Berufung sachkkundiger Einwohnerinnen. Einwohner und Sachverständiger in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien:

Vorlage: 2017/0772
Art: Beschlussvorlage
Datum: 30.11.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.12.2017

    TOP: 7

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Umbesetzung JHA_SozA AWO
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2017/0772 Verantwortlich: Dez.3 Berufung sachkundiger Einwohnerinnen/Einwohner und Sachverständiger in gemeinderätli- che Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschus- ses und des Sozialausschusses Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 12.12.2017 7 X Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Herrn Gustav Holzwarth ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss und aus dem Sozialausschuss der Stadt Karlsru- he vorliegt und entbindet ihn von der Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss und im Sozi- alausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschlags der AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH Herrn Markus Barton als ordentliches stimmberech- tigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss und in den Sozialausschuss der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Herr Gustav Holzwarth ist ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss und im Sozialausschuss der Stadt Karlsruhe. Die Aufsichtsratsvorsitzende der AWO gemeinnützige GmbH, Frau Angela Geiger, teilte mit Schreiben vom 10. November 2017 mit, dass Herr Holzwarth zum Jahresende 2017 in den Ru- hestand gehen wird und hiermit auch seine Funktionen im Sozialausschuss und im Jugendhil- feausschuss enden. Mit gleichem Schreiben schlägt die AWO gemeinnützige GmbH Herrn Markus Barton als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss und für den Sozialausschuss der Stadt Karlsruhe vor. Nach § 2 Abs. 6 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) in der Fassung vom 14. April.2005 (GBL. 2005, 376) endet die Mitgliedschaft der auf Vorschlag ge- wählten stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses vorzeitig, wenn der Vor- schlag aus wichtigem Grunde zurückgenommen und auf Grund eines neuen Vorschlags ein Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin gewählt ist. Der Anlass für die Rücknahme des früheren Vorschlags, in diesem Fall das Ausscheiden von Herrn Holzwarth aus dem Vorstand der AWO und Eintritt in den Ruhestand, ist als wichtiger Grund im Sinne der genannten Vorschrift anzusehen. Der Sozialausschuss ist nach § 23 der Geschäftsordnung des Gemeinderats ein beratender Aus- schuss und für die Angelegenheiten aus dem Sozialwesen zuständig. Bei vorzeitigem Ausschei- den eines Mitglieds wählt der Gemeinderat einen Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin. Das Bürgermeisteramt empfiehlt dem Gemeinderat, entsprechend des Vorschlags der AWO gemeinnützige GmbH Herrn Markus Barton, wohnhaft in Karlsruhe, als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss und in den Sozialaus- schuss der Stadt Karlsruhe zu berufen. Mit der Berufung von Herrn Markus Barton als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Ju- gendhilfeausschuss und im Sozialausschuss der Stadt Karlsruhe endet die Mitgliedschaft von Herrn Gustav Holzwarth als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss und im Sozialausschuss der Stadt Karlsruhe. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Herrn Gustav Holzwarth ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss und aus dem Sozialausschuss der Stadt Karls- ruhe vorliegt und entbindet ihn von der Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss und im So- zialausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschlags der AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH Herrn Markus Barton als ordentliches stimmberech- tigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss und in den Sozialausschuss der Stadt Karlsruhe.

  • Protokoll TOP 7
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 45. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 12. Dezember 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 7 der Tagesordnung: Berufung sachkundiger Einwohnerinnen, Einwoh- nern und Sachverständiger in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses Vorlage: 2017/0772 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Herrn Gustav Holzwarth ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss und aus dem Sozialausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und entbindet ihn von der Mitgliedschaft im Jugendhil- feausschuss und im Sozialausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vor- schlags der AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH Herrn Markus Barton als orden- tliches stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss und in den Sozial- ausschuss der Stadt Karlsruhe. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf und stellt die Ab- stimmungsbereitschaft des Hauses fest: Das ist ebenfalls einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 21. Dezember 2017

  • Abstimmungsergebnis GR_TOP 7
    Extrahierter Text