherinnen und Erzieher (PIA's) mehr angeboten. Zum gleichen Zeitpunkt werden bei freien Träger von Kindertageseinrichtungen keine PIA's (statt bisher 93) mehr bezuschusst. Es wird als Einsparung nur der Anteil gerechnet, der über das Einsparvolumen des Maßnahmenblattes M24_SJB (Reduzierung der PIA- Plätze um die Hälfte) hinaus reicht.-> Maßnahme PG Dezernat 3 Aufwands- senkung 400.775 1.676.798 2.883.043 3.251.803 2.637.698 2.221.265 13.071.382 Maßnahmen Amt Kurzbezeichnung der Maßnahme Kurzbeschreibung der Maßnahme Maß- nahmentyp Ergebnis in Euro Arbeitsauftrag / Arbeitsgruppe Kurzbezeichnung des Arbeitsauftrages / der Arbeitsgruppe Kurzbeschreibung des Arbeitsauftrages / der Arbeitsgruppe Beteiligte Ergebnis in Euro Seite 1 von 1
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2018/0091 Verantwortlich: Dez. 3 und Dez. 4 Arbeitsgruppe „Zuschüsse Kinderbetreuung“ Offene HSPKa-Maßnahmen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 07.03.2018 2 x vorberaten Strukturkommission 10.04.2018 x vorberaten Hauptausschuss 17.04.2018 9 x Gemeinderat 24.04.2018 15 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss, in der Strukturkommission und im Hauptausschuss über die noch offenen HSPKa-Maßnahmen im Bereich der Förderung von der ergänzenden Betreuung, von Schülerhorten, des Badischen Konservatoriums sowie im Bereich praxisintegrierte Ausbildung von Erzieher/- innen gemäß der in der Beschlussvorlage vorgeschlagenen Weise. Die Maßnahmen werden einzeln abgestimmt. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) noch nicht bezifferbar noch nicht bezifferbar Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: siehe hierzu Erläuterungen Ziffer 6 ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Rahmen des Haushaltsstabilisierungsprozesses wurden verschiedene Vorschläge in den Bereichen der ergänzenden Betreuung, der Schülerhorte, des Badischen Konservatoriums sowie im Bereich der praxisintegrierten Ausbildung von Erzieher/-innen unterbreitet. Diese Maßnahmen wurden in einer Arbeitsgruppe betrachtet um die im Rahmen des Prozesses entwickelten und eingebrachten Maßnahmen einzeln zu analysieren, zu bewerten und gegebenenfalls zu modifizieren. Die eingebrachten Maßnahmen können der Anlage (Stand: 12/2016) entnommen werden. Zu den Ergebnissen der Arbeitsgruppe: 1. M11_OV Wett: Entgelterhöhung für die Ergänzende Betreuung Die Maßnahme M11_OV Wett wurde bereits im Rahmen der Maßnahme M3_SuS umgesetzt und ist in den Mehrerträgen zu M3_SuS von insgesamt 18 000 Euro im Jahr 2017 und 49 000 Euro im Jahr 2018 enthalten (Zeitraum 2017 - 2022 = 270 000 Euro). 2. M4_Kons: Geschwisterermäßigung um 50 % reduzieren Die Geschwisterkindermäßigungen bei KONS und der Jugendmusikschule werden unabhängig von den in dieser Vorlage aufgeführten Kinderbetreuungsangeboten gesehen. Die vorgeschlagene Maßnahme kann wie aufgeführt umgesetzt werden. Diese Maßnahme ergibt ein Ergebnisverbesserungspotential ab dem Jahr 2019 von 50.000 Euro (Zeitraum 2019 bis 2022 = 200.000 Euro). 