Neues Raumprogramm für Kitas der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 2017/0695 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 03.11.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 09.11.2017
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich:Dez.3 Neues Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen Beratungsfolge dieser Vorlage GremiumTerminTOPönöErgebnis Jugendhilfeausschuss09.11.20175x Beschlussantrag Der Jugendhilfeausschussbeschließtdas bestehende RaumprogrammfürKindertages- einrichtungenaus dem Jahr 2010ab dem 1. Januar 2018durch vorliegendeNeufas- sung abzulösen. Dadurch könnten für das Jahr 2018 zusätzliche Finanzmittel aufgrund höherer Investitionskostenzuschüsse von bis zu 1.800.000 Euro im Finanzhaushaltsowie Mehraufwendungen von bis zu 350.000 Euro im Ergebnishaushalt anfallen.Ebenso fallen in den Folgejahren Mehraufwendungen an. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen)neinxja Gesamtkostender Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergebnis-HH 2018: 350.000 Euro Finanz-HH 2018: 1.800.000 Euro Ergebnis-HH 2018: 350.000 Euro Finanz-HH 2018: 1.800.000 Euro Haushaltsmittelstehenin voller Höhe zur Verfügung. Kontierungsobjekt:siehe Seite 4Kontenart:siehe Seite 4 Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevantxneinjaHandlungsfeld:Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO)xneinjadurchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaftenxneinjaabgestimmt mit Ergänzende ErläuterungenSeite2 Ausgangslage Die Stadt Karlsruhe verfügt übereinRaumprogramm für Kindertageseinrichtungen, welchesseit Mai 2010Anwendung beim Umbau oder Neubau von Kindertageseinrich- tungen findet.Inzwischen ist das bestehende Raumprogramm in zahlreichen Kita- Projekten umgesetzt worden. Karlsruher Kita-Trägerund Kita-Fachberatungenhaben in den vergangenen Jahren vermehrt Änderungswünsche an das Raumprogramm aus dem Jahr 2010 an die städti- scheKita-Bedarfsplanung herangetragen.Im Jugendhilfeausschuss gab es ebenfalls Nachfragen, ob das bestehende Raumprogramm aus dem Jahr 2010 noch den aktuel- len Standards entspreche.Auch Oberbürgermeister Dr. Mentrup wurden Verbesse- rungsvorschläge fürdas Raumprogramm unterbreitet, der daraufhin demzuständigen Dezernat 3 den Auftrag erteilte, das Raumprogramm entsprechend den heutigen Quali- tätsstandards zu überarbeiten. Dieser Auftragwurde in dervon der Jugendhilfeplanung organisiertenträgerübergrei- fendenFachberatungsrunde bearbeitet. Im Mai2016 gingen daraus schließlich„Trä- gerübergreifende Anforderungen an Räume von Kindertageseinrichtungen aus Sicht der Fachberatungen“ hervor.Diese Anforderungen entsprechen einer Erhöhung der bishe- rigen Flächen um biszu 45 Prozent Die Anforderungen der Fachberatungen wurden anschließendvon der Sozial-und Ju- gendbehörde und der Stabsstelle Projektcontrolling unter Berücksichtigung aktueller Qualitätsstandardsintensiv geprüft. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Haushalts- stabilisierungsprozesses wurden die Programmflächendeutlich reduziert, insbesondere bei den geforderten Lagerflächen, bei den Schlafräumen sowie im Personalbereich.Das Ergebnis findet sichin der Anlage1(„Raumprogramm der Stadt Karlsruhe für Kinderta- geseinrichtungen aller Angebotsformen“). Neues Raumprogramm Die geplanten Änderungen zielen im Wesentlichen auf folgende Bereiche ab: Während das bestehende Raumprogramm in unterschiedlichen Versionen je nach Anzahl der Gruppen vorhanden ist, sindin der Überarbeitung die unter- schiedlichen Raumanforderungen je nach Anzahl der Gruppen in einem Doku- ment zusammengefasst. Ein Bistrobereich soll gesondert ausgewiesen werden. Ein zusätzlicher multifunktionaler Raum ist vorzusehen, der variabel für Elternge- spräche, zum Aufenthalt der Eltern während der Eingewöhnungsphase, für the- rapeutische Angebote im Rahmen von Inklusion oder als Bibliothek genutzt wer- den kann. Die Räume im Personalbereich sollen erweitert werden. Ergänzende ErläuterungenSeite3 Für Kitas, welche die Weiterentwicklung zu Familienzentren planen, soll für den Dop- pelhaushalt 2019/20 ein gesondertes Förderkonzept entwickelt werden, in welchem auch die entsprechendenRaumbedarfe berücksichtigt werden. Zudem wird derzeit ein eigener Küchenleitfaden für Kindertageseinrichtungen entwi- ckelt, angegliedert an die Vorgaben für Schulküchen. Mit dem neuen Raumprogramm geht eine Erweiterung der Programmflächen um durchschnittlich 30 Prozent einher.Allerdings liegt diese Erweiterung noch deutlich un- ter den von trägerübergreifendenAnforderungen der Fachberatungen gewünschten 45 Prozent Erhöhung der Raumprogrammflächen.Der höhere Raumbedarf ergibt sich aus demunvermindert anhaltenden Trend zur Ganztagsbetreuung sowieder Umsetzung der pädagogischen Anforderungen aus dem Orientierungsplan für Bildung und Erzie- hung für die baden-württembergischen Kindergärten. Zu berücksichtigensindauch aktuelle elementarpädagogische Themen wie diekontinuierlich steigendeBetreuung unter Dreijähriger, verstärkte Zusammenarbeit mit den Eltern,veränderteAnforderun- gen an die pädagogischen Teams und die Umsetzung von Inklusion. Das neue Raumprogramm sollmöglichstam 1. Januar 2018 in Kraft tretenund künftig einen wichtigen Beitrag leisten zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität in den zum Neu-, An-oder Umbau anstehenden Karlsruher Kindertageseinrichtungen. Ergänzungen zur Sitzung desJugendhilfeausschussesam 5. Juli2017 Das neue Raumprogramm wurde bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 5. Juli 2017 vorgestellt undkontrovers diskutiert. Die Beschlussfassung wurde auf die Sitzung am 9. November 2017 vertagt. Zwischenzeitlich wurden noch wenige redaktio- nelle Änderungen vorgenommen. Eine Beschlussfassung, die ein Inkrafttreten des neuen Raumprogramms zum 1. Januar 2018 zum Ergebnis hätte, wäre wünschenswert, weil ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2019 zur Folge hätte, dass Bauprojekte aufgeschoben werden würden, um vom neuen Raumprogramm zu profitieren. Dies wäre angesichts des hohen Fehlbedarfs und der Dringlichkeit des weiteren Kita-Ausbaus von Nachteil.Es haben bereits einige Träger schriftlich mitgeteilt, dass bei einem Inkrafttreten des Raumprogramms erst ab 1. Januar 2019 bis dahin alleNeu-und Ausbauvorhaben gestoppt werden. Unabhängig davon, ab wann das Raumprogramm in Kraft tritt,werden alle Kinderta- geseinrichtungen, die nach dem Inkrafttreten in Betrieb gehen und bereits Flächen ge- mäß dem neuen Raumprogramm geschaffen haben,entsprechend nach den anzuer- kennenden Flächenbezuschusst. Kindertageseinrichtungen, die