Aufnahme neuer Kita-Projekte in die Bedarfsplanung

Vorlage: 2017/0663
Art: Beschlussvorlage
Datum: 23.10.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Hohenwettersbach, Rintheim

Beratungen

  • Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 09.11.2017

    TOP: 1

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: Keine Angabe

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.11.2017

    TOP: 11

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1 Kita-Projektliste
    Extrahierter Text

    Kita-Projektliste Jugendhilfeausschuss 09.11.2017/Gemeinderat 21.11.2017 Nr.StadtteilTrägerAnschrift geplante Eröffnung Anzahl Gruppen Gruppenart 0-32-33-6 1RintheimStadt Karlsruhe Forststraße 4 September 2018 1 KK-GT 0-3 Jahre10 2DurlachLenitas gGmbH Steiermärker Straße 2 September 2018 2 KK-GT 0-3 Jahre20 2 AM-GT 1-6 Jahre1020 2 GT 3-6 Jahre40 3HohenwettersbachStadt Karlsruhe Spitalhof 2 September 2018 0,5 KK-GT 0-3 Jahre5 1 AM-GT 2-6 Jahre412 351472 neue Plätze nach Alter der Kinder Anlage 1 zu TOP 1

  • Anlage 2 finanzielle Auswirkungen
    Extrahierter Text

    Finanzielle Auswirkungen Jahr 2018BetragBezeichnungKontierung Ergebnishaushalt142.800 Personalaufwand f. städt. Einrichtungen *) PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.21 Sachkonto: 40000000 Ergebnishaushalt nicht bekannt Mietaufwand f. städtische Einrichtungen PSP-Element: 1.880.11.24.02.36 Sachkonto: 42300000 Ergebnishaushalt27.720 Erträge f. städtische Einrichtungen PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.21 Sachkonto: 33000000 Finanzhaushalt50.700 Investitionen f. städtische Einrichtungen PSP-Element: 7.500001.700.821.31 Sachkonto: 78310000 Jahr 2019BetragBezeichnungKontierung Ergebnishaushalt331.043 Betriebskostenzuschüsse f. freie Träger PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.81 Sachkonto: 43000000 Ergebnishaushalt331.043 Betriebskostenzuschüsse f. freie Träger PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.82 Sachkonto: 43000000 Ergebnishaushalt331.043 Betriebskostenzuschüsse f. freie Träger PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.83 Sachkonto: 43000000 Finanzhaushalt73.067 Investitionskostenzuschüssef. freie Träger PSP-Element: 7.500004.740.007 Sachkonto: 78170000 Finanzhaushalt73.067 Investitionskostenzuschüssef. freie Träger PSP-Element: 7.500004.740.008 Sachkonto: 78170000 Finanzhaushalt73.067 Investitionskostenzuschüssef. freie Träger PSP-Element: 7.500004.740.009 Sachkonto: 78170000 Ergebnishaushalt428.380 Personalaufwand f. städt. Einrichtungen *) PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.21 Sachkonto: 40000000 Ergebnishaushalt nicht bekannt Mietaufwand f. städtische Einrichtungen PSP-Element: 1.880.11.24.02.36 Sachkonto: 42300000 Ergebnishaushalt85.650 Erträge f. städtische Einrichtungen PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.21 Sachkonto: 33000000 Finanzhaushalt0 Investitionen f. städtische Einrichtungen PSP-Element: 7.500001.700.821.31 Sachkonto: 78310000 *) zusätzliche Personalaufwendungen für Leitungskraft noch nicht berücksichtigt; da prozentuale Ausgestaltung unbekannt. Anlage 2 zu TOP 1 Die im Jahr 2018 überplanmäßig anfallenden Aufwendungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt können durch Einsparungen im Bereich des städtischen Sprachbildungskonzepts (PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.85, Plankonto: 43000000) sowie durch Mitteleinsparungen aufgrund von Verzögerungen bereits projektierter und im Haushaltsansatz für das Jahr 2018 enthaltener Kindertageseinrichtungen freier Träger (PSP- Elemente: 1.500.36.50.01.01.82, Plankonto: 43000000) kompensiert werden. Ab dem Jahr 2019 werden die Aufwendungen bei der Aufstellung des Haushaltsplans vollumfänglich berücksichtigt.

