Umgang mit Teilsperrung der Rheinbrücke in 2018
| Vorlage: | 2017/0733 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 15.11.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 12.12.2017
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0733 Umgang mit Teilsperrung der Rheinbrücke in 2018 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 12.12.2017 36 x 1) Hat die Stadtverwaltung bereits Kenntnisse darüber, wann genau in 2018 die Rheinbrücke wegen Sanierungsarbeiten teilgesperrt werden muss? 2) Welche Planungen sind vorgesehen, auch wenn der Zeitpunkt noch nicht benannt ist? 3) Müssen LKW, die z.B. die MiRO anfahren, wegen Rückstau o.ä. umgeleitet werden? 4) Welche Stadtteile werden von Umfahrungen/Verkehrsleitungen betroffen sein? Dass in 2018 eine Sanierung der Rheinbrücke kommt, ist allen bewusst. Der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest. Derzeit entsteht eine gewisse Unsicherheit auf Seiten von Speditionen bzw. Betrieben, die von selbigen abhängig sind, aber auch von Bürgerinnen und Bürgern in anliegenden Stadtteilen, wie der Verkehr in der Zeit der Rheinbrückensanierung gelenkt werden soll. Die Freien Demokraten möchten frühzeitig Transparenz schaffen und bitten darum, für die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger die o. a. Fragen ausführlich zu beantworten. unterzeichnet von: Tom Høyem Thomas H. Hock Karl-Heinz Jooß Sachverhalt / Begründung:
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0733 Dez. 6 Umgang mit Teilsperrung der Rheinbrücke in 2018 Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 12.12.2017 36 x 1. Hat die Stadtverwaltung bereits Kenntnisse darüber, wann genau in 2018 die Rheinbrücke wegen Sanierungsarbeiten teilgesperrt werden muss? Über die Baustellenkoordinierung des Tiefbauamtes findet ein regelmäßiger Austausch be- züglich bevorstehender Maßnahmen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe statt. Da auch von Seiten des Landesbetriebes Mobilität in Rheinland-Pfalz Straßen- und Bauwerksinstand- setzungen zwischen der Rheinbrücke und der Abfahrt zur B 9 (sogenannter Wörther Trog) vorgesehen sind, wurde von der Stadt Karlsruhe die Prüfung der gemeinsamen Abwicklung der Maßnahmen empfohlen. Dieser Vorschlag wurde von beiden Bundesländern aufgegrif- fen und weiterverfolgt. Unter der Voraussetzung eines ungestörten Vergabeverfahrens und erfolgreichem Nachweis des Bauverfahrens durch die Baufirma anhand eines Probefeldes ist mit einem Beginn der verkehrlichen Einschränkungen für Mitte 2018 zu rechnen. 2. Welche Planungen sind vorgesehen, auch wenn der Zeitpunkt noch nicht benannt ist? Der für die Ausschreibung vorgesehene Rahmenterminplan ist der Stadt Karlsruhe mit Stand Oktober 2017 bekannt. Demnach erfolgt die Verkehrsführung im Bereich der Rheinbrücke mit vier eingeengten Fahrtstreifen, zwei je Fahrtrichtung, auf einer Brückenhälfte. Dies muss in zwei Bauabschnitten wechselweise umgesetzt werden. 3. Müssen LKW, die zum Beispiel die MiRO anfahren, wegen Rückstau o. ä. umgeleitet werden? Das Regierungspräsidium Karlsruhe steht in engem Kontakt mit der MiRO. Insbesondere die Revision (MiRO Stillstand) im Frühjahr wurde in diesem Zusammenhang berücksichtigt. Die Raffineriestraße bleibt an die B 10 angebunden. Die MiRO passt ihre Logistik an die bau- stellenbedingten verkehrlichen Einschränkungen und Behinderung an. Eine Umleitungspla- nung, beziehungsweise die Möglichkeit von Umleitungen für die MiRO, sind uns nicht be- kannt. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 ____________________________________________________________________________________________________ 4. Welche Stadtteile werden von Umfahrungen/Verkehrsleitungen betroffen sein? Straßenbaumaßnahmen, die über längere Zeit andauern, führen zu Verhaltensänderungen bei den Verkehrsteilnehmern, die sich nur schwer vorhersehen lassen. So werden zum Bei- spiel Fahrgemeinschaften gebildet, der ÖPNV verstärkt genutzt oder andere Wege, oftmals auch großräumige Ausweichstrecken, gesucht. Da die Sperrungen und Verkehrsbehinderun- gen bei der Ertüchtigung der Rheinbrücke auf dem Außerortsstraßennetz ablaufen, ist gege- benenfalls mit Verkehrsverlagerungen auf die B 36 zu rechnen. Genauere Vorhersagen sind jedoch nicht möglich.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 45. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 12. Dezember 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 33. Punkt 36 der Tagesordnung: Umgang mit Teilsperrung der Rheinbrücke in 2018 Antrag: FDP Vorlage: 2017/0733 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung. Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 36 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 19. Dezember 2017