Kindertagespflegepersonen in Karlsruhe - Situation und Bedarf

Vorlage: 2017/0688
Art: Anfrage
Datum: 27.10.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwinkel, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.12.2017

    TOP: 34

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Die Linke Kindertagespflegepersonen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Vorlage Nr.: 2017/0688 Kindertagespflegepersonen in Karlsruhe – Situation und Bedarf Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 12.12.2017 34 x 1. Wie hoch ist die Anzahl der Kindertagespflegepersonen (Tagesmütter/Tagesväter) aktuell insgesamt in Karlsruhe und wie verteilen sich diese auf die Stadtteile? a) Ebenso möchten wir wissen, wie der Bedarf im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden Tagesmüttern/Tagesväter in den jeweiligen Stadtteilen ist. 2. Sind bisher Klagen gegen die Stadt geführt worden, weil ein Rechtsanspruch der Eltern auf Betreuung nicht erfüllt wurde und wenn ja, wie viele waren das 2016 und bis Oktober 2017? a) Wenn ja, wie sind diese Klagen entschieden worden? 3. Wie steht die Verwaltung zu der These, dass Tagesmütter/Tagesväter bei einer Festanstellung bei der Stadt mehr Sicherheit und Planbarkeit hätten? 4. Wie hoch sind derzeit die maximal möglichen Stundensätze für Tagesmütter/Tagesväter? a) plant die Stadt Karlsruhe hier Verbesserungen? b) ist im Zusammenhang mit dem Sparpaket sogar mit Kürzungen zu rechnen? 5. Wie hoch war/ist die Abbruchquote bei Kindertagespflegepersonen, die nicht auf altersbedingte oder gesundheitliche Gründe zurückzuführen ist? a) 2016 b) bis Oktober 2017 6. Wie ist die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt stellenmäßig derzeit besetzt? a) gibt es befristete Stellen, wenn ja wie viele? b) Wie hoch sind die zu betreuenden Fälle pro Mitarbeiter(in)? c) Ist die Stadt der Auffassung, dass die vorhandenen besetzten Stellen die notwendige Bearbeitung sicherstellen kann? d) ist im Zusammenhang mit dem Sparpaket hier mit Kürzungen zu rechnen? 7. Wie sieht die Verwaltung die allgemeine künftige Entwicklung der Betreuungsplätze bei Kindertagespflegepersonen und den Kindertageseinrichtungen? Wo ist aus ihrer Sicht Handlungsbedarf gegeben? Seite 2 Durch steigende Geburtenraten und mehr Kinder mit Migrationshintergrund sind die Anforderungen an die Stadt Karlsruhe gestiegen, diese auch entsprechend zu betreuen. Die Linke möchte wissen, wie die aktuelle Situation, insbesondere bei den Kindertagespflegepersonen ist. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 34
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0688 Dez. 3 Kindertagespflegepersonen in Karlsruhe - Situation und Bedarf Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 12.12.2017 34 x 1. Wie hoch ist die Anzahl der Kindertagespflegepersonen (Tagesmütter/ Tagesvä- ter) aktuell insgesamt in Karlsruhe und wie verteilen sich diese auf die Stadttei- le Im Stadtgebiet Karlsruhe sind 308 Kindertagespflegepersonen mit Pflegeerlaubnis beim Pflege- kinderdienst registriert. Davon sind 226 Tagespflegepersonen derzeit aktiv in der Betreuung von insgesamt 689 Tagespflegekindern (s. Tabelle S. 4). 1a). Ebenso möchten wir wissen, wie der Bedarf im Verhältnis zu den zur Verfü- gung stehenden Tagesmüttern/Tagesvätern in den jeweiligen Stadtteilen ist. Die Anzahl der Tagespflegepersonen und der von ihnen zur Verfügung gestellten Tagespflege- plätze und die Belegung der Plätze sind in der Tabelle dargestellt. Zu beachten ist, dass Tages- pflegepersonen nicht alle Plätze als Ganztagesbetreuungsplätze anbieten und Bedarfe und An- gebote nicht immer zusammen passen. Es kann also trotz freier Plätze ein Bedarf bestehen, der zum gewünschten Zeitpunkt nicht erfüllt werden kann. 2. Sind bisher Klagen gegen die Stadt geführt worden, weil ein Rechtsanspruch der Eltern auf Betreuung nicht erfüllt wurde und wenn ja, wie viele waren das 2016 und bis Oktober 2017 Es gab bisher keine Klagen gegen die Stadt Karlsruhe. Der Rechtsanspruch auf eine Kinderta- gesbetreuung konnte entweder durch Plätze in Einrichtungen oder alternativ in Kindertages- pflege weitgehend sichergestellt werden. 