Ausweitung der Geschwisterkindregelung auf die Kindertagespflege
| Vorlage: | 2018/0032 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 24.01.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.02.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0032 Ausweitung der Geschwisterkindregelung auf die Kindertagespflege Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.02.2018 11.1 x Die Verwaltung weitet die Geschwisterkindregelung auf die Kindertagespflege aus. Begründung: Die Sicherung des seit dem 1. August 2013 geltenden Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung wird durch Tageseinrichtungen oder die Kindertagespflege erfüllt. Aus Gründen der Gleichbehandlung soll deshalb die Geschwisterkindregelung auf die Kindertages- pflege ausgeweitet werden. Aufgrund der steigenden Kinderzahlen in Karlsruhe hat sich auch der Bedarf an Kindertagespflege erhöht. Um Eltern mit Kindern in verschiedenen Betreuungsformen zu unterstützen und zu entlasten, wird eine Gleichbehandlung gefordert. unterzeichnet von: Parsa Marvi Yvette Melchien Irene Moser
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zu den Anträgen SPD-Gemeinderatsfraktion KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0032 2018/0048 Verantwortlich: Dez. 3 Ausweitung der Geschwisterkindregelung auf die Kindertagespflege Ausweitung der Geschwisterkindermäßigung für Kinder unter drei Jahren Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.02.2018 11.1 / 11.2 x Kurzfassung Die Kindertagespflege und die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung sind entsprechend § 24 Abs. 2 SGB VIII für Kinder ab Beginn des zweiten Lebensjahres bis zur Vollendung des drit- ten Lebensjahres, gleichrangige Betreuungsangebote. Im Haushaltsjahr 2018 stehen die dazu erforderlichen Finanzmittel von ca. 325.000 Euro nicht zur Verfügung. Eine Aufnahme in den Entwurf des Doppelhaushalts 2019/20 ist ebenfalls nicht vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, die Anträge der SPD- und der KULT- Fraktion in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2019/20 gegebenenfalls erneut aufzurufen. Für die Umsetzung der Maßnahme sind zu gegebener Zeit Mittel bereitzustellen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages (bitte ankreuzen) X nein Ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.500.36.50.03.09 Kontenart: 43000000 Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Stadtgebiet Karlsruhe werden zum Stichtag 01.01.2018 704 Kinder in Kindertagespflege, davon 582 Kinder unter drei Jahren, durch 271 Tagespflegepersonen betreut. Besucht ein Kind einer Familie eine Kindertageseinrichtung und wird ein weiteres Kind in Kin- dertagespflege betreut, so können die Eltern bisher nicht im selben Umfang von der träger- übergreifenden Geschwisterkinderstattung profitieren, weil für das Kind in Kindertagespflege bislang ein Kostenbeitrag von 50 % erhoben wird. Wenn beide Kinder dieselbe oder verschie- dene Kindertageseinrichtungen besuchen, ist dagegen eine Beitragserstattung für das zweite Kind von bis zu 100 % möglich. Diese Ungleichbehandlung in Bezug auf die Kindertagespflege wird von Eltern zunehmend kritisiert. In der Praxis führt die bestehende Regelung auch häufig dazu, dass Eltern ihr Kind aus ökonomischen Gründen aus der Kindertagespflege abmelden, sobald ein Platz in einer Kindertageseinrichtung zur Verfügung steht, obwohl sie mit dem Be- treuungsangebot zufrieden sind. Dieser vorzeitige, oft rasch erfolgende Wechsel, wirkt sich nicht selten auch nachteilig auf die Entwicklung des Kindes aus. Um die Zahl der Geschwisterkinder bezogen auf die Kindertagespflege