Kommunale Handlungsspielräume zur Förderung der biologischen Vielfalt
| Vorlage: | 2017/0678 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 24.10.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.01.2018
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0678 Dez. 6 Kommunale Handlungsspielräume zur Förderung der biologischen Vielfalt Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 23.01.2018 22 x 1. Welche Maßnahmen verfolgt die Stadt als Verpächterin landwirtschaftlicher Flächen, um mehr biologische Vielfalt zu erreichen? 2. Gibt es eine sogenannten „Biodiversitätsklausel“ in den bestehenden Pachtverträgen? Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft beantwortet die Frage, was biologi- sche Vielfalt ist, wie folgt: „Biologische Vielfalt oder auch Biodiversität - das ist die Vielfalt des Lebens auf unserer Erde. Die Vielfalt an Arten, die Vielfalt an Lebensräumen, aber auch die ge- netische Vielfalt innerhalb der Arten... Kein Lebewesen existiert alleine - alle sind sie über man- nigfaltige Wechselbeziehungen untereinander und mit ihrer Umwelt verknüpft und bilden ein einzigartiges Netz des Lebens...“ Die Antwort zeigt die Komplexität des Themas auf, die sich auch bei der Betrachtung des Ein- flussbereiches der Stadt als Grundstückseigentümerin und Verpächterin, widerspiegelt, wenn es darum geht, mehr biologische Vielfalt zu erreichen. Wir befinden uns im Spannungsfeld des Er- halts der Kulturlandschaft, der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung unserer Flächen (gute fachliche Praxis), der Förderung unserer regionalen Lebensmittelproduktion, einer gebietsgerechten Verteilung der Flächen unter den noch vorhandenen, ortsansässigen landwirt- schaftlichen Betrieben, deren Bewirtschaftungsform (konventionell oder biologisch) und wirt- schaftlichen Interessen (Erwerbsbetriebe!), den EU-Förderprogrammen einschließlich der damit verbundenen Restriktionen, den gesetzlichen Anforderungen und dem Wunsch nach blühenden Landschaften. Es erfordert ein hohes Maß an fachlichen und betrieblichen Kenntnissen, um als Verpächterin hier Einfluss auf einen Betrieb zu nehmen. Daher werden Pächter und Pächterin- nen bei neu abgeschlossenen Pachtverträgen verpflichtet, das Angebot des Landwirtschaftsam- tes zur Biodiversitätsberatung zu nutzen und in zumutbarem Umfang umzusetzen. Dazu zählt, dass zur Steigerung der Biodiversität die Anlage von Lerchenfenstern, Ackerrandstreifen oder Altgrasstreifen empfohlen wird. Übrigens wurde der jetzt gültige Landpachtvertrag der Stadt Karlsruhe unter breiter Beteiligung sowohl der städtischen Ämter wie auch der Naturschutzver- bände erstellt. Als Verpächterin will die Stadt Karlsruhe im Rahmen der Möglichkeiten auf Erhalt und Steigerung der biologischen Vielfalt hinwirken. Bei Pachtanfragen wird schon im Vorfeld der Verpachtung darauf hingewiesen, dass die Pachtverträge auf einen schonenden Umgang mit den landwirtschaftlichen Nutzflächen und einer biologische Bewirtschaftung hin ausgelegt sind. Die ökologische Bewirtschaftung nach den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung wird als Bewirtschaftungsziel befürwortet und empfohlen. Die Pächterin oder der Pächter ist verpflichtet, entlang von öffentlichen Wegen und Flächen ein Bankett in einer Breite von mindestens 0,50 m anzulegen und jederzeit zu erhalten. Dieses Bankett ist mindestens einmal im Jahr zu pflegen. Die zu Beginn des Pachtverhältnisses vorhandenen Landschaftselemente (Hecken, Sträucher und Bäume aller Art) hat die Pächterin oder der Pächter unter besonderer Berücksichtigung ökologi- scher Erfordernisse zu erhalten. