Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Rosenweg Ecke Dahlienweg", Karlsruhe-Rüppurr: Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
| Vorlage: | 2017/0668 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.10.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Rüppurr, Waldstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.11.2017
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anlage 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Rosenweg Ecke Dahlienweg“ Öffentliche Auslegung vom 26. Juni 2017 bis 14 Juli 2017 und 20. Juli 2017 bis 4. August 2017 Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundes- wehr (19. Juni 2017) Nach den mir vorliegenden Unterlagen gehe ich davon aus, dass die baulichen Anlagen, einschließlich untergeordneter Gebäudeteile, eine Höhe von 30 m über Grund nicht überschreiten. Sollte diese Höhe (30 m über Grund) über- schritten werden, bitte ich in jedem Einzel- fall mir die Planungsunterlagen, vor Ertei- lung einer Baugenehmigung, nochmals zur Prüfung zuzuleiten. Bei der o.a. Maßnahme bestehen seitens der Bundeswehr aus liegenschaftsmäßiger, infrastruktureller, schutzbereichsmäßiger Sicht und gleichbleibender Rechts- und Sachlage keine Bedenken Die geplanten Gebäude überschreiten die Höhe von 30 m nicht. Zentraler Juristischer Dienst - Untere Denkmalschutzbehörde (18. Juni 2017) Es werden keine Belange des Denkmal- schutzes tangiert. Kenntnisnahme Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt (14. Juni 2017) Nach Überprüfung der zur öffentlichen Auslegung gedachten Planungsunterlagen haben sich aus der Sicht unseres Amtes keine neuen Bedenken oder Anregungen ergeben. Kenntnisnahme Bürgergemeinschaft Rüppurr (19. Juli 2017) Der Vorstand der Bürgergemeinschaft Rüppurr hatte gegen das Vorhaben bisher keine Einwände. Inzwischen sind wir aber darauf aufmerksam gemacht worden, dass sich durch die Bebauung die dort ohnehin schon angespannte Parksituation noch er- heblich verschaffen würde. Die daraufhin vorgenommene erneute Prüfung führt hinsichtlich Ziffer 4.7.3, Seite 12, zu fol- gendem Ergebnis: Es befinden sich im Vorhaben Gebiet 56 Garagen, die komplett beseitigt werden. Davon sind 15 bestehenden Wohneinhei- - 2 - ten zugeordnet und damit baurechtlich notwendig. Es verbleiben 41 Garagen, die „momentan in etwa 2/3 tatsächlich als Pkw-Stellplätze genutzt werden. Laut Be- bauungsplan entfallen damit „etwa 28 (baurechtlich nicht notwendige) Stellplät- ze“. Die Aussage ist rechnerisch fehler- haft: 28 / 2 x 3 = 42. In der Aussage, wie viel tatsächlich ge- nutzte Stellplätze entfallen, fehlen somit die 15 baurechtlich notwendigen Einhei- ten. Für diese ist ein Ersatz in der Planung nicht enthalten, obwohl er notwendig wä- re. Es entfallen somit 28 + 15 = 43 tatsächlich für die Unterbringung von Fahrzeugen ge- nutzte Stellplätze. Diese werden in Zu- kunft zusätzlich im öffentlichen Raum ab- gestellt. Jeder, der das Areal kennt, weiß, dass dort schon jetzt zu wenig Parkraum vorhanden ist. Und insbesondere schließt das Gehweg- parken gegenüber dem Max-Planck- Gymnasium einen gegenläufigen PKW- Verkehr aus, was nach früheren eigenen Erfahrungen bei Schlechtwetter und im Die Anzahl der entfallenen (baurechtlich nicht notwendigen) Stellplätze wurde auf ganze Stellplätze aufgerundet. 41x2/3 = 27,33, also aufgerundet 28. Die 15 baurechtlich notwendigen Stell- plätze entfallen nicht, sondern werden im Bereich der geplanten Tiefgarage nachge- wiesen. Insofern bleibt es dabei, dass nur 28 (baurechtlich nicht notwendige) Stell- plätze entfallen. Auch für diese Stellplätze soll im Bereich der Gartenstadt Ersatz geschaffen werden. Da die baurechtlich notwendigen Stellplät- ze in unmittelbarer Nähe der bisherigen Stellplätze geschaffen werden, erscheint es vertretbar, dass die Ersatzstellplätze auch an anderen Stellen im Quartier an- geboten werden. Dabei ist zu erwähnen, dass einige Mieter der Garagen gar nicht im direkten Umfeld des Vorhabens woh- nen. Wie in der Begründung des Bebauungs- plans ausgeführt bestehen momentan noch Park-Kapazitäten im Hainbuchen- weg. Außerdem können aufgrund des üb- lichen Wechsels bei den Mietverhältnissen für Garagen (die z.T. auch von Fremdmie- tern in Anspruch genommen werden) per- spektivisch die restlichen entfallenen Stell- plätze an anderer Stelle im Quartier nach- gewiesen werden (in den letzten Jahren gab es ca. 40 Mieterwechsel pro Jahr). Bei der Steuerung der Mietverhältnisse soll auch so weit wie möglich die Entfernung zum Wohnsitz des Mieters einbezogen werden. Mögliche Verkehrsbeeinträchtigungen durch Gehwegparker im Bereich des Max- Planck-Gymnasiums sind ursächlich nicht dem geplanten Vorhaben zuzuordnen. Der aus dem Vorhaben entstehende Stellplatz- - 3 - Winter zu regelmäßigen Blockaden führt. Ersatzparkplätze im Heimbuchenweg wer- den von den Anwohnern des Areals mit Sicherheit nicht angenommen und sind deshalb keine Lösung. Wir begrüßen im Grundsatz weiter die ge- plante Bebauung des Areals mit Wohnun- gen, unter der Voraussetzung allerdings, dass auch die tatsächlich erforderlichen Stellplätze baulich, und nicht bloß im öf- fentlichen Verkehrsraum geschaffen wer- den. bedarf wurde im Rahmen der Planung be- rücksichtigt. Ein Teil der entfallenen Stellplätze, nämlich die 15 baurechtlich notwendigen, werden im Bereich des Plangebiets ersetzt. Für die verbleibenden 28 Stellplätze er- scheint es zumutbar, dass die Ersatzstell- plätze nicht nur in unmittelbarer Nähe sondern auch an anderen Stellen im Quar- tier angeboten werden, wo entsprechende Kapazitäten vorhanden sind. Der Ersatz er- folgt über die gezielte Steuerung der Mietverhältnisse (in den letzten Jahren ca. 40 Mieterwechsel/Jahr). Bei der Steuerung der Mietverhältnisse wird so weit möglich die Entfernung zum Wohnsitz des Mieters einbezogen. Insgesamt stellt die Planung vor dem Hin- tergrund des permanent rückläufigen Be- standes an sozial geförderten Wohnungen in Karlsruhe einen wertvollen Beitrag zur Stadtentwicklung dar. Als eine Maßnahme der Innenentwicklung entspricht sie dar- über hinaus dem Ziel eines sparsamen Umgangs mit den vorhandenen Flächen. Deshalb wird angesichts der o.g. Lösungs- ansätze die Verlagerung der Bestandsstell- plätze im Plangebiet in Abwägung der ver- schiedenen Belange als vertretbar einge- stuft, um den benötigten sozial geförder- ten innerstädtischen Wohnraum schaffen zu können. Deutsche Telekom GmbH (18. Juli 2017) Im Bebauungsplangebiet befindet sich Te- lekommunikationsinfrastruktur der Tele- kom. Für eine rechtzeitige Planung und Bauvor- bereitung der TK-Versorgung durch die Dt. Telekom (Koordinierung mit dem Straßen- bau und den Baumaßnahmen der anderen Ver- und Entsorger) bitten wir, den Be- ginn, Umfang und Ablauf der Baumaß- nahmen so früh als möglich, mindestens jedoch 3 Monate vor Baubeginn, mitzutei- len. Die Anregung wird berücksichtigt. Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt in Abstimmung mit dem Versorgungsträger.
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Extrahierter Text
Anlage2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Rosenweg Ecke Dahlienweg“ Öffentliche Auslegung vom 26. Juni 2017 bis 14 Juli 2017 und 20. Juli 2017 bis 4. August 2017 Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen der Bürger nach Themenberei- chen: Stellplatzbedarf (dazu Stellungnahmen von 14 Personen) Berücksichtigung der Stellplatzbe- darfs in der Planung Es gibt Bedenken, dass die bestehenden Garagenstellplätze im Plangebiet ersatzlos entfallen und es während der Bauphase und ebenso danach zu einem massiven Pkw-Parkplatzmangel im Umfeld des Vor- habens kommen wird, da die derzeitige Planung keinen oder unzureichenden Er- satz vorsieht. Dadurch werden insbeson- dere Berufstätige, die auf ihr Auto ange- wiesen sind, beeinträchtigt. Es wird angeregt, dass man nicht nur Bauverdichtung betreiben kann, ohne da- für zu sorgen, dass für die Bürger in ih- rem zumutbaren Umfeld auch ausrei- chende Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Dabei wird bemängelt, dass die Stellplatz- situation im Umfeld des Vorhabens schon jetzt prekär sei. Angeführt wird in diesem Zusammenhang die bauliche Struktur der Gartenstadt, die aufgrund des beengten Straßenraums zu wenige Stellplätze bie- tet. Als weitere Faktoren für den Park- platznotstand werden die Anlieger der benachbarten Schulen und des an die Gartenstadt angrenzenden Krankenhau- ses gesehen. Auch der Ausbau bzw. die Aufstockung bestehender Objekte wird als Grund für die prekäre Parkierungssitu- ation im Quartier angeführt. Der durch das Vorhaben ausgelöste Stell- platzbedarf wurde im Rahmen der Pla- nung bzw. Umsetzung des Projektes be- rücksichtigt. Das betrifft den Stellplatzbe- darf, der durch die neuen Wohnungen ausgelöst wird. Berücksichtigt wurde aber auch der Stellplatzbedarf, der aus den entfallenden Garagenstellplätzen im Plangebiet entsteht. Im Plangebiet befinden sich 56 Garagen. 15 davon sind baurechtlich notwendige Stellplätze, die im Bereich der geplanten Tiefgarage nachgewiesen werden und somit weiter zur Verfügung stehen. Von den verbleibenden 41 vermieteten Gara- gen werden momentan ca. 2/3 tatsäch- lich als PKW Stellplätze genutzt, so dass durch das Vorhaben insgesamt etwa 28 Stellplätze entfallen. Auch für diese 28 Stellplätze soll im Be- reich der Gartenstadt Ersatz geschaffen werden. Die baurechtlich notwendigen Stellplätze werden in unmittelbarer Nähe der bisherigen Stellplätze geschaffen. Für die weiteren entfallenen Garagenstell- plätze erscheint es vertretbar, dass die Er- satzstellplätze auch an anderen Stellen im Quartier angeboten werden. Dabei ist zu erwähnen, dass einige Mieter der Gara- gen gar nicht im direkten Umfeld des Vorhabens wohnen. - 2 - Deshalb wird gefordert, im Zusammen- hang mit dem Vorhaben zusätzliche öf- fentliche Stellplätze zu schaffen, um die Stellplatzsituation für Anwohner, Besu- cher, Anlieferungen und Rettungskräfte verbessern. Von Mietern einer bestehenden Garage wird ein Ersatzstellplatz gefordert. Dabei wird der Standpunkt vertreten, dass sich die Parkplatzsituation in dem sehr eng bebauten Gebiet rund um den Reseden- weg soweit zugespitzt hat, dass zur Nut- zung des bestehenden Reihenhauses im vertragsmäßigen regelmäßigen Umfang die gemietete Garage zwingend erforder- lich ist. Dies ist insbesondere deshalb der Fall, da die Mieter berufstätig und auf das Auto angewiesen sind. Dabei stehen die Mieter auf dem Stand- punkt, dass ihnen hinsichtlich es Bedarfs eines Stellplatzes/ Garagenplatzes ganz offensichtlich in Erfüllung der öffentlich- rechtlichen Verpflichtung ein solcher ver- traglich im Objekt Rosenweg zugewiesen wurde und sie diesen Parkplatz im Rah- men des bestehenden Gesamtverhältnis- ses mit Wohnraum halten. Die Mieter se- hen sich durch das Bauvorhaben und da- mit den Verlust ihres Stellplatzes in ihren Rechten erheblich beeinträchtigt. Wie in der Begründung des Bebauungs- plans ausgeführt bestehen momentan noch Park-Kapazitäten im Hainbuchen- weg. Außerdem können aufgrund des üblichen Wechsels bei den Mietverhältnis- sen für Garagen (die z.T. auch von Fremdmietern in Anspruch genommen werden) perspektivisch die restlichen ent- fallenen Stellplätze an anderer Stelle im Quartier nachgewiesen werden (in den letzten Jahren gab es ca. 40 Mieterwech- sel pro Jahr). Bei der Steuerung der Miet- verhältnisse für die Garagen soll auch so weit wie möglich die Entfernung zum Wohnsitz des Mieters einbezogen wer- den. Insgesamt stellt die Planung vor dem Hin- tergrund des permanent rückläufigen Be- standes an sozial geförderten Wohnun- gen in Karlsruhe einen wertvollen Beitrag zur Stadtentwicklung dar. Als eine Maß- nahme der Innenentwicklung entspricht sie darüber hinaus dem Ziel eines sparsa- men Umgangs mit den vorhandenen Flä- chen. Deshalb wird angesichts der o.g. Lö- sungsansätze die Verlagerung der Be- standsstellplätze im Plangebiet in Abwä- gung der verschiedenen Belange als ver- tretbar eingestuft, um den benötigten so- zial geförderten innerstädtischen Wohn- raum schaffen zu können und den Mie- tern der entfallenen Garagenstellplätze eine Lösung anbieten zu können. Ermittlung der Anzahl der erforderli- chen Stellplätze Es wird bezweifelt, dass die Parkplatzsitu- ation so wie im Bebauungsplan berück- sichtigt und dargelegt richtig ist. Der durch das Vorhaben ausgelöste Stell- platzbedarf wird im Rahmen der Planung bzw. Umsetzung des Projektes berück- sichtigt. Das betrifft sowohl den Stell- platzbedarf der neuen Wohnungen als auch den Ersatz der entfallenen Stellplät- ze im Bereich der bestehenden Garagen- - 3 - Hinsichtlich der erforderlichen Anzahl an Ersatzstellplätze wird wie folgt argumen- tiert: Zurzeit befinden sich im geplanten Bau- vorhaben 56 Garagenplätze, wobei zwei Garagen (Eckgaragen) für jeweils 3 Autos ausgelegt sind. Somit ist die heutige PKW Garagenanzahl 60. Die Behauptung, dass etwa nur 2/3 der Garagen tatsächlich mit PKWs belegt sind ist falsch. Es mag sein, dass weinige Ga- ragen fehlbelegt sind, aber das sind Aus- nahmen. Wenn man davon ausgeht, dass 60 Gara- genplätze entfallen und 38 neue Woh- nungen entstehen, so kann man davon ausgehen, dass für die 38 neuen Woh- nungen mindestens 1,5 Autos/Wohnung benötigt werden. Damit würden rechne- risch 60 plus 57 Pkw = 117 Abstellplätze Garagen benötigt. In der Planung befin- den sich aber nur 56 plus 2 = 58 Abstell- plätze/Garagen. Somit fehlen 59 Abstell- plätze/Garagen. Von anderer Seite wird argumentiert, dass von den 56 Tiefgaragenstellplätzen 38 Stellplätze den Neubauten zugewiesen und 10 weitere sind als Behindertenstell- plätze verplant sind. Das bedeute, dass lediglich 8 Tiefgaragenstellplätze zur freien Verfügung gestellt werden. Unter der Annahme, dass 60 bestehen- den Garagen durch die Neubauten weg- fallen, ergäbe sich demnach ein Fehlbe- stand von 52 Stellplätzen. Diese Fahrzeu- ge müssten auf den Straßen im Bereich rund um Rosen-, Reseden-, Holder-, Kro- höfe im Plangebiet. Den für die Berechnung zugrunde geleg- ten Zahlenwerten kann nicht gefolgt werden: Es entfallen nicht 60 sondern 56 Stellplät- ze, da pro Garage 1 Stellplatz anzurech- nen ist. Im Bebauungsplan wird nur ausgeführt, dass von den verbleibenden, baurechtlich nicht notwendigen Garagenstellplätzen nur 2/3 tatsächlich durch PKW belegt sind. Dies beruht auf der Kenntnis des Vorhabenträgers. Wie oben beschrieben entfallen nicht 60 sondern 56 Garagen. Für die geplanten Wohnungen sind nicht 1,5, sondern ent- sprechend den Vorgaben der Landesbau- ordnung 1 Stellplatz pro Wohneinheit nachzuweisen. Dies deckt sich auch mit der aktuellen, vom statistischen Landes- amt BW ermittelten Zahl der PKW / pro Haushalt für Karlsruhe –Stadt und ent- spricht der Handhabung bei vergleichba- ren Projekten in Karlsruhe.Insofern wer- den die Zahlenwerte beibehalten, für die 28 entfallenen Garagenstellplätze werden im Bereich der Gartenstadt Ersatzstellplät- ze geschaffen. Den Ausführungen kann nicht gefolgt werden. Zunächst entfallen nicht 60 sondern 56 Garagenstellplätze. Auch unter Berück- sichtigung der erforderlichen Stellplätze für die neuen Wohnungen können die 15 baurechtlich erforderlichen Stellplätze in der geplanten Tiefgarage nachgewiesen werden. Von den verbleibenden 41 ver- mieteten Garagen werden momentan ca. 2/3 tatsächlich als PKW Stellplätze ge- nutzt, so dass durch das Vorhaben insge- samt ca. 28 Stellplätze entfallen. Für diese Stellplätze werden im Bereich der Garten- - 4 - kus- und Dahlienweg untergebracht wer- den müssen und die bereits angespannte Parkplatzsituation weiter verschärfen. Während der zweijährigen Bauphase würden noch mehr Parkplätze (mindes- tens 100 Stück) wegfallen. Es wird bemängelt, dass bei der Wohn- bebauung Im Krokusweg 7 bis 29 vier- undzwanzig neue Wohnungen entstan- den sind, für die kein einziger Parkplatz hinzugekommen sei. Dadurch sei die Parksituation im Gebiet weiter verschärft worden. Es wird angeführt, dass auf Grund des laufenden Generationen-Wechsels im Gebiet immer mehr Fahrzeuge hinzu- kommen. Die jungen Familien, die in letz- ter Zeit dazugekommen sind, haben ge- wöhnlich zwei Autos, und benötigen so- mit zusätzlichen Parkraum. In einer weiteren Anregung wird kritisiert, dass die Berechnungsgrundlage von 1 Stellplatz pro Wohneinheit bei der Größe der geplanten Wohnungen nicht dem realen Bedarf entspricht. stadt Ersatzstellplätze geschaffen. Vom Vorhabenträger wird Sorge getra- gen, dass auch während der Bauphase für die baurechtlich erforderlichen Stellplätze entsprechende Ersatzstellplätze zur Ver- fügung stehen. Für die entfallenden 28 Garagenstellplätze werden im Bereich der Gartenstadt wie oben beschrieben suk- zessive Ersatzstellplätze geschaffen. Bei der Umsetzung der Bebauung im Kro- kusweg 7-24 wurden keine zusätzlichen Stellplätze gebaut. Die erforderlichen Stellplätze wurden aber im Rahmen der Baugenehmigung an anderer Stelle der Gartenstadt nachgewiesen. Wie auch in anderen Teilen Karlsruhes ist 1 Stellplatz pro Wohneinheit nachzuwei- sen. Dies entspricht den Vorgaben der Landesbauordnung und deckt sich auch mit der aktuellen, vom statistischen Lan- desamt BW ermittelten Zahl der PKW / pro Haushalt für Karlsruhe –Stadt. Verfügbarkeit