bereits vor Inkrafttreten über die Standards des alten RaumprogrammshinausMietflächen angemietet haben, sollen ebenfalls höhere Mietkostenzuschüsseab Inkrafttreten des neuen Raumpro- grammserhalten. Ergänzende ErläuterungenSeite4 Finanzielle Auswirkungen Die Beschlussfassung über das neue Raumprogramm zieht Änderungen derGrundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Zuschüssen zum Bau und Umbau von Kindertageseinrichtungen und Kinderkrippennach sich. DieFlächen des Raumpro- grammswurden um durchschnittlich 30 Prozent erweitert, was höhere Investitions- summen zur Folge hat.Daher sind diein den Grundsätzender Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Zuschüssen zum Bau und Umbau von Kindertageseinrichtungen und Kinderkrippen festgeschriebenenFörderobergrenzen(zuschussfähigeKosten pro Grup- pe)entsprechendanzuheben. Für das Jahr 2018 könnten zusätzliche Finanzmittel auf- grund höherer Investitionskostenzuschüsse von bis zu 1.800.000 Euro im Finanzhaus- halt entstehen. Durch das erweiterte Raumprogrammist zu erwarten, dass größere Flächen von den Trägern von Kindertageseinrichtungen angemietet und damit auch bezuschusst wer- den. Außerdem gibt es bereits einige Kindertageseinrichtungen, die ein erweitertes Raumprogramm umgesetzt undaufgrund des bestehenden Raumprogrammsnicht alle Flächenbezuschusst bekommen haben.In diesem Bereich muss im Jahr 2018mit Mehraufwendungen von bis zu350.000 Euro im Ergebnishaushalt gerechnet werden. Nach derzeitigem Stand können die zusätzlichen Aufwendungen im Jahr 2018 durch die zu erwartendenMehrerträge in den Landeszuweisungen für die Kleinkindförderung nach § 29 c FAGkompensiert werden(PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.09, Sachkonto: 31410000).Um in Karlsruhe weiterhin die gesetzlichen Rechtsansprüche auf Betreu- ungsplätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder bis zum Schuleintritt zu gewährleis- ten, wirddaher dringenddie Umsetzung des neuen Raumprogramms ab 1.Januar 2018 empfohlen.Die Entscheidung bindet auch in den Folgejahren entsprechende fi- nanzielle Mittel. Kontierung: Aufwendungen: Jahr 2018BetragBezeichnungKontierung Ergebnishaushalt175.000Euro Betriebskostenzuschüsse f. freie Träger PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.81 Sachkonto: 43000000 Ergebnishaushalt175.000Euro Betriebskostenzuschüsse f. freie Träger PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.82 Sachkonto: 43000000 Finanzhaushalt900.000Euro Investitionskostenzuschüsse f. freie Träger PSP-Element: 7.500004.740.007 Sachkonto: 78170000 Finanzhaushalt900.000Euro Investitionskostenzuschüsse f. freie Träger PSP-Element: 7.500004.740.008 Sachkonto: 78170000
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Stadt Karlsruhe Sozial-und Jugendbehörde RAUMPROGRAMM DER STADT KARLSRUHE FÜR KINDERTAGESEINRICHTUNGEN ALLER ANGEBOTSFORMEN 1.GRUNDSÄTZLICHES ZU PLANUNG UND BAU EINERKINDERTA- GESEINRICHTUNG Kindertageseinrichtungen sind als barrierefreie Anlagen auszubauen (LBO): Bei mehrgeschossigen Kindertageseinrichtungen sind von der oberen Etage zweite Fluchtwege aus Gruppen-und Mehrzweckräumen vorzusehen. Auf Schallschutz, Akustik, Temperatur (Heizen und Beschattung) und Beleuchtung muss im gesamten Kindergarten auch in den