Neuer Rahmenplan für das Areal KIT-Campus-Süd östlich des Adenauerrings
| Vorlage: | 2017/0675 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 24.10.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Oststadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.11.2017
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0675 KIT Campus Süd Neuer Rahmenplan für das Areal KIT-Campus-Süd östlich des Adenauerrings Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.11.2017 4.2 x 1. Für den mittleren und nördlichen Teil des Areals KIT-Campus-Süd östlich des Adenauerrings wird ein neuer Rahmenplan erstellt, der in einem konkurrierenden Verfahren erarbeitet wird. Im Rah- menplan wird berücksichtigt, dass die alten Bäume des heutigen Botanischen Gartens und ein Teil der Grünfläche als integrierter Bestandteil im Baugebiet erhalten bleiben und Wohnheimplätze für Studierende entstehen. 2. Um die Verwirklichung des Gebäudeblocks der Tschira Stifung möglichst wenig zu verzögern, legt die Verwaltung Verfahrensvorschläge vor, wie dieser Gebäudeblock trotzdem bald gebaut werden kann. 3. Um den Interessen der Stadt Karlsruhe, des KITs und der Bürgerschaft Rechnung zu tragen, wird in Abstimmung mit dem KIT vor der Erarbeitung des Rahmenplan sein Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt und dabei insbesondere ein Konsensusverfahren erwogen. Die dort erarbeiteten Empfehlungen werden in die weiteren Planungen einbezogen. Der derzeit in Bearbeitung stehende Bebauungsplan für das KIT Areal wurde darauf abgestimmt, der Tschira Stiftung den Bau von drei Gebäudeblöcken auf dem Areal zu ermöglichen. Obwohl die Richtli- nien der Stadt Karlsruhe vorsehen, für solche Bebauungen konkurrierende Verfahren durchzuführen, wurde auf ausdrücklichen Wunsch der Tschira Stiftung darauf verzichtet. Damit wurde die Chance vertan, eine optimale Nutzung und Gestaltung des Areals zu erzielen. Inzwischen will die Tschira Stifung nur noch im Süden des Areals einen Gebäudeblock errichten, der anschließend dem KIT vollumfänglich zur Verfügung stehen wird. Die zukünftige Nutzung der übrigen Teile des Areals ist derzeit offen. Für diese Teile ergibt sich daraus die Möglichkeit, einen neuen Rah- menplan zu erarbeiten und somit das Versäumnis eines konkurrierenden Verfahrens aufzuheben. Die Grüne Gemeinderatsfraktion sieht darin eine große Chance, auf diesem Wege eine optimale Entwick- lung des Areals sowie für weitere Gebäude eine hohe städtebauliche Qualität zu erzielen. Das Areal KIT Campus Süd mit seinen großen Freiflächen und den Gewächshäusern wird in der Bür- gerschaft äußerst geschätzt und häufig als „Grüne Oase“ bezeichnet. Der zu erarbeitende Rahmen- plan sollte daher berücksichtigen, möglichst viele der alten Bäume sowie einen Teil der Grünfläche als integrierten Bestandteil im zukünftigen Baugebiet zu erhalten. Auch der Erhalt eines Teils der Ge- wächshäuser mit weiterhin öffentlicher Zugänglichkeit, eventuell mit einer Umnutzung für andere Zwecke des KIT, sollte geprüft werden. Ein weiteres Ziel des Rahmenplans sollte die Errichtung zusätzlicher Wohnheime für Studierende sein, da es in Karlsruhe viel zu wenig Wohnheimplätze für Studierende gibt. Beim Verhältnis zwischen der Gesamtzahl von Studierenden und Wohnheimplätzen bildet Karlsruhe landesweit das Schlusslicht! Sachverhalt / Begründung: Seite 2 Zusätzlicher Wohnraum für Studierende könnte außerdem die angespannte Lage auf dem Karlsruher Wohnungsmarkt abmildern. Nach wie vor herrscht großes öffentliches Interesse an der Bebauung des KIT-Areals. Dies legt es nahe, vor Erarbeitung des Rahmenplans ein Bürgerbeteiligungsverfahren durchzuführen. Dies sollte in Ab- stimmung mit dem Eigentümer der Fläche, dem Land Baden-Württemberg, bzw. mit dem KIT ge- schehen. Als Form der Bürgerbeteiligung hält die Grüne Fraktion nach wie vor ein Konsensusverfahren für den geeigneten Weg. Konsensusverfahren bieten sich an bei Problemlagen von großem öffentli- chen Interesse, hoher Komplexität der Planung und vielschichtigen Interessenslagen. In den letzten Jahren konnten in Karlsruhe durch Konsensusverfahren wichtige Entscheidungshilfen für den Ge- meinderat erarbeitet werden. Wir stehen jedoch auch anderen Formen der Bürgerbeteiligung offen gegenüber. Es ist der Grünen Fraktion ein wichtiges Anliegen, den Bedarf des KIT an zusätzlichen Flächen für For- schung und Lehre rasch zu decken. Die Erarbeitung eines neuen Rahmenplans sollte die Errichtung des Tschira Gebäudes zeitlich nicht verzögern. Entsprechende Verfahrensvorschläge sollten dem Ge- meinderat bzw. Planungsausschuss vorgelegt werden. unterzeichnet von: Dr. Ute Leidig Johannes Honné Renate Rastätter Istvan Pinter Zoe Mayer
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0675 Dez. 6 Neuer Rahmenplan für das Areal KIT-Campus-Süd östlich des Adenauerrings Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.11.2017 4.2 x Kurzfassung wie Die Stadtverwaltung sieht von der Neufassung des Rahmenplans für das Areal KIT-Campus-Süd östlich des Adenauerrings ab und empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Städtebau Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Folgender Unterschied ist in der Diskussion um die Rechtfertigung des vorliegen- den Antrags zu verdeutlichen: Im Gegensatz zu einem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der auf die Intentio- nen eines Investors/Bauherren oder einer Bauherrengemeinschaft spezifisch zuge- schnitten ist, bildet der Angebotsbebauungsplan eine mögliche Entwicklungsper- spektive unabhängig von einem bestimmten Investor ab. Bei dem zum Satzungsbeschluss vorgestellte Bebauungsplan sind dies die Entwick- lungsinteressen des Karlsruher Instituts für Technologie und ist aus dem räumli- chen Entwicklungsbedarf der prosperierenden Universität mit international wach- sendem Ruf und Studierendenzahl begründet. Das Projekt der räumlichen Erweiterung des KIT Campus Süd, das seit der Über- nahme des Areals der früheren Kinderklinik im Jahr 2005 seitens des Karlsruher In- stituts für Technologie avisiert und universitätsintern entwickelt wurde, konnte im Jahr 2015 mit der Zusage der Klaus Tschira Stiftung, für das KIT Gebäude zu er- richten, konkretisiert werden. Die im Rahmenplan und entsprechend im vorliegenden Bebauungsplanentwurf dargestellten Baukörper sind in Gebäudehöhe und -tiefe aus den ortsspezifischen Bedingungen, aus funktionalen Gründen einer flexiblen Nutzung für Lehre und Forschung und im Abgleich mit den Interessen der Bürgerschaft und der Träger öf- fentlicher Belange im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens als Gebäudeensem- ble mit dem Ziel der universitären Entwicklungsmöglichkeit entwickelt worden. Das Ziel des KIT, das Gebäudeensemble in Zukunft vollständig entwickeln zu kön- nen, wird durch den Teilrückzug der Klaus Tschira Stiftung nicht in Frage gestellt – es bleibt für das Karlsruher Institut für Technologie, für das Land Baden- Württemberg sowie für die Stadt Karlsruhe bestehen. Diese dringend erforderliche Entwicklungsoption bildet der vorliegende Bebauungsplan mit den dargestellten Baufeldern ab. 1. Für den mittleren und nördlichen Teil des Areals KIT-Campus-Süd östlich des Adenauerrings wird ein neuer Rahmenplan erstellt, der in einem kon- kurrierenden Verfahren erarbeitet wird. Im Rahmenplan wird berücksich- tigt, dass die alten Bäume des heutigen Botanischen Gartens und ein Teil der Grünfläche als integrierter Bestandteil im Baugebiet erhalten bleiben und Wohnheimplätze für Studierende entstehen. Die in den letzten Jahren geführte Debatte um einen Wettbewerb bezog sich im Wesentlichen auf einen möglichen Architekturwettbewerb für die Gebäude, die von der Klaus Tschira Stiftung errichtet werden sollten. Die Stadt Karlsruhe fordert die Durchführung eines oder mehrerer Architektur- wettbewerbe für die übrigen Gebäude des Gebäudeensembles und sieht hierin ei- ne Chance zur baukulturell anspruchsvollen Entwicklung der Universitätserweite- rung. Die Stadt Karlsruhe begrüßt die Absichten des Karlsruher Instituts für Tech- nologie ein konkurrierendes Entwurfsverfahren zur Gestaltung des vorgesehenen Grünraums zwischen den neuen Gebäuden und der Nachbarschaft unter Beteili- gung der Bürger durchzuführen. Der Schutz wertvoller Bäume ist im Übrigen be- reits vorgesehen (siehe Seite 3). Ergänzende Erläuterungen Seite 3 2. Um die Verwirklichung des Gebäudeblocks der Tschira-Stifung möglichst wenig zu verzögern, legt die Verwaltung Verfahrensvorschläge vor, wie dieser Gebäudeblock trotzdem bald gebaut werden kann. Ein neues Verfahren lehnt die Stadt Karlsruhe ab. Der vorliegende Rahmenplan und Bebauungsplanentwurf ist Ergebnis des mehrjährigen Prozesses, der in Pla- nungsausschuss, Gemeinderat und Bürgerschaft um die städtebauliche Entwick- lungsperspektive des Karlsruher Instituts für Technologie geführt wurde. Eine Verzögerung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans gefährdet die Pro- jektentwicklung. 3. Um den Interessen der Stadt Karlsruhe, des KITs und der Bürgerschaft Rechnung zu tragen, wird in Abstimmung mit dem KIT vor der Erarbei- tung des Rahmenplan sein Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt und dabei insbesondere ein Konsensusverfahren erwogen. Die dort erar- beiteten Empfehlungen werden in die weiteren Planungen einbezogen. Die Durchführung einer Konsensuskonferenz lehnt die Stadt Karlsruhe aus folgen- den, bereits in der Stellungnahme zum Antrag der Grünen an den Gemeinderat (14. März 2017) formulierten Gründen ab: Konsensuskonferenzen sind am Anfang eines Planungsprozesses ein sinnvolles Instrument, unterschiedliche Interessen zu vermitteln und einen Konsens hinsichtlich der grundsätzlichen Planungsziele zu erreichen. So diskutierte die Konsensuskonferenz zur Stuttgarter Straße die Belange der Kleingärtner auf einem städtischen Grundstück. Im Falle der Campuserweiterung „KIT Campus Süd“ handelt es sich dagegen um ein landeseigenes, nicht öffentliches Grundstück, auf dem direkt keine bürgerlichen Belange betroffen sind und das das Karlsruher Institut für Technologie als Nutzer für die zukünftige Entwicklung benötigt. Die Nutzung des Planungsgebiets als „Sondergebiet Wissenschaft“ ist im Flächennutzungsplan gesichert. Innerbetriebliche Entscheidungen obliegen dem Karlsruher Institut für Technologie und können nicht der Öffentlichkeit in einer Konsensuskonferenz überlassen werden. Im Folgenden wird auf die in dem vorliegenden Antrag unter „Sachver- halt/Begründung“ außerdem angesprochenen Aspekte Bezug genommen: Baumerhalt Der vorhandene Baumbestand wurde genau untersucht. Dabei wurde mit dem Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe definiert, welche Bäume aufgrund ihres Zu- stands und Wuchses bzw. ihrer stadtbildprägenden Bedeutung als schützenswert einzustufen sind. Es handelt sich um 10 Bäume, die in der Planzeichnung im Bebauungsplan dem- entsprechend als „zu erhaltender Baumbestand“ festgesetzt sind. Der markante Mammutbaum im Norden des Gebiets wurde durch die erfolgte Überarbeitung des Entwurfs 2016 von einer Überbauung ausgespart und als zu erhaltend festgesetzt. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Wohnheimplätze Auf dem Gelände wurde bereits ein Gebäude als Wohnheim zur Verfügung ge- stellt. Der Bebauungsplan ermöglicht auch darüber hinaus studentisches Wohnen. Das Karlsruher Institut für Technologie ist allerdings auf diese Entwicklungsfläche am Campus Süd angewiesen, da keine weiteren großflächigen Entwicklungsmög- lichkeiten an diesem Standort bestehen. Erhalt der Gebäude des Botanischen Instituts Ein Erhalt der Gebäude des Botanischen Instituts ist nach den bisher vorliegenden Prüfungsergebnissen aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Die finanziellen Mittel zur Sanierung und Betrieb kann weder das Land noch das Karlsruher Institut für Technologie aufbringen. Die aus den 1960er Jahren stam- menden Gewächshäuser sind im Übrigen nicht als erhaltenswert eingestuft. Über die weitere Nutzung des Areals im Rahmen des Bebauungsplans wird zu ge- gebener Zeit durch das Karlsruher Institut für Technologie und dem Land als Nut- zer und Eigentümer zu entscheiden sein. Das Karlsruher Institut für Technologie wird im eigenen Interesse eine Bebauung mit hoher Aufenthaltsqualität anstreben. Entwicklungsbedarf der Universität Nach Einschätzung des Karlsruher Institut für Technologie wird der Flächenbedarf am Campus Süd weiter zunehmen. Im laufenden Exzellenzwettbewerb stehen vier Anträge des Karlsruher Institut für Technologie in der weiteren Bearbeitung, die eine hohe Wahrscheinlichkeit auf Förderung haben. Zudem sind weitere Anmie- tungen im Stadtgebiet von Karlsruhe von rd. 15.000 qm Nutzfläche vorhanden. Der Forschungs- und Lehrbetrieb erfordert eine räumlich nahe Unterbringung am Campus Süd. Zusätzlich laufen Projektentwicklungen zur Sanierung großer Insti- tutsgebäude am Campus Süd, deren Nutzungen zeitnah alternativ untergebracht werden müssen. Das Areal am Adenauerring ist dafür bestens geeignet.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 44. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 21. November 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 4 der Tagesordnung: KIT Campus Süd 4.1 Bebauungsplan „KIT Campus Süd/Adenauerring“, Karlsruhe-Oststadt: Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) Vorlage: 2017/0661 dazu: Geschäftsordnungsantrag KULT: Antrag auf Vertagung Vorlage: 2017/0739 4.2 Neuer Rahmenplan für das Areal KIT-Campus-Süd östlich des Adenauerrings Antrag: GRÜNE Vorlage: 2017/0675 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: 1. Die zum Bebauungsplan „KIT Campus Süd/Adenauerring“, Karlsruhe-Oststadt, vor- getragenen Anregungen bleiben nach Maßgabe des Planentwurfes vom 30. Mai 2016 in der Fassung vom 20. Oktober 2017 und den ergänzenden Ausführungen der Erläuterungen zu diesem Beschluss unberücksichtigt. Das Bürgermeisteramt wird beauftragt, den Betroffenen das Ergebnis der Entscheidung mitzuteilen. 2 Folgende S a t z u n g Bebauungsplan „KIT Campus Süd/Adenauerring“, Karlsruhe-Oststadt Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414) und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fas- sung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Ge- meindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzun- gen den Bebauungsplan „KIT Campus Süd/Adenauerring“, Karlsruhe-Oststadt, ge- meinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen. - 2 - Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschriften ge- mäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil jeweils vom 30. Mai 2016 in der Fassung vom 20. Oktober 2017, die Bestandteil dieser Satzung sind. Dem Bebauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beige- fügt. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bau- vorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Abstimmungsergebnis: Antrag auf Vertagung: Bei 5 Ja-Stimmen, 30 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen mehr- heitlich abgelehnt Beschlussvorlage: Bei 27 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 12 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt Antrag: Bei 16 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehr- heitlich abgelehnt Der Vorsitzende ruft die Tagesordnungspunkte 4.1 und 4.2 zur Behandlung auf: Es gibt hierzu noch einen Antrag der KULT-Gemeinderatsfraktion. Dieser Antrag bezieht sich darauf, dass wir die Beratung und Beschlussfassung des TOP 4 absetzen. Das ist damit ein Antrag zur Geschäftsordnung. Es gibt Rede und Gegenrede, und wir stimmen hier ab. Dann gehen wir in das eigentliche Thema, sofern es nicht abgesetzt ist. Möchte jemand von KULT den Antrag kurz begründen? Stadtrat Cramer (KULT): Wir sollen heute einem Bebauungsplan zustimmen, den wir zu einem Zeitpunkt auf den Weg gebracht haben, als wir noch davon ausgehen muss- ten, dass die Tschira Stiftung großzügige Geschenke, großzügige Bauten am Beginn des Adenauerrings der Universität zur Verfügung stellen will. Das hat sich in der Zwischen- zeit verändert. Meine Fraktion sieht es so, dass jetzt gar nicht klar ist, wie es überhaupt weitergehen soll von Seiten der Tschira Stiftung, letztendlich dadurch auch von Seiten des KIT. Von daher meinen wir, wir sollten uns noch einmal eine „Pause“ gönnen, dass wir noch einmal genau schauen, was ist denn dort in Zukunft wirklich gewollt. Was wird dort umgesetzt werden? Und dass wir noch einmal schauen, inwieweit ein städte- baulicher Wettbewerb dann vielleicht doch zum Zuge kommt, und dann natürlich auch der Botanische Garten in diese Überlegung miteinbezogen wird, in diese Situation, die sich nach Meinung unserer Fraktion jetzt absolut neu darstellt. Der Vorsitzende: Ich würde als Gegenrede Sie darum bitten, diesen Antrag abzu- lehnen. Dieser Teil der Planung ist durch die Tschira Stiftung in keiner Weise berührt, weil die Tschira Stiftung dieses Gebäude sowieso nie errichtet hätte. Sondern es war immer der ausdrückliche Wunsch von Land und KIT, dass wir das ganze in einen Ge- - 3 - samtbebauungsplan nehmen. Insofern hat sich jetzt rein faktisch durch den Rückzug der Tschira Stiftung für dieses Terrain des Botanischen Gartens nichts geändert. Darüber hinaus würde ein Absetzen und damit ein Nichtinkrafttreten des Bebauungs- plans zu einer deutlichen und grundsätzlichen Verschiebung des ganzen Projekts füh- ren. Es ist nicht möglich, die zeitnahe Realisierung über eine vorgezogene Baugenehmi- gung möglich zu machen, weil dann doch Grundzüge des Bebauungsplans insgesamt berührt sind. Von daher ist auch das, was Sie in Ihrem Antrag angedacht haben, dass man die Tschira Stiftung bauen lässt und trotzdem das noch einmal in Frage stellt, in dieser Konstellation nicht möglich. Die Bebauungsplanaufstellung mit auch vorzeitiger Bürgerbeteiligung hat alle üblichen Stufen durchlaufen. Es gab alle Beteiligungsverfah- ren. Es ist auf alle sonstigen Einsprüche insoweit eingegangen worden. Von daher sehe ich jetzt keine Veranlassung, Ihnen zu empfehlen, das noch einmal zu vertagen, son- dern wir sollten einen Knopf dran machen. Im Übrigen ist ein Bebauungsplan – da kommen wir aber nachher noch dazu – sowieso kein Garant dafür, den Botanischen Garten zu erhalten. Auch heute könnte die Univer- sität den schon abreißen, könnte da alles Mögliche machen. Selbst wenn ich ein solches Gebäude in derselben Grundfläche im Bebauungsplan verankere, habe ich damit das nicht abgesichert. Es geht hier, aus meiner Sicht, um zwei völlig unterschiedliche Dinge. Insofern die Empfehlung, dass wir diesen Antrag jetzt ablehnen. Dann würde ich jetzt in die Abstimmung über den Antrag der KULT, das ganze zu ver- tagen, eintreten. – Damit ist der Antrag abgelehnt und wir steigen in die Beratung des Satzungsbeschlusses und des Antrags der GRÜNEN ein. Wir würden zunächst noch einmal ganz kurz darstellen, worum es hier insgesamt geht. Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner (Stadtplanungsamt) - beamterunterstützt: Wir bitten Sie heute um den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „KIT Campus Süd“ am Adenauerring. Sie kennen die Lage sehr gut. Ich will Ihnen noch einmal die wichtigsten Eckpunkte skizzieren, die uns in diesem Verfahren Herausforderung waren und uns be- gleitet haben, die aber auch immer Diskussion waren für die Grundlage, Festsetzungen zu treffen in diesem Bebauungsplan und dann die entsprechenden Maßnahmen auch zu definieren. Es handelt sich hier um ein Sondergebiet für die Universität, das nach Osten über den Adenauerring hinaus geht und unmittelbar an ein Wohngebiet grenzt. Dieses Wohnge- biet, das mit Professorenhäusern in Einfamilienhauscharakteristik bebaut ist, war der Ausgangspunkt für die Differenzen und auch die Herausforderungen, die uns in diesem Verfahren begegnet sind. Denn dieses Nebeneinander von großvolumigen Gebäuden und den eher kleinteiligen Einfamilienhäusern stellt schon eine unterschiedliche Kör- nung im Stadtkörper insgesamt dar. Es handelt sich um ein Angebotsverfahren, also ein Angebotsbebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB mit einer überbau- baren Grundfläche von 1.600 m². Insgesamt ist das Gelände 3,16 ha groß, d. h. wir haben nur die Hälfte der Gesamtfläche für eine Bebauung vorgesehen. Die frühzeitige Beteiligung fand im Oktober 2015 statt und hatte zum Ergebnis, dass wir genau diese Abgrenzung zwischen der kleinteiligen Bebauung und der Erweiterung - 4 - der Universität diskutiert haben, die hier mit notwendigen und wichtigen Bürogebäu- den und universitären Anlagen den Campus insgesamt erweitern und auch insgesamt das Angebot verbessern wollen. Sie sehen an dem Schaubild den ersten Entwurf, auf der linken Seite, Planstand 2015. Der wurde in Teilbereichen sehr stark zurückgenom- men. Das sehen Sie an dem Bild Planstand 2016. Gerade nach Osten wurden die Ge- bäude abgestuft bis auf zwei Geschosse und bis auf eine Höhe 14,5 bzw. 19 m auf der westlichen Seite, so dass es ein deutliches Entgegenkommen der Belange und Einwen- dungen der östlich angrenzenden Anlieger gegeben hat. Es gibt auch einen durchge- henden Grünzug, der 25 m Breite beträgt und der dreimal so breit ist wie eigentlich die Abstandsfläche sein müsste. Es sollte noch einmal dem Wunsch entsprechen, dass an dieser Stelle Rücksicht genommen wurde auf diese sehr heterogene städtebauliche Si- tuation. Das ist deshalb noch einmal wichtig zu unterstreichen, weil hier wirklich den Belangen in besonderer Form entgegengekommen wurde. Der Botanische Garten war auch immer ein Diskussionspunkt; Herr Dr. Mentrup hat es gerade erläutert. Hier wurde im zweiten Entwurf noch einmal der Baumbestand über- prüft und die großkronige Zeder oben im nordwestlichen Bereich umbaut, also erhal- ten, so dass hier auch auf den Einzelbestand noch einmal sehr detailliert eingegangen wurde. Insgesamt ist diese Fläche aber als Baufläche ausgewiesen, was aber keine Aus- sage macht über den Zeitpunkt der Inanspruchnahme. Es könnte nie in Anspruch ge- nommen werden oder es könnte in 10 Jahren in Anspruch genommen werden. Das richtet sich nach den Entwicklungsmöglichkeiten und finanziellen Möglichkeiten des Landes und des KIT. Völlig unabhängig davon plant die Hochschule, den Botanischen Garten aus ganz ande- ren Gründen in die Kornblumenstraße zu verlegen, so dass sich hier zwei Verfahren überlagern, bei denen die Kritik, der Botanische Garten müsse verlegt werden aufgrund der Planung, in dieser Weise nicht zutrifft. Wir haben auch die Möglichkeit genutzt, ein weiteres Programm zu initiieren in dieser sehr breiten Grünfläche. Das ist ein Programm, das mit dem Land zusammen in besonderer Weise die Oberflächenversickerung hier verortet und als innerstädtisches Programm tatsächlich auch diese Fläche nutzt, um dem Klimaschutz, der Klimaanpassung und auch der Anpassung der wasserwirtschaftlichen Herausforderungen in besonderer Weise Rechnung zu tragen. Sie sehen jetzt die zweite Überarbeitung des Entwurfs. Es hat sich erst sehr spät im Ver- fahren herausgestellt, dass Gebäudeteile im südlichen Teil, also das Schwesternwohn- heim, unter Denkmalschutz stehen, so dass die Planung im südlichen Bereich noch ein- mal überprüft und reduziert wurde. Insgesamt haben wir einen Bebauungsplan, der wirklich, wenn man von der möglichen Bebauung und der notwendigen Nutzung aus- geht, äußerst sensibel über diese verschiedenen Verfahrensschritte mit der gegenwärti- gen Bebauung und der angrenzenden Situation in der Oststadt umgeht. Denn alles, was sich dann an diesen Korridor Einfamilienhaus anschließt, ist wieder geschlossene Blockrandbebauung. Sie sehen es sehr schön noch einmal im Modell von der nördlichen Seite. Hier sehen Sie, wie sich die Gesamtsituation auch gestalterisch vom Durlacher Tor her gesehen entwickeln wird. Wir bitten Sie dringend um die Unterstützung, den Satzungsbeschluss heute fassen zu können. Denn, ich unterstreiche es noch einmal, es ist kein vorhabenbezogener Bebau- - 5 - ungsplan sondern ein Angebotsbebauungsplan, der jederzeit in Teilbereichen, ganz gleich von welchem Investor, realisiert werden kann. Der Vorsitzende: Wir steigen in die Debatte ein. Ich möchte noch darauf hinweisen, wir haben uns auf 7 Minuten Redezeit für den ersten Beitrag geeinigt. Ab dem zweiten gelten dann die üblichen 5 Minuten. Stadtrat Dr. Käuflein (CDU): Ich werde die Redezeit bei weitem nicht ausschöpfen, denn so wie es für uns keinen Anlass gab, die Entscheidung heute zu vertagen, so gibt es für uns auch keinerlei Veranlassung, den Satzungsbeschluss für diesen Bebauungs- plan heute nicht zu fassen. Das Areal bietet, das ist uns allen bekannt, die letzte größere Entwicklungsmöglichkeit für das KIT an diesem Standort. Die Tatsache – das ist eben schon gesagt worden, ich will es deswegen nur ganz kurz streifen -, dass die Tschira Stiftung sich in einem gerin- geren Umfang als ursprünglich angenommen engagiert, spricht nicht gegen diesen Be- bauungsplan. Das KIT braucht die Erweiterung, egal, wer sie an der Stelle realisiert. Der Erhalt des Botanischen Gartens, den viele zu Recht wünschen, ist auch kein Argument. Das haben wir auch schon mehrfach hier im Hause gesagt. Insofern ist es unverständ- lich, dass immer wieder darauf rekurriert wird. Wir können über einen Bebauungsplan den Botanischen Garten nicht erhalten. Ob er erhalten bleibt, ob er verlagert wird oder ob er gar ganz aufgegeben wird, liegt allein in der Sache des KIT. Die Einwände der Nachbarn, die dort ihre Häuser haben, nehmen wir Ernst. Wir nehmen wahr, dass sich für die Nachbarn tatsächlich etwas verändert. Aber wir meinen, dass diese Veränderung in einer zumutbaren Weise geschieht. Sie, Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner, haben zu Recht darauf hingewiesen, dass im Zuge der Entwicklung dieses Vorhabens, dieses Be- bauungsplans, Veränderungen vorgenommen wurden. Wir haben eine gestufte Höhen- entwicklung. Wir haben einen weitaus größeren Abstand zwischen den Bebauungen, als wir gesetzlich verpflichtet wären einzuhalten. Sie haben zu Recht von einem Entge- genkommen und von Rücksichtnahme gegenüber den Nachbarn gesprochen. Es gibt – letzte Bemerkung – kaum ein Bebauungsplanverfahren in den letzten Jahren, das so ausgiebig und immer wieder hier im Haus und auch mit der Bürgerschaft, auch mit den Nachbarn erörtert wurde, wie dieses. Alle Argumente sind hinlänglich bekannt, werden heute zum letzten Mal