von Ersatzstellplätzen im restlichen Bereich der Gartenstadt Hinsichtlich möglicher Ersatzstellplätze im Bereich der Gartenstadt gibt es Beden- ken, dass nicht genügend Garagenplätze vorhanden sind. Es wird angeführt, die Wartezeiten auf einen Stellplatz sehr lan- ge sind bzw. dass den jetzigen Garagen- besitzern seitens der Gartenstadt bisher keine Alternative angeboten wurde. Wie in der Begründung des Bebauungs- plans ausgeführt bestehen momentan noch Park-Kapazitäten im Hainbuchen- weg. Außerdem können aufgrund des üblichen Wechsels bei den Mietverhältnis- sen für Garagen (die z.T. auch von Fremdmietern in Anspruch genommen werden) perspektivisch die restlichen ent- fallenen Stellplätze an anderer Stelle im Quartier nachgewiesen werden (in den letzten Jahren gab es ca. 40 Mieterwech- sel pro Jahr). - 5 - Es wird bemängelt, dass eine Garage, die am andern Ende der Gartenstadt (Hain- buchenweg) mit ca. 10 Minuten Fußweg anzumieten ist, nicht alltagstauglich ist. Von Mietern der entfallenden Garagen- stellplätze wird angeführt, dass nach ei- ner so langen Mietzeit Bestandsschutz besteht (Gewohnheitsrecht). Sie schlagen vor, dass Ersatzstellplätze im Bereich des eigenen Hausgartens geschaffen werden dürfen. Die baurechtlich notwendigen Stellplätze werden in unmittelbarer Nähe der bishe- rigen Stellplätze geschaffen. Darüber hin- aus erscheint es vertretbar, dass die ver- bleibenden Ersatzstellplätze auch an an- deren Stellen im Quartier angeboten werden. Bei der Steuerung der Mietver- hältnisse zur Schaffung von weiteren Er- satzstellplätzen im Gebiet soll so weit möglich die Entfernung zum Wohnsitz des Mieters einbezogen werden. Dabei ist zu erwähnen, dass einige Mieter gar nicht im näheren Umfeld des Rosenwegs lie- gen. Aus denkmalschutzrechtlichen Gründen ist das Parken bzw. die Errichtung eines Stellplatzes im Bereich des Hausgartens nicht zulässig. Die Nutzung der Garage basiert auf ei- nem Mietverhältnis. Der Begriff des Ge- wohnheitsrechtes greift an dieser Stelle nicht. Im Übrigen werden Ersatzstellplätze für die entfallenen Garagen wie oben dargestellt geschaffen. Beschaffenheit der geplanten Ersatz- stellplätze Hinsichtlich der geplanten Tiefgarage wird bemängelt, dass es Fahrzeuge gibt, welche von der Größe nicht in eine Tief- garage passen. Zudem sei nicht jeder bereit die benötigte Miete dafür aufzubringen. Es wird angeregt, sicheren Parkraum oh- ne zusätzliche Lärmbelästigung zu schaf- fen. Der Anregung kann nicht gefolgt werden. Eine Tiefgarage ist ein gängiges Mittel zur Deckung des erforderlichen Stellplatzbe- darfs, die sich mit einer entsprechenden Begrünung auch positiv auf das Stadtbild auswirken kann. Außerdem schreibt die LBO nur die Schaffung von Stellplätzen, nicht die Schaffung von oberirdischen Stellplätzen vor. Es gibt keinen Anspruch auf kostenlosen Parkraum. Die schalltechnische Situation wurde ge- prüft. Konflikte durch die neue Bebauung für das Vorhabengebiet sind nicht zu er- warten. Die erforderlichen Sicherheitsas- pekte werden im Rahmen der Umsetzung berücksichtigt. - 6 - Es wird angeregt zu prüfen, ob es nicht möglich ist, unter dem bestehenden Ga- ragenhof eine ausreichend große Tiefga- rage zu bauen. In einer weiteren Anre- gung wird eine Tiefgarage mit zwei Ge- schossen vorgeschlagen. Unabhängig von den technischen Schwie- rigkeiten müssten die für den Bau erfor- derlichen Kosten durch entsprechende Mietpreise für die Stellplätze amortisiert werden. Die Erfahrung zeigt, dass die Ak- zeptanz für derartige Stellplätze in der Stadt leider gering ist. Wechselwirkungen der Parkierungssi- tuation mit dem Betrieb der umlie- genden Schulen Es wird darauf hingewiesen, dass für die Schule im Rosenweg 1 ca. 25 öffentliche Parkbuchten werktags von 7:00-13:00 Uhr für Lehrkräfte reserviert sind, Lehr- kräfte jedoch auch auf den nicht reser- vierten Plätzen parken und das Max- Plank-Gymnasium die allgemeinen Park- plätze nutzt. Es sei nicht verständlich, wa- rum diese Stellplätze als „privat“ ausge- zeichnet sind und warum dadurch für Lehrer der Eichelgartenschule und Real- schule ein Sonderrecht geschaffen wird. Es wird auf die Verkehrssituation morgens und mittags zu Bring- und Abholzeiten hingewiesen. Diese sei fatal und gefährde massiv die Sicherheit der Schulkinder. Als Ursache werden der enge Straßenraum, die z.T. nicht angepasste Geschwindigkeit und die mitten auf der Straße parkenden Autos angeführt. Dadurch entsteht eine Gefährdungssituation für Schüler, die mit dem Rad fahren. Es wird darauf hingewiesen, dass vor al- lem während der Schulzeiten (2 benach- barte Schulen) und bei Veranstaltungen in der Sporthalle der Eichelgartenhalle die Parkierungs-Situation schon jetzt sehr an- gespannt sei. Dieser Zustand würde durch das o.g. Vorhaben verschärft. Die Stellplätze für die Eichelbergschule liegen nicht im öffentlichen Straßenraum sondern auf dem Grundstück der Schule. Insofern kann man hier nicht von einem Sonderrecht sprechen, das den Lehrern gewährt wird. Im Übrigen können Parkierungsprobleme der angrenzenden Schulen nicht dem Vorhaben angelastet werden. Die Schaf- fung der für das Vorhaben erforderlichen Stellplätze wurde wie oben dargestellt im Rahmen der Planung berücksichtigt. Verkehrsprobleme, die im Zusammen- hang mit dem Betrieb der angrenzenden Schulen entstehen, können nicht dem Vorhaben angelastet werden und müssen ggf. separat behandelt werden. Aufgrund der vergleichsweise geringen Zahl an Wohneinheiten ist keine nennenswerte Verschärfung der Verkehrssituation zu erwarten. Mögliche Parkierungsprobleme der be- nachbarten Schulen können nicht dem Vorhaben angelastet werden. Die Schaf- fung der für das Vorhaben erforderlichen Stellplätze wurde wie oben dargestellt im Rahmen der Planung berücksichtigt. Anwohnerparken Es wird angeregt, Anwohnerparkausweise auszustellen, um das Stellplatzangebot für die Bewohner zu verbessern. Jeder Haushalt soll einen Anwohnerparkaus- Im Rahmen des Vorhabens wurden die er- forderlichen Stellplätze für die geplanten Wohnungen sowie Ersatzstellplätze für die entfallenen Garagen berücksichtigt. Es - 7 - weis umsonst erhalten. besteht kein Anspruch der Fahrzeugei- gentümer auf einen kostenfreien Stell- platz. Perspektivisch soll aber in der gesamten Stadt in koordinierter Form die Möglich- keit von Anwohnerparkzonen geprüft werden, um ggf. die Parkierungssituation in belasteten Gebieten zu verbessern. Dies ist jedoch zeitlich vom vorliegenden Bebauungsplanverfahren entkoppelt. Stellplatzbedarf während der Bau- phase Es wird die Frage geäußert, wie der Stell- platzbedarf während der Bauphase gere- gelt werden soll. Es gäbe praktisch keine Ausweichflächen. d.h. es würden die Be- reiche aller angrenzenden Straßen auf mehrere hundert Meter betroffen sein. Wie bei jeder Baumaßnahme ist durch die Baustelleneinrichtung mit vorrübergehen- den Beeinträchtigungen im Baustellenbe- reich zu rechnen. Vom Vorhabenträger wird aber Sorge ge- tragen, dass auch während der Bauphase für die baurechtlich erforderlichen Stell- plätze entsprechende Ersatzstellplätze zur Verfügung stehen. Für die ca. 28 entfal- lenden Garagenstellplätze werden im Be- reich der Gartenstadt wie oben beschrie- ben sukzessiv Ersatzstellplätze geschaffen. Bauliche Dichte und Höhenentwicklung (dazu Stellungnahmen von fünf Per- sonen) Es gibt Bedenken, dass durch das Vorha- ben am Rosenweg eine zu starke Verdich- tung entsteht. Ein ghettoähnliches Aus- sehen wird befürchtet. In dem Zusam- menhang wird auch auf das Projekt Son- nengrün an der Herrenalberstraße (maxi- male Bebauung auf engstem Raum) ver- wiesen. Eine weitere Wohnraumverdichtung wird abgelehnt mit dem Hinweis, dass Senio- ren sich leider die Mieten im Neubau nicht leisten können und daher in ihren großen Häusern wohnen bleiben müssen. Die Dichtewerte des Vorhabens bewegen sich im Rahmen der Vorgaben für Wohn- gebiete. Außerdem wird auf § 1a BauGB hingewiesen, wo ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden gefordert wird. Als Maßnahme der Innenentwicklung ent- spricht das Vorhaben diesem Ziel. Innerhalb von Karlsruhe herrscht ein nachgewiesener Mangel an innerstädti- schen Wohnraum. Der erforderliche Wohnraum soll gemäß BauGB und im Sinne eines sparsamen Umgangs mit den zur Verfügung stehenden Flächen vor- wiegend durch Maßnahmen der Innen- entwicklung erfolgen. Die vorliegende Planung stellt einen Beitrag zur Behebung des Wohnraumdefizits dar. Die Konzepti- on der Wohnungen hinsichtlich Barriere- - 8 - Es wird bemängelt, dass sich die direkt angrenzenden Hausbewohner in ihrer Pri- vatsphäre verletzt fühlen, da der Neubau direkt in Ihrem Garten stattfindet mit Ausblick auf die Terrasse. Es wird bemängelt, dass das östlichste Gebäude zu hoch geplant ist. Der soge- nannte Dachaufbau wirkt trotz Einrü- ckung wie ein Stockwerk, das Gebäude passt sich somit nicht in die umliegende Bebauung ein. Das Gesamtbild der Gartenstadt werde zerstört, weil so nah an die bestehenden Wohnhäuser gebaut wird wie sonst nir- gendwo in der Gartenstadt. Dies ist nicht mit dem Siedlungsschutz vereinbar, auch wenn die abzureißenden Garagen offiziell nicht unter den Siedlungsschutz fallen. freiheit und Ausstattung orientiert sich an den aktuellen Bedürfnissen von Senioren. Insofern wird eine marktgerechte Lösung für die geplante Zielgruppe umgesetzt. Auch die Anwendung des Karlsruher In- nenentwicklungskonzepts trägt dazu bei, das auch weniger einkommensstarke bzw. förderungsbedürftige Bevölkerungs- gruppen von der Baumaßnahme profitie- ren können. Die nach Landesbauordnung erforderli- chen Abstandsflächen werden eingehal- ten. Der Abstand zwischen Bestand und Neubauten ist ca. doppelt so groß wie die Höhe der Neubebauung. Insofern wird zwar gesehen, dass die geplanten Bebau- ung Einblicke in die Gärten der nördlich angrenzenden, bestehenden Häuser er- möglicht. Die Verdichtung bleibt jedoch in einem für Wohngebiete verträglichen Rahmen. Die geplante Bebauung hat drei Vollge- schosse, da das Staffelgeschoss bei Haus 3 kein Vollgeschoss gemäß LBO ist. Sie ist insofern in Geschossigkeit und Länge mit mehreren Gebäuden auf der Westseite des Krokusweges im Umfeld des Vorha- bens vergleichbar. Außerdem wurde Wert auf eine maßstäb- liche Gliederung der Baukörper durch Balkone/Loggien und abgesetzte Trep- penhausbereiche gelegt. Das Gebäude mit Staffelgeschoss wurde außerdem an der Stelle geplant, wo der Abstand zur Bestandsbebauung am größten ist. Insofern kann der Einschätzung, dass durch die neue Bebauung das Gesamtbild der Gartenstadt zerstört wird, nicht ge- folgt werden, zumal sich das Vorhaben nicht im denkmalgeschützten Bereich be- findet. Die erforderlichen Abstandsflä- chen zu den Bestandsbauten werden ein- gehalten. Dachform (dazu Stellungnahmen von drei Personen) Es gibt Bedenken, dass Flachdächer nicht in das Gesamtbild der bestehenden Struk- Da sich die geplanten Gebäude nicht im denkmalgeschützten Bereich befinden, - 9 - tur der Gartenstadt Rüppurr, passen. Die Argumentation, dass die Eichelgarten- schule ebenfalls ein Flachdach vorweist, wird als nicht zwingend angesehen, da die Schule in einem Waldstück eingebet- tet ist, und somit nicht dem Charakter der Gartenstadt verändert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Baupläne (VEP) nicht dem Bebauungsplan entsprechen, da die Dachaufbauten nicht um ihre Höhe vom Rand eingerückt sind. gibt es hinsichtlich der Dachform zu- nächst keine zwingenden Vorgaben. Mit den Schulgebäuden gibt es im unmittel- baren Umfeld des Plangebietes auch Ge- bäude mit Flachdächern. Durch die Maß- stäblichkeit der Gebäude (3 Vollgeschos- se), die Gliederung der Fassaden und die Materialwahl (Putz) werden Bezüge zur umgebenden Bebauung hergestellt. Die Bebauung wurde vom Gestaltungsbeirat in der vorliegenden Form gebilligt. Au- ßerdem tragen die begrünten Flachdächer zu einer stärkeren Durchgrünung des Um- felds bei, fördern die Wasserrückhaltung und haben klimatische Vorteile. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Anregung auf Ziff. 1.1 der örtlichen Bau- vorschriften bezieht, die die Anordnung technischer Dachaufbauten wie z.B. Lüf- tungsgeräte regelt. Die im VEP dargestell- ten Gebäude liegen im Bereich der fest- gesetzten Baugrenzen. Für Dachkonstruk- tion und Geländer im Bereich des Staffel- geschoss sind ergänzende textliche Fest- setzungen getroffen worden. Insofern entspricht der VEP den im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen. Erschließungssituation und Brandschutz (dazu Stellungnahmen von drei Per- sonen) Es gibt Bedenken, dass während der Baustellenphase der Brandschutz für be- stehende Gebäude (Zufahrt Feuerwehr) nicht gewährleistet ist. Es wird die Frage gestellt, wie der beste- hende Wirtschaftsweg (gemessene Breite von ca. 2,60 m, Flurstück (13833) und damit die Rückseite einiger Gebäude des Resedenweges und des Dahlienweges während der Bauphase von der Feuer- wehr erreicht werden können. In dem Zusammenhang wird darauf hin- gewiesen, dass die geplante Tiefgaragen- decke höher liegt als der Wirtschaftsweg und der Rosenweg und deshalb auch die angedachte Rampe und Decke für Lösch- fahrzeuge befahrbar sein muss. Es wird darauf hingewiesen, dass der o.g. Aufgrund der Höhe der bestehenden Be- bauung ist es nach den geltenden Best- immungen ausreichend, wenn die Feuer- wehr über den Resedenweg und den Dahlienweg zufahren kann. Insofern ist der Brandschutz auch während der Bau- phase sichergestellt. Während dem Bau der westlichen Tiefga- - 10 - Wirtschaftsweg der Hauptzugangsweg in die Gärten mit Fahrrädern, Entsorgen des Grünschnittes, Freizeit und Sportaktivitä- ten ist. Daher sei es wichtig auch wäh- rend der Bauphase eine Verbindung zum Rosenweg zu gewährleisten, wie z.B. mit dem Leiterwagen zum dortigem Grün- container am Eichelgarten. Es gibt Bedenken, dass die neue Anbin- dung des o.g. Wirtschaftsweges an den Rosenweg über Stufen erfolgt und des- halb nicht für Radfahrer und Rollstuhlfah- rer geeignet ist. rage ist die bestehende Anbindung des Wirtschaftsweges über den Dahlienweg weiterhin nutzbar. Insofern wurde die An- regung berücksichtigt. Die Planung des Weges wurde im Rah- men des Verfahrens angepasst. Der Weg wird über eine Rampe an den Rosenweg angeschlossen. Über die Fußwege nörd- lich der Bebauung ist ein barrierefreier Anschluss an das bestehende Straßennetz gesichert. Insofern wurde die Anregung berücksichtigt. Artenschutz (dazu Stellungnahmen von zwei Personen) Es wird darauf hingewiesen, dass am Ro- senweg / Ecke Resedenweg zwischen Ei- chelgartenschule und der künftigen Bau- stelle ein seltener Käfer (Heldbock) ange- siedelt ist, der vom Aussterben bedroht ist und nach § 42 Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt ist. Zwischen dem Wohnraum des Käfers und der künftigen Baustelle liegen etwa 20 Meter. Das benannte Heldbock-Vorkommen ist bekannt. Nach Prüfung kommen die zuständigen Fachbehörden zu folgendem Ergebnis: Aus fachlicher Sicht sind Verletzungen oder Tötungen von Exemplaren (Verbots- tatbestand § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) sachverständig auszuschließen. Zugleich ist auch keine Schädigung einer geschützten Fortpflanzungs-/Ruhestätte (Verbotstatbestand § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) gegeben. Auch störende Beeinträchtigungen durch die Baustelle und das Vorhaben selbst werden sachverständig ausgeschlossen. Im Ergebnis wird festgestellt, dass die vorgebrachten Bedenken zum Arten- schutz unbegründet sind. Baumbestand (dazu Stellungnahmen von einer Person) Es wird bemängelt, dass für die zu fällen- de Birke im Garten im Krokusweg 48 kei- ne Ersatzpflanzung vorgesehen ist, ob- wohl dies der Bebauungsplan vorsieht. Die entfallenden Bäume müssen in die Abwägung miteingestellt werden, da das Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB durchgeführt wird, ist eine förmliche Eingriffs-Ausgleichsbilanz mit entsprechenden Ersatzpflanzungen aber nicht zwingend erforderlich. Im - 11 - Rahmen der Abwägung wurden 4 Linden als erhaltenswert bzw. prägend für die städtebauliche Situation eingestuft. Des- halb wird eine Linde erhalten, drei Bäume werden neu gepflanzt. Waldabstand (dazu Stellungnahmen von zwei Personen) Es wird darauf hingewiesen, dass bei der geplanten Bebauung der rechtlich vorge- schriebene Mindestabstand von 30 Me- tern zum angrenzenden Wald nicht ge- währleistet wird. Nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Landesbauord- nung (LBO) müssen baulichen Anlagen mit Feuerstätten aus Gründen des Brand- schutzes zu Wäldern einen Abstand von mindestens 30m einhalten. Der Abstand beträgt hier mindestens 15m. In einem Bebauungsplan können aber gem. § 4 Absatz 3 Satz 2 LBO geringere Abstände festgesetzt werden. Das städti- sche Forstamt kam nach Prüfung hier zum Ergebnis, dass aufgrund der Bedeu- tung des Vorhabens für den sozialen Wohnungsbau, des gegebenen Abstands von über 15m und des zwischen bauli- cher Anlage und Wald gelegenen Rosen- wegs ein geringerer Abstand als 30m ver- tretbar ist. Der Vorhabenträger wird im Durchführungsvertrag zugunsten der Stadt Karlsruhe als Waldbesitzer eine Haf- tungsverzichtserklärung abgeben und der Eintragung einer entsprechenden Grund- dienstbarkeit zustimmen.
