Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße", Karlsruhe-Rintheim, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

Vorlage: 2017/0810
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.12.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Hagsfeld, Neureut, Rintheim, Waldstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.03.2018

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • BPlan Konrad-Zuse-Straße Bildungshaus_gesamt
    Extrahierter Text

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Karlsruhe-Rintheim Fassung vom 28.08.2017 Vorhabenträger: element-i Bildungshaus Technido gGmbH Wankelstraße 1 70563 Stuttgart Tel 0711 – 656960-10 Fax 0711 – 656960-98 info@konzept-e.de Planverfasser: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Vorhaben- und Erschließungsplan pp a|s Plus+ Bauplanung GmbH pesch partner architekten stadtplaner GmbH Freie Architekten Mörikestraße 1 Goethestraße 44 / PF 107 70178 Stuttgart 72654 Neckartenzlingen Tel 0711 – 2200763-10 Tel 07127 – 92070 Fax 0711 – 2200763-90 Fax 07127 – 920790 pps@pesch-partner.de info@plus-bauplanung.de Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 2 INHALTSVERZEICHNIS A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch 6 1 Aufgabe und Notwendigkeit 6 2 Bauleitplanung 7 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung 7 2.2 Verbindliche Bauleitplanung 7 3 Bestandsaufnahme 8 3.1 Räumlicher Geltungsbereich 8 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz 8 3.2.1 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit 8 3.2.2 Artenschutz 9 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung 10 3.4 Eigentumsverhältnisse 11 3.5 Belastungen 11 3.5.1 Altlasten 11 4 Planungskonzept 11 4.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen 12 4.2 Art der baulichen Nutzung 12 4.2.1 Sondergebiet 13 4.2.2 Private Grünfläche 13 4.3 Maẞ der baulichen Nutzung 14 4.4 Stellplätze und Nebenanlagen 14 4.5 Erschließung 15 4.5.1 ÖPNV 15 4.5.2 Motorisierter Individualverkehr 15 4.5.3 Fuß- und Fahrradverkehr 16 4.5.4 Ruhender Verkehr 16 4.5.5 Ver- und Entsorgung 17 4.5.6 Klima- und Energiekonzept 18 4.6 Gestaltung 20 4.6.1 Fassaden 20 4.6.2 Dächer 21 4.6.3 Werbeanlagen 21 4.6.4 Unbebaute Flächen, Einfriedungen, Abfallbehälterstellplätze 21 4.7 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 22 4.7.1 Grünplanung, Pflanzungen 22 4.7.2 Eingriff in Natur und Landschaft 24 4.7.3 Bilanzierung des Eingriffs – Planinterne Ausgleichsmaßnahmen 26 Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 3 4.7.4 Maßnahmen für den Artenschutz 28 4.7.5 Ökologische Baubegleitung und Monitoring 30 4.8 Belastungen 31 4.8.1 Schallschutz 31 4.8.2 Belüftung von Schlafräumen 31 5 Umweltbericht 32 6 Sozialverträglichkeit 33 7 Statistik 33 7.1 Flächenbilanz 33 7.2 Geplante Bebauung 33 7.3 Bodenversiegelung 34 8 Kosten 34 9 Durchführung 34 10 Übersicht der erstellten Gutachten 34 B. Hinweise 35 1 Versorgung und Entsorgung 35 2 Entwässerung 35 3 Niederschlagswasser 35 4 Wasserschutzgebiet 36 5 Archäologische Funde, Kleindenkmale 37 6 Baumschutz 37 7 Gehölzfällarbeiten 37 8 Altlasten 38 9 Erdaushub / Auffüllungen 38 10 Private Leitungen 38 11 Barrierefreies Bauen 38 12 Erneuerbare Energien 39 13 Baum- und Strauchpflanzungen 39 14 Fassadenbegrünung 40 15 Flachdachbegrünung 40 16 Vogelfreundliche Außenfassaden 41 17 Stellplätze für Pkw und Abstellplätze für Fahrräder 41 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus textlichen und zeichnerischen Regelungen 42 I. Planungsrechtliche Festsetzungen 42 1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen 42 Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 4 2 Art der baulichen Nutzung 42 2.1 Sondergebiet Technologiepark mit der Zweckbestimmung Technologieorientiertes Gewerbe (§ 11 BauNVO) 42 3 Maß der baulichen Nutzung 43 3.1 Grundflächenzahl 43 3.2 Wandhöhen 43 4 Bauweise und Baugrenzen 44 4.1 Abweichende Bauweise 44 4.2 Baugrenzen 44 5 Tiefgaragen, Stellplätze und Grundstückszufahrten 44 6 Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 44 6.1 Begrünung Baugrundstück 44 6.2 Dachbegrünung 45 6.3 Private Grünfläche 45 6.4 Begrünung von Tiefgaragen 46 7 Auffüllung der Grundstücke 46 8 Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft 46 8.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 46 8.1.1 Minimierung der Bodenbelastung durch den Baubetrieb und dessen Folgen 46 8.1.2 Verwendung von insektenfreundlicher Außenbeleuchtung 46 8.2 Maßnahmen für den Artenschutz 47 8.3 Ökologische Baubegleitung und Monitoring 47 9 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte 48 10 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 48 10.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen 48 10.2 Passive Schallschutzmaßnahmen 48 10.3 Belüftung von Schlafräumen 50 II. Örtliche Bauvorschriften 51 1 Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 51 1.1 Dächer 51 1.2 Fassaden 51 2 Werbeanlagen 51 3 Unbebaute Flächen, Einfriedigungen, Abfallbehälterstandplätze 52 3.1 Vorzone 52 3.2 Unbebaute Flächen 52 3.3 Einfriedungen 52 Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 5 3.4 Abfallbehälterstandplätze 52 3.5 Stellplätze und Zufahrtswege 52 4 Niederspannungsfreileitungen 53 5 Niederschlagswasser 53 III. Sonstige Festsetzungen 53 IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung 54 Anlagen 55 1 Umweltbericht 55 2 Vorhaben- und Erschließungsplan 55 Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 6 A. BEGRÜNDUNG GEMÄß § 9 ABS. 8 BAUGESETZBUCH 1 Aufgabe und Notwendigkeit Vor circa 20 Jahren wurde für die Entwicklung des Technologiepark Karlsruhe (TPK) ein Rahmenplan erarbeitet und darauf aufbauend ein Bebauungsplan beschlossen. Bisher ist das Gelände jedoch nur zu circa 25 Prozent bebaut. Um den geänderten Rahmenbedingungen und Nutzeranforderungen Rechnung zu tragen und das Profil des TPK zu schärfen, hat die Stadt Karlsruhe die Studie „Technologiepark Karlsruhe Reload“ beauftragt. Das Ziel der Studie bestand darin, einen strategischen Rahmen für die Weiterentwicklung des Areals in den nächsten 15 bis 20 Jahren zu umreißen. Mit der Studie „Technologiepark Karlsruhe Reload“ wurde im Zeitraum November 2015 bis Juli 2016 ein Instrument geschaffen, welches die Zukunft des TPK als bedeutenden Standort für Firmen aus dem Hightech-Sektor sowie deren Dienstleister definiert. Im Rahmen eines Zukunftsworkshops wurden besondere Anforderungen für den TPK abgeleitet. U.a. der Bedarf an flexiblen Betreuungsangeboten und Ganztagesschulen am Standort des TPK, welche in die gesamtstädtische Planung eingebettet sind. Die große Nachfrage nach Betreuungsplätzen führt aktuell zu langen Wartezeiten. Das im Technologiepark bestehende element-i-Bildungshaus „Technido“ mit Kindertagesstätte und Grundschule soll daher um weitere Angebote erweitert werden. Dazu soll an der nordwestlichen, bisher unbebauten Ecke des Rahmenplan-Umgriffs eine Gemeinschaftsschule entstehen. Die Grundschule und Kindertagesstätte und ein Teil der Gemeinschaftsschule sollen im September 2019 eröffnet werden. In einem zweiten Bauabschnitt (Eröffnung voraussichtlich September 2023) soll die Gemeinschaftsschule um einen weiteren Baustein ergänzt werden. Die Option, beide Bauabschnitte in einem Zuge zu realisieren, wird vom Vorhabenträger angestrebt. Der Neubau soll Räumlichkeiten bieten, die die Umsetzung innovativer Pädagogik (unterschiedlich große Lerngruppen, Konferenzen usw.) ermöglichen. Zusätzlich sollen ein großer Schulhof und eine Mensa entstehen. Die Option, das Bauvorhaben in einem Zuge zu realisieren, wird vom Vorhabenträger angestrebt, momentan untersucht und bis zum Satzungsbeschluss festgelegt. In diesem Fall wird auch die Option geprüft, einen Teil der Räumlichkeiten temporär für die Dauer von bis zu 5 Jahren für andere gemeinnützige Bildungseinrichtungen zu vermieten, bis die Anzahl der Schülerinnen und Schüler die Räumlichkeiten des Bildungshauses voll ausfüllt. In Kooperation mit dem SSC Karlsruhe wird in unmittelbarer Nachbarschaft eine Dreifeld-Sporthalle entstehen, die nicht Bestandteil des Bebauungsplanes ist. Auf dem Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 7 Gelände des SSC im Traugott-Bender-Sportpark befinden sich schon heute Sportplätze, Turnhallen und ein Schwimmbad, die genutzt werden können. Ziel für beide Bausteine sind: - in der Kindertagesstätte: 120 Plätze, davon 60 Plätze 0-3 Jahre, 60 Plätze 3-6 Jahre, - in der Grundschule: 140 Plätze, - in der Gemeinschaftsschule: 280 Plätze und - in der gymnasialen Oberstufe: 80 Plätze. Auf Grundlage des Rahmenplans „Technologiepark Karlsruhe Reload“ plant die Stadt Karlsruhe die Änderung des Bebauungsplans 675a „Technologiepark“. Das Bebauungsplanverfahren für das Gesamtgebiet wird voraussichtlich 2,5 Jahre Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen. Um eine zeitnahe Umsetzung des Einzelvorhabens „Bildungshaus Technologiepark“ zu ermöglichen und das Vorhaben planungsrechtlich zu sichern, ist daher ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne von § 12 Abs. 2 BauGB erforderlich. Es wurde eine Mehrfachbeauftragung mit drei teilnehmenden Architekturbüros durchgeführt, die der städtebaulichen und architektonischen Qualitätssicherung des Vorhabens dient. Die Ergebnisse dienten als Grundlage für den Vorhaben- und Erschließungsplan. 2 Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (FNP NVK) aus dem Jahr 2010 als Sonderbaufläche mit der Nutzungsangabe „Forschung“ dargestellt. Da als Nutzungsart ein „Sondergebiet Technologiepark mit der Zweckbestimmung Technologieorientiertes Gewerbe“ festgesetzt wird, ist die Planung aus dem FNP entwickelt. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Im Plangebiet gilt derzeit der Bebauungsplan Nr. 675a „Technologiepark“ vom 28.09.1990 (zuletzt geändert am 25.08.1992). Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans wird dieser Plan aufgehoben. Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 8 3 Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet befindet sich an der nordwestlichen Ecke des Rahmenplan-Umgriffs „Technologiepark Karlsruhe Reload“ und liegt westlich der Konrad-Zuse-Straße. Das Plangebiet beinhaltet die folgenden derzeitigen Flurstücke in der Gemarkung Karlsruhe: 71754 (teilweise), 71769 (teilweise), 71770 (größtenteils), 71868 (teilweise), 71869 (größtenteils), 71875 (größtenteils), 71894 (teilweise). Der Umgriff weist eine Größe von insgesamt ca. 6.850 m² auf. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebiets ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Für das Plangebiet wurde ein Umweltbericht erarbeitet (Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe, Juli 2017), welcher als Anlage 1 beigefügt ist. 3.2.1 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit Das Gebiet liegt im Bereich der Niederterrasse des Rheins. Den geologischen Untergrund bilden quartäre Kiese und Sande. Vorherrschender Bodentyp ist tief entwickelte Braunerde, ganz im Süden auch podsolige Braunerde. Die tiefgründigen Böden sind schwach sauer bis sauer. Der hohe Sandanteil bedingt eine hohe Wasserdurchlässigkeit und eine geringe Feldkapazität. Aufgrund des hohen Sandanteils und der Tiefgründigkeit weist der Ausgangsboden im Planungsgebiet eine sehr hohe Wasserdurchlässigkeit und eine sehr geringe Wasserspeicherkapazität auf. Daraus und aus dem hohen Grundwasserflurabstand resultieren eine sehr hohe Bewertung der Bodenfunktion „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ (Bewertungsklasse 4) und eine geringe Bewertung der Bodenfunktion „Filter und Puffer für Schadstoffe“ (Bewertungsklasse 1). Die Funktion „Natürliche Bodenfruchtbarkeit“ ist von geringer bis mittlerer Bedeutung. Das Relief im Planungsgebiet ist durch Materialumlagerungen und Nutzungen anthropogen überprägt. Insbesondere im Süden und Südwesten, wo als Ausgangsboden podsolige Braunerde verzeichnet ist, befinden sich im Gehölzbestand zahlreiche kleinräumige Aufschüttungen und Abgrabungen. Nach Auskunft der Stadt Karlsruhe (Umwelt- und Arbeitsschutz) wurde im Bereich des Technologieparks lokal immer wieder Sand abgebaut. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies auch im Bereich des Plangebiets stattgefunden hat und die Gruben mit anthropogenem Material wieder verfüllt wurden. Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 9 Der höchste bisher betrachtete Grundwasserspiegel innerhalb des Planungsgebiets lag bei 110,8 m ü. NHN. Die Grundwasserfließrichtung erfolgt von Südost nach Nordwest. 3.2.2 Artenschutz Für das Plangebiet wurde ein artenschutzrechtliches Gutachten erarbeitet (Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe, August 2017). Das Gutachten kommt zusammenfassend zu folgendem Ergebnis: Geeigneter Lebensraum für Reptilien, insbesondere der streng geschützten Zauneidechse (Lacerta agilis) sind die besonnten Randbereiche der Gehölzbestände. Bei den Geländebegehungen wurden bei geeigneter Witterung zahlreiche Zauneidechsen im Planungsgebiet und in der näheren Umgebung festgestellt, insbesondere am Ostrand des Feldgehölzes, welcher zugleich auch die Grenze des Planungsgebiets darstellt. Es ist davon auszugehen, dass es sich um eine stabile Population handelt, deren Lebensraum sich weit in die Kleingartenanlage und in die offene Brachfläche im Osten erstreckt. Im Kontext des Lebensraums der gesamten lokalen Population wird den Lebensräumen im Planungsgebiet jedoch nur eine untergeordnete Bedeutung beigemessen. Im Gebiet und der unmittelbaren Umgebung befinden sich keine natürlichen Gewässer, die Amphibien als Laichgewässer dienen können. Allenfalls denkbar sind kleine naturferne Stillgewässer in den Kleingärten westlich des Planungsgebiets. Demnach kann die Nutzung des Feldgehölzes im Planungsgebiet als Winterversteck nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Aufgrund der vorhandenen Habitatausstattung der Umgebung mit zahlreichen Gehölzbeständen und dem nahegelegenen Hardtwald ist eine Nutzung als Winterquartier jedoch wenig wahrscheinlich. Für Fledermäuse sind die Randbereiche der Gehölzbestände von Bedeutung. Sie dienen als Leit-linien für nächtliche Flugrouten sowie als Nahrungshabitat. Rindenstrukturen, wie beispielsweise an den Robinien und der ausladenden Stiel- Eiche, können als Sommerquartiere für Einzeltiere dienen. Baumhöhlen wurden im überwiegend jungen Gehölzbestand nicht festgestellt. Daher wird dem Gebiet kein Potential für Fortpflanzungsstätten beigemessen. Aufgrund der umliegenden Strukturen mit vergleichbaren Gehölzbeständen und zahlreichen Randstrukturen ist nicht davon auszugehen, dass es sich um ein essentielles Nahrungs- und Ruhehabitat für Fledermäuse handelt. Der überwiegend junge Gehölzbestand weist keine Spuren von einer Besiedelung durch Holzkäfer auf. Die Eichen im Gebiet sind sehr jung, bis auf die ausladende Stiel- Eiche im Norden. Spuren von Larven des Heldbocks (Cerambyx cerdo) wurden nicht festgestellt. Das Gebiet dient als Lebensstätte für typische und häufige Vogelarten des Siedlungsbereichs wie beispielsweise Amsel (Turdus merula), Star (Sturnus vulgaris) oder Kohlmeise (Parus major). In dem großräumigen Feldgehölz mit angrenzenden Hecken existieren zahlreiche Nistmöglichkeiten für baumbrütende Arten. Zudem bieten Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 10 dicht geschlossene Hecken und Gestrüpp Nistmöglichkeiten für weit verbreitete heckenbrütende Vogelarten, wie beispielsweise Nachtigall (Luscinia megarhynchos), Dorn- und Mönchsgrasmücke (Sylvia communis, Sylvia atricapilla). Diese Arten wurden u. a. bei den Geländebegehungen festgestellt. Insgesamt konnten 23 Vogelarten beobachtet werden. Davon brüten zwei Arten nachweislich im Gebiet (Amsel, Mönchsgrasmücke), für 12 Arten besteht ein Brutverdacht (Tabelle 2). Bei den übrigen neun Vogelarten handelt es sich um Nahrungsgäste oder Durchzügler. Etwa die Hälfte aller im Untersuchungsgebiet vorgefundenen Arten ist in Baden-Württemberg ungefährdet. Von den 14 Arten mit Brutnachweis (BN) oder Brutverdacht (BV) werden fünf in der Vorwarnliste der Roten Liste Baden-Württembergs (BAUER & al. 2016) geführt (Gartenrotschwanz, Dorngrasmücke, Girlitz, Haussperling, Star). Ebenfalls in der Vorwarnliste geführt werden Fitis, Mauersegler und Wacholderdrossel, die jedoch nur als Durchzügler oder Nahrungsgäste im Gebiet beobachtet wurden. Aktuell liegen die Reviere von Haussperling, Star, Dorngrasmücke und Girlitz am Rand oder außerhalb des Untersuchungsgebiets, das Revier eines Gartenrotschwanzes befindet sich innerhalb des Untersuchungsgebiets. Das Ausbleiben von am Boden brütenden Vogelarten, wie Fitis oder Goldammer liegt vermutlich an der intensiven Nutzung des Gebiets zur Naherholung, verbunden mit freilaufenden Hunden, sowie an dem Vorkommen von Wildschweinen (angezeigt durch aufgewühlten Boden im Feldgehölz). Dies kann zu einer hohen Störungsintensität führen, die eine Brut von vornherein verhindert oder aber zum Verlassen des Nestes führt. Das Dornengestrüpp im Gebiet mit dem geringen Anteil an Bäumen und Überhältern stellt ein potentielles Habitat für den Neuntöter dar. Dieser konnte während der Untersuchungen jedoch nicht festgestellt werden. Ein Grund für das Ausbleiben einer Brut des Neuntöters als Vogel der halboffenen Landschaften kann ebenfalls in Störung begründet sein. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Das Plangebiet ist bisher nicht bebaut und nicht verkehrlich erschlossen. Nördlich schließen landwirtschaftliche Flächen sowie Sportanlagen und Wald an das Plangebiet an. Im Westen liegen jenseits der Hagsfelder Allee Schrebergärten. Im Süden und Osten soll zukünftig Bebauung anschließen. In der Konrad-Zuse-Straße liegt ein Mischwasserkanal DN 500, welcher im Zuge des Straßenbaus bis zur nördlichen Plangebietsgrenze verlängert werden soll. Im südlichen Bereich des Plangebiets liegt ein Mischwasserkanal DN 300, welcher für den späteren Anschluss der südlich an das Plangebiet angrenzenden Baugrundstücke mit einem Leitungsrecht zugunsten der örtlichen Ver- und Entsorgungsbetriebe gesichert werden soll. Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 11 3.4 Eigentumsverhältnisse Eigentümerin der Grundstücksflächen ist die Stadt Karlsruhe. Diese beabsichtigt, das Baugrundstück an den Vorhabenträger zu verkaufen. Die Grünfläche bleibt in städtischem Besitz und wird vom Vorhabenträger langfristig gepachtet (private Grünfläche „Spiel- und Erholungsgrün und Artenschutz“). 3.5 Belastungen Für das Plangebiet wurde ein Umweltbericht erarbeitet (Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe, August 2017), welcher als Anlage 1 beigefügt ist. 3.5.1 Altlasten Der überplante Bereich ist derzeit nicht im Bodenschutz- und Altlastenkataster der Stadt Karlsruhe erfasst. Im bestehenden Bebauungsplan „Technologiepark Karlsruhe- Vogelsand“ sind Alt-ablagerungen lediglich für den Süden des Technologieparks bekannt und untersucht. Nach Auskunft der Stadt Karlsruhe (Umwelt- und Arbeitsschutz) sind aus Schürfen auf den heutigen Flurstücken 71769 und 71894 anthropogene Auffüllungen und Bodenverunreinigungen bekannt. Diese liegen jedoch außerhalb des Planungsgebiets. Aus dem hier betrachteten Planungsgebiet sind keine Altlasten oder Bodenverunreinigungen bekannt, für die aktueller Handlungsbedarf besteht. Im Rahmen der Baumaßnahme ist anfallendes Aushubmaterial deshalb abfallrechtlich zu untersuchen. 4 Planungskonzept Der Neubau des Bildungshauses sieht Räumlichkeiten für eine Kindertagesstätte, eine Grundschule sowie eine Gemeinschaftsschule vor. Im ersten Bauabschnitt soll der nördliche Teil des Gebäudes realisiert werden, welcher die Kindertagesstätte und Grundschule sowie einen Teil der Gemeinschaftsschule umfasst. Die Kindertagesstätte und Grundschule verfügt über rund 2.700 m² BGF auf vier Geschossen. In der Grundschule sollen 140 Plätze untergebracht werden. Die ergänzende Kindertagesstätte für 120 Kinder soll in zwei Einheiten aufgeteilt sein und mit Gemeinschafts- und Außenbereichen ergänzt werden. Südlich der Kita und Grundschule schließt die Gemeinschaftsschule mit insgesamt ca. 7.300 m² BGF an. Die Gemeinschaftsschule soll langfristig inklusive der gymnasialen Oberstufe 380 Plätze bieten. Da die Gemeinschaftsschule sukzessive aufgebaut werden soll, werden im ersten Bauabschnitt die Gemeinschaftsbereiche, Fachräume und zwei sog. Lernhäuser gebaut. Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 12 In einem zweiten Bauabschnitt wird das Bildungshaus im Süden um weitere Räumlichkeiten für die Gemeinschaftsschule ergänzt. In der Gemeinschaftsschule sollen fünf sog. Lernhäuser, spezialisierte Lern- und Unterrichtsbereiche, Gemeinschaftsbereiche sowie Personal-, Team- und Beratungsräume untergebracht werden, die mit Außenflächen ergänzt werden. Die Option, beide Bauabschnitte in einem Zuge zu realisieren, wird vom Vorhabenträger angestrebt. Die Neubauten sollen Räumlichkeiten bieten, die die Umsetzung innovativer Pädagogik (unterschiedlich große Lerngruppen, Konferenzen usw.) ermöglichen. Zusätzlich sollen ein großer Schulhof und eine Mensa entstehen. 4.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen In Anwendung von § 9 (2) BauGB sind nur solche baulichen und sonstigen Nutzungen zulässig, die sich im Rahmen der planungsrechtlichen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bewegen und zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag auf Basis des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) verpflichtet. Der VEP (siehe Anlage) wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Das mögliche Nutzungsspektrum wird im vorhabenbezogenen Bebauungsplan nochmals bauplanungsrechtlich festgesetzt. Die für das anstehende Bauvorhaben vorgesehene Nutzung (Schule, Kinderbetreuung) wird gem. § 12 Abs. 3 a BauGB im Durchführungsvertrag konkret geregelt. 4.2 Art der baulichen Nutzung Der Technologiepark stellt innerhalb der Stadt Karlsruhe die größte Ansiedlungsfläche für technologieorientierte Unternehmen dar und ist ein bedeutender Standort für Firmen aus dem Hightech-Sektor sowie deren Dienstleister. Der Technologiepark bietet aufgrund der räumlichen Lage besondere Vorteile zur Vernetzung mit Universität und sonstigen Forschungseinrichtungen. Unter den Nutzern besteht eine große Nachfrage nach einem verbesserten Nutzungsangebot innerhalb des Technologieparks, insbesondere im Hinblick auf die Förderung von Urbanität und einer Nutzung des Technologieparks außerhalb der Arbeitszeiten (abends und am Wochenende). Es besteht insbesondere die Nachfrage nach gastronomischen Angeboten, Hotel, Boarding House, Konferenz-/ Seminarräumen, Nahversorgungsangeboten und Servicediensten wie Apotheke, Poststelle, Paketstation. Im Hinblick auf eine Attraktivitätssteigerung des TPK und die Bedienung der Nutzerbedürfnisse, werden die Art der baulichen Nutzung und die dazugehörigen Zulässigkeiten neugeordnet, sodass ein vielfältiges Nutzungsangebot ermöglicht wird. Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 13 Zudem sollten belebende Nutzungen räumlich konzentriert werden, um die gewünschte Urbanität zu fördern und Beliebigkeit zu verhindern. Einen der Bausteine des neuen Nutzungsangebotes stellt das Bildungshaus mit Kindertagesstätte, Grundschule und Gemeinschaftsschule dar. 4.2.1 Sondergebiet Der östliche Teil des Plangebiets wird als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung technologieorientiertes Gewerbe gemäß § 11 BauNVO festgesetzt. Das Gebiet dient vorwiegend der Unterbringung von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen und diesen zuarbeitenden Betrieben. In diesem sind vor allem folgende Nutzungen zulässig: - Forschungsinstitutionen, Technologiefirmen, - Entwicklungslabore, technologieorientiertes Gewerbe sowie diesen zuarbeitende Betriebe. Ausnahmsweise zulässig sind: - dem Gebiet dienende Nahversorgung, - Büro- und Verwaltungseinrichtungen, Dienstleistungen, - Schank- und Speisewirtschaften, - Anlagen für soziale Zwecke (wie Kinderbetreuung, Schule), - Anlagen für gesundheitliche und sportliche Zwecke, - Hotel, Konferenzräume, Boarding House, - Parkhäuser. Mit den allgemein gehaltenen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung soll eine dem Technologiepark entsprechende langfristige Weiterentwicklung der Fläche ermöglicht werden. Die Option, einen Teil der Räumlichkeiten temporär für die Dauer von rund 5 Jahren für andere gemeinnützige Bildungseinrichtungen zu vermieten, bis die Anzahl der Schülerinnen und Schüler die Räumlichkeiten des Bildungshauses voll ausfüllt, wird momentan vom Vorhabenträger in Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe geprüft. 4.2.2 Private Grünfläche Die westlich an das Baugrundstück angrenzenden Freiflächen werden als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spiel- und Erholungsgrün festgesetzt. Hier sind, mit Ausnahme eines Kleinspielfeldes, mit einer nutzbaren Fläche von max. 7 x 14 m und einer Gesamtfläche von max. 9 x 16 m einschließlich Zuwegung und sonstigen Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 14 Nebenflächen, und mit dem Nutzungszweck vereinbar hergestellte Fahrradstellplätze, keine baulichen Anlagen zulässig. 4.3 Maẞ der baulichen Nutzung Auf dem Baugrundstück mit ca. 5.230 m² Fläche wird das Bildungshaus als langgestreckter kompakter Baukörper mit einer überbauten Grundfläche von ca. 2.800 m² hergestellt. Die maximal zulässige Grundflächenzahl beträgt 0,6. Aufgrund der wasserdurchlässigen Ausführung der Beläge (Stellplätze, Wege, Schulhof) und der damit einhergehenden geringfügigen Auswirkungen der Versiegelung auf die natürlichen Funktionen des Bodens kann die Grundflächenzahl bis 0,9 überschritten werden. Das Bildungshaus wird mit einer Geschossigkeit von vier Vollgeschossen errichtet. Um eine effiziente Bodennutzung zu erreichen sowie um flexible und zeitgemäße Gebäude umsetzen zu können, wird die Basisgeschosshöhe im Technologiepark auf 4,50 m erhöht. Daraus lassen sich unter Einbeziehung von 0,5 m Flexibilitätsreserve eine maximal zulässige Wandhöhe des Hauptbaukörpers (ohne Staffelgeschoss) von 18,50 m (vier Geschosse) ableiten. Die Grundstücke sind aus entwässerungstechnischen Gründen auf das Straßenniveau aufzufüllen. Die notwendige Aufschüttung erfolgt voraussichtlich auf ca. 115,2 - 115,4 Meter über Normalnull bzw. sind an das Straßenniveau der Konrad-Zuse-Straße anzupassen. Es werden eine offene Bauweise ohne Längenbeschränkung sowie Flachdach als Dachform festgesetzt. Aufgrund des Leitungsrechts im südlichen Bereich des Plangebiets werden zwei Baugrenzen festgesetzt. Der Bereich der Baugrenze 2 darf ab einer Höhe von mindestens 5 Metern mit überkragenden Gebäudeteilen überbaut werden. 4.4 Stellplätze und Nebenanlagen Für die im Vorhaben- und Erschließungsplan vorgesehenen Nutzungen als Schule und Kindertagesstätte werden 28 Pkw-Stellplätze notwendig, die auf dem Baugrundstück untergebracht werden können. Ausnahmsweise sollen Fahrradstellplätze auch innerhalb der privaten Grünfläche ermöglicht werden. Tiefgaragen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig, während die Errichtung von Garagen und Carports ausgeschlossen wird. Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 15 4.5 Erschließung 4.5.1 ÖPNV Das Plangebiet liegt fußläufig rund 15 Minuten von der nächstgelegenen Tram- Haltestelle entfernt. In der Haid-und-Neu-Straße verkehren drei Linien des Schienenverkehrs (Tramlinien 4 und 6 sowie Stadtbahnlinie 2). Zwei Haltestellen (Hirtenweg/ Technologiepark, Sinsheimer Straße) liegen im Südosten beziehungsweise Osten des Technologieparks und binden ihn an den Nahverkehr an. Neben den öffentlichen Linien verkehrt ein Bus des Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Er verbindet die verschiedenen Campusstandorte über eine eigene Buslinie, den KIT Bus 39. Die Bushaltestelle für den KIT Campus Ost befindet sich an der Rintheimer Querallee im Zufahrtsbereich zum Campus. 4.5.2 Motorisierter Individualverkehr Zufahrtssituation Die Anbindung an das übergeordnete Netz des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) ist gut. Der Autobahnanschluss Karlsruhe-Durlach (A5) ist in zehn Minuten erreichbar. Für den Endausbauzustand des Technologieparks werden zum heutigen Zeitpunkt etwa 12.000 Beschäftigten prognostiziert. Eine Abwicklung der Verkehre über zwei südliche Zufahrten wird jedoch nicht genügen, um den Technologiepark ausreichend zu bedienen. In Hinblick auf den avisierten Ausbaugrad des Technologieparks ist eine dritte Zufahrt geplant. Diese wird im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren „Umfahrung Hagsfeld“ den Technologiepark von Norden an das übergeordnete Straßennetz anbinden. Interne Erschließung Zum heutigen Zeitpunkt sind nur Teile der im Bebauungsplan 675a vorgesehenen Straßen vorhanden. Der Bebauungsplan 675a sieht eine Ringerschließung über die Albert-Nestler-Straße, Im Vogelsand, Konrad-Zuse-Straße beziehungsweise Wilhelm-Schickard-Straße sowie die Emmy-Noether-Straße vor. Die Verkehrserschließung des Plangebiets erfolgt über die östlich gelegene Konrad- Zuse-Straße. Der geplante Straßenquerschnitt dieser beträgt 18 Meter. Die Erschließung soll für den Begegnungsfall Pkw/Lkw ausgelegt sein. Gemäß Richtlinien ist eine Fahrbahnbreite von 6 m Breite für diesen Begegnungsfall ausreichend. Beiderseits der Straße wird – wie im Bestand – eine private Vorzone von jeweils 5 m vorgesehen. Grundstückszufahrten sind im Bereich der Vorzone zulässig. Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 16 Um künftig eine Lkw-taugliche Erschließung zu gewährleisten, wird ein Lkw Loop vorgeschlagen, welcher über die Konrad-Zuse-Straße am Plangebiet entlangführt. Insbesondere die Radien in den Kurvenbereichen müssen für den LKW-Loop ausreichend Fläche bieten und von parkenden Pkws freigehalten werden. Auch Grundstücks- und Tiefgaragenzufahrten sind aus diesem Grund außerhalb des Kurvenradius anzuordnen. Da gerade bei Kindergärten und Grundschulen ein erhöhtes Bedürfnis der Eltern besteht, ihre Kinder – auch mit dem Pkw und dem Fahrrad – in die Schule zu bringen, wurde in die Planung ein Konzept integriert, welches unabhängig vom öffentlichen Raum funktioniert. Das Kiss&Ride-Konzept umfasst einen Halteberich für Pkw entlang der östlichen Gebäudeseite. Die Zufahrt befindet sich ist im Norden. Der nördliche Bereich ist ganztägig befahrbar, der südliche Bereich kann außerhalb der Stoßzeiten durch Schranken geschlossen werden und dann als Freifläche von den Schülerinnen und Schülern genutzt werden. 4.5.3 Fuß- und Fahrradverkehr Karlsruhe hat ein gut ausgebautes innerstädtisches Radwegenetz und schon heute einen hohen Radverkehrsanteil (25 Prozent). Großteile der Karlsruher Innenstadt einschließlich des Hauptbahnhofs liegen im 5-Kilometer-Radius um das Plangebiet – einer Distanz die bequem in weniger als 20 Minuten mit dem Fahrrad zurückzulegen ist. Drei Hauptwegerouten tangieren den Technologiepark und vernetzen diesen mit der Innenstadt (Fahrzeit von zehn Minuten) sowie den angrenzenden Stadtteilen. Die sehr gute, nahezu umwegefreie und verkehrsarme Verbindung zwischen Innenstadt und Plangebiet über die Hagsfelder Allee und die weitere Einbindung in das Radwegenetz machen das Fahrrad/Pedelec zu einem attraktiven Verkehrsmittel. Das Plangebiet verfügt dabei über einen direkten Anschluss an die westlich gelegene Hagsfelder Allee, eine der Hauptradwegerouten in Karlsruhe. Die baurechtlich notwendigen Fahrradstellplätze werden ca. zur Hälfte in diesem Bereich des Anschlusses an den Fahrradweg angeordnet. Die weiteren Fahrradstellplätze befinden sich an der Ostfassade des Bildungshauses. 4.5.4 Ruhender Verkehr Zunächst soll mit den zuvor beschriebenen Maßnahmen zum öffentlichen Verkehr und Fahrradverkehr das Aufkommen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) reduziert werden. Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze richtet sich dabei nach der VwV Stellplätze, die eine Reduktion der nachzuweisenden Stellplätze bei Anschluss an den öffentlichen Verkehr vorsieht. Die baurechtlich notwendigen Stellplätze (Stellplatzberechnung siehe Anlage 2) werden auf dem Baugrundstück oberirdisch nachgewiesen. Stellplätze sind nur innerhalb der Sondergebietsfläche bis an die Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 17 Grundstücksgrenze zulässig. Tiefgaragen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Ein Element des Parkierungskonzepts für den Technologiepark besteht darin, im öffentlichen Straßenraum nur noch in stark begrenztem Umfang Parkplätze anzuordnen und stattdessen Raum für innovative Angebote (Leih- und Ladestationen, Abstellplätze für Fahrräder und E-Bikes), für Behindertenstellplätze sowie für Ladezonen vorzusehen. 4.5.5 Ver- und Entsorgung Die Versorgung des Technologieparks erfolgt durch - Eine vorhandene Fernwärme-Hauptleitung in der Büchinger Allee, - Eine vorhandene Hauptwasserleitung in der Haid-und Neu-Straße, - Ein vorhandenes 20kV Kabel für die Stromversorgung in der Hagsfelder Allee, - Eine vorhandene Gashochdruckleitung im Hirtenweg. Sofern es ein entsprechend großer Bedarf erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll macht, ist die Verlegung von Gasleitungen in der Haupterschließung, in der östlichen Kammallee und in der nördlichen Querspange möglich, - Einen Mischwasserkanal DN 500 in der Konrad-Zuse-Straße, - Einen Mischwasserkanal DN 300 im südlichen Bereich des Plangebietes. Stromversorgung Niederspannungsfreileitungen werden ebenso wie individuelle Außen- bzw. Satellitenantennen aus stadtgestalterischen Gründen ausgeschlossen. Das Plangebiet kann durch Verlegung von Nieder- und Mittelspannungssystemen mit Strom versorgt werden. Die Stromversorgung für das Plangebiet könnte von der Hagsfelder Allee aus erfolgen. In dieser liegt ein 20-kV-Ring, der über ausreichende Leistungsreserven verfügt. Alternativ könnte die Stromversorgung auch von der Wilhelm-Schickard-Straße aus erfolgen. Fernwärmeversorgung Die Gebäude sollen über Fernwärme klimatisiert werden. Die Verteilerleitungen für die Versorgung mit Fernwärme müssen für den Hausanschluss noch verlegt werden. Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 18 Gas- und Wasserversorgung Das element-i Bildungshaus wird einen Fernwärmeanschluss erhalten. Da zurzeit nicht feststeht, ob auf den weiteren Grundstücken der Konrad-Zuse-Straße Interesse an einem Gasanschluss besteht, sehen die Stadtwerke derzeit keine Verlegung von Gasleitungen im Plangebiet vor. Regenwasserbewirtschaftungskonzept Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll entsprechend den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes zur Versickerung gebracht werden. Die Niederschlagswasserversickerung ist nur über die belebte Oberbodenschicht zulässig. Alle Pflasterflächen werden mit Dränfugenpflaster ausgebildet, damit möglichst viel Wasser direkt versickert. Das Kleinspielfeld wird ebenfalls in wasserdurchlässiger Bauweise errichtet. Für den verbleibenden Oberflächenabfluss von der Asphaltfahrbahn der Hol- und Bringzone sowie den rechnerischen Abfluss von den Pflasterbelägen werden entlang der östlichen Grundstücksgrenze in der Vorgartenzone sowie westlich in der Grünfläche des Grünstrahls Mulden-Rigolen- Versickerungen angelegt. Diese werden nach ATV A 138 rechnerisch bemessen sobald der Wasserdurchlässigkeitsbeiwertes Kf ermittelt wurde. Das Wasser wird den Muldenrigolen oberflächlich über Rinnen und Mulden zugeleitet und über belebten Oberboden versickert. 4.5.6 Klima- und Energiekonzept Den Belangen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung wird im Rahmen der städtebaulichen Gesamtkonzeption des Technologieparks Rechnung getragen. Die festgesetzte Oberflächenbegrünung eines Tiefgaragendachs und der Dachflächen sowie die zu erhaltenden Bäume erhöhen den Grünanteil im Gebiet. Mit dem Grünanteil steigt die Möglichkeit der Regenwasser-Rückhaltung, wodurch das Klima vor Ort positiv beeinflusst wird. Durch die Zulässigkeit von Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung schafft der Bauleitplan die Voraussetzungen für die Nutzung klimaschonender Technologien. Baukonstruktion und Wirtschaftlichkeit Die Bauweise folgt dem Prinzip der optimalen Leistungsfähigkeit. Das Gebäude ist als Stahlbetonskelettkonstruktion geplant. Innenwände sind nichttragend und sichern Flexibilität in der Nutzung. Durch Dreifachverglasung der Fenster sind positive solare Gewinne für Betrieb und Ökobilanz zu verzeichnen. Die Decken und Dächer dienen als Speichermassen und bleiben größtenteils sichtbar. Um die geforderten Nachhallzeiten zu erreichen, werden hochleistungsfähige Absorberflächen an den Decken und vor allem an den Wänden eingesetzt. Die Dachflächen erhalten eine extensive Dachbegrünung. Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 19 Ökologische und Energetische Optimierung Das Ziel ist ein die Umwelt möglichst wenig belastender Gebäudebetrieb bei gleichzeitig hohen Innenraumqualitäten. Dies soll bevorzugt durch passive, bauliche Maßnahmen erreicht werden, so dass ein robuster, wartungsarmer Betrieb ermöglicht wird. Passive Maßnahmen Ein hoher Dämmstandard minimiert die Wärmeverluste über Transmission. Die Lage und der Anteil der Glasflächen werden hinsichtlich natürlicher Belichtung und Ausblick optimiert. Der außenliegende, bewegliche Sonnenschutz ermöglicht die Steuerung des Tageslichtniveaus im Innenraum und gewährleistet den sommerlichen Wärmeschutz. Das raumakustische Konzept berücksichtigt die thermische Funktion der Massivdecke. Ungefähr 50 % werden mit akustischen Absorberflächen belegt. Der verbleibende exponierte Kernbereich steht als thermischer Puffer zur Verfügung. Tagsüber speichert die Decke thermische Raumlasten ein und vermeidet so eine Überhitzung. Über eine natürliche Nachtluftspülung werden diese thermischen Speicher dann nachts entladen. Die Innenwandflächen werden für die Raumakustik mit absorbierenden Elementen belegt. Aktive Maßnahmen Die Unterrichtsräume werden natürlich gelüftet. Passive Zuluftelemente in der Fassade stellen eine komfortable Grundlüftung auch bei niedrigen Außentemperaturen sicher. Die Luftqualität wird auf Basis der CO 2 Konzentration visualisiert, so dass der Nutzer in der Lage ist bedarfsgerecht natürlich zu lüften. Die Lage der Unterrichtsräume mit Öffnungsflächen in zwei Himmelsrichtungen ermöglicht eine Querlüftung. Zusätzlich kann über eine Offenhaltung der Treppenraumabschlüsse das Treppenhaus als Lüftungskamin mit herangezogen werden. Der „Kaminanschluss“ der Klassenräume wird über schallgedämmte Überströmelemente in den Trennwänden sichergestellt. Küche und Mensa erhalten eine zentrale mechanische Lüftung mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung. Die Wärmeversorgung wird durch die vorhandene Fernwärme abgedeckt. Das Haus bietet mit geringstem möglichem technischem Aufwand eine gesunde und inspirierende Schulumgebung bei minimalen Aufwendungen für den Betrieb. Optionale zusätzliche Photovoltaikflächen können zur Verbesserung der Gesamtenergiebilanz installiert werden. Die Anforderungen der geltenden Energie-Einspar-Verordnung (EnEV 2014) werden erfüllt bzw. unterschritten. Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 20 4.6 Gestaltung Die Lage des Technologieparks am Stadteingang und seine Zielsetzung machen eine Reihe von Gestaltungsvorschriften (Höhe der Gebäude, Dachform, Dachbegrünung, Fassadengestaltung und Werbeanlagen) erforderlich. Aufgrund der hohen Anforderungen an die Gestaltung, erfolgte am 14. Juli 2017 die Vorlage des Vorhabens im Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe. Der Gestaltungsbeirat hat für die weitere Bearbeitung insbesondere empfohlen, den Übergang von Sockelbereich zum aufgesetzten Baukörper der Grundschule zu überarbeiten, da eine stärkere Adressbildung und die Ausbildung eines Kopfgebäudes an der städtebaulich wichtigen Stelle an der Kurve zur Konrad-Zuse-Straße gewünscht werden. Die Entscheidung für Wärmedämmverbundsysteme sollte nach Auffassung des Gestaltungsbeirats allerdings zu Gunsten eines robusten Materials im Erdgeschoß geändert werden. Außerdem sollte der Müllbehälterstandort in das Gebäude integriert werden. Es ist ebenfalls zu überprüfen, inwieweit die Abstellflächen für den Werkraum in den Sockelbereich integriert werden können. In der weiteren Planung sollte die Gestaltung der auskragenden Balkonplatten weiterentwickelt werden. Dies gilt sowohl für den Anschluss an die hoch gedämmten Deckenuntersichten als auch für die Entwässerung und die Absturzsicherungen. Ein qualifizierter Grün- und Freiflächenplan sollte im nächsten Planungsschritt ergänzt werden. 4.6.1 Fassaden Die schlichte Außenwahrnehmung der Gebäude im Technologiepark in gedeckter, harmonischer Farbgebung wird allgemein geschätzt. Expressive Gebäudeformen und Farbgestaltungen sind gemäß dem rechtsgültigen Bebauungsplan unzulässig. Jedoch wird zunehmend der Wunsch seitens der Unternehmen deutlich, sich über die Gebäude zu identifizieren und nach außen zu repräsentieren. Insbesondere, wenn es sich bei den Unternehmen um internationale Firmen mit starkem Coorporate Design handelt. Zur Wahrung eines harmonischen Gesamterscheinungsbildes für den Technologiepark werden die gültigen Vorschriften zur Fassadengestaltung beibehalten. Um jedoch Spielraum für Individualität und die Darstellung des Corporate Design zu ermöglichen, sind Akzentuierungen durch Farbakzente oder markante Fassadenelemente zulässig, jedoch auf maximal zehn Prozent der jeweiligen Fassadenseite begrenzt. Aufgrund der Sonderfunktion des Bausteins „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ innerhalb der gewerblichen Umgebung wird dem Bauvorhaben bezüglich der Gestaltungsvorschriften zur Fassadengestaltung ein größerer Gestaltungsspielraum eingeräumt. Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 21 4.6.2 Dächer Ebenfalls im Hinblick auf die besondere städtebauliche Situation wird für das Plangebiet eine einfache, prägnante bauliche Kubatur angestrebt und als Dachform Flachdächer festgesetzt. Um das Freiflächenangebot für die Schülerinnen und Schüler und die Kinder der Kindertagesstätte zu erweitern, können die Dachflächen der untergeordneten Geschosse (I-III) des Bildungshauses als Dachterrassen gestaltet und genutzt werden. Durch eine extensive Begrünung der nicht als Dachterrassen genutzten Dachflächen werden unter anderem positive kleinklimatische Effekte erreicht (Speicherung / Verdunstung von unverschmutzt anfallendem Niederschlagswasser sowie Verminderung der Gebäude-Aufheizung) und die Belastung der Kanalnetze begrenzt (verzögerte Ableitung). Dachaufbauten können die äußere Wirkung der Gebäude beeinträchtigen und sind deshalb, abgesehen von technisch notwendigen Aufbauten und Aufbauten zur solaren und thermischen Energiegewinnung, nicht zulässig. Auch die technischen Aufbauten sind von der Fassadenfront zurück zu setzen um sie im öffentlichen Raum so wenig wie möglich in Erscheinung treten zu lassen. 4.6.3 Werbeanlagen Für den Technologiepark sollen die Festsetzungen für Werbeanlagen für das gesamte Gebiet überprüft und gegebenenfalls erneuert werden. Dies wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet erfolgen und liegt heute noch nicht vor. Es werden deshalb die Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplans übernommen, gleichzeitig aber können Ausnahmen von den Bauvorschriften zu Werbeanlagen zugelassen werden, wenn ein abweichendes, mit den sonstigen Festsetzungen im Technologiepark in Einklang stehendes Werbeanlagenkonzept im Einvernehmen mit der Stadt erstellt und in einem städtebaulichen Vertrag fixiert wird. Es sind nur freistehende gemeinsame Werbeanlagen (Firmen-Sammler) im Vorgarten, in Verbindung mit Gebäudezugängen, zulässig. 4.6.4 Unbebaute Flächen, Einfriedungen, Abfallbehälterstellplätze Zur Begrenzung des Versiegelungsgrads sind die notwendigen Befestigungen nicht überbaubarer Grundstücksflächen wasserdurchlässig auszuführen. Um die städtebaulich-gestalterische Wirkung des Straßenraums und der Gebäudefronten entlang der Konrad-Zuse-Straße nicht zu beeinträchtigen, darf die „Vorzone“ (das sind die Flächen der Baugrundstücke, die auf gesamter Grundstücksbreite zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der Baugrenze liegen) nicht als Arbeits-, Abstell- oder Lagerflächen genutzt werden. Diese Flächen sind gärtnerisch anzulegen. Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 22 Um den Technologieparkt als Gesamtheit gestalten zu können und für die Arbeitenden, für Anwohner, Spaziergänger, Radfahrer als durchgrünten „Stadtteil“ erlebbar zu machen, sind Einfriedungen der Grundstücke ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Einfriedungen der Freibereiche von Schulen und Kindertagesstätten. Diese sind in Form von geschnittenen Heckenpflanzungen aus heimischen Laubgehölzen, in die ein Maschendraht oder Stabgitterzaun eingezogen werden kann, bis zu einer Höhe von max. 1,40 Metern zulässig. Die Abfallentsorgung erfolgt von der Konrad-Zuse-Straße aus. Abfallbehälterstandplätze sind aus städtebaulich-gestalterischen Gründen, sofern diese von den öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar sind, mit einem Sichtschutz zu versehen, der zu begrünen und durch bauliche oder sonstige Maßnahmen verdeckt herzustellen ist. 4.7 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz Für das Plangebiet wurde ein Umweltbericht erarbeitet (Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe, August 2017), welcher als Anlage 1 beigefügt ist. 4.7.1 Grünplanung, Pflanzungen Ein Fächerstrahl des Karlsruher Schlossensembles führt unmittelbar in Richtung Technologiepark und vernetzt darüber zum Schlossgarten und zur Innenstadt. Der westliche Bereich des Plangebietes liegt in diesem Grünstrahl, welcher folgende Funktionen hat: - Randeingrünung: Grüne Einfassung des bebauten Areals TPK; auch als Pufferzone zum westlich benachbarten Kleingartengebiet - Stärkung der Grünverbindung mit Geh- und Radweg zwischen Stadtzentrum und Waldstadt - Förderung des Biotopverbundes und von Trittsteinbiotopen - Schaffung von Aufenthaltsbereichen Zukünftig wird die Fläche des Fächerstrahls in ihrer heutigen Breite weiterhin als Grünfläche gestaltet sein. Ein Bereich zwischen der Hagsfelder Allee und dem Plangebiet wird weiterhin öffentliche Grünfläche sein. Der Teil, welcher im Plangebiet liegt, wird Freifläche der Schulen sein. Als verlängerter Fächerstrahl wird die private Grünfläche naturnah mit einer hainartigen Durchgrünung gestaltet. Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 23 Der Anteil der Freibereiche (Grünfläche und Schulhof) gliedert sich wie folgt: - Außenspielfläche Gemeinschaftsschule: 1.800 m² - Außenspielfläche Grundschule: 370 m² - Außenspielfläche Kita: 800 m² Die Freiräume um das Bildungshaus in Karlsruhe gliedern sich in folgende Bereiche: Vorplatzbereich: Der Vorplatzbereich wird überwiegend als befestigte Fläche mit wasserdurchlässigem Dränfugenpflaster angelegt. Er dient als „Kiss and Ride“- Vorfahrt und im nördlichen Teil auch als Anlieferungszone. Der südliche Teil der „Kiss and Ride“- Vorfahrt kann mit einer Schranke abgetrennt werden, so dass er auch als Pausenfläche nutzbar ist. Zum Haupteingang der Gemeinschaftsschule ist ein separater Zugang ausgewiesen, der nicht der Verkehrserschließung dient. Unter dem Überstand der oberen Geschosse sind 111 überdachte Fahrradstellplätze angeordnet. Die Zufahrten erhalten durch Baumpflanzungen einen torartigen Charakter. In der Vorgartenzone sind Sickermulden vorgesehen, in denen sowohl ein eventuell verbleibender Oberflächenabfluss von den Pflasterflächen als auch der gesamte Abfluss der begrünten Dächer über belebten Oberboden versickert wird. Die Vorgartenzone wird mit geschnittenen Heckenelementen zum Gehweg abgeschirmt. Außenbereich Sondergebietsfläche Nord- und Westseite: Die Freiflächen auf der Nord- und Westseite des Gebäudes werden überwiegend als befestigte Flächen mit wasserdurchlässigem Dränfugenpflaster hergestellt, die eine ganzjährige intensive Nutzung gewährleisten. Die Flächen werden mit einzelnen Bäumen überstellt, für die jeweils Baumscheiben mit min. 6 m² freigehalten werden. Treppen, Bänke und Sitzstufen dienen dem Aufenthalt der Kinder. Ein eventuell verbleibender Oberflächenabfluss von den Pflasterflächen wird breitflächig in die private Grünfläche abgeleitet und dort versickert. Private Grünfläche: Die private Grünfläche wird als grüner naturnaher Spielbereich mit einem intensiven Angebot an Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten ausgestaltet. Hierzu gehören eine Balancieranlage, Sitzpodeste, eine Spielwiese, ein Schulgarten, eine Feuerstelle, ein Sand- und Wasserspielplatz und ein Naturspielbereich. Weiterhin ist ein Zugang von der Hagsfelder Allee vorgesehen, an dem 86 nicht überdachte Fahrradabstellplätze angeordnet werden. Für Schul- und Pausensport wird ein kleines Spielfeld mit einer nutzbaren Fläche von max. 7 x 14 m und einer Gesamtfläche von max. 9 x 16 m hergestellt, auf dem Handball, Fußball und Basketball gespielt werden können. Um eine möglichst ganzjährige Nutzung auch bei Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 24 ungünstiger Witterung zu ermöglichen, wird es mit einem wasserdurchlässigen Belag (z.B. Kunstrasen) und einer angepassten Farbgebung versehen. Im südlichen Bereich der privaten Grünfläche werden trockene Wiesen- und Böschungsbereiche als Ersatzhabitate für Eidechsen hergestellt. Diese werden mit Reisighaufen und Holzstapeln aufgewertet. Parkplätze: Insgesamt 28 Stellplätze werden auf der Südseite des Grundstücks angeordnet. Diese werden im Bereich wo Obergeschosse überkragen mit Dränfugenpflaster, ansonsten mit Rasenfugenpflaster befestigt. Den Stellplätzen sind 5 Bäume zugeordnet. Begrünung und Geländemodellierung: Auf dem Schulgrundstück sind insgesamt 11 Bäume vorgesehen, dies entspricht 1 Baum je angefangene 500 m² Grundstück. Auf der privaten Grünfläche sind 11 Bäume vorgesehen, dies entspricht 1 Baum je 150 m² Grundstück. In Abhängig von der Freiflächengestaltung werden so viele Bäume wie möglich aus dem Gehölzbestand erhalten. Bei Abgang bestehender Bäume werden entsprechende Ersatzpflanzungen vorgenommen, um die dargestellte Durchgrünung zu erreichen. Die ausladende und reichlich verzweigte Stiel-Eiche im Norden des Plangebiets ist laut Umweltbericht erhaltenswert. Da Sie sich im Baubereich des Bildungshauses befindet, kann sie leider nicht erhalten werden. Das gesamte Gelände muss um ca. 1 m angehoben werden. Der Höhenversprung zum Bestand wird entlang der Westgrenze als Böschung ausgebildet, an der Nord- und Südgrenze sind bis zur Auffüllung dieser Grundstücke Winkelstützmauern erforderlich. Die Flachdächer im Planungsgebiet werden extensiv begrünt. Die Substratmächtigkeit beträgt mindestens 12 cm. Zur Sicherung der lokal angepassten Tier- und Pflanzenwelt und der Entwicklung einer naturnahen Vegetation wird nach Fertigstellung der Bodenauflage Heudrusch von umliegenden Flächen des Technologieparks aufgebracht. Darin enthalten sind gebietsheimische Arten trockener und nährstoffarmer Standorte. Zusätzlich ist keine Ansaat erforderlich. Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. Für fensterlose Wandflächen wird eine Fassadenbegrünung empfohlen, um negative Auswirkungen auf das Lokalklima abzumildern und eine weitere Nahrungsgrundlage für Vögel und Insekten zu schaffen. 4.7.2 Eingriff in Natur und Landschaft Die Errichtung von Hochbauten ist auf etwa 2.900 m² vorgesehen. Etwa 1.770 m² werden befestigt (Rasen-/ Drainfugenpflaster, Spielfeld) und mit wasserdurchlässigen Belägen versehen (Teilversiegelung). Hier verbleiben die Bodenfunktionen Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 25 „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ und „Filter und Puffer für Schadstoffe“ in geringem Umfang erhalten. Auf etwa 1.870 m² bleiben die Bodenfunktionen in ihrem derzeitigen Umfang erhalten. Durch eine Neuversiegelung gehen Flächen zu Versickerung von Niederschlagswasser und somit zur Neubildung von Grundwasser verloren. Im Vergleich zum planungsrechtlichen Ist-Zustand wird jedoch nicht von einer erheblichen Erhöhung der versiegelbaren Flächen ausgegangen. Aufgrund der veränderten Nutzung als Bildungseinrichtung ist mit erhöhtem Publikumsverkehr zu rechnen. Dies geht einher mit einer potentiell leicht erhöhten Belastung der Verkehrsflächen mit Schadstoffen, wie beispielsweise Schwermetalle aus Reifenabrieb oder Tropföle von Motoren. Durch die nur geringfügige Erhöhung des Verkehrs und der Versickerung des Oberflächenwassers über die belebte Bodenschicht ist derzeit nicht von erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Grundwasser auszugehen. Durch die geplante Überbauung und Neuversiegelung gehen Flächen zur Frisch- und Kaltluftproduktion verloren. Die Empfängerflächen liegen südöstlich des Planungsgebiets und stellen ihrerseits derzeit Flächen zur Frisch- und Kaltluftproduktion dar. Im Zuge einer vollständigen Bebauung des Technologieparks werden auch diese Flächen überbaut und ihre klimatische Ausgleichsfunktion zum größten Teil verlieren. Durch die vorliegende Planung wird keine erhebliche Veränderung der Belastung durch Luftschadstoffe (NO2) im Vergleich zur bestehenden Planung erwartet. Die Auswirkungen der vorliegenden Planung entsprechen im Wesentlichen denen des planungsrechtlichen Ist-Zustands. Aufgrund des hohen Aufkommens von Tagen mit erhöhter Wärmebelastung und deren verstärktes Eintreten mit fortschreitendem Klimawandel sind Maßnahmen zum Schutz des Lokalklimas unerlässlich. Diese beinhalten eine gute Durchgrünung des gesamten Technologieparks sowie die Begrünung der Dachflächen und von fensterlosen Außenfassaden. Unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie einer klimaverträglichen Gestaltung des gesamten Technologieparks wird die Planung hinsichtlich des Schutzgutes Klima derzeit nicht als erheblich bewertet. Die Planung sieht die Errichtung eines 4-stöckigen Gebäudes und den Erhalt, bzw. die Einrichtung von Grünflächen im rückwärtigen Bereich zur Hagsfelder Allee vor. Durch die Planung wird in einen Bereich eingegriffen, der derzeit überwiegend von einem jungen Robinien-dominierten Feldgehölz und einem Acker eingenommen wird. Hierbei handelt es sich um mittel- bis geringwertige Biotoptypen, die kurz- bis mittelfristig wiederherstellbar sind. Im Bereich der privaten Grünfläche können möglicherweise einzelne Bäume des Bestands erhalten werden. Das Gebiet ist insgesamt von durchschnittlicher Habitatausstattung. Durch die Bebauung gehen Gehölzstrukturen und insbesondere Gehölzrandstrukturen verloren. Diese stellen derzeit einen Teillebensraum für weit verbreitete Vogelarten der Siedlungs(rand)bereiche und für die streng geschützte Zauneidechse (Lacerta agilis) dar. Für den Zeitraum während der Baumaßnahmen besteht ausreichend Rückzugsraum für Eidechsen außerhalb des Planungsgebiets, ebenso für die Vögel, Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 26 bei denen es sich überwiegend um häufige Arten der Siedlungsrandbereiche handelt. Im Zuge der vollständigen Realisierung des Technologieparks muss jedoch Ersatzlebensraum für Eidechsen und Vögel bereitgestellt werden. Im vorliegenden Planungsgebiet ist dies im Rahmen der Freiflächengestaltung und durch Anbringung von Nisthilfen an den Gebäuden und im Gehölzbestand möglich. Durch die vorliegende Planung werden Flächen überbaut, die für die Erholungsfunktion der Bevölkerung von untergeordnetem Wert sind. Negative Auswirkungen auf die häufig frequentierte Hagsfelder Allee sind nicht zu erwarten, da eine durchgehende Eingrünung erhalten bleibt. 4.7.3 Bilanzierung des Eingriffs – Planinterne Ausgleichsmaßnahmen Hinweis: Der Eingriffs- / Ausgleichsbilanz wird als Ausgangszustand nicht der aktuelle Zustand des Gebiets zugrunde gelegt, sondern der Zielzustand des derzeit gültigen Bebauungsplans. Die Bilanzierung richtet sich nach der Bewertungsmethodik der Ökokontoverordnung Baden-Württemberg (UM 2010) für die Schutzgüter Boden und Biotoptypen. Schutzgut Boden Vollständig versiegelte Flächen werden mit der Wertstufe 0 (0 ÖP/m²) bewertet, da keine Bodenfunktionen mehr erfüllt werden. Hierunter fallen auch Flächen mit Drainfugenpflaster, die vom aufgeständerten Gebäude überstand sind, da hier der Niederschlag ausbleibt und somit auch Versickerung und Filter- bzw. Pufferfunktion. Die Flächen, die durch Umlagerung und Abgrabung von Bodenmaterial anthropogen überformt werden, kommt eine geringe Bedeutung hinsichtlich der Bodenfunktionen zu (Wertstufe 1; 4 ÖP/m²). Dies betrifft sowohl Flächen, die im Zuge der Baumaßnahmen im direkten Umfeld der Gebäude neugestaltet werden, als auch die öffentliche Grünfläche, deren Untergrund in der Vergangenheit bereits anthropogen überformt wurde. Im bestehenden Bebauungsplan sind für die Gebäude extensiv begrünte Flachdächer vorgesehen. Im Planungsgebiet wird dies überschlägig für 1.200 m² angenommen. Dies entspricht der laut des bestehenden Bebauungsplans überbaubaren Fläche bei der dort angegebenen Grundflächenzahl von 0,4. Bei einer Bodenauflage von 10 cm ergibt dies für das Schutzgut Boden eine Minimierung des Eingriffs um 2 ÖP/m² (LUBW 2012). Im vorliegenden Fall sind dies 2.400 Ökopunkte. Die Angaben zum Zielzustand der vorliegenden Planung sind den Erläuterungen in Kapitel 5.1 zu entnehmen. Die für eine extensive Dachbegrünung zur Verfügung stehende Fläche beträgt gemäß aktueller Planung 1.700 m². Die Flächen um die Gebäude werden mit versickerungsfähigem Pflaster teilversiegelt. Hier wird eine geringfügige Erfüllung der Bodenfunktionen „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ und „Filter und Puffer für Schadstoffe“ angenommen (Wertstufe 0,5; 2 ÖP/m²). Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 27 Gemäß der Berechnung in Tabelle 3 besteht bei derzeitigem Planungsrecht für das Schutzgut Boden im Planungsgebiet ein Gesamtwert von 16.932 Ökopunkten. Durch die aktuelle Planung des Schulneubaus mit Nebenflächen wird der Versiegelungsgrad der Fläche leicht erhöht, insbesondere durch Teilversiegelung auf Park- und Spielflächen. Nach Umsetzung der hier vorliegenden Planung des Schulneubaus entsteht für das Schutzgut Boden ein Gesamtwert von 15.040 Ökopunkten. Das Defizit für das Schutzgut Boden, das durch die aktuelle Planung entsteht, beläuft sich somit auf 1.892 Ökopunkte. Die Planung sieht eine Voll- und Teilversiegelung von etwa 4.980 m² vor, wodurch auf den Flächen die Bodenfunktionen vollständig bzw. in Teilen verloren gehen. Im Vergleich zum planungsrechtlichen Ist-Zustand (gültiger Bebauungsplan „Technologiepark Karlsruhe - Vogelsand“) wird der Versiegelungsgrad der Fläche nur leicht verändert. Dies ergibt sich auch aus der Eingriffsbilanzierung. Der Eingriff wird somit nicht als erheblich bewertet. Schutzgut Biotoptypen Die vorliegende Planung des Schulneubaus sieht die Ausweisung einer privaten Grünfläche vor. Diese wird als Spielflächen für Kinder und Jugendliche ausgestaltet. Gemäß den Festsetzungen des bestehenden Planungsrechts sind die Flächen zwischen Baugrenzen und Verkehrsflächen sowie zwischen Baugrenze und Binnenparks als Grünfläche oder anderweitig gärtnerisch anzulegen. Für die Bilanz wird die Gestaltung mit einem Zierrasen angenommen. Feuerwehrzufahrten werden mit Rasenpflaster- oder -gittersteinen ausgestaltet. Im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans sind für das aktuelle Planungsgebiet 6 Baumstandorte verzeichnet. Der Wert richtet sich nach dem Stammumfang multipliziert mit dem Faktor 8 für geringwertige Biotoptypen (z.B. Zierrasen). Daraus ergibt sich bei einem angenommenen Stammumfang von 70 cm ein Wert von 560 ÖP/Baum. Die vorliegende Planung des Schulneubaus sieht die Ausweisung einer privaten Grünfläche vor. Diese wird als Spielflächen für Kinder und Jugendliche ausgestaltet. Für die Bewertung wird von einer Gemengelage von Zierrasen (4 ÖP/m²), Ruderalvegetation (11 ÖP/m²) und unbefestigten Bereichen (3 ÖP/m²) im Bereich der Spielelemente, Formschnitthecken / Heckenzaun (4 ÖP/m²) und Kleinen Grünflächen / Rabatten (4 ÖP/m²) ausgegangen. Durchschnittlich wird der Fläche ein Biotopwert von 4 ÖP/m² beigemessen. Analog werden auch die Flächen im Bereich des Parkplatzes mit Formschnitthecken, Baumscheiben und Rabatten bewertet. Insgesamt nehmen diese Flächen 1.720 m² ein. Die Fläche des geplanten Eidechsenhabitats nimmt etwa 80 m² ein. Hier wird von der Entwicklung einer Grasreichen ausdauernden Ruderalvegetation ausgegangen (11 ÖP/m²). Im bestehenden Planungsrecht sowie in der aktuellen Planung werden die Flachdächer extensiv begrünt. Veranschlagt wird eine Vegetation aus Arten der Ruderalvegetation, Sand- und Trockenrasen. Hieraus ergibt sich ein Wert von 8 ÖP/m². Völlig versiegelte und teilversiegelte Flächen sind Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 28 von sehr geringem Wert (1 ÖP/m²). Dies sind die Flächen der Gebäude (abzüglich der begrünten Dachflächen), PKW- und Fahrradstellplätze und des Kleinspielfelds. Gemäß der Berechnung (siehe Anlage 1: Umweltbericht) besteht bei derzeitigem Planungsrecht für das Schutzgut Biotoptypen im Planungsgebiet ein Gesamtwert von 29.509 Ökopunkten. Nach Umsetzung der hier vorliegenden Planung des Schulneubaus resultiert für das Schutzgut Biotoptypen ein Gesamtwert von 37.240 Ökopunkten. Der naturschutzfachliche Wert für das Schutzgut Biotoptypen der aktuellen Planung liegt somit 7.731 Ökopunkte über dem des planungsrechtlichen Ist- Zustands. Die naturschutzfachliche Bilanzierung stellt eine Aufwertung des Gebiets um 5.839 Ökopunkte fest. Dies resultiert vor allem von der erhöhten Anzahl an großkronigen Bäumen im Gebiet und der Vergrößerung der begrünten Dachfläche im Vergleich zum planungsrechtlichen Ist-Zustand. 4.7.4 Maßnahmen für den Artenschutz Reptilien Vergrämung der Zauneidechsen aus dem Eingriffsbereich vor Baubeginn der Bauphase Vor Beginn der Bauphase werden die Eidechsen aus dem Eingriffsbereich (ost- und südexponierte Randbereiche der Gehölzstrukturen) vergrämt. Hierfür werden die entsprechenden Bereiche zunächst gerodet und gemäht und im Anschluss sukzessive mit dunkler Folie abgedeckt. Mahd- und Schnittgut werden von der Fläche abgeräumt. Die Folienauslegung erfolgt in mehreren Abschnitten mit bis zu 3 m breiten Folienbahnen beginnend am Gehölzrand. Die Folien werden mit Erde, Sandsäcken o.ä. beschwert. Die Vergrämung erfolgt während der Aktivzeit der Tiere und außerhalb von Fortpflanzungszeit und Winterruhe. Geeignete Zeiträume sind Ende März bis Anfang Mai bzw. Anfang August bis Anfang Oktober. In den Eidechsen-Lebensraum entlang der Hecke nördlich des Ackers wird erst im Rahmen der Freiflächengestaltung eingegriffen. Daher werden die Tiere aus diesem Bereich nicht vergrämt, jedoch mit einem Schutzzaun vom Einwandern in die Bauflächen abgehalten. Sollte in diesem Bereich auch während der Winterruhe der Tiere mit Eingriffen in den Lebensraum (Entfernung der Hecke, Eingriffe in Boden) zu rechnen sein, dann sind auch die dort lebenden Zauneidechsen in die nordöstlich angrenzenden Gehölzrandbereiche zu vergrämen. Aufstellen eines Schutzzauns zur Verhinderung der Rückwanderung während der Bauphase und zur Lenkung der Tiere in Ersatzhabitate im Norden und Süden Parallel zur östlichen und einem Teil der südlichen Planungsgebietsgrenze wird ein Eidechsenschutzzaun errichtet, um das Abwandern der Tiere in östlich und südlich gelegene unbebaute Grundstücke zu verhindern, wo in den kommenden Jahren eine Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 29 Bebauung geplant ist. Ziel ist die Vergrämung der Tiere in einen festgelegten, nördlich an das Planungsgebiet angrenzenden Bereich. Aufwertung der umliegenden Eidechsen-Habitate durch Auslegen von Holzstämmen und Reisighaufen für die Zeit der Baumaßnahme Nördlich des Planungsgebiets wird auf etwa 500 m² eine Fläche in ihrer Habitatfunktion für die Zauneidechse aufgewertet. Diese Flächengröße entspricht in etwa der Fläche, die am Ostrand des Planungsgebiets als Habitatfläche verloren geht. Bei der Fläche handelt es sich um einen derzeit abgeernteten, aber nicht umgepflügten Acker. Aufgewertet wird die Fläche durch das auslegen von 4 - 8 Reisighaufen und Holzstapeln, in deren Randbereichen ein spontanes Aufwachsen der Vegetation zugelassen wird. Grabfähiges Material ist bereits vorhanden. Es fehlt lediglich an Versteck- und Rückzugsmöglichkeiten. Zur Information von Erholungssuchenden und Kleingärtnern wird die Anbringung eines Informationsschildes empfohlen, um die Akzeptanz zu erhöhen und ein privates Ablagern von Schutt- und Schnittgut zu vermeiden. Sicherung der Baustelle mit Reptilien-Schutzzaun Die Baustelle und ihre Nebenflächen sind mit Reptilien-Schutzzäunen abzusichern, um das Einwandern von Eidechsen und eine Neubesiedlung dieser Eingriffsbereiche zu verhindern. Der genaue Verlauf und Ausgestaltung dieser Umzäunung sind je nach Lage der Baunebenflächen im Rahmen der ökologischen Baubegleitung festzulegen. Dauerhafte Sicherung von Eidechsenlebensraum im Planungsgebiet Im Süden des Planungsgebiets wird im Zuge der Freiraumgestaltung eine Fläche als Habitat für die Zauneidechse eingerichtet. Am Süd- und Westrand der Grünfläche ist zum Ausgleich der Geländehöhen eine Böschung geplant. Die Südexponierte Böschung eignet sich als neues Habitat für die Zauneidechse. Nach Möglichkeit sind in die Böschung Bereiche mit Sand und Kies beizumengen. Oberhalb der Böschung werden 3 Holzstapel, Reisighaufen oder mehrere Baumstamm-Stücke als Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere ausgelegt. Eine Grünlandeinsaat erfolgt hier sehr lückig, sodass die Standsicherheit der Böschung gegeben ist und dennoch ausreichend Licht und Platz für aufkommende Ruderalarten besteht. Geeignete Arten für eine Ansaat sind Liste 3 (Kapitel 10.2) zu entnehmen. Die Vegetation auf der südexponierten Böschung sowie im Randbereich zu den Gehölzbeständen im Westen wird nur 2 Mal im Jahr gemäht, sodass sich im Jahresverlauf eine höhere Vegetation einstellen kann, um den Tieren Schutz zu bieten. Weitere Habitatelemente (Holzstapel, Steinmäuerchen, ...) lassen sich zudem auch im Bereich des Schulgartens und der Feuerstelle integrieren. Wichtig ist das in diesen Bereichen nicht bis an die Habitatelemente hin gemäht wird und eine spontane Vegetationsentwicklung ermöglicht wird. Südlich der privaten Grünfläche ist gemäß des bestehenden Planungsrechts eine Wandhöhe von 14,5 m zulässig. Der Schattenwurf nach Norden wird je nach Jahres- und Tageszeit während der Aktivzeit der Eidechsen auf 5-15 m geschätzt. Der Schattenwurf des geplanten Schulgebäudes mit vergleichbarer Wandhöhe nach Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 30 Westen beträgt etwa 10-35 m. Sofern das Ersatzhabitat in Kontakt zum westlich angrenzenden Gehölzbestand angelegt wird, kann die Beschattung als nicht beeinträchtigend gewertet werden. Um zeitliche Verzögerungen zwischen Zerstörung eines Teils des derzeitigen Eidechsenhabitats und Neuanlage im Rahmen der Freiflächengestaltung zu minimieren, wird die Fläche des Eidechsenhabitats so bald wie möglich gestaltet. Die Funktion der Fläche ist erst nach ca. einem Jahr vorhanden. Hinweis: Die hier beschriebenen Maßnahmen zum Schutz der Eidechsen im Planungsgebiet sind mit dem Vorgehen für die Baumaßnahmen der Konrad-Zuse- Straße abzustimmen. Vögel / Fledermäuse Die Beseitigung von Gehölzen erfolgt innerhalb der gesetzlichen Fristen nach § 39 Abs. 5 BNatSchG außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit (zwischen 1. Oktober und 28. Februar). Zur Verringerung des Vogelschlags an Außenfassaden wird auf eine vogelfreundliche Bauweise hingewiesen. Dies beinhaltet beispielsweise die Verwendung von halbtransparenten Materialien oder flächigen Markierungen sowie die Vermeidung von verglasten Gebäudeecken und Balkongeländer. Im Rahmen der Freiflächengestaltung werden großkronige Gehölze und Heckenstrukturen integriert, um neuen Lebensraum für Kronen- und Heckenbrüter zu bieten. Die Verwendung von heimischen Gehölzen mit Beeren zur Sicherung der Nahrungsgrundlage wird empfohlen. Zur Sicherung der lokalen Population des Gartenrotschwanzes als Halbhöhlenbrüter werden drei Brutkästen im Gehölzbestand oder außen an den Gebäuden angebracht. 4.7.5 Ökologische Baubegleitung und Monitoring Die natur- und artenschutzrechtlichen Maßnahmen werden von einem fachkundigen Büro begleitet und kontrolliert (ökologische Baubegleitung). Dies betrifft insbesondere die Vergrämungsmaßnahmen für Eidechsen sowie die Einrichtung von Ersatzhabitaten für die Zauneidechse im Rahmen der Freiflächengestaltung. Die Maßnahmen werden dokumentiert und die Dokumentation wird dem Umweltamt der Stadt Karlsruhe vorgelegt. Für die betroffene Eidechsenteilpopulation und die Entwicklung der Habitatfläche im Planungsgebiet ist ein ökologisches Monitoring durchzuführen. Nach dem Vergrämen der Eidechsen für die Realisierung des Gebäudevorhabens ist der Eidechsenbestand auf den Ausgleichsflächen bzw. im neu eingerichteten Habitat innerhalb des Planungsgebiets dreimal im Jahr über einen Zeitraum von fünf Jahren bei geeigneter Witterung zu erfassen. Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 31 Die Monitoring Ergebnisse sind dem Umweltamt der Stadt Karlsruhe, Fachbereich Ökologie, jährlich zur Beurteilung vorzulegen. Die sich aus dem Monitoring ergebenden Änderungen sind nach Absprache umzusetzen. 4.8 Belastungen Siehe auch Anlage 1: Umweltbericht. 4.8.1 Schallschutz Der gültige Bebauungsplan „Nordtangente – Ost / Autobahnzubringer Nord“ der Stadt Karlsruhe sieht vor, dass zukünftig die Nordtangente der Stadt Karlsruhe nördlich des Plangebietes geführt werden kann. Sie ist hinsichtlich eines nachrüstbaren Lärmschutzes in den Planungen berücksichtigt. Ca. 120 m nördlich des Plangebietes liegen außerdem ein Tennisplatz und weitere Sportplätze. Eine Schallimmissionsprognose (Kurz und Fischer, Winnenden, 19. Juli 2017) ist erfolgt. Die zu erwartenden Lärmemissionen und -immissionen wurden entsprechend der geltenden Richtlinien berechnet und nach der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau), sowie der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) beurteilt. Im Falle der Realisierung der Nordtangente sind insbesondere die Freibereiche der Kita aktiv durch eine Lärmschutzwand oder einen Lärmschutzwall zu schützen. Aufgrund der nach dem pädagogischen Konzept des Bildungshauses an den Lernhäusern ausgerichteten Grundrisse ist es nicht möglich, die schutzbedürftigen Aufenthaltsräume innerhalb des Gebäudes vollständig zu den lärmabgewandten Gebäudeseiten zu orientieren. Die schutzbedürftigen Aufenthaltsräume innerhalb des Gebäudes sind daher entsprechend der Lärmpegelbereiche in der Planzeichnung passiv durch Schalldämm-Maße der Außenbauteile zu schützen. Die Fluchtbalkone des Bildungshauses bieten die Möglichkeit, den Schallschutz bei Realisierung der Nordtagente durch eine Verglasungen (Prallscheibe) zu verbessern. Der Nachweis der erforderlichen Schalldämmmaße hat im Baugenehmigungsverfahren bzw. Kenntnisgabeverfahren nach dem in der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ Ausgabe 1989 vorgeschriebenen Verfahren in Abhängigkeit der Raumnutzungsart und Raumgröße zu erfolgen und kann nachträglich, im Falle der Realisierung der Nordtangente, hergestellt werden. Im Falle der Realisierung der Nordtangente ist auf Grundlage der konkreten Planung dieser eine erneute Schallimmissionsprognose zu erstellen. 4.8.2 Belüftung von Schlafräumen In dem nördlichen Bereich des Plangebietes (Lärmpegelbereich IV) ist, aufgrund der möglichen Realisierung der Nordtangente, durch entsprechende Lüftungssysteme sicher zu stellen, dass der ausreichende Mindestluftwechsel von Schlafräumen auch bei geschlossenen Fenstern eingehalten werden kann. Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 32 Zum Beispiel erfolgt die Belüftung der Schlafräume über eine schallabgewandte Fassade, an der der maßgebliche Orientierungswert für Mischgebiete von 50 dB(A) eingehalten wird, oder ein ausreichender Luftwechsel wird durch technische Be- und Entlüftungssysteme sichergestellt. Für Ruheräume/Schlafräume der Kita ist diese Maßnahme für das gesamte Bebauungsplangebiet umzusetzen. 5 Umweltbericht Die Auswirkungen der Planung auf die Belange der Umwelt und ihre Wechselwirkungen sind Gegenstand einer Umweltprüfung. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in einem Umweltbericht dargestellt. Dieser ist gesonderter Bestandteil dieser Begründung (Anlage 1). Derzeit wird das Gebiet überwiegend von einem Robiniendominierten Feldgehölz und einem Acker eingenommen. Die Strukturen bieten Lebensraum für zahlreiche Vogelarten der Siedlungsgebiete sowie für die Zauneidechse. Die Böden im Gebiet sind größtenteils durch Ablagerungen und Auffüllungen anthropogen überformt und insgesamt von mittlerer Wertigkeit. Befunde über Altlasten sind aus dem Planungsgebiet nicht bekannt. Das Gebiet liegt im Wasserschutzgebiet Zone III und trägt zur Grundwasserneubildung bei. In klimatischer Hinsicht ist der Zustand aktuell günstig; das Gebiet dient als Fläche zur Kalt- und Frischluftproduktion. Im Fall der Realisierung der geplanten Nordtangente besteht eine erhebliche Geräuschbelastung für das Planungsgebiet. In Bezug auf die Schutzgüter Landschaftsbild, und Kulturgüter besteht keine Empfindlichkeit. Der Bewertung wird der planungsrechtliche Ist-Zustand zugrunde gelegt, der sich aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Technologiepark Karlsruhe - Vogelsand“ ergibt. Hieraus lassen sich nur geringfügige Änderungen in Bezug auf Lage und Ausgestaltung der Gebäude und Freiflächen ableiten. Für das Schutzgut Klima und Luftschadstoffe ergeben sich jedoch durch die noch ausstehende Bebauung des übrigen Technologieparkgeländes und der geplanten Nordtangente stark abweichende Verhältnisse zur aktuellen Situation. Eine starke lokalklimatische Belastung ist durch entsprechende grünordnerische Maßnahmen abzumildern und in den Gesamtkontext des Technologieparks zu stellen. Unter Einhaltung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen werden die Auswirkungen der Planung insgesamt als nicht erheblich eingestuft. Die naturschutzfachliche Bilanzierung stellt eine Aufwertung des Gebiets um 5.839 Ökopunkte fest. Dies resultiert vor allem von der erhöhten Anzahl an großkronigen Bäumen im Gebiet und der Vergrößerung der begrünten Dachfläche im Vergleich zum planungsrechtlichen Ist-Zustand. Im Gebiet wurden Fortpflanzungs- und Ruhestätten der streng geschützten Zauneidechse sowie von europäisch geschützten Vogelarten festgestellt. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Artenschutz ein Verstoß gegen Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 33 artenschutzrechtliche Belange durch die Planung nicht zu erwarten. Die Maßnahmen beinhalten die Integration von Eidechsenlebensraum in die Freiflächenplanung, Schutzmaßnahmen während der Bauphase, Einhaltung von Fällzeiten außerhalb der Brutperiode von Vögeln und die Anbringung von Nisthilfen für Halbhöhlenbrüter. Hinweis: Zum Zeitpunkt der Berichterstellung waren der Verfasserin die Ergebnisse des Bodengutachtens noch nicht bekannt. 6 Sozialverträglichkeit Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt: Mit dem Vorhaben wird dem Bedarf an Bildungseinrichtungen für Kinder im Technologiepark nachgekommen. Das Vorhaben ist barrierefrei konzipiert. Ein Sozialplan ist nicht erforderlich. 7 Statistik 7.1 Flächenbilanz Sondergebiet ca. 5.230 m² 76% Grünfläche ca. 1.620 m² 24% Gesamt ca. 6.850 m² 100% 7.2 Geplante Bebauung Bruttogeschossfläche Grundschule / Kita 2.700 Gemeinschaftsschule 7.300 Gesamt 10.000 Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 34 7.3 Bodenversiegelung 1 Gesamtfläche Sondergebiet ca. 5.230 m² 100% Derzeitige Versiegelung ca. 0 m² 0% Zukünftige versiegelte Fläche ca. 3.210 m² 61% Hinweis: In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Beläge für Wege und Durchfahrten vorgeschrieben. Der Versiegelungsgrad reduziert sich dementsprechend. In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. 8 Kosten Die Übernahme der Kosten wird vertraglich geregelt. Dem Vorhabenträger wird durch die Stadt Karlsruhe ein erschlossenes Grundstück veräußert. Alle weiteren Kosten werden durch den Vorhabenträger getragen. 9 Durchführung Alle Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsvertrag geregelt. 10 Übersicht der erstellten Gutachten - Lärmgutachten (Juli 2017) - Artenschutzrechtliche Prüfung (August 2017) - Umweltbericht (August 2017) - Luftbildauswertung Kampfmittel (Mai 2017) 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksfläche) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 35 B. HINWEISE 1 Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Vermeidung und Verwertung von Abfällen ist der Abfallentsorgung vorzuziehen. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum erschließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. Mit dem Bauantrag sind Pläne über den Standplatz und den Transportweg zur Genehmigung vorzulegen. Die Größen der Abfallbehälter zur Entsorgung von Müll und Wertstoffen werden im Zuge des Baugesuchs festgelegt. 2 Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer liegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen üblicherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen des Vorhabenträgers selbst entsprechend zu schützen. Die Höhenlage der beobachteten Grundwasserstände lässt erkennen, dass die Gründung höherer Bauten und Tiefgaragen den Grundwasserspiegel erreichen kann, was bei der Ausführungsplanung zu berücksichtigen ist. 3 Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 36 werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Bodenschicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeitsblatt DWA- A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Die Notentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versickerungsmulde erfolgen. Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser gesammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größerer Regenereignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versickerungsmulde erfolgen. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infektionsschutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungssystems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Notwendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Untergrund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet werden. 4 Wasserschutzgebiet Das gesamte Plangebiet liegt im Wasserschutzgebiet III B des Wasserwerkes Hardtwald. Aufgrund der Lage des Gebiets in Zone III eines Wasserschutzgebiets ist im Zuge der Baumaßnahmen und im laufenden Betrieb drauf zu achten, dass im Außenbereich nur biologisch schnell abbaubare Schmiermittel, Fette und Reinigungsmittel verwendet werden. Es ist sicherzustellen, dass keine wassergefährdenden Stoffe (z.B. Öl) in die Umwelt gelangen und eine Verunreinigung des Grundwassers oder sonstige Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 37 nachteiligen Veränderungen ausgeschlossen werden können. Zudem ist das Verwenden von auswasch- oder auslaugbaren und wasser-gefährdenden Materialien verboten. Um einen Eintrag von Kupfer-, Zink oder Bleiverbindungen in den Untergrund zu verhindern, ist die Verwendung dieser Metalle für Dachabdeckungen, Regenrinnen, Gauben, etc. zu vermeiden. Sollten beim Aushub der Versickerungsmulden anthropogene Auffüllungen angetroffen werden, sind diese vollständig zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Es wird auf die Rechtsverordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes im Einzugsbereich des von den Stadtwerken Karlsruhe GmbH auf Gemarkung Karlsruhe betriebenen Wasserwerkes „Hardtwald" vom 17. Mai 2006 verwiesen. 5 Archäologische Funde, Kleindenkmale Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend dem Landesamt für Denkmalpflege (Dienstsitz Karlsruhe, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe), anzuzeigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, auffällige Erdverfärbungen, etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. 6 Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. 7 Gehölzfällarbeiten Die Entfernung von Gehölzen ist nur außerhalb der Vegetationsperiode zwischen 1. Oktober und 28. Februar zulässig [§ 39 (5) BNatSchG]. Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 38 8 Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 9 Erdaushub / Auffüllungen Im Rahmen der Baumaßnahmen anfallendes Bodenmaterial ist abfallrechtlich zu untersuchen und entsprechend der Ergebnisse einer weiteren Verwendung oder Behandlung zuzuführen. Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundesbodenschutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. Auffüllungen sollen gemäß den vorhandenen Böden mit sandig-kiesigem Material erfolgen, damit die natürliche Oberflächenbeschaffenheit erhalten bleibt. Bei anfallendem Erdaushub sind vor der Deponierung andere Verwertungsmöglichkeiten zu prüfen. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Bei der Anlage von Grünflächen soll der Magerboden erhalten bleiben. Es wird daher empfohlen, keinen Humus aufzubringen. 10 Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 11 Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 39 12 Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 13 Baum- und Strauchpflanzungen Entsprechend der Festsetzungen im Bebauungsplan sind zur Abschirmung gegenüber anderen Nutzungen (Nordtangente, Dauerkleingärten), zur Raumbildung und Einfügung der Bauten in die Umgebung sowie zur Schaffung neuer Lebensräume für heimische Pflanzen- und Tierarten Bäume und Sträucher überwiegend der folgenden Artenliste zu verwenden. Bäume erster Größenordnung: Acer platanoides Spitzahorn Betula pendula Hänge-Birke Populus alba Silber-Pappel Populus tremula Silber-Pappel Prunus avium Vogelkirsche Tilia cordata Winterlinde Tilia platyphyllos Sommerlinde Bäume zweiter Größenordnung: Acer campestre Feldahorn Carpinus betulus Hainbuche Sorbus aucuparia Eberesche Qualitäts- und Größenbindung: Hochstämme 3xv, 18-20 cm Stammumfang Sträucher: Cornus sanguinea Hartriegel Corylus avellana Hasel Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Ligustrum vulgare Liguster Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 40 Lonicera xylosteum Heckenkirsche Prunus padus Traubenkirsche Rosa canina Hundsrose Rhammus frangula Faulbaum Salix caprea Salweide Sambucus nigra Schwarzer Holunder Viburnum lantana Wolliger Schneeball Qualitäts- und Größenbindung: 2xv, 80-100cm 14 Fassadenbegrünung Für fensterlose Wandflächen wird eine Fassadenbegrünung empfohlen. Geeignete Pflanzenarten sind: Actinida arguta* Strahlengriffel (max. 5 m) Clematis orientalis, C. viticella*, u.a. Waldrebe-Hybriden (2 bis max. 9 m) Hedera helix Efeu (max. 10 m) Lonicera caprifolium* Jelängerjelieber (3 bis max. 5 m) Lonicera tellmanniana* Goldgeißblatt (max. 5 m) Menispermum canadense* Mondsame (max. 5 m) Parthenocissus quinquefolia Wilder Wein (max. 8 m) Rosa div. spec.* Kletterrosen (2 bis max. 5 m) Wisteria sinensis* Blauregen (10 bis max. 20 m) (*Rankgitter notwendig) 15 Flachdachbegrünung Aus ökologischen Gründen ist vorzugsweise eine intensive, mindestens eine extensive Dachbegrünung zu wählen. Für einen höheren Rückhalt von Niederschlagswasser können die Gründächer auch als Retentionsdächer ausgebildet werden. Pflanzliste Dachbegrünung: Briza media Zittergras Echium vulgare Natternkopf Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 41 Erodium cicutarium Gewöhnlicher Reiherschnabel Euphorbia cyparissias Zypressen-Wolfsmilch Festuca ovina agg. Artengruppe Schaf-Schwingel Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut Potentilla tabernaemonta. Frühlings-Fingerkraut Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sedum album Weißer Mauerpfeffer Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer Silene vulgaris Gemeines Leimkraut 16 Vogelfreundliche Außenfassaden Bei der Gestaltung der Außenfassaden ist auf eine vogelfreundliche Bauweise zu achten. Dies beinhaltet die Vermeidung von großen Glasflächen, die eine Durchsicht ermöglichen oder eine angrenzende Landschaft spiegeln. Maßnahmen sind beispielsweise die Verwendung von Vogelschutzverglasung, halbtransparenten Materialien und flächige Markierungen. 17 Stellplätze für Pkw und Abstellplätze für Fahrräder Die nachzuweisende Anzahl der Pkw-Stellplätze und Fahrradabstellplätze ist in Abhängigkeit der jeweiligen Nutzung gemäß Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze) entsprechend der gültigen Fassung zu ermitteln und auf dem Grundstück nachzuweisen. (siehe Anlage 2) Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 42 C. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES, BESTEHEND AUS TEXTLICHEN UND ZEICHNERISCHEN REGELUNGEN Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) und örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S.357, berichtigt S.416) einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen Im Rahmen der Ziffern 2 bis 10 und der Planzeichnung (Ziffer IV.) sind auf der Basis des Vorhaben- und Erschließungsplanes (siehe Anlage 2) ausschließlich die baulichen und sonstigen Nutzungen (Schule, Kinderbetreuung) zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet, gem. § 12 Abs. 3a i.V.m. § 9 Abs. 2 BauGB. 2 Art der baulichen Nutzung 2.1 Sondergebiet Technologiepark mit der Zweckbestimmung Technologieorientiertes Gewerbe (§ 11 BauNVO) Das Gebiet dient vorwiegend der Unterbringung von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen und diesen zuarbeitenden Betrieben. Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 43 Zulässig sind: - Forschungsinstitutionen, Technologiefirmen, - Entwicklungslabore, technologieorientiertes Gewerbe sowie diesen zuarbeitende Betriebe Ausnahmsweise können zugelassen werden: - Dem Gebiet dienende Nahversorgung, - Büro- und Verwaltungseinrichtungen, Dienstleistungen, - Schank- und Speisewirtschaften, - Anlagen für soziale Zwecke (wie Kinderbetreuung, Schule), - Anlagen für gesundheitliche und sportliche Zwecke, - Hotel, Konferenzräume, Boarding House, - Parkhäuser. 3 Maß der baulichen Nutzung 3.1 Grundflächenzahl Garagengeschosse und Tiefgaragen bleiben bei der Ermittlung der Geschossfläche unberücksichtigt. Eine Überschreitung der Grundflächenzahl bis 0,9 für wasserdurchlässige Flächen ist zulässig. 3.2 Wandhöhen Die Höhe der baulichen Anlagen wird mit einer maximalen Wandhöhe von 18,5 m definiert. Dabei gilt als Wandhöhe das Maß vom Schnittpunkt der Außenwand mit der Hinterkante des erschließenden, öffentlichen Gehwegs (Erschließungsstraße) bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut (bis zum oberen Abschluss der Wand). Die Wandhöhe wird in der jeweiligen Gebäudemitte gemessen. Bei der Ausbildung von Retentionsdächern dürfen die festgesetzten Wandhöhen um das Maß ihrer Retentionsschicht überschritten werden. Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 44 4 Bauweise und Baugrenzen 4.1 Abweichende Bauweise Es gilt die offene Bauweise ohne Längeneinschränkung. 4.2 Baugrenzen Der Bereich der Baugrenze 1 darf überbaut werden. Der Bereich der Baugrenze 2 darf zugunsten des Leitungsrechts ab einer Höhe von 5 Metern ausschließlich mit auskragenden Gebäudeteilen überbaut werden. 