aus freilich unterschiedlicher Perspektive vorgetragen. Wir haben bei einer Gesamtbewertung keinerlei Veranlassung, unsere bisherige Mei- nung zu ändern. Wir stimmen dem Satzungsbeschluss zu. Stadtrat Zeh (SPD): Wenn ich die Änderungsanträge oder Ergänzungsanträge sehe, habe ich das Gefühl, dass der einen oder anderen Fraktion hier im Hause nicht bewusst ist, welche Bedeutung das KIT für die Stadt Karlsruhe hat. Das KIT hat sich, seit es von der Universität weiterentwickelt wurde, sowohl in Zahl der Studenten als auch in Zahl der Mitarbeiter sehr deutlich nach oben entwickelt. Der Rahmenplan des KIT Campus Süd beschäftigt uns schon seit 2014. Es ist klar, wenn die unterirdische Haltstelle Durla- cher Tor fertig ist, gibt es auch hier eine neue Eingangssituation im Westbereich des Adenauerrings. Auch dort muss das KIT neu geplant und überplant werden. Daher der Rahmenplan. - 6 - In 2015, Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner hat es ausgeführt, haben wir dann den Auf- stellungsbeschluss, bei dem wir heute zum Satzungsbeschluss kommen wollen, gefasst hier im Gemeinderat. Diese Fläche, Kollege Dr. Käuflein hat es schon gesagt, ist die na- türliche zentrumsnahe Erweiterungsfläche für die Universität. Es sind sowohl im Süden bei der Kinderklinik, als auch im Norden nördlich des Fasanengartens Universitätsge- bäude, die auch größtenteils deutlich höher sind, als die jetzige Planung. Ganz ur- sprünglich, beim Aufstellungsbeschluss, waren 50.000 m² Bruttogeschossfläche ge- plant. Wenn man weiß, wie viele Mietobjekte die Universität im Stadtgebiet hat, ist es noch sehr bescheiden. Es sind weit über 100.000 m² angemietet. Es gab mehrmals sogar eine öffentliche Anhörung, mehrmals wurde mit den Bürgern diskutiert. Die Änderungen, Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner hat es gesagt, haben es deutlich gemacht. Es ist einmal dieser Abstand zu den kleinen Professorenhäuschen, dieser Grünzug, der sicherlich einen angenehmen Weg von der Bernharduskirche in den Hardtwald bringt. Zum anderen sind die Bäume, die das Gartenbauamt als wesentlich betrachtet hat, darunter auch Bäume beim Botanischen Institut, geschützt worden. Ins- gesamt ist es jetzt nur noch fünfgeschossig. Wenn ich an manche Neubauten denke, die sechs- und siebengeschossig sind, wäre auch hier eine höhere Dichte möglich gewe- sen. Jetzt sind es auch nur noch 34.000 m² Bruttogeschossfläche. Aber wir sollten jetzt diesen Satzungsbeschluss fassen. Die GRÜNEN bemängeln in Ta- gesordnungspunkt 29, dass es an der einen oder anderen Ecke in Karlsruhe noch keine Bebauungspläne gibt, sondern nach § 34 BauGB entschieden wird. Das ist oft ein schwieriger Bereich, in dem dann tatsächlich Bebauung gemacht werden kann. Letzt- endlich entscheiden die GRÜNEN derzeit maßgeblich mit, wie es an dieser Stelle weiter- geht. Denn die GRÜNEN stellen mit der Wissenschaftsministerin, Frau Bauer, diejenige, die die Weiterentwicklung des KIT zu verantworten hat, und mit der grünen Finanzmi- nisterin, Frau Sitzmann, genau diejenige, die entscheidet, wann und wo die weiteren Gebäude, die eben nicht von der Tschira Stiftung gemacht werden, gebaut werden. Wir lehnen den Antrag der GRÜNEN nachher ab. Aber man sollte vielleicht bei Vermögen und Bau nachfragen, in welchem Zeitplan das Land plant, um die weiteren Gebäude zu Ende zu bringen. Man sieht an dem Satzungsbeschluss, wie deutlich jetzt die Bürger in ihren verschiede- nen Diskussionen die Planungen beeinflusst haben. Etwas anderes wäre auch nicht möglich. Eine Randbemerkung noch: Der Botanische Garten ist eigentlich beim Schloss. Das ist der historische botanische Garten. Das ist der Garten des Botanischen Instituts, erst nach dem Zweiten Weltkrieg errichtet. Denn damals hatte man noch Pharmazie- und die Biologiebepflanzung. Das Gebäude des Botanischen Instituts ist auch aus Grün- den des Klimaschutzes nicht sanierungsfähig, muss abgerissen werden. Deshalb wird auch die Verlagerung an die Kornblumenstraße gemacht. Die KULT hat einmal vorge- schlagen, die städtischen Gärtner sollten den Garten dort pflegen. Auch das ist natür- lich völlig unmöglich. Es ist Erweiterungsgelände. Wir hoffen natürlich, dass die Univer- sität, das KIT, noch sehr erfolgreich in Karlsruhe Maßstäbe setzt. In diesem Sinne stim- men wir dem Satzungsbeschluss zu. Stadträtin Dr. Leidig (GRÜNE): Wir beschließen hier viele Bebauungspläne. Die meis- ten werden durchgewunken, bei einigen werden Anmerkungen gemacht, bei manchen - 7 - gibt es sogar Änderungsanträge. Aber über wenige Bebauungspläne wird so viel und so kritisch diskutiert, wie über diesen Bebauungsplan. Bei diesem Bebauungsplan treffen viele Interessenslagen aufeinander. Das zeigt sich auch in den Einwendungen. Über 50 Seiten Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern, von Initiativen und Verbänden, das ist schon sehr viel. Es geht bei diesem Gelände um Interessen von Anwohnerinnen und Anwohnern, um Interessen von Bürgerinnen und Bürgern am Botanischen Garten, um Interessen des KIT nach Erweiterungsmöglichkeiten und eigentlich sollte es auch um Interessen der Stadt gehen. Denn das Gelände, über das wir heute sprechen, liegt in einer exponierten Lage. Für Überplanung solcher Gelände sieht die Stadt eigentlich konkurrierende Verfahren vor, aus gutem Grund. Ich zitiere aus der Homepage des Stadtplanungsamtes. „Konkur- rierende Verfahren fördern die Qualität des Bauens und Planens. Wettbewerbe und Mehrfachbeauftragungen bieten stets die Chance, die bestmögliche Lösung unter einer Vielfalt von Entwürfen auszuwählen. Die unterschiedlichen Lösungen können dabei zu Erkenntnissen führen, die eine einzelne Lösung gar nicht zu liefern vermag. Nicht selten werden in Wettbewerben Themen behandelt, die entscheidenden Einfluss auf den öf- fentlichen Raum haben und damit die Öffentlichkeit besonders interessieren.