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Extrahierter Text
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Rosenweg Ecke Dahlienweg“, Karlsruhe–Rüppurr -Entwurf- Vorhabenträger: Gartenstadt Karlsruhe eG Ostendorfplatz 2 76199Karlsruhe Telefon:0721988-210 Fax:0721988-2180 E-Mail:info@gartenstadt-karlsruhe.de Planverfasser: Vorhabenbezogener BebauungsplanVorhaben-und Erschließungsplan GERHARDT.stadtplaner.architektenBernd Bistritz Architekten Weinbrennerstraße 13Hirschstraße 1 76135 Karlsruhe76287 Rheinstetten Telefon:0721831-030Telefon:07242937-00 Fax:0721831-0399Fax:07242937-030 E-Mail:mail@gsa-karlsruhe.deE-Mail:info@bistritz.de Inhaltsverzeichnis: A.Begründung gemäß § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch (beigefügt).........5 1.Aufgabe und Notwendigkeit..............................................................5 2.Bauleitplanung.....................................................................................5 2.1Vorbereitende Bauleitplanung.................................................................5 2.2Verbindliche Bauleitplanung....................................................................5 3.Bestandsaufnahme..............................................................................5 3.1Räumlicher Geltungsbereich....................................................................5 3.2Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz........6 3.3Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung.................................6 3.4Eigentumsverhältnisse.............................................................................7 3.5Belastungen............................................................................................7 3.5.1Altlasten.................................................................................................7 3.5.2Immissionen...........................................................................................7 4.Planungskonzept.................................................................................7 4.1Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung....................................................8 4.2.1Art der baulichen Nutzung......................................................................9 4.3Maß der baulichen Nutzung....................................................................9 4.4Bauweise / Abstandsflächen..................................................................10 4.5Überbaubare Grundstücksflächen.........................................................11 4.6Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen................................................11 4.7.Erschließung.........................................................................................12 4.7.1Öffentlicher Personennahverkehr..........................................................12 4.7.2Motorisierter Individualverkehr..............................................................12 4.7.3Ruhender Verkehr.................................................................................12 4.7.4Geh-und Radwege...............................................................................13 4.7.5Ver-und Entsorgung.............................................................................13 4.7.6Energiekonzept.....................................................................................14 4.8Gestaltung............................................................................................14 4.9Grünordnung / Ersatz-und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz..........15 4.9.1Grünplanung, Pflanzungen...................................................................15 4.9.2Eingriff in Natur und Landschaft............................................................15 4.9.3Ausgleichsmaßnahmen.........................................................................16 4.9.4Artenschutz..........................................................................................16 4.10Belastungen..........................................................................................16 4.10.1 Schallschutz..........................................................................................16 4.10.2 Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.................................19 4.10.3 Maßnahmen für den Klimaschutz.........................................................20 5.Umweltbericht...................................................................................20 6.Sozialverträglichkeit..........................................................................20 7.Statistik...............................................................................................20 7.1Flächenbilanz........................................................................................20 7.2Geplante Bebauung..............................................................................20 7.3Bodenversiegelung................................................................................20 -3- 8.Kosten.................................................................................................21 9.Durchführung.....................................................................................21 10.Übersicht der erstellten Gutachten /Untersuchungen....................21 B.Hinweise (beigefügt).........................................................................22 1.Versorgung und Entsorgung.................................................................22 2.Entwässerung.......................................................................................22 3.Grundwasser........................................................................................22 4.Niederschlagswasser.............................................................................22 5.Archäologische Funde, Kleindenkmale..................................................23 6.Baumschutz..........................................................................................24 7.Altlasten...............................................................................................24 8.Erdaushub / Auffüllungen.....................................................................24 9.Private Leitungen..................................................................................24 10.Barrierefreies Bauen..............................................................................24 11.Erneuerbare Energien............................................................................24 12.Artenschutz..........................................................................................24 13.Vogelschlag..........................................................................................25 14.Außenbeleuchtung...............................................................................25 15.Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI)...........................................25 C.Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften...26 I.Planungsrechtliche Festsetzungen....................................................26 1.Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen..............................................26 2.Art der baulichen Nutzung....................................................................26 3.Maß der baulichen Nutzung..................................................................27 3.1Wandhöhe...........................................................................................27 3.2Grundfläche.........................................................................................27 4.Bauweise und überbaubareFlächen......................................................27 5.Flächen für Stellplätze und Garagen......................................................27 6.Nebenanlagen......................................................................................27 7.Pflanzgebote und Pflanzerhaltung.........................................................28 7.1Erhaltung von Bäumen..........................................................................28 7.2Pflanzung von Einzelbäumen................................................................28 7.3Begrünung der Tiefgaragen..................................................................28 7.4Dachbegrünung....................................................................................28 II.Örtliche Bauvorschriften...................................................................30 1.Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen............................................30 1.1Dächer..................................................................................................30 2.Unbebaute Flächen, Einfriedungen, Abfallbehälterstandplätze...............30 2.1Vorgärten.............................................................................................30 2.2Unbebaute Flächen...............................................................................30 2.3Abfallbehälterstandplätze.....................................................................30 2.4.Einfriedigungen....................................................................................30 3.Werbeanlagen und Automaten.............................................................30 4.Außenantennen....................................................................................31 5.Niederspannungsfreileitungen...............................................................31 6.Niederschlagswasser.............................................................................31 -4- III.Sonstige Regelungen.........................................................................31 IV.Zeichnerische Festsetzungen–Planzeichnung................................32 Unterschriften...............................................................................................33 Inhaltsübersicht des Vorhaben-und Erschließungsplans (VEP)................34 Anlage: Vorhaben-und Erschließungsplan (VEP) -5- A.Begründung gemäß§9Absatz8 Baugesetzbuch (beigefügt) 1.Aufgabe und Notwendigkeit Die „GartenstadtKarlsruheeG“plant den Neubau vondrei Wohngebäuden mit38sozial geförderten, barrierefreienWohnungen auf einem Standort au- ßerhalb der denkmalgeschützten Gesamtanlage am Rosenweg, Ecke Dahlien- weg, um dem steigenden Bedarf an Wohnraum für Senioren im Bereich des Stadtteils gerecht zu werden. Das Areal ist heute mit Garagenhöfen überbaut und weitgehend versiegeltund befindet sich ebenso wie die angrenzenden Wohnbauflächen im Eigentum des Vorhabenträgers.Das Vorhaben basiert auf der Planung des Büros Bernd BistritzArchitektenaus Rheinstetten.Das Vorha- ben wurdeam28. Mai 2015im Gestaltungsbeirat vorgestellt, dabei wurde die Umwandlung von Garagenhöfen in Wohnflächen begrüßt. In der Sitzung am 16. Juli 2015 wurde das Vorhaben vom Gestaltungsausschuss abschließend diskutiertund seine Umsetzung in der vorgestellten Weise empfohlen. Um das nötige Planungsrecht für die geplante Erweiterung zuschaffen, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.Vorhabenträger ist dieGartenstadt Karlsruhe eG. 2.Bauleitplanung 2.1Vorbereitende Bauleitplanung Das Planungsgebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan des Nachbarschafts- verbandes Karlsruhe (FNP NVK) als„Wohnbaufläche“ dargestellt.Die Planung ist somitaus dem Flächennutzungsplanentwickelt. 2.2Verbindliche Bauleitplanung DasPlanungsgebietliegt im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nummer 186 vom 30.September1929 und Nummer208 vom 31.Juli1936, die als einfache Bebauungspläne (Baufluchtenpläne) zu werten sind. Zudem setzt der Bebauungsplan Nummer614 „Nutzungsartenfestsetzungen“ vom 22. Febru- ar 1985 das Planungsgebiet als Reines Wohngebiet fest. Da das geplante Vorhaben außerhalb der festgesetzten Baufluchten liegt, ist die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich. DieFestsetzungen der obengenanntenBebauungspläne Nummer186, Nummer 208 und 614 werden für den Geltungsbereich des vorhabenbezo- genen Bebauungsplans „Rosenweg Ecke Dahlienweg“ durch dessen Festset- zungen ersetzt. 3.Bestandsaufnahme 3.1Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche GeltungsbereichumfasstTeile derFlurstückeNummer 13860, 11925 und 13915und hat eine Größe voninsgesamtin etwa0,33Hektar Das Planungsgebietgrenzt imSüden an den Rosenweg, im Osten an den Kro- kusweg undim Westen und Norden an die bestehende Wohnbebauung der Gartenstadt. -6- Maßgeblich für die Abgrenzung desGeltungsbereichsist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit,Artenschutz DasPlanungsgebietliegtim Randbereich der Kinzig-Murg-Niederungamwest- lichenRand derGartenstadt in Nachbarschaft zum Max-Planck-Gymnasium. Die gegenwärtig als Garagenhof genutzten Grundstücke weisen einen hohen Versiegelungsgrad auf,das Gelände ist weitgehend eben. Als wesentlicher BaumbestandsinddiebestehendenLinden im Bereich des KnotenpunktesRo- senweg /Dahlienwegzu nennen. Beimsüdlich an die obengenanntenFlurstücke angrenzenden"Eichelgarten" (Flurstück11986,Gemarkung Karlsruhe) handelt es sich umWald imSinne des§2 LandeswaldgesetzBaden-Württemberg (LWaldG). Waldbesitzerist die Stadt Karlsruhe, hier vertretendurch dasGartenbauamt.Im Waldstreifenzwi- schen der Eichelgartenschule und demRosenwegwachsenderzeit Hainbu- chen,Bergahorne, Ulmen,Robinien, Roteichen.Die Baumhöhen betragen zwi- schen 10Meterund 25Meter. Der Abstand der geplanten Neubauten zum Wald beträgtin etwa15Meter, die Bauflucht aus dem Baufluchtenplan Rüppurr-Ost von 1936 (BebauungsplanNummer 208) wird dabei in Richtung Wald überschritten. Die Belange des Artenschutzes wurden im Rahmen eines Fachbeitrags unter- sucht. Darin wurdedie Planungauf ein Vorliegenbeziehungsweiseeine dro- hende Verwirklichung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände des§44Ab- satz1 Bundesnaturschutzgesetz(BNatSchG)geprüft und insofern das beson- dere Artenschutzrecht desBNatSchGabgearbeitet. Die Ergebnisseder arten- schutzrechtlichen PrüfungsindinZiffer4.9.4 dargestellt. Mögliche Folgen durch die Nähedes Planungsgebieteszu dem Landschafts- schutzgebiet „Oberwald“sowie zudem Natura 2000-Gebiet 701 6-343 „Oberwald und Alb inKarlsruhe“wurdenvon derUnteren Naturschutzbehör- deim Rahmen einer Vorprüfungabgeschätzt.Es wurde festgestellt, dass keine Beeinträchtigung für die Schutzgebiete durch das Maß und die Art der geplan- ten Bebauung zu erwarten sind.Weitere gutachterliche Stellungnahmen sind nicht erforderlich. Der Standort liegt im Wasserschutzgebiet Durlacher Wald Zone lllB. Der Standort befindet sich im Bereich einer bekannten Grundwasserverunreini- gung und somit im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung der Stadt Karls- ruhe. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist deshalb die Nutzung des Grundwassers zu Trink-und Badezwecken untersagt. Gegen die Entnahme von Grundwasser zur Gartenberegnung bestehen aber keine grundsätzlichen Einwände. Die Errichtung eines Grundwasserbrunnens bedarf jedoch einer wasserrechtlichen Erlaubnis. 3.3Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Außer Garagenhöfenbefinden sich keine weiteren Gebäude im Planungsge- biet. Insgesamt sind gegenwärtigim Planungsgebiet56Garagenstellplätze vorhanden. DieErschließungdes Planungsgebieteserfolgtüberdas bestehen- de Straßensystem desRosenweges, desDahlienweges und desKrokusweges. -7- Im westlichen Teil des Planungsgebietes befindet sich ein in Nord-Süd- Richtung verlaufender Fußweg,derim Rahmen derPlanungfortzuführenist. Im Teilbereich östlich des Dahlienweges wird ein Teilbereich der nördlich an die Garagenhöfe angrenzenden Reihenhausgärten einbezogen. Das Planungsgebiet gehört nicht zum räumlichen Geltungsbereich der denk- malgeschützten Sachgesamtheit „Gartenstadt Karlsruhe“. 3.4Eigentumsverhältnisse Mit Ausnahme deröffentlichenVerkehrsflächen des Dahlienweges (Flurstück 13860), die im Eigentum der Stadt sind, befindensichdieFlächen des Pla- nungsgebietesim Eigentum des Vorhabenträgers. 3.5Belastungen 3.5.1Altlasten Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind derzeit keine Altlasten,Altlastverdachtsflächen oder schädlichen Bodenveränderungen bekannt (Erhebungsstand 31. Dezember 2011). 3.5.2Immissionen Zu berücksichtigen sind die Einwirkungen des Verkehrslärms auf das Plange- biet und die Auswirkungen der Planung auf die umgebende Wohnbebauung, die nach rechtskräftigemBebauungsplan als Reines Wohngebiet festgesetzt ist. Dabei sind insbesondere die geplanten Tiefgaragenzufahrten zu berück- sichtigen. Außerdem sind die an das Plangebiet angrenzenden Schulgebäude,in die Überlegung mit einzubeziehen. Dabei ist nicht der durch den Schulbetrieb ent- stehende Kinderlärm, sondern lediglich der durch eventuelle Freizeitaktivitäten von Jugendlichen entstehende Lärm, wiezum Beispielauf Bolzplätzen oder Skateranlagen schalltechnisch zu bewerten.DierelevantenSportanlagen lie- genin diesem Fallauf dervom Vorhaben abgewandten Seitedes Schulgebäu- des, so dass aufgrund der abschirmenden Wirkung des Gebäudes nicht von wesentlichen Auswirkungen auszugehen ist. Zur Beurteilung der schalltechnischen Situation wurde eine gutachterliche Stel- lungnahme eingeholt, derenErgebnisseunter Ziffer 4.10.1dargestellt werden. 