Satzungsbeschluss Sanierungsgebiet Innenstadt-Ost

Vorlage: 2017/0811
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.12.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Daxlanden, Durlach, Grünwinkel, Innenstadt-Ost, Knielingen, Oberreut, Oststadt, Rintheim, Südstadt, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.03.2018

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1 Satzungsbeschluss Sanierungsgebiet Innenstadt Ost S. 1-43
    Extrahierter Text

    Endbericht Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt 2 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 3 Impressum Copyright © Stadt Karlsruhe, Oktober 2017 Aufgestellt Netzwerk für Planung und Kommunikation Bürogemeinschaft Sippel.Buff 26. September 2017 Im Auftrag der der Karlsruher Fächer GmbH und der Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt Layout Streeck Druck Rathausdruckerei, Recyclingpapier Endbericht Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost 4 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 5 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Abgrenzung Untersuchungsgebiet Anlage 2 Luftbild Untersuchungsgebiet Anlage 3 Schwarzplan Anlage 4 Stadtgrundriss vor und nach Flächensanierung Anlage 5 Denkmale Anlage 6 Baublocktypologien Anlage 7 Städtebauliche Dichten Anlage 8 Gebäudezustand nach äußerer Inaugenscheinnahme Anlage 9 Gebäudenutzung Erdgeschoss (Basis City-Monitoring) Anlage 10 Trading Down Tendenz (Basis City-Monitoring) Anlage 11 Anteil unter 18-Jährige auf Baublockebene Anlage 12 Anteil 18 – 29-Jährige auf Baublockebene Anlage 13 Anteil 30 – 64-Jährige auf Baublockebene Anlage 14 Anteil über 64-Jährige auf Baublockebene Anlage 15 MIV und Parkierung Anlage 16 Linienführung nach Umsetzung UStrab und Kombilösung Anlage 17 Radverkehr Cityrouten und Hauptnetz Anlage 18 Freiraumtypologien Anlage 19 Freiraumstrukturen Anlage 20 Altlasten und Altlastenverdachtsfl ächen Anlage 21 Leitungsverlauf PME-Anlage Anlage 22 Prägende Innere Charaktere Anlage 23 Äußere Impulsgeber Anlage 24 Stadtstrukturelle Mängel und Missstände Anlage 25 Mängel in der Nutzungsfunktion Wohnen Anlage 26 Mängel in der Nutzungsfunktion Handel Anlage 27 Mängel in der Freiraumstruktur Anlage 28 Mängel in der klimatischen Funktion Anlage 29 Neuordnungskonzept Anlage 30 Umbauoption Kaiserstraße Ost Anlage 31 Vorschlag zur Abgrenzung des festzulegenden Sanierungsgebietes Anlage 32 Kosten- und Finanzierungsübersicht Anlage 33 Maßnahmenplan Anlage 34 Fotodokumentation Anlage 35 Ergebnisse der Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ..................................................................................................................................................................................4 Anlagenverzeichnis ................................................................................................................................................................................5 Abbildungen ..........................................................................................................................................................................................6 Quellen ..................................................................................................................................................................................................7 1. Vorbemerkungen und prozessualer Ablauf ........................................................................................................................................8 1.1 Vorbemerkung, Ziele der Vorbereitenden Untersuchungen ................................................................................................8 1.2 Ablauf der Erstellung der BEuroteilungsgrundlagen zu den Vorbereitenden Untersuchungen .............................................8 2. Bestandsaufnahme ...........................................................................................................................................................................11 2.1 Lage und Größe des Untersuchungsgebietes ..................................................................................................................11 2.2 Übergeordnete Planungen | Vorhandenes Planungsrecht | Schutzgebietskulissen .............................................................12 2.3 Städtebauliche Grundstruktur und Quartierscharaktere ..................................................................................................16 2.4 Historie des Untersuchungsgebietes, Sanierungsgeschichte, Denkmalschutzeigenschaften ...............................................18 2.5 Städtebauliche Basisdaten und Kennwerte, Eigentümerstruktur, Bodenrichtwerte ............................................................21 2.6 Gebäudezustand ............................................................................................................................................................24 2.7 Sozialstrukturelle Basisdaten ...........................................................................................................................................25 2.8 Gebietsspezifi sche Nutzungsstruktur/Nahversorgung/Soziale Infrastruktur ........................................................................27 2.9 Öffentliche Plätze/Öffentliche Räume/Freiräume ..............................................................................................................28 2.10 Blockinnenbereiche/halböffentliche und private Freiräume.............................................................................................31 2.11 Klimatische und stadtökologische Ausgangssituation ....................................................................................................32 2.12 Erschließungsstruktur MIV/Charakter der Straßenräume/Parkierung ...............................................................................35 2.13 Erschließungsstruktur Umweltverbund ..........................................................................................................................36 3. Ergebnisse der Befragungen ............................................................................................................................................................38 3.1 Ergebnisse der Eigentümerbefragung ..............................................................................................................................38 3.2 Ergebnisse der Befragung der Behörden und Träger Öffentlicher Belange ........................................................................43 4. Mängel und Missstände im Untersuchungsgebiet ...........................................................................................................................44 4.1 Strukturelle Mängel und Missstände ...............................................................................................................................44 4.2 Mängel und Missstände in der Nutzungsfunktion Handel und Gewerbe ..........................................................................45 4.3 Mängel und Missstände in der Nutzungsfunktion Wohnen ............................................................................................46 4.4 Mängel und Missstände in der Freiraumfunktion ............................................................................................................48 4.5 Mängel und Missstände in der klimatischen Funktion ......................................................................................................49 5. Auf das Untersuchungsgebiet von außen einwirkende stadtstrukturelle Veränderungen und vorhandene Planungen ..................50 6. Räumliche Handlungsfelder und damit verbundene Zielsetzungen .................................................................................................53 7. Neuordnungskonzept – geplante Sanierungsziele und -maßnahmen .............................................................................................55 7.1 Schwerpunktbereich | 1: Kaiserstraße zwischen Marktplatz und Berliner Platz und Baublöcke nördlich und südlich der Kaiserstraße ........................................................................................................................................................................55 7.2 Schwerpunktbereich | 2: Kronenplatz, Berliner Platz/Antritt KIT .......................................................................................57 7.3 Schwerpunktbereich | 3: Kaiserstraße im Abschnitt Berliner Platz/Durlacher Tor; Kontext Campus Süd/Dörfl e ...................60 7.4 Schwerpunktbereich | 4: Kapellenstraße/Dörfl e/Alter Friedhof..........................................................................................61 7.5 Schwerpunktbereich | 5: Fritz-Erler-Straße/Kriegsstraße/Karl-Friedrich-Straße ....................................................................62 7.6 Bedeutung der Maßnahmen für die Verbesserung der klimatischen Situation im Untersuchungsgebiet ............................64 8. Vorschlag zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes und zur Wahl des Sanierungsverfahrens .........................................................65 9. Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) .......................................................................................................................................67 Notizen ..............................................................................................................................................................................................130 6 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 7 Abbildungen Abbildung 1: Überblick über den bisherigen Ablauf der Vorbereitenden (Untersuchungen) .........................................................8 Abbildung 2: Impressionen aus der Auftaktveranstaltung am 6. April 2016 ................................................................................9 Abbildung 3: Impressionen aus den Workshops ........................................................................................................................10 Abbildung 4: Luftbildausschnitt des Untersuchungsgebietes .....................................................................................................11 Abbildung 5: Auszüge Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003/Flächennutzungsplan Nachbarschaftsverband Karlsruhe 2010 ....12 Abbildung 6: Schutzgebietskulissen ..........................................................................................................................................14 Abbildung 7: Auszug aus großräumigem Biotopverbund ..........................................................................................................14 Abbildung 8: Lage der Altlastenverdachtsfl ächen ......................................................................................................................15 Abbildung 9: Schwarzplan des Untersuchungsgebiets ...............................................................................................................16 Abbildung 10: Historischer Stadtgrundriss 1789/90 ..................................................................................................................18 Abbildung 11: Impressionen aus der Flächensanierung im Zuge des Sanierungsverfahrens Dörfl e ..............................................19 Abbildung 12: Überlagerung des historischen Stadtgrundrisses mit dem Stadtgrundriss nach Durchführung der Sanierung .......20 Abbildung 13: Übersicht der Bevölkerungsdichten in den Baublöcken im Untersuchungsgebiet .................................................21 Abbildung 14: Eigentümerstruktur im Untersuchungsgebiet .....................................................................................................22 Abbildung 15: Baujahr der Gebäude im Untersuchungsgebiet ..................................................................................................22 Abbildung 16: Anteile Wohnungsgrößen im Untersuchungsgebiet ............................................................................................23 Abbildung 17: Beheizungsart Wohnungen im Untersuchungsgebiet .........................................................................................23 Abbildung 18: Gebäudezustand nach äußerer Inaugenscheinnahme .........................................................................................24 Abbildung 19: Altersstruktur im Untersuchungsgebiet ..............................................................................................................25 Abbildung 20: Kinder im Haushalt ............................................................................................................................................25 Abbildung 22: Lidellplatz ..........................................................................................................................................................28 Abbildung 23: Kronenplatz ......................................................................................................................................................29 Abbildung 24: Berliner Platz .....................................................................................................................................................29 Abbildung 25: Fasanenplatz .....................................................................................................................................................30 Abbildung 26: Waldhornplatz ..................................................................................................................................................30 Abbildung 27: Beispielhafte Baublöcke im Aspekt der klimatischen Belastung ...........................................................................32 Abbildung 28: Impressionen aus dem Typus unsanierter Baublöcke nördlich der Kaiserstraße ....................................................33 Abbildung 29: Impressionen aus dem Typus der Baublöcke der Flächensanierung .....................................................................34 Abbildung 30: Radverkehr und Infrastruktur .............................................................................................................................36 Abbildung 31: Ergebnis Befragung: Höhe der Kaltmiete je Quadratmeter (Wohnen) .................................................................38 Abbildung 32: Ergebnis Befragung: Höhe der Kaltmiete je Quadratmeter .................................................................................39 Abbildung 33: Ergebnis Befragung: Zeitpunkt letzte umfassende Renovierung/Modernisierung von Gebäude/Wohnung............39 Abbildung 34: Ergebnis Befragung: Energiesparende Maßnahmen am Gebäude seit 2000 ........................................................40 Abbildung 35: Ergebnis Befragung: Dach-/Fassadenbegrünung .................................................................................................40 Abbildung 36: Ergebnis Befragung: Einrichtungen zum Hitzeschutz ..........................................................................................41 Abbildung 37: Ergebnis Befragung: Geplante Modernisierungen oder Instandsetzungen an Grundstück/Gebäude.....................42 Abbildung 38: Ergebnis Befragung: Interesse Modernisierungsförderung und Erneuerungsmaßnahmen ....................................42 Abbildung 39: Ergebnis Befragung: Notwendige Maßnahmen zur Aufwertung des Quartiers ....................................................43 Quellen  Luftbild Titelseite und Abbildung 4: Roland Fränkle, Bildstelle Stadt Karlsruhe  Auszug Regionalplan: Regionalverband Mittlerer Oberrhein  Auszug Schutzgebietskulissen und Biotopverbund: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg  Historischer Stadtgrundriss: Stadtarchiv Karlsruhe  Impressionen aus der Flächensanierung: Stadtarchiv Karlsruhe (Archiv Schlesiger): 8_BA_Schlesiger_A25_101_3_26, 8_BA_Schlesiger_A29_169_4_41, 8_BA_Schlesiger_A26_183_5_12, 8_BA_Schlesiger_A30_83_4_23, 8_BA_Schlesiger_A27_32_5_5  Abbildungen zu städtebaulichen Basisdaten, Eigentümerstruktur: Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung  Übrige Fotos und Abbildungen: Netzwerk für Planung und Kommunikation Bürogemeinschaft Sippel.Buff sowie Stadt Karlsruhe Abbildung 40: Angebote im Niedrigpreissortiment (dunkelrot), im Mittelpreissortiment (orange) und Leerstände (hellrot) ..........45 Abbildung 41: Impressionen aus vorhandenen Mängeln und Missständen innerhalb des Untersuchungsgebietes ......................47 Abbildung 42: Auszug aus Rahmenplan zur Klimaanpassung ....................................................................................................49 Abbildung 43: Von außen auf das Plangebiet einwirkende stadtstrukturelle Veränderungen ......................................................51 Abbildung 44: Neuordnungskonzept Schwerpunktbereich 1 .....................................................................................................55 Abbildung 45: Neuordnungskonzept Schwerpunktbereich 2 .....................................................................................................57 Abbildung 46: Neuordnungskonzept Schwerpunktbereich 3 .....................................................................................................59 Abbildung 47: Umbau der Kaiserstraße – Planungsvariante zur weiteren Abstimmung ..............................................................60 Abbildung 48: Neuordnungskonzept Schwerpunktbereich 4 .....................................................................................................61 Abbildung 49: Neuordnungskonzept Schwerpunktbereich 5 .....................................................................................................62 Abbildung 50: Vorschlag zur Abgrenzung des festzulegenden Sanierungsgebietes ....................................................................66 Abbildung 51: Kosten- und Finanzierungsübersicht nach Maßnahmen ......................................................................................68 Abbildung 2: Impressionen aus der Auftaktveranstaltung am 6. April 2016 8 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 9 1. Vorbemerkungen und prozessualer Ablauf 1.1 Vorbemerkung, Ziele der Vorbereitenden Untersuchungen Mit Gemeinderatsbeschluss vom 30. Juni 2015 wurde für den Bereich „Innenstadt Ost“ die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB beschlossen. Im Sinne des § 141 BauGB sind Vorbereitende Untersu- chungen erforderlich, um BEuroteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit, die Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung zu schaffen. Als Maßstab zur BEuroteilung der Notwendigkeit der Sanierung werden nach § 136 BauGB die sogenannten „städtebaulichen Missstände“ im Gebiet herangezogen. Diese beziehen sich insbesondere  auf die Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder die Sicherheit der in dem Gebiet wohnenden und arbeitenden Menschen und  auf die Funktionsfähigkeit des Untersuchungsgebietes. Anlass der Vorbereitenden Untersuchungen sind unter anderem zunehmende Trading-Down-Tendenzen in der östlichen Kaiserstraße, der fehlende Ankerpunkt zur Frequen- tierung der östlichen Kaiserstraße am Kronenplatz, die Schwächung des Wohn- und Arbeitsplatzstandorts Innenstadt Ost, aber auch ökologische Problemstellungen im Hinblick auf zunehmende klimatologische Belastungen im Sinne eines Hitze-Hot-Spots. Hinzu kommen als Anlass aber auch städtebauliche Entwick- lungen, die von außen auf das Untersuchungsgebiet einwirken werden: die Aufwertung der Kaiserstraße nach Umsetzung der U-Strab-Maßnahme, die Überlegungen des KIT zur Öffnung des Campus Süd zu den umliegenden Quartieren oder etwa die Sanierung des Badischen Staatstheaters und die Aufsiedlung des ehemaligen Güterbahnhofgeländes zur City Südstadt-Ost. Die BEuroteilungsgrundlagen bauen einerseits auf einer städtebaulichen und freiraumplanerischen Analyse auf, andererseits aber auch auf einem aktiven Dialog mit der Bürgerschaft und den lokalen AktEuroen im Untersuchungsgebiet. Aufgabe der Vorbereitenden Untersuchungen ist es, auf Basis einer städtebaulichen Analyse und auf Grundlage einer Beteiligung der Eigentümer, der im Gebiet wohnenden Bevölkerung und der Träger Öffentlicher Belange Aussagen zu treffen,  ob entsprechende städtebauliche und freiraumplanerische wie auch funktionale Mängel und Missstände vorliegen,  ob eine Sanierung im Untersuchungsgebiet oder in Teilbereichen zielführend und angemessen ist,  wie sich die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer und wichtiger Institutionen mit Bezug zum Untersuchungsgebiet abzeichnet und  welche Ziele und konkreten Maßnahmen im Sinne der städtebaulichen Erneuerung verfolgt werden sollen. 1.2 Ablauf der Erstellung der BEuroteilungsgrundlagen zu den Vorbereitenden Untersuchungen Der Ablauf der Erstellung der BEuroteilungsgrundlagen zu den Vorbereitenden Untersuchungen „Innenstadt Ost“ war geprägt durch ein iteratives Vorgehen zwischen der Verwaltung, der Planung und der Beteiligung der Öffent- lichkeit mit dem Ziel eines schrittweisen Vorgehens und einer möglichst breiten Einbindung aller relevanten AktEuroe. Das Schaubild gibt einen Überblick über die bisherigen prozes- sualen Schritte: Abbildung 1: Überblick über den bisherigen Ablauf der Vorbereitenden Untersuchungen #%&'!!(" - %* '("&&$%2  "%&%(" "%(" " +& 2" (" &&&'2" " ("& % %' %(" ('')%"&' '(" ."' #%&#$&  "'#" - (#%"("&#",$'#" 4#$$ ("(#%"("&#",$'" "("&%($$ *&"%' "("&(&&(&& $$!%'$ % ""%""  (  %"$ " %"$#$ 4#$$ ("" +&" "("&%($$ $." ",")$"   % ""% #"#$"+ #$ (# 1"!"4%&'(" ( ."'  "#%!'#"&)%"&' '(" - & (&& "%"("%!"  .""&" "$ % "% Im konkreten prozessualen Ablauf wurden folgende Schritte vollzogen: Zum Start der Vorbereitenden Untersuchungen des Gebiets Innenstadt Ost wurden zunächst im Zuge der Bestandsanalyse im Zeitraum zwischen November 2015 und Frühjahr 2016 Vor-Ort-Begehungen und Erhebungen durchgeführt, um die städtebaulichen und freiraumplanerischen Mängel und Missstände zu erheben. Gleichzeitig wurden mit den im Untersuchungsgebiet vorhandenen Institutionen und SchlüsselaktEuroen sowie mit den Fachämtern persönliche Auftaktinterviews durchgeführt mit dem Ziel, die Bestandsanalyse rückzukoppeln und wichtige planerische Handlungsfelder im gemeinsamen Dialog herauszuarbeiten. Aus der Bestandsanalyse wurden in der Folge Handlungs- bedarfe und Handlungsfelder abgeleitet und räumlich verortet. Im Ergebnis zeigte sich trotz der abgeschlossenen Altstadt- sanierung ein durchgängiger Handlungsbedarf – aus dem Untersuchungsgebiet selbst, aber auch aus Entwicklungen resultierend, welche im Umfeld des Untersuchungsgebietes vollzogen wurden und sich zukünftig vollziehen werden. Die planerische Analyse und die Handlungsbedarfe wurden daraufhin in einer ersten Lenkungsgruppe am 17.03.2016 mit den wesentlichen Institutionen, SchlüsselaktEuroen und den Fachämtern rückgekoppelt, zur Diskussion gestellt und nachfolgend überarbeitet. Gleichzeitig erfolgte über das Amt für Stadtentwicklung eine Befragung der Eigentümer im Untersuchungsgebiet anhand eines Fragebogens. Die planerische Analyse, die Handlungsbedarfe und die Ergebnisse der Eigentümerbefragung wurden in einer öffent- lichen Auftaktveranstaltung am 6. April 2016 im Bürgersaal des Rathauses präsentiert und zur Diskussion gestellt. Die Auftaktveranstaltung war mit rund 160 Bürgerinnen und Bürgern sehr gut besucht und es fand im Nachgang zum planerischen Input ein reger Austausch zu den Fragen der planerischen Analyse und den Handlungsfeldern an Diskus- sionsinseln statt. Darüber hinaus wurden von Seiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erste planerische Ideen und Maßnahmenvorschläge eingebracht. Auf Basis der öffentlichen Auftaktveranstaltung wurden in der Folge drei öffentliche Workshops angeboten, die ebenfalls gut besucht waren und das Ziel hatten, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch mit Vertreterinnen und Vertretern von Institutionen und Verbänden konkrete Maßnahmenvorschläge zu erarbeiten und Meinungsbilder zu möglichen Neuordnungsoptionen einzuholen.  Im Workshop Klima und Freiraum am 14.06.2016 im JUBEZ stand ein Dialog zur Umgestaltung und Qualifi zierung von öffentlichen Freiräumen und spezifi schen Maßnahmen zur Klimaanpassung innerhalb des Untersuchungsgebietes im Mittelpunkt der Diskussion und es wurden Vorschläge insbesondere zur Situation am Kronenplatz und weiteren Plätzen und Freiräumen im Untersuchungsgebiet diskutiert.  Der Workshop zur Kaiserstraße am 22. Juni 2016 in den Räumen der IHK stand zum einen im Zeichen der Suche nach Optionen zur Aufwertung und Frequentierung der Kaiserstraße im Abschnitt zwischen Marktplatz und Berliner Platz. Auch hier spielte der Kronenplatz eine wichtige Rolle in der Diskussion. Zum anderen war der Workshop von der Diskussion geprägt, die Kaiserstraße im Abschnitt zwischen Berliner Platz und Durlacher Tor in ihrer Wirkung als Zäsur zurückzunehmen und einen besseren Kontext zwischen Dörfl e und KIT Campus Süd herzustellen.  Der Workshop Soziales am 27. Juni 2016 im JUBEZ schließlich thematisierte die Möglichkeiten der Vernetzung vorhandener Institutionen und der Frage der Information über bereits weitreichend vorhandene soziale Angebote im Quartier. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Workshops gemeinsam mit der Kriminalprävention ein Rundgang zum Aspekt des Sicherheitsempfi ndens durch das Quartier durchgeführt. Auf die Protokolle der öffentlichen Veranstaltungen wird verwiesen: www.karlsruhe.de/b3/bauen/ sanierung/innenstadt-ost/ oeffentlichkeitsarbeit 10 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 11 Mit dem Entwurf des Neuordnungskonzepts wurde von Seiten des Stadtplanungsamtes entsprechend der Vorgaben des Baugesetzbuchs eine schriftliche Beteiligung der Behörden und Träger Öffentlicher Belange durchgeführt. Basierend auf den Ergebnissen der öffentlichen Veranstaltungen und weitergehenden verwaltungsinternen Abstimmungen wurden die Handlungsfelder planerisch konkretisiert und es wurde der Entwurf eines Neuordnungskonzeptes in zwei differenzierten Varianten erarbeitet:  Zum einen ein weitreichendes Neuordnungskonzept als langfristige Perspektive, welches bedeutsame städte- bauliche Neuordnungen im Umfeld des Kronenplatzes und des Berliner Platzes wie auch die strukturelle Neuordnung des Postgiroamtes vorsieht.  Zum anderen ein Neuordnungskonzept mit dem Fokus auf den Bestandserhalt, welches in den genannten Bereichen eher auf den Umgang mit dem städtebaulichen Bestand setzt und auf weitreichende Neuordnungen verzichtet. Der Entwurf des Neuordnungskonzepts wurde wiederum am 7. November 2016 in einer 2. Lenkungsgruppe mit der Verwaltung und lokalen AktEuroen rückgekoppelt. Im Ergebnis wurde hierbei von Seiten der Beteiligten die klare Empfehlung ausgesprochen, die weitreichende langfristige Perspektive des Neuordnungskonzepts als Basis für die Vorbereitenden Untersuchungen heranzuziehen, da aus Sicht der Lenkungsgruppe an den defi nierten Bereichen nur weitrei- chende Neuordnungen zu einer strukturellen Verbesserung der Bestandssituation führen können. Das vorliegende Ergebnis wurde im Planungsausschuss am 2. Februar 2017 in seinen Grundzügen präsentiert und in der Folge weitergehend bearbeitet und vorabgestimmt. Hierzu zählte auch eine erste Abstimmung mit dem Regierungs- präsidium Karlsruhe hinsichtlich des Neuordnungs- und Maßnahmenkonzepts, der Kosten- und Finanzierungsübersicht und der Verfahrenswahl. Am 20. Juli 2017 wurden die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen in den Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe eingebracht und beraten. Am 4. Oktober 2017 wurde das Ergebnis in einer Bürgerversammlung rückgekoppelt. Die Präsentationen und Protokolle zu den Veranstaltungen sind auf der Homepage der Stadt Karlsruhe unter folgendem Link zu fi nden: www.karlsruhe.de/b3/bauen/sanierung/innenstadt-ost/ oeffentlichkeitsarbeit Abbildung 3: Impressionen aus den Workshops 2. Bestandsaufnahme 2.1 Lage und Größe des Untersuchungsgebietes Das Untersuchungsgebiet liegt im Stadtteil Innenstadt Ost, der sich vom Marktplatz bis zum Durlacher Tor erstreckt. In Nord-Süd-Richtung wird der Stadtteil vom Adenauerring und dem Ettlinger Tor sowie von der Kriegs- und Kapellenstraße begrenzt und beinhaltet auch weite Teile des Campus Süd des KIT. Der gesamte Stadtteil umfasst 160 ha, in denen circa 7.234 Einwohnerinnen und Einwohner (2015) leben. Das Untersuchungsgebiet selbst umfasst circa 34,8 ha und wird im Westen durch den Marktplatz und die Karl-Friedrich- Straße begrenzt. Im Osten erstreckt sich das Gebiet entlang der Kappellenstraße bis zum Durlacher Tor. Die nördliche Grenze bildet der Zirkel und die Waldhornstraße sowie im weiteren Verlauf die Bebauung nördlich des Berliner Platzes und der Südrand des Campus Süd. Nach Süden wird das Untersuchungsgebiet durch die Kriegsstraße begrenzt. Abbildung 4: Luftbildausschnitt des Untersuchungsgebietes 12 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 13 2.2 Übergeordnete Planungen | Vorhandenes Planungsrecht | Schutzgebietskulissen Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 Im Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 ist das Untersu- chungsgebiet als Bestandssiedlungsfl äche (überwiegend Wohn-/Mischnutzung) und integrierte Lage dargestellt. Das Sanierungsverfahren entspricht damit den Zielen der Raumordnung. Abbildung 5: Auszüge Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003/ Flächennutzungsplan Nachbarschaftsverband Karlsruhe 2010 Flächennutzungsplan Nachbarschaftsverband Karlsruhe 2010 Im Flächennutzungsplan 2010 des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe mit Stand 2004 sind entsprechend der innerstäd- tischen Lage Teilbereiche des Untersuchungsgebiets als gemischte Baufl ächen (M) dargestellt. Westlich und östlich der Fritz-Erler-Straße sind außerdem größere Besondere Wohngebiete (WB) und Wohnbaufl ächen (Dörfl e) ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan stellt ferner die Trassen des schienengebundenen ÖPNV und das Hauptnetz des motorisierten Individualverkehrs in der Karlsruher Innenstadt sowie die wichtigen im Untersuchungsgebiet vorhandenen Infrastruktureinrichtungen als Standorte des Gemeinbedarfs dar. Innerhalb des Untersuchungsgebiets weist der Flächennut- zungsplan keine geplanten Baufl ächen sondern ausschließlich Bestandssiedlungsfl ächen aus. Gemäß der Aussagen der Schutzgutkarte Klima/Luft sind der Blockinnenbereich im westlichen Teil der Kaiserstraße, angrenzend an den Kronenplatz sowie der Lidellplatz und der Blockinnenbereich der 70er Jahre Bebauung an der Kapellen- straße als Freifl ächen mit Einfl uss auf die Siedlungsgebiete (Kaltluftleitbahn) oder direkte Wirkung als hoch bis sehr hoch belastete Bereiche einzustufen. Vorhandene Bebauungspläne Innerhalb des Untersuchungsgebietes existieren folgende Bebauungspläne: Titel des BebauungsplansDatum der Rechtskraft Bahnhofsplatz und Zufahrtsstraßen zum neuen Bahnhof1913 Baufl uchtenplan Kapellenstraße02.03.1936 Bebauungsplan Waldhornstraße Baufl uchtenplan02.06.1951 Bebauungsplan der Kaiserstraße, Aufbauplan24.02.1951 Bebauungsplan Kapellenstraße Baufl uchtenplan19.03.1953 Bebauungsplan Südstadt, Baufl uchtenplan10.08.1954 Bebauungsplan Ostseite Friedrichsplatz und Erbprinzenstraße Baufl uchtenplan17.10.1958 Bebauungsplan Zähringerstraße zwischen Kreuz- und Adlerstraße, Südseite11.09.1964 Bebauungsplan Durlacher Tor17.05.1968 Bebauungsplan Fritz-Erler-Straße zwischen Kriegsstraße und Kaiserstraße23.08.1968 Gestaltungsplan Ettlinger Tor Kriegsstraße zwischen Kreuz- und Karl-Friedrich-Straße05.04.1974 Bebauungsplan „Altstadt“ 1. Teilabschnitt A-M04.10.1974 Bebauungsplan „Altstadt“ 2. Teilabschnitt B, Freifl ächenplan24.01.1976 Bebauungsplan „Altstadt“ 1. Teilabschnitt A-M, Änderung innerhalb des Baublocks Kaiser-, Kronen-, Zähringer- und Adlerstraße02.07.1976 Bebauungsplan Innenstadt Ost09.05.1980 Bebauungsplan Kriegsstraße Ost Ostring19.09.1997 Bebauungsplan Kriegsstraße Mitte, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel11.03.2008 Bebauungsplan Marktplatz Nordseite, Karlsruhe Innenstadt10.03.2009 Ost© - Abbildung 8: Lage der Altlastenverdachtsfl ächen 14 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 15 Schutzgebiete nach Naturschutzrecht/Natura 2000-Gebiete Innerhalb und angrenzend an das Untersuchungsgebiet existieren keine weiteren Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht, keine geschützten Biotope und auch keine Natura 2000-Gebietskulissen. Das Plangebiet bezieht sich auf einen zentralen Innenstadtbereich und spielt bei den großräumigen Planungen zum Biotopverbund aufgrund seiner Lage und dem Kontext zum Innenbereich keine Wert gebende Rolle. Wenn auch keine Schutzgebietskulissen nach Europäischem Recht im Untersuchungsgebiet bestehen, so ist bei allen Maßnahmen dennoch der Artenschutz entsprechend zu berücksichtigen und es sind Verbotstatbestände zu vermeiden. Dies gilt in Bezug auf Eingriffe in die bestehende Gebäude- substanz insbesondere für die Artengruppe der Fledermäuse und gebäudebrütende Vogelarten wie beispielsweise den Mauersegler, dies gilt aber auch im Hinblick auf Maßnahmen im öffentlichen Raum (beispielsweise Verwendung von Leucht- mitteln im Zuge der Ausleuchtung/Lichtinstallationen) oder die Frage von ergänzenden Pfl anzungen im öffentlichen Raum. Abbildung 6: Schutzgebietskulissen Abbildung 7: Auszug aus großräumigem Biotopverbund Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete Das Plangebiet liegt nicht innerhalb der rechtskräftig festgesetzten Wasserschutzgebietszonen. Aussagen aus Hochwassergefahrenkarten liegen nicht vor. Eine Besonderheit bildet im Untersuchungsgebiet der Verlauf des historischen Landgrabens, welcher unterirdisch grob in der Achse Durlacher Tor/Kapellenstraße/Steinstraße/Lidellplatz/ Karl-Friedrich-Straße verläuft. Altlasten/Altstandorte Im Bereich des Sanierungsgebietes sind insgesamt 54 Flächen beim Umwelt- und Arbeitsschutz bekannt. Davon weisen acht Flächen einen Altlastenverdacht laut BBodSchV § 3 Abs. 3 auf (Einstufung OU) und zwei der altlastenverdächtigen Flächen liegen im Handlungsbereich B. Die restlichen Flächen sind aufgrund der geringen Altlastenrelevanz aus der aktiven Bearbeitung ausgeschieden (A-Fälle und B-Fälle). Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt - -- ! :::� -· �-- ............. =�- Klir1sruher Ficher GmbH _o,, V�tnde� - _ ... _ "- 1:3SOO ';- - --,-- 2',ot.2017 ,- •' • l '· LIJ:W 500 m • 9Jctw-..n IOOOm·Such" 7 Biotopverbund trockene Standorte .Kem- Korr<...,. 500,,,.Sucfw..,,. IOOOm-Soc:1-nun _, Hinlorgrundkarto K....,_ SOQm.-..,, 1 000 m • SUCl'n<lll „ Blotopv�rt>und trockene Standorte ·Korn- nturschutz • • Abbildung 9: Schwarzplan des Untersuchungsgebiets 16 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 17 2.3 Städtebauliche Grundstruktur und Quartierscharaktere Das Untersuchungsgebiet wird typologisch durchgehend durch eine in der Regel vier- bis sechsgeschossige Blockrand- bebauung geprägt, Ausnahmen bilden das Dörfl e mit einer zwei- bis dreigeschossigen Blockrandbebauung und einzelne Gebäudekörper/Solitäre der Nachkriegszeit mit bis zu acht Vollgeschossen. Die Blockrandbebauung, die im Westen, Osten und Nordosten des Untersuchungsgebietes noch auf dem historischen Stadtgrundriss aufbaut, ist im zentralen Bereich beidseits der Fritz-Erler-Straße jedoch durch die Bebauung der 70er Jahre überformt. Das Stadtbild wird zum einen geprägt durch den fächer- förmigen Stadtgrundriss mit den Fächerstraßen, welcher durch die zentrale Achse der Kaiserstraße gebrochen wird. Eine weitere grundlegende Prägung hat das Quartier mit dem Durchbruch der Fritz-Erler-Straße im Zuge der Flächensanierung erfahren, welche eine klare Zäsur im Siedlungsgefüge darstellt. Das Untersuchungsgebiet beinhaltet folgende wesentliche städtebauliche Strukturen und Charaktere:  Im Osten entlang der Karl-Friedrich-Straße wird das Gebiet durch die „via triumphalis“ begrenzt, die sich vom Schloss bis zum Ettlinger Tor erstreckt. Die Gebäude werden von der Kriegsstraße bis zur Zähringerstraße zu einem Großteil von großvolumigen Verwaltungseinrichtungen und institu- tionellen Einrichtungen mit nur geringer Ausstrahlwirkung in den Erdgeschosszonen genutzt (unter anderem Postgiro- gebäude, Regierungspräsidium, Polizei, Stadtkirche). In der Konsequenz riegelt dieser Teilbereich das Untersuchungs- gebiet gegenüber den westlich angrenzenden Quartieren mit dem Einzelhandelsschwerpunkt des Ettlinger Tors ab.  Das östlich angrenzende Quartier rund um den Lidellplatz weist einen sehr eigenen urbanen, alternativen „Kiezcha- rakter“ auf und wird in den Blockrandbereichen und auch Blockinnenräumen sehr kleinteilig geprägt durch Dienst- leister aus der Kreativ- und IT-Branche, Cafés, Restaurants, Kultur und Bildungseinrichtungen. Der Lidellplatz bildet den zentralen belebten Mittelpunkt und wird von der Bevölkerung gut angenommen.  Die Kaiserstraße, die das Untersuchungsgebiet vom Marktplatz im Norden auf der gesamten Länge durchquert, bildet im Abschnitt zwischen Marktplatz und Berliner Platz eine zum zentralen Bereich zwischen Marktplatz und Karlstraße ergänzende Einzelhandelslage. Der Einzelhandelsbesatz bricht jedoch aufgrund eines fehlenden funktionalen Ankers am Kronenplatz nach Osten immer weiter ab und verliert zunehmend an Qualität. Städtebaulich wird dieser Teilbereich geprägt durch ein Nebeneinander von denkmalgeschützter Bausubstanz und Ergänzungsbauten aus der Zeit des Wiederaufbaus. In den Obergeschossen befi nden sich vorwiegend Dienstleistungs- nutzungen und Wohnen.  Die städtebauliche Struktur der Baublöcke nördlich und südlich der Kaiserstraße weist eine hohe Dichte mit einer Vielzahl an Nebengebäuden und einem hohen Versie- gelungsgrad auf. In den Fächerstraßen existiert in der Erdgeschosszone zur Kaiserstraße hin noch ein gewisser Handels- und Dienstleistungsbesatz, hinzu kommen auch einzelne gewerbliche Betriebe, die insbesondere zur Waldhornstraße prägend wirken. In den Obergeschossen wird vorwiegend gewohnt.  Der Kronenplatz wurde erst durch die Flächensanierung in seiner dreieckig zulaufenden Grundstruktur und der noch jungen Randbebauung mit dem JUBEZ entwickelt und sollte einen räumlichen Anker an der Kaiserstraße darstellen. Erst im Nachgang zur Sanierung Dörfl e entstand in den 1990er Jahren das zur Kaiserstraße ausgerichtete Torgebäude als nördliche Raumkante, welches heute vorwiegend durch das KIT genutzt wird. In der Summe defi niert der Kronenplatz einen zentralen Ort im Untersuchungsgebiet, ist aber aufgrund seiner Struktur ein zentrales Problem im Untersu- chungsgebiet im Hinblick auf die Adressbildung und seiner Funktion als Frequenzbringer für die Kaiserstraße und seine Aufenthaltsqualität.  Der Berliner Platz bildet auf der nördlichen Seite der Kaiser- straße das Pendant zum Kronenplatz und wird durch eine Nachkriegsbebauung nördlich und westlich fl ankiert. Der Antritt zum östlich angrenzenden KIT Campus Süd in den Ehrenhof ist aufgrund der räumlichstrukturellen Situation nicht wahrnehmbar. Nördlich des Berliner Platzes existiert trotz der zentralen Lage zum KIT im Blockinnenbereich, ähnlich wie in den Blockinnenräumen nördlich der Kaiser- straße, ein hohes Maß an untergeordneten Nutzungen und Nebengebäuden.  Die Fritz-Erler-Straße ging ebenfalls aus der Flächensa- nierung des Sanierungsverfahrens Dörfl e hervor und bildet heute aufgrund ihres Querschnitts eine strukturelle Zäsur zum Dörfl e. Die Fritz-Erler-Straße wird durch eine großvolumige Baustruktur der 1970er Jahre fl ankiert und am Südrand durch die Heinrich-Hübsch-Schule zur Kriegs- straße hin ergänzt. Die Großstrukturen tragen ebenfalls zur Trennwirkung bei.  Östlich an die großvolumige Baustruktur der Fritz-Erler- Straße schließt ab der Waldhornstraße die historisch geprägte Struktur des Karlsruher „Dörfl es“ an. Als Karlsruher Altstadt wird es geprägt durch eine kleinteilige, überwiegend denkmalgeschützte Blockrandbebauung, die im Zuge der Sanierung des Dörfl es – nach dem Paradigmenwechsel von der Flächensanierung zur objektbe- zogenen Sanierung – erneuert wurde. Einzelne historische Gebäude wurden in einem kleinteiligen Maßstab durch Neubauten ergänzt (zum Beispiel die Werkbundhäuser in der Waldhornstraße). Die Nutzungen des Dörfl es umfassen neben Wohnen/Studentenwohnen/Seniorenwohnen auch Kneipen, Restaurants und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie studentische Einrichtungen. Ebenfalls im Dörfl e befi ndet sich der klar abgegrenzte Rot-Licht- Bezirk von Karlsruhe (Brunnenstraße). Der Bezirk grenzt unmittelbar an die Universität und an die Wohnnutzung im Dörfl e an und trägt zu einer gewissen Stigmatisierung des Quartiers bei.  Nördlich des Dörfl es defi niert die weiterführende östliche Kaiserstraße mit ihrem stark verkehrsfunktionalen Charakter und dem separierten Gleiskörper eine klare Zäsur zum nördlich angrenzenden Campus Süd, der sich zudem nach Süden zum Dörfl e hin bislang städtebaulich eher abgeschottet als geöffnet hat. In der Erdgeschosszone am Nordrand des Dörfl es existieren durchaus universitätsaffi ne Nutzungen, die sich nach Osten zur Brunnenstraße mit Vergnügungsstätten durchmischen. Die Baustruktur am Nordrand des Dörfl es wird durch eine Vielzahl an denkmalgeschützten Gebäuden geprägt, die in der Summe ein wertgebendes Ensemble gegenüber dem Campus Süd bilden. Die Freiräume und Plätze im Dörfl e (Fasanenplatz und Waldhornplatz) werden intensiv genutzt und bespielt.  Die Kapellenstraße schließlich bildet zum Freiraum des Alten Friedhofs aufgrund ihres Ausbaugrades und ihres rein verkehrsfunktionalen Charakters ebenfalls eine klare Zäsur. Diese wird durch eine noch erhaltene städtebauliche Raumkante mit gründerzeitlicher Bebauung am Rand des Dörfl es fl ankiert. Am Kreuzungspunkt mit der Waldhorn- straße, die eine wichtige Wegebeziehung in Richtung Alter Friedhof/Südstadt-Ost darstellt, springt die Randbebauung aufgrund des Landgrabens zurück und bildet einen öffent- lichen Raum – eine Vorzone – aus.  Der Südrand des Untersuchungsgebietes zur Kriegsstraße hin wird teils durch eine kleinteilige gründerzeitliche Baustruktur und teils durch großvolumige Gebäude- strukturen wie das Postgiroamt, die Heinrich-Hübsch-Schule oder das Verlagsgebäude geprägt. -- -- - ·- . ·-· - . :::-"'- :-i.:::=- --- ............. ........... -= . 18 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 19 2.4 Historie des Untersuchungsgebietes, Sanierungsgeschichte, Denkmalschutzeigenschaften Das Untersuchungsgebiet stellt im Kontext der Stadtgründung der Stadt Karlsruhe eines der ältesten Stadtquartiere dar, welches im Zuge der geplanten Aufsiedlung aus einer Ansammlung von einfachen Hütten, Baracken und Häusern bestand. Die einfache Bewohnerschaft setzte sich zusammen aus Arbeitern, Tagelöhnern, Dienstboten, niederen Hofbedien- steten und Soldaten. Das Dörfl e wuchs im krassen Gegensatz zur geplanten strahlenförmigen Stadtgründung dörfl ich und unregelmäßig außerhalb jeglicher Bauvorschriften mit engen Gassen und einer hohen Dichte und bestand aus einfachen Häusern und mehrfach belegten Unterkünften. Es bestand ein hohes Maß an Armut und die Prostitution war bereits damals ein fester Bestandteil des Quartiers. 1812 wurde das Dörfl e als erstes unabhängiges Dorf nach Karlsruhe eingemeindet. Bis zum Zweiten Weltkrieg änderte sich an den Zuständen im Dörfl e nichts, doch bereits in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts bestanden erste Überlegungen zur Sanierung. Die ersten Sanierungsüberlegungen wurden im Jahr 1926 bewusst bescheiden angestellt. 1930 griff ein Plan hingegen schon stärker in die Substanz des Dörfl es ein. Er sah den Abbruch von 750 Unterkünften und dafür den Bau von 300 neuen Wohnungen vor, doch die Planung kam nicht zur Durchführung. Im Zweiten Weltkrieg erhielt das Dörfl e im Gegensatz zur Karlsruher Innenstadt nur wenige Bombentreffer, was in der unmittelbaren Nachkriegszeit aufgrund von weiteren Zuzügen ins das Quartier zu noch unhaltbareren Zuständen, zu einer weiteren beabsichtigten Konzentration der Prostitution und planerisch zu ernsthaften Überlegungen und Anläufen zur Sanierung führte. Nach umfassenden Voruntersuchungen durch Verwaltung und Gagfah in den Jahren 1954 bis 1958 beschloss der Gemeinderat 1959 die Festlegung und Abgrenzung eines Sanierungsgebietes für den Bereich des Straßendurchbruchs. Ein Jahr später folgte dann der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan und eine Satzung über das besondere Vorkaufsrecht. 1961 kommt die Zusage des Bundesministeriums für Wohnungsbau zu einer fi nanziellen Unterstützung für die Altstadtsanierung. Im selben Jahr beginnt das Ersatzwoh- nungsbauprogramm in den Randbereichen Rintheim, Durlach, Grünwinkel und Oberreut mit circa 1.000 Wohneinheiten für rund 3.500 Einwohner. Damit begann auch der fl ächenhafte Abriss für die neue Straßenachse in Nord-Süd-Richtung: 1968 wurde die Fritz-Erler-Straße gebaut und fertiggestellt. Für das eigentliche Dörfl e wurde ein städtebaulicher Entwurf erarbeitet, der keinerlei Rücksicht auf den Stadtgrundriss nahm und bis 20 Stockwerke hohe Gebäude vorsah. Dieser Entwurf sollte im März 1968 vom Gemeinderat gebilligt werden. Doch dazu kam es nicht, das Stadtparlament entschied sich für einen Wettbewerb. Das im Jahr 1970 durchgeführte Wettbewerbsverfahren endete ohne eine Verleihung eines ersten Preises und in den gleichen Jahren wuchs massiv der Protest gegen eine Flächensanierung im Dörfl e. Nach längeren Diskussionen, aufbauend auf einer Überarbeitung, entschied der Gemeinderat im Jahr 1972 den Entwurf der Architekten Hilmer & Sattler aus München umzusetzen, der eine Bebauung entlang der Radialen anordnete und die Blockränder schloss, Bezugsgröße war das Karlsruher Straßennetz. In der Folge wurde in den nächsten Jahren dieser Entwurf weitgehend umgesetzt, was heute in den Baublöcken entlang der Fritz-Erler-Straße ablesbar ist, bei denen jedoch durchaus architektonische Qualitäten und auch eine Aufwertung der Blockinnenräume erfolgt. Abbildung 10: Historischer Stadtgrundriss 1789/90 Abbildung 11: Impressionen aus der Flächensanierung im Zuge des Sanierungsverfahrens Dörfl e Abbildung 13: Übersicht der Bevölkerungsdichten in den Baublöcken im Untersuchungsgebiet 20 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 21 Auch der Kronenplatz mit dem JUBEZ (1980) entstand im Zuge der Sanierungsmaßnahme, es erfolgte jedoch keine bauliche Entwicklung am Nordrand des Kronenplatzes, für den ein Warenhausbau vorgesehen war, aber nicht realisiert wurde. Die bauliche Entwicklung am Nordrand des Kronenplatzes mit dem heutigen Torgebäude wurde erst 1994 realisiert. Ebenfalls entstand im Zuge der Sanierungsmaßnahme 1985 der Neubau der Heinrich-Hübsch-Schule am Südrand der Fritz-Erler-Straße. Gleichzeitig fand für das eigentliche Dörfl e ein Paradigmen- wechsel mit Abkehr von der Absicht der Flächensanierung hin zur Objektsanierung statt. Im Ergebnis wurde im Dörfl e der Stadtgrundriss beibehalten, die vorhandene Bausubstanz saniert, die öffentlichen Räume sehr kleinteilig gestaltet und es entstanden bei angängiger Bausubstanz auch architek- tonisch hochwertige Ersatzbauten mit Bezug auf den alten Stadtgrundriss. In der Gesamtsicht wurde mit dem Sanierungsverfahren einerseits der historische Stadtgrundriss überformt und der Flächensanierung fi el unwiderrufbar wertvolle Bausubstanz zum Opfer, andererseits wurde im Rahmen der Objektsa- nierung das historische Dörfl e in seinem Charakter erhalten. Das Sanierungsverfahren Dörfl e hatte in seiner Gesamtheit auf einer Fläche von 18 ha eine Laufzeit von 1971 bis 1994 und bedingte den Einsatz von Sanierungsfördermitteln von Bund und Land in einer Höhe von circa 85,5 Millionen DM. Heute stehen im Untersuchungsgebiet insgesamt 212 Gebäude unter Denkmalschutz. Räumlich liegen die Schwer- punkte der denkmalgeschützten Bausubstanz im Westen und Osten des Untersuchungsgebietes, während im zentralen Teil beidseits der Fritz-Erler-Straße die Flächensanierung zu einem weitestgehenden Verlust denkmalgeschützter Bausubstanz geführt hat. Die vorhandenen Kulturdenkmäler wurden in der Analyse und Zielsetzung berücksichtigt und sind in der Anlage 5 dargestellt. Abbildung 12: Überlagerung des historischen Stadtgrundrisses mit dem Stadtgrundriss nach Durchführung der Sanierung 2.5 Städtebauliche Basisdaten und Kennwerte, Eigentümerstruktur, Bodenrichtwerte Die Siedlungsdichte im Untersuchungsgebiet beträgt circa 200 EW/ha. Im Vergleich weist die westliche Innenstadt abzüglich des Schlossgartens und des Hardtwaldes eine Dichte von nur 86 EW/ha auf. Die höchsten städtebaulichen Dichten fi nden sich innerhalb der kleinteilig sanierten Struktur des Dörfl es und in zwei Baublöcken zwischen Adlerstraße und Kronenstraße. Innerhalb des Untersuchungsgebietes existierten auf Basis des Zensus 2011 insgesamt 382 Hauptgebäude mit insgesamt 3.691 Wohnungen. Im Durchschnitt entspricht das pro Gebäude 9,7 Wohnungen. Rund 84 Prozent der Wohnungen im Untersuchungsgebiet der Vorbereitenden Untersuchungen wurden zu Wohnzwecken vermietet (Anteil Stadt Karlsruhe 69 Prozent), während circa 14 Prozent von Eigentümern/- innen bewohnt wird. Dabei sind nur circa 8 Prozent der Bevölkerung im Gebiet mit einer Nebenwohnung gemeldet. 5,5 Prozent (203 Wohnungen) der Wohnungen befi nden sich in Wohnheimen. In Bezug auf die Eigentumsverhältnisse fällt im Plangebiet eine gegenüber der Gesamtstadt deutlich erhöhte Quote an Eigentum der Kommune oder von kommunalen Wohnungsunternehmen (16 Prozent des Wohnungsbestandes) und Organisationen ohne Erwerbszweck (6 Prozent des Wohnungsbestandes) auf. 8 Prozent der Wohnungen befi nden sich im Eigentum von privatwirtschaftlichen (Wohnungs-) Unternehmen. Auffällig ist in der Konsequenz ein gegenüber der Gesamtstadt deutlich reduzierter Anteil an Privatpersonen beziehungsweise Gemeinschaften von Wohnungseigentümern. 64 Prozent der vorhandenen Gebäude befi ndet sich in Einzeleigentum, 28 Prozent in der Hand von 2 bis 10 Eigentümern und 8 Prozent in der Hand einer noch größeren Eigentümergemeinschaft. Größere Eigentümergemein- schaft existieren dabei räumlich insbesondere im Baublock Adlerstraße/Zähringerstraße/Kronenstraße/Markgrafenstraße, im Baublock nördlich des Berliner Platzes und im Umfeld des Gebäudes Parkhaus Kronenplatz. Im Grundsatz existiert mit der hohen Zahl an Einzeleigentümern eine gute Voraussetzung für eine Umsetzung der Sanierungsmaßnahme. 1 ' \ Legende ·- Qollitld � )o- • 1S1•1"�,.- ....... � .. - • ·!,Q-f'l'O�,.- r:----j ............. - ,._...._... - 22 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 23 Abbildung 15: Baujahr der Gebäude im Untersuchungsgebiet Die Wohnungs-Leerstandsquote betrug 2011 im Untersu- chungsgebiet laut Zensus 2011 2 Prozent. Diese liegt im Rahmen der üblichen Fluktuationsreserve und entspricht auch der Leerstandsquote in der Gesamtstadt Karlsruhe und weist damit keine Auffälligkeit auf. Etwa 41 Prozent der vorhandenen Gebäudesubstanz im Gebiet entspricht einem Baujahr vor 1919, nur 4 Prozent einem Baujahr von 1919 bis 1949. Weitere 13 Prozent stammen aus den Jahren 1950 bis 1959 und 9 Prozent aus den Jahren 1960 bis 1969. Die übrigen Gebäude entstammen der Flächensanierung der siebziger Jahre oder sind noch jüngeren Datums. Abbildung 14: Eigentümerstruktur im Untersuchungsgebiet In der Struktur des Wohnungsbestandes weist der Großteil der Wohnungen (70 Prozent) eine Größe von unter 40 m² bis 79 m² auf. Der Anteil an kleineren Wohnungen überwiegt – resultierend aus der Neubebauung der 1970er Jahre nach Durchführung der Flächensanierung – somit deutlich. Abbildung 16: Anteile Wohnungsgrößen im Untersuchungsgebiet Im Hinblick auf die Ausstattung verfügen 41 Prozent der Gebäude bereits über eine Zentralheizung, weitere 38 Prozent verfügen über eine Fernheizung. Lediglich 4 Prozent der Gebäude im Gebiet heizen mit Einzel- oder Mehrraumöfen. In der Gesamtstadt Karlsruhe verfügen im Vergleich 55 Prozent über eine Zentralheizung, während circa 7 Prozent mit Einzel oder Mehrraumöfen ausgestattet sind. Ungefähr 98 Prozent der Wohnungen besitzen beinhalten eine Badewanne/Dusche und ein WC. Die Bodenrichtwerte weisen mit Stand 31. Dezember 2016 innerhalb des Untersuchungsgebietes eine deutliche Bandbreite entsprechend der differenzierten Lagegunst und dem Maß der baulichen Nutzung innerhalb des Untersuchungsgebietes auf. Die höchsten Bodenrichtwerte weist dabei die Kaiserstraße am Westrand zum Marktplatz hin mit einem Bodenrichtwert von 4.200 Euro/m 2 auf. Dieser sinkt nach Osten hin kontinuierlich über 1.950 Euro/m 2 zwischen Kreuzstraße/Adlerstraße bis Kronenstraße, 1.450 Euro/m 2 auf Höhe Kronenplatz, 1.050 Euro/m 2 am Nordwestrand des Dörfl es bis hin zu 720 Euro/m 2 am Ostrand der Kaiserstraße am Durlacher Tor/Brunnenstraße hin ab. Die Bodenrichtwerte der Baublöcke nördlich der Kaiserstraße zum Zirkel und nördlich des Berliner Platzes liegen bei 910 Euro/m 2 , gleiches gilt für die Baublöcke aus der Flächen- sanierung beidseits der Fritz-Erler-Straße. Im Umfeld des Lidellplatzes liegen die Bodenrichtwerte bei 780 Euro/m 2 , im zentralen Bereich des Dörfl es und an der Kapellenstraße bei 630 bis 670 Euro/m 2 . Abbildung 17: Beheizungsart Wohnungen im Untersuchungsgebiet unter 40 m2 24% 180 m 2 und mehr 1% 10% 80- 99 m 2 18% 140- 179m'� 2% 1 • 17% 47% 42% 37% Stadt Karlsruhe 007 Oststadt (STD Gebiet vu "Innenstadt-Ost" Innenstadt gesani (STT 001 und 002 zusammen) 0% 20% 40% 60% 80% 100% Privatperson •Gemeinschaft von Wohnungseigentümem • Wohnungsgenossenschaft • Privah•.irtscha ftliches (Wohnungs)un1ernehmen • Kommune oder kommunales Wohnungsunternetvnen Bund oder Land • Organisation ohne E rvierbsz,•.eck Gebiet VU "Innenstadt-Ost'' 9% 15% Gebiet VU "Innenstadt-Ost'' Innenstadt gesamt (STT 001 und 002 zusammen) Innenstadt gesamt (STT 001 und 002 zusammen) 19% 007 Oststadt (STT) 13% 26% m 007 Oststadt (STT) 14% 5% Stadt Karlsruhe 19% 1% 18% --�-� Stadt Karlsruhe 17% 10% 19% 7% 0% 20% 40% 60% 80% 100% 1919 -1949 • 1950 -1959 1970 - 1979 • 1980 - 1999 •2000 und später •vor 1919 0% 20% 40% 1960 - 1969 60% 80% 100% •Zentralheizung Blockheizung • Einzel-/ Mehrraumöfen (auch Nachlspe1cher) • Fernheizung (Fernwärme) Etagenheizung •kene Heizung 24 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 25 2.6 Gebäudezustand Der Gebäudezustand wurde Anfang des Jahres 2016 durch eine Übersichtsbegehung anhand der äußeren Inaugen- scheinnahme aufgenommen. BEuroteilt wurde der äußere Gebäudezustand der Haupt- und Nebengebäude. Der Gebäudezustand wurde dabei in fünf unterschiedliche Kategorien von Neubau oder vollständig renoviertes Altgebäude (Kategorie I) bis hin zu abgängige Gebäude- substanz (Kategorie V) unterteilt. Nach den defi nierten Mängelkategorien ist bei den Kategorien III bis V mit Modernisierungsaufwand in größerem Umfang zu rechnen. In die Kategorisierung eingestellt wurde dabei einerseits der von außen sichtbare Zustand der Gebäudesubstanz (Mängel an Substanz, Fassade, Dach, Zustand Fenster und so weiter), aber auch der energetische Zustand (Vorhandensein und Zustand Dämmung). Zusammenfassend können folgende Aussagen getroffen werden: Innerhalb des Plangebietes weisen rund 61 Prozent der kartierten und zugänglichen Gebäude keine oder nur geringfügige Mängel auf, die letztlich über Instandhaltungs- maßnahmen außerhalb der Sanierung behebbar sind. Der hohe Anteil dieser Gebäude resultiert aus der Situation, dass basierend auf der vollzogenen Sanierung des Dörfl e eine Vielzahl von Gebäuden saniert beziehungsweise auch neu errichtet wurde. Teilweise erhebliche Mängel und damit für eine Moderni- sierung im Zuge eines Sanierungsverfahrens typische Gebäudezustände weisen rund 38 Prozent der kartierten und zugänglichen Gebäude auf. Hierbei bestehen räumliche Schwerpunkte insbesondere in den Baublöcken nördlich der Kaiserstraße zwischen Marktplatz und Berliner Platz und entlang der Kapellenstraße. Abgängige Gebäude existieren nur sehr untergeordnet in Form von Nebengebäuden in den Blockinnenräumen, auch hier insbesondere nördlich der Kaiserstraße. Abbildung 18: Gebäudezustand nach äußerer Inaugenscheinnahme 2.7 Sozialstrukturelle Basisdaten Innerhalb des Untersuchungsgebietes leben Stand Zensus 2011 6.429 Personen mit Hauptwohnsitz und 556 Personen mit Nebenwohnsitz – was circa 8 Prozent entspricht. Innerhalb des Untersuchungsgebietes leben damit 6.985 Einwohner. Das entspricht knapp 38 Prozent der Bevölkerung der Karlsruher Innenstadt (Ost und West). Im Hinblick auf die vorhandene Altersstruktur ist auffallend, dass im Querschnitt im Untersu- chungsgebiet gegenüber der Gesamtstadt  die prozentualen Anteile der jüngeren Personengruppen (18 bis unter 25 sowie 25 bis unter 45 Jahre) einen leicht erhöhten Anteil aufweisen,  die Personengruppen der 0 bis unter 6-jährigen sowie der 6 bis unter 18-jährigen einen geringeren Anteil aufweisen und  ein geringerer Anteil an der Personengruppe zwischen 45 und 65 vorzufi nden ist. Die Anteile variieren dabei aufgrund der heterogenen Baustrukturen und Baualtersklassen sowie unterschiedlichen Wohnungsstrukturen innerhalb der Baublöcke sehr stark. 