“ Es ist nichts maßgeschneidert für dieses Gelände. Dennoch wurde hier der Rahmenplan nicht in einem konkurrierenden Verfahren entwickelt. Vielmehr hieß es, die Tschira Stif- tung wird hier nur bauen, wenn sie mit einem bestimmten Architekten bauen kann und wenn bestimmte Nutzungsvoraussetzungen festgelegt werden. Wer wollte denn dem KIT dieses Geschenk verweigern, auch wenn der Preis mit dem Verzicht auf ein konkur- rierendes Verfahren hoch war. So wurde zunächst alles auf die Wünsche von Tschira zugeschnitten. Wir erkennen an, dass sich seither viel bewegt hat aufgrund einer akti- ven und engagierten Bürgerschaft. Deren kritische Reaktionen haben viele positive Ent- wicklungen bewirkt, die hier auch schon genannt wurden: Die akzentuierte Gestaltung des Stadteingangs, eine weniger dichte Bebauung, aber vor allem auch die Zusage, die Gestaltung der Freianlagen in einem konkurrierenden Workshop-Verfahren unter Betei- ligung der Öffentlichkeit zu entwickeln. Dennoch: Der Makel bleibt, da es sich hier nur um Korrekturen handelt und nicht um eine wirkliche Abwägung von Interessen, auch hinsichtlich der Nutzungsbedingungen. Diese Abwägung hätte viel ausgewogener er- folgen können, wenn der Rahmenplan in einem konkurrierenden Verfahren entwickelt worden wäre. Wir sehen durchaus, dass die Situation jetzt eine andere ist. Tschira wird jetzt nur ein Gebäude bauen. Aber drei Gebäude sind auf die Bedarfe der Tschira Stiftung zuge- schnitten worden. Insofern jetzt zu sagen, es hat sich überhaupt nichts geändert, kön- nen wir nicht nachvollziehen. Es hat uns alle überrascht, als im August die Meldung kam, Tschira wird nur ein Gebäude bauen und schenken. Natürlich ist das toll, denn dann haben wir mehr Einfluss auf die anderen Gebäude. Es ist zu Unzeiten, weil der Bebauungsplan weit fortgeschritten ist. Das ist auch uns bewusst. Aber dennoch, er ist in diesem Moment noch nicht beschlossen. Es gibt daher die Möglichkeit, noch etwas zu ändern und für den Rest des Geländes tatsächlich auch andere Nutzungsmöglichkei- ten oder Bebauung zu ermöglichen. Denn was da geschieht, ist wirklich noch offen. - 8 - Wir legen heute Nutzungsarten fest, Anordnungen, Anteil der Baukörper, deren For- men. Damit gehen wir auch über viele Einwendungen aus der Bürgerschaft hinweg. Was keiner will und ganz bestimmt auch wir nicht. Denn das KIT, das ist uns sehr wohl bewusst, ist eine der wichtigsten Einrichtungen hier in Karlsruhe. Wir wollen ganz be- stimmt nicht, dass der Tschira Bau nicht realisiert wird, dass dieses Geschenk nicht an- genommen werden kann. Deswegen haben wir uns auch beim Geschäftsordnungsan- trag von KULT nur enthalten, weil wir hier die Gefährdung sehen, dass es zu Verzöge- rungen kommt. Eine Verzögerung haben wir direkt in unserem Antrag ausgeschlossen, indem wir gesagt haben, die Verwaltung soll uns bitte Verfahrensvorschläge vorlegen, wie dieser Gebäudeblock trotzdem gebaut werden kann, und zwar bald, ohne große Verzögerung. Die Antwort der Verwaltung darauf war, man nimmt uns nicht ernst. Ein neues Verfahren lehnt die Stadt ab. Das war es auch schon. Ich kannte bisher den Spruch: Wo eine Wille ist, ist auch ein Weg. Jetzt kenne ich auch die Abwandlung: Wo kein Wille ist, ist auch kein Weg. Wir haben uns in der letzten Woche noch einmal mit Vertretern des KIT getroffen. Das KIT hat keine konkreten Pläne mehr. Es steht überhaupt nicht unter Zeitdruck. Das KIT will Planungssicherheit, um jederzeit bauen zu können, wenn eine Stiftung oder eine Forschungsgesellschaft Interesse bekundet, sich anzusiedeln. Darum geht es. Aber das hat mit den Ausführungen der Verwaltung auf unseren Antrag der Exzellenzinitiative, Reduktion der Anmietung, Verbesserung für Bedingungen für Lehrer oder temporäre Nutzung bei Sanierung von anderen Gebäuden, nichts zu tun. Wir möchten es dem KIT gerne ermöglichen, sich zu erweitern. Wir sind gerne bereit, Erweiterungen zu schaffen auf Grundlage eines Rahmenplans, der in einem konkurrie- renden Verfahren entwickelt wird. Eine Planungssicherheit nach dem Motto „dann kann jeder, der ein attraktives Angebot macht, gleich mit dem Bauen beginnen“, dazu fehlt uns die Abwägung von Interessen des KIT zwischen diesen Interessen und Interes- sen aus der Bürgerschaft. In einem neuen Rahmenplan könnten die Bedarfsschwer- punkte stärker berücksichtigt werden. Wir benötigen dringend Wohnraum für Studie- rende. Vielleicht könnten Kita-Plätze für Angestellte und Studierende des KIT geschaf- fen werden. Vielleicht gäbe es die Möglichkeit, einen Teil der Gewächshäuser zu erhal- ten und anders zu nutzen und auch von dem derzeit vorhandenen Baumbestand viel mehr zu erhalten. Vor allen Dingen ergäbe sich die Chance auf eine optimierte Integra- tion von bebauten Flächen und Kommunikationsräumen. Die Vorlage der Verwaltung sagt aus, dass für die einzelnen Baufelder konkurrierende Verfahren zur Anwendung kommen werden - das wurde uns auch letzte Woche bestä- tigt -, um dadurch eine bauliche und gestalterische Qualität zu schaffen. Es bleibt zu hoffen, dass diese heute definierten Ziele auch dann noch gelten, wenn der nächste Investor vor der Tür steht. Auf Grundlage dieser Hoffnung werden wir uns, falls unser Antrag abgelehnt wird, enthalten. Stadtrat Cramer (KULT): Wir legen hier eine Eile an den Tag, die nicht notwendig ist. Wir bekommen Dinge von der Bürgermeisterbank erzählt, die mit der Realität aus unse- rer Sicht nichts zu tun haben. Warum haben wir diese Sache überhaupt auf den Weg gebracht? Nicht, weil das KIT das wollte. Und nicht - wenn man dies nicht auf den Weg gebracht hätte -, dass das KIT dann in seiner Existenz in Frage gestellt würde, so wie es - 9 - uns jetzt von den Vertretern der beiden großen Parteien weisgemacht wird. Es wurde auf den Weg gebracht, weil die Tschira Stiftung Geschenke an die Universität gemacht hat. Es wurden alle bisherigen stadtplanerischen Verfahren nicht berücksichtigt. Da wundere ich mich immer, besonders, wenn Vertreter aus dem Planungsausschuss hier das Wort schwingen, was mit dem, was wir im Planungsausschuss wollten, in dem Fall überhaupt nichts zu tun hat. Kein konkurrierendes Verfahren und dem voran geschaltet einen städtebaulichen Wettbewerb zu machen, das ist das, was meine Fraktion in der Vergangenheit immer beantragt hat. Dazu stehen wir auch heute noch. Die SPD hat damals gesagt, einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul. Wir werden heute dieser Vorlage nicht zustimmen, weil wir kein totes Pferd mehr reiten wollen. Stadtrat Høyem (FDP): Ich möchte niemanden beleidigen. Aber ich verstehe diese De- batte nicht. Ich verstehe sie sprachlich, aber wir haben dieses Thema diskutiert und dis- kutiert und noch einmal diskutiert. Im Planungsausschuss, wir haben es im Gemeinderat diskutiert, wir haben es in der Öffentlichkeit diskutiert. Jetzt haben wir eine Vorlage, aus dieser zitiere ich: Auf Genehmigungsebene bieten die Festsetzungen einen hinrei- chenden rechtlichen Rahmen, um nicht universitätsaffine Nutzungen auszuschließen. Dies gilt insbesondere für Büronutzungen und Einzelhandelsbetriebe, die nur aus- nahmsweise zulässig sind. – Das war das erste von drei Zitaten. Man diskutiert wieder und wieder und noch einmal wieder über den Botanischen Gar- ten. Hier steht in der Vorlage: Ein Erhalt des Botanischen Gartens aus denkmalschutz- rechtlichen