4.Planungskonzept Die Gartenstadt im Nordosten vonKarlsruhe-Rüppurristeinedenkmalge- schützteWohnsiedlung,derenTräger die1907gegründete Baugenossen- schaft Gartenstadt Karlsruhe eGist. Vor dem Hintergrund eines steigenden Bedarfs an Wohnungen für Senioren aber auch anderer Bevölkerungsgruppen plant die Gartenstadt Karlsruhe eG die Errichtung vondreiWohnhäusernim Bereich des Rosenweges auf Flächen, diebisher mit Garagenhöfen belegt waren.Die Grundstücke liegen außerhalb derdenkmalgeschütztenSachgesamtheit„GartenstadtKarlsruhe“. -8- DasentwickelteKonzeptsieht zwei dreigeschossige Gebäude im Westen und ein dreigeschossiges Gebäude mit Staffelgeschoss(kein Vollgeschoss)im Osten des Planungsgebietes vor. Die Ausrichtung der Baukörperorientiertsich am Verlauf des Rosenweges, der die südliche Erschließungskante der Gartenstadt darstellt.DiekubischenBau- körper, die mit einem begrünten Flachdach gedeckt sind,fügen sich in ihrer Höhenentwicklungindie bestehende Bebauungein. Die beiden westlich gelegenen Gebäude sind als Dreispänner beziehungsweise Zweispänner organisiert. Die Erschließung der den beiden Baukörpern zuge- ordneten Tiefgarage erfolgt überdenRosenweg. Dasdritte, östlich des Dahlienweges vorgeseheneGebäudeistüber einen Lau- bengangerschlossen, über denpro Geschoss fünf Wohnungenerreichbar sind. Die zugeordnete Tiefgarage wird vom Krokusweg aus erschlossen. Insgesamt werden 38Wohnungen angeboten, die über zwei bis vier Zimmer verfügen.Die Gebäudeund Wohnungensind barrierefrei gestaltet.Die barrie- refreie Erschließung der Gebäude erfolgtjeweils ander Nordseite der Gebäu- de. In den beidenTiefgaragenwerdendie erforderlichen Stellplätze für die neue WohnbebauungrealisiertundeinTeil derentfallenden Stellplätze der Gara- genhöfeersetzt.AufZiffer4.7.3wirdverwiesen.Die Tiefgaragen sind über die gebäudebezogenen Fahrstühle und über externe Treppen erreichbar.Inklusive der zwei oberirdischenStellplätze,werden insgesamt58Stellplätze angebo- ten. DerbestehendeFußwegzwischen Goldlackweg und Rosenwegbleibtbeste- henundwirdbarrierefreian den Rosenwegangeschlossen.Mit Ausnahme der Aufstellflächen für Abfallbehälter, die in der Nähe der öffentlichen Straßenflä- chen positioniert werden müssen, sind die notwendigenNebenräume für die Wohngebäudeauf der straßenabgewandten Seiteplatziert.Die erforderlichen Spielplätzesindaufmehrere Standorteim Planungsgebietverteilt.Im Bereich westlichen des Dahlienweges sind zwei Spielplätze entlang desoben genann- tenFußweges angelegt. Eine Boule-Fläche ist angrenzend an den Dahlienweg geplant, ein weiterer Spielplatz ist nördlich desöstlichen Wohngebäudes vor- gesehen.Die geplanten Spielflächen werden im Vorhaben-und Erschließungs- plan dargestellt. 4.1Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung In Anwendung von§30Absatz2Baugesetzbuchsind nur solche baulichen und sonstigen Nutzungen zulässig, die sich im Rahmen der planungsrechtli- chen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bewegen und zu denen sichder Vorhabenträger im Durchführungsvertrag auf Basis des zu- gehörigen Vorhaben-und Erschließungsplanes (VEP) verpflichtet. Der Vorhaben und Erschließungsplan(siehe Anlage) wird BestandteildesVor- habenbezogenen Bebauungsplans (VbB). Das mögliche Nutzungsspektrum wird im VbB bauplanungsrechtlichfestgesetzt. -9- 4.2.1Art der baulichen Nutzung Im Plangebiet wird ein Allgemeines Wohngebiet gemäß §4 Baunutzungsver- ordnung(BauNVO)festgesetzt. Da das Plangebiet im rechtskräftigen Flächen- nutzungsplan desNachbarschaftsverbandes Karlsruhe als Wohnbaufläche dar- gestellt ist, ist die festgesetzte Nutzungsart aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. In Anwendung von §1Absatz5 und 6 derBauNVOwird festgesetzt, dass ei- nige der in einemAllgemeinen Wohngebiet allgemein zulässige Nutzungen als ausnahmsweiseoder als nicht zulässig definiert oder ausnahmsweise zulässige Nutzungennicht Bestandteil des Bebauungsplans sind. Da sich im Umkreis des Planungsgebietes nur Wohnbauflächen beziehungs- weiseFlächen für schulische Einrichtungen befinden, ist davon auszugehen, dass sich diefestgesetztenNutzungen verträglich in ihre Umgebung einfügen. Die als allgemein zulässig festgesetzten Wohngebäude sollen die städtebauli- che Abrundung der Gartenstadt gewährleisten undeinen Beitrag zu demin Karlsruhe dringend benötigten Wohnraumleisten. Zur Stärkung der innerstäd- tischen Quartiersstrukturen ist hierbei die Unterbringung vonLäden zur Nah- versorgung durchaus erwünscht und damit auch als allgemein zulässig defi- niert. Anlagenfür kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke können ebenfalls als ein verträglicher Nutzungsbaustein für das Plangebiet in- klusive seiner Nachbarschaft angesehen werden und sind somit auch allge- mein zulässig. Ausnahmsweise zulässig werdendie der Versorgung des Gebietes dienenden Schank-und Speisewirtschaften,nicht störende Handwerksbetriebe, Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowieAnlagenfür Verwaltungenfestgesetzt. Die Zulässigkeit dieser Nutzungen muss demnach im Hinblick aufihreVerträglich- keit mit der umgebenden Wohn-und Schulnutzung unter anderem bezogen aufdieGröße des Vorhabens, ausgelöstem Stellplatzbedarf sowie Lärmemissi- onen im Einzelfall beurteilt werden. Anlagen für sportliche Zwecke, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Gar- tenbaubetriebe und Tankstellensind unzulässig, dabei diesen Nutzungen da- von auszugehen ist, dass insbesondere durch LärmemissionenKonflikte mit der bestehenden Wohnbebauungzu erwarten sind. Die Festsetzungen gewährleisten insgesamt eine homogene Entwicklung der bestehenden Wohnsiedlung. 4.3Maß der baulichen Nutzung Nördlich und westlichgrenzt das Planungsgebiet aneine zwei-bisdreige- schossige Wohnbebauung, östlich und südlich schließen sich die dreigeschos- sigen Baukörper des Max-Planck-Gymnasiums bzw. derEichelgartenschulean. Die festgesetzten Wandhöhen ermöglichen eine dreigeschossige Bebauung im westlichen Teildes Planungsgebietesund eine dreigeschossige Bebauung mit Staffelgeschoss an der EckeKrokusweg / Rosenweg. Insofern fügt sich die ge- plante Bebauung in ihrer Höhe in das städtebauliche Umfeld ein.Der Bezugs- punkt zur Ermittlung der Wandhöhenliegt knapp 50Zentimeterüber der be- -10- stehenden Gehweghöheentlang des Rosenweges undist im zeichnerischen Teil als absolute Höhe festgesetzt. Weiterhin wird festgesetzt, dass die maximale Wandhöhe durch technisch notwendige Dachaufbauten umbis zu 1Meterüberschritten werden darf. Dadurch wird zum Beispielauch ermöglicht, Photovoltaikanlagenoder andere Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien anzubringen,wenndie Funk- tionsfähigkeit der Dachbegrünung gewährleistet bleibt. Die festgesetztemaximaleGrundflächenzahlentspricht mit0,4der gemäß §17Absatz1BauNVOfestgelegten Obergrenze fürallgemeine Wohngebiete. InAnwendung von§19Absatz4Satz3BauNVOwird eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche durch die in§19Absatz4aufgeführten Anlagen zugelassen. ImTeilbereich westlich des Dahlienwegeswird eine Überschrei- tungder zulässigen Grundflächebis zueiner Grundflächenzahlvon0,92zuge- lassen, im Teilbereich östlich des Dahlienwegesbis zueiner Grundflächenzahl von0,73. Dabeiist zu berücksichtigen, dass die Versiegelung der Grundstücke bisher schon das in derBauNVOvorgegebene Maß überschritten hat. Insgesamt wa- ren bisherin etwa67Prozentdes Geltungsbereichs versiegelt, zukünftig wer- den esin etwa82Prozentsein.Ein erheblicher Teil dergeplantenVersiegelung entstehtdurch diebeidengeplanten Tiefgaragen, die neben den Stellplätzen für die geplante Wohnbebauung auch Teile der bisherigen Garagenstellplätze aufnehmen.Hinsichtlich der Funktion der Wasserrückhaltungsinddie geplan- tenerdüberdeckten TiefgaragenderBestandssituationmit asphaltierten Gara- genhöfen überlegen, so dass hinsichtlich der Auswirkung auf die natürlichen Funktionendes Bodens gegenüber dem Status quovonvergleichsweisegerin- gen Auswirkungen gesprochen werden kann. Um den negativen Folgen der Flächenversiegelungweiterentgegenzuwirken, werdenaußer der obengenanntenErdüberdeckung für die Tiefgaragen,noch weitere Maßnahmen festgesetzt. Die festgesetzte Begrünung der Dachflächen der Wohngebäudedient ebenfalls der besseren Rückhaltung des Regenwas- sers und wirkt sich insgesamt positiv auf das Stadtklima aus.Auch die vorge- schriebene Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen wirkt sich positiv auf die Regenwasserrückhaltung aus. Außerdemstellt das Projekt als Maßnahme der Innenentwicklung einen insge- samt flächensparenden Beitrag zur Schaffung von in Karlsruhe derzeit drin- gend benötigtem Wohnraum dar. Zusammenfassendlässt sichfesthalten, dass aufgrund der obengenannten Gründe in diesem Fall eine Überschreitung der nach§19Absatz4BauNVO vorgesehenen Grenzen derzulässigenGrundflächenzahlaus städtebaulicher Sicht vertretbarsind. 4.4Bauweise / Abstandsflächen Durch die Festsetzung deroffenenBauweisewirdin Verbindung mit den fest- gesetzten Baugrenzensichergestellt, dass sich die Baukörperhinsichtlich ihrer -11- Längeverträglich in die angrenzende bauliche Struktur der Gartenstadt einfü- gen. Die gesetzlichen Abstandsflächen nach Landesbauordnung werdenüberwie- gend eingehalten, lediglich beimmittleren Gebäude überschreitendieAb- standsflächendie nördliche Grundstücksgrenze.Dasichdie nördlich angren- zendenGrundstückeebenfalls im Eigentum des Vorhabenträgers befinden, kann dieÜberschreitung durch die Eintragung einer entsprechenden Baulast auf dem Nachbargrundstückgeregelt werden.Die erforderlichen Abstandsflä- chen zu den Bestandsgebäuden werden eingehalten. Der Abstand zu den nördlich angrenzenden, bestehenden Wohngebäuden ist etwa doppelt so groß wie die Höhe der geplanten Gebäude und bleibt damit in einem für Wohngebiete verträglichen Bereich. In den Wintermonaten führen die neuen Wohngebäude zu einer Verschattung im Bereich der Gartenflächender nördlich angrenzenden Wohnbebauung. Da die Gartennutzung in diesem Zeitraum naturgemäß stark eingeschränkt ist, wird dies aber als vertretbar eingestuft. 4.5Überbaubare Grundstücksflächen Die Baufenster werden durch Baugrenzen definiert. Die vorgesehenen Baufensterorientieren sich an der Größe der geplanten Be- bauung. Bei dem Wohngebäude östlich des Dahlienweges wirdeine zweite Baugrenze eingeführt, um ein Zurückspringen des Staffelgeschosseszu sichern und damit den Eindruck einer durchgängig viergeschossigen Bebauung in diesem Bereich zu vermeiden. Eine Überschreitung der inneren Baugrenze durch die Dachkon- struktion und durch Terrassengeländer wird in Abstimmung mit der vorliegen- den Gebäudeplanung zugelassen, da die Staffelung des Baukörpers gewahrt bleibt. Die zu dem erhaltenden Lindenbaum orientierte Baugrenze wurde so gesetzt, dass der Erhalt des Baumes möglichst nicht beeinträchtigt wird. Um die ge- plantenBalkone bzw. Terrassen zu ermöglichen, wurde festgesetzt, dass die Baugrenzenmit untergeordneten Bauteilen bis zu eine Breite von 3,5Meter und einer Tiefe von 1Meterüberschritten werdendürfen. 4.6Stellplätze,GaragenundNebenanlagen Die Abgrenzung von Flächen für Tiefgaragen orientiert sich an dem geplanten Vorhaben. Da die für die Wohnbebauung erforderlichen Stellplätze über die geplanten Tiefgaragen abgedeckt werden, werden sonstige oberirdische Garagen ausge- schlossen. Zusätzlich zu den unterirdischen Stellplätzen werden im Bereich des Dahlienweges zwei oberirdische Stellplätzeangeboten.Die Lage wird im zeichnerischen TeilalsFlächen für Stellplätze festgesetzt.Insgesamtsindim Planungsgebiet58Stellplätzevorgesehen. Die notwendigen Nebenanlagenfür die geplanten Wohngebäude wie Stell- plätze für Fahrräderwerden auf der straßenabgewandten Seiteder neuen Baukörperrealisiert.Die Aufstellflächen für Abfallbehälter werden in der Nähe -12- der öffentlichen Straßenflächen positioniert, um eine geregelte Leerung zu ermöglichen.Für die bestehenden Reihenhäuser im Bereich östlich des Dahli- enweges sollen Gartenschuppen für die entfallenen Garagenflächenangebo- ten werden. Dementsprechend wirdauchim südlichen Bereich der bestehen- den Gartenflächeneine Fläche für Nebenanlagenfestgesetzt. 4.7.Erschließung 4.7.1Öffentlicher Personennahverkehr Das Plangebiet ist über dieHaltestelleOstendorfplatz in der Herrenalber Straße an das städtischeÖffentliche-Personennahverkehr-Netzangeschlossen. Zusätz- liche Haltepunkte sind nichtvorgesehen. 4.7.2Motorisierter Individualverkehr Die Erschließung für den motorisierten Individualverkehr erfolgtüber das be- stehende Straßennetz des Rosenweges, des Krokusweges und des Dahlienwe- ges. Änderungen am bestehenden Straßennetz sind nicht erforderlich. 4.7.3Ruhender Verkehr Personenkraftwagen-Stellplätze Insgesamt werden im Planungsgebiet 58 Stellplätze angeboten. Pro Wohnein- heit ist entsprechend den Vorschriften der Landesbauordnung und der gängi- gen städtischen Praxis einStellplatz nachzuweisen. Im Bereich des Vorhabengebiets befinden sich 56 Garagen. Lediglich 15 von diesen Garagen sind bestehenden Wohneinheiten in derGartenstadt als im Sinne der Landesbauordnungnotwendige Stellplätze zugeordnet. Von den verbleibenden 41 vermieteten Garagen werden momentanin etwazwei Drit- teltatsächlich als Personenkraftwagen-Stellplätze genutzt, so dass durch das Vorhaben insgesamt etwa 28 (baurechtlich nicht notwendige) Stellplätze ent- fallen. Die Anordnung von zusätzlichen Stellplätzen im näheren Umfeld des Vorha- bengebiets ist nicht möglich, der Zuschnitt der Tiefgaragen im Vorhabengebiet ist bereits optimiert. Das verbleibende Defizit kann aber zum Teil durch beste- hende Stellplätze an anderen Stellen in der Gartenstadt ausgeglichen werden. In diesem Zusammenhang ist auch zuberücksichtigen, dassdie Garagen ge- genwärtig auch nicht ausschließlich an die daran angrenzenden Bewohner vermietet sind. So gibt es in der Tiefgarage imHainbuchenweg einen Leerstand von drei bis siebenStellplätzen, weitere elfStellplätze, die an Fremdmieter vergeben sind, können bei Bedarf gekündigt werden. Darüber hinaus können die Bestands- mieter des Rosenweges bei Mieterwechseln bevorzugt berücksichtigt werden (in den letzten Jahren gab es in etwa40 Mieterwechsel pro Jahr). Für den durch den Rückbau der Garagenhöfe entfallenen Stauraum plant die Gartenstadt, bei den an das Vorhabengebiet angrenzenden Grundstücken neue Schuppen zu bauen. Insgesamt stellt die Planung vor dem Hintergrund des permanent rückläufigen Bestandes an sozial geförderten Wohnungen in Karlsruhe einen wertvollen -13- Beitrag zur Stadtentwicklung dar. Als eine Maßnahme der Innenentwicklung entspricht sie darüber hinaus dem Ziel eines sparsamen Umgangs mit den vor- handenen Flächen. Deshalb wird der begrenzte Verlust von Stellplätzen auch angesichts der oben genanntenMöglichkeiten für Ersatzstellplätze in der Ab- wägung als vertretbar eingestuft, um den benötigten sozial geförderten inner- städtischen Wohnraum schaffen zu können. Fahrradstellplätze Die erforderlichen Stellplätze für Fahrräder werdenteilweisein den Tiefgara- gen untergebracht,außerdemist für den westlichen und den östlichenTeil je- weils ein oberirdischer, überdachterFahrradabstellraum vorgesehen.Insgesamt sind76 Fahrradstellplätze vorgesehen.Die Aufzüge dergeplantenGebäude sind für den Transport von Fahrrädern ausreichend bemessen. 4.7.4Geh-und Radwege DerbestehendeGehwegzwischen Goldlackweg und Rosenwegwirderhalten und barrierefrei an denRosenwegangeschlossen.Auf die Sicherung des Weg- es durch ein entsprechendes Gehrecht wird verzichtet, da sich sowohl das Vorhabengebiet als auch der Rest des Weges im Eigentum der Gartenstadt be- finden, so dass der Weg wie bisher von den Anwohnern der Gartenstadt be- nutzt werden kann. Im Übrigenbleibendie bestehenden Gehwegeerhalten.Der Gehweg entlang des Rosenwegeserfüllt miteiner Breite von über dreiMeterauch die heutigen AnforderungenderRichtlinien für dieAnlage von Stadtstraßen. 4.7.5Ver-und Entsorgung Versorgung mit Strom, Gas, Wasser, Wärme Die Versorgung des Plangebietes erfolgtdurchAnschluss an das bestehende Versorgungsnetz. Entwässerung Die Entwässerung des Bauvorhabens erfolgt im Trennsystem. Schmutzwasser Das Flurstück11925istentwässerungstechnisch über den Dahlienweg er- schlossen. Es sind somit keine weiteren öffentlichen Entwässerungsleitungen zubauen. Durch dasGrundstück von Haus einsund Hauszweiwestlich des Dahlienwe- ges(vergleicheDarstellung im Vorhaben-und Erschließungsplan)verläuft der- zeiteinöffentlicherSchmutzwasserkanal.Der Kanal wurde zwischenzeitlich umgebaut und im Bereich des privaten Grundstücks stillgelegt. Der stillgelegte Teil wird im Zuge der Bauarbeitenvom Vorhabenträgerabgebrochen.Eine Ab- stimmung ist hierzu zuvor mit dem Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe erforder- lich.Im Übrigen werdendieGebäude an die bestehendeSchmutzwasserkana- lisationangeschlossen. -14- Niederschlagswasser Das anfallende Regenwassersollder bestehenden Kanalisation zugeführt wer- den. Die geplante Erdüberdeckung der Tiefgaragen und diegeplante Dachbe- grünung tragen zur Rückhaltung des Niederschlags bei und entlasten damit die Kanalisation. Die Entwässerung derGartenbereiche der angrenzenden Reihenhausbebau- ung im BereichReseedenweg 95bis105erfolgt weiterhin grundstücksbezo- gen auf den eigenen Gartenflächen. Abfallentsorgung Für die notwendigen Abfallbehälteristim östlichen und im westlichen Teil eine eingehauste Abstellfläche vorgesehen, von der aus die Entsorgungüber den Rosenwegerfolgenkann. 