Otto-Hahn-Gymnasium, Brandschutz 1.BA, Projektvorstellung im Rahmen des geminderätlichen Kostenkontrollverfahrens
| Vorlage: | 2017/0797 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.12.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.01.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0797 Dez. 6 Otto-Hahn-Gymnasium, Brandschutz 1. BA Projektvorstellung im Rahmen des gemeinderätlichen Kostenkontrollverfahrens Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Bauausschuss 12.01.2018 5 X vorberaten Hauptausschuss 16.01.2018 10 X vorberaten Gemeinderat 23.01.2018 14 X Beschlussantrag Vorstellung eines Bauvorhabens im Rahmen des gemeinderätlichen Kostenkontrollverfahrens. Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Bauausschuss und Hauptausschuss von der Pro- jektvorstellung Kenntnis und erklärt sich mit den Gesamtkosten von 2.650.000 € einverstanden. Der Gemeinderat genehmigt die außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen in Höhe von 1.444.000 Euro und die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.056.680 Euro beim PSP-Element 7.882341.700 für das Otto-Hahn-Gymnasium, Brandschutz, 1. Bauab- schnitt, für das Haushaltsjahr 2018 (siehe Anlage). Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Maßnahme in den Doppelhaushalt 2019/20 aufzunehmen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 2.650.000,00 € 2.650.000,00 115.500,00 € Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 7.882341.700 Kontenart: 78710000 Ergänzende Erläuterungen: Die HH-Mittel werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt, siehe Anlage ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Aufgabe Bei der Brandverhütungsschau vom 10.05.2016 wurden verschiedene gravierende Mängel festgestellt. Die vorhandenen Rettungswege entsprechen nicht den brand- schutztechnischen Anforderungen. Viele Bereiche haben keinen zweiten, baulichen Rettungsweg, wie von der Landesbauordnung gefordert. Das Anleitern der Feuerwehr zur Personenrettung ist in Teilbereichen nicht möglich und auf Grund der Größe der Schule im Ernstfall nicht praktikabel. Durch mehrere Sofortmaßnahmen konnte eine Nutzungsuntersagung des Haupt- baus abgewendet werden. Ein weiterer Aufschub der umfassenden Mängelbeseiti- gung ist nicht mehr vertretbar. Maßnahmen Das vom Bauordnungsamt geforderte Brandschutzkonzept zeigt Lösungsmöglich- keiten für die Brandschutzmängel auf. Dieses Lösungen führen in Teilen zur Sanie- rung einzelner Bauteile: Das Fluchtstegprovisorium auf dem dreigeschossigen, mittleren Dach wird durch eine dauerhafte Stahlkonstruktion als Neuanlage für den 2. Ret- tungsweg ersetzt. Dieser wird über das Flachdach über dem 3.OG geführt. Hierzu müssen die Dachflächen ertüchtigt werden. In diesem Zug werden Abdichtung und Dämmung auf den Stand der Technik gebracht. Die Dächer werden begrünt Im Zuge der Dacherneuerung erhält die höchstgelegene Dachfläche eine Photovoltaikanlage. Die Flurdecken aller Geschosse stellen eine Brandlast und die bestehende Beleuchtung eine Zündquelle dar. Beides wird ausgebaut und zunächst pro- visorisch ersetzt. Der Neuaufbau der Elektro-Hauptverteilung wird notwendig, da die Unter- verteilungen in den Treppenhäusern nicht mehr zulässig sind und die Be- standsanlagen von 1975 nicht mehr ertüchtigt werden können. Die bestehenden Entwässerungsleitungen sind marode. Im Zuge der Erneue- rung der Dachentwässerung müssen die betroffenen Stränge erneuert und in Regenwasser und Schmutzwasser getrennt werden. Die fehlenden Brand- schotts werden nachgerüstet. Da die Baumaßnahmen im Wesentlichen in den Ferienzeiten stattfinden sollen, wird im Doppelhaushalt 2019/20 ein 2. Bauabschnitt beantragt, der die Schottung und Ertüchtigung der Treppenhäuser, die Erneuerung der Flurdecken inklusive Beleuch- tung und die Schaffung interner Fluchtwege zwischen den Klassenzimmern beinhal- tet. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Kostenschlüssel (DIN 276) Stand 11 / 2017 100 Grundstück --- 200 Herrichten und Erschließen --- 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 1.285.000,00 € 400 Bauwerk - Technische Anlagen 474.000,00 € 440 Photovoltaik 171.000,00 € 500 Außenanlagen --- 600 Ausstattung und Kunstwerke --- 700 Baunebenkosten 330.000,00 € 700 BNK Photovoltaik 44.000,00 € 700 Bauverwaltungskosten 149.320,00 € Gesamt 100 - 700 2.453.320,00 € Aufrundung / Unvorhergesehenes 196.680,00 € Gesamtaufwand 2.650.000,00 € Es ist geplant, Aufträge für Auszahlungen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 2.500.680 Euro im Haushaltsjahr 2018 zu vergeben. Zur Auszahlung kommen davon im Jahr 2018 1.444.000 Euro, für die außerplanmäßige Mittel in dieser Höhe erforderlich sind. Des Weiteren wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.056.680 Euro benötigt, die in 2019 kas- senwirksam wird. Die hierfür erforderlichen HH-Mittel sind im DHH 2019/20 bereitzustellen. Ebenso sind im Rahmen der HH-Planung 2019/20 die Mittel für die Bauverwaltungskosten in Höhe von 149.320 Euro einzustellen. Es ist beabsichtigt, die Photovoltaikanlage über den Klimaschutzfond des Umweltamtes zu fi- nanzieren. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Bauausschuss am 12.01.2018 und Hauptaus- schuss am 16.01.2018 die außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen in Höhe von 1.444.000 Euro und die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.056.680 Euro beim PSP-Element 7.882341.700 für das Otto-Hahn-Gymnasium, Brandschutz, 1. Bauabschnitt, für das Haushaltsjahr 2018. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Maßnahme in den Doppelhaushalt 2019/20 aufzunehmen.
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Extrahierter Text
Niederschrift 46. Plenarsitzung Gemeinderat 23. Januar 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 14. Punkt 14 der Tagesordnung: Otto-Hahn-Gymnasium, Brandschutz 1. BA, Projekt- vorstellung im Rahmen des gemeinderätlichen Kostenkontrollverfahrens Vorlage: 2017/0797 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Bauausschuss am 12.01.2018 und Hauptausschuss am 16.01.2018 die außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen in Höhe von 1.444.000 Euro und die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.056.680 Euro beim PSP-Element 7.882341.700 für das Otto-Hahn-Gymnasium, Brandschutz, 1. Bauabschnitt, für das Haushaltsjahr 2018. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Maßnahme in den Doppelhaushalt 2019/20 aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 zur Behandlung auf, verweist auf die er- folgte Vorberatung im Bauausschuss und Hauptausschuss und stellt die Abstimmungsbe- reitschaft des Hauses fest: Wir haben ein einstimmiges Votum. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 31. Januar 2018