Erneute Projektvorstellung Repowering Deponie West, Neuplanung Stadtwerke Karlsruhe GmbH und Zustimmung zur Kostenübernahme der anteiligen Baukosten
| Vorlage: | 2018/0077 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 20.02.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Mühlburg |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.03.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
�CO Cllo -o e8 1:, t..! �= ·- ., �� � <( Stadt Karlsruhe An Stadt Karlsruhe, Stadtkämmerei über D Dezernat 1 D Dezernat 2 D Dezernat 3 0 Dezernat 4 � Dezernat 5 O Dezernat 6 Antrag auf Genehmigung von: � Mehraufwendungen/-auszahlungen D apl./üpl. VE Für: 1 Repowering Deponie West Dienststelle: ! Amt für Abfallwirtschaft Sachbearbeiter/in: 1 Herr Dengler Sen d er. /Deckung Mehreinnahmen - ME oder Sperre - S.E 1 Planungsobjekt ME KST.Stelle/PSP-ElemenV SP Plankonto Betrag€ inv. Projekt 7.703060.700 SP 78720000 969.000 Begründung des Sachverhalts (Bei Bedarf bitte Zusatzblatt beifügen.) Siehe Beschlussvorlage "Repowering Deponie West. 15.01.2018 Datum Vorlagen an: Telefon: j7084 E-Mail Fax: Haushaltsjahr 1 2018 17009 1 denis.dengler@afa.karlsruhe.de ,Empfänger <OPLNAPL/ED) Planungsobjekt ÜPL KST.Stelle/PSP-ElemenV APL Plankonto Betrag€ inv. Projekt ED 7.703050.700 ÜPL 78720000 969.000 Verteiler: Handzeichen /Datum � Dezemat4 0 Gemeinderat � Hauptausschuss � Stk-Abt. 0400 B-Vermerk StK Erfasst (Hz. Datum) � Stadtkämmerei 0 Ortsvorsteher/in o _______ _ Achtung! D Sitzung: D Offenlage öffentlich Formblatt 0 nicht öffentlich 0 Vorberatung im: Sitzungsdienst Nach Unterschriften zurück an die Stk-Abl.0400 Stadt Karlsruhe, Stadtkämmerei I Rathaus am Marktplatz 176124 Karlsruhe Telefon: 0721 133-2044 I Fax: 0721 133-2009 I E-Mail: stk@karlsruhe.de Seite 1 von 1 � Stk-Abt. 0500 � RPA 0 Stk-Abt. 0100 0 Stk-THH 2000 o__ _ o____ _ Version Interne Nr. Karlsruhe
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0077 Dez. 5 Erneute Projektvorstellung Repowering Deponie West, Neuplanung Stadtwerke Karlsruhe GmbH und Zustimmung zur Kostenübernahme der anteiligen Baukosten Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Bauausschuss 01.03.2018 10 x vorberaten Hauptausschuss 13.03.2018 8 x vorberaten Gemeinderat 20.03.2018 12 x Beschlussantrag Vorstellung des Bauvorhabens im Rahmen des gemeinderätlichen Kostenkontrollverfahrens Der Gemeinderat nimmt – nach Vorberatung im Bauausschuss und im Hauptausschuss – von der erneuten Projektvorstellung „Repowering Deponie West, Neuplanung Stadtwerke Karlsruhe GmbH und Zustimmung zur Kostenübernahme der anteiligen Baukosten“, aufgrund der geänderten Pla- nung Kenntnis und erklärt sich mit dem neuen Gesamtkostenrahmen einverstanden. Des Weiteren wird dem Antrag auf Genehmigung von Mehraufwendungen zugestimmt (siehe Anlage). Um die notwendigen Mittel von der Deponie Ost übertragen zu können, wird die Aufhebung des Sperrvermerkes für die Deponie West (Projekt 7.703050.700) beschlossen. Die Stadt verpflichtet sich, anteilige Baukosten (inkl. Honorare) von bis zu 1,269 Mio. € zu übernehmen, welche die Stadtwerke in 2018 in Auftrag geben. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 2.200.000 Euro (bisher 2.110.000 Euro) 1.269.000 Euro (bisher 690.000 Euro). Unterhaltungskosten ca. 1.000 €/a Für das Projekt 7.703060 – Deponie West sind 300.000 € eingeplant. Aus diesem Grund wurde im Hauptausschuss be- schlossen, die noch nötigen Haushaltsmittel von der Deponie Ost (Projekt 7.703060.700) i. H. v. 969.000 € umzusetzen. Auf der Deponie Ost stehen im Jahr 2018 keine Baumaßnahmen an und die Mittel werden folglich nicht benötigt. Der An- trag auf Genehmigung von Mehraufwendungen befindet sich im Anhang. Kontierungsobjekt: Projekt 7.703050.700 Kontenart: 78720000 ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Umwelt/Klimaschutz/Stadtgrün Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein x ja abgestimmt mit Stadtwerke Karlsruhe GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung Das Projekt „Deponie West – Oberflächenteilabdichtung Ostkuppe im Zuge des Repowering der Windkraftanlage WKA 1“ wurde erstmals im April 2015 im Rahmen des gemeinderätlichen Kostenkontrollverfahrens im Hauptausschuss nach Vorberatung im Bauausschuss beschlossen. Der Gemeinderat hat am 19. Mai 2015 die erforderlichen Haushaltsmittel freigegeben. Zwischenzeitlich hat die Windmühlenberg Windkraftanlagen GmbH & Co. KG das geplante und genehmigte Bauvorhaben Repowering WKA 1 an die Stadtwerke Karlsruhe GmbH übertragen. Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH plant nun am Standort eine Anlage mit einer Leistung von 2 MW. Die ursprünglich geplante Anlage hatte eine Leistung von 3,3 MW. Bedingt durch die deutlich kleinere Leistung der neuen WKA 1 ergeben sich folgende Änderungen: - Fundamentdurchmesser: jetzt 21,5 m statt 30 m - Hersteller: jetzt Senvion statt Vestas - Nabenhöhe: jetzt 80 m statt 119 m - Rotordurchmesser: jetzt 100 m statt 112 m Für die bereits vorhandenen Genehmigungen wurden, bedingt durch die geänderte Planung, die entsprechenden Änderungsanzeigen nach KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) für die Ober- flächenabdichtung und nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) für die WKA 1 durch- geführt. Die Kosten für die Änderungsanzeige der Oberflächenabdichtung werden von den Stadtwerken übernommen. Zwischen der Windmühlenberg Windkraftanlage GmbH & Co. KG und der Stadt Karlsruhe, ver- treten durch das AfA, wurde ein Gestattungsvertrag geschlossen, der die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien regelt. Darin festgehalten ist auch der Verteilungsschlüssel, der das Flä- chenverhältnis Fundamentfläche/Abdichtungsfläche zur Gesamtfläche widerspiegelt. Das Flä- chenverhältnis dient als Grundlage für die Zuordnung der einzelnen Gewerke zu den beiden Parteien und den daraus resultierenden Kosten. Der Rückbau sowie die Aufhebung des Gestattungsvertrags WKA 2 sind in dem bestehenden Gestattungsvertrag WKA 1 geregelt. Der bestehende Gestattungsvertrag vom 27. August 2014, dem der Gemeinderat im Rahmen der Offenlage vom 19./20.08.2014 zugestimmt hat, wird im Rahmen einer Vertragsergänzung mit den entsprechenden Änderungen auf die Stadtwerke Karlsruhe GmbH übertragen. Die Än- derungen beziehen sich insbesondere auf den neuen Flächenverteilungsschlüssel durch die ge- änderte Planung. Am 15. April 2014 beauftragte das AfA das Ingenieurbüro Roth & Partner GmbH mit der Durch- führung der Planung für die Oberflächenabdichtung im Zuge des Repowering der WKA 1. Die Kostenberechnung wurde auf Grundlage der geänderten Planung aktualisiert und entsprechend dem Verteilerschlüssel die Kosten den jeweiligen Partnern zugeordnet. Die Kosten für die Honorarleistungen der Stufen 1 - 4 der alten Planung in Höhe von 33.495 Euro sind bereits abgerechnet. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Änderungen der Baulichkeiten gegenüber der alten Planung Die Änderungen, die sich durch die Lage und Größe des Anlagenfundamentes ergeben, wirken sich hauptsächlich auf die Dimensionierung der Baugrube, die Höhenlage der Abdichtung, die Anbindung an das Fundament und die Entwässerung aus. Das Fundament wird in 3 m Tiefe auf dem bestehenden Setzungspolster errichtet. Der Sohldurchmesser verkleinert sich von ursprüng- lich 44 m auf circa 24 m. Dadurch verringern sich die Aushubmassen und damit das Volumen der Baugrube. Der Eingriff in den Deponiekörper wird dadurch deutlich verringert. Die Baugrube schneidet seitlich in den Randbereich der Plateaufläche, aber