Innenstadt Ost - Sanierungsprogramm - Verdrängungseffekte
| Vorlage: | 2017/0671 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 24.10.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Mühlburg, Rintheim |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 12.12.2017
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Vorlage Nr.: 2017/0671 Innenstadt Ost – Sanierungsprogramm - Verdrängungseffekte Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 12.12.2017 31 x Wie will die Stadt beim derzeitigen Wohnungsmangel verhindern, dass es angesichts des festgestell- ten hohen Bedarfs an Sanierung und Neuordnung in der Innenstadt-Ost zu sozialen Verdrängungsef- fekten (Gentrifizierung) kommt von 1. Einem hohen Anteil von Bewohner/innen, die meist in Ein- oder 2-Personenhaushalten leben, höheren Jahrgangs sind und über eher bescheidene Einkünfte verfügen? 2. Einem vergleichsweise hohen Anteil von Haushalten, die SGB II beziehen, davon ein großer Anteil Alleinerziehende und Haushalte mit Kindern? 3. Einem relativ hohen Anteil von Bewohner/innen, die wirtschaftlich etwa so einzuordnen sind, dass sie das derzeitige Mietniveau (vor allem wenn es sich um Familien handelt) noch gut ver- kraften können, aber massiveren Mietsteigerungen nicht mehr gewachsen sein werden? Das Sanierungsgebiet Innenstadt-Ost ist gekennzeichnet durch einen hohes Sanierungserfordernis und einem vergleichsweise hohen Anteil von Einwohner/innen, die über mittleres bis schmales Einkommen verfügen. Gleichzeitig verfügt die Innenstadt-Ost mit dem KIT über einen sehr attraktiven Modernisie- rungsfaktor, was deutlich in die Sanierungskonzeption eingegangen ist. Die beabsichtigte Öffnung des KIT in die Innenstadt-Ost hinein wie die anvisierte Verlagerung der Stadtbibliothek an den Kro- nenplatz zeigen die Potentiale eines umfassenden Strukturumbaus in der Innenstadt-Ost auf. Die Sa- nierungs- und Umgestaltungspotentiale im Wohnungsbereich sind ebenfalls erheblich. Erheblich sind aber auch die Folgen von energetischen Optimierungen, Modernisierungen und Aufwertungen von Wohnungen für die Mieterschaft: Sprunghafte Mieterhöhungen, besonders bei Neuvermietungen bis hin zu Umwandlungen von Mietwohnungen in Wohneigentum. Die Mietpreisbremse ist ein Witz und bewirkt nichts. Ohne gezielte Maßnahmen der Stadt kann die notwendige städtebauliche Umgestal- tung und Aufwertung der Innenstadt-Ost zu massiven Verdrängungseffekten für große Teile der ge- genwärtigen Anwohnerschaft führen. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0671 Dez. 6 Innenstadt Ost - Sanierungsprogramm - Verdrängungseffekte Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 12.12.2017 31 x Wie will die Stadt beim derzeitigen Wohnungsmangel verhindern, dass es angesichts des festgestellten hohen Bedarfs an Sanierung und Neuordnung in der Innenstadt Ost zu sozialen Verdrängungseffekten (Gentrifizierung) kommt von 1. einem hohen Anteil von Bewohner/innen, die meist in Ein- oder 2-Personen- haushalten leben, höheren Jahrgangs sind und über eher bescheidene Einkünfte verfügen? 2. einem vergleichsweise hohen Anteil von Haushalten, die SGB II beziehen, davon ein großer Anteil Alleinerziehende und Haushalte mit Kindern? 