  • Bedarfsplanung_neue Kita-Projekte
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2017/0663 Verantwortlich: Dez.3 Aufnahme neuer Kita-Projekte in die Bedarfsplanung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 09.11.2017 1 x vorberaten Gemeinderat 21.11.2017 11 x genehmigt Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - die Aufnahme der neuen Kita-Projekte mit 49 Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 72 Plätzen für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt in die Bedarfsplanung und die Bereitstellung der in der Vorlage genannten Finanzmittel. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergebnis-HH 2018: 142.800 Euro Finanz-HH 2018: 50.700 Euro Ergebnis-HH 2018: 27.720 Euro Ergebnis-HH 2018: 115.080 Euro Finanz-HH 2018: 50.700 Euro Ergebnis-HH (ab 2019): 1.335.859 Euro Finanz-HH (nur 2019): 219.201 Euro Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung. Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: siehe Anlage 2 ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ausgangslage Wie in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 5. Juli 2017 zur aktuellen Bedarfssituation berichtet, fehlen aktuell in Karlsruhe rund 2.500 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen, verteilt auf 14 Stadtteile, davon in sechs Stadtteilen im dreistelligen Bereich. Demgegenüber stehen in sechs anderen Stadtteilen Überdeckungen in Höhe von insgesamt 645 Plätzen. Rech- net man die geplanten neuen Plätze hinzu, die bereits in der städtischen Bedarfsplanung enthal- ten sind, werden bis Ende 2018 noch rund 800 neue Plätze geschaffen. Insgesamt summiert sich der Fehlbedarf folglich auf rund 1.200 Betreuungsplätze für Kinder im Vorschulalter. Zieht man die Prognosedaten des Amtes für Stadtentwicklung hinzu, ist künftig mit einem wei- teren Anstieg der Kinderzahlen zu rechnen, was einen erhebliche Handlungsbedarf für die nächsten Jahre generiert und die Fortsetzung des Kita-Ausbaus erforderlich macht. Der Gesetzgeber schreibt diesen Handlungsbedarf über das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vor, einerseits aufgrund der Regelungen zur Jugendhilfeplanung in den Paragrafen 79 und 80, andererseits aufgrund des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr, wie er in Paragraf 24 geregelt ist. In Karlsruhe wurde beim Kita-Ausbau in den vergangenen Jahren sehr konsequent das Subsidia- ritätsprinzip verfolgt, demzufolge sich der öffentliche Träger der Jugendhilfe zurückhält, wenn freie Träger zur Verfügung stehen. Angesichts der gewaltigen Herausforderungen beim weite- ren Kita-Ausbau ist es angezeigt, dass auch die städtischen Einrichtungen auf Erweiterungspo- tentiale untersucht werden. Mit den vorliegenden Kita-Projekten sind daher erstmals seit Jahren zwei städtische Erweiterungen vertreten. Neue Kita-Projekte Zur Neuaufnahme in die städtische Bedarfsplanung stehen eine neue städtische Außengruppe in Rintheim, eine neue Kindertageseinrichtung in Durlach in Trägerschaft der Lenitas gGmbH und die Erweiterung der städtischen Kindertageseinrichtung in Hohenwettersbach an. Mit den neuen Kita-Projekten werden insgesamt 121 neue Betreuungsplätze geschaffen, wovon 49 auf Kinder unter drei Jahren und 72 auf Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt entfallen (siehe Anlage 1). Im Stadtteil Rintheim wurde der eingruppige Hort an der Heinrich-Köhler-Schule wegen der Umwandlung zur Ganztagsgrundschule bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017 geschlossen. Die frei gewordenen Räumlichkeiten sollen künftig als Außengruppe der städtischen Kinderta- geseinrichtung in der Haid-und-Neu-Straße genutzt werden. Dort soll eine Krippengruppe un- tergebracht werden, womit das Betreuungsangebot der Kita erstmals für Kinder unter drei Jah- ren erweitert wird. In Durlach-Aue steht in der Steiermärker Straße ein Grundstück zum Verkauf, das Platz für eine sechsgruppige Kindertageseinrichtung bietet. Das Grundstück wird von einem Investor erwor- ben und in seinem Auftrag bebaut. Die Betriebsträgerschaft wird von der neu gegründeten Le- nitas gGmbH übernommen, einer Ausgründung der Pro-Liberis gGmbH. Am Standort werden in zwei Krippengruppen, zwei altersgemischten Gruppen und zwei Kindergartengruppen insge- samt 90 neue Betreuungsplätze entstehen. Durch die Lage in der Nähe des geplanten Neubau- gebiets „Oberer Säuterich“ kann die neue Kindertageseinrichtung sowohl Kinder aus den be- stehenden Wohngebieten in Durlach-Aue als auch künftig Kinder aus dem Neubaugebiet ver- sorgen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 In Hohenwettersbach ist die Erweiterung der städtischen Kindertageseinrichtung im Spitalhof um anderthalb neue Gruppen geplant. Dies ist möglich, weil der Stadt Karlsruhe das historische „Milchhäusle“ zur Anmietung angeboten wurde. Die Räumlichkeiten sollen den Kleinkind- und Personalbereich beherbergen. Aktuelle Versorgungslage Kindertagesbetreuung Der aktuelle Sachstand stellt sich für die Altersgruppen der unter Dreijährigen sowie der Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt in Zahlen wie folgt dar: Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren Kinder 0 bis 3 Jahre (Stand 30.6.2016)* 8.189 Kinder vorhandene Kapazität in Tageseinrichtungen (Stand 01.03.2017)** Versorgungsquote Kita-Plätze U3 2.866 Plätze 35 % Neuschaffung (genehmigt vom Gemeinderat) in bestehenden und neuen Einrich- tungen 2017 bis 2018 + 364 Plätze Kinder in Tagespflege (belegte Plätze Stand 30.06.2017) + 618 Plätze geplante Projekte der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen + 19 Plätze Kinder in betreuten Spielgruppen*** + 110 Plätze neue Kita-Projekte (zur Aufnahme in die Bedarfsplanung) bis September 2018 + 49 Plätze voraussichtliche Gesamtkapazität nach Umsetzung der geplanten Projekte künftige Versorgungsquote Betreuungsangebote U3 insgesamt 4.026 Plätze 49 % *Quelle: Bevölkerungsdaten, Amt für Stadtentwicklung ** Quelle: Kita-Jahresstatistik der Sozial- und Jugendbehörde zum Stichtag 1. März ***Angebot an drei Tagen mit wöchentlich 15 Stunden, Betriebserlaubnis erforderlich, Finanzierung über FAG- Zuweisungen Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt Kinder 3 Jahre bis Schuleintritt (Stand 30.6.2016)* 8.844 Kinder vorhandene Kapazität in Tageseinrichtungen (Stand 01.03.2017)** Versorgungsquote Kita-Plätze Ü3 7.829 Plätze 89 % Neuschaffung (genehmigt vom Gemeinderat) in bestehenden und neuen Einrich- tungen 2017 bis 2018 + 444 Plätze neue Kita-Projekte (zur Aufnahme in die Bedarfsplanung) bis September 2018 + 72 Plätze voraussichtliche Gesamtkapazität nach Umsetzung der geplanten Projekte künftige Versorgungsquote 8.345 Plätze 94 % *Quelle: Bevölkerungsdaten, Amt für Stadtentwicklung ** Quelle: Kita-Jahresstatistik der Sozial- und Jugendbehörde zum Stichtag 1. März Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 Die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg zur Umsetzung des In- vestitionsprogramms des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 befindet sich derzeit im Anhörungsverfahren. Der Entwurf dieser Ausführungsbestimmungen sieht eine Förderung von zusätzlichen Betreu- ungsplätzen in Kindertageseinrichtungen im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 für Kinder unter drei Jahren in Höhe von maximal 12.000 Euro je zusätzlich geschaffenem Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Betreuungsplatz vor. Erstmalig werden auch Zuschüsse für Kinder im Alter von drei Jahren bis Schuleintritt mit einem Betrag von 6.000 Euro je zusätzlich geschaffenem Betreuungsplatz ge- währt. Die Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Schaffung eines zusätzlichen Raums für Kinder mit Behinderung ist ebenso geplant. Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen für die vorgenannten zusätzlichen Kita-Projekte (inklusive Anga- ben zur Kontierung) sind in Anlage 2 dargestellt. Die im Jahr 2018 überplanmäßig anfallenden Aufwendungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt können durch Einsparungen im Bereich des städtischen Sprachbildungskonzepts (PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.85) sowie durch Mitteleinsparungen aufgrund von Verzögerungen bereits projektierter und im Haushaltsansatz für das Jahr 2018 enthaltener Kindertageseinrichtungen freier Träger (PSP-Elemente: 1.500.36.50.01.01.82) kompensiert werden. Die Höhe der Landeszuweisungen nach §§ 29 b + c FAG können aufgrund der bestehenden Finanzierungssystematik (Anzahl Kinder und Ergebnis Jahresrechnungsstatistik gesamt Baden- Württemberg) nicht konkret für künftige Jahre beziffert werden. Ab dem Jahr 2019 werden die Aufwendungen bei der Aufstellung des Haushaltsplans vollum- fänglich berücksichtigt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - die Aufnahme der neuen Kita-Projekte mit 49 Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 72 Plätzen für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt in die Bedarfsplanung und die Bereitstellung der in der Vorlage genannten Finanzmittel.