71 Prozent der Haushalte im Untersuchungsgebiet sind Einpersonenhaushalte – gegenüber nur 54 Prozent innerhalb der Gesamtstadt Karlsruhe. Der deutlich erhöhte Anteil an Einpersonenhaushalten begründet sich einerseits auf den vorhandenen studentischen Strukturen, andererseits aber auch auf Singularisierungstendenzen in der Bewohnerschaft der Baublöcke aus den 1970er-Jahren. Hier ist in einzelnen Baublöcken auch der Anteil an Senioren relativ hoch. Das Untersuchungsgebiet ist dezidiert kein Standort zum Wohnen für Familien mit Kindern, welche statistisch deutlich unterre- präsentiert sind: So leben nur in 8 Prozent der Haushalte Kinder. Abbildung 20: Kinder im Haushalt Abbildung 19: Altersstruktur im Untersuchungsgebiet 3 Klndt,t, 1 4un(l,r,etw�,O'll, 15„ 19" 19" "" 39% 39" 31% 5"' 9% 11 007 Oststadt (STT) Stadt Karfsruhe Gebiet VU '1nnenstadt-Ost" Innenstadt gesamt (STT 001 und 002 zusammen) Jt.. - - "'"" . ._,. ----- · -·· --�- · -·· ----- · -·· ----- ! • "7°:Vo·--- · --�-- ----- -- - _ .. , .. f ' 1 • .) __ ----------------- ----""' ---.. , ..,.,.�-- ·- - .- .. - 0% 20% 40% 60% 80% 100% •Obis unter 6 •6 brs unter 18 • 18 bis unter 25 25 bis unter 45 45 brs unter 65 •65 bis unter 80 •80 und alter Abbildung 21: Betroffenheit SGB II 26 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 27 Bezogen auf den Anteil der Bevölkerung mit Migrationshin- tergrund weist das Quartier Innenstadt Ost mit 46 Prozent im Vergleich zur Gesamtstadt mit 28 Prozent deutlich höhere Werte auf. Beim Anteil der erwerbsfähigen arbeitslosen Personen liegt das Gebiet mit 7,8 Prozent deutlich über der Gesamtstadt mit 4,2 Prozent. Insgesamt beziehen 12 Prozent der Haushalte SGB II. Am häufi gsten betroffen sind davon Alleinerziehende (40 Prozent) und Haushalte mit Kindern (25 Prozent). Ende des Schuljahres 2014/2015 haben 41 Prozent der Schüler aus dem Gebiet ein Gymnasium besucht. In der Gesamtstadt Karlsruhe waren es 58 Prozent. Vergleicht man die Innenstadt Ost, die Innenstadt, die Oststadt und die Gesamtstadt miteinander, wird deutlich, dass das Quartier die geringsten Werte bei den Übergängen auf Gymnasien erreicht. 2.8 Gebietsspezifi sche Nutzungsstruktur/Nahversorgung/Soziale Infrastruktur Das Untersuchungsgebiet wird in seiner Grundstruktur weitestgehend durch eine in ihren Intensitäten und Qualitäten sehr heterogene Erdgeschoßnutzung geprägt, welche einen breiten, urbanen Querschnitt an Nutzungsstrukturen umfasst. Vor allem entlang der Kaiserstraße ist dabei ein relativ dichtes Angebot an Einzelhandel, Gastronomie, Nahversorgung und Dienstleistungen vorhanden. Neben dem Einzelhandel sind sowohl Lebensmittelhändler (Bäckereien, Supermarkt, Gemüsehandel) als auch gastronomische Einrichtungen (Schnellimbiss, Asiate, Dönerbuden, Cafés), private Dienst- leister (Kosmetikstudios, Ärzte, FrisEuroe, Versicherungen) und Bekleidungsgeschäfte zu fi nden. In der Summe weist die Kaiserstraße jedoch im Vergleich zum zentralen Abschnitt zwischen Postgalerie und Marktplatz einen heterogenen Besatz auf, welcher qualitativ und im Preissegment nach Osten hin stark abfällt und auch bezogen auf die Sortimente keine einheitliche beziehungsweise identitätsstiftende Prägung abbildet. Dies hängt insbesondere mit der nach Osten stark abnehmenden Fußgängerfrequenz auf der östlichen Kaiser- straße zusammen, welche in dem Fehlen einer frequentierten Ankernutzung östlich des Marktplatzes begründet ist. So liegt die Fußgängerfrequenz gegenüber dem zentralen Abschnitt der Kaiserstraße (Abschnitt zwischen Waldstraße und Ritter- straße) im östlichen Teil der Kaiserstraße nach Zählungen im Jahr 2015 zwischen Marktplatz und Adlerstraße je nach Wochentag bei nur rund 40 bis 50 Prozent, im Abschnitt zwischen Adlerstraße und Berliner Platz bei nur rund 16 bis 23 Prozent. Auffällig ist im Betriebsbesatz im weiterführenden Ostabschnitt der Kaiserstraße zwischen Berliner Platz und Durlacher Tor das Vorhandensein universitätsaffi ner Nutzungs- strukturen (Dienstleistung/Gastronomie) sowie im Ostabschnitt zum Durlacher Tor hin das Ausstrahlen des Rotlichtbezirkes auch in die Kaiserstraße. Außerhalb der Hauptachse der Kaiserstraße brechen die Erdgeschoßnutzungen im Segment des Handels und der Dienstleistung in ihrer Intensität und Qualität stark ab und es fi nden sich in erhöhtem Maße auch Leerstandsituationen in den Erdgeschoßzonen. Beispiele hierfür sind die Zähringer- straße, die Fritz-Erler-Straße oder auch die Fächerstraßen. Gastronomische Hotspots liegen innerhalb des Untersuchungs- gebietes neben der Kaiserstraße insbesondere am und im Umfeld des Lidellplatzes, punktuell innerhalb des Dörfl es und im Umfeld des Kronenplatzes sowie auch am Nordrand der Kriegsstraße. Im Hinblick auf die Nahversorgung ist das Untersuchungs- gebiet mit Einrichtungen der Nahversorgung innerhalb des Gebietes ausreichend ausgestattet, insbesondere aber auch die jüngeren Entwicklungen im Gebiet Innenstadt Südost (Scheck-In-Center) haben hier zu einer weiteren Verbesserung der Nahversorgungssituation beigetragen. Mobile Marktstände mit Obst und Gemüse stehen zudem täglich am Kronenplatz für Einkäufe zur Verfügung. Im Untersuchungsgebiet existiert eine hohe Dichte an Sozialeinrichtungen. Neben dem AWO-Zentrum in der Kronen- straße gibt es die Jugend- und Drogenberatungsstelle in der Kreuzstraße sowie das JUBEZ am Kronenplatz als multifunk- tionale Standorte der sozialen Infrastruktur mit zahlreichen Angeboten für alle Altersklassen und Bedürfnisse. Die Einrich- tungen besitzen dabei einen Bezug zur Gesamtstadt, dienen aber auch dem Quartier Innenstadt Ost selbst. Innerhalb des Untersuchungsgebietes sind zudem sieben weitere Beratungsstellen (unter anderem Suchthilfe, psychothera- peutische Beratung, Beratung für Krebskranke) sowie fünf Kindertagesstätten, eine Grundschule und vier Einrichtungen für Jugendliche (unter anderem Bund Jugend, Adventjugend, katholische Jugend) ansässig. Spezifi sche Angebote für Senioren werden durch die Tagespfl ege im Seniorenzentrum am Fasanenplatz, dem betreuten Wohnen der Johanniter in der Adlerstraße und dem AWO-Treff Innenstadt in der Kronen- straße angeboten. Kirchliche Einrichtungen bestehen mit der evangelischen Stadtkirche, der kleinen Kirche (evangelisch) beim Marktplatz sowie dem jüdischen Chabad-Zentrum an der Ecke Kreuz-/ Kaiserstraße und der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde in der südlichen Kreuzstraße sowie der Adventgemeinde in der Kriegsstraße. Darüber hinaus bildet das Untersuchungsgebiet auch einen für die Stadt Karlsruhe wichtigen Standortort für Bildungseinrich- tungen . So liegen innerhalb des Untersuchungsgebietes die Heinrich-Hübsch-Schule als zentrale Gewerbeschule, Einrich- tungen des KIT am Standort Kronenplatz, Fritz-Erler-Straße und Karl-Friedrich-Straße, die Carl-Hofer-Schule sowie die Hans-Thoma-Schule als Schulstandort, welcher das Quartier und Teile der umliegenden Stadtquartiere abdeckt. Schließlich fi nden sich innerhalb des Untersuchungsgebietes auch größere Verwaltungseinrichtungen wie beispielsweise das Sozialgericht am Marktplatz, Einrichtungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe am Rondellplatz und in der Markgrafenstraße, das Polizeirevier Marktplatz, das Stadtarchiv Karlsruhe, auch das Postgirogebäude an der Kriegsstraße oder auch die Unfallkasse in der Waldhornstraße. In der Summe bilden die vorhandenen Nutzungen innerhalb des Untersuchungsgebietes eine hohe innerstädtische Dichte ab, die sich in einer Vielfältigkeit des Quartiers, aber auch in einer gewissen Heterogenität und einer räumlichen Gliederung in Einzelquartiere mit spezifi schen Charakteren (siehe Beschreibung der Gebietscharaktere in Punkt 2.3) niederschlägt. Die Klammer bildet innerhalb des Untersu- chungsgebiets aber die Nutzungsfunktion des innerstädtischen Wohnens, welches die Obergeschossnutzungen in weiten Teilen dominiert und ebenfalls zur Vielfältigkeit und Lebendigkeit des Untersuchungsgebietes maßgeblich beiträgt. Haushalte insgesamt 12% Haushalte mit Kindern 25% Alleinerziehende 40% 0% 10% 20% 30% 40% 001 lnnensladl·Ost (STI) •Innenstadt gesamt (STT 001 und 002 zusammen) •007 Oststadt (STI) •Stadt Karlsruhe Abbildung 24: Berliner Platz 28 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 29 2.9 Öffentliche Plätze/Öffentliche Räume/Freiräume Aufgrund der hochverdichteten innerstädtischen Lage und Charakteristik des Untersu- chungsgebietes als innerstädtisches Quartier verfügt das Quartier Innenstadt Ost nicht über zusammenhängende Freiräume, sondern über Plätze, die sehr unterschiedliche Charaktere aufweisen und durch den Stadtgrundriss ihre Prägung erhalten. Die wichtigen Plätze können wie folgt beschrieben werden: Der Lidellplatz befi ndet sich im Südwesten des Untersu- chungsgebietes und bildet den Mittelpunkt des Quartiers. Er wurde im Jahr 2006 neugestaltet und wird geprägt durch einen Spielplatz, zahlreiche Bäume sowie eine größere Brunnenanlage. Die Platzkanten werden alle von Straßen oder Parkplätzen gefasst. Die Randnutzung ist geprägt durch kleinere Cafés, Restaurants, Fachhändler und Dienstleistungen im IT- und Kreativbereich. Im städtischen Leben wird der Quartiersplatz als positiv und gut funktionierend wahrge- nommen und weist einen hohen Grad an Belebung und Bespielung auf. In zentraler Lage am Schnittpunkt zwischen der Fritz-Erler- Straße und der Kaiserstraße befi ndet sich der Kronenplatz. Er entstand im Zuge der Flächensanierung in den 70er-Jahren, indem die bestehende kleinteilige Bebauung des Dörfl es großfl ächig abgerissen und die neue Verkehrsachse der Fritz-Erler-Straße aufgebaut wurde. Der Kronenplatz war einst im Zuge der Flächensanierung für eine weitergehende bauliche Nutzung zur Belebung der östlichen Kaiserstraße vorgesehen (Kaufhausstandort). Die Planung wurde jedoch nicht realisiert, sondern es entstand ein Platz mit einem spitzwinkligen dreieckigen Grundriss, welcher sich aus dem Verlauf der Kronenstraße, der Kriegsstraße und der Fritz-Erler- Straße ergibt. Flankiert wird der Kronenplatz zum einen durch eine aus der Flächensanierung hervorgegangene Bebauung (Westseite und JUBEZ), durch die Reste der historischen Bausubstanz (Eckgebäude Zähringerstraße/Kronenstraße) und die jüngere Bebauung am Nordrand des Platzes, welche aus einem Wettbewerb hervorgegangen ist und in den ersten beiden Geschoßebenen eine Öffnung zur Kaiserstraße beinhaltet. Um die trennende Wirkung der ebenfalls neu angelegten Fritz-Erler-Straße zum Dörfl e zu überwinden, wurde im Kontext der Flächensanierung im Zusammenhang mit dem Parkhaus Kronenplatz auf der Ostseite der Fritz-Erler-Straße in der Achse der Zähringerstraße eine Fuß- und Radfahrerbrücke gebaut, die den Kronenplatz wieder mit dem Dörfl e verbinden sollte. In der Mitte der Brücke wurde ein Bauwerk errichtet, das auch heute noch gastronomische Nutzung aufweist. Der Platz besitzt mittig in der Achse der Zähringerstraße durch die Brückenrampe eine gewisse Topographie. Er wird damit durch zwei unterschiedliche Höhenniveaus geprägt, was den Platz zwar gliedert, jedoch kaum bespielbar und unübersichtlich macht. Zur Aufwertung entstand nördlich der Rampe ein großfl ächiges, teilweise begehbares Wasserspiel. Ein weiteres prägendes Element im südlichen Teil stellt die sogenannte „Elefantenhalle“ dar, die einst eine Marktnutzung defi nieren sollte und heute eine überdachte Boulebahn beherbergt. Die Randnutzungen umfassen neben dem Jugend- und Begegnungszentrum (JUBEZ) verschiedene Geschäfte aus dem Dienstleitungsbereich (Copyshop, EDV-Beratung und so weiter), ein Café, ein Subway-Schnellrestaurant, ein Restaurant und verschiedene Fach- und Bekleidungsgeschäfte. Trotz der vorhandenen Nutzungen ist der Platz wenig belebt und weist ähnlich dem Berliner Platz einen Durchgang- scharakter auf. Hinzu kommt, dass der Platz aufgrund der Gestaltung und der mangelnden Bespielung im städtischen Leben als „Sorgenkind“ wahrgenommen wird, der nicht zum Aufenthalt einlädt und das subjektive Sicherheitsgefühl negativ beeinfl usst (siehe auch Darlegung der Mängel und Missstände). Abbildung 22: Lidellplatz Der nördlich des Kronenplatzes gelegene Berliner Platz weist einen Durchgangs- und Querungscharakter auf. Er bildet den westlichen Antritt zum Campus Süd und vermittelt nach Umsetzung der U-Strab zwischen dem Aufgang aus der zukünftigen unterirdischen Haltestelle und dem Zugang zum Campus Süd in Richtung der Institute und dem Ehrenhof wie auch der nördlich angrenzenden Schulen. Der Berliner Platz wird räumlich im Norden durch eine siebengeschossige Nachkriegsbebauung geprägt, die erdgeschossigen Randnut- zungen beschränken sich trotz der unmittelbaren Nähe zum Campus Süd auf eine Autovermietung, untergeordneten Einzelhandel, einen Schnellimbiss sowie eine Postfi liale. Der Platz selbst besitzt durch den Verlauf der Kaiserstraße und der Waldhornstraße nach Süden und Westen keine Raumkanten und wird stark durch den umliegenden Verkehr beeinfl usst. Der Platz wird in der aktuellen Situation durch die Baustelle der U-Strab belegt, wird jedoch nach Abschluss der Maßnahme neugestaltet werden. Der Fasanenplatz bildet den zentralen Platzraum im nördlichen Teil des Dörfl es und liegt im Osten des Untersuchungsgebietes. Er bildet den Kreuzungspunkt zwischen der Fasanenstraße und der Zähringerstraße, die sich vom Platz ausgehend in vier verschiedene Richtungen erstrecken. In der Mitte des Kreuzungspunktes befi ndet sich ein baumbestandenes Carré, das mit Sitzbänken ausgestattet ist. Die Nutzungen in den Gebäuden, die die räumlichen Platzkanten bilden, umfassen ein Altenzentrum und verschiedene gastrono- mische Betriebe mit stark universitätsaffi ner Ausrichtung. Während der Altstadtsanierung konnte der Platz mittels einer Bürgerinitiative gesichert werden. Der Fasanenplatz wird in erster Linie durch die Lage an einem Kreuzungspunkt, durch seinen Grundriss und die angrenzende kleinteilige Bebauung geprägt. Im Dörfl e ist er neben dem Waldhornplatz die einzige gestaltete, öffentliche Platzfl äche mit Aufenthaltsqualität und besitzt damit eine wichtige Bedeutung im öffentlichen Leben. Abbildung 23: Kronenplatz 30 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 31 Abbildung 25: Fasanenplatz Abbildung 26: Waldhornplatz Der dreieckige Waldhornplatz schließlich wird im Norden von der Waldhornstraße und der Markgrafenstraße und der straßenbegleitenden Parkierung gefasst. Die Raumkanten bilden zum einen die aus der Sanierung hervorgegangene Bebauung der späten siebziger Jahre und zum anderen auch jüngere bauliche Strukturen (Gebäude Unfallkasse). Der Platz ist mit Hecken und einem Zaun eingefasst und mit Bäumen bestanden. Er verfügt außerdem über ein Wasserspiel und einzelne Spielgeräte. Über die dargestellten Platzsituationen hinaus existieren innerhalb des Untersuchungsgebietes kleinteilige Situationen, welche zwar keine klassischen Plätze darstellen, jedoch Raumsequenzen im öffentlichen beziehungsweise auch halböffentlichen Raum bilden. Beispiele hierfür sind die Räume randlich zur Kapellenstraße im Vorfeld des historischen Blockrands des Dörfl es (Kapellenstraße 48 – 72), im Dörfl e selbst die Situation am Kreuzungspunkt Zähringerstraße/ Am Künstlerhaus/Brunnenstraße, die Vorfelder beidseits der Fritz-Erler-Straße oder auch die halböffentlichen Situationen entlang der Markgrafenstraße/Waldhornstraße (Markgrafenstraße 8 – 14, 20 – 26, Vorfeld 23, Waldhorn- straße 20). An das Plangebiet grenzen zudem außerhalb des Untersu- chungsgebietes am Westrand mit dem Markplatz und dem Rondellplatz wichtige historische Platzstrukturen, welche den Grundriss der Stadt Karlsruhe prägen, derzeit durch die Baustelle der U-Strab belegt sind und nach Abschluss der U-Strab-Maßnahme neugestaltet werden. Gleichermaßen grenzt an das Plangebiet im Osten der Platzraum des Durlacher Tors, welches sich heute als zentraler Verkehrsknotenpunkt am östlichen Rand der Karlsruher Innenstadt darstellt und ebenfalls derzeit in weiten Teilen durch die Baustelle der U-Strab belegt ist. Neben öffentlichen Räumen/Plätzen verfügt das Untersuchungsgebiet wie dargestellt nicht über weitere zusammenhängende Freiräume, das Untersuchungsgebiet besitzt jedoch einen engen räumlichen Kontext zu den großen Freiräumen des Alten Friedhofs, des Schlossparks, des in Umsetzung befi ndlichen zentralen Parks im Gebiet Innenstadt Südost und den großen Freiräumen im Umfeld des Staatstheaters. Allen Freiräumen zu eigen ist jedoch die Tatsache, dass sie zwar in einem engen räumlichen Kontext zum Untersuchungsgebiet liegen, jedoch durch stark belastete Verkehrsachsen von ihm getrennt sind (Lage der Kapellenstraße, des Zirkels, der Kriegsstraße und der Ludwig-Erhard-Allee). 2.10 Blockinnenbereiche/halböffentliche und private Freiräume Das Untersuchungsgebiet wird wie dargestellt stark durch eine Blockrandbebauung geprägt. Innerhalb der Blockinnenbereiche existieren hierbei sehr unterschiedliche Ausgangssituationen, die letztlich in vier Kategorien differenziert werden können: Historische Baublockstrukturen Die Baublöcke nördlich der Kaiserstraße zwischen Kreuzstraße und Berliner Platz sowie in einzelnen Baublöcken Kreuzstraße/ Zähringerstraße/Adlerstraße/Kriegsstraße weisen in ihren Blockrändern und ihrer Grundstruktur noch eine weitgehend historische Prägung auf, in Teilen sind die Blockränder jedoch auch bereits mit einer Bebauung der Nachkriegszeit überformt. Prägend im Charakter dieser Baublöcke sind der grundsätzlich extrem hohe Überbauungsgrad in den Blockin- nenräumen, welcher bis zu einer Vollversiegelung reicht, die fehlenden Öffnungen der Baublöcke zur Belüftung, das hohe Maß an Nebengebäuden und Parkierungseinrichtungen und das weitgehende Fehlen von Freiraumstrukturen und in der Konsequenz ein sehr geringes Maß an Aufenthaltsqualität. In diesen Baublöcken wurden bislang keine Freilegungen und Neuordnungen durchgeführt. Bereits sanierte historische Baublockstrukturen Diese Typologie fi ndet sich vorrangig im nördlichen Teil des Dörfl es, wo im Zuge der vollzogenen Sanierungsmaßnahme Dörfl e/Altstadt im Kontext des Paradigmenwechsels von der Flächensanierung zur Objektsanierung die historische Struktur der Blockrandbebauung saniert und in Teilen durch eine kleinteile Neubebauung ersetzt wurde und in den Blockinnenräumen eine behutsame Freilegung stattfand. Im Ergebnis verfügen diese Baublöcke in den Blockinnenräumen über sehr kleinteilige Freiraumstrukturen und eine damit verbundene hohe Aufenthaltsqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner auf der privaten Parzelle. Ebenso haben die Freilegungen dazu beigetragen, durch das Einbringen von Freifl ächen und Fassadenbegrünungen einen Beitrag zur Verbesserung der klimatischen Situation in den Blockinnen- räumen zu leisten. Sanierte Baublöcke der Flächensanierung Die im Zuge der Flächensanierung des Sanierungsverfahrens Dörfl e/Altstadt stark überformten Baublöcke im Kern des Untersuchungsgebietes zwischen Adlerstraße und Waldhorn- straße verfügen über eine jüngere Blockrandbebauung, welche sich auf den Blockinnenraum ausrichtet. Die Blockinnenräume selbst sind weitestgehend von Nebenanlagen ausgeräumt und verfügen als private Räume für die angrenzende Bewohner- schaft in der Regel über Freifl ächen, Bepfl anzungen und grundsätzlich vorhandene Aufenthaltsqualitäten. Lieferhöfe der Nachkriegszeit Ähnlich wie auch das Gebiet City-West verfügt auch das Untersuchungsgebiet Innenstadt Ost nördlich und südlich der Kaiserstraße über zwei typische Lieferhöfe (Zirkelhof und Handelshof), welche im Zuge der in der Nachkriegszeit neudefi nierten Kaiserstraße zur Andienung der Geschäftslagen entlang der Kaiserstraße entstanden sind. Die Lieferhöfe dienen bis heute der rückwärtigen Erschließung und stellen in ihrem Grundcharakter nahezu vollversiegelte Hofsituationen dar, welche zum einen öffentlich begehbar (Zirkelhof) oder auch in privater Hand sind (Handelshof). Blockinnenräume/Höfe der Verwaltungseinrichtungen und Kirchen Im Kontext der vorhandenen Verwaltungseinrichtungen (Sozialgericht, Regierungspräsidium, ehemalige BB-Bank, Postgirogebäude, Carl-Hofer-Schule/Stadtarchiv, Heinrich- Hübsch-Schule) existieren in den Blockinnenräumen teils gut mit Gehölzen strukturierte Freiräume, welche jedoch nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind. Einen Sonderfall bilden die beiden Hofsituationen der evangelischen Stadtkirche, bei welcher ein Hof bereits gastronomisch bespielt wird und der zweite perspektivisch ebenfalls zum Aufenthalt aufgewertet werden soll. Halböffentliche Hofräume Halböffentlich zugängliche Hofsituationen existieren in sehr unterschiedlichen Gestaltungs- und Nutzungsqualitäten beispielsweise im Vorfeld der AWO-Einrichtung in der Kronenstraße oder auch in den Hofsituationen zwischen Kaiserstraße/Kronenstraße/Zähringerstraße/Adlerstraße und Kaiserstraße/Waldhornstraße/Zähringerstraße. Insbesondere in den Blockinnenräumen kommt es jedoch dabei häufi g zu Nutzungskonfl ikten mit der angrenzenden Wohnnutzung vorrangig in den Nachtstunden und zu Defi ziten in der Aufenthaltsqualität aufgrund des Abstellens von Fahrrädern, Entsorgungstonnen und -Containern und einer teils in die Jahre gekommenen Gestaltqualität. 32 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 33 2.11 Klimatische und stadtökologische Ausgangssituation Im Hinblick auf die klimatische Ausgangssituation bildet das Untersuchungsgebiet entsprechend den vorliegenden klimatischen Grundlagenuntersuchungen der Stadt Karlsruhe einen Hitze-Hotspot, welcher zu einer enormen gesundheitlichen Beeinträchtigung und für die Risiken der Stadtbevölkerung führt. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Karlsruhe einen städtebaulichen Rahmenplan „Klimaan- passung“ (Anpassungskomplex Hitze) erarbeitet, welcher die Grundlage insbesondere für Planungen bildet, welche sich mit der Innenentwicklung auseinandersetzen; so auch die vorliegenden Vorbereitenden Untersuchungen zum Gebiet „Innenstadt Ost“. Vor diesem Hintergrund wurde eine vertiefende Ausein- andersetzung mit dem Aspekt Klima im Zuge der Analyse und der Maßnahmen vollzogen. Hierbei wurde schnell deutlich, dass das Gesamtuntersuchungsgebiet zwar einen innerstädtischen Hitze-Hotspot ausbildet, jedoch in seiner strukturellen Ausgangssituation und den daraus resultierenden Handlungserfordernissen differenziert betrachtet werden muss. Auf dieser Basis wurden anhand von drei spezifi schen Baublocktypologien Mängel und Missstände im Aspekt der klimatischen Ausgangssituation geprüft und in einem Workshop auch mit der Bürgerschaft rückgekoppelt. Die drei Baublöcke sind allesamt dem im Maßnahmenplan des Rahmenplans Klimaanpassung defi nierten Stadtstrukturtyp 01 zuzuordnen und bezogen sich dabei von den Typologien her auf unsanierte Baublöcke nördlich der Kaiserstraße, Baublöcke aus der Flächensanierung der siebziger Jahre und Baublöcke der objektbezogenen Sanierung der siebziger Jahre. Abbildung 27: Beispielhafte Baublöcke im Aspekt der klimatischen Belastung Abbildung 28: Impressionen aus dem Typus unsanierter Baublöcke nördlich der Kaiserstraße Zu den beispielhaften Baublöcken können folgende Aussagen getroffen werden: Typus 1: Unsanierte Baublöcke nördlich der Kaiserstraße  Typus: Geschlossene Blockrandbebauung  Vorhandene Materialien mit hoher Wärmespeicherfähigkeit  Teils historische Bausubstanz ohne Dämmung, teils Nachkriegsbebauung mit entsprechenden Defi ziten in den Dämmmaterialien/-stärken  Häufi g bereits helle Farben in Fassadengestaltung (Oberfl ächen-Albedo)  Dachform überwiegend Satteldach, vereinzelt Flachdach, faktisch keine Nutzung der Dachfl ächen zum Aufenthalt, minimale Anteile an begrünten Dachfl ächen  Mit äußerst seltenen Ausnahmen keine Dach-, oder Fassadenbegrünung, gleichzeitig großer Anteil begrünbarer Fassadenfl ächen  Geringer Anteil an sommerlichem Wärmeschutz an den Gebäudefassaden  Häufi g vorhandene Klimageräte insbesondere in den Einzelhandelslagen  Hoher durchschnittlicher Bebauungsgrad der Baublöcke von 72 Prozent  Keine Öffnungen der Baublöcke in den Erdgeschosszonen zur Durchlüftung  Hoher Versiegelungsgrad der Blockinnenräume mehrheitlich bis zu mehr als 90 Prozent, zum Teil zu 100 Prozent  Hohe Verschattung durch Bebauung in den Blockinnen- räumen (auch durch Nebengebäude)  Geringer vegetativer Bestand in den Blockinnenräumen, geringes Maß an Aufenthaltsqualität im Sinne der Erholungsnutzung im direkten Gebäudeumfeld  Fächerstraßen: Keine Straßenbäume in den Straßenachsen, Verschattungswirkung des Öffentlichen Raums nur über Gebäudebestand  Vorhandene zusammenhängende Freifl ächen im direkten Wohnumfeld (Schlosspark), jedoch zum Teil schwieriger Zugang zu den Freifl ächen (Barriere Zirkel) Typus 2: Baublöcke der Flächensanierung  Typus: Geschlossene Blockrandbebauung  Bausubstanz der siebziger/achtziger Jahre mit Defi ziten in den Dämmmaterialien/-stärken  Teils Defi zite in Fassadengestaltung (dunkle Farbtöne mit Defi ziten in der Oberfl ächen-Albedo, metallene Fassadenmaterialien)  Dachform zu hohen Anteilen mit Flachdach, jedoch nur geringe Anteile an begrünten Dachfl ächen und für den Aufenthalt genutzte Dachfl ächen (Ausnahme Parkhaus Kronenplatz mit aufgesetzter Reihenhausbebauung), starke Aufheizung der Dachfl ächen  Mit äußerst seltenen Ausnahmen keine Dach- oder Fassadenbegrünung, gleichzeitig großer Anteil begrünbarer Fassadenfl ächen  Hoher Anteil an sommerlichem Wärmeschutz an den Gebäudefassaden (Markisen, Rollläden, Gebäudevor- sprüngen, Loggien und so weiter)  Im Vergleich zu den unsanierten Baublöcken deutlich geringerer durchschnittlicher Bebauungsgrad der Baublöcke von circa 42 Prozent  Sehr geringer Anteil an Öffnungen der Baublöcke in den Erdgeschosszonen zur Durchlüftung  Unterbauung der Blockinnenräume in Teilen mit Tiefgaragen, jedoch gute vegetative Gestaltung der Blockinnenräume, teils mit Defi ziten in Verschattung durch Gehölze  Vorhandene Aufenthaltsqualität im Sinne der Erholungsnutzung im direkten Gebäudeumfeld in den Blockinnenräumen  Straßenräume: Weitgehende Bepfl anzung der Straßenräume mit Bäumen  Vorhandene zusammenhängende Freifl ächen im direkten Wohnumfeld (Alter Friedhof, jedoch Defi zite bezüglich der Erreichbarkeit (Querung Kapellenstraße) r • I ' ' --,! 1 ' ;, ' t. _ ---- ------, i--- \ ' ,,.., ,,,' ,, •• - � - ,- -- /. .. .. , .. .,,;,..,,.. .•.. :: .;;� ·' .. ,,. . ,.;.- . � ,•' � ·:;--;; .. ·� " ' "' ·"'�· - ' . 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Anschlüsse an die A5 bestehen an der Anschlussstelle Karlsruhe-Mitte und Karlsruhe-Durlach. Die Haupter- schließungsachsen und wichtigen Netzelemente für den innerstädtischen motorisierten Verkehr bilden die Hauptver- kehrsachsen der Ludwig-Erhard-Allee/Kriegsstraße als Ost-West-Achse, die Achse Adenauerring/Kapellenstraße als andockende Nord-Süd-Achse sowie die Achse Zirkel/Fritz-Erler- Straße als Teil des Innenstadtrings. Diese Straßenzüge besitzen als städtische Hauptverkehrsachsen zum Teil auch im Kontext mit dem vorhandenen Schienenverkehr einen stark verkehrs- funktionalen Charakter und stellen Zäsuren und Barrieren im Siedlungsgefüge der gesamten Innenstadt dar. Die weitergehenden Straßenzüge dienen der jeweiligen Quartierserschließung, wobei hier durch die U-Strab- Maßnahme Veränderungen in der Erschließung von Teilbereichen vollzogen wurden und zukünftig auch noch vollzogen werden. Insgesamt sind die Erschließungsstraßen durchgängig als Stadtstraßen ausgebaut und verfügen weitestgehend über eine straßenbegleitende Parkierung. In Teilbereichen existiert der Ausbaustandard als Mischver- kehrsfl äche, so beispielsweise in der Zähringerstraße, in Teilabschnitten der Kreuzstraße, Markgrafenstraße, Am Künstlerhaus und Steinstraße. Zufahrtsbeschränkungen existieren im Bereich des Dörfl es in den Nachtstunden und haben die Reglementierung von Fahrbeziehungen im Kontext des Rotlichtmilieus zum Hintergrund. Der Abschnitt der Kaiserstraße ist zwischen Marktplatz und Berliner Platz als Fußgängerzone gewidmet. Die vorhandenen Erschließungsstraßen verfügen in weiten Teilen über straßenbegleitende Baumpfl anzungen, Ausnahmen hiervon sind Teilabschnitte der Fächerstraßen, ein Teilabschnitt der Kriegsstraße wie auch die östliche Kaiserstraße. Aufgrund der nun bereits seit mehreren Jahren andauernden Baumaßnahmen im Rahmen der U-Strab existieren keine aktuell belastbaren Zahlen und Prognosedaten zur Entwicklung der Verkehrsmengen und Verkehrsströme innerhalb des Untersuchungsgebietes und dessen räumlichem Umfeld. Laut dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) Karlsruhe aus dem Jahr 2009 (vor Baumaßnahme U-Strab) waren im Regelfall keine größeren, zusammenhängenden Netzabschnitte von Überla- stungen betroffen. Der Reisezeitverluste waren – außerhalb der Frage der aktuellen baustellenbedingten Belastungen) überwiegend moderat und bewegten sich in einer Größen- ordnung von wenigen Minuten. Anhand der Zustandsanalyse von 2009 beliefen sich die Verkehrsbelastungen in der Ludwig-Erhardt-Allee auf 42.000 Kfz-Fahrten/24h und in der Kriegsstraße auf 51.000 Kfz-Fahrten/24h was einer hohen Verkehrsbelastung entspricht. Insgesamt ist das innerstädtische Gebiet der Lage entsprechend angebunden und durch den motorisierten Individualverkehr gut zu erreichen. Im Zuge der Umsetzung der Kombilösung wird in Bezug auf die Hauptverkehrsachsen angrenzend an das Untersu- chungsgebiet insbesondere die Kriegsstraße zu einer urbanen Stadtstraße umgebaut und in ihrer Trennwirkung zurückge- nommen. Ebenso bestehen bereits Planungen zum Umbau der Kapellenstraße aufgrund ihrer im Kontext zum Neuaufbau der Ludwig-Erhard-Allee heute bereits geringeren funktionalen Bedeutung im Hauptstraßennetz. Nichtsdestotrotz wird die Kapellenstraße auch weiterhin eine wichtige Achse in der Beziehung zwischen Adenauerring und der Kriegsstraße darstellen und wird dementsprechend leistungsfähig umgebaut. Zur Abwicklung des ruhenden Verkehrs verfügt das Untersu- chungsgebiet über die private Parkierung hinaus einerseits über ein Angebot an straßenbegleitenden Parkplätzen, welche in der Regel als Längsparker in den Straßenräumen angeordnet sind. Hierbei bestehen sowohl westlich als auch östlich der Fritz-Erler-Straße Zuordnungen zu Bewohner- parkzonen. Die übrigen im öffentlichen Raum befi ndlichen Stellplätze sind als Kurzzeitparker bewirtschaftet. Innerhalb des Untersuchungsgebietes existieren drei öffentlich nutzbare Parkhäuser mit einem Gesamtstellplatzangebot von 726 Parkplätzen und 320 Dauerparkern. In der Summe besteht innerhalb des Untersuchungsgebietes wie in allen zentralen innerstädtischen Lagen ein hoher Parkie- rungsdruck, welcher sich an den regelmäßigen Umschlägen der öffentlichen Parkierung ablesen lässt. Gleichermaßen ist aber auch zu konstatieren, dass die vorhandenen Dauerparkplätze insbesondere im Parkhaus am Kronenplatz derzeit nicht komplett vermietet sind. Dies macht deutlich, dass von den Anwohnerinnen und Anwohnern eher auf das günstigere Bewohnerparken im Öffentlichen Straßenraum mit einem entsprechenden Aufwand in der Parkierungssuche ausgewichen wird, als dass erhöhte Mieten für einen Dauerparkplatz im Parkhaus ausgegeben werden. 36 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 37 2.13 Erschließungsstruktur Umweltverbund Fußwegenetz Das vorhandene Fußwegenetz ist durch die aktuellen Baustellen zur Kombilösung partiell stark eingeschränkt. Nichtsdestotrotz besteht aufgrund der Dichte des Straßen- netzes und der begleitenden Gehwege ein ausreichend dichtes Netz an Fußwegebeziehungen, welches eine gefahrlose Bewegung im Stadtraum ermöglicht. Insgesamt bestehen jedoch in weiten Teilen des Plangebietes zu schmale Gehwege die zusätzlich häufi g durch parkende Fahrzeuge in ihren Querschnitten eingeschränkt werden. Probleme bestehen in der Ausgangssituation auch aufgrund der Intensität des Schienenverkehrs in der Fußgängerzone der Kaiserstraße im Abschnitt zwischen Marktplatz und Berliner Platz und in der Einfahrtsituation in der östlichen Kaiserstraße. Ebenso fehlt es im Hinblick auf die vorhandenen Zäsuren durch die Hauptverkehrsachsen an wichtigen Punkten im Untersuchungsgebiet an angemessenen gesicherten Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer (beispielsweise Kreuzungspunkt Fasanenstraße/Kaiserstraße oder Defi zite in der Querung der Waldhornstraße in Richtung Alter Friedhof) oder es bestehen nur unattraktive Querungs- beziehungen (beispielsweise Unterführung Kreuzstraße/ Kriegsstraße). Schließlich erfordern aufgrund der Komplexität von Kreuzungssituation auch einige Querungsbeziehungen längere Wartezeiten vor Lichtsignalanlagen, welche jedoch häufi g negiert werden (beispielsweise Querungssituation der Waldhornstraße/Fritz-Erler-Straße im Knotenpunkt mit der Kaiserstraße). Im Zuge der Umsetzung der Kombilösung werden wichtige vernetzende Fußwegebeziehungen deutlich aufgewertet (beispielsweise ebenerdige Querung der Kriegsstraße und Vernetzung in die Südstadt, Verbesserungen am Durlacher Tor) und auch die Fußgängerzone der Kaiserstraße wird vom Schienenverkehr und den damit verbundenen Störungen befreit. Radwegenetz Der Radverkehr spielt im Umweltverbund als Fortbewegungs- mittel innerhalb von Karlsruhe eine wichtige Rolle: So landete die Stadt Karlsruhe auch im ADFC-Fahrradklimatest 2016 bundesweit wieder auf dem zweiten Platz nach Münster und vor Freiburg/Breisgau Vor diesem Hintergrund ist es wenig erstaunlich, dass sich innerhalb der innerstädtischen Lage des Untersuchungsgebietes wichtige und gesamtstädtisch bedeutsame Radrouten fi nden. So führen sowohl das Hauptnetz als auch die Cityrouten Nord und Süd durch das Untersuchungsgebiet. Insbesondere der östliche Teil der Kaiserstraße, durch die alle drei Routen führen, sowie die Waldhornstraße, der Zirkel als Fahrradstraße und die Markgrafenstraße sind als Teil der City-Routen Nord und Süd stark vom Radverkehr frequentiert und genutzt. Aber auch Straßenzüge außerhalb der Cityrouten werden intensiv von Radfahrern genutzt, hier insbesondere die südliche Waldhornstraße als wichtiges Verbindungselement zum Alten Friedhof und weiter in die Innenstadt Südost oder auch die Zähringerstraße als linearer Straßenzug in zweiter Reihe zur Kaiserstraße mit dem Vorteil der Brückenquerung am Kronenplatz über die Fritz-Erler-Straße (mit entsprechenden Konfl iktwirkungen auf dem Kronenplatz selbst). Darüber hinaus ist der westliche Teil der Kaiserstraße und somit die Fußgängerzone von 20 Uhr abends bis 10 Uhr morgens und an Sonn-/Feiertagen für Radfahrer frei. Bezogen auf die Radinfrastruktur besteht eine ausreichende Netzstruktur, es fehlt jedoch an witterungsgeschützten Abstellmöglichkeiten und an Radabstellmöglichkeiten im Allgemeinen. Im gesamten Quartier ist der erhöhte Parkie- rungsdruck durch Fahrräder deutlich wahrnehmbar. Abbildung 30: Radverkehr und Infrastruktur Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Innerhalb des Gebietes bestehen auf Grund der guten Anbindung durch den schienengebundenen ÖPNV keine Busverbindungen. Das Untersuchungsgebiet ist heute sehr gut an das Netz des KVV angeschlossen und es bestehen zahlreiche Straßenbahn-/Tramlinien, die das Plangebiet erschließen und die Innenstadt mit den umliegenden Stadtteilen und dem Umland verbinden. Der Schienenverkehr wird hier heute in der Kaiserstraße im Westabschnitt zwischen Marktplatz und Berliner Platz noch oberirdisch innerhalb der Fußgängerzone abgewickelt, zukünftig nach Umsetzung der U-Strab-Maßnahmen komplett unterirdisch. Im Bereich der östlichen Kaiserstraße zwischen Berliner Platz und Durlacher Tor sowie in der Fritz-Erler-Straße läuft der Schienenverkehr auf einem eigenen Gleiskörper mit einer entsprechenden Trennwirkung im öffentlichen Raum einerseits und dem Vorteil der konfl iktfreien Durchfahrt andererseits. Dies soll auch nach Umsetzung der U-Strab-Maßnahme beibehalten werden. Nach Fertigstellung der Kombilösung verlaufen folgende Linien durch das Untersuchungsgebiet:  Tramlinie 1 zwischen Oberreut und Durlach Turmberg (vom Durlacher Tor aus unterirdisch)  Tramlinie 2 zwischen Daxlanden und Wolfartsweier (vom Durlacher Tor aus unterirdisch)  Tramlinie 3 zwischen Knielingen Nord und Jägerhaus (oberirdisch)  Tramlinie 4 zwischen Kirchfeld und Europaviertel (vom Durlacher Tor aus unterirdisch)  Tramlinie 5 zwischen Rheinhafen und Rintheim (oberirdisch)  Stadtbahn S1 zwischen Hardtbahn und Albtalbahn (vom Durlacher Tor aus unterirdisch)  Stadtbahn S2 zwischen Rheinstetten und Stutensee (vom Durlacher Tor aus unterirdisch)  Stadtbahn S4/41 zwischen Achern/Murgtal und Bretten/ Heilbronn (vom Durlacher Tor aus unterirdisch)  Stadtbahn S5 zwischen Wörth und Pfi nztal Pforzheim (vom Durlacher Tor aus unterirdisch) Im Hinblick auf die Kombilösung werden sich auch die Haltestellensituationen durch den unterirdischen Ausbau stark verändern: Unterirdische Haltestellen werden in der Achse der Kaiserstraße zukünftig in Ost-West-Richtung an den drei Standorten Durlacher Tor, Berliner Platz und Marktplatz und in der Nord-Süd-Achse am Marktplatz und am Standort Ettlinger Tor/ECE vorhanden sein. Die heutige die östliche Kaiserstraße belebende Interimshaltestelle am Campus Süd zwischen Fasanenstraße und Durlacher Tor wird entfallen. Oberirdisch werden von heute sieben Linien zukünftig nur noch die beiden Tramlinien 3 und 5 durch das Untersuchungs- gebiet geführt, welche über die Haltestellen Durlacher Tor, Kronenplatz und Mendelssohnplatz verfügen werden. Vor diesem Hintergrund werden sich insbesondere aufgrund der Lage der unterirdischen Haltestellen Frequenzveränderungen im Verlauf der Kaiserstraße einstellen und durch den Wegfall der heutigen Haltestelle am Südrand des Campus wird die Frequenz auf der östlichen Kaiserstraße eher noch reduziert werden. 38 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 39 3. Ergebnisse der Befragungen 3.1 Ergebnisse der Eigentümerbefragung Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen wurden insgesamt 1.093 Eigentümerinnen und Eigentümer beziehungsweise Eigentümergemeinschaften angeschrieben und mittels Fragebogen um Auskunft zum Zustand ihrer Gebäude beziehungsweise Wohnungen gebeten. Öffentliche Gebäude wie Schulen, Kirchen sowie reine Büro- oder Gewerbeobjekte gingen nicht in die Untersuchung ein. Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben pro Objekt einen Fragebogen erhalten. Eigentümer mit mehreren Eigentumswohnungen in einem Gebäude haben folglich nur einen Fragebogen bekommen. Eigentümer mit Eigentumswohnungen in verschiedenen Gebäuden, haben pro Objekt einen Fragebogen erhalten. Insgesamt wurden 1.192 Fragebogen verschickt. Die 693 ausgefüllten Fragebogen (Rücklaufquote 58,1 Prozent) liefern Informationen zu 239 Gebäuden. Das entspricht einem Anteil von 73,8 Prozent aller in die Untersuchung eingegangener 324 Gebäude im Untersuchungsgebiet Innenstadt Ost. Einige Eigentümerinnen und Eigentümer haben den Fragebogen auch durch die Hausverwaltung beantworten lassen. Nutzungsart, Kaltmiete und Leerstand 63,3 Prozent der befragten Eigentümerinnen und Eigentümer im Untersuchungsgebiet vermieten ihre Wohnung(en) und machen entsprechend Angaben zur Höhe der Kaltmiete je Quadratmeter. Ein Viertel der Eigentümerinnen und Eigentümer (26,1 Prozent) gibt hingegen an, nicht zu vermieten, was den Rückschluss erlaubt, dass diese Wohnungen durch die Eigentümerinnen beziehungsweise Eigentümer selbst bewohnt werden. Ein Zehntel der Befragten (10,5 Prozent) macht keine Angabe zur Frage der Vermietung. Der pro Quadratmeter anfallende Mietpreis für Wohnzwecke reicht im Untersuchungsgebiet von etwa 3 Euro bis knapp 22 Euro. Durchschnittlich beträgt die Kaltmiete im Untersu- chungsgebiet 8,20 Euro pro Quadratmeter Wohnraum. 17,2 Prozent der vermietenden Eigentümerinnen und Eigentümer verlangen weniger als sechs Euro Kaltmiete für den Quadratmeter, während 9,1 Prozent sechs bis sieben Euro und jeder Fünfte (20,7 Prozent) zwischen sieben und acht Euro beziehungsweise zwischen acht und neun Euro (19,6 Prozent) verlangt. Jede/r Dritte (33,3 Prozent) vermietet den Quadratmeter Wohnraum dagegen für neun oder mehr Euro. Die kommunale VOLKSWOHNUNGS GmbH ist Eigentümerin beträchtlicher Gebäudeanteile im Untersuchungsgebiet. Das eingangs beschriebene methodische Vorgehen (ein Fragebogen pro Objekt und Eigentümer) sowie der Gesell- schaftsauftrag des Unternehmens, die Bereitstellung von günstigem Wohnraum, tragen zu einer Verzerrung des Mietpreisgefüges im Untersuchungsgebiet bei. Objekte der VOLKSWOHNUNG gehen unabhängig von der Anzahl der darin enthaltenen Wohnungen nur zusammengefasst als eine Wohnung in die Bewertung ein, wohingegen die Wohnungen unterschiedlicher Eigentümer pro Gebäude (die in der Regel tEuroer vermietet werden) einzeln berücksichtigt werden. Dies führt zu einer Verzerrung des Mietpreises nach oben. Es ist also davon auszugehen, dass die tatsächliche durchschnittliche Kaltmiete pro Quadratmeter weniger als 8,20 Euro beträgt. Abbildung 31: Ergebnis Befragung: Höhe der Kaltmiete je Quadratmeter (Wohnen) Mittelwert: 8,20 Euro/m 2 Sind die Flächen der gewerblichen Nutzung gewidmet, sind die Mietpreise höher. So beträgt die Kaltmiete pro Quadratmeter in diesem Fall durchschnittlich 12,14 Euro. Mehr als die Hälfte der Mieterinnen und Mieter (58,2 Prozent) muss für einen Quadratmeter Gewerbefl äche im Untersuchungsgebiet mindestens neun Euro entrichten. Etwa jede fünfte Gewerbeeinheit (19,8 Prozent) kostet laut Angaben der Vermieterinnen und Vermieter weniger als sechs Euro Kaltmiete pro Quadratmeter. Da jedoch nur Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum in die Untersuchung eingegangen sind und damit Aussagen zu Gewerbefl ächen nur als Teil von Wohngebäuden vorliegen, ist davon auszugehen, dass das durchschnittliche Preisniveau für Gewerbeeinheiten höher liegt. Längere Leerstände von mehr als drei Monaten hatten in den letzten zwei Jahren nur 5,8 Prozent der Eigentü- merinnen und Eigentümer im Untersuchungsgebiet zu verzeichnen. 87,6 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer waren in dieser Zeit hingegen nicht von längeren Leerständen betroffen. Keine Angabe machten 6,6 Prozent der Befragten. Gebäudezustand und Ausstattung Knapp drei Viertel (74 Prozent) der Eigentümerinnen und Eigentümer zufolge sind die Gebäude und Wohnungen in Teilbereichen renoviert oder modernisiert oder aber es handelt sich um Gebäude, die nach 1990 erbaut wurden. Am häufi gsten wurden die Fenster ausgetauscht (50,5 Prozent). Abbildung 32: Ergebnis Befragung: Höhe der Kaltmiete je Quadratmeter Abbildung 33: Ergebnis Befragung: Zeitpunkt letzte umfassende Renovierung/Modernisierung von Gebäude/Wohnung Mittelwert: 12,20 Euro/m 2 Dach/Dacheindeckung Grundrissänderung ...,.,111111....,. lif,II_ .... ......., w..._..i..1o-.....1...-.-o,.ll11 'Nannwurde(II) d1s(;ebludel1hre Wclmull'J{!n) zuletzl urrlassendrenl)ll!rt OOer rnxlemlsil!rt 1 , .. , .. '" .,. '" , .. 11 "·"' "" ... 11.8'!6 ... ,,. DachA>achendei: ·�, .. ,.,.. Cturrlr�rderm Elektronstill.nlm �stauschfenstff Mittelwert: 8,2Euro/m 1 Falls Sie ve1rne1en -wie hOOl Ist d1, Kaltmete Je Ou�dr.nrneter1 mt,r 6 Euro 6blsmter7[mo 7 blslJller 8 Euro 8blsmter9Euro 9Etro ul"IJ rnerr •m 1980 •1980t:t1989 •2006und�t,r Geb)J�! nach 1990 elb.Jut 8.!�1 4l91 l 19lDgffllunw1nnmund lllJffltUrrmlmUJ11mucllmgig�� Stadt r.trl�uht Ami lln SlddtffllWkUmg I Elgeriturrmumh.lgelnnmltldt·CIII Xl 16 8.!�� 693! 1191 Dgmt!Jrrmhnffl und DIJffltUM Im Untmudamgig�� Stadt r.t1l�uhtAml fin SladtffilWlUmg I Dgfflt!Jrrmumfijgelnnfflltddt·CIII Xl16 40 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 41 Eine weitere Frage thematisierte den Modernisierungsstand der Gebäude im Hinblick auf Energieeffi zienz. Knapp die Hälfte der Befragten (44,3 Prozent) bestätigt, dass seit der Jahrtausendwende Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude durchgeführt oder aber die Gebäude nach 1999 errichtet wurden. Besonders häufi g wurde die Heizung erneuert (63,2 Prozent), gefolgt von der Dämmung des Daches (43,7 Prozent) und dem Einbau von Wärmeschutzverglasung (32,9 Prozent). Als weitere Maßnahmen genannt wurden „Dämmung Fassade“ (18,4 Prozent), „Dämmung oberste Geschossdecke“ (15,5 Prozent) und „Austausch Außentüren“ (14,4 Prozent). Weitere durchgeführte Energiesparmaß- nahmen betreffen den Austausch von Schaufenstern (9 Prozent) und die Dämmung der Kellerdecke (5,1 Prozent). Photovoltaik- und Solarthermieanlagen spielen nahezu keine Rolle. Gebäudezustand im Hinblick auf Klimaanpassung In jedem fünften Gebäude (20 Prozent) werden die Dachfl ächen zum Aufenthalt genutzt – entweder vollständig (0,4 Prozent) oder teilweise (19,6 Prozent). 80 Prozent der Gebäude haben hingegen keine Dachfl ächen, die für Aufenthaltszwecke genutzt werden. Bei unterschied- lichen Angaben der Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer pro Gebäude wurden die Angaben in der Regel als „zu Teilen“ gewertet. Etwa jedes zehnte Gebäude verfügt ganz oder teilweise über Dachbegrünung (9,2 Prozent) oder über Fassaden- begrünung (10,5 Prozent). Bei unterschiedlichen Angaben pro Gebäude, wurde die Antwort in der Regel als „teilweise“ gewertet. Hoch ist der Anteil derer, die in Bezug auf die Dachbegrünung keine Antwort geben konnten (28 Prozent). Abbildung 35: Ergebnis Befragung: Dach-/Fassadenbegrünung Abbildung 34: Ergebnis Befragung: Energiesparende Maßnahmen am Gebäude seit 2000 Abbildung 36: Ergebnis Befragung: Einrichtungen zum Hitzeschutz Eine weitere Frage zielte auf das Vorhandensein einer Klimaanlage ab. Der Großteil der Eigentümerinnen und Eigentümer (94,6 Prozent) besitzt keine Klimaanlage in der Wohnung beziehungsweise im Gebäude. 5,4 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer haben ihre Wohnung beziehungsweise ihr Gebäude hingegen teilweise oder vollständig mit einer Klimaanlage ausgestattet. Hitzeschutzeinrichtungen weisen rund 80 Prozent der Gebäude zumindest partiell auf. Am häufi gsten sind Rollläden (66,5 Prozent). Jalousien/Rollos/Plissees innen sind etwas seltener (35,6 Prozent). Über Markisen verfügen 19,2 Prozent der Gebäude zumindest teilweise. Sonnenschutzverglasung (6,3 Prozent) oder automatisierter Sonnenschutz (2,9 Prozent) sind eher die Ausnahme. Stellplätze Rund ein Drittel (35,4 Prozent) der Eigentümerinnen und Eigentümer mit Antwort machten Angaben zur Anzahl der Stellplätze auf dem Grundstück. Die verbleibenden 64,6 Prozent beantworteten die Frage nicht, was jedoch nicht bedeutet, dass sie über keinen Stellplatz verfügen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die häufi ge Nichtbeantwortung der Frage auf die Komplexität der Fragestellung zurückzuführen ist, die sehr differenziert nach ober- und unterirdischen Stellplätzen auf dem Grundstück oder außerhalb des Grundstücks unterscheidet. Insofern sind die Ergebnisse im Hinblick auf die Verfügbarkeit von PKW-Stellplätzen nicht valide. Modernisierungsabsichten und -maßnahmen Von den knapp 700 Befragten mit Antwort gaben 30 Prozent an, in den nächsten Jahren am Gebäude Maßnahmen zur Modernisierung oder Instandsetzung vornehmen zu wollen. Über zwei Drittel (70 Prozent) nannten hingegen keine Maßnahmen, entweder weil tatsächlich keine Instandset- zungen vorgesehen sind oder aber weil Entscheidungen dieser Art von der Eigentümergemeinschaft abhängig sind und nicht durch die Einzeleigentümer beantwortet werden können. Die am ehesten beabsichtigten Modernisierungsmaßnahmen sind die Erneuerung des Badezimmers (42,3 Prozent) sowie der Austausch der Fenster (38,9 Prozent), Maßnahmen also, die unabhängig von der Eigentümergemeinschaft durchgeführt werden können. Die prozentualen Anteile beziehen sich hierbei auf die 208 Befragten, die Maßnahmen planen. Nahezu jede fünfte Eigentümerin beziehungsweise jeder fünfte Eigentümer mit Modernisierungsabsicht will außerdem die Heizung (22,1 Prozent) oder die Elektroinstallationen (18,8 Prozent) erneuern. Geringere Anteile entfallen auf Gemeinschaftsmaß- nahmen wie Dämmung des Dachs (14,4 Prozent), der Fassade, der obersten Geschossdecke (jeweils 9,1 Prozent) oder der Kellerdecke (5,3 Prozent). Die Aufrüstung des Eigentums hinsichtlich regenerativer Energien ziehen 10,1 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer in Betracht. Anteile von unter 5 Prozent entfallen auf Vorhaben, wie zum Beispiel Ausbau Dachterrasse/Dachgeschoss, Anbau Balkone und so weiter. Wurden seit dem.bhr x.xl energlespmndeMal!nahlT'lf'n am Geblude dudii,fllhrt l �mungM DE!mung Ke!lerdecte ,,. lO. ,,. '"' "" � Mehrt.ichnmnungmwmn mogldl, d.!fit1 'iull'lßll'gro&1ul1100% B.!lil }]7 / 1191 Elgmtulll!l11nm und ElgmtulTl!ffl lmUnt111mtiunglqril1!1 Stadt l:.ul11ufip_Arn: liu StadtmtwcUlng I Elgm!ulllfflJmt.igi lnnm�idt·Olt l016 Verfugt das Gebaude llber tagende E1nr1chtur13enrum Hitzeschutz "'"' 37,2% 11)% 50% 40% •1e1twel!ie 30% •Ja 10% ,. Autcmat1S1er1er Scrnensdun ,ro. 4,2% 711% 51116 IIM'l6 30% 111% Rall�O?n au Bai 27,2'6 '3% J_ .blooSlen111ollos1"1ssees lmen l\3% Dachbegrlm11g 61.11'16 28.11'16 MarklSe(n) 34'"6 Soonensdutzverglasur13 348'16 r��c!enbegrürung •J• • te1lwel9: •nem kemeA�abe Bil.11..219/ l2-4GetiaudelmUntl'f!Uclllng�ebl'I St.idt 1:.Jrl11uhp_ Am1 fur St.idteotwlUmg I Ogentumerumf.ige lonenlladt-01 1016 42 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 43 Über die Hälfte (52,5 Prozent) der Befragten signalisierte Interesse, die im Rahmen des Sanierungsverfahrens mögliche Modernisierungsförderung für Wohnraum zu nutzen und Erneuerungsmaßnahmen am Gebäude durchzuführen. Kein Interesse äußern 27,8 Prozent, während die restlichen 19,6 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer die Fragen nicht beantworten, was wiederum in vielen Fällen darauf zurückzuführen sein dürfte, dass diese Entscheidung von der Gemeinschaft abhängt und nicht vom Einzelnen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer wurden im weiteren Verlauf nach ihrem Standpunkt in Bezug auf einzelne Maßnahmen für das Gebäude gefragt. Etwa ein Drittel der Befragten machten hierzu keine Angaben, was unter Umständen auf die Abhängigkeit von der Gemeinschaft- sentscheidung zurückzuführen ist. Überwiegend positiv sehen die Eigentümerinnen und Eigentümer beispielsweise Hitzeschutzmaßnahmen am Gebäude (positiv oder eher positiv: 44,3 Prozent) sowie die Dämmung der Außenhülle (positiv oder eher positiv: 37,5 Prozent) und die Verwendung heller Materialien (positiv oder eher positiv: 39,1 Prozent). Auch die Überprüfung des Entwässerungskonzeptes halten 37 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer für positiv oder eher positiv. Kritischer hingegen äußern sich die Befragten in Bezug auf Begrünung: Das Bepfl anzen von Grundstücksfl ächen sehen 15,9 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer negativ, hingegen nur 12,3 Prozent positiv. Entsiegelungsmaßnahmen werden sogar von 18,8 Prozent, Dachbegrünung von 26,6 Prozent und Fassadenbegrünung von 30,6 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer negativ gesehen. Abbildung 37: Ergebnis Befragung: Geplante Modernisierungen oder Instandsetzungen an Grundstück/Gebäude Abbildung 38: Ergebnis Befragung: Interesse Modernisierungsförderung und Erneuerungsmaßnahmen Maßnahmen zur Aufwertung des Umfelds Etwa jeder vierte Eigentümer beziehungsweise jede vierte Eigentümerin nannte eine oder mehrere Vorschläge zur Aufwertung des Umfelds. Am häufi gsten vorgeschlagen wurden Maßnahmen in Bezug auf Sicherheit und Sauberkeit, genannt wurden beispielsweise die Punkte Beleuchtung, Graffi ti und stärkere Kontrolle (25,4 Prozent der Befragten, die Vorschläge gemacht haben). Auch wurden häufi g Maßnahmen zur stärkeren Begrünung (19,4 Prozent) des Umfeldes genannt. Ähnlich hohe Anteile entfallen auf Maßnahmen zur Verbesserung der Parksituation, auch für Fahrräder (18,4 Prozent), sowie zur Aufwertung der Gewerbe-/Einzelhandels- und Gaststättenstruktur (18,1 Prozent). Auch die Verkehrsberuhigung/-verringerung/- kontrolle (Straßen, Spielstraßen, Fußgängerzonen und so weiter) ist den Befragten mit einem Anteil von 17,8 Prozent durchaus wichtig. Weitere, häufi g genannte Maßnahmen betreffen die Modernisierung/Restaurierung/ Aufwertung von Gebäuden (16,5 Prozent) sowie die Aufwertung und Belebung des öffentlichen Raumes (16,2 Prozent). In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Plätze benannt und unter anderem der Wunsch einer Markthalle formuliert. Lärmverringerung und Beruhigung des Nachtlebens sowie Maßnahmen in Bezug auf das Rotlichtmilieu fordern 11,1 beziehungsweise 8,6 Prozent. Letzteres wird besonders häufi g durch Eigentümerinnen und Eigentümer im Bereich um die Brunnenstraße angeregt. Auch die Reduzierung der Baustellen (5,7 Prozent) und eine ausgewogenere Sozialstruktur (3,5 Prozent) wurden als Vorschlag zur Aufwertung des Gebietes genannt. 10,8 Prozent Befragtenanteil entfällt auf sonstige Maßnahmen, genannt wurde beispielsweise der Wunsch nach öffentlichen Toiletten. 3.2 Ergebnisse der Befragung der Behörden und Träger Öffentlicher Belange Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen wurden die Behörden und Träger Öffentlicher Belange entsprechend der Anforderungen des Baugesetzbuchs angeschrieben und um Stellungnahme zu den laufenden Vorbereitenden Untersuchungen und dem Entwurf des Neuordnungskonzepts gebeten. Die Rückläufe aus der Beteiligung liegen tabellarisch aufgearbeitet als Anlage bei. Die Inhalte der Beteiligung der Behörden und öffentlicher Aufgabenträger sind in die Vorbereitenden Untersuchungen im Rahmen der Darstellung der Analyse und auch im Kontext der Beschreibung der Maßnahmen eingefl ossen. Die öffentlichen Aufgabenträger sind im weiteren Verfahren und bei konkreten Maßnahmen jeweils wieder zu beteiligen. Abbildung 39: Ergebnis Befragung: Notwendige Maßnahmen zur Aufwertung des Quartiers Planen Sie, In den nädtsten Jahren an lhremQundstlrl/Geb:Ude Mcxlernlsleru�encxler lnstandsetzu�envorzunetmen? Emeuerung/Oberabeltung B�er Erneuerung Fenster Erneuerung Heizung Erneuerung/Oberabeltung ElektrCNnst.ilatjoo Dach dämmen Nutzung regener.tiver Energien (zß. PhctCJ1olta1� Sctirthermleanl,J"J en) Fas1ade dämmen llleßte Cie1Ch01sdetke dJmmen Kellerdecke dämmen AusbaJ Da:hterra1se Anbau Balkooe AusbaJ Da:hge1choss Grundr11sver ä'lder u ngen Aufstockung Nutzung1verJnderungen Soostlge Mxlern�lerungsmaBnahmen, und Zwaf 1 ) Mehrtl(hnennungen waren mDgldl. daher Summfgrößeials 100116 &YI" W8 / l 192 Bqeuumennen und tlgentumer Im UntITT1Jttl.ing1geblet 111% 1�6% 42,3% 22,1% Haben �e grund�tz1rch ln1ei�. die lmRahrnm des5.inler1J1�erfahrensm:igl1ch, MOOernl�er1J1glftxdei1J19b Wctinr usnzu nutzen und E1neuer1J19maBnalmn an lhremGl!b�ude d1Jdmi1Jh11nl kerne Angabe 19,6% B.!�1 69J/119l Elgffitumer�nmundUgenlumfflmUntmud1mg1grtn,1 'ilodt K.!rl�uh� Amt fur 'iladtenl,nUmg I Ugentulllffllmhirgrlnnm!lirdl-Oll lll6 Welche kookreten Maßnahmen wären aus Ihrer Sicht nctwel"Klfg. um das Unield Ihrer lrrm:ibllie /des Quartiers aufzuwertl'l'l? SICherh1111 und Sauberkeit (B�euchtung, Gr.t!it( Kootrollen) Begnrnung VerMserung der Partlrtu.too, Fahrrad.tr.tellm�ichkelten Aufwertung der Gewe�-A:1nz�hand�1- und Ga1tst1ite111truktur Verkehßberuh1gun gJ.vernngen.rn g/-kootrolle (Fahn adltr �en. l�oorill�l P.eltaunerung/Mo:I em111erung/ Aufwertung voo Gebauden Aufwertung/BeletxJn g Cffentltdler Pfätze und Straßen Verringerung de1 Lim� durch Verkeh� Gewe�. Nachleben M.ina'lmen In ßel\lg auf Rallcht-Mllleu Bault�len (U-Slr.t>, Kcmäl�ng) Au,ge"MJgene Satalllluklur (Studierende. [)CN]endealer, Cb:lachl� • .) Soo1tlge1 n Mehrfilchnennungenwaren mogldl. dilher Summegrößeral1100%. BaY> 315/ 1192 ElgentlJmerrmeri und E111fllumerlm Un1l'ßllct1m9,geb1et 2S,49o 3,,.

