Bedarf für Pflegeplätze
| Vorlage: | 2017/0712 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 10.11.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Oststadt, Weststadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 12.12.2017
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Eduardo Mossuto (GfK) Vorlage Nr.: 2017/0712 Bedarf für Pflegeplätze Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 12.12.2017 35 x Fragen 1. Sind die Bedarfsberechnungen der städtischen Sozialplanung aus 2016 bis 2030 für zusätzlich benötigte stationäre Pflegeplätze in der Stadt Karlsruhe noch gültig, oder müssen diese schon heute nach oben korrigiert werden? 2. Wurden in die o.g. Bedarfsberechnung der durch die Landesheimbauverordnung bedingte Abbau stationärer Pflegeplätze aller Träger, d.h. aller privat-gewerblicher und freigemeinnützi- ger Träger, einbezogen? 3. Wurden die Zahlen zu Pkt. 2 mit den durch die zuständige Heimaufsicht erlassenen Bescheide, wie: befristete Ausnahmegenehmigungen bzw. Befreiungen oder Verlängerung von Über- gangsfristen, abgeglichen? 4. Wie viele Plätze werden nach Ablauf der Frist der LHeimBauVO ab 09.2019 wegfallen? Und in welchen Stadtteilen? 5. In welchen Stadtteilen entstehen bereits neue Pflegeplätze bzw. in welchen Stadtteilen sind bereits Pflegeheimneubauten projektiert? Und in welcher Anzahl sollen hier Pflegeplätze ge- schaffen werden? 6. Sind der Verwaltung schon Grundstücksflächen zwischen 3-5 Tsd. qm für den Bau von Pfle- geheimen bekannt? a. Wie hoch schätzt die Verwaltung den gesamten Flächenbedarf bei einem angenom- menen Pflegeplatzbedarf von etwa 1000 Pflegeplätzen bis 2030 insgesamt ein? b. Wurden vom Stadtplanungsamt städtischen Grundstücke zur Errichtung von Pflege- heimen identifiziert und falls ja, welche? c. Was kann die Stadt aktiv zur Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausrei- chenden und wirtschaftlichen Pflegestruktur leisten? Begründung Mit der Einführung der Landesheimbauverordnung von 2009 bis 2019 stehen die freigemeinnützigen und privat-gewerblichen Träger stationärer Pflegeplätze vor einer immensen Aufgabe. Neue Bauplätze zur Deckung des entstehenden Bedarfes an Pflegeplätzen sind nötig. Die Stadträte Kalmbach und Mossuto von Gemeinsam für Karlsruhe fragen sich welche Maßnahmen die Stadtinter- ne Arbeitsgruppe zum Pflegeplätzebedarf vorschlägt und wie die Stadt geeignete Bauplätze zur De- ckung des Bedarfs schaffen bzw. in Form von städtischen Grundstücken bereitstellen kann. Nach Informationen von Gemeinsam für Karlsruhe ist der Bauwille bei der Liga der freien Wohlfahrts- pflege vorhanden. Seite 2 Laut dem städtischen Bericht der „Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflege- bedürftiger“(2016) besteht bis 2020 ein Zusatzbedarf von 590, bzw. bis 2030 1.062 Pflegeplätzen. Schon in vorhergehenden Anfragen machte Gemeinsam für Karlsruhe auf die neuen Umstände und die Pflegeplatzsituation aufmerksam. unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach Eduardo Mossuto
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Friedemann Kalmbach, GfK Stadtrat Eduardo Mossuto, GfK Vorlage Nr.: 2017/0712 Verantwortlich: Dez. 3 Bedarf für Pflegeplätze Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 12.12.2017 35 x 1. Sind Bedarfsberechnungen der städtischen Sozialplanung aus 2016 bis 2030 für zusätz- lich benötigte stationäre Pflegeplätze in der Stadt Karlsruhe noch gültig, oder müssen diese schon heute nach oben korrigiert werden? Die Bedarfsberechnungen aus 2016 bis 2030 bilden die aktuelle Datenlage ab. Im stationären Pflegeversorgungsbereich wurde eine Erhöhung um 844 Pflegeplätze bis 2030 prognostiziert. Da- bei gibt es stadtteilbezogene Unterschiede. Die eingeschätzten Prognosen können lediglich Tendenzen aufzeigen: Dementsprechend können unvorhersehbare Zwischendynamiken auftreten. Zum Beispiel kann bei einer Verweildauer unter einem Jahr ein Pflegeheimplatz von mehreren Pflegebedürftigen genutzt werden. Eine Aktualisierung der Bedarfsberechnungen wird auf der Grundlage der noch anstehenden Da- tenerhebungen im Jahr 2018 angestrebt. 2. Wurden in die o. g. Bedarfserhebung der durch die Landesheimbauverordnung bedingte Abbau stationärer Pflegeplätze aller Träger, d. h. aller privat-gewerblicher und freige- meinnütziger Träger, einbezogen? Zum Zeitpunkt der Bedarfserhebung konnten nicht alle Träger einbezogen werden. Angaben zu aktuellen und zukünftigen Entwicklungen im stationären Bereich werden von den Trägern auf freiwilliger Basis weitergegeben. Während der Erhebung befanden sich viele Träger noch in der Auseinandersetzung mit den An- forderungen der Landesheimbauverordnung und mit Nachfragen des Pflegemarktes. 