und den finanziellen Umfang einer Ausweitung der Geschwisterkindregelung auf die Kindertagespflege zu ermitteln, erfolgte durch den Pflegekinderdienst zum 15. November 2017 eine Zählung der Geschwister- kinder, die folgende Ergebnisse brachte: Von den 689 zu diesem Zeitpunkt in Tagespflege betreuten Kindern hatten a. 45 Kinder Geschwister, die auch in Kindertagespflege betreut werden. Eine Ausweitung der Geschwisterkindregelung würde eine Mindereinnahme bei den Kostenbeiträgen von ca. 65.000 Euro bedeuten. b. 94 Kinder Geschwister, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Eine Ausweitung der Geschwisterkindregelung auf die Kindertagespflege würden ca. 225.000 Euro Erstat- tungsausgaben an die Eltern bedeuten. c. 60 Kinder Geschwister, die einen Schülerhort besuchen. Beim Schülerhort gibt es keine Beitragsfreiheit, sondern eine Beitragsreduzierung für Geschwisterkinder. Bei einer Ausweitung der Geschwisterkindregelung auf die Kindertagespflege würden sich die Beitragsermäßigungen auf ca. 35.000 Euro summieren. Der bisherige finanzielle Aufwand der Geschwisterkinderstattung bei den Kindertageseinrich- tungen beläuft sich nach Auskunft der Abteilung Finanz- und Rechnungswesen auf 3,4 Millio- nen Euro jährlich. Eine Ausweitung der Geschwisterkindregelung auf die Kindertagespflege erfordert nach obiger Berechnung Mehrausgaben von 325.000 Euro. Diese Mittel stehen in 2018 nicht zur Verfügung. Es handelt sich um haushaltsrelevante Anträ- ge, die im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2019/20 gegebenenfalls einzubringen sind.
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Niederschrift 47. Plenarsitzung Gemeinderat 20. Februar 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 11. Punkt 11.1 der Tagesordnung: Ausweitung der Geschwisterkindregelung auf die Kindertagespflege Antrag: SPD Vorlage: 2018/0032 Punkt 11.2 der Tagesordnung: Ausweitung der Geschwisterkindregelung für Kinder unter drei Jahren Antrag: KULT Vorlage: 2018/0048 Ergänzungsantrag: GRÜNE: Ausweitung der Geschwisterkindregelung Vorlage: 2018/0081 Beschluss: Ausweitung der Geschwisterkindregelung auf die Kindertagespflege zum 01.09.2018 Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 11.1, 11.2 und 11.3 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Moser (SPD): Seit 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förde- rung durch Tageseinrichtungen oder Kindertagespflege. Mit diesem Rechtsanspruch ge- mäß § 24 (2) SGB VIII, sind beide Betreuungsformen als gleichrangige Betreuungsangebote genannt. Deshalb gibt es die Verpflichtung, die Geschwisterkindregelung prüfen zu lassen. Diese sieht eine Beitragserstattung für das zweite Kind von bis zu einhundert Prozent vor, wenn die Kinder eine Tageseinrichtung besuchen. Aus Gründen der Gleichbehandlung muss dies auch auf die Kindertagespflege ausgeweitet werden. Wir haben einen enormen Bedarf, sowohl für Kindertagespflege als auch für Kindertageseinrichtungen. Vorhin haben wir uns bei TOP fünf darüber unterhalten. Es ist auch deshalb eine berechtigte Frage, wa- rum die einen die Ermäßigung bekommen und die andern nicht, obwohl wir durch beides den Rechtsanspruch erfüllen. Die Eltern kritisieren zu Recht die unterschiedliche Handha- – 2 – bung. Sie reagieren aus wirtschaftlichen Gründen oft mit der Abmeldung ihres Kindes aus der Kindertagespflege, um es bei Freiwerden eines Platzes einer Kita anzumelden, wie in der Stellungnahme der Verwaltung deutlich wird. Dies ist oft nicht zum Wohle des Kindes. Wir stehen ganz klar hinter der Geschwisterkindregelung und werden keiner Kürzung zu- stimmen, sondern wie unser