Sanierungsgebiet "SSP Rintheimer Feld": Änderung der Satzung (Befristung)
| Vorlage: | 2017/0667 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.10.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Rintheim |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.11.2017
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0667 Dez. 6 Sanierungsgebiet "SSP Rintheimer Feld" Änderung der Satzung (Befristung) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 21.11.2017 6 X genehmigt Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt für das Sanierungsgebiet "SSP Rintheimer Feld" die als Anlage bei- gefügte Änderungssatzung zur Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "SSP Rintheimer Feld" vom 19. Oktober 2010. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant X nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Sanierungsgebiet SSP Rintheimer Feld zeichnet sich die Möglichkeit ab, die Neuordnung des Staudenplatzes und der nördlich angrenzenden Bereiche bis zum Hirtenweg zu realisieren. Die Volkswohnung hat in 2016 zur Entwicklung dieser Bereiche eine Mehrfachbeauftragung "Mehr Wohnen in der Mitte" durchgeführt. Das städtebauliche Konzept des Büros "LEHEN drei" aus Stuttgart wurde mit einer Überarbeitung des Konzepts beauftragt. Das Konzept soll Grundlage für das weitere Verfahren sein. Der festgelegte Sanierungszeitraum der Satzung (bis 31. Dezember 2017) reicht zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen und zur erforderlichen Umsetzung der Ordnungs- maßnahmen nicht aus. Daher ist die Verlängerung des Sanierungszeitraums bis zum 31. Dezember 2022 notwendig. Parallel wird die Verlängerung des Förderzeitraums im Rahmen der Städtebauförderung, der bislang im April 2019 endet, bis zum 30. April 2021 beim Land beantragt, so dass für die Ab- rechnung der Sanierungsmaßnahme noch ein bis eineinhalb Jahre bis zur Aufhebung der Sanie- rungssatzung zur Verfügung stehen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt für das Sanierungsgebiet "SSP Rintheimer Feld" die als Anlage beigefügte Änderungssatzung zur Satzung über die förmliche Festlegung des Sanie- rungsgebietes "SSP Rintheimer Feld" vom 19. Oktober 2010.
-
Extrahierter Text
ANLAGE Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Soziale Stadt Programm" Rintheimer Feld vom 19. Oktober 2010 Aufgrund § 142 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I Seite 2414) und § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. Seite 581, ber. S. 698), einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen, hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 21. November 2017 folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Befristung der Sanierung § 2 der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes SSP Rintheimer Feld vom 19. Oktober 2010, wird wie folgt geändert: Die Durchführung der Sanierungsmaßnahme ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 befristet. Artikel 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Karlsruhe, den 21. November 2017 Dr. Frank Mentrup
-
Extrahierter Text
Weinweg Ostring Ostring Hirtenweg Hirtenweg Hirtenweg Hirtenweg Okenstraße Forststraße Ernststraße Ernststraße Forststraße Forststraße Ernststraße Ernststraße Huttenstraße Füßlinstraße Huttenstraße Dunantstraße Töpperstraße Mombertstraße Siegriststraße Zamenhofstraße Seiterichstraße Finkenschlagweg Finkenschlagweg Brettener Straße Dollmätschstraße Paul-Böss-Straße Mannheimer Straße Mannheimer Straße Mannheimer Straße Rintheimer Straße Mannheimer Straße Heilbronner Straße Heilbronner Straße Pfarrer-Junker-Weg Heilbronner Straße Haid-und-Neu-Straße Haid-und-Neu-Straße Jakob-Malsch-Anlage Jakob-Malsch-Anlage Friedrich-Raab-Straße Rintheimer Hauptstraße Rintheimer Hauptstraße Rintheimer Hauptstraße Hermine-Villinger-Straße Staudenplatz Im Krautgarten Eppinger Straße Berckmüllerstraße Mannheimer Straße Generalplanung und Stadtsanierung 0255075100m Abgrenzung Sanierungsgebiet (ca. 23,4 ha) Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt 1 : 3.000 Prof. Dr. A. Karmann-Woessner Maßstab: Gezeichnet: Bereichsleitung: Datum: Projektleitung: Amtsleitung: E PP Pz H. Dederer A. Lehn Sanierung "SSP Rintheim" Abgrenzung Oktober 2017 SSP "Rintheimer Feld" Abgrenzungsplan Oktober 2017 N:\_Projekte\Sanierung\2017\01_Gebiete\Rintheim\171023_Rintheim_Abgrenzung_A3_5000.mxd 23.10.2017
-
Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 44. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 21. November 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 6 der Tagesordnung: Sanierungsgebiet „SSP Rintheimer Feld“: Änderung der Satzung (Befristung) Vorlage: 2017/0667 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt für das Sanierungsgebiet "SSP Rintheimer Feld" die als Anlage beigefügte Änderungssatzung zur Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "SSP Rintheimer Feld" vom 19. Oktober 2010. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf und stellt die Ab- stimmungsbereitschaft des Hauses fest: Das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 8. Dezember 2017