Erneuerung der Wasserwerkbrücke: Vergabe der Tiefbauarbeiten

Vorlage: 2017/0719
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.11.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Tiefbauamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Südstadt, Weiherfeld-Dammerstock

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.12.2017

    TOP: 18

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Wasserwerkbrücke
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2017/0719 Verantwortlich: Dez.6 Erneuerung der Wasserwerkbrücke Vergabe der Tiefbauarbeiten Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Bauausschuss 01.12.2017 10 X Gemeinderat 12.12.2017 18 X Beschlussantrag Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Bauausschuss die Vergabe folgender Arbei- ten: Erneuerung der Wasserwerkbrücke an die Firma Reif GmbH & Co. KG, Rastatt zum Angebot vom 17.10.2017 abschließend mit 5.284.856 Euro Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 5.850.000 Euro 5.765.000 Euro (trägt die DB AG) 115.000 Euro zuzüglich Vorteilsausgleich, der nach Projektende neu berechnet wird Betrieb/Unterhaltung 12.200 Euro/a Kalkulatorische Kosten 161.000 Euro/a Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: Projekt: 7.661019 und 7.661002 Kontenart: 78720000 Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant X nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1.1 Kurzbeschreibung des Bauvorhabens und der Leistungen Das Bauwerk wurde in den Jahren 1894/1895 errichtet und überspannt als Wirtschafts- wegbrücke den Güterbahnhof Karlsruhe sowie eine durchgehende Bahnstrecke (Strecke 4213) mit Anschluss nach Mannheim und Durlach in Richtung Norden und nach Rastatt in südlicher Richtung. Der Brückenüberbau besteht aus einer Stahlfachwerkkonstruktion, die im Querschnitt einen Trog mit einer Betonfahrbahnplatte beschreibt. Das Tragwerk erstreckt sich über 6 Felder auf eine Gesamtlänge von circa 163 m und ist auf massiven Widerlagern und Stützen aus Mauerwerk und auf Stahlstützen gelagert. Wie in der Pro- jektvorstellung beschrieben, ist das Bauwerk komplett erneuerungsbedürftig. Die Erneuerung der Wasserwerkbrücke ist in den ursprünglich vorgesehenen Abmes- sungen sowie entsprechend der bestehenden Eisenbahnkreuzungsvereinbarung und dem Ergebnis des Gestaltungswettbewerbes geplant. Für die Bauzeit ist von etwa 15 Monaten auszugehen. In dieser Zeit ist für die Bürger der Südstadt als Ersatzzugang in den Oberwald ein schienengebundenes ÖPNV-Angebot zwischen den Haltestellen Tivoli und Dammerstock vorgesehen. Für den Radverkehr wird eine verkehrssichere Umleitung über die Fautenbruchstraße, Ettlinger Straße, Schwarz- waldkreuz, Langenbruchweg und Narrenbrücke eingerichtet. Da für den Zeitraum der Bauarbeiten die Zufahrt zur Brücke gesperrt ist, sollen zusätzli- che Erneuerungsarbeiten am Straßenbelag der nördlichen Rampe mit ausgeführt wer- den. Sie sind nicht Teil der projektvorgestellten Maßnahme. Im Einzelnen sind folgende Arbeiten auszuführen: Abbruch Stahl 250 t Abbruch Stahlbeton 330 m³ Abbruch Sandsteinmauerwerk 100 m³ Neubau Stahlbeton 710 m³ Bewehrungsstahl 125 t Stahlbau 250 t Berührschutz Aluminium 1.600 m² Korrosionsschutz 2.500 m² Bauwerksabdichtung 1.070 m² Gussasphaltdeckschicht und Schutzschicht 820 m² Asphaltdeckschicht Rampe 1.900 m² 1.2 Projektvorstellung beim Gemeinderat: Bauausschuss 8. April 2016 Hauptausschuss 12. April 2016 