Bebauungsplan "KIT Campus Süd/Adenauerring", Karlsruhe-Oststadt: Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
| Vorlage: | 2017/0661 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.10.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Hagsfeld, Neureut, Oberreut, Oststadt, Waldstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.11.2017
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Anlage 1 Bebauungsplan „KIT Campus Süd/Adenauerring“, Karlsruhe – Oststadt Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Trä- ger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 29. Mai bis einschließlich 30. Juni 2017 Vorbemerkung: Im August 2017 hat die Klaus-Tschira-Stiftung bekannt gegeben, dass sie nicht wie ur- sprünglich vorgesehen die mittleren drei geplanten Gebäude am Adenauerring realisie- ren möchte, sondern lediglich das südlichste der drei Gebäude. Damit wird es keinen ersten Bauabschnitt mit drei Gebäuden geben, auf den einige der Ausführungen im Rahmen der Offenlage noch eingehen. In der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes wird die veränderte Lage bereits berück- sichtigt. Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen: Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit .................................................................. 2 A. Anwohner (vertr. D. Kuentzle Rechtsanwälte Partnerschaft mbB), 22. Juni 2017 .... 2 B. Verein der Freunde und Förderer des Botanischen Gartens des KIT e.V., 27. Juni 2017 ................................................................................................................... 13 C. Äußerung aus der Öffentlichkeit 8. Juni 2017 ...................................................... 17 D. Äußerung aus der Öffentlichkeit – 7. Juni 2017 ................................................... 18 E. Äußerung, aus der Öffentlichkeit – 6. Juni 2017 .................................................. 18 F. Äußerung aus der Öffentlichkeit 6. Juni 2017 .................................................... 19 G. Äußerung aus der Öffentlichkeit 6. Juni 2017 ................................................... 19 H. Äußerung, aus der Öffentlichkeit 6. Juni 2017 .................................................. 19 I. Äußerung, aus der Öffentlichkeit 6. Juni 2017 ................................................... 20 J. Äußerung, aus der Öffentlichkeit 6. Juni 2017 .................................................. 21 K. Initiative "Grüner Campus Karlsruhe", 29. Juni 2017 .......................................... 21 L. Freunde und Förderer des Botanischen Garten des KIT e.V., Offener Brief, 27. September 2017 .................................................................................................. 36 M. Initiative "Grüner Campus Karlsruhe", 29. September 2017 ................................ 37 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange ..................... 39 A. Industrie- und Handelskammer Karlsruhe, 27. Juni 2017 ...................................... 39 B. Landratsamt Karlsruhe, Gesundheitsamt, 24. Mai 2017........................................ 39 C. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 23. Mai 2017 ...................................................................................................... 40 D. Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, 29. Mai 2017 ................................................ 40 - 2 - E. Nachbarschaftsverband Karlsruhe, 31. Mai 2017 .................................................. 40 F. Handwerkskammer Karlsruhe, 26. Mai 2017 ........................................................ 40 G. Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege, 6. Juni 2017 ....... 41 H. Zentraler Juristischer Dienst, Denkmalschutzbehörde, 19. Mai 2017 ..................... 41 I. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), 30. Juni 2017 ................ 41 J. Offener Brief des Vorsitzenden des Bürgervereins Oststadt, Jürgen Scherle, 3. Oktober 2017 ...................................................................................................... 52 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes A. Anwohner (vertr. D. Kuentzle Rechtsanwälte Partnerschaft mbB), 22. Juni 2017 Bei der Planung wurden abwägungsrele- vante Belange unseres Mandanten im Rahmen des § 1 Abs. 7 BauGB fehlerhaft abgewogen. Das Grundstück unseres Mandanten grenzt unmittelbar an das Plangebiet an; unser Mandant wäre daher im Rahmen eines Normenkontrollverfah- rens nach § 47 VwGO antragsbefugt. 1. Die Planung stellt sich gegenüber unse- rem Mandanten als rücksichtlos dar, da danach zulässige Vorhaben auf das Grund- stück unseres Mandanten eine erdrücken- de Wirkung ausüben würden. Das Gebot der Rücksichtnahme ist auch im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu beachten. Die durch den Bebauungsplan ermöglichte Bebauung wird aufgrund ihrer massiven Ausmaße, die nicht annähernd mit der öst- lich anschließenden Wohnbebauung ver- gleichbar sind, eine riegelartige Wirkung entfalten. Hieran ändern auch nichts die vom Satzungsgeber in der PIanbegründung herausgestellten abgestuften Wandhöhen, die zum Grundstück unseres Mandanten hin niedriger ausfallen werden als zum Adenauerring. Denn auch zum Grundstück unseres Mandanten hin werden die zuläs- sigen Wandhöhen immer noch 14,5 m be- Kenntnisnahme Die geplanten Baukörper sind grundsätzlich in Richtung Adenauerring orientiert. Sie staffeln sich nach Osten von in der Regel 5 Geschossen (max. 23,2 m) auf 3 Geschosse (max. 14,5 m) zur Wohnbebauung ab. Le- diglich an einer Stelle ist am Adenauerring eine Höhe von 6 Geschossen (max. 28 m) und an einer Schmalseite zur Wohnbebau- ung eine Höhe von 4 Geschossen (19 m) zulässig. Die dazu in der Bebauungsplanzeichnung festgesetzten Baufenster, innerhalb derer die neuen Gebäude errichtet werden dür- fen, halten zu den östlich angrenzenden Bestandsgrundstücken einen Mindestab- stand von 25 m. Die Abstandsfläche zwi- schen den Gebäuden ist an dieser engsten Stelle dreieinhalbmal so groß wie die ge- mäß LBO BW in Allgemeinen Wohngebie- ten einzuhaltende Mindesttiefe (Faktor 0,4 der jeweiligen Wandhöhe). Der im vorlie- genden Fall bei einem Sondergebiet gemäß LBO anzusetzende Faktor von 0,125 liegt - 3 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes tragen, was sogar noch über die ursprüng- lich im Rahmen der frühen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgelegten Pläne hinaus- geht. Im Übrigen werden auch die im west- lichen Bereich des Plangebiets zulässigen Gebäudehöhen von bis zu 28 m vom Grundstück unseres Mandanten noch als optisch bedrückend wahrgenommen wer- den. Die Bebauung wird somit einen Ein- druck des Eingeschlossenseins vermitteln. Da sich die nunmehr vorliegende Planung nicht wesentlich von der ursprünglich im Rahmen der frühen Beteiligung der Öffent- lichkeit vorgelegten Planung unterscheidet, die zulässigen Wandhöhen sogar noch hö- her liegen, können wir umfassend auf un- sere Stellungnahmen vom 14. Januar 2016 und 04.Februar.2016 verweisen. Stellungnahme vom 14. Januar 2016: Der Anlieger befürwortet grundsätzlich ei- ne Erweiterung des KIT und ist dem KIT in viel-fältiger Weise verbunden. Er begrüßt daher ausdrücklich, dass das KIT weiter wächst, was selbstverständlich auch mit ei- nem steigenden Raumbedarf verbunden ist. Nicht nachzuvollziehen ist jedoch die oben genannte Planung, insbesondere im Hin- blick auf den Standort der geplanten Ge- bäude sowie deren Ausmaße; er würde be- reits durch die Planung als solche, erst recht durch deren Verwirklichung erheblich in seinen Rechten betroffen. 1. Die in dem Planentwurf festgelegten maximalen Gebäudehöhen sind völlig überdimensioniert und werden auf die Nachbarschaft, insbesondere auch auf sein direkt angrenzendes Grundstück eine er- drückende Wirkung ausüben. Zum Teil sind für die Bebauung bis zu neun Stockwerke vorgesehen. Eine derart massive Bebauung wird nicht nur das vorhandene harmonische Bild einer noch deutlich darunter. Dem im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigenden Ge- bot der Rücksichtnahme wird mit der vor- liegenden Planung demnach in mehr als ausreichendem Maße Rechnung getragen. Die angesprochene Stellungnahme vom 14. Januar 2016 wurde bereits im Rahmen der Auswertung der frühzeitigen Beteili- gung der Öffentlichkeit ausführlich beant- wortet. Änderungs- bzw. Anpassungser- fordernisse an der Bebauungsplanunterlage gingen daraus nicht hervor. Mit einem maximalen Überbauungsgrad von 50% (Grundflächenzahl [GRZ] 0,5) liegt die vorliegende Planung zwischen üb- lichen Festsetzungen von Wohn- bzw. Mischgebieten. Die Zulässigkeit von maxi- mal 1,5 m² Geschossfläche pro Quadrat- meter Grundstücksfläche (Geschossflä- chenzahl [GFZ] 1,5) liegt etwas über übli- chen Festsetzungen in Mischgebieten aber noch immer deutlich unter den für die an- gestrebte Nutzung ansonsten üblichen Werten in Gewerbe- oder Sondergebieten (GFZ 2,4). Unter anderem resultiert dies aus der bewussten Ausbildung einer mindes- tens 25 m breiten Grünfuge zwischen den geplanten neuen Baukörpern und der an- grenzenden schutzbedürftigen Wohnbe- bauung. Darüber hinaus sind die Baukörper so ausgebildet, dass sie sich nach Osten fast durchgängig bis auf drei Geschosse abstaffeln. Lediglich im Norden ist ein 4- geschossiger Baukörper mit seiner Schmal- seite in Richtung Wohnbebauung ausge- richtet. Dieser bewusst geschaffene städte- bauliche Übergang spiegelt sich auch in - 4 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes zurückhaltenden Bebauung und eines von großzügigen Grünanlagen geprägten Ge- biets sprengen, sondern ihn auch individu- ell betreffen, indem bei einer Verwirkli- chung der Bebauung mit einer massiven Beschattung seines Grundstücks zu rech- nen ist. Einer der geplanten Blöcke würde in südwestlicher Richtung von seinem Grundstück aus gesehen errichtet werden, wodurch die Sonneneinstrahlung auf das Grundstück erheblich eingeschränkt wür- de. Sowohl das Wohnzimmer als auch die Terrasse und der Garten liegen in südwest- licher Richtung. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass diese Fragen bereits im jetzigen Ver- fahrensstadium relevant sind, da damit zu rechnen ist, dass nach einer möglichen Be- den Ergebnissen einer bebauungsplanbe- gleitend durchgeführten Verschattungsstu- die wider, die zeigt, dass sich abhängig von der Jahreszeit und der Lage der einzelnen Wohnhäuser die tägliche Besonnungsdauer um eine bis maximal zwei Stunden redu- ziert. Die DIN 5034-1 „Tageslicht in Innen- räumen“ fordert für eine ausreichende Be- lichtung mindestens vier Stunden mögliche Sonnenscheindauer zur sog. „Tagund- nachtgleiche“ am 21. März bzw. 23. Sep- tember. Dieser Wert wird mit mindestens sieben Stunden direkter Besonnungsdauer auch zukünftig noch immer deutlich über- troffen. Von dem angesprochenen 9-geschossigen Hochhaus wurde im Zuge der Überarbei- tung des städtebaulichen Rahmenplans Abstand genommen. Geplant ist nunmehr ein kompakter bis zu 6-geschossiger Bau- körper, der sich analog zu den nördlich an- grenzenden Blöcken nach Osten zur an- grenzenden Wohnbebauung hin auf drei Geschosse absenkt. Das Land Baden-Württemberg beabsichtigt das südliche Gebäude der mittleren drei Baufelder von der Klaus-Tschira-Stiftung er- richten und – wie das gesamte Areal - als universitäre bzw. universitätsaffine Nut- zung betreiben zu lassen. Eine konkrete Nutzung für die einzelnen Baubereiche ist aus heutiger Sicht noch nicht absehbar. Anliegen der Stadt Karlsruhe ist es nun, mit dem Bebauungsplan die städtebauliche Entwicklung der landeseigenen Grundstü- cke östlich des Adenauerrings im Gesamt- zusammenhang zu regeln. Ein Angebots- bebauungsplan stellt dazu das geeignetere und langfristig flexiblere Instrument dar. Insbesondere auch deshalb, weil die Einbe- ziehung der Klaus-Tschira-Stiftung nicht endgültig vertraglich fixiert ist und das durch einen vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan geschaffene Baurecht im Falle ei- - 5 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes schlussfassung des Gemeinderats zügig ein Baugenehmigungsverfahren eingeleitet würde. Letztendlich handelt es sich bei dem Bebauungsplan um einen vorhaben- bezogenen Bebauungsplan im Gewand ei- nes Angebotsbebauungsplans. Der Wille aller Beteiligten - Stadt, KIT, privater Inves- tor – an einer zügigen Verwirklichung der Entwurfsplanung des Büros Astoc ist nicht zuletzt in der öffentlichen Informationsver- anstaltung am 18.12.2015 im Gemeinde- zentrum SI. Bernhard deutlich geworden. Im Ergebnis missachtet die bestehende Pla- nung aus den oben genannten Gründen den Belang des § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB, indem die bestehenden gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse, insbesondere in der Hansjakobstraße, zerstört würden. ner anderen baulichen Nutzung wieder ob- solet wäre. Unbestritten besteht bei einem von der Gemeinde erkannten entsprechen- den Planungserfordernis – wie im vorlie- genden Fall – für die Kommune die Pflicht einen Bebauungsplan aufzustellen. Ob sie dies im Rahmen eines Angebots- oder ei- nes vorhabenbezogenen Bebauungsplans tut, steht ihr im Rahmen des in § 1 Abs. 3 BauGB eingeräumten Planungsermessens aber frei. Der vorhabenbezogene Bebau- ungsplan ist in diesem Fall nicht geeignet, da es sich hier nicht um eine konkrete, kurzfristig umsetzbare Planung handelt, die innerhalb der nächsten 5 Jahre spätestens umgesetzt sein soll, sondern Baurecht für einen längeren Realisierungsraum geschaf- fen wird, für den es im Einzelnen eben noch keine konkrete Planungen gibt. Neben den o.g. Untersuchungen zum Thema Verschattung wurde auch ein be- bauungsplanbegleitendes Klimagutachten erstellt, das nachweist, dass sich für das bestehende Wohngebiet mit Umsetzung der Planung der Luftaustausch zwar von Westen her reduziert. Von größerer Bedeu- tung ist allerdings die relativ unbelastete Luftzufuhr von Nordosten, die die Wohn- bebauung weiterhin erreicht. Dies hat auch zur Folge, dass sich die Lufttemperaturen im Bereich der Wohnbebauung im Jah- resmittel nur geringfügig erhöhen (deutlich unter 1°C). Weiterhin zeigt das ebenfalls erarbeitete schallschutztechnische Gutachten, dass die Umsetzung der Planung für die Wohnbe- bauung an der Hansjakobstraße z.T. deutli- che Pegelminderungen des Verkehrslärms zur Folge hat. Insgesamt wird deutlich, dass nach Umset- zung der Planung die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse in der Hansjakob- straße weiterhin gewahrt bleiben; in Teilen werden bestehende Belastungen sogar re- - 6 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes 2. Auch der Belang des § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB wird in der derzeitigen Planung nicht hinreichend berücksichtigt. Bei dem Straßenzug Hansjakobstraße handelt es sich um ein architektonisch besonders wertvolles und preisgekröntes Ensemble aus den 50er-Jahren, welches bei einer Verwirklichung der Bebauungsplanung op- tisch völlig verdrängt und in seiner Einzigar- tigkeit somit zerstört würde. Der botanische Garten, mit dessen Zerstö- rung bei einer Verwirklichung der Planung ebenfalls zu rechnen ist, ist zudem ein be- sonders erhaltenswerter Platz von hoher städtebaulicher Bedeutung sowie einer ho- hen sozialen und kulturellen Bedeutung nicht nur für die Anwohner, sondern die gesamte Stadt. duziert. Wie bereits dargestellt, stellt die Anord- nung der Baufenster sicher, dass von den rückwärtigen 3-geschossigen Fassaden- fronten zur kleinteiligen Bebauung an der Hansjakobstraße ein 25 m breiter vollstän- dig von Bebauung freizuhaltender Abstand gehalten wird. Die Gefahr einer optischen Verdrängung der kleinteiligen Bebauungs- struktur wird damit nicht gesehen. Es ent- steht vielmehr eine vergleichbare Situation wie an der Ostseite, auf der das Ensemble durch die 4-geschossige Wohnbebauung entlang der Emil-Gött-Straße in angemes- senem Abstand flankiert wird. Im Rahmen der bereits durchgeführten Be- hördenbeteiligung hat auch das Landesamt für Denkmalpflege Stellung zum vorliegen- den Bebauungsplan genommen. Bedenken bzgl. einer Beeinträchtigung des Gesam- tensembles Hansjakobstraße wurden dabei nicht vorgebracht. Eine vollständige Verlegung des Botani- schen Gartens ist lt. Auskunft des KIT zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Die Verlegung steht auch in keinem direk- ten Zusammenhang mit dem Bebauungs- plan. Der Bebauungsplan schafft weder die Voraussetzungen für eine Verlegung noch erzwingt er diese. Dies ist keine Frage des Baurechts, sondern der innerbetrieblichen Entscheidungen des KIT. Das Grundstück ist schon heute aufgrund der bestehenden Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch in er- heblichem Umfang überbaubar. Im Sinne einer langfristigen Steuerung der baulichen Entwicklung regelt der Bebau- ungsplan deshalb, welche städtebaulichen Rahmenbedingungen eine zukünftige Nachnutzung im räumlichen Gesamtzu- sammenhang am Adenauerring zu erfüllen hat. Der dazu vorgesehene Zuschnitt des Bau- - 7 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes 3. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die gesamte Planung schlicht rücksichtslos ist und die gewachsenen Strukturen in der Umgebung, sei es im Hinblick auf die Hans- jakobstraße, den botanischen Garten oder auch die Universität selbst, zerstört wür- den. Die Rücksichtslosigkeit der Planung leuch- tet umso weniger ein, wenn man sich den tatsächlichen Hintergrund der Planung ver- gegenwärtigt. Dass tatsächlich das KIT selbst sowohl an der Nutzung des konkre- ten Standorts als auch an einer Nutzung in den geplanten Dimensionen einen Bedarf hätte, ist nicht ersichtlich. Vielmehr ist nicht zuletzt auch in der Informationsveranstal- tung vom 18.12.2015 deutlich geworden, dass die Interessen des hinter dem Projekt stehenden privaten Investors, der Tschira- Stiftung, treibende Kraft hinter dem Projekt sind. Es dürfte vorwiegend darum gehen, Büroraum auf einem "Filetstück" in Innen- stadtlage zu schaffen, nicht aber in erster Linie um die Förderung von Forschung und Lehre, wie dies ausweislich der Bebau- ungsplanunterlagen der Fall ist, insbeson- dere durch Schaffung eines Sondergebietes "Universität, Wissenschaft, Forschung, Technik". Die Erforderlichkeit einer Pla- nung für die vorstehend genannten Zwe- cke ist bisher nicht deutlich geworden, ins- besondere im Hinblick auf die sich gerade- zu aufdrängende Alternative einer Schaf- fung von Räumen für Forschung und Lehre außerhalb des Innenstadtbereichs, bei- spielsweise im Bereich des Technologie- fensters stellt u.a. sicher, dass die nach Westen zum Adenauerring gelegenen Frei- flächen auch langfristig erhalten werden können. Auf diese Weise wird u.a. auch der Fortbestand des dort vorhandenen stadtbildprägenden Mammutbaums gesi- chert. s. hierzu Ausführungen oben Ziel des vorliegenden Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Steuerung einer nachhaltigen, städtebaulich angemessenen Entwicklung des Plangebietes, das eine der letzten verfügbaren Flächenreserven des KIT-Campus Süd darstellt. Die konkrete Raumbedarfsplanung des KIT stellt keinen abwägungserheblichen Belang in der Bau- leitplanung dar. Der im Bebauungsplan vorgesehene Nut- zungskanon soll langfristig eine zeitgemä- ße und zukunftsfähige Entwicklung des Hochschulcampus ermöglichen, bei der universitäre Einrichtungen, Entwicklungen durch Drittmittel und private Forschungsin- stitute in direkter räumlicher Nachbarschaft kooperieren. Ziel des KIT ist es, durch die auf diese Weise entstehenden hohen sy- nergetischen Effekte seine internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter auszubauen. Dabei entsprechen die im Bebauungsplan allgemein zulässigen Nutzungen der übli- chen Zusammensetzung in Universitäts- Sondergebieten. Auch die für eine Koope- ration mit Dritten notwendige „aus- nahmsweise Zulässigkeit“ von Büro- und sonstige Verwaltungsgebäuden sowie das für den gesamten südlichen Campus all- seits erwünschte Einzelhandelsangebot mit - 8 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes parks. 4. Im Ergebnis stellt sich der Eindruck ein, dass in dem vorliegenden Verfahren ein privates Investitionsprojekt ohne Rücksicht auf bestehende Interessen "durchgeboxt" werden soll unter dem Deckmantel, die Fortentwicklung des KIT zu unterstützen. Dieser Eindruck stellt sich nicht nur aus den oben genannten Gründen ein, insbesonde- re der Rücksichtslosigkeit des Vorhabens, sondern auch dem bisherigen Verfahren. So ist die ursprünglich geplante frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit der ur- sprünglich angesetzten Veranstaltung vom 14.10.2015 an den betroffenen Anliegern schlicht vorbeigegangen, in der Veranstal- tung vom 18.12.2015 wurden deren Ar- gumente dann zum Teil mit dem lapidaren Hinweis zurückgewiesen, man könne froh sein, dass man bisher ungestört dort habe wohnen können. Es wäre daher wünschenswert, wenn in Zukunft ein konstruktiver Dialog stattfin- den und die oben vorgebrachten Umstän- de berücksichtigt würden, insbesondere durch eine erhebliche quantitative Reduzie- rung der Planung. nahversorgungsrelevanten Sortiment müs- sen sich in den für das Sondergebiet defi- nierten Gebietszweck einfügen. Durch die Ausnahme-Einschränkung wird somit in je- dem Einzelfall geprüft, ob eine geplante Nutzung in inhaltlicher Verbindung zur Universität steht und sich in ihrer Art und ihrem Maß dem im vorliegenden Sonder- gebiet definierten Gebietszweck unterord- net. s. hierzu Ausführungen oben Aufgrund der geringen Beteiligung bei der ordnungsgemäß wie in Karlsruhe üblich im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe angekündig- ten frühzeitigen Beteiligung der Öffent- lichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB am 14.10.2015 fand am 18.12.2015 – außer- halb des offiziellen Bebauungsplanverfah- rens – ein von der Anwohnerschaft eigen- initiativ veranstalteter Informationstermin statt, in dem das Projekt nochmals ausführ- lich von Vertretern des KIT, dem Stadtpla- nungsamt und dem bearbeitenden Pla- nungsbüro präsentiert wurde. Daraufhin wurde der Öffentlichkeit noch einmal Ge- legenheit gegeben sich im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung schriftlich oder über Internet zur Planung zu äußern, wo- von auch umfangreich Gebrauch gemacht wurde. Im Rahmen der nun durchgeführten öf- fentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestand für die Öffentlichkeit er- neut Gelegenheit, zu den unter Berücksich- tigung der eingegangenen Stellungnahmen überarbeiteten Bebauungsplanunterlagen Stellung zu nehmen. - 9 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes Stellungnahme vom 4. Februar 2016 Ergänzend zur Stellungnahme vom 14. Ja- nuar 2016 Verweis auf die beiliegen Stel- lungnahme von Herrn Johannes Stober, MdL. Die in der Bürgerinformationsveranstaltung am 18.12.2015 seitens Ihrer Behörde ge- äußerte Ansicht, wonach durch einen Be- bauungsplan lediglich Baurecht geschaffen, aber keine Bauverpflichtung begründet werde, ist zweifellos richtig. Dies ändert je- doch nichts daran, dass die beiliegende Stellungnahme noch einmal verdeutlicht, dass offensichtlich ein klarer Wille auf Sei- ten der Stadt besteht, den gesamten Ge- bäudekomplex, wie er in den Plänen des Büros Astoc dargestellt ist, zu verwirkli- chen. Dies insbesondere durch den Hin- weis, dass die Verlegung des botanischen Gartens, sprich die Beseitigung des beste- henden botanischen Gartens im künftigen Plangebiet, bereits beschlossene Sache sei. Des Weiteren verdeutlicht die Stellung- nahme von Herrn Stober noch einmal, dass es sich bei dem Projekt wohl um ein zu- mindest überwiegend privaten Interessen dienendes Spekulationsobjekt handeln dürfte. Bemerkenswert ist insofern die Überschrift der beiliegenden Erklärung, wonach der Landtag die Voraussetzungen für das ,Tschira-Projekt‘ geschaffen habe. Eine sol- che Bezeichnung des Projekts ist ein klares Zeichen dafür, dass wohl auch der Grund- stückseigentümer das Vorhaben weniger als KIT-Projekt denn als privates lnvestiti- onsprojekt ansieht. Die Schaffung von Bü- roflächen in dem aus der Planung des Bü- ros Astoc ersichtlichen Umfang für eine zumindest überwiegende Nutzung durch das KIT ist auch nicht plausibel, zumal auf dem bestehenden Campus erhebliches Sa- Dies ist eine Fehldeutung. Die Stadt hat keinen Willen zur Realisierung, da sie we- der Eigentümer noch Bauherr ist. Sie schafft lediglich das notwendige Planungs- recht für eine Entwicklung, die im Konkre- ten, insbesondere auch, was den zeitlichen Horizont betrifft, von Eigentümer und Nut- zer geplant wird. Wie in der Vorbemerkung zur Synopse dargestellt, wird sich das Engagement der Tschira-Stiftung voraussichtlich auf den südlichsten der 3 mittleren Baublöcke be- schränken. Die Deutung des Ausdrucks Tschira-Projekt ist eine reine Interpretation des Einwen- ders. Das KIT hat im Stadtgebiet aktuell rd. 20.200 m² angemietet. Der Flächenbedarf besteht am Campus Süd. Das betreffende Grundstück ist im Landeseigentum und ist für eine Nutzung von Forschung und Lehre im Flächennutzungsplan vorgesehen. Im Masterplan 2030 des KIT ist die Entwick- lung des Geländes als Handlungsempfeh- lung ausgewiesen. - 10 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes nierungspotential besteht. Von einem städtebaulichen Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplans - zu- mindest in der derzeitigen Gestalt im Sinne des § 1 Abs. 3 S. 1 BauGB kann somit nicht ausgegangen werden. Anlage: Pressemitteilung: "An die Presse der Region Karlsruhe Karlsruhe, den 22. Januar 2016 Johannes Stober (SPD): Landtag schafft Voraussetzungen für ,,Tschira-Projekt” am Adenauerring Der Finanzausschuss des badenwürttembergi- schen Landtags hat am gestrigen Donnerstag seinerseits die Voraussetzungen für das von der Klaus-Tschira Stiftung (KTS) geplante Projekt am Adenauerring geschaffen, so der Karlsruher SPD-Landtagsabgeordnete Johannes Stober. Dazu haben die Abgeordneten ein stimmig in einen Erbbaurechtsvertrag für eine 12.400 m² große Teilfläche zwischen der ehemaligen Kin- derklinik und dem Botanischen Garten des KIT eingewilligt. Der vereinbarte Erbbauzins liege dabei bei 192.200 € und damit bei jährlich 5% des auf 3,844 Mio. € geschätzten Bodenwerts, so der Abgeordnete. Jetzt stehe nur noch die Bestätigung durch den Landtag als Ganzes aus, die er aber als reine Formsache ansehe. Botanischer Garten wird In die Kornblu- menstraße verlegt Vorausgegangen waren diesem Beschluss eini- ge notwendige Klärungen. Dazu gehörte ins- besondere die Zukunft des Botanischen Gar- tens. Dieser wird nun in die Kornblumenstraße verlegt”, so Stober, der diese Fläche als geeig- nete Ersatzfläche ansieht. Schließlich sei das neben der Technologiefabrik gelegene Gelände nicht nur ausreichend groß, sondern biete laut Finanzministerium offenbar durch die Nutzung eines dortigen Bestandsgebäudes auch die Chance, das gesamte botanische Institut an diesen Standort zu verlegen." 2. Die massive Bebauung, die der Bebau- ungsplan ermöglichen wird, wird zudem Besonnungsverluste auf dem Grundstück unseres Mandanten zur Folge haben, die die Grenze der Zumutbarkeit überschreiten - 11 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes werden. Auch hierbei handelt es sich um einen erheblichen Belang, der nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Sept. 2015 - 3 S 975/14). Im Rahmen der Planaufstellung wurde dabei die erfor- derliche Abwägung nicht vorgenommen. Zwar setzt sich nach der Planbegründung das im Rahmen der Bauleitplanung einge- holte Klimagutachten auch mit der Beson- nung der Nachbargrundstücke auseinan- der. Im Folgenden verweist die Planbe- gründung aber ausschließlich darauf, dass die Mindestwerte der DIN 5034-1 eingehal- ten würden. Dabei wird verkannt, dass es keine allgemein anerkannten Kriterien für die Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit der Verschattung von Wohngebäuden gibt. Auch die DIN 5034-1 stellt keine solch all- gemein anerkannte Norm dar. Diese dient nur dazu, wohnhygienische Mindeststan- dards zu definieren. Ob hygienische oder gesundheitliche Beeinträchtigungen durch eine Verschattung drohen, ist jedoch nicht relevant. Denn auch Beeinträchtigungen der Wohnqualität muss ein Planbetroffener nicht bis zur Schwelle von Gesundheitsge- fahren ohne. Ausgleich hinnehmen (vgL hierzu VGH Baden Württemberg a.a.O., ju- ris Rn. 34 unter Verweis auf BVerwGE 123, 37, juris Rn. 58). Im vorliegenden Fall ist die subjektive Wir- kung der Verschattung deutlich stärker, als sie durch die Ergebnisse des Klimagutach- tens erscheinen mag. Denn der Beson- nungsverlust wiegt vorliegend besonders schwerwiegend im Hinblick auf die ohne- hin zu erwartende Abriegelungswirkung durch die zu erwartenden Neubauten. Vor diesem Hintergrund hätte eine umfassende Interessenabwägung erfolgen müssen, die aber offensichtlich unterblieben ist 3. Wie Ziff. 4,7.1 der Planbegründung zu entnehmen ist, sind durch die Zunahme Zusätzlich zu den im Rahmen des Klima- gutachtens durchgeführten Untersuchun- gen wurden bereits auf der Ebene der städ- tebaulichen Rahmenplanung Verschat- tungsstudien durchgeführt, deren Ergeb- nisse auch im Rahmen der zweiten Infor- mationsveranstaltung durch das KIT am 18. Mai 2016 der anwesenden Anliegerschaft vorgestellt wurden. Am Beurteilungstag (Tag/Nachtgleiche Frühjahr) werden die West- und Südfassa- den der Bestandsgebäude durch die Neu- bauten 1 h 40 min vor Sonnenuntergang erstmals verschattet. 