Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2018 - 2020
| Vorlage: | 2017/0800 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.12.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen, Mühlburg, Neureut |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.01.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0800 Dez. 2 Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2018 - 2020 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 16.01.2018 3 x vorberaten Gemeinderat 23.01.2018 5 x Beschlussantrag Die bisherige Satzung der Stadt Karlsruhe über verkaufsoffene Sonntage regelte das Jahr 2017. Für zukünftige verkaufsoffene Sonntage muss eine neue Satzung erlassen werden. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ortschaftsrat Durlach und dem Hauptaus- schuss die als Anlage 1 beigefügte Satzung über verkaufsoffene Sonntage für die Jahre 2018 bis 2020. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) - - - - Haushaltsmittel stehen Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein x ja durchgeführt am 10.01.2018, ORat Durlach Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein x ja abgestimmt mit Stadtmarketing KA GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg bestimmt, dass Geschäfte an drei Sonn- und Feiertagen im Jahr aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen geöffnet werden können. Es besteht die Möglichkeit, eine Beschränkung auf bestimmte Bezirke und Handelszweige vor- zunehmen, die von der Gemeinde festgelegt werden können. Sind verkaufsoffene Sonntage für einen bestimmten Gemeinde- oder Stadtbezirk freigegeben, hat dies nicht zur Folge, dass für alle anderen Gemeinde- oder Stadtbezirke die verkaufsoffenen Sonntage verbraucht sind. Dies ist lediglich für die Verkaufsstellen des freigegebenen Bezirks der Fall. Die verkaufsoffenen Sonntage können für jeden Bezirk gesondert festgelegt werden. Insgesamt darf allerdings in jedem Bezirk die maximal erlaubte Zahl der verkaufsoffenen Sonntage nicht überschritten wer- den. Für die verkaufsoffenen Sonntage bedarf es eines Anlasses, auch sind im Vorfeld die Kirchen anzuhören. Laut Rechtsprechung muss es sich bei dem Anlass/der Veranstaltung um ein Ereignis mit einem gewissen Eigengewicht handeln, der/die dazu geeignet ist, unabhängig von der La- denöffnung hinreichend Besuchende anzuziehen. Es darf sich nicht um einen verkaufsoffenen Sonntag mit Begleitprogramm handeln. Der verkaufsoffene Sonntag muss dabei von geringerer Bedeutung sein, als die Veranstaltung selbst. Im Leitsatz zu seinem Urteil vom 11. November 2015 (Az: 8 CN 2.14) führt das Bundesverwal- tungsgericht zum Ladenschlussgesetz des Bundes (LadSchlG) unter anderem Folgendes aus: „Die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen mit uneingeschränktem Warenangebot „aus Anlass" eines Marktes ist nach § 14 Abs. 1 LadSchlG nur zulässig, wenn die prägende Wirkung des Marktes für den öffentlichen Charakter des Tages gegenüber der typisch werktäglichen Ge- schäftigkeit der Ladenöffnung überwiegt, weil sich letztere lediglich als Annex zum Markt dar- stellt. Das setzt regelmäßig voraus, dass die Ladenöffnung in engem räumlichen Bezug zum konkreten Marktgeschehen steht und prognostiziert werden kann, dass der Markt für sich ge- nommen einen beträchtlichen Besucherstrom anzieht, der die bei einer alleinigen Öffnung der Verkaufsstellen zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt (Fortentwicklung von BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1989- 1 B 153.89 - Buchholz 451.25 LadSchlG Nr. 27 S. 7)“. Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat mit Beschluss vom 26. Oktober 2016 (Az: 6 S 2041/16) festgestellt:„... Nach § 8 Abs. 1 LadÖG dürfen abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 LadÖG, nach dem Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr mit Kun- den an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein müssen, Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Dies ist bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwal- tungsgerichts nur dann erfüllt, wenn die öffentliche Wirkung solcher Veranstaltungen gegen- über der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund stehe, die Ladenöffnung mithin nach den gesamten Umständen als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung erscheine. Dies ist dann der Fall, wenn nach einer anzustellenden Prognose der Besucherstrom, den der Markt für sich genommen auslöse, die Zahl der Besucher übersteige, die allein wegen einer Öffnung der Verkaufsstellen kämen.