3. Wie steht die Verwaltung zu der These, dass Tagesmütter/Tagesväter bei einer Festanstellung bei der Stadt mehr Sicherheit und Planbarkeit hätten? Die Kindertagespflege kann sowohl in selbstständiger Tätigkeit im Haushalt der Tagespflegeper- son oder in anderen geeigneten Räumen, als auch in einer Festanstellung im Haushalt der Eltern oder bei einem Träger in anderen geeigneten Räumen durchgeführt werden. Eine Festanstellung erhöht die soziale Sicherheit der Tagespflegeperson durch ein gleichbleiben- des Einkommen mit den entsprechenden Sozialversicherungsbeiträgen und den arbeitsrechtli- chen Sicherheiten (Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz). Bei der selbstständig tätigen Tagespflegeperson hängt das Einkommen und die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge von der Anzahl der betreuten Kinder und dem zeitlichen Umfang der Betreuung ab, was in Zeiten hoher Nachfrage nach Betreuungsplätzen keine großen Schwankungen verursacht. Ausfallzeiten der selbstständigen Tagespflegeperson werden bisher nicht erstattet und stellen insofern ein weiteres „unternehmerisches Risiko“ dar. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In der Praxis hat sich gezeigt, dass bei Tagespflege in Festanstellung der Arbeitgeber durch Lohnfortzahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall und Mutterschutz bei längeren Ausfallzeiten der Tagespflegeperson und der Bereitstellung von Ersatzbetreuungskräften in finanzielle Nöte und Existenzprobleme kommen kann. Es ist kein Unterschied in der Verlässlichkeit des Betreuungsangebotes bei Selbstständigkeit oder Festanstellung der Kindertagepflegeperson zu beobachten. Beide Gruppen von Tagespfle- gepersonen stellen an sich einen hohen Anspruch an Zuverlässigkeit. 4. Wie hoch sind derzeit die maximal möglichen Stundensätze für Tagesmüt- ter/Tagesväter? a) Plant die Stadt Karlsruhe hier Verbesserungen? b) ist im Zusammenhang mit dem Sparpaket sogar mit Kürzungen zu rechnen? Die Stundensätze orientieren sich am Qualifikationsstand der Tagespflegeperson. Es bestehen folgende Staffelungen:  Tagespflegepersonen mit bis zu 70 Unterrichtseinheiten erhalten ein Pflegegeld von 5,50 Euro pro Kind und Betreuungsstunde.  Tagespflegepersonen, die einen Kindernotfallkurs absolviert haben und durch eine ab- geschlossene Qualifizierungsmaßnahme und/oder der Teilnahme an Fortbildungskursen 70 bis 120 Unterrichtseinheiten erreicht haben, erhalten ein Pflegegeld von 5,80 Euro pro Kind und Betreuungsstunde.  Tagespflegepersonen, die einen Kindernotfallkurs absolviert haben und durch eine ab- geschlossene Qualifizierungsmaßnahme und/oder der Teilnahme an Fortbildungskursen über 120 Unterrichtseinheiten erreicht haben, erhalten ein Pflegegeld von 6,00 Euro pro Kind und Betreuungsstunde. Darüber hinaus erhalten Tagespflegepersonen, die Kinder außerhalb des eigenen Haushaltes in geeigneten Räumen betreuen aufgrund der erhöhten Sachkosten (Miete, Nebenkosten, Aus- stattung) einen Sachkostenzuschlag von 1 Euro pro Kind und Betreuungsstunde. Zu 4a) Nein, derzeit nicht. Die Stadt liegt mit der Bezahlung über den landesweiten Empfehlun- gen des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS), der eine Stundenvergütung von 4,50 Euro für Kinder über drei Jahre und 5,50 Euro für Kinder unter drei Jahren empfiehlt. Zu 4b) Nein, die Kindertagespflege wurde aufgrund des weiterhin bestehenden Ausbaubedarfs nicht in die Haushaltskonsolidierung einbezogen. 5. Wie hoch war/ist die Abbruchquote bei Kindertagespflegepersonen die nicht auf altersbedingte oder gesundheitliche Gründe zurückzuführen sind? a) 2016 b) bis Oktober 2017 Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Der Begriff „Abbruchquote“ impliziert ein Scheitern bzw. eine spontane Beendigung der Kin- dertagespflege. Wenn Tagespflegepersonen ihre Tätigkeit aufgeben, erfolgt das in der Regel in Rücksichtnahme auf die mit den Eltern vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Zu a) Stichtag zur Erhebung und Detailauswertung für das vergangene Jahr ist immer der 01.März des darauffolgenden Jahres. Im Zeitraum 01.3.2016 bis 01.03.2017 haben 55 Ta- gespflegepersonen ihre Tätigkeit aufgegeben, davon 13 Personen aus wirtschaftlichen Gründen (Steuerpflicht, Sozialversicherungsbeiträge, Verlässlichkeit des Einkommens), 28 Personen auf- grund veränderter Lebensumstände (Umzug, Pflege der Eltern; Schwangerschaft, Erreichung des Rentenalters, Rückkehr in den erlernten Beruf etc.). 14 Personen machten keine Angaben zu den Beendigungsgründen. Zu b) Eine Auswertung hierzu kann erst zum 01.03.2018 erfolgen. 