10,5 h am Tag blei- ben sie unverschattet. Die Zunahme der Verschattung in den Wintermonaten be- trägt etwa 12,5 %. Die Grenzen der Zu- mutbarkeit werden damit in beiden Fällen nicht überschritten. - 12 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes des motorisierten Individualverkehrs im di- rekten Einflussbereich der Erschließungs- straßen mit Pegelzunahmen zu erwarten. Diese betreffen auch die Hansjakobstraße. Laut der durchgeführten Verkehrsuntersu- chung sollen diese zwar bei lediglich < 0,1 dB und damit im nicht mehr wahr- nehmbaren Bereich liegen. Der Begrün- dung ist aber nicht zu entnehmen, wie hoch die Lärmbelastung in der Hansjakob- straße derzeit ist Es heißt lediglich, der Be- urteilungspegel der Gesamtverkehrs- lärmemissionen von maximal 70 dB werde an der Hansjakobstraße deutlich unter- schritten. Unklar ist, wieso vorliegend ein Beurtei- lungspegel von 70 dB angesetzt werden soll. Dieser Beurteilungspegel gilt für In- dustriegebiete. In einem solchen Gebiet liegt das Grundstück unseres Mandanten unstreitig nicht. Sollte daher davon auszugehen sein, dass die Beurteilungspegel auf dem Grundstück unseres Mandanten bereits jetzt überschrit- ten werden, wäre bereits eine Zunahme im menschlich nicht wahrnehmbaren Bereich unzulässig (vgL VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.November 2010 – 5 S 955/09, juris Rn. 36). 4. Es sind erhebliche Zweifel angebracht, ob in künftigen Baugenehmigungsverfah- ren die zulässigen Nutzungsarten in dem festgesetzten Sondergebiet eingehalten werden, Wir verweisen insofern insbeson- dere auf unsere frühere Stellungnahme vom 04. Februar.2016. Konkret bestehen erhebliche Zweifel, ob die noch zu errich- tenden Gebäude tatsächlich überwiegend dem KIT oder zumindest Forschungszwe- cken dienen sollen. Die angegebenen 70 dB stellen lediglich den Schwellenwert dar, ab dem auch ge- ringfügige Pegelzunahmen nicht mehr hin- nehmbar sind. Im heutigen Ausgangszu- stand liegt der relevante Beurteilungspegel laut Schallschutzgutachten tags bei über 55 dB(A). Aufgrund der akustisch abschir- menden Wirkung der geplanten Baukörper liegt der relevante Beurteilungspegel tags nach Realisierung der Planung nur noch bei ca. 50 dB(A) und damit deutlich unterhalb der Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete (55 dB(A) tags gem. DIN 18005). Die vorgebrachten Äußerungen unterstel- len mögliche Entwicklungsabsichten des KIT, die nicht dem vorgesehenen Nut- zungszweck entsprechen. Innerbetriebliche Entscheidungen obliegen dem KIT. Aufga- be des Bebauungsplans ist es, eine geord- nete städtebauliche Entwicklung auf der Erweiterungsfläche des KIT sicherzustellen. Der darin festgesetzte Nutzungskanon ent- spricht diesem Ziel. Weitere Regelungen sind nicht erforderlich. - 13 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes B. Verein der Freunde und Förderer des Botanischen Gartens des KIT e.V., 27. Juni 2017 1. Bei dem wissenschaftlichen Botanischen Garten des KIT handelt es sich um ein jahr- hundertealtes kulturelles Erbe, welches be- sonders mit dem Namen Joseph G. Kölreu- ter verbunden ist, der ab 1761 im Mark- gräflichen Dienst in Karlsruhe wirkte und durch seine Forschungsergebnisse zum Wegbereiter für die Entwicklung der Gene- tik und damit der modernen Molekularbio- logie wurde. Dieses Erbe zu beseitigen, in- dem man das gegenwärtige Grundstück des Botanischen Gartens des KIT zu Brach- land erklärt, um es komplett mit profanen Bürogebäuden zu bebauen, verbietet sich allein schon aus Respekt vor den großen Leistungen, die von den zugehörigen Bota- nikern in der Vergangenheit erbracht wur- den. Die vom Botanischen Institut als Be- treiber des Botanischen Gartens des KIT schon immer mit großer Intensität durch- geführten Bildungs- und Forschungsaufträ- ge sind gerade in heutiger Zeit besonders wichtig und wertvoll - man denke nur an die bereits sichtbaren Auswirkungen des weltweiten Klimawandels auf die lokale Vegetation und die bereits schmerzlich festzustellenden Probleme der Landwirt- schaft in und außerhalb der Region. 2. Die Stadt Karlsruhe wirbt mit dem Motto "Grüne Stadt" schon seit längerem massiv um Sympathien für das Thema Ökologie. Eine Grün-Zerstörung wie sie mit der Besei- tigung des Botanischen Gartens des KIT einhergeht lässt sich in keiner Weise damit in Einklang bringen. Im Übrigen steht das auch im Gegensatz zu öffentlichen Stel- Die Prüfung auf Denkmalwürdigkeit des Botanischen Gartens des KIT stand am An- fang des Planungsprozesses. Es besteht kein Denkmalschutz. Die weitere Entscheidung über den Erhalt bzw. die Verlagerung des Botanischen Gar- tens obliegt somit allein dem KIT. Auch se- hen die rechtlichen Möglichkeiten eines Bebauungsplans kein Erhaltungsgebot vor. Die Verlagerung steht auch in keinem di- rekten Zusammenhang mit dem Bebau- ungsplan. Der Bebauungsplan schafft we- der die Voraussetzungen für eine Verle- gung noch erzwingt er diese. Dies ist keine Frage des Baurechts, sondern der innerbe- trieblichen Entscheidungen des KIT. Das Grundstück ist schon heute aufgrund der bestehenden Bebauung nach § 34 Bauge- setzbuch in erheblichem Umfang überbau- bar. Der Bebauungsplan regelt aus gegebenem Anlass eine geordnete städtebauliche Ent- wicklung für den Fall einer Verlagerung der bisherigen Nutzung. Die bestehenden Ge- bäude haben aber weiterhin Bestandschutz und können so lange erhalten bleiben, wie das KIT dies auf seinen eigenen Flächen wünscht. Dies gilt auch für das südlich der Pflanzenhäuser gelegene Außengelände. Es ist jedoch Sinn des Bebauungsplans der anstehenden Entwicklung einen städtebau- lich sinnvollen Rahmen zu geben und auch entsprechende Grenzen zu setzen. Das Grundstück des botanischen Gartens erstreckt sich auf einer Fläche von ca. 10.500 m². Etwa ein Drittel der Fläche ist jedoch überbaut bzw. versiegelt. Der Be- bauungsplan setzt etwa ein Drittel des Gel- tungsbereichs (9.400 m²) als ausschließlich zu begrünende Fläche fest. Die dort heute bestehenden 16 Bäume sind zu erhalten - 14 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes lungnahmen des KIT-Präsidiums: So wird beispielsweise Prof. Hanselka in den Badi- schen Neusten Nachrichten vom 15. Febru- ar 2017 anlässlich einer Pflanzaktion auf dem Campus zitiert: „Wir dürfen einen so schönen Campus nicht zupflastern.“ Auch das dem Zukunftcampus angegliederte „Grüne Campus Büro“ ist laut gleichem Artikel bestrebt den KIT-Campus in „einem nachhaltigen Funktionszusammenhang stadtstrukturell, ökologisch und sozialpoli- tisch zu einer grünen Modelllandschaft zu machen“. Der Botanische Garten eignet sich in be- sonderer Weise, genau dies in die Öffent- lichkeit zu tragen. Schon heute ist er ein Aushängeschild des KIT in Sachen anschau- liche Präsentation von Wissenschaftsergeb- nissen für die breite Öffentlichkeit. Ohne ihn wären viele wissenschaftliche Projekte gar nicht möglich. Und gleichzeitig ist er ein Ort zum Wohlfühlen und zum kreativen Austausch und zu interdisziplinärer Koope- ration zwischen unterschiedlichen For- schungsfeldern. Als weiteres gilt es festzuhalten, dass das KIT und die Stadt Karlsruhe im Bebauungs- plan von der notwendigen Erweiterung des KIT Campus Süd sprechen. Wir verweisen darauf, dass der Botanische Garten des KIT eine der ersten Institutionen der Techni- schen Hochschule ist, ja sogar älter als die- se selbst. Das Gelände dient demnach nicht der Erweiterung des KIT, denn es ist ja be- reits langjähriger Bestandteil des KIT und mit seiner Exoten- und Artenschutzsamm- lung ein Vorzeigeareal des Campus Süd! 3. Eine Korrektur erfordert die Darstellung der Planer des KIT und der Stadt Karlsruhe, dass lediglich die Brachfläche zur Bebau- ung vorgesehen ist. Richtig ist, dass die ge- samte südliche Fläche des Botanischen Gar- tens des KIT schon im ersten Bauabschnitt verschwinden soll. Der Bebauungsplan be- bzw. ggf. zu ersetzen und weitere 36 Bäume neu anzupflanzen. Neben ihrer städtebaulichen Bedeutung als Grünfuge wird der Fläche damit zukünftig auch eine ausgleichende lokalklimatische Funktion zukommen. Hierzu das KIT: „Das KIT legt großen Wert auf die Qualität seiner öffentlichen Freiflä- chen und entwickelt diese aktiv weiter. Derzeit erstellt das KIT eine Konzeption zum Freiflächenmanagement auf allen vier Standorten des KIT. Ziel ist es, deren öko- logische, wie soziale Funktionen weiter zu verbessern. Auf dem Gelände des KIT Campus Süd öst- lich des Adenauerrings sollen qualitativ hochwertige öffentliche Freiflächen reali- siert werden. Es ist beabsichtigt, die Pla- nung für diese Flächen unter Beteiligung der Öffentlichkeit in einem konkurrieren- den Verfahren mit ausgewählten, qualifi- zierten Planerteams zu erarbeiten. Avisierte Ziele sind hierbei die Integration der Belan- ge und Wünsche der Bürgerschaft aus der angrenzenden Oststadt, ein möglichst weitgehender Erhalt der bereits existieren- den Vegetation in einer großen zusam- menhängenden Grünfläche, eine möglichst breite Vielfalt unterschiedlicher Pflanzen und Bäume, sowie die Implementation der Ergebnisse des laufenden Forschungspro- jekts MURIEL, welches eine dezentrale Re- genwasserbewirtschaftung vorsieht und so einen wichtigen Beitrag zur Starkregen- und Hitzevorsorge im Gebiet leistet.“ Zum Erhalt des Botanischen Gartens siehe Ausführungen unter 1. oben Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens war u.a. auch die vorhandene Vegetations- struktur zu untersuchen und zu prüfen, ob mit der Realisierung der Planung arten- schutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgelöst werden. Pflanzen nicht heimischer Art und solche, die künst- - 15 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes sagt, dass die schützenswerten Pflanzen des Botanischen Gartens an den neuen Standort in der Kornblumenstraße ver- pflanzt werden sollen. Wir stellen uns die Frage, wie dies praktisch durchführbar ist. Wenn alle schützenswerten Pflanzen aus der Artenschutzsammlung verlagert wer- den sollen, dann benötigt man eine we- sentlich größere Fläche. Müssen also viele exotische Pflanzen, die es in Karlsruhe nicht zweimal gibt, auf der Strecke bleiben? Im Bebauungsplan gibt es keinerlei Hinweise, welcher Pflanzenbestand - abgesehen von wenigen Bäumen - laut Gutachten schüt- zenswert ist. Inwieweit das für den Bebau- ungsplan erstellte Artenschutzgutachten die Pflanzen des Botanischen Gartens in Gänze berücksichtigt, ist nicht ersichtlich. Das KIT hat also das Gelände des Botani- schen Gartens aufgegeben, hat jedoch bis heute keinen konkreten Plan für die Alter- native Kornblumenstraße vorgestellt. Unse- rer Meinung nach steht das KIT in der Pflicht, seine Pläne für die Kornblumen- straße im Detail darzulegen, insbesondere ist die zugehörige Finanzierung zu sichern. Außerdem sind in die Planungen auch sol- che Gewächshäuser und Freiflächen einzu- binden, die für eine attraktive Öffentlich- keitsarbeit erforderlich sind. Insofern bleibt abzuwarten, ob die Pflanzen in der Korn- blumenstraße Platz finden, oder ob Teile auf dem Gelände verbleiben können. So- lange dies nicht geklärt ist, kann der Be- bauungsplan keine Gültigkeit erlangen. Wie allen bekannt ist, haben ca. 6500 Bür- ger eine Petition für den Erhalt des Botani- schen Gartens am Adenauerring unter- schrieben. Diese öffentliche Meinung sollte nicht ignoriert sondern vielmehr ernsthaft in die Planung eingebunden werden. Zur künftigen Ausgestaltung und Nutzung der südlichen und nördlichen Gebäude und Freiflächen für den zweiten Bauabschnitt ist noch wenig bekannt. Das KIT selbst hat lich vermehrt wurden, unterliegen aller- dings nicht dem artenschutzrechtlichen Zugriffsverbot des § 44 Absatz 1 Ziffer 4 Bundesnaturschutzgesetz. Unabhängig davon besteht jedoch ein bo- tanisch-fachliches und kulturelles Interesse am Erhalt der exotischen Pflanzen. Die er- wünschte Sicherung der Erhaltungskultu- ren im Botanischen Garten und die Not- wendigkeit einer fachgerechten Umsied- lung wurde deshalb in den Hinweisen zum Bebauungsplan aufgeführt. Die Verlagerung des Botanischen Gartens ist Angelegenheit des KIT. Dieses führt hierzu aus: „Die baulichen Anlagen des In- stituts für Botanik am Standort Adenauer- ring sind leider in einem so schlechten Zu- stand, dass sie sich gar nicht sanieren las- sen, bzw. es unwirtschaftlich ist. Um eine durchgängige Betriebssicherheit des Insti- tuts zu gewährleisten, muss an anderer Stelle ein neuer Standort geschaffen wer- den, so dass durch Verlagerung der Betrieb des Instituts ununterbrochen möglich ist. Die Verlagerung des Instituts steht in kei- nem Zusammenhang mit der vorliegenden Absichtserklärung der Klaus Tschira Stif- tung sich auf dem Gelände als Spender zu engagieren. Der ununterbrochene Betrieb des Instituts ist insbesondere aufgrund der laufenden Forschungsvorhaben unabding- bar. Die Erhaltungskulturen („schützens- werte Pflanzen“) werden sukzessiv an den neuen Standort verlagert. Dazu laufen be- reits die Gespräche mit dem Institut, das sich hierzu intensiv einbringt. Gegenwärtig sind alle Beteiligte davon überzeugt, dass die Verlagerung unproblematisch ist und gelingen wird. Die Detailplanung ist derzeit - 16 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes noch keine Planungen und keine Nut- zungsabsichten hierfür vorgelegt. Insofern ist der Bebauungsplan als ein Angebot der Stadt Karlsruhe zu verstehen, wie denn die künftige Ausgestaltung aussehen darf. Laut dem Bebauungsplan-Entwurf sind die Gewächshäuser des Botanischen Gartens des KIT nicht denkmalgeschützt, es ist vor- gesehen, das Gelände neu zu "über- bauen". Wir meinen, dass man das botani- sche Erbe dieses Geländes nicht vergessen, sondern in obigem Sinne nutzen und eine entsprechend "grüne" Bebauung gemäß den KIT-eigenen nachhaltigen Zielen für ei- nen ökologisch vorbildlichen Campus wei- terentwickeln sollte. 4. Das KIT und die Stadt Karlsruhe sollten die Planungen für die Nutzung und die Be- bauung dieser Flächen mit wesentlich grö- ßerer Transparenz und unter Einbeziehung der betroffenen Interessensvertreter wie In- stitutsleiter und Förderverein planen. Wir schlagen konkret vor, dass diese Interes- sensvertreter in das Planungsteam für den Masterplan bzw. in die weiteren Planungen am Adenauerring einbezogen werden. Das KIT möge auch bei den weiteren Planun- gen für die Nordseite des Geländes Trans- parenz walten lassen und seine Absichten frühzeitig darlegen. Bis heute ist dies noch nicht geschehen. in Bearbeitung und wird sich an der Ge- bäudeplanung am Neustandort in der Kornblumenstraße orientieren. Hierzu wird es im Jahr 2018 belastbare Ergebnisse ge- ben. Für das im B-Plan vorgesehene Baufeld am heutigen Standort des Botanischen Instituts gibt es noch keine Planungen. Das Gelände ist als bauliche Entwicklungsfläche für For- schung und Lehre entsprechend den Fest- legungen im B-Plan vorgesehen. Die Vor- schläge zur Nutzung werden gerne aufge- nommen und zu gegebener Zeit weiter- entwickelt.