“ Maßgeblich ist stets die Überlegung, dass die Zulassung eines Verkaufssonntages anlässlich ei- nes Marktes neben der Versorgung der Veranstaltungsbesuchenden und ihrer Bedarfsdeckung auch eine Gleichbehandlung von am Ort ansässigen Verkaufsstellen mit den Marktbeschickern bezwecken darf (OVG Rhld.Pf. GewA 1995, 493). Nicht davon erfasst wird die umgekehrte Konstellation, dass erst die Offenhaltung der Verkaufsstellen den beträchtlichen Besucherstrom Ergänzende Erläuterungen Seite 3 in Gang setzt (BVerwG GewA 1990, 143; VGH Bayern GewA 1989, 391). Eine solche Veranstal- tung kann daher nicht vorliegen, wenn nicht die Veranstaltung selbst, sondern die Offenhaltung der Verkaufsstellen einen Besucherstrom auslöst (VGH Baden-Württemberg, GewA 2001, 81; OVG Thüringen, GewA 2001, 83). Der jetzt zur Beschlussfassung vorgelegte Entwurf für eine Satzung bezieht sich auf die Jahre 2018 bis 2020. Die Stadtmarketing Karlsruhe GmbH beantragte mit Schreiben vom 12. Juli 2017 die bisher üblichen verkaufsoffenen Sonntage im September und Oktober für die Verkaufszentren Mühl- burg und Durlach sowie für die Innenstadt von Karlsruhe. Darüber hinaus beantragt sie drei weitere Sonntage im Mai für Durlach und die Innenstadt. Ursprünglich waren diese an folgen- den Tagen geplant: 6. Mai 2018, 5. Mai 2019, 3. Mai 2020. Per E-Mail beantragte die Stadt- marketing Karlsruhe GmbH dann die Verschiebung dieser drei weiteren Termine auf den 22. April 2018, 28. April 2019 und 26. April 2020. Als Grund für die gewünschte Änderung wurden Terminkollisionen mit anderen Veranstaltungen genannt. Die Wirtschaftsvereinigung Durlacherleben e.V. war über diese Terminänderung laut Mitteilung der Stadtmarketing Karls- ruhe GmbH zu diesem Zeitpunkt bereits informiert worden. Nachdem sich im Anhörungsverfahren die Evangelische Kirche in Karlsruhe und das Katholische Dekanat in Karlsruhe gegen den 28. April 2019 ausgesprochen haben, da es sich um den Wei- ßen Sonntag mit der Feier der Erstkommunion handelt, änderte die Stadtmarketing GmbH die- sen Termin wieder auf den ursprünglichen Termin ab (5. Mai 2019). Angehört worden sind im Vorfeld: - Evangelisches Dekanat Karlsruhe, - Katholisches Dekanat Karlsruhe, - Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen, - Einzelhandelsverband Nordbaden e.V., - ver.di, Bezirk Mittelbaden-Nordschwarzwald, - Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine, - Stadtamt Durlach, - sämtliche Ortsverwaltungen. Keine Einwendungen wurden von Seiten der Ortsverwaltungen Grötzingen, Neureut und Wettersbach sowie der Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine e.V. geäußert. Ebenfalls keine grundsätzlichen Einwände wurden durch den Handelsverband Nordbaden vor- gebracht. Er befürchtet jedoch weniger verfügbare Kaufkraft durch die geplanten Vorverlegun- gen der zusätzlich beantragten verkaufsoffenen Sonntage in den Verkaufszentren Innenstadt und Durlach von Mai auf das Monatsende April. Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) hat grundsätzlich keine Einwände, macht ihre Zustimmung jedoch von der Einwilligung der Evangelischen Kirche in Karlsruhe und der Katholischen Kirche im Dekanat Karlsruhe abhängig. Diese stehen den verkaufsoffenen Sonntagen kritisch gegenüber, da der Sonn- und Feiertag zur Erholung dienen solle und eine schützenswerte kulturelle Errungenschaft darstelle. Gegen die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen wurden seitens des Stadtamtes Dur- lach keine grundsätzlichen Einwendungen geäußert. Die Verschiebung der zusätzlich beantrag- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 ten verkaufsoffenen Sonntage vom Mai auf April wird jedoch von der Wirtschaftsvereinigung Durlacherleben e.V. aus organisatorischen Gründen abgelehnt. Das Organisationsteam für die verkaufsoffenen Sonntage in Durlach hätte sich auf die angekündigten Termine für Mai 2018 bis 2020 verlassen und wäre bereits in den Vorbereitungen. Es wurde der Vorschlag gemacht, die verkaufsoffenen Sonntage in Durlach losgelöst von den verkaufsoffenen Sonntagen in der Karlsruher Innenstadt und an den ursprünglich geplanten Terminen im Mai durchzuführen. Die- ser Stellungnahme hat sich das Stadtamt Durlach angeschlossen. Einwände wurden von der Gewerkschaft ver.di Bezirk Mittelbaden-Nordschwarzwald hinsicht- lich der vorgeschlagenen zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntage im April und Mai in den Ver- kaufszentren Innenstadt und Durlach geäußert. Die Anforderungen aus der aktuellen Recht- sprechung seien nicht erfüllt, da nicht die Veranstaltungen „Fest der Sinne“ und „Durlach blüht auf“, in welche die verkaufsoffenen Sonntage eingebunden würden, alleine den erhöhten Be- sucherstrom auslöse, sondern vielmehr die Öffnung der Verkaufsstellen. Die Gewerkschaft ver.di beruft sich auf die Auswertung einer repräsentativen Umfrage eines unabhängigen Insti- tuts, wonach 21,7 Prozent der Befragten die Innenstadt 2017 wegen des Fests der Sinne besu- chen. Dies steche folglich nicht besonders hervor. Die vollständige schriftliche Stellungnahme ist als Anlage 2 beigefügt. Die Verwaltung schlägt unter Berücksichtigung sowohl der aktuellen Rechtsprechung als auch der vorgebrachten Einwände vor, auch zukünftig verkaufsoffene Sonntage durchzuführen. Die verkaufsoffenen Sonntage in Mühlburg und in Durlach finden anlässlich der traditionellen Kerwe, der verkaufsoffene Sonntag in der Innenstadt im Rahmen des Stadtfestes statt. Wie die Stadtmarketing Karlsruhe GmbH mitteilt, wurde durch eine repräsentative Umfrage eines unab- hängigen Instituts