3. M25_SJB: Erhöhung der Benutzungsentgelte für städtische Horte (Nachmittagshort und für Nachmittagshort plus Ergänzende Betreuung) Unabhängig von der Maßnahme wurden zum 1. Januar 2018 die Benutzungsentgelte für städtische Horte wie folgt erhöht: Ganztageshort Erstkinder von 167 Euro um 5 Euro auf 172 Euro/Kind/Monat Ganztageshort Zweitkind von 113 Euro um 2 Euro auf 115 Euro/Kind/Monat Ganztageshort weitere Kinder von 50 Euro um 0 Euro auf 50 Euro/Kind/Monat Nachmittagshort Erstkinder von 134 Euro um 3 Euro auf 137 Euro/Kind/Monat Nachmittagshort Zweitkind von 94 Euro um 1 Euro auf 95 Euro/Kind/Monat Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Nachmittagshort weitere Kinder von 50 Euro um 0 Euro auf 50 Euro /Kind/Monat Durch diese Erhöhung konnte eine Ergebnisverbesserung für das Jahr 2018 von 51.000 Euro und für den Zeitraum von 2018 bis 2022 von insgesamt 255.000 Euro erreicht werden. Mit der Maßnahme M25_SJB ist eine weitere Erhöhung ab 2019 wie folgt vorgesehen: Ganztageshort Erstkinder von 172 Euro um 28 Euro auf 200 Euro/Kind/Monat Ganztageshort Zweitkind von 115 Euro um 0 Euro auf 115 Euro/Kind/Monat Ganztageshort weitere Kinder von 50 Euro um 20 Euro auf 70 Euro/Kind/Monat Nachmittagshort Erstkinder von 137 Euro um 23 Euro auf 160 Euro/Kind/Monat Nachmittagshort Zweitkind von 95 Euro um 0 Euro auf 95 Euro/Kind/Monat Nachmittagshort weitere Kinder von 50 Euro um 20 Euro auf 70 Euro/Kind/Monat Durch diese weitere Erhöhung kann für den Zeitraum 2019 bis 2022 eine Ergebnisverbesserung von zusätzlich 1.156.000 Euro erzielt werden. 4. M2_SuS: Streichung der Entgeltbefreiung in der Ergänzenden Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule Die Streichung der Entgeltbefreiung in der Ergänzenden Betreuung kann, wie im Maßnahmenblatt M2_SuS vorgesehen, zum Schuljahr 2018/19 erfolgen. Ca. 250 einkommensschwächere Familien mit Karlsruher Kinderpass oder AlG II- Bescheid sind bisher von den Entgeltzahlungen befreit. Durch diese Veränderung würden für diese Familien folgende Entgelte fällig: BETREUUNG DAS ERSTE KIND DAS ZWEITE KIND JEDES WEITERE KIND von 7.30 bis 13 Uhr monatlich 32 Euro monatlich 21 Euro monatlich 15 Euro von 7.30 bis 14 Uhr monatlich 53 Euro monatlich 36 Euro monatlich 25 Euro Der Monat August ist beitragsfrei. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Diese Maßnahme würde zu einer Ergebnisverbesserung im Jahr 2018 von 39.300 Euro und im Haushaltsjahr 2019 von 108.000 Euro führen. Die Mehrerträge für den Zeitraum von 2018 bis 2022 liegen bei insgesamt 471.300 Euro. 5. M5_SuS: Streichung der Geschwisterkinderermäßigung Bisher müssen Geschwisterkinder in der Ergänzenden Betreuung anstatt 30 Euro im Monat (13 Uhr-Gruppe) und 50 Euro im Monat (14 Uhr-Gruppe) nur 20 Euro bzw. 34 Euro im Monat bezahlen. In der flexiblen Nachmittagsbetreuung beträgt das monatliche Entgelt für Geschwisterkinder statt 30 Euro nur 24 Euro. Bei einer 80-prozentigen Ermäßigung bezahlen die Geschwisterkinder in der Ergänzenden Betreuung künftig 6 Euro im Monat (13 Uhr-Gruppe) und 10 Euro im Monat (14 Uhr-Gruppe) und bei der flexiblen Nachmittagsbetreuung 6 Euro im Monat. Es ergibt sich eine Mindereinnahme von 28 000 Euro für das Jahr 2018 (Zeitraum 2018 bis 2022 = 328 000 Euro). Bei einer 80-prozentigen Ermäßigung sind die Geschwisterkinderentgelte der Ergänzenden Betreuung auf einem Beitragsniveau, das deutlich unter dem Niveau der sonstigen ermäßigten Schulkindentgelte liegt. Es ist mit einem Anstieg der Anträge auf Geschwisterkindermäßigung zu rechnen, da als Geschwisterkind jeweils das Kind betrachtet wird, das das günstigere Betreuungsangebot besucht, also überwiegend die Ergänzende Betreuung. Somit sind weitere Mindereinnahmen zu erwarten. Die Streichung der Geschwisterkindermäßigung in der Ergänzenden Betreuung ab dem Schuljahr 2018/19 würde zu einer Ergebnisverbesserung für das Haushaltsjahr 2018 von 18 000 Euro und für das Haushaltsjahr 2019 von 48 000 Euro (Zeitraum 2018 bis 2022 = 210.000 Euro) führen. 