“ Die Planungshoheit obliegt der Stadt Karls- ruhe. Die Bauleitplanung ist ihr wichtigstes Werkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung. Die Planung wurde in mehreren Gremien und informel- len Veranstaltungen seit dem Sommer 2015 diskutiert: Der Planungsausschuss gab am 18. Juni 2015 seine Zustimmung zur Planung und zur Durchführung des erforderlichen Be- bauungsplanverfahrens. Die frühzeitige Be- teiligung der Öffentlichkeit wurde am 14. Oktober 2015 durchgeführt und durch ei- ne informelle Informationsveranstaltung der betroffenen Anwohner unter Beteili- gung des Planungsbüros ASTOC, des Karls- ruher Instituts für Technologie (KIT) und des Stadtplanungsamts am 18. Dezember 2015 ergänzt. Der Planungsausschuss fass- te am 22. Dezember 2015 den Aufstel- lungsbeschluss. Das Planungsbüro ASTOC stellte dem Planungsausschuss am 12. Mai 2016 Anpassungen der Planung aufgrund der Einwände von Seiten der Öffentlichkeit vor und präsentierte diese in der informel- len Informationsveranstaltung der Anlie- gerschaft unter Beteiligung des Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und des - 17 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes 5. Man könnte ja tatsächlich eine Idee des KIT aufgreifen und für den Dialog zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft ein nachhaltig konzipiertes und vorzeigba- res Center of Dialog schaffen, das z.B. der pyramidenartigen Glasarchitektur-Tradition des heutigen Palmenhauses folgt und mit dem auch die Errungenschaften der bota- nischen Forschung, die hier in der Vergan- genheit erzielt wurden, angemessen ge- würdigt werden. Stadtplanungsamts am 18. Mai 2016. Die öffentliche Auslegung des anschließenden Bebauungsplan-Entwurfes fand vom 29. Mai bis einschließlich 30. Juni 2017 statt. Hierzu das KIT: „Auch das KIT ist an einem umfassenden Dialog von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft interessiert. Auch das geplante Projekt der Klaus Tschira Stiftung auf einem Teil des Areals ist mit seinen geplanten Räumlichkeiten auf eine starke Kommunikation hin ausge- richtet. Insbesondere die öffentlichen Flä- chen des vorgesehenen Baus sollen für ent- sprechende Veranstaltungen genutzt wer- den. Darüber hinaus strebt das KIT eine Neugestaltung und Öffnung des Campus Süd entlang der Kaiserstraße und im Be- reich des Durlacher Tors an, um den Aus- tausch und Dialog mit der Stadtgesellschaft zu ermöglichen.“ C. Äußerung aus der Öffentlichkeit 8. Juni 2017 Der botanische Garten des KIT mit Ge- wächshäusern und Außenbereich soll als "Grüne Lunge" erhalten bleiben, um die Frischluftzufuhr aus dem Hardtwald an immer heißer werdenden Sommertagen zu gewährleisten. Das Grundstück des botanischen Gartens erstreckt sich auf einer Fläche von ca. 10.500 m². Etwa ein Drittel der Fläche ist jedoch überbaut bzw. versiegelt. Der Be- bauungsplan setzt etwa ein Drittel des Gel- tungsbereichs (9.400 m²) als ausschließlich zu begrünende Fläche fest. Die dort heute bestehenden 16 Bäume sind zu erhalten bzw. ggf. zu ersetzen und weitere 36 Bäume neu anzupflanzen. Neben ihrer städtebaulichen Bedeutung als Grünfuge wird der Fläche damit zukünftig auch eine ausgleichende lokalklimatische Funktion zukommen. Darüber hinaus wurde im Zuge des Bebau- ungsplanverfahrens ein eigens auf die ge- plante städtebauliche Entwicklung hin ab- gestimmtes Klima- und Lufthygienegutach- ten erstellt. Dabei zeigt sich, dass die Form der Bebauung keine spürbare Fernwirkung auf die Durchlüftungssituation aufweist. Auswirkungen sind lediglich im Nahbereich - 18 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes von etwa 200 m spürbar. Aufgrund der vorherrschenden Hauptwindrichtungen und der nahezu ungehinderten nächtlichen Frischluftversorgung vom nordöstlichen Stadtrand wird die angrenzende Wohnbe- bauung durch das Vorhaben jedoch kaum beeinträchtigt. Allerdings können am west- lichen Rand des KIT-Geländes zusätzliche thermische Belastungen auftreten. Im Hin- blick auf die Nutzung und der Tatsache dass dort - anders als in den östlichen Wohnbereichen - unbehaglichen Belastun- gen ausgewichen werden kann, sind diese allerdings noch als tolerabel einzustufen. D. Äußerung aus der Öffentlichkeit – 7. Juni 2017 Ich bin für den Erhalt des Botanischen Gar- tens! Auf dem KIT Gelände gibt es garan- tiert eine Möglichkeit ein Gebäude anzu- bauen oder gar ein in die Jahre gekomme- nes Gebäude zu ersetzen und mit der er- forderlichen Größe zu bauen. Der Campus Nord wäre durchaus eine absolute Alterna- tive! Das KIT hat im Stadtgebiet aktuell rd. 20.200 m² angemietet. Der Flächenbedarf besteht am Campus Süd. Es ist nicht mög- lich die Nutzungen, die insbesondere For- schung und Lehre im Universitätsbereich abbilden, an den Campus Nord zu verla- gern. Die starken Vernetzungen in der Leh- re und die ergänzenden Flächennutzungen lassen dies nicht zu. Das betreffende Grundstück ist im Landeseigentum und ist für eine Nutzung von Forschung und Lehre im Flächennutzungsplan vorgesehen. Im Masterplan 2030 des KIT ist die Entwick- lung des Geländes als Handlungsempfeh- lung ausgewiesen. E. Äußerung, aus der Öffentlichkeit – 6. Juni 2017 Ich bin gegen die Planungen zur Überbau- ung des Botanischen Gartens der Universi- tät/KIT. Es wurden bereits sehr viele Freiflä- chen auf dem Campus des KIT überbaut, so z. B. mit dem neuen Engler-Bunte Insti- tut oder auch beispielsweise das neue Fraunhofer Gebäude sowie das Audimax auf dem Gelände des alten Stadions. Der Erhalt von Freiflächen auch für den Naherholungswert sowie ein aufgelocker- tes Stadtbild sollte eigentlich ein Anliegen sowohl des KIT wie auch der Stadt sein. Das KIT legt großen Wert auf die Qualität seiner öffentlichen Freiflächen und entwi- ckelt diese aktiv weiter. Derzeit erstellt das KIT eine Konzeption zum Freiflächenma- nagement auf allen vier Standorten des KIT. Ziel ist es, deren ökologische, wie sozi- ale Funktionen weiter zu verbessern. Auf dem Gelände des KIT Campus Süd öst- lich des Adenauerrings sollen qualitativ hochwertige öffentliche Freiflächen reali- siert werden. Es ist beabsichtigt, die Pla- nung für diese Flächen unter Beteiligung - 19 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes Nicht umsonst ist das KIT auch für seine Lage nahe dem Hardtwald und des Schlossparks unter Studierenden bekannt. Wenn sie nun den Botanischen Garten schließen und auch diese Freifläche über- bauen, so wäre dem grünen Campus des KIT wieder eine neue Narbe hinzugefügt worden. Weiterhin wird nach meinem Da- fürhalten der Wert des Botanischen Gar- tens des KIT für die Bevölkerung unter- schätzt. Da es sich um eine öffentliche Ein- richtung handelt und der Garten auch um- sonst zu betreten ist, sollten sie ebenso nicht die soziale Komponente dieser Ein- richtung außer Acht lassen der Öffentlichkeit in einem konkurrieren- den Verfahren mit ausgewählten, qualifi- zierten Planerteams zu erarbeiten. Avisierte Ziele sind hierbei die Integration der Belan- ge und Wünsche der Bürgerschaft aus der angrenzenden Oststadt, ein möglichst weitgehender Erhalt der bereits existieren- den Vegetation in einer großen zusam- menhängenden Grünfläche, eine möglichst breite Vielfalt unterschiedlicher Pflanzen und Bäume, sowie die Implementation der Ergebnisse des laufenden Forschungspro- jekts MURIEL, welches eine dezentrale Re- genwasserbewirtschaftung vorsieht und so einen wichtigen Beitrag zur Starkregen- und Hitzevorsorge im Gebiet leistet. F. Äußerung aus der Öffentlichkeit 6. Juni 2017 Ich möchte zum Bebauungsplan Einspruch erheben. Ja, da wir gerne in den Botani- schen Garten gehen. Der Botanische Garten stellt eine Lehr- und Forschungseinrichtung in Landesbesitz dar, die öffentliche Zugänglichkeit ist lediglich geduldet, es stehen dafür aber keine eige- nen Mittel bereit. Für einen öffentlichen Betrieb müsste die Stadt Karlsruhe den Bo- tanischen Garten übernehmen. Die Stadt Karlsruhe bzw. das Gartenbauamt verfü- gen jedoch über keine personellen Res- sourcen, um die Bewirtschaftung des Hochschulgartens als freiwillige Aufgabe zu übernehmen. G. Äußerung aus der Öffentlichkeit 6. Juni 2017 Der Erhalt des botanischen Gartens des KIT ist bitte in dem Bebauungsplan vorzuse- hen. Bitte verhindern Sie den Abriss, sowie die Bebauung des direkt umgebenden Ge- ländes. Die ruhige Atmosphäre des botani- schen Gartens hilft mir nach meinen Ar- beitspausen erholt weiter zu arbeiten. Ich lerne dort auch viel über Pflanzen. siehe Ausführungen oben zu F. Ein Erhalt des Botanischen Gartens aus denkmalschutzrechtlichen bzw. städtebau- lichen Gründen wurde geprüft und im Er- gebnis verneint H. Äußerung, aus der Öffentlichkeit 6. Juni 2017 Es ist wichtig historische Bauten, die ein Zeugnis für Architektur- und Ingenieurs- baukunst sind zu erhalten. Der Botanische Die Prüfung auf Denkmalwürdigkeit des Botanischen Gartens des KIT stand am An- fang des Planungsprozesses. Es besteht - 20 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes Garten am Adenauer Ring ist eine Instituti- on im historischen Kontext der Stadt Karls- ruhe. Die Universität war und ist ein wich- tiges Aushängeschild der Stadt Karlsruhe im internationalen Vergleich. Der Botani- sche Garten und sein Forschungs- und Lehrauftrag gehören dazu. Die historisch gewachsenen Bauten der Gewinnmaximie- rung zu opfern ist keine Lösung. Ziel muss es sein, ein möglichst hohes Maß an histo- rischer Baumasse zu erhalten. Und das be- deutet nicht nur Bauten aus der Gründer- zeit, sondern aus allen Jahrzenten der Ge- schichte Karlsruhes. Um hier eine Sinnvolle Nachverdichtung zu erzielen muss eine kleinteiligere Bebauung geplant werden, die sowohl Rücksicht auf den Botanischen Garten, als auch auf die umgebende Be- bauung nimmt. Der Botanische Garten muss saniert werden und dass dies nicht im Rahmen der Möglichkeiten liegt stimmt nicht. Es gibt sehr viele gute Beispiele von Bauten mit ähnlicher Struktur, die erfolg- reich saniert worden sind. Ein Beispiel ist der Botanische Garten in Zürich (https://www.nzz.ch/zuerich/regenwald- unter-hightech-kuppeln-1.18078403). Zu- dem verfügt die Universität der Stadt Karls- ruhe über eine sehr gute Architektur- und Bauingenieursfakultät mit denen ein Ide- enwettbewerb eine sinnvolles Portfolio hervorbringen kann, die den Erhalt des Bo- tanischen Gartens vorsehen. Meiner Mei- nung nach sollte die Stadt Karlsruhe gene- rell mehr aus den Ressourcen ihrer Archi- tektur- und Bauingenieursfakultäten schöp- fen. Eine sehr zu empfehlende Publikation zum Thema Denkmalsanierung ist "Denk- mal und Energie 2016" vom Springer Ver- lag (http://www.springer.com/de/book/978 3658119829). kein Denkmalschutz. Die weitere Entscheidung über den Erhalt bzw. die Verlagerung des Botanischen Gar- tens obliegt somit allein dem KIT. Ein Erhalt des Botanischen Gartens aus denkmal- schutzrechtlichen bzw. städtebaulichen Gründen wurde geprüft und im Ergebnis verneint. Die Verlagerung steht auch in keinem di- rekten Zusammenhang mit dem Bebau- ungsplan. Der Bebauungsplan schafft we- der die Voraussetzungen für eine Verle- gung noch erzwingt er diese. Dies ist keine Frage des Baurechts, sondern der innerbe- trieblichen Entscheidungen des KIT. Das Grundstück ist schon heute aufgrund der bestehenden Bebauung nach § 34 Bauge- setzbuch in erheblichem Umfang überbau- bar. Der Bebauungsplan regelt aus gegebenem Anlass eine geordnete städtebauliche Ent- wicklung für den Fall einer Verlagerung der bisherigen Nutzung. Die bestehenden Ge- bäude haben aber weiterhin Bestandschutz und können so lange erhalten bleiben, wie das KIT dies auf seinen eigenen Flächen wünscht. Dies gilt auch für das südlich der Pflanzenhäuser gelegene Außengelände. Es ist jedoch Sinn des Bebauungsplans der anstehenden Entwicklung einen städtebau- lich sinnvollen Rahmen zu geben und auch entsprechende Grenzen zu setzen. I. Äußerung, aus der Öffentlichkeit 6. Juni 2017 Nach meiner Auffassung hat das KIT genü- gend andere versiegelte Flächen, die mit- Das KIT hat im Stadtgebiet aktuell rd. 20.200 m² angemietet. Der Flächenbedarf - 21 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes tels einer Sanierung oder Neubebauung den Bedarf an neuen Räumlichkeiten de- cken könnten. Natürlich ist es einfacher ei- nen Garten zu bebauen, als eine bereits versiegelte Fläche. Allerdings ist dies vor al- lem aus zwei Gründen nicht nachhaltig: - Das KIT verliert wertvolle Flächen für öko- logisch- und landwirtschaftlich-orientierte Forschung. Institute wie unseres (IFGG) ha- ben nun keinen Zugriff mehr auf Testflä- chen. - Die voranschreitende Versiegelung von Flächen (Konvertierung von Grünflä- chen zu "Betonflächen") ist alles andere als zukunftsweisend. Vielmehr sollten bisheri- ge Grünflächen gefördert werden und die Nutzung bereits versiegelter Flächen opti- miert werden. Teile das Campus-Süd sind sehr ineffizient und unästhetisch genutzt. Hier sollte mehr investiert werden als neue Areale zu erschließen. besteht am Campus Süd. Es ist nicht mög- lich die Nutzungen, die insbesondere For- schung und Lehre im Universitätsbereich abbilden, an den Campus Nord zu verla- gern. Die starken Vernetzungen in der Leh- re und die ergänzenden Flächennutzungen lassen dies nicht zu. Das betreffende Grundstück ist im Landeseigentum und ist für eine Nutzung von Forschung und Lehre im Flächennutzungsplan vorgesehen. Im Masterplan 2030 des KIT ist die Entwick- lung des Geländes als Handlungsempfeh- lung ausgewiesen. Das Gelände am Adenauerring ist mit dem Parkplatz am Rechenzentrum die letzte zu- sammenhängende Fläche am Campus Süd, die für eine universitäre Nutzung verfügbar ist. J. Äußerung, aus der Öffentlichkeit 6. Juni 2017 Ich besuche den Botanischen Garten oft. Ich bin gegen den Abriss des Botanischen Gartens des KIT, es ist eine wunderbare, exotische Oase der Ruhe und Stille. siehe Ausführungen oben zu F. K. Initiative "Grüner Campus Karlsruhe", 29. Juni 2017 Da der Bebauungsplan nicht durchgehend paginiert ist, verwenden wir für Hinweise und Zitate die Kürzel I = Ergänzende Erläu- terungen zur Beschlussvorlage, II = Antwort auf Stellungnahme der Behörden, III = Antwort auf Stellungnahme der Öffentlich- keit, IV = Bebauungsplan, Planungsrechtli- che Festsetzungen, V = Bebauungsplan, Begründung und Hinweise Die Unterzeichner forderten in der Stel- lungnahme zusammen mit vielen Anwoh- nern am 16. Januar 2016 ein transparentes Verfahren unter Einbeziehung der Bürger, den Erhalt des Botanischen Gartens des KIT, einen Architekturwettbewerb und eine "grüne Bebauung". Nur auf eine einzige - 22 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes der wesentlichen Forderungen der Anwoh- ner, die sich im Laufe des Jahres 2016 durch viel Zuspruch aus der Bevölkerung zur Initiative Grüner Campus entwickelte, wurde eingegangen: Der Forderung nach "grüner Bebauung" wurde von den Pla- nern in einigen Punkten entsprochen. 