bzw. städtebaulichen Gründen wurde geprüft und im Ergebnis verneint. Die Entscheidung über den Erhalt bzw. die Verlagerung des Botanischen Gartens obliegt dem KIT bzw. dem Land Baden-Württemberg. Das neue Planrecht steht dem Erhalt des Botanischen Gartens nicht entgegen. Und das dritte Zitat ist der Grund, warum ich Schwierigkeiten habe, diese Debatte zu verstehen. Wir sprechen über die Öffentlichkeitsarbeit. Ich habe niemals so viele Artikel über das gleiche Thema wie dieses in den BNN und an anderen Stellen gelesen. Ich ha- be niemals so viele Petitionen gesehen wie hier. Hier steht in der Vorlage: Wie Ziffer 1. der Beschlussvorlage zu entnehmen ist, ging die Öffentlichkeitsbeteiligung hier über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinaus. Dass meine liebe Kollegin von den GRÜNEN mehr als sieben Minuten benötigt hat, um zu erklären, warum wir diese De- batte haben, das verstehe ich besser als die Debatte selbst. Stadtrat Wenzel (FW): Ich versuche es einmal so zu sagen: Über dieses Thema haben wir umfassend beraten. Wir haben dieses Thema in der Öffentlichkeit beraten. Aber ich sehe auch, so wie die GRÜNEN in ihrem Antrag, die eine oder andere Konstellation und auch Fragezeichen, die ich nicht so gut finde. Ich persönlich will, dass sich das KIT ent- wickelt. Dem steht der Antrag der GRÜNEN auch nicht entgegen. Ich will, dass man sorgfältig mit den Flächen umgeht und will auch, dass viel Grün erhalten wird. Mir ist aber bewusst, den Botanische Garten können wir nicht retten. Das ist eine Entschei- dung des KIT und des Landes. Mir ist auch bewusst, dass wir schon sehr lange diese Diskussion führen und irgendwann einen Knopf dran machen müssen. Ich weiß, die Anwohner sind mit der Planung nicht zufrieden. Ich verstehe das auch, wenn man diese Blöcke, die wahrscheinlich auch das Mikroklima in der Oststadt beeinflussen, nicht ha- ben will. - 10 - Nachdem ich den Antrag der GRÜNEN gelesen habe, sehe ich hier die Möglichkeit, es noch einmal aufzugreifen. Ich würde diesen Antrag unterstützen, werde mich – wie die GRÜNEN – auch enthalten beim Antrag der Verwaltung. Denn ich glaube, wir müssen nicht eilen. Ich glaube, wir müssen es auch nicht schnell machen. Wir wollen aber auch nicht bremsen. Da sehe ich die Alternative in diesem Antrag. Nicht immer ist alles gut und grün, was die GRÜNEN machen. Aber hier habe ich mich wiedergefunden. Deshalb werde ich den mittragen. Der Vorsitzende: Das waren jetzt alle Wortmeldungen. Zum Thema konkurrierende Verfahren, Herr Bürgermeister Obert. Bürgermeister Obert: Mir ist es wichtig, noch einmal zu unterscheiden zwischen ei- nem konkurrierenden Verfahren bezüglich Architektur, also für die einzelnen Baufelder, und einem konkurrierenden Verfahren für den Rahmenplan. Die Tschira Stiftung hat nur Wert darauf gelegt, dass sie für die Gebäude, die sie errich- tet, mit ihrem Architekten zusammenarbeitet. Im Planungsausschuss haben wir dann mehrheitlich dieses der Tschira Stiftung erlassen, obwohl wir das sonst immer fordern. Die Tschira Stiftung hat nicht verlangt, dass der Rahmenplan nicht konkurrierend ge- macht wird, zumal der Rahmenplan auch gar nicht vom Architekten der Tschira Stiftung ausgearbeitet worden ist. Die Tschira Stiftung hat gesagt, wir sind bereit, euch ein Ge- bäude zu schenken und noch andere hinzuzubauen, die wir dann in Stiftungsvermögen nehmen, wie sie es in Heidelberg gemacht hat. Sie hat in dieses ganze Gebiet endlich – möchte ich sagen – eine Dynamik hinein gebracht, welche die Stadtverwaltung, Stadt- planungsamt, schon seit Jahren vom KIT erbittet. Nämlich einen Masterplan zu machen einerseits für diesen Erweiterungsbereich, denn der ist im Flächennutzungsplan genau so vorgesehen, nämlich für einen Erweiterungsbereich für das KIT, vormals Universität Karlsruhe, aber auch einen Masterplan zu machen für das gesamte innerstädtische Campusgelände, damit nicht, wenn immer irgendwo etwas hinzu gefügt wird, das mehr oder weniger aus dem Zufall heraus generiert wird. Im Übrigen haben wir auch feststellen müssen, dass der Campus Nord hinzugekommen ist, und dass wir auf dem Campus Süd, dem innerstädtischen Campus des KIT, sehr viele flache Gebäude haben, die eher eine Nutzung haben, die künftig eher beim Campus Nord platziert wären. Das hat das KIT lange Zeit nicht gemacht. Durch diese Initialzündung ist es jetzt endlich, sa- gen wir von der Stadtverwaltung, dazu gekommen, dass das KIT aus einem Teil dieses Masterplans diesen Teil gemacht hat. Das KIT hat sich dafür entschieden, was ich nach- vollziehen kann, diese spezielle Geschichte mit dem Masterplan für seinen Campus nicht in Form einer Mehrfachbeauftragung zu machen. Sondern es hat einen Instituts- leiter, Herrn Prof. Neppl, der Ihnen allgemein bekannt ist, damit beauftragt, für das KIT diesen Masterplan zu machen, aus dem dann dieser Bebauungsplan erwachsen ist. Mir ist wichtig zu unterscheiden, dass der Rahmenplan nicht in einem konkurrierenden Verfahren entstanden ist, dass das nichts mit der Tschira Stiftung zu tun hat, sondern dass lediglich der Verzicht auf den Architektenwettbewerb für die Gebäude – jetzt nur noch eines – mit der Tschira Stiftung zu tun hatte. Das andere hat mit dem KIT und sei- nen Interessen zu tun. Wir sind bei der Stadt – ich unterstreiche es noch einmal – sehr - 11 - froh, dass jetzt ein Masterplan vorliegt und weiter erarbeitet wird, wie man den inner- städtischen Campus anders nutzt, als das in der Vergangenheit der Fall war. Der Vorsitzende: Ich würde gerne zu einigen Punkten noch etwas ergänzen. Herr Stadtrat Cramer, Sie haben es so dargestellt, als wenn jetzt die Stadt einfach beginnt Bebauungspläne zu machen und KIT und Land gar kein Interesse gehabt hätten. Wir haben ein großes Interesse daran, dass das KIT endlich einmal sagt, wie es mit seiner Erweiterung umgehen will. Diese Flächen waren immer dafür vorgesehen. Das hat Herr Obert dargestellt. Als aber die Tschira Stiftung auf den Plan kam, hatte es mittlerweile auch das Land und das KIT ganz eilig, dass wir hier etwas machen. Es ist üblich, dass wir nicht Bebauungspläne machen für Flächen, für die es im Moment gar keine Entwick- lungsmöglichkeit gibt, sondern dass wir unsere Arbeit vor allem danach ausrichten, wo sich eine Gelegenheit ergibt, die dann auch zu einer Umsetzung führt. Insofern ist es zum einen falsch, dass Land und KIT kein Interesse gehabt hätten, zum anderen ist es das übliche Verfahren, dass wir dann mit Bebauungsplänen reagieren, wenn es eine konkrete Ansiedlungsbereitschaft von irgendjemandem gibt. Drei Punkte sind kritisch gewesen. Das eine sind die