4.7.6Energiekonzept Energetische Ausstattung Die geplanten Wohngebäude werden imKreditanstalt für Wiederaufbau55- Standard realisiert. Die Heizenergieversorgung der Gebäude erfolgt über eine Pelletzentralheizung. 4.8Gestaltung Das Planungsgebiet gehört nicht zum räumlichen Geltungsbereich der denk- malgeschützten Sachgesamtheit „Gartenstadt Karlsruhe“,einKulturdenkmal nach§2Denkmalschutzgesetz.Insofern ist die Gestaltung der Gebäude nach städtebaulichen Kriterien zu beurteilen. Auch aufgrund der Nähe zur Garten- stadt wurde die geplante Bebauung im Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe behandeltund seine Umsetzung empfohlen. Die mit begrünten Flachdächern versehene Bebauung wird neben der histori- schen Anlage der Gartenstadt alseigenständigeEinheit wahrgenommen.In Länge und Geschossigkeitfügensich die dreigeschossigen Baukörperaber maßstäblich in die umliegende Bebauung ein. Auch der Gliederung der Fassa- dendurch offen gestaltete Treppenhäuser und Balkonesowie die Materialität der Fassade schaffen Bezüge zur bestehenden Bebauung. Die Fassaden sind alshelle Putzfassadenmit Verglasungen im Bereichder Treppenhäuser und Balkonegestaltet. Der notwendige Sonnenschutz wird über Schiebeläden hergestellt, dieebenfalls zur GliederungderFassadebeitra- gen. Das Staffelgeschoss beim östlich gelegenen Baukörperist durch Rück- sprünge und in der Materialitätgegenüber den darunterliegenden Geschossen abgesetzt.Werbeanlagenund Automatensindaufgrund der geplanten Nut- zungnicht vorgesehenund werden deshalb ausgeschlossen. Um ein durchgängiges Erscheinungsbild zum Straßenraum sicherzustellen und zur Verbesserung der Durchgrünung des PlangebietessindEinfriedigungen nur als geschnittene Hecken mit oder ohne dahinter liegendem Drahtgeflecht zu- lässig. Niederspannungsfreileitungen werdenebenso wie individuelle Außenbezie- hungsweiseSatellitenantennen aus stadtgestalterischen Gründen ausgeschlos- -15- sen. Zur Sicherung der ungehinderten Informations-Zugänglichkeit ist pro Ge- bäude allerdings eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne zulässig. 4.9Grünordnung / Ersatz-und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 4.9.1Grünplanung, Pflanzungen Von der Baumaßnahme sind insgesamtsiebendurch die städtische Baum- schutzsatzung erfassteBäume betroffen,fürdie eine Fällerlaubnis erforderlich ist. Für die Weide und die beiden Birken an derRückseite derbestehendenGara- gen sowie einen Feldahorn neben dem WohnhausNummer107wurdeeine Fällerlaubnis in Aussicht gestellt. Die Weide und die Birken werden durch den Abbruch der Garagen unvermeidbar in ihrer Standsicherheit beeinträchtigt. Der Feldahorn ist nur bedingt erhaltenswert und im Straßenraum wenig prä- sent. Sehr markant und prägend für den Kreuzungsbereich sind hingegen drei Lindenam Knotenpunkt Rosenweg/Dahlienweg. Vorgesehen ist der Erhalt voneiner Linde,zweiLinden müssenaufgrundder beengten Grundstückszuschnitte, der Stellung der Baukörper und des not- wendigen Umfangs der Tiefgaragenentfernt werden. Für die beidenentfal- lenden Bäumewerdenin der Nähe derursprünglichen StandorteErsatzpflan- zungen vorgenommen. DieTiefgaragewird miteiner40ZentimeterstarkenErdschichtbedeckt, womit eine entsprechende Begrünung mit Rasen und Stauden ermöglicht wird. Die Flachdächer werden begrünt, sodass gegenüber dem bisherigen Zustand eine stärkere Durchgrünung desPlanungsgebietesumgesetzt wird. 4.9.2Eingriff in Natur und Landschaft Bei dem südlich an das Planungsgebiet angrenzenden Eichelgarten (Flurstück 11986) handelt es sich um Wald im Sinne des§2 Landeswaldgesetz Baden- Württemberg (LWaldG).Durch die Veränderung der Bauflucht im Bereich des Rosenwegeswird der nach§4Absatz3 der Landesbauordnung vorgesehene Mindestabstand von baulichen Anlagen mit Feuerstellen zum Waldrand unter- schritten. Das vom Wald auf die Wohngebäude ausgehende Gefährdungspo- tential ist somit gegeben. Eine Unterschreitung ist aber möglich,wenn die Festsetzungen eines Bebau- ungsplans Gebäude mit einem geringeren Abstand zulassen.Die Unterschrei- tung des Waldabstandes erfolgt im Einvernehmen mitderStadt Karlsruhe, wenn der VorhabenträgereinerHaftungsverzichtserklärungzu Gunsten des Waldbesitzers und dem Eintrag einer entsprechenden Grunddienstbarkeit zu- stimmt.Die Haftungsverzichtserklärung wird Bestandteil des Durchführungs- vertrags. Das Planungsgebiet befindet sich in der Nähe des südlich angrenzenden Land- schaftsschutzgebietes „Oberwald“ sowie zu dem Natura 2000-Gebiet 7016- 343 „Oberwald und Alb in Karlsruhe“.Die Betroffenheit der Schutzgebiete wurde von der zuständigenUnteren Naturschutzbehörde im Rahmen einer -16- Vorprüfung untersucht. Weitere gutachterliche Stellungnahmen sind nicht er- forderlich. Der Eingriff in Natur und Landschaftkann insgesamtals gering eingestuft werden, da das Plangebiet bereits heute bebautbeziehungsweisestark versie- gelt ist und die Gebäude eine Abrundung eines bereits bestehenden Wohnge- biets darstellen. 4.9.3Ausgleichsmaßnahmen DerBebauungsplanwirdim beschleunigten Verfahrengemäß§13a Bauge- setzbuchaufgestellt. Ein Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichsbilanz ist des- halb nichterforderlich. 4.9.4Artenschutz Für die Belange des Artenschutzeswurdevom BüroThomas Breunig, Institut für Botanik und Landschaftskundeaus Karlsruheeine artenschutzrechtliche Prüfungdurchgeführt.Darin wurde die Planung auf ein Vorliegen bzw. eine drohendeVerwirklichung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände des§44 Absatz1BNatSchGgeprüft und insofern das besondere Artenschutzrecht des BNatSchGabgearbeitet. Im Rahmen einer Begehung zur artenschutzrechtlichen Voruntersuchung wur- de anhand der vorhandenen Habitatstrukturen eingeschätzt,ob Vorkommen von besonders oderstreng geschützten Arten nach§7Absatz2Nummer13 und 14BNatSchGzu erwarten sind.Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zu- sammenfassen: Eswurde keine besonders und auch keine streng geschützten Arten im Plan- gebietnachgewiesen. Weiter wurde festgestellt, dassdie Bäume eine potenti- elle Habitateignung für Vögel und Fledermäuse haben (können).Insgesamt werden durch das Vorhaben nach gutachterlicher Beurteilung keine Verbots- tatbestände des§44BNatSchGberührt, sofern die Beseitigung von Gehölzen außerhalb der Brutzeit eventuell betroffener Vogelarten zwischen Anfang Ok- tober und Ende Februar erfolgt. Sofern Bäume gefällt werden, sollte zuvor kontrolliert werden, ob es sich bei den ausgefaulten Astlöchern um Höhlen handelt, die durch überwinternde Fledermäuse belegt sind. DieVorgaben für die Beseitigung von Gehölzen werden in die Hinweise des Bebauungsplansaufgenommen. 4.10Belastungen 4.10.1 Schallschutz Aufgrund der unter Ziffer 3.5.1 dargestellten Immissionssituation in der Um- gebung des Plangebietes wurde zur Klärung der schalltechnischen Belange ei- neschalltechnische Stellungnahme vom Büro Koehler, Leutwein und Partner aus Karlsruheerstellt. Im Rahmen der schalltechnischen Stellungnahme sind zum einen Aussagen über die Einwirkungen durch Verkehrslärm auf das Plangebiet anhand der DIN18005 (Schallschutz im Städtebau) zu beurteilen. Weiterhin sind die Aus- wirkungen des Bauvorhabens auf die Umgebung zu beurteilen. Hierbei ist der -17- von der Zufahrt zur Tiefgarage ausgehende Lärm als Gewerbelärm einzustufen und nach derTechnische Anleitung zum Schutz gegen Lärmzu beurteilen. Er- gänzend ist zu untersuchen, inwieweit sich Geräuschimmissionen aus den umgebenden Schulen auf das Plangebiet auswirken. Die Stellungnahmekommt zu folgendem Ergebnis: Vorgehensweise Entsprechend der DIN18005, welche für die städtebauliche Planung zunächst zu beachten ist, sind verschiedene Geräuscharten (Verkehrs-und Gewerbe- lärm) aufgrund der verschiedenen Einstellungen der Betroffenen getrennt von- einander zu betrachten. Die Einschätzung der Lärmbelastungen durch Verkehrslärm erfolgt auf Grund- lage der Lärmkartierung im Rahmen der Lärmaktionsplanung der Stadt Karls- ruhe, Amt für Umwelt-und Arbeitsschutz 2014 sowie der DIN18005 (Schall- schutz im Städtebau) und der 16.Bundesimmissionsschutzverordnung(Ver- kehrslärmschutzordnung). Die Ausfahrt der Tiefgaragen ist auf den Grundstücksbereichen nicht als öf- fentlicher Verkehrslärm sondern als privater Anlagenlärm und somit als Ge- werbelärm nach der TechnischeAnleitung zum Schutz gegen Lärm, 1998 zu beurteilen. Hierzu erfolgte eine Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch die Wohneinheiten an deneinzelnen Tiefgaragenzufahrten und Beurteilung anhand einen plausiblen Verteilung der Belastung über den Tages- /Nachtzeitraum. Eine Abschätzung der möglichen Fahrten in der lautesten Stunde im Nachtzeitraum und des Abstandes zu der bestehenden Bebauung ergibt die Einschätzung über die Ausführungbezüglichder Ausführung von Lärmminderungsmaßnahmen. Die Beurteilung der von den Schulflächen ausgehenden Lärmeinwirkungen be- ruht auf Ortskenntnissowie den Bestimmungen bezüglichFreizeitlärm. EinwirkungVerkehrslärm auf das Bebauungsplangebiet Aus der Lärmkarte für denTag-Abend-Nacht-Pegel (Lden)kann eine Lärmbelas- tung zwischen 56 und 57Dezibel (A-Bewertung)abgeschätzt werden. Es ist hierzu auszuführen, dass der Pegel entsprechend den Vorgaben der 34.Bun- desimmissionsschutzverordnung(Lärmkartierung) aufgrund der Zuschläge für die ZeitbereicheAbendundNachtetwas höher ausfällt, als die Beurteilungs- pegel entsprechend der für Deutschland geltenden Richtlinie DIN18005. So- mit ist mit einer Belastung vonin etwa55Dezibel (A-Bewertung), nach DIN18005 und somit verträglichen Belastungen im Tageszeitraum zu rechnen. Im Nachtzeitraum zeigt die Kartierung Belastungen vonin etwa47 bis 48Dezibel (A-Bewertung). Die Beurteilungspegel im Nachtzeitraum der Lärm- kartierung stimmen in dem Fall, dass sie nicht in der Nähe von Lichtsignalanla- ge liegen, gut mit dem Beurteilungspegel nach den Berechnungsvorgaben der DIN18005 überein. Im vorliegenden Fall würden somit die Orientierungswerte der DIN18005 in geringemUmfang überschritten. Die als Grenze des Zumut- baren angesehenen Immissionsgrenzwerte der 16.Bundesimmissionsschutzverordnungwürden jedoch weiterhin unterschrit- -18- ten. Aufgrund von Verkehrslärm sind für das Baugebiet daher mit verträgli- chen Lärmbelastungen durch Verkehrslärm zu rechnen. Gewerbelärm Tiefgaragenausfahrt Für die drei Wohngebäude sind zwei Tiefgaragen vorgesehen. Eine Tiefgarage für das Haus eins und zwei sowieeine Tiefgarage mit eigener Zufahrt für das Haus drei. Die Tiefgaragenausfahrt der Gebäude einsundzweiliegt auf der Westseite der Grundstücke und führt an einem bestehenden Wohngebäude vorbei und zwar mit einem Abstand vonin etwasiebenMeterzwischen Ge- bäudefassade und Mitte der Zufahrt. Die Garagenzufahrt des Gebäudesdrei befindetsich auf der Nordostseite mit der Ausfahrt zum Krokosweg. Die Ent- fernung zum nächstliegenden Gebäude beträgt hier zu der Fahrbahnmitte der Zufahrtin etwa27Meter. Die Tiefgarage für die Gebäude einsundzweiweist 32 Stellplätze auf. Für das Gebäudedreisind in der Tiefgarage 24Stellplätze vorgesehen. Für die drei Gebäude sind insgesamt 38Wohneinheiten vorgesehen. Bei 2,3Einwohnern je Wohneinheit und 2,5Fahrten pro Einwohner ergeben sich in etwa220Fahrbewegungen durch die geplante Anlage. Entsprechend der Anteile von Stellplätzen zu den Wohneinheiten ergibt sich eine prozentuale Aufteilung von 57Prozentder Fahrten für die Tiefgarage von den Häu- serneins und zwei und 43Prozentfür die Tiefgarage desHausesdreiund so- mit 125 Fahrten für die Tiefgarage Haus einsundzweiund 95 Fahrten für die des Hausesdrei. Es wird davon ausgegangen, dass die Fahrten sich über den Tag entsprechend den gängigen Tagesganglinien verteilen. In den kritischen Nachtstunden mor- gens vor 6Uhr oder abendsnach 22Uhr wird davon ausgegangen, dass bis zu dreiFahrbewegungen aus der Tiefgarage heraus oder in die Tiefgarage hinein stattfinden. Aus mehreren vergleichbaren schalltechnischen Untersuchungen mit Berech- nungen für Tiefgaragenausfahrten und ähnlicher Belastungenbeziehungswei- seAbständen zu umgebender Bebauung lassen sich im Bereich der Tiefgara- genausfahrt vonHaus eins und zweifür die direkt zur Tiefgarage hingerichtete Gebäudefassade für den Tageszeitraum deutliche Unterschreitungen der Im- missionsrichtwerte der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärmund im Nachtzeitraum Beurteilungspegel zwischen 35 und 40Dezibel (A-Bewertung) ableiten. Die Immissionsrichtwerte für allgemeines Wohnen werden damit nachts unterschritten, die Immissionsrichtwerte für reines Wohngebiet nachts in geringem Umfang überschritten. Die geplante Tiefgaragenausfahrt an den Gebäudeneins und zweisollte daher entsprechend dem aktuellsten Stand der Lärmminderungstechnik fürzum BeispielGaragentormotoren oder Strukturie- rung der Wand ausgestaltet sein, um unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen zu vermeiden. Für dieTiefgaragenausfahrt an Gebäude drei, für die im Nachtzeitraum auch mit zwei bis drei Fahrten in der lautesten Nachtstunde zu rechnen ist, ergeben sich aufgrund des deutlich größeren Abstandes für die nördlich gelegene Wohnbebauung keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte auch für -19- reine Wohngebiete im Tages-oder Nachtzeitraum.Zu der zusätzlichen Ver- kehrserzeugung des Bauvorhabens insgesamt ist auszusagen, dass dies von dem bestehenden Verkehrsnetz aufgenommen werden kann, ohne dass sich die Lärmbelastungen im Umfeld maßgeblich erhöhen. Einwirkungen durch Freizeitlärm der umgebenden Schulen Zunächst ist auszuführen, dass der durch den Schulbetrieb entstehende Kin- derlärm, wie zum Beispielin Pausen oder nach der Schule als Sozialadäquat hinzunehmen ist und keiner weiteren Untersuchung bedarf. Der durch even- tuelle Freizeitaktivitäten von Jugendlichen entstehende Lärm, wie zum Beispiel auf Bolzplätzen oder Skateranlagen ist schalltechnisch zu bewerten. Im vorlie- genden Fall gehen jedoch von solchen Aktivitäten keine maßgeblichen Lärmeinflüsse auf das Plangebiet aus, da keine Flächen für Freizeitaktivitäten der südlich liegenden RealschuleRüppurr oder des Max-Planck-Gymnasium im Osten direkt dem Bauvorhaben zugewandt sind, sondern vielmehr durch die Schulgebäude selbst abgeschirmt sind und auch eine relativ große Entfernung aufweisen. Zusammenfassung Zusammenfassend ist auszusagen, dass die durch Verkehrslärm entstehenden Lärmpegel imBereich des Bauvorhabens noch in verträglicher Höhe liegen und durch Freizeitlärm der umgebenden Schulen mit keinen unzumutbaren Lärm- belastungen aufgrund der gegebenen Abschirmungen und Entfernungen zu rechnen ist. Durch das Bauvorhaben selbst entstehen auf den umgebenden Straßenzügen im Umfeld keine maßgeblichen Erhöhungen der Lärmbelastungen. Um unzu- mutbare Lärmbelastungen auch für die direkt im Umfeld der Tiefgaragenaus- fahrt der Gebäudeeinsundzweiliegenden Gebäudefassaden zu gewährleis- ten, ist die geplante Tiefgaragenein-und-ausfahrtim Bereich westlich des Dahlienwegesentsprechend dem aktuellsten Stand der Lärmminderungstech- nik auszugestalten. Dies wird im Rahmen des Durchführungsvertrags gesi- chert. 4.10.2Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Die bioklimatische Belastungsstufe des betroffenen Siedlungsraumes kann mit „gering" bewertet werden. Der Wirkungsbereich autochthoner Strömungssys- teme durchzieht die Bebauung, da sich dieGrün-und Freiflächen im Süden und Osten durch eine mittlere (350bis 700 Kubikmeter/Sekunde) bis sehr ho- he Kaltluftlieferung (1.400Kubikmeter/Sekunde) auszeichnen. Ein Klimagut- achten ist insofern nicht erforderlich. Durch die im Entwurf dargestellte Gebäudeausrichtung wird einer Barrierewir- kung durch ausreichend große Abstände zwischen den Gebäuden vorgebeugt. Die festgesetzteDachbegrünungwirktisolierendundverringert die Aufhei- zungderGebäude. Darüber hinaus erfolgt eine Retention von Niederschlags- wasser, wodurch die Kanalisation vor allem bei Starkregenereignissen entlastet wird.Ergänzend wird bei Fassaden dieVerwendung von hellen Oberflächen vorgeschrieben, um die Reflexion der Sonnenstrahlung (Albedos) zu erhöhen. -20- 4.10.3Maßnahmen für denKlimaschutz Als Beitrag zum Klimaschutz werdendie geplanten Wohngebäude im55- Standard derKreditanstalt für Wiederaufbaurealisiert. Die Sicherungdes Bau- Standardserfolgt über den Durchführungsvertrag. Die Heizungsanlage für die geplanten Gebäude soll als Pelletzentralheizung ausgeführt werden. 