belegt, dass rund 70 Prozent der Besucherinnen und Besucher die Veranstal- tung „Stadtfest“ nur wegen des Rahmenprogramms besuchen. Das Einzugsgebiet der Veran- staltungen bezieht sich auf einen Radius von 40 Kilometern um Karlsruhe. Es werden seitens der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH 250.000 Besucherinnen und Besucher zu diesen Veranstaltun- gen erwartet. Aus Sicht der Verwaltung ist daher davon auszugehen, dass für diese Tage der verkaufsoffene Sonntag hinter den Veranstaltungen zurückbleiben wird und eine geringere Bedeutung hat als diese. Hinsichtlich der Anzahl der jährlichen verkaufsoffenen Sonntage sowie deren zeitliche Festle- gung schlägt die Verwaltung deshalb vor, die von der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH in Ab- stimmung mit den Verantwortlichen der Einzelhandelszentren Innenstadt, Durlach und Mühl- burg gewünschten Termine anlässlich der Mühlburger Kerwe, der Durlacher Kerwe und des Weinfestes sowie des Stadtfestes in der Innenstadt zu beschließen. An diesen Tagen gibt es auch jeweils einen Anlass dafür, der aus Sicht der Verwaltung den rechtlichen Vorgaben für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntages entspricht. Nach Mitteilung der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH werden für die Jahre 2018 bis 2020 fol- gende Termine für die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen vorgeschlagen: - Mühlburg (Mühlburger Kerwe): - 9. September 2018 - 8. September 2019 - 13. September 2020 Ergänzende Erläuterungen Seite 5 - Durlach (Durlacher Kerwe, Weinfest): - 16. September 2018 - 15. September 2019 - 20. September 2020 - Innenstadt (Stadtfest): - 14. Oktober 2018 - 13. Oktober 2019 - 11. Oktober 2020 Anlass für die von der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH zusätzlich beantragten verkaufsoffenen Sonntage am 22. April 2018, 5. Mai 2019 und 26. April 2020 für die beiden Verkaufszentren Innenstadt und Durlach sind die Veranstaltung „Fest der Sinne“ und die in Durlach seit Jahren bestehende Veranstaltung „Durlach blüht auf“. Durch eine Kooperation zwischen Durlach und der Karlsruher Innenstadt sind die beiden Veranstaltungsorte miteinander verbunden. Das Fest der Sinne in der Innenstadt stellt eine Fortentwicklung des Frühlingsfestes dar. Dieses ist nach den Ausführungen der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH eine gebündelte Veranstaltung und bindet hochwertige Genusserzeugnisse der Region ein, bis in die Pfalz und das Elsass sowie einen Schokoladenmarkt und einen Floh- und Stoffmarkt. Diese Veranstaltung wird überregio- nal beworben und zieht laut Stadtmarketing Karlsruhe GmbH als einzige Veranstaltung mit ei- nem Markt dieser Qualität Besucherinnen und Besucher bis aus Basel nach Karlsruhe. Es werden seitens der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH 250.000 Besucher erwartet. Die seit Jahren in Dur- lach bestehende Veranstaltung „Durlach blüht auf“ beinhaltet nach den Ausführungen der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH neben einem Weinfest eine große Automobilausstellung und eine facettenreiche einzigartige Blumenausstellung. Wie die Stadtmarketing Karlsruhe GmbH mitteilt, wurde durch eine repräsentative Umfrage eines unabhängigen Instituts, die anlässlich des verkaufsoffenen Sonntags am 7. Mai 2017 durchgeführt wurde, belegt, dass an diesem Tag insgesamt 69,4 Prozent der Besuchenden die Innenstadt nur wegen der Veranstaltungen besuchten: 21,7 Prozent aufgrund des Fests der Sinne, 14,8 Prozent aufgrund des Flohmarktes, 13,2 Prozent aufgrund des Schokoladenmark- tes, 12,4 Prozent aufgrund der Heimattage Baden-Württemberg und 7,3 Prozent aufgrund des Genussmarktes. Laut der Befragung besuchten nur 14,1 Prozent der Befragten die Innenstadt aufgrund der offenen Verkaufsstellen. Mit Ausnahme der Heimattage Baden-Württemberg finden die genannten Veranstaltungen auch in den kommenden Jahren statt. Das Fest der Sinne stellt gemäß den Schilderungen der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH eine gebündelte Veranstaltung aus den vorgenannten Attrak- tionen dar. Daher ist die Summe der dargelegten Umfragewerte zu berücksichtigen (selbst ohne die Veranstaltung der Heimattage Baden-Württemberg sind es immer noch 57Prozent der Be- fragten, die die Innenstadt nur wegen der Veranstaltungen besuchen), was von der Gewerk- schaft ver.di in ihrer Stellungnahme außer Acht gelassen wird, weil sie ausschließlich das Fest der Sinne berücksichtigt, ohne die weiteren Veranstaltungen wie den Schokoladenmarkt, den Flohmarkt, den Stoffmarkt und den Genussmarkt. Aus Sicht der Verwaltung ist daher davon auszugehen, dass der verkaufsoffene Sonntag hinter dem Fest der Sinne mit seinem umfangrei- chen Rahmenprogramm (Flohmarkt, Stoffmarkt, Genussmarkt und Schokoladenmarkt) zurück- bleiben wird und eine geringere Bedeutung hat als dieses. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass die rechtlichen Vorgaben bei diesem Zusatzantrag für die verkaufsoffenen Sonntage am 22. April 2018, 5. Mai 2019 und 26. April 2020 im Zusammen- hang mit der Einbindung in das Fest der Sinne samt seinem umfangreichen Rahmenprogramm Ergänzende Erläuterungen Seite 6 und in das Fest „Durlach blüht auf“ sowie durch die Verbindung der beiden Veranstaltungsorte miteinander erfüllt sind. Den vom Stadtamt Durlach mitgeteilten und unterstützten Ablehnungsgründen der Durlacher Wirtschaftsvereinigung Durlacherleben e.V. für die April-Termine in den Jahren 2018 und 2020 kann die Verwaltung nicht folgen (die Terminverschiebung für das Jahr 2019 ist zwischenzeitlich rückgängig gemacht worden, womit der Ablehnungsgrund für das Jahr 2019 entfallen ist). Für das Jahr 2020 dürften die Ablehnungsgründe nicht greifen, hier erscheint eine ausreichende Zeit für die organisatorische Planung gegeben. Für einen vom Veranstaltungsgeschehen im Zu- sammenhang mit dem Fest der Sinne losgelösten alleinigen verkaufsoffenen Sonntag in Durlach anlässlich des Festes „Durlach blüht auf“ sind nach Auffassung der Verwaltung die rechtlichen Vorgaben nicht erfüllt. Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass auch das Fest „Durlach blüht auf“ alleine so viele Besucherinnen und Besucher anzieht, dass der verkaufsoffene Sonn- tag dahinter zurückbleiben und eine geringere Bedeutung als die Veranstaltung an sich haben wird. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dem Antrag der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH zu folgen und die Sonntage 22. April 2018, 5. Mai 2019 und 26. April 2020 als verkaufsoffene Sonntage zuzulassen. Die Verwaltung beantragt, den beiliegenden Satzungsentwurf zu beschließen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ortschaftsrat Durlach und dem Hauptausschuss die als Anlage 1 beigefügte Satzung über verkaufsoffene Sonntage für die Jahre 2018 bis 2020.
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Extrahierter Text
Anlage 1 Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2018-2020 vom 23. Januar 2018 (Amtsblatt vom .............. 2018) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99), in Verbindung mit den § 8 Absatz 1 und 2, § 12, § 14 Absatz 1 sowie § 15 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg vom 14. Februar 2007 (GBl. S. 135), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Ab- wehr alkoholbedingter Störungen der öffentlichen Sicherheit vom 28. November 2017 (GBl. S. 631), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner Sitzung am 23. Januar 2018 folgende Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2018-2020 beschlossen: § 1 Sachlicher Geltungsbereich Die Satzung regelt die verkaufsoffenen Sonntage im Stadtgebiet von Karlsruhe für die Jahre 2018, 2019 und 2020. § 2 Örtlicher Geltungsbereich (1) Aus Anlass - des Stadtfestes am 14. Oktober 2018, 13. Oktober 2019 und 11. Oktober 2020 sowie - des Fests der Sinne am 22. April 2018, 5. Mai 2019 und 26. April 2020 dürfen die örtlichen Verkaufsstellen in der Innenstadt an diesen Sonntagen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. Der Innenstadtbereich wird begrenzt durch das Durlacher Tor, Kapellen-, Rüppurrer-, Poststraße, Bahnhofplatz, Ebert-, Brauer-, Kriegs-, Yorck-, Blücher-, Moltke- bis Reinhold-Frank-Straße, Adenauerring bis Durlacher Tor. (2) Aus Anlass - der Durlacher Kerwe am 16. September 2018, 15. September 2019 und 20. September 2020 sowie - der Veranstaltung „Durlach blüht auf“ am 22. April 2018, 5. Mai 2019 und 26. April 2020 dürfen die örtlichen Verkaufsstellen im Stadtteil Durlach an diesen Sonntagen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. Anlage 1 (3) Aus Anlass der Mühlburger Kerwe am 9. September 2018, 8. September 2019 und 13. September 2020 dürfen die örtlichen Verkaufsstellen im Stadtteil Mühl- burg in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. § 3 Sonstiges Während der zugelassenen Zeit sind die Vorschriften des Gesetzes über die Sonntage und Feiertage, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes und die Bestimmungen nach § 12 des Gesetzes über die Ladenöffnung zu beachten. § 4 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 15 des Gesetzes über die Ladenöffnung handelt, wer gegen die Bestimmungen dieser Satzung verstößt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu der in § 15 Abs. 2 des Gesetzes über die Ladenöffnung jeweils festgesetzten Höhe geahndet werden. § 5 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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Extrahierter Text