Sanitärräumen, Küchen, Fluren etc. be- sonders geachtet werden. RICHTLINIEN/MERKBLÄTTER/WEITERE INFOS Ausgesetzte Richtlinien des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit, Familie und Sozial- ordnung des Landes Baden-Württemberg über die räumliche Ausstattung, die per- sonelle Besetzung und denBetrieb des Kindergartens nach dem Kindergartengesetz. Diese Richtlinien werden durch Beschluss des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe weiterhin angewandt. Richtlinien für Kindergärten-Bau und Ausrüstung-des Badischen Gemeindeunfall- versicherungsverbandes (GUV 16.4) Ausgabe Oktober 1992. (veraltet) Unfallverhütungsvorschriften „Kindertageseinrichtungen“, Ausgabe Mai 2007 in Verbindung mit: Regel: Kindertageseinrichtung (BG/GUV-SR S2 April 2009);http://www.sichere- kita.de/_docs/pdf/guv-sr_s2.pdf „Kinder unter drei Jahren sicher betreuen“, UKBW;http://www.uk- bw.de/fileadmin/Altbestand/pdf/Kinderkrippen_12.05.10.pdf Merkblatt Spielgeräte in Kindergärten des Badischen Gemeindeunfallversicherungs- verbandes (GUV 26.14); Ausgabe Januar 1992. Merkblatt für Treppen des Badischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes (GUV 26.19) Ausgabe April 1992. (Aktualisierte Fassung März 2005) Verordnung über Lebensmittelhygiene und zur Änderung der Lebensmitteltrans- portbehälterverordnung vom 05.08.1997 (Anforderungen an Betriebsstätten (Kü- chen), in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden). Die genehmigende Behörde (KVJS-Landesjugendamt) hat unter folgender Homepa- ge einige weiterführende Infos eingestellt: http://www.kvjs.de/jugend/tagesbetreuung-von-kindern.html Leitfaden zur akustischen Ausgestaltung der Räume: Lärmschutz für kleine Ohren“; http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/57334 Empfehlungen aus der VDI sind nur bedingt umzusetzen. Bitteim Beratungsge- spräch entsprechend kommunizieren. Anlage 1zu TOP5 2|Raumprogramm der Stadt Karlsruhe für Kindertageseinrichtungen aller Angebotsformen 2.EINRICHTUNG Das Raumprogramm bezieht sich auf Kindertageseinrichtungen allerBetriebsformen, maximal belegbar mit 25 Kindern pro Gruppe. 3.RAUMPROGRAMM 3.1EINGANGSBEREICH: FLUR/ GARDEROBE/ SCHMUTZSCHLEUSE Im Eingangsbereich ist ein Windfang mit Schmutzmatte und Schmutzgitter einzuplanen. Für mindestens ein Drittel der Kinder unter drei Jahren ist Platz zum Unterstellen von Kinderwagen der Eltern (witterungsgeschützt) vorzusehen. Zusätzlich ist ausreichend Platz für Krippentaxis einzuplanen. Im Flur sind die Garderoben für die einzelnen Gruppenbereiche anzuordnen. Die Grö- ßenordnung ist so auszurichten, dass sich die Kinder dort an-und ausziehen können und dass genügend Stauraum für Wechsel-oder Regenkleidung vorhanden ist. Im Krippenbereich sollte beachtet werden, dass die Kinder nicht auf der Bank ihre Klei- dung anziehen sondern auf dem Boden (erweiterter Garderobenbereich) bzw. mit Hilfe der Erwachsenen, was Platz für ein „Treppenpodest“ o.