1. Leider müssen wir aber feststellen: Der im Juni 2017 ausgelegte Entwurf des B- Plans und die in der Zwischenzeit gefalle- nen Beschlüsse des Landtags, des Gemein- derats und insbesondere die ablehnenden, ja z.T. abfälligen Äußerungen einiger politi- scher Amts- und Entscheidungsträger do- kumentieren den absoluten, kompromiss- losen Durchsetzungswillen der Planer, den Grundentwurf aus dem Jahre 2015 ohne Berücksichtigung der Interessen tausender Bürger und eigener konkurrierender Ziel- setzungen des KIT und der Stadt durchzu- ziehen. Dafür wurden sowohl vom KIT als auch von der Stadt auch Fehlinformationen verbreitet: So wurde z.B. die südliche Frei- fläche des Botanischen Gartens, in der u.a. Nutzpflanzen und deren wilde Verwandte als genetische Ressourcen genutzt werden, durchgehend als Brachfläche bezeichnet, was sicher auch Auswirkungen auf unwis- sende Gemeinderäte hatte. 2. Planungsrechtliche Bedenken zum Ver- fahren: Der Bebauungsplan dient einerseits dem Zweck eines vorhabenbezogenen Bauprojekts („Tschira-Projekt“, Phase 1) und andererseits vorsorglicher Angebots- planung der Stadt zur möglichen Erweite- rung des KIT (Phase2). Dies ist unserer An- sicht nach in einem Bebauungsplan nicht erlaubt. Es gibt zwar einen Ermessenspiel- raum der Stadt, dieser ist jedoch von juristi- scher Seite begrenzt. Die vorgebrachten Äußerungen entziehen sich der bauleitplanerischen Abwägung. Im vorliegenden Abwägungsdialog kann dazu nicht Stellung genommen werden. Wie in der Vorbemerkung zur Synopse dargestellt, wird sich das Engagement der Tschira-Stiftung voraussichtlich auf den südlichsten der 3 mittleren Baublöcke be- schränken. Der unmittelbar gegenüber der KIT- Hauptzufahrt am Adenauerring gelegene Gebäudekomplex würde demnach von der Stiftung errichtet und dem Land bzw. dem KIT für den universitären Betrieb übereig- net. Die weiteren Baublöcke sollen dann schrittweise in Abhängigkeit der beim KIT bestehenden Bedarfe entwickelt werden. Konkrete Gebäudeplanungen liegen hierfür noch nicht vor. - 23 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes 3. Und noch ein Hinweis: Bei der Abstim- mung des Gemeinderats haben alle Ge- meinderäte mitgestimmt. Wir verweisen darauf, dass Gemeinderäte befangen sein könnten. 4. Zur Nutzung: Die „Zweckbestimmung Universität“ des Baugebietes im Flächen- nutzungsplan (Regierungspräsidium Karls- ruhe laut II, S.2) wird zunächst als „enge universitäre Nutzungsausrichtung“ (V, S.11) mit dem Schwerpunkt „generelle Stärkung der Forschung“ und „Schaffung von zusätzlichen Lehr- und Lernräumen“ (V, S.9) definiert. Diese „enge“ Ausrich- tung wird sodann erweitert durch die Auf- nahme „universitätsnaher Institute“, „Ta- gungseinrichtungen“, „Entwicklungen (?) durch Drittmittel und Kooperationen mit privaten Forschungsinstituten“ (V, S.11, vgl. I S.4 u.ö.) und schließlich ausgedehnt auf „Mensa, Café und sonstige gastrono- mische Einrichtungen“, die für einen „Campus mit Vor-Ort-Präsenz“ (was ist das?) „selbstverständlich und nötig“ seien (V, S.11). Auch „temporär (!) genutzte Wohnungen für Mitarbeiter und Gäste..., Büro- und sonstige Verwaltungsgebäude Die für die geplante Campuserweiterung östlich des Adenauerrings beanspruchten Flächen stellen ein städtebauliches Wir- kungsgefüge dar. Anliegen der Stadt Karls- ruhe ist es deshalb, die bauliche Entwick- lung der landeseigenen Grundstücke öst- lich des Adenauerrings im Gesamtzusam- menhang zu regeln. Ein Angebotsbebau- ungsplan stellt das dazu geeignete Instru- ment dar. Unbestritten besteht bei einem von der Gemeinde erkannten entsprechen- den Planungserfordernis – wie im vorlie- genden Fall – für die Kommune die Pflicht einen Bebauungsplan aufzustellen. Ob sie dies im Rahmen eines sog. Angebots- oder eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans tut, steht in ihrem Ermessen. Die vorgebrachten Äußerungen entziehen sich der bauleitplanerischen Abwägung. Im vorliegenden Abwägungsdialog kann dazu nicht Stellung genommen werden. Die in der Zweckbestimmung angeführten „universitätsaffinen Nutzungen“ werden - soweit dies aus städtebaulichen Gründen erforderlich ist - in der Festsetzung eindeu- tig definiert. Insgesamt handelt es sich da- bei um ein für einen Universitätscampus gängiges Nutzungsgefüge, das sowohl aus Sicht des KIT als auch mit Blick auf das städtische Umfeld, eine geordnete städte- bauliche Entwicklung ermöglicht. Für die erwünschten Ergänzungsnutzungen (Men- sa, Café) ist festgesetzt, dass sie sich dem Gebietszweck „Universität, Wissenschaft, Forschung und Technik" eindeutig unter- ordnen. Gleiches gilt für die zulässigen kleinteiligen Nahversorgungs- und universi- tätsnahen Büronutzungen, die darüber hinaus nur ausnahmsweise zulässig sind und damit zusätzlich einer Einzelfallprü- fung unterliegen. - 24 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes sowie Läden mit nahversorgungsrelevan- tem Sortiment sind zulässig (II S.6; III S.3f u. ö.). 5. Das „Einzelhandelsangebot“ sei „allseits erwünscht“ (III, S.16) (von wem?) und ein „Angebot für die angrenzende Oststadt“ (V, S.11). Völlig offen ist, welche Größe und Art von Einzelhandel für die Nahver- sorgung zulässig ist. In den Unterlagen für den Auslegungsbeschluss für den Gemein- derat war die max. Größe eines Ladens auf 100 m² begrenzt. Ausgelegt wurde jetzt eine max. Größe von 300 m² pro Laden ohne Begrenzung der Gesamtfläche. Wir vermuten, dass viele Stadträte die nach- trägliche Änderung gar nicht kennen. Wir meinen, es muss eine max. Gesamtfläche genannt werden! 6. Zwar gilt für die Nutzungsgruppe Woh- nen, Büros und Läden die Einschränkung, es müsse der „Gebietscharakter Universi- tät“ bzw. die „Universitätsaffinität“ ge- wahrt bleiben und „für den konkreten Ein- zelfall eine Entscheidung getroffen wer- den“. (V, S.11) Wir fragen: Wer trifft mit welcher Legitimation diese Entscheidung? Das Einzelhandelsangebot ist als Ergänzung zu den im Sondergebiet ebenfalls zulässi- gen gastronomischen Nutzungen vorgese- hen und soll dazu beitragen, das Versor- gungsangebot auf dem KIT Campus Süd insgesamt zu verbessern. Als Reaktion auf einen qualifizierten Hinweis von Behörden- seite wurde die Mindestgröße für Läden zur Nahversorgung auf 300 m² erhöht, um ihnen einen wirtschaftlichen Betrieb inner- halb des vorgesehenen Nutzungsgefüges zu ermöglichen. Wenn entsprechende fachliche Gründe vorliegen, können gemäß der Öffnungsklausel der Beschlussvorlage geringfügige Änderungen, die nicht die Grundzüge der Planung berühren, auch im Nachgang zur Beschlussfassung im Ge- meinderat vorgenommen werden. Der Bebauungsplan stellt mit Begrenzung der Ladengröße sicher, dass nur kleinteilige Nahversorgungseinrichtungen realisiert werden können. Weiterhin ist festgesetzt, dass sich deren Entwicklung dem Gebiets- zweck eindeutig unterordnen muss. Durch ihre nur ausnahmsweise Zulässigkeit unter- liegt jedes derartige Vorhaben darüber hin- aus der Einzelfallprüfung, so dass einer in dieser Hinsicht unverträglichen Gebietsen- twicklung frühzeitig entgegengewirkt wer- den kann. Die Einhaltung der Festsetzungen des Be- bauungsplans wird auf Baugenehmigungs- ebene vom Bauordnungsamt der Stadt Karlsruhe geprüft. Gem. §55 LBO ist dabei auch die angrenzende Nachbarschaft zu beteiligen, deren Einwendungen ebenfalls vom Bauordnungsamt zu prüfen sind. Sofern die geplante Nutzung nicht mehr eindeutig als universitätsaffin zu bezeich- nen ist, muss die Art der Nutzung dennoch - 25 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes 7. Und wie ist das in V, S.11 angeführte Entscheidungskriterium zu verstehen: „In Grenzfällen, in denen eine 'Universitätsaf- finität' der Nutzung nicht eindeutig festge- stellt werden kann, müssen sie sich in Art und Maß der Nutzung dem Gesamtgebiet eindeutig unterordnen“(?). 8. Der eklatante Widerspruch zwischen dem immer wieder betonten dringenden Bedarf an zusätzlicher innerbetrieblicher universitärer Nutzfläche einerseits (I, S.2; II,S.5; u. ö.) und der Nutzungsöffnung für private Interessenten unter dem vagen Oberbegriff „universitätsaffin“ ergibt sich aus dem erst nach der ersten Stellungnah- me der Anwohner bekannt gewordenen Finanzierungskonzepts. Der erste, größere Bauabschnitt wird durch die Klaus-Tschira- Stiftung (KTS) auf der Grundlage eines Erbpachtvertrags finanziert, zu dem der Landtag am 18.2.2016 seine Zustimmung gab. Der Wortlaut des Vertrags ist und wird der Öffentlichkeit bisher vorenthalten; entscheidend ist, dass zwei der drei von der KTS finanzierten Gebäude gegen Erbpacht von der KTS vermarktet werden. Es ist aus der Sicht des Investors verständ- lich, dass er über diese Einnahmequelle mit dem Ziel größtmöglicher Rendite verfügen möchte, was eine möglichst freizügige Nutzung voraussetzt. Mit der unpräzisen Nutzungsvorgabe „universitätsaffin“ ist es möglich, dass beliebige Firmen, die irgend- ein Projekt mit dem KIT durchführen, Mie- ter in den beiden Tschira-Gebäuden wer- den. Die Unterzeichner fordern nochmals, dass durch klare Kriterien festgelegt wird, was konkret eine „universitätsaffine Nut- zung“ ist. vergleichbar sein bzw. den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Kap. 1. Art der bau- lichen Nutzung in den Planungsrechtlichen Festsetzungen) entsprechen. Das Maß der Nutzung ist dann in der Größe derart zu beschränken, dass sie sich eindeutig den anderen Nutzungen unterordnet. Wie in der Vorbemerkung zur Synopse dargestellt, wird sich das Engagement der Tschira-Stiftung voraussichtlich auf den südlichsten der 3 mittleren Baublöcke be- schränken. Der unmittelbar gegenüber der KIT- Hauptzufahrt am Adenauerring gelegene Gebäudekomplex würde demnach von der Stiftung errichtet und dem Land bzw. dem KIT für den universitären Betrieb übereig- net. Die weiteren Baublöcke sollen dann schrittweise in Abhängigkeit der beim KIT bestehenden Bedarfe entwickelt werden. Konkrete Gebäudeplanungen liegen hierfür noch nicht vor. Aufgabe des Bebauungsplans ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf der Erweiterungsfläche des KIT sicherzu- stellen. Das darin festgesetzte Nutzungsge- füge entspricht diesem Ziel. Die geäußerten Bedenken beziehen sich auf innerbetriebli- che Entscheidungen des KIT und sind dem städtebaulichen Regelungskanons eines Bebauungsplans nicht zugängig. Zur Definition „universitätsaffiner Nutzun- gen“ siehe Ausführungen oben unter 4. Der Masterplan 2030 des KIT bezieht sich - 26 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes 9. Begründung „Masterplan“: Die Bebau- ungsplanung auf dem Gelände soll lt. Vor- gabe des sogenannten Masterplans des KIT „städtisch“ erfolgen. Dieser Masterplan des KIT ist nicht öffentlich und baurechtlich irrelevant. Er wurde weder dem Gemeinde- rat vorgelegt, noch in den Rahmen des un- ter Beteiligung der Öffentlichkeit entwi- ckelten Städtebaulichen Leitbilds der Stadt Karlsruhe einbezogen. Er wird mehrfach im B-Planentwurf als Begründung für „städti- sche Bebauung“ und für weitere Planungs- festlegungen und -empfehlungen herange- zogen. 10. Architekturwettbewerb und Interes- senskonflikt: Alle drei Aufträge, die mit diesem Projekt in Verbindung stehen, 1) Entwicklung des städtebaulichen Leit- bilds 2) Bauleitplanung KIT Campus Süd von der Stadt und die 3) Entwicklung des Masterplans für das KIT wurden an das gleiche Planungsbüro, einer Firma eines Architekturprofessors des KIT, vergeben. Die Interessen des KIT als Nutzer des Geländes werden auf diese Weise von der Stadt direkt übernommen. Kreativer und innovativer Ideenwettbewerb ist aus- geschlossen. Wie kann eine Stadt sich grundsätzlich für Architekturwettbewerbe aussprechen und sich gleichzeitig in diesem Projekt und gleich bei weiteren Großpro- jekten den Investorenvorgaben beugen? Auch am Adenauerring soll kein Architek- turwettbewerb durchgeführt werden, ob- wohl dies nicht nur in Karlsruhe selbstauf- erlegte Pflicht insb. für öffentlich genutzte Lehr- und Forschungsgebäude ist. auf alle Standorte des KIT, analysiert diese hinsichtlich der baulichen Infrastruktur und entwickelt dazu Handlungsempfehlungen ohne Bezug zu Gebäudenutzungen. Es ist ein internes Arbeitsdokument, das u.a. durch die intensive Einbindung städtischer Ämter entstanden ist. Die städtebaulichen Aspekte der Stadt Karlsruhe sind dabei be- rücksichtig worden. Der städtebauliche Rahmenplan ging aus dem vom Büro mess, Kaiserslautern beglei- teten KIT Masterplan 2030 hervor. Im Auf- trag des Landes Baden-Württemberg wur- de der Rahmenplan gemeinsam von den Planungsbüros ASTOC, Köln und mess konkretisiert und schrittweise mit dem KIT und dem Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe abgestimmt. Beide Büros besit- zen eine umfassende und überregional an- erkannte Expertise in der Erarbeitung städ- tebaulicher Entwürfe und der Erstellung von Rahmenplänen für Campusentwick- lungen. Aufgrund der vorhandenen Vorkenntnisse hat sich das Büro ASTOC im Anschluss an der öffentlichen Ausschreibung der Stadt Karlsruhe zur Erarbeitung eines Bebau- ungsplans beworben und als günstigster Anbieter den Zuschlag erhalten. Im Hinblick auf die Realisierung des ersten Baukörpers (siehe hierzu auch Ausführun- gen oben unter 8.) hat das Stadtplanungs- amt Karlsruhe gegenüber dem KIT die städ- tische Planungskultur erläutert und über die übliche Durchführung von Wettbe- werbsverfahren aufgeklärt. Das KIT sieht von einem Wettbewerbsverfahren für den ersten Baukörper jedoch ab: die Realisie- rung wird in diesem Fall erst durch die Un- terstützung der Klaus Tschira Stiftung mög- - 27 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes 11. Die Grüne Stadt: Die Stadt proklamiert in ihren Zielen eine Grüne Stadt und for- dert die Bürger auf bei diesem Ziel mitzu- wirken (siehe „Meine Grüne Stadt“). Die Initiative Grüner Campus hat hierzu einen Vorschlag zum Botanischen Garten des KIT eingereicht, der als einer der 12 ange- nommenen Projekte ausgewählt wurde. Als es dann um die Unterstützung des Pro- jekts durch die Stadt ging, musste der Umweltbürgermeister mit „Bedauern“ ei- nen Ablehnungsbescheid ausstellen. Das Projekt könne nicht gefördert werden, weil man als Stadt eine einheitliche Position be- ziehen müsse. Grün ist also nur dann grün, wenn keine anderen Argumente dagegen- stehen. Eine Abwägung zwischen Nach- verdichtung und Erhaltung einer der be- deutungsvollsten Grünanlagen Karlsruhes, des Botanischen Gartens des KIT, findet nicht statt. Die Prioritäten liegen klar auf Nachverdichtung. Die beiden Zielsetzungen, nämlich zu glei- chen Teilen größtmögliche Nutzflächen lich. Die KTS arbeitet mit einem etablierten Team aus Projektsteuerern, Architekten und Ingenieuren zusammen. Die notwen- dige baukulturelle Qualitätskontrolle wird über eine enge Abstimmung des Teams mit dem städtischen Gestaltungsbeirat und ei- ne offene und transparente Zusammenar- beit mit den politischen Gremien gewähr- leistet. Die übrigen Baufelder werden weiterhin wie bestehend dem Land als KIT Entwick- lungsfläche zur Verfügung stehen. Bei wei- teren Projektierungen dieser Baufelder durch das Land sind konkurrierende Ver- fahren vorgesehen in die die Stadtverwal- tung ebenfalls eingebunden sein wird. siehe Ausführungen zur Stellungnahme des Vereins der Freunde und Förderer des Bo- tanischen Gartens des KIT e.V. vom 27. Ju- ni 2017 unter 1. Der Bebauungsplan setzt mit einer GRZ von 0,5 und einer privaten Grünfläche, die et- wa ein Drittel des Geltungsbereichs ein- nimmt, eine für die Lage und geplante Nutzung vergleichsweise geringe bauliche Dichte fest. Wie in der Begründung darge- stellt, ist gerade dies die Auswirkung des umfassenden Abwägungsprozesses, der neben den städtebaulichen u.a. auch die grünordnerischer und klimatologischen Be- - 28 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes sowohl für den tatsächlichen Universitäts- bedarf als auch für den Refinanzierungsbe- darf der KTS zu schaffen, führt zu erhebli- cher Verdichtung. 