Änderung des Gesellschaftsvertrages der TechnolgieRegion Karlsruhe GmbH

Vorlage: 2017/0740
Art: Beschlussvorlage
Datum: 20.11.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stabsstelle Außenbeziehungen und Strategisches Marketing
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 05.12.2017

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Gesellschaftsvertrag TechnologieRegion
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0740 Dez. 1 Änderung des Gesellschaftsvertrags der TechnologieRegion Karlsruhe GmbH Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 05.12.2017 2 x Beschlussantrag Der Hauptausschuss stimmt der dargestellten Änderung des Gesellschaftsvertrags der TRK GmbH zu. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Mit Gemeinderatsbeschluss vom 19.07.2016 wurde der Weg für die Weiterentwicklung der TechnologieRegion Karlsruhe (TRK) zu einer GmbH bereitet. Ziel der Weiterentwicklung war es u. a., die TRK auch für Gesellschafter aus den Bereichen Wirtschaft und Wissenschaft zu öffnen. Diese Öffnung wurde mit der Gründung der GmbH am 07.04.2017 vollzogen. Die Gesellschafter der TechnologieRegion Karlsruhe GmbH haben am 21. Juli 2017 der Auf- nahme der Mineraloelraffinerie Oberrhein GmbH & Co. KG (MIRO) als weitere Gesellschafterin einstimmig zugestimmt. Der Geschäftsführer wurde sodann mit der Einleitung der weiteren Schritte beauftragt. Da der Geschäftsführer in den vergangenen Wochen weitere Gespräche mit Interessenten im Hinblick auf eine Mitwirkung in der TechnologieRegion Karlsruhe GmbH geführt hat, ist künftig von neuen Gesellschaftern auszugehen. Mit der Gewinnung neuer Gesellschafter ist auch die Erhöhung des Stammkapitals verbunden. Allerdings werden die Stimmrechte durch die Aufnahme neuer - nicht der öffentlichen Hand zuzuordnenden - Gesellschafter nicht beeinträchtigt, da § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages eine feste Stimmrechtszuordnung vorsieht: die öffentliche Hand hält unabhängig vom Gesell- schafterbestand 50 % der gesamten Stimmrechte. Um den administrativen Aufwand im Bezug auf die Erweiterung des Gesellschafterkreises mög- lichst gering zu halten, soll dem Geschäftsführer die Möglichkeit eingeräumt werden, das Stammkapital der Gesellschafter durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile zu erhöhen (sog. „Ge- nehmigtes Kapital“). Diese Ermächtigung führt zu einer Entlastung der Gesellschafterversamm- lung, da nicht jedes Mal eine notarielle Beurkundung im Beisein aller Gesellschafter erfolgen muss, sondern der Geschäftsführer die Beurkundung selbst durchführen lassen kann. Unabhän- gig davon bleibt es dabei, dass die grundsätzliche Entscheidung über die Aufnahme eines Ge- sellschafters in der Gesellschafterversammlung beschlossen wird. Der Aufsichtsrat der TRK GmbH hat sich zu dieser Gesellschaftervertragsänderung in der Auf- sichtsratssitzung am 17.11.2017 bereits positiv und zustimmend geäußert. Der Gesellschafter- vertrag soll demnach um folgende Klausel ergänzt werden: „[...] Die Geschäftsführung ist ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft nach Eintragung der Ermächtigung in das Handelsregister bis zum 31. Mai 2021 durch Ausgabe neuer Ge- schäftsanteile gegen Bareinlagen mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 15.600 Euro zu erhöhen. [...]” Ein Bericht über die Anfangszeit der neugegründeten TRK GmbH erfolgt Anfang nächsten Jah- res im Hauptausschuss. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss stimmt der dargestellten Änderung des Gesellschaftervertrags der TRK GmbH zu.

  • Protokoll TOP 2
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 27. Sitzung Hauptausschuss Termin: 5. Dezember 2017, 16:30 Uhr Öffentlich Ort: Großer Sitzungssaal, Rathaus Markt- platz Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 2 der Tagesordnung: Änderung des Gesellschaftsvertrags der TechnologieRegion Karlsruhe GmbH Vorlage: 2017/0740 Beschluss: Der Hauptausschuss stimmt der dargestellten Änderung des Gesellschaftsvertrags der TRK GmbH zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Erster Bürgermeister Jäger ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf. Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, lässt er über die Vorlage abstimmen und stellt einstimmige Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 20. Dezember 2017