  • Anlage 1 Satzungsbeschluss Sanierungsgebiet Innenstadt Ost S. 44-65
    Extrahierter Text

    44 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 45 4. Mängel und Missstände im Untersuchungsgebiet Aufgrund der Untersuchungen und Analysen können im Untersuchungsgebiet der Vorbereitenden Untersuchungen die folgenden städtebaulichen Missstände im Sinne des § 136 BauGB festgestellt werden. 4.1 Strukturelle Mängel und Missstände Das Gebiet wird grundsätzlich in seiner Grundstruktur geprägt durch Straßenzüge mit einem stark funktionalen Verkehrscharakter (Fritz-Erler-Straße, Kaiserstraße zwischen Berliner Platz und Durlacher Tor, Kapellenstraße, Kriegsstraße, Waldhornstraße Nord), welche als räumliche und emotionale Zäsuren wirken, die Teilquartiere stark voneinander trennen (Dörfl e/Campus Süd; Innenstadt Ost/Südstadt; Dörfl e/Südstadt- Ost) und die Zugänge zu wichtigen Freiräumen (Schlossplatz, Alter Friedhof, Umfeld Badisches Staatstheater) erschweren. Mit den Verkehrstrassen verbunden sind zudem komplexe und stark frequentierte Kreuzungspunkte, wie beispielsweise der Kreuzung am Durlacher Tor, am Berliner Platz oder am Ende der Fritz-Erler-Straße. Hinzu kommen städtebauliche Trennwirkungen in den Randzonen (östlicher Rand der Karl-Friedrich-Straße, Bebauung nördlich des Zirkels), welche durch ihre Funktion und fehlende lebendige Erdgeschosszonen ebenso eine Trennwirkung (hier nach Westen zur Innenstadt und nach Norden zum Schlossplatz) ausüben. Die Blockrandstruktur und ihre dazugehörigen Blockinnenhöfe/-bereiche sind prägend für das Quartier. Während im Zuge der Sanierung des Dörfl es hier zumeist strukturelle Neuordnungen vorgenommen wurden, weisen zahlreiche Blockinnenhöfe jedoch immer noch strukturell eine stark verdichtete Bebauung mit einer Vielzahl an Nebenanlagen und Versieglungen aufgrund der Parkierung sowie vereinzelt auch Gemengelagen auf. Durch zusätzliche Mängel in der Gestaltung und Nutzung der Innenbereiche (Lieferhöfe, Parkplätze, Standort für Müllbehälter) kommt es insgesamt zu strukturellen Defi ziten. Dies betrifft insbesondere die nördlichen Blöcke entlang des westlichen Teils der Kaiser- straße und den Blockinnenraum nördlich des Berliner Platzes, aber auch einzelne Blockinnenräume südlich der Kaiserstraße. Die Mängel in der Bausubstanz (siehe Kapitel 2.6) schwächen die Wohn- und Einzelhandelsfunktion und beeinfl ussen das städtebauliche Erscheinungsbild nachteilig. Die vorhandene überwiegend kleinteilige Blockrandstruktur wird im Siedlungsgefüge der Karlsruher Innenstadt vereinzelt durch maßstabssprengende großvolumige Gebäudekörper unterbrochen, die sich nicht in das kleinteilig strukturierte innerstädtische Quartiersbild einfügen und das städtebauliche Erscheinungsbild nachteilig beeinfl ussen. So zum Beispiel das Postgirogebäude entlang der Kriegsstraße, das durch seine architektonische Gestaltung auch die historisch geprägte Architektursprache der Kriegsstraße bricht. Aber auch die Baublöcke entlang der Fritz-Erler-Straße, die im Zuge der Flächensanierung entstanden sind, fügen sich mit ihren Kubaturen nicht in die sonstige Bebauung der Altstadt/ Innenstadt ein. Innerhalb des Untersuchungsgebietes bestehen zudem vereinzelt Defi zite bei prägenden Raumkanten, die durch Baulücken, rückspringende Gebäudearchitektur, Arkadengänge oder den Raum störende Gebäudestellungen zu Stande kommen. Diese Defi zite beeinfl ussen das städtebauliche Erscheinungsbild sowie die städtebauliche Raumwirkung nachteilig. Sie sind in Form von Arkadengängen vorrangig entlang der Fritz-Erler-Straße und im Umfeld des Kronenplatzes zu fi nden. Aber auch entlang der Kaiserstraße existieren punktuell Baulücken beziehungsweise fehlende einheitliche Höhenentwicklungen, die sich negativ auf eine einheitliche und geschlossene Raumkante der historischen Bebauung in der Kaiserstraße auswirken. Dies gilt im Übrigen auch für den außerhalb des Untersuchungsbereichs liegenden Südrand des Campus Süd in seiner rückseitigen Wirkung auf die Kaiserstraße. Der große Anteil an denkmalgeschützten Gebäuden im Quartier trägt maßgeblich zur Identität des Stadtteils bei. Die Vorfelder dieser historischen Gebäudesubstanz weisen in großen Bereichen Defi zite auf, was zur Abwertung der Historie der Gebäude führt. Dies betrifft beispielsweise das Vorfeld der Nordkante des Dörfl es entlang der östlichen Kaiserstraße, aber auch die Vorfeldbereiche entlang der Kapellen- und Kriegs- straße mit ihrer denkmalgeschützten Bausubstanz. 4.2 Mängel und Missstände in der Nutzungsfunktion Handel und Gewerbe Das Untersuchungsgebiet wird unter anderem geprägt durch die axial vom Marktplatz zum Durlacher Tor verlaufende Kaiserstraße, welche einen nach Osten in Richtung Kronenplatz deutlich abnehmenden Anteil an Einzelhan- delsangeboten und eine Zunahme an gastronomischen Angeboten und Angeboten im Niederpreissegment aufweist. Innerhalb der östlichen Kaiserstraße ist seit Jahren ein Trading-Down-Effekt zu beobachten, welcher letztlich damit begründet ist, dass am Endpunkt der östlichen Kaiserstraße ein funktionaler Ankerpunkt fehlt, welcher zu einer Frequen- zerhöhung beiträgt. Hierbei erfüllen bis heute insbesondere der Kronenplatz und der Kontext zum KIT nicht die Funktion, am Endpunkt der Kaiserstraße einen attraktiven Zielpunkt zu defi nieren. So bricht derzeit die Fußgänger-/Kundenfrequenz in der östlichen Kaiserstraße gegenüber der Frequenz der Haupthandelszone westlich des Marktplatzes signifi kant ein. Hierbei ist auch nach Fertigstellung der Kombilösung und Neugestaltung des Abschnitts der Kaiserstraße vom Marktplatz bis zum Berliner Platz als Fußgängerzone nicht davon auszugehen, dass sich die Lagegunst signifi kant verbessert, da auch weiterhin Ankernutzungen (ob im Aspekt des Handels oder anderer Nutzungsfunktionen) fehlen, die zu einer Erhöhung der Kundenfrequenz beitragen. Innerhalb des Untersuchungsgebietes bestehen zudem in den Erdgeschosszonen Defi zite aufgrund der das Gebiet prägenden, jedoch für den Handel nachteiligen sehr kleinteiligen Struktur der vorhandenen Ladenfl ächen. Hinzu kommen Probleme in der Belebung des angrenzenden öffentlichen Raumes. Hierbei wird entlang der westlichen Grenze des Plangebietes der Straßenraum der Karl-Friedrich- Straße überwiegend von Verwaltungsgebäuden und institutionellen Einrichtungen geprägt, die keine belebende Nutzung in der Erdgeschosszone mit Wirkung auf den angrenzenden Straßenraum (Karl-Friedrich-Straße, Marktplatz, Rondellplatz) aufweisen. Ähnliche Defi zite weisen auch die Fritz-Erler-Straße sowie das Umfeld des Kronenplatzes auf. Als ein Grund für die mangelnde Bespielung und Belebung der öffentlichen Räume sind zudem auch die häufi g vorhandenen Arkadengänge anzuführen, die im Rahmen der Flächensa- nierung entstanden sind, an den Raum-/Platzkanten entlang führen und so die Nutzungen der Erdgeschosszonen in großen Teilen nach hinten verspringen lassen. Hierdurch entstehen unübersichtliche Räume, die vorhandenen Erdgeschossnut- zungen „verschwinden“ aus dem Blickfeld und die Distanz hemmt das Bespielen der Vorfelder. Abbildung 40: Angebote im Niedrigpreissortiment (dunkelrot), im Mittelpreissortiment (orange) und Leerstände (hellrot) 46 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 47 Die dargelegte fehlende Belebung der Erdgeschosszonen sowie die teilweise unübersichtlichen Räume beeinfl ussen in der Summe das städtebauliche Erscheinungsbild, die Urbanität des Quartiers sowie die Wahrnehmung und Nutzung vorhandener Handelsangebote nachteilig. Im Nordosten des Untersuchungsgebietes grenzt der Campus Süd unmittelbar an die östliche Kaiserstraße an. Durch die trennende räumliche Wirkung der östlichen Kaiserstraße und den Kreuzungspunkt am Berliner Platz besteht hier ein Defi zit gegenüber des Campus Süd mit dem angrenzenden Quartier im Dörfl e sowie zur Anknüpfung an die Innenstadt. Die ausstrahlende Wirkung des KIT auf das Quartier des Dörfl es und insbesondere auch der Innenstadt im Hinblick auf studen- tisches Leben wird hierdurch (auch in der Handelsfunktion) behindert. Die Eingangssituation des KIT sowie der gesamte Hochschulcampus sind im Stadtbild/Straßenraum kaum wahrnehmbar, verbindende Querungen und leitende Zugänge fehlen und die heute noch vorhandene Interimshaltestelle am Campus Süd wird nach Vollendung der U-Strab-Maßnahme wieder entfallen. Vorhandene Synergien zwischen der angren- zenden Universität und den uniaffi nen Handelsnutzungen werden in der Summe geschwächt. Schließlich befi ndet sich im östlichen Bereich des Untersu- chungsgebietes das räumlich abgegrenzte Rotlichtviertel. Auf Grund der dort ansässigen Nutzungen und der umgebenden Gastronomie kommt es zu Defi ziten im subjektiven Sicher- heitsgefühl, der Lärmbelastung und der sozialen Kontrolle. Das Rotlichtviertel beeinfl usst den Charakter des Quartiers nachteilig. 4.3 Mängel und Missstände in der Nutzungsfunktion Wohnen Das Untersuchungsgebiet wird nahezu vollständig von stark frequentierten Hauptverkehrsstraßen umgeben. Für die Blockränder, die unmittelbar an diese Hauptverkehrsstraßen angrenzen, entsteht durch den Verkehr ein Defi zit in Bezug auf die Lärm- und Schadstoffbelastung, was die innerstäd- tische Wohnfunktion nachteilig beeinfl usst. Die Blockrandstruktur und ihre dazugehörigen Blockinnenhöfe/-bereiche sind einerseits identitätsstiftend für das Quartier, weisen aber in ihrer Funktion als Wohnumfeld klare Defi zite auf, da die Hofi nnenräume mit Ausnahme der in den siebziger Jahren errichteten Neubauten und im zentralen, durch die Sanierung neu geordneten Bereich des Dörfl es in der Regel kaum zum Aufenthalt im Sinne der Erholung nutzbar sind. Die vorhandenen Mängel in der Bausubstanz fokussieren sich zudem auf die Bereiche, in denen auch nachhaltige Probleme in den Blockinnenbereichen bestehen und tragen zu einer weiteren Schwächung der Wohnfunktion bei. Insbesondere im Kontext des Dörfl es kommt es durch eine Gemengelage zwischen Wohnen, Gastronomie und Vergnügungsstätten/Prostitution zu Konfl ikten mit der Wohnfunktion. Die beschriebene Gemengelage beeinfl usst den Wohncharakter des Quartiers nachteilig besonders im Zusammenhang mit der Zielgruppe junger Familien und junger Studierender und führt zu einem subjektiv empfundenen Sicherheitsdefi zit. Gleichwohl identifi ziert sich aber auch ein Teil der Anwohnerschaft im Dörfl e mit dem Charakter des Quartiers und empfi ndet die angesiedelte Gastronomie und auch den Rotlichtbezirk als Teil der Karlsruher Altstadt und der Identität des Dörfl es. Hinsichtlich der Sauberkeit des Wohnumfeldes sowie der Lärmbelastung bestehen dennoch grundsätzliche Mängel, die das wohnliche Wohlbefi nden negativ beeinfl ussen. Speziell vom Dörfl e in den angrenzenden Freiraum des alten Friedhofs bestehen zudem durch die räumliche Zäsur der Kapellenstraße Defi zite in der Erreich- barkeit wohnumfeldnaher Erholungsräume. Am Kronenplatz, der zentral im Untersuchungsgebiet liegt und als Gelenk zwischen der westlichen und östlichen Seite fungiert, bestehen nach Schilderung der Bürgerschaft im Zuge des Dialogs in den Vorbereitenden Untersuchungen, aber auch auf Basis von Umfragen zum Sicherheitsempfi nden Defi zite im subjektiven Sicherheitsgefühl. Unterschiede im Sicherheitsemp- fi nden zwischen Tages- und Nachtzeiten sind laut Aussagen der Bürgerinnen und Bürger wahrnehmbar. In der Kriminal- statistik wird der Kronenplatz jedoch nicht als Brennpunkt defi niert. Die Defi zite in Hinblick auf Gestaltung, Beleuchtung, Aufenthaltsqualität und sozialer Kontrolle schwächen das Sicherheitsempfi nden zusätzlich und beeinfl ussen auch die Wohnfunktion im Umfeld des Kronenplatzes sowie das subjektive Wohl- und Sicherheitsempfi nden an dem zentral gelegenen Platz nachteilig. Abbildung 41: Impressionen aus vorhandenen Mängeln und Missständen innerhalb des Untersuchungsgebietes 48 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 49 4.4 Mängel und Missstände in der Freiraumfunktion Zahlreiche Blockinnenhöfe weisen freiraumplanerische Defi zite hinsichtlich ihrer Gestaltung und Aufenthaltsqualität sowie wohnortnaher Erholungsfl ächen auf. Defi zite liegen in einem hohen Versiegelungsgrad, dem Vorhandensein von Nebenge- bäuden und von Parkierungsanlagen sowie einer fehlenden vegetativen Ausstattung. Hier sind, neben den nördlich und südlich der Kaiserstraße im Abschnitt zwischen Marktplatz und Berliner Platz gelegenen Blockinnenbereichen, auch die Innenbereiche nördlich und südlich des Lidellplatzes in der Adlerstraße zu nennen. Die das Untersuchungsgebiet prägenden öffentlichen Räume und Plätze (Kronenplatz, Berliner Platz, Fasanenplatz) weisen teilweise gestalterische und funktionale Defi zite im Hinblick auf die Gestaltung, Aufenthaltsqualität, Beleuchtung aber auch im Hinblick auf das Bespielen und einer Belebung auf. Sie besitzen in der Summe nur eine untergeordnete Funktion zum Aufenthalt und der Kommunikation und tragen so zu einer Schwächung auch angrenzender Nutzungen (Geschäfts- vorfelder, Wohnumfeld) bei. Insbesondere der Kronenplatz besitzt dabei trotz mehrfacher Versuche einer Qualifi zierung der Gestaltung bislang keine angemessene Aufenthaltsqualität, was auch in der Problematik fehlender Raumkanten (Torgebäude zur Kaiser- straße, Überdachung zur Fritz-Erler-Straße) und der Vielzahl an Wegebeziehungen über den Platz mit unterschiedlichen Höhenniveaus begründet ist, was den Platzraum eher zu einem Durchgangsraum als zu einem Ort des Aufenthalts werden lässt. Hinzu kommen Defi zite in der Bespielung des Platzes: Hier einerseits die Problematik, dass das JUBEZ als wichtige frequenzbringende Einrichtung und Institution nicht die Erdgeschosszonen zum Kronenplatz belegt. Andererseits aber auch die Problematik, dass der Platz aus den Handels- und Gastronomienutzungen heraus kaum genutzt wird. Auch der Berliner Platz wird nach der vorgesehenen Neugestaltung im Zuge der U-Strab keinen Charakter eines Aufenthaltsraumes erhalten, sondern einen Knotenpunkt im Vorfeld des Campus Süd darstellen, wobei auch hier Defi zite in der Zugänglichkeit und im Entrée zum Campus Süd aufgrund der vorhandenen Raumkanten existieren. Der Fasanenplatz schließlich wurde im Zuge der Sanierung des Dörfl es hergestellt, weist aber trotz seiner zentralen Lage und Rolle im Kontext des Dörfl es Defi zite in der Aufenthaltsqualität und Möblierung bezogen auf die Anforderungen aus dem Umfeld (Seniorenwohneinrichtung) auf. Innerhalb des Untersuchungsgebietes bestehen Straßenzüge/ -räume mit Defi ziten im Hinblick auf Straßenbegrünung, Sicherheit, Gestaltung, Querungsmöglichkeiten und Aufenthalt, die zudem das städtebauliche Erscheinungsbild nachteilig beeinfl ussen. Hierbei spielen aus dem Blickwinkel der Freiraumplanung insbesondere die mangelnde Gestaltung der vorhandenen öffentlichen und halböffentlichen Vorfelder eine Rolle, die zu undefi nierten Situationen führt und eine Aneignung durch die Nutzer behindert. Beispiele sind die Vorfelder beidseits entlang der Fritz-Erler-Straße. Schließlich existieren Defi zite auch in öffentlich zugänglichen Blockinnenräumen/Hofsituationen begründet durch eine fehlende Gestaltqualität und durch eine Überlastung dieser Innenräume durch infrastrukturelle Einrichtungen (Müllent- sorgung, Parkierung, Nebenanlagen). 4.5 Mängel und Missstände in der klimatischen Funktion Im Hinblick auf die klimatische Situation liegt das Untersu- chungsgebiet mit seiner Blockbebauung in einem stark überhitzten Teilbereich der Karlsruher Innenstadt mit entsprechenden Problemen im Hinblick auf grundlegende Überhitzungserscheinungen mit sommerlichen Extrem- hitzeereignissen und einer fehlenden Durchlüftung der Blockinnenräume verbunden mit hohen Versiegelungsgraden und Aufheizungs- und Abstrahlwirkungen. Dies betrifft insbesondere die bereits beschriebenen Baublöcke nördlich der Kaiserstraße und auch einzelne Baublöcke zwischen Kaiser- straße und Kriegsstraße. Dennoch weisen aber (auch trotz der Blockinnenraumgestaltung) die Baublöcke der siebziger Jahre und die kleinteilige Struktur des Dörfl es ähnliche Problemlagen auf. Darüber hinaus fehlen im Untersuchungsgebiet grundsätzlich aufgrund der hochverdichteten Innenstadtlage quantitativ ausreichende Freifl ächen zur kleinklimatischen Regeneration und Freiräume als Angebot zum Aufenthalt der Bevölkerung bei Extremwetterlagen in einem unmittelbaren Kontext zur Wohnsituation. Darüber hinaus sind auch die vorhandenen Plätze und Freiräume einem hohen Versiegelungsgrad unterworfen und besitzen mit Ausnahme des Kronenplatzes und des Lidellplatzes keine Angebote mit dem Element Wasser im öffentlichen Raum. Dementsprechend ist im Rahmenplan Klimaanpassung auch ein Suchraum zum Thema Wasser im öffentlichen Raum dargestellt. Im Hinblick auf das Angebot angrenzender zusammenhän- gender Freifl ächen bestehen zwar mit dem Alten Friedhof und dem Schlosspark wie auch dem City-Park in der Südstadt-Ost angemessene Freiraumstrukturen, als klares Defi zit ist aber aufgrund der Lage von Verkehrstrassen die eingeschränkte Erreichbarkeit anzusprechen. Schließlich verfügen einige der im Untersuchungsgebiet vorhandenen Straßenzüge über eine straßenbegleitende Begrünung mit Baumstandorten, dies gilt aber nicht für einige Hauptverkehrsachsen wie etwa die östliche Kaiserstraße und die Kapellenstraße wie auch für die Fächerstraßen. Abbildung 42: Auszug aus Rahmenplan zur Klimaanpassung ..... ,, 01 f.; [; • ..... �-� • • 09 • 50 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 51 5. Auf das Untersuchungsgebiet von außen einwirkende stadtstrukturelle Veränderungen und vorhandene Planungen Neben den oben beschriebenen Mängeln und Missständen, welche gebietsimmanent sind, ist im Falle des Untersuchungsgebietes Innenstadt Ost auch der Blick auf stadtstrukturelle Veränderungen in dessen Umfeld erforderlich, welche von außen auf das Untersuchungsgebiet einwirken und zu Standortveränderungen bereits beigetragen haben oder zukünftig beitragen werden: Maßnahme U-Strab und Kombilösung Mit der Maßnahme der U-Strab werden sich unter anderem innerhalb der östlichen Kaiserstraße deutliche Veränderungen in der Lagegunst ergeben, die unabhängig von einem Sanierungsverfahren zu strukturellen Veränderungen führen werden:  Im Abschnitt zwischen Marktplatz und Berliner Platz besteht durch die Untertunnelung die Chance des Herstellens einer Fußgängerzone mit einem entsprechend hochwertigen öffentlichen Raum, welcher heute noch durch weitgehend niederpreisige Angebote im Ostabschnitt fl ankiert wird, was wiederum in der Konsequenz zu Überlegungen führen muss, den Standort Kronenplatz als Endpunkt der zukünftigen Fußgängerzone funktional mit einem entsprechenden Frequenzgeber aufzuwerten.  Im Abschnitt zwischen Marktplatz und Ettlinger Tor besteht im Zuge der Karl-Friedrich-Straße mit dem Rondellplatz die Chance der Herstellung eines hochwertigen öffentlichen Raums, welcher angemessen auf die historische Bedeutung reagiert und dazu auffordert, Veränderungen in den Erdgeschosszonen am Westrand des Untersuchungsgebietes vorzunehmen. Ziel wäre es, sich stärker auf diesen qualifi zierten öffentlichen Raum auszurichten und damit auch die vorhandene strukturelle Zäsur zum Gebiet Innenstadt Ost abzumildern (beispielsweise in Form einer Bespielung des südlichen Hofs der Stadtkirche, einer Frequenz bringenden Nutzung der Erdgeschosszone des Regierungspräsidiums am Rondellplatz).  Mit der Realisierung der unterirdischen Haltestellen am Berliner Platz und am Durlacher Tor wird die Mehrzahl der Nutzer des schienengebundenen ÖPNV diese neuen Haltestellen direkt ansteuern. Es ist davon auszugehen, dass hierdurch die Frequenz in den dazwischenliegenden Bereichen eher abnehmen wird.  In der östlichen Kaiserstraße zwischen Berliner Platz und Durlacher Tor werden oberirdisch zukünftig nur noch zwei Tramlinien mit einer gegenüber dem heutigen Bestand entsprechend ausgedünnten oberirdischen Fahrfrequenz verkehren, was Chancen eröffnet, diesen Abschnitt der Kaiserstraße städtebaulich neu zu defi nieren.  In gleichem Maße ist im Zuge der Baumaßnahmen über einen längeren Zeitraum die MIV-Fahrbeziehung zwischen Durlacher Tor und Berliner Platz unterbrochen, was ebenfalls die Chance birgt, ausgehend von diesem Zustand über die zukünftige Funktion der östlichen Kaiserstraße als innerstädtische Achse für den MIV nachzudenken.  Mit der Umsetzung der U-Strab wird im östlichen Teil der Kaiserstraße die heutige Interimshaltestelle am Südrand des Campus Süd wieder entfallen und damit ein Frequenzgeber für die umliegende Handelsfunktion am Nordrand des Dörfl es wieder entfallen. Auch diese Tatsache erfordert ein Nachdenken über die Optimierung des räumlichen Kontexts zwischen Campus Süd und Dörfl e sowohl in Richtung einer Umgestaltung des Straßenraums wie auch der Veränderung des städtebaulichen Südrands des Campus Süd durch das KIT. Bestrebungen des KIT zur Öffnung des Campus Süd und zur Adressbildung War der Campus Süd bislang ein eher introvertiert ausgerichteter universitärer Campus, so besteht von Seiten des KIT die Absicht, den Standort stärker zum umgebenden städtebaulichen Gefüge der Innenstadt zu öffnen. Konkret sind mit Bezug auf das Untersuchungsgebiet folgende Maßnahmen am Südrand zur östlichen Kaiserstraße vorgesehen: Rücknahme der abschottenden Zäune und eine Qualifi zierung der Entrée- situationen. Zudem soll die bauliche Entwicklung am Südrand darauf ausgerichtet werden, den Campus zum umgebenden städtischen Raum stärker mit einer ablesbaren Adresse zu versehen. Darüber hinaus ist das KIT auch auf der Suche nach Standorten für universitäre Einrichtungen außerhalb des heute abgegrenzten Campus, die zu einer weiteren Vernetzung zwischen dem universitären Cluster des Campus Süd und der Innenstadt Ost beitragen können (beispielsweise in Form einer Umnutzung der bisherigen Räumlichkeiten der Heinrich- Hübsch-Schule im Gebäude des Parkhauses Kronenplatz oder in den Obergeschossen des Nordrands des Dörfl es). Das KIT war intensiv am Dialog im Zuge der Vorbereitenden Untersu- chungen beteiligt und ist bereit, sich in den Sanierungsprozess aktiv einzubringen. Städtebauliche Entwicklung Südstadt-Ost und City-Park Die städtebauliche Entwicklung des ehemaligen Ausbesse- rungswerks zur Südstadt-Ost mit dem City-Park hat innerhalb des Südostens der Stadt Karlsruhe zu einer deutlichen Steigerung des Bevölkerungspotenzials geführt und bedingt für das Gebiet Innenstadt Ost eine neue räumliche Scharnier- funktion zwischen der Südstadt-Ost und der zentralen Innenstadt. Spürbar ist dies anhand der deutlichen Frequenz- erhöhung von Fußgängern und Radfahrern in der Achse Alter Friedhof – Waldhornstraße, aber auch an in ihrer Bedeutung gewachsenen Wegebeziehungen über die Adlerstraße und den Lidellplatz in Richtung der Innenstadt. Darüber hinaus wurde mit dem großfl ächigen Einzelhandelsstandort an der Kreuzung Ludwig-Erhard-Allee/Rüppurrer Straße auch die Nahversorgung für das Untersuchungsgebiet deutlich verbessert, was der Wohnfunktion im Untersuchungsgebiet dienlich war. Umbau der Kriegsstraße und Modernisierung des Badischen Staatstheaters Der im Zuge der Kombilösung zu realisierende Umbau- und Rückbau der Kriegsstraße von einer rein verkehrsfunktionalen innerstädtischen Magistrale hin zu einer urbanen Stadtstraße mit einem ergänzenden schienengebundenen ÖV-Angebot wird die Trennwirkung zwischen dem Untersuchungsgebiet und der Südstadt deutlich minimieren und am Südrand des Untersuchungsgebietes zu einer Qualifi zierung des Wohn- und Handelsstandortes führen und absehbar Modernisierungen der stadtbildprägenden Bausubstanz auslösen. Dies auch vor dem Hintergrund der Modernisierung des Badischen Staatstheaters, welche den kulturellen Standort weiter qualifi zieren wird und möglicherweise auch zu einem Ausstrahlen des kulturellen Clusters in den Süden des Untersuchungsgebietes führen wird (beispielsweise in Form einer ergänzenden Gastronomie oder weiterer kultureller Angebote). Abbildung 43: Von außen auf das Plangebiet einwirkende stadtstrukturelle Veränderungen 1 (Schloss Freiraum) Entwicklung Staatstheater Entwlck1Un9 Campus Süd @/ __ Freiraum Entwicklung Südstadt.Ost J City-Park / 52 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 53 Inwertsetzung des Schlossplatzes Spätestens mit dem Stadtgeburtstag der Stadt Karlsruhe im Jahr 2015 hat in der Bürgerschaft eine neue Identitäts- stiftung des Schlossplatzes als wichtiger Freiraum der Stadt stattgefunden. Ausgehend vom Gebiet Innenstadt Ost ist der räumliche Kontext über die Fächerstraßen zum Schloss gegeben und sollte in Betracht gezogen werden. Dies auch vor dem Hintergrund der Klimafolgenanpassung im Aspekt der Erreichbarkeit von wichtigen Freiräumen für die Bewohnerschaft des Untersuchungsgebietes. Vorhandene Planungen im Untersuchungsgebiet Verlagerung Heinrich-Hübsch-Schule, Abteilung Farben Für die Erweiterung der Abteilung Farben liegt dem Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft schon seit längerer Zeit ein Planungsauftrag vor. Eine Erweiterung innerhalb des Bestandes unter Einbeziehung angrenzender städtischer Liegenschaften wurde ausgeschlossen. Derzeit wird ein geeignetes Grundstück gesucht, das in der Nähe des Hauptgebäudes am Mendelsohn-Platz liegen sollte. In der Konsequenz wird der Bestandsstandort (derzeit integriert in das Parkhaus am Kronenplatz) für eine Nachfolgenutzung frei. Markgräfl iches Palais, Karl-Friedrich-Straße 23 – 25, Umnutzung Das Markgräfl iche Palais soll künftig öffentlich zugänglich sein. Hierzu strebt die Stadt den Erwerb des Gebäude- komplexes an. Es sollen insbesondere öffentlichkeitswirksame, repräsentative Nutzungen der Stadtverwaltung untergebracht werden, wie zum Beispiel Repräsentationsräume für Empfänge, Trauräume für Standesamt, Besprechungsräume. Die öffentlich- keitswirksame Nutzung soll auch zur Belebung der Karl-Friedrich-Straße beitragen. Rückbau der pneumatischen Müllentsorgung im ehemaligen Sanierungsgebiet Dörfl e Das Sanierungsgebiet Innenstadt Ost beinhaltet unter anderem den Wirkungsbereich der Pneumatischen Müllentsorgungsanlage (PME) der Stadt Karlsruhe. Dort wird bis dato über diverse oberirdische Eingabe- schächte der Restmüll entsorgt. Diese Vorgehensweise ist nicht mehr zeitgemäß und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Die Fraktionen Wertstoff, Papier und Biomüll werden konventionell über Einzelbehälter entsorgt. Diese Einzelbehälter stehen teilweise auf Privatgrundstücken und teilweise auf öffentlichen Grundstücken. Hier vor allem in den Bereichen der oben genannten Eingabeschächte der PME. Aufgrund von Setzungsgefahren, vor allem in Bereichen von öffentlichen Gehwegen, aber auch wegen der veralteten Technik welche einen sehr hohen Wartungsaufwand mit sich bringt, soll die gesamte PME stillgelegt werden. Die im PME-Gebiet anfallenden Abfälle werden nach deren Stilllegung konventionell über städtische Abfallbe- hälter vom AfA entsorgt. Umbau der Kapellenstraße Vor dem Hintergrund der bereits heute veränderten Verkehrssituation aufgrund des Neuaufbaus der Hauptver- kehrsachse der Ludwig-Erhard-Allee bestehen Planungen, die Kapellenstraße im Abschnitt zwischen dem Durlacher Tor und der Ludwig-Erhard-Allee umzubauen und damit in der Straßen- raumgestaltung den Lückenschluss zwischen dem Umbau des Durlacher Tors im Norden im Zuge der U-Strab und der Kriegsstraße im Zuge der Kombilösung zu bilden. 6. Räumliche Handlungsfelder und damit verbundene Zielsetzungen Basierend auf der planerischen Analyse und der Darlegung der Mängel und Missstände wurden in Abstimmung mit der prozessbegleitenden Lenkungsgruppe insgesamt 13 räumliche Handlungsfelder defi niert und innerhalb der Handlungsfelder städtebauliche Zielsetzungen für die weitere städtebauliche Entwicklung formuliert: Marktplatz/Kaiserstraße Ost (Abschnitt Marktplatz/Berliner Platz)  Sicherung und Weiterentwicklung der Handelsfunktion im östlichen Abschnitt der Kaiserstraße durch eine Qualifi zierung des öffentlichen Raums des Marktplatzes als zentralen Ort innerhalb der Gesamtstadt und in der östlichen Kaiserstraße als Teil der Achse der Fußgängerzone nach Umsetzung der U-Strab-Maßnahme.  Weiterentwicklung der Erdgeschosszonen und der damit verbundenen Nutzung als lebendiger Teil der gesamt- städtisch bedeutenden Fußgängerzone zur Sicherung der Funktion der Kaiserstraße im gesamtinnerstädtischen Kontext. Aufhalten des vorhandenen Trading-Down-Effekts durch Ergänzung der vorhandenen Handelsfunktion mit neuen Angebotsstrukturen, Prüfung der Möglichkeit der Zusammenlegung kleinteiliger Ladenfl ächen zu größeren Einheiten im Kontext der vorhandenen städtebaulichen Struktur und gemeinschaftliches Aufstellen der Gewerbe- treibenden zur gemeinsamen Positionierung.  Qualifi zierung der Obergeschosse durch weitergehende innerstädtische Wohnangebote in differenzierten Segmenten zur Stärkung der innerstädtischen Wohnfunktion. Baublöcke nördlich der Kaiserstraße  Sicherung und Qualifi zierung der Wohnfunktion in den Baublöcken durch Modernisierung, Aufwertung der Wohnumfeldqualität und Gestaltung der Hofi nnenräume (Freilegen, Ordnung Parkierung, Aufl ösen Gemengelagen und so weiter).  Vorsehen klimatisch wirksamer Maßnahmen in den Blockinnenräumen und den Fächerstraßen zur Reduzierung der Überhitzungserscheinungen und als Beitrag zur Klimafolgenanpassung.  Qualifi zierung der Fächerstraßen als wichtige räumliche Bindeglieder zwischen der Kaiserstraße und der Adresse des Schlossplatzes. Qualifi zierung und Ausbau der Angebotsstruktur in den Erdgeschosszonen zur Belebung der Fächerstraßen. Kronenplatz  Entwicklung des Kronenplatzes und der daran angren- zenden Funktionen als Impuls- und Frequenzgeber für den östlichen Abschnitt der Kaiserstraße durch Etablierung einer möglichst gesamtstädtisch bedeutsamen Nutzungsstruktur, die im Kontext zu den umliegenden Gebietscharakteren steht (unter anderem Cluster Wissenschaft/Bildung/Kultur).  Belebung und Bespielen des Platzraums aus der Erdgeschosszone heraus durch angrenzende Nutzungsfunktionen.  Qualifi zierung und Verständnis des Platzes als räumlicher Anker- und Übergabepunkt zwischen dem westlichen und östlichen Teil des Untersuchungsgebietes. Kopfgebäude Waldhornstraße/Kaiserstraße/Kronenplatz Nordkante  Gestalterische Akzentuierung der städtebaulichen Eingangs- situation in den zentralen Abschnitt der Fußgängerzone zur Stärkung und Ablesbarkeit der Funktion der Kaiserstraße als zentrale Handelszone der Stadt Karlsruhe.  Schließen der Raumkante entlang der Waldhornstraße und Qualifi zierung des Standorts im Kontext. Berliner Platz/Antritt KIT  Gestaltung des Berliner Platzes als räumliches Bindeglied zwischen dem Campus Süd und der Innenstadt der Stadt Karlsruhe.  Qualifi zierung des Antritts von der Kaiserstraße aus zum Campus Süd und Herausarbeiten der Adresse/ Außenwirkung des KIT gegebenenfalls auch unter Neuordnung der städtebaulichen Raumkante am Nordrand des Berliner Platzes.  Entwicklung eines erweiterten funktionalen Angebotes im Baublock nördlich des Berliner Platzes als möglicher Frequenzbringer für die östliche Kaiserstraße oder funktional zugeordnet zum Campus Süd zur Sicherung und Weiterent- wicklung des Bildungsstandortes.  Sicherung der innerstädtischen Wohnfunktion in den Obergeschossen. 54 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 55 Kaiserstraße (Abschnitt Berliner Platz/Durlacher Tor): Kontext Campus Süd/Dörfl e  Reduzierung der räumlich trennenden Wirkung und des verkehrsfunktionalen Grundcharakters der Kaiserstraße im Abschnitt zwischen Berliner Platz und Durlacher Tor als Beitrag zur stadtstrukturellen Vernetzung des Südrands des Campus Süd mit dem Nordrand des Dörfl es.  Qualifi zierung der Erdgeschosszone am Nordrand des Dörfl es und Stärkung der Handelsfunktionen und der universitätsaffi nen Angebote in Konkurrenz zu den im Ostabschnitt vorhandenen Vergnügungsstätten.  Einbinden von universitären Nutzungen in den Nordrand des Dörfl es in den Obergeschossen im Zuge der Moderni- sierung der zumeist denkmalgeschützten Bausubstanz, Schließen von Baulücken.  Öffnung des Universitätscampus nach Süden zum Dörfl e und bauliche Entwicklung einer nach Süden zum Dörfl e ausgerichteten Adresse des Campus Süd als Beitrag des KIT. Kapellenstraße  Reduzierung des trennenden Charakters des heute rein verkehrsfunktionalen Straßenraums und Qualifi zierung der Querungen zwischen Dörfl e und dem Freiraum des Alten Friedhofs als Beitrag zur Verbesserung der Erreichbarkeit von Freifl ächen für die Bewohnerschaft des Dörfl es (Klimafolgenanpassung).  Inwertsetzung der äußeren Adresse des Dörfl es.  Sicherung und Weiterentwicklung der Wohnfunktion in den Obergeschossen im Zuge der Modernisierung. Fritz-Erler-Straße  Minimierung des trennenden Charakters der im Zuge der Altstadtsanierung entstandenen städtebaulichen Zäsur durch Qualifi zierung der Erdgeschosszonen, Bespielen der vorhandenen öffentlichen Räume, Optimierung von Querungen und Herausnahme visuell störender städtebau- licher Elemente (Überdachung am Kronenplatz/Boulebahn). Dörfl e  Punktuelles Update der im Zuge der Altstadtsanierung bereits weitgehend strukturell vollzogenen Sanierungs- maßnahmen zur Sicherung der Sanierungserfolge, zur Sicherung der Wohnfunktion sowie als Beitrag zur Klimafolgenanpassung. Kriegsstraße  Minimierung des trennenden Charakters der heute rein verkehrsfunktional ausgerichteten Hauptmagistrale zu einer urbanen Stadtstraße im Zuge der Kombilösung: Umgestaltung der Vorfelder nach Durchführung der Kombilösung und Entwicklung von angemessenen Querungssituationen in Richtung Südstadt.  Qualifi zierung der Erdgeschosszonen und der städte- baulichen Front als attraktives räumliches Pendant zum Staatstheater und dem Nordrand der via triumphalis.  Sicherung und Weiterentwicklung der Wohnfunktion in den Obergeschossen im Zuge der Modernisierung.  Ablösen des städtebaulichen Solitärs des Postgirogebäudes und Qualifi zierung der städtebaulichen Struktur im Block Kriegsstraße/Karl-Friedrich-Straße in der Maßstäblichkeit der umgebenden Bebauung. Karl-Friedrich-Straße/Marktplatz Ost  Minimierung der stadtstrukturellen Trennwirkung und Akzentuierung der historischen Achse der Karl-Friedrich- Straße mit dem Rondellplatz durch eine Qualifi zierung des öffentlichen Raums und durch Belebung der auf die Karl-Friedrich-Straße zugewandten Erdgeschosszonen.  