Einführung des S.M.A.R.T.-Prinzips bei allen städtischen Gesellschaften

Vorlage: 2017/0781
Art: Antrag
Datum: 06.12.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.01.2018

    TOP: 16

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden

Zusätzliche Dateien

  • Stellungnahme TOP 16
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0781 Dez. 4 Einführung des S.M.A.R.T.-Prinzips bei allen städtischen Gesellschaften Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.01.2018 16 x Kurzfassung Das S.M.A.R.T.–Prinzip für die Kriterien für die Zielvereinbarung wird bei einigen Aufsichtsräten im Konzern Stadt bereits umgesetzt. Eine generelle Verpflichtung zur Umsetzung der S.M.A.R.T.-Methode ist nicht zielführend, da die Entscheidung über die Zielvereinbarung durch den Aufsichtsrat erfolgt. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Wahrnehmung der Gesellschafterfunktion ist eine der Säulen des städtischen Beteiligungs- managements. Hierunter fällt auch die Mitwirkung beim Abschluss von Tantiemeregelungen mit den Geschäftsführungen städtischer Gesellschaften. Variable Tantiemen sind bei den Geschäftsführungen der Beteiligungsgesellschaften der Stadt Karlsruhe seit Jahren fester Bestandteil der Gesamtvergütung. Die Festlegung der Vergütungsbestandteile fällt generell in den Aufgabenbereich des Aufsichts- rates der jeweiligen Gesellschaft. Insofern entscheidet auch der Aufsichtsrat über die Art der variablen Vergütung. Bei den Zielvereinbarungen werden die Aufsichtsräte dahingehend mit einbezogen, dass Vor- schläge für die Ziele in den Aufsichtsräten eingebracht und diskutiert werden können. Das Aus- handeln der konkreten Zielvereinbarung erfolgt zunächst im Dialog zwischen dem/der Auf- sichtsratsvorsitzende/n oder dem/der Dezernent/in und den Geschäftsführern. Letztendlich ent- scheidet der Aufsichtsrat über die konkrete Zielvereinbarung und über die Anwendung der S.M.A.R.T.-Methode. Fazit: Die Beschlussfassung über die Zielvereinbarungen obliegt dem Aufsichtsrat und somit auch die Entscheidung über die S.M.A.R.T.-Methode. In einigen Gesellschaften, wie zum Beispiel bei der KVVH, der Stadtwerke oder der KMK, wird diese Methode angewandt, bei anderen haben sich die Aufsichtsräte nicht für diese Methode entschieden. Eine generelle Verpflichtung innerhalb des Konzerns Stadt zur Anwendung der S.M.A.R.T.- Methode ist nicht zielführend, da, wie oben erwähnt, die Entscheidung für die Zielvereinbarun- gen den Aufsichtsräten obliegt. Diese sollten darüber entscheiden, ob das S.M.A.R.T.-Prinzips eingeführt wird, oder nicht.

  • SPD SMART-Prinzip
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0781 Einführung des S.M.A.R.T.-Prinzips bei allen städtischen Gesellschaften Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.01.2018 16 x Die Verwaltung führt als Kriterium zu eindeutigen Zielen im Rahmen einer Zielvereinbarung für die Berechnung der variablen Vergütung bei den städtischen Gesellschaften das S.M.A.R.T. - Prinzip ein. Begründung: Die S.M.A.R.T. Methode soll zur Setzung spezifischer und messbarer Ziele verhelfen. Zudem soll sie zur Standardisierung der Prozesse im Anreizsystem führen und somit die Gleichbehandlung der städti- schen Gesellschaften unterstützen bzw. stärken. Mit S.M.A.R.T. können Erfolgskriterien formuliert werden, die zweifelsfrei überprüfbar und vergleich- bar sind. S.M.A.R.T. (Specific Measurable Accepted Reasonable Time Bound) bedeutet: 1. präzise, eindeutige Definition von Zielen 2. Ziele müssen messbar sein 3. Ziele müssen ansprechend bzw. erstrebenswert sein und einem bestimmten Verantwortlichen zuweisbar 4. Das gesteckte Ziel muss möglich und realisierbar sein 5. Das Ziel muss mit einem fixen Datum festgelegt werden können unterzeichnet von: Parsa Marvi Sibel Habibović