5.Umweltbericht Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahrengemäß §13aBaugesetzbuchdurchgeführt. Die Erstellung eines Umweltberichtes ist nicht erforderlich. Die Belange des Artenschutzeswurdenineiner separaten artenschutzrechtlichenUntersuchungbehandelt. Prüfung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten Da es sich bei der vorliegenden Planung um dieÜberplanung von bereits be- stehenden, großflächig versiegelten Bereichen handelt, wurde keine sich hin- sichtlich der Umweltwirkungen wesentlichunterscheidende Planungsvariante erarbeitet. 6.Sozialverträglichkeit Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt: DasVorhabenist eine Maßnahme des sozial geförderten Wohnungsbaus. Die Gebäude sindbarrierefrei konzipiert, die Wohnungsgrößen und Zuschnitte orientieren sich an den Bedürfnissen von Senioren. 7.Statistik 7.1Flächenbilanz Grundfläche Gebäude (ohne TG)ca.0,12ha36% Freiflächenca.0,21ha64% GesamterGeltungsbereichca.0,33ha100% 7.2Geplante Bebauung BruttogrundflächeWohnbebauungca.3.820m² 7.3Bodenversiegelung Gesamtfläche Plangebietca.0,33ha100% Derzeitige Versiegelung Plangebietca.0,22ha67% Künftige Versiegelung Plangebietca.0,27ha82% -21- Hinweise: -In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Beläge für Wege, Zufahrten, Stellplätze und Hofflächenvorgeschrieben. Der Versiegelungsgrad redu- ziert sich dementsprechend. -In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. 8.Kosten Der Vorhabenträger übernimmt den Rückbau des bestehenden Schmutzwas- serkanals, soweit er auf seinem Grundstückliegt.DerStadt Karlsruheentste- henkeine Kosten. 9.Durchführung Alle Verpflichtungen desVorhabenträgerswerden in einem Durchführungsver- trag geregelt. 10.Übersicht der erstellten Gutachten /Untersuchungen Schalltechnische Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Rosenweg Ecke Dahlienweg“ vom 1. Dezember 2016. Erstellt vom Büro Koehler & Leutwein in Karlsruhe. Artenschutzrechtliche Prüfung vom Büro Thomas Breunig, Institut für Botanik und Landschaftskunde aus Karlsruhe, vom 14. Oktober 2015. -22- B.Hinweise (beigefügt) 1.Versorgung undEntsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsru- he in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15Meter von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befes- tigten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darffünfProzentnicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum erschließenden Weg liegen und 2,50Meter bis 3,50MeterAbstand von ge- plantenbeziehungsweisevorhandenen Bäumen einhalten. 2.Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30Meterüber der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer liegende Grundstücks-und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen ent- wässert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenober- fläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen des Vorhabenträgersselbst entsprechend zu schützen. 3.Grundwasser Im Gebiet liegen hohe Grundwasserstände vor. Bisher wurde einmaximal Grundwasserstand von 114,35Meter überNormalhöhennullbeobachtet. Die- ser könnte nach Abschaltung des Wasserwerkes noch weiter ansteigen. Grundwasserdichte KellerbeziehungsweiseTiefgaragenausbildungen sind deshalb zwingend vorzusehen. Der Standort liegt im Wasserschutzgebiet Durlacher Wald Zone lllB. Der Standort befindet sich im Bereich einer bekannten Grundwasserverunreini- gung und somit im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung der Stadt Karls- ruhe. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist deshalb die Nutzung des Grundwassers zu Trink-und Badezwecken untersagt. Gegen die Entnahme von Grundwasser zur Gartenberegnung bestehen aus Sicht desAmts fürUm- welt-und Arbeitsschutzes aber keine grundsätzlichen Einwände. Die Errich- tung eines Grundwasserbrunnens bedarf jedoch einer wasserrechtlichen Er- laubnis.Das Arbeitsblatt W 101 vom Juni 2006 „Richtlinie für Trinkwasser- schutzgebiete, I. Teil „Schutzgebiete für Grundwasser“istzu berücksichtigen. 4.Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gemäß §55Absatz2Wasserhaushaltsgesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Ge- wässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige -23- öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entge- genstehen. Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Boden- schicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeitsblatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Die No- tentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anstehenden versicke- rungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versickerungsmulde erfolgen. Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser gesam- melt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größerer Regenereignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Beianstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versickerungsmulde erfolgen. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 In- fektionsschutzgesetz,§37Absatz1 unter Beachtung der allgemein anerkann- ten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Ge- sundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trink- wasserleitungssystems durch Niederschlagswasserauszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trink- wasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Notwendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sol- len zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden,zum Beispielals Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Untergrund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flä- chenversiegelung verzichtet werden. 5.Archäologische Funde,Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder ar- chäologische Fundplätze entdeckt werden.In diesem Zusammenhang wird da- rauf hingewiesen, dass in der Umgebung des Plangebiets vorgeschichtliche Scherben bekannt sind,die dort eine vorgeschichtlicheSiedlung vermuten las- sen. Historische Bauteile oder archäologische Fundplätzesind gemäß §20Denkmalschutzgesetz (DSchG) umgehend dem Landesamt für Denkmal- pflege (Dienstsitz Karlsruhe, Moltkestraße 74, 76133Karlsruhe), zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nachder Mel- dung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht das Landesamt für Denkmalpflege einer Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen ei- nes Fundes oder einer Fundstelleist ein Verstoß gegen das Denkmalschutzge- -24- setzund kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.Auf §27Denkmalschutzgesetz wird hingewiesen. Eventuellvorhandene Kleindenkmale (zum BeispielBildstöcke, Wegkreuze, his- torische Grenzsteine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und land- schaftsprägende Natursteinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu be- lassen und vor Beschädigungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit dem Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen. 6.Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.Oktober 1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbe- ständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. 7.Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundeneBodenbelastungen, bei denen Gefah- ren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe,Amt fürUmwelt-und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131Karlsruhezu melden. 8.Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffensein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundesbodenschutz- gesetz) vom 17.März1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 9.Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nichterfasst. 10.Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kin- dern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§3Absatz4 und §39Landesbauordnung). 11.Erneuerbare Energien Aus Gründen derUmweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Er- neuerbare-Energien-Wärmegesetzes(EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nut- zung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg(EWärmeG) wird verwiesen. 12.Artenschutz Sollten Baumfällungen erforderlich sein, sollten diese vorrangig zwischen dem 1. Oktober und 28. Februar, also außerhalb der Fortpflanzungszeit, vorge- nommen werden. Damit wird eine erhebliche Störung oder Tötung der streng geschützten Arten bzw. der europäischen Vogelarten während der Fortpflan- -25- zungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-und Wanderungszeiten gemäß §44Absatz1Nummer1 und 2BNatSchGvermieden. Sofern Bäume gefällt werden, ist zuvor zu kontrollieren, obes sich bei den ausgefaulten Astlöchern um Höhlen handelt, die durch überwinternde Fleder- mäuse belegt sind. Für den Fall, dass Fledermäuse festgestellt werden, ist der Fällzeitpunkt zu verschieben und sind die weiteren Maßnahmen in Abstim- mung mit dem Umwelt–und Arbeitsschutz,AbteilungÖkologie,Markgrafen- straße14,76131 Karlsruhe vorzunehmen) 13.Vogelschlag Größere Glasfassaden, stark spiegelnde Scheiben, verglaste Eckausbildungen und „Durchblicke“ sind zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos zuvermeiden oder durch gestalterische Elemente zu gliedern. Insgesamt ist zu gewährleis- ten, dass die geplante Bebauung keine unzulässigen Ausfälle (Tötung oder Verletzung geschützter Tiere, die über das aktuelle normale Naturgeschehen hinausgehen) durch Vogelschlagoder ähnlicheszur Folge hat. 14.Außenbeleuchtung Eine zusätzliche Lichtimmission für den angrenzenden Wald durch die Außen- beleuchtung ist zu vermeiden.Es sind insektenfreundliche Leuchtmittel (Erste Priorität:Leuchtdiode; ZweitePriorität: Natriumdampf-Niederdrucklampen), gezielt nur nach unten abstrahlende Leuchtkörper zu verwenden und nach Möglichkeit durch Zeitschalt-oder Bewegungsmelder die Außenbeleuchtung auf das zeitlich Erforderliche/Unabdingbare zu begrenzen. 15.Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI) Bei dem vorliegenden Bebauungsplan ist das Karlsruher Innenentwicklungs- konzept (KAI) anzuwenden. Mit dem Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI) wird bei Schaffung oder Änderung eines neuen, höherwertigen Pla- nungsrechts der sozialgeförderte Wohnungsbau initiiert und realisiert. Nach den Vorgaben von KAI sindmindestens20Prozentder Geschossfläche für ge- förderten Wohnungsbau vorgesehen. Durch KAI ist sichergestellt, dass auch preisgünstiger Wohnraum im Mietbereichbeziehungsweisepreiswertes Wohneigentum verfügbar ist. Dazu werden die Planungsbegünstigten an den entstehenden Kosten beteiligt. Die Art und Höhe der Beteiligung wird zeit- gleich mit dem Bebauungsplanverfahren ermittelt und mittels städtebaulichem Vertrag zwischen den Planungsbegünstigten und der Stadt Karlsruhe verein- bart. -26- C.Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften desVorhabenbezogenen Bebauungsplanes(bestehend austextlichen und zeichnerischenRegelungen)und sonstigeRegelungen Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß§9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September2004 (BGBl. I S. 2414) und örtliche Bauvorschriften gemäß§74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5.März2010 (GBl.S.357, berichtigt Seite416) einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I.Planungsrechtliche Festsetzungen 1.Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen Im Rahmen der Ziffern 2 bis7und der Planzeichnung (IV) sind auf der Basis des Vorhaben-und Erschließungsplanes (sieheAnlage) ausschließlich die bauli- chen und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. 2.Art der baulichenNutzung Allgemeines Wohngebiet (WA)gemäß § 4BauNVO Zulässig sind: -Wohngebäude, -die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, -Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale undgesundheitliche Zwecke. - Ausnahmsweise zulässig sind: -die der Versorgungdes Gebietes dienenden Schank-und Speisewirtschaf- ten sowie nicht störendeHandwerksbetriebe, -Betriebe des Beherbergungsgewerbes, -Anlagen für Verwaltungen. - Nicht zulässig sind: -Anlagen für sportliche Zwecke -sonstige nicht störende Gewerbebetriebe -Gartenbaubetriebe -Tankstellen -27- 3.Maß der baulichen Nutzung 3.1Wandhöhe Die zulässige Höhe der baulichen Anlagenwirddurch die maximale Wandhö- he (WH) gemäß Planeinschrieb festgesetzt. Der Bezugspunkt zur Ermittlung der Wandhöheist im zeichnerischen Teil als absolute Höhemit116,50Meter über Normalhöhennullfestgesetzt. Dabei gilt als Wandhöhe das Maß vomBezugspunktbis zum Schnittpunkt der Außenwand mit derOberkante Dachhaut (biszum oberen Abschluss der Wand). Die maximale Wandhöhe darf durchtechnisch notwendige Dachaufbautenum bis zu einMeterüberschritten werden. 3.2Grundfläche DiemaximaleGrundflächenzahl(GRZ) wird durchPlaneintrag in der Nutzungs- schabloneim zeichnerischen Teil festgesetzt. Die zulässige Grundfläche darf durch die in§19Absatz4BauNVObenannten Anlagen im Bereich östlich des Dahlienweges bis zueiner Grundflächenzahl von 0,73, im Bereich westlich des Dahlienweges bis zu einer Grundflächenzahl von 0,92 überschritten werden. 4.Bauweiseund überbaubare Flächen Esgilt dieoffeneBauweise. Die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen werden in der Planzeichnung durch Baugrenzen bestimmt. Im Bereich östlich des Dahlienweges darf die innere Baugrenze (maximalzuläs- sige Wandhöhe (WH) = 12,5Meter) durch die Dachkonstruktion und durch Terrassengeländer bis zur äußeren Baugrenze (WH=9,5Meter) überschritten werden. Die Baugrenzen dürfendurch untergeordnete Bauteile bis zu einer Tiefe von einMeterund einer Breite von 3,5Meterüberschritten werden. 5.Flächen fürStellplätze und Garagen Tiefgaragensind nurinnerhalb derüberbaubaren Flächen und dendafürim zeichnerischen Teil festgesetzten Flächen zulässig.SonstigeGaragensindun- zulässig. Stellplätze sind nur innerhalb derim zeichnerischen Teil dafür festgesetzten Flächen zulässig. 6.Nebenanlagen Nebenanlagengemäß§14BauNVOsindnur innerhalb der überbaubaren Flä- chen und den dafür im zeichnerischen Teil festgesetzten Flächen zulässig. -28- 7.Pflanzgebote undPflanzerhaltung 7.1Erhaltung von Bäumen Mit Ausnahme für den Bau der Tiefgarage,sind im Kronentraufbereich desim zeichnerischen Teilzum Erhalt festgesetzten Baumes,Abgrabungen und zu- sätzliche Versiegelungen und Bodenveränderungen unzulässig. Die Auffüllung des Geländes ist nur bis auf die jeweilige Gehweghinterkante und nur im Be- reich der im Bestand befestigten Flächen zulässig. Bei Abgang des Baumes ist in der nächsten Pflanzperiode ein gleichartiger Laubbaum zu pflanzen. 7.2Pflanzung von Einzelbäumen An denim zeichnerischen Teil festgesetztenPflanzgeboten für Einzelbäume sindLindenzupflanzen.Die zu pflanzenden Bäume sind zu erhalten, fachge- recht gemäß Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen-Baumpflege(Zu- sätzliche TechnischeVertragsbedingungen Baumpflege)zu pflegen und bei Abgang gleichartig zu ersetzen. 7.3Begrünung der Tiefgaragen Tiefgaragendächer sind, soweit sie nicht überbautbeziehungsweisefür Er- schließungszwecke verwendet werden, mit einer Erdaufschüttungüber der Drainschichtvon -mindestens 40Zentimeterfür Rasen, Stauden, Bodendecker, -mindestens 60Zentimeterfür Sträucher zu versehen undvollflächig als Vegetationsfläche anzulegen. 7.4Dachbegrünung Die Dachflächen sinddauerhaft extensiv zu begrünen. DieFlächen sind mit ei- ner für Gräser-und Kräutervegetation ausreichenden Substratschüttung von mindestens15Zentimeterüber der Drainschicht zu versehen und mit einer Gräser-und Kräutermischung gemäß Artenverwendungsliste zu bepflanzen. ArtenverwendungslisteDachbegrünung Kräuter (Anteil 60 Prozent): Wissenschaftlicher Name:Deutscher Name: Allium schoenoprasumSchnittlauch Anthemis tinctoriaFärber-Kamille Anthyllis vulnerariaWundklee Campanula rotundifolia.RundblättrigeGlockenblume Centaurea jacea ssp. ang.Schmalblättrige Wiesen-Flockenblume Dianthus armeriaRauhe Nelke Dianthus carthusianorumKartäuser-Nelke Dianthus deltoidesHeide-Nelke Echium vulgareNatternkopf Euphorbia cyparissiasZypressen-Wolfsmilch Helianthemum nummularSonnenröschen Hieracium pilosellaKleines Habichtskraut -29- Jasione montanaBerg-Sandglöckchen Linum perenneAusdauernder Lein Potentilla tabernaemonta.Frühlings-Fingerkraut Prunella grandifloraGroßblütige Brunelle Scabiosa columbariaTauben-Skabiose Sedum acreScharfer Mauerpfeffer Sedum albumWeißer Mauerpfeffer Sedum sexangulareMilder Mauerpfeffer Silene nutansNickendes Leimkraut Silene vulgarisGemeines Leimkraut Thymus pulegioidesGewöhnlicher Thymian Gräser (Anteil 40Prozent): Wissenschaftlicher Name:Deutscher Name: Briza mediaZittergras Carex flaccaBlaugrüne Segge Corynephorus canescansSilbergras Festuca guestfalicaHarter Schafschwingel Phleum phleoidesGlanz-Lieschgras -30- II.Örtliche Bauvorschriften 1.Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 1.1Dächer Zulässig sind Flachdächermit einer Neigung vonmaximalfünfGrad. Es sind ausschließlich technisch notwendige Dachaufbauten zulässig. Dach- aufbautensind um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudeaußenkante abzurü- cken. Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung sind zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. 2.Unbebaute Flächen, Einfriedungen, Abfallbehälterstandplätze 2.1Vorgärten Vorgärten sind die Flächen der Baugrundstücke, die auf gesamter Grund- stücksbreite zwischen derstraßenseitigen Grundstücksgrenzeund derstraßen- seitigenBaugrenzeliegen.Bei Grundstücken, die anmehreren Seiten von Straßenbegrenzungslinien umgeben sind, ist diejenige Seite maßgeblich, auf der die Zufahrt zum Grundstück angelegt ist. Die Vorgärten sind mit Ausnahme von Zufahrten und Hauseingängen als Ve- getationsfläche anzulegen und zu unterhalten.Die Benutzung als Arbeits-, Ab- stell-oder Lagerflächen ist nicht zulässig. 2.2Unbebaute Flächen Die unbebauten Flächen sind, soweit sie nicht für Zuwege,Zufahrten, Hofflä- chen und Nebenanlagen genutzt werden, als Vegetationsflächen anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Die Anlage von Schotterflächen ist unzulässig. Die notwendige Befestigung von nicht überbauten Flächen der Baugrundstü- cke ist wasserdurchlässig auszuführen. 2.3Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätzesind, sofern diese vonden öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar sind, mit einem Sichtschutz zu versehen, der zu begrünen oder durch bauliche oder sonstige Maßnahmen verdeckt herzustellen ist. 2.4.Einfriedigungen Einfriedigungen sind nur als geschnittene Hecke aus laubabwerfenden Gehöl- zen bis 1,40MeterHöhe (einschließlich der Aufkantung der Tiefgarage) über der Hinterkante des Gehwegs zulässig. Die Hecke kann mit einem dahinterlie- genden Drahtgeflecht kombiniert werden. 3.Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagenund Automatensindnichtzulässig. -31- 4.Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenanten- ne zulässig. 5.Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 6.Niederschlagswasser Die notwendigeBefestigung von nicht überbauten Flächen der Baugrundstü- cke ist wasserdurchlässig auszuführen. III.Sonstige Regelungen (Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Regelungen) Die BebauungspläneNummer186 vom 30.September1929 undNummer 208 vom 31.Juli1936 (Baufluchtenpläne) sowie der BebauungsplanNummer 614 „Nutzungsartenfestsetzungen“ vom 22. Februar 1985 werdenin den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt wer- den. Die Anlage–Vorhaben-und Erschließungsplan–ist bindender Bestandteil die- ses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. -34- Inhaltsübersicht desVorhaben-und Erschließungsplans(VEP) Plan 1Übersichtsplan Plan 2Bestandsplan Plan 3Lageplan Plan 4Grundriss Tiefgarage Plan 5Grundriss Erdgeschoss Plan 6Grundriss ErstesObergeschoss Plan 7Grundriss ZweitesObergeschoss Plan 8Grundriss Dachgeschoss Plan 9Ansichten Haus 1 Plan 10Ansichten Haus 2 Plan 11Ansichten Haus 3 Plan 12Schnitte Plan 13Freiflächenplan Stellplatzbilanz 1 MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" Übersichtsplan HAUS 2 1:1000 (DIN A4) HAUS 3 HAUS 1 ENTWURF Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H/B = 210 / 297 (0.06m²)Allplan 2015 2 MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:1000 (DIN A4) Bestandsplan ENTWURF Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H/B = 210 / 297 (0.06m²)Allplan 2015 Müllbox Fahrräder 1 bis 18 Spielplatz Spielplatz Müllboxen Spielplatz Fahrräder 19 bis 36 2,00 Müllbox Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen 1,5 3,5 16,0 2,2 3,9 2,0 12,0 2,0 10,0 10,3 1,2 1,0 25,0 13,0 Baugrenze Staffelgeschoss Baugrenze Staffelgeschoss 21,1 34,0 6,8 27,1 16,6 30,4 23,9 3,7 22,0 48,9 48,9 10,3 4,6 Überdeckung der TG Überdeckung der TG Überdeckung der TG 3,8 22,1 20,5 2,0 Überdeckung der TG 22,0 18,5 3,5 4,3 41,4 3,2 Überdeckung der TG Rosenweg MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:500 (DIN A4) III + DG + FD HAUS 3 III + FD HAUS 2 HAUS 1 III + FD ENTWURF 3 Lageplan Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H/B = 210 / 297 (0.06m²)Allplan 2017 4 MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:500 (DIN A4) Tiefgarage ENTWURF Fahrräder 37 bis 60 61 62 63 64 65 67 68 69 70 71 66 76 72 73 74 75 Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H/B = 210 / 297 (0.06m²)Allplan 2015 Müllbox Fahrräder 1 bis 18 Spielplatz Spielplatz Müllboxen Spielplatz Fahrräder 19 bis 36 Müllbox Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen WM WM WM WM WM WM WM WM WM WM WM 13,12 22,72 20,76 11,62 13,12 41,77 5 MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:500 (DIN A4) Erdgeschoss ENTWURF Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H/B = 210 / 297 (0.06m²)Allplan 2015 HAUS 1 HAUS 3 HAUS 2 WM WM WM WM WM WM WM WM WM WM WM 13,12 22,72 20,76 11,62 13,12 41,77 Müllbox Fahrräder 1 bis 18 Spielplatz Spielplatz Müllboxen Spielplatz Fahrräder 19 bis 36 Müllbox Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen 6 MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:500 (DIN A4) 1.Obergeschoss ENTWURF Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H/B = 210 / 297 (0.06m²)Allplan 2015 HAUS 1 HAUS 3 HAUS 2 WM WM WM WM WM WM WM WM WM WM WM 13,12 22,72 20,76 11,62 13,12 41,77 Müllbox Fahrräder 1 bis 18 Spielplatz Spielplatz Müllboxen Spielplatz Fahrräder 19 bis 36 Müllbox Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen 7 MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:500 (DIN A4) 2.Obergeschoss ENTWURF Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H/B = 210 / 297 (0.06m²)Allplan 2015 HAUS 1 HAUS 3 HAUS 2 Müllbox Fahrräder 1 bis 18 Spielplatz Spielplatz Müllboxen Spielplatz Fahrräder 19 bis 36 Müllbox Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen WM WM WM WM WM 11,25 13,12 40,63 41,77 8 MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:500 (DIN A4) Dachgeschoss ENTWURF Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H/B = 210 / 297 (0.06m²)Allplan 2015 HAUS 1 HAUS 3 HAUS 2 +9,45 HAUS 1 WESTANSICHT +9,45 HAUS 1 OSTANSICHT +9,45 HAUS 1 NORDANSICHT +9,45 HAUS 1 SÜDANSICHT ANSICHT H2 OST ANSICHT H2 SÜD ANSICHT H2 WEST ANSICHT H1 OST ANSICHT H1 OST ANSICHT H1 SÜD ANSICHT H1 SÜD ANSICHT H1 SÜD ANSICHT H1 NORD ANSICHT H1 WEST ANSICHT H1 WEST MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:300 (DIN A4)9 Ansichten Haus 1 ENTWURF Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H/B = 210 / 297 (0.06m²)Allplan 2015 +9,45 HAUS 2 WESTANSICHT +9,45 HAUS 2 OSTDANSICHT +9,45 HAUS 2 NORDANSICHT +9,45 HAUS 2 SÜDANSICHT ANSICHT H2 OST ANSICHT H2 OST ANSICHT H2 SÜD ANSICHT H2 SÜD ANSICHT H2 WEST ANSICHT H2 WEST ANSICHT H2 OST ANSICHT H2 OST ANSICHT H1 OST ANSICHT H1 SÜD ANSICHT H1 NORD MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 10 Ansichten Haus 2 1:300 (DIN A4) ENTWURF Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 +9,45 +12,39 HAUS 3 WESTANSICHT +9,45 +12,39 HAUS 3 OSTANSICHT +9,45 +12,39 +9,45 +12,39 HAUS 3 NORDANSICHT +9,45 +12,39 HAUS 3 SÜDANSICHT ANSICHT H3 NORD ANSICHT H3 NORD ANSICHT H3 WEST ANSICHT H3 WEST ANSICHT H3 SÜD ANSICHT H3 SÜD ANSICHT H3 OST ANSICHT H3 OST ANSICHT H2 OST ANSICHT H2 SÜD ANSICHT H2 OST MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 11 Ansichten Haus 3 1:300 (DIN A4) ENTWURF Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H1 TREPPENSCHNITT 9,30 ▼+0.15 = +116.50 ü.NN ▼+0.15 = +116.50 ü.NN 30 UZ 50 UZ 50 UZ H3-EG33 Fest Fest/DrehKipp/Dreh H3-EG34 Fest H3-EG35 H3-EG36 Dreh-Kipp H3-EG03 Fest/DrehKipp/Dreh H3-EG04 Dreh-Kipp H3-EG05 Dreh-Kipp H3-EG06 Fest/DrehKipp/Dreh H3-EG07 Dreh-Kipp H3-EG08 Dreh-Kipp H3-EG09 Fest/DrehKipp/Dreh H3-EG10 Dreh-Kipp H3-EG11 Dreh-Kipp H3-EG14 Dreh-Kipp H3-EG15 Dreh-Kipp H3-EG16 Fest/DrehKipp/Dreh Dreh-Kipp/Dreh H3-EG17 H3-EG25 Dreh-Kipp H3-EG26 Dreh-Kipp H3-EG27 Dreh-Kipp H3-EG26 Dreh-Kipp H1-EG29 Dreh-Kipp H3-EG26 Dreh-Kipp H3-EG32 Dreh-Kipp 1,90 1,80 1,60 20 4 WM H1-EG19 Dreh-Kipp H1-EG20 Dreh-Kipp H1-EG01 Dreh-Kipp H1-EG17 Dreh-Kipp H1-EG18 Dreh-Kipp H1-EG02 Dreh-Kipp H1-EG03 Dreh-Kipp H1-EG04 Dreh-Kipp H1-EG05 Dreh-Kipp H1-EG09 Dreh-Kipp H3-EG16 Fest/DrehKipp/Dreh H1-EG13 Dreh-Kipp H1-EG14 Dreh-Kipp H1-EG15 Dreh/DrehKipp/Fest Dreh-Kipp H1-EG16 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 1.300 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 1.300 BRH 1.300 15 STG 15 STG 18.0/28.0 18.0/28.0 15 STG 18.0/28.0 BRH 0.000 Decke: Wand: Boden: Balkonbelag 4.11 m2 TERRASSE BRH 0.000 BRH 1.300 BRH 1.300 Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 1.20 m2 ABST. H2-EG1 H2-EG17 Dreh-Kipp H2-EG18 Dreh-Kipp H2-EG19 Dreh-Kipp Dreh-Kipp BRH 1.300 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 H2-EG02 Dreh-Kipp BRH 0.000 H1-EG03 Dreh-Kipp BRH 0.000 Decke: Wand: Boden: Balkonbelag 4.00 m2 TERRASSE H2-EG04 Dreh-Kipp H2-EG05 Dreh-Kipp Dreh-Kipp/Dreh H1-EG06 H2-EG07 Dreh-Kipp H2-EG08 Dreh-Kipp H2-EG09 Dreh-Kipp H2-EG10 Dreh-Kipp H2-EG11 Dreh-Kipp BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 1.300 BRH 1.300 H2-EG15 Dreh-Kipp H2-EG16 Dreh-Kipp BRH 0.000 BRH 1.300 Decke: Anstrich Wand: Fliesen Boden: Fliesen 6.11 m2 BAD Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 12.53 m2 KIND GK-Vorwand Raumhoch H3-EG31 Dreh-Kipp H3-EG02 Dreh-Kipp H3-EG01 Dreh-Kipp BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 1.300 BRH 0.000 3,92 12 5 2,24 1,49 15 88 5 2,28 5 96 3,79 12 5 12 5 88 5 2,28 5 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 1.300 Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 5.25 m2 KOCHEN BRH 1.300 BRH 0.000 BRH 0.000 Decke: Wand: Boden: Balkonbelag 3.21 m2 TERRASSE 2,90 12 5 4,67 3,06 88 5 2,28 5 72 5 12 5 10 90 43 12 5 1,67 88 5 2,28 5 12 5 Decke: Wand: Boden: Balkonbelag 4.12 m2 TERRASSE Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 9.69 m2 KIND 29 1,68 1,20 2,40 5 12 5 1,13 5 12 5 2,53 19 76 2,28 5 19 Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 0.76 m2 ABST. Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 5.00 m2 KOCHEN Decke: Wand: Boden: 0.00 m2 LAUBEGANG Decke: Anstrich Wand: Fliesen Boden: Fliesen 8.57 m2 BAD Decke: Anstrich Wand: Fliesen Boden: Fliesen 8.54 m2 BAD Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 3.02 m2 WINDF./GARD. Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 6.18 m2 KOCHEN Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 3.02 m2 WINDF./GARD. 1,24 88 5 2,28 5 79 5 12 5 55 5 88 5 2,28 5 80 BRH 0.000 Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 15.07 m2 SCHLAFEN Decke: Anstrich Wand: Fliesen Boden: Fliesen 8.16 m2 BAD Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 24.99 m2 WOHNEN Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 5.21 m2 WINDF./GARD. Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 5.25 m2 KOCHEN Decke: Wand: Boden: Balkonbelag 3.21 m2 TERRASSE H3-W1-EG-B BRH 0.000 BRH 1.300 BRH 1.300 Decke: Wand: Boden: Balkonbelag 3.21 m2 TERRASSE Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 3.02 m2 WINDF./GARD. H3-W3-EG-B Decke: Anstrich Wand: Fliesen Boden: Fliesen 8.54 m2 BAD Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 5.25 m2 KOCHEN BRH 1.300 50 UZ WM H3-EG13 Dreh-Kipp H3-EG13 Dreh-Kipp Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 17.87 m2 SCHLAFEN Decke: Wand: Boden: Balkonbelag 4.00 m2 TERRASSE H3-W4-EG-B H3-W5-EG-R Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 1.27 m2 ABST. Decke: Anstrich Wand: Fliesen Boden: Fliesen 5.20 m2 BAD Decke: Wand: Boden: Balkonbelag 4.00 m2 TERRASSE BRH 0.000 BRH 1.300 BRH 1.300 Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 13.33 m2 SCHLAFEN Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 5.39 m2 KOCHEN BRH 0.000 H3-EG12 Dreh-Kipp BRH 0.000 H3-EG14 Dreh-Kipp H3-EG13 Dreh-Kipp H3-EG13 Dreh-Kipp BRH 0.000 BRH 0.000 H3-EG12 Dreh-Kipp H3-EG15 Dreh-Kipp H3-EG16 Fest/DrehKipp/Dreh Dreh-Kipp/Dreh H3-EG17 BRH 0.000 Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 9.06 m2 DIELE Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 20.34 m2 WOHNEN WM BRH 1.300 BRH 1.300 BRH 0.000 Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 13.67 m2 SCHLAFEN Decke: Anstrich Wand: Fliesen Boden: Fliesen 5.17 m2 BAD Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 1.27 m2 ABST. Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 9.32 m2 DIELE Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 5.26 m2 KOCHEN Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 20.96 m2 WOHNEN ▼+0.15 = +116.50 ü.NN Decke: Wand: Boden: 0.00 m2 EINGANG Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 17.84 m2 SCHLAFEN Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 17.87 m2 SCHLAFEN Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 22.64 m2 WOHNEN Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 22.65 m2 WOHNEN Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 22.64 m2 WOHNEN Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 17.51 m2 SCHLAFEN Decke: Anstrich Wand: Fliesen Boden: Fliesen 6.20 m2 BAD Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 6.33 m2 DIELE BRH 0.000 Decke: Wand: Boden: Balkonbelag 4.00 m2 TERRASSE Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 6.31 m2 KOCHEN Decke: Anstrich Wand: Fliesen Boden: Fliesen 6.13 m2 BAD Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 14.31 m2 SCHLAFEN Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 2.01 m2 ABST. Wand: Tapete Boden: Parkett 30.43 m2 WOHNEN Decke: Tapete Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 9.70 m2 KIND H1-EG08 H3-EG12 Dreh-Kipp H3-EG13 Dreh-Kipp BRH 1.300 BRH 1.300 Dreh-Kipp BRH 0.000 Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 13.30 m2 SCHLAFEN Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 5.17 m2 KOCHEN Decke: Anstrich Wand: Fliesen Boden: Fliesen 5.50 m2 BAD Decke: Wand: Boden: Balkonbelag 4.00 m2 TERRASSE H1-W3-EG-B BRH 1.300 Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 7.13 m2 KOCHEN BRH 1.300 H2-EG03 Dreh-Kipp BRH 0.000 Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 8.14 m2 KIND H2-EG13 Dreh-Kipp BRH 0.000 BRH 0.000 H2-EG12 Dreh-Kipp Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 10.02 m2 KIND Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 16.40 m2 SCHLAFEN BRH 0.000 Decke: Wand: Boden: Balkonbelag 4.00 m2 TERRASSE Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 5.25 m2 KOCHEN Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 8.03 m2 DIELE Decke: Anstrich Wand: Fliesen Boden: Fliesen 6.44 m2 BAD H2-W5-EG-R SWS WS OK UK ±0.00 +2.50 25 / 0 Boden: Parkett 26.05 m2 WOHNEN Decke: Tapete Wand: Tapete Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 9.19 m2 DIELE H2-W4-EG-B Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 23.36 m2 WOHNEN Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 1.78 m2 ABST. Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 1.01 m2 ABST. Dreh-Kipp/Dreh H1-EG11 H3-W2-EG-B Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 4.68 m2 DIELE Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 22.40 m2 WOHNEN Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 13.54 m2 SCHLAFEN Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 20.22 m2 WOHNEN Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 9.09 m2 DIELE Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 1.85 m2 ABST. H1-W2-EG-R H3-W6-EG-B 2,00 H2 TREPPENSCHNITT 9,30 H3 TREPPENSCHNITT 12,24 9,30 MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 12 Schnitte 1:250 (DIN A4) ENTWURF Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 Erdüberdeckung der Tiefgarage: 40 cm Müllbox Fahrräder Spielplatz Spielplatz Fahrräder Müllboxen Spielplatz 2,00 Müllbox Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Dachbegrünung (18 cm) Gräser- und Kräutervegetation Begrünung der Tiefgarage (≥40 cm) Rasen, Stauden, Bodendecker Betonrechteckpflaster (20/10 versickerungsfähig) Spielplatz (nach Vorgaben der LBO) Sitzbank Hecke Rampe Treppe Baum - Fällung Linde - Bestand Betonblockstufen Linde - Neupflanzung 13 MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:500 (DIN A4) ENTWURF Freiflächenplan Dachbegrünung Dachbegrünung Dachbegrünung Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H/B = 210 / 297 (0.06m²)Allplan 2015 10.10.2017 Stellplatzbilanz 1. Benötigte Stellplätze Geplante Wohnungen Haus 1 9 Wohnungen Haus 2 6 Wohnungen Haus 3 23 Wohnungen Gesamtanzahl Wohnungen 38 Wohnungen Pro Wohneinheit ist entsprechend den Vorschriften der Landesbauordnung und der gängigen städtischen Praxis 1 Stellplatz nachzuweisen. Zu erbringende Stellplatzanzahl auf Grund der neuen Bebauung 38 Stellplätze Ersatzstellplätze auf Grund der Vorgaben aus alten Baugenehmigungen: 15 Stellplätze Benötigte Gesamtstellplatzanzahl 53 Stellplätze 2. Geplante Stellplätze Tiefgarage Tiefgarage Haus 1 und Haus 2 32 Stellplätze Tiefgargage Haus 3 24 Stellplätze Gesamtanzahl Stellplätze TG 56 Stellplätze Oberirdische Stellplätze Dahlienstraße 2 Stellplätze Insgesamt angebotene Stellplätze im Planungsgebiet 58 Stellplätze Es sind 2 Stellplätze mehr vorhanden als gefordert.