ä. als Anziehhilfe erforderlich macht. Der Flur sollte insgesamt nicht zu eng bemessen werden, da in der Bring-und Abholzeit pro Gruppe bis zu 10 Eltern mit Kind gleichzeitig anwesend sein können (berufstätige Eltern bringen ihre Kinder häufig in einem sehr engen Zeitfenster). Direkt am Ausgang in den Garten sollte der Flur oder ein separater Raum so gestaltet sein, dass er als Schmutzschleuse bei nasskaltem Wetter dienen kann. Er sollte Platz bie- ten für Stiefelbäume und Regenhosen/-jacke. Direkt neben der jeweiligenGruppentür sollte ein Schuhregal für Erwachsenenschuhe (der Erzieherinnen) gestellt werden können mit ausreichend Platz für mindestens drei Paar Schuhe pro Person, sowie für die Jacken der Erzieherinnen, insbesondere im Krip- penbereich. 3.2GRUPPENBEREICHE ZU JE 60 QUADRATMETERN Jeder Gruppenbereich ist noch einmal in einem pädagogisch sinnvollen (z.B. 2/3 zu 1/3) Verhältnis zu unterteilen, so dass ein gemeinsamer Gruppenraum und ein Intensivraum entsteht. Der Intensivraum soll sowohl vom Gruppenraum alsauch vom Flur (oder Au- ßenbereich) aus zugänglich sein. Im jeweiligen gemeinsamen Gruppenraum ist ein Waschbecken/ Spüle und ein direkter Ausgang in das Spielgelände vorzusehen. 3|Raumprogramm der Stadt Karlsruhe für Kindertageseinrichtungen aller Angebotsformen Der verbleibende Intensivraum ist nicht als Schlafraum auszugestalten. Die beiden Türen zum Intensivraum sollten so angebracht werden, dass nicht zu viel Verkehrsfläche benö- tigt wird oder die Kinder im Spiel eingeschränkt werden. Anzahl Gruppen23456... Gesamtfläche120 m²180 m²240 m²300 m²360 m² Pro weitere Gruppe 60 m² 3.3BISTROBEREICH Angemessen dem Alter und der Anzahl der Kinder ist ein separater Essbereich vorzuse- hen, dessen konkrete Ausgestaltung je nach zugrunde liegendem pädagogischem Kon- zept variieren kann. Anzahl Gruppen23456... Gesamtfläche30 m²45m²60 m²75 m²90 m² Pro zwei Gruppen 30 m² Der Bistrobereich ist maximal in zwei Schichten hintereinander nutzbar, um angemessen Zeit zum Essen zu haben und mit dem Essensangebot im Mittagsband zu liegen. 3.4MEHRZWECKRAUM Dieser Raum dient vorrangig als Bewegungsraum. Außerdem wird der Raum als Spiel- raum bei schlechtem Wetter verwandt.Es sollte unmittelbar angrenzend derkleine Ab- stellraum von 8 Quadratmeternfür Spielgeräteangeordnet werden. Aufhängungen von Therapieschaukeln, Seilen etc. an der Decke sind vorzusehen. Faltwände sollten genü- gend Schallschutz bieten und stabil sein. Anzahl Gruppen234567+8 Größe Raum50 m²60 m²60 m²80 m² oder 60 + 20 m² 80 m² oder 60 + 20 m² 100 m² oder 60 + 40 m² Größe Lager8 m²8 m²8 m²8 m²8 m²8 m² Soll ein Bewegungsraum in großen Einrichtungen auch als Großteambesprechungsraum und/ oder Veranstaltungsraum genutzt werden, istnach Absprachemit der SJBein Stuhllager mit.10 Quadratmeternmit einzuplanen. Ein Internetzugang ist ebenfalls ein- zuplanen.Im Hinblick auf verschiedene Nutzungsmöglichkeiten des Mehrzweckraums ist zudem auf eine technische Ausstattung zu achten sowie auf eine Verdunklungsmöglich- keit und eine dimmbare, ballwurfsichere Beleuchtung. 4|Raumprogramm der Stadt Karlsruhe für Kindertageseinrichtungen aller Angebotsformen 3.5SCHLAFRAUM/ RUHERAUM Ein Schlafraum ist für Kleinkinder als separater Raum ständig zur Verfügung zu stellen und sollte in unmittelbarer Nähe zum Gruppenraum geplant werden, um jederzeit dem Schlafbedürfnis entsprechen zu können. Auf ausreichende Beschattung/ Verdunklung und Temperaturregulierung ist zu achten. Für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt kann der Intensivraum auch als Ruheraum genutzt werden. Anzahl Gruppen2345678 Größe Raum20 m²20 m²25 m²35 m² oder 15 + 20 m² 40 