Anpassung der Prüfungsregelungen bei der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) aufgrund der Integration in die Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (KVVH)

Vorlage: 2018/0037
Art: Beschlussvorlage
Datum: 29.01.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Rechnungsprüfungsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.03.2018

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anpassung Prüfungsregelungen AVG
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0037 Dez. 1 Anpassung der Prüfungsregelungen bei der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh (AVG) auf- grund der Integration in die Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (KVVH) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 13.03.2018 4 x vorberaten Gemeinderat 20.03.2018 5 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beauftragt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, das Rechnungsprüfungs- amt auf der Grundlage von § 112 Abs. 2 Nr. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ab dem 01.01.2018 mit der Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung - einschließlich personalrechtli- chem, personalwirtschaftlichem und bautechnischem Bereich- bei der Albtal-Verkehrs- Gesellschaft mbH. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Gemeinderat hat mit Beschlüssen vom 17.06.1997, 23.02.2000, 29.01.2002, 20.05.2003 und 19.02.2008 auf der Grundlage von § 112 Abs. 2 Nr. 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) das Rechnungsprüfungsamt mit der Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung der Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (KVVH) und ihrer aktuell sechs Tochtergesellschaften sowie der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) beauftragt. Während sich der Prüfungsauftrag bei der KVVH-Holding und allen Töchtern auch auf die personal- rechtlichen, personalwirtschaftlichen und bautechnischen Bereiche bezieht, waren diese bei der AVG bisher nicht gefordert. Durch die Integration der AVG in die KVVH-Gruppe würden bei unverändertem Prüfungsumfang unterschiedliche Prüfungsstrukturen entstehen. Daher soll die Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung bei der AVG zum 01.01.2018 auch die personalrechtlichen, personalwirtschaftlichen und bautechnischen Bereiche einbeziehen. Der hierdurch beim Rechnungsprüfungsamt entstehende zusätzliche Mitarbeiterbedarf beträgt 0,5 Prüferstellen und wird durch Kostenersatz von der AVG refinanziert.. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beauftragt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, das Rechnungsprüfungs- amt auf der Grundlage von § 112 Abs. 2 Nr. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ab dem 01.01.2018 mit der Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung - einschließlich personalrechtli- chem, personalwirtschaftlichem und bautechnischem Bereich - bei der Albtal-Verkehrs- Gesellschaft mbH.

  • Abstimmungsergebnis_TOP 5
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 5
    Extrahierter Text

    Niederschrift 48. Plenarsitzung Gemeinderat 20. März 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 5 der Tagesordnung: Anpassung der Prüfungsregelungen bei der Albtal- Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) aufgrund der Integration in die Karlsruher Ver- sorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (KVVH) Vorlage: 2018/0037 Beschluss: Der Gemeinderat beauftragt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, das Rechnungsprü- fungsamt auf der Grundlage von § 112 Abs. 2 Nr. 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg ab dem 01.01.2018 mit der Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung - einschließ- lich personalrechtlichem, personalwirtschaftlichem und bautechnischem Bereich - bei der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolg- te Vorberatung im Hauptausschuss und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Das ist Einstimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 9. April 2018