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Pächterin oder der Pächter hat die Erfordernisse des Landschafts-, Natur- und Umweltschut- zes, insbesondere in ausgewiesenen Schutzgebieten, zu berücksichtigen. Die Einbeziehung von städtischen Pachtflächen in die bestehenden, landwirtschaftlichen Förderprogramme (Extensivie- rung, Flächenstilllegung, Agrarumweltmaßnahmen, LPR, etc.) ist grundsätzlich zulässig und er- laubt. An dieser Stelle sei daraufhin gewiesen, dass auch die EU-Förderprogramme auf eine Steigerung der Biodiversität ausgelegt sind. Das Liegenschaftsamt bewirtschaftet die stadteigenen Pflegeflä- chen (308,82 ha) ausschließlich biologisch. Die in der Anfrage erwähnte Klausel in den Frankfurter Pachtverträgen und deren Ausführung wurden 2012 in Kooperation zwischen Liegenschaftsamt, Umweltamt und Vertretern der Land- wirtschaft und Gärtnerei entwickelt. Als Voraussetzung wird angesehen, dass ein Vertrauens- verhältnis zwischen Kommune, Landwirtinnen und Landwirten aufgebaut und erhalten wird. Da es gleichermaßen Wunsch von Gemeinderat und Verwaltung ist, einen runden Tisch mit den Landwirten aus Karlsruhe zu gründen, ist es vorstellbar, dort eine gemeinsame Regelung zu fin- den. Denkbar wäre auch, dass die Stadt Karlsruhe analog dem Sinsheimer „Runden Tisch der Artenvielfalt“ eine „Karlsruher Naturraum-Saatgutmischung“ zusammenstellt und diese den Landwirten für die Schaffung von Blühstreifen zur Verfügung stellt. 3. Nimmt die Stadt am Bundesförderprogramm zur biologischen Vielfalt teil? Der städtische Umwelt- und Arbeitsschutz hat mehrfach versucht, Fördergelder aus diesem Pro- gramm zu akquirieren. Für den Förderbereich „Hotspots der biologischen Vielfalt“ wurde ge- meinsam mit dem NABU-Landesprogramm an einem Förderantrag gearbeitet. Dieser wurde bewilligt unter dem Projekttitel „Lebensader Oberrhein“. Die für Karlsruhe angedachten Maß- nahmen kamen hierbei allerdings nicht zum Zuge, so dass nur die beratende Tätigkeit der Stadt in diesem Projekt relevant ist. Zu erwähnen ist, dass das Karlsruher Stadtgebiet nur in Teilen in der „Hotspot“-Kulisse liegt und somit die Projektmöglichkeiten eingeschränkt sind. Ebenso war der Umwelt- und Arbeitsschutz an einem Projektantrag für den Themenbereich „Si- chern von Ökosystemdienstleistungen“ beteiligt. Der Antrag „Die Bedeutung der Vielfalt und Eigenart von Landschaften für die Biodiversität in einem großstädtischen Ballungsraum: Natur- schutzfachliche Bewertung und Wertschätzung in der Bevölkerung“ sollte gemeinsam mit der PH-Karlsruhe und dem Institut für Botanik und Landschaftskunde gestellt werden, schied aber schon in der Projektvorauswahl aus. Für den Förderschwerpunkt „Arten in der besonderen Verantwortung Deutschlands“ wurde kein Antrag gestellt. Dies ist auch nicht geplant, da für ausgesuchte Artenschutzmaßnahmen Fördergelder unmittelbar in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden. So wurde ein Förderantrag im Rahmen des EnBW/LUBW-Projektes „Impulse für die Vielfalt – Förderung von Reptilien und Amphibien“ 2017 bewilligt. Die Maßnahmen wurden im NSG/LSG „Burgau“ um- gesetzt. Ein vom Umwelt- und Arbeitsschutz koordiniertes Projekt zur Förderung der Wahrnehmung und persönlichen Erfahrung von biologischer Vielfalt, nämlich der Karlsruher Naturkompass, wurde im vergangenen Jahr als Projekt der UN-Dekade für Biologische Vielfalt ausgezeichnet. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 4. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, mehr Wildblumenflächen in der Stadt bereitzustellen und mit welchen Maßnahmen können Bürger daran beteiligt werden? Das Gartenbauamt praktiziert bereits seit 1980 eine naturnahe Pflege der Karlsruher Grünflä- chen. Bei den ein- bis zweischürigen Wiesen wird ein- bzw. zweimal jährlich gemäht und das Mähgut abgeräumt. So entstehen bunte Wiesengesellschaften, “Blumenwiesen“, mit 35 bis 40 verschiedenen Pflanzenarten. Um den Vorgang zur Entwicklung einer artenreichen Wiese zu be- schleunigen, wurden in verschiedenen Bereichen der Blumenwiesen gebietsheimische Wildkräu- ter