5 Tiefgaragen, Stellplätze und Grundstückszufahrten Stellplätze sind innerhalb und außerhalb des überbaubaren Bereichs bis an die Grundstücksgrenze zulässig. Carports und Garagen sind unzulässig. Grundstücks- und Tiefgaragenzufahrten sind außerhalb des Kurvenradius der Konrad- Zuse-Straße anzuordnen. Grundstückszufahrten sind über die Fläche der Vorzone zulässig. 6 Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 6.1 Begrünung Baugrundstück Die nicht überbaubaren Flächen des Baugrundstücks sind, soweit sie nicht für Erschließungsflächen, Nebenanlagen, Zufahrten, Wege, Spielflächen oder andere Gemeinschaftsflächen benötigt werden, als Vegetationsfläche anzulegen. Je angefangene 500 m² Grundstücksfläche ist ein großkroniger heimischer Laubbaum zu pflanzen. Alternativ können auch hochstämmige Obstgehölze gepflanzt werden. Formschnitte sind nicht zulässig. Der Erhalt der vorhandenen, unter die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe fallenden Bäume ist auf die vorstehende Pflanzverpflichtung anzurechnen. Ebenerdige Stellplätze auf den Baugrundstücken sind, sofern sie nicht überbaut sind, mit Bäumen zu überstellen. Je 5 Stellplätze ist ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Dieses Pflanzgebot wird angerechnet auf das Pflanzgebot nach Quadratmetern. Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 45 Für Bäume auf Parkplätzen und auf befestigten Flächen sind offene Baumscheiben von mind. 10 m² vorzusehen und eine mit Substrat nach Angaben der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau zu verfüllende Baumpflanzgrube von mind. 12 m³ Größe und einer Tiefe von 1,50 m. Eine teilweise Überbauung der offenen Baumscheibe ist möglich, wenn der zu überbauende Teil der Baumpflanzgrube mit verdichtbarem Baumsubstrat verfüllt wird. Erforderlichenfalls sind im überbauten Bereich Belüftungsrohre vorzusehen. Der Stammumfang großkroniger Bäume hat 20 -25 cm zu betragen, der mittelkroniger 18 – 20 cm. Die Bäume sind mit einem Dreibock und langhaftender elastischer Stammschutzfarbe zu versehen, welche die Rinde vor dem Aufplatzen schützt. Alle Pflanzungen sind zu unterhalten, zu pflegen und bei Abgang durch entsprechende Nachpflanzungen zu ersetzen. 6.2 Dachbegrünung Die Dächer sind, soweit sie nicht als Dachterrassen genutzt werden, extensiv mit einer Mischung aus Gräsern und Kräutern aus dem Heudrusch von umliegenden Flächen des Technologieparks bzw. aus der Artenliste in den Hinweisen zu begrünen. Die Schichtstärke des Substrats oberhalb der Drain- und Filterschicht hat mindestens 12 cm in gesetztem Zustand zu betragen. Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. Flache Installationen zur Nutzung der Solarenergie, die auf Kosten der Fläche der Dachbegrünung gehen und dadurch deren klimatische Funktion einschränken, sind nicht zulässig. Alle Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten, fachgerecht zu pflegen und bei Abgang spätestens in der darauf folgenden Pflanzperiode zu ersetzen. 6.3 Private Grünfläche Die private Grünfläche wird mit der Zweckbestimmung Spiel- und Erholungsgrün festgesetzt. Als verlängerter Fächerstrahl ist die private Grünfläche naturnah zu gestalten. Zulässig ist ein Kleinspielfeld mit einer nutzbaren Fläche von max. 7 x 14 m und einer Gesamtfläche von max. 9 x 16 m einschließlich Zuwegungen und sonstigen Nebenflächen und mit der Zweckbestimmung vereinbar hergestellte Fahrradstellplätze. Darüber hinaus sind keine baulichen Anlagen zulässig. Die Grünfläche ist naturnah mit einer hainartigen Durchgrünung zu gestalten, d.h. als Stauden-, Gräser- und Rasenfläche herzustellen und ggf. mit Spielgeräten zu gestalten. Pflanzungen mit heimischen Bäumen und Sträuchern sind durchzuführen. Insbesondere entlang der westlichen Grundstücksgrenze sind naturnahe Pflanzungen mit heimischen Bäumen herzustellen. Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 46 Auf der privaten Grünfläche ist eine gleichmäßige Bepflanzung mit 1 Baum je 150 m² Grundstücksfläche anzulegen. Alle Pflanzungen sind zu unterhalten, zu pflegen und bei Abgang durch entsprechende Nachpflanzungen zu ersetzen. 6.4 Begrünung von Tiefgaragen Die Oberkanten der Tiefgaragen sind höhenmäßig so einzuplanen, dass eine Vegetationsschicht von mind. 70 cm aufgebracht werden kann, die jeweils mit dem Niveau des restlichen Grundstücks abschließt. Im Bereich von Baumstandorten ist die Vegetationsschicht auf mindestens 1,0 m zu erhöhen. 7 Auffüllung der Grundstücke Das Grundstück der Sondergebietsfläche ist aus entwässerungstechnischen Gründen auf das Straßenniveau der Konrad-Zuse-Straße aufzufüllen. 8 Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft 8.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 8.1.1 Minimierung der Bodenbelastung durch den Baubetrieb und dessen Folgen Im Zuge der Bauarbeiten ist die Befahrung angrenzender Grünflächen mit schweren Maschinen auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Unvermeidbare Boden- verdichtungen müssen im Zuge einer Rekultivierung rückgängig gemacht werden. 8.1.2 Verwendung von insektenfreundlicher Außenbeleuchtung Im gesamten Außenbereich sind ausschließlich insektenfreundliche Leuchtkörper zu verwenden. Dies sind u.a. nach unten abstrahlende Leuchtmittel, die einen geringen UV- und Blauanteil im Lichtspektrum emittieren. Dies sind Gelblichtlampen mit geringem Spektralbereich, wie beispielsweise Natrium-Dampflampen oder entsprechende LED-Leuchtmittel. Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 47 8.2 Maßnahmen für den Artenschutz Reptilien In dem in der Planzeichnung gekennzeichneten Bereich ist die Fläche gemäß den Anforderungen einer artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahme für die Zauneidechse zu gestalten. Im Zuge der Freiraumgestaltung wird diese Fläche als Habitat für die Zauneidechse eingerichtet. Die Fläche liegt im Südwesten der privaten Grünfläche im Randbereich zum öffentlichen Gehölzbestand. Mögliche Elemente für die Habitatfläche sind Reisighaufen und Holstapel. Habitatelemente lassen sich zudem auch im Bereich des Schulgartens und der Feuerstelle integrieren. Wichtig ist das in diesen Bereichen nicht bis an die Habitatelemente hin gemäht wird und eine spontane Vegetationsentwicklung ermöglicht wird. Vor Beginn der Bauphase werden die Eidechsen aus dem Eingriffsbereich (ost- und südexponierte Randbereiche der Gehölzstrukturen) vergrämt. Hierfür werden die entsprechenden Bereiche sukzessive mit dunkler Folie abgedeckt. Die Folienauslegung erfolgt in mehreren Abschnitten mit bis zu 3 m breiten Folienbahnen beginnend am Gehölzrand. Die Folien werden mit Erde, Sandsäcken o.ä. beschwert. Die Vergrämung erfolgt während der Aktivzeit der Tiere und außerhalb von Fortpflanzungszeit und Winterruhe. Geeignete Zeiträume sind Ende März bis Anfang Mai bzw. Anfang August bis Anfang Oktober. In den Eidechsen-Lebensraum entlang der Hecke nördlich des Ackers wird erst im Rahmen der Freiflächengestaltung eingegriffen. Daher werden die Tiere aus diesem Bereich nicht vergrämt, jedoch mit einem Schutzzaun vom Einwandern in die Bauflächen abgehalten. Sollte in diesem Bereich auch während der Winterruhe der Tiere mit Eingriffen in den Lebensraum (Entfernung der Hecke, Eingriffe in Boden) zu rechnen sein, dann sind auch die dort lebenden Zauneidechsen in die nordöstlich angrenzenden Gehölzrandbereiche zu vergrämen. Vögel / Fledermäuse Zur Sicherung der lokalen Population des Gartenrotschwanzes als Halbhöhlenbrüter sind innerhalb des Plangebiets drei Brutkästen im Gehölzbestand oder außen an den Gebäuden anzubringen. 8.3 Ökologische Baubegleitung und Monitoring Die natur- und artenschutzrechtlichen Maßnahmen sind von einem fachkundigen Büro zu begleitet und zu kontrolliert (ökologische Baubegleitung). Dies betrifft insbesondere die Vergrämungsmaßnahmen für Eidechsen sowie die Einrichtung von Ersatzhabitaten für die Zauneidechse im Rahmen der Freiflächengestaltung. Die Maßnahmen sind zu dokumentieren und die Dokumentation dem Umweltamt der Stadt Karlsruhe vorzulegen. Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 48 Für die betroffene Eidechsenteilpopulation und die Entwicklung der Habitatfläche im Planungsgebiet ist ein ökologisches Monitoring durchzuführen. Nach dem Vergrämen der Eidechsen für die Realisierung des Gebäudevorhabens ist der Eidechsenbestand auf den Ausgleichsflächen bzw. im neu eingerichteten Habitat innerhalb des Planungsgebiets dreimal im Jahr über einen Zeitraum von fünf Jahren bei geeigneter Witterung zu erfassen. Die Monitoring Ergebnisse sind dem Umweltamt der Stadt Karlsruhe, Fachbereich Ökologie, jährlich zur Beurteilung vorzulegen. Die sich aus dem Monitoring ergebenden Änderungen sind nach Absprache umzusetzen. 9 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Im Bereich des bestehenden Mischwasserkanal DN 300 wird ein Leitungsrecht zugunsten der örtlichen Ver- und Entsorgungsbetriebe festgesetzt. Lage und Abmessung der Fläche mit Leitungsrechten sind der Planzeichnung zu entnehmen. 10 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 10.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen Innerhalb des in der Planzeichnung gekennzeichneten Bereichs (Raute 2 und 3) ist im Falle der Realisierung der Nordtangente eine beidseitig hochabsorbierende Lärmschutzwand oder ein Lärmschutzwall von mindestens 2,5 m Höhe (westliche Grundstücksgrenze) (Raute 2) bzw. 3 m Höhe (nördliche Grundstücksgrenze) (Raute 3) über Gelände vorzusehen. Die Lärmschutzwand ist nach den Vorgaben der „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen, ZTV-Lsw 06, Ausgabe 2006“ auszuführen. Im in der Planzeichnung gekennzeichneten Bereich (Raute 4) ist die Brüstung der Dachterrasse der Kita im 1. Obergeschoß im Falle der Realisierung der Nordtangente baulich geschlossen mit einer Höhe von mindestens 2 m auszubilden. 10.2 Passive Schallschutzmaßnahmen In dem in der Planzeichnung gekennzeichneten Bereich (Raute 5) sind bei der Errichtung und der Änderung von Gebäuden die erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen nach den in der Planzeichnung bezeichneten Lärmpegelbereichen der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ Ausgabe 1989 auszubilden (siehe folgende Tabelle). Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 49 Tabelle: Anforderungen an die Luftschalldämmung zwischen Außen und Räumen in Gebäuden (Tabelle 8 der DIN 4109) Lärm- pegel- bereich Maß- geblicher Außenlärm- pegel Raumarten Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten , Unterrichtsräume und Ähnliches Büroräume 1 ) und Ähnliches dB (A) erf. R' w.res des Außenbauteils in dB 1 I bis 55 35 30 - 2 II 56 bis 60 35 30 30 3 III 61 bis 65 40 35 30 4 IV 66 bis 70 45 40 35 5 V 71 bis 75 50 45 40 6 VI 76 bis 80 2 ) 50 45 7 VII > 80 2 ) 2 ) 50 1 ) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Betrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2 ) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Der Nachweis der erforderlichen Schalldämmmaße hat im Baugenehmigungsverfahren bzw. Kenntnisgabeverfahren nach dem in der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ Ausgabe 1989 vorgeschriebenen Verfahren in Abhängigkeit der Raumnutzungsart und Raumgröße zu erfolgen. Von den in der Planzeichnung festgelegten Lärmpegelbereichen kann abgewichen werden, soweit im Baugenehmigungsverfahren bzw. Kenntnisgabeverfahren der Nachweis erbracht wird, dass ein geringerer maßgeblicher Außenlärmpegel vorliegt, als in der Planzeichnung dokumentierten Situation unter Berücksichtigung freier Schallausbreitung. Die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile können dann entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert werden. Grundlage für die Dimensionierung der Schalldämm-Maße der Außenbauteile bildet die Schallimmissionsprognose der Kurz und Fischer GmbH vom 19.07.2017 (Gutachten 11296-02). Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 50 Die DIN 4109, DIN 18005, TA Lärm, VDI 4100 und VDI 2719 „Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“ liegen beim Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe, Bereich Städtebau, Lammstraße 7, 1. OG., Zimmer D 113/ 114, 76133 Karlsruhe aus und können dort während der Dienststunden (08.30 Uhr – 15.30 Uhr) eingesehen werden (zu beziehen außerdem beim Beuth-Verlag, Berlin). 10.3 Belüftung von Schlafräumen In dem in der Planzeichnung gekennzeichneten Bereich (Raute 5) ist durch entsprechende Lüftungssysteme sicher zu stellen, dass der ausreichende Mindestluftwechsel von Schlafräumen auch bei geschlossenen Fenstern eingehalten werden kann. Zum Beispiel erfolgt die Belüftung der Schlafräume über eine schallabgewandte Fassade, an der der maßgebliche Orientierungswert für Mischgebiete von 50 dB(A) eingehalten wird, oder ein ausreichender Luftwechsel wird durch technische Be- und Entlüftungssysteme sichergestellt. Für Ruheräume/Schlafräume der Kita ist diese Maßnahme für das gesamte Bebauungsplangebiet umzusetzen. Abbildung: Abgrenzung des Bereichs mit Festsetzungen zum Schallschutz unter Berücksichtigung freier Schallausbreitung (Quelle: Kurz und Fischer, Stand 24.05.2017) Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 51 II. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN 1 Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 1.1 Dächer Die Flachdächer der obersten Geschossebene sind zu begrünen. Alle anderen Dachflächen können als Dachterrassen genutzt werden. Dachaufbauten sind nur in Form von Photovoltaikanlagen, Anlagen zur solarthermischen Nutzung, als Lüftungsanlagen und sonstige technisch notwendige Aufbauten zulässig. Lüftungsauslässe und Aufbauten zur solaren und thermischen Energiegewinnung bis max. 2 m sind in einem Abstand von mindestens dem Maß der Höhe der Anlage zur Außenfassade und unter Beibehaltung der Funktionsfähigkeit der unter 7.2 festgesetzten Dachbegrünung zulässig. Sonstige technisch notwendige Aufbauten sind bis zu einer Höhe von 3 m über der Oberkante der Dachhaut und in einem Abstand von mindestens dem Maß der Höhe der Anlage zur Außenfassade zurückgesetzt zulässig. 1.2 Fassaden Als Fassadenmaterialien werden Putz, Sichtbeton und Steinverkleidungen oder Klinker in heller Pastelltönung in den Farben Weiß, Beige und Grau sowie Glas festgesetzt, für untergeordnete Flächen können Bleche und Stahl verwendet werden. Absturzsicherungen im Bereich der Fluchtbalkone können aus einem Edelstahlnetz hergestellt werden. Akzentuierungen durch Farbakzente oder markante Fassadenelemente sind zulässig, jedoch auf maximal 10 % der jeweiligen Fassadenseite begrenzt. 2 Werbeanlagen Es sind nur freistehende gemeinsame Werbeanlagen (Firmen-Sammler) im Vorgarten, in Verbindung mit Gebäudezugängen, zulässig. Ausnahmen von den Bauvorschriften zu Werbeanlagen können zugelassen werden, wenn ein abweichendes, mit den sonstigen Festsetzungen zu Werbeanlagen im Technologiepark in Einklang stehendes Werbeanlagenkonzept im Einvernehmen mit der Stadt erstellt und in einem städtebaulichen Vertrag fixiert wird. Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 52 3 Unbebaute Flächen, Einfriedigungen, Abfallbehälterstandplätze 3.1 Vorzone Die Vorzone sind die Flächen der Baugrundstücke, die auf gesamter Grundstücksbreite zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der Baugrenze liegen. Die Vorzone ist mit Ausnahme von maximal vier Zufahrten sowie zwei Hauseingängen vollflächig als Vegetationsfläche anzulegen, das heißt zu bepflanzen oder einzusäen. Das Anlegen von Mulch-, Schotter-, Kies-, Splitt- und vergleichbaren Flächen ist unzulässig. Die Benutzung als Arbeits-, Abstell- oder Lagerflächen ist nicht zulässig. Unzulässig sind Nadelgehölze mit Ausnahme von Eiben und Lärchen. Die Benutzung als Parkierungs- und innere Erschließungsfläche ist unzulässig. 3.2 Unbebaute Flächen Die notwendige Befestigung von nicht überbaubaren Flächen der Grundstücke ist wasserdurchlässig auszuführen. 3.3 Einfriedungen Einfriedungen sind unzulässig. Davon ausgenommen sind Einfriedungen der Freibereiche bei Schulen und Kindertagesstätten in Form von geschnittenen Hecken aus heimischen Laubgehölzen von 1,40 m Höhe, in die ein Maschendraht oder Stabgitterzaun eingezogen werden kann. Die Verwendung von Sichtschutzzäunen/ -elementen und Vergleichbarem ist unzulässig. Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle zählen nicht als Einfriedungen. 3.4 Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. Sie sind, sofern sie außerhalb der Gebäude untergebracht werden, durch bauliche oder sonstige Maßnahmen verdeckt herzustellen und zu begrünen. 3.5 Stellplätze und Zufahrtswege Die Befestigung von ebenerdigen Stellplätzen, Zufahrtswegen und Abstellflächen auf dem Baugrundstück ist mit Rasenfugenpflaster oder Rasengittersteinen durchlässig für Niederschlagwasser auszubilden. Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 53 4 Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 5 Niederschlagswasser Niederschlagswasser von Dachflächen oder sonstigen befestigten Flächen ist – soweit i. S. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz schadlos möglich – über Versickerungsmulden zur Versickerung zu bringen oder zu verwenden (z. B. zur Gartenbewässerung). Die Mulden müssen eine mindestens 30 cm mächtige Oberbodenschicht mit Rasendecke aufweisen und sind nach dem Regelwerk der "Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V." Arbeitsblatt DWA-A 138 zu bemessen. III. SONSTIGE FESTSETZUNGEN (Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Regelungen) Der Bebauungsplan Nr. 675a „Technologiepark“, in Kraft getreten am 28.09.1990 (zuletzt geändert am 25.08.1992), wird in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt werden. Die Anlage 2 – Vorhaben- und Erschließungsplan – ist bindender Bestandteil dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. 71894 71875 6536/6 67441 67438 67435 67433 71769 67431/1 71870 71869 67442 67434/2 67444 71770 71868 67436 67440 71759 67437 67439 67434/1 SOIV 0,6 FD max. WH = 18,5 m a Konrad-Zuse-Straße Hagsfelder Allee LPB IV LPB IV LPB IV LPB III LPB III LPB III 1 2 4 5 3 private Grünfläche 3 m 3 m 5 m 4 m 6 m 9,50 m 11 m LR Baugrenze 2: Überbauung mit lichter Höhe ab 5 m Baugrenze 1 IV. Zeichnerische Festsetzungen - PlanzeichnungBAUWEISE, BAULINIEN, BAUGRENZEN aabweichende Bauweise (s. Textfestsetzungen) Baugrenze VERKEHRSFLÄCHEN Bereich ohne Ein-/Ausfahrt GRÜNFLÄCHEN Private Grünfläche, Zweckbestimmung Spiel- und Erholungsgrün Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Flächen für Massnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft LEITUNGSRECHT Mit einem Leitungsrecht zu Gunsten der Ver- und Entsorgungsträger zu belastende Flächen LÄRMSCHUTZ LPB IIILärmpegelbereiche Grenze Lärmpegelbereiche Aktive Schallschutzmaßnahmen Passive Schallschutzmaßnahmen SONSTIGE PLANZEICHEN Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans PLANZEICHEN NACH BAUORDNUNGSRECHT FDFlachdach NUTZUNGSSCHABLONE KENNZEICHNUNG Entfall "Stiel-Eiche" SOIV 0,6 FD max. WH = 18,5 m Art der baulichen Nutzung max. Wandhöhe Zahl der Vollgeschosse Bauweise a GRZ Dachform 324 5 1 LR pesch partner architekten stadtplaner GmbH Dortmund | Stuttgart Vorhabenträger: element-i Bildungshaus Technido gGmbH Wankelstraße 1 | 70563 Stuttgart Planverfasser: pp a|s pesch partner architekten stadtplaner GmbH Mörikestraße 1 | 70178 Stuttgart 0102030 m Maßstab (im Original) 1:1.000 Format im Original DIN A3 Karlsruhe, den 25.01.2017 Fassung vom 28.08.2017 Stadt Karlsruhe-Rintheim V OR H A B E N B E Z OG E N E R B E B A U U N G S P L A N "Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße" Stadtplanausschnitt M 1:10.000 N ZEICHENERKLÄRUNG Planungsrechtliche Festsetzungen ART DER BAULICHEN NUTZUNG Sondergebiet Technologiepark, Zweckbestimmung Technologieorientiertes Gewerbe MASS DER BAULICHEN NUTZUNG GRZmax. zulässige Grundflächenzahl IVmax. zulässige Zahl der Vollgeschosse WHmax. zulässige Wandhöhe in Metern SO Stadt Karlsruhe | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ 55 ANLAGEN 1 Umweltbericht 2 Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Karlsruhe Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Umweltbericht mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung und Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Auftraggeber: ELEMENT-I BILDUNGSHAUS TECHNIDO GGHMBH Wankelstr. 1 70563 Stuttgart Auftragnehmer: THOMAS BREUNIG INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE Kalliwodastraße 3 76185 Karlsruhe Telefon: 0721 - 9379386 Telefax: 0721 - 9379438 E-Mail: info@botanik-plus.de Bearbeitung: Annegret Wahl (Dipl.-Geoökologin) – Gesamtbericht Marlene Kassel (Msc. Umweltwissenschaften) – Vögel Juliane Schalajda (Dipl.-Landschaftsökologin) – Vögel Philipp Remke (M.Sc. Landschaftsökologe) – Einarbeitung von Aktualisierungen Karlsruhe, 25. August 2017 Stadt Karlsruhe Umweltbericht zum BPlan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ............................................................................................................. 3 1.1 Planungsanlass ......................................................................................................... 3 1.2 Gesetzliche Grundlagen ............................................................................................ 3 2 Grundzüge der Planung ...................................................................................... 4 2.1 Lage des Planungsgebiets ........................................................................................ 4 2.2 Grundzüge der Planung ............................................................................................. 4 3 Methoden der Umweltprüfung ............................................................................ 6 3.1 Abgrenzung des Untersuchungsgebiets .................................................................... 6 3.2 Untersuchungsmethoden zu den Schutzgütern ......................................................... 6 3.3 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Erstellung der Studie ....................................... 7 4 Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter ............................................... 7 4.1 Geologie und Boden .................................................................................................. 7 4.2 Wasserhaushalt ......................................................................................................... 8 4.3 Klima und Luftschadstoffe ......................................................................................... 8 4.4 Landschaftsbild ......................................................................................................... 9 4.5 Biotoptypen ............................................................................................................... 9 4.6 Fauna ...................................................................................................................... 10 4.7 Mensch .................................................................................................................... 12 4.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ......................................................................... 12 4.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ...................................................... 12 5 Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens ............... 13 5.1 Wirkungen auf den Boden ....................................................................................... 13 5.2 Wirkungen auf den Wasserhaushalt ........................................................................ 13 5.3 Wirkungen auf das Klima und Luftschadstoffe ......................................................... 14 5.4 Wirkungen auf das Landschaftsbild ......................................................................... 14 5.5 Wirkungen auf die Biotoptypen ................................................................................ 14 5.6 Wirkungen auf die Fauna ......................................................................................... 15 5.7 Wirkungen auf den Menschen ................................................................................. 15 5.8 Wirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................. 15 5.9 Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung ......................................................... 15 6 Raumordnerische Vorgaben und Schutzgebiete ............................................ 16 7 Baumschutz der Stadt Karlsruhe ..................................................................... 16 8 Artenschutzrechtliche Prüfung ........................................................................ 17 8.1 Rechtsgrundlage ..................................................................................................... 17 8.2 Artengruppen ........................................................................................................... 17 8.3 Artenschutzrechtliche Maßnahmen.......................................................................... 20 9 Bilanzierung des Eingriffs ................................................................................ 23 9.1 Schutzgut Boden ..................................................................................................... 23 9.2 Schutzgut Biotoptypen ............................................................................................. 24 10 Grünordnerische Maßnahmen ....................................................................... 26 10.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ...................................................... 26 10.2 Pflanzlisten ........................................................................................................... 28 11 Ökologische Baubegleitung, Monitoring ...................................................... 29 12 Zusammenfassung ......................................................................................... 30 13 Literatur und Arbeitsgrundlagen ................................................................... 31 Stadt Karlsruhe Umweltbericht zum BPlan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde 3 1 Einleitung 1.1 Planungsanlass Die Stadt Karlsruhe plant die Änderung des Bebauungsplans „Technologiepark Karlsruhe - Vogelsand“. Um eine zeitnahe Umsetzung des Einzelvorhabens „Bildungshaus Technologiepark“ zu ermöglichen und das Vorhaben planungsrechtlich zu sichern, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ im Norden des Technologieparks aufgestellt. Das INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, Karlsruhe, wurde von der ELEMENT-I BILDUNGSHAUS TECHNIDO GGHMBH im Januar 2017 beauftragt, für das Vorhaben einen Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (saP) zu erstellen. Im derzeit gültigen Bebauungsplan ist der etwa 6.850 m² große Planungsbereich als Sondergebiet Technologiepark mit angrenzender öffentlicher Grünfläche und Verkehrsflächen ausgewiesen. Zulässig sind hier nur Forschungs- und Entwicklungslabors sowie technologieorientiertes Gewerbe. Im Norden sind zudem Dienstleistungs-, Freizeit- und Sporteinrichtungen zulässig. Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die geplanten Bildungs- und Betreuungs- einrichtungen werden unter anderem die zulässige Nutzung und die Lage der Baufenster geändert sowie anstelle einer öffentlichen Grünfläche eine private Grünfläche ausgewiesen. Den Nachfolgenden Ausführungen wird der Planungsstand vom 24. August 2017 zugrunde gelegt (PESCH PARTNER ARCHITEKTEN STADTPLANER GMBH 2017). Die Erstellung des Umweltberichts erfolgte durch Annegret Wahl (Diplom-Geoökologin) und die Einarbeitung von Aktualisierungen erfolgte durch Philipp Remke (M.Sc. Landschaftsökologe). Die Erfassung der Vögel wurde von Marlene Kassel (Msc. Umweltwissenschaften) und Juliane Schalajda (Dipl.-Landschaftsökologin) durchgeführt. 1.2 Gesetzliche Grundlagen Den rechtlichen Rahmen des Umweltberichts bildet das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung durch Bekanntmachung vom 23. September 2004. Nach § 2 Abs. 4 des Gesetzes wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht dargestellt werden. Nach § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie ergänzend dazu § 15 des Natur- schutzgesetzes für Baden-Württemberg (NatSchG) ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen, bzw. unvermeidbare Beeinträchtigungen vorrangig auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren. Nach § 1a des Baugesetzbuches (BauGB) erfolgt der Ausgleich zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft durch geeignete Festsetzungen im Bebauungsplan als Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich. Mögliche Festsetzungen werden in § 9 BauGB (Inhalt des Bebauungsplans) aufgeführt. Zu artenschutzrechtlichen Regelungen siehe Kapitel 8.1. Stadt Karlsruhe Umweltbericht zum BPlan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde 4 2 Grundzüge der Planung 2.1 Lage des Planungsgebiets Das Planungsgebiet liegt nach SCHMITHÜSEN (1952) im Naturraum Hardtebenen (Naturraum-Nr. 223) in der Untereinheit Karlsruher Hardt (223.4). Es liegt im Norden des Technologieparks zwischen Rintheim und der Waldstadt südöstlich der Hagsfelder Allee (Abbildung 1). Unmittelbar nördlich verläuft die Trasse der geplanten Nordtangente. Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt etwa 6.850 m². Abbildung 1: Lage des Planungsgebiets (rot); Kartengrundlage: TK25 Blatt 6916 Karlsruhe-Nord 2.2 Grundzüge der Planung Im aktuell gültigen Bebauungsplan „Technologiepark Karlsruhe - Vogelsand“ (STADT KARLSRUHE 1990) sind im vorliegenden Planungsgebiet auf etwa 5.260 m² Sondergebietsflächen ausgewiesen (siehe Abbildung 2). Davon entfallen etwa 2.280 m² auf Bereich 13 mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 und 2.980 m² auf Bereich 8 mit einer GRZ von 0,4. Verkehrsflächen sind auf 745 m² ausgewiesen und beinhalten im Süden eine Verbindung zur Hagsfelder Allee. Öffentliche Grünflächen nehmen 845 m² ein. Die Baufenster im Süden sind mit zwingenden Wandhöhen von 9 bzw. 12,5 m ausgewiesen. Für Bereich 13 bestehen hierfür keine Vorgaben. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ hat eine Größe von etwa 6.850 m² (PESCH PARTNER ARCHITEKTEN STADTPLANER GMBH 2017). Er sieht die Ausweisung eines Sondergebiets (Bildungs- und Betreuungseinrichtungen) entlang der Konrad-Zuse-Straße vor, sowie die Ausweisung einer privaten Grünfläche (Spielflächen) auf 1.620 m² im Westen Richtung Kleingartenanlage (siehe Abbildung 3). Die Größe der Bauflächen (Sondergebiet) beträgt 5.230 m², wovon die Baufenster 3.820 m² einnehmen. Die GRZ beträgt 0,6. Zulässig sind 4 Vollgeschosse. Eine öffentliche Verbindung für Fuß- und Radverkehr zwischen der Konrad-Zuse- Straße und der Hagsfelder Allee ist im Planungsgebiet nicht vorgesehen. Stadt Karlsruhe Umweltbericht zum BPlan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde 5 Abbildung 2: Umriss Planungsgebiet (rot); Hintergrund Bebauungsplan „Technologiepark Karlsruhe - Vogelsand“ und Luftbild (Bing Satellite). Abbildung 3: Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“; Hintergrund Bebauungsplan „Technologiepark Karlsruhe - Vogelsand“ und Luftbild (Bing Satellite). Stadt Karlsruhe Umweltbericht zum BPlan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde 6 3 Methoden der Umweltprüfung 3.1 Abgrenzung des Untersuchungsgebiets Das vertieft untersuchte Gebiet umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans. Je nach Schutzgut unterschiedlich intensiv in die Betrachtung einbezogen wird außerdem die Umgebung. 3.2 Untersuchungsmethoden zu den Schutzgütern Geologie und Boden: Die Bewertung des Bodens wird den Angaben der vom LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU (LGRB) online zur Verfügung gestellten Bodenkarte und geologischen Karte 1:50.000 entnommen (abgerufen im Mai 2017). Die Gesamtbewertung wird angegeben in Bodenwertstufen und Ökopunkten pro Quadratmeter (ÖP/m). Für die Bemessung des Eingriffs werden die Regelungen der Anlage 2 der Ökokonto-Verordnung und der Arbeitshilfen Bodenschutz 23 und 24 herangezogen (UM 2010, LUBW 2010, LUBW 2012). Angaben zu Altlasten wurden bei der Stadt Karlsruhe (Umwelt- und Arbeitsschutz) eingeholt und dem bestehenden Bebauungsplan „Technologiepark Karlsruhe - Vogelsand“ entnommen (STADT KARLSRUHE 1990). Wasserhaushalt: Die Bewertung des Wasserhaushalts wird aus den Ergebnissen der Boden- bewertung abgeleitet. Klima und Luftschadstoffe (NO 2 ): Die Bewertung des Klimas erfolgt anhand allgemeiner Grundlagenkenntnisse unter Berücksichtigung der „Ermittlung und Bewertung des Klimas im Rahmen der Landschafts(rahmen)planung“ (ZIMMERMANN & AMANN 1988) und auf Basis der Daten des Deutschen Wetterdienstes (WWW.DWD.DE) und des Klimaatlas Oberrhein Mitte (REKLIP 1995). Zur Bewertung des Lokalklimas und der Immissionen von Luftschadstoffen dienen die Inhalte der Ökologischen Tragfähigkeitsstudie des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (NVK 2011). Landschaftsbild: Zur Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds werden die Ausstattung mit naturraumtypischen Strukturmustern sowie das Ausmaß vorhandener Störungen bzw. die Störempfindlichkeit herangezogen. Biotoptypen: Die Erhebung der Biotoptypen fand am 5. Mai 2017 im Maßstab 1:1.500 statt und richtet sich nach dem Biotopdatenschlüssel der Naturschutzverwaltung (LUBW 2009). Die naturschutzfachliche Bewertung erfolgt quantitativ nach Tabelle 1 der Ökokonto-Verordnung und wird in Ökopunkten pro Quadratmeter (ÖP/m²) angegeben (UM 2010). Fauna: Die Bewertung des Gebiets für die Artengruppen Vögel und Reptilien resultiert aus den Bestandserhebungen zur artenschutzrechtlichen Prüfung. Die Erfassung der Brutvögel erfolgte an drei Terminen (10. April, 3. Mai und 01. Juni 2017). Sie wurde auf der Grundlage der Methoden- standards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK & al. 2005) durchgeführt. Dabei wurden alle im Gebiet und dessen unmittelbarer Umgebung beobachteten Vogelarten erfasst. Anschließend wurden aus den Felddaten Papierreviere sowie der Status der einzelnen Arten (Brutvogel, Brutverdacht, Durchzügler / Nahrungsgast) ermittelt. Die Untersuchung der Eidechsen fand bei geeigneter Witterung (warm, sonnig, windstill) an drei Terminen statt (6. Mai, 16. Juni, 26. Juni 2017). Für die anderen Artengruppen erfolgt die Bewertung anhand der Biotopausstattung. Auch die Eignung des Gebiets für Insekten wurde anhand der Biotopausstattung bewertet. Mensch: Das Thema wird aus den Ergebnissen des Lärmgutachtens, der Geländebegehung und der Landschaftsbildbewertung abgeleitet. Es beinhaltet auch das Schutzgut Erholung. Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Das Thema wird anhand der Informationen aus dem bestehenden Bebauungsplan „Technologiepark Karlsruhe - Vogelsand“ behandelt. Stadt Karlsruhe Umweltbericht zum BPlan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde 7 3.3 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Erstellung der Studie Die geplante Nordtangente verläuft unmittelbar nördlich des Planungsgebiets. Die Auswirkungen auf das Planungsgebiet, die sich aus einer Realisierung dieser Straße ergeben, insbesondere in Bezug auf die Schutzgüter Klima und Mensch, sind aufgrund der geringen Datenlage derzeit schwer einschätzbar. 4 Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter 4.1 Geologie und Boden Beschreibung Das Gebiet liegt im Bereich der Niederterrasse des Rheins. Den geologischen Untergrund bilden quartäre Kiese und Sande. Vorherrschender Bodentyp ist tief entwickelte Braunerde, ganz im Süden auch podsolige Braunerde. Die tiefgründigen Böden sind schwach sauer bis sauer. Der hohe Sandanteil bedingt eine hohe Wasserdurchlässigkeit und eine geringe Feldkapazität. Das Relief im Planungsgebiet ist durch Materialumlagerungen und Nutzungen anthropogen überprägt. Insbesondere im Süden und Südwesten, wo als Ausgangsboden podsolige Braunerde verzeichnet ist, befinden sich im Gehölzbestand zahlreiche kleinräumige Aufschüttungen und Abgrabungen. Nach Auskunft der Stadt Karlsruhe (Umwelt- und Arbeitsschutz) wurde im Bereich des Technologieparks lokal immer wieder Sand abgebaut. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies auch im Bereich des Plangebiets stattgefunden hat und die Gruben mit anthropogenem Material wieder verfüllt wurden. Der überplante Bereich ist derzeit nicht im Bodenschutz- und Altlastenkataster der Stadt Karlsruhe erfasst. Im bestehenden Bebauungsplan „Technologiepark Karlsruhe-Vogelsand“ sind Alt- ablagerungen lediglich für den Süden des Technologieparks bekannt und untersucht (STADT KARLSRUHE 1990). Nach Auskunft der Stadt Karlsruhe (Umwelt- und Arbeitsschutz) sind aus Schürfen auf den heutigen Flurstücken 71769 und 71894 anthropogene Auffüllungen und Bodenverunreinigungen bekannt. Diese liegen jedoch außerhalb des Planungsgebiets. Aus dem hier betrachteten Planungsgebiet sind keine Altlasten oder Bodenverunreinigungen bekannt, für die aktueller Handlungsbedarf besteht. Bewertung Aufgrund des hohen Sandanteils und der Tiefgründigkeit weist der Ausgangsboden im Planungsgebiet eine sehr hohe Wasserdurchlässigkeit und eine sehr geringe Wasserspeicher- kapazität auf. Daraus und aus dem hohen Grundwasserflurabstand resultieren eine sehr hohe Bewertung der Bodenfunktion „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ (Bewertungsklasse 4) und eine geringe Bewertung der Bodenfunktion „Filter und Puffer für Schadstoffe“ (Bewertungsklasse 1). Die Funktion „Natürliche Bodenfruchtbarkeit“ ist von geringer bis mittlerer Bedeutung (Bewertungsklasse 1,5). Gemäß LUBW (2012) resultiert somit eine Gesamtbewertung von Wertstufe 2,17; bzw. 8,68 ÖP/m². Im Bereich der podsoligen Braunerde im Südwesten sind Bodenfruchtbarkeit sowie Filter- und Pufferfunktion geringfügig höher. Daher besteht hier eine Gesamtbewertung von Wertstufe 2,83; bzw. 11,32 ÖP/m². Die Funktion „Sonderstandort für naturnahe Vegetation“ ist im gesamten Gebiet hoch (Wertstufe 3) und fließt daher nicht in die Bewertung ein. (Dies erfolgt erst ab Wertstufe 4.) Flächen, auf denen durch Auffüllungen und Erdumlagerungen die natürlichen Bodenverhältnisse beeinträchtigt sind, wird gemäß LUBW (2012) eine geringe Bedeutung für die Erfüllung der Bodenfunktionen beigemessen (Wertstufe 1; 4 ÖP/m²). Versiegelte Flächen im Süden werden aufgrund der nicht mehr vorhandenen Funktionserfüllung mit der Wertstufe 0 (0 ÖP/m²) bewertet. Stadt Karlsruhe Umweltbericht zum BPlan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde 8 4.2 Wasserhaushalt Beschreibung Gemäß der hydrogeologischen Kartierung (UM BW & MUFV RP 2007) liegt der Grundwasser- flurabstand im Planungsgebiet etwa bei 4 - 7 m. Das Grundwasser fließt von Südost nach Nordwest. Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Das Planungsgebiet liegt vollständig in Zone III B des Wasserschutzgebiets (WSG) „Stadt Karlsruhe, WW Hardtwald“. Bewertung Die nicht versiegelten Flächen im Planungsgebiet haben wegen der hohen Versickerungsleistung des Bodens eine hohe Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie für die Grundwasserneubildung. 4.3 Klima und Luftschadstoffe Beschreibung Die Hardtebenen sind klimatisch gesehen relativ homogen. Das Gebiet liegt nach der effektiven Klimaklassifikation von KÖPPEN (1923) im feuchtgemäßigten Klima. Die klimatischen Verhältnisse sind durch milde Winter, einen zeitigen Frühjahrsbeginn und früh einsetzende, warme Sommer geprägt. Für Deutschland sind die Bedingungen ungewöhnlich mild. Die Niederschläge sind verhältnismäßig gering. Überwiegend kommen die Winde entlang der Oberrheinebene aus Südwesten, häufig auch aus Nordosten (REKLIP 1995). Das Klima eignet sich beispielsweise für Ackerbau und den Anbau von Tabak, Hopfen und Spargel. In bioklimatischer Hinsicht gibt es ein mittleres bis hohes Aufkommen von Tagen mit erhöhter Wärmebelastung aufgrund von warmer und feuchter Luft, starker Sonneneinstrahlung und geringer Windgeschwindigkeit. Das Planungsgebiet wird derzeit umgeben von einem Kleingartengebiet im Westen, Acker und Sukzessionsgehölz im Norden und brachliegenden Grünflächen, z.T. mit Gehölzen, im Süden und Osten. Insbesondere das Grünland dient der Frisch- und Kaltluftproduktion. Das Mikroklima und die Luftqualität im Planungsgebiet sind günstig. Für die Kaltluftlieferung für angrenzende Flächen ist der Bereich von mittlerer Bedeutung (NVK 2011). Die Kaltluft strömt reliefbedingt nach Südosten ab. Gemäß der Klimafunktionskarte der Ökologischen Tragfähigkeitsstudie besteht derzeit keine verkehrsbedingte Luftbelastung mit NO 2 . Entsprechende Schadstoffquellen (stark befahrene Straßen) sind der Hirtenweg und die L 560. Der NO 2 -Eintrag im Planungsgebiet liegt auch bei austauscharmen Wetterlagen unter 80 μg/m³. Nicht berücksichtigt ist hier jedoch die geplante Nordtangente. Hier ist mit einer erhöhten Belastung durch NO x und Feinstaub zu rechnen, die je nach Ausgestaltung der Trasse und Schutzeinrichtungen in das Planungsgebiet hineinreicht. Tabelle 1: Ausgewählte Klimadaten (interpolierte Rasterdaten für 1km²) Mittlere Lufttemperatur im Jahr (1981-2010) 1 10,9°C Mittlere Lufttemperatur im Januar (1981-2010) 1 1,9°C Mittlere Lufttemperatur im Juli (1981-2010) 1 20,3°C Mittlere Niederschlagshöhe im Jahr (1981-2010) 1 793 mm Mittlere Anzahl Eistage (1981-2010) 1 10 Mittlere Anzahl Tage mit Wärmebelastung (1951-1980) 2 32 Quelle: 1 DEUTSCHER WETTERDIENST (WWW.DWD.DE), 2 REKLIP 1995. Stadt Karlsruhe Umweltbericht zum BPlan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde 9 Bewertung Das vorhandene Lokalklima im Planungsgebiet ist aufgrund der geringen Vorbelastung und seiner Lage in der freien Feldflur sehr günstig. Als klimatische Ausgleichsfläche für die umliegenden Flächen kommt dem Gebiet eine gewisse Bedeutung zu. Derzeit wirken die umliegenden Grünflächen jedoch ihrerseits ebenfalls als Kaltluftproduktions- und Ausgleichsflächen. 4.4 Landschaftsbild Beschreibung Das Planungsgebiet liegt am Rand des Technologieparks. Der dichte Gehölzbestand im Westen trägt zur Eingrünung der Hagsfelder Allee bei. Nach Osten öffnet sich das Gebiet zum derzeit brachliegenden Bereich des Technologieparks, wo in den kommenden Jahren eine bauliche Entwicklung zu erwarten ist. Das Gelände ist bereits durch Auffüllungen, Abgrabungen und die Anlage von Verkehrswegen anthropogen überprägt. Bewertung Dem Planungsgebiet selbst kommt hinsichtlich des Landschaftsbildes eine mäßige Bedeutung zu. 4.5 Biotoptypen Abbildung 4: Bestandsplan Biotoptypen (Hintergrund: Luftbild Bing Satellite) Der Großteil des Gebiets wird von einem jungen Feldgehölz eingenommen. Dominierende Baumarten sind Robinie (Robinia pseudoacacia), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) und Hänge- Birke (Betula pendula). Nach Norden sind auch reichlich Vogel-Kirsche (Prunus avium) sowie vereinzelt Stiel-Eiche (Quercus robur) und Hainbuche (Carpinus betulus) beigemischt. Hier ist der Bestand im Unterwuchs licht und leicht begehbar. Im Süden ist eine dichte Strauchschicht Stadt Karlsruhe Umweltbericht zum BPlan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde 10 vorhanden aus Jungwuchs der herrschenden Baumarten, Rotem Hartriegel (Cornus sanguinea), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) und der naturraumfremden Späten Traubenkirsche (Prunus serotina). Die Krautschicht ist geprägt von nährstoffliebenden Arten wie Kletten-Labkraut (Galium aparine), Großer Brennnessel (Urtica dioica), Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata) und Brombeere (Rubus sectio Rubus). Im Gehölz finden sich zahlreiche Ablagerungen von Gartenabfällen und Schnittgut, was hohe Nährstoffeinträge und die Ausbringung von Zierpflanzen zur Folge hat. Wertgebend ist eine ausladende und reichlich verzweigte Stiel-Eiche im Norden. Außerhalb des Planungsgebiets ist der Gehölzrand zur Hagsfelder Allee sehr licht und im Norden mit Gewöhnlichem Besenginster (Cytisus scoparius) durchsetzt. Randlich grenzen an das Feldgehölz dichte artenarme Brombeer-Gestrüppe an. Nach Osten grenzt an das Gehölz eine Ruderalvegetation mit Arten der Sandrasen an, die kleinflächig in das Planungsgebiet hineinragt. Typische Ruderalarten sind Wilde Möhre (Daucus carota), Riesen-Goldrute (Solidago gigantea), Weißer Steinklee (Melilotus albus), Jakobs- Greiskraut (Senecio jacobea), Einjähriges Berufkraut (Erigeron annuus) und Gewöhnliche Wegwarte (Cichorium intybus). Reichlich vorhanden sind zudem Arten der Sandrasen wie Frühlings-Fingerkraut (Potentilla neumanniana), Sand-Vergissmeinnicht (Myosotis stricta), Sand- Hornkraut (Cerastium semidecandrum) und Silber-Fingerkraut (Potentilla argentea), vereinzelt auch Sprossende Felsennelke (Petrorhagia prolifera). Im Norden des Planungsgebiets liegt ein Acker. Zum Zeitpunkt der Begehung war keine wertgebende Unkrautvegetation erkennbar. Das Substrat ist sandig. Die Fläche wird dem Biotoptyp Acker mit fragmentarischer Unkrautvegetation zugeordnet. Am Acker entlang und in einem Streifen entlang der Hagsfelder Allee verläuft ein Zierrasen, der auch gelegentlich als Grasweg genutzt wird. Bestandsbildend sind häufigen Schnitt ertragende Arten wie Wiesen-Rispengras (Poa pratensis), Weißes Straußgras (Agrostis stolonifera), Ausdauernder Lolch (Lolium perenne), Wiesen-Löwenzahn (Taraxacum sectio Ruderalia) und Weicher Storchschnabel (Geranium molle). 4.6 Fauna Geeigneter Lebensraum für Reptilien, insbesondere der streng geschützten Zauneidechse (Lacerta agilis) sind die besonnten Randbereiche der Gehölzbestände. Bei den Gelände- begehungen wurden bei geeigneter Witterung zahlreiche Zauneidechsen im Planungsgebiet und in der näheren Umgebung festgestellt, insbesondere am Ostrand des Feldgehölzes, welcher zugleich auch die Grenze des Planungsgebiets darstellt. Es ist davon auszugehen, dass es sich um eine stabile Population handelt, deren Lebensraum sich weit in die Kleingartenanlage und in die offene Brachfläche im Osten erstreckt. Im Kontext des Lebensraums der gesamten lokalen Population wird den Lebensräumen im Planungsgebiet jedoch nur eine untergeordnete Bedeutung beigemessen. Im Gebiet und der unmittelbaren Umgebung befinden sich keine natürlichen Gewässer, die Amphibien als Laichgewässer dienen können. Allenfalls denkbar sind kleine naturferne Stillgewässer in den Kleingärten westlich des Planungsgebiets. Demnach kann die Nutzung des Feldgehölzes im Planungsgebiet als Winterversteck nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Aufgrund der vorhandenen Habitatausstattung der Umgebung mit zahlreichen Gehölzbeständen und dem nahegelegenen Hardtwald ist eine Nutzung als Winterquartier jedoch wenig wahrscheinlich. Für Fledermäuse sind die Randbereiche der Gehölzbestände von Bedeutung. Sie dienen als Leit- linien für nächtliche Flugrouten sowie als Nahrungshabitat. Rindenstrukturen, wie beispielsweise an den Robinien und der ausladenden Stiel-Eiche, können als Sommerquartiere für Einzeltiere dienen. Baumhöhlen wurden im überwiegend jungen Gehölzbestand nicht festgestellt. Daher wird dem Gebiet kein Potential für Fortpflanzungsstätten beigemessen. Aufgrund der umliegenden Stadt Karlsruhe Umweltbericht zum BPlan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde 11 Strukturen mit vergleichbaren Gehölzbeständen und zahlreichen Randstrukturen ist nicht davon auszugehen, dass es sich um ein essentielles Nahrungs- und Ruhehabitat für Fledermäuse handelt. Der überwiegend junge Gehölzbestand weist keine Spuren von einer Besiedelung durch Holzkäfer auf. Die Eichen im Gebiet sind sehr jung, bis auf die ausladende Stiel-Eiche im Norden. Spuren von Larven des Heldbocks (Cerambyx cerdo) wurden nicht festgestellt. Das Gebiet dient als Lebensstätte für typische und häufige Vogelarten des Siedlungsbereichs wie beispielsweise Amsel (Turdus merula), Star (Sturnus vulgaris) oder Kohlmeise (Parus major). In dem großräumigen Feldgehölz mit angrenzenden Hecken existieren zahlreiche Nistmöglichkeiten für baumbrütende Arten. Zudem bieten dicht geschlossene Hecken und Gestrüpp Nistmöglich- keiten für weit verbreitete heckenbrütende Vogelarten, wie beispielsweise Nachtigall (Luscinia megarhynchos), Dorn- und Mönchsgrasmücke (Sylvia communis, Sylvia atricapilla). Diese Arten wurden u. a. bei den Geländebegehungen festgestellt. Tabelle 2: Beobachtete Vogelarten im Gebiet Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Status § Rote Liste SPEC EU-V D BW Amsel Turdus merula BV/BN b * * - - Blaumeise Parus caeruleus BV b * * - - Buntspecht Dendrocopos major DZ/NG b * * - - Dorngrasmücke Sylvia communis BV b * V - - Eichelhäher Garrulus glandarius DZ/NG b * * - - Elster Pica pica DZ/NG b * * - - Fitis Phylloscopus trochilus DZ/NG b * V - - Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla BV b * * - - Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus BV b V V 2 - Girlitz Serinus serinus BV b * V - - Haussperling Passer domesticus BV b V V - - Heckenbraunelle Prunella modularis BV b * * - - Kleiber Sitta europaea DZ/NG b * * - - Kohlmeise Parus major BV b * * - - Mauersegler Apus apus DZ/NG b V V - - Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla BV/BN b * * - - Nachtigall Luscinia megarhynchos BV b * * - - Rabenkrähe Corvus corone DZ/NG b * * - - Ringeltaube Columba palumbus DZ/NG b * * - - Star Sturnus vulgaris BV b * V 3 - Wacholderdrossel Turdus pilaris DZ/NG b * V - - Zaunkönig Troglodytes troglodytes BV b * * - - Zilpzalp Phylloscopus collybita BV b * * - - Erläuterungen: Status BN: Brutnachweis, BV: Brutverdacht; DZ/NG: Durchzügler/Nahrungsgast § Art ist nach der EG- oder der Bundesartenschutzverordnung besonders (b) oder streng (s) geschützt Rote Liste Gefährdungsstatus nach der Roten Liste Deutschland (D SÜDBECK & al. 2007) und Baden-Württemberg (BW BAUER & al. 2016): - nicht bewertet, * nicht gefährdet, V Art der Vorwarnliste, 3 gefährdet, 2 stark gefährdet, 1 vom Aussterben bedroht SPEC Species of European Conservation Concern: 1 = Europäische Art von globalem Naturschutzbelang 2 = Weltbestand oder Verbreitungsgebiet konzentriert auf Europa bei gleichzeitig schlechtem Erhaltungszustand 3 = sonstige Art mit ungünstigem Erhaltungszustand EU-V Art des Anhangs I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie Stadt Karlsruhe Umweltbericht zum BPlan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde 12 Insgesamt konnten 23 Vogelarten beobachtet werden. Davon brüten zwei Arten nachweislich im Gebiet (Amsel, Mönchsgrasmücke), für 12 Arten besteht ein Brutverdacht (Tabelle 2). Bei den übrigen neun Vogelarten handelt es sich um Nahrungsgäste oder Durchzügler. Etwa die Hälfte aller im Untersuchungsgebiet vorgefundenen Arten ist in Baden-Württemberg ungefährdet. Von den 14 Arten mit Brutnachweis (BN) oder Brutverdacht (BV) werden fünf in der Vorwarnliste der Roten Liste Baden-Württembergs (BAUER & al. 2016) geführt (Gartenrotschwanz, Dorngrasmücke, Girlitz, Haussperling, Star). Ebenfalls in der Vorwarnliste geführt werden Fitis, Mauersegler und Wacholderdrossel, die jedoch nur als Durchzügler oder Nahrungsgäste im Gebiet beobachtet wurden. Aktuell liegen die Reviere von Haussperling, Star, Dorngrasmücke und Girlitz am Rand oder außerhalb des Untersuchungsgebiets, das Revier eines Gartenrotschwanzes befindet sich innerhalb des Untersuchungsgebiets. Das Ausbleiben von am Boden brütenden Vogelarten, wie Fitis oder Goldammer liegt vermutlich an der intensiven Nutzung des Gebiets zur Naherholung, verbunden mit freilaufenden Hunden, sowie an dem Vorkommen von Wildschweinen (angezeigt durch aufgewühlten Boden im Feldgehölz). Dies kann zu einer hohen Störungsintensität führen, die eine Brut von vornherein verhindert oder aber zum Verlassen des Nestes führt. Das Dornengestrüpp im Gebiet mit dem geringen Anteil an Bäumen und Überhältern stellt ein potentielles Habitat für den Neuntöter dar. Dieser konnte während der Untersuchungen jedoch nicht festgestellt werden. Ein Grund für das Ausbleiben einer Brut des Neuntöters als Vogel der halboffenen Landschaften kann ebenfalls in Störung begründet sein. 4.7 Mensch Das Planungsgebiet im engen Sinne ist für das Schutzgut Mensch von untergeordneter Bedeutung. Derzeit wird das gesamte brachliegende Gelände des Technologieparks von Erholungssuchenden, insbesondere Hundehaltern und Hobby-Modellfliegern, genutzt. Da für den Technologiepark im bestehenden Bebauungsplan bereits eine Bebauung vorgesehen ist, wird der Fläche für das Schutzgut Erholung keine Bedeutung beigemessen (NVK 2011). Die im Westen angrenzende Hagsfelder Allee ist eine wichtige Verbundachse für Radpendler und Freizeitsportler sowie Kleingärtner der angrenzenden Kleingartenanlage. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurde ausgehend von der geplanten Nordtangente eine Überschreitung der zulässigen Immissionsgrenzwerte im nördlichen Teil der Freifläche festgestellt (KURZ UND FISCHER GMBH 2017). Die prognostizierte Verkehrsbelastung der planungsrechtlich gesicherten Nordtangente wird vom Menschen im Planungsgebiet als erhebliche Belästigung empfunden. Daher sind Maßnahmen zum Schallschutz unerlässlich. 4.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Aus dem Planungsgebiet sind keine Boden-, Bau- oder Kunstdenkmäler bekannt. 4.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Die verschiedenen Umweltmedien sind eng miteinander verknüpft. So führt beispielsweise der Verlust des Schutzguts Boden durch Versiegelung zu Verlust an versickerungsfähiger Oberfläche und somit zu einer geringeren Grundwasserneubildungsrate. Gleichzeitig geht mit der Versiegelung auch ein Verlust an Lebensraum für Pflanzen einher, der wiederum maßgeblich für vorhandene Tierartengruppen ist. Über die in Kapitel 4.1 bis 4.8 bereits beschriebenen Auswirkungen hinausgehend sind jedoch keine weiteren relevanten Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzgütern zu erwarten. Stadt Karlsruhe Umweltbericht zum BPlan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde 13 5 Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens 5.1 Wirkungen auf den Boden Die Errichtung von Hochbauten ist auf etwa 2.900 m² vorgesehen. Etwa 1.770 m² werden befestigt (Rasen-/ Drainfugenpflaster, Spielfeld) und mit wasserdurchlässigen Belägen versehen (Teil- versiegelung). Hier verbleiben die Bodenfunktionen „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ und „Filter und Puffer für Schadstoffe“ in geringem Umfang erhalten (Wertstufe 0,5; 2 ÖP/m²). Auf etwa 1.870 m² bleiben die Bodenfunktionen in ihrem derzeitigen Umfang erhalten. Das bestehende Planungsrecht lässt eine Vollversiegelung auf etwa 3.217 m² zu, zuzüglich möglicher Befestigungen innerhalb der öffentlichen Grünfläche und der gebäudeumgebenden Freiflächen. Im Vergleich zum derzeit gültigen Bebauungsplan ist die ausgewiesene Grünfläche der aktuellen Planung fast doppelt so groß (bisher 845 m²), wird jedoch durch die Nutzung als private Grünfläche mit Spieleinrichtungen zum Teil befestigt. Durch die Erhöhung der versiegelbaren Fläche (GRZ zuzüglich der Fläche zur Errichtung von Nebenanlagen) innerhalb der Sondergebietsflächen von GRZ 0,4, bzw. 0,2 auf GRZ 0,6 wird hier eine höhere Versiegelung ermöglicht. Überschlägig wird der Versiegelungsgrad im Vergleich zur bestehenden Planung leicht erhöht. Fazit: Die Planung sieht eine Voll- und Teilversiegelung von etwa 4.980 m² vor, wodurch auf den Flächen die Bodenfunktionen vollständig bzw. in Teilen verloren gehen. Im Vergleich zum planungsrechtlichen Ist-Zustand (gültiger Bebauungsplan „Technologiepark Karlsruhe - Vogel- sand“) wird der Versiegelungsgrad der Fläche nur leicht verändert. Dies ergibt sich auch aus der Eingriffsbilanzierung (Kapitel 9.1).Der Eingriff wird somit nicht als erheblich bewertet. 5.2 Wirkungen auf den Wasserhaushalt Durch eine Neuversiegelung gehen Flächen zu Versickerung von Niederschlagswasser und somit zur Neubildung von Grundwasser verloren. Im Vergleich zum planungsrechtlichen Ist-Zustand wird jedoch nicht von einer erheblichen Erhöhung der versiegelbaren Flächen ausgegangen. Aufgrund der veränderten Nutzung als Bildungseinrichtung ist mit erhöhtem Publikumsverkehr zu rechnen. Dies geht einher mit einer potentiell leicht erhöhten Belastung der Verkehrsflächen mit Schadstoffen, wie beispielsweise Schwermetalle aus Reifenabrieb oder Tropföle von Motoren. Durch die nur geringfügige Erhöhung des Verkehrs und der Versickerung des Oberflächenwassers über die belebte Bodenschicht ist derzeit nicht von erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Grundwasser auszugehen. Aufgrund der Lage in Zone III eines Wasserschutzgebiets sind das Versickern und Versenken von Abwasser verboten. Ausgenommen sind das schadlose Versickern des Niederschlagswassers von Dachflächen, von befestigten Grundstücken in Wohngebieten sowie das breitflächige Versickern des auf Verkehrsflächen anfallenden Niederschlagswassers über belebte Bodenschichten. Des Weiteren dürfen bei Bau-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten nur biologisch abbaubare Schmiermittel, Fette und Reinigungsmittel verwendet werden. Es ist sicherzustellen, dass keine wassergefährdenden Stoffe (z.B. Öle und Schwermetalle) in die Umwelt gelangen und eine Verunreinigung des Grundwassers oder sonstige nachteiligen Veränderungen ausgeschlossen werden können. Fazit: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, der einschlägigen technischen Regelwerke und der Ergebnisse des Entwässerungskonzepts stellt die Planung keinen erheblichen Eingriff in den Wasserhaushalt dar. Stadt Karlsruhe Umweltbericht zum BPlan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde 14 5.3 Wirkungen auf das Klima und Luftschadstoffe Durch die geplante Überbauung und Neuversiegelung gehen Flächen zur Frisch- und Kaltluft- produktion verloren. Die Empfängerflächen liegen südöstlich des Planungsgebiets und stellen ihrerseits derzeit Flächen zur Frisch- und Kaltluftproduktion dar. Im Zuge einer vollständigen Bebauung des Technologieparks werden auch diese Flächen überbaut und ihre klimatische Ausgleichsfunktion zum größten Teil verlieren. Durch die vorliegende Planung wird keine erhebliche Veränderung der Belastung durch Luftschadstoffe (NO 2 ) im Vergleich zur bestehenden Planung erwartet. Die Auswirkungen der vorliegenden Planung entsprechen im Wesentlichen denen des planungs- rechtlichen Ist-Zustands. Aufgrund des hohen Aufkommens von Tagen mit erhöhter Wärme- belastung und deren verstärktes Eintreten mit fortschreitendem Klimawandel sind Maßnahmen zum Schutz des Lokalklimas unerlässlich. Diese beinhalten eine gute Durchgrünung des gesamten Technologieparks sowie die Begrünung der Dachflächen und von fensterlosen Außenfassaden. Fazit: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie einer klimaverträglichen Gestaltung des gesamten Technologieparks wird die Planung hinsichtlich des Schutzgutes Klima derzeit nicht als erheblich bewertet. 