Änderungsantrag GRÜNE: Einen verkaufsoffenen Sonntag streichen
| Vorlage: | 2018/0018 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 19.01.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0018 Einen verkaufsoffenen Sonntag streichen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.01.2018 5 x 1. In der Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2018-2020 werden gestrichen: - in Abs. (1) die Tage zum „Fest der Sinne“ in der Karlsruher Innenstadt - in Abs. (2) die Tage zu „Durlach blüht auf‘ Sachverhalt / Begründung: Hier ist abzuwägen einerseits zwischen den Interessen der Geschäftsleute, sich im Vergleich zu den Märkten auf der „grünen Wiese“ und gegen die Konkurrenz des Internethandels möglichst attraktiv zu präsentieren, und andererseits den Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhan- del, den Sonntag arbeitsfrei zu halten. Die Geschäfte sind inzwischen die ganze Woche, vor allem samstags, bis spät abends geöffnet. Dadurch ist ein verkaufsoffener Sonntag nicht mehr so wichtig wie früher. Zugleich ist die Belastung der im Einzelhandel Beschäftigten gestiegen, weil die Arbeitszeit immer mehr in die Abendstunden und den Samstag ausgedehnt wurden. Unser Ziel ist, dass wenigstens ein arbeitsfreier Tag in der Woche eingehalten wird, um ihn gemein- sam mit der Familie verbringen zu können. Als Kompromiss sehen wir die Reduzierung auf nur einen verkaufsoffenen Sonntag im Jahr als Schritt in die richtige Richtung an. unterzeichnet von: Johannes Honné Ekkehard Hodapp Renate Rastätter Verena Anlauf
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0018 Dez. 2 Einen verkaufsoffenen Sonntag streichen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.01.2018 5 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den vorliegenden Änderungsantrag, die in der Satzung über ver- kaufsoffene Sonntage 2018-2020 vorgesehenen verkaufsoffenen Sonntage anlässlich der Ver- anstaltungen „Fest der Sinne“ und „Durlach blüht auf“ zu streichen, abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die rechtlichen Voraussetzungen, wann verkaufsoffene Sonntage zugelassen werden können, regelt das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg. Die näheren Einzelheiten dazu sind bereits in der Beschlussvorlage zur Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2018-2020 er- läutert. Diese Vorgaben sind bei den verkaufsoffenen Sonntagen, die jeweils im Frühjahr anläss- lich der Veranstaltungen „Fest der Sinne“ in der Karlsruher Innenstadt und „Durlach blüht auf“ in Durlach stattfinden sollen, erfüllt. Die öffentliche Wirkung der anlassgebenden Veranstaltun- gen steht gegenüber der Ladenöffnung im Vordergrund. Aus Sicht der Verwaltung gibt es da- her keine rechtlichen Gründe, den Antrag der Stadtmarketing GmbH auf Durchführung ver- kaufsoffener Sonntage anlässlich dieser Veranstaltungen im Frühjahr abzulehnen.