nicht mehr in die vorhandene Oberflächenabdichtung ein. Der Zugang zur Baugrube für die Baugeräte sowie den An- und Abtransport der Baumaterialien wird entsprechend der bisherigen Planung im Bereich der jetzigen Plateauzufahrt durch eine eingeschnittene Zufahrt geschaffen, die entsprechend des Baugrubenniveaus vertieft beziehungsweise wieder aufgefüllt wird. Es wird davon ausgegangen, dass im Bereich der Baugrube nur noch Inertmaterialien aufge- schlossen werden. Sollten bei den Aushubarbeiten wider Erwarten doch Hausmüllbereiche auf- geschlossen werden, müssen die Arbeiten in den betreffenden Bereichen zunächst eingestellt und als Immissionsschutzmaßnahme eine Belüftung des Hausmüllbereichs installiert werden. Im Rahmen der bisherigen Planung wurden die Standsicherheit der Windkraftanlage und die Standsicherheit der angrenzenden Deponieböschungen durch das Ingenieurbüro Dr.-Ing. Orth GmbH überprüft und die Anlagengründung vordimensioniert. Die Anlage wird auf einem Tellerfundament mit einem Durchmesser von circa 21,5 m auf dem bisherigen Setzungspolster gegründet. Analog der Gründung der alten Planung wird mittels Vereisung die Ausbildung eines lastfreien Bereichs im inneren Fundamentbereich (Hohllage) hergestellt. Der Systemaufbau der Oberflächenabdichtung, die Anschlüsse an das Fundament und an die bestehende Abdichtung, bleibt unverändert. Die geplante neue Windkraftanlage weist nach derzeitigem Stand folgende baulichen Grundda- ten auf: Hersteller Leistung Turm- konstruktion Turm-/ Nabenhöhe Rotor- durchmesser Fundament- maße Senvion MM 100 2.000 KW Stahlrohr 80 m 100 m Ø 21,5 m H 3 m Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Kosten Laut Kostenberechnung des Ingenieurbüros Roth & Partner GmbH vom 15. November 2017 betragen die Herstellkosten für die Gründung der Anlage und die Oberflächenabdichtung ins- gesamt 1.885.892 Euro brutto. Aufgrund aktueller Entwicklung wurde eine Kostensteigerung von 12 % eingerechnet. Hiervon entfallen laut Gestattungsvertrag auf das AfA: Euro 1.067.928 brutto und auf die Stadtwerke Karlsruhe GmbH: Euro 817.964 brutto Die Gesamtkosten betragen Euro 2.200.000 brutto. Darstellung der Gesamtkosten: AfA Stadtwerke Summe Bau inkl. MwSt. 1.067.928 817.964 1.885.892 Honorare LP 5 - 8 inkl. MwSt. 70.457 28.472 98.929 1.138.385 846.436 1.984.821 Unvorhergesehenes 10% der Bau- summe 113.839 84.644 198.483 Zwischensumme 1.252.224 931.080 2.183.304 Eigenleistung 16.000 16.000 Gesamt 1.268.224 931.080 2.199.304 Gerundet 1.269.000 € 931.000 € 2.200.000 € Die Kostenanteile haben sich von bisher 690.000 Euro auf nun 1.269.000 Euro zu Lasten des Amts für Abfallwirtschaft verschoben. Die Ursachen hierfür liegen im Rückgang der Fundament- fläche der Stadtwerke im Verhältnis zur Gesamtfläche der Oberflächenabdichtung, so dass sich der Anteil der Stadt an der Gesamtmaßnahme vergrößert. Die anteiligen Kosten für das AfA sind weiterhin geringer als die Kosten bei Herstellung einer Abdichtung ohne die WKA, da die Fläche des Fundamentes der WKA (jetzt 363 m², vorher 707 m²) nicht abgedichtet werden muss. Ohne WKA würden auch die anteiligen Kosten der Stadt- werke für die gemeinsamen Gewerke (Baustelleneinrichtung, Rückbau, Asphaltherstellung...) in Höhe von 160.000 Euro hinzukommen. Finanzierung Die erforderlichen Mittel des Kostenanteils AfA werden aus den Deponierückstellungen ent- nommen. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Vergabeverfahren und Beauftragung Auf Grund der gegenseitigen Abhängigkeiten beim Bau der beiden Teilprojekte „Oberflächen- abdichtung“ und „Bau der Windkraftanlage 1“ soll eine gemeinsame Ausschreibung, Vergabe und Bauabwicklung erfolgen. Ausschreibung und Vergabe werden durch die Stadtwerke Karls- ruhe GmbH durchgeführt, die Bauabwicklung wird das Ingenieurbüro Roth & Partner GmbH übernehmen. Auftraggeber und Rechnungsempfänger sind die Stadtwerke. Diese berechnen den Anteil der Kosten, welche auf die Stadt Karlsruhe entfallen, an das Amt für Abfallwirtschaft weiter. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt – nach Vorberatung im Bauausschuss und im Hauptausschuss – von der erneuten Projektvorstellung „Repowering Deponie West, Neuplanung Stadtwerke Karlsruhe GmbH und Zustimmung zur Kostenübernahme der anteiligen Baukosten“, aufgrund der geän- derten Planung Kenntnis und erklärt sich mit dem neuen Gesamtkostenrahmen einverstanden. Des Weiteren wird dem Antrag auf Genehmigung von Mehraufwendungen zugestimmt (siehe Anlage). Um die notwendigen Mittel von der Deponie Ost übertragen zu können, wird die Aufhebung des Sperrvermerkes für die Deponie West (Projekt 7.703050.700) beschlossen. Die Stadt ver- pflichtet sich, anteilige Baukosten (inkl. Honorare) von bis zu 1,269 Mio. € zu übernehmen, welche die Stadtwerke in 2018 in Auftrag geben.
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Niederschrift 48. Plenarsitzung Gemeinderat 20. März 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 12. Punkt 12 der Tagesordnung: Erneute Projektvorstellung Repowering WKA 1 De- ponie West, Neuplanung Stadtwerke Karlsruhe GmbH Vorlage: 2018/0077 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt – nach Vorberatung im Bauausschuss und im Hauptausschuss – von der erneuten Projektvorstellung „Repowering Deponie West, Neuplanung Stadtwerke Karlsruhe GmbH und Zustimmung zur Kostenübernahme der anteiligen Baukosten“, auf- grund der geänderten Planung Kenntnis und erklärt sich mit dem neuen Gesamtkosten- rahmen einverstanden. Des Weiteren wird dem Antrag auf Genehmigung von Mehrauf- wendungen zugestimmt (siehe Anlage). Um die notwendigen Mittel von der Deponie Ost übertragen zu können, wird die Aufhe- bung des Sperrvermerkes für die Deponie West (Projekt 7.703050.700) beschlossen. Die Stadt verpflichtet sich, anteilige Baukosten (inkl. Honorare) von bis zu 1,269 Mio. € zu übernehmen, welche die Stadtwerke in 2018 in Auftrag geben. Abstimmungsergebnis: Bei 38 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Es ist praktisch, dass diese Punkte alle hintereinander kom- men, dann kann ich jetzt gerade weitermachen. (Zurufe, Heiterkeit) - Ja, es gibt etwas Neues. – 2 – (Zuruf: Rhabarber, Rhabarber, Rhabarber ; der Vorsitzende: Ich bitte um kon- zentrierte Aufmerksamkeit! Herr Stadtrat Dr. Schmidt hat das Wort!) Dieses Projekt dient der Eigenstromerzeugung. Es ist wirtschaftlich, weil, wie ich vorhin ausgeführt habe, der Strompreis durch die großen Mengen an Abgaben, die wir auch we- gen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes als Stromkunden zu leisten haben, so hoch ist, dass man dann, wenn man den Strom selber erzeugt, einen großen Teil dieser Abgaben vermeiden kann. Damit wird das ganze wieder rentabel. Aufgrund des übertrieben hohen Energiewendeanteils im Strompreis wird dieses Projekt rentabel. Vom betriebswirtschaftlichen her könnte man sogar zustimmen. Aber es bleibt die Frage des Infraschalls. Da will ich wissen, welche Infraschalleigenschaften diese Windkraftanlage hat, wie die Infraschalleigenschaften sich entwickeln werden in dieser Situation. Es ist nicht so, dass wir die weit weg im Grünen hinstellen, sondern wir stellen sie ziemlich zentral in die Mitte von Mühlburg. Daher können wir dem Projekt nicht zustimmen und werden uns enthalten. Der Vorsitzende: Damit kommen wir zur Abstimmung. – Das ist eine Zustimmung mit großer Mehrheit. Wir steigen vor der Pause noch ein wenig in die Anträge ein, wenn Sie einverstanden sind. Ich sehe ein paar leidende Gesichter. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 10. April 2018