1.3 Ausschreibung nach VOB: öffentlich beschränkt Ergänzende Erläuterungen Seite 3 freihändige Vergabe nach § 3 Ziffer 3 Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 17 Firmen angefordert Submissionsergebnis vom 17. Oktober 2017: 1. Reif GmbH & Co. KG, Rastatt 5.284.856 Euro 100 % 2. Bieter B 5.477.203 Euro 104 % Es wurden keine Nebenangebote eingereicht. Ablauf der Zuschlagsfrist: 31. Januar 2018 Bauzeit: August 2018 bis Oktober 2019 1.4 Angebotsbeurteilung mit Vergabevorschlag: Niedrigste Bieterin ist die Reif GmbH & Co. KG, Rastatt. Sie verfügt über die erforderli- che Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie Personal und Gerät, um die Arbeiten ordnungs- und termingemäß ausführen zu können. Die Unbedenklichkeitsbe- scheinungen liegen vor. Die Firma Reif GmbH & Co. KG, Rastatt, hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Das Tiefbauamt schlägt daher vor, hierauf den Zuschlag zu erteilen. Ein Hinweis über eine Vergabesperre bei der Melde- und Informationsstelle liegt nicht vor. 1.5 Kostenvergleich Anteil Kostenberechnung (Brücken und Bahnanlagen) 4.710.000 Euro Anteil Kostenberechnung (zusätzlicher Straßenbau) 85.000 Euro Wirtschaftlichstes Angebot (Brücken und Bahnanlagen) 5.200.000 Euro Baukosten zusätzlicher Straßenbau 84.856 Euro Mehrbetrag 490.000 Euro Unter Berücksichtigung der weiteren Positionen aus der Projektvorstellung ergibt sich ei- ne Erhöhung des Gesamtaufwandes von circa 200.000 Euro. Dieser Betrag wird in dem Jahr, in dem aufgrund des Baufortschritts die Beträge kassenwirksam werden, über- planmäßig zur Verfügung gestellt. In der entsprechenden Vorlage werden dann die Maßnahmen benannt, bei denen die Mittel nicht benötigt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Der Anstieg der Baukosten im Vergleich mit der vom beauftragten Ingenieurbüro erstell- ten Kostenberechnung begründet sich unter Zugrundelegung des Submissionsergebnis- ses im Wesentlichen durch  höhere Abbruchkosten für den Rückbau der Bestandsbrücke. Insbesondere sind die Kosten für die erforderlichen Traggerüste sowie den Abbruch der Betonfahr- bahnplatte im Bereich der unter Betrieb stehenden Gleise erheblich höher, als ur- sprünglich kalkuliert. Ein sehr kostenrelevanter Faktor ist hierbei, dass die stati- sche Berechnung im Zuge der Ausführungsplanung auf Grund des schlechten Brückenzustands den Einsatz nur sehr kleiner Abbruchgeräte auf der Bestands- brücke vorgab und dieser Umstand in die Ausschreibung explizit mit aufgenom- men werden musste.  Höhere Angebotspreise im Stahlbetonbau sowohl beim Baustahl selbst, als auch bei der Herstellung des Konstruktionsbetons. Betroffen sind hierbei vor allem die Herstellung der neuen Fundamente und die Anpassungsarbeiten an den beiden bestehen bleibenden Widerlagern.  Höhere Angebotspreise für den Berührungsschutz und den Handlauf. Der auf Grund der Bahnanlagen (Oberleitungen) erforderliche Berührungsschutz wurde als gleichzeitig wesentliches Gestaltungselement des Wettbewerbssiegers ausge- schrieben und sieht eine Aluminiumkonstruktion vor, die den Brückenüberbau ähnlich einem Flügel erscheinen lässt und damit auch ein optisch schlankes, leichtes Bauwerk bewirkt. Der Berührungsschutz ist hierbei unabhängig von der Wahl der eigentlichen Brückenkonstruktion und des Konstruktionsmaterials. Die Kostensteigerung liegt vor allem im zuletzt deutlich gestiegenen Aluminiumpreis und im Montageaufwand. Der Aufwand für die entsprechend dem Wettbe- werbsergebnis geplante Handlaufsonderform wurde unterschätzt.  