Entwicklung einer lebendigen Erdgeschosszone und eines urbanen Raums als Fuge zwischen den Handelsnutzungen der Kernzone der Karlsruher Innenstadt und der angren- zenden Quartiere um den Lidellplatz. Reduzierung der Stigmatisierung des Quartiers  Erhöhung des Sicherheitsempfi ndens innerhalb des Gesamt- quartiers und insbesondere im Umfeld des Kronenplatzes und der Brunnenstraße als Beitrag zur Sicherung der Wohn- und Handelsfunktion. Soziale Aspekte  Gemeinschaftliches Aufstellen der in den Teilquartieren vorhandenen sozialen Träger und Institutionen wie auch des Bürgervereins. Verbesserung des Informationsfl usses, Angebot gesamtstädtisch agierender Träger (beispielsweise JUBEZ) auch in das Quartiersleben, Verbesserung der visuellen Präsenz der Träger im öffentlichen Raum (beispielsweise Hof der evangelischen Kirche am Marktplatz, Belegen und Bespielen des Erdgeschosses des Kronenplatzes durch das JUBEZ).  Angebot von weiteren Räumlichkeiten für das soziale Quartiersleben auch im Kontext mit den im Gebiet bereits vorhandenen Institutionen und Einrichtungen. 7. N e u o r d n u n g s ko n ze p t – g e p l a n te Sanierungsziele und -maßnahmen Ausgehend von der planerischen Analyse und der Defi nition der räumlichen Handlungsschwerpunkte wurde der Entwurf eines Neuordnungskonzepts in zwei differenzierten Varianten erarbeitet:  Zum einen ein sehr weitreichendes Neuordnungskonzept als langfristige Perspektive, welches weitreichende städte- bauliche Neuordnungen im Umfeld des Kronenplatzes und des Berliner Platzes wie auch die strukturelle Neuordnung des Postgiroamtes vorsieht.  Zum anderen ein Neuordnungskonzept, welches in den genannten Bereichen eher auf den Umgang mit dem städtebaulichen Bestand setzt und auf weitreichende Neuordnungen verzichtet. Das dem vorliegenden Bericht zugrunde liegende Neuord- nungskonzept bildet im Abgleich mit den abzusehenden Chancen einer Sanierungsmaßnahme einen Mix aus beiden Varianten ab und wird im Folgenden im Hinblick auf damit verbundene Sanierungsziele und Sanierungsmaßnahmen der Übersichtlichkeit halber in fünf Schwerpunktbereichen beschrieben: 7.1 Schwerpunktbereich | 1: Kaiserstraße zwischen Marktplatz und Berliner Platz und Baublöcke nördlich und südlich der Kaiserstraße Neuordnungskonzept In diesem Teilbereich steht im Zuge des Neuordnungskonzepts zunächst die Neugestaltung der öffentlichen Räume des Marktplatzes als zentraler Ort der Stadt Karlsruhe und der Kaiserstraße zwischen Marktplatz und Berliner Platz im Fokus. Die Gestaltung des öffentlichen Raums basiert auf der Maßnahme der U-Strab und schafft die qualitative Basis für die Sicherung und Weiterentwicklung der Handelsfunktion im östlichen Teil der Karlsruher Innenstadt. Flankiert wird die Neugestaltung durch Maßnahmen im Kontext der Bestandsbebauung entlang der Kaiserstraße mit dem Ziel, eine Verbesserung der betrieblichen Flächen für Handel und Gastronomie in der Erdgeschosszone zu erlangen und in den Obergeschossen zu einer Aufwertung der Wohnfunktion beizutragen. Über die Kaiserstraße hinaus sind auch die nördlich und südlich der Kaiserstraße liegenden Baublöcke Teil des Abbildung 44: Neuordnungskonzept Schwerpunktbereich 1 . _, _ 56 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 57 Neuordnungskonzepts. Hier besteht das Ziel, innerhalb der hochverdichteten Baublöcke eine Qualifi zierung der Wohnfunktion und des Wohnumfeldes zu erlangen, die Blockinnenräume mit einer Aufenthaltsqualität für die Bewohnerschaft zu versehen und in der Folge auch die klimatische Situation innerhalb dieser Baublöcke nachhaltig zu verbessern. Aber auch eine Qualifi zierung der gewerblichen Situation in den Fächerstraßen ist das Ziel der Neuordnung, um die Funktion der Fächerstraßen als wichtige räumliche Bindeglieder zwischen der Kaiserstraße und dem Schlossplatz aufzuwerten. In diesem Zuge ist auch ein Umbau der Straßenräume der Fächerstraßen Teil des Neuordnungskonzepts. Maßnahmenkonzept Marktplatz und Kaiserstraße im Abschnitt zwischen Marktplatz und Berliner Platz  Neugestaltung des öffentlichen Raums des Markplatzes als historischer Ort für Stadt Karlsruhe und als zentraler Ort im Stadtgrundriss: Aufwertung des Marktplatzes als Identitätsanker und Profi lmerkmal für die Gesamtstadt nach Durchführung der Maßnahmen der KASIG  Öffnung der Erdgeschosszonen auf den Marktplatz, Bespielen des östlichen Teils des Marktplatzes aus der Erdgeschosszone heraus  Neugestaltung des öffentlichen Raums der Kaiserstraße im Abschnitt zwischen Marktplatz und Berliner Platz als Fußgängerzone nach Durchführung der Maßnahmen der KASIG  Modernisierung der vorhandenen anliegenden Gebäude- substanz (insbesondere der Nachkriegsbebauung)  Aufstockung einzelner Gebäude beziehungsweise Ersatzbauten  Qualifi zierung der Ladenlokale, gegebenenfalls Zusammenlegung von Verkaufsfl ächen zu größeren Einheiten  Qualifi zierung der Erdgeschosszone im Hinblick auf Möblierung/Vorbauten und so weiter: Gemeinsame Verständigung auf Gestaltungsrichtlinien  Entwickeln eines gemeinschaftlichen Ansatzes, Suche nach einer gemeinsamen Schlagrichtung in der Vermarktung: Funktionale Ausrichtung/Adresse 2.0  Modernisierung der Gebäudesubstanz der anliegenden Obergeschosse, Grundrissanpassungen zur Attraktivierung des innerstädtischen Wohnens (siehe auch Sanierungsverfahren City West) Baublöcke nördlich und südlich der Kaiserstraße  Modernisierung der vorhandenen Gebäudesubstanz  Ordnungsmaßnahmen zur Freilegung in den Blockin- nenräumen im Hinblick auf Nebengebäude und untergeordnete Gebäudeteile  Betriebsverlagerungen zur Entfl echtung von innerstädtischen Gemengelagen  Qualifi zierung und Bündelung der privaten PKW-Parkierung in den Blockinnenräumen  Schaffen von qualifi zierten gemeinschaftlichen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder  Suche nach Ersatzräumen für Müllcontainer zur Entlastung der Hofsituationen und zur Aufwertung der Aufenthaltsqualität  Gestalterische Aufwertung vorhandener bereits zugäng- licher Innenräume im Hinblick auf die Möblierung und Beleuchtung  Städtebauliche Qualifi zierung von „Lieferhofsituationen“  Entsiegelungsmaßnahmen und Begrünung von Blockinnen- bereichen und Fassaden  Verbesserung der Durchlüftung der Hofi nnenräume durch Öffnungen in der Erdgeschosszone Fächerstraßen  Gestalterische Aufwertung und Umbau der Straßenräume als Mischverkehrsfl ächen  Qualifi zierung der vorhandenen Erdgeschosszonen im Kontext der Ausrichtung Kaiserstraße/Schlossplatz  Verschattung von Straßenräumen („Fächerbahnen“)  Verbesserung der Zugänglichkeit Schlossplatz (Adlerstraße/Kronenstraße) 7.2 Schwerpunktbereich | 2: Kronenplatz, Berliner Platz/Antritt KIT Neuordnungskonzept Innerhalb des Neuordnungskonzepts stehen im Schwer- punktbereich 2 die beiden Platzräume des Kronenplatzes und des Berliner Platzes im Fokus: Beide Plätze liegen einerseits am Endpunkt der Kaiserstraße östlich des Markplatzes und besitzen anderseits eine wichtige Scharnierfunktion zu den angrenzenden Quartieren beziehungsweise stadträumlichen Einheiten. Ziel des Neuordnungskonzeptes am Kronenplatz ist in der Variante der städtebaulichen Neuordnung eine Überbauung des nördlichen Teils des Kronenplatzes in Ergänzung zur vorhandenen Bausubstanz der neunziger Jahre. In diesem Kontext soll eine Nutzungseinheit mit gesamtstädtischer Bedeutung zur Frequenzerhöhung in der östlichen Kaiserstraße am Kronenplatz platziert werden. Diese soll idealerweise inhaltlich in einem Kontext des angrenzenden Cluster von Bildung und Wissenschaft des Campus Süd stehen. Konkret ist dabei eine vertiefende Prüfung der Etablierung einer Stadtbibliothek am Kronenplatz vorgesehen,  die die Standorte der Jugendbibliothek (heute Prinz-Max- Palais) und der Stadtbibliothek (heute im Ständehaus) zusammenführt. Die Zusammenführung der beiden Bibliotheksstandorte führt zu nutzungsbezogenen und organisatorischen Synergien und schafft an den Bestands- standorten Raum für weitere städtebauliche Entwicklungen  die durch den unmittelbaren räumlichen Kontext zum Campus Süd einen Kontext zwischen allgemeiner Bildung und Wissenschaft herstellt und zu einer vertiefenden Zusammenarbeit zwischen Stadtbibliothek und KIT wie auch durch die unmittelbare räumliche Lage zum JUBEZ zu einer ebenfalls vertiefenden Zusammenarbeit im Kinder- und Jugendbereich führen kann  die durch ihre Ausstrahlwirkung und Nutzungsfrequenz über den gesamten Tagesgang zu einer Frequenzerhöhung in der östlichen Kaiserstraße beitragen kann Abbildung 45: Neuordnungskonzept Schwerpunktbereich 2 58 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 59  die zu einer Belebung des südlich angrenzenden Kronen- platzes beitragen kann  und schließlich auch als weitere öffentliche Institution zu einem erweiterten sozialen und kulturellen Anlaufpunkt im Stadtteil Innenstadt Ost werden könnte Ob die Realisierung einer Stadtbibliothek am Kronenplatz wirklich Realität werden kann, muss im weiteren Verfahren über die Vorbereitenden Untersuchungen hinaus vertiefend architektonisch, programmatisch im Kontext der Gesamtinnen- stadtentwicklung und selbstverständlich auch wirtschaftlich vertiefend geprüft werden. Aus diesem Grunde existiert im Neuordnungskonzept in der alternativen Variante der Fokussierung auf den Bestands- erhalt auch die schlichtere Option eines Verzichts auf eine Ergänzungsbebauung und die reine Qualifi zierung des Platzraums als kultureller Veranstaltungsort. Über die Frage einer Bebauung des nördlichen Teils des Kronenplatzes hinaus sieht das Neuordnungskonzept für den südlichen Teil des Kronenplatzes eine Qualifi zierung der angrenzenden Nutzungsstrukturen und eine bessere Bespielung des Platzraums aus der Erdgeschosszone sowie eine städtebauliche Optimierung vor. Für den Berliner Platz sieht das Neuordnungskonzept zunächst die Neugestaltung des Berliner Platzes nach Umsetzung der U-Strab-Maßnahmen und eine Qualifi zierung des Antritts an die Kaiserstraße durch eine Modernisierung des Kopfgebäudes an der Ecke Waldhornstraße/Kaiserstraße im Entrée der Kaiser- straße vor. Darüber hinaus sieht das Neuordnungskonzept ebenfalls wie beim Kronenplatz auch am Nordrand des Berliner Platzes Alternativen mit unterschiedlichen Intensitäten der städtebau- lichen Intervention vor. In der weitergehenden Variante der Neuordnung wird die vorhandene Bebauung nördlich des Berliner Platzes durch eine Neubebauung ersetzt: Diese nimmt zum einen die Raumkante am Nordrand zurück und schafft damit einen räumlich klaren Antritt zum Campus Süd. Zum anderen könnte diese Variante durch eine Überbauung der heutigen Hofsituation für das KIT auch die Option eröffnen, universitäre Nutzungen zur Innenstadt präsenter zu machen und dem KIT eine zentrale Adresse im innerstädtischen Siedlungsgefüge zu geben. Diese im Sinne der Neuordnung weiterführende Variante ist jedoch eine sehr weit gehende städtebauliche Option, die aufgrund der Vielzahl der Eigentümer und des Volumens der vorhandenen Bausubstanz ein Stück Stadtumbau bedeuten würde und entsprechend aufwändig und abhängig von der Mitwirkungsbereitschaft vieler wäre. Aus diesem Grunde wird in der alternativen Variante des Bestandserhalts auf eine Neuordnung nördlich des Berliner Platzes verzichtet: In dieser Variante steht die Qualifi zierung der Bestandssubstanz im Fokus, was allerdings im Blockin- nenraum dann eine Neuordnung der dort vorhandenen Nebengebäude und Hofsituation beinhaltet. Über die Maßnahmen am Kronenplatz und Berliner Platz hinaus beinhaltet das Neuordnungskonzept zudem auch die Option, die heute noch im Gebäude des Parkhauses Kronenplatz untergebrachte Außenstelle Farbe und Lacke, Farben und Lacke zu verlagern und die Möglichkeit für das KIT zu eröffnen, den Standort mit universitären Nutzungen weiterzuführen. Maßnahmenkonzept Kronenplatz  Überbauung des nördlichen Kronenplatzes unter Einbeziehung der Bestandsgebäudestruktur mit dem Ziel einer Frequenz bringenden, auf den umliegenden öffent- lichen Raum und die östliche Kaiserstraße ausstrahlenden gesamtstädtisch bedeutsamen Nutzung – außerhalb des Handels im Kontext der die umliegenden Quartiere prägenden Nutzungscluster Bildung/Wissenschaft/ Universität/Kultur. Hier konkret die Prüfung der Etablierung eines neuen Standortes für die Stadtbibliothek.  Sofern eine Bebauung des Nordteils des Platzraums ökonomisch oder aufgrund der fehlenden Mitwirkungs- bereitschaft des derzeitigen Eigentümers nicht machbar ist: Bespielen des Platzraums aus der Erdgeschosszone des heutigen Bestandsgebäudes und Nutzen des Nordteils des Kronenplatzes als Ort der mobilen Kultur und kulturelles Bespielen des Platzraums zur Frequenzsteigerung.  Umbau des JUBEZ mit dem Ziel der Nutzung der Erdgeschosszone durch das JUBEZ. So können die Funktionen des JUBEZ direkt an den Platzraum andocken und diesen bespielen.  Umgestaltung des öffentlichen Raums des Kronenplatzes in Abhängigkeit der oben dargelegten Optionen.  Wegnahme der Überdachung/Boulebahn am Südrand des Platzraums.  Nachnutzung der heutigen Außenstelle der Heinrich- Hübsch-Schule im Gebäude des Parkhauses Kronenplatz, gegebenenfalls als weitergehender Standort für das KIT, welches heute noch das Bestandsgebäude am Nordrand des Kronenplatzes nutzt („Nutzungsrochade“). Berliner Platz/Antritt KIT  Modernisierung der vorhandenen Gebäudesubstanz der Nachkriegsbebauung als Entrée im Auftakt der Kaiser- straße am Westrand des Berliner Platzes (Kopfgebäude Waldhornstraße) und als Antritt zum Kronenplatz (Bebauung Kronenstraße/Ecke Kaiserstraße): Gestaltung der Fassaden als städtebauliche Akzentuierung, Qualifi zieren des Wohnens in den Obergeschossen, Entwicklung differenzierter Wohnformen zur Stärkung des innerstädtischen Wohnens (auch im Kontext zur Nähe zum Campus Süd).  Neugestaltung des Berliner Platzes nach Umsetzung der Maßnahmen der U-Strab als räumlichen Antritt zwischen Kaiserstraße und Campus Süd.  Bebauung am Nordrand des Berliner Platzes und am Antritt der Waldhornstraße: Gestaltung der Fassaden als städtebauliche Akzentuierung, Qualifi zieren des Wohnens in den Obergeschossen, Neuordnung in den Blockinnen- räumen und Aufwertung des Blockinnenraums gekoppelt mit ergänzenden Wohnangeboten oder auch universitären Angeboten, Entfl echtung bestehender Gemengelagen durch Betriebsverlagerung.  Über die Modernisierung und Blockinnenraumentwicklung hinausgehend: Weitergehendes Prüfen der Möglichkeit eines Abbruchs der Gebäudesubstanz nördlich des Berliner Platzes und durchgängige Neuordnung mit dem Ziel einer veränderten, räumlich nach Norden zurückversetzten städtebaulichen Raumkante und eines in der Konsequenz räumlich neu defi nierten Antritts zum KIT („City-Zugang“). Nutzung des neu entstehenden Gebäudekomplexes zumindest in den Erdgeschosszonen durch das KIT.  Gestaltung des öffentlichen Vorfelds als Antritt zum Campus über den Berliner Platz hinausgehend (Zugangs- bereich Ehrenhof).  Gestaltung des Straßenraums der Waldhornstraße unter Berücksichtigung der zentralen Verkehrsfunktion. Abbildung 46: Neuordnungskonzept Schwerpunktbereich 3 60 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 61 7.3 Schwerpunktbereich | 3: Kaiserstraße im Abschnitt Berliner Platz/Durlacher Tor; Kontext Campus Süd/Dörfl e Neuordnungskonzept Innerhalb des Neuordnungskonzepts steht im Schwerpunkt 3 die Umgestaltung des östlichen Abschnitts der Kaiserstraße im Abschnitt zwischen Berliner Platz und Durlacher Tor im Mittelpunkt des Neuordnungskonzepts. Hierbei ist vorgesehen, diesen Abschnitt der Kaiserstraße in seiner Trennwirkung und als Zäsur zwischen dem Nordrand des Dörfl es und dem Südrand des Campus Süd zu reduzieren. Vor diesem Ziel soll der Straßenraum umgebaut und in diesem Rahmen die Bedeutung des motorisierten Individualverkehrs reduziert, die Abgesetztheit des Gleiskörpers zurückgenommen und die Bedeutung des Straßenraums für Fußgänger und Radfahrer gestärkt werden. Vorgeschlagen wird ein niveaugleicher Umbau des Straßenraums. Der dargestellte Umbau der östlichen Kaiserstraße stellt eine erste Planungsvariante dar und muss im weiteren Verfahren vertiefend untersucht und abgestimmt werden. Basierend auf dem Umbau der östlichen Kaiserstraße besteht im Neuordnungskonzept das Ziel, die vorhandenen Geschäfts- vorfelder des Dörfl es zu qualifi zieren und die Handelsfunktion gegenüber den von der Brunnenstraße ausstrahlenden Vergnügungsstätten zu stärken. Darüber hinaus besteht auch die Zielvorstellung, in den Obergeschossen des Nordrands des Dörfl es, neben einer Stärkung der Wohnsituation, auch universitäre oder im Kontext zum Campus Süd stehenden Nutzungsfunktionen zu etablieren. Schließlich beinhaltet das Neuordnungskonzept das Update des Fasanenplatzes als zentraler Platzraum im Norden des Dörfl es, der auch eine wichtige Funktion als Wohnumfeld ergänzender Freiraum (angrenzendes Seniorenwohnen) und zur Klimafolgenanpassung (Aspekt Wasser/Retention) besitzt. Maßnahmenkonzept  Umbau der Kaiserstraße im Abschnitt zwischen Berliner Platz und Durlacher Tor mit folgenden Eckpunkten (Hinweis: Die aufgeführten Maßnahmen zum Umbau der östlichen Kaiserstraße stellen eine erste Planungsvariante dar, die im weiteren Verfahren vertiefend zu untersuchen und abzustimmen ist):  Herausnahme der KFZ-Verkehrsbeziehung Durlacher Tor – Berliner Platz (nördliche Fahrbahnachse) zugunsten eines erweiterten Vorfelds des Campus-Süd (Achse für Fußgänger/Radfahrer) in Kombination mit der von Seiten des KIT beabsichtigten Öffnung des Südrands des Campus Süd (Wegnahme Zaun), der Stärkung der vorhandenen Wegebeziehungen von der Kaiserstraße in den Campus Süd und der Weiterentwicklung der universitären Bausubstanz als Adresse des KIT/Campus Süd zur Innenstadt  Beibehaltung der KFZ-Verkehrsbeziehung Berliner Platz – Durlacher Tor jedoch unter Kombination von KFZ, Radverkehr und verbleibendem Tram-Verkehr (es verbleiben zwei Tramlinien nach Umsetzung der U-Strab-Maßnahme auf dieser Achse)  Anpassung der Abbiegebeziehungen und der Signali- sierung an den Knotenpunkten Durlacher Tor und Waldhornstraße/Fritz-Erler-Straße  Qualifi zierung des Vorfelds des Dörfl es und Beibehaltung der Parkierungsnutzung zur Stärkung der Handelsfunktion  Qualifi zierung der Erdgeschosszonen, Schließen von Baulücken  Entwicklung von hochschulaffi nen Nutzungen in den Obergeschossen der östlichen Kaiserstraße  Umgestaltung des Fasanenplatzes als zentraler Platzraum vor dem Hintergrund der spezifi schen Anforderungsprofi le aus der umgebenden Nutzung und der Klimafolgenanpassung Abbildung 47: Umbau der Kaiserstraße – Planungsvariante zur weiteren Abstimmung Abbildung 48: Neuordnungskonzept Schwerpunktbereich 4 7.4 Schwerpunktbereich | 4: Kapellenstraße/Dörfl e/Alter Friedhof Neuordnungskonzept Im Schwerpunktbereich 4 steht neben der Qualifi zierung der prägenden Gebäudesubstanz entlang der Kapellenstraße die Vernetzung zwischen dem Dörfl e und dem Freiraum des Alten Friedhofs beziehungsweise die weitergehende Vernetzung mit der Südstadt-Ost im Mittelpunkt des Neuordnungskonzepts. Hierbei soll die Kapellenstraße entsprechend ihrer seit der Entwicklung der Ludwig-Erhard-Allee veränderten Funktion im Verkehrsnetz der Stadt Karlsruhe umgebaut werden. In diesem Zuge zielt das Neuordnungskonzept einerseits auf die Vorfeld- gestaltung der städtebaulich Wert gebenden Außenkante des Dörfl es mit ihrer historischen Bausubstanz ab, andererseits aber auch auf die wichtige Querungsbeziehung der Waldhorn- straße, die auch als zentrale Achse für die Anbindung der Südstadt-Ost an die zentrale Innenstadt eine zunehmende Rolle spielt. Die Qualifi zierung der Querungssituation spielt aber auch für die Zugänglichkeit des Alten Friedhofs als wichtiger zusammenhängender Freiraum für die Bewohner- schaft des Dörfl es im Sinne der Klimafolgenanpassung eine wichtige Rolle. Maßnahmenkonzept  Modernisierung der Gebäudesubstanz entlang der Kapellenstraße zur Sicherung der Wohnfunktion  Umbau der Kapellenstraße unter Beibehaltung des Gleiskörpers, Qualifi zierung der Radwegebeziehung, nach Möglichkeit Begrünung des Straßenraums im Vorfeld der Gebäude entlang der Kapellenstraße zur Beschattung der durchgängig steinernen Fassadenfl ächen  Qualifi zierung der Querung Waldhornstraße/Alter Friedhof als Hauptverbindungsachse zwischen City Süd und Innenstadt/KIT und zur Verbesserung der Erreichbarkeit des Freiraums des Alten Friedhofs  Gestaltung des Vorfelds der Kapellenstraße südlich der Waldhornstraße (Umfeld KAP)  Ergänzende Maßnahmen des Klimaschutzes in den an die Kapellenstraße angrenzenden Baublöcken: Weitergehende Begrünung, Begrünung von Fassaden, Öffnungen der Blockrandbebauung zur Durchlüftung Nordrand DOrlle Parken I Laden Fußgänger I Vorfeld Stnoßenbahn I KFZ I R.adfatw8< .: '"' a l ., ., liirt -, ., ., ., ., ., Ful>ging,er I Radfahrer '" 62 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 63 Abbildung 49: Neuordnungskonzept Schwerpunktbereich 5 7.5 Schwerpunktbereich | 5: Fritz-Erler-Straße/Kriegsstraße/Karl-Friedrich-Straße Neuordnungskonzept Auch im Schwerpunktbereich 5 stehen die Minimierung der Trennwirkung der vorhandenen stark trennenden Hauptver- kehrsachsen (Fritz-Erler-Straße, Kriegsstraße, Karl-Friedrich-Straße) und die Aufwertung der Randzonen im Fokus. Hierbei geht es bei der Fritz-Erler-Straße insbesondere um die quantitativ durchaus üppigen Freifl ächen in den Randbereichen, welche gestalterisch unbefriedigend sind und funktional aufgrund der Gestaltung kaum genutzt werden können. Ziel ist eine verstärkte Bespielung dieser Vorfl ächen aus den angrenzenden Erdgeschosszonen und damit eine Belebung des öffentlichen Raums. Das Quartier nördlich Kriegsstraße stellt nach Fertigstellung der Kombilösung (Stadtboulevard Kriegsstraße, „via triumphalis“, Marktplatz) und den Veränderungen im Umfeld des Badischen Staatstheaters ein wichtiges Innenstadtent- wicklungspotential dar. Es ist zugleich Eingangsbereich und Verbindungsquartier der südöstlichen Innenstadt. Die Nutzungsstruktur in der südlichen Kreuz- und Adlerstraße und auch Kriegsstraße sind als wichtige „Eingangsschleusen“ zur Innenstadt in ihrer Nutzungsvielfalt zu stärken und weiter zu entwickeln. Eine Sonderrolle spielt dabei das Gebäude des Postgiroamtes, welches als großvolumiger städtebaulicher Solitär in das Quartier eingelagert ist und schon an sich eine Zäsur im Siedlungsgefüge darstellt. Das Areal des Postgiroamtes soll neu geordnet werden, um der Eingangs- und Verknüpfungsfunktion mit adäquaten, kleinkörnigeren städtebaulichen Strukturen und Nutzungsstrukturen gerecht zu werden. Hier soll eine belebte Erdgeschosszone mit einem lebendigen Mix aus beispielsweise Gastronomie, Handel und Dienstleistung und einem kulturellem Angebot entstehen. Die funktionale und gestalterische Aufwertung der Vorzonen soll diese Zielsetzung fl ankieren. In den Obergeschossen sollen zur Stärkung der Wohnfunktion in der Innenstadt Wohnungen entstehen. Alternativ wäre auch ein Umbau des Bestandsgebäudes unter ähnlichen Zielsetzungen vorstellbar. Innerhalb des Quartiers nördlich der Kriegsstraße bestehen bereits sehr lebendige urbane Situationen wie beispielsweise um den Lidellplatz – zum einen im öffentlichen Raum und zum anderen in Teilen der Blockinnenräume. Jedoch weisen auch hier die Blockinnenräume ähnliche Missstände wie die Baublöcke nördlich der Kaiserstraße auf. Hier gilt es ebenfalls die Wohnumfeldqualität und die klimatische Situation innerhalb der Baublöcke nachhaltig zu verbessern. Insgesamt ist die Modernisierung des Gebäudebestands erforderlich. In der Karl-Friedrich-Straße/Rondellplatz erfolgt im Zuge der U-Strab-Maßnahme eine Aufwertung des öffentlichen Raumes. Das Neuordnungskonzept sieht eine Qualifi zierung der östlich angrenzenden Gebäudesubstanz durch Moderni- sierung der Gebäudesubstanz und insbesondere einer Öffnung und Attraktivierung der Erdgeschosszone vor. Ziel ist es, die Karl-Friedrich-Straße mit Frequenz bringenden Nutzungen insbesondere in den Erdgeschossbereichen zu beleben, um so auch eine bessere Verknüpfung zwischen der Einkaufsin- nenstadt westlich der Karl-Friedrich-Straße und dem Quartier um den Lidellplatz zu erzielen. Neben der Neuordnung des Postgiroamtes ist hier auch die Nutzungsaktivierung der Gebäude beziehungsweise ihrer Erdgeschosszonen am Rondellplatz erforderlich. Maßnahmenkonzept  Qualifi zierung der öffentlichen Räume in der südlichen Fritz-Erler-Straße in Kombination mit der Aufwertung der Erdgeschosszone (Neugestaltung der Freifl ächen, gegebenenfalls auch Wegnahme der Arkaden, Öffnung der Blockrandbebauung zur besseren Durchlüftung)  Neugestaltung des öffentlichen Raums der Kriegsstraße im Abschnitt Kreuzung Fritz-Erler-Straße und Karl-Friedrich- Straße als urbane Stadtstraße mit Qualifi zierung der Vorfelder  Modernisierung der vorhandenen Gebäudesubstanz entlang der Kriegsstraße  Aufwertung der Querungen zwischen Quartier um Lidellplatz und Südstadt/Standort Badisches Staatstheater über die Kriegsstraße (Adlerstraße/Kreuzstraße)  Modernisierung der vorhandenen Gebäudesubstanz im weiteren Umfeld des Lidellplatzes, Ordnungsmaßnahmen in einzelnen Blockinnenbereichen zur Freilegung im Hinblick auf Nebengebäude und untergeordnete Gebäudeteile, Neuordnung von Parkierung und Begrünung von Blockin- nenbereichen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und zur Klimafolgenanpassung  Entwicklung eines Quartierszentrums in der Adlerstraße  Städtebauliche Neuordnung des Postgiro-Areals:  Entwicklung einer kleinteiligen, maßstäblichen Bebauungsstruktur: Entwicklung einer Frequenz bringenden urbanen Erdgeschosszone funktional andockend an das städtebauliche Umfeld (Handel/ECE, Staatstheater und kulturelle Einrichtungen im Umfeld)  Entwicklung einer innerstädtischen Wohnfunktion in den Obergeschossen  Sicherung der Freiraumqualitäten im Blockinnenraum  Modernisierung/Umbau des Gebäudekomplexes „Markgräf- lichen Palais am Rondellplatz“ im historischen Kontext der via triumphalis. Das Markgräfl iche Palais soll künftig öffentlich zugänglich sein. Hier sollen insbesondere öffentlichkeitswirksame Nutzungen der Stadtverwaltung und Verwaltungseinheiten untergebracht werden, wie zum Beispiel Repräsentationsräume für Empfänge, Trauräume für das Standesamt, Besprechungsräume. Das historische Gebäude soll hierdurch mehr für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und hierdurch zur Belebung der Karl-Friedrich-Straße beitragen. Kurze Wege zum Rathaus sind durch die benachbarte Lage gewährleistet.  Modernisierung des Gebäudes des Regierungspräsidiums nordöstlich des Rondellplatzes mit einer attraktiv gestalteten, Frequenz bringenden Erdgeschossnutzung  Öffnung des Hofs der Evangelischen Stadtkirche als Aufent- haltsort andockend an den Marktplatz 64 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 65 7.6 Bedeutung der Maßnahmen für die Verbesserung der klimatischen Situation im Untersuchungsgebiet Die oben dargestellten Maßnahmen sind in der Summe geeignet, die vorhandenen strukturellen und funktionalen Mängel und Missstände im Untersuchungsgebiet zu reduzieren und in der Folge städtebauliche und freiraumpla- nerische Qualitäten im Untersuchungsgebiet zu entwickeln. Speziell aus Perspektive der Verbesserung der klimatischen Situation ist Folgendes anzumerken: Bei allen Maßnahmen im Öffentlichen Raum ist auf die Aspekte einer klimaangepassten Gestaltung mit einer Aufent- haltsqualität für alle Altersstufen einzugehen und im Zuge der Umsetzung der Gestaltung sind in allen Einzelmaßnahmen die klimatischen Folgewirkungen im Auge zu behalten. Insofern wird nochmals explizit auf den direkten Bezug zwischen der Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Öffentlichen Raum als solche und Optimierung der klimatischen Situation im Verbund hingewiesen. Klar ist, dass viele der oben genannten Einzelmaßnahmen zu einer Verbesserung der Gesamtsituation beitragen können,  hier insbesondere die Reduzierung der Versiegelung in den Hofi nnenräumen durch eine städtebauliche Neuordnung,  das Einbringen vegetativer Elemente und des Elements Wasser in der privaten und öffentlichen Freiraumgestaltung,  die Verbesserung von Aufenthaltsqualitäten im direkten Wohnumfeld in den Blockinnenräumen oder auch  die Optimierung der Zugänglichkeit angrenzender Freiräume. Bezogen auf den Rahmenplan Klimaanpassung fi nden sich im Maßnahmenkonzept die folgenden Maßnahmen aus dem Rahmenplan wieder:  M 03: (Vernetzung und Anbindung von Freiräumen (Stadtparks und größere Grünanlagen)  M 04: Reduktion anthropogener Wärmeemissionen  M 06: Rückbau und Entdichtung  M 07: Entsiegelung  M 08: Grüne Parkierung, Verschattung Parkierungsfl ächen  M 09: Verschattung von Straßen, Plätzen und Gebäuden  M 11: Innen-/Hinterhofbegrünung  M 12: Erhöhung der Oberfl ächen-Albedo (Refl exion)  M 15: Energetische Gebäudesanierung  M 16: Dachbegrünung  M 17: Fassadenbegrünung  M 18: Sommerlicher Wärmeschutz an Gebäuden Klar ist aber auch, dass aufgrund der innerstädtischen Lage im Grundsatz Abwägungsentscheidungen (beispielsweise im Hinblick auf weitergehende Überbauungen (zum Beispiel Kronenplatz) oder im Hinblick auf das Stadtbild/die Denkmalpfl ege (beispielsweise technische Verschattung der Fächerstraßen) getroffen werden müssen und auch einzelne wünschenswerte Maßnahmen (zum Beispiel Begrünung des Öffentlichen Raums in der östlichen Kaiserstraße) aufgrund technischer Restriktionen (beispielsweise Verlauf von Leitungs- trassen) nicht möglich sein werden. Ebenso stellt die energetische Qualifi zierung der vorhandenen Gebäudesubstanz einen wesentlichen Anker in der klimatischen Optimierung dar, wenngleich im Gebiet Innenstadt Ost schon aufgrund des hohen Anteils an historischer und zu großen Teilen auch denkmalgeschützter Bausubstanz eine energetische Optimierung sich als schwieriger/aufwändiger darstellt als in Bestandsgebieten mit einem hohen Anteil an Gebäuden der Nachkriegszeit. Hier bedarf es einerseits im Zuge der Sanierungsumsetzung einer intensiven individuellen Beratung der Eigentümer und einer entsprechenden Informationskampagne, zum anderen aber auch der aktiven Nutzung spezifi scherer Förderoptionen. Grundsätzlich ist das Thema der energetischen Gebäude- optimierung wie auch grundsätzlich der klimatischen Optimierung (beispielsweise Begrünung von Fassaden, AlbedoManagement bei der Gestaltung von Fassaden mit dem Ziel möglichst wenig starker Refl exionen kurzwelliger Strahlung in den Straßenraum, bauliche Maßnahmen zur Verschattung) der Bestandsgebäudesubstanz zum einen in den zu beschließenden Förderrichtlinien zu berücksichtigen und zu konkretisieren. Zum anderen wird aber auch die Einbindung der Stadtwerke und der KEK im Zuge der Sanierungsumsetzung empfohlen. Dies auch vor der Frage nach innovativen Konzepten in der Wärme- und Kälteversorgung des Quartiers (auch im Kontext zu den Optionen ausgehend von der vorhandenen Fernwärmeversorgung). 8. Vorschlag zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes und zur Wahl des Sanierungsverfahrens Anhand der Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen sind diejenigen Grundstücke und Flächen zu bestimmen, die als Sanierungsgebiet förmlich festzulegen sind. Die Einbeziehung in die förmliche Festlegung setzt den Nachweis des Sanierungsbedarfs und der Sanierungserfordernis voraus. Basierend auf den erfassten Mängeln und Missständen sowie dem oben dargestellten Neuordnungs- und Maßnahmen- konzept wird folgende Abgrenzung des Sanierungsgebietes vorgeschlagen:  Einbeziehung der im Untersuchungsgebiet liegenden östlichen Kaiserstraße, der Baublöcke nördlich und südlich der Kaiserstraße sowie eines Teils des Dörfl es in das Sanierungsgebiet, da in diesen Teilbereichen des Untersuchungsgebietes gehäufte städtebauliche Missstände vorliegen.  Herausnahme der im Untersuchungsgebiet liegenden und im Zuge der städtebaulichen Entwicklung nach der Flächensanierung entstandenen Baublöcke westlich und östlich der Fritz-Erler-Straße. Hier bestehen zwar aufgrund des Baualters bereits Mängel in der Bausubstanz und in den Freiräumen, diese sind jedoch noch im Rahmen der Instandhaltung zu beheben und stellen keine umfassenden Modernisierungserfordernisse im Sinne der Stadterneuerung dar. Für die notwendige Stilllegung der pneumatischen Müllentsorgungsanlage und Umsetzung der Müllentsorgung gemäß Abfallsatzung der Stadt Karlsruhe wird außerhalb der Sanierungsmaßnahme vom Amt für Abfallwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem KIT ein Konzept entwickelt.  Herausnahme des Lidellplatzes und des Waldhornplatzes, da bei beiden Plätzen keine strukturellen und funktionalen Mängel festzustellen sind.  Über die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes hinaus- gehend die Hinzunahme  des Marktplatzes als zentraler Ort für die Gesamtstadt Karlsruhe und der damit erforderlichen Gestaltungs- qualität des öffentlichen Raums über die Maßnahme der KASIG hinaus,  den nördlichen Abschnitt der Karl-Friedrich-Straße zwischen Rondellplatz und Marktplatz mit dem Ziel einer Gestaltung des öffentlichen Raums über die KASIG-Maßnahme hinaus als Antritt vom Rondellplatz zum Marktplatz,  der Kapellenstraße zur Umgestaltung des Straßenraums anhand der heutigen Bedeutung im Verkehrsnetz der Stadt Karlsruhe sowie als Vorfeld des Dörfl es und zur Optimierung der Querungsbeziehungen zwischen Dörfl e und Altem Friedhof/Südstadt-Ost,  der Vorfelder entlang der Kriegsstraße am Südrand des Untersuchungsgebiets zur Qualifi zierung des öffent- lichen Raums  sowie der Baublöcke nordwestlich des Markplatzes zur Modernisierung der Nachkriegsbebauung in der Verlängerung der Karl-Friedrich-Straße. Für die in der Empfehlung zur Abgrenzung des förmlich festzulegenden Sanierungsgebietes liegenden Flächen wird eine Einbeziehung in die Sanierungsabgrenzung im Zuge der förmlichen Festlegung nach § 142 (3) BauGB empfohlen, da hier der aktive Einsatz von Fördermitteln zur Gestaltung des öffentlichen Raums und der Modernisierung von Gebäudesubstanz sowie zur städtebaulichen Neuordnung als notwendig angesehen wird, um positive Impulse zur Erhaltung, Aufwertung und Sicherung der städtebaulichen Funktion des Gebietes Innenstadt Ost zu liefern. In der Summe umfasst die Empfehlung zur Abgrenzung des förmlich festzulegenden Sanierungsgebietes eine Fläche von 30,4 ha. Überlagerungen mit bereits abgerechneten Sanierungsge- bieten liegen mit dem abgeschlossenen Sanierungsverfahren „Dörfl e“ in Teilbereichen des Dörfl es sowie einiger Baublöcke südlich der Kaiserstraße vor. Diese sind in der Plandarstellung zur Empfehlung zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes dargestellt.