6. Wie ist die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe stellenmäßig derzeit besetzt? a) gibt es befristete Stellen, wenn ja wieviele? b) Wie hoch sind die zu betreuenden Fälle pro Mitarbeiter c) Ist die Stadt der Auffassung, dass die vorhandenen besetzten Stellen die notwendige Bearbeitung sicherstellen kann? d) Ist im Zusammenhang mit dem Sparpaket hier mit Kürzungen zu rechnen? Beim Pflegekinderdienst werden die Aufgaben der Vollzeitpflege und Kindertagespflege in Mischarbeitsplätzen (Vollzeitpflege und Kindertagespflege) erfüllt. Für die Kindertagespflege steht ein Anteil von derzeit 9,29 Planstellen und davon 8,29 Stellen für die Einzelfallarbeit zur Verfügung. zu a) Alle Planstellen sind inzwischen unbefristet, wobei zwei Mitarbeiterinnen als Elternzeitver- tretungen befristete Arbeitsverträge haben. zu b) Eine Planstelle ist für ca. 83 bis 95 Tagespflegekinder zuständig. (Schwankungen ergeben sich im Jahresverlauf). zu c) Die Deutsche Liga für das Kind und der Deutsche Verein für öffentliche und private Für- sorge gehen in ihren überarbeiteten Empfehlungen von 28.09.2005 (03/05-AF II) von einer Fall- zahl von 1: 60 zur Sicherstellung einer qualifizierten Beratungsarbeit sowohl für Eltern als auch Kindertagespflegepersonen inklusive der Qualifizierung und Weiterbildung der Tagespflegeper- sonen aus. Der landesweite von Seiten des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales emp- fohlene Betreuungsschlüssel liegt bei 1:90 bis 1:130, je nach Ausgestaltung des Aufgabengebie- tes mit Beratung und Qualifizierungsmaßnahmen oder nur reinen Verwaltungsaufgaben (Pfle- geerlaubniserteilung, Bedarfsprüfung). Ausgehend von den derzeitigen Fallzahlen ist der Pflegekinderdienst der Stadt Karlsruhe aktuell personell ausreichend ausgestattet. zu d) In Anbetracht der Notwendigkeit eines weiteren Ausbaus der Kindertagesbetreuung ist nicht mit Kürzungen bei den Personalstellen zu rechnen. Planstellen können durch FAG-Mittel (Finanzausgleichsgesetz) zu 100% durch Bundesmittel finanziert werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 7. Wie sieht die Verwaltung die allgemeine künftige Entwicklung der Betreuungs- plätze bei Kindertagespflegepersonen und den Kindertageseinrichtungen? Wo ist aus ihrer Sicht Handlungsbedarf gegeben? Die Jugendhilfeplanung der Stadt Karlsruhe geht davon aus, dass bei derzeit steigenden Ge- burtenzahlen und der Migration ausländischer Familien, weiterhin ein Ausbaubedarf in beiden Bereichen der Kindertagesbetreuung bis ins Jahr 2025 besteht. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 9. November 2017 wurde ein Prognosebericht zum weiteren Kita-Ausbau in den Jahren 2017 bis 2027 präsentiert. Aus diesem geht hervor, dass nicht nur aktuell Plätze in der Kindertagesbetreuung fehlen, sondern sich diese Entwick- lung angesichts künftig weiter steigender Kinderzahlen fortsetzen wird, wenn die Stadt Karlsru- he nicht in den Ausbau der Kindertagesbetreuung investiert. Es besteht folglich in den kom- menden Jahren ein erheblicher Handlungsbedarf, sowohl beim Kita-Ausbau als auch bei den Plätzen in der Kindertagespflege. Tabelle zu Frage 1 und 1a.) Stand 15.11.2017 Nr. Stadtteil Anzahl Tagespflege- personen Anzahl Betreuungsplätze in KiTaP Belegte Plätze in KiTaP Anfragen Stand 1.11.17 1 Innenstadt-Ost 11 31 30 6 2 Innenstadt-West 8 20 20 4 3 Südstadt 18 49 45 20 4 Südweststadt 28 86 75 17 5 Weststadt 19 65 65 12 6 Nordweststadt 12 33 30 13 7 Oststadt 10 17 11 6 8 Mühlburg 14 43 40 6 9 Daxlanden 15 41 39 5 10 Knielingen 12 33 28 11 11 Grünwinkel 8 17 16 1 12 Oberreut 13 30 24 2 13 Beiertheim/Bulach 6 20 18 - 14 Weiherfeld 3 7 4 - 15 Rüppurr 12 23 23 5 16 Waldstadt 22 63 45 8 17 Rintheim 3 7 6 3 18 Hagsfeld 8 24 19 - 19 Durlach 30 86 57 10 20 Grötzingen 10 27 13 - 21 Stupferich 2 8 8 - 22 Hohenwettersbach 2 7 5 2 23 Wolfartsweier 2 8 3 - 24/25 Wettersbach 4 14 9 - 26 Neureut 18 22 12 10 27 Nordstadt 18 50 44 7 Summen: 308 831 689 148

  • Protokoll TOP 34
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 45. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 12. Dezember 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 31. Punkt 34 der Tagesordnung: Kindertagespflegepersonen in Karlsruhe - Situation und Bedarf Antrag: Die Linke Vorlage: 2017/0688 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung. Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 34 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 19. Dezember 2017