Niederschrift 46. Plenarsitzung Gemeinderat 23. Januar 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 5 der Tagesordnung: Satzung über verkaufsoffene Sonntag 2018 - 2020 Vorlage: 2017/0800 dazu: Einen verkaufsoffenen Sonntag streichen Änderungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2018/0018 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ortschaftsrat Durlach und dem Hauptausschuss die als Anlage 1 beigefügte Satzung über verkaufsoffene Sonntage für die Jahre 2018 bis 2020. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Bei 27 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt. Änderungsantrag: Bei 14 Ja-Stimmen, 27 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolg- te Vorberatung im Hauptausschuss und die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsantrag. Stadtrat Dr. Heilgeist (CDU): Wir haben – Sie haben es gesagt – zwei Dinge hier, einen Änderungsantrag und die Vorlage über verkaufsoffene Sonntage. Dieses Thema verkaufs- offene Sonntage ist immer umstritten gewesen. Ich kenne die Diskussion schon seit An- fangszeiten, als sie erstmals eingeführt wurden. Da war aus verschiedensten Gründen Ge- genwind gegen verkaufsoffene Sonntage. Insbesondere gab es damals noch Diskussionen mit den christlichen Kirchen, inwieweit ein verkaufsoffener Sonntag möglich ist. Jetzt ha- ben wir die Vorlage, der in dem Sinne auch zugestimmt wurde. Ich gehe gleich einmal auf diesen Änderungsantrag der GRÜNEN ein, der sich mir leider nicht erschließt. Er heißt in der Überschrift, einen verkaufsoffenen Sonntag streichen. Das – 2 – wäre noch zielgerichtet. Aber der letzte Satz heißt dann: Als Kompromiss sehen wir die Reduzierung auf nur einen verkaufsoffenen Sonntag im Jahr als Schritt in die richtige Rich- tung an. Also, was soll es dann? Wollen Sie einen reduzieren oder wollen Sie es auf einen reduzieren? Da müsste man sich dann entscheiden, ob man zwei streichen will. Aber letzt- endlich: Die Vorlage der Verwaltung sieht drei Sonntage vor. Wir sind auch der Meinung, dass es nach wie vor für die Geschäftsleute sinnvoll ist, gerade jetzt auch in der Umbau- phase, die noch immer nicht ausgestanden ist, dass man ihnen die Möglichkeit gibt. Wenn zu den angesprochenen Festen „Durlach blüht auf“ und „Fest der Sinne“ so viele Leute nach Karlsruhe kommen, warum soll man dann die Geschäfte geschlossen halten? Dass in dem Ergänzungsantrag angesprochen wird, dass die Beschäftigten davon betroffen sind: Mehrarbeit bedeutet es nicht, weil ein Ausgleich dafür gegeben wird. Sonntagsarbeit wird auch noch mit einem entsprechenden Ausgleich bezahlt. Meistens wird es, gerade was Durlach betrifft, bei den inhabergeführten Geschäften auch noch freiwillig sein, dass die Mitarbeiter tätig werden. Wir können keinen Grund sehen, dass man jetzt eine Änderung gegenüber der Verwal- tungsvorlage vornimmt. Die CDU-Fraktion stimmt der Vorlage zu. Stadtrat Pfalzgraf (SPD): Ich glaube, ich sage nichts Neues, wenn ich die Position der SPD darstelle. Sie ist nämlich unverändert in den letzten Jahren, ich möchte fast sagen, 15 Jah- ren. Und zwar ganz einfach deshalb, weil es berechtigte Anliegen gibt, diesen Sonntagen zuzustimmen, aber auch genauso gibt es berechtigte Anliegen, diese Sonntage abzu- lehnen. In diesem Spagat haben wir uns schon immer bewegt. Ich weiß, dass wir auch nicht die einzige Fraktion sind im Haus, die sich sehr hart mit dieser Thematik auseinander- setzt. Ich kann jetzt schon sagen, wir werden mit der gleichen Begründung, wie wir es schon immer vorgetragen haben, auch dieser Vorlage mehrheitlich – wohlgemerkt mehr- heitlich – zustimmen. Als im Jahr 2007 das Gesetz geändert wurde und es wochentags für den Einzelhandel möglich war, durchgehend zu öffnen, gab es gleichzeitig eine Gesetzesänderung dahinge- hend, dass man von vier Sonntagen auf drei Sonntage zurückging. Wir hatten 2013 dann die erste sehr anstrengende Diskussion, als wir darüber gesprochen haben, machen wir Zugeständnisse aufgrund der Baustellensituation Kombilösung usw. Auch da gab es sehr unterschiedliche Aussagen dahingehend, „jawohl, das wäre eine echte Begründung, den Geschäftsleuten diesbezüglich eine gewisse Kompensation zukommen zu lassen.“ Ande- rerseits herrschte natürlich aber auch wieder die Ansicht, das kann es nicht sein, dass so ein verkaufsoffener Sonntag die Kompensation alleine wäre. Zudem gibt es auch eine gesetzli- che Regelung, wo bei Nachweis die Geschäftsleute – nicht alle – auch entschädigt werden, wenn sie Nachteile, Umsatzrückgänge durch die Kombilösung nachweisen können. Unab- hängig davon ist schon ein Stück weit etwas dran, auch unserer Ansicht nach, dass man den Geschäftsleuten vielleicht entgegen kommt mit diesen Sonntagen. Wir haben auch immer gesagt, uns ist wichtig, dass die B-Zentren berücksichtigt werden, denn es wäre geradezu fatal für die B-Zentren, wenn in der Innenstadt diese Möglichkeit gegeben wäre und die B-Zentren – da steht immerhin der kleine Einzelhändler meist per- sönlich in seinem Geschäft und wird an diesen Sonntagen mehr repräsentativ da sein, als dass er etwas verkauft – dann noch den Nachteil hätten und hinter der Innenstadt her hin- ken. Das haben wir nie für gut geheißen. Deshalb haben wir den Vorlagen auch so zuge- stimmt. Wir werden es auch heute tun. – 3 – Was den Antrag der GRÜNEN betrifft: Den werden wir genauso mehrheitlich ablehnen. Andererseits wird es natürlich eine Minderheit bei uns in der Fraktion geben, die logi- scherweise und konsequenterweise diesem Antrag dann zustimmen muss. Es wird schwer verständlich sein. Wenn man aber die Vorlagen genau liest, dann wird es auch einsichtig