ITL Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

Vorlage: 2017/0696
Art: Beschlussvorlage
Datum: 03.11.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 09.11.2017

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 6 ITL Anerkennung als freier Träger
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich:Dez.3 ITL Vielfalt gGmbH–Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialge- setzbuch Achtes Buch (SGB VIII) Beratungsfolge dieser Vorlage GremiumTerminTOPönöErgebnis Jugendhilfeausschuss09.11.20176x Beschlussantrag Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Anerkennung der ITL Vielfalt gGmbH als Trägerder freien Jugendhilfe zu. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen)xneinja Gesamtkostender Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) HaushaltsmittelstehenWählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt:Wählen Sie ein Element aus.Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevantxneinjaHandlungsfeld:Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO)xneinjadurchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaftenxneinjaabgestimmt mit Ergänzende ErläuterungenSeite2 1.Sachverhalt Mit Schreiben vom 15. Mai 2017 hat die ITL Vielfalt gGmbH die Anerkennung als Trä- ger der freien Jugendhilfe nach § 75 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) beantragt. DieEintragung als gGmbH zum Betrieb der ITL Vielfalt gGmbH in das Handelsregister B erfolgte am 7. November 2016. Die Organe der Gesellschaft sind laut Satzung die beiden gleichberechtigten Geschäfts- führendenHerr Atila Erginos und Frau Martina Weber. Die ITL Vielfalt gGmbH hat ihren Sitz in der Amalienstr. 25 in 76133 Karlsruhe. Der Unternehmenszweck der gGmbH ist gemäß Gesellschaftervertrag die Unterstüt- zung und Förderung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigenPersönlichkeit. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere ver- wirklicht durch den Aufbau und die Durchführung von Hilfsangeboten der Jugendhilfe im stationären Bereich durch Hilfen nach § 34 SGB VIII in Wohngruppen sowie Inobhut- nahmen nach § 42 SGB VIII, ambulanten Bereich durch ambulante Betreuungsmaßnahmen nach § 27 Abs.2SGB VIII und Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII. 2. Zweck der gGmbH, Gemeinnützigkeit Laut vorliegendem Gesellschaftsvertrag verfolgt die Gesellschaft ausschließlich und un- mittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „ Steuerbe- günstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3. Rechtsgrundlagen für die Anerkennung Als Träger der freien Jugendhilfe können gemäß § 75 Abs.1 SGB VIII juristische Perso- nen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie a.auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind, b.gemeinnützige Ziele verfolgen, Ergänzende ErläuterungenSeite3 c.aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgabe der Jugendhilfe zu leis- ten im Stande sind, d.die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderlicheArbeit bieten. Eine auf Dauer angelegte Förderung setzt in der Regel die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe voraus. 4. Zuständigkeit für die Anerkennung Zuständig für die Anerkennung von freien Trägern der Jugendhilfe ist nach § 11 des Kinder-und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) vom 14.5.2005 das Jugendamt, in dessen Bezirk der Träger im Wesentlichen tätig ist. Da das Tätigkeitsge- biet der ITL Vielfalt gGmbH im Wesentlichen auf Karlsruhe beschränkt ist, liegt die Zu- ständigkeit für die Anerkennung beim Jugendamt der Stadt Karlsruhe. 5. Stellungnahme der Verwaltung Die ITL Vielfalt gGmbH hat der Verwaltung die erforderlichen Unterlagen übergeben. Die formalen Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe wurden durch den Gesellschaftervertrag, die nachgewiesene Gemeinnützigkeit und durch die getätigten Aktivitäten erfüllt. Die Verwaltung empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, der Anerkennung der ITL Vielfalt gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe zuzustimmen.