Antrag deutlich macht, diese ausweiten für noch mehr Kin- derfreundlichkeit. Wir bitten um Prüfung, ob überplanmäßige Mittel vorhanden sind, und möchten nicht bis zum Eintreten des Doppelhaushaltes 2019/20 warten, denn das ist noch mal ein ganzes Jahr. Stadtrat Haug (KULT): Eigentlich hätten wir der Verwaltung sagen können, vielen Dank für die positive Antwort, auf unseren und den Antrag der SPD, aber in der Antwort heißt es auch, dass wir bitte bis zum Doppelhaushalt warten sollen, denn ab dem nächsten Jahr können die Eltern eine Ermäßigung beziehungsweise eine Erstattung der Beiträge für ihr Kind, in einer Betreuung der Kindertagespflege erhalten. Das ist uns aber zu spät, denn eigentlich hätte dieser Antrag und die Antwort schon vor Jahren auf der Tagesordnung stehen müssen, als immer deutlicher wurde, dass eine Sparmaßnahme im Bereich der Kin- derbetreuung nicht zielführend und auch nicht notwendig ist, weil die erforderlichen Fi- nanzmittel da sind. Wenn die Eltern ihr Kind erst in eine Kindertagespflegestelle geben und dann, nach einem Jahr, einen Platz in der Kita angeboten bekommen, wechseln sie natür- lich, weil das für sie finanziell besser ist, aber nicht für das Kind. Familien sind damit genötigt, zwischen finanziellen Zwängen und dem Besten für das je- weilige Kind zu entscheiden. Dies heißt konkret, zu sehen, wie groß die Umstellung für ein kleines Kind ist, von einer Tagespflegestelle in eine Kitagruppe zu wechseln. Das hat eine Bekannte im letzten Sommer miterlebt, und das Kind war bereits drei Jahre alt. Wie groß muss dann die Umstellung sein, für ein Kind, das im zweiten Lebensjahr in einer kleinen Gruppe zu Hause ist, dann im dritten Lebensjahr in eine größere Kitagruppe wechselt, und mit drei Jahren den dritten Wechsel in eine Kindergartengruppe hat? Bis zur Schule hat es dann bis zu viermal die Bezugsgruppen gewechselt, und das ist sicher nicht förderlich für die Entwicklung. Sie sprechen in Ihrer Antwort von Ungleichbehandlung in Bezug auf die Kindertagespflege und teilen unsere Einschätzung, dass sich vorzeitige und oft rasch er- folgte Wechsel nachteilig auf die Entwicklung des Kindes auswirken. Diese Schieflage sollte schnellstmöglich beseitigt werden. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Wir haben große Sympathien für die Anträge, se- hen es inhaltlich genauso, die Argumente sind ja schon ausgetauscht. Wir waren gestern, als wir den Antrag in der Fraktion beraten haben, der Meinung, dass wir mitten im Jahr einen so haushaltsrelevanten Antrag nicht beraten können und dass wir das in die Haus- haltsberatung verschieben müssen. Außerdem haben wir das Thema Beiträge und Ge- schwisterkindregelung in der Klausurtagung auf der Tagesordnung, im Jugendhilfeaus- schuss am 7. März 2018, somit dachten wir gestern, dass wir das sicherlich in die Diskussi- on miteinfließen lassen können. Jetzt haben wir heute im Vorfeld der Sitzung, von Kolle- gen hier im Haus gehört, dass es wohl doch eine Möglichkeit gäbe, diese Geschwisterkind- regelung für die Kinder der Kindertagespflege jetzt schon zu Beginn des neuen Kitajahres einzuführen, sodass jetzt unterschiedliche Informationsstände im Raum stehen und wir möchten Sie um Aufklärung bitten. Was ist jetzt Sache? Müssen wir es in den Haushaltsbe- ratungen beantragen, oder können wir es heute beschließen, damit es mit Beginn des 01.09.2018 umgesetzt wird? Wir würden dem sonst auf jeden Fall mitgehen. – 3 – Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Zum Ergänzungsantrag meiner Fraktion, inhaltlich schlie- ßen wir uns den beiden Anträgen der KULT-Fraktion und SPD-Fraktion an. Es ist auch wohl