12. Und die Behauptung, die vorgelegte Planung verfolge das Ziel, einen „zusam- menhängenden Campus“ zu schaffen, um „Lehrveranstaltungen zeitlich (zu) verknüp- fen und interdisziplinäre Forschung mit kurzen Wegen (zu) realisieren“ (V, S.9) ist nicht haltbar. Der mutige „Sprung über den Adenauerring“ (V, S.19) prallt hart auf die Realität. „Aufgrund der hohen Ver- kehrsbedeutung“ (zutreffender wäre „Ver- kehrsdichte“) des Adenauerrings innerhalb des gesamtstädtischen Verkehrsnetzes wird eine engere Verzahnung zwischen dem be- stehenden und dem neuen Campusbereich nicht möglich sein“ (III, S.3). 13. Klimaschutz: Es versteht sich von selbst, dass neu erstellte Baumassen die ökologi- sche Bilanz hinsichtlich des Lokalklimas und des Verkehrsaufkommens sowie der Lärmerzeugung verschlechtern. In den Aus- führungen zum Bebauungsplan herrscht die Tendenz vor, diese Auswirkungen zu verharmlosen durch das Pauschalverspre- chen, „dass auch künftig gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben“ (III, S.2) und dämpfende Formulierungen wie „werden als gering eingeschätzt“ (V, S.26), „kann als vernachlässigbar angese- hen werden“ (V, S.14), „wird ... als nicht wesentlich und zumutbar eingestuft“ (I, S.7). Die Stellungnahme zu diesen Urteilen wird dem Bürger dadurch erschwert, dass die zugrundeliegenden Gutachten (Ver- zeichnis V, S.31) nur im Stadtplanungsamt einzusehen sind, während die veröffent- lichten Planungsunterlagen nur über den lange umfasst hat. Die große zusammenhängende Fläche in Landeseigentum stellt allein schon auf- grund ihrer räumlichen Nähe unmittelbar am östlichen Campusrand ein wichtiges Potenzial für die weitere Campusentwick- lung dar. Bereits mit der geplanten fußläu- figen Verlängerung der Hauptcampusachse über den Adenauerring (Ampelquerung) wird eine ausreichende funktionale Verbin- dung zum neuen Campusbereich und dar- über hinaus in die Oststadt geschaffen. Die wechselnde Anordnung der Baukörper lässt darüber hinaus attraktive Vorzonen entlang des Adenauerrings entstehen, die eine qualitätsvolle Erreichbarkeit der nörd- lich anschließenden Nutzungen bis zur be- stehenden Botanik sichert. Perspektivisch soll eine weitere Querung in Höhe Mensa / Audimax einen Ringschluss zum Audimax ermöglichen. Zur Sicherung einer geordneten und standortadäquaten städtebaulichen Ent- wicklung wurde eine Abwägung zwischen allen relevanten Belangen getroffen. Somit flossen auch die klimatologischen Auswir- kungen der mit der Planung ermöglichten Bebauung ein. In einem begleitenden Fachgutachten des Büros iMA Richter & Röckle GmbH & Co KG, Freiburg wurden die Strömungsverhältnisse (Durchlüftung), die thermischen Verhältnisse, die Verschat- tung und die lufthygienische Situation im Ausgangs- sowie im Planfall untersucht und dahingehend die Baustruktur optimiert (Höhe der Bebauung, Anzahl und Größe Bauabstände). Eingeflossen sind dabei auch die Gunstfaktoren durch den Erhalt bzw. den 1-zu-1-Ersatz des Baumbestandes so- wie die besonderen Maßnahmen zur Versi- ckerung (MURIEL). Weiterhin wurden die im Gutachten formulierten Hinweise für ei- - 29 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes gesamten Text verstreute Auszüge enthal- ten, die unzusammenhängende, in sich wi- dersprüchliche und bezüglich der Datener- hebung und -verknüpfung nicht nachvoll- ziehbare Angaben enthalten. So wird hin- sichtlich der Auswirkungen auf das Lokal- klima die ohnehin ungünstige Ausgangssi- tuation durch die thermische Belastung im Oberrheingraben zwar genannt (die zu er- wartende weitere Verschlechterung durch den Klimawandel bleibt allerdings uner- wähnt), um dann unvermittelt mit dem Hinweis auf den ja nicht strittigen Ist- Zustand abzuwiegeln: „Durch das heute in großen Teilen unbebaute Plangebiet kann von einer verhältnismäßig guten Durchlüf- tung ... gesprochen werden“ (V, S.7f). An anderer Stelle werden die Zunahme der Lufttemperatur und die Reduzierung der Durchlüftung durch die „Speicherwirkung“ der neuen Gebäude zugegeben, die aber „deutlich geringer als die von Gebäuden im Bestand“ sei. Welche Gebäude im Be- stand sind denn gemeint? Im Übrigen brin- ge die „Reduktion der Durchlüftung ... kei- ne erheblichen Nachteile“, weil „im Wohngebiet weder hohe thermische noch lufthygienische Belastungen 'produziert' werden“ (V, S.26). Diese zynische Logik, eine Verschlechterung sei hinzunehmen, weil der bestehende Zustand so gut sei, mündet in das wohl entwaffnend gemeinte Geständnis: „Die Beurteilung lokalklimati- scher Auswirkungen ist schwierig, da es keine verbindlichen Grenz- oder Richtwerte gibt. Insofern gilt es, unerwünschte Effekte zu minimieren.“ (V, S.27). Dazu lässt man die zu erwartenden Spitzenwerte der Sommermonate im statistischen Mittelwert einer Temperaturzunahme von „deutlich unter 1° im Jahresmittel“ verschwinden und gelangt so zum Urteil, „die Lufttempe- ratur“ werde „sich nur geringfügig erwär- men“ (III, S.2). ne klimaoptimierte Bebauung in den Be- bauungsplan aufgenommen. - 30 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes 14. Lärm und Verkehr: So sind auch die Aussagen zur Verkehrs- und Lärmzunahme zweifelhaft. Immerhin kommt die Untersu- chung des bestehenden Verkehrsaufkom- mens zum Ergebnis, dass bereits jetzt im zu bebauenden Mischgebiet und im angren- zenden Wohngebiet tagsüber und nachts die zulässigen Werte der TA Lärm „regel- mäßig überschritten werden“ (V, S.7). Da- mit wird auch der von Mitgliedern der Stadtspitze formulierte Vorwurf entkräftet, die Anwohner verteidigten mit ihrer Kritik an der Planung unangemessen paradiesi- sche Wohnbedingungen. Verwirrend sind die Prognosen über den Zuwachs. Zunächst wird als Folge der Bebauung „ein werktäg- liches Kfz-Verkehrsaufkommen von je (?) ca. 660 Fahrten im Quell-und Zielverkehr pro 24 Stunden“ erwartet; dann heißt es, davon „sind ca. 450 Fahrten als Neuver- kehre zu werten, die zu zusätzlichen Ver- kehrsbelastungen auf den umliegenden Stadtstraßen führen. Die übrigen Fahrten sind schon im bestehenden Verkehrsauf- kommen des KIT Campus Süd vorhanden“ (V, S.14f). Bemerkenswert niedrig wird die prozentuale Verkehrszunahme am Ade- nauerring um 2,1% je Fahrtrichtung und der Tempo 30 Zone Am Fasanengarten um 5,5% geschätzt. Wir fragen: Wie kommt man auf diese Werte? Von welcher Anzahl an Beschäftig- ten und Besuchern („Anliegern“) geht das Gutachten als Grundlage für die Berech- nung der neuen Verkehre aus? Welche Verkehrsmittel benutzen diese? Im Übrigen wurde die im Planungsstand 5/2016 gestrichene Tiefgaragenzufahrt zur Straße Am Fasanengarten wiederaufge- Heute liegt der relevante Beurteilungspegel tags, bei über 55 dB(A), nach Realisierung der Planung nur noch bei ca. 50 db(A) und damit deutlich unterhalb der Orientie- rungswerte für Allgemeine Wohngebiete (55 dbA(A) tags gem. DIN 18005). Die ge- planten Gebäude haben also eine akustisch abschottende Wirkung. Bei Angebotsbebauungsplänen ist es die Regel, dass zum Zeitpunkt der Planerstel- lung lediglich ein möglicher Nutzungska- non aber noch nicht die konkrete Nut- zungsstruktur im Realisierungsfall abzuse- hen ist. Um in der planerischen Abwägung dennoch belastungsfähige Annahmen tref- fen zu können, gehen die begleitenden Fachgutachten – wie hier das Verkehrsgut- achten der PTV Transport Consult GmbH, Karlsruhe sowie das Schallschutzgutachten der Kurz und Fischer GmbH, Winnenden - vom sogenannten „maximalen Planfall“ ausgegangen. Die tatsächlichen Werte und damit auch die daraus ggf. entstehenden Zusatzbelastungen können im Realisie- rungsfall auch geringer ausfallen. Auf Grundlage der Erkenntnisse aus den Gut- achten wird im Bebauungsplan mit ent- sprechenden Festsetzungen dafür Sorge getragen, dass selbst mit Umsetzung des „maximalen Planfalls“ zukünftig keine für die Nachbarschaft unzumutbaren Verkehrs- oder Lärmsituationen entstehen. Der Bebauungsplan ist bei Auslegungen grundsätzlich im Stadtplanungsamt öffent- lich zugänglich. Dort liegen auch die be- bauungsplanbegleitenden Unterlagen (Gutachten) zur Einsicht aus. Im Bebau- ungsplan selbst können nicht die vollstän- digen Gutachten abgebildet werden. Der Begründungstext der Bebauungsplanunter- lage hat lediglich erläuternden Charakter. Da ein Neubau im Bereich des Botanischen Gartens (nördliches Baufeld) bislang noch nicht vorgesehen ist, soll dort die Möglich- - 31 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes nommen. Sie wird laut Planungstext „nicht zwingend benötigt“ (V, S.15), würde aber die Belastung der Straße Am Fasanengar- ten erhöhen. Die heute bestehende Ein- fahrt wird von den Bediensteten des Bota- nischen Gartens mit ca. 5 Stellplätzen ge- nutzt. 15. Bürgerbeteiligung: Die Stadtspitze hebt hervor, dass das Verfahren dieses B-Plans geradezu als Vorbild für Bürgerbeteiligung herangezogen werden kann. Wie kommt man nur zu dieser Auffassung? Weil rein baurechtlich gesehen der Prozess korrekt ist und die baurechtlich notwendigen Schritte und Veranstaltungen der Planer für die Bürger stattgefunden haben? Oder weil man einigen Anwohnern einige Abstands- meter mehr und nur drei Stockwerke in der Nachbarschaft (nicht bei den Unterzeich- nern) zugesprochen hat? Bei drei Veran- staltungen unter Beteiligung des Planungs- büros wurden nur rein bauplanerische In- formationen gegeben. Auf die geäußerten Anliegen und Vor- schläge, die zum Großteil gar nicht rein baurechtlicher Natur waren und sind (Bo- tanischer Garten und Architekturwettbe- werb), setzten maßgebliche Entscheidungs- träger nur das Argument „Einem ge- schenkten Gaul schaut man nicht ins Maul“ entgegen. Zwar haben Gemeinderä- te und Fraktionen während des Wahl- kampfs durch Begehungen öffentlich viel Sympathie für die Anliegen gezeigt, jedoch hat sich weder die Stadtspitze noch das Präsidium des KIT trotz Aufforderung mit den Bürgern direkt auseinandergesetzt. Ganz im Gegenteil. Die Initiative Grüner Campus Karlsruhe hat ca. 6.500 Unter- schriften für den Erhalt des Botanischen Gartens des KIT gesammelt, davon mehr keit einer gesonderten Zufahrt auch lang- fristig bestehen bleiben. Die im Rahmen des o.g. Verkehrsgutachtens durchgeführ- ten Berechnungen haben diese Zufahrt im Sinne des „maximalen Planfalls“ (siehe Ausführungen oben) berücksichtigt. Die möglichen Auswirkungen sind damit auch in das Lärmgutachten und in die Festset- zungssystematik des Bebauungsplans zum Schutz vor unerwünschten Lärmbeeinträch- tigungen eingeflossen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden die erforderlichen Schritte zur Be- teiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB) vorschriftsgemäß durchge- führt. Zusätzlich fanden 2 informelle In- formationsveranstaltungen der betroffenen Anwohner unter Beteiligung des Planungs- büros ASTOC, Köln, des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) und des Stadtpla- nungsamts am 18. Dezember 2015 und 18. Mai 2016 statt. Aufgrund der im Rahmen der ersten Infor- mationsveranstaltung vorgebrachten Be- denken wurde die städtebauliche Planung in Abstimmung mit dem Planungsträger und dem Land Baden-Württemberg modi- fiziert und die Anpassungen der interessier- ten Bürgerschaft im Rahmen der zweiten Veranstaltung vorgestellt. Die Stadt Karlsruhe ist weder Eigentümerin des Botanischen Gartens noch hat sie im Rahmen ihrer Planungshoheit Verfügungs- gewalt über den Botanischen Garten. Die Verlagerung dieser Institution ist eine rein interne Entscheidung der Universität als Nutzerin und des Landes als Eigentü- mer. Insofern war die Stadt die falsche Ad- ressatin für das Anliegen der Initiative, das KIT / Land waren hierfür die richtigen An- sprechpartner. - 32 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes als 4.600 aus dem Landkreis Karlsruhe. Immerhin hat das KIT / Land die Unter- schriften entgegengenommen, allerdings ohne das geringste Verständnis oder Ent- gegenkommen zu zeigen. Die Stadtspitze hat sich der persönlichen Übergabe und dem öffentlichen Dialog gleich gar nicht gestellt, sondern positionierte sich von vor- ne herein öffentlich gegen die Anliegen tausender Bürger. Dies ist eine bürgerfeind- liche Verweigerungshaltung und kein „Dia- log auf Augenhöhe“. Der Investor behauptet gar, er sei bei der Planung gar nicht beteiligt und verweigert jede Aussage. Der mehrmalige Antrag der Initiative Grü- ner Campus beim Vorstand des Oststadt- Bürgervereins, eine Bürgerversammlung einzuberufen, scheiterte auch nach Vorlage von ca. 6.500 Unterschriften. Ohne eine Versammlung in Erwägung zu ziehen, be- hauptete der Baubürgermeister (als Vor- standsmitglied des Vereins) sogar, dass der Bürgerverein die aktuelle Planung befür- worte. Bei einer von der Oststadt- Nachbarschaft veranstalteten Versammlung stellte sich schnell heraus, dass die Bürger mit großer Mehrheit für den Erhalt des Bo- tanischen Gartens sind. Das B-Plan-Verfahren wurde vom Land als Eigentümer und dem KIT als Nutzer der Liegenschaft angestoßen. Es geht um die weitere langfristige und strukturelle bauli- che Entwicklung am Campus Süd auf ei- nem Gelände, das bereits im Flächennut- zungsplan als Erweiterungsfläche das KIT ausgewiesen ist. Die spätere Bebauung des Geländes kann erst nach Vorlage des Bau- rechts mit dem Land als Bauherr oder an- deren geeigneten Institutionen angegan- gen werden. Für einen Teil des Geländes hat die Klaus Tschira Stiftung bereits Be- reitschaft signalisiert, sich als Spender bau- lich zu engagieren. Die Abstimmung zur Planung kann jedoch im Interesse aller Be- teiligten erst dann erfolgen, wenn Baurecht für das Gelände besteht. Die vorgebrachten Äußerungen entziehen sich der bauleitplanerischen Abwägung. Im vorliegenden Abwägungsdialog kann dazu nicht Stellung genommen werden. Zur Frage des Erhalts des Botanischen Gar- tens siehe Ausführungen zur Stellungnah- me des Vereins der Freunde und Förderer des Botanischen Gartens des KIT e.V. vom 27.Juni 2017 unter B.1. - 33 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes 16. Transparenz: Die Bauleitplanung wurde begonnen, ohne dass der Öffentlichkeit die Absichten der Planer genannt wurden, die zumindest eine grenzwertige Nutzung hin- sichtlich der Vorschriften des Flächennut- zungsplans vorsieht. Erst nach der Stel- lungnahme der Anwohner vom 16. Januar 2016 wurde in einer Presseveröffentlichung des KIT vom 19. Februar 2016 bekannt ge- geben, dass die Klaus-Tschira-Stiftung In- vestor und Bauherr von 3 Gebäuden sein wird und nicht nur ausschließlich rein uni- versitäre Nutzung vorgesehen ist. Vom Landtag wurde am gleichen Tag bereits die Genehmigung des Erbbaupachtvertrags er- teilt. All das wurde trotz der Fragen der Bürger in den vorherigen Veranstaltungen verheimlicht. Ausschließliche Begründung für die Bebauung war der Flächenbedarf für die KIT-Institute. Die Planer müssen sich nicht wundern, wenn sie dem Vorwurf der Täuschung der Öffentlichkeit ausgesetzt sind. Der Landtagsantrag wurde an keiner Stelle erwähnt und ein Zusammenhang so- gar vom Stadtplanungsamt negiert. Natür- lich steht das Verfahren im Finanzaus- schuss/ Landtag und das Bauleitverfahren in unmittelbarem Zusammenhang! Der Erbbaupachtvertrag ist ja bis heute nicht unterzeichnet. Wie auch, ohne Schaffung von Baurecht im Bauleitverfahren kann es ja auch keinen Vertrag geben! Die Unter- zeichner widersprechen der Stadt, dem Land und dem KIT, dass die Planung trans- parent erfolgt. 