Einwände der Anliegerinnen und Anlieger. Da haben Sie, Frau Dr. Leidig, behauptet, über die wäre hinweg gegangen worden. Wenn die Maximalforderung der Anliegerinnen und Anlieger war, dass das alles Grünfläche bleiben muss, dann sind wir an dem Punkt darüber hinweg gegangen. Es war aber auch städtebaulich immer noch nie etwas anderes vorgesehen, als an der Stelle irgendwann die Stadt zu erweitern. Wenn ich aber jetzt sehe, dass wir 25 m und damit die dreifache Breite dessen an Grünstreifen freihalten, zu dem wir gesetzlich ei- gentlich verpflichtet wären, dann haben die Anwohnerinnen und Anwohner wirklich viel erreicht in diesem Verfahren. Wenn wir jetzt den Bebauungsplan nicht umsetzen, und in vier, fünf Jahren kommt ein anderer Investor, der vielleicht ein Volumen vor hat oder das KIT sagt in ein paar Jahren, so einen breiten Streifen wollen wir den Anwoh- nern nicht lassen, wir wollen das jetzt gesetzlich ausreizen, dann geben Sie selbst diese Sicherung, die die Anwohnerinnen und Anwohner an dieser Stelle erreicht haben, auf, wenn Sie diesen Bebauungsplan nicht haben. Das Ganze hat auch eine andere Sicht. Nicht nur die Sicht auf das, was jetzt verloren geht, sondern auch die Sicht darauf, was man gewonnen hat in diesem Verfahren. Ich kenne kein Verfahren, das so intensiv war. Wir haben wirklich alle Stufen der Vorabbe- teiligung, der Beteiligung gemacht. Es hat jetzt sogar einen Workshop mit den Anwoh- nern gegeben, wie man diesen Grünstreifen noch gestalten kann. Das ist ein unglaubli- cher Gewinn und ein unglaublicher Erfolg für die Anwohnerinnen und Anwohner. Auch das wird in diesem Bebauungsplan manifestiert. Nicht nur die Dinge, die jetzt im Grun- de vielleicht nicht dem Optimum entsprechen. Dann gab es die Kritik an dem Verfahren. Das haben wir jetzt gerade aufgefächert. Was der Rückzug der Tschira Stiftung an Potential mitbringt, ist, dass wir die restlichen Ge- bäude jetzt noch einmal in eine Mehrfachbeauftragung bzw. in ein konkurrierendes Verfahren mitnehmen können. An der Stelle kann sich also durchaus etwas ändern. Der dritte kritische Punkt war der Botanische Garten. Aber der Botanische Garten kann auch heute schon, weil er eben nicht geschützt ist, verlagert werden, nieder gemacht - 12 - werden usw. Das liegt nicht in unserer Macht. Auch wenn wir einen Bebauungsplan aufstellen, der an dieser Stelle einen Gebäudeumriss zulässt, der aussieht, wie der heu- tige Botanische Garten oder es als Grünfläche deklariert, würde das ihn genauso wenig schützen. Die Bäume unterliegen einem besonderen Schutz. Aber das Gebäude als sol- ches oder der Botanische Garten in seiner Funktion hat keinen Schutz. Der obliegt allein der Entscheidung des Landes und des KIT. Die hierfür Verantwortlichen gegebenenfalls in der Landesregierung – wir haben auch eine Staatssekretärin im Finanzministerium, die für die Immobilien zuständig ist, die aus Karlsruhe kommt – sind hier auch klar be- nannt. Das hat aber letztlich mit unserem Bebauungsplan nichts zu tun. Jetzt kann es in einigen Jahren sein, dass durchaus ein Investor kommt oder auch das KIT - eigentlich kann nur das KIT kommen, denn der Investor kann nur kommen, wenn das KIT und das Land sich das vornehmen – und sagt, beim Bebauungsplan an der nördlichen Ecke hätte er gerne eine Veränderung. Dann kann man über eine Bebau- ungsplanänderung mit uns reden. Aber im Moment macht es keinen Sinn, diesen sehr weit vorangeschrittenen und vor allem auch aus meiner Sicht mit den Anliegerinnen und Anliegern optimal und mit einem großen Gewinn abgestimmten Bebauungsplan nicht aufzulegen. Das ist keine Absicht, dass wir sagen, wir wollen nicht. Wenn wir die- sen Bebauungsplan jetzt nicht abstimmen oder versuchen irgendwie teilzuentkoppeln, um einen neuen Rahmenplan aufzusetzen, sehen wir eine Verzögerung des gesamten Verfahrens, die letztlich die Ansiedlung dieses Tschira Gebäudes in eine fernere Zukunft verschiebt, mindestens noch einmal in so einen Ablauf, wie wir ihn jetzt erlebt haben. Deswegen ist es nicht so, dass die Verwaltung nicht kann, was sie nicht will, sondern an dieser Stelle gibt es aus unserer Sicht eine klare Situation, die uns dringend nahelegt, Ihnen nahezulegen, dass wir dieses Verfahren nicht stoppen, sondern erst einmal um- setzen. Insofern sind aus meiner Sicht auch die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner und der Öffentlichkeit in ausreichendem Maß gewürdigt und finden sich in den ent- sprechenden Veränderungen dieser ganzen Planung auch wieder. Ich möchte noch, damit die Information vollständig ist, anfügen, das Land hätte Schwie- rigkeiten zu erklären, warum es den Botanischen Garten saniert, nachdem der Landes- rechnungshof bei der Untersuchung aller Botanischen Gärten der entsprechenden Hochschulen in Baden-Württemberg für den Karlsruher zu dem Ergebnis gekommen ist, dass aus seiner Sicht der Landesregierung dringend zu empfehlen ist, ihn nicht zu sanie- ren, sondern in einer anderen Form und durchaus an einer anderen Stelle neu zu errich- ten. Darüber kann sich natürlich das Land hinweg setzen. Aber das sind die eigentlichen Diskussionspunkte, die man hier aufführen müsste. Weil ich den Herrn Hustede da oben sehe, es wird auch nicht der Hardtwald angeknabbert, sondern da stehen vielleicht ein paar Bäume. Aber der Forst und der Wald waren hier nicht beteiligt, weil es kein Wald ist. Es geht am Ende um eine Grünfläche. Dass die den Anliegerinnen und Anliegern auch durch die Freiräumlichkeit, die es schafft, sehr wichtig ist, kann ich nachvollziehen. Aber gerade in dem Prozess, der jetzt zurück liegt, ist die Abstimmung zwischen öffent- lichem Interesse in Form der Erweiterung unseres Campusgeländes, städtebaulichem Interesse und Städteentwicklung und dem Interesse der Anliegerinnen und Anliegern, wie ich finde, in einer von allen Seiten sehr entgegenkommenden Weise Rechnung ge- tragen worden. Daher empfehle ich Ihnen, das heute so anzunehmen. - 13 - Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst steht zur Abstimmung der Antrag der GRÜ- NEN. Die Stadtverwaltung sieht von der Neufassung des Rahmenplans für das Areal KIT Campus Süd östlich des Adenauerrings ab und empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Das war jetzt die Stellungnahme. – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen damit zu der unveränderten Beschlussvorlage zum Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan KIT Campus Süd/Adenauerring. Ich bitte um Ihr Votum. – Damit ist der Satzungsbeschluss mit großer Mehrheit angenommen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 8. Dezember 2017