6. M2_SJB: Bei konsequenter Umsetzung von Ganztagsgrundschulen können die sonstigen Leistungen für Schulkinder aus verschiedenen Projekten entfallen Durch aktuelle Entscheidungen des Gemeinderates (z. B. Schülerhort Grazer Straße) und die mittlerweile erreichte Anzahl von Ganztagsgrundschulen wird der weitere Ausbau in Karlsruhe nicht mehr im bisherigen Tempo umgesetzt. Daher sind weiterhin alternative Leistungen und Zuschüsse für Schulkinder wie z. B. Schülerhorte, Hausaufgabenbetreuung, Theaterprojekte u. a. erforderlich. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Die Maßnahme mit dem im Maßnahmenblatt bezifferten Ergebnisverbesserungs-potential von 9.576.760 Euro kann daher nicht umgesetzt werden. 7. M24_SJB und M32_SJB: Praxisintegrierte Ausbildung von Erzieher/-innen (PIA) Nach Mitteilung der Kirchen gehen in den nächsten Jahren die geburtenstarken Jahrgänge des Erziehungspersonals in Rente. Eine Entspannung hinsichtlich des Fachkräftemangels im päd. Bereich (auch im Hinblick auf die Qualität der Bewerbenden) ist daher nicht zu erwarten. Die SJB hat zum Kita-Jahr 2018/2019 (Beginn 1.9.18) bisher 146 Anmeldungen von Trägern für die Neueinstellung und Bezuschussung von PIA-Ausbildungsplätzen. Aufgrund der aktuellen Bedarfsanalyse mit einem prognostizierten Fehlbedarf von über 1.000 Kita-Plätzen in Karlsruhe steigt der Bedarf an Fachkräften zusätzlich in den künftigen Jahren. Eine Reduzierung der geförderten PIA-Plätze von derzeit 100 Plätze pro Jahrgang auf max. 50 Plätze pro Jahr (46 Plätze bei freien Trägern; 4 Plätze bei städt. Einrichtungen) bei einer Umsetzung ab 1. September 2019 würde eine rechtzeitige Information der freien Träger von Kindertageseinrichtungen für deren Personalplanung erfordern und hätte folgende finanzielle Auswirkungen: Die Umsetzung der Maßnahme, die PIA-Plätze um 50 Prozent zu reduzieren, würde eine Ergebnisverbesserung für das Jahr 2019 von 211.941 Euro und für das Jahr 2020 von 881.976 Euro ergeben. Für den Zeitraum von 2019 bis 2022 liegen die Aufwandssenkungen insgesamt bei 4.892.090 Euro. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss, in der Strukturkommission und im Hauptausschuss über die noch offenen HSPKa-Maßnahmen im Bereich der Förderung von der ergänzenden Betreuung, von Schülerhorten, des Badischen Konservatoriums sowie im Bereich praxisintegrierte Ausbildung von Erzieher/- innen gemäß der in der Beschlussvorlage vorgeschlagenen Weise. Die Maßnahmen werden einzeln abgestimmt.
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Niederschrift 49. Plenarsitzung Gemeinderat 24. April 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 15 der Tagesordnung: Arbeitsgruppe „Zuschüsse Kinderbetreuung“, Offene HSPKa-Maßnahmen Vorlage: 2018/0091 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss, in der Strukturkommission und im Hauptausschuss über die noch offenen HSPKa-Maßnahmen im Bereich der Förderung von der ergänzenden Betreuung, von Schülerhorten, des Badischen Konservatoriums sowie im Bereich praxisintegrierte Ausbildung von Erzieher/-innen gemäß der in der Beschlussvorlage vorgeschlagenen Weise. Die Maßnahmen werden einzeln abgestimmt. Abstimmungsergebnis: Bei 2 Ja-Stimmen und 40 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Jugendhilfeausschuss, in der Strukturkommission und im Haupt- ausschuss: Was bedeutet das? Das bedeutet, dass wir im zweiten Maßnahmenpaket bzw. für die wei- tere Bearbeitung der ganzen Vorschläge zum Haushaltsstabilisierungsprozess noch offene Maßnahmen hatten, die den ganzen Kontext der