Müllverpressung bei einer Wohneinheit von Mietern der Volkswohnung

Vorlage: 2018/0075
Art: Anfrage
Datum: 20.02.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.03.2018

    TOP: 31

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • GfK Müllverpressung Volkswohnung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Eduardo Mossuto (GfK) Vorlage Nr.: 2018/0075 Müllverpressung bei einer Wohneinheit von Mietern der Volkswohnung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.03.2018 31 x Fragen 1.1. Stimmt es, dass in der Kolbergerstraße den Mietern des obige Wohnkomplexes der Volkswoh- nung mit 50 Wohnungen bei einem Containeraufkommen von drei Restmüllcontainern, vier Wert- stoffcontainern und einem Papiercontainer mit jeweils 1.100 sowie zwei 240 l Bio-Tonnen von der Volkswohnung Kosten durch eine Müllverpressung in Höhe von ca. € 18.949,18 abgerechnet werden und nicht ca. € 8.735,76 ohne Müllverpressung? 1.2. Falls ja, warum werden nicht die günstigeren Kosten ohne Müllverpressung an die Mieter abge- rechnet? 2. Wird in dieser Weise auch in anderen, von der Volkswohnung vermieteten und verwalteten Lie- genschaften, so abgerechnet? Bitte benennen Sie diese. Begründung Von einem Bewohnern der Wohneinheit in der Kolbergerstraße 28 , 76139 Karlsruhe, der Volkswoh- nung wurde die Frage an uns herangetragen, warum er durch die Müllverpressung mehr Kosten zah- len muss als ohne Müllverpressung. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Friedemann Kalmbach

  • Stellungnahme TOP 31
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Eduardo Mossuto (GfK) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0075 Dez. 6 Müllverpressung bei einer Wohneinheit von Mietern der Volkswohnung Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 20.03.2018 31 x 1.1 Stimmt es, dass in der Kolberger Straße den Mietern des obigen Wohnkomplexes der VOLKSWOHNUNG mit 50 Wohnungen bei einem Containeraufkommen von drei Restmüllcontainern, vier Wertstoffcontainern und einem Papiercontainer mit jeweils 1.100 l sowie zwei 240 l Bio-Tonnen von der VOLKSWOHNUNG Kosten durch eine Müllverpressung von ca. 18.949,18 Euro abgerechnet werden und nicht circa 8.735,76 Euro ohne Müllverpressung? Im Jahr 2015 wurden tatsächlich zunächst 18.949,18 Euro für Müllbeseitigung inklusive Müll- verpressung gegenüber den Mietern der Kolberger Straße 28 abgerechnet. Die Behauptung, dass ohne Verpressung lediglich Kosten von 8.735,76 Euro angefallen wären, ist jedoch unrich- tig, da entgegen der vorherigen Darstellung eines Mieters durch die Müllverpressung eine Vo- lumenreduzierung und damit eine Behältereinsparung möglich wurden. Darüber hinaus lag in dieser Wirtschaftseinheit die Besonderheit vor, dass das Objekt zur Durch- führung einer Großmodernisierung in 2018 sukzessive entmietet wurde und dadurch bedingt zunehmend Wohnungen leer standen. Durch den zunehmenden Leerstand ab dem Jahr 2015 hätte die Anzahl der zu verpressenden Restmüllcontainer reduziert werden können, was nicht konsequent erfolgte. Die hierdurch entstandenen Mehrkosten von 7.311,10 Euro wurden den Mietern in der Betriebskostenabrechnungen 2016 erstattet. Der Vertrag mit dem Unternehmer, der die Müllverpressung durchführte, wurde beendet 1.2 Falls ja, warum werden nicht die günstigeren Kosten ohne Müllverpressung an die Mieter abgerechnet? Wie unter Punkt 1.1 beschrieben, wurden die „erhöhten“ Müllkosten gegenüber allen Mietern der Kolberger Straße 28 mit der Betriebskostenabrechnung 2016 erstattet. Nach Beendigung der Müllverpressung war, bedingt durch die sukzessive Entmietung des Objekts, im August 2016 die Bereitstellung von vier Restmüllbehältern ohne Verpressung für den Wohnblock aus- reichend. Die Kosten hierfür betrugen 11.638,08 Euro im Jahr. Den Mietern wurde mit der Ab- rechnung 2016 der Differenzbetrag von 7.311,10 Euro zu den Müllgebühren für vier Restmüll- behälter für das Jahr 2015 rückwirkend erstattet. Die Rückerstattung begründete sich jedoch – wie dargelegt – nicht in der vermeintlich „unwirtschaftlichen“ Müllverpressung, sondern in der Reduzierung der Mieter und damit der Müllmenge insgesamt. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 2. Wird in dieser Weise auch in anderen, von der VOLKSWOHNUNG vermieteten und verwalteten Liegenschaften, so abgerechnet? Bitte benennen Sie diese. Nein. Eine Müllverdichtung, die sich wirtschaftlich rechnet, findet lediglich bei 177 Wirtschafts- einheiten statt. Die für die Mieter dadurch erzielten Einsparungen belaufen sich auf ca. 491.000 Euro pro Jahr.

  • Protokoll TOP 31
    Extrahierter Text

    Niederschrift 48. Plenarsitzung Gemeinderat 20. März 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 31. Punkt 31 der Tagesordnung: Müllverpressung bei einer Wohneinheit von Mietern der Volkswohnung Anfrage: GfK Vorlage: 2018/0075 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 31 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 29. März 2018