  • Anlage 1 Satzungsbeschluss Sanierungsgebiet Innenstadt Ost S. 66-77
    Extrahierter Text

    66 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 67 Empfehlung zum Sanierungsverfahren  Umfassendes Sanierungsverfahren/Regelverfahren Die geplanten Maßnahmen können gegebenenfalls zu sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen führen. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB (Ausgleichsbetrag, Kaufpreiskontrolle) ist für die Durchführung der Sanierung erforderlich. Mit der Erhebung von Ausgleichsbeträgen können eventuell entstehende sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen abgeschöpft und für die Finanzierung der Sanierungsmaßnahme verwendet werden. Hierbei sind jedoch die Bodenwertsteigerungen ausgehend von der Umsetzung der U-Strab-Maßnahme und die Bodenwertsteigerung, welche sich über das Sanierungs- verfahren ergeben, differenziert zu betrachten. Das Instrument der Kaufpreiskontrolle kann zur Vermeidung von Spekulationen angewendet werden. Liegt ein Kaufpreis wesentlich über dem sanierungsunabhängigen Wert, ist die sanierungsrechtliche Genehmigung (§§ 144/145 BauGB) zu versagen. Im umfassenden Sanierungsverfahren sind die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspfl ichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge anzuwenden. Die Vorschriften ermöglichen eine strategische Steuerung des Sanierungsverfahrens und sichern der Stadt weitere Eingriffsmöglichkeiten. Abbildung 50: Vorschlag zur Abgrenzung des festzulegenden Sanierungsgebietes 9. Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) Nach § 149 BauGB ist nach dem Stand der Planung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht aufzustellen. Auf der Basis der Vorbereitenden Untersuchung ist mit den in der Anlage dargestellten sanierungsbedingten Kosten zu rechnen. Zu der in der Anlage beiliegenden tabellarischen Aufstellung wird folgendes angemerkt:  Die Ansätze für die Vorbereitung enthalten neben der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen und der weiteren Begleitung des Sanierungsprozesses in den ersten zwei Jahren auch Ansätze für einen Quartiersmanager und weitere Vorbereitungskosten wie beispielsweise Gutachten, Dokumentationen.  Die für die Gestaltung der öffentlichen Räume angesetzten Kosten variieren zwischen derzeit anrechenbaren 150 Euro/m² und 100 Euro/m², welche für die Gestaltung des Marktplatzes, die Karl-Friedrich-Straße nördlich des Rondell- platzes, den Abschnitt der Fußgängerzone der Kaiserstraße, den Berliner Platz und den Umbau der Kriegsstraße angesetzt wurden. Hintergrund ist, dass diese Maßnahmen Teil der U-Strab beziehungsweise Kombilösung sind und hier zwischen der Maßnahme der KASIG und der fi nalen Gestaltung der öffentlichen Räume dezidierte vertragliche Regelungen über die Wiederherstellung der Straßenräume getroffen wurden, welche den reduzierten Ansatz von nur 100 Euro/m² rechtfertigen.  Der im Norden des Kronenplatzes geplante Neubau einer bildungsaffi nen Gemeinbedarfseinrichtung (zum Beispiel Stadtbibliothek) ist in der Kosten- und Finanzie- rungsübersicht mit Grunderwerbs- und Baukosten enthalten. Sofern sich im Laufe der Sanierung eine Antragstellung in ein Sonderprogramm wie beispielsweise dem Investitionspaket Soziale Integration im Quartier mit gegebenenfalls besseren Förderbedingungen ergibt, ist beabsichtigt, ein solches Sonderförderprogramm in Anspruch zu nehmen. Für den Neubau einer bildungsaffi nen Gemeinbedarfsein- richtung (zum Beispiel Stadtbibliothek) wurden rund 25 Millionen Euro Baukosten zuzüglich Ausstattungskosten in Höhe von 5 Millionen Euro kalkuliert. Förderfähig sind nur die Baukosten in Höhe von 25 Millionen Euro. Gemäß Städtebauförderungsrichtlinien kann der Neubau für Gemeinbedarfseinrichtungen, die nicht nur dem Gebiet dienen, mit 30 Prozent gefördert werden. Somit ergeben sich für die Kosten- und Finanzierungsübersicht förder- fähige Kosten in Höhe von 7,5 Millionen Euro. Alternativ könnte auch ein Dritter – beispielsweise die KFG – die bildungsaffi ne Gemeinbedarfseinrichtung bauen und die Stadt die Räume mieten. So würden für die Stadt Mietkosten anfallen, die im Falle einer zentralen Stadtbibliothek bereits jetzt für die Erwachsenenbibliothek im Ständehaus und für die Jugendbibliothek im Prinz- Max-Palais anfallen. Zudem eröffnet die Verlagerung der Stadtbibliothek an den Kronenplatz für das Ständehaus und das Prinz-Max-Palais alternative Nutzungsmöglichkeiten. In fi nanzieller Hinsicht entsteht also nicht nur ein zusätzlicher Aufwand, sondern auch ein zusätzliches Potential – auch wenn dies Stand heute noch nicht beziffert werden kann.  Ebenso soll für die beabsichtigte Modernisierung beziehungsweise den Umbau des Markgräfl ichen Palais (Gebäudekomplex BB Bank) für die Bündelung von Verwal- tungseinheiten ebenfalls ein Sonderprogramm in Anspruch genommen werden – sofern sich daraus verbesserte Förder- bedingungen ergeben.  Das HGW hat die Modernisierungs-/Umbaukosten für eine langfristige Nutzung des Gebäudes durch die Stadt Karlsruhe auf rund 30 Millionen Euro beziffert. Gemäß Städtebauförderrichtlinien kann die Modernisierung einer Gemeinbedarfseinrichtung mit 60 Prozent gefördert werden. Somit ergeben sich für die Kosten- und Finanzie- rungsübersicht förderfähige Kosten in Höhe von 18 Millionen Euro.  Die Grunderwerbskosten und der Gebäuderestwert für das Markgräfl iche Palais (BB Bank Areal) wurden bereits gutachterlich ermittelt, müssen aber gegebenenfalls aktualisiert werden.  Die Ansätze für den Umbau des JUBEZ am Kronenplatz und der Farben-Schule in der Fritz-Erler-Straße 7 – 11 stellen ebenso erste Kostenansätze wie die Ansätze für Betriebs- verlagerungen dar, welche im weiteren Verfahren verifi ziert werden müssen. Für die Modernisierung beziehungsweise den Umbau der Gemeinbedarfseinrichtungen gilt ebenfalls der Fördersatz von 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Betriebsverlagerungen sind gemäß Städtebauförderricht- linien zu 100 Prozent förderfähig. Kostenansätze für eventuelle Altlastenentsorgungen sind nicht berücksichtigt und sind – sofern welche anfallen – nicht förderfähig.  Alternativ zum Bestandserhalt der Bebauung nördlich des Berliner Platzes soll eine Neuordnung des Areals geprüft werden. Kosten hierfür sind in der Kosten- und Finanzie- rungsübersicht nicht berücksichtigt. Hierzu sollen mit den Grundstückseigentümern zu Beginn der Sanierungs- maßnahme Gespräche geführt werden. Als mögliche Nutzungen kämen in Betracht: KIT-affi ne Nutzungen, Wohnen, Alternativstandort für Stadtbibliothek und so weiter.  Kosten für die angestrebte städtebauliche Neuordnung des Postgiro-Areals sind in der Kosten- und Finanzierungs- übersicht nicht berücksichtigt. Zum heutigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass die Maßnahme gegebenenfalls ein Dritter nach den Maßgaben der Sanierungszielsetzungen umsetzt. • • !"'"-""' ,.,,_..._-- .... .. ... , ...... 68 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 69 Abbildung 51: Kosten- und Finanzierungsübersicht nach Maßnahmen Anlagenverzeichnis Anlage 1 Abgrenzung Untersuchungsgebiet Anlage 2 Luftbild Untersuchungsgebiet Anlage 3 Schwarzplan Anlage 4 Stadtgrundriss vor und nach Flächensanierung Anlage 5 Denkmale Anlage 6 Baublocktypologien Anlage 7 Städtebauliche Dichten Anlage 8 Gebäudezustand nach äußerer Inaugenscheinnahme Anlage 9 Gebäudenutzung Erdgeschoss (Basis City-Monitoring) Anlage 10 Trading Down Tendenz (Basis City-Monitoring) Anlage 11 Anteil unter 18-Jährige auf Baublockebene Anlage 12 Anteil 18 – 29-Jährige auf Baublockebene Anlage 13 Anteil 30 – 64-Jährige auf Baublockebene Anlage 14 Anteil über 64-Jährige auf Baublockebene Anlage 15 MIV und Parkierung Anlage 16 Linienführung nach Umsetzung U-Strab und Kombilösung Anlage 17 Radverkehr Cityrouten und Hauptnetz Anlage 18 Freiraumtypologien Anlage 19 Freiraumstrukturen Anlage 20 Altlasten und Altlastenverdachtsfl ächen Anlage 21 Leitungsverlauf PME-Anlage Anlage 22 Prägende Innere Charaktere Anlage 23 Äußere Impulsgeber Anlage 24 Stadtstrukturelle Mängel und Missstände Anlage 25 Mängel in der Nutzungsfunktion Wohnen Anlage 26 Mängel in der Nutzungsfunktion Handel Anlage 27 Mängel in der Freiraumstruktur Anlage 28 Mängel in der klimatischen Funktion Anlage 29 Neuordnungskonzept Anlage 30 Umbauoption Kaiserstraße Ost Anlage 31 Vorschlag zur Abgrenzung des festzulegenden Sanierungsgebietes Anlage 32 Kosten- und Finanzierungsübersicht Anlage 33 Maßnahmenplan Anlage 34 Fotodokumentation Anlage 35 Ergebnisse der Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange II : „ i ' ii S• 111111 �l!!!I . i ' ' . i ' e 1 1 II II 111111 II ! · �� !� §§�§!§ !! � • > ! 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Auftragnehmer Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruher Fächer GmbH 1:3500 26.09.2017 Bürogemeinschaft Sippel.Buff Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart e-mail: info@sippel-netzwerk.de www.sippel-buff-netzwerk.de Netzwerk für Planung und Kommunikation Abgrenzung Untersuchungsgebiet auf Katastergrundlage 01 Anlage 1 Abgrenzung Untersuchungsgebiet MaßstabDatum Plan-Nr. Auftragnehmer Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruher Fächer GmbH 1:3500 26.09.2017 Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippel-netzwerk.de www.sippel-buff-netzwerk.de Netzwerk für Planung und Kommunikation Abgrenzung Untersuchungs- gebiet mit hinterlegtem Luftbild- ausschnitt 02 Legende Abgrenzung des Untersuchungsgebietes der vorbereitenden Untersuchungen Anlage 2 Luftbild Untersuchungsgebiet - 1 ' 72 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 73 MaßstabDatum Plan-Nr. Auftragnehmer Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruher Fächer GmbH 1:3500 26.09.2017 Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippel-netzwerk.de www.sippel-buff-netzwerk.de Netzwerk für Planung und Kommunikation Schwarzplan 03 Kreuzstraße Zähringerstraße Waldhornstraße Englerstraße Fritz-Erler-Straße Adlerstraße Pfarrer-Löw-Straße Waldhornstraße Waldhornplatz Heinrich-Hübsch-Schule Lidellplatz Markgrafenstraße Hebelstraße Fasanenplatz Zähringerstraße Waldhornstraße Steinstraße Am Künstlerhaus Kronenstraße Fasanenstraße Zähringerstraße Zirkelhof Fritz-Erler-Straße Zähringerstraße Handels- hof Kronenplatz Adlerstraße Markgrafenstraße Kaiserstraße Steinstraße Fasanenstraße Kronenstraße Kreuzstraße Kaiserstraße Kaiserstraße Carl-Hofer-Schule Adlerstraße Zähringerstraße Brunnenstraße Berliner Platz Kaiserstraße Kreuzstraße Kreuzstraße Kriegstraße Kapellenstraße Kapellenstraße Kriegstraße Kapellenstraße Kapellenstraße Legende Bestandsgebäudestruktur (Schwarzplan) Anlage 3 Schwarzplan MaßstabDatum Plan-Nr. Auftragnehmer Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruher Fächer GmbH 1:3500 26.09.2017 Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippel-netzwerk.de www.sippel-buff-netzwerk.de Netzwerk für Planung und Kommunikation Denkmale 05 Kreuzstraße Zähringerstraße Waldhornstraße Englerstraße Fritz-Erler-Straße Adlerstraße Pfarrer-Löw-Straße Waldhornstraße Waldhornplatz Heinrich-Hübsch-Schule Lidellplatz Markgrafenstraße Hebelstraße Fasanenplatz Zähringerstraße Waldhornstraße Steinstraße Am Künstlerhaus Kronenstraße Fasanenstraße Zähringerstraße Zirkelhof Fritz-Erler-Straße Zähringerstraße Handels- hof Kronenplatz Adlerstraße Markgrafenstraße Kaiserstraße Steinstraße Fasanenstraße Kronenstraße Kreuzstraße Kaiserstraße Kaiserstraße Carl-Hofer-Schule Adlerstraße Zähringerstraße Brunnenstraße Berliner Platz Kaiserstraße Kreuzstraße Kreuzstraße Kriegstraße Schule Schule Polizei Kleine Kirche SozialgerichtEvangelische Stadtkirche Hans-Thoma-Schule Markgräflich-Hochbergsches Palai KriegstraßeKriegstraße 16 34 38 1 5 43 47 3 4 3 8 2 7 19 25 22 19 10 45 36 38 26 36 6 9 13 8 0 5 52 37 9 6 54 13 23 1 7 11 2 8 3 3 46 5 1 5 6a 3 2 36 3 4 2 1 32 37 8 9 12 32 12 9 3 8 34 22 42 18 10 9 3 8 24 8 8 15 30a 18 5 5 25 19 21 33 62 10 19 9 13 8 3 1 1 4 24 56 53 18 1 5 10 25 1 9 38 53 1 13 16a 9 17 18 16 8 28 3 0 66 5 1 0 1 24 21 18 23 27 3 15 17 7 37 31 23 26 46 36 13 100 45 58 11 12 24 19a 90 1 27b 25 3a 29 84 1 2 21 59 14 119 2 5 a 9 2 36 11 25 33 16b 57 14 55 a 10 7 22 35 21 27 a 54 8 16 35 23 8 2 25 1 50 74 94 78 1 4 1 1 2 3 2 1 24 2 2 0 33 16 30 26 13 115 31 15a 139 7 2 8 23 27 2 9 17 68 23 3 0 5 5 30 30 10a 39 46 15 20 1 9 12 1 10 7 4 9 0 15a 3 1 6 3 58 70 14 25 28 5 21 8 4 28 17 49 111 8 8 6 4 7 25 17 4 23 43 1 1 3 47 4 5 17 19 31 6 3 27 67 2 7a 15 20 18 2 6 29 14 3 25 23 1 1 3 3 2 117 1 21 12 5 15 13 129 11 43 5 11 12 4 0 21 4 7 5 0 9 5 7 53 60 70 6 2 22 16 43 7 44 6 40 40 32 28 2 9 36 137 88 19 2 13 34 38 44 2 5 30 20 8 43 21 45 12 1 4 29 3 13 8 41 34a 41 2 45 66 a 22 34 7 6 2 44 46 17 60 5 4 5 2 4 49 36 6 9 26 82 24 1 3 3 5 2 1 6 41 29 97 4 7 20 1 3 5 39 4 12a 20 1 8 76 4 9 15 99 1 14 7 5 4 5 5 55 66 4 9 27 11 32 72 24 9 80 9 18a 12 59 4 2 1 27 41 1 3 1 45 1 5 35 10 1 1 1 3 3 9 19 72 65 5 7 17 34 35 23 78 27 10 8 48 14 3 56 64 14 3 2 2 68 70 94 1 2 6 10 1 6 24 3 7 41 12 76 33 14 10 3 7 4 4 9 8 6 20a 40 3 1 12 3 6 1 43a 2 92 1 6 5 72 7 65a 17 1 3 15 22 2 6 8 31 36 4 2 5 20 4 8 5 2 26 33 11 51 64 1 7 51 28 61 14 22 1 5 43 31 36a 7 27a 42 2 3 22 19 13a 9 9 3 9 30 Legende Denkmale nach §2 Denkmalschutzgesetz Denkmale nach §12 Denkmalschutzgesetz Denkmale nach §28 Denkmalschutzgesetz Denkmal Prüffall Abgrenzung des Untersuchungsgebietes der vorbereitenden Untersuchungen Anlage 5 Denkmale . . , • • J •• 1 ! , . _J . L. \ 1 / • i 74 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 75 Sanierte Blöcke der Flächensanierung Sanierte historische Baublöcke (Dörfle) Historische Baublöcke teils mit Gemengelage Mit Nachkriegsbebauung überformte Blöcke Abgrenzung des Untersuchungsgebietes der Vorbereitenden Untersuchungen Lieferhof der 50er Jahre MaßstabDatum Plan-Nr. Auftragnehmer Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruher Fächer GmbH 1:3500 26.09.2017 Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippel-netzwerk.de www.sippel-buff-netzwerk.de Netzwerk für Planung und Kommunikation Baublocktypologien 06 Kreuzstraße Zähringerstraße Waldhornstraße Englerstraße Fritz-Erler-Straße Adlerstraße Pfarrer-Löw-Straße Waldhornstraße Waldhornplatz Heinrich-Hübsch-Schule Lidellplatz Markgrafenstraße Hebelstraße Fasanenplatz Zähringerstraße Waldhornstraße Steinstraße Am Künstlerhaus Kronenstraße Fasanenstraße Zähringerstraße Zirkelhof Fritz-Erler-Straße Zähringerstraße Handels- hof Kronenplatz Adlerstraße Markgrafenstraße Kaiserstraße Steinstraße Fasanenstraße Kronenstraße Zirkel Kreuzstraße Kaiserstraße Kaiserstraße Carl-Hofer-Schule Adlerstraße Zähringerstraße Brunnenstraße Berliner Platz Kaiserstraße Kreuzstraße Kreuzstraße Kriegstraße Kapellenstraße Kapellenstraße KriegstraßeKriegstraße Kapellenstraße Kapellenstraße Legende Anlage 6 Baublocktypologien MaßstabDatum Plan-Nr. Auftragnehmer Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruher Fächer GmbH 1:3500 26.09.2017 Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippel-netzwerk.de www.sippel-buff-netzwerk.de Netzwerk für Planung und Kommunikation Städtebauliche Dichten 07 Kreuzstraße Zähringerstraße Waldhornstraße Englerstraße Fritz-Erler-Straße Adlerstraße Pfarrer-Löw-Straße Waldhornstraße Waldhornplatz Heinrich-Hübsch-Schule Lidellplatz Markgrafenstraße Hebelstraße Fasanenplatz Zähringerstraße Waldhornstraße Steinstraße Am Künstlerhaus Kronenstraße Fasanenstraße Zähringerstraße Zirkelhof Fritz-Erler-Straße Zähringerstraße Handels- hof Kronenplatz Adlerstraße Markgrafenstraße Kaiserstraße Steinstraße Fasanenstraße Kronenstraße Kreuzstraße Kaiserstraße Kaiserstraße Carl-Hofer-Schule Adlerstraße Zähringerstraße Brunnenstraße Berliner Platz Kaiserstraße Kreuzstraße Kreuzstraße Kriegstraße Kapellenstraße Kapellenstraße KriegstraßeKriegstraße Kapellenstraße Kapellenstraße Legende Gebäude 0 bis 149 Einwohner je Hektar 150 bis 299 Einwohner je Hektar 300 bis 449 Einwohner je Hektar 450 bis 670 Einwohner je Hektar Abgrenzung des Untersuchungsgebietes der vorbereitenden Untersuchungen Anlage 7 Städtebauliche Dichten .. ...-"!. 1 .- 76 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 77 MaßstabDatum Plan-Nr. Auftragnehmer Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruher Fächer GmbH 1:3500 26.09.2017 Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippel-netzwerk.de www.sippel-buff-netzwerk.de Netzwerk für Planung und Kommunikation Gebäudezustand nach äußerer Inaugenscheinnahme 8 Kreuzstraße Zähringerstraße Waldhornstraße Englerstraße Fritz-Erler-Straße Adlerstraße Pfarrer-Löw-Straße Waldhornstraße Waldhornplatz Heinrich-Hübsch-Schule Lidellplatz Markgrafenstraße Hebelstraße Fasanenplatz Zähringerstraße Waldhornstraße Steinstraße Am Künstlerhaus Kronenstraße Fasanenstraße Zähringerstraße Zirkelhof Fritz-Erler-Straße Zähringerstraße Handels- hof Kronenplatz Adlerstraße Markgrafenstraße Kaiserstraße Steinstraße Fasanenstraße Kronenstraße Kreuzstraße Kaiserstraße Kaiserstraße Carl-Hofer-Schule Adlerstraße Zähringerstraße Brunnenstraße Berliner Platz Kaiserstraße Kreuzstraße Kreuzstraße Kriegstraße Kapellenstraße Kapellenstraße KriegstraßeKriegstraße Kapellenstraße Kapellenstraße Legende Kategorie I - Neubau oder vollständig renoviertes Altgebäude Kategorie II - Altgebäude mit geringfügigem Mängel Kategorie III - Altgebäude mit teilweise erheblichen Mängeln Kategorie IV - Altbau mit erheblichen substanziellen Mängeln Kategorie V - Abgängige Gebäudesubstanz Aufrund fehlender Zugänglichkeit nicht kartierte rückwärtige Gebäude und Nebenanlagen Abgrenzung des Untersuchungsgebietes der vorbereitenden Untersuchungen Stand: Bestandsaufnahme 2015 Anlage 8 Gebäudezustand nach äußerer Inaugenscheinnahme Firmenverwaltung Kreuzstraße Zähringerstraße Waldhornstraße Englerstraße Fritz-Erler-Straße Adlerstraße Pfarrer-Löw-Straße Waldhornstraße Waldhornplatz Heinrich-Hübsch-Schule Lidellplatz Markgrafenstraße Hebelstraße Fasanenplatz Zähringerstraße Waldhornstraße Steinstraße Am Künstlerhaus Kronenstraße Fasanenstraße Zähringerstraße Zirkelhof Fritz-Erler-Straße Zähringerstraße Handels- hof Kronenplatz Adlerstraße Markgrafenstraße Kaiserstraße Steinstraße Fasanenstraße Kronenstraße Kreuzstraße Kaiserstraße Kaiserstraße Carl-Hofer-Schule Adlerstraße Zähringerstraße Brunnenstraße Berliner Platz Kaiserstraße Kreuzstraße Kreuzstraße Kriegstraße Kapellenstraße Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Kriegstraße Kapellenstraße 1 6 3 4 38 1 5 43 47 3 4 38 27 19 25 22 1 9 10 45 36 38 2 6 36 6 9 13 80 5 52 37 96 54 13 23 1 7 11 2 8 33 4 6 5 1 56a 32 36 3 4 2 1 32 37 8 9 12 32 12 93 8 34 2 2 42 18 109 38 24 88 15 3 0 a 18 5 5 25 19 21 3 3 62 10 19 9 1 3 8 31 1 4 24 56 5 3 18 1 5 10 25 19 38 53 1 13 16a 9 17 18 16 8 28 30 66 5 101 2 4 21 18 23 27 3 15 17 7 3 7 31 23 26 46 36 13 100 4 5 58 11 12 24 19 a 90 1 27 b 25 3a 29 84 12 21 59 14 119 2 5 a 92 36 11 25 33 16b 57 14 55 a 10 7 22 35 21 2 7 a 54 8 16 35 2 3 8 2 2 5 1 50 74 9 4 7 8 14 1 1 2 32 1 2 4 2 20 33 16 30 26 13 115 31 15a 13 9 7 2 8 23 2 7 29 17 68 23 30 55 30 3 0 10a 39 46 15 20 19 12 1 10 7 4 90 15a 3 16 3 58 70 14 25 28 5 21 84 28 1 7 49 111 8 8 6 4 7 25 17 4 2 3 43 1 13 47 4 5 1 7 1 9 31 6 3 27 67 27 a 15 20 18 26 29 14 3 25 23 1 1 3 3 2 117 121 125 15 13 1 2 9 11 4 3 5 11 12 40 21 47 50 9 57 53 6 0 7 0 62 2 2 16 43 7 44 6 40 40 32 28 29 36 137 8 8 19 2 13 3 4 38 44 25 30 2 0 8 43 21 45 12 14 29 3 13 8 4 1 34a 41 2 45 66a 22 34 76 2 44 46 17 6 0 5 4 5 2 4 49 36 69 26 82 24 1 33 5 21 6 4 1 2 9 97 4 7 20 13 5 39 4 12a 20 1 8 7 6 49 15 9 9 1 14 7 5 4 5 5 55 6 6 49 27 11 32 72 24 9 8 0 9 18a 12 59 42 1 27 41 1 31 4 5 1 5 35 10 1 1 13 39 19 7 2 6 5 5 7 17 34 35 23 7 8 27 10 8 48 14 3 56 64 14 3 2 2 68 70 9 4 1 2 6 10 16 2 4 37 41 12 76 33 14 10 3 7 4 49 86 20a 40 31 1 2 3 61 4 3a 2 92 1 65 72 7 6 5 a 17 13 15 22 26 8 31 36 4 2 5 20 48 5 2 2 6 33 11 51 64 17 5 1 2 8 61 14 22 15 43 31 36a 7 27a 42 2 3 22 19 13a 9 9 3 9 30 Legende MaßstabDatum Plan-Nr. Auftragnehmer Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruher Fächer GmbH 1:3500 26.09.2017 Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippel-netzwerk.de www.sippel-buff-netzwerk.de Netzwerk für Planung und Kommunikation City-Monitoring: Erdgeschossnutzungen / Branchen 09 Gesundheit, Sport und Medizin Immobilien und Finanzen IT, Medien, kreative und freie Berufe ParkenSonstiges (Reisebüro, Reinigung, sonstiges) Soziale Organisationen Vereine, Verbände und Organisationen Café, Eiscafé, Restaurant Schnellimbiss, Restaurantkette, Internet Cafè, Sonstiges Kneipe Dienstleistung in der Erdgeschosszone Gastronomie in der Erdgeschosszone Erotic und Nachtbar SpielhallenDiskothek, sonstiges Vergnügungsstätten in der Erdgeschosszone Bekleidung und Schuhe FachhandelLebensmittel Handel in der Erdgeschosszone HandwerkBildungKultur, Kirche Öffentl.Verwaltung Sonstiges WohnenKeine Klassifizierung Leerstand Stand: Bestandsaufnahme 2015 Anlage 9 Gebäudenutzung Erdgeschoss (Basis City-Monitoring) .. ....-"! 1 1 .r \ \ .- '

  • Anlage 1 Satzungsbeschluss Sanierungsgebiet Innenstadt Ost S. 78-87
    Extrahierter Text