Kinderbetreuung umfasst und dass wir zugesagt hatten, dass am Ende der Gemeinderat entscheiden muss, wenn solche Maß- nahmen nicht weiter verfolgt werden. Sie haben mir signalisiert, dass Sie eine generelle Abstimmung über diese Gesamtvorlage wünschen und eine Ablehnung aller dortigen Vor- schläge angekündigt haben. Ich möchte darauf verweisen, dass ich das natürlich nur auf die Vorschläge beziehen kann, die noch nicht umgesetzt sind oder soweit sie schon ange- fangen wurden umzusetzen, dann auf ergänzende Dinge, die bisher noch nicht umgesetzt waren. Die, die Sie entschieden haben, und die wir schon umgesetzt haben, z. B. M 11 Ortsverwaltung Wettersbach oder M 2 SJB oder M 24 SJB bzw. M 32 SJB, haben sich – 2 – schon durch andere Beschlusslagen erledigt, so dass die jetzt natürlich nicht Teil dieser ge- nerellen Beschlussfassung sein können. Wenn Sie also damit einverstanden wären, würde ich, wenn es keine Wortmeldungen gibt, die entsprechende Abstimmung herbeiführen. Ich stelle also alle noch nicht umgesetzten und noch nicht durch andere Beschlüsse weitergeführten Maßnahmen, also die offenen Maßnahmen des HSPKa-Prozesses, in der Beschlussvorlage unter Tagesordnungspunkt 15 jetzt gemeinsam zur Abstimmung. – Frau Rastätter hat sich zu Wort gemeldet. (Unruhe) Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Es ist meiner Fraktion ein wichtiges Anliegen, eine ganz kurze Rückmeldung zu diesen vorliegenden HSPKa-Maßnahmen zu geben. Sie hatten es schon angedeutet, wir hatten im Jugendhilfeausschuss eine einstimmige Ablehnung aller noch offenen Maßnahmen. Ich möchte aber doch betonen, weil – außer im Jugendhil- feausschuss – diese Maßnahmen noch einmal beschlossen werden im Gemeinderat, wir noch einmal gemeinsam zum Ausdruck bringen, dass es uns ein wichtiges Anliegen ist, auch ein wichtiges Signal nach außen an die Familien in unserer Stadt, dass wir jetzt ein Ende der Fahnenstange haben bei Kürzungen. Wir haben bei der ersten Haushaltskonsoli- dierung auch schmerzhafte Beschlüsse fassen müssen, haben Kritik eingesteckt. Jetzt sagen wir aber, wir wollen die Familien, wenn es um die Betreuung von Kindern geht, nicht mehr weiter belasten. Deshalb haben wir alle einmütig diese Anträge abgelehnt und wollen da- mit auch für die Familien deutlich machen, dass wir jetzt soweit sind, dass wir sagen, wir wollen die Familien noch weiter entlasten und deshalb hier noch einmal diese Rückmel- dung, die ich vielleicht auch im Namen aller Fraktionen hier sagen kann. Denn wir haben auch gemeinsam abgestimmt in der Angelegenheit. Das war uns noch einmal ein wichtiges Anliegen, das zum Ausdruck zu bringen. Der Vorsitzende: Der allgemeinen Unruhe entnehme ich, dass das eine nicht mit dem ganzen Haus abgesprochene Stellungnahme im Namen aller war. Das Zweite unterstreiche ich aber noch einmal. Dann können wir doch zur Abstimmung kommen. Das Zweite ist, dass es eine Stellungnahme in Ihrem aller Interesse und Namen war. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte um das abschließende Votum. – Frau Zürn ist der Meinung, dass sie falsch abgestimmt hat. Wir nehmen das, weil es glaubhaft ist, zur Kenntnis und betrachten das als Ablehnung. Aber es ändert an den Mehrheitsverhältnissen nichts. Insofern ist damit alles, was an sonstigen offenen HSPKa-Maßnahmen in diesem Bereich einmal vorgesehen war, heute abgelehnt. Über manche dieser Themen werden wir uns im Rahmen des Haushalts dann doch noch anderweitig beschäftigen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 23. Mai 2017