sein. Insofern für die Verwaltungsvorlage von der SPD eine mehrheitliche Zustimmung. Stadtrat Honné (GRÜNE): Abzuwägen ist hier – es wurde schon gesagt – zwischen Inte- ressen der Geschäfte auf der einen Seite, die sich möglichst präsentieren wollen und Kun- den nicht nur an diesem Tag gewinnen, sondern auch interessant werden wollen für Tage, und auf der anderen Seite die Interessen der Beschäftigten nach einem arbeitsfreien Sonn- tag, den man auch mit der Familie verbringen kann. Die Geschäfte müssen sich wehren, einerseits in der Innenstadt gegenüber den Läden auf der grünen Wiese und andererseits gegenüber dem Internet-Handel. Das ist ein Pfund, das wir durchaus auch sehen. Anderer- seits sind die Läden inzwischen sowohl an den normalen Werktagen Montag bis Freitag, insbesondere aber am Samstag sehr viel länger geöffnet, als das früher der Fall war. Dadurch hat man als Kunde nicht mehr das Problem, dass man um 18:30 Uhr oder am Samstag um 14:00 Uhr fertig sein muss mit den Einkäufen, sondern man kann auch an den Samstagen jede Woche schon sehr viel entspannter einkaufen, als das früher einmal war. Gleichzeitig hat das für die Beschäftigten im Einzelhandel das Problem gebracht, dass die Arbeitszeit zwar nicht länger wurde, aber sie verteilt sich auf einen sehr viel längeren Zeitraum. Insbesondere die Samstagsarbeitszeit hat deutlich zugenommen. Darunter leidet natürlich auch die Familie. Da meinen wir, dass der Sonntag aus diesem Grund dann ganz besonders wichtig für die Beschäftigten ist, dass er dann auch freigehalten wird. Ver.di hat auch diesen Antrag gestellt, dass man deswegen auf einen Tag verzichten sollte. Analog zu Ver.di haben wir das jetzt auch beantragt. Nur nicht mit der Begründung, es ist aus unserer Sicht rechtlich nicht möglich. Das mussten wir gar nicht prüfen. Insofern passt die Antwort der Verwaltung auf unseren Änderungsantrag auch nicht, weil es uns gar nicht um rechtliche Dinge geht, sondern wir sagen einfach, politisch wollen keine zwei ver- kaufsoffenen Sonntage. Übrigens, Herr Dr. Heilgeist, es steht an vielen Stellen in der Vorla- ge 3, aber das sind die drei Jahre, die gemeint sind. Es sind zwei verkaufsoffene Sonntage in der Innenstadt und in Durlach geplant. Da meinen wir, einer reicht auch. Das ist eine Änderung in die richtige Richtung, dass wir nur einen verkaufsoffenen Sonntag haben, entsprechend mit geringerer Belastung für die Beschäftigten und trotzdem aber noch Vor- teile für die Geschäfte. Deshalb möchten wir diese verkaufsoffenen Sonntage in Durlach zu „Durlach blüht auf“ und in der Innenstadt zum „Fest der Sinne“ aus der Vorlage streichen. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Wir hatten die letzten Jahre immer den Kompromiss, mit Aus- nahme des 300jährigen Jubiläums der Stadt Karlsruhe, dass wir immer zwei verkaufsoffene Sonntage hatten, zwei in Mühlburg, zwei in der Innenstadt und zwei in Durlach. Beim Jubi- läum hatten wir drei. Entsprechend, wenn man von den zwei verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr einen reduziert, kommt man auf einen. Ich komme mit der Rechnung auch zu- recht, wie es im Antrag der GRÜNEN steht. Der Vorlage ist zu entnehmen, dass gerade auch die Gewerkschaft Ver.di sich wünscht, dass man das reduziert und nur einen ver- kaufsoffenen Sonntag hat. Sie verweist auch darauf, dass sie daran zweifelt, ob es rechtlich überhaupt möglich ist. Uns ist auf jeden Fall der politische Wille wichtig, dass der Sonntag ein Ruhetag ist, der auch für die Arbeitnehmer geschützt ist. Insgesamt wird meine Frakti- on ein gemischtes Stimmungsbild abgeben, weil für uns teilweise die Gründe überwiegen, – 4 – dass wir den Sonntag geschützt haben wollen, teilweise überwiegt für uns, dass zwei Sonntage ein guter Kompromiss war in den letzten Jahre und das angemessen ist. Entspre- chend wird dann auch bei uns, wie bei der SPD, ein Teil dem GRÜNEN-Antrag und ein Teil der Vorlage zustimmen. Stadtrat Høyem (FDP): Ganz oft diskutieren wir hier im Gemeinderat dieses Thema. Wir haben verschiedene Meinungen. Das müssen wir nicht nur akzeptieren sondern auch res- pektieren. Die Argumentation hat religiöse, soziale, kulturelle Hintergründe, aber auch un- sere individuellen Gewohnheiten. In verschiedenen Ländern führt man vergleichbare Dis- kussionen. In meinem Heimatland beispielsweise hat man 2012 die Gesetze um dieses Thema ganz abgeschafft. Die Geschäfte sind geöffnet, wenn es die Kunden wünschen, 365 Tage, 24 Stunden. Die Politiker sind nicht involviert. Der Markt muss es selber regulie- ren. In anderen Ländern hat man sehr restriktive Regeln für Öffnungszeiten, auch restrikti- ver als wir in Karlsruhe. Auch in unserer Fraktion haben wir mit guten Gründen verschiedene Auffassungen, die sich auch in unserer Abstimmung spiegeln. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir von der AfD haben in den letzten Jahren, wenn dieses Thema zur Abstimmung stand, immer dagegen gehalten. Wir werden es auch heute tun, aus folgenden Gründen: Es entspricht nicht unserer christlichen Tradition, am Sonntag zu arbeiten. Natürlich ist es ab und zu unumgänglich. Ich selbst muss ab und zu sonntags arbeiten. In der Strompro- duktion geht es nicht anders, weil am Sonntag auch Strom geliefert werden muss. Aber im Einzelhandel ist es aus unserer Sicht verzichtbar. Der andere Grund ist, dass die Arbeitnehmer geschützt werden sollen. Gerade weil ich weiß, wie es ist, wenn man am Sonntag arbeiten muss und was es in der Familie dann be- deutet. Deshalb sind wir der Meinung, dass man die Arbeitnehmer davor schützen sollte. Deswegen sind wir dagegen, dass am Sonntag gearbeitet wird. Allerdings werden wir heute dem Antrag der GRÜNEN zustimmen, weil wir auf diese Art und Weise hoffen, dass wir wenigstens einen Kompromiss erzielen können. Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke): Die Linke im Gemeinderat wird die Vorlage der Stadtverwaltung ablehnen. Die Argumente, die wir immer wieder hören, sind immer die gleichen. Alle sagen, wir müssen etwas für die Geschäftsleute tun. Interessanterweise sagt kaum einer – bis auf Ver.di -, dass wir auch für die Beschäftigten etwas tun müssen. Alle wollen Rücksicht auf die Geschäftsleute nehmen. Ein früherer Geschäftsmann der FDP und Stadtrat hatte mir einmal unter vier Augen ge- sagt, als es um die Ladenöffnungszeiten ging: Das macht überhaupt keinen Sinn so spät. Wir verbrauchen nur mehr Strom, müssen mehr Personal bezahlen, aber die Einnahmen sind nicht höher. Es macht nur mehr Aufwand. Aber ich muss trotzdem zustimmen, denn es gibt Fraktionszwang. – Das sage ich jetzt einfach einmal so. Genauso laufen auch diese Diskussionen. Wir wissen alle, wenn Feste in der Stadt stattfinden am Sonntag, muss keiner unbedingt Klamotten kaufen, um für das Fest gekleidet zu sein. Das hat er vorher schon getan. Wir machen das, weil wir glauben, die Gesellschaft besteht nur aus Konsum und – 5 – Einkauf. Wir würden lieber als Reaktion der Stadt sehen, Festen mit Kultur zu begegnen, die Kulturstätten aufzumachen und zwar für alle und umsonst an diesem Tag, vom Theater bis zum Zoo. Das wäre ein Kulturbeitrag, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht arbeiten. Und, ich sage es noch einmal, es fallen immer die Worte „es kommen Gäste von außen, wir wollen für sie das Geschäft aufmachen“. Was ist denn mit den Karlsruherinnen und Karlsruhern, die in diesen Geschäften arbeiten? Sollen die nicht mitfeiern? Ist es denn auch nicht so, dass dort 90 % Frauen arbeiten, die vielleicht Kinder haben und keine Kita am Sonntag, weil wir nicht bereit sind, auch diesen Bereich auszuweiten. Es gibt so viele Wi- dersprüche hier, die werden alle nicht berücksichtigt. Man will offen haben, weil diese Art des Einkaufs und Kommerzes einfach eine Rolle spielt. Es kann natürlich sein, dass in ande- ren Ländern das so gemacht wird. Ist es denn angenehmer, wenn rund um die Uhr und jeden Tag jeder nur einkauft? Ich würde lieber Arbeitszeitverkürzung sehen. Dann haben die Menschen genug Zeit einzukaufen, anstatt immer die Zeiten zu erweitern, immer mehr Sonntage. Wir werden entsprechend ablehnen. Trotzdem finde ich es immer wieder erstaunlich, dass die Christlich Demokratische Union so unchristlich ist. Stadtrat Kalmbach (GfK): Ich kann im Grunde der Argumentation von Kollege Fostirop- oulos folgen. Wir müssen aber gleichzeitig sehen, dass es unserer Stadt, unserem Handel wirklich schlecht geht. Die jüngsten Zahlen haben deutlich gezeigt, dass der Handel ein- bricht und dass die Frequentierung auch einbricht. Vom Grundsatz her bin ich absolut Ihrer Meinung. Aber dieses Mal sind wir noch einmal dafür, dass wir der Verwaltungsvorlage zustimmen. Sie können sich gleich schon vormerken, beim nächsten Mal, wenn die Kom- bilösung vorbei ist, werden wir eindeutig dagegen sein. Dann wird es ein konsequentes Nein geben. Nicht nur einen Tag weniger, sondern ein grundsätzliches Nein. Es gibt den Grundsatz und es gibt die Ausnahme. Jetzt sind wir bei der Ausnahme. Die ist aber 2020 zu Ende. Stadtrat Wenzel (FW): Die Diskussion ist so gelaufen, wie ich erwartet habe. Es wird viel angeführt, warum sonntags nicht mehr gearbeitet werden soll im Einzelhandel. Es wurde auch erwähnt, dass das Internet 24 Stunden 8 Tage die Woche, wenn sie 8 Tage hätte, geöffnet hat. All das wurde angeführt. Ich werde der Vorlage zustimmen, weil ich weiß, die Einzelhändler, die es sich nicht leisten können, werden nicht öffnen. Es ist immerhin freiwillig. Ich weiß, es werden Einzelhändler öffnen, weil sie zusätzlichen Einnahmen brau- chen. Ich bin mir sicher, der Markt, wie Kollege Høyem sagte, wird es schon regeln. Auch ich muss leider viel zu oft sonntags, montags, dienstags, mittwochs, donnerstags, freitags und samstags arbeiten, da ich eine große Familie zu ernähren habe. Es ist das Christliche angeführt. Sind wir denn noch so christlich? Das ist auch die Frage. Die Gesell- schaft, unser Land verändert sich. Ich habe Verständnis für alle, die sagen, der Ruhetag ist notwendig. Früher war es bei den Friseuren der Montag, weil samstags gearbeitet wurde. Heute arbeiten die leider auch 6 