17. Der Botanische Garten des KIT und Ar- tenschutz: Völlig unberücksichtigt von den Verwaltungen der Stadt, des Landes und des KIT und von den maßgeblichen Politi- kern im Wissenschafts- und Finanzministe- rium ist der Verlust einer der wichtigsten Der gültige Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplans als „Sonderbaufläche Wissenschaft“ dar. Der Bebauungsplan ist in vollem Umfang aus dieser Darstellung entwickelt. Die Planung wurde in mehreren Gremien und informellen Veranstaltungen seit dem Sommer 2015 diskutiert: Der Planungsausschuss gab am 18. Juni 2015 seine Zustimmung zur Planung und zur Durchführung des erforderlichen Be- bauungsplanverfahrens. Die frühzeitige Be- teiligung der Öffentlichkeit wurde am 14. Oktober 2015 durchgeführt und durch ei- ne informelle Informationsveranstaltung der betroffenen Anwohner unter Beteili- gung des Planungsbüros ASTOC, des Karls- ruher Instituts für Technologie (KIT) und des Stadtplanungsamts am 18. Dezember 2015 ergänzt. Der Planungsausschuss fass- te am 22. Dezember 2015 den Aufstel- lungsbeschluss. Das Planungsbüro ASTOC stellte dem Planungsausschuss am 12. Mai 2016 Anpassungen der Planung aufgrund der Einwände von Seiten der Öffentlichkeit vor und präsentierte diese in der informel- len Informationsveranstaltung der Anlie- gerschaft unter Beteiligung des Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und des Stadtplanungsamts am 18. Mai 2016. Die öffentliche Auslegung des anschließenden Bebauungsplan-Entwurfes fand vom 29. Mai bis einschließlich 30. Juni 2017 statt. Zur Frage der Information bzgl. des mögli- chen Investors siehe Ausführungen oben zu 15., 3. Abschnitt Zur Frage des Erhalts des Botanischen Gar- tens siehe Ausführungen zur Stellungnah- me des Vereins der Freunde und Förderer des Botanischen Gartens des KIT e.V. vom 27. Juni 2017 unter B. 1. - 34 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes Grünanlagen Karlsruhes, des Botanischen Gartens des KIT am Adenauerring. Für den Erhalt am Adenauerring haben tausende Bürger unterschrieben. Mit dem Verlust des Botanischen Gartens des KIT am Adenauer- ring werden die Worte von Herrn G. Bachmann vom Amt für Bau und Vermö- gen, BW.KA konterkariert, der den Cam- pus in "einem nachhaltigen Funktionszu- sammenhang stadtstrukturell, ökologisch und sozialpolitisch zu einer grünen Modell- landschaft machen" will. Eine Verlegung, die inzwischen vom KIT- Präsidium beschlossen wurde, wird jahr- zehntealte Pflanzen des Botanischen Gar- tens zu Grunde richten. Der B-Plan kann nicht in Kraft treten, wenn nicht gesichert ist, dass die schützenswerten Pflanzen, von denen es teilweise nur ein Exemplar in Karlsruhe gibt, erhalten bleiben. Wo und wie dies geschehen kann, muss noch erläu- tert werden. Das Artenschutzgutachten lässt unserer Ansicht nach diesen Aspekt außer Acht. Das KIT soll seine Pläne für die Hälfte der heutigen Fläche in der Kornblumenstraße im Detail darlegen und erläutern wie auf weniger als der Hälfte der Fläche die glei- che Artenschutzsammlung und botanische Forschungsarbeit geleistet werden kann, die auch für die Öffentlichkeitsarbeit ge- eignet sind. Das KIT möge seine weiteren Planungen für die Nordseite des Geländes frühzeitig darlegen. Bis heute ist dies noch nicht geschehen. Als Beitrag zum Grünen Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens war u.a. auch die vorhandene Vegetations- struktur zu untersuchen und zu prüfen, ob mit der Realisierung der Planung arten- schutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgelöst werden. Pflanzen nicht heimischer Art und solche, die künst- lich vermehrt wurden, unterliegen aller- dings nicht dem artenschutzrechtlichen Zugriffsverbot des § 44 Absatz 1 Ziffer 4 Bundesnaturschutzgesetz. Unabhängig davon besteht jedoch ein bo- tanisch-fachliches und kulturelles Interesse am Erhalt der exotischen Pflanzen. Die er- wünschte Sicherung der Erhaltungskultu- ren im Botanischen Garten und die Not- wendigkeit einer fachgerechten Umsied- lung wurden deshalb in den Hinweisen zum Bebauungsplan aufgeführt. Ein recht- liches Erfordernis gibt es allerdings nicht. Die Rechtskraft des Bebauungsplans steht damit ebenfalls nicht im Zusammenhang. Die Verlagerung des Botanischen Gartens ist Angelegenheit des KIT. Dieses führt hierzu aus: „Die baulichen Anlagen des In- stituts für Botanik am Standort Adenauer- ring sind leider in einem so schlechten Zu- stand, dass sie sich gar nicht sanieren las- sen, bzw. es unwirtschaftlich ist. Um eine durchgängige Betriebssicherheit des Insti- tuts zu gewährleisten, muss an anderer Stelle ein neuer Standort geschaffen wer- - 35 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes Campus und zur Grünen Stadt könnte man ja für den Dialog zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft ein nachhaltig konzipiertes und vorzeigbares Center of Dialog schaffen, die der Tradition der Bo- tanik und der Gewächshäuser folgt. 18. Schlussbemerkung: „Die Weiterent- wicklung unserer Stadt bei gleichzeitigem Schutz ihrer Identität ist einer der wichtigs- ten Aufgaben des Städtebaus. Die Stadt Karlsruhe ist eng mit dem KIT und dessen Erfolg verbunden.“ Diese beiden Sätze ei- nes Karlsruher Fraktionschefs stehen für das parteiübergreifende Grundverhalten der Entscheidungsträger: auf die richtig er- kannte Aufgabe folgt eine Lösung, die auf einer unkritischen Identifizierung mit den von den Planern vorgetragenen Interessen des KIT und des Investors beruht. Diese Interessen werden unmittelbar mit den, so dass durch Verlagerung der Betrieb des Instituts ununterbrochen möglich ist. Die Verlagerung des Instituts steht in kei- nem Zusammenhang mit der vorliegenden Absichtserklärung der Klaus Tschira Stif- tung sich auf dem Gelände als Spender zu engagieren. Der ununterbrochene Betrieb des Instituts ist insbesondere aufgrund der laufenden Forschungsvorhaben unabding- bar. Die Erhaltungskulturen („schützens- werte Pflanzen“) werden sukzessiv an den neuen Standort verlagert. Dazu laufen be- reits die Gespräche mit dem Institut, das sich hierzu intensiv einbringt. Gegenwärtig sind alle Beteiligte davon überzeugt, dass die Verlagerung unproblematisch ist und gelingen wird. Die Detailplanung ist derzeit in Bearbeitung und wird sich an der Ge- bäudeplanung am Neustandort in der Kornblumenstraße orientieren. Hierzu wird es im Jahr 2018 belastbare Ergebnisse ge- ben. Für das im B-Plan vorgesehene Baufeld am heutigen Standort des Botanischen Instituts gibt es noch keine Planungen. Das Gelände ist als bauliche Entwicklungsfläche für For- schung und Lehre entsprechend den Fest- legungen im B-Plan vorgesehen. Die Vor- schläge zur Nutzung werden gerne aufge- nommen und zu gegebener Zeit weiter- entwickelt.“ - 36 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes dem Wohl der Stadt gleichgesetzt trotz Widerspruch zu den eigenen Leitlinien der Stadt und der Parteien (Bürgerbeteiligung, Grüne Stadt und Architekturwettbewerbe). Für den abweisenden Umgang mit dem Engagement der Bürger aber gilt: Wer mit großartigen Versprechen beim Bürger poli- tische Mitwirkungs-Erwartungen weckt, die dann sogar offen unterlaufen werden, darf nicht über Politikverdrossenheit oder Politi- kerschelte klagen. Die Missachtung des Bürgerwillens mag kurzfristig ein „Durch- regieren“ ermöglichen. Auf lange Sicht aber rächt sie sich. Zur Frage der Bürgerbeteiligung siehe Aus- führungen oben zu 15. Zur Frage der Grünen Stadt siehe Ausfüh- rungen zur Stellungnahme des Vereins der Freunde und Förderer des Botanischen Gar- tens des KIT e.V. vom 27.Juni 2017 unter B. 2. Zur Frage der Architekturwettbewerbe sie- he Ausführungen oben zu 10. L. Freunde und Förderer des Botanischen Garten des KIT e.V., Offener Brief, 27. September 2017 Aufgrund der aktuellen Entwicklung hin- sichtlich des Bauvorhabens am Adenauer- ring, welches auch das Gelände des Bota- nischen Gartens des KIT betrifft, möchten wir als Förderverein des Botanischen Gar- tens erneut auf unsere Stellungnahme vom 26. Juni 2017 hinweisen und diese erwei- tern. Nachdem die Klaus-Tschira-Stiftung mitt- lerweile nur noch Teile des ursprünglich geplanten Vorhabens finanzieren wird und für eine Bebauung des Außengeländes des Gartens keine Finanzierung vorhanden sein dürfte, möchten wir Sie bitten zu prüfen, ob der Bebauungsplan in seiner derzeitigen Form nicht die Planungsfreiheit für die zu- künftige Gestaltung des Geländes stark begrenzt. Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass auch wenn es eine Planung für einen neuen Botanischen Garten gäbe, nicht der Fehler begangen werden sollte, den jetzi- gen Standort auszulöschen. Hier sehen wir eine generelle Verantwortung, die Erinne- rung an große Forschungsleistungen der Vergangenheit und Gegenwart an Ort und Stelle zu bewahren. Dazu gehört zu prü- fen, ob nicht der Charakter eines Garten siehe hierzu Anmerkungen zur Stellung- nahme des Vereins der Freunde und För- derer des Botanischen Gartens des KIT e.V. vom 27.Juni 2017 oben Die Entscheidung über den Erhalt bzw. die Verlagerung des Botanischen Gartens ob- liegt dem KIT bzw. dem Land Baden- Württemberg als Eigentümer. Die bestehenden Gebäude haben weiterhin Bestandschutz und können so lange erhal- ten bleiben, wie das KIT und das Land dies auf ihren eigenen Flächen wünschen. Dies gilt auch für das südlich der Pflanzenhäuser gelegene Außengelände. Grundsätzlich - 37 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes oder einer Parkanlage auch in einem lau- fenden Forschungsbetrieb erhalten werden kann. Wir haben in Gesprächen mit Lan- despolitikern und Verantwortlichen des KIT vorgeschlagen, den jetzigen Standort der Gewächshäuser und benachbarten Außen- bereiche als Begegnungsstätte zwischen Öffentlichkeit und KIT zu gestalten und das unter maximal möglicher Aufrechterhal- tung der dort vorhandenen Biodiversität. Da nun bis auf Weiteres das direkt südlich an die Gewächshäuser angrenzende Ge- lände nicht bebaut wird, wäre zu prüfen, ob dieses nicht idealerweise in ein solches Konzept einfließen sollte. könnte dieses auch umgestaltet werden, ohne dass es formal den Festsetzungen des Bebauungsplans widerspricht. Der Bebauungsplan steht einem Erhalt der Gesamtanlage - auch unter einem neuen Betreiberkonzept - nicht entgegen. Im Sin- ne der Sicherung einer geordneten städte- baulichen Entwicklung trifft er aus gege- benem Anlass aber Vorkehrungen für den Fall, dass die Nutzung seitens des KIT mit- tel- bis langfristig aufgegeben wird. Dies ist auch insofern erforderlich, da im Falle einer Beschränkung des Geltungsbereichs auf die südlichen 3 Baufenster, die weitere Ent- wicklung auf dem nördlichen Grundstücks- teil nach § 34 BauGB zu beurteilen wäre und damit an dieser Stelle mit einem weit- aus höheren Nutzungsmaß zu rechnen wä- re, als es das nach Osten und Norden hin abgestufte bauliche Konzept im jetzigen Rahmenplan vorsieht. M. Initiative "Grüner Campus Karlsruhe", 29. September 2017 Die Klaus-Tschira-Stiftung konzentriert ihre Unterstützung der baulichen Entwicklung des KIT auf die Erstellung des Geschenk- baus sowie die Sanierung des sog. Infekt- baus in der Nachbarschaft der ehemaligen Kinderklinik. Wir begrüßen dieses großzü- gige Engagement der Stiftung zur Weiter- entwicklung des KIT. Sie verzichtet auf den Bau der beiden "universitätsaffin" zu ver- marktenden Erbpacht-Blöcke, von denen einer vollständig auf dem Freigelände des Botanischen Gartens geplant war. Die Verwaltung denkt nun an eine baldige Verabschiedung des jetzigen Bebauungs- planentwurfs, womit dem KIT Baurecht für eine künftige Bebauung geschaffen wer- den soll. Aufgrund der geänderten Rah- menbedingungen möchten wir zu unserer Stellungnahme zum Bebauungsplanent- wurf KIT Campus Süd vom 28.6.2017 fol- gende Erklärung abgeben. Es handelt sich hier um eine Entscheidung des Landes und des KIT, wie sie das Univer- sitätsgelände nutzen wollen. Das KIT führt hierzu aus: „Der Botanische Garten stellt eine Lehr- und Forschungseinrichtung in Landesbesitz dar. Wie eine Expertise des Landes Baden-Württemberg belegt, sind die baulichen Anlagen des Instituts für Bo- tanik am Standort Adenauerring in einem Zustand, der eine Sanierung insbesondere unter energetischen Gesichtspunkten un- wirtschaftlich macht. Darüber hinaus ist mit der notwendigen Verlegung des For- schungsstandortes in die Kornblumenstra- ße für die Gebäude kein Nutzungskonzept mehr gegeben. Der gesamte Bereich östlich des Adenauer- rings bildet eine der letzten zusammen- hängenden Entwicklungsflächen des Cam- pus Süd. Das KIT hat im Stadtgebiet aktuell rd. 20.200 m² angemietet. Der Flächenbe- - 38 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes Durch die Entscheidung der Tschira Stif- tung ist eine völlig neue Situation entstan- den. Es gibt nun kein konkretes Nutzungs- konzept für das nördliche Gelände und es stehen bis auf weiteres keine Mittel vom Land für neue Gebäude zur Verfügung. Wir erinnern daran, dass wir stets für eine bauliche Nutzung des Areals eingetreten sind, die seiner städtebaulichen, ökologi- schen und funktionalen (d.h. der Kernauf- gabe der Universität dienenden) Bedeutung angemessen ist. Es besteht nun die Chan- ce, in einem Architektenwettbewerb die beste städtebauliche Lösung für ein über- zeugendes, nachhaltiges Konzept im Sinne eines Grünen Campus zu finden. Ein verab- schiedeter Bebauungsplan nach dem ge- genwärtigen Entwurf würde die Möglich- keiten für einen solchen Architekturwett- bewerb erheblich einschränken. Wir bitten die Entscheidungsträger eindringlich, in ei- nem ersten Schritt die künftige Nutzung festzulegen und erst in einem zweiten Schritt das entsprechende Baurecht zu schaffen. Um Missverständnissen vorzubeugen: wir unterstützen ausdrücklich die Schaffung eines zeitgemäßen Freigeländes und mo- derner Gewächshausanlagen für die Bota- nik in der Kornblumenstraße. Zusätzlich sollte aber das bestehende Gelände des Botanischen Gartens in einen "Begeg- nungsgarten" unter Erhalt der Pflanzen- diversität in der Tradition des Botanischen Gartens umgewandelt werden. Dies greift eine Idee des KIT auf, eine echte Begeg- nungsstätte zwischen Wissenschaft, Wirt- schaft und Bevölkerung zu schaffen. Die bestehenden Anlagen des KIT-Gartens am Adenauerring könnten darin integriert werden. Sie sind zu wertvoll, um sie einer Bebauung zu opfern, die sich ebenso gut an anderer Stelle verwirklichen lässt. darf besteht am Campus Süd. Es ist nicht möglich die Nutzungen, die insbesondere Forschung und Lehre im Universitätsbereich abbilden, an den Campus Nord zu verla- gern. Die starken Vernetzungen in der Leh- re und die ergänzenden Flächennutzungen lassen dies nicht zu. Das betreffende Grundstück ist im Landeseigentum und im Flächennutzungsplan für eine Nutzung von Forschung und Lehre vorgesehen. Ebenso ist die Entwicklung des Geländes Im Mas- terplan 2030 des KIT als Handlungsemp- fehlung ausgewiesen.