5.4 Wirkungen auf das Landschaftsbild Die Planung sieht die Errichtung von 4-stöckigen Gebäuden und den Erhalt, bzw. die Einrichtung von Grünflächen im rückwärtigen Bereich zur Hagsfelder Allee vor. Dies entspricht weitegehend dem planungsrechtlichen Ist-Zustand. Aufgrund der Lage in ebenem Gelände ist durch die Umgebung mit hohem Baumbestand eine weitreichende Sichtbarkeit der Gebäude, z.B. für Erholungssuchende entlang der Hagsfelder Allee, in den angrenzenden Kleingärten und im Hardtwald, nicht zu erwarten. Fazit: Die Planung hat unter Berücksichtigung grünordnerischen Maßnahmen keine erheblichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild. 5.5 Wirkungen auf die Biotoptypen Durch die Planung wird in einen Bereich eingegriffen, der derzeit überwiegend von einem jungen Robinien-dominierten Feldgehölz und einem Acker eingenommen wird (siehe Abbildung 4 in Kapitel 4.5). Hierbei handelt es sich um mittel- bis geringwertige Biotoptypen, die kurz- bis mittelfristig wiederherstellbar sind. Im Bereich der privaten Grünfläche können möglicherweise einzelne Bäume des Bestands erhalten werden. Im Vergleich zum planungsrechtlichen Ist-Zustand weist die vorliegende Planung einen größeren Bereich als Grünfläche aus, was jedoch durch eine erhöhte Grundflächenzahl innerhalb der Bauflächen wiederum aufgewogen wird. Die Eingriffsbilanzierung stellt keinen erheblich höheren Eingriff in das Schutzgut Biotoptypen fest (Kapitel 9.2). Die extensive Begrünung der Flachdächer mildert den Eingriff in das Schutzgut Biotoptypen ab und stellt Lebensraum für Arten trockenwarmer Standorte bereit. Fazit: Im Vergleich zum planungsrechtlichen Ist-Zustand (gültiger Bebauungsplan „Technologie- park Karlsruhe - Vogelsand“) wird der Versiegelungsgrad der Fläche und somit der Anteil an begrünten Außenflächen nur geringfügig verändert. Der Eingriff wird somit nicht als erheblich bewertet. Stadt Karlsruhe Umweltbericht zum BPlan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde 15 5.6 Wirkungen auf die Fauna Das Gebiet ist insgesamt von durchschnittlicher Habitatausstattung. Durch die Bebauung gehen Gehölzstrukturen und insbesondere Gehölzrandstrukturen verloren. Diese stellen derzeit einen Teillebensraum für weit verbreitete Vogelarten der Siedlungs(rand)bereiche und für die streng geschützte Zauneidechse (Lacerta agilis) dar. Für den Zeitraum während der Baumaßnahmen besteht ausreichend Rückzugsraum für Eidechsen außerhalb des Planungsgebiets, ebenso für die Vögel, bei denen es sich überwiegend um häufige Arten der Siedlungsrandbereiche handelt. Im Zuge der vollständigen Realisierung des Technologieparks muss jedoch Ersatzlebensraum für Eidechsen und Vögel bereitgestellt werden. Im vorliegenden Planungsgebiet ist dies im Rahmen der Freiflächengestaltung und durch Anbringung von Nisthilfen an den Gebäuden und im Gehölzbestand möglich. Nähere Angaben sind der artenschutzrechtlichen Prüfung (siehe Kapitel 8) zu entnehmen. Im Vergleich zum planungsrechtlichen Ist-Zustand stellt die vorliegende Planung keine wesentliche negative Veränderung dar, da die Lage und Gestaltung der Freiflächen im derzeit gültigen Bebauungsplan einen gewissen Spielraum besitzen. Fazit: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzguts Fauna auszugehen. 5.7 Wirkungen auf den Menschen Durch die vorliegende Planung werden Flächen überbaut, die für die Erholungsfunktion der Bevölkerung von untergeordnetem Wert sind. Negative Auswirkungen auf die häufig frequentierte Hagsfelder Allee sind nicht zu erwarten, da eine durchgehende Eingrünung erhalten bleibt. Durch die Planung ist mit einem erhöhten PKW-Verkehr auf der Konrad-Zuse-Straße zu rechnen, was jedoch keine erheblichen schalltechnischen Auswirkungen auf die umliegenden Nutzungen mit sich bringt (KURZ UND FISCHER GMBH 2017). Für Geräusche, die durch die Anlage selbst (Stellplätze, Haustechnik) sowie durch den Betrieb (Kommunikation, spielende Kinder) entstehen, wird keine Überschreitung der Grenzwerte für angrenzendes Mischgebiet sowie die Kleingartenanlage prognostiziert. Fazit: Für das Schutzgut Mensch stellt die vorliegende Planung keine erhebliche Veränderung zum planungsrechtlichen Ist-Zustand dar. Erhebliche vom Schulneubau ausgehende Emissionen sind nicht zu erwarten. Im Fall der Realisierung der Nordtangente sind aktive und passive Schallschutzmaßnahmen einzurichten. 5.8 Wirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter Von der Planung sind keine Kultur- oder Sachgüter betroffen. 5.9 Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung Der Umweltzustand des Gebiets würde sich bei Nichtdurchführung und gleichbleibender Nutzung kurzfristig nicht wesentlich ändern. Es ist anzunehmen, dass in den Bereichen, die derzeit von Brombeer-Gestrüpp eingenommen werden, ebenfalls Bäume aufwachsen werden und sich somit das Feldgehölz vergrößert. Im Bereich des Ackers würde sich nach Auflassung der Nutzung zunächst eine Ruderalvegetation, möglicherweise mit wertgebenden Arten der Sandrasen, dann sukzessive ein Gehölzbestand entwickeln. Sofern die Gehölzbestände sich über das Planungsgebiet hinaus entwickeln würden und keine besonnten Randstrukturen mehr vorhanden wären, würde die Habitateignung für Eidechsen verloren gehen. Stadt Karlsruhe Umweltbericht zum BPlan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde 16 6 Raumordnerische Vorgaben und Schutzgebiete Im Regionalplan ist das Planungsgebiet als Siedlungsfläche (Bestand; Überwiegend Wohn-/ Mischnutzung) ausgewiesen (RVMO 2003). Unmittelbar nördlich und westlich (inklusive der Hagsfelder Allee) grenzt ein schutzbedürftiger Bereich für die Erholung sowie eine Grünzäsur im Bereich der geplanten Nordtangente an. Das Vorhaben ist mit den Zielen und Grundsätzen des Regionalplans vereinbar. Im Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe ist das Planungsgebiet als bestehende Sonderbaufläche (Forschung) ausgewiesen (NVK 2010). Im Landschaftsplan ist das Planungsgebiet als Siedlungsfläche (Bestand) ausgewiesen. Entlang der Hagsfelder Allee ist eine wichtige innerstädtische Baumreihe / Allee verzeichnet (NVK 2010). Die Ökologische Tragfähigkeitsstudie verzeichnet für die Schutzgüter Boden, Biologische Vielfalt, Freiraum/Erholung und Wasser keine Empfindlichkeit (NVK 2011). Das Schutzgut Klima/Luft wird für den zur Bebauung vorgesehenen Bereich mit hoher Empfindlichkeit angegeben. Hier wird auf die Erhaltung des Luftaustausches mit der Umgebung hingewiesen. Gemäß Klimafunktionskarte sind die Freiflächen von mittlerer Bedeutung für die Kaltluftlieferung, die reliefbedingt nach Südosten abströmt. Das Planungsgebiet liegt vollständig im Wasserschutzgebiet (WSG) „Stadt Karlsruhe, WW Hardtwald“ (Zone III B). Maßnahmen zur Lagerung, Verarbeitung und Einbau von Fremdmaterial sowie bauliche Maßnahmen sind soweit zulässig sofern Verunreinigungen des Grundwassers oder sonstige nachteilige Veränderungen seiner Eigenschaften auszuschließen sind. Bei Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen sind nur biologisch schnell abbaubare Schmierstoffe und Schalöle zu verwenden. Es sind die Bestimmungen der Schutzgebietsverordnung (STADT KARLSRUHE 2006) zum Schutz des Grundwassers im betroffenen Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage, sowie die Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete (DVGW 2006) und die Bestimmungen der Schutzgebiets- und Ausgleich-Verordnung (SchALVO) des Landes Baden-Württemberg zu beachten. Unter Beachtung dieser Vorgaben sind keine negativen Auswirkungen der Planung auf Ziele und Schutzzweck des Schutzgebiets zu erwarten. Geschützte Biotope sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. Das Feldgehölz fällt nicht unter den Schutz des § 33 NatSchG, da diese nur in der freien Landschaft geschützt sind. Aufgrund der Lage innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplans ist dies im vorliegenden Fall nicht gegeben. Weitere Schutzgebiete nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 23 - 29 BNatSchG sind von der Planung nicht betroffen. 7 Baumschutz der Stadt Karlsruhe Im Planungsgebiet wachsen einige Bäume, die die Kriterien des § 1 der Baumschutzsatzung erfüllen (STADT KARLSRUHE 2002). Hierbei handelt es sich größtenteils um Robinien (Robinia pseudoacacia), weitere sind Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Hänge-Birke (Betula pendula) und Stiel-Eiche (Quercus robur). Erwähnenswert ist eine große, ausladende Stiel-Eiche im Norden des Planungsgebiets. Für die Fällung der Bäume innerhalb des Baufelds muss bei der Stadt Karlsruhe (Gartenbauamt) eine Fällgenehmigung eingeholt werden. Im vorliegenden Fall wird empfohlen diese nicht einzelbaumweise sondern für den gesamten Baumbestand der betroffenen Fläche zu beantragen. Für die Bäume innerhalb der Grünflächen ist zu prüfen, ob einzelne geeignete Bäume erhalten und in die Freiflächenplanung integriert werden können. Bei der Fällung sind artenschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen. Stadt Karlsruhe Umweltbericht zum BPlan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde 17 8 Artenschutzrechtliche Prüfung 8.1 Rechtsgrundlage Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Nach Nr. 2 ist es verboten, wild lebende streng geschützte Arten sowie europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören. Eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich hierdurch der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Nach Ziff. 3 ist es untersagt, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten dieser Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. In den Bestimmungen des § 44 BNatSchG wird zwischen Arten, die aufgrund nationaler Bestimmungen geschützt sind und europäisch geschützten Arten unterschieden. Zu den „nur“ national geschützten Arten zählen alle Tier- und Pflanzenarten nach Anhang A und B der EG-Artenschutzverordnung sowie nach Anlage 1, Spalte 2 und 3 der Bundes- artenschutzverordnung. Dabei wird zwischen besonders und streng geschützten Arten unterschieden. Für alle besonders geschützten Arten, die nicht nur national, sondern zugleich auch nach europäischen Artenschutzrecht geschützt sind, gilt bei nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriffen in Natur und Landschaft und bei Vorhaben, die nach den Vorschriften des BauGB zulässig sind, die sogenannte „Legalausnahme“ nach § 44 Abs. 5 BNatSchG, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird und soweit mit dem Eingriff oder Vorhaben verbundene Eingriffe unvermeidbar sind. Für „nur“ national geschützte Arten gilt § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG, wonach bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffes oder Vorhabens kein Verstoß gegen die speziellen artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote vorliegt. Unbeschadet der Legalausnahme des § 44 Abs. 5 BNatSchG sind diese Arten in die Abwägung gemäß Baugesetzbuch (vgl. § 18 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 1a BauGB) mit einzustellen. Solches ist nur im Falle, dass die Voraussetzungen des § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB vorliegen, entbehrlich (u.a. Bebauungsplan der Innenentwicklung). Zu den europäisch geschützten Arten gehören alle heimischen europäischen Vogelarten (§ 7 Abs. 1 Nr. 13 b) bb) BNatSchG) sowie alle Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie (§ 7 Abs. 1 Nr. 13 a) bb) BNatSchG). Nachfolgend erfolgt eine Beurteilung der Planung im Hinblick auf mögliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG. Eine abschließende Prüfung bleibt der zuständigen Behörde vorbehalten. 8.2 Artengruppen Ausführliche Erläuterungen zur Habitatausstattung des Planungsgebiets für die im Folgenden aufgeführten Tierartengruppen sind den Ausführungen zum Schutzgut Fauna in den Kapiteln 4.6 und 5.6 sowie der Beschreibungen zum Schutzgut Biotoptypen (Kapitel 4.5) zu entnehmen. Pflanzen Im Unterwuchs des Feldgehölzes wachsen zahlreiche Exemplare der Traubenhyazinthe (Muscari spec.) und des Hasenglöckchens (Hyacinthoides spec.). Wild lebende Populationen dieser Gattungen sind besonders geschützt. Im vorliegenden Fall wird davon ausgegangen, dass die Vorkommen auf die Ablagerung von Gartenabfällen zurückzuführen sind und somit nicht unter den gesetzlichen Schutz fallen. Ein Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG wird durch die Planung nicht erfüllt. In der Freifläche mit Ruderalvegetation mit Sandrasenarten südöstlich des Planungsgebiets kommen wenige Exemplare der Rauen Nelke (Dianthus armeria) vor. Die Art ist durch die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) vom 16.2.2005 besonders geschützt. Im Rahmen der Stadt Karlsruhe Umweltbericht zum BPlan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde 18 weiteren baulichen Entwicklung des Technologieparks ist das Vorkommen dieser Art im Zuge der Eingriffsregelung abzuarbeiten. Reptilien Das Gebiet liegt innerhalb des Lebensraums einer lokalen Population der streng geschützten Zauneidechse (Lacerta agilis). Die Zauneidechse ist sowohl in der Roten Liste Baden- Württembergs als auch in der Roten Liste Deutschlands als Art der Vorwarnliste geführt (KÜHNEL et al. 2009). Die Art besiedelt trockenwarme Lebensräume, insbesondere besonnte Randstrukturen entlang von Wegen, Nutzungsgrenzen oder Gehölzstrukturen. Zur Eiablage und Überwinterung werden Bereiche mit grabfähigem Material und kleinen Hohlräumen benötigt. Dies können beispielsweise auch Mauslöcher sein. Abbildung 5: Ergebnisse der Eidechsenuntersuchung (Hintergrund: Bing Satellite). Bei den Fundpunkten der ersten Erhebung wurden teilweise mehrere Tiere beobachtet. Es ist davon auszugehen, dass sich die Population über die angrenzenden Kleingartenanlagen, die Brachflächen des Technologieparks bis in die Sportanlagen im Norden erstreckt. Der in Abbildung 5 dargestellte Bereich des Lebensraums wurde aus den drei Geländeerhebungen abgeleitet. Die Grenzen des dargestellten Bereichs nach Süden und Osten ergeben sich jedoch lediglich aufgrund der Grenze des Untersuchungsgebiets und stellen keine Grenzen des tatsächlichen Lebensraums dar. Als Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Planungsgebiet dienen die besonnten Randbereiche mit schütterer Vegetation, Altgrasflur und Gehölzschnitt. Nicht geeignet sind die beschatteten Innenbereiche des Feldgehölzes. Bei geeignetem Wetter (sonnig, schwül, schwach windig) wurden bei den drei Begehungen zahlreiche Tiere insbesondere entlang der Gehölzaußengrenzen festgestellt. Aufgrund der noch niedrigen Vegetation und der günstigen Witterung wurden bei der ersten Begehung am 6. Mai die meisten Tiere (23 Individuen) gesichtet. Innerhalb des Planungsgebiets sind jedoch nur entlang des östlichen Gehölzsaums und im Norden am Rand des Ackers Zauneidechsen festgestellt Stadt Karlsruhe Umweltbericht zum BPlan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde 19 worden. Der Großteil der Teilpopulation besiedelt die offenen Bereiche östlich und südlich des Planungsgebiets. Zur Abwendung des Verbotstatbestands der unbeabsichtigten Tötung [§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG] sind vor Baubeginn die Tiere aus dem Eingriffsbereich zu vergrämen. Hierfür werden die relevanten Bereiche freigeschnitten und sukzessive mit schwarzer Folie abgedeckt. Für den Zeitraum der Baumaßnahmen sind in der unmittelbaren Umgebung der vorhandene Rückzugsraum sowie Ruhe- und Fortpflanzungsstätten für die Tiere aufzuwerten oder neu zu entwickeln. Im Rahmen der Freiraumplanung wird neuer Lebensraum für die Zauneidechse geschaffen. Um ein Einwandern der Tiere in das Baufeld zu verhindern wird im Norden und Osten ein Folienschutzzaun aufgestellt. Durch die vorliegende Planung gehen im Osten Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Zauneidechse verloren. Im Zuge der vollständigen Bebauung des Technologieparks werden für die Population in großem Umfang Habitatbereiche entfallen. Im Zuge der Gestaltung der Freiflächen des Schulneubaus werden neue Habitatbereiche bereitgestellt. Eine nähere Erläuterung zum Vorgehen und den Maßnahmen sind Kapitel 8.3.1 zu entnehmen. Somit wird der Verbotstatbestand der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten [§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG] zunächst abgewendet. Im weiteren Verlauf der Bebauung des Technologieparks sind jedoch in ausreichendem Maß weitere Fortpflanzungs- und Ruhestätten bereit zu stellen. Von einer Störung, d. h. Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population [§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG], ist aufgrund der stabilen Habitatstrukturen in der Umgebung nicht auszugehen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass durch die Planung ein Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG nicht erfüllt wird, sofern die unter 8.3 genannten Maßnahmen umgesetzt und fachlich begleitet werden. Amphibien Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Amphibien wurden im Planungsgebiet nicht festgestellt. Eine Nutzung des Feldgehölzes als Winterruhestätte kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, wird jedoch als wenig wahrscheinlich eingestuft. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass durch die Planung ein Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG nicht erfüllt wird. Vögel Gemäß § 7 (1) Nr. 13 BNatSchG sind alle europäischen Vogelarten besonders geschützt. Geeignete Habitatstrukturen für Baum- und Heckenbrüter sind im Feldgehölz reichlich vorhanden. Baumhöhlen wurden nicht festgestellt. Bei der Kartierung der Brutvögel wurden weit verbreitete Arten der Siedlungsgebiete und -ränder erfasst (siehe Tabelle 2 Kapitel 4.6). Von besonderer Bedeutung ist das Vorkommen der Dorngrasmücke am südlichen Rand des Untersuchungs- gebiets. Die Art benötigt halboffene Landschaften und Heckenstrukturen. Da die Hecken südlich und östlich des Planungsgebiets im Rahmen dieses Bauvorhabens nicht als Habitate verloren gehen, muss zu diesem Zeitpunkt kein Ausgleich geschaffen werden. Langfristig gehen im Zuge der vollständigen Entwicklung des Technologieparks Habitate für die Dorngrasmücke verloren und es müssen Ersatzhabitate geschaffen werden. Nennenswert ist zudem das Vorkommen von Rote Liste Arten wie Haussperling, Star, Girlitz und Gartenrotschwanz. Im Vergleich zum Haussperling mit 400.000 Brutpaaren in Baden-Württemberg ist der Gartenrotschwanz mit nur 15.000 Brutpaaren besonders erwähnenswert. Durch die Rodung des Gehölzbestandes gehen Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Vögel verloren. In der unmittelbaren Umgebung, insbesondere in den angrenzenden Kleingartengebieten und im Bereich der Sportstätten stehen zahlreich weitere geeignete Nistmöglichkeiten für diese Vogelarten zur Verfügung. Erwähnenswert ist das Revier eines Gartenrotschwanzes, das sich derzeit innerhalb des Untersuchungsgebietes befindet. Da es sich bei dieser Art um eine weniger häufige Art handelt, ist der Verlust des Brutplatzes durch die Anbringung von Nisthilfen zu kompensieren. Insgesamt wird durch den Wegfall der Gehölze im Planungsgebiet nach derzeitigem Kenntnisstand nicht von einer Beeinträchtigung der lokalen Populationen ausgegangen. Die ökologische Funktion der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt [§ 44 (5) BNatSchG]. Somit wird Stadt Karlsruhe Umweltbericht zum BPlan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde 20 der Verbotstatbestand der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten [§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG] nicht erfüllt. Sofern der Gehölzbestand außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten entfernt wird, wird der Verbotstatbestand der unbeabsichtigten Tötung [§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG] ebenfalls nicht erfüllt. Von einer Störung, d. h. Verschlechterung des Erhaltungs- zustands der lokalen Population [§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG], ist aufgrund der stabilen Habitatstrukturen in der Umgebung nicht auszugehen. Unter Einhaltung der artenschutzrechtlichen Maßnahmen (Kapitel 8.3) wird nach derzeitigem Kenntnisstand ein Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG nicht erfüllt. Fledermäuse Die Gehölzränder dienen Fledermäusen potentiell als Leitlinien für nächtliche Flugrouten sowie als Nahrungshabitat. Rindenstrukturen, wie beispielsweise an den Robinien und der ausladenden Stiel-Eiche, können als Sommerquartiere für Einzeltiere dienen. Baumhöhlen wurden im überwiegend jungen Gehölzbestand nicht festgestellt. Das Fehlen von Höhlenbäumen ergibt sich auch aus der Brutvogelkartierung, die keine Brutnachweise für Höhlenbrüter im Gebiet erbrachte (Kapitel 4.6). Fortpflanzungsstätten für Fledermäuse sind daher im Gebiet nicht anzunehmen. Aufgrund der umliegenden Strukturen mit vergleichbaren Gehölzbeständen und zahlreichen Randstrukturen ist nicht davon auszugehen, dass es sich um ein essentielles Nahrungs- und Ruhehabitat für die lokalen Fledermauspopulationen handelt. Durch den Erhalt der Gehölzstruktur entlang der Hagsfelder Allee als öffentliche Grünfläche bleibt auch hier eine wichtige Leitlinie für Flugrouten erhalten. Durch die Nutzung der Gebäude als Tageseinrichtung ist nicht von einer erhöhten Lichtemission nach Westen während der Abend- und Nachtstunden auszugehen, die die Nutzung des Gehölzbestands als Leitlinie und Nahrungshabitat erheblich beeinträchtigen würde. Im Zuge der vollständigen Entwicklung des Technologieparks können nachteilige Auswirkungen auf die lokalen Fledermauspopulationen jedoch nicht ausgeschlossen werden und sind im Gesamtkontext zu beurteilen. Unter Einhaltung der artenschutzrechtlichen Maßnahmen (Kapitel 8.3) wird durch die vorliegende Planung nach derzeitigem Kenntnisstand ein Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG nicht erfüllt. Holzkäfer Im Gebiet wurden keine Spuren festgestellt, die auf eine Besiedelung durch Holzkäfer hinweisen. Die Eichen im Gebiet sind überwiegend jung und weisen keine Spuren von einer Besiedelung durch Larven des Heldbocks (Cerambyx cerdo) auf. Ein Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG wird nicht erfüllt. 8.3 Artenschutzrechtliche Maßnahmen 8.3.1 Reptilien Vergrämung der Zauneidechsen aus dem Eingriffsbereich vor Baubeginn der Bauphase Vor Beginn der Bauphase werden die Eidechsen aus dem Eingriffsbereich (ost- und südexponierte Randbereiche der Gehölzstrukturen) vergrämt. Hierfür werden die entsprechenden Bereiche zunächst gerodet und gemäht und im Anschluss sukzessive mit dunkler Folie abgedeckt. Mahd- und Schnittgut werden von der Fläche abgeräumt. Die Folienauslegung erfolgt in mehreren Abschnitten mit bis zu 3 m breiten Folienbahnen beginnend am Gehölzrand. Die Folien werden mit Erde, Sandsäcken o.ä. beschwert. Die Vergrämung erfolgt während der Aktivzeit der Tiere und außerhalb von Fortpflanzungszeit und Winterruhe. Geeignete Zeiträume sind Ende März bis Anfang Mai bzw. Anfang August bis Anfang Oktober. In den Eidechsen-Lebensraum entlang der Hecke nördlich des Ackers wird erst im Rahmen der Freiflächengestaltung eingegriffen. Daher werden die Tiere aus diesem Bereich nicht vergrämt, jedoch mit einem Schutzzaun vom Einwandern in die Bauflächen abgehalten. Sollte in diesem Bereich auch während der Winterruhe der Tiere mit Eingriffen in den Lebensraum (Entfernung der Stadt Karlsruhe Umweltbericht zum BPlan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde 21 Hecke, Eingriffe in Boden) zu rechnen sein, dann sind auch die dort lebenden Zauneidechsen in die nordöstlich angrenzenden Gehölzrandbereiche zu vergrämen. Aufstellen eines Schutzzauns zur Verhinderung der Rückwanderung während der Bauphase und zur Lenkung der Tiere in Ersatzhabitate im Norden und Süden Parallel zur östlichen und einem Teil der südlichen Planungsgebietsgrenze wird ein Eidechsenschutzzaun errichtet, um das Abwandern der Tiere in östlich und südlich gelegene unbebaute Grundstücke zu verhindern, wo in den kommenden Jahren eine Bebauung geplant ist. Ziel ist die Vergrämung der Tiere in einen festgelegten, nördlich an das Planungsgebiet angrenzenden Bereich. Aufwertung der umliegenden Eidechsen-Habitate durch Auslegen von Holzstämmen und Reisighaufen für die Zeit der Baumaßnahme Nördlich des Planungsgebiets wird auf etwa 500 m² eine Fläche in ihrer Habitatfunktion für die Zauneidechse aufgewertet (Abbildung 6, blaue Fläche). Diese Flächengröße entspricht in etwa der Fläche, die am Ostrand des Planungsgebiets als Habitatfläche verloren geht. Bei der Fläche handelt es sich um einen derzeit abgeernteten, aber nicht umgepflügten Acker. Aufgewertet wird die Fläche durch das Auslegen von 4 - 8 Reisighaufen und Holzstapeln, in deren Randbereichen ein spontanes Aufwachsen der Vegetation zugelassen wird. Grabfähiges Material ist bereits vorhanden. Es fehlt lediglich an Versteck- und Rückzugsmöglichkeiten. Zur Information von Erholungssuchenden und Kleingärtnern wird die Anbringung eines Informationsschildes empfohlen, um die Akzeptanz zu erhöhen und ein privates Ablagern von Schutt- und Schnittgut zu vermeiden. Sicherung der Baustelle mit Reptilien-Schutzzaun Die Baustelle und ihre Nebenflächen sind mit Reptilien-Schutzzäunen abzusichern, um das Einwandern von Eidechsen und eine Neubesiedlung dieser Eingriffsbereiche zu verhindern. Der genaue Verlauf und Ausgestaltung dieser Umzäunung sind je nach Lage der Baunebenflächen im Rahmen der ökologischen Baubegleitung festzulegen. Dauerhafte Sicherung von Eidechsenlebensraum im Planungsgebiet Im Süden des Planungsgebiets wird im Zuge der Freiraumgestaltung eine Fläche als Habitat für die Zauneidechse eingerichtet. Am Süd- und Westrand der Grünfläche ist zum Ausgleich der Geländehöhen eine Böschung geplant. Die Südexponierte Böschung eignet sich als neues Habitat für die Zauneidechse. Nach Möglichkeit sind in die Böschung Bereiche mit Sand und Kies beizumengen. Oberhalb der Böschung werden 3 Holzstapel, Reisighaufen oder mehrere Baumstamm-Stücke als Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere ausgelegt. Eine Grünlandeinsaat erfolgt hier sehr lückig, sodass die Standsicherheit der Böschung gegeben ist und dennoch ausreichend Licht und Platz für aufkommende Ruderalarten besteht. Geeignete Arten für eine Ansaat sind Liste 3 (Kapitel 10.2) zu entnehmen. Die Vegetation auf der südexponierten Böschung sowie im Randbereich zu den Gehölzbeständen im Westen wird nur 2 Mal im Jahr gemäht, sodass sich im Jahresverlauf eine höhere Vegetation einstellen kann, um den Tieren Schutz zu bieten. Weitere Habitatelemente (Holzstapel, Steinmäuerchen, ...) lassen sich zudem auch im Bereich des Schulgartens und der Feuerstelle integrieren. Wichtig ist, dass in diesen Bereichen nicht bis an die Habitatelemente hin gemäht wird und eine spontane Vegetationsentwicklung ermöglicht wird. Südlich der privaten Grünfläche ist gemäß des bestehenden Planungsrechts eine Wandhöhe von 14,5 m zulässig (STADT KARLSRUHE 1990). Der Schattenwurf nach Norden wird je nach Jahres- und Tageszeit während der Aktivzeit der Eidechsen auf 5-15 m geschätzt (VOGEL & WAHL 2015). Der Schattenwurf des geplanten Schulgebäudes mit vergleichbarer Wandhöhe nach Westen beträgt etwa 10-35 m. Sofern das Ersatzhabitat in Kontakt zum westlich angrenzenden Gehölzbestand angelegt wird, kann die Beschattung als nicht beeinträchtigend gewertet werden. Um zeitliche Verzögerungen zwischen Zerstörung eines Teils des derzeitigen Eidechsenhabitats und Neuanlage im Rahmen der Freiflächengestaltung zu minimieren, wird die Fläche des Eidechsenhabitats so bald wie möglich gestaltet. Die Funktion der Fläche ist erst nach ca. einem Jahr vorhanden. Hinweis: Die hier beschriebenen Maßnahmen zum Schutz der Eidechsen im Planungsgebiet sind mit dem Vorgehen für die Baumaßnahmen der Konrad-Zuse-Straße abzustimmen. Stadt Karlsruhe Umweltbericht zum BPlan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde 22 Abbildung 6: Maßnahmenkonzept für Zauneidechse; Schutzzaun (blaue Linie), aufzuwertende Habitatelemente (blaue Fläche) 8.3.2 Vögel / Fledermäuse Die Beseitigung von Gehölzen erfolgt innerhalb der gesetzlichen Fristen nach § 39 Abs. 5 BNatSchG außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit (zwischen 1. Oktober und 28. Februar). Zur Verringerung des Vogelschlags an Außenfassaden wird auf eine vogelfreundliche Bauweise hingewiesen (SCHMID & al. 2012, LFU 2014). Dies beinhaltet beispielsweise die Verwendung von halbtransparenten Materialien oder flächigen Markierungen sowie die Vermeidung von verglasten Gebäudeecken und Balkongeländern. Im Rahmen der Freiflächengestaltung werden großkronige Gehölze und Heckenstrukturen integriert, um neuen Lebensraum für Kronen- und Heckenbrüter zu bieten. Die Verwendung von heimischen Gehölzen mit Beeren zur Sicherung der Nahrungsgrundlage wird empfohlen. Geeignete Gehölze finden sich in Liste 1 (Kapitel 10.2). Zur Sicherung der lokalen Population des Gartenrotschwanzes als Halbhöhlenbrüter werden drei Brutkästen im Gehölzbestand oder außen an den Gebäuden angebracht (Beispiele siehe Abbildung 7). Empfehlung: Zur Stärkung lokaler Populationen von Höhlen- und Gebäudebrütern wird die Anbringung und dauerhafte Unterhaltung von weiteren Nisthilfen, beispielsweise für Star, Rauchschwalbe, Blau- und Kohlmeise, an den Gebäuden und im Baumbestand empfohlen. Des Weiteren eignen sich die rückwärtigen westexponierten Gebäudefassaden für die Anbringung von Fledermausflachkästen. Aufgrund der Schulnutzung sind in den Abendstunden keine störenden Licht- und Geräuscheinwirkungen auf die Tiere zu erwarten. Nahrungshabitate stellen die unmittelbar angrenzenden Gehölzrandbereiche und die Kleingärten dar. Stadt Karlsruhe Umweltbericht zum BPlan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde 23 Abbildung 7: Halbhöhle für Gartenrotschwanz (www.schwegler-natur.de, www.nabu-natur-shop.de, abgerufen im Juni 2017) 9 Bilanzierung des Eingriffs Hinweis: Der Eingriffs- / Ausgleichsbilanz wird als Ausgangszustand nicht der aktuelle Zustand des Gebiets zugrunde gelegt, sondern der Zielzustand des derzeit gültigen Bebauungsplans. Die Bilanzierung richtet sich nach der Bewertungsmethodik der Ökokontoverordnung Baden- Württemberg (UM 2010) für die Schutzgüter Boden und Biotoptypen. Der planungsrechtliche Ist-Zustand sieht die Ausweisung von 745 m² Verkehrsfläche und 845 m² öffentliche Grünfläche vor. Sondergebiet 8 (2.980 m²) ist mit einer GRZ von 0,4 ausgewiesen und kann inklusive Nebenanlagen, Stellplätzen und Zufahrten auf bis zu 60% der Fläche versiegelt werden, was maximal 1.788 m² entspricht. Sondergebiet 13 (2.280 m²) ist mit einer GRZ von 0,2 ausgewiesen und kann somit auf bis zu 30% der Fläche (684 m²) vollversiegelt werden. 