Tage die Woche. Der Markt wird es regeln. Der Einzelhan- del braucht es. Er schreit danach. Wenn wir heute bestimmen würden, überhaupt keinen verkaufsoffenen Sonntag mehr, dann würde ich mich dem auch anschließen. Dann ist die Regelung klar und deutlich. Deshalb werde ich auch den halben Kompromiss der GRÜNEN ablehnen. – 6 – Der Vorsitzende: Mir ist noch einmal ganz wichtig festzuhalten, dass diese Ambivalenz, die es gibt bei diesem Thema, schon durch die Landesgesetzgebung sehr stark reglemen- tiert wird. Die Landesgesetzgebung schützt schon einmal 49 Sonntage davor, dass man hier verkaufsoffen hält. Ich glaube, das ist schon einmal ein sehr guter Rahmen. Es ist ein über Jahrzehnte bestehendes gesellschaftliches Agreement, dass die Möglichkeit gegeben ist, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwa für die Kinderbetreuung an dem Sonntag keine Chance haben, auf etwas zurückzugreifen, weil es sich nur um zwei oder drei Sonn- tage im Jahr handelt, eher auf andere Mitarbeiter abzuheben - ich kenne viele Geschäfts- leute, die sagen, an diesen Sonntagen arbeiten nur diejenigen, die sich auch dazu bereit erklären -, um das dann auch aufzufangen, so dass ich diese Ängste, die zum Teil beste- hen, für überwindbar halte. Nun hat sich die Gesetzgebung aber noch ein bisschen weiter verschärft. Es ist nicht mehr so – dem möchte ich auch deutlich widersprechen -, dass wir die verkaufsoffenen Sonnta- ge bräuchten, damit sich jemand Kleider kaufen kann oder weil er unter der Woche nicht dazu kommt. Diese Zeiten sind jetzt endgültig vorbei mit einer Gesetzgebung, die ganz klar sagt, wir dürfen am Sonntag nur noch öffnen, wenn der Hauptanlass der Attraktion in der Innenstadt oder in den entsprechenden Zentren eine andere Festivität ist. Deswegen schla- gen wir weiter die zwei offenen Sonntage vor, nicht die drei, die uns theoretisch möglich wären. Es ist in der Tat so, dass viele Bürgerinnen und Bürger wenig Verständnis haben, wenn man dann an einem solchen Sonntag wegen eines Festes in eine Stadt kommt und dann nicht auch die Chance hat, in dem direkt daneben liegenden Geschäft vielleicht auch noch einzukaufen. Zumal wir diese Feste so organisieren, dass wir sehr stark den Einzel- handel mit einbeziehen in diese Feste, d. h., es sind gemeinsame Feste mit dem Einzelhan- del. Herr Stadtrat Fostiropoulos, wenn wir jetzt statt dieser Einzelhandelskooperation eine Kul- turkooperation eingehen, dann müssten Sie mit derselben Vehemenz das auch sonntags ablehnen, weil sonst die Kulturschaffenden am Sonntag – auch viele Frauen – bei einem solchen Kultursonntag arbeiten müssten. Das wollten Sie dann auch nicht. Insofern schla- gen wir Ihnen in unsere Tradition einen guten Kompromiss vor. Ich kann nur darum wer- ben, dass wir diese Linie fortsetzen, zumal mit großem Aufwand diese beiden Stadtfeste, das Stadtfest oder auch das Fest der Sinne, wie auch in den Stadtteilen, vor allem durch den dortigen Einzelhandel, diese Festivitäten veranstaltet werden. Das kostet auch durch- aus zusätzlichen Aufwand und zusätzliches Geld. Man würde nicht alle Möglichkeiten nut- zen, dann auch die Kundinnen und Kunden aller Art anzusprechen. Das wäre dann auch von der Außenwirkung ein Stück weit eine vertane Chance. In der Abwägung, 50 Sonnta- ge bleiben frei, zwei Sonntage wird das Ganze dann geöffnet, ist das eine sehr vernünftige Balance. Ich möchte mich an der Stelle auch bei den ganzen Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern für die Unterstützung an diesen Wochenenden ganz herzlich bedanken. Ich glaube, dass das auch eine große Stärke ist, dass wir das hier jeweils immer gemeinsam auch so nach außen darstellen. Der Erfolg gibt auch Recht. Ich möchte mich aber auch bedanken, dass man bei den sonstigen Öffnungsmöglichkeiten nicht alles ausreizt. Ich kann mich noch an Diskussionen erinnern, als es möglich war, bis 22:00 Uhr oder 24:00 Uhr jeden Tag zu öff- nen. Was wir da auch schon für Ängste hatten, wie sich das denn entwickelt, und wie vor allem auch die inhaberbetriebenen kleineren Geschäfte dabei auf der Strecke bleiben. Auch hier hat sich eine ganz gute Balance herauskristallisiert. Die meisten Geschäfte nut- – 7 – zen diesen Spielraum nicht aus. Deswegen ist es eigentlich auch nach 19:00 Uhr, nach 20:00 Uhr, nach 22:00 Uhr jeweils an unterschiedlichen Tagen auch völlig unattraktiv noch in die Stadt zum Einkaufen zu gehen. Damit hat man auch nicht den ganzen Rahmen aus- geschöpft und hat auch zu einer guten Balance gefunden. Jetzt kommen wir in die Abstimmungsprozedur. Ich fange an mit dem Änderungsantrag der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion. Wir haben es mittlerweile auch geklärt, wie der zu ver- stehen ist. Jetzt bitte ich um das Votum über den Änderungsantrag der GRÜNEN. – Damit ist der Änderungsantrag der GRÜNEN abgelehnt. Jetzt kommen wir zur unveränderten Beschlussvorlage der Verwaltung. – Das ist ein deut- lich mehrheitliches Votum für die Beschlussvorlage der Verwaltung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 31. Januar 2018