Anordnung der Umlegung gemäß § 46 Baugesetzbuch (BauGB) zur Verwirklichung des Bebauungsplanes "Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße"
| Vorlage: | 2017/0798 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.12.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Liegenschaftsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Oberreut |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.01.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0798 Dez. 6 Anordnung der Umlegung gemäß § 46 Baugesetzbuch (BauGB) zur Verwirklichung des Be- bauungsplanes "Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf- Breitscheid-Straße" Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 23.01.2018 6.2 X Beschlussantrag Aufgrund von § 46 BauGB in Verbindung mit § 47 Abs. 2 BauGB wird die Umlegung zur Ver- wirklichung des Bebauungsplanes "Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ angeordnet. Die Durchführung der Umlegung obliegt dem ständigen Umlegungsausschuss. Das Umlegungsgebiet umfasst den Bereich nordwestlich der Rudolf-Breitscheid- und Otto-Wels- Straße in Karlsruhe-Oberreut, ergänzt um eine Teilfläche von Flurstück 27098. Das ca. 1,7 ha große Umlegungsgebiet soll weitgehend der Abgrenzung des Bebauungsplanes entsprechen, darüber hinaus ist ein Grundstück für die Verlagerung einer Gasdruckstation einbezogen. Eine Übersicht über die ungefähre Abgrenzung des Umlegungsgebietes liegt bei. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Planungsausschuss des Gemeinderates hat am 16.12.2010 die Aufstellung dieses Bebau- ungsplanes beschlossen. Auf dessen Grundlage soll die Umlegung durch den Gemeinderat angeordnet werden. Gemäß § 46 BauGB hat der Gemeinderat durch Anordnung den Auftrag zur Durchführung der Umlegung zu erteilen, wenn es der Sachlage nach zur Verwirklichung des Bebauungsplanes erforderlich ist. Erforderlich ist die Umlegung: a) wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen des vorhandenen Grundstückszu- schnittes und der Rechtsverhältnisse nicht realisierbar sind, ohne dass die Grundstücke neu geordnet werden, und b) wenn nicht zu erwarten ist, dass die Grundstückseigentümer ihre Grundstücke auf privat- rechtlicher Basis entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes selbst umgestalten können und wollen. zu a) Die im Bereich des Bebauungsplanes liegenden Grundstücke müssen für die vorgesehene Nut- zung Mischgebiet neu geordnet werden, um die Festsetzungen des Bebauungsplanes verwirkli- chen zu können. zu b) Das Anordnungsgebiet umfasst ca. 1,7 ha. Von den im betreffenden Bereich liegenden 19 Grundstücken bzw. Grundstücksteilen gehören 5 der Stadt Karlsruhe im öffentlichen Eigentum, 6 den privaten Eigentümern bzw. Miteigentümergemeinschaften, 7 der Volkswohnung GmbH 1 Grundstück den Stadtwerken Karlsruhe. Eine freiwillige Einigung ist aufgrund dieser Eigentümerstruktur nicht zu erwarten. Die Voraussetzungen zur Anordnung der Umlegung sind somit gegeben. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Aufgrund von § 46 BauGB in Verbindung mit § 47 Abs. 2 BauGB wird die Umlegung zur Ver- wirklichung des Bebauungsplanes "Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße" angeordnet. Die Durchführung der Umlegung obliegt dem ständigen Umlegungsausschuss. Das Umlegungsgebiet umfasst den Bereich nordwestlich der Rudolf-Breitscheid- und Otto- Wels-Straße in Karlsruhe-Oberreut, ergänzt um eine Teilfläche von Flurstück 27098. Das ca. 1,7 ha große Umlegungsgebiet soll weitgehend der Abgrenzung des Bebauungsplanes entspre- chen, darüber hinaus ist ein Grundstück für die Verlagerung einer Gasdruckstation einbezogen. Im Wesentlichen wird das Umlegungsgebiet begrenzt im Norden: durch die nördliche Grenze von Flurstück Nr. 27103, ergänzt um eine Teilfläche von Flurstück 27098, im Osten: durch die Bebauungsplangrenze, im Süden: durch die nördliche Grenze der Rudolf-Breitscheid-Straße, im Westen: durch die Bebauungsplangrenze. Eine Übersicht über die ungefähre Abgrenzung des Umlegungsgebietes liegt bei.