9.1 Schutzgut Boden Vollständig versiegelte Flächen werden mit der Wertstufe 0 (0 ÖP/m²) bewertet, da keine Bodenfunktionen mehr erfüllt werden. Hierunter fallen auch Flächen mit Drainfugenpflaster, die vom aufgeständerten Gebäude überstand sind, da hier der Niederschlag ausbleibt und somit auch Versickerung und Filter- bzw. Pufferfunktion. Die Flächen, die durch Umlagerung und Abgrabung von Bodenmaterial anthropogen überformt werden, kommt eine geringe Bedeutung hinsichtlich der Bodenfunktionen zu (Wertstufe 1; 4 ÖP/m²). Dies betrifft sowohl Flächen, die im Zuge der Baumaßnahmen im direkten Umfeld der Gebäude neugestaltet werden, als auch die öffentliche Grünfläche, deren Untergrund in der Vergangenheit bereits anthropogen überformt wurde. Im bestehenden Bebauungsplan sind für die Gebäude extensiv begrünte Flachdächer vorgesehen. Im Planungsgebiet wird dies überschlägig für 1.200 m² angenommen. Dies entspricht der laut des bestehenden Bebauungsplans überbaubaren Fläche bei der dort angegebenen Grundflächenzahl von 0,4. Bei einer Bodenauflage von 10 cm ergibt dies für das Schutzgut Boden eine Minimierung des Eingriffs um 2 ÖP/m² (LUBW 2012). Im vorliegenden Fall sind dies 2.400 Ökopunkte. Die Angaben zum Zielzustand der vorliegenden Planung sind den Erläuterungen in Kapitel 5.1 zu entnehmen. Die für eine extensive Dachbegrünung zur Verfügung stehende Fläche beträgt gemäß aktueller Planung 1.700 m². Die Flächen um die Gebäude werden mit versickerungsfähigem Pflaster teilversiegelt. Hier wird eine geringfügige Erfüllung der Bodenfunktionen „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ und „Filter und Puffer für Schadstoffe“ angenommen (Wertstufe 0,5; 2 ÖP/m²). Gemäß der Berechnung in Tabelle 3 besteht bei derzeitigem Planungsrecht für das Schutzgut Boden im Planungsgebiet ein Gesamtwert von 16.932 Ökopunkten. Durch die aktuelle Planung des Schulneubaus mit Nebenflächen wird der Versiegelungsgrad der Fläche leicht erhöht, Stadt Karlsruhe Umweltbericht zum BPlan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde 24 insbesondere durch Teilversiegelung auf Park- und Spielflächen. Nach Umsetzung der hier vorliegenden Planung des Schulneubaus entsteht für das Schutzgut Boden ein Gesamtwert von 15.040 Ökopunkten. Das Defizit für das Schutzgut Boden, das durch die aktuelle Planung entsteht, beläuft sich somit auf 1.892 Ökopunkte. Tabelle 3: Eingriffsbilanz Schutzgut Boden Boden Wertstufe Bewertung 1 [ÖP/m²] Fläche [m²] Wert x Fläche [ÖP] Planungsrechtlicher Ist-Zustand (STADT KARLSRUHE 1990) Durch Auffüllung oder Abgrabung beeinträchtigte Böden 1 4 3.633 14.532 Völlig versiegelte Bodenfläche (abzüglich begrüntem Flachdach) 0 0 2.017 0 Minimierungsmaßnahme extensiv begrüntes Flachdach 0,5 2 1.200 2.400 Bodenwert gesamt 6.850 16.932 Aktuelle Planung Durch Auffüllung oder Abgrabung beeinträchtigte Böden 1 4 1.870 7.480 Teilversiegelte Bodenfläche (Drain- fugenpflaster, Rasenfugenpflaster, Spielfeld) 0,5 2 2.080 4.160 Völlig versiegelte Bodenfläche (abzüglich begrüntem Flachdach) 0 0 1.200 0 Minimierungsmaßnahme extensiv begrüntes Flachdach 0,5 2 1.700 3.400 Bodenwert gesamt 6.850 15.040 Bilanz - 1.892 9.2 Schutzgut Biotoptypen Gemäß den Festsetzungen des bestehenden Planungsrechts sind die Flächen zwischen Baugrenzen und Verkehrsflächen sowie zwischen Baugrenze und Binnenparks als Grünfläche oder anderweitig gärtnerisch anzulegen. Für die Bilanz wird die Gestaltung mit einem Zierrasen angenommen. Feuerwehrzufahrten werden mit Rasenpflaster- oder -gittersteinen ausgestaltet. Im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans sind für das aktuelle Planungsgebiet 6 Baumstandorte verzeichnet. Der Wert richtet sich nach dem Stammumfang multipliziert mit dem Faktor 8 für geringwertige Biotoptypen (z.B. Zierrasen). Daraus ergibt sich bei einem angenommenen Stammumfang von 70 cm ein Wert von 560 ÖP/Baum. Die vorliegende Planung des Schulneubaus sieht die Ausweisung einer privaten Grünfläche vor. Diese wird als Spielflächen für Kinder und Jugendliche ausgestaltet. Für die Bewertung wird von einer Gemengelage von Zierrasen (4 ÖP/m²), Ruderalvegetation (11 ÖP/m²) und unbefestigten Bereichen (3 ÖP/m²) im Bereich der Spielelemente, Formschnitthecken / Heckenzaun (4 ÖP/m²) und Kleinen Grünflächen / Rabatten (4 ÖP/m²) ausgegangen. Durchschnittlich wird der Fläche ein Biotopwert von 4 ÖP/m² beigemessen. Analog werden auch die Flächen im Bereich des Parkplatzes mit Formschnitthecken, Baumscheiben und Rabatten bewertet. Insgesamt nehmen diese Flächen 1.720 m² ein. Die Fläche des geplanten Eidechsenhabitats nimmt etwa 80 m² ein. Hier wird von der Entwicklung einer Grasreichen ausdauernden Ruderalvegetation ausgegangen (11 ÖP/m²). Im bestehenden Planungsrecht sowie in der aktuellen Planung werden die Flach- 1 Die Umrechnung der Wertpunkte in Ökopunkte erfolgt durch Multiplikation mit dem Faktor 4 (LUBW 2012). Stadt Karlsruhe Umweltbericht zum BPlan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde 25 dächer extensiv begrünt. Veranschlagt wird eine Vegetation aus Arten der Ruderalvegetation, Sand- und Trockenrasen. Hieraus ergibt sich ein Wert von 8 ÖP/m². Völlig versiegelte und teilversiegelte Flächen sind von sehr geringem Wert (1 ÖP/m²). Dies sind die Flächen der Gebäude (abzüglich der begrünten Dachflächen), PKW- und Fahrradstellplätze und des Spielfelds. Gemäß der Berechnung in Tabelle 4 besteht bei derzeitigem Planungsrecht für das Schutzgut Biotoptypen im Planungsgebiet ein Gesamtwert von 29.509 Ökopunkten. Nach Umsetzung der hier vorliegenden Planung des Schulneubaus resultiert für das Schutzgut Biotoptypen ein Gesamtwert von 37.240 Ökopunkten. Der naturschutzfachliche Wert für das Schutzgut Biotoptypen der aktuellen Planung liegt somit 7.731 Ökopunkte über dem des planungsrechtlichen Ist-Zustands. Tabelle 4: Eingriffsbilanz Schutzgut Biotoptypen Biotoptyp / Einheit Biotopwert [ÖP/m²] Fläche [m²] Wert x Fläche [ÖP] Planungsrechtlicher Ist-Zustand (STADT KARLSRUHE 1990) Zierrasen (33.80) 4 3.633 14.532 6 heimische Laubbäume (45.30) 6 x 560 3.360 Extensiv begrüntes Flachdach (Gemengelage Trockenrasen (36.70), Ruderalvegetation (35.60)) 8 1.200 9.600 Völlig versiegelte (60.21)/ teilversiegelte Fläche (60.22) 1 2.017 2.017 Gesamt vor Bebauung 6.850 29.509 Aktuelle Planung Gemengelage aus Zierrasen (33.80), Heckenzaun (44.30), Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation (35.64), Kleine Grünfläche (60.50) 4 1.790 7.160 22 heimische Laubbäume (45.30) 22 x 560 12.320 Eidechsenhabitat mit Grasreicher ausdauernder Ruderalvegetation (35.64) 11 80 880 Extensiv begrüntes Flachdach (Gemengelage Trockenrasen (36.70), Ruderalvegetation (35.60)) 8 1.700 13.600 Völlig versiegelte (60.21)/ teilversiegelte Fläche (60.22) 1 3.280 3.280 Gesamt nach Bebauung 6.850 37.240 Bilanz + 7.731 Stadt Karlsruhe Umweltbericht zum BPlan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde 26 10 Grünordnerische Maßnahmen 10.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Das Planungskonzept folgt den gesetzlichen Vorgaben (§ 15 BNatSchG), wonach der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet ist, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen bzw. so gering wie möglich zu halten (Vermeidungs- und Minimierungsgebot). Soweit sich Eingriffe nicht vermeiden oder auf ein tolerierbares Maß reduzieren lassen, werden Ausgleichsmaßnahmen im Planungsgebiet notwendig. Nicht im Planungsgebiet auf ein tolerierbares Maß einzuschränkende Eingriffe müssen durch Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Minimierung der Bodenbelastung durch den Baubetrieb und dessen Folgen Maßnahme: Im Zuge der Bauarbeiten ist die Befahrung angrenzender Grünflächen mit schweren Maschinen auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Unvermeidbare Boden- verdichtungen müssen im Zuge einer Rekultivierung rückgängig gemacht werden. Ziel: Erhaltung von Bodenfunktionen. Verwendung des Erdaushubs Maßnahme: Im Rahmen der Baumaßnahmen anfallendes Bodenmaterial ist abfallrechtlich zu untersuchen und entsprechend der Ergebnisse einer weiteren Verwendung oder Behandlung zuzuführen. Ziel: Schutz vor Stoffeinträgen in die Umwelt. Wasserdurchlässige Beläge auf Zufahrtswegen und Parkplätzen Maßnahme: Die Befestigung von Zufahrtswegen, Parkplätzen und Abstellflächen erfolgt vorzugs- weise mit Schotter, wasserdurchlässigem Pflaster oder Rasenfugenpflaster. Ziel: Erhaltung von Filter- und Pufferfunktionen des Bodens sowie von Boden als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt und als Versickerungsfläche zur Grundwasserneubildung. Gehölzfällarbeiten Maßnahme: Die Entfernung von Gehölzen ist nur außerhalb der Vegetationsperiode zwischen 1. Oktober und 28. Februar zulässig [§ 39 (5) BNatSchG]. Ziel: Vermeidung von unbeabsichtigter Tötung von Vögeln und Fledermäusen. Vermeidung von schädlichen Stoffeinträgen in den Untergrund Maßnahme: Aufgrund der Lage des Gebiets in Zone III eines Wasserschutzgebiets sind im Zuge der Baumaßnahmen und im laufenden Betrieb die einschlägigen Regelwerke zum Schutz von Grundwasser zu beachten. Diese sind für den Neu-, Um- und Ausbau von Straßen, Parkplätzen und sonstigen Verkehrsflächen die Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag 2016) in der in Baden-Württemberg eingeführten Fassung und der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Umweltministeriums über die Beseitigung von Straßenoberflächenwasser (VwV Straßenoberflächenwasser) sowie der Technischen Regeln zur Ableitung und Behandlung von Straßenoberflächenwasser. Beim Bau und Betrieb von Abwasserleitungen müssen die Vorgaben der Technischen Regel DWA A 142 "Abwasserleitungen und -kanäle in Wassergewinnungsgebieten" (Stand 2016) umgesetzt werden, um so Belastungen des Grundwassers durch Abwasser zu vermeiden. Des Weiteren ist drauf zu achten, dass im Außenbereich nur biologisch schnell abbaubare Schmiermittel, Fette und Reinigungsmittel verwendet werden. Es ist sicherzustellen, dass keine wassergefährdenden Stoffe (z.B. Öl) in die Umwelt gelangen und eine Verunreinigung des Grundwassers oder sonstige nachteiligen Veränderungen ausgeschlossen werden können. Zudem ist das Verwenden von auswasch- oder auslaugbaren und wassergefährdenden Materialien verboten. Um einen Eintrag von Kupfer-, Zink oder Bleiverbindungen in den Untergrund zu verhindern, ist die Verwendung dieser Metalle für Dachabdeckungen, Regenrinnen, Gauben, etc. zu vermeiden. Stadt Karlsruhe Umweltbericht zum BPlan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde 27 Sollte beim Aushub der Versickerungsmulden anthropogene Auffüllungen angetroffen werden, sind diese vollständig zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Ziel: Schutz von Grundwasser; Schutz vor Stoffeinträgen in die Umwelt. Behandlung von Niederschlagswasser Maßnahme: Die Versickerung bzw. Entwässerung von Niederschlagswasser muss unter Beachtung der einschlägigen Technischen Regel sowie der gesetzlichen Vorgaben (WHG, BBodSchG, WSG-VO Wasserwerk Hardtwald) umgesetzt werden. Anhand des DWA Merkblattes 153 "Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser" (korrigierte Fassung 2012) sind u.a. Verschmutzung und Menge des Regenwassers je nach Nutzung und Belag der Herkunfts- fläche sowie die Schutzbedürftigkeit des Grundwassers zu strukturieren und zu analysieren. Daraus ist die gegebenenfalls erforderliche Regenwasserbehandlung vor einer Versickerung abzuleiten und festzustellen, ob und wie eine schadlose Versickerung des Niederschlagswassers möglich ist. Sofern die Möglichkeit der schadlosen Versickerung nachgewiesen werden kann, hat sich die Dimensionierung und Betreibung der Versickerungsanlagen und -einrichtungen an den Vorgaben der Technischen Regel DWA A 138 "Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser" (korrigierte Fassung 2005) zu halten. Ziel: Schutz von Grundwasser; Schutz vor Stoffeinträgen in die Umwelt. Fassadenbegrünung Maßnahme: Für fensterlose Wandflächen wird eine Fassadenbegrünung empfohlen. Geeignete Pflanzenarten werden in Liste 1 dargestellt. Ziel: Abmilderung negativer Auswirkungen auf das Lokalklima; Nahrungsgrundlage für Vögel und Insekten. Extensive Begrünung von Flachdächern Maßnahme: Die Flachdächer im Planungsgebiet werden extensiv begrünt. Im Gebiet ist auf etwa 2.900 m² die Errichtung von Gebäuden geplant. Die für eine extensive Dachbegrünung zur Verfügung stehende Fläche beträgt gemäß aktueller Planung 1.700 m². Die Substratmächtigkeit beträgt mindestens 10 cm. Zur Entwicklung einer naturnahen Vegetation wird nach Fertigstellung der Bodenauflage Heudrusch von umliegenden Flächen des Technologieparks aufgebracht. Darin enthalten sind gebietsheimische Arten trockener und nährstoffarmer Standorte. Zusätzlich ist keine Ansaat erforderlich. Sollte eine Übertragung von Heudrusch auf die Dachflächen nicht möglich sein, sind Arten aus Liste 4 (Kapitel 10.2) für eine Ansaat zu verwenden. Zur Sicherung der lokal angepassten Tier- und Pflanzenwelt ist von der gezielten Ansaat seltener, gefährdeter oder geschützter Arten abzusehen, wie beispielsweise Ausdauernder Lein (Linum perenne), Berg- Sandglöckchen (Jasione montana), Silbergras (Corynephorus canescens) und Glanz-Lieschgras (Phleum phleoides) sowie Zuchtformen beispielsweise von Gewöhnlichem Thymian (Thymus pulegioides). Ziel: Eingriffsminimierung für das Schutzgut Boden und Biotoptypen; Abmilderung negativer Auswirkungen auf das Lokalklima. Gehölzpflanzungen Maßnahme: Je angefangene 500 m² Grundstück bzw. je fünf PKW-Stellplätze ist ein großkroniger heimischer Laubbaum zu pflanzen. Dies gilt für die Sondergebietsfläche. Die private Grünfläche ist als naturnahe gehölzreiche Freifläche zu gestalten. Geeignete Gehölze sind Liste 1 (Kapitel 10.2) zu entnehmen. Bestehende Gehölze sind vorzugsweise zu erhalten. Da es sich bei dem Gelände um einen stark frequentierten Außenbereich einer Bildungseinrichtung handelt, wird auf die Pflanzung von Eichen aufgrund der Gefahr des Befalls mit Eichenprozessionsspinner verzichtet. Für den Bereich des Parkplatzes wird die Pflanzung von Linden aufgrund von herabtropfendem Honigtau nicht empfohlen. Ziel: Eingriffsminimierung für das Schutzgut Biotoptypen; Abmilderung negativer Auswirkungen auf das Lokalklima; Nahrungsgrundlage für Vögel und Insekten. Stadt Karlsruhe Umweltbericht zum BPlan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde 28 Vogelfreundliche Außenfassaden Maßnahme: Bei der Gestaltung der Außenfassaden ist auf eine vogelfreundliche Bauweise zu achten. Dies beinhaltet die Vermeidung von großen Glasflächen, die eine Durchsicht ermöglichen oder die angrenzende Landschaft spiegeln. Maßnahmen sind beispielweise die Verwendung von halbtransparenten Materialien oder flächige Markierungen (siehe auch Ausführungen in Kapitel 8.3.2). Ziel: Vermeidung von unbeabsichtigter Tötung von Vögeln. Verwendung von insektenfreundlicher Außenbeleuchtung Maßnahme: Für neu zu errichtende Außenbeleuchtungen sind nach unten abstrahlende Leucht- mittel zu verwenden, die einen geringen UV- und Blauanteil im Lichtspektrum emittieren. Dies sind Gelblichtlampen mit geringem Spektralbereich, wie beispielsweise Natrium-Dampflampen oder entsprechende LED-Leuchtmittel. Ziel: Verringerung der Lockwirkung für Insekten; Sicherung der Nahrungsgrundlage für Fledermäuse. 10.2 Pflanzlisten Liste 1: Empfohlene Gehölze für Außenanlagen Bäume: Acer campestre Feld-Ahorn Acer platanoides Spitz-Ahorn Betula pendula Hänge-Birke Carpinus betulus Hainbuche Prunus avium Vogel-Kirsche Populus alba Silber-Pappel Populus tremula Silber-Pappel Sorbus aucuparia Eberesche Tilia cordata Winter-Linde Tilia platyphyllos Sommer-Linde Sträucher: Cornus sanguinea Hartriegel Corylus avellana Hasel Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Ligustrum vulgare Liguster Lonicera xylosteum Heckenkirsche Prunus padus Traubenkirsche Rosa canina Hundsrose Rhammus frangula Faulbaum Salix caprea Salweide Sambucus nigra Schwarzer Holunder Viburnum lantana Wolliger Schneeball Liste 2: Kletterpflanzen für Fassadenbegrünung (*Rankgitter notwendig) Actinida arguta* Strahlengriffel (max. 5 m) Clematis orientalis, C. viticella*, u.a. Waldrebe-Hybriden (2 bis max. 9 m) Hedera helix Efeu (max. 10 m) Lonicera caprifolium* Jelängerjelieber (3 bis max. 5 m) Lonicera tellmanniana* Goldgeißblatt (max. 5 m) Menispermum canadense* Mondsame (max. 5 m) Parthenocissus quinquefolia Wilder Wein (max. 8 m) Rosa div. spec.* Kletterrosen (2 bis max. 5 m) Wisteria sinensis* Blauregen (10 bis max. 20 m) Stadt Karlsruhe Umweltbericht zum BPlan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde 29 Liste 3: Ansaat Extensivgrünland für Eidechsenhabitat Agrostis capillaris Rotes Straußgras Arrhenatherum elatius Glatthafer Festuca ovina agg. Artengruppe Schaf-Schwingel Festuca rubra Rotschwingel Galium album Wiesen-Labkraut Knautia arvensis Acker-Witwenblume Leucantemum ircutianum Margerite Lotus corniculatus Hornklee Poa pratensis Wiesen-Rispengras Liste 4: Ansaat Dachbegrünung Briza media Zittergras Echium vulgare Natternkopf Erodium cicutarium Gewöhnlicher Reiherschnabel Euphorbia cyparissias Zypressen-Wolfsmilch Festuca ovina agg. Artengruppe Schaf-Schwingel Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut Potentilla tabernaemontani Frühlings-Fingerkraut Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sedum album Weißer Mauerpfeffer Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer Silene vulgaris Gemeines Leimkraut Zur Sicherung der lokal angepassten Tier- und Pflanzenwelt ist von der gezielten Ansaat seltener, gefährdeter oder geschützter Arten abzusehen, wie beispielsweise Ausdauernder Lein (Linum perenne), Berg-Sandglöckchen (Jasione montana), Silbergras (Corynephorus canescens) und Glanz-Lieschgras (Phleum phleoides) sowie Zuchtformen beispielsweise von Gewöhnlichem Thymian (Thymus pulegioides). 11 Ökologische Baubegleitung, Monitoring Die natur- und artenschutzrechtlichen Maßnahmen werden von einem fachkundigen Büro begleitet und kontrolliert (ökologische Baubegleitung). Dies betrifft insbesondere die Vergrämungs- maßnahmen für Eidechsen sowie die Einrichtung von Ersatzhabitaten für die Zauneidechse im Rahmen der Freiflächengestaltung. Die Maßnahmen werden dokumentiert und die Dokumentation wird dem Umweltamt der Stadt Karlsruhe vorgelegt. Für die betroffene Eidechsenteilpopulation und die Entwicklung der Habitatfläche im Planungsgebiet ist ein ökologisches Monitoring durchzuführen. Nach dem Vergrämen der Eidechsen für die Realisierung des Gebäudevorhabens ist der Eidechsenbestand auf den Ausgleichsflächen bzw. im neu eingerichteten Habitat innerhalb des Planungsgebiets dreimal im Jahr über einen Zeitraum von fünf Jahren bei geeigneter Witterung zu erfassen. Die Monitoringergebnisse sind dem Umweltamt der Stadt Karlsruhe, Fachbereich Ökologie, jährlich zur Beurteilung vorzulegen. Die sich aus dem Monitoring ergebenden Änderungen zu Ausgestaltung und Pflege des neu angelegten Eidechsenhabitats sind nach Absprache umzusetzen. Stadt Karlsruhe Umweltbericht zum BPlan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde 30 12 Zusammenfassung Die Stadt Karlsruhe plant die Änderung des Bebauungsplans „Technologiepark Karlsruhe - Vogelsand“. Um eine zeitnahe Umsetzung des Einzelvorhabens „Bildungshaus Technologiepark“ zu ermöglichen und das Vorhaben planungsrechtlich zu sichern, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ im Norden Technologieparks aufgestellt. Das Planungsgebiet umfasst etwa 6.850 m² und liegt unmittelbar südlich der geplanten Trasse der Nordtangente. Geplant ist die geringfügige Verkleinerung der Bau- und Verkehrsflächen unter Erhöhung der Grundflächenzahl sowie die Ausweisung einer privaten Grünfläche (Spielflächen) anstelle der bisher ausgewiesenen öffentlichen Grünfläche. Derzeit wird das Gebiet überwiegend von einem Robinien-dominierten Feldgehölz und einem Acker eingenommen. Die Strukturen bieten Lebensraum für zahlreiche Vogelarten der Siedlungs- gebiete sowie für die Zauneidechse. Die Böden im Gebiet sind größtenteils durch Ablagerungen und Auffüllungen anthropogen überformt und insgesamt von mittlerer Wertigkeit. Befunde über Altlasten sind aus dem Planungsgebiet nicht bekannt. Das Gebiet liegt im Wasserschutzgebiet Zone III und trägt zur Grundwasserneubildung bei. In klimatischer Hinsicht ist der Zustand aktuell günstig; das Gebiet dient als Fläche zur Kalt- und Frischluftproduktion. Im Fall der Realisierung der geplanten Nordtangente besteht eine erhebliche Geräuschbelastung für das Planungsgebiet. In Bezug auf die Schutzgüter Landschaftsbild, und Kulturgüter besteht keine Empfindlichkeit. Der Bewertung wird der planungsrechtliche Ist-Zustand zugrunde gelegt, der sich aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Technologiepark Karlsruhe - Vogelsand“ ergibt. Hieraus lassen sich nur geringfügige Änderungen in Bezug auf Lage und Ausgestaltung der Gebäude und Freiflächen ableiten. Für das Schutzgut Klima und Luftschadstoffe ergeben sich jedoch durch die noch ausstehende Bebauung des übrigen Technologieparkgeländes und der geplanten Nord- tangente stark abweichende Verhältnisse zur aktuellen Situation. Eine starke lokalklimatische Belastung ist durch entsprechende grünordnerische Maßnahmen abzumildern und in den Gesamtkontext des Technologieparks zu stellen. Unter Einhaltung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen werden die Auswirkungen der Planung insgesamt als nicht erheblich eingestuft. Die naturschutzfachliche Bilanzierung stellt eine Aufwertung des Gebiets um 5.839 Ökopunkte fest. Dies resultiert vor allem von der erhöhten Anzahl an großkronigen Bäumen im Gebiet und der Vergrößerung der begrünten Dachfläche im Vergleich zum planungsrechtlichen Ist-Zustand. Im Gebiet wurden Fortpflanzungs- und Ruhestätten der streng geschützten Zauneidechse sowie von europäisch geschützten Vogelarten festgestellt. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Artenschutz ein Verstoß gegen artenschutzrechtliche Belange durch die Planung nicht zu erwarten. Die Maßnahmen beinhalten die Integration von Eidechsenlebensraum in die Freiflächenplanung, Schutzmaßnahmen während der Bauphase, Einhaltung von Fällzeiten außerhalb der Brutperiode von Vögeln und die Anbringung von Nisthilfen für Halbhöhlenbrüter. Stadt Karlsruhe Umweltbericht zum BPlan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde 31 13 Literatur und Arbeitsgrundlagen BAUER H.-G., BOSCHERT M., FÖRSCHLER M., HÖLZINGER J., KRAMER M. & MAHLER U. 2016: Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. 6. Fassung Stand 31.12.2013. Naturschutz-Praxis, Artenschutz 11. Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Hrsg.). – 239 S.; Karlsruhe. DVGW [Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.] 2006: Technische Regel – Arbeitsblatt W101 – Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete Teil 1: Schutzgebiete für Grundwasser. – DVGW; Bonn. KÖPPEN W. 1923: Die Klimate der Erde. – Grundriß der Klimakunde. – Walter de Gruyter & Co; Berlin. KÜHNEL K-D., GEIGER A., LAUFER H., PDLOUCKY R. & SCHLÜPMANN M. 2009: Rote Liste und Gesamtartenliste der Kriechtiere (Reptilia) Deutschlands (Stand Dezember 2008). In: BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg). 2009: Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1): 231-256. Bonn - Bad Godesberg. KURZ UND FISCHER GMBH 2017: Gutachten 11296-02 Ermittlung und Beurteilung der schalltechnischen Auswirkungen durch und auf das Bebauungsplangebiet „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ in Karlsruhe-Rintheim. Schallimmissionsprognose. Stand: 19. Juli 2017 – Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag der Konzept-e für Bildung und Soziales GmbH. 20 S., 4 Anlagen; Winnenden. LFU [Bayerisches Landesamt für Umwelt] 2014: Vogelschlag an Glasflächen vermeiden. – UmweltWissen - Natur. – 12 S.; Augsburg. LGRB [Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg]: Digitale Bodenkarte und geologische Karte 1:50.000. abgerufen im Mai 2017. LUBW [Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg] (Hrsg.) 2009: Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten, 4. Aufl. – 296 S.; Karlsruhe. LUBW [Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg] (Hrsg.) 2010: Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit. Leitfaden für Planungen und Gestaltungsverfahren. Arbeitshilfe Bodenschutz 23. – 32 S.; Karlsruhe. LUBW [Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg] (Hrsg.) 2012: Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Arbeitshilfe Bodenschutz 24.– 28 S.; Karlsruhe. NVK [Nachbarschaftsverband Karlsruhe] 2010: Flächennutzungsplan und Landschaftsplan des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe. – Online-Portal https://geodaten.karlsruhe.de/nvk, abgerufen im Mai 2017. NVK [Nachbarschaftsverband Karlsruhe] 2011: Ökologische Tragfähigkeitsstudie des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe. Maßstab 1:25.000 – Online-Portal https://geodaten.karlsruhe.de/nvk, abgerufen im Mai 2017. PESCH PARTNER ARCHITEKTEN STADTPLANER GMBH 2017: Stadt Karlsruhe-Rintheim. Vorhaben- bezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“. Vorentwurf Planungsstand 24.08.2017. – 1 Karte; Stuttgart. REKLIP [Trinationale Arbeitsgemeinschaft Regio - Klima – Projekt] (Hrsg.) 1995: Klimaatlas Oberrhein Mitte – Süd. – Institut für angewandte Geowissenschaften, 212 S., 2 Anhänge, 1 Kartenband; Offenbach. RVMO [Regionalverband Mittlerer Oberrhein] 2003: Regionalplan Mittlerer Oberrhein. – 179 S., 8 Karten; Karlsruhe. SCHMID H., DOPPLER W., HEYNEN D. & RÖSSLER M. 2012: Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht. 2. überarbeitete Auflage. Schweizerische Vogelwarte Sempach. – 57 S.; Sempach. Stadt Karlsruhe Umweltbericht zum BPlan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde 32 SCHMITHÜSEN J. 1952: Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 161 Karlsruhe. – Geographische Landesaufnahme 1:200.000. Naturräumliche Gliederung Deutschlands. – Reise und Verkehrsverlag, 24 S., 1 Karte; Stuttgart. STADT KARLSRUHE 1990: Bebauungsplan Technologiepark Karlsruhe - Vogelsand. Schriftlicher Teil: Begründung, Textfestsetzungen, Hinweise. Zuletzt geändert am 25.08.1992. – 29 S., 1 Karte; Karlsruhe. STADT KARLSRUHE 2002: Baumschutzsatzung Stadt Karlsruhe - Gartenbauamt. – 2 S.; Karlsruhe. STADT KARLSRUHE 2006: Rechtsverordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes im Einzugsbereich des von den Stadtwerken Karlsruhe GmbH auf Gemarkung Karlsruhe betriebenen Wasserwerkes "Hardtwald". – Karlsruhe. SÜDBECK P., ANDRETZKE H., FISCHER S., GEDEON K., SCHIKORE T., SCHRÖDER K. & SUDFELDT C. (Hrsg.) 2005: Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. – 781 S.; Radolfzell. SÜDBECK P., BAUER H.