“ Die Entscheidung über den Erhalt bzw. die Verlagerung des Botanischen Gartens ob- liegt ausschließlich dem KIT bzw. dem Land Baden-Württemberg als Eigentümer. Für die Stadt Karlsruhe besteht formal keine Möglichkeit auf diese „private“ Entschei- dung Einfluss zu nehmen. Der Bebauungsplan sichert somit aus ge- gebenen Anlass eine geordnete städtebau- liche Entwicklung auf Grundlage eines mit allen Beteiligten abgestimmten städtebauli- chen Rahmenplans (s. hierzu auch Ausfüh- rungen zur Stellungnahme des Vereins der Freunde und Förderer des Botanischen Gar- tens des KIT e.V. vom 27. Juni 2017 unter 4). Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig den Abriss und die Neubebauung des Grundstücks des Botanischen Gartens. Die bestehenden Gebäude haben weiterhin Bestandschutz und können so lange erhal- ten bleiben, wie das KIT und das Land auf ihren Flächen anstreben. Der Bestand- schutz gilt auch für das südlich der Pflan- zenhäuser gelegene Außengelände. Grundsätzlich kann dieses unbegrenzt er- halten und als Freianlage sogar umgestaltet werden, ohne dass es den Festsetzungen des Bebauungsplans widerspricht. Der Bebauungsplan steht also einem Erhalt der Gesamtanlage nicht entgegen und bie- - 39 - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme des Stadtplanungsamtes tet mit seinen Baufensterzuschnitten, die im stadtbildprägenden Bereich am Ade- nauerring in weiten Teilen auch dem bauli- chen Bestand entsprechen, genügend Fle- xibilität für die Entwicklung neuer Betrei- ber- und Nutzungskonzepte. Im Sinne der Sicherung einer geordneten städtebauli- chen Entwicklung trifft er aus gegebenem Anlass aber auch Vorkehrungen für den Fall, dass die Nutzung seitens des KIT mit- tel- bis langfristig aufgegeben und eine komplette Neubebauung der Fläche ange- strebt wird. Dies ist auch insofern erforder- lich, da im Falle einer z.B. denkbaren Be- schränkung des Geltungsbereichs auf die südlichen 3 Baufenster, die weitere Ent- wicklung auf dem nördlichen nach § 34 BauGB zu beurteilen wäre und damit an dieser Stelle mit einem weitaus höheren Nutzungsmaß zu rechnen wäre, als es das nach Osten und Norden hin abgestufte bauliche Konzept im jetzigen Rahmenplan vorsieht. Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange Stellungnahme des Stadtplanungsamtes A. Industrie- und Handelskammer Karlsruhe, 27. Juni 2017 Nach Überprüfung der uns überlassenen Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe zu oben genannter Planung keine Beden- ken oder Anregungen vorzubringen hat. Kenntnisnahme B. Landratsamt Karlsruhe, Gesundheitsamt, 24. Mai 2017 Nach Überprüfung der zur öffentlichen Auslegung gedachten Planungsunterlagen und der bisherigen Beteiligung durch unser Amt, haben sich aus Sicht unseres Amtes keine neuen Bedenken oder Anregungen ergeben. Kenntnisnahme - 40 - C. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bun- deswehr, 23. Mai 2017 Die abgegebene Stellungnahme der Bun- deswehr vom 17. Juni.2016 erhalte ich zum o.g. Vorhaben weiterhin aufrecht. Stellungnahme vom 17. Juni .2016: Das Gebiet für den Bebauungsplan liegt in einer Entfernung von etwa 1,6 Km zur Bundeswehrfachschule. Bei der o.a. Maß- nahme bestehen seitens der Bundeswehr aus liegenschaftsmäßiger, infrastruktureller und schutzbereichsmäßiger Sicht keine Be- denken. Hinweis: Es sind von den militärischen Lie- genschaften ausgehende Lärmimmissionen am Tag und zur Nachtzeit im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu erwar- ten. Es wird darauf hingewiesen, dass Be- schwerden und Ersatzansprüche, die sich auf die von der Bundeswehrliegenschaft / Standortübungsplatz / Flugplatz ausgehen- den Emissionen wie Schießbetrieb etc. be- ziehen, nicht anerkannt werden. Kenntnisnahme Kenntnisnahme Es handelt sich hierbei um die Bundeswehr- fachschule in der Rintheimer Querallee 4, 76131 Karlsruhe. Sie befindet sich etwa in 1,6 km Entfernung nord-östlich des Plan- gebiets. Der Hinweis wurde in den Bebau- ungsplan übernommen. D. Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, 29. Mai 2017 Wir bedanken uns für die Beachtung unse- res Hinweises auf die Darstellung der be- stehenden Bushaltestelle „Studentenhaus“. Die VBK haben keine weiteren Einwände. Kenntnisnahme E. Nachbarschaftsverband Karlsruhe, 31. Mai 2017 Zur vorgelegten Planung sind keine weite- ren Hinweise aus Sicht der Flächennut- zungsplanung (FNP) vorzubringen. Die Pla- nung gilt nach § 8 Absatz 2 BauGB als aus dem FNP entwickelt. Eine weitere Beteili- gung ist nicht erforderlich. Kenntnisnahme F. Handwerkskammer Karlsruhe, 26. Mai 2017 Die Handwerkskammer Karlsruhe hat zum oben genannten Bebauungsplan weiterhin keine Anregungen oder Bedenken vorzu- bringen. Kenntnisnahme - 41 - G. Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege, 6. Juni 2017 Die mit uns im Vorfeld abgestimmten An- merkungen und Anregungen der Denk- malpflege sind unter Punkt 4.2 der Be- gründung und der Anlage 1 zum Bebau- ungsplan aufgeführt. Darüber hinaus wer- den von Seiten der Denkmalpflege keine Bedenken und Anmerkungen vorgebracht. Kenntnisnahme H. Zentraler Juristischer Dienst, Denkmalschutzbehörde, 19. Mai 2017 Keine nochmalige Äußerung der Denkmal- schutzbehörde erforderlich. Kenntnisnahme I. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), 30. Juni 2017 Da der Bebauungsplan nicht durchgehend paginiert ist, verwenden wir für Hinweise und Zitate die Kürzel I = Ergänzende Erläu- terungen zur Beschlussvorlage, II = Antwort auf Stellungnahme der Behörden, III = Antwort auf Stellungnahme der Öffentlich- keit, IV = Bebauungsplan, Planungsrechtli- che Festsetzungen, V = Bebauungsplan, Begründung und Hinweise 1. „Das Einzige, woran wir die Realität der Welt erkennen und messen können, ist, dass sie uns allen gemeinsam ist“, schrieb Hannah Arendt in der „Vita Activa“. Was die res publica, die öffentliche Sache, in unserer Stadtdemokratie ausmacht, wird kaum mehr verhandelt und im Falle des Bebauungsplan KIT Campus Süd/Adenauerring nicht eingefordert, da man auf einen städtebaulichen Wettbe- werb aus uns nicht erfindlichen Gründen verzichtet. Städtebauliche Wettbewerbe finden vorbildlich z.B. in Oberreut Waldla- ge statt, obwohl es sich dort 'nur' um eine Planänderung handelt. Weshalb verzichtet die Stadt Karlsruhe auf die Kenntnisse und Fantasie von Städteplanern, die mit diesem wichtigen Teil der Stadt eine kaum beste- hende Verbindung von KIT und Stadtbe- völkerung anbahnen könnte. Der städtebauliche Rahmenplan ging aus dem vom Planungsbüro MESS Stadtplaner Amann & Groß PartGmbB, Kaiserslautern begleiteten KIT Masterplan 2030 hervor. Im Auftrag des Landes Baden-Württemberg wurde der Rahmenplan gemeinsam von den Planungsbüros ASTOC GmbH, Köln und MESS konkretisiert und schrittweise mit dem KIT und dem Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe abgestimmt. Beide Bü- ros besitzen eine umfassende und überre- gional anerkannte Expertise in der Erarbei- tung städtebaulicher Entwürfe und der Er- stellung von Rahmenplänen für Campus- entwicklungen. - 42 - Die Bebauung ist auch eine soziale Entwer- tung des Gemeinsinns. Dies zeigt sich nicht nur in der Vernachlässigung von Bürgerwil- len der Gesamtstadt (GRÜNE Stadt) als auch in der Willenskundgebung der Ost- und Innenstadtbürgerinnen, die von Seiten des Baubürgermeisters brüsk ignoriert wurde. 2. Die Bebauung ist auch eine soziale Ent- wertung des Gemeinsinns. Dies zeigt sich nicht nur in der Vernachlässigung von Bür- gerwillen der Gesamtstadt (GRÜNE Stadt) als auch in der Willenskundgebung der Ost- und Innenstadtbürgerinnen, die von Seiten des Baubürgermeisters brüsk igno- riert wurde. Im Zuge des vorliegenden Bebauungsplan- verfahrens wurde die Planung in mehreren Gremien und informellen Veranstaltungen seit dem Sommer 2015 diskutiert: Der Planungsausschuss gab am 18. Juni 2015 seine Zustimmung zur Planung und zur Durchführung des erforderlichen Be- bauungsplanverfahrens. Die frühzeitige Be- teiligung der Öffentlichkeit wurde am 14. Oktober 2015 durchgeführt und durch ei- ne informelle Informationsveranstaltung der betroffenen Anwohner unter Beteili- gung des Planungsbüros ASTOC GmbH, Köln, des Karlsruher Instituts für Technolo- gie (KIT) und des Stadtplanungsamts am 18. Dezember 2015 ergänzt. Der Pla- nungsausschuss fasste am 22. Dezember 2015 den Aufstellungsbeschluss. Das Pla- nungsbüro ASTOC stellte dem Planungs- ausschuss am 12. Mai 2016 Anpassungen der Planung aufgrund der Einwände von Seiten der Öffentlichkeit vor und präsen- tierte diese in der informellen Informati- onsveranstaltung der Anliegerschaft unter Beteiligung des Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und des Stadtplanungs- amts am 18. Mai 2016. Die öffentliche Auslegung des anschließenden Bebau- ungsplan-Entwurfes fand vom 29. Mai bis einschließlich 30. Juni 2017 statt. - 43 - 3. Die „Zweckbestimmung Universität“ des Baugebietes im Flächennutzungsplan (Re- gierungspräsidium Karlsruhe laut II, S.2) wird zunächst als „enge universitäre Nut- zungsausrichtung“ (V, S.11) mit dem Schwerpunkt „generelle Stärkung der For- schung“ und „Schaffung von zusätzlichen Lehr- und Lernräumen“ (V, S.9) definiert. Diese „enge“ Ausrichtung wird sodann erweitert durch die Aufnahme „universi- tätsnaher Institute“, „Tagungseinrichtun- gen“, „Entwicklungen (?) durch Drittmittel und Kooperationen mit privaten For- schungsinstituten“ (V, S. 11, vgl. I S.4 u. ö.) und schließlich ausgedehnt auf „Mensa, Café und sonstige gastronomische Einrich- tungen“, die für einen „Campus mit Vor- Ort-Präsenz“ (was ist das?) „selbstver- ständlich und nötig“ seien (V, S.11). Das zuständige Amt Vermögen und Bau (Uni- versität) begrüßt die Festlegung der bauli- chen Möglichkeiten für den hochwertigen Erweiterungs-Standort der Universität. Die in der Zweckbestimmung angeführten „universitätsaffinen Nutzungen“ werden - soweit dies aus städtebaulichen Gründen erforderlich ist - in der Festsetzung eindeu- tig definiert. Insgesamt handelt es sich da- bei um ein für einen Universitätscampus gängiges Nutzungsgefüge, das sowohl aus Sicht des KIT als auch mit Blick auf das städtische Umfeld, eine geordnete städte- bauliche Entwicklung ermöglicht. Für die erwünschten Ergänzungsnutzungen (Men- sa, Café) ist festgesetzt, dass sie sich dem Gebietszweck „Universität, Wissenschaft, Forschung und Technik" eindeutig unter- ordnen. Gleiches gilt für die zulässigen kleinteiligen Nahversorgungs- und universi- tätsnahen Büronutzungen, die darüber hinaus nur ausnahmsweise zulässig sind und damit zusätzlich einer Einzelfallprü- fung unterliegen. 4. Die bindende Vergabe der Fläche an die Stiftung ist jedoch aus mehreren Gründen kritisch zu sehen, da die Mieten, die die Stiftung verlangen wird für Universitätsein- richtungen zu hoch und nicht finanzierbar sein werden. Die Erweiterungsflächen wer- den deshalb ausschließlich an forschungs- orientierte private Einrichtungen gehen, um die Schenkung der Stiftung zu refinan- zieren. Für die Universität gehen deshalb potentielle Erweiterungsflächen für immer verloren. Für die Stadtbevölkerung wird ei- ne weitere Möglichkeit verhindert, sich durch andere Nutzungsangebote an einem Ort zutreffen, ohne gleich einen halben Stundenlohn für einen Kaffee zahlen zu müssen. Auch „temporär (!) genutzte Wohnungen für Mitarbeiter und Gäste..., Büro- und sonstige Verwaltungsgebäude sowie Läden mit nahversorgungsrelevan- tem Sortiment sind zulässig (II S.6; III S.3f u. ö.). Die Aufgabe des Bebauungsplans ist es, ei- ne geordnete städtebauliche Entwicklung auf der Erweiterungsfläche des KIT sicher- zustellen. Das darin festgesetzte Nutzungs- gefüge entspricht diesem Ziel. Die geäußer- ten Bedenken beziehen sich auf innerbe- triebliche Entscheidungen des KIT und sind dem städtebaulichen Regelungskanons ei- nes Bebauungsplans nicht zugängig. Wie in der Vorbemerkung zur Synopse dargestellt, wird sich das Engagement der Tschira-Stiftung voraussichtlich auf den südlichsten der 3 mittleren Baublöcke be- schränken. Bei den zulässigen Nutzungen handelt es sich um ein für einen Universitätscampus gängiges Nutzungsgefüge, das sowohl aus Sicht des KIT als auch mit Blick auf das städtische Umfeld, eine geordnete städte- bauliche Entwicklung ermöglicht. 5. Das „Einzelhandelsangebot“ sei „allseits erwünscht“ (III, S.16) (von wem?) und ein „Angebot für die angrenzende Oststadt“ Das Einzelhandelsangebot ist als Ergänzung zu den im Sondergebiet ebenfalls zulässi- gen gastronomischen Nutzungen vorgese- - 44 - (V, S.11). Völlig offen ist, welche Größe und Art von Einzelhandel für die Nahver- sorgung zulässig ist. In den Unterlagen für den Auslegungsbeschluss für den Gemein- derat war die max. Größe eines Ladens auf 100m² begrenzt. Ausgelegt wurde jetzt ei- ne max. Größe von 300 m² pro Laden ohne Begrenzung der Gesamtfläche. Kennen die Stadträte die nachträgliche Änderung. Die maximale Gesamtfläche muss festge- legt werden. Mit diesen Einzelhandelsge- schäften entsteht ein zusätzlicher kommer- zieller Druck auf die Geschäftswelt in der Oststadt. Diese Verdrängungswettbewerb wie der sich anschließende „High rent blight“ = Hochpreis-Verödung bei den Mieten lehnen wir ab. hen und soll dazu beitragen, das Versor- gungsangebot auf dem KIT Campus Süd insgesamt zu verbessern Als Reaktion auf einen qualifizierten Hinweis von Behörden- seite wurde die Mindestgröße für Läden zur Nahversorgung auf 300 m² erhöht, um ihnen einen wirtschaftlichen Betrieb inner- halb des vorgesehenen Nutzungsgefüges zu ermöglichen. Wenn entsprechende fachliche Gründe vorliegen, können gemäß der Öffnungs- klausel der Beschlussvorlage geringfügige Änderungen, die nicht die Grundzüge der Planung berühren, auch im Nachgang zur Beschlussfassung im