  • Protokoll TOP 16
    Extrahierter Text

    Niederschrift 46. Plenarsitzung Gemeinderat 23. Januar 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 16 der Tagesordnung: Einführung des S.M.A.R.T.-Prinzips bei allen städti- schen Gesellschaften Antrag: SPD Vorlage: 2017/0781 Beschluss: Einverstanden mit der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 16 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Pfalzgraf (SPD): Wir nehmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Bevor uns jetzt vielleicht der eine oder andere Redner versucht zu zerpflücken in den nächsten Redebeiträgen, sage ich gleich vorab: Uns ist natürlich klar, dass die Aufsichtsräte entscheiden und nicht wir. Das haben wir gewusst, nur, falls jemand den Verdacht hätte, wir hätten es nicht gewusst. Der Grund unseres Antrags ist aber ganz einfach der - das ist im Hause hier bekannt -, dass in verschiedenen Aufsichtsräten verschiedene Diskussionen geführt wurden. Unter dem Strich alle mit dem gleichen Ziel, hier vielleicht eine gemeinsame Lösung zu finden. Es ist in der Tat so, dass im einen Aufsichtsrat die eine Maßnahme als ganz gut empfunden wird, und im anderen Aufsichtsrat dieselbe Maßnahme aber vielleicht bei einer anderen Ge- schäftsleitung dann eben so aussieht und auch so bezeichnet wird, als wäre es eine ganz selbstverständliche Aufgabe der Geschäftsleitung und nichts besonderes, sodass man hier irgendwelche besonderen Tantiemen bezahlen müsste. Weil wir das schon diskutiert haben und weil auch im kleinen Kreis schon Gespräche stattgefunden haben, die bis dato zu kei- nem Ziel geführt haben, sind wir der Auffassung, dass man vielleicht noch einmal in ganz kleinem Kreis, der Herr Oberbürgermeister beispielsweise mit den Fraktionsvorsitzenden, einen Weg sucht. Es geht darum, nicht zu entscheiden, wo in welchem Aufsichtsrat wel- – 2 – cher Geschäftsführer welche Tantiemen bekommt, sondern ob man vielleicht einen Kriteri- enkatalog entwickeln kann, der auch festlegt, was ist ureigene Aufgabe einer Geschäfts- führung, was sind beeinflussbare Dinge und was sind weniger beeinflussbare Dinge. Wenn es da vielleicht einen Kriterienkatalog geben könnte, wenn wir das schaffen, und dies dann weitergeben als Hilfestellung für die Aufsichtsräte, wäre das nicht schlecht. Unsere Bitte, wie gesagt, noch einmal eine kleine Gesprächsrunde. Stadtrat Dr. Heilgeist (CDU): Die Diskussion in den Aufsichtsräten ging darum, ob es überhaupt sinnvoll ist, solche Zielvereinbarungen zu treffen und zusätzlich zum Gehalt Boni zu gewähren, ob nicht durch das Gehalt als solches schon abgegolten ist, dass man sich für seine Firma einsetzt. Das ist der Grund dafür gewesen. Sie sprechen jetzt dieses S.M.A.R.T. an. Das klingt auch so schön. Keiner versteht es so recht, weil es amerikanisch ist. S.M.A.R.T – es ist schön erläutert, ich weiß. Sie haben es gebracht. Aber im Prinzip ist es eine grundsätzliche Sache, dass ich nur Zielvereinbarungen vereinbaren kann, wenn sie auch erfüllbar sind und wenn ich nachher auch nachprüfe, ob sie eingetreten sind. Ich habe es lange in Aufsichtsräten erlebt, dass tatsächlich dann der Aufsichtsratsvorsitzende, die Aufsichtsratsvorsitzende mit dem jeweiligen Geschäftsführer ein Gespräch führt und noch einmal durchgegangen wird, ob die Zielvereinbarungen er- reicht wurden. Selbstverständlich kann ich nicht irgendwelche Mondvereinbarungen tref- fen, die gar nicht erreichbar sind. Das muss schon erreichbar sein, um nachher daraus et- was ziehen zu können. Dass man am Schluss, an einem fixen Datum, überprüft, ob die Ziele erreicht wurden oder nicht, das ist auch eine Sache. Aber dass in den Aufsichtsräten jetzt entschieden werden muss von jedem Aufsichtsrat selbst, ob man diese Ziele vereinba- ren und entsprechende Zusatzvergütung gewähren will, ist die Sache jedes Aufsichtsrats. Stadträtin Mayer (GRÜNE): Im Grunde kann ich nicht viel ergänzen. Herr Dr. Heilgeist hat viel gesagt. Die Stellungnahme der Verwaltung ist sehr eindeutig. Mit der können wir auf jeden Fall mitgehen. In den meisten Gesellschaften wird das Prinzip bereits umgesetzt. Letztlich ist es die Aufgabe von jedem Gremium, das auch selbst zu bestimmen, ob es für das jeweilige Gremium auch passt und annehmbar ist. Stadtrat Høyem (FDP): Ich bin, höflich gesagt, etwas überrascht über diesen Antrag. Vie- le von uns kennen selbstverständlich die S.M.A.R.T.-Methode. Aber wir kennen auch viele andere interessante Methoden für Zielsetzungen. Es ist schwer, zu verstehen, warum gera- de wir Politiker im Gemeinderat mit so einer Zwangsmethode die Freiheit der Aufsichtsräte einschränken sollen. Eine bestimmte Methode passt nicht notwendigerweise zu jeder indi- viduellen Situation. Gleichzeitig, wie Herr Dr. Heilgeist gesagt hat, diskutieren wir in vielen Aufsichtsräten, ob eine variable Vergütung überhaupt noch zeitgemäß ist. Die SPD- Aufsichtsräte können selbstverständlich gerne in den richtigen Gremien Ideen wie diese präsentieren, oder andere. Aber hier im Gemeinderat – entschuldigen Sie – hat es eigent- lich nichts zu suchen. Der Vorsitzende: Das waren alle Wortmeldungen. Auf eine Abstimmung wurde nicht bestanden. – 3 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 1. Februar 2018