begründet, warum wir der Meinung sind, dass es eine Ungleichbehandlung ist, die so für Familien eigentlich nicht akzeptabel ist. Jetzt wurde aber in den beiden Anträgen kein Zeit- fenster genannt, und die Verwaltung hat für uns in unbefriedigender Weise geantwortet, dass erst die Haushaltsanträge der Fraktionen kommen müssen und dann als Kompromiss eben für die Eltern dadurch eine sehr lange Wartezeit entstehen würde. Wir haben in unse- rem Ergänzungsantrag angeboten, das zu Beginn des neuen Kindergartenjahres zu ma- chen. Frau Meier-Augenstein hat es auch angesprochen, wenn neue Kinder in die Kinder- tagespflege, beziehungsweise in die Kitas kommen, sollte die Geschwisterkindregelung schon greifen, damit nicht zu Beginn Beiträge bezahlt werden müssen, die dann wieder aufhören, das wäre eine gute Lösung. Die Frage ist in der Tat, was muss dazu noch erfol- gen? Es sind sicher überplanmäßige Mittel erforderlich, wenn wir das heute beschließen, aber es wäre eine gute Lösung für die betroffenen Familien, und ich schließe mich den Fra- gen von Frau Kollegin Meier-Augenstein, in diesem Zusammenhang an. Stadtrat Høyem (FDP): Danke an SPD und KULT für diese Anträge. Es ist bestimmt nicht das erste Mal, dass wir hier im Gemeinderat über den ungerechten Unterschied der Zu- schüsse zum Kindergarten und zur Kindertagespflege diskutieren. Wir Liberalen finden, es ist an der Zeit, das ganze Thema sehr ernst zu nehmen. Die Verwaltung schreibt in der Antwort, dass eine Aufnahme in den Entwurf des Doppelhaushalts 2019/20, ebenfalls nicht vorgesehen ist, aber gerade das wollen wir ändern. In Berlin laufen zurzeit die politi- schen Emotionen sehr hoch, so hoch, dass unser sonst so vernünftiger und besonnener Karlsruher Oberbürgermeister es für notwendig gefunden hat, in der Bild am Sonntag sehr verletzende Worte über unsere Partei zu benutzen, aber glücklicherweise ist es hier im Gemeinderat nicht so. Wir erinnern uns sehr gerne an die konstruktive Kooperation, die wir für den Doppelhaushalt 2017/18 über soziale Themen gehabt haben. Unsere Fraktion signalisiert heute gerne, dass wir als Schwerpunkt für den Haushalt 2019/20 die Gebühren und Bezahlungen für die null- bis sechsjährigen Kinder in Karlsruhe im Auge haben. Diese wichtige Kinderzeit ist nicht oder nicht mehr eine Betreuungsaufgabe, diese Zeit ist ein wichtiger Teil unserer Bildungslandschaft, und wir im Gemeinderat müssen die finanziellen Konsequenzen auch in unserem Haushalt 2019/20 einbringen. Das tun wir Liberalen sehr gerne mit dem Sozialbürgermeister Herrn Lenz und mit unseren Kollegen in den anderen Fraktionen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Vielen Dank Herr Oberbürgermeister, ich hatte mich vorhin schon gemeldet. Wer wie ich Eltern aus den USA oder der Schweiz kennt und sich mit de- nen mal über die Kosten der Kinderbetreuung austauscht, der weiß, wie gut es uns hier in Deutschland eigentlich geht. Der Staat und die Kommune tragen den Hauptteil der Kin- derbetreuung. Das was die Eltern zu bezahlen haben, ist eigentlich nur noch ein ver- schwindend kleiner Teil, deswegen haben wir hier auch schon dafür plädiert, diesen klei- nen Teil ganz wegzulassen, sodass die Kinderbetreuung in Karlsruhe umsonst ist, so wie in unserem Nachbarland Rheinland-Pfalz, wo das ganz normal ist. Vor diesem Hintergrund sind wir froh, dass wir die Geschwisterkindregelung in Karlsruhe haben, denn sie ist im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden, auch ein Alleinstellungsmerkmal. Eltern hier in Karlsruhe haben diese Geschwisterkindregelung und sind damit finanziell bessergestellt, im Vergleich zu den