Verrechnung von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt (Ergebnisausgleich gemäß § 14 Absatz 2 KAG für Teilhaushalt 7200 - Märkte)
| Vorlage: | 2017/0702 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 06.11.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Marktamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 12.12.2017
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anlage 2012201320142015 2016 Großmarkt - € - € - € - 7.489,45 € 146.913,79 €- Wochenmärkte - € - € - € - 4.944,30 € 10.721,40 € Kunsthandwerkermärkte - € - € - € 1.438,50 €- 184,56 € Jahrmärkte - € - € - 5.818,38 € - € - € Christkindlesmarkt - € - € - € - € - € Gesamt- € - € 5.818,38 €- 13.872,25 €- 136.007,83 €- 20122013201420152016 Großmarkt - € - € - € - 7.489,45 € 146.913,79 €- Wochenmärkte - € - € - € - € 5.777,10 € Kunsthandwerkermärkte- € - € - € 1.253,94 €- - € Jahrmärkte - € - € - 5.818,38 € - € - € Christkindlesmarkt - € - € - € - € - € Gesamt- € - € 5.818,38 €- 8.743,39 €- 141.136,69 €- Verrechnung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt Ergebnisausgleich Stand vor dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich Stand nach dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0702 Dez. 4 Verrechnung von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt (Ergebnisausgleich gemäß § 14 Absatz 2 KAG für Teilhaushalt 7200 - Märkte) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 05.12.2017 8 x Gemeinderat 12.12.2017 14 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss a) die Verrechnung der Unterdeckung 2015 in Höhe von 4.944,30 Euro mit einem Teilbetrag der Überdeckung 2016 in Höhe von 10.721,40 Euro im Bereich Wochenmärkte b) die Verrechnung der Überdeckung 2016 in Höhe von 184,56 € mit einem Teilbetrag der Un- terdeckung 2015 in Höhe von 1.438,50 Euro im Bereich Kunsthandwerkermärkte. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Kostenüberdeckungen, die sich am Ende eines Bemessungszeitraums ergeben, sind nach § 14 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen, Kos- tenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Bei den Gebühren für das Marktamt (Teilhaushalt 7200) bestehen aus Vorjahren folgende Kos- tenüber- (+) bzw. Kostenunterdeckungen (-): 2012 0,00 € 2013 0,00 € 2014 - 5.818,38 € 2015 - 13.872,25 € 2016 - 136.007,83 € Maßgebend für die Ermittlung der oben genannten Kostenüberdeckungen bzw. Kostenunter- deckungen ist das jeweilige Rechnungsergebnis unter Berücksichtigung der in die Gebührenkal- kulation bzw. in den Verrechnungsbeschluss eingestellten Kostenüber- und Kostenunterde- ckungen aus Vorjahren. Der Ergebnisausgleich berücksichtigt die gebührenrelevanten Bereiche Großmarkt, Wochen- märkte, Kunsthandwerkermärkte, Christkindlesmarkt sowie Jahrmärkte und Kirchweihen. Die im Gemeinderatsbeschluss vom 15. Dezember 2015 angekündigte Neukalkulation der Großmarktgebühren ist noch nicht abgeschlossen und wird im Jahr 2018 mit Wirkung ab 1. Januar 2019 erfolgen. Die letzten zu sanierenden Flächen in der Importhalle konnten im Mai 2017 zugeteilt werden. Im Hinblick auf die durch das Kommunalabgabengesetz vorgesehene Verrechnung der Vorjah- resergebnisse schlägt die Verwaltung folgendes Vorgehen vor: 1. Die im Bereich Großmarkt bestehende Unterdeckung aus dem Jahr 2015 in Höhe von 7.489,25 € ist gemäß § 14 Abs. 2 KAG spätestens im Jahr 2020 auszugleichen und die be- stehende Unterdeckung 2016 in Höhe von 146.913,79 € ist spätestens im Jahr 2021 auszu- gleichen. Beide Unterdeckungen werden im Rahmen der Gebührenneukalkulation mit ein- bezogen werden. 2. Im Bereich Wochenmärkte kann die im Jahr 2015 entstandene Unterdeckung in Höhe von 4.944,30 € mit einer Überdeckung aus dem Jahr 2016 in Höhe von 10.721,40 € verrechnet werden. Die dann noch bestehende Überdeckung in Höhe von 5.777,10 € ist spätestens im Jahr 2021 auszugleichen. 3. Die im Bereich Kunsthandwerkermärkte im Jahr 2015 erzielte Unterdeckung in Höhe von 1.438,50 € kann zum Teil mit einer Überdeckung aus dem Jahr 2016 in Höhe von 184,56 € verrechnet werden. Die dann noch bestehende Unterdeckung in Höhe von 1.253,94 € ist spätestens im Jahr 2020 auszugleichen. 4. Die Unterdeckung aus dem Jahr 2014 in Höhe von 5.818,38 € im Bereich Jahrmärkte und Kirchweihen ist spätestens im Jahr 2019 auszugleichen. 5. Im Bereich Christkindlesmarkt besteht derzeit weder eine Unter- noch eine Überdeckung. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 6. Die derzeit gültigen Gebührensätze für den Großmarkt, die Wochenmärkte, Kunsthandwer- kermärkte, Jahrmärkte und Kirchweihen sowie den Christkindlesmarkt gelten in gleicher Höhe auch für das Jahr 2018. Die Verwaltung wird im Jahr 2018 die Gebührensätze für den Großmarkt neu kalkulieren und dem Gemeinderat zu gegebener Zeit vorlegen. Nach der Verrechnung stellt sich der Ergebnisausgleich beim Teilhaushalt 7200 (Anlage) wie folgt dar: 2012 0,00 € 2013 0,00 € 2014 - 5.818,38 € 2015 - 8.743,39 € 2016 - 141.136,69 € Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss a) die Verrechnung der Unterdeckung 2015 in Höhe von 4.944,30 Euro mit einem Teilbetrag der Überdeckung 2016 in Höhe von 10.721,40 Euro im Bereich Wochenmärkte b) die Verrechnung der Überdeckung 2016 in Höhe von 184,56 € mit einem Teilbetrag der Unterdeckung 2015 in Höhe von 1.438,50 Euro im Bereich Kunsthandwerkermärkte.
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 45. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 12. Dezember 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 14. Punkt 14 der Tagesordnung: Verrechnung von Kostenüber- bzw. Kostenunter- deckungen bei den Gebühren für das Marktamt (Ergebnisausgleich gemäß § 14 Absatz 2 KAG für Teilhaushalt 7200 – Märkte) Vorlage: 2017/0702 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss a) die Verrechnung der Unterdeckung 2015 in Höhe von 4.944,30 Euro mit einem Teil- betrag der Überdeckung 2016 in Höhe von 10.721,40 Euro im Bereich Wochenmärk- te b) die Verrechnung der Überdeckung 2016 in Höhe von 184,56 € mit einem Teilbetrag der Unterdeckung 2015 in Höhe von 1.438,50 Euro im Bereich Kunsthandwerker- märkte. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss. Er stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Das ist Einstimmigkeit Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 21. Dezember 2017
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