    78 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 79 Niedrigpreissortiment in der Erdgeschosszone Kreuzstraße Zähringerstraße Waldhornstraße Englerstraße Fritz-Erler-Straße Adlerstraße Pfarrer-Löw-Straße Waldhornstraße Waldhornplatz Heinrich-Hübsch-Schule Lidellplatz Markgrafenstraße Hebelstraße Fasanenplatz Zähringerstraße Waldhornstraße Steinstraße Am Künstlerhaus Kronenstraße Fasanenstraße Zähringerstraße Zirkelhof Fritz-Erler-Straße Zähringerstraße Handels- hof Kronenplatz Adlerstraße Markgrafenstraße Kaiserstraße Steinstraße Fasanenstraße Kronenstraße Kreuzstraße Kaiserstraße Kaiserstraße Carl-Hofer-Schule Adlerstraße Zähringerstraße Brunnenstraße Berliner Platz Kaiserstraße Kreuzstraße Kreuzstraße Kriegstraße Kapellenstraße Kapellenstraße Kriegstraße Kapellenstraße Kapellenstraße 16 34 38 15 43 47 34 38 27 19 25 22 19 10 45 36 38 26 36 6 9 13 80 5 52 37 96 54 13 23 1 7 11 28 33 46 51 56a 32 36 34 21 32 37 89 12 32 12 93 8 34 22 42 18 109 38 24 88 15 30a 18 55 25 19 21 33 62 10 19 9 13 8 31 14 24 56 53 18 15 10 25 19 38 53 1 13 16a 9 17 18 16 8 28 30 66 5 101 24 21 18 23 27 3 15 17 7 37 31 23 26 46 36 13 100 45 58 11 12 24 19a 90 1 27b 25 3a 29 84 12 21 59 14 119 25a 92 36 11 25 33 16b 57 14 55a 10 7 22 35 21 27a 54 8 16 35 23 82 25 1 50 74 94 78 14 11 2 32 1 24 2 20 33 16 30 26 13 115 31 15a 139 7 2 8 23 27 29 17 68 23 30 55 30 30 10a 39 46 15 20 19 12 1 107 4 90 15a 3 16 3 58 70 14 25 28 5 21 84 28 17 49 111 8 86 47 25 17 4 23 43 1 13 47 45 17 19 31 63 27 67 27a 15 20 18 26 29 14 3 25 23 113 32 117 121 125 15 13 129 11 43 5 11 12 40 21 47 50 9 57 53 60 70 62 22 16 43 7 44 6 40 40 32 28 29 36 137 88 19 2 13 34 38 44 25 30 20 8 43 21 45 12 14 29 3 13 8 41 34a 41 2 45 66a 22 34 76 2 44 46 17 60 5 4 52 4 49 36 69 26 82 24 133 5 21 6 41 29 97 47 20 135 39 4 12a 20 18 76 49 15 99 1 14 7 54 55 55 66 49 27 11 32 72 24 9 80 9 18a 12 59 42 127 41 131 45 15 3 5 10 11 13 39 19 72 65 57 17 34 35 23 78 27 10 8 48 14 3 56 64 14 32 2 68 70 94 12 6 10 16 24 37 41 12 76 33 14 10 3 74 49 86 20a 40 31 123 61 43a 2 92 1 65 72 7 65a 17 13 15 22 26 8 31 36 4 2 5 20 48 52 26 33 11 51 64 17 51 28 61 14 22 15 43 31 36a 7 27a 42 23 22 19 13a 9 9 3 9 30 Legende MaßstabDatum Plan-Nr. Auftragnehmer Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruher Fächer GmbH 1:3500 26.09.2017 Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippel-netzwerk.de www.sippel-buff-netzwerk.de Netzwerk für Planung und Kommunikation City Monitoring: Trading Down Tendenz 10 Mittleres Preissortiment in der Ergeschosszone mit einem Beitrag zum Trading down Effekt LeerstandAbgrenzung des Untersuchungsgebietes der vorbereitenden Untersuchungen Kategorien Niedrigpreissortiment: - Restaurantketten - Schnellimbiss - Spielhallen - Erotic / Nachtbars - Wettbüros - Internet Cafés Kategorien Mittlerespreissortiment: - Telefon/Handy - Videothek - Copy Shop - Nagelstudio - Sonstiges (Money Gram, Call Center, Pfandhaus) Anlage 10 Trading Down Tendenz (Basis City-Monitoring).pdf MaßstabDatum Plan-Nr. Auftragnehmer Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruher Fächer GmbH 1:3500 26.09.2017 Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippel-netzwerk.de www.sippel-buff-netzwerk.de Netzwerk für Planung und Kommunikation Anteil unter 18-jähriger auf Baublockebene 11 Kreuzstraße Zähringerstraße Waldhornstraße Englerstraße Fritz-Erler-Straße Adlerstraße Pfarrer-Löw-Straße Waldhornstraße Waldhornplatz Heinrich-Hübsch-Schule Lidellplatz Markgrafenstraße Hebelstraße Fasanenplatz Zähringerstraße Waldhornstraße Steinstraße Am Künstlerhaus Kronenstraße Fasanenstraße Zähringerstraße Zirkelhof Fritz-Erler-Straße Zähringerstraße Handels- hof Kronenplatz Adlerstraße Markgrafenstraße Kaiserstraße Steinstraße Fasanenstraße Kronenstraße Kreuzstraße Kaiserstraße Kaiserstraße Carl-Hofer-Schule Adlerstraße Zähringerstraße Brunnenstraße Berliner Platz Kaiserstraße Kreuzstraße Kreuzstraße Kriegstraße Kapellenstraße Kapellenstraße KriegstraßeKriegstraße Kapellenstraße Kapellenstraße Legende Gebäude bis 4 % 5 bis 8 % 9 bis 13 % 14 % und mehr Abgrenzung des Untersuchungsgebietes der vorbereitenden Untersuchungen Aus statistischen Gründen wurden nur Baublöcke mit mindestens 150 Einwohnern berücksichtigt. Anlage 11 Anteil unter 18-Jährige auf Baublockebene l .. ...-"!. 1 .- 80 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 81 MaßstabDatum Plan-Nr. Auftragnehmer Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruher Fächer GmbH 1:3500 26.09.2017 Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippel-netzwerk.de www.sippel-buff-netzwerk.de Netzwerk für Planung und Kommunikation Anteil 18- bis 29-jähriger auf Baublockebene 12 Kreuzstraße Zähringerstraße Waldhornstraße Englerstraße Fritz-Erler-Straße Adlerstraße Pfarrer-Löw-Straße Waldhornstraße Waldhornplatz Heinrich-Hübsch-Schule Lidellplatz Markgrafenstraße Hebelstraße Fasanenplatz Zähringerstraße Waldhornstraße Steinstraße Am Künstlerhaus Kronenstraße Fasanenstraße Zähringerstraße Zirkelhof Fritz-Erler-Straße Zähringerstraße Handels- hof Kronenplatz Adlerstraße Markgrafenstraße Kaiserstraße Steinstraße Fasanenstraße Kronenstraße Kreuzstraße Kaiserstraße Kaiserstraße Carl-Hofer-Schule Adlerstraße Zähringerstraße Brunnenstraße Berliner Platz Kaiserstraße Kreuzstraße Kreuzstraße Kriegstraße Kapellenstraße Kapellenstraße KriegstraßeKriegstraße Kapellenstraße Kapellenstraße Legende Gebäude bis 29 % 30 bis 39 % 40 bis 49 % 50 % und mehr Abgrenzung des Untersuchungsgebietes der vorbereitenden Untersuchungen Aus statistischen Gründen wurden nur Baublöcke mit mindestens 150 Einwohnern berücksichtigt. Anlage 12 Anteil 18 – 29-Jährige auf Baublockebene.pdf MaßstabDatum Plan-Nr. Auftragnehmer Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruher Fächer GmbH 1:3500 26.09.2017 Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippel-netzwerk.de www.sippel-buff-netzwerk.de Netzwerk für Planung und Kommunikation Anteil 30- bis 64-jähriger auf Baublockebene 13 Kreuzstraße Zähringerstraße Waldhornstraße Englerstraße Fritz-Erler-Straße Adlerstraße Pfarrer-Löw-Straße Waldhornstraße Waldhornplatz Heinrich-Hübsch-Schule Lidellplatz Markgrafenstraße Hebelstraße Fasanenplatz Zähringerstraße Waldhornstraße Steinstraße Am Künstlerhaus Kronenstraße Fasanenstraße Zähringerstraße Zirkelhof Fritz-Erler-Straße Zähringerstraße Handels- hof Kronenplatz Adlerstraße Markgrafenstraße Kaiserstraße Steinstraße Fasanenstraße Kronenstraße Kreuzstraße Kaiserstraße Kaiserstraße Carl-Hofer-Schule Adlerstraße Zähringerstraße Brunnenstraße Berliner Platz Kaiserstraße Kreuzstraße Kreuzstraße Kriegstraße Kapellenstraße Kapellenstraße KriegstraßeKriegstraße Kapellenstraße Kapellenstraße Legende Gebäude bis 34 % 35 bis 39 % 40 bis 44 % 45 % und mehr Abgrenzung des Untersuchungsgebietes der vorbereitenden Untersuchungen Aus statistischen Gründen wurden nur Baublöcke mit mindestens 150 Einwohnern berücksichtigt. Anlage 13 Anteil 30 – 64-Jährige auf Baublockebene .. ...-"!. 1 .- 82 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 83 MaßstabDatum Plan-Nr. Auftragnehmer Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruher Fächer GmbH 1:3500 26.09.2017 Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippel-netzwerk.de www.sippel-buff-netzwerk.de Netzwerk für Planung und Kommunikation Anteil über 64-jähriger auf Baublockebene 14 Kreuzstraße Zähringerstraße Waldhornstraße Englerstraße Fritz-Erler-Straße Adlerstraße Pfarrer-Löw-Straße Waldhornstraße Waldhornplatz Heinrich-Hübsch-Schule Lidellplatz Markgrafenstraße Hebelstraße Fasanenplatz Zähringerstraße Waldhornstraße Steinstraße Am Künstlerhaus Kronenstraße Fasanenstraße Zähringerstraße Zirkelhof Fritz-Erler-Straße Zähringerstraße Handels- hof Kronenplatz Adlerstraße Markgrafenstraße Kaiserstraße Steinstraße Fasanenstraße Kronenstraße Kreuzstraße Kaiserstraße Kaiserstraße Carl-Hofer-Schule Adlerstraße Zähringerstraße Brunnenstraße Berliner Platz Kaiserstraße Kreuzstraße Kreuzstraße Kriegstraße Kapellenstraße Kapellenstraße KriegstraßeKriegstraße Kapellenstraße Kapellenstraße Legende Gebäude bis 4 % 5 bis 9 % 10 bis 19 % 20 % und mehr Abgrenzung des Untersuchungsgebietes der vorbereitenden Untersuchungen Aus statistischen Gründen wurden nur Baublöcke mit mindestens 150 Einwohnern berücksichtigt. Anlage 14 Anteil über 64-Jährige auf Baublockebene MaßstabDatum Plan-Nr. Auftragnehmer Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruher Fächer GmbH 1:3500 26.09.2017 Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippel-netzwerk.de www.sippel-buff-netzwerk.de Netzwerk für Planung und Kommunikation MIV / Parkierung 15 Kurzzeitparker 448 Dauerparker 200 Kurzzeitparker 230 Dauerparker 120 Anzahl Stellplätze 6 Max. Parkdauer 1 Std Anzahl Stellplätze 6 Max. Parkdauer 1 Std Anzahl Stellplätze 7 Max. Parkdauer 1 Std Kurzzeitparker 48 Dauerparker 0 Anzahl Stellplätze 6 Max. Parkdauer 1 Std Anzahl Stellplätze 9 Max. Parkdauer 1 Std Anzahl Stellplätze 7 Max. Parkdauer 1 Std Anzahl Stellplätze 12 Max. Parkdauer 1 Std Anzahl Stellplätze 6 Max. Parkdauer 1 Std Anzahl Stellplätze 16 Max. Parkdauer 1 Std Anzahl Stellplätze 7 Max. Parkdauer 1 Std Anzahl Stellplätze 16 Max. Parkdauer 1 Std Anzahl Stellplätze 14 Max. Parkdauer 1 Std Anzahl Stellplätze 7 Max. Parkdauer 1 Std Anzahl Stellplätze 12 Max. Parkdauer 1 Std Anzahl Stellplätze 12 Max. Parkdauer 1 Std Anzahl Stellplätze 13 Max. Parkdauer 1 Std Anzahl Stellplätze 16 Max. Parkdauer 1 Std Anzahl Stellplätze 6 Max. Parkdauer 1 Std Anzahl Stellplätze 9 Max. Parkdauer 2 Std G3 G2 G3 G2 G2 G2 G2 G1 G1 G1 G1 G1 G1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 19 20 Anzahl Stellplätze 12 Max. Parkdauer 1 Std 18 HH HH HH HH P P P P PP Legende Gebäude Parkplätze mit Parkschein Abgrenzung des Untersuchungsgebietes der vorbereitenden Untersuchungen Bewohnerparkzonen Parkplätze mit Parkschein 199 Parkplätze Parkhaus Dauerparker 320 Parkplätze Parkhaus Kurzparker 760 ________________________________________Parkplätze Gesamt 1245 Anzahl Parkplätze E-Ladestationen öffentliches Parkhaus P StadtmobilRadstation/FächerradHaltestelle ÖPNV H Anlage 15 MIV und Parkierung .. ...-"!. 1 •.. ' 84 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 85 MaßstabDatum Plan-Nr. Auftragnehmer Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruher Fächer GmbH 1:3500 26.09.2017 Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippel-netzwerk.de www.sippel-buff-netzwerk.de Netzwerk für Planung und Kommunikation Linienführung nach Umsetzung UStrab / Kombilösung 16 3 Knielingen Nord 5 Rheinhafen S5 Wörth S2 Rheinstetten 4 Kirchfeld1 Oberreut S4 AachernS41 Murgtal S1 Hardtbahn 2 Daxlanden S8 Landau/Germersheim S1 Albtalbahn 5 Rintheim3 Jägerhaus S5 Pfinztal Pforzheim 4 Europaviertel 1 Durlach Turmberg S4/S41 Bretten/ Heilbronn 2 WolfartsweierS2 Stutensee Kronenplatz Kronenplatz Mendelssohn-platz Marktplatz Ettlinger TorECE Durlacher Tor Legende Oberirdische Bahnlinien (Tram) Unterirdische Bahnlinien (Tram und S-Bahn) S-Bahn Haltestelle Tram Haltestelle Anlage 16 Linienführung nach Umsetzung U-Strab und Kombilösung MaßstabDatum Plan-Nr. Auftragnehmer Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruher Fächer GmbH 1:3500 26.09.2017 Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippel-netzwerk.de www.sippel-buff-netzwerk.de Netzwerk für Planung und Kommunikation RadverkehrCityrouten und Hauptnetz 17 Legende Cityroute Süd Cityroute Nord HauptnetzRadreparatur und -verkauf Radverleih Radstation/Fächerrad Anlage 17 Radverkehr Cityrouten und Hauptnetz • ' 8 ··11 M'rn L L ,- - ' 'lt • liil ·- Lr • - 86 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 87 MaßstabDatum Plan-Nr. Auftragnehmer Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruher Fächer GmbH 1:3500 26.09.2017 Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippel-netzwerk.de www.sippel-buff-netzwerk.de Netzwerk für Planung und Kommunikation Freiraumtypologien 18 Kreuzstraße Zähringerstraße Waldhornstraße Englerstraße Fritz-Erler-Straße Adlerstraße Pfarrer-Löw-Straße Waldhornstraße Heinrich-Hübsch-Schule Markgrafenstraße Hebelstraße Zähringerstraße Waldhornstraße Steinstraße Am Kronenstraße Fasanenstraße Zähringerstraße Fritz-Erler-Straße Zähringerstraße Handels- hof Adlerstraße Markgrafenstraße Kaiserstraße Steinstraße Fasanenstraße Kreuzstraße Kaiserstraße Kaiserstraße Adlerstraße Zähringerstraße Brunnenstraße Kaiserstraße Kreuzstraße Kreuzstraße Kriegstraße Kapellenstraße Kapellenstraße KriegstraßeKriegstraße Kapellenstraße Kapellenstraße Lidellplatz Berliner Platz Kronenplatz Waldhornplatz Marktplatz Alter Friedhof Staatstheater Citypark Schlossplatz/park Rondellplatz Platz an der Synagoge Fasanen- platz Legende Öffentliche Plätze Öffentliche Parks, angrenzende öffentliche Freiflächen Öffentliche Spielplätze Private Räume/Blockinnenbereiche Halböffentliche Blockinnenbereiche/Vorfelder Öffentliche Straßenräume Abgrenzung des Untersuchungsgebietes der vorbereitenden Untersuchungen Anlage 18 Freiraumtypologien MaßstabDatum Plan-Nr. Auftragnehmer Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruher Fächer GmbH 1:3500 26.09.2017 Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippel-netzwerk.de www.sippel-buff-netzwerk.de Netzwerk für Planung und Kommunikation Freiraumstruktur 19 Legende Vollversiegelte Flächen Teilversiegelte Flächen Wasserflächen/BrunnenGrünflächenDachbegrünung Kreuzstraße Adlerstraße Pfarrer-Löw-Straße Heinrich-Hübsch-Schule Markgrafenstraße Waldhornstraße Am Künstlerhaus Kronenstraße Fasanenstraße Zähringerstraße Handels- hof Kronenplatz Steinstraße Fasanenstraße Kreuzstraße Kaiserstraße Kaiserstraße Carl-Hofer-Schule Adlerstraße Zähringerstraße Berliner Platz Kaiserstraße Kreuzstraße Lidellplatz Berliner Platz Kronenplatz Waldhornplatz Fasanen- platz Alter Friedhof Staatstheater Citypark Schlossplatz/park BestandsbäumeBestandsbäume ergänzt aus Luftbildanalyse Abgrenzung des Untersuchungsgebietes der vorbereitenden Untersuchungen Anlage 19 Freiraumstrukturen 1 � I ;, •• • • ' ' " -

  • Anlage 1 Satzungsbeschluss Sanierungsgebiet Innenstadt Ost S. 88-97
    Extrahierter Text

    88 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 89 MaßstabDatum Plan-Nr. Auftragnehmer Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruher Fächer GmbH 1:3500 26.09.2017 Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippel-netzwerk.de www.sippel-buff-netzwerk.de Netzwerk für Planung und Kommunikation Altlasten / Altlastenverdachtsflächen 20 Schule Schule Polizei Kleine Kirche SozialgerichtEvangelische Stadtkirche Hans-Thoma-Schule Markgräflich-Hochbergsches Palai 16 34 38 15 43 47 34 38 27 19 25 22 19 10 45 36 38 26 36 6 9 13 80 5 52 37 96 54 13 23 1 7 11 28 33 46 51 56a 32 36 34 21 32 37 89 12 32 12 93 8 34 22 42 18 109 38 24 88 15 30a 18 55 25 19 21 33 62 10 19 9 13 8 31 14 24 56 53 18 15 10 25 19 38 53 1 13 16a 9 17 18 16 8 28 30 66 5 101 24 21 18 23 27 3 15 17 7 37 31 23 26 46 36 13 100 45 58 11 12 24 19a 90 1 27b 25 3a 29 84 12 21 59 14 119 25a 92 36 11 25 33 16b 57 14 55a 10 7 22 35 21 27a 54 8 16 35 23 82 25 1 50 74 94 78 14 11 2 32 1 24 2 20 33 16 30 26 13 115 31 15a 139 7 2 8 2 3 27 29 17 68 23 30 55 30 30 10a 39 46 15 20 19 12 1 107 4 90 15a 3 16 3 58 70 14 25 28 5 21 84 28 17 49 111 8 86 47 25 17 4 23 43 1 13 47 45 17 19 31 63 27 67 27a 15 20 18 26 29 14 3 25 23 113 32 117 121 125 15 13 129 11 43 5 11 12 40 21 47 50 9 57 53 60 70 62 22 16 43 7 44 6 40 40 32 28 29 36 137 88 19 2 13 34 38 44 25 30 20 8 43 21 45 12 14 29 3 13 8 41 34a 41 2 45 66a 22 34 76 2 44 46 17 60 5 4 52 4 49 36 69 26 82 24 133 5 21 6 41 29 97 47 20 135 39 4 12a 20 18 76 49 15 99 1 14 7 54 55 55 66 49 27 11 32 72 24 9 80 9 18a 12 59 42 127 41 131 45 15 35 10 11 13 39 19 72 65 57 17 34 35 23 78 27 10 8 48 14 3 56 64 14 32 2 68 70 94 12 6 10 16 24 37 41 12 76 33 14 10 3 74 49 86 20a 40 31 123 61 43a 2 92 1 65 72 7 65a 17 13 15 22 26 8 31 36 42 5 20 48 52 26 33 11 51 64 17 51 28 61 14 22 15 43 31 36a 7 27a 42 23 22 19 13a 9 9 3 9 30 Legende Altlasten A-Fälle Altlastverdächtige Fläche/Altlast Abgrenzung des Untersuchungsgebietes der vorbereitenden Untersuchungen Altlasten B-Fälle Anlage 20 Altlasten und Altlastenverdachtsfl ächen MaßstabDatum Plan-Nr. Auftragnehmer Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruher Fächer GmbH 1:3500 26.09.2017 Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippel-netzwerk.de www.sippel-buff-netzwerk.de Netzwerk für Planung und Kommunikation Leitungsverlauf PME-Anlage 21 Legende Gebäude Leitungsverlauf PME-Anlage Abgrenzung des Untersuchungsgebietes der vorbereitenden Untersuchungen Anlage 21 Leitungsverlauf PME-Anlage • J • 1 _! ' ' t lj -, p �. �· /···� i11 1 j .... ' . ;!II! 1 ·� \� 1 1 " � I � • ; t \.� ""' \_ ,. 1 J m - � I J1 � � - � ' I .., 111� 1111 1 1 zt 7 • 90 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 91 MaßstabDatum Plan-Nr. Auftragnehmer Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruher Fächer GmbH 1:3500 26.09.2017 Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippel-netzwerk.de www.sippel-buff-netzwerk.de Netzwerk für Planung und Kommunikation Prägende Innere Charaktere 22 Zähringerstraße Englerstraße Fritz-Erler-Straße Adlerstraße Pfarrer-Löw-Straße Hebelstraße Waldhornstraße Kronenstraße Zähringerstraße Zirkelhof Fritz-Erler-Straße Zähringerstraße Handels- hof Markgrafenstraße Adlerstraße Kreuzstraße Kriegstraße Kapellenstraße Kapellenstraße KriegstraßeKriegstraße Kapellenstraße Kapellenstraße Schule Verwaltungs- einrichtungen Trading down Fasanen- platz Lidellplatz Berliner Platz Schule Kiezcharakter Vergnügungs-stätten Kronenplatz Historische Struktur Dörfle Waldhornplatz Uniaffine Nutzungen Uniaffine Nutzungen Abgrenzung des Untersuchungsgebietes der vorbereitenden Untersuchungen Legende Anlage 22 Prägende Innere Charaktere MaßstabDatum Plan-Nr. Auftragnehmer Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruher Fächer GmbH 1:3500 26.09.2017 Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippel-netzwerk.de www.sippel-buff-netzwerk.de Netzwerk für Planung und Kommunikation Äußere Impulsgeber 23 Zähringerstraße Waldhornstraße Englerstraße Fritz-Erler-Straße Adlerstraße Pfarrer-Löw-Straße Waldhornstraße Waldhornplatz Heinrich-Hübsch-Schule Lidellplatz Markgrafenstraße Hebelstraße Fasanenplatz Zähringerstraße Waldhornstraße Steinstraße Am Künstlerhaus Kronenstraße Fasanenstraße Zähringerstraße Zirkelhof Fritz-Erler-Straße Zähringerstraße Handels- hof Kronenplatz Adlerstraße Markgrafenstraße Steinstraße Fasanenstraße Kronenstraße Kreuzstraße Kaiserstraße Kaiserstraße Carl-Hofer-Schule Zähringerstraße Brunnenstraße Kreuzstraße Kreuzstraße Kriegstraße Kapellenstraße Kapellenstraße ECE Schloss Freiraum Freiraum Handel Marktplatz KIT DynamischeEntwicklung Campus Süd Untertunnelung und Umgestaltung Öffentlicher Raum Kaiserstraße / Karl-Friedrich-Straße Entwicklung Südstadt-Ost / City-Park Entwicklung Staatstheater Umbau Kriegsstraße Reduzierung Bedeutung östl. Kaiserstraße (2 Tramlinien) Abgrenzung des Untersuchungsgebietes der vorbereitenden Untersuchungen Legende Anlage 23 Äußere Impulsgeber • - .... .. '-"' ' � L, f . i, r J '.), J •• ' /1 ' \ ...\. t \ ' � ! .. ., . 1 f! ...... • ... a..i... j .. - 92 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 93 Kreuzstraße Zähringerstraße Waldhornstraße Englerstraße Fritz-Erler-Straße Adlerstraße Pfarrer-Löw-Straße Waldhornstraße Waldhornplatz Heinrich-Hübsch-Schule Lidellplatz Markgrafenstraße Hebelstraße Fasanenplatz Zähringerstraße Waldhornstraße Steinstraße Am Künstlerhaus Kronenstraße Fasanenstraße Zähringerstraße Fritz-Erler-Straße Zähringerstraße Handels- hof Kronenplatz Adlerstraße Markgrafenstraße Kaiserstraße Steinstraße Fasanenstraße Kronenstraße Kreuzstraße Kaiserstraße Kaiserstraße Carl-Hofer-Schule Adlerstraße Zähringerstraße Brunnenstraße Berliner Platz Kaiserstraße Kreuzstraße Kreuzstraße Kapellenstraße Kapellenstraße Kapellenstraße Kapellenstraße Waldho Lidellplatz Berliner Platz Kronenplatz Waldhornplatz Fasanen- platz Legende Hochverdichtete Blockinnenbereiche/ GemengelagenDefizite in achsialen Bezügen Räumliche Zäsuren Historische Baublöcke ohne entsprechende VorfelderMaßstabssprengende großvolumige GebäudekörperDefizite in prägenden Raumkanten Abgrenzung des Untersuchungsgebietes der Vorbereitenden Untersuchungen Gebäude der Kategorie V (abgängiger Zustand) Gebäude der Kategorie IV (substanzielle Mängel) Komplexe Kreuzungspunkte MaßstabDatum Plan-Nr. Auftragnehmer Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruher Fächer GmbH 1:3500 26.09.2017 Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippel-netzwerk.de www.sippel-buff-netzwerk.de Netzwerk für Planung und Kommunikation Stadtstrukturelle Mängel und Missstände 24 Anlage 24 Stadtstrukturelle Mängel und Missstände Defizit soziale Kontrolle / subjektives Sicherheitsgefühl Kreuzstraße Zähringerstraße Waldhornstraße Englerstraße Fritz-Erler-Straße Adlerstraße Pfarrer-Löw-Straße Waldhornplatz Heinrich-Hübsch-Schule Lidellplatz Markgrafenstraße Hebelstraße Waldhornstraße Steinstraße Kronenstraße Zähringerstraße Fritz-Erler-Straße Handels- hof Kronenplatz Adlerstraße Markgrafenstraße Kaiserstraße Steinstraße Kreuzstraße Carl-Hofer-Schule Adlerstraße Zähringerstraße Berliner Platz Kaiserstraße Kreuzstraße Kreuzstraße Kriegstraße Kapellenstraße KriegstraßeKriegstraße Kapellenstraße Fritz-Erler-Straße Kronenplatz Legende Funktionale Defizite in Blockinnenbereichen, fehlende Aufenthaltsqualität Lärmeinwirkungen aus umliegenden Verkehrsachsen Gemengelage Gastronomie und Vergnügungsstätten bei gleichzeitigem Defizit an Freiräumen Defizite in räumlichen Zuordnungen / QuerungsproblemeAbgrenzung des Untersuchungsgebietes der Vorbereitenden Untersuchungen Vergnügungsstätten Defizite in der Bespielung/Belebung von Plätzen und öffentlichen Räumen MaßstabDatum Plan-Nr. Auftragnehmer Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruher Fächer GmbH 1:3500 26.09.2017 Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippel-netzwerk.de www.sippel-buff-netzwerk.de Netzwerk für Planung und Kommunikation Mängel in der Nutzungsfunktion Wohnen 25 Anlage 25 Mängel in der Nutzungsfunktion Wohnen ·n .- ... ...-"!. 1 -1 1 1 • 1 1 1 1 1 1 1 1 ---· ... - I • 94 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 95 Zähringerstraße Waldhornstraße Fritz-Erler-Straße Adlerstraße Pfarrer-Löw-Straße Waldhornstraße Waldhornplatz Lidellplatz Markgrafenstraße Hebelstraße Fasanenplatz Zähringerstraße Waldhornstraße Steinstraße Am Künstlerhaus Kronenstraße Fasanenstraße Zähringerstraße Zirkelhof Fritz-Erler-Straße Zähringerstraße Markgrafenstraße Steinstraße Fasanenstraße Kreuzstraße Kaiserstraße Kaiserstraße Carl-Hofer-Schule Adlerstraße Zähringerstraße Berliner Platz Kreuzstraße Kriegstraße Kapellenstraße Kapellenstraße KriegstraßeKriegstraße Kapellenstraße Kapellenstraße e Pfarrer-Löw-Straße Straße Zähringerstraße Berliner Platz r t Trading down Lidellplatz Berliner Platz Kronenplatz Waldhornplatz Fasanen- platz Legende VergnügungsstättenFehlender Frequenzbringer im räumlichen Bezug Defizite in der Nutzung von Erdgeschosszonen Fehlende Vorfelder für Handelsnutzung Fehlendes Gegenüber Anhäufung niederschwelliger Handelsnutzungen Defizit soziale Kontrolle / subjektives Sicherheitsgefühl MaßstabDatum Plan-Nr. Auftragnehmer Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruher Fächer GmbH 1:3500 26.09.2017 Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippel-netzwerk.de www.sippel-buff-netzwerk.de Netzwerk für Planung und Kommunikation Mängel in der Nutzungsfunktion Handel 26 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes der Vorbereitenden Untersuchungen Anlage 26 Mängel in der Nutzungsfunktion Handel Kreuzstraße Zähringerstraße Waldhornstraße Englerstraße Fritz-Erler-Straße Adlerstraße Pfarrer-Löw-Straße Waldhornstraße Waldhornplatz Heinrich-Hübsch-Schule Lidellplatz Markgrafenstraße Hebelstraße Fasanenplatz Zähringerstraße Waldhornstraße Steinstraße Am Künstlerhaus Kronenstraße Fasanenstraße Zähringerstraße Fritz-Erler-Straße Zähringerstraße Handels- hof Adlerstraße Markgrafenstraße Kaiserstraße Steinstraße Fasanenstraße Kreuzstraße Carl-Hofer-Schule Adlerstraße Zähringerstraße Brunnenstraße Kaiserstraße Kreuzstraße Kreuzstraße Kriegstraße Kapellenstraße KriegstraßeKriegstraße Fasanenplatz WaldhornplatzW platz ornp pp aldhaldh WaWWaWa Kapellenstraße Zähringerstraße Kronenplatz Berliner Platz Waldhornplatz Fasanenplatz Marktplatz Rondellplatz Waldhornstraße Legende Freiraumplanerische Defizite in den BlockinnenbereichenVerbesserungspotenzial Platzgestaltung Gestalterische Defizite im Straßenraum Defizite in der Erreichbarkeit angrenzender Freiräume (Zäsur) Verbesserungspotenzial Bespielung/Belebung von Plätzen und öffentlichen Räumen Abgrenzung des Untersuchungsgebietes der Vorbereitenden Untersuchungen MaßstabDatum Plan-Nr. Auftragnehmer Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruher Fächer GmbH 1:3500 26.09.2017 Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippel-netzwerk.de www.sippel-buff-netzwerk.de Netzwerk für Planung und Kommunikation Mängel in der Freiraumstruktur 27 Anlage 27 Mängel in der Freiraumstruktur .. \ .. , - ' ..... , ... 96 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 97 BestandsbäumeBestandsbäume privat Waldhornstraße Kaiserstraße Berliner Platz Marktplatz Rondellplatz Kronenplatz Fehlender grüner Gleiskörper in Achse Fritz-Etrler-Straße Legende Bis 2050 Hitzebelastet - Geschlossene Blockrandbebauung durch Stadtklimaeffekt bis zu 10° heißer als das Umland Ausweisung von klimaökologischen Sanierungsgebieten möglich Stark verdichtete/verbaute Blockinnenbereiche Defizit Begrünung Defizit Begrünung Straßenraum (Beschattung, Filterwirkung, Hitze) Defizit klimaoptimierte Gestaltung (bspw. Versiegelungsgrad, Begrünung) Defizit in der Erreichbarkeit angrenzender Freiräume Abgrenzung des Untersuchungsgebietes der vorbereitenden Untersuchungen MaßstabDatum Plan-Nr. Auftragnehmer Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruher Fächer GmbH 1:3500 26.09.2017 Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippel-netzwerk.de www.sippel-buff-netzwerk.de Netzwerk für Planung und Kommunikation Mängel und Missstände in der klimatischen Funktion 28 Anbindung kleinräumiger Luftaustausch Anlage 28 Mängel in der klimatischen Funktion Kreuzstraße Zähringerstraße Waldhornstraße Englerstraße Fritz-Erler-Straße Adlerstraße Pfarrer-Löw-Straße Waldhornstraße Waldhornplatz Heinrich-Hübsch-Schule Lidellplatz Markgrafenstraße Hebelstraße Fasanenplatz Zähringerstraße Waldhornstraße Steinstraße Am Künstlerhaus Kronenstraße Fasanenstraße Zähringerstraße Zirkelhof Fritz-Erler-Straße Zähringerstraße Handels- hof Kronenplatz Adlerstraße Markgrafenstraße Kaiserstraße Steinstraße Fasanenstraße Kronenstraße Zirkel Kreuzstraße Kaiserstraße Kaiserstraße Carl-Hofer-Schule Adlerstraße Zähringerstraße Brunnenstraße Berliner Platz Kaiserstraße Kreuzstraße Kreuzstraße Kriegstraße Kapellenstraße Kapellenstraße Hertz Dkm. Schule Schule Polizei Kleine Kirche SozialgerichtEvangelische Stadtkirche Hans-Thoma-Schule Markgräflich-Hochbergsches Palai Alter Friedhof Marktplatz Durlacher Tor City-Park Staatstheater ttlinger Tor Legende Einbindung und Vernetzung vorhandener Institutionen mit Bezug zum Quartier MaßstabDatum Plan-Nr. Auftragnehmer Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruher Fächer GmbH 1:3500 26.09.2017 Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippel-netzwerk.de www.sippel-buff-netzwerk.de Netzwerk für Planung und Kommunikation Neuordnungskonzept 29 Umbau der Kaiserstraße zur Fußgängerzone Umbau der östlichen Kaiserstraße als Bindeglied zwischen Dörfle und Campus Süd Modernisierung vorhandener Gebäudesubstanz Modernisierung kombiniert mit Qualifizierung der Erdgeschoßzonen Grundlegende städtebauliche Neuordnung / ErgänzungsbebauungBelebung des Öffentlichen Raums aus der Erdgeschoßzone heraus Schaffen von Bezügen zwischen dem Gebiet Innenstadt Ost und dem Campus Süd Qualifizierung von Querungen zur verbesserten Erreich- barkeit von Freiflächen und stadträumlichen Vernetzung Städtebauliche Neuordnung und Aufwertung der wohnungsnahen Aufenthaltsqualität in Blockinnenräumen Neubau einer bildungsaffinen Gemeinbedarfseinrichtung als frequenter Ankerpunkt der östlichen Kaiserstraße Maßnahmen zur klimatischen Aufwertung und Klimafolgenanpassung Schaffen von Aufenthaltsqualitäten in den Blockinnenräumen Umgestaltung von weiteren Straßenräumen und Vorfeldern Anlage 29 Neuordnungskonzept •• . \. { � � • • 1 . ..... - ---- lo r ... , . 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  • Anlage 1 Satzungsbeschluss Sanierungsgebiet Innenstadt Ost S. 98-109
    Extrahierter Text

    98 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 99 Gehweg Parkplatz Fahrbahn Straßenbahn Fahrbahn Parkplatz Gehweg KIT Bestand Planungsvariante zur weiteren Abstimmung Straßenbahn / KFZ / Radfahrer KIT Fußgänger / Radfahrer Parken / Laden Fußgänger / Vorfeld Nordrand Dörfle Nordrand Dörfle UmbauoptionKaiserstraße Ost Anlage 30 Umbauoption Kaiserstraße Ost MaßstabDatum Plan-Nr. Auftragnehmer Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruher Fächer GmbH 1:3500 26.09.2017 Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippel-netzwerk.de www.sippel-buff-netzwerk.de Netzwerk für Planung und Kommunikation Vorschlag zur Abgrenzung des förmlich festzulegenden Sanierungsgebietes 31 1933 1671 1686/1 10/2 1626 1740 67/2 1452 1512/2 1446 1595 1574 1573 1422 1443 1559 1407 1569 122 131/2 1320 1401 1312 1341 1947 1891 1926 1874 1934/1 1881 1840/2 1650 17/2 39 46 1469 1431 67/1 1428 1433/2 1441 1572 1444 1550 1400 1308 1943 1921 1939 1854 1853 1880 1876 1840/8 26/2 1687 1670 1831 1657 1654 14 1803/5 1484 1274/1 50 1462/1 1468 27 1584 86 1433/1 105/3 1440 1577 96 1441/1 1418 1547 1415 1414 1570 131/3 1565 131/1 1953 1909 1942 1840/5 1746/1 1830 1669 1656/1 1274/5 39/2 1454 1453 1449 89 1440/1 1534 1332/1 1571 1411 119 1336 1319 144 141 1305 1944 1885 1746 1274 1686 1667 1659 1658 1512/3 1445 55 88 27/4 79 93 76 1442/2 1558 105/1 1421 1412 116 140 3 1303 143 1315 1 398 1903 1904/1 1952 1911 1893/1 1840/9 1675 1832 1679 1663 1745 26/1 1585 1512/6 1429 1445/1 1423 108 1328 1324 1340 1903/1 1905 1791 1918 1871 1865 1867 1929 1879 1840/10 1838 1681 1826 1620 1620/2 1586 1448 105/4 58 1 544 100 1534/1 1824/1 1309 1911/1 1919 1938 1875 1840/1 45 49 51 1442/1 1828 1655 1662 10/1 27/5 153 0 1840/6 1668 1803/4 94 1536 1840/4 1745/3 83 1420 1555/2 113 1791/2 1849 1425 1551 1274/2 1562 145 131/4 1408 1929/1 1553 1406 1566 1935 1512/ 4 1561 1564 1311 109 1548 107 1549 1901 1894/1 1945 1840/11 1651 32/1 1587 118 1653 1837 1856 1859 1920 1914/1 1895 1898 101 1512/1 1535 1587/1 1840 1803/6 1656 1424 1304 1409 1546 99 1700/1 1612 1310 1678 1419 1803/3 92 105/2 1557 1543/1 1417 97 1803/2 59 1931 87 1923 1512 1866 1470 36 139 1545 14 02 1640 1730 1804 1398/1 1665 27/3 1829 81 121 120 1676 1950 1840/7 1927 1325 1937 1932 1890 1860 1904 1893 57 56 1902 37 1337 138 1405/ 1 1568 52 1555 1869 1872 110 1 416 1500 1556 1538 1426 78 1580 90 27/2 95 1433 1672 1682 1677 1930 1928 1873 1925 32 27/1 1878 1888 1917 1884 114 117 106 111 1442 1575 1539 1700 84 1825 1427 77 1579 1582 82 1680 1430 1512/5 1848 1447 33 1664 1839 1840/12 1850 1896 34 1907 1954 1405/2 1563 1410 154 9/1 1327 112 54 1934 53 1908 1661 1766 1827 1688 1864 1924 1922 1940 1889 1858 1916 1887 1910 1318 1892 142 1413 91 98 103 1700/2 1540 1594 1542 1488/1 47 38 15 1537 16 1803 1583 1822 1941 1894 140 1578 1302 1541 1543 1840/3 80 1576 31 1451 44 1803/1 1666 1946 1326 102 10 1529 48 1861 1674 1882 1625 1653/1 89 93 37 15 Legende Vorschlag zur Abgrenzung des förmlich festzulegenden Sanierungsgebietes Gesamtfläche: 30,4 ha Abgrenzung des abgeschlossenen Sanierungsverfahrens "Dörfle" Gesamtfläche: 18,0 ha Abgrenzung Untersuchungsbereich Gesamtfläche: 34,8 ha Anlage 31 Vorschlag zur Abgrenzung des festzulegenden Sanierungsgebietes �I • [U [JJ OJ i 11 '! 1· � jj � 1, � i J 11 � lidl h iH i i11 li 1,11 1 1 1 :c c � � e � � � .. � .. � "fi � .<: � :, Cl) : § � e .!!! :, � 1 � e .. � 2 i l�l i i 1 � J SL� " > 100 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 101 Anlage 32 Kosten- und Finanzierungsübersicht nach Massnahmen Kosten- und Finanzierungsübersicht nach Maßnahmen - Stand 27.06.2017 Zahl ca. m² m³ Ansatz Kalkulation Gesamtkosten in Euro förderfähig gemäß StBauFR Kalkulation förderfähige Kosten (Gesamtförderrahmen) in Euro Förderung Bund/Land (60%) in Euro Kofinanzierung Stadt (40%) zuzügl. nicht förderfähiger Kosten in Euro A) Ausgaben1. VorbereitungVorbereitende Untersuchung mit Beteiligungsangeboten 80.000,00 100% 80.000,00 48.000,00 32.000,00 Weiteres externes Begleiten des Sanierungsprozesses/Dialog, ergänzende externe Planungsleistungen/Quartiersmanager 150.000,00 100% 150.000,00 90.000,00 60.000,00 Weitere Vorbereitung (z.B. Gutachten, Dokumentation) 100.000,00 100% 100.000,00 60.000,00 40.000,00 2. Neugestaltung Öffentlicher RaumUmgestaltung Marktplatz und Karl-Friedrich-Straße bis Zirkel 10.450,00 100 €/m² 1.045.000,00 100% 1.045.000,00 627.000,00 418.000,00 Umgestaltung Karl-Friedrich-Straße (nördlich Rondellplatz) 1.915,00 100 €/m² 191.500,00 100% 191.500,00 114.900,00 76.600,00 Umgestaltung Kaiserstraße (Markplatz bis Berliner Platz) 9.300,00 100 €/m² 930.000,00 100% 930.000,00 558.000,00 372.000,00 Umgestaltung Kaiserstraße Mitte mit Berliner Platz 5.900,00 150 €/m² 885.000,00 100% 885.000,00 531.000,00 354.000,00 Umgestaltung Kaiserstraße Ost (Berliner Platz bis Dulacher Tor) 8.875,00 150 €/m² 1.331.250,00 100% 1.331.250,00 798.750,00 532.500,00 Umgestaltung Strahlenstraßen: Kreuzstraße, Adlerstraße, Kronenstraße 3.260,00 150 €/m² 489.000,00 100% 489.000,00 293.400,00 195.600,00 Umgestaltung Fasanenstraße 580,00 150 €/m² 87.000,00 100% 87.000,00 52.200,00 34.800,00 Umgestaltung Fasanenplatz 1.015,00 150 €/m² 152.250,00 100% 152.250,00 91.350,00 60.900,00 Umgestaltung Kronenstraße/Zähringerstraße (Kronenplatz Süd) 3.195,00 150 €/m² 479.250,00 100% 479.250,00 287.550,00 191.700,00 Umgestaltung Kapellenstraße 16.150,00 150 €/m² 2.422.500,00 100% 2.422.500,00 1.453.500,00 969.000,00 Umgestaltung Kriegsstraße 7.600,00 100 €/m² 760.000,00 100% 760.000,00 456.000,00 304.000,00 3. OrdnungsmaßnahmenAbbruch Nebengebäude Berliner Platz Nord (kalkulatorisch) 8.130,00 20 €/m³ 162.600,00 100% 162.600,00 97.560,00 65.040,00 Weitere Abbrüche von Nebengebäuden in Blockinnenräumen bzw. Hofentsiegelung zur Verbesserung der klimatischen Situation 5 30.000 € 150.000,00 100% 150.000,00 90.000,00 60.000,00 4. GrunderwerbAnteil Kronenplatz für Neubau Stadtbibiliothek (Flurstück 1640: Bodenrichtwertzone 1765001) 1.500,00 1.800 €/m² 2.700.000,00 100% 2.700.000,00 1.620.000,00 1.080.000,00 Grundstück ehemalige BB-Bank zur Nachnutzung Stadtverwaltung (Flurstücke 1398, 1400), gemäß Gutachten vom 16.02.2015 5.670.000,00 100% 5.670.000,00 3.402.000,00 2.268.000,00 5. RestwertentschädigungRestwertentschädigung für Nebengebäude nördlich des Berliner Platzes* 200.000,00 100% 200.000,00 120.000,00 80.000,00 Restwertentschädigung für ehemalige BB-Bank, Restwert gemäß Gutachten vom 16.02.2015 6.830.000,00 100% 6.830.000,00 4.098.000,00 2.732.000,00 6. Modernisierungsmaßnahmen / UmnutzungenUmfassende Modernisierungen im Geschosswohnungsbau à 150.000 EUR 30 150.000 € 4.500.000,00 100% 4.500.000,00 2.700.000,00 1.800.000,00 Einfache Modernisierungen à 50.000 EUR 20 50.000 € 1.000.000,00 100% 1.000.000,00 600.000,00 400.000,00 Neubau bildungsaffine Gemeinbedarfseinrichtung (Stadtbibliothek am Kronenplatz)** 10.000,00 30.000.000,00 30% 7.500.000,00 4.500.000,00 25.500.000,00 Modernisierung/Umbau Gebäudekomplex BB Bank für öffentliche Verwaltungseinrichtungen*** 30.000.000,00 60% 18.000.000,00 10.800.000,00 19.200.000,00 Umbau Jubez 500.000,00 60% 300.000,00 180.000,00 320.000,00 Umbau Fritz-Erler-Str. 7-11 nach Auszug Farben-Schule/Heinrich-Hübsch-Schule* 833.333,00 60% 500.000,00 300.000,00 533.333,00 7. BetriebsverlagerungenBetriebsverlagerung Carglass / Tankstelle Waldhornstraße* 100.000,00 100% 100.000,00 60.000,00 40.000,00 Betriebsverlagerung Autovermietung Viellieber* 100.000,00 100% 100.000,00 60.000,00 40.000,00 Summe Ausgaben 91.848.683,00 56.815.350,00 34.089.210,00 57.759.473,00 B) Einnahmen(nach derzeitigem Stand: keine Grundstückserlöse, keine Darlehensrückflüsse, keine sonstigen Einnahmen) 0,00 Summe ****(A) - (B) 91.848.683,00 56.815.350,00 34.089.210,00 57.759.473,00 * geschätzte Kosten** Gesamtkosten Neubau Gemeinbedarfseinrichtung (Stadtbibliothek): geschätzt 25.000.000 Euro Baukosten bei einer Bruttofläche von rd. 10.000 m² zuzüglich geschätz 5.000.000 Euro nicht förderfähiger Ausstattung = insg. 30.000.000 Euro. Förderfähig nur doe Baukosten in Höhe von 25.000.000 Euro*** Gesamtkosten Modernisierung/Umbau Gebäudekomplex BB Bank für öffentliche Verwaltungseinheiten/Gemeinbedarfseinrichtung: rund 30 Mio Euro; förderfähige Kosten: 60% = 18 Mio Euro; nicht berücksichtigt ist ein ggf. möglicher denkmalbedingter Zuschlag für die Fassadensanierung **** Kosten für die alternative Planung für den Berliner Platz mit einer Neuordnung des Areals sowie für die Neuordnung des Postgiro-Areals sind nicht in der KuF enthalten. Ebenso sind keine Kosten für Altlastensanierungen z.B. bei Betriebsverlagerungen enthalten. Stadt Karlsruhe - Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost 1 3 4 2 Umgestaltung Kaiserstraße Mitte mit Berliner Platz Umgestaltung Kaiserstraße Ost (Berliner Platz bis Durlacher Tor) Umgestaltung Kaiserstraße (Marktplatz bis Berliner Platz Umgestaltung Strahlenstraßen (Kreuzstraße, Adlerstraße, Kronenstraße) Umgestaltung Kapellenstraße Umgestaltung Fasanenstraße und Fasanenplatz Umgestaltung Kronenstraße / Zähringer Straße (Kronenplatz Süd) Umgestaltung Marktplatz Umgestaltung Karl-Friedrich-Straße Umgestaltung Kriegstraße Kreuzstraße Zähringerstraße Waldhornstraße Englerstraße Fritz-Erler-Straße Adlerstraße Pfarrer-Löw-Straße Waldhornstraße Waldhornplatz Heinrich-Hübsch-Schule Lidellplatz Markgrafenstraße Hebelstraße Zähringerstraße Waldhornstraße Steinstraße Am Künstlerhaus Kronenstraße Fasanenstraße Zähringerstraße Zirkelhof Fritz-Erler-Straße Zähringerstraße Handels- hof Kronenplatz Adlerstraße Markgrafenstraße Steinstraße Fasanenstraße Kronenstraße Zirkel Kreuzstraße Carl-Hofer-Schule Adlerstraße Zähringerstraße Brunnenstraße Kreuzstraße Kreuzstraße Legende MaßstabDatum Plan-Nr. Auftragnehmer Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruher Fächer GmbH 1:3500 26.09.2017 Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippel-netzwerk.de www.sippel-buff-netzwerk.de Netzwerk für Planung und Kommunikation Maßnahmenplan entsprechend KuF 33 Gebäude mit ModernisierungserfordernissenDenkmalgeschützte Gebäude nach § 2, § 12 und §  28 Denkmalschutzgesetz sowie Prüffälle Neuordnung von Blockinnenräumen zur Erhöhung der wohnungsnahen Aufenthaltsqualität und zur klimatischen Aufwertung / Klimaanpassung: Abbruch von Nebengebäuden, Hofentsiegelung, Neuordnung von Parkierungseinrichtungen, Begrünung, etc. Neu zu gestaltender Straßenraum Neu zu gestaltender Platzraum Betriebsverlagerung Erforderlicher Flächenerwerb Modernisierungs-  und Umbaumaßnahmen / Neubau: 1 Neubau bildungsaffine Gemeinbedarfseinrichtung Kronenplatz Nord 2 Umbau ehemalige BB-Bank für  |IIHQWOLFKNHLWVZLUNVDPH Verwaltungsnutzung 3 Umbau JUBEZ 4 Umbau Außenstelle Heinrich-Hübsch-Schule 1 Anlage 33 Maßnahmenplan [ ... I /- , ,-... � - t� ',, \ . " ' \. 1 \( \. • ! \ • J .. i/ ill 1 .... <1 ; � i � \\;� \{ � � -f. 11 t4ii ' � 1 1 � � :] _.., 6.,":..": J ( - ,. /. ( --. 1 I 1_ 102 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 103     Anlage 34_Fotodokumentation 1. Kaiserstraße zwischen Marktplatz und Berliner Platz    2. Blockinnenräume nördlich Kaiserstraße 104 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 105    3. Kronenplatz 106 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 107 4. Berliner Platz    5. Blockinnenäume nördlich Berliner Platz 108 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 109    6. Kaiserstraße zwischen Berliner Platz und Durlacher Tor  7. Südrand Campus Süd zur Kaiserstraße Ost

  • Anlage 1 Satzungsbeschluss Sanierungsgebiet Innenstadt Ost S. 110-131
    Extrahierter Text