Die derzeitige Marktlage. Die Auslastung der Baufirmen und der Auftragsbe- stand insbesondere im Ingenieurbau sind, wie die geringe Anzahl der eingegan- gen Angebote in diesem Verfahren und wie auch andere Ausschreibungen zei- gen, derzeit enorm hoch. Ein Hinausschieben der Maßnahme aufgrund der höheren Baukosten soll aus folgenden Gründen allerdings nicht erfolgen: Für die Beantragung der Sperrzeiten zur Durchführung der Bauarbeiten im Gleisbereich ist eine Vorlaufzeit von zum Teil zwei Jahren erforderlich. Auch nach dieser Zeit sind si- cherlich keine günstigeren Preise zu erwarten. Ein weiterer Aufschub der Brückenerneuerung ist auch auf Grund des schlechten Zu- stands der Bestandsbrücke nicht mehr vertretbar. In der Konsequenz wäre eine Brücken- sperrung unumgänglich. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Bei diesem Projekt handelt es sich um eine Maßnahme nach § 12 Nr. 1 Eisenbahnkreu- zungsgesetz (EKrG), wonach die kreuzungsbedingten Kosten von der DB AG zu tragen sind. Die Stadt hat der Bahn jedoch einen Vorteil an kapitalisierten Erhaltungskosten auszugleichen. Der Vorteilsausgleich steigt mit Erhöhung der Baukosten und kann erst nach Schlussrechnung der Maßnahme abschließend ermittelt und festgelegt werden. Nach Abschluss der Maßnahme wird der Gemeinderat über die Veränderungen aus der Neuberechnung informiert. 1.6 Angaben über die Finanzierung (Haushaltsmittel, Verpflichtungsermächtigungen, Zuschüsse): Der Aufwand in Höhe von 5.850.000 Euro wird bei folgenden Projekten verbucht: 7.661002 (Gemeindestraßen, Umbau und Verbesserung) 85.000 Euro 7.661019 (Gemeindestraßen, Erneuerung Wasserwerkbrücke) 5.765.000 Euro Die erforderlichen Mittel beziehungsweise die Verpflichtungserklärungen stehen zur Verfügung beziehungsweise werden in einer gesonderten Vorlage zur Verfügung ge- stellt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Bauausschuss die Vergabe folgender Arbeiten: Erneuerung der Wasserwerkbrücke an die Firma: Reif GmbH & Co. KG, Rastatt zum Angebot vom: 17.10.2017 abschließend mit: 5.284.856 Euro 2. Der Aufwand in Höhe von 5.850.000 Euro ist wie folgt zu verrechnen: 7.661002.700.101 Gemeindestraßen, kleinere Maßnahmen 85.000 Euro 7.661019.700.005 Gemeindestraßen, Erneuerung Wasserwerkbrücke 5.765.000 Euro

  • Protokoll TOP 18
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 45. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 12. Dezember 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 18 der Tagesordnung: Erneuerung der Wasserwerkbrücke: Vergabe der Tiefbauarbeiten Vorlage: 2017/0719 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Bauausschuss die Vergabe fol- gender Arbeiten: Erneuerung der Wasserwerkbrücke an die Firma: Reif GmbH & Co. KG, Rastatt zum Angebot vom: 17.10.2017 abschließend mit: 5.284.856 Euro 2. Der Aufwand in Höhe von 5.850.000 Euro ist wie folgt zu verrechnen: 7.661002.700.101 Gemeindestraßen, kleinere Maßnahmen: 85.000 Euro 7.661019.700.005 Gemeindestraßen, Erneuerung Wasserwerkbrücke: 5.765.000 Euro Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Bauausschuss und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hau- ses fest. - Einstimmig zugestimmt - 2 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 21. Dezember 2017

  • Abstimmungsergebnis GR_TOP 18
    Extrahierter Text