  • Protokoll TOP 11
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 44. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 21. November 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 12. Punkt 11 der Tagesordnung: Aufnahme neuer Kita-Projekte in die Bedarfspla- nung Vorlage: 2017/0663 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - die Auf- nahme der neuen Kita-Projekte mit 49 Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 72 Plät- zen für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt in die Bedarfsplanung und die Bereit- stellung der in der Vorlage genannten Finanzmittel. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 11 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Jugendhilfeausschuss. Bürgermeister Lenz: Drei Sätze. Erstens: Sie erinnern sich an die Debatte, die Stadt solle doch schauen, dass sie ihre ei- genen Kitas erweitert. Das wird in dieser Vorlage nun umgesetzt. Zweitens: Die große Debatte, 1.000 Plätze stehen wieder vor uns, quasi die zweite Her- kulesaufgabe, nachdem wir den Rechtsanspruch erfüllt haben. Drittens: Das ist das Erfreuliche, wir kratzen wieder an der 50-Prozent-Grenze der Be- darfsdeckung für U3. Der Vorsitzende: Damit kommen wir zur Abstimmung. – Das ist ein einstimmiges star- kes Votum für den Ausbau unserer Kindertagesstätten und anderer Angebote im vor- schulischen Bereich. - 2 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 8. Dezember 2017