    110 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 111    8. Dörfl e  11 1 112 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 113  9. Brunnenstraße 10 Fasanenplatz  11. Waldhornplatz 114 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 115  12. Blockinnenbereiche Baublöcke der Flächensanierung 13. Kapellenstraße    14. Fritz-Erler-Straße 116 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 117    15 Blockinnenräume südlich der Kaiserstraße16. Kriegsstraße 118 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 119  17. Lidellplatz  18. Karl-Friedrich-Straße 120 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 121 Anlage 35_Auswertung TOEB Vorbereitende Untersuchungen „Innenstadt Ost“ Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die Aufforderung zur Abgabe der Stellungnahme erfolgte mit Schreiben vom 9. Februar 2017 auf Basis eines Zwischenberichts zu den Vorbereitenden Untersuchungen, der zwei Neuordnungsvarianten beinhaltete (Stand: Februar 2017). Als Frist zur Abgabe der Stellungnahmen wurde der 24. März 2017 eingeräumt. Insgesamt wurden 40 Behörden und Träger öffentlicher Belange angeschrieben, davon haben 17 geantwortet. Von keiner Behörde wurden prinzipielle Bedenken gegen die beabsichtigte Erneuerungs- maßnahme erhoben. Die eingegangenen Stellungnahmen und deren Berücksichtigung im Verfahren sind im Folgenden auszugsweise dargestellt: Träger/Stellungnahmen (auszugsweise) Berücksichtigung im Verfahren (Kommentar sofern erforderlich) Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft (HGW) Stellungnahme vom 13.02.2017 1. Fritz-Erler-Str. 7-11, Verlagerung Heinrich-Hübsch-Schule Abt. Farben Für die Erweiterung der Abteilung Farben liegt dem HGW schon seit längerer Zeit ein Planungsauftrag vor. Eine Erweiterung innerhalb des Bestandes oder/und unter Einbeziehung angrenzender städtischer Liegenschaften wurde ausgeschlossen. Derzeit wird ein geeignetes Grundstück gesucht, das in der Nähe des Hauptgebäudes am Mendelsohn-Platz liegen sollte. Eine entsprechende Anfrage zu einem Grundstück am östlichen Ende der Ludwig-Erhard-Allee liegt den Dezernaten zur Entscheidung vor. 2. Markgräfl iches-Palais, Karl-Friedrich-Straße 23 – 25, Umnutzung Es gibt derzeit Überlegungen der Stadt, das Gebäude des Markgräf- lichen-Palais zu erwerben und für städtische Funktionen zu nutzen. Möglicherweise könnten sich durch den Erwerb Möglichkeiten für eine positive städtebauliche Entwicklung an der Karl-Friedrich-Straße ergeben. Für den Umbau der Farben-Schule in der Fritz-Erler-Straße 7-11 wurde ein erster Kostenansatz für einen Umbau berücksichtigt. Im weiteren Verfahren ist eine Nachnutzung festzulegen und die Umbaukosten sind zu verifi zieren. Für den Grunderwerb und die Umnutzung des Gebäudekomplexes wurden erste Kostenansätze berücksichtigt. Die Zielsetzung wurde inzwischen konkretisiert: Der Gebäudekomplex „Markgräfl iches Palais am Rondellplatz“ soll künftig öffentlich zugänglich sein. Hier sollen insbesondere öffentlichkeitswirksame Nutzungen der Stadtverwaltung und Verwaltungseinheiten untergebracht werden, wie zum Beispiel Repräsentationsräume für Empfänge, Trauräume für das Standesamt, Besprechungsräume. Das Markgräfl iche Palais soll hierdurch wieder mehr für die Öffentlichkeit zugänglich werden und hierdurch zur Belebung der Karl-Friedrich-Straße beitragen. ZJD – Untere Wasserbehörde Stellungnahme vom 14.02.2017 Keine Einwendungen. Handwerkskammer Karlsruhe Stellungnahme vom 15.02.2017 Keine Anregungen und keine eigenen Planungen. Träger/Stellungnahmen (auszugsweise) Berücksichtigung im Verfahren (Kommentar sofern erforderlich) Tiefbauamt Stellungnahme vom 03.03.2017 Die Ergebnisse der Besprechung zur östlichen Kaiserstraße (zwischen Berliner Platz und Durlacher Tor) vom 19.01.2017 wurden nicht eingearbeitet:  der Querschnitt auf der Anlage 2 wurde nicht angepasst  es wurde festgelegt, dass in der Vorlage deutlich darauf hinzuweisen ist, dass es sich hierbei um eine Ideenskizze handelt. Sowohl der Rückbau des eigenen Gleiskörpers als auch die Herausnahme einer Fahrtrichtung für den Individualverkehr sind bisher nur angesprochen aber nicht vertieft untersucht. Der Text zum Schwerpunkt 4 ist entsprechend anzupassen. Der Abbruch des Gebäudes auf der Fritz-Erler-Brücke (Variante 3 a) scheint grundsätzlich nicht unmöglich, stellt aber einen sehr großen Aufwand dar. Bei allen Varianten gilt zu bemerken, dass der Einbau eines neuen Belages auf der Brücke nur begrenzt möglich ist. Der Belag muss auf das Bauwerk abgestimmt werden. Zu den drei Verbindungen in den Schlossgarten im Norden muss bemerkt werden, dass die Verbindung in Verlängerung der Kreuzstraße über den Schlossplatztunnel bereits besteht. In Verlängerung der Adlerstraße befi ndet sich der Rampenbereich des Tunnels, das heißt eine Querung wäre nur mittels aufwendiger Brückenlösung Zwischenzeitlich wurden die Anregungen zur Umgestaltungsoption der östlichen Kaiserstraße zwischen Berliner Platz und Durlacher Tor im Text- und Planteil eingearbeitet. Der vorgeschlagene Straßenquerschnitt ist als Planungsvariante zur weiteren Abstimmung zu verstehen. Der Abbruch beziehungsweise das „Schleifen“ des Brückengebäudes wurde nicht als Maßnahme weiter verfolgt. Im Zuge des weiteren Verfahrens ist zu prüfen, ob eine Sanierung des Brückengebäudes samt Brücke notwendig und im Rahmen der geplanten Erneuerungs- maßnahme förderfähig ist. Die im Neuordnungskonzept dargestellten Verbindungspfeile Schlossgarten-Innenstadt stellen abstrakt die zu stärkenden Querbezüge dar. Es handelt sich um keine konkreten Maßnahmen. Amt für Stadtentwicklung Stellungnahme vom 10.03.2017 Das Amt für Stadtentwicklung begrüßt die Absicht, das projektierte Gebiet als Sanierungsgebiet auszuweisen und dabei die Langfristper- spektive des Neuordnungskonzeptes (Variante1) zu verfolgen. Im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind die Entwicklungen im Rahmen des Korridorthemas Zukunft Innenstadt. Der dafür notwendige Prozess sieht eine intensive Beteiligung der Bevölkerung vor. In diesem Zusammenhang steht 2017/2018 unter anderem die Beauftragung und Erstellung eines Einzelhandels-konzeptes an, das die Zukunftsfähigkeit des Einzelhandelsstandorts untersuchen und Empfehlungen ableiten soll. Die Konzeptentwicklung erfolgt unter Einbeziehung der Händler, InnenstadtaktEuroe, Eigentümer und Anwohner. Der angestrebte Sanierungsprozess Innenstadt Ost ist entsprechend eng mit diesen und weiteren Vorhaben im Rahmen des Innenstadtkonzepts abzustimmen und zu verzahnen. Hingewiesen wird darüber hinaus auf die seitens der AWO stattfi n- denden Überlegungen, die Altenbegegnungsstätte „Gretl Vogt“ zu einer inklusiven und intergenerativen Begegnungsstätte zu erweitern. Die angestrebten Prozesse im Rahmen des Korridorthemas Zukunft Innenstadt sowie der geplante Sanierungsprozess sind eng miteinander zu verzahnen. Die Maßnahme soll im weiteren Sanierungsverfahren Berücksichtigung fi nden. Regierungspräsidium Karlsruhe – Raumordnung Stellungnahme vom 09.03.2017 Das Plangebiet ist im Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 als bestehende Siedlungsfl äche (überwiegend Wohn-/Mischnutzung) und integrierte Lage dargestellt. Belange der Raumordnung stehen nicht entgegen. ZJD – Immissions- und Arbeitsschutz Stellungnahme vom 20.03.2017 Immissionsschutzrechtliche Belange sehen wir im jetzigen Stadium nicht berührt, da eventuelle Konfl ikte eher auf Baugenehmigungsebene zu lösen sein werden. 122 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 123 Träger/Stellungnahmen (auszugsweise) Berücksichtigung im Verfahren (Kommentar sofern erforderlich) Stadtwerke Karlsruhe und Stadtwerke Karlsruhe Netzservice Stellungnahme vom 20.03.2017 Allgemeine Informationen und Voraussetzungen für die Gültigkeit der Stellungnahme:  Die Stellungnahme bezieht sich auf die vom Anfragenden eingereichten Unterlagen. Eine Überprüfung der eingearbeiteten Leitungs- und Anlagenbestände, auf Vollständigkeit und Richtigkeit, erfolgte durch uns nicht. FehlbEuroteilungen aufgrund mangel- hafter Unterlagen des Antragstellers gehen ebenso wenig zu unseren Lasten wie ein daraus resultierender Mehraufwand des Antragstellers.  Aktuelle Planunterlagen zu Leitungen und Anlagen sind erhältlich auf Anfrage bei der Leitungsauskunft in der Hermann-Veit-Straße 6, leitungsauskunft@netzservice-swka.de, Fax: 0721 599-4819.  Die Vorgaben der Leitungsschutzanweisung – siehe www. netzservice-swka.de > Planauskunft > Schutzanweisung – sind grundsätzlich einzuhalten. Abweichungen sind nur nach vorheriger Abstimmung mit den zuständigen Stellen zulässig.  Zu den Versorgungssystemen sind bei allen Maßnahmen sicherheitsrelevante lichte Mindestabstände einzuhalten. Stromversorgung Zum jetzigen Planungsstand bestehen keine grundsätzlichen Einwände. Wir bitten darum, bei jeglichen Planungen mit Auswirkungen auf öffentliche Bereiche die bestehenden Versorgungssysteme im Untergrund zu berücksichtigen, um vermeidbare Anpassungsbedarfe von vorneherein ausschließen zu können. Dies gilt insbesondere aber nicht ausschließlich in den Bereichen der Kombilösung, da hier viele Versorgungssysteme in den vergangenen Jahren neu verlegt wurden. Umlegungsmaßnahmen dieser Systeme würden nicht zu relevanten Verbesserungen der Anlagensubstanz führen und sollten aus gesamtwirtschaftlichem Interesse vermieden werden. Gas- und Wasserversorgung Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Nachfolgende Stellungnahme gibt Hinweise zu Frage- und Problem- stellungen. Es wird vorgeschlagen, diese im Rahmen der städtischen Koordinierungsrunde oder in anderen Gremien gemeinsam zu diskutieren. Es wird darauf hingewiesen, dass einige der geplanten Maßnahmen ein hohes Konfl iktpotential mit bestehenden Gas-/Wasser- leitungen aufweisen. Konfl ikte mit Pfl anzungen: Die geplanten Baumpfl anzungen in der östlichen Kaiserstraße (Abschnitt Berliner Platz bis Durlacher Tor) befi nden sich beidseits in der Nähe unserer Leitungstrassen. Die Leitungen auf der Nordseite haben eine zentrale Bedeutung für die Versorgung der Innenstadt und ein noch junges Alter. Hier bitten wir, auf die Pfl anzung der Bäume zu verzichten. Für die Südseite ist an Hand von Querschnitten zu prüfen, ob und ggf. wohin unsere Leitungen zu verlegen sind. In der Kapellenstraße (nordöstlich der Waldhornstraße) sind Bäume im Bereich des Landgrabens sowie unserer Gas- und Wasserlei- tungen geplant. Falls diese Planung weiterverfolgt werden soll, ist diese mittels detaillierter Querschnitte bezüglich der Umsetzbarkeit zu prüfen. Falls unsere Leitungen in neuer Trasse südöstlich des Landgrabens verlegt werden sollen, ist zu prüfen, ob die Anschluss- leitungen (Hausanschlüsse) noch über dem Landgraben oder durch diesen hindurch verlegt werden müssten (Genehmigungen TBA erforderlich). Die Anregungen und Bedenken zu den Fachsparten wurden soweit möglich in der Formulierung der Sanierungsziele und Sanierungsmaß- nahmen berücksichtigt. Im weiteren Verfahren werden die Stadtwerke zur Konkretisierung der Maßnahmen erneut beteiligt. Die konkreten Maßnahmen sollen frühzeitig mit den zuständigen Stellen und Ansprech- partnern in Koordinierungsrunden abgestimmt werden. Träger/Stellungnahmen (auszugsweise) Berücksichtigung im Verfahren (Kommentar sofern erforderlich) IFalls unter den klimatisch wirksamen Maßnahmen in den Strahlenstraßen auch Pfl anzungen (Bäume, Kletterpfl anzen zur Wandbegrünung) fallen, bitten wir um weitere Angaben für eine Konfl iktprüfung mit unserem Leitungsbestand. Abrisse und Neubauten: Konfl ikte können entstehen, wenn Versorgungsleitungen in die für Abrisse und Neubauten erforderlichen Baugruben (einschl. Verbau) hineinragen. Bitte beachten Sie, dass auf der Ostseite der Fritz-Erler- Straße sich die Wasserversorgungsleitung zum Teil im Arkadengang, dessen Abriss geplant ist, befi ndet. Rückbau der pneumatischen Müllentsorgung: Falls im öffentlichen Verkehrsraum Zäune oder Fundamente etc. (Müllcontainer) erforderlich werden, so ist eine frühzeitige Abstimmung erforderlich, da unsere Leitungen weder überbaut noch eingezäunt werden dürfen. Gefangene Grundstücke: Der geplante Neubau östlich der Fasanenstraße hat keinen direkten Zugang zu einer Straße. Hier bitten wir um frühzeitige Abstimmung, wie dieses Gebäude künftig versorgt werden kann. Gegebenenfalls werden Dienstbarkeiten oder ähnliches erforderlich. Öffentliche Straßenbeleuchtung Wir stimmen der geplanten Maßnahme unter Einhaltung der folgenden Aufl agen zu: Bei geplanten Abriss und Neubauten sollte grundsätzlich vorab eine Prüfung bzw. Abstimmung mit der SWK Abt. Straßenbe- leuchtung erfolgen. Speziell in den Bereichen der Kaiserstraße. Hier soll in den nächsten Jahren, auf Grundlage der Neugestaltung der Kaiser- straße im Zuge/Nachgang des Straßenbahntunnels, eine Beleuchtung mit Spannseilanlagen errichtet werden (Grundlage Lichtplanung – Bestandteil Planung Büro Mettler). Diese Spannseilanlage muss an den Gebäuden verankert werden, eine entsprechende Bausubstanz ist Voraussetzung hierfür. Sollten durch Aufwertung vorhandener Gebäude (vorgehängte Verkleidung, großfl ächige Glaselemente, o. ä.) eine Verankerung an den Gebäuden nicht mehr möglich sein, müssen die Spannwerke an Abspannmaste montiert werden. Diese sind dann entsprechend dimensioniert, da die Maste die anfallenden Kräfte und Lasten aufnehmen müssen. Eine Gründung mit Fundament ist für diese Masten ebenfalls unerlässlich und muss dann vor den Gebäuden in der Kaiserstraße erfolgen. Kommunikations- und Informationstechnik Wir stimmen der geplanten Maßnahme unter Einhaltung der folgenden Aufl agen zu: Im Zuge von Sanierungsarbeiten kann auch die Erschließung der öffentlichen Gehwege mit LWL- Leerrohrtrassen erfolgen. Fernwärmeversorgung Wir stimmen der geplanten Maßnahme unter Einhaltung der folgenden Aufl agen zu. Im Bereich der vorliegenden Planung ist Fernwärme Infrastruktur vorhanden. Grundsätzlich gilt: Diese Leitungen sind vor Beschädigung zu schützen. Rückverankerungen bedürfen der detail- lierten Konfl iktklärung. Fernwärmeleitungen dürfen nicht überbaut oder im Trassenbereich mit Bäumen bepfl anzt werden. Fernwärmeleitungen dürfen auf einer Länge von mehr als 2.0 m nicht freigelegt werden. 124 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 125 Träger/Stellungnahmen (auszugsweise) Berücksichtigung im Verfahren (Kommentar sofern erforderlich) Der Fernwärmebetrieb, Tel: 599 3136, ist rechtzeitig vor Beginn von Arbeiten oberhalb, unterhalb oder neben Fernwärme-Trassen zu informieren. Die Leitungsschutzanweisung ist entsprechend zu beachten. Im Heizbetrieb ist eine ungestörte Überdeckungshöhe von min. 0.60 m aus rohrstatischen Gründen einzuhalten. Abweichungen hiervon bedürfen der vorherigen Abstimmung und schriftlichen Genehmigung des Fernwärme- Netzbetriebes. Bei unsicherer Leitungslage ist die tatsächliche Lage der Fernwärme durch Suchschlitze zu erheben, hierzu hat eine Absprache mit dem FW-Betrieb zu erfolgen. Die Fernwärmeleitungen sind mit entspre- chenden Maßnahmen, gegen Beschädigung zu schützen. Neu zu pfl anzende Bäume müssen zur Infrastruktur der Fernwärme einen Min-destabstand von 2,5 m einhalten. Außerhalb dieses Mindest- abstandes ist bei der Wahl des Standortes folgendes zu berücksichtigen. Das Wurzelwerk des Baumes darf auf keinen Fall in die Leitungszone eingreifen, kann dies grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, ist ein Durchwurzelungsschutz auf Kosten des Verursachers einzubauen. Alternativ sind Baumarten zu wählen, bei denen aufgrund der Kronenbreite und damit der Mächtigkeit des Wurzelwerkes eine Durchwurzelung der Leitungszone sicher ausgeschlossen werden kann. Es ist sicher zu stellen, dass im Falle einer Havarie die Leitungszone zugänglich ist und ebenfalls ein Austausch der Fernwärme-Infrastruktur in bestehender Trasse gegeben ist. Trinkwasserversorgung Das geplante Vorhaben liegt außerhalb der Schutzgebiete und Zuström- bereiche unserer Wasserwerke im Stadtgebiet Karlsruhe. Gartenbauamt Stellungnahme vom 20.03.2017 Schwerpunkt 3 a – Kronenplatz, Berliner Platz/Antritt KIT Aufgrund der durch den Stadtgrundriss bedingten gegenläufi gen Führung der Kronenstraße ist die Verbindung über den Kronenplatz in Richtung Berliner Platz Universität sehr wichtig. Die Variante (1) mit einer geschlossenen Bebauung des nördlichen Kronenplatzes können wir nicht unterstützen. Denkbar wäre die Alternative mit einer maßvollen Teilbebauung und einer belebenden Nutzung der Erdgeschossfl ächen. Schwerpunkt 4 – Kaiserstraße im Abschnitt zwischen Berliner Platz/ Durlacher Tor/südliches Vorfeld KIT und Kontext Nach unserem Kenntnisstand – aus den Voruntersuchungen der U-Strab – ist eine Begrünung des südlichen Straßenraumes wegen der vorhandenen Leitungen nicht möglich. Unabhängig davon ist der Abstand der Bäume zu den Gebäuden sehr gering, da hier Nordfassaden betroffen sind. Der Planungsausschuss hat sich für die Integration einer bildungsaffi nen Gemeinbedarfseinrichtung (eventuell eine zentrale Stadtbibliothek) auf dem nördlichen Teilbereich des Kronenplatzes ausgesprochen. Im weiteren Verfahren ist zu klären wie eine Überbauung aussehen kann. Wegeverbindungen und Querbezüge insbesondere die Anbindung KIT und Innenstadt soll dabei gestärkt werden. Der südliche Platzbereich soll durch Umgestaltungsmaßnahmen Aufenthaltsqualität erlangen. Hierzu sollen die Erdgeschosszonen belebt werden. Insbesondere die Umgestaltung der Erdgeschosszone des JUBEZ soll hierzu beitragen. Die geplante Baumreihe im Vorfeld des Dörfl e wurde aus genannten Leitungsgründen zwischenzeitlich herausgenommen. Im weiteren Verfahren soll aber die Möglichkeit einer Begrünung mit Bäumen geprüft werden. Träger/Stellungnahmen (auszugsweise) Berücksichtigung im Verfahren (Kommentar sofern erforderlich) Amt für Umwelt und Arbeitsschutz Stellungnahme vom 22.03.2017 Natur- und Artenschutz Alle Gebäude, bei denen Veränderungen an der Fassade oder des Daches, sowie ein Abbruch vorgesehen sind, müssen mit einem zeitlichen Vorlauf von circa zwei Jahren vor Umsetzung auf das Vorkommen geschützter Tierarten untersucht werden:  Kartierung der Mauersegler und weiteren gebäudebrütenden Vogelarten  Kartierung von Fledermausquartieren an der Fassade und in Dachstühlen. Diese beiden Kartierungen werden ein Sommerhalbjahr umfassen. Teil des Konzeptes sollte neben den artenschutzrechtlich erforderlichen Aus-gleichsmaßnahmen, die sich aus dem momentanen Bestand ergeben, eine ökologische Aufwertung der beplanten Bereiche sein, z. B. ein grundsätzlicher Einbau von Kästen in die Fassade für Fledermäuse und Mauersegler unter dem Dach, in unteren Stockwerken für Sperlinge (bei allen Dämmungen und Neubauten). Die Grünfl ä- chenplanung sollte als zweiter Schritt so konzipiert werden, dass heimische samentragende Sträucher den Sperlingen Nahrung bieten und durch einen ganzjährig dargebotenen Blütenreichtum Insekten für die insektenfressenden Tiere angelockt werden. Bei allen Lichtinstallationen (z. B.Beleuchtung Fasanenplatz) ist die Verwendung insektenfreundlicher Leuchtmittel festzulegen. Klima/Luft In der Bestandsanalyse wurden ausführlich die Mängel und Missstände der klimatischen Funktionen dargestellt. Der hier vermittelte Eindruck einer hohen Gewichtung und intensiven Berücksichtigung der Klimaan- passung ist entsprechend positiv zu bewerten. Ungeachtet dessen sollten diese defi nierten Mängel und Missstände schwer-punktübergreifend stärker in das Neuordnungskonzept einfl ießen. Es werden zwar Maßnahmen angesprochen, die die klimatische Situation positiv beeinfl ussen können, jedoch fehlt häufi g der sichtbare Bezug zu der Thematik. Beispielsweise könnte man in Schwerpunkt 3 von einer klimaangepassten Gestaltung des öffentlichen Raums/des Straßenraums sprechen. Insbesondere für einen verkleinerten Kronenplatz ist es umso bedeutsamer, eine entspre- chende Aufenthaltsqualität zu schaffen und die klimatische Situation von Beginn an aktiv mitzudenken. Weiterhin könnte das Thema Albedomanagement schwerpunktüber- greifend noch mit aufgenommen werden. Die Gestaltung sollte so gewählt werden, dass möglichst wenig Sonneneinstrahlung vom Gebäudekörper absorbiert werden kann, zugleich aber eine zu starke Refl exion kurzweiliger Strahlung in den Straßenraum unterbunden wird. Klimaschutz Es muss leider kritisiert werden, dass das Thema Klimaschutz/energe- tische Optimierung bislang keine erkennbare Relevanz spielt. Aus unserer Sicht stellt die formelle Ausweisung von Sanierungsgebieten einen wesentlichen Ansatzpunkt für die Stadt dar, um auf Quartiersebene den Energiebedarf durch gebäudespezifi sche energetische Modernisierungs- maßnahmen (und ggf. ergänzende neue Energieversorgungsstrukturen) signifi kant zu senken. Deshalb sollte dieser Aspekt zukünftig bei allen neuen Ausweisungsverfahren vordringlich mitbehandelt werden, alles andere wäre eine vertane Chance. Bei den zuletzt ausgewiesenen Sanierungsgebieten Durlach-Aue, Wettersbach und Alt-Knielingen ist dies über die Verknüpfung mit der Energiequartier-Initiative in vorbildlicher Weise gelungen (Erarbeitung eines energetischen Gesamtkonzepts für das Gebiet, individuelle Ansprache der Gebäudebesitzer etc.) Im weiteren Verfahren und insbesondere bei der Konkretisierung von Maßnahmen sind die Anregungen und Erfordernisse zu berücksichtigen. Zwischenzeitlich wurden die genannten Aspekte unter Punkt 7.6 dargestellt. Im weiteren Verfahren gilt es die privaten Eigentümer zu aktivieren Gebäudeerneuerungsmaßnahmen durchzuführen. Es ist geplant ein Quartiersmanagement einzurichten. Im Rahmen der Befragung (vgl. Punkt 3.1) und der Bestandsanalyse vor Ort (vgl. Punkt 2.6) wurde deutlich, dass energetischer und klimaan- gepasster Erneuerungsbedarf besteht. Rund 52 Prozent der Befragten haben Interesse Erneuerungen durchzuführen. Positiv werden auch unter anderem auch Klimaanpassungsmaßnahmen am Gebäude bewertet. 126 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 127 Träger/Stellungnahmen (auszugsweise) Berücksichtigung im Verfahren (Kommentar sofern erforderlich) Natürlich stellt sich im Falle der Innenstadt-Ost der städtebauliche Fokus etwas anders dar (Aufwertung und Belebung Fußgängerzone...) und sicherlich weicht auch die Gebäude- und Eigentümerstruktur grundsätzlich von den oben genannten eher dörfl ich geprägten Gebieten ab. Dennoch sollte das Ziel sein, auch für dieses Gebiet ein Energie- konzept auszuarbeiten und eine Herangehensweise zu implementieren, wie man die Eigentümer der als sanierungsfällig ausgewiesenen Gebäude für eine energetisch hochwertige Sanierung motivieren kann. Das muss kein eigenes Energiequartier sein, aber auf bewährte und übertragbare Elemente daraus sollte man schon zurückgreifen. Für das weitere Vorgehen raten wir deshalb dringend eine enge Einbindung von KEK und Stadtwerken an. Im weiteren Verfahren werden KEK und Stadtwerke zur Klärung der Fragestellungen zu einem Energiekonzept einbezogen. Parallel wird angestrebt spezifi schere Fördertöpfe als die Städtebauförderung für die Erstellung von energetischen Quartierskonzepten oder Ähnlichem anzuzapfen. Für die gewünschte Erarbeitung einer Energiekonzeption noch folgende ergänzende Fragen/Anmerkungen:  Das Thema Gebäudemodernisierung allgemein spielt bereits jetzt schon bei nahezu allen Varianten eine durchgehende Rolle, zu modernisierende Gebäude sind auch in der Karte entsprechend farbig markiert. Es fi ndet sich allerdings keinerlei Hinweis, unter welchen Gesichtspunkten die betreffenden Gebäude dahingehend eingestuft wurden. Hier würde uns natürlich interessieren, ob und wenn ja welche energetischen Gesichtspunkte eine Rollte gespielt haben?  Das Gebiet wird versorgungstechnisch stark durch die Fernwärme geprägt. Untersucht werden sollte, ob es hier noch Erweiterungspo- tenzial gibt – auch im Hinblick auf die Kälteerzeugung aus Fernwärme (bei vielen gewerblich genutzten Gebäuden des Handels oder mit Büronutzung gibt es hier sicherlich einen hohen Bedarf). Gibt es für noch nicht erschlossene Areale gegebenenfalls andere Optionen der Energieversorgung (Nahwärmekonzept auf KWK-Basis ...) Kronenplatz Die angestrebte bauliche Süd-Erweiterung im Bereich Kronenplatz verbunden mit dem Verschwinden des nördlichen Teils des Platzes wird unsererseits mit großem Bedauern gesehen: Die mündliche Aussage vom Planungsbüro im Planungsausschuss, wonach man für den Kronenplatz auch zukünftig keine weitergehenden Entwick- lungschancen sehe (kein wörtliches Zitat), halten wir für zu kurz gegriffen. Das Beispiel Ludwigsplatz zeigt, dass mit attraktiven Angeboten Plätze sehr lebendig werden können. Der (nördliche) Kronenplatz hat (im Gegensatz zum Berliner Platz) mit seiner umgebenden, schützenden Randbebauung gutes Potenzial für eine vom Verkehr geschützten Innenstadt-Oase. Im Gegensatz dazu wird der südliche Teil des Kronen- platzes kaum als Aufenthaltsort wahrgenommen, sondern mehr als Durchlaufzone. Gegenwärtig ist die Situation baubedingt nicht repräsentativ. Beobach- tungen zeigen, dass zahlreiche Passanten die wenigen schattigen Sitzgelegenheiten dennoch gerne für einen Kurzaufenthalt nutzen. Ebenso werden die Wasserspiele in der warmen Jahreszeit von Kindern gerne angenommen. Was bisher fehlt, ist eine gute Aufenthaltsqualität, (so war der Platz bisher leer und es gab nur wenige Sitzmöglichkeiten), schatten- spendendes Grün und attraktive Gastronomie. Mit dieser Nutzung der Gebäude durch das KIT ist gerade in diesem Bereich ein enormer Zulauf von Studierenden erfolgt, der sich sowohl in umliegenden Gastronomie und Einkaufsläden bemerkbar macht. Mit diesem Kreis ist somit ein neues Nutzungspotenzial entstanden, das einen qualitativ ansprechend gestalteten Platz sicher gerne nutzen würde. Abgesehen davon wird sich eine Bebauung des Platzes nachteilig auf die klimatische Situation im dortigen Umfeld auswirken. Vielleicht ist auch eine nur eingeschossige Bebauung vorstellbar, mit dem Ziel die angehobene Ebene als Platz mit Grün auszugestalten. (zu den Gebäudeeinstufungen: vgl. Punkt 2.6) Im weiteren Verfahren werden KEK und Stadtwerke zur Klärung der Fragestellungen zu einem Energiekonzept einbezogen. Mit der Integration einer bildungsaffi nen Gemeinbedarfseinrichtung auf dem nördlichen Teilbereich des Kronenplatzes soll ein Besuchermagnet gesetzt werden, der es schafft nicht nur zur Belebung eines Platzes beizutragen, sondern vielmehr positiv auf das gesamte Umfeld auszustrahlen. Mit der angestrebten Besucherfrequenz beispielsweise einer Stadtbibliothek am Tag und in den Abendstunden werden auch positive Auswirkungen auf die Belebung der Kaiserstraße erhofft sowie auch ein aktives Entgegenwirken gegen den Trading-Down-Effekt. Zusammen mit den Partnern des KIT soll der gesamte Bereich eine positive Strahlkraft für die Innenstadt entwickeln. Der südliche Platzbereich soll durch Umgestaltungsmaßnahmen Aufenthaltsqualität erlagen. Hierzu sollen die Erdgeschosszonen belebt werden. Insbesondere die Umgestaltung der Erdgeschosszone des JUBEZ soll hierzu beitragen. Träger/Stellungnahmen (auszugsweise) Berücksichtigung im Verfahren (Kommentar sofern erforderlich) Polizeipräsidium Karlsruhe Referat Prävention – Standort Pforzheim Stellungnahme vom 24.03.2017 Aus kriminalpräventiver Sicht werden im Moment keine konkreten Probleme hinsichtlich des Entwurfes des Neuordnungskonzeptes gesehen. IHK Karlsruhe Stellungnahme vom 23.03.2017 Im Rahmen des bisherigen Beteiligungsverfahrens sind unsere Anregungen bereits wesentlich in den uns vorliegenden Untersuchungs- bericht eingefl ossen. Die erarbeiteten Ziele und Maßnahmen im Kontext des Entwurfs eines Neuordnungskonzepts sehen wir vor dem Hintergrund der Behebung städtebaulicher Missstände im angedachten Plangebiet als zielführend an. In der Gesamtbetrachtung begrüßen wir den angestoßenen Planungs- prozess in der Innenstadt Ost von Karlsruhe und danken Ihnen bereits vorab für die weitere Beteiligung an dem Verfahren. ZJD – Natur- und Bodenschutzbehörde Stellungnahme vom 27.03.2017 Um mögliche Konfl ikte mit den Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG (besonderer Artenschutz) zu vermeiden bzw. im Konfl iktfall ein Hineinplanen in die Legalausnahme des § 44 Abs. 5 BNatSchG zu bewerkstelligen, sind Gebäude, bei denen Veränderungen an der Fassade oder des Daches oder ein Abbruch vorgesehen sind, mit einem zeitlichen Vorlauf von circa zwei Jahren vor Umsetzung vor Eingriffen auf das Vorkommen geschützter Tierarten zu untersuchen:  Kartierung der Mauersegler und weiteren gebäudebrütenden Vogelarten.  Kartierung von Fledermausquartieren an der Fassade und in Dachstühlen. Diese Kartierungen müssen einen hinreichend aussagekräftigen Zeitraum umfassen. Neben den artenschutzrechtlich ggf. erforderlichen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen, die sich aus dem aktuellen und zu erhebenden, d.h. zu lokalisierenden und zu quantifi zierenden Bestand an besonders geschützten Fortpfl anzungs- und/oder Ruhestätten (ggf. auch Nahrungshabitate, sofern von essentieller Funktion) im Quartier ergeben, sollte Teil des Artenschutzkonzeptes zusätzlich auch eine ökologische Aufwertung der über-/beplanten Bereiche sein. Beispielsweise sollte ein grundsätzlicher Einbau von Kästen in Fassaden für Fledermäuse und Mauersegler unterm Dach, in unteren Stockwerken für Sperlinge (bei allen Dämmungen und bei Neubauten) erwogen und vorgegeben werden. Die Grünfl ächenplanung sollte konzipiert werden, dass heimische samentragende Sträucher Sperlingen Nahrung bieten und durch einen ganzjährig dargebotenen Blütenreichtum Insekten für die insektenfres- senden Tiere angelockt werden. Bei allen Lichtinstallationen (z. B. Beleuchtung Fasanenplatz) ist die Verwendung insekten- freundlicher Leuchtmittel festzulegen. Im weiteren Verfahren und insbesondere bei der Konkretisierung von Maßnahmen sind die Anregungen und Erfordernisse zu berücksichtigen 128 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 129 Träger/Stellungnahmen (auszugsweise) Berücksichtigung im Verfahren (Kommentar sofern erforderlich) Liegenschaftsamt Stellungnahme vom 23.03.2017 Derzeit besteht im Untersuchungsgebiet ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB über die Satzung „Östliche Kaiserstraße“ und „Südliches Innenstadtquartier Kreuzstraße“, beide vom 30. Juni 2015 (Amtsblatt vom 7. August 2015). Nach Rechtskraft der Sanierungs- satzung besteht im Geltungsbereich dieser Satzung das Allgemeine Vorkaufsreche nach § 24 BauGB. In beiden Fällen kann die Ausübung des Vorkaufsrecht zugunsten eines Dritten – z.B. Volkswohnung oder Karlsruher Fächer erfolgen (§ 27a BauGB). Ist die Ausübung von Vorkaufsrechten durch die Stadt selbst durchzu- führen, sind zusätzliche Haushaltsmittel einzustellen, deren Höhe dem Liegenschaftsamt rechtzeitig mitzuteilen sind. In der Kosten- und Finanzierungsübersicht sind die geplanten Maßnahmen für den Sanierungszeitraum (8 bis 10 Jahre) hinterlegt. Die Maßnahmen und gegebenenfalls weitere sich im Verlauf des Sanierungs- prozesses ergebende Maßnahmen sind rechtzeitig abzustimmen und in den Haushalt einzustellen. Amt für Abfallwirtschaft Stellungnahme vom 27.03.2017 Das Sanierungsgebiet Innenstadt Ost beinhaltet unter anderem den Wirkungsbereich der Pneumatischen Müllentsorgungsanlage (PME) der Stadt Karlsruhe. Dort wird dato über diverse oberirdische Eingabe- schächte der Restmüll entsorgt. Diese Vorgehensweise ist nicht mehr zeitgemäß und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Die Fraktionen Wertstoff, Papier und Biomüll werden konventionell über Einzel-behälter entsorgt. Diese Einzelbehälter stehen teilweise auf Privatgrundstücken und teilweise auf öffentlichen Grundstücken. Hier vor allem in den Bereichen der o.g. Eingabeschächte der PME. Aufgrund von Setzungsgefahren, vor allem in Bereichen von öffentlichen Geh-wegen, aber auch wegen der veralteten Technik welche einen sehr hohen Wartungsaufwand mit sich bringt, soll die gesamte PME stillgelegt werden. Die im PME-Gebiet anfallenden Abfälle werden nach deren Stilllegung konventionell über städtische Abfallbehälter vom AfA entsorgt. Derzeit gibt es Untersuchungen der betroffenen Grundstücke über mögliche Behälterstandplätze. Hier gilt es vor allem eine Abstimmung zu treffen welche das Stadtbild, sowie das Wohnumfeld, also die Grundstücksnutzer in bestmöglichen Einklang bringt. Das Projekt wird voraussichtlich vom KIT – Zentrum für Technik und Umwelt begleitet. Vorab lässt sich aber folgende Aussage machen:  Es werden sich sehr wahrscheinlich Abfallbehälterstandplätze im öffentlichen Raum nicht vermeiden lassen  Abhängig vom noch ausstehen Gemeinderatsbeschluss kann die PME sicherlich nicht vor 2019/2020 stillgelegt werden. Zur Lage möglicher Abfallbehälterstandplätze gab es bereits verschiedene Abstimmungen. Das Stadtplanungsamt soll bei der Konkre- tisierung weiter einbezogen werden. Träger/Stellungnahmen (auszugsweise) Berücksichtigung im Verfahren (Kommentar sofern erforderlich) VBK Stellungnahme vom 05.04.2017 Zu Schwerpunkt 4: Die Tramtrasse in der Kaiserstraße-Ost hat auch künftig – nach Fertig- stellung der Kombilösung – für den innenstadtnahen ÖPNV eine hohe Bedeutung. Bei Umplanungen des Verkehrsraums sind die rechtlich- technischen Grundregeln des Straßenbahnbetriebs von Anfang an zu berücksichtigen (insbesondere BOStrab). Insoweit verweisen wir auf den bisherigen Schriftwechsel und die Gespräche insbesondere Schreiben der VBK an das StPlA vom 31.08.2016 und das Protokoll zur letzten Besprechung im Stadtplanungsamt am 19.01.2017. Der besondere Bahnkörper zwischen Kronenplatz und dem Durlacher Tor diente zusammen mit der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h der Beschleunigung des ÖPNV und der Sicherstellung der Fahrplanstabilität. Dies ist für ein attraktives Nahverkehrsgebot unverzichtbar. Auch bei Änderungen des Straßenraumes muss die bisherige Qualität des ÖV in geeigneter Weise sichergestellt bleiben. Im Übrigen merken wir zu den Unterlagen noch folgendes an: Wir empfehlen, den im Textteil häufi g verwendeten Begriff „Qualifi - zierung“ (z. B. „Qualifi zierung des Vorfeldes des Dörfl es“?) durch eine konkrete Beschreibung der geplanten Maßnahme (oder Maßnahmen- bündel) zu ersetzen. Ansonsten ist nicht nur unklar, was darunter zu verstehen ist, sondern auch ob es überhaupt durchführbar ist. Auch bezüglich der Aussage „... nach Möglichkeit Begrünung der Vorfelder“ wären wir für eine frühzeitige Prüfung dankbar (unterirdische Leitungen, Tunnel, Fahrleitung?), damit ein realistisches Bild der tatsächlich erzielbaren städtebaulichen Grün-Aufwertung vermittelt werden kann. Bezüglich Schwerpunkt 5 (Kapellenstraße) machen wir vorsorglich darauf auf-merksam, dass die hier befi ndlichen Gleisanlagen auch für einen eventuellen Regelbetrieb geeignet sein müssen. Dies ist bei den weiteren konzeptionellen Planungen bitte zu berücksichtigen. Die unter Schwerpunkt 6 genannte „Aufwertung der Querungen über die Kriegsstraße (Adlerstraße/Kreuzstraße)“ sollte näher beschrieben werden: Ist damit eine Aufwertung gegenüber dem heutigen Stand oder gegenüber dem künftigen Stand (B-Plan Kriegsstraße – mit bereits neuen Querungsstellen) vorgesehen? Die Maßnahme „Qualifi zierung des Vorfelds Dörfl e“ ist näher durch weitere Maßnahmen wie beispielsweise die Verbreiterung des Vorfelds defi niert. Auf dem verbreiterten Vorfeld soll verschiedenen Nutzungen Raum gegeben werden: Außenbewirtschaftung, Anlieferzonen, mehr Raum für Fußgänger. Diese Maßnahmen gekoppelt mit einem niveau- gleichen Ausbau sollen zudem die bestehende Barrierewirkung zwischen KIT Campus und Dörfl e entschärfen und zur Vernetzung dieser Bereiche beitragen. Eine Begrünung der Vorfelder soll im weiteren Verfahren im Zusammenhang mit der Prüfung des niveaugleichen Umbaus und Querschnittsveränderungen abschließend geprüft werden. Vorerst wurden die Baumreihen aus der Darstellung herausgenommen. Ist im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Mit den Querungsstellen sind die Vorzonen in der Kriegsstraße in die Adler- und Kreuzstraße gemeint. Diese sollen mit den neuen Querungs- stellen durch weitere Gestaltung zu einem attraktiven Auftakt in die Quartiere beitragen. Regierungspräsidium Stuttgart – Landesamt für Denkmalpfl ege Stellungnahme vom 07.04.2017 Grundsätzlich werden von Seiten des Landesamtes für Denkmalpfl ege keine Bedenken gegenüber dem Vorhaben hervorgebracht. Wir übersenden Ihnen mit diesem Schreiben einen Kartenauszug sowie eine Liste der Kulturdenkmäler im Untersuchungsbereich. Insbesondere bei Überlegungen zu Umgestaltung des Rondellplatzes (das ehe-malige Landesgewerbeamt ist ein Kulturdenkmal gem. §2 DSchG) sind die Denkmalbehörden frühzeitig einzubeziehen. Die Kulturdenkmäler wurden nachrichtlich in den Bericht und die Darstellungen übernommen. Die Denkmalbehörden werden im weiteren Verfahren und konkreten Projekten einbezogen. 130 | Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost – EndberichtStadtplanungsamt | 131 Notizen

  • Anlage 2 Satzungstext Innenstadt Ost
    Extrahierter Text

    Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr.: 2017/0811 SATZUNG über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt Ost“ Aufgrund von § 142 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3624) und § 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBL. S. 582, ber. S. 698) jeweils ein- schließlich späterer Änderungen und Ergänzungen hat der Gemeinderat der Stadt Karls- ruhe in seiner Sitzung am 20. März 2018 folgende Sanierungssatzung beschlossen: § 1 Festlegung des Sanierungsgebietes In der Innenstadt der Stadt Karlsruhe wird das nachfolgend näher beschriebene Gebiet mit der Bezeichnung „Innenstadt Ost“ gemäß § 142 BauGB förmlich festgelegt. Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes „Innenstadt Ost“ ergibt sich aus dem Lageplan des Stadtplanungsamtes der Stadt Karlsruhe mit Datum vom 22. Dezember 2017 (Origi- nalmaßstab M 1:1.000). Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grund- stücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Fläche. Das Sanie- rungsgebiet umfasst insgesamt ca. 30,4 ha. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. § 2 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Sanierungsverfahren unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB durchge- führt. § 3 Genehmigungspflichten Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Miet- und Pachtverträge, Teilungen und Rechtsvorgänge finden ohne Einschränkung Anwendung. § 4 Inkrafttreten Die Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtskräftig. Karlsruhe, 20. März 2018 Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • Anlage 3_Abgrenzung_Innenstadt-Ost_A3
    Extrahierter Text

    Z i r k e l Z i r k e l Z i r k e l Z i r k e l h o f L a m m s t r a ß e Handelshof L a m m s t r a ß e H e b e l s t r a ß e A d l e r s t r a ß e S t e i n s t r a ß e H e b e l s t r a ß e K r e u z s t r a ß e A d l e r s t r a ß e A d l e r s t r a ß e K r e u z s t r a ß e A d l e r s t r a ß e K r e u z s t r a ß e K r e u z s t r a ß e K r e u z s t r a ß e A d l e r s t r a ß e S t e i n s t r a ß e K r o n e n s t r a ß e N e u e r Z i r k e l K r i e g s s t r a ß e K r i e g s s t r a ß e K a i s e r s t r a ß e F i n t e r s t r a ß e K r o n e n s t r a ß e K a i s e r s t r a ß e K r o n e n s t r a ß e E n g l e r s t r a ß e K a i s e r s t r a ß e K a i s e r s t r a ß e E n g l e r s t r a ß e K a i s e r s t r a ß e F a s a n e n s t r a ß e B r u n n e n s t r a ß e F a s a n e n s t r a ß e W a l d h o r n s t r a ß e K a p e l l e n s t r a ß e W a l d h o r n s t r a ß e E n g e s s e r s t r a ß e W a l d h o r n s t r a ß e K a p e l l e n s t r a ß e E n g e s s e r s t r a ß e Alter Friedhof M e i d i n g e r s t r a ß e Z ä h r i n g e r s t r a ß e Z ä h r i n g e r s t r a ß e Z ä h r i n g e r s t r a ß e Z ä h r i n g e r s t r a ß e A m K ü n s t l e r h a u s Z ä h r i n g e r s t r a ß e M a r k g r a f e n s t r a ß e E t t l i n g e r S t r a ß e M a r k g r a f e n s t r a ß e B a u m e i s t e r s t r a ß e B a u m e i s t e r s t r a ß e Rüppurrer Straße W i l h e l m - J o r d a n - W e g E r n s t - G a b e r - S t r a ß e F r i t z - E r l e r - S t r a ß e F r i t z - E r l e r - S t r a ß e P f a r r e r - L ö w - S t r a ß e W i l h e l m - N u s s e l t - W e g R u d o l f - P l a n k - S t r a ß e P h i l i p p - R e i s - S t r a ß e L u d w i g - E r h a r d - A l l e e K a r l - F r i e d r i c h - S t r a ß e K a r l - F r i e d r i c h - S t r a ß e E n g e l b e r t - A r n o l d - S t r a ß e M a r k t p l a t z L a n d g r a b e n Lidellplatz K r o n e n p l a t z S c h l o s s p l a t z Paulckeplatz S c h l o s s p l a t z Rondellplatz B e r l i n e r P l a t z Mendelssohnplatz O t t o - A m m a n n - P l a t z E t t l i n g e r - T o r - P l a t z Kantgymnasium Schillerschule Carl-Hofer-Schule Ludwig-Erhard-Schule Heinrich-Hübsch-Schule K r i e g s s t r a ß e M a r i e n s t r a ß e D u r l a c h e r T o r E n g e s s e r s t r a ß e Z ä h r i n g e r s t r a ß e K l a r a - S i e b e r t - S t r a ß e P l a t z d e r G r u n d r e c h t e I r e n e - R o s e n b e r g - S t r a ß e M e n s a p l a t z F a s a n e n p l a t z Waldhornplatz R e i n h a r d - B a u m e i s t e r - P l a t z Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet "Innenstadt Ost" Generalplanung und Stadtsanierung 0255075100m Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt TR/CG H. Dederer 22.12.2017 S. Rosenberg Prof. Dr. A. Karmann-Woessner Maßstab: Gezeichnet: Bereichsleitung: Datum: Projektleitung: Amtsleitung: Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet "Innenstadt Ost" 1:3.500 Zone 2 Vereinfachtes Verfahren ca. 18,4 ha Zone 1 Klassisches Regelverfahren ca. 11,9 ha Abgrenzung Sanierungsgebiet ca. 30,4 ha Anlage 3

  • Anlage 4_KuF_SAN_Innenstadt Ost
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe - Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt OstANLAGE 4 zur Beschlussvorlage ..... Kosten- und Finanzierungsübersicht nach Maßnahmen - Stand 09.02.2018 Zahlca. m²m³Ansatz Kalkulation Gesamtkosten in Euro förderfähig gemäß StBauFR Kalkulation förderfähige Kosten (Gesamtförderrahmen) in Euro Förderung Bund/Land (60%) in Euro Kofinanzierung Stadt (40%) zuzügl. nicht förderfähiger Kosten in Euro A) Ausgaben 1. Vorbereitung Vorbereitende Untersuchung mit Beteiligungsangeboten80.000,00100% 80.000,00 48.000,0032.000,00 Weiteres externes Begleiten des Sanierungsprozesses/Dialog, ergänzende externe Planungsleistungen/Quartiersmanager150.000,00100% 150.000,00 90.000,0060.000,00 Weitere Vorbereitung (z.B. externe Gutachten, Grundstücksbewertungen, Dokumentation)1.600.000,00100% 1.600.000,00 960.000,00640.000,00 2. Neugestaltung Öffentlicher Raum Umgestaltung Marktplatz und Karl-Friedrich-Straße bis Zirkel10.450,00100€/m²1.045.000,00 100% 1.045.000,00627.000,00418.000,00 Umgestaltung Karl-Friedrich-Straße (nördlich Rondellplatz)1.915,00100€/m²191.500,00 100% 191.500,00114.900,0076.600,00 Umgestaltung Kaiserstraße (Markplatz bis Berliner Platz)9.300,00100€/m²930.000,00 100% 930.000,00558.000,00372.000,00 Umgestaltung Kaiserstraße Mitte mit Berliner Platz5.900,00150€/m²885.000,00 100% 885.000,00531.000,00354.000,00 Umgestaltung Kaiserstraße Ost (Berliner Platz bis Dulacher Tor)8.875,00150€/m²1.331.250,00 100% 1.331.250,00798.750,00532.500,00 Umgestaltung Strahlenstraßen: Kreuzstraße, Adlerstraße, Kronenstraße3.260,00150€/m²489.000,00 100% 489.000,00293.400,00195.600,00 Umgestaltung Fasanenstraße580,00150€/m²87.000,00 100% 87.000,0052.200,0034.800,00 Umgestaltung Fasanenplatz1.015,00150€/m²152.250,00 100% 152.250,0091.350,0060.900,00 Umgestaltung Kronenstraße/Zähringerstraße (Kronenplatz Süd)3.195,00150€/m²479.250,00 100% 479.250,00287.550,00191.700,00 Umgestaltung Kapellenstraße16.150,00150€/m²2.422.500,00 100% 2.422.500,001.453.500,00969.000,00 Umgestaltung Kriegsstraße7.600,00100€/m²760.000,00 100% 760.000,00456.000,00304.000,00 3. Ordnungsmaßnahmen Abbruch Nebengebäude Berliner Platz Nord (kalkulatorisch)8.130,0020€/m³162.600,00100% 162.600,00 97.560,0065.040,00 Weitere Abbrüche von Nebengebäuden in Blockinnenräumen bzw. Hofentsiegelung zur Verbesserung der klimatischen Situation5€30.000150.000,00100% 150.000,00 90.000,0060.000,00 4. Grunderwerb Anteil Kronenplatz für Neubau Stadtbibiliothek (Flurstück 1640: Bodenrichtwertzone 1765001)1.500,001.800€/m²2.700.000,00100% 2.700.000,00 1.620.000,001.080.000,00 Grundstück ehemalige BB-Bank zur Nachnutzung Stadtverwaltung (Flurstücke 1398, 1400), gemäß Gutachten vom 16.02.20155.670.000,00100% 5.670.000,00 3.402.000,002.268.000,00 5. Restwertentschädigung Restwertentschädigung für Nebengebäude nördlich des Berliner Platzes*200.000,00100% 200.000,00 120.000,0080.000,00 Restwertentschädigung für ehemalige BB-Bank, Restwert gemäß Gutachten vom 16.02.20156.830.000,00100% 6.830.000,00 4.098.000,002.732.000,00 6. Modernisierungsmaßnahmen / Umnutzungen Umfassende Modernisierungen im Geschosswohnungsbau à 150.000 EUR20€150.0003.000.000,00100% 3.000.000,00 1.800.000,001.200.000,00 Einfache Modernisierungen à 50.000 EUR20€50.0001.000.000,00100% 1.000.000,00 600.000,00400.000,00 Neubau bildungsaffine Gemeinbedarfseinrichtung (Stadtbibliothek am Kronenplatz)**10.000,0030.000.000,0030% 7.500.000,00 4.500.000,0025.500.000,00 Modernisierung/Umbau Gebäudekomplex BB Bank für öffentliche Verwaltungseinrichtungen***30.000.000,0060% 18.000.000,00 10.800.000,0019.200.000,00 Umbau Jubez500.000,0060% 300.000,00 180.000,00320.000,00 Umbau Fritz-Erler-Str. 7-11 nach Auszug Farben-Schule/Heinrich-Hübsch-Schule*833.333,0060% 500.000,00 300.000,00533.333,00 7. Betriebsverlagerungen Betriebsverlagerung Carglass / Tankstelle Waldhornstraße*100.000,00100% 100.000,00 60.000,0040.000,00 Betriebsverlagerung Autovermietung Viellieber*100.000,00100% 100.000,00 60.000,0040.000,00 Summe Ausgaben91.848.683,0056.815.350,0034.089.210,0057.759.473,00 B) Einnahmen (nach derzeitigem Stand: keine Grundstückserlöse, keine Darlehensrückflüsse, keine sonstigen Einnahmen)0,00 Summe ****(A) - (B)91.848.683,0056.815.350,0034.089.210,0057.759.473,00 * geschätzte Kosten ** Gesamtkosten Neubau Gemeinbedarfseinrichtung (Stadtbibliothek): geschätzt 25.000.000 Euro Baukosten bei einer Bruttofläche von rd. 10.000 m² zuzüglich geschätz 5.000.000 Euro nicht förderfähiger Ausstattung = insg. 30.000.000 Euro. Förderfähig nur doe Baukosten in Höhe von 25.000.000 Euro *** Gesamtkosten Modernisierung/Umbau Gebäudekomplex BB Bank für öffentliche Verwaltungseinheiten/Gemeinbedarfseinrichtung: rund 30 Mio Euro; förderfähige Kosten: 60% = 18 Mio Euro; nicht berücksichtigt ist ein ggf. möglicher denkmalbedingter Zuschlag für die Fassadensanierung **** Kosten für die alternative Planung für den Berliner Platz mit einer Neuordnung des Areals sowie für die Neuordnung des Postgiro-Areals sind nicht in der KuF enthalten. Ebenso sind keine Kosten für Altlastensanierungen z.B. bei Betriebsverlagerungen enthalten.