-G., BOSCHERT M., BOYE P. & KNIEF W. 2007: Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. – 4. Fassung, 30. November 2007, Berichte zum Vogelschutz 44: 23-81. UM [Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr] 2010: Verordnung über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen (Ökokonto-Verordnung – ÖKVO). – 34 S.; Stuttgart. UM BW & MUFV RP [Umweltministerium Baden-Württemberg & Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz] (Hrsg.) 2007: Hydrogeologische Kartierung und Grundwasserbewirtschaftung im Raum Karlsruhe-Speyer. Fortschreibung 1986-2005. Beschreibung der geologischen, hydrogeologischen und hydrologischen Situation. – 90 S., 13 Karten; Stuttgart, Mainz. VOGEL P. & WAHL A. unter Mitarbeit von RENNWALD E. 2015: Umweltbericht zum Bebauungsplan „Nördlich der New-York-Straße (Merkur Akademie)“ Karlsruhe - Neureut mit Eingriffs- / Ausgleichsbewertung, FFH-Verträglichkeitsprüfung und Spezieller Artenschutzprüfung. – unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag der Merkur Akademie International. – 83 S., 2 Karten; Karlsruhe. ZIMMERMANN R. & AMANN E. 1988: Zur Ermittlung und Bewertung des Klimas im Rahmen der Landschafts(rahmen)planung. – 137 S.; Karlsruhe. Bildungshaus im Technologiepark Karlsruhe Beschreibung Vorentwurf SchülerInnen verbringen in der Schule einen überwiegenden Teil ihrer Zeit. Die Schulumgebung muss ein Sich- Wohlfühlen auslösen. Für uns als Architekten stellt sich somit die primäre Herausforderung einen Lebensraum für Kinder zu schaffen, der ihnen Geborgenheit, Sicherheit und Heimat bietet und ihre emotionale und motorische Entwicklung fördert. Unsere Intention ist die Findung einer baulichen Struktur für größtmögliche Flexibilität und Anwendung moderner Pädagogik. Städtebaubaulicher Ansatz • Die Baumasse wird gegliedert  um eine Maßstäblichkeit und Gliederung zu erzeugen die einer Schule entspricht  um den Charakter der Lernhäuser und die innovative Pädagogik nach außen sichtbar zu machen.  für eine einfache Orientierung und die Identifikationsmöglichkeit  als Reaktion auf das lange schmale Grundstück und die daraus resultierende Viergeschossigkeit  als Reaktion auf ein 110 m langes Haus in dem sich Kinder und Schüler wiederfinden müssen  die Idee und Größe der Lernhäuser bestimmt die Baukörperlichkeit und gliedert das Haus in den oberen Geschossen. • Im Süden sind die Stellplätze nachgewiesen, teilweise werden sie von den Obergeschossen überragt. • entlang der Konrad Zuse Straße ist der „Hol- und Bringverkehr“ (Kiss and Ride) vorgesehen. Nach den Hol und Bringzeiten dient er als Vorplatz und als Freibereich der Schule. • für die Fahrräder stehen auf der Ost und der Westseite Stellflächen zur Verfügung. • die Zugänge sind durch überkragende Baukörper überdacht. • Erdgeschossig sind die Verwaltung, Bibliothek und die Holzwerkstatt angeordnet. • die Mensa verbindet die beiden Bauabschnitte und kann auch für Aulaveranstaltungen genutzt werden. Der Bewegungsraum des Kindergartens kann der Aulanutzung als Bühne zugeschaltet werden. • die Küche wird von der Straße direkt angeliefert werden. • im 1. Obergeschoss befinden sich die naturwissenschaftlichen Fachräume, • der Kunstraum mit Dachterrasse • das Lernhaus 5 (Oberstufe), benachbart zu den Fachklassen. • im EG und 1. OG des 2. Bauabschnitt befinden sich die Räume des Kita’s • jedes Lernhaus organisiert sich um einen Marktplatz, die Konzeption der Rettungswege und die vorgeschlagene Skelettbauweise lassen beliebig flexible Nutzungseinteilungen zu. • die in den Grundrissen dargestellte Organisation bildet die im Raumprogramm geforderte Einteilung ab. • zwischen den Lernhäusern entstehen auf den Dachterrassen nutzbarer zusätzliche Aussenbereiche • die Fluchtbalkone werden gleichzeitig für eine integrierte Verschattung genutzt und bieten die Möglichkeit, den Schallschutz bei Realisierung der Nordtagente durch eine Verglasungen (Prallscheibe) zu verbessern. Zusätzlich kann die Wartung und Pflege der Fassade mit geringem Aufwand erfolgen. • die Schichtung der architektonischen Elemente erzeugt einen heiteren Charakter und vermittelt die Übergänge von Innen und Außen. Baukonstruktion und Wirtschaftlichkeit: Die Bauweise folgt dem Prinzip der optimalen Leistungsfähigkeit. Das Gebäude ist als Stahlbetonkonstruktion geplant. Innenwände sind zum Teil nichttragend und sichern Flexibilität in der Nutzung. Durch Dreifachverglasung der Fenster sind positive solare Gewinne für Betrieb und Ökobilanz zu verzeichnen. Die Decken und Dächer dienen als Speichermassen und bleiben größtenteils sichtbar (ca. 50%). Um die geforderten Nachhallzeiten zu erreichen, werden hochleistungsfähige Absorberflächen an den Decken und an den Wänden eingesetzt. Zur Verbesserung der Wirksamkeit erfolgt dies in der Regel im Eckbereich Wand zur Decke. Die Dachflächen erhalten eine extensive Dachbegrünung. Aussentreppen werde als verzinkte Stahlkonstruktion ausgebildet. Fassadengestaltung: Die Aussenwände erhalten einen Vollwärmeschutz. In den stark beanspruchten Bereichen wird dieser verstärkt. Der Putz erhält eine helle Farbgebung (leichtes Ocker). Die Deckenuntersichten der auskragenden Bereiche werden ebenfalls verputzt und in ihrer Farbgebung dunkler als die Fassadenfächen ausgebildet. Die Fluchtbalkone werden als sichtbares Stahlbetonfertigteil ausgebildet. Die Geländer sind als geschosshohes Edelstahlnetz konzipiert. Die Fenster, in den durch auskragende Vorbauten geschützten Bereichen, sollen als Holzfenster naturfarben belassen werden. Die restlichen Fenster sind als Holz-Alu-Fenster geplant. Einzelne Fenster werden durch farbige Alupanele zu Fensterbändern zusammengefasst. Die Hauptzugangstüren erhalten eine farbige Akzentuierung. Ökologische und Energetische Optimierung: Das Ziel ist eine die Umwelt möglichst wenig belastender Gebäudebetrieb bei gleichzeitig hohen Innenraumqualitäten. Dies soll bevorzugt durch passive, bauliche Maßnahmen erreicht werden, so dass ein robuster, wartungsarmer Betrieb ermöglicht wird. Passive Maßnahmen Ein hoher Dämmstandard minimiert die Wärmeverluste über Transmission. Die Lage und der Anteil der Glasflächen wird hinsichtlich natürlicher Belichtung und Ausblick optimiert. Der außenliegende, bewegliche Sonnenschutz ermöglicht die Steuerung des Tageslichtniveaus im Innenraum und gewährleistet den sommerlichen Wärmeschutz. Das raumakustische Konzept berücksichtigt die thermische Funktion der Massivdecke. Ungefähr 50 % werden mit akustischen Absorberflächen belegt. Der verbleibende exponierte Kernbereich steht als thermischer Puffer zur Verfügung. Tagsüber speichert die Decke thermische Raumlasten ein und vermeidet so eine Überhitzung. Über eine natürliche Nachtluftspülung werden diese thermischen Speicher dann nachts entladen. Die Innenwandflächen werden für die Raumakustik mit absorbierenden Elementen belegt. Aktive Maßnahmen Die Unterrichtsräume werden natürlich gelüftet. Passive Zuluftelemente in der Fassade stellen eine komfortable Grundlüftung auch bei niedrigen Außentemperaturen sicher. Die Luftqualität wird auf Basis der CO2 Konzentration visualisiert, so dass der Nutzer in der Lage ist bedarfsgerecht natürlich zu lüften. Die Lage der Unterrichtsräume mit Öffnungsflächen in zwei Himmelsrichtungen ermöglicht eine Querlüftung. Zusätzlich kann über eine Offenhaltung der Treppenraumabschlüsse das Treppenhaus als Lüftungskamin mit herangezogen werden. Der „Kaminanschluss“ der Klassenräume wird über schallgedämmte Überströmelemente in den Trennwänden sichergestellt. Küche und Mensa erhalten eine zentrale mechanische Lüftung mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung. Die Zuluft soll über einen Erdwärmetauscher vorkonditioniert werden. Die Wärmeversorgung wird durch die vorhandene Fernwärme abgedeckt. Das Haus bietet mit geringst möglichem technischem Aufwand eine gesunde und inspirierende Schulumgebung bei minimalen Aufwendungen für den Betrieb. Optionale zusätzliche Photovoltaikflächen können zur Verbesserung der Gesamtenergiebilanz installiert werden. Hausmeister Bibliothek Windfang Lift WC H WC D WC Lift Lift WC Lager Anlief. Sozialr. LesenBauen Werken Atelier Marktplatz Flur WC D WC Garderobe Treppe Planschen Schlafen Schlafen Krabbler Besprechung Kinderwagen Flur Gummistiefel Essen 1. Hilfe Schulleit. Sekretariat Musik GeräteMüll Treppe Rollen- spiel Foyer Kita Küche Flur Abst. Essen Essen Treppe Foyer Holzwerken Lehrküche Bewegung Freilauf MotorantriebMotorantrieb Freilauf Offenhaltung Freilauf Offenhaltung Freilauf Röhrenrutsche Mensa / Aula Werken Kita 16 STG 17.0/30.0 Foyer Verwaltung Mobile Trennwand Motorantrieb Motorantrieb Bolzplatz mit Minitoren Bruttofläche 9 x 16 m Nutzfläche 7 x 14 m Ballfang H 2m Ballfang H 2m Werkhof Naturspielbereich 1234567 272824252623221617 15 891011121314 Vorbereich Kita 590 m2 111 Fahrräder Röhrenrutsche Aussenbereich Schule 1798 m2 1,60‰ 48,71m DN300 STZ 2,10‰ 60,53m DN500 SB Spielhaus Böschung 1:2 Böschung 1:2 Wasserspielplatz Feuerstelle Pflegezufahrt Breite 3 m Balancieranlage Eidechsen- habitat Reck 1920 21 18 86 Fahrräder Hecke Hecke Schulgarten Hecke Sitz- / Liegepodeste Spielwiese Sand Holzdeck Unterzug 25/50 Glas-Stahl Vordach Unterzug 25/50 Sonnenschirm Röhrenrutsche Waschbecken Offenhaltung Offenhaltung Offenhaltung Offenhaltung Freilauf Freilauf Sitzquader Staffeleien Lernhaus 5 Oberstufe Fachklassen Kita 2 Freilauf 6 STG 17.0/30.0 6 STG17.0/30.0 6 STG 17.0/30.0 6 STG 17.0/30.0 16 STG 17.0/30.0 Lernhaus 5 Oberstufe Totalverdunkelung Totalverdunkelung Totalverdunkelung Holz-Sitzpodest Felsenbirne Pflanzinseln Felsenbirne Holz-Sitzpodest Felsenbirne Lernhaus 1 Lernhaus 2 Grundschule KlasseKlasse A Lernhaus 3 Lernhaus 4 Grundschule 21 STG 17.0/30.0 O.L.O.L.O.L. O.L. O.L. O.L. O.L. Dachausstieg O.L. Dachausstieg O.L. O.L. O.L. O.L.O.L.O.L. O.L.O.L. O.L.O.L. O.L.O.L. Dachausstieg 145672 E F G H K L M N N' I AB CD J O B' 9 11 138101' E F G H K L M N N' I AB CD J O B' -4.35 -4.08 -0.27 0.00 3.91 4.08 7.82 8.00 11.39 11.56 14.93 28 27 3.63 28 17 3.46 28 17 3.12 28 17 3.12 25 -0.27 0.00 3.91 4.08 7.54 7.97 28 27 3.63 28 17 3.18 28 Marktplatz Marktplatz RWA AbluftanlageAbluftanlage WC WC WC WC WC WC Behin. WC AbluftanlageAbluftanlage Marktplatz Kita Abstellraum -0.27 0.00 3.91 4.08 7.82 7.99 11.39 11.56 14.93 KinderkücheEingang Kita WC Abluftanlage INFO Lüftung + Fernwärme 28 27 3.53 28 27 3.91 17 3.46 28 3.29 28 17 3.12 25 Ausgabe Mensa Essen Kleingruppen Lager Zuluft Küche Elektro Elektroleitungen Foyer Lernraum Lernraum Lernraum Lernraum Abluft Küche + Mensa -0.27 0.00 3.91 4.08 7.82 7.99 11.39 11.56 14.93 -0.27 0.00 1.36 2.72 3.91 5.95 7.82 9.77 5 11.39 AB CD J O E F G H K L M N B' N' I Akustik heradesign fine Akustik heradesign fine 28 27 3.63 28 17 3.46 28 17 3.12 28 17 3.12 25 AbluftanlageAbluftanlage Kita - Bauen 1.20 1.20 2.97 15 1.20 Parkplatz Terrasse Glasdach TerrasseTerrasse Steg Gelände Nachbar 28 27 3.63 28 17 3.46 28 17 3.12 28 3.29 25 -0.27 0.00 3.91 4.08 7.82 7.99 11.39 11.56 14.93 9 11 138102 9 11 138102 -4.35 -4.08 -0.27 0.00 3.91 4.08 7.82 7.99 11.39 11.56 14.93 -4.35 -4.08 -1.63 2 -0.27 0.00 1.36 3.91 4.08 6.03 5 7.82 7.99 9.77 5 11.39 11.56 Foyer -0.27 0.00 3.91 4.08 7.54 7.99 3.35 Flur Schulleitung 28 27 3.63 28 17 3.18 28 45 Akustik heradesign fine Akustik heradesign fine Lernraum 3.20 15 Bibliothek 9 11 138102 Akustik heradesign fine 27 4.14 Akustik heradesign fine 28 3.90 28 17 3.18 73 Akustik Ligno Eiche Flur NaWi PH/CH Küche Mensa Ausgabe 9 11 138102 2.83 80 -0.51 -0.27 0.00 0.00 0.51 1.10 1.61 3.91 4.08 7.54 7.99 3.03 15 3.03 15 9 11 138102 -0.27 0.00 3.91 4.08 7.82 7.99 11.39 11.56 14.93 -0.27 0.00 1.36 3.91 4.08 5.95 7.82 7.99 9.77 5 11.39 11.56 Stellplatzberechnung "Bildungs haus Konrad-Zuse-Straße" 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 20 29 2030 2031 2032 B Berechnungsgrundlage Schülerzahlen Grundschule 36 105 115 130 140 140 140 140 140 140 140 140 140 140 Gemeinschaftsschule 30 51 76 106 141 181 216 230 245 265 280 280 280 280 Oberstufe 000000 0 14 31 51 63 80 80 80 (davon besuchen 100 die Oberstufe bzw. 30 Schüler besuchen die Klassenstufe 13 und sind max. Ü18) Fachschule 656 56 56 56 56 56 56 56 500000 (Da es sich um Schüler einer dualen Ausbildung handelt, sind immer max. 40 Schüler anwesend, diese sind alle Ü18) Krippe 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 Kindergarten 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 Summe Anzahl Schüler 251 341 376 421 466 506 541 569 601 576 603 620 620 620 Stellplatzbedarf Pkw Grundschule 1,2 3,5 3,8 4,3 4,7 4,7 4,7 4,7 4,7 4,7 4,7 4,7 4,7 4,7 1 Stpl. je 30 Schüler Gemeinschaftsschule 1,2 2,0 3,0 4,2 5,6 7,2 8,6 9,2 9,8 10,6 11,2 11,2 11,2 11,2 1 Stpl. je 25 Schüler Oberstufe 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,4 3,1 5,1 6,3 8,0 8,0 8,0 + 1 Stpl. je 10 Schüler Ü18 Fachschule 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1 Stpl. je 20 Schüler 13,3 13,3 13,3 13,3 13,3 13,3 13,3 13,3 13,3 0,0 0 ,0 0,0 0,0 0,0 + 1 Stpl. je 3 Schüler Ü18 Krippe 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 1 Stpl. je 20-30 Kinder, mind. 2 Kindergarten 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 1 Stpl. je 20-30 Kinder, mind. 2 Summe Anzahl Stellplätze Pkw 23 26 27 29 30 32 33 35 38 25 27 29 29 29 Summe nach Reduktion ÖPNV 18 21 22 23 24 26 27 28 30 20 22 23 23 23 Angabe Konzept-e Summe Pkw Stellplätze 23 26 27 28 29 31 32 33 35 25 27 28 28 28 Stellplatzbedarf Fahrräder Grundschule 12,0 35,0 38,3 43,3 46,7 46,7 46,7 46,7 46,7 46,7 46,7 46,7 46,7 46,7 1 Stpl. je 3 Schüler Gemeinschaftsschule 10,0 17,0 25,3 35,3 47,0 60,3 72,0 76,7 8 1,7 88,3 93,3 93,3 93,3 93,3 1 Stpl. je 3 Schüler Oberstufe 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 4,7 10,3 17,0 21,0 26,7 26,7 26,7 1 Stpl. je 3 Schüler Fachschule 8,0 8,0 8,0 8,0 8,0 8,0 8,0 8,0 8,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1 Stpl. je 5 Schüler Krippe 15,0 15,0 15,0 15,0 15,0 15,0 15,0 15,0 15,0 15,0 15,0 15,0 15,0 15,0 Kindergarten 15,0 15,0 15,0 15,0 15,0 15, 0 15,0 15,0 15,0 15,0 15,0 15,0 15,0 15,0 Summe Fahrradabstellplätze 60 90 102 117 132 145 157 166 177 182 191 197 197 197 5 Stpl. je Gruppenraum (Es gibt im Konzept der Kita keine feste Zuteilung in Gruppenräume, daher haben wir angenommen, dass die 120 Kinder 6 Gruppen(räumen) entsprechen.) Plus 5 Pkw-Stellplätze für Mensamit arbeiter und Facility Management Unter Berücksichtigung der ÖPNV An bindung sind nur 80 % der ermitte lten Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  • BPlan Konrad-Zuse-Straße Ra-Anlage 1
    Extrahierter Text

    Anlage Bebauungsplanverfahren Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ - Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen: Inhaltsverzeichnis: Landratsamt Karlsruhe Gesundheitsamt , 27. Oktober 2017 ......................................... 1 Nachbarschaftsverband Karlsruhe, 12. Oktober 2017 ................................................... 2 Denkmalschutzbehörde (ZJD), 26. Oktober 2017 .......................................................... 2 Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, 9. November 2017 ................................................. 2 Stellungnahme der Behörden und an- derer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung Landratsamt Karlsruhe Gesundheitsamt , 27. Oktober 2017 Schutzgut Luft und Klima: Aufgrund der freien Lage und der geringen Vorbelastung des Plangebiets sind Lokal- klima und Luftqualität günstig. Für die Kalt- luftlieferung für angrenzende Flächen ist der Bereich von mittlerer Bedeutung, die umliegenden Grünflächen wirken ebenfalls als Kaltluftproduktions- und Ausgleichsflä- chen. Die zukünftig versiegelte Fläche, welche diese Funktionen beeinträchtigt, wird über 60% betragen. Daher begrüßen wir das Gegenwirken durch Verwendung wasser- durchlässiger Beläge an geeigneter Stelle, eine intensive Durchgrünung des Bauge- biets, sowie Fassaden- und Dachbegrü- nung. Im Lüftungskonzept wird überwie- gend auf bauliche Maßnahmen, bzw. na- türliche Lüftung gesetzt. Dem Klima zuträglich ist auch die Vermei- dung von motorisiertem Individualverkehr durch gute Anbindung an öffentliche Ver- kehrsmittel und verkehrsarme Fahrradwe- ge. Trotz allem sollten auch ausreichende PKW-Parkmöglichkeiten bereitgestellt wer- den. Schutzgut Mensch: Für die Konrad-Zuse-Straße wird ein erhöh- ter PKW-Betrieb angenommen, es wird je- Kenntnisnahme - 2 - doch nicht mit erheblichen schalltechni- schen Auswirkungen auf die direkte Um- gebung ausgegangen. Bei Realisierung ei- ner dritten Zufahrt müssten die schalltech- nischen Auswirkungen des PKW-Betriebs eventuell neu bewertet werden. Für das angrenzende Mischgebiet und die Kleingartenanlage wird nicht mit einer Grenzwertüberschreitung der von der An- lage ausgehenden Geräuschen gerechnet. Das Planungsareal dient zum jetzigen Zeit- punkt nicht als besonderer Frei- oder Erho- lungsraum. Es werden keine negativen Auswirkungen auf die stark besuchte Hags- felder Allee erwartet. Nachbarschaftsverband Karlsruhe, 12. Oktober 2017 Die Planungsstelle des NVK sieht die Pla- nung als aus dem FNP entwickelt an und stimmt dem Bebauungsplanentwurf zu. Kenntnisnahme Denkmalschutzbehörde (ZJD), 26. Oktober 2017 Der Denkmalschutz vertritt hier keine Be- lange. Kenntnisnahme Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, 9. November 2017 Wie bereits in unserer letzten Stellung- nahme unter dem Kapitel "Allgemeines" erwähnt, halten die VBK diesen Standort für ein Bildungshaus mit Schule und Kita nach wie vor für wenig geeignet und hal- ten hierzu ihre Aussage weiterhin aufrecht. Darüber hinaus haben wir zu den vorlie- genden Unterlagen noch folgende Anmer- kungen: 1) Die Ausführungen in Kapitel 4.5.1 zur Kooperation mit dem KIT bzgl. des KIT- Shuttle sowie zum Bus-Loop wurden zwar aus dem Text entfernt, aber die Fragen zur Finanzierung, Einbeziehung des nicht-öffentlichen Werksverkehrs, Abstimmung von Fahrweg/Haltestellen sowie Fahrplan bleiben weiterhin of- fen. Kenntnisnahme; Es ist richtig, dass der Standort für das Bil- dungshaus bezüglich einer guten ÖPNV- Anbindung nicht optimal ist. Ausschlagge- bend bei der Standort-entscheidung der Schule war jedoch die Nähe des SSC und die geplante Koope-ration mit dem Verein, was den Sportunterricht angeht. Kenntnisnahme; Die genannten Themen sind im Rahmen des Gesamtbebauungsplans für den Tech- nologiepark zu behandeln. Für den vorlie- genden Bebauungsplan besteht keine Rele- vanz. - 3 - 2) Die in Kapitel 4.5.2 erwähnten konzep- tionellen Planungen zur dritten Zufahrt in den Technologiepark sollten unseres Erachtens näher benannt und auch mit einem realistischen Zeithorizont hinter- legt werden. 3) Wir verweisen nochmals auf die Aus- führungen unter Pkt. 4 aus unserer letzten Stellungnahme vom 06.07.2017: Dem vorliegenden Be- bauungsplan ist nach wie vor keine verkehrstechnische Aussage im Hin- blick auf die Knotenpunktbelastung zu den Bring- und Abholzeiten zu ent- nehmen. Die verkehrlichen Auswirkun- gen des Vorhabens sollten untersucht und hier erwähnt werden. Wir bitten, die oben genannten Punkte im Rahmen der weiteren Ausarbeitung des Konzeptes zu berücksichtigen. Die Auf- nahme der Anmerkungen unter Pkt. 2, 3, 6 und teilweise unter Pkt. 5 aus unserer letz- ten, o.g. Stellungnahme haben wir gerne zur Kenntnis genommen. Kenntnisnahme Eine dritte Zufahrt in den Technologiepark aus nördlicher Richtung wird im laufenden Planfeststellungsverfahren "Umfahrung Hagsfeld" geprüft. Derzeit kann kein Zeit- punkt genannt werden, wann mit dem Planfeststellungsbeschluss zu rechnen ist und bis wann eine dritte Zufahrt gebaut werden könnte. Kenntnisnahme; Das Konzept beinhaltet einen Kiss&Ride- Bereich auf dem Grundstück, welcher den öffentlichen Raum entlastet. Die verkehrlichen Auswirkungen des Vor- habens auf die Knotenpunkte wurden im Rahmen des B-Plan-Verfahrens nicht ge- sondert ermittelt. Ausgehend von der Zahl der nach Realisierung zur Verfügung ste- henden Kindergarten- und Schulplätze ist nicht von einer Überlastung der Knoten- punkte zu rechnen. Der Bring- und Holver- kehr kann in südliche und östliche Richtung abfließen. Es wird davon ausgegangen, dass sich hinsichtlich des Verkehrs Syner- gien mit dem Verkehr der dort Beschäftig- ten ergeben werden. Die Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems im Technologiepark wird im Bebauungsplanverfahren Techno- logiepark genauer untersucht. Für eine weitergehende Untersuchung alleine für das Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße be- steht keine Veranlassung.

  • SatzBeschluss Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2017/0810 Verantwortlich: Dez.6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“, Karlsruhe- Rintheim Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 20.03.2018 4 X Beschlussantrag Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan als Abschluss des Verfahrens (Beschluss mit vollständi- gem Wortlaut siehe Seite 4). Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Wirtschaft und Arbeit. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Übersicht der bisher im Aufstellungsverfahren vorgenommenen Verfahrensschritte - Vorstellung der ersten Planungen zur Errichtung eines element-i Bildungshauses im Techno- logiepark am 15. September 2016, Zustimmung des Planungsausschusses in das Bebau- ungsplanverfahren einzusteigen - Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vom 29. Novem- ber 2016 - frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 30. Januar 2017 bis 28. Februar 2017 - der Planungsausschuss nimmt am 18. Mai 2017 die Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung als Grundlage der weiteren Vorhabenplanung zur Kenntnis - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als Darlegung im Amts- blatt vom 16. Juni 2017 bis 30. Juni 2017 - Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 30. Mai 2017 bis 3. Juli 2017 - Vorstellung im Gestaltungsbereit am 14. Juli 2017 - Auslegungsbeschluss des Gemeinderates am 26. September 2017 (Vorlage Nr. 2017/0557) und Auslegung des Bebauungsplanentwurfes vom 16. Oktober bis 17. November 2017 (nach Bekanntmachung im Amtsblatt am 6. Oktober 2017) mit ergänzender Trägerbeteiligung II. Erläuterungen zur Planung und wesentlicher Planinhalt Die Vorhabenträgerin „Konzept-e element-i Bildungshaus Technido gGmbH“ plant den Bau einer Kindertagesstätte (120 Plätze), einer Grundschule (140 Plätze) und einer Gemeinschafts- schule (360 Plätze) auf dem Vorhabengrundstück im nordwestlichen Bereich des Technologie- parks. Die verschiedenen Nutzungen verteilen sich über ein gemeinsames langgezogenes Erdge- schoss, auf welchem drei dreigeschossige Lernhäuser aufsetzen. Grundrisse und Ansichten sind im Vorhaben- und Erschließungsplan abgebildet. Die Stadt Karlsruhe bereitet parallel zu diesem Vorhaben derzeit auf Grundlage des Rahmen- planes „Technologiepark Karlsruhe Reload“ die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nummer 675 „Technologiepark Karlsruhe-Vogelsand“ vor. Um eine zeitnahe Umsetzung des Vorhabens „element-i Bildungshaus“ zu ermöglichen, wurde das Bebauungsplanverfahren für diesen Teil des Technologieparks als vorhabenbezogener Bebauungsplan zeitlich vorgezogen. Die Planinhalte wurden bereits in der Vorlage für den Auslegungsbeschluss vorgestellt (Vorlage Nr. 2017/0557 zur Gemeinderatsitzung am 26. September 2017). Im Übrigen verweisen wir auf die ausführliche beiliegende Begründung des Bebauungsplanes. III. Zum Verfahren und der Beteiligung der Öffentlichkeit Die bisher erfolgten Verfahrensschritte wurden bereits unter Ziffer I. der Beschlussvorlage aufge- listet. Sowohl mit den Anregungen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung als auch den Stel- lungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat sich der Gemeinderat anlässlich des Ausle- gungsbeschlusses auseinandergesetzt und an der Planung in der Fassung vom 28. August 2017 festgehalten. Wir verweisen hierzu auf die Vorlage Nr. 2017/0557 zur Gemeinderatssitzung am 26. September 2017. Der Planentwurf vom 25. Januar in der Fassung vom 28. August 2017 wurde nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt am 6. Oktober 2017 in der Zeit vom 16. Oktober bis Ergänzende Erläuterungen Seite 3 17. November 2017 ausgelegt und auch die Träger öffentlicher Belange erhielten nochmals Gelegenheit, zur Planung Stellung zu nehmen. Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Von Trägern öffentlicher Belange wurden vier Stellungnahmen eingereicht (Landratsamt Karls- ruhe Gesundheitsamt, Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Denkmalschutzbehörde (ZJD), Ver- kehrsbetriebe Karlsruhe GmbH). Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in einer Synopse zusammengefasst (Anlage). Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe weisen insbesondere darauf hin, dass der Standort des Bil- dungshauses am nordwestlichen Rand des Technologieparks nicht optimal an den ÖPNV ange- bunden sei. Es trifft zu, dass das Gelände des Bildungshauses derzeit fußläufig etwa 1.000 m von den Stadtbahn-Haltestellen Hirtenweg/Technologiepark und Sinsheimer Straße entfernt liegt. Der derzeitige Bebauungsplanentwurf Technologiepark Reload sieht eine bessere Anbindung der Stadtbahnhaltestelle Sinsheimer Straße vor. Der Fußweg von der Schule zur Stadtbahnhalte- stelle Sinsheimer Straße könnte dann auf ca. 600 m verkürzt werden. Bereits jetzt ist der Stand- ort über die westlich gelegene Hagsfelder Allee an eine der Hauptradwegerouten in Karlsruhe angeschlossen. Für den Standort des Bildungshauses spricht zudem die geplante Kooperation der Schule mit dem SSC Karlsruhe. Zudem wird erwartet, dass ein Teil der Schülerinnen und Schüler von ihren Eltern mit dem Auto gebracht werden, die im Technologiepark arbeiten und insofern dadurch kein Mehrverkehr produziert wird. Somit überwiegen hier die Standortvorteile gegenüber der etwas größeren Entfernung an die nächste Haltestelle des ÖPNV. Zu den weiteren Anmerkungen wird auf die Stellungnahme der Stadtplanung in der Synopse verwiesen. IV. Abschluss des Verfahrens Dem Gemeinderat kann nach alldem empfohlen werden, den Wertungen der Verwaltung zu folgen und den Bebauungsplan nach Maßgabe des Planes vom 25. Januar 2017 in der Fassung vom 28. August 2017 als Satzung zu beschließen. Die schriftlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweise des Bebauungsplanes sowie die Begründung zum Bebauungsplan sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Sie dienen zusammen mit dem Planteil, der die zeich- nerischen Festsetzungen enthält, als Grundlage des zu fassenden Gemeinderatsbeschlusses. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: 1. Die zum Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“, Karlsruhe-Rintheim, vor- getragenen Anregungen bleiben nach Maßgabe des Planentwurfes vom 25. Januar 2017 in der Fassung vom 28. August 2017 und den ergänzenden Ausführungen der Er- läuterungen zu diesem Beschluss unberücksichtigt. Das Bürgermeisteramt wird beauf- tragt, den Betroffenen das Ergebnis der Entscheidung mitzuteilen. 2. Folgende S a t z u n g Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“, Karlsruhe-Rintheim Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen den vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“, Karlsruhe-Rintheim, gemeinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 und § 12 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Sat- zung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil jeweils vom 25. Januar 2017 in der Fassung vom 28. August 2017, die Bestandteil dieser Satzung sind. Dem Bebauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvor- schriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO).

  • Abstimmungsergebnis_TOP 4
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 4
    Extrahierter Text

    Niederschrift 48. Plenarsitzung Gemeinderat 20. März 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 4 der Tagesordnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“, Karlsruhe-Rintheim, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Bauge- setzbuch (BauGB) Vorlage: 2017/0810 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: 1. Die zum Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“, Karlsruhe-Rintheim, vorgetragenen Anregungen bleiben nach Maßgabe des Planentwurfes vom 25. Januar 2017 in der Fassung vom 28. August 2017 und den ergänzenden Ausführungen der Erläuterungen zu diesem Beschluss unberücksichtigt. Das Bürgermeisteramt wird be- auftragt, den Betroffenen das Ergebnis der Entscheidung mitzuteilen. 2. Folgende S a t z u n g Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“, Karlsruhe-Rintheim Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen den vorhabenbe- zogenen Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“, Karlsruhe-Rintheim, gemeinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen. – 2 – Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 und § 12 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschrif- ten gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil jeweils vom 25. Januar 2017 in der Fassung vom 28. August 2017, die Bestandteil dieser Satzung sind. Dem Bebauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beige- fügt. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvor- schriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf und stellt die Abstim- mungsbereitschaft des Hauses fest. – Das ist Einstimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 9. April 2018