Integrationskurse und Alphabetisierungskurse - Rahmenbedingungen für Frauen
| Vorlage: | 2018/0066 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 09.02.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.03.2018
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Vorlage Nr.: 2018/0066 Integrationskurse und Alphabetisierungskurse – Rahmenbedingungen für Frauen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.03.2018 28 x 1. Welche Angebote gibt es für Frauen bzw. Mütter, um ihnen die Teilnahme an Integrations- oder Alphabetisierungskursen in Karlsruhe zu ermöglichen bzw. zu erleichtern – z.B. Kinderbe- treuung, an Kita- und Schulzeiten angepasste Kursstundenpläne oder Förderung von Kon- taktmöglichkeiten? 2. Wie teilen sich die Zuständigkeiten für diese Rahmenbedingungen zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Stadt Karlsruhe auf? 3. Sieht die Stadt hier Verbesserungsbedarf? 4. Sind der Stadt Daten und Gründe über erfolgreiche Abschlüsse bzw. Abbrüche der Kurse durch Frauen bekannt, die an Integrations- bzw. Alphabetisierungskursen teilnehmen? Wie sieht das im Vergleich dazu bei Männern aus? 5. Hält es die Stadt es für notwendig oder wünschenswert, dass sich die Rahmenbedingungen für Frauen verbessern, die an diesen Kursen teilnehmen wollen bzw. teilnehmen? Gibt es Pla- nungen? Wie ermittelt die Stadt die Bedarfe von Frauen? Frauen, die an Integrations- bzw. Alphabetisierungskursen teilnehmen wollen, benötigen oft besonde- re Rahmenbedingungen, damit sie neben der Verantwortlichkeit für Familie und Kinder erfolgreich an den Kursen teilnehmen können. Der erfolgreiche Abschluss der Kurse ist ein wesentlicher Baustein für eine gelingende Integration nicht nur der Frauen, sondern auch der Kinder und weiterer Familienan- gehöriger. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Vorlage Nr.: 2018/0066 Verantwortlich: Dez. 3 Integrationskurse und Alphabetisierungskurse – Rahmenbedingungen für Frauen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.03.2018 28 x 1. Welche Angebote gibt es für Frauen bzw. Mütter, um ihnen die Teilnahme an Integrati- ons- und Alphabetisierungskursen in Karlsruhe zu ermöglichen bzw. zu erleichtern – z.B. Kinderbetreuung, an Kita- und Schulzeiten angepasste Kursstundenpläne oder För- derung von Kontaktmöglichkeiten? Zum 20. März 2017 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die integrations- kursbegleitende Kinderbetreuung wieder eingeführt, die Mitte 2014 eingestellt wurde. Aktuell bieten in Karlsruhe zwölf Sprachschulen die Integrationssprachkurse an. Sie sind berechtigt, einen Antrag für die Kinderbetreuung beim BAMF zu stellen. Die Integrationskursträger können nach Feststellung eines Kinderbetreuungsbedarfs die Integrationskursberechtigten mit einem privaten Betreuungsangebot unterstützen. Der Nachweis ist erbracht, wenn der Kursträger und der Teil- nehmer am Integrationskurs (Erziehungsberechtigte/-r) mit ihrer Unterschrift auf dem Antrag be- stätigen, dass ein kommunales Regelangebot nicht zur Verfügung steht. Das Betreuungsangebot der Kursträger ist mit qualifizierten Betreuungskräften sicher zu stellen. Für die Beratung und Unterstützung der Teilnehmenden und die hierfür erforderliche Netzwerkar- beit und die Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten und Tagespflegepersonen erhalten die Kursträger eine Beratungspauschale in Höhe von 30 Euro pro Berechtigtem. Nach Auskunft des größten Sprachkursträgers in Karlsruhe stellen diese Rahmenbedingungen des BAMF einen großen bürokratischen Aufwand für die Sprachkursträger selbst dar, wobei der Be- darf nach Kinderbetreuung durchaus bestätigt wird. So wird beispielsweise die Betreuung durch das BAMF mit 6 Euro pro Stunde und Kind nur dann gegenfinanziert, wenn die Betreuung auch erbracht wurde. D.h. im Krankheitsfalle des Kindes muss die Pauschale zurückerstattet werden. Weitere Hürden sind zudem die hohen Anforderungen an die Raumausstattung für die Kinderbe- treuung und fehlendes qualifiziertes Fachpersonal. Unter diesen Bedingungen bieten die Karlsru- her Sprachkursschulen aktuell keine integrationskursbegleitende Kinderbetreuung an. 2. Wie teilen sich die Zuständigkeiten für diese Rahmenbedingungen zwischen dem Bundes- amt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Stadt Karlsruhe auf? Das BAMF ist zuständig für die Durchführung der Integrationssprachkurse. Die Kommune ist ver- pflichtet, ausreichend Plätze in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege zur Verfügung zu stellen. 3. Sieht die Stadt hier Verbesserungsbedarf? Die Verwaltung hat in den vergangenen Jahren die Angebote der Kinderbetreuung massiv ausge- baut und wird diese künftig erweitern. 4. Sind der Stadt Daten und Gründe über erfolgreiche Abschlüsse bzw. Abbrüche der Kurse durch Frauen bekannt, die an Integrations- bzw. Alphabetisierungskursen teilnehmen? Wie sieht das im Vergleich zu Männern aus? Hierzu liegen der Stadtverwaltung keine statistischen Daten vor. Auf Nachfrage melden die Sprachschulen zurück, dass insbesondere bei den Alphabetisierungskursen die Männer eher den Sprachkurs bis zum Abschluss absolvieren und Frauen mit Kindern eher den Kurs abbrechen. Seite 2 5. Hält es die Stadt für notwendig oder wünschenswert, dass sich die Rahmenbedingungen für Frauen verbessern, die an diesen Kursen teilnehmen wollen bzw. teilnehmen? Gibt es Planungen? Wie ermittelt die Stadt Bedarfe von Frauen? Es wäre wünschenswert, die bürokratischen Hürden zu senken und Teilnehmenden mit Kindern die Zugänge zu den Integrationskursen und insbesondere zu den Alphabetisierungskursen zu er- leichtern. Während aber die Durchführung der Integrationskurse nicht im Zuständigkeitsbereich der Kommune liegt, haben gerade Kommunen – so auch Karlsruhe – ein großes Interesse daran, dass die Neuzugewanderten schnell und reibungslos ohne zu große bürokratische Hürden die deutsche Sprache erlernen. Im Rahmen des IQ Prozesses (Leitprojekt Sprachförderung) wird das Thema stärker bearbeitet.
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Niederschrift 48. Plenarsitzung Gemeinderat 20. März 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 28. Punkt 28 der Tagesordnung: Integrationskurse und Alphabetisierungskurse - Rahmenbedingungen für Frauen Anfrage: Die Linke Vorlage: 2018/0066 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 28 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 29. März 2018