Umsetzung der Bleiberechtregelung für geduldete Menschen in Karlsruhe

Vorlage: 2018/0013
Art: Anfrage
Datum: 15.01.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.02.2018

    TOP: 18

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE Bleiberechtregelung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0013 Umsetzung der Bleiberechtregelung für geduldete Menschen in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.02.2018 18 x 1. Wie viele geduldete Personen leben derzeit in Karlsruhe? (Bitte nach Aufenthaltsdauer von weniger als 4 Jahre, 4 bis 6 Jahre, 6 bis 8 Jahre, länger als 8 Jahre und Duldungsgrund aufschlüsseln) 2. Wie viele Erwachsene haben seit Einführung der Bleiberechtsregelung im August 2015 in Karlsruhe eine Bleiberechtsregelung nach Aufenthaltsgesetz §§ 25a, 25b für gut integrierte Geduldete oder der in § 60a geregelten Ausbildungsduldung erhalten? 3. Werden in Karlsruhe lebende geduldete Menschen von den Behörden aktiv über ihren aktuellen Status, ihre Bleibeperspektive und die Möglichkeit der Bleiberechtsregelungen nach §§ 25a, 25b und § 60 informiert? 4. Falls ja: wie wird der Personenkreis informiert? 5. Falls nein: Warum wurde bisher nicht darauf hingewiesen? Soll diese Personengruppe zukünf- tig informiert werden und in welcher Form? Geduldete Personen, die bereits mehrere Jahre in Deutschland leben und geduldet werden, können bei entsprechender Integrationsleistung ein dauerhaftes Bleiberecht erwerben. Die Bleiberechtsrege- lungen greifen für Erwachsene nach acht bzw. sechs Jahren und bei Jugendlichen und Heranwach- senden bereits nach vier Jahren. In der Realität haben bisher leider viel zu wenig Geduldete von diesen Regelungen profitiert: Eine An- frage (Drucksache 18/11101) der GRÜNEN Bundestagsfraktion hat ergeben, dass in Baden- Württemberg seit Einführung der Bleiberechtsregelung für Erwachsene im August 2015 nur 154 Per- sonen diese Aufenthaltserlaubnis erhalten haben (Stand: Februar 2017) – obwohl ca. 2000 Menschen seit über 8 Jahren in Baden-Württemberg geduldet leben. Es scheint folglich ein Informationsdefizit bei den Betroffenen zu geben. Die Anfrage soll die aktuellen Zahlen der Betroffenen sowie die bisherige Informationspolitik der Ver- waltung offen legen. unterzeichnet von: Michael Borner Dr. Ute Leidig Verena Anlauf Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 18
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0013 Dez. 2 Umsetzung der Bleiberechtregelung für geduldete Menschen in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 20.02.2018 18 x Vorbemerkung: Geduldete Aufenthalte können aus verschiedenen Konstellationen entstehen, die rechtlich un- terschiedlich zu bewerten sind. Betroffen sind unter anderem abgelehnte Asylbewerberinnen und - bewerber, unerlaubt eingereiste Personen (auch unbegleitete minderjährige Ausländerin- nen und Ausländer), sowie Personen, deren Aufenthaltstitel erloschen ist und deren (freiwilli- ge/vollziehbare) Ausreise nicht möglich ist. Der Personenkreis der Geduldeten ist daher differen- ziert zu betrachten. Im Kontext dessen ergeht folgende Stellungnahme: 1. Wie viele geduldete Personen leben derzeit in Karlsruhe? (Bitte nach Aufent- haltsdauer von weniger als 4 Jahre, 4 bis 6 Jahre, 6 bis 8 Jahre, länger als 8 Jah- re und Duldungsgrund aufschlüsseln) Aktuell leben in Karlsruhe 325 geduldete Personen. Eine Aufschlüsselung nach Aufent- haltsdauer, beziehungsweise Dauer der erteilten Duldung ist aus dem Fachverfahren nicht möglich. Zentrale Rechtsgrundlage für eine Duldung (vorübergehende Aussetzung der Abschie- bung) ist § 60a Absatz 2 Aufenthaltsgesetz. Die Gründe einer Duldung werden aller- dings nicht rechtlich differenziert abgebildet. Geduldete Personen erhalten zumeist auf- grund zielstaatsbezogener Abschiebeverbote, unklarer Identitäts- und Passangelegenhei- ten, aus gesundheitlichen Gründen, familiären Schutzbindungen oder aufgrund eines Ausbildungsverhältnisses eine Duldung. 2. Wie viele Erwachsene haben seit Einführung der Bleiberechtsregelung im Au- gust 2015 in Karlsruhe eine Bleiberechtsregelung nach dem Aufenthaltsgesetz §§ 25a, 25b für gut integrierte Geduldete oder der in § 60a geregelten Ausbil- dungsduldung erhalten? §§ 25a, 25b Bleiberechtsregelung 6 Erteilungen § 60a Ausbildungsduldung 23 Erteilungen Ergänzende Erläuterungen Seite 2 3. Werden in Karlsruhe lebende geduldete Menschen von den Behörden aktiv über den aktuellen Status, ihre Bleibeperspektive und die Möglichkeiten der Bleiberechtsregelungen nach §§ 25a, 25b und § 60a informiert? Der Personenkreis der Geduldeten, ist in regelmäßigen Abständen (drei bis sechs Mona- te) verpflichtet, seine Duldung verlängern zu lassen. Hierbei werden die Betroffenen so- wie deren Betreuer/Vormünder auch über ihre Bleibeperspektiven im Sinne der Möglich- keiten der §§ 25a, 25b sowie § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG informiert. Zuständig für die Erteilung und Verlängerung einer Duldung ist allerdings das Regie- rungspräsidium Karlsruhe. Die Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe ist rechtlich damit beauftragt, das Antrags- und Verlängerungsverfahren für das Regierungspräsidium Karlsruhe zu übernehmen. Hierbei werden unter anderem auch Mitwirkungspflichten zur Identitätsklärung, beziehungsweise einer Passbeschaffung wahrgenommen, aber auch Bleiberechtsperspektiven für die Betroffenen abgestimmt. Unbeschadet davon, wird der Personenkreis zumeist über Vormünder, Rechtsbeistände und/oder Migrationsberatungseinrichtungen gut vertreten und informiert. Warum es dennoch nicht zu mehr erfolgreichen Bleibeperspektiven führt, begründet sich oftmals in einer mangelnden Mitwirkung, zumeist bei fehlenden Bemühungen bei der Passbeschaffung oder unklarer Identität. Nicht selten stehen auch Straftaten einer Bleiberechtsperspektive entgegen. 4. Falls ja: wie wird der Personenkreis informiert? Wie in der Antwort zur Frage 3 ausgeführt, werden in den Erteilungs- und Verlänge- rungsterminen die in Frage kommenden Personen, einschließlich der anwesenden Be- treuer, informiert. 5. Falls nein: Warum wurde bisher nicht darauf hingewiesen? Soll diese Personen- gruppe zukünftig informiert werden und in welcher Form? Entfällt, da die Frage zu 3. mit ja beantwortet wurde. Siehe Ziffer 4.