3. Wurden die Zahlen zu Pkt. 2 mit den durch die zuständige Heimaufsicht erlassenen Be- scheide, wie: befristete Ausnahmegenehmigungen bzw. Befreiungen oder Verlängerung von Übergangsfristen, abgeglichen? Die Bedarfsberechnungen aus 2016 bis 2030 wurden nicht mit den durch die zuständige Heim- aufsicht erlassenen Bescheiden abgeglichen. Dies wird als Ziel für die zukünftigen Bedarfserhe- bungen angestrebt. Seite 2 4. Wie viele Plätze werden nach Ablauf der Frist der LHeimBauVo ab 09.2019 wegfallen? Und in welchen Stadtteilen ? Zu dieser Frage können im Moment keine aussagekräftigen Angaben gemacht werden, da die Ge- spräche und die Änderungsprozesse noch nicht abgeschlossen sind. Unvorhersehbare Entwicklun- gen (zum Beispiel kurzfristige Schließung des Pflegeheimes Franz-Rohde-Haus in der Weststadt Ende Oktober 2017) können auftreten. Laut Angaben der Heimaufsicht sind derzeit 18 Verfahren abgeschlossen, wonach insgesamt 30 Plätze wegfallen werden (10 in der Innenstadt, 11 in Durlach, 9 in einem Haus für psychisch Kranke). 5. In welchen Stadtteilen entstehen bereits neue Pflegeplätze bzw. in welchen Stadtteilen sind bereits Pflegeheimneubauten projektiert? Und in welcher Anzahl sollen hier Pflege- plätze geschaffen werden? Folgende Projektierungsvorhaben wurden bisher bekanntgegeben: - Oststadt, Heimstiftung Karlsruhe, Pflegeeinrichtung „Alte Mälzerei, Hoepfner Areal, 100 Pflegeplätze - Durlach, AWO, Seniorenzentrum Anna-Leimbach-Haus, 90 Pflegeplätze. Die weitere Anzahl von neuen Pflegeplätzen ist nicht bekannt. 6. Sind der Verwaltung schon Grundstücksflächen zwischen 3-5 Tsd. qm für den Bau von Pflegheimen bekannt? Derzeit sind der Verwaltung keine geeigneten Grundstücke bekannt. a. Wie hoch schätzt die Verwaltung den gesamten Flächenbedarf bei einem angenom- menen Pflegeplatzbedarf von etwa 1.000 Pflegeplätzen bis 2030 insgesamt ein? Beispielhaft wird ein Pflegeheimneubau mit 96 Plätzen, einer Wohngruppengröße von 12 Personen mit 8 Wohngruppen angesetzt. - Die Wohngruppengröße beträgt 12 Personen. - Es sollten pro Stockwerk 2 bis 4 Wohngruppen zugeordnet werden. - Eine Einrichtung sollte zwei bis dreistöckig angelegt sein und mit altersgerechten Wohnformen (beispielsweise „Wohnen mit Service“) ergänzt sein. - Pro Pflegeheimplatz ist von einem Bedarf von 50 m² auszugehen. - Eine Wohngruppe benötigt somit etwa 600 m². - Für den Außenbereich können etwa 600 m² berechnet werden. Daraus folgt entsprechend abhängig von der angestrebten Platzzahl ein Mindestbedarf von 2.500 m² bis 5.000 m² für den Neubau eines Pflegeheims zuzüglich etwa 600 m² für den Au- ßenbereich. Für den in der Frage angenommenen Pflegeplatzbedarf von 1.000 Pflegeplätzen würden 10 Grundstücke von je etwa 5.400 m² benötigt werden. Seite 3 b. Wurden vom Stadtplanungsamt städtische Grundstücke zur Errichtung von Pflege- heimen identifiziert und wenn ja, welche? Derzeit stehen der Stadt Karlsruhe keine geeigneten Grundstücke zur Verfügung. Für die Nutzungsart (Pflegeheim) müssten geeignete Flächen in Bebauungsplänen ausgewiesen werden. c. Was kann die Stadt aktiv zur Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausrei- chenden und wirtschaftlichen Pflegestruktur leisten? Im Zuge der integrierenden Sozialraumorientierung der Stadt Karlsruhe erfolgt eine Stärkung der stadtweit aktiven Vernetzung aller relevanten Akteure (zum Beispiel Stadtentwicklungs- amt, Stadtplanungsamt, Liegenschaftsamt, Liga der freien Wohlfahrtspflege, Sozialplanung der Stadt Karlsruhe). Ein Beispiel für das aktiv sozialraumorientierte Handeln der Stadt Karlsruhe zeigte sich in dem vor kurzem gewonnenen Preis (55.000 Euro) bei dem durch das Ministerium für Soziales und Integration unterstützten Wettbewerb „Quartier 2020-Gemeinsam Gestalten“. Die Umsetzung der Projektideen in die soziale Praxis hat einen generationsübergreifenden Charakter. Um den möglichst langen Verbleib in der vertrauten Lebens- und Wohnumgebung der pflege- bedürftigen Menschen zu gewährleisten, wird im Zuge der Quartiersaktivitäten gezielt nach Ressourcen gesucht, um die ambulante Versorgung zu stärken und auszubauen. Mit der Einrichtung der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe „Entwicklung der Pflegeheimplätze“ konnten erste Synergien durch die Intensivierung der Zusammenarbeit von Sozial- und Jugendbehör- de, Stadtplanungsamt, Liegenschaftsamt, Bauordnungsamt und Ordnungs- und Bürgeramt erzielt werden. Ein regelmäßiger und übergreifender Austausch findet in verschiedenen Ausschüssen und Arbeitskrei- sen statt. Im Arbeitsausschuss „Ältere Generation“ wird das Thema „stationäre Pflegeversorgung“ regelmäßig beraten.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 45. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 12. Dezember 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 32. Punkt 35 der Tagesordnung: Bedarf für Pflegeplätze Antrag: GfK Vorlage: 2017/0712 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung. Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 35 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 19. Dezember 2017