Sachstandsinformation zur Fusion und zur Umstrukturierung des Datenverarbeitungsverbunds Baden-Württemberg (DVV)
| Vorlage: | 2017/0737 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.11.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Informationstechnik und Digitalisierung |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 12.12.2017
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0737 Dez. 1 Sachstandsinformation zur Fusion und zur Umstrukturierung des Datenverarbeitungsver- bunds Baden-Württemberg (DVV) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 12.12.2017 9 x Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt die Sachstandsinformation zur Fusion und zur Umstrukturierung des Datenverarbeitungsverbunds Baden-Württemberg zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Gemeinsam mit der Datenzentrale Baden-Württemberg (DZ) bilden die drei kommunalen Zweckverbände KDRS1 1 , KIRU2 2 und KIVBF3 3 mit den ihnen angeschlossenen Unternehmen den Datenverarbeitungsverbund Baden-Württemberg (DVV). Seit über 40 Jahren stellen diese vier Unternehmen auf Basis von Vereinbarungen die erforderli- chen IT-Leistungen für Kommunen und das Land sicher. So bezieht beispielsweise die Stadt Karlsruhe u. a. IT-Leistungen der KIV BF im Einwohnermeldewesen, kommunalen Rechnungs- wesen, der E-Akte oder der kommunalen Personalabrechnungen. Seit einigen Jahren finden nun in allen Bundesländern Konzentrationsprozesse statt, um die dortigen kommunalen Rechenzentren und IT-Dienstleister für den Wettbewerb besser aufzustel- len. Beispiele hierfür sind die Landesanstalt Dataport in Schleswig-Holstein, der Zweckverband KDN in Nordrhein-Westfalen, die hessische ekom21 oder die Anstalt für Kommunale Datenver- arbeitung in Bayern (AKDB). Vor diesem Hintergrund haben die vier DVV-Mitglieder 2015 gemeinschaftlich eine partner- schaftliche Potenzialanalyse ihrer Unternehmen durchgeführt, um zu prüfen, ob durch eine Fu- sion der vier Unternehmen die Wettbewerbsfähigkeit gesichert werden kann. Dabei hat sich gezeigt, dass durch die Fusion und die Auflösung der vorhandenen Mehrfachstrukturen tech- nisch und kostenseitig wesentliche Synergien realisiert werden können. Nach zwei Jahren intensiver Projektarbeit, in denen die rechtlichen, politischen und wirtschaftli- chen Fragen geklärt wurden, hat nun das Innenministerium Ende August 2017 die Abstimmung über den für die Fusion erforderlichen Gesetzesentwurf des ADVZG (Allgemeines Datenverarbei- tung-Zusammenarbeitsgesetz) eingeleitet. Der Gesetzesbeschluss soll bei gutem Verlauf im Feb- ruar 2018 vorliegen. Das Gesetz sieht vor, dass die drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF per Verbandsbe- schluss gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg die Trägerschaft für eine neue Datenan- stalt (Anstalt öffentlichen Rechts) übernehmen, die zum 1. Juli 2018 aus der alten Datenzentrale hervorgehen wird. Dabei übernimmt die neue Datenanstalt (künftiger Name: ITEOS) die bisherigen Aufgaben der heutigen Zweckverbände und der Datenzentrale. Ihr Geschäftszweck ist die Bereitstellung von IT-gestützten Lösungen und Dienstleistungen für die gesamte Wertschöpfungskette der kom- munalen öffentlichen Hand. Dafür bringen die Zweckverbände jeweils ihr gesamtes Vermögen, ihr Geschäft und ihr Personal gegen Gewährung eines entsprechenden Stammkapitalanteils in die Datenanstalt ein. Zeitgleich dazu schließen die Zweckverbände sich zu einem Gesamtzweckverband zusammen, der als Rechtsnachfolger der drei Zweckverbände in gemeinsamer Trägerschaft mit dem Land die Aufsichts- und Kontrollfunktion für die Datenanstalt übernimmt. Die kommunale Mitbe- stimmung wird über die Gremienstruktur abgebildet, die u. a. auch für jede Mitgliedergruppe einen eigenen Beirat vorsieht. 1 Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart 2 Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm 3 Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Durch den Vermögensausgleich zwischen den Zweckverbänden ist gleichzeitig gewährleistet, dass kein Verband in eine Nachschusspflicht gerät. Den kommunalen Kunden wird dabei ein weitgehender Bestandsschutz für bezogene Leistungen gewährt. Dazu gehört auch, dass die lnhousefähigkeit für die Kommunen weiterhin erhalten bleibt. Gleiches gilt auch für die bisherigen Standorte. Fusions- oder betriebsbedingte Kündigungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ebenfalls ausgeschlossen. Als Mitglied des Zweckverbandes Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken ist auch Karlsruhe aufgefordert, der Fusion auf der im Mai 2018 zum letzten Mal stattfindenden Ver- bandsversammlung zuzustimmen. Kommendes Frühjahr wird hierzu eine entsprechende Be- schlussvorlage in den Gemeinderat eingebracht. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt die Sachstandsinformation zur Fusion und zur Umstrukturierung des Datenverarbeitungsverbunds zur Kenntnis.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 45. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 12. Dezember 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 9 der Tagesordnung: Sachstandsinformation zur Fusion und zur Umstruk- turierung des Datenverarbeitungsverbundes Baden-Württemberg (DVV) Vorlage: 2017/0737 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Sachstandsinformation zur Fusion und zur Umstrukturie- rung des Datenverarbeitungsverbunds zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf: Ich hatte Ihnen dazu noch zusätzlich Unterlagen zugeschickt, die Sie bitte zur Kenntnis nehmen. Wir kommen gleich zur Abstimmung. – Das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 21. Dezember 2017
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