  • Protokoll TOP 18
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    Niederschrift 47. Plenarsitzung Gemeinderat 20. Februar 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 17. Punkt 18 der Tagesordnung: Umsetzung der Bleiberechtregelung für geduldete Menschen in Karlsruhe Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2018/0013 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor. Stadträtin Leidig (GRÜNE): Wie viele der in Karlsruhe lebenden Personen sind schon so lange in Deutschland lebend, dass Sie dauerhaftes Bleiberecht erwerben können, falls alle Voraussetzungen erfüllt sind? Das bezieht sich darauf, dass wir um eine Aufschlüsselung gebeten hatten und die Verwaltung sagt, dass Sie nicht in der Lage ist, das zu leisten, aber ich denke, diese Zahl sollte man uns geben können. Wie ist die Aussage der Verwaltung zu unserer dritten Frage zu verstehen: „Warum es dennoch nicht zu erfolgreichen Bleibeper- spektiven führt, begründet sich oftmals...“. Da sind Äußerungen enthalten, die ich nicht teilen kann, und zu denen ich auch andere Auskünfte hätte. Ich hätte hier gerne eine nä- here Erläuterung. Die vierte Frage, wie der Personenkreis informiert wird, wurde überhaupt nicht beantwortet. Bitte beantworten Sie uns diese Frage, also zum Beispiel durch Broschü- ren, Formulare, Besprechungen beziehungsweise gibt es hier ein ausführliches an einen Leitfaden orientiertes Gespräch, das die individuelle Situation der Betroffenen analysiert? Der Vorsitzende: Wir werden die Fragen beantworten, wobei hier ausdrücklich steht, dass das in den Verteilungs- und Verlängerungsterminen zur Sprache kommt und damit – 2 – wird deutlich, dass das in persönlichen Gesprächen stattfindet und nicht über die Aushän- digung von Broschüren, aber wir können das noch mal vertieft darstellen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 23. Februar 2018