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P P P ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! 27161 27251 Weiße-Rose-Weg Weiße-Rose-Weg Schwim mschulw eg Goerdel erstraße Mittelschmallen Otto-Wels-Straße Otto-Wels-Straße Bonhoefferstraße Otto-Wels-Straße Otto-Wels-Straße Otto-Wels-Straße Alfred-D elp-Platz Eug en-Geck-Straße Eug en-Geck-Straße Karl-Flö ßer-Straße Joachim -Kurzaj-Weg Hornisg rin destraße Edi th-Stein-Straße Juli us-Leber-Platz Edi th-Stein-Straße Albert-Braun-Straße Max-H aberm ann-Straße Maria-Terwiel-Straße Hardt -Wald - Oberreut Johanna-K irchner-Straße Sop hie-Scholl-R ealschule Wi lhelm-Leuschner-Straße Rudolf-Breitscheid-Straße Rudolf-Breitscheid-Straße Bernhard-Li chtenberg-Straße Hermann-Müller-Würtz-Straße El isabeth-von-Thadden -Straße 39513 27098 27099 27210 27091 39369 3935239354 39379 27095 27050 39371 39351 39375 39355 39370 39362 39361 27102 27145 27147 27074 27251 39376 39365 27097 27141 27093 39518 39364 39359 39363 27103 27094 27151 27104 39336 39373 39368 39357 27142 27143 27146 27092 39372 39367 39353 39360 27212 39519 39349 39356 39343 39378 39358 39380 27096 39512 27211 27072 39517 39350 39374 39366 39377 27150/1 27147/1 27146/1 1 7 3 4 3 6 5 1 9 2 2 1 5a 9b 8a 8b 21 21 1e 17 6a 13 15 11 11 7b 2a 8c 1b1c 1d 19 1c 9c 8d 1b 7a 13 1d 25 1f1e 5c 5b 7c 9d 17 14 1a 1g 23 3a 5d 9a 19 16 15 1a 3b 16c 16a 14b 16d 11b 14c 11a 16b 14a HsNr.2b Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Ghs Ust Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Gar Whs Whs Whs Whs Whs Gar Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Gar WhsWhs Whs Whs Whs Whs Ghs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Ust Whs Whs Whs Ghs Gar Whs Whs Whs Whs Whs Btrg Tgar WGhs Gast Kiga Btrg 27100 27075 4a GarGar 1:1 250 697 5 Apr il 201 1 Fr au Schu ler Fr au Sieg rist- Au re s Kar lsr u he Flur stü ck-N r. Maß sta b Ge ma rkun g Planfe r tigun g Dat um Sachb ear be itung St raßenbenennung Heinrich-Klotz-Platz Plat z der Menschenrechte Entwurf Stadt Karlsruhe Liegenschaftsamt 1:1250 23.01.2018 Karlsruh e geplante Umlegung sgrenze Maß stab: Gemarkung: Datum: Anordnung der Umlegung zur Verwirklichung des Bebauungsplanes " Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße" Bodenordnung Umlegungsstelle Geän dert: Rudolf-Breitscheid-Straße
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Niederschrift 46. Plenarsitzung Gemeinderat 23. Januar 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 6 der Tagesordnung: Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Be- reich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“, Karlsruhe-Oberreut: Punkt 6.1: Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Vorlage: 2018/0004 Punkt 6.2: Anordnung der Umlegung gemäß § 46 Baugesetzbuch (BauGB) zur Verwirklichung des Bebauungsplanes Vorlage: 2017/0798 Beschluss: Punkt 6.1: Der Gemeinderat beschließt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid- Straße“, Karlsruhe-Oberreut, auf der Grundlage der dazu gemäß § 13 a Abs. 2 und 3 bereits erfolgten Verfahrensschritte mit der Auslegung des Bebauungs- planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 10. April 2017 in der Fassung vom 4. Januar 2018 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergän- zungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeis- teramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen. Punkt 6.2: Aufgrund von § 46 BauGB in Verbindung mit § 47 Abs. 2 BauGB wird die Um- legung zur Verwirklichung des Bebauungsplanes "Oberreut-Waldlage, Ände- rung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße" angeordnet. Die Durchführung der Umlegung obliegt dem ständigen Umlegungsausschuss. Das Umlegungsgebiet umfasst den Bereich nordwestlich der Rudolf-Breitscheid- und Otto- Wels-Straße in Karlsruhe-Oberreut, ergänzt um eine Teilfläche von Flurstück 27098. Das ca. 1,7 ha große Umlegungsgebiet soll weitgehend der Abgrenzung des Bebauungsplanes entsprechen, darüber hinaus ist ein Grund- stück für die Verlagerung einer Gasdruckstation einbezogen. Im Wesentlichen wird das Umlegungsgebiet begrenzt – 2 – im Norden: durch die nördliche Grenze von Flurstück Nr. 27103, ergänzt um eine Teilfläche von Flurstück 27098, im Osten: durch die Bebauungsplangrenze, im Süden: durch die nördliche Grenze der Rudolf-Breitscheid-Straße, im Westen: durch die Bebauungsplangrenze. Eine Übersicht über die ungefähre Abgrenzung des Umlegungsgebietes liegt der Beschluss- vorlage bei. Abstimmungsergebnis: Punkt 6.1: Einstimmig zugestimmt Punkt 6.2: Einstimmig zugestimmt (Anmerkung: Abstimmung erfolgte unter Tagesordnungspunkt 8.) Der Vorsitzende ruft die Tagesordnungspunkte 6.1 und 6.2 zur Behandlung auf: Wenn Sie einverstanden sind, würde ich beides in eine gemeinsame Abstimmung packen, denn ich glaube, das eine funktioniert nicht ohne das andere. Wenn es keine Wortmel- dung gibt, dann kommen wir zu einem gemeinsamen Beschluss über 6.1 und 6.2. Ich stelle Einstimmigkeit fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 31. Januar 2018