  • Anlage 5_Aufhebungssatzung_Östliche Kaiserstraße
    Extrahierter Text

    Anlage 5 zur Beschlussvorlage Nr.: 2017/0811 SATZUNG über die Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht „Östliche Kaiserstraße“ Aufgrund des § 25 Abs. 1 Ziffer 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I 3624) und § 4 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg in der Fassung vom 24. Juli (GBl. S. 582, ber. S. 698) jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner Sitzung am 20. März 2018 folgende Satzung beschlossen: § 1 Aufhebung der Satzung Die Satzung der Stadt Karlsruhe über ein besonderes Vorkaufsrecht „Östliche Kaiserstraße“ nach § 25 Abs. 1 Nummer 2 BauGB vom 8. August 2015 (beschlossen im Gemeinderat am 30. Juni 2015, Bekanntmachung in der Stadtzeitung am 7. August 2015) wird aufgehoben. § 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe in Kraft. Karlsruhe den... Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • Anlage 6 Aufhebungssatzung_Südliches Innenstadtquartier
    Extrahierter Text

    Anlage 6 zur Beschlussvorlage Nr.: 2017/0811 SATZUNG über die Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht „Südliches Innenstadtquartier“ Aufgrund des § 25 Abs. 1 Ziffer 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I 3624) und § 4 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg in der Fassung vom 24. Juli (GBl. S. 582, ber. S. 698) jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner Sitzung am 20. März 2018 folgende Satzung beschlossen: § 1 Aufhebung der Satzung Die Satzung der Stadt Karlsruhe über ein besonderes Vorkaufsrecht „Südliches Innenstadtquartier“ nach § 25 Abs. 1 Nummer 2 BauGB vom 8. August 2015 (beschlossen im Gemeinderat am 30. Juni 2015, Bekanntmachung in der Stadtzeitung am 7. August 2015) wird aufgehoben. § 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe in Kraft. Karlsruhe den... Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • Förml Festlegung SanGebiet Innenstadt-Ost
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0811 Dez. 6 Satzungsbeschluss Sanierungsgebiet Innenstadt-Ost Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 08.03.2018 4 X vorberaten Hauptausschuss 13.03.2018 2 X vorberaten Gemeinderat 20.03.2018 3 X Beschlussantrag 1. Den Sanierungszielen sowie dem Neuordnungs- und Maßnahmenkonzept wird zugestimmt. 2. Der Gemeinderat beschließt mit der in der Anlage beigefügten Satzung formell das Sanierungsgebiet „Innenstadt Ost“ nach dem umfassenden Verfahren unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB (Erhebung Ausgleichsbetrag, Kaufpreisprüfung). Die Vorschriften des § 145 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden ohne Einschränkung Anwendung. 3. Der Gemeinderat beschließt, den Sanierungszeitraum zunächst bis 31. Dezember 2030 zu befristen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung öffentlich bekannt zu machen und den Sanierungsvermerk im Grundbuch einzutragen. 5. Der Gemeinderat beschließt die Satzungen über die besonderen Vorkaufsrechte „Östliche Kaiserstraße“ und „Südliches Innenstadtquartier Kreuzstraße“ aufzuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufhebung der Sat- zungen nach In-Kraft-Treten der Sanierungssatzung „Innenstadt Ost“ öffentlich bekannt zu geben. 6. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, eine Eigenfinanzierungserklärung gegenüber dem Fördermittelgeber in Höhe der nicht durch einen Zuschuss gedeckten Finanzierungskosten abzugeben. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 91,8 Millionen Euro, siehe unter Finanzierung 34,1 Millionen Euro (60% der förderfähigen Kosten) 57,7 Millionen Euro, (40% der förderfähigen Kosten, zuzüglich nicht förderfähiger Kosten) 1,6 Millionen Euro p.a. bei einer Verzinsung von 3% Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Die Folgekosten sind anhand betriebswirtschaftlicher Annahmen kalkuliert. Unberücksichtigt sind Synergien, die sich eventuell später erge- ben können wie beispielsweise das frei werden der jetzigen Stadtbibliothek. Eine Vorstellung der Einzelmaßnahmen mit einer haushaltsrei- fen Planung erfolgt im Verlauf der Abwicklung des Sanierungsgebiets. ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein X ja Handlungsfeld: Städtebau Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein X ja abgestimmt mit KFG, VOLKSWOHNUNG Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Antragstellung in ein städtebauliches Erneuerungsprogramm Im Oktober 2017 wurde für den Bereich „Innenstadt Ost“ ein Antrag auf Aufnahme in ein städ- tebauliches Erneuerungsprogramm gestellt. Die Bewilligung und damit Aufnahme in ein städte- bauliches Erneuerungsprogramm durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungs- bau Baden-Württemberg bleibt abzuwarten. Aufgrund der langwierigen Regierungsbildungs- verhandlungen und damit verbundenen Verzögerungen des Bundeshaushalts für das Jahr 2018 kann es sein, dass sich die Bewilligung verzögert und nicht wie üblich im Frühjahr bekannt ge- geben wird, sondern deutlich später. Es wird empfohlen, die Satzung unabhängig von der Bewilligung einer Förderung zu beschlie- ßen, da zum einen die am 30.06.2015 beschlossenen Besonderen Vorkaufsrechtsatzungen „Östliche Kaiserstraße“ und „Südliches Innenstadtquartier Kreuzstraße“ zwar greifen, aber nur schwer die Grundstückspreise kontrolliert werden können. Mit einer Sanierungssatzung im Re- gelverfahren ist es möglich, eine Kaufpreisprüfung und -genehmigung umzusetzen. So kann einer möglichen Boden- und Grundstückspreis-Spekulation, die durch das Ende der mit der Kombilösung verbundenen Bautätigkeiten einhergehen könnte, Einhalt geboten werden. Zum anderen unterliegen die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen sowie Grundstücksgeschäfte der sanierungsrechtlichen Genehmigung der Gemeinde. Somit könnte einer weiteren negativen Entwicklung entgegengewirkt werden. Um den kritischen Entwicklungen entgegenzuwirken, hat das Regierungspräsidium empfohlen, - losgelöst von einer möglichen Bewilligung von Fördermitteln – eine Sanierungssatzung zeit- nah zu beschließen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Ba- den-Württemberg sieht den Satzungsbeschluss als förderunschädlich an. Ergebnis Vorbereitende Untersuchungen/Sanierungszielsetzungen Das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen wurde vor Antragstellung in den Gremien (Planungsausschuss 20.07.2017, Hauptausschuss 19.09.2017, Gemeinderat 26.09.2017; Be- schlussvorlage 2017/0484) und der Öffentlichkeit (04.10.2017) vorgestellt. Die vorbereitenden Untersuchungen haben ergeben, dass im Gebiet Innenstadt Ost städtebauliche Missstände vor- handen sind (siehe Endbericht über die vorbereitenden Untersuchungen Innenstadt Ost, Stand: September 2017, Anlage 1) Die Sanierungsziele sehen die Beseitigung der festgestellten städtebaulichen Missstände durch Sanierungsmaßnahmen vor. Für das Sanierungsgebiet „Innenstadt Ost“ werden folgende we- sentlichen Sanierungszielsetzungen formuliert, die auch im Bereich des Stadtklimas und Begrü- nungsmaßnahmen den Zielen der „Grünen Stadt Karlsruhe“ entsprechen. Profilierung der kommunalen Identität - Sicherung und Weiterentwicklung der historischen Stadtstruktur in zentraler Lage - Inwertsetzung der historischen öffentlichen Stadträume wie Marktplatz, via triumphalis, Kaiserstraße als Flaniermeile mit neuer Adressbildung - Erhalt und Weiterentwicklung denkmalwerter und erhaltenswerter Bausubstanz wie bei- spielsweise die Umgestaltung des Markgräflichen Palais am Rondellplatz für öffentlichkeits- wirksame, repräsentative Zwecke der Stadtverwaltung in räumlicher Nähe zum Rathaus Stärkung, Revitalisierung und Erhalt der Funktionsfähigkeit/Aktivierung des zentralen Versor- gungsbereichs - Vernetzung der innerstädtischen Stadtquartiere zur Stärkung der innerstädtischen Funktio- nen (Handel, Dienstleistung, Kultur, Bildung, Hochschulen, Kommunikation, soziale Infra- struktur, Wohnen). Ergänzende Erläuterungen Seite 3 - Beispielsweise soll die Neuordnung des Postgiro-Areals mit einer kleinteiligeren, ge- mischten Nutzungsstruktur in den Erdgeschosszonen und einem vielfältigen Wohnange- bot in den Obergeschossen zur Vernetzung der Südstadt/Badisches Staatstheater und der Innenstadt beitragen. - Ebenso soll die östliche Kaiserstraße zur verbesserten Vernetzung des KIT Campus Süd mit der Innenstadt sowie zum Dörfle umgestaltet werden. - Der Campus Süd soll gemäß Masterplan des KIT geöffnet und Vorfelder vor dem KIT Campus und dem Dörfle zur Belebung und verbesserten Vernetzung beitragen. - Insbesondere die Integration von Start-Ups soll zur Belebung und zur Erneuerung der Wirtschaftsstruktur beitragen. - Belebung des Kronenplatzes mit einer bildungsaffinen Gemeinbedarfseinrichtung (bei- spielsweise einer Stadtbibliothek) als zentraler „Entwicklungsanker“ mit Strahlkraft ins di- rekte Umfeld und in die Kaiserstraße. Vorhandene Kooperationen zwischen Stadt und KIT sollen über gemeinsame Gebäudenutzungskonzeptionen ausgebaut werden. - Inwertsetzung der östlichen Kaiserstraße zwischen Marktplatz und Berliner Platz durch Ge- staltungsmaßnahmen und Adressbildung in den Erdgeschossnutzungen. - Stärkung der Nutzungsvielfalt in der Karl-Friedrich-Straße insbesondere in den Erdgeschoss- zonen zur Belebung des zentralen öffentlichen Raumes und der historischen Stadtachse via triumphalis. Erhalt, Aufwertung und Weiterentwicklung des Gebäude- und Wohnungsbestands - Weiterentwicklung des Wohnungsbestandes für verschiedene Nutzergruppen im Hinblick auf einen generationengerechten Umbau von Wohnungen - Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung, Modernisierung und Aktivierung von leerste- henden Gebäuden bzw. Obergeschossen - Schaffung von kostengünstigem Wohnraum durch Gebäudeerneuerung, Umnutzung oder Neubau mit dem Ziel ca. 30-50 Prozent der Bruttogeschossfläche Wohnen als kostengüns- tigen Wohnraum zu entwickeln. - Schaffung von neuem Wohnraum durch Neuordnung des Postgiroareals am neu entste- henden Stadtboulevard (Umbau Kriegsstraße im Zuge der Kombilösung) . Das Postgiroamt steht derzeit zum Verkauf und durch die Entwicklung des Areals wird ein großer Impuls er- wartet. - Sicherung und Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz sowie stadtbildprägender Gebäude Aufwertung des öffentlichen Raumes und Verbesserung des Wohnumfeldes - Neugestaltung/Qualifizierung von Straßen-/Platzräumen (beispielsweise Marktplatz, Karl- Friedrich-Straße, Fächerstraßen, östliche Kaiserstraße, südlicher Kronenplatz, Berliner Platz) möglichst barrierefrei bzw. barrierearm sowie als Beitrag zur Sicherung und Verbesserung des sozialen Zusammenhalts und der Integration - Qualifizierung des Wohnumfeldes durch Hofentsiegelungs- und Hofgestaltungsmaßnahmen oder beispielsweise auch durch eine verbesserte Anbindung an die naheliegenden Freiräu- me wie Schlossgarten oder Alter Friedhof angrenzend an die Kapellenstraße und weiter bis zum Stadtpark durch die Umgestaltung der Kapellenstraße Ökologische Erneuerung - Gebäudeerneuerung für eine verbesserte Energieeffizienz im Altbaubestand - Verbesserung des Stadtklimas durch beispielsweise Hofentsiegelungsmaßnahmen, Baum- pflanzungen zur Verschattung, Fassaden-/Dachbegrünung, Integration von Wasser in Platz- räumen Ergänzende Erläuterungen Seite 4 - Reduzierung von Lärm und Abgasen durch beispielsweise die Verlegung von Kfz- Fahrverkehr im Rahmen des Umbaus der östlichen Kaiserstraße zwischen Berliner Platz und Durlacher Tor - Aktivierung der Naturkreisläufe beispielsweise durch Hofentsiegelungsmaßnahmen zur Ver- besserung der Bodenfunktionen, Verdunstung, Grundwasserneubildung Unerwünschte Nutzungen Unerwünschte Nutzungen wie z. B. der Betrieb von das Umfeld störende Gaststätten, Bars oder barähnliche Einrichtungen, Beherbergungsbetriebe, Bordelle, Spielsalons, Spielhallen, Bowling- bahnen, Diskotheken und Wettbüros sowie Einrichtungen im Niedrigpreissortiment (wie Tele- fon-/Handyläden sowie Internetcafés) sind künftig auszuschließen und Wohnungsprostitution ist einzudämmen. Diese Nutzungen stehen der angestrebten Inwertsetzung der zentralen Lagen entgegen und wirken sich negativ auf das Umfeld aus. Das bestehende Rotlichtviertel in der Brunnenstraße ist davon ausgenommen. (Zur Reglementierung der Vergnügungsstätten wird derzeit ein Bebauungsplan Vergnügungs- stätten für die Innenstadt erarbeitet.) Strategische Grunderwerbe Um dem Trading-Down-Effekt insbesondere in der östlichen Kaiserstraße entgegenzuwirken, sollen die Grundstücke bzw. Gebäude, die unerwünschte Nutzungen wie Vergnügungsstätten oder auch Handels- bzw. Gastronomienutzungen im Niedrigpreissortiment bzw. Leerstände aufweisen, im Rahmen der Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Stadt Karlsruhe zur Ge- währleistung der Umsetzung der Sanierungszielsetzungen erworben werden. Der Erwerb soll vorrangig zugunsten eines Dritten (VOLKSWOHNUNG, Karlsruher Fächer GmbH) erfolgen, die als Tochtergesellschaften der Stadt zur Umsetzung der Sanierungszielsetzungen als verlässlicher Partner agieren. Damit soll auch der befürchteten Entwicklung von Wohnungsprostitution ent- gegengewirkt werden. Weiterhin soll der intensivierte Erwerb von Gebäuden eine mietpreisbe- ruhigende Signalwirkung haben. Ergänzend wird auf den Endbericht der Vorbereitenden Untersuchungen Innenstadt Ost (Anlage 1) verwiesen. Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet/Sanierungssatzung Das Neuordnungskonzept für den Bereich Innenstadt Ost sieht neben der überwiegend erhal- tenden Sanierung von Bestandsgebäuden umfassende Umgestaltungsmaßnahmen im öffentli- chen Raum (Marktplatz, Kaiserstraße, Kronenplatz, Kapellenstraße, Kriegsstraße, Karl-Friedrich- Straße, ...) nach Fertigstellung der Kombilösung vor. Diese umfassenden Umgestaltungsmaß- nahmen können sich wertsteigernd auf die umliegenden Grundstücke auswirken. Der Kauf- preiskontrolle gemäß § 153 BauGB kommt daher zur Vermeidung von Spekulationen bzw. zur Preisstabilität im Lauf der Sanierungsdurchführung eine wichtige Rolle zu. Liegt ein Kaufpreis wesentlich über dem sanierungsunabhängigen Wert, ist die sanierungsrechtliche Genehmigung (§§ 144/145 BauGB) zu versagen. Mit der Erhebung von Ausgleichsbeträgen können eventuell entstehende sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen abgeschöpft und für die Finanzierung der Sanierungsmaßnahme wie- der eingestellt werden. Hierbei sind jedoch die Bodenwertsteigerungen ausgehend von der U- Strab-Maßnahme und die Bodenwertsteigerung, welche sich über die Sanierungsmaßnahmen ergeben, differenziert zu betrachten. Bodenwertsteigerungen können die Durchführung der Sanierung erschweren. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Für die Durchführung der Sanierung ist die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB (Ausgleichsbetrag, Kaufpreiskontrolle) erforderlich – das umfassende Sanierungsverfahren (Regelverfahren) ist anzuwenden. Im umfassenden Sanierungsverfahren sind die Vorschriften der §§ 144/145 BauGB über ge- nehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge anzuwenden. Die Vorschriften ermöglichen eine strategische Steuerung des Sanierungsverfahrens und sichern der Stadt weite- re Eingriffsmöglichkeiten. Das Sanierungsgebiet ist durch die beigefügte Satzung formell zu beschließen (Anlage 2). Die Abgrenzung der förmlichen Festlegung ist im beigefügten Plan (Anlage 3) dargestellt. In die Abgrenzung wurden einbezogen: Marktplatz, Karl-Friedrich-Straße zwischen Rondell und Marktplatz, Kapellenstraße, Vorfelder entlang der Kriegsstraße, Baublöcke nordwestlich des Marktplatzes. Aus der Abgrenzung wurden herausgenommen: nach der Flächensanierung ent- standene Baublöcke westlich und östlich der Fritz-Erler-Straße. Sanierungsvermerk Gemäß § 143 Abs. 2 BauGB ist mit Anwendung des § 144 Abs. 2 BauGB (Grundstücksverkehr) ein Sanierungsvermerk in die Grundbücher der im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke einzutragen. Sanierungszeitraum Aufgrund einer Regellaufzeit für ein Sanierungsgebiet von acht bis zehn Jahren und der an- schließend notwendigen Abrechnung wird empfohlen, den Sanierungszeitraum zunächst bis 31. Dezember 2030 zu befristen. Finanzierung Für die geplanten Sanierungsmaßnahmen wurden Gesamtkosten in Höhe von rund 91,8 Mio. Euro kalkuliert. Daraus ergeben sich gemäß Städtebauförderrichtlinien förderfähige Kosten (Ge- samtförderrahmen) von insgesamt rund 56,8 Mio. Euro. Beim Land/Bund wurden 60 Prozent der förderfähigen Kosten – das sind rund 34,1 Mio. Euro - als Finanzhilfe beantragt. Die Stadt Karlsruhe muss 40 Prozent der förderfähigen Kosten kofinanzieren sowie die nicht förderfähi- gen Kosten voll tragen. Daraus ergibt sich für die Stadt ein Finanzierungsanteil von insgesamt rund 57,7 Mio. Euro. (Die Kosten- und Finanzierungsübersicht ist ausführlich in der Gemeinde- ratsvorlage 2017/0484 vom 26.09.2017 dargelegt). Bei der Höhe der Sanierungskosten sind insbesondere zwei Punkte zu berücksichtigen: Den Neubaukosten für eine Stadtbibliothek auf dem Kronenplatz und den Umbaukosten für ein Verwaltungsgebäude am Rondellplatz stehen Einsparkosten durch gewonnene Synergien ge- genüber, die derzeit noch nicht bezifferbar sind. Die Kosten zur Umgestaltung des öffentlichen Raums im Bereich der Kaiserstraße und Karl- Friedrich-Straße würden ohnehin auf die Stadt zukommen, da der finanzielle Anteil der KASIG alleine die Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands unter Berücksichtigung des damaligen Alters der Bodenbeläge abdeckt. Die Folgekosten in Höhe von rund 1,6 Mio. Euro pro Jahr bei einer Verzinsung von 3 % sind erst nach weiteren Planungen und Konkretisierungen für die Umsetzung der größeren Baustei- ne valide bestimmbar. Erst dann können auch eventuelle Synergien gegengerechnet werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Die Anwendung des Regelverfahrens für das gesamte Sanierungsgebiet führt zu einem erhöh- ten Personalaufwand in der Abwicklung der Sanierungsmaßnahme. Für die Ermittlung sanie- rungsbedingter Bodenwerterhöhungen, die Durchführung und Steuerung der Kaufpreiskontrol- le, die Erteilung von Sanierungsgenehmigungen und die Erhebung von Ausgleichsbeträgen wird ein erhöhter Aufwand oder die Vergabe der Aufgaben an Externe erforderlich, die bisher im Kosten- und Finanzierungsrahmen nicht abgebildet waren. Die Kosten- und Finanzierungsüber- sicht wurde daher derart überarbeitet, dass zu Lasten der „umfassenden Modernisierungen“ unter Ziffer 6 die weiteren Vorbereitungen unter Ziffer 1 um die erforderlichen Gutachten für die erhöhten Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Regelverfahrens erforderlich werden. Diese sanierungsbedingten Aufwände werden im Zuge der weiteren Ar- beitsschritte noch detaillierter zu beziffern sein. Der bereits in 2018 zu erwartende Aufwand für die Beauftragung von externen Gutachten im Rahmen der dann erforderlichen sanierungsrechtlichen Genehmigungen durch das Liegen- schaftsamt kann erst nach konkreter Beauftragung detailliert beziffert werden. Der zu erwar- tende Aufwand von 200.000 Euro wird zunächst im Rahmen des bestehenden Haushaltsbud- gets des Stadtplanungsamtes für „Gutachten etc.“ abgebildet. Im laufenden Haushaltsjahr wird erforderlichenfalls dann zu gegebener Zeit jedoch ein Antrag auf eine überplanmäßige Ausgabe zu stellen sein. Dieser Ausgabenerhöhung stehen zu erwartende erhöhte Einnahmen von 120.000 € gegenüber. Dies ebenfalls unter Vorbehalt der Aufnahme in ein Städtebauförderpro- gramm seitens des Landes. Mit diesen prognostizierten Daten ist die Umsetzung der HSPKA-Maßnahmen (z. B. M10_StplA, M13_StplA, M16_StplA) über die Laufzeit des Sanierungsgebietes nicht mehr garantiert. Die durchschnittlich projektierten jährlichen Investitionskosten für alle Sanierungsgebiete mit rund 3,0 Mio. Euro pro Jahr sind einzuhalten. Da davon auszugehen ist, dass die Stadt Karlsruhe die beantragten Mittel nicht gleich im ersten Jahr in vollem Umfang bewilligt bekommt, sondern voraussichtlich sukzessive im Verlauf des Bewilligungszeitraums (8-10 Jahre), muss die Stadt Karlsruhe zur Gewährleistung der Finanzier- barkeit der Sanierungsmaßnahmen gegenüber dem Fördermittelgeber eine sogenannte Eigenfi- nanzierungserklärung abgeben. Diese Eigenfinanzierungserklärung stellt kein rechtliches Hin- dernis für die Stellung von Aufstockungsanträgen dar. Sofern die Sanierungsmaßnahme Innenstadt Ost in 2018 nicht in ein städtebauliches Erneue- rungsprogramm aufgenommen wird, muss die Stadt Karlsruhe die als notwendig erachteten Maßnahmen ausschließlich mit Eigenmitteln finanzieren und kann für das Programmjahr 2019 erneut einen Antrag stellen. Die überarbeitete Kosten- und Finanzierungsübersicht ist in der Anlage 4 dargestellt. Aufhebung der Satzungen über besondere Vorkaufsrechte Die am 30.06.2015 beschlossenen und am 07.08.2015 rechtskräftig gewordenen Satzungen über besondere Vorkaufsrechte „Östliche Innenstadt“ und „Südliches Innenstadtquartier Kreuz- straße“ können nach In-Kraft-Treten der Sanierungssatzung „Innenstadt Ost“ aufgehoben wer- den, da in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Gemeinde das allgemeine Vor- kaufsrecht gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB automatisch zusteht. Die Aufhebung der Satzungen über die besonderen Vorkaufsrechte ist durch die beigefügten Satzungen formell zu beschließen (Anlagen 5 + 6). Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Weiteres Vorgehen Sobald die beantragte Aufnahme in ein städtebauliches Erneuerungsprogramm erfolgt, wird der Gemeinderat hierüber informiert. Bis dahin werden auch die für das Gebiet geltenden Förder- richtlinien zur Förderung der privaten Modernisierungs-/Ordnungsmaßnahmen präzisiert und zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Ausschreibung und Beauftragung der Begleitung des Bürgerdialogs zur Konkretisierung der Maßnahmen und Projekte soll erst nach Bewilligung von Städtebaufördermitteln erfolgen. Eine erste Sanierungsauftaktveranstaltung ist für Herbst 2018 geplant. Anlage 1 – Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost, Endbericht (Stand: September 2017) Anlage 2 – Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt Ost“ Anlage 3 – Abgrenzung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Innenstadt Ost“ Anlage 4 – Kosten- und Finanzierungsübersicht Anlage 5 – Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht „Östliche Kaiserstraße“ Anlage 6 – Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht „Südliches Innenstadt- quartier Kreuzstraße“ Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Planungsausschuss und im Hauptausschuss 1. Den Sanierungszielen sowie dem Neuordnungs- und Maßnahmenkonzept wird zuge- stimmt. 2. Der Gemeinderat beschließt mit der in der Anlage beigefügten Satzung formell das Sa- nierungsgebiet „Innenstadt Ost“ nach dem umfassenden Verfahren unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB (Erhe- bung Ausgleichsbetrag, Kaufpreisprüfung). Die Vorschriften des § 145 BauGB über ge- nehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden ohne Einschrän- kung Anwendung. 3. Der Gemeinderat beschließt den Sanierungszeitraum zunächst bis 31. Dezember 2030 zu befristen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung öffentlich bekannt zu ma- chen und den Sanierungsvermerk im Grundbuch einzutragen. 5. Der Gemeinderat beschließt die Satzungen über die besonderen Vorkaufsrechte „Östli- che Kaiserstraße“ und „Südliches Innenstadtquartier Kreuzstraße“ aufzuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufhebung der Satzungen nach In- Kraft-Treten der Sanierungssatzung „Innenstadt Ost“ öffentlich bekannt zu geben. 6. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, eine Eigenfinanzierungserklärung gegen- über dem Fördermittelgeber in Höhe der nicht durch einen Zuschuss gedeckten Finan- zierungskosten abzugeben.

  • Abstimmungsergebnis_TOP 3
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 3
    Extrahierter Text

    Niederschrift 48. Plenarsitzung Gemeinderat 20. März 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 3 der Tagesordnung: Satzungsbeschluss Sanierungsgebiet Innenstadt-Ost Vorlage: 2017/0811 Beschluss: 1. Den Sanierungszielen sowie dem Neuordnungs- und Maßnahmenkonzept wird zuge- stimmt. 2. Der Gemeinderat beschließt mit der in der Anlage beigefügten Satzung formell das Sanierungsgebiet „Innenstadt Ost“ nach dem umfassenden Verfahren unter Anwen- dung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB (Erhebung Ausgleichsbetrag, Kaufpreisprüfung). Die Vorschriften des § 145 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden ohne Einschränkung Anwendung. 3. Der Gemeinderat beschließt den Sanierungszeitraum zunächst bis 31. Dezember 2030 zu befristen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung öffentlich bekannt zu ma- chen und den Sanierungsvermerk im Grundbuch einzutragen. 5. Der Gemeinderat beschließt die Satzungen über die besonderen Vorkaufsrechte „Östli- che Kaiserstraße“ und „Südliches Innenstadtquartier Kreuzstraße“ aufzuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufhebung der Satzungen nach In-Kraft-Treten der Sanierungssatzung „Innenstadt Ost“ öffentlich bekannt zu geben 6. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, eine Eigenfinanzierungserklärung ge- genüber dem Fördermittelgeber in Höhe der nicht durch einen Zuschuss gedeckten Fi- nanzierungskosten abzugeben. Abstimmungsergebnis: Bei 38 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt – 2 – Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss und im Hauptausschuss. Stadtrat Cramer (KULT): Im Gebiet Innenstadt-Ost bestehen städtebauliche Missstände. Der Untersuchungsraum umfasste folgenden Bereich: Ab östlich Marktplatz und Karl- Friedrich-Straße bis zur Waldhornstraße, südlich Zirkel bis Nordkante Kriegsstraße bzw. Kapellenstraße. Diese Abgrenzung hat für unsere Fraktion Sinn gemacht. Denn dieser Be- reich zeichnet sich durch viele ähnliche Problemlagen aus, z. B. die dichte Überbauung und die Mängel an Freiflächen oder das von West nach Ost sinkende Einzelhandelsniveau. Die Menschen dort bzw. die Besucher betrachten das als zwei Quartiere: östlich und westlich der Fritz-Erler-Straße als ehemaliges Dörfle der Arbeiter und das erweiterte bürgerliche Viertel mit dem Quartier Lidell als Kernzone. Aber in den vergangenen Monaten wurde das Sanierungsgebiet neu abgegrenzt, von vie- len, auch in der Öffentlichkeit, unbemerkt. Mit dem eben beschriebenen Untersuchungs- raum hat diese Abgrenzung nur noch in Teilen zu tun. Das macht für uns keinen Sinn. Das stimmt auch mit den Sanierungszielen wenig bis gar nicht überein. Für uns stellen sich einige Fragen. Warum wird das eine Gebäude im Nordwesten des Marktplatzes westlich der zentralen Achse, also vis-à-vis des sogenannten Lederergebäu- des, anstelle der ehemaligen Volkswohnung mit einbezogen? Gründe dafür werden in der Verwaltungsvorlage nicht genannt. Warum wurde der Kern des Quartiers Lidell, nämlich der Lidellplatz selbst, angrenzende Berufsschulen, die Neubauten links und rechts der Fritz- Erler-Straße herausgenommen? Der Lidellplatz selbst ist keineswegs perfekt. Auch da lie- ßen sich Sanierungsmittel gut verwenden. Die privaten Freiflächen im Innern der Neubau- blöcke könnten bei entsprechender öffentlicher Widmung einen Grünbereich liefern, den wir in den extrem dicht bebauten Straßenblöcken aus dem 19. Jahrhundert wahrscheinlich nie oder nur sehr langsam hinbekommen. Am Marktplatz werden die knappen Sanie- rungsmittel ebenfalls falsch eingesetzt. Mit der Herausnahme des Kernbereichs rund um den Lidellplatz berauben wir uns flexibler Lösungen. Die neue Südkante ist für uns nicht nachvollziehbar, wirkt im Gegensatz zu der früheren Straßenkante aus der Untersuchung beliebig. Daher wird meine Fraktion, wird die KULT-Fraktion den Satzungsbeschluss ablehnen. Nicht wegen der Ziele des Sanierungsgebietes, sondern weil an mehreren Stellen das Projekt im Vergleich zu Mitte 2017 verschlechtert wurde. Wir von KULT müssen die Aufstellung daher als noch nicht abgeschlossen betrachten. Für einen Satzungsbeschluss ist es zu früh. Wir hoffen, dass die Abgrenzung neu diskutiert wird, innerhalb des Gemeinderates wie auch in der Öffentlichkeit. Dann können wir auch wieder zustimmen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Auch wir von der AfD haben bereits in den Ausschuss- Sitzungen jedes Mal gesagt, dass wir der Meinung sind, dass dieser Satzungsbeschluss zu früh kommt. Wir haben darauf hingewiesen, dass wir schon einige Sanierungsgebiete in Arbeit haben und dass wir der Meinung sind, dass es insgesamt zu viel wird für die Verwal- tung vom Arbeitsaufwand und auch vom finanziellen Aufwand her. Deswegen werden auch wir bei diesem Tagesordnungspunkt dagegen stimmen. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Über diese Diskussion bin ich etwas verwundert. Ich habe wohl auch kritisiert, dass der Beschlussvorlage dieser Plan nicht beigefügt war. Aber das – 3 – war jetzt kein grundlegendes Problem, sondern vor allem ein formelles. Die Umschließung des Sanierungsgebietes ist das Eine, ob nun der Lidellplatz, der vor nicht allzu langer Zeit schon einmal planerisch in der Hand war, jetzt hier wieder miteinbezogen werden soll. Das andere ist, ich halte es durchaus für völlig richtig, wie hier die Verwaltung die Grenzen ge- zogen hat. Aber vergessen wir bei dieser relativ kleinsichtigen Betrachtungsweise nicht das große Ziel dieses Sanierungsgebietes, das wir heute beschließen wollen. Denn wir wollen natürlich langfristig einerseits Zuschüsse sichern, die wir dringend brauchen, um hier tätig werden zu können, wiewohl wir über alle Detailfragen, Detailprojekte dann in diesem Ge- biet auch gesondert beraten und abschließen werden. Aber das Wichtigste ist, dass wir in diesen Problembereichen ein gewisses planungsrechtliches Sicherungskonzept haben, mit dem wir dann auch ungeliebten, ungewollten Entwicklungen nach dem Bundesbaugesetz Einhalt gebieten können. Deshalb findet der Satzungsvorschlag unsere ungeteilte Zustim- mung. Stadtrat Zeh (SPD): Ich kann mich den Worten des Kollegen Pfannkuch durchaus an- schließen. Das Gesamtgebiet ist sehr unterschiedlich strukturiert. Das hat Herr Cramer rich- tig erkannt. Einen Erneuerungsbedarf im klassischen Sanierungsgebiet sehen wir bei den Neubauten, die ausgenommen wurden, derzeit nicht. Wir haben sehr viele Probleme, sehr viele unterschiedliche Möglichkeiten. Der Projektumfang ist beigelegt und sehr groß. Wich- tig sind die weiteren Instrumente, die das Sanierungsgebiet bietet. Das ehemalige Dörfle war eines der ersten Sanierungsgebiete, die wir hatten. Da wurde auch schon viel umfas- send gemacht. Von daher, gerade auch um solche Themen wie Verkäufe innerhalb des Gebietes festlegen zu können, stimmen wir dieser Abgrenzung des Sanierungsgebietes heute zu. Stadträtin Dr. Leidig (GRÜNE): Die Sanierung der Innenstadt-Ost ist eine sehr wichtige Aufgabe für diese Stadt. Sie sollte so zügig wie möglich angegangen werden. Wir räumen ihr auch eine große Priorität ein, weil letzten Endes – das haben wir hier auch schon mehrmals geäußert – die ganzen Kosten, die in die Kombilösung fließen, nur dann einen Nutzen mit sich tragen, wenn wir die Innenstadt in einer Weise entwickeln, dass eine hohe Aufenthaltsqualität und Nutzungsqualität daraus resultiert. Die Fragen der KULT-Fraktion kann ich dennoch nachvollziehen, denn die grundlegende politische Idee, die die Verwaltung damit verfolgt, die Grenzen zu ändern, hat sich mir auch nicht erschlossen, weil es nicht sehr ausführlich diskutiert sondern nur ganz kurz als mögliche Option dargestellt wurde. Insofern kann ich es gut verstehen. Sie haben vorhin geäußert, man muss als Gemeinderat nicht alles verstehen. Aber dennoch ist es so, wenn es um politische Ziele geht und wenn es darum geht, dass Mittel begrenzt sind und nur bestimmte Dinge angegangen werden können und andere nicht, dann hätte es uns durch- aus interessiert, warum z. B. die Hineinnahme dieses einen Gebietes in der Kaiserstraße angestrebt wird und warum andere Dinge als nicht so wichtig angesehen werden, wie z. B. der Lidellplatz. Wir werden heute zustimmen, aber wir würden doch darum bitten, dass uns in einem Pla- nungsausschuss noch einmal etwas ausführlicher dargelegt wird, welche Bedeutung die veränderte Gebietsgrenze hat, und dass wir zumindest im Nachhinein nachvollziehen kön- nen, ob wir die gleichen Ziele damit verfolgen wie die Verwaltung. – 4 – Stadtrat Hock (FDP): Meiner Fraktion war die Innenstadt-Ost schon vor längerer Zeit ei- nen Antrag wert, weil wir gesehen haben, was wir in diesem Bereich unserer Stadt alles auffrischen und neu machen, Kombilösung etc. Wir haben damals den Antrag einer Markthalle in diesem Bereich gestellt. Dieser Antrag hat damals auch den Zweck gehabt, dort endlich weiterzukommen. Wenn man mit offenen Augen in diesem Gebiet unterwegs ist, dann sieht man, dass wir dort einen großen Nachholbedarf haben. Jetzt wird der Sat- zungsbeschluss für das Sanierungsgebiet aufgestellt. Meine Fraktion wird diesem heute gerne zustimmen, weil wir, wie gesagt, schon längere Zeit sehen, dass wir dort größten Handlungsbedarf haben. Deshalb kann ich den Vorrednern und Frau Dr. Leidig nur zu- stimmen. Die Priorität müssen wir heute setzen. Ich weiß in Rücksprache mit Kollegen, im Planungsausschuss wurde das offen und klar diskutiert und auch dargelegt. Deshalb er- schließt es sich mir heute nicht ganz, wieso man jetzt diese Fragen stellt. Aber vielleicht kann nachher der Herr Bürgermeister noch etwas dazu sagen. Wir von der FDP-Fraktion werden heute diesem Satzungsbeschluss gerne und offen zustimmen. Denn es ist wichtig, dass wir jetzt dort einen Punkt machen und weiterkommen. Stadtrat Wenzel (FW): Kollege Hock sagte es: Wann, wenn nicht jetzt? Ich denke, der Zeitpunkt der Abstimmung ist richtig, wenn man die Zeitschiene der Fertigstellung der Kombilösung, die Zeitschiene der Entwicklung der Kaiserstraße-Ost sieht. Wenn wir sehen, dass das Sanierungsgebiet Altes Dörfle eines der ersten war und wenn man die Entwick- lung der Kreuzstraße betrachtet, denke ich, dass wir gar nicht zögern müssen. Wir haben in den Ausschüssen die Probleme erkannt, die Vorgehensweise besprochen. Ich denke, es ist auch der richtige Zeitpunkt, heute dem zuzustimmen. Der Vorsitzende: Lassen Sie mich zu ein paar Punkten noch etwas sagen. Mir ist ganz wichtig, dieses Sanierungsgebiet Innenstadt-Ost wäre auch ohne die Kombilösung drin- gend nötig. Denn die Kombilösung ist noch nicht umgesetzt und wir haben trotzdem schon vor Beginn der Kombilösungsbaustelle erhebliche Veränderungen in dem Gebiet, denen wir dringend begegnen müssen. Ich sage es aus meiner Sicht ganz wertend: Für mich ist das nach dem Rintheimer Feld fast die wichtigste Sanierungsgebietsmaßnahme, die wir jetzt neu einleiten. Natürlich ist Knielingen für Knielingen wichtig und Aue für Aue, aber wenn ich die städtische Bedeutung betrachte, dann hat dieses Sanierungsgebiet hier aus meiner Sicht fast Vorrang vor allen anderen Diskussion. Wir haben jetzt schon zweimal erlebt, dass wir uns hier einen abgebrochen haben, ein mögliches Vorkaufsrecht umzuset- zen, um selber eingreifen zu können, auch in die Struktur dieser Bebauung, die außeror- dentlich schwierig ist. Wir haben es, weil wir die Satzung noch nicht hatten, quasi mit an- gezogener Handbremse tun können. Insofern wäre es aus meiner Sicht unverantwortlich, dieses Thema Satzungsbeschluss noch weiter auf die lange Bank zu schieben. Das muss jetzt kommen, so schnell es geht. Ich bin auch sehr froh, dass das jetzt möglich ist, obwohl wir den Sanierungszuschlag vom Land noch nicht haben, also sich an der Stelle nichts blo- ckiert, sondern wir schon einmal diese Regularium ergreifen können. Der zweite Punkt, der hier angesprochen wurde, war die nicht ausreichende Diskussion über den veränderten Zuschnitt. Da würde ich Sie doch alle noch einmal bitten, sich mit der Protokolllage auseinanderzusetzen. Der Herr Bürgermeister wird gleich noch etwas da- zu sagen. Wir haben auch im Hauptausschuss schon darauf hingewiesen. Ich bin schon etwas verärgert, wenn Kolleginnen und Kollegen entweder in den Fachausschüssen etwas nicht mitbekommen haben oder sich vielleicht auch nicht mehr erinnern können und jetzt so tun, als sei das ein Problem der gesamtstädtischen Verwaltung und ihrer Beratungsfol- – 5 – ge. Diesen Eindruck möchte ich hier ausdrücklich von uns abweisen. An welcher Stelle mit welchen Beteiligten – soweit wir das aus nichtöffentlicher Sitzung hier überhaupt bekannt geben dürfen – schon darüber diskutiert wurde, wird jetzt Herr Bürgermeister Obert erläu- tern. Bürgermeister Obert: Zunächst darf ich festhalten, dass Sie, der Gemeinderat, vor einem halben Jahr, am 26. September 2017, den Umriss dieses Sanierungsgebiets bereits be- schlossen haben. Das war Gegenstand der Anlage zu der damaligen Vorlage. Sie haben aber darüber auch schon diskutiert im Planungsausschuss im Juli 2017. Da hat unter ande- rem die KULT-Fraktion die Ausweitung des Gebietes ausdrücklich begrüßt. Es ist nichts Un- gewöhnliches, dass die Untersuchungen, die man vorher macht – das ist der schwarz Um- riss (des Planes) - in der Regel nicht identisch sind mit dem späteren Sanierungsziel. Das sind die vorbereitenden Untersuchungen. Die gehen wesentlich größer und grober über ein Gebiet. Das ist der schwarze Teil. Das sind die vorbereitenden Untersuchungen gewesen. Dann haben wir Gespräche geführt mit dem Land in Stuttgart und auch mit dem Regie- rungspräsidium, die uns ausdrücklich die Ausweitung, also das, was jetzt rot über die schwarze Linie drüber geht am Marktplatz und an der Kapellenstraße, empfohlen haben. Das, was jetzt an roter Linie innerhalb des schwarzen Umrisses liegt, was also kleiner wird, haben wir erläutert, warum wir das herausgenommen haben. Ganz einfach, weil das die neuesten Teile sind in diesem ganzen Gebiet. Das sind Gebäude, die sind teilweise erst 30, 35 Jahre alt. Die passen natürlich nicht so sehr in ein Sanierungsgebiet. Verkehrliche, stadt- räumliche Veränderungen sind auch nicht so stark anzunehmen, dass man das dann in ein Sanierungsgebiet hinein bekommt. Es ist durchaus beraten worden. Es ist begründet worden, warum wir das Sanierungsgebiet anders festlegen, als das Gebiet der vorbereitenden Untersuchung. Es ist diskutiert und schriftlich gezeigt worden sowohl im Planungsausschuss im Juli 2017 als auch als Anlage im Gemeinderatsbeschluss vor einem halben Jahr. Lediglich als es um den Satzungsbe- schluss ging am 08.03, müssen wir zugeben, dass es papierförmig als Anlage nicht dabei war. Aber es ist in der Powerpoint-Präsentation noch einmal dargelegt worden. Da sind wir so vertieft auch nicht hinein gegangen, weil es schon festgelegt war. Das Einzige, um das wir Sie heute bitten, ist, diesen förmlichen Satzungsbeschluss zu machen. Den machen wir üblicherweise erst in kleineren Sanierungsgebieten, wenn wir den Förderzuschlag vom För- derungsgeber haben. Wir machen es hier in diesem großen Gebiet deshalb jetzt, um die entsprechenden Regelungen nach dem Baugesetzbuch auszulösen, die insbesondere eine Kaufpreisüberprüfung in anfälligen Kauffällen ermöglicht, um bestimmte Spekulationen zu vermeiden. Deswegen ist es im Baugesetzbuch genau so festgelegt. Das geht aber nur, wenn man eine förmliche Sanierungssatzung hat. Das ist auch förderunschädlich. Es ist keinesfalls so, dass wir nicht mehr in die Förderung hinein kommen, weil wir jetzt schon einen Satzungsbeschluss gemacht haben. Das dürfen wir tun. Üblicherweise machen wir es erst, wenn die Förderung da ist, weil wir sagen, vorher brauchen wir es nicht. In diesem speziellen Fall ziehen wir das aber vor aus den dargelegten Gründen. Stadtrat Cramer (KULT): Ich möchte noch einmal klarstellen, dass es richtig ist, dass die Sache im Planungsausschuss besprochen wurde. Aber es bleibt jeder Fraktion unbenom- men – da brauchen Sie gar nicht zu zucken, Herr Hock, so ist es -, wenn es dann in die fi- nale Abstimmung geht, noch einmal Dinge zu benennen, die in den letzten Monaten für uns wichtig waren. Von daher ist es jetzt nichts Ungewöhnliches. Da braucht man auch – 6 – nicht mit Zitaten kommen aus irgendwelchen Protokollen aus nichtöffentlichen Sitzungen. Der Punkt ist, Stand heute haben wir unsere Bedenken geäußert und unsere Fragen ge- stellt. Von daher werden wir, wie angekündigt, heute nicht zustimmen können. Der Vorsitzende: Herr Stadtrat Cramer, das ist alles völlig korrekt. Natürlich entscheiden Sie heute aus Ihren heutigen Überlegungen. Wogegen ich mich aber verwahre, ist, dass diese Fragen vorher nicht ausreichend in der Vorberatung geklärt wurden. Wenn derselbe Stadtrat, der damals diese Veränderung begrüßt hat, heute erklärt, dass er das so überra- schend findet, dass er das ablehnen muss, dann muss ich das von mir weisen. Es hat nie- mand überraschend wahrgenommen. Es ist ausreichend geprüft. Die Vorberatung soll ge- nau dem dienen, dass man diese Fragen dann versucht gemeinsam zu lösen. Mehr können wir an der Stelle auch nicht tun. Wir kommen damit zur Abstimmung. – Vielen Dank. Das ist eine große Mehrheit. Das stärkt uns noch einmal den Rücken, hier auch mit den entsprechenden Eigentümern und verschiedenen anderen Partner in diesem Sanierungsgebiet gemeinsame Lösungen zu fin- den. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 9. April 2018