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2017/0668 Verantwortlich: Dez.6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Rosenweg Ecke Dahlienweg“, Karlsruhe-Rüppurr Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 21.11.2017 5 X genehmigt Beschlussantrag Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan als Abschluss des Verfahrens (Beschluss mit vollständi- gem Wortlaut siehe Seite 6). Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Übersicht der bisher im Aufstellungsverfahren vorgenommenen (formellen und informellen) Verfahrensschritte - Vorstellung des Vorhabens im Gestaltungsbeirat am 28. Mai 2015 und 16. Juli 2015, basierend auf den Plänen des Büros Bernd Bistriz Architekten aus Rheinstetten - Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vom 21. Septem- ber 2015 - Zustimmung des Planungsausschusses zur Planung und zur Durchführung des erforder- lichen Bebauungsplanverfahren am 15. Oktober 2015 - Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 17. August bis 30. September 2016 auf Grundlage des Bebauungsplanent- wurfes von GERHARDT.stadtplaner.architekten - Auslegungsbeschluss des Gemeinderates am 23. Mai 2017 (Vorlage Nr. 2017/0299) und Auslegung des Bebauungsplanentwurfes vom 26. Juni bis 14. Juli und 20. Juli bis 4. August 2017 (nach Bekanntmachung im Amtsblatt am 16. Juni 2017) mit ergänzender Trägerbeteiligung II. Erläuterungen zur Planung und wesentlicher Planinhalt Die Baugenossenschaft „Gartenstadt Karlsruhe eG“ (Vorhabenträgerin) plant den Neubau von drei Wohngebäuden mit 38 sozial geförderten, barrierefreien Wohnungen für Senioren auf einem Standort außerhalb der denkmalgeschützten Gesamtanlage am Rosenweg Ecke Dahlien- weg, um dem steigenden Bedarf an Wohnraum für Senioren im Bereich des Stadtteils gerecht zu werden. Das Areal ist heute mit Garagenhöfen (56 Stellplätze) überbaut und weitgehend versiegelt und befindet sich ebenso wie die angrenzenden Wohnbauflächen im Eigentum der Vorhabenträ- gerin. Das geplante Vorhaben liegt außerhalb der festgesetzten Baufluchten von zwei alten Bebauungsplänen aus den Jahren 1929 und 1936. Um das nötige Planrecht zu schaffen, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Bebauungsplan Nummer 614 „Nutzungsartenfestsetzungen“ vom 22. Februar 1985 setzt das Planungsgebiet als reines Wohngebiet fest. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent- wicklung, der eine Größe der bebaubaren Grundfläche von ca. 1.180 m² festsetzt. Der Bebau- ungsplan wird deshalb im beschleunigten Verfahren aufgestellt, gemäß § 13 a BauGB. Die Grö- ße des gesamten Plangebiets beträgt ca. 0,33 Hektar. Das entwickelte Konzept sieht zwei dreigeschossige Gebäude im Westen und ein dreigeschos- siges Gebäude mit Staffelgeschoss (kein Vollgeschoss) im Osten des Planungsgebietes vor. Die Ausrichtung der Baukörper orientiert sich am Verlauf des Rosenweges, der die südliche Er- schließungskante der Gartenstadt darstellt. Die kubischen Baukörper, die mit einem begrünten Flachdach gedeckt sind, fügen sich in ihrer Höhenentwicklung in die bestehende Bebauung ein. Insgesamt werden 38 Wohnungen angeboten, die über zwei bis vier Zimmer verfügen. Die Gebäude und Wohnungen sind barrierefrei gestaltet. Die barrierefreie Erschließung der Ge- bäude erfolgt jeweils an der Nordseite der Gebäude. Die Erschließung der Gebäude erfolgt über zwei separate Tiefgaragen, im Westen über den Rosenweg, im Osten über den Krokusweg. In den beiden Tiefgaragen werden die erforderlichen Stellplätze für die neue Wohnbebauung realisiert und ein Teil der entfallenden Stellplätze der Garagenhöfe ersetzt. Die Tiefgaragen sind über die gebäudebezogenen Fahrstühle und über Ergänzende Erläuterungen Seite 3 externe Treppen erreichbar. Inklusive der zwei oberirdischen Stellplätze, werden insgesamt 58 Stellplätze angeboten (siehe Stellplatzbilanz am Ende des Vorhaben- und Erschließungsplanes). Im Plangebiet wird ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Die gesetzlichen Abstandsflächen nach Landesbauordnung werden überwiegend eingehalten; lediglich beim mittleren Gebäude überschreiten die Abstandsflächen die nördliche Grundstücks- grenze. Da sich die nördlich angrenzenden Grundstücke ebenfalls im Eigentum der Vorhaben- trägerin befinden, kann die Überschreitung durch die Eintragung einer entsprechenden Baulast auf dem Nachbargrundstück geregelt werden. Die erforderlichen Abstandsflächen zu den Be- standsgebäuden werden eingehalten. Der Abstand zu den nördlich angrenzenden, bestehenden Wohngebäuden ist etwa doppelt so groß wie die Höhe der geplanten Gebäude und bleibt da- mit in einem für Wohngebiete verträglichen Bereich. Die Vorhabenträgerin hat die Grundvereinbarung zum Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI) unterzeichnet. Der Stadt Karlsruhe entstehen für die Erschließung und Baumaßnahmen keine Kosten. Die weiteren Planinhalte wurden bereits in der Vorlage für den Auslegungsbeschluss vorgestellt (Vorlage Nr. 2017/0229 zur Gemeinderatsitzung am 23. Mai 2017). Im Übrigen verweisen wir auf die ausführliche beiliegende Begründung des Bebauungsplanes. III. Zum Verfahren und der Beteiligung der Öffentlichkeit Die bisher erfolgten Verfahrensschritte wurden bereits unter Ziffer I. der Beschlussvorlage aufge- listet. Sowohl mit den Anregungen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung als auch den Stel- lungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat sich der Gemeinderat anlässlich des Ausle- gungsbeschlusses auseinandergesetzt und an der Planung in der Fassung vom 21. Dezember 2016 festgehalten. Wir verweisen hierzu auf die Vorlage Nr. 2017/0229 zur Gemeinderatssit- zung am 23. Mai 2017. Der Planentwurf in der Fassung vom 21. Dezember 2016 wurde nach vorheriger öffentlicher Be- kanntmachung im Amtsblatt am 16. Juni 2017 in der Zeit vom 24. Juni bis 14. Juli und 20. Juli bis 4. August 2017 ausgelegt und auch die Träger öffentlicher Belange erhielten nochmals Ge- legenheit, zur Planung Stellung zu nehmen. Aus der Öffentlichkeit gingen mehrere Stellungnahmen ein. Diese wiederholen und bestärken die Bedenken, welche bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit geäu- ßert wurden. Folgende Kritikpunkte aus den Stellungnahmen sind hervorzuheben: 1. Stellplätze für Kraftfahrzeuge Der ermittelte Stellplatzbedarf für das Vorhaben und die Anzahl der Ersatzstellplätze für die wegefallenden Garagenhofstellplätze werden als zu gering betrachten. Die Stellplatzsituation sei schon jetzt prekär und würde sich bei Realisierung des Vorhabens noch spürbar verschärfen. Der Parkdruck erhöhe sich in dem Gebiet noch durch die zwei angrenzenden Schulen Max- Planck-Gymnasium und Eichelgarten Realschule. Auch die Bürgergemeinschaft weist auf die angespannte Parksituation hin. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Für die 38 Wohnungen im Vorhabengebiet sind nach der Verwaltungsvorschrift Stellplätze 38 Stellplätze nachzuweisen. Die nach der Vorschrift nachzuweisende Stellplatzzahl deckt sich auch mit dem absehbaren tatsächlichen Bedarf. Das Statistische Landesamt BW ermittelte für die Stadt Karlsruhe, dass ein Haushalt im Durchschnitt (nur) über ein Kraftfahrzeug verfügt. Das konkrete Vorhaben ist speziell für Seniorenwohnungen ausgelegt. Es ist zu erwarten, dass die Haushalte von Senioren in der Regel auch nur über (maximal) ein Fahrzeug verfügen werden oder ganz auf ein Fahrzeug verzichten könnten. Von den alten Garagenhofstellplätzen sind 15 Stellplätze notwendige Stellplätze nach den alten Baugenehmigungen der angrenzenden Wohngebäude. Der tatsächliche Bedarf an Stellplätzen dürfte hier höher sein, als die rechtlich nachzuweisende Stellplatzzahl. Die Vorhabenträgerin, die auch die derzeitigen Gargenhofstellplätze vermietet, hat ermittelt, dass von den 41 nicht notwendigen Stellplätzen (56 Garagenhofstellplätze insgesamt minus 15 notwendige Stellplät- ze) derzeit nur circa zwei Drittel als PKW-Stellplätze genutzt werden. Daraus ergäbe sich ein Bedarf von 28 Ersatzstellplätzen. Diese können auf dem Vorhabengrundstück nicht nachgewie- sen werden. Zusätzlich zu den notwendigen 53 Stellplätzen (für das neue Vorhaben und auf- grund der alten Baugenehmigungen) können auf dem Vorhabengrundstück nur weitere 5 Stell- plätze untergebracht werden – insgesamt also 58 angebotene Stellplätze im Planungsgebiet. Die Anordnung von zusätzlichen Stellplätzen im näheren Umfeld des Vorhabengebiets ist nicht möglich, der Zuschnitt der Tiefgaragen im Vorhabengebiet ist bereits optimiert. Weitere Stell- plätze ließen sich nur durch eine zweite Tiefgaragenebene realisieren. Die höheren Baukosten würden jedoch im Widerspruch zu dem Ziel stehen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Auch wäre zu befürchten, dass gerade die Ersatzstellplätze nicht von den Anwohnern des Gebietes angemietet werden, weil der Mietpreis für einen Stellpreis dann zu hoch wäre. Für die ermittelten 28 Ersatzstellplätze können aber im Bereich der Gartenstadt Ersatzstellplätze geschaffen werden. Die Vorhabenträgerin konnte nachvollziehbar darlegen, dass die erforderli- chen Stellplätze zeitnah bereitgestellt werden können. In den letzten Jahren gab es durch- schnittlich 40 Mieterwechsel. Die Vorhabenträgerin wird auch in der Lage sein, die neuen Er- satzstellplätze in der Regel in möglichst kurzer Entfernung zum Wohnsitz der jeweiligen Mieter anzubieten. Insgesamt ist nach Lage der Dinge davon auszugehen, dass das Vorhaben die Stellplatzsituation im Gebiet – zumindest mittelfristig - nicht verschlechtern wird. Die Schaffung sozial geförderten innerstädtischen Wohnraums wird jedenfalls höher gewichtet, als eine mögliche vorübergehen- de Verschlechterung der Stellplatzsituation. Die Bebauung von Gargenhöfen wird derzeit auch an anderen Stellen in Karlsruhe (zum Beispiel Waldstadt) intensiv geprüft, um dringend benötig- ten Wohnraum zu schaffen. Auch der Gesetzgeber ermöglicht bei der Schaffung von zusätzli- chem Wohnraum, zum Beispiel beim Anbau, Umbau oder der Aufstockung, Abweichungen von der Stellplatzverpflichtung, vergleiche § 37 Abs. 3 Landesbauordnung. Langfristig wird zudem ein Rückgang des Individualverkehrs prognostiziert. Durch den Ausbau des öffentlichen Perso- nennahverkehrs und des Radverkehrs sowie der Förderung des CarSharings unterstützt die Stadt Karlsruhe diese Entwicklung nachhaltig. 2. Bebauungsdichte und Dachform In einigen Stellungnahmen wird die Bebauungsdichte kritisiert. Dabei wird auch gefragt, ob der Brandschutz noch gewahrt sei. Die neue Bebauung rücke zu dicht an die vorhandene Bebauung heran. Das Vorhaben passe nicht zur vorhandenen Bebauung in der Gartenstadt, so auch die geplanten Flachdächer. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Die Planung verfolgt das Ziel, mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Die vorliegende Pla- nung stellt einen Beitrag zur Behebung des in Karlsruhe bestehenden Wohnraumdefizits dar. Das Maß der baulichen Nutzung bewegt sich im Rahmen der Vorgaben für Wohngebiete. Die bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Abstandsflächen werden bis auf eine Stelle eingehalten (Abstandsfläche des mittleren Gebäudes zur nördlichen Grundstücksgrenze). Zwar wird die ge- plante Bebauung Einblicke in die Gärten der angrenzenden Grundstücke ermöglichen. Die Ab- stände zu den angrenzenden Wohngebäuden sind aber groß genug, um eine angemessene Durchlüftung und Belichtung zu gewährleisten. Die Abstände zwischen den Gebäuden gewähr- leisten sowohl in der Bauphase als auch nach Errichtung die erforderliche Anfahrt der Feuer- wehr im Brandfall. Während die vorhandene Bebauung im Dahlienweg und Krokusweg über teils traufständige, teils giebelständige Satteldächer verfügt, sieht der Bebauungsplan für die drei Vorhabengebäu- de begrünte Flachdächer vor. Insgesamt nehmen die drei Gebäude das vorhandene Maß der angrenzenden Bebauung auf und fügen sich in die Umgebung ein. Lediglich die Dachform als gestalterisches Element weicht ab. Das Planungsgebiet gehört nicht zum räumlichen Geltungs- bereich der denkmalgeschützten Sachgesamtheit „Gartenstadt Karlsruhe“, ein Kulturdenkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz. Insofern ist die Gestaltung der Gebäude nach städtebaulichen Kriterien zu beurteilen. Dabei schaffen die Gebäude an den Straßenenden Dahlienweg und Krokusweg städtebaulich angemessene Abschlusspunkte. Der Gestaltungsbeirat hat die Pläne in der vorliegenden Form gebilligt. Funktional leisten die begrünten Flachdächer einen wichtigen Beitrag zur Wasserrückhaltung und haben klimatische Vorteile. Von den weiteren Trägern öffentlicher Belange werden keine inhaltlichen Stellungnahmen ab- gegeben. Die anliegenden Synopsen setzen sich ausführlich mit den Stellungnahmen auseinander (Anla- gen 1 + 2). Im Zuge der weiteren Planung ergab sich ein geringfügiger Änderungsbedarf im Vorhaben- und Erschließungsplan. Die Schnittführung und Fassadengestaltung wurde geringfügig geändert, die Gebäudehöhe wurde um 0,25 m erhöht, in den Grundrissen wurde die (mögliche) Möblierung aufgenommen und im Grünstreifen die Gartenhäuschen dargestellt. Sämtliche Änderungen bewegen sich im Rahmen der schriftlichen und zeichnerischen Festsetzungen. Eine erneute Aus- legung des Planentwurfes war nicht erforderlich. IV. Abschluss des Verfahrens Dem Gemeinderat kann nach alldem empfohlen werden, den Wertungen der Verwaltung zu folgen und den Bebauungsplan nach Maßgabe des Planes vom 20. Juli 2016 in der Fassung vom 10. Oktober 2017 als Satzung zu beschließen. Die schriftlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweise des Bebauungsplanes sowie die Begründung zum Bebauungsplan sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Sie dienen zusammen mit dem Planteil, der die zeich- nerischen Festsetzungen enthält, als Grundlage des zu fassenden Gemeinderatsbeschlusses. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: 1. Die zum Bebauungsplan „Rosenweg Ecke Dahlienweg“, Karlsruhe-Rüppurr, vorgetrage- nen Anregungen bleiben nach Maßgabe des Planentwurfes vom 20. Juli 2016 in der Fassung vom 10. Oktober 2017 und den ergänzenden Ausführungen der Erläuterungen zu diesem Beschluss unberücksichtigt. Das Bürgermeisteramt wird beauftragt, den Be- troffenen das Ergebnis der Entscheidung mitzuteilen. 2. Folgende S a t z u n g Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Rosenweg Ecke Dahlienweg“, Karlsruhe-Rüppurr Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414) und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Rosenweg Ecke Dahlienweg“, Karlsruhe-Rüppurr, gemeinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 und § 12 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Sat- zung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil jeweils vom 20. Juli 2016 in der Fassung vom 10. Oktober 2017, die Bestandteil dieser Satzung sind. Dem Bebau- ungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvor- schriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO).
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 44. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 21. November 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 5 der Tagesordnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Rosenweg Ecke Dahlienweg“, Karlsruhe-Rüppurr: Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Bau- gesetzbuches (BauGB) Vorlage: 2017/0668 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: 1. Die zum Bebauungsplan „Rosenweg Ecke Dahlienweg“, Karlsruhe-Rüppurr, vorge- tragenen Anregungen bleiben nach Maßgabe des Planentwurfes vom 20. Juli 2016 in der Fassung vom 10. Oktober 2017 und den ergänzenden Ausführungen der Er- läuterungen zu diesem Beschluss unberücksichtigt. Das Bürgermeisteramt wird be- auftragt, den Betroffenen das Ergebnis der Entscheidung mitzuteilen. 2. Folgende S a t z u n g Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Rosenweg Ecke Dahlienweg“, Karlsruhe-Rüppurr Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414) und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fas- sung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Ge- meindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzun- gen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Rosenweg Ecke Dahlienweg“, Karls- ruhe-Rüppurr, gemeinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung be- schlossen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 und § 12 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvor- schriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen - 2 - ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil jeweils vom 20. Juli 2016 in der Fassung vom 10. Oktober 2017, die Bestandteil dieser Satzung sind. Dem Bebauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bau- vorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf und stellt die Ab- stimmungsbereitschaft des Hauses fest: Das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 8. Dezember 2017