Eltern, die ihre Kinder in der Umgebung betreuen lassen. Wir sind sehr froh, dass es die Geschwisterkindregelung gibt, und natürlich muss sie dann auch auf die Kindertagespflege ausgeweitet werden, und zwar so schnell wie möglich. – 4 – Stadträtin Moser (SPD): Da wir so schnell wie möglich die Gleichbehandlung hier in Karlsruhe haben wollen, was die Kindertagespflege und die Kindertageseinrichtungen an- belangen, würden wir uns dem Antrag anschließen, es zum Kindergartenjahr 2018/19 ein- zuführen. Der Vorsitzende: Ich möchte noch mal einfach für den Verlauf deutlich machen, Sie ha- ben 2009 eine Regelung beschlossen, in der es offensichtlich diese von uns jetzt gemein- sam festgestellte, mögliche Ungleichbehandlung gibt, und es ist uns jetzt oder Ihnen vor allem, erst im letzten Jahr aufgefallen, und das löst jetzt dieses Begehr aus. Die Antwort der Verwaltung ist folgerichtig, Sie haben beim damaligen Doppelhaushalt diese Dinge nicht berücksichtigt, und insofern haben wir zunächst dafür auch kein Geld. Wir müssen die ganze Kindergebührensatzung entsprechend verändern, und im Zuge der Gleichbe- handlung würden sich gegebenenfalls noch andere Fragen ergeben, die ich jetzt nicht alle parat habe, aber wir haben noch verschiedene Angebote, die bisher auch nicht unter diese Geschwisterkindregelung fallen - ich sage das nur einfach mal so. Insofern ist es auch logisch, dass die Verwaltung Ihnen vorschlägt, es im Rahmen der Ge- samtbetrachtung unseres Kindergartenbezuschussungswesens noch mal zur Diskussion zu nehmen. Das war eine Sache, auf die wir uns im Rahmen der Haushaltsstabilisierung und auch aus anderen Anlässen vereinbart haben. Ich nehme jetzt aber wahr, dass sich hier eine große Mehrheit abzeichnet, das zum 01.09.2018 einzuführen. Ich würde Ihnen des- wegen vorschlagen, dass wir die Anträge so zusammenfassen, dass Sie jetzt im Grunde alle als Antragsteller begehren, dass wir das zum 01.09.2018 in die Satzung aufnehmen und wir diese entsprechend notwendigen Mittel dann überplanmäßig bereitstellen. Darüber würde ich jetzt gerne abstimmen lassen. Ich bleibe logischerweise bei der Verwaltungsempfehlung, dann müssen wir uns eben auf den Weg machen. Beschweren Sie sich dann aber nicht, dass wir vielleicht im Laufe des Jahres einmal relativ bald eine Satzungsänderung beschließen und dann, als Ergebnis Ihrer Klausur und was auch immer noch, Ende des Jahres vielleicht noch mal da ran müssen. Das ist dann eben an der Stelle nötig, wenn Sie dem jetzt so zustimmen würden, was ich eben, Sie spüren das schon, für wahrscheinlicher halte, als dass Sie es ablehnen. Dann stelle ich diesen so zusammengefassten Antrag, aus allen drei Anträgen, jetzt zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum. - Jetzt habe ich auch noch zugestimmt, das wollte ich eigentlich gar nicht. Ich wusste schon, warum ich Ihnen die Pause vorgeschlagen habe, meine Konzentra- tion lässt nach, da passieren dann solche Sachen. Damit ist es einstimmig, auch okay. Wir fühlen uns beauftragt und werden schauen, dass wir die Satzung schnell hinbekom- men, damit wir das zum 01.09.2018 auch schaffen. Aber auf eines möchte ich allerdings noch verweisen, wenn Eltern wegen dieser Finanzierungsgeschichte ihr Kind aus der Ta- gespflege rausnehmen und es in eine Kindertagesstätte bringen, dann möchte ich nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass dadurch irgendwelche Bindungsprobleme auf- treten, das ist dann die persönliche Entscheidung dieser Elternteile, die Verantwortung würde ich Ihnen dann schon gerne wieder zurückgeben. – 5 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 23. Februar 2018