stellenweise eingesät. Die positiven Folgen für die Insektenwelt wiesen die Biologen Klaus und Erwin Rennwald in einer Untersuchung 2002 nach: In den 15 im Stadtgebiet untersuchten Flächen fanden sich 26 verschiedene Tagfalter- sowie 131 Wildbienenarten. Seit dieser insektenkundlichen Untersuchung durch die Biologen Rennwald im Jahr 2002 hat sich das Wiesenmanagement des Gartenbauamtes wieder verändert. Im Jahr 2003 wurden von den insgesamt 523 ha Mahdflächen 167 ha als ein- bis zweischürige Wiesen mit Schnittgutent- nahme unterhalten, 139 ha als drei- bis fünfschürige Wiesen mit Mulchmahd. Ab 2004 ging der Anteil der ein- bis zweimal gemähten Blumenwiesen wieder zurück, aus Kostengründen erfolgte weniger Schnittgutentnahme aus den ein- bis zweimal gemähten Flächen und mehr Mulchmahd seitens der Grünflächenpflege. Von den insgesamt 571 ha Mahdflächen im Jahr 2016 wurden 104 ha als ein- bis zweischürige Wiesen unterhalten, 326 ha als drei- bis fünfschürige Wiesen. Eine Reduzierung der Rasenflächen (sechs oder mehr Schnitte im Jahr) geht damit ebenfalls ein- her. Eine Verringerung der Mulchmahd zugunsten der ein- bis zweischürigen Wiesen ist bei Be- reitstellung von zusätzlichen Mitteln (Personal und Finanzmittel) möglich. Im Zeitraum des DHH 2019/20 ist ein erneutes Monitoring auf den extensiv gemähten Blumen- wiesen in den Grünanlagen der Stadt Karlsruhe im Rahmen einer insektenkundlichen Untersu- chung durch Biologen geplant. Neben Wiesenflächen tragen auch die weiteren Bausteine einer differenzierten Grünausstattung zur biologischen Vielfalt bei: Vielfältig gestaltete Grünanlagen mit standortgerechten Baum- und Straucharten in Karlsruhe bieten ebenso einer artenreichen Vogelwelt, auch Arten der Roten Lis- te Baden-Württembergs, einen Lebensraum in der Stadt. Die insektenfressenden Vogelarten profitieren wiederum von dem Insektenreichtum der extensiv gemähten Blumenwiesen. Des Weiteren sind auch viele Stauden und Sommerblüher wertvoll für Insekten wie Wildbienen, Hummeln und Schmetterlinge, so dass ein differenziertes Grün in den öffentlichen Flächen und privaten Gärten für die biologische Vielfalt entscheidend ist. Die Bürger können auf ihren Privatflächen mit einfachen Maßnahmen die biologische Vielfalt fördern, indem beispielsweise Mahdhäufigkeiten reduziert werden und damit auf Teilflächen in den Gärten ein- oder zweischürige Wiesen mit Mahdgutaufnahme entstehen anstatt der übli- chen artenärmeren Vielschnittrasen. Wertvolle Tipps, Hinweise und Hilfestellung hierzu bietet beispielsweise Naturgarten e.V. als Verein für naturnahe Garten- und Landschaftsgestaltung. Über das Leitthema „MEINE GRÜNE STADT“ soll das bürgerschaftliche Engagement weiter ge- stärkt werden. Anpackerprojekte wie beispielsweise „Mehr Grün! Im Blumenwinkel“ tragen damit auch zur Biodiversitätsförderung bei. Aktuell prüft die Verwaltung, wie eine rechtssichere und praktikable, für den Bürger verständliche und möglichst einfache Überlassung von Flächen in städtischem Eigentum an Dritte im Rahmen von Patenschaften möglich gemacht werden kann. Derzeit ist eine Überlassung nicht möglich. Bei Baumpatenschaften ist die Fragestellung Ergänzende Erläuterungen Seite 4 von Eingriffen durch Laien in den Wurzelraum der Bäume besonders zu betrachten, da dieses Vorgehen unkalkulierbare Wurzelverletzungen und damit drohende Standunsicherheit der Ge- hölze nach sich ziehen kann. Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der ökologischen Flächenpflege ist ebenfalls möglich, daher verfolgt die Obst- und Gartenbauberatung der Stadt Karlsruhe für private Gärten eine rein ökologische Ausrichtung. Die sachkundige Hilfe bei der Pflege von privaten Streuobst- wiesen soll zukünftig noch weiter ausgebaut und gefördert werden. Unter anderem wurde hier- zu ein umfangreiches „Streuobstwiesenkonzept“ erstellt, welches in Kürze in den Gremien be- raten wird. Eine ökologische Ausrichtung in diesem weiteren Beratungszweig ist für die Stadt Karlsruhe selbstverständlich. Die Umweltverbände pflegen ergänzend beispielsweise im Rahmen wiederkehrender Aktionen einige Streuobstwiesen. Zur Förderung der biologischen Vielfalt tragen auch Brachflächen oder blütenreiche Säume bei. Innerstädtische Brachflächen haben zwar ein hohes Potential für die Steigerung der biologischen Vielfalt, eine derartige Nutzung dieser Flächen steht allerdings in Konkurrenz zu anderen Bedar- fen, vorrangig zur baulichen Entwicklung. Entsprechend des Prinzips Innenentwicklung vor Au- ßenentwicklung stellen Blühflächen auf Brachen daher nur eine Interimsnutzung dar. Des Weite- ren ist bei der künftigen Inanspruchnahme der Flächen als Bauland darauf zu achten, dass die Zwischennutzung nicht zu einem erhöhten Ausgleichsbedarf im Sinne des Natur- oder Arten- schutzes führt. Zur Neuanlage von Wiesen, die den naturschutzfachlichen Anforderungen entsprechen, können über den Umwelt- und Arbeitsschutz bei Vorliegen einer entsprechenden Kulisse, Fördergelder über die Landschaftspflegerichtlinie beantragt werden.
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0678 Kommunale Handlungsspielräume zur Förderung der biologischen Vielfalt Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.01.2018 22 x 1. Welche Maßnahmen verfolgt die Stadt Karlsruhe als Verpächterin landwirtschaftlicher Flächen um mehr biologische Vielfalt zu erreichen? 2. Gibt es eine sog. „Biodiversitätsklausel“ in bestehenden Pachtverträgen? 3. Nimmt die Stadt am Bundesförderprogramm zur biologischen Vielfalt teil? 4. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Verwaltung, mehr Wildblumenflächen in der Stadt bereitzustellen und mit welchen Maßnahmen können die Bürger daran beteiligt werden? Begründung: Etliche Städte, die wie Karlsruhe Mitglied im Netzwerk Biologische Vielfalt sind, haben in ihren Pacht- verträgen von landwirtschaftlichen Flächen eine „Biodiversitätsklausel“. Mit dieser Klausel wird festge- legt, dass auf 1 % der verpachteten Fläche konkrete Maßnahmen für die Arten- und biologische Viel- falt durchgeführt werden müssen. So stellt beispielsweise die Stadt Frankfurt a.M. den Pächtern landwirtschaftlicher Flächen einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der geforderten Biodiversität zur Verfügung. Neben den großen politischen Weichenstellungen bedarf es gerade dieser kommunalen Handlungsoptionen um den dramatischen Artenschwund aufzuhalten und in ihrem Um- feld nachhaltigere Bewirtschaftung umzusetzen. Das Netzwerk Biologischen Vielfalt bietet für diese konkreten Maßnahmen viele Anregungen und soll- te nicht nur als „Label genutzt werden, um sich als Kommune im Umweltsektor zu profilieren“ (Ant- wort der Verwaltung auf unsere Anfrage, Sitzung des Gemeinderates vom 3.2.2015). Mit der Naturschutz Offensive 2020 hat das Bundesumweltministerium im Oktober 2015 ein Hand- lungsprogramm vorgestellt und dabei Äcker und Wiesen als eines von zehn prioritären Handlungsfel- dern benannt. Mit dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt wird eine große Zahl von Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität gefördert. Das Gartenbauamt kann bspw. behilflich sein, wenn Bürger die Baumscheibe ihres Patenbaumes mit Wildblumen gärtnerisch aufwerten möchten. unterzeichnet von: Parsa Marvi Gisela Fischer
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Niederschrift 46. Plenarsitzung Gemeinderat 23. Januar 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 21. Punkt 22 der Tagesordnung: Kommunale Handlungsspielräume zur Förderung der biologischen Vielfalt Anfrage: SPD Vorlage: 2017/0801 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 22 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 26. Januar 2018