3. einem relativ hohen Anteil von Bewohner/innen, die wirtschaftlich etwa so einzu- ordnen sind, dass sie das derzeitige Mietniveau (vor allem wenn es sich um Fami- lien handelt) noch gut verkraften können, aber massiveren Mietsteigerungen nicht mehr gewachsen sein werden? Sofern im Frühjahr 2018 eine Bewilligung für die Sanierungsmaßnahme Innenstadt Ost erfolgt, wird das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Mit dieser Festlegung werden die Instrumente der Sanierung im sogenannten klassischen Verfahren zur Anwendung kommen, wie zum Bei- spiel die Kaufpreiskontrolle und die allgemeinen Genehmigungsvorbehalte im Rahmen der sa- nierungsrechtlichen Genehmigungspflichten, unter anderem bei Bauvorhaben, Grundstücks- veräußerungen oder auch bei über einem Jahr befristeten Mietverträgen. Die direkte Einfluss- nahme auf die konkrete Mietpreishöhe kann hierbei jedoch nicht erfolgen. Es hat sich aber, insbesondere auch in den vor einigen Jahren bereits abgeschlossenen, ehema- ligen innerstädtischen Sanierungsgebieten, wie der Innenstadt-West oder City West und auch in den aktuell bestehenden innenstadtnahen Sanierungsgebieten wie Mühlburg oder Rintheim gezeigt, dass es zu keinen nachvollziehbaren sanierungsbedingten, sozialen Verdrängungseffek- ten kam. Ein in direkter Folge eines Sanierungsgebietes erhöhter Aufwand an Transferleistun- gen wie Wohngeld konnte ebenfalls nicht festgestellt werden. Eine direkte, sanierungsbasierende Einflussnahme auf die Mietpreishöhe erfolgt nur in den Fäl- len, bei denen eine Förderung für die energetische und bautechnische Erneuerung der Gebäude durch die Stadt gewährt wird. Für die Innenstadt Ost werden bei der Vorlage zum Satzungsbe- schluss die Förderrichtlinien nochmals ausführlich vorgestellt. Hierbei erfolgt dann eine Präzisie- rung dieser Richtlinien, die auf die besondere zentrale Lage abgestimmt sein werden. Sie wer- den auch Aussagen zur Mietpreisbindung im Rahmen der Förderung privater Gebäudeerneue- rungsmaßnahmen enthalten, die sich grundsätzlich zunächst aber am ortsüblichen Mietpreis- spiegel, erforderlichenfalls angepasst an den Werten für sozialen Wohnraum, orientieren wer- den. Bezogen auf das Gesamtgebiet werden aber diese Beschränkungen und Einflussnahmen Ergänzende Erläuterungen Seite 2 insgesamt eher untergeordnet sein, da Modernisierungen auch ohne direkte Inanspruchnahme der sanierungsgebietsbezogenen Zuschussförderung durch die Stadt erfolgen oder auch nur die Sonderabschreibungsmöglichkeiten dieser Sanierungsaufwendungen im Sanierungsgebiet in Anspruch genommen werden. Ohne Förderung von Modernisierungsmaßnahmen hat die Stadt damit allerdings dann keinen direkten Einfluss auf die Mietpreishöhe. Möglicherweise könnte daher der intensivierte Erwerb von Gebäuden durch städtische Gesellschaften wie der Volks- wohnung GmbH oder der Karlsruher Fächer GmbH in dem geplanten Sanierungsgebiet, zumin- dest teilweise, eine mietpreisberuhigende Signalwirkung haben. Um den sozialen Aspekten im Sanierungsgebiet umfassend Rechnung zu tragen, ist im Sanie- rungsprozess darüber hinaus eine enge Zusammenarbeit mit der Sozial- und Jugendbehörde vorgesehen. Im Maßnahmenkatalog ist hierfür die Einsetzung eines Quartiersmanagements - auch für soziale Aspekte - eingeplant.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 45. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 12. Dezember 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 28. Punkt 31 der Tagesordnung: Innenstadt Ost - Sanierungsprogramm - Verdrängungseffekte Antrag: Die Linke Vorlage: 2017/0671 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 31 ist auf und verweist auf die Stellungnahme der Verwaltung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 19. Dezember 2017