m² oder 20 + 20 m² 45 m² oder 20 + 25 m² 50 m² oder 25 + 25 m² 3.6SANITÄR-UNDWASSERERFAHRUNGSBEREICH Die Sanitärbereiche sind in unmittelbarer Nähe zu den Gruppenbereichen zu planen.Es sind pro Gruppe zwei Waschbecken und zwei WCs sowie für zwei bis drei Gruppen eine Dusche, die gleichzeitig auchals Wassererfahrungsbereich genutzt werden kann (siehe unten), einzuplanen. Der Toiletten-und Waschbereich sollte voneinander getrennt sein. Die Toiletten sind als Kabinen mit Türen zu bauen. Die Duschensindso zu gestalten, dasssiePlatz bietenfür circa 3-4 Kinder (siehe Kör- pererfahrung laut Orientierungsplan Baden-Württemberg).Eine Dusche sollte im Erdge- schoss in der Nähe eines Zugangs vom Außenbereich liegen.Die Waschbecken sollten als Wasserrinnen mit Abwasserstopfen eingeplant werden, sodass siezur Erfahrung des Elementes „Wasser“ und des Bildungsbereichs „Naturwissenschaft“ genutzt werden können. Pro Kleinkindgruppe wird ein Wickeltisch (mit einschiebbarer Aufstiegshilfe) mit Wasch- becken in Erwachsenenhöhe benötigt, sowie Platz für Windeln und Wechselkleider in unmittelbarer Nähe des Wickelplatzes. Es ist empfehlenswert, den Wickelbereich vom Sanitärbereich zu schützen, z.B. durch eine Schiebetür. Für das Personal müssenentsprechend den Arbeitsstättenrichtlinienausreichend WC- Bereiche geschaffen werden.Pro Gruppe ist von 2,5 Vollzeitkräftenauszugehen.Ein Personal-WC soll alsbehindertengerechtes WCausgeführt werden,dieses kannauch als Besucher-WC genutzt werden.Ein Personal-WC mit Handwaschbecken sollte in der Nä- he eines Zugangs von derAußenfläche liegen.Sollte das Gebäude in einer mehrge- schossigen Bauweise errichtet werden, so ist jeweils in jeder Etage eine WC-Anlage für Kinder und auch das Personal vorzusehen. 5|Raumprogramm der Stadt Karlsruhe für Kindertageseinrichtungen aller Angebotsformen 3.7ZUSÄTZLICHER MULITFUNKTIONALER RAUM Der Orientierungsplan Baden-Württemberg sieht eine Erziehungspartnerschaft mit den Eltern vor sowie eine Entwicklungsdokumentation des Kindes, wofür ein separater Raum notwendig ist, in welchem eine ruhige Gesprächsatmosphäre hergestellt werden kann. Der Raum kann auch als Bibliothek bzw.für weitere Arbeitsplätze der pädagogischen Fachkräfte in großen Teams oder während der Eingewöhnungsphase durch die Eltern während der Trennungszeit vom Kind genutzt werden. Der multifunktionale Intensiv- raum à 15 Quadratmeter steht auch für Therapie-oder sonstige Zusatzangebote zur Verfügung. Der Raum verfügt über ein Waschbecken und Wand-/ Deckenbefestigungen für Therapievorrichtungen. 3.8ZENTRALE KÜCHE MIT LAGERRAUM UND KINDERKÜCHE Für die Küche wird aktuell ein neuer Küchenleitfaden entwickelt, angegliedert an die Schulküchen. 3.9PERSONALBEREICHE Die pädagogischen Fachkräfte haben verschiedene Arbeitsschwerpunkte, die auch räumlich getrennt sein sollten (in der Gruppe Arbeit mit den Kindern, Vor-und Nachbe- reitung der pädagogischen Arbeit). Zudemmuss ein separater Raum für Pausen vorhan- den sein. 3.9.1Leitungsbüro Für die Leitung derKindertageseinrichtungist bis zu fünf Gruppen eine Bürofläche von mindestens 15 Quadratmeter notwendig, um gegebenenfalls zwei Arbeitsplätze vorhal- ten zu können.Hier sind alle personenbezogenen Unterlagen aus Datenschutzgründen unzugänglich zu sammeln. Ein kleiner Bereich für Anmelde-/ Personalgespräche ist darin vorzusehen. Anzahl GruppenBis 5 Gruppen6-7 GruppenAb 8 Gruppen Größe Raum15 m² 20 m², Räume aufgeteilt werden 2 x 15 m² 3.9.2Personalräume (für Teambesprechungen, Vorbereitung, Pausen und Elterngespräche) Der Personalraum steht zur Nutzung für Portfoliogespräche, Vorbereitung der Entwick- lungsgespräche, Planung der pädagogischen Arbeit, fachliche Diskurse, Anleitungsge- spräche etc. zur Verfügung.In größeren Einrichtungen ist einer der beiden Personalräu- meals Sozial-und Pausenraum zu nutzen, um im Schichtdienst ungestörte Pausen zu gewährleisten. 6|Raumprogramm der Stadt Karlsruhe für Kindertageseinrichtungen aller Angebotsformen Der Raum soll mit Sitz-und Ruhegelegenheiten ausgestattet sein und über eine Teekü- che verfügen (ASR A4.2). Zuzüglich ist ausreichend Platz für Wertfächer und Garderobe des gesamten Personals einzuplanen. In unten stehender Tabelle ausgewiesene Gesamtflächenbedarfe können individuell auf- geteilt werden. Anzahl Gruppen23456Pro weitere Gruppe Gesamtflächenbedarf Personalräume 24 m²36 m²48 m² oder 30 + 18 m² 60 m² oder 40 + 20 m² 72 m² oder 50 + 22 m² + 12 m² 3.10LAGERRÄUME FÜR PÄDAGOGISCHES MATERIAL Im Einzelnen ist ein gruppenübergreifender Materialabstellraum mit mindestens 10 Quadratmetern und jeweils jeder Gruppe angegliedert ein kleiner Materialabstellraum mit 5 Quadratmeter vorzusehen. Anzahl Gruppen23456Pro weitere Gruppe Größe übergreifender Lagerraum Gruppenübergreifend 10 m²10 m²12 m²12 m²15 m² Größe Lagerraum pro Gruppe (je 5 m²) (addiert) 10 m²15 m²20 m²25 m²30m²+5 m² Gesamt 20 m² (18) 25 m² (22) 32 m² (26) 37 m² (30) 45 m² (34) 3.11PUTZRAUM MIT AUSGUSSBECKEN IN ANGEMESSENER GRÖSSE In diesem Raum sollen Putzmittelund-geräte aufbewahrt werden können. Für diesen gesonderten Raum sind 4-5 Quadratmeter vorzusehen. 3.12HAUSWIRTSCHAFTSRAUM Um genügend Platz für Trockner, Waschmaschine, Wäscheständer etc. vorzuhalten sind 5 Quadratmeter als separater Raum vorzusehen. 3.13HAUSTECHNIKRAUM IN ANGEMESSENER GRÖSSE DieseAnordnungistauchineinemKellermöglich. 7|Raumprogramm der Stadt Karlsruhe für Kindertageseinrichtungen aller Angebotsformen 3.14AUSSENSPIEL-UND FREIFLÄCHE Pro Gruppesollteeine Außenspielfläche von 150 Quadratmetern nichtunterschritten werden.Im Hinblick auf die Gesamtgröße der Außenspielfläche ist die Platzkapazität der gesamten Einrichtung zugrunde zu legen unddie Mindestanforderung des KVJS von 8- 10 Quadratmetern pro Kind einzuhalten. Eine entsprechend gestaltete Außenspiel-und Grünfläche mit einerabschließbarenGe- rätehütte für Außenspielgeräte und Gartengeräte ist vorzusehen, deren Größe nach Möglichkeit mitvierQuadratmetern pro Gruppe zu bemessen ist. Für eine ausreichende Beschattung ist zu sorgen sowie für einen Wasseranschluss. Das Außengelände muss so gestaltet sein, dass alle Altersgruppen und Bedarfe der Kinder Berücksichtigung finden. 3.15STELLPLÄTZE Das Bauordnungsamt rechnet jeweils für 20 Kinder einen Stellplatz. Dieser Stellplatz- nachweis muss auf dem Gelände erfolgen. Auch für Fahrräder sind Stellplätze vorzuhal- ten. An geeigneter Stelle sind Flächen für die Müll-und Wertstofftonnen vorzusehen. 3.16FAMILIENZENTRUM Für Familienzentren in Karlsruhe wird derzeit ein Konzept entwickelt, in welchem auch zusätzliche Raumbedarfe berücksichtigt werden.