Umnutzung der ehemaligen Karlsruher Hospizwohnung als Einrichtung für Jugendliche und junge Erwachsene mit Mehrfachbehinderung
| Vorlage: | 2018/0029 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 23.01.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.02.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0029 Umnutzung der ehemaligen Karlsruher Hospizwohnung als Einrichtung für Jugendliche und junge Erwachsene mit Mehrfachbehinderung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.02.2018 10 x 1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob sich die Karlsruher Hospizwohnung des Diakoni- schen Werkes und des Caritasverbandes als Einrichtung für Jugendliche und junge Erwachsene mit Mehrfachbehinderung eignet. 2. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept. Begründung: In Karlsruhe herrscht ein dringender Bedarf an Pflegeeinrichtungen für Jugendliche und junge Er- wachsene mit Mehrfachbehinderung. Viele Betroffene müssen mangels Angeboten in Karlsruhe teilweise bis die Pfalz fahren und dies über Jahre hinweg. Die räumlichen Kapazitäten der Hospiz- wohnung sind zwar begrenzt aber wären ein Anfang. Die Wohnung ist barrierefrei und für Pflege bedarfsgerecht umgebaut. unterzeichnet von: Parsa Marvi Irene Moser Yvette Melchien
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0029 Verantwortlich: Dez. 3 Umnutzung der ehemaligen Karlsruher Hospizwohnung als Einrichtung für Jugendliche und junge Erwachsene mit Mehrfachbehinderung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.02.2018 10 X Kurzfassung Die ehemalige Karlsruher Hospizwohnung wird künftig für eine andere Zielgruppe genutzt. Für Jugendliche und junge Erwachsene mit Mehrfachbehinderung wird ein Konzept erarbeitet. Finanzielle Auswirkungen des Antrages (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) keine Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein X ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Diakonische Werk ist Eigentümerin des Hauses in der Uhlandstraße 45, in dem sich die ehemalige Hospizwohnung im Erdgeschoss befindet. Die Wohnung verfügt über sechs Plätze. Sie ist aufgrund des baulichen und räumlichen Zuschnitts sowie den vorhandenen sanitären Einrichtungen zur Versorgung und Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Mehrfachbehinderung geeignet. Der Bedarf nach einem herkunftsnahen, mitunter auch ambulanten Angebot für diesen Perso- nenkreis liegt vor. Unabhängig von der möglichen Nutzung der Wohnung in der Uhlandstraße 45 durch diesen Personenkreis, erarbeiten derzeit die Sozialplanung und die Abteilung Einglie- derungshilfe gemeinsam mit den HWK ein Konzept zur ambulanten Versorgung von jungen Menschen mit Pflegebedürftigkeit und Mehrfachbehinderung im eigenen Wohnraum. Das Diakonische Werk wird die Wohnung in der Uhlandstraße 45 zukünftig als ambulantes Wohnangebot für Erwachsene mit wesentlicher seelischer Behinderung und leichter Pflegebe- dürftigkeit mit Pflegegrad 1 oder 2 nutzen. Die Belegung der ehemaligen Hospizwohnung erfolgt durch das Diakonische Werk. Die Sozial- planung hatte im Vorfeld keine Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen.
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Niederschrift 47. Plenarsitzung Gemeinderat 20. Februar 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 10 der Tagesordnung: Umnutzung der ehemaligen Karlsruher Hospizwoh- nung als Einrichtung für Jugendliche und junge Erwachsene mit Mehrfachbehinde- rung Antrag: SPD Vorlage: 2018/0029 Beschluss: Einverstanden mit der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Moser (SPD): Wir alle wissen, dass es in Karlsruhe einen dringenden Bedarf an Pflegeeinrichtungen für Jugendliche und junge Erwachsene mit Mehrfachbehinderung gibt. Dieser Personenkreis wartet schon viele Jahre auf eine Lösung und muss meistens im Um- land nach einer Unterbringungsmöglichkeit suchen. Nicht nur die jungen Menschen selbst sind betroffen, sondern auch die pflegenden Familienangehörigen, die oft am Ende ihrer Kräfte sind. Die bisherige Hospizwohnung wäre der Einstieg in eine Lösung gewesen, na- türlich in Zusammenarbeit und Einvernehmen mit dem Träger, weil Sie nach unseren Re- cherchen und jetzt auch so von der Verwaltung bestätigt, durchaus als Wohngruppe ge- eignet gewesen wäre. Dies ist jetzt leider nicht mehr möglich, weil sich das Diakonische Werk für eine andere Lösung entschieden hat. Die Betroffenen dürfen allerdings nicht noch länger hingehalten und vertröstet werden. Es muss endlich eine Lösung gefunden und ent- sprechende Prioritäten, für mehrfach Schwerstbehinderte, gesetzt werden. Es ist zu begrü- ßen, dass ein Konzept zur ambulanten Versorgung für Jugendliche und junge Erwachsene mit Mehrfachbehinderung erarbeitet wird. Ambulante Konzepte sind nicht für alle Jugend- liche und junge Erwachsene mit Schwerstbehinderung geeignet und bieten für die Pfle- genden wenig Entlastung. Wir fordern daher, dass dieses Konzept auch auf die Unterbrin- – 2 – gung in Wohngruppen und Wohnheimen ausgeweitet wird und schnellstmöglich eine Lö- sung gefunden wird, damit der Personenkreis wohnortnah untergebracht werden kann und dass schon heute in zukünftigen Wohngebieten entsprechende Einrichtungen vorge- sehen werden. Stadträtin Wiedemann (CDU): Es ist zutreffend, dass ein dringender Bedarf an Pflegeein- richtungen für Jugendliche und junge Erwachsene mir Mehrfachbehinderung in Karlsruhe fehlt. Es ist daher sehr sinnvoll und sehr zu begrüßen, dass die Verwaltung und die Sozial- abteilung ein Konzept erarbeiten werden, damit dieser Mangel beseitigt werden kann. Zu dem Antrag der SPD wollte ich eigentlich nur sagen, Sie hätten sich vielleicht erst erkundi- gen sollen, wer der Eigentümer des Hauses ist und wer das nutzt. Dann hätte sich der An- trag vielleicht in einem anderen Bereich wiedergefunden. Es ist gut, dass die Sozialplanung und die Abteilung Eingliederungshilfe hier gemeinsam tätig werden, und wir hoffen, dass hier kurzfristig Lösungen angeboten werden können. Stadtrat Borner (GRÜNE): Lassen Sie uns zuerst eine Vorbemerkung zu Hospizplätzen hier in Karlsruhe machen. Wir waren vom Ende der Hospizwohnung hier in Karlsruhe sehr überrascht. Vielleicht müssen wir uns kritisch gefallen lassen, dass diese Art des Hospiz- dienstes, aufgrund massiver Eigenbeteiligungen der Bewohnerinnen, von Anfang an zum Scheitern verurteilt war. Demnächst soll wieder eine Bedarfsermittlung zu Hospizplätzen in Karlsruhe erhoben werden. Da werden wir sehr genau hinhören, und diesen Prozess sehr kritisch begleiten. Die GRÜNE-Fraktion unterstützt das Begehren der Diakonie Karlsruhe, die ehemalige Hospizwohnung künftig als ambulantes Wohnangebot für Erwachsene mit seelischer Erkrankung und leichter Pflegebedürftigkeit zu nutzten. Das ist eine ergänzende Leistung, deren Angebot wir sehr begrüßen. Auch in Karlsruhe nimmt die Zahl derer zu, die von psychischen Erkrankungen mit Pflegebedürftigkeit betroffen sind. So auch eine Erkenntnis im letzten Bericht zur Wohnungslosenhilfe der Stadtverwaltung. Wir möchten aber nicht verhehlen, dass wir es begrüßt hätten, wenn die Karlsruher Sozialplanung die Möglichkeit gehabt hätte, im Vorfeld der Entscheidung darauf Einfluss zu nehmen, schließ- lich wurde das vorherige Projekt auch von der Stadt Karlsruhe mitfinanziert. Stadtrat Jooß (FDP): Natürlich bedauern wir ganz grundsätzlich, dass die ambulanten Hospizwohnungen gestrichen oder aufgelöst wurden, aber wir finden den Antrag der SPD hervorragend und sehr gut, aber er kam leider zu spät. Es liegt allerdings an anderen Gründen, wie die Antragstellerin vorhin gesagt hat, dass die Stadt anscheinend zu langsam war. Der Eigner der Immobilie ist, wie wir wissen, das Diakonische Werk und wir finden, dass in Zukunft das Diakonische Werk diese Wohnungen sinnvoll einsetzen wird und freu- en uns, dass dort etwas passiert. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir waren damals sehr froh, dass diese Hospizwohnung ein- gerichtet wurde, und sind natürlich dementsprechend enttäuscht, dass es nicht funktioniert hat. Jetzt würden wir gerne wissen, wie es weitergeht. Wir haben es als Gemeinderat be- schlossen, dass wir diese Hospizwohnung einrichten wollten, deswegen denke ich, dass die Frage, wie es weiter geht, schon auf der Hand liegt. Der Vorsitzende: Die Hospizwohnung haben wir hier nicht beschlossen, sondern nur die Unterstützung der Hospizwohnung, die durch einen Trägerverbund initiiert wurde, zuge- sagt. Dies hat sich von dem Modell und möglicherweise auch von der Nachfrage, das kann man noch ausdiskutieren, nicht getragen. Es gibt es eine neue Bedarfserhebung und ob es – 3 – hier noch einen Fehlbedarf gibt oder nicht, wird sich zeigen, und dann müssen wir darüber reden, wo und wie der umgesetzt wird. Da sollten wir regional denken, denn wir haben uns ja schließlich als Gemeinderat der Stadt Karlsruhe, auch auf Ihre Anträge hin, immer am Hospiz Arista in Ettlingen beteiligt, Der zweite Punkt, die Stadt Karlsruhe ist nicht zu spät gekommen, sondern das Diakoni- sche Werk hat das Recht diese Wohnungen oder Räumlichkeiten, die sie besitzen, für so- ziale Zwecke zu nutzen. Ich fände es schade, wenn wir diese Entscheidung bedauern, denn die seelisch Behinderten, die jetzt dort ein Angebot bekommen, die haben es genauso ver- dient, wie die Mehrfachbehinderten, und das Diakonische Werk wird nach seinen Kriterien auswählen, wie es das einrichtet. Wir haben seit Jahren einen massiven Bedarf für die mehrfachbehinderten jungen Erwach- senen und Jugendlichen, der wird zum Teil durch das Haus Spielberg abgedeckt, die tragen sich mit Umzugsgedanken nach Karlsruhe, was ich sehr begrüße. Es ist zum Teil auch durch Anstalten in Mosbach abgedeckt, die sind gerade am Bauen, ich habe zumindest im Laufe des Jahres einen Termin, entweder zur Eröffnung, zum Richtfest oder zur Grund- steinlegung, das weiß ich ehrlich gesagt nicht mehr so genau. Aber jedenfalls wollen die auch nicht mehr diese dezentralen Einrichtungen, sondern wollen für Ihre Karlsruherinnen und Karlsruher in Karlsruhe ein Gebäude schaffen und sind schon dabei, sodass sich in die- sem Bereich auch schon ganz viel tut. Wir haben Ihnen zugesagt, dass wir eine Art konzep- tionelle Betrachtung vornehmen, aber wir brauchen am Ende auch Träger, die bereit sind, das dann umzusetzen. Insofern kann man mit einem lachenden und einem weinenden Auge feststellen, dass jetzt nicht, was in dieser Wohnlage jederzeit möglich wäre, das Haus auf den freien Markt ge- bracht wird, sondern dass es hier weiterhin eine soziale Nutzung gibt, und diese jetzt einer anderen Zielgruppe zugutekommt als den von Ihnen angesprochenen jungen Erwachsenen und Jugendlichen. Diesen Bedarf müssen wir trotzdem ernst nehmen und decken. So wür- de ich gerne die Diskussion zusammenfassen, und dann brauchen wir auch nichts abzu- stimmen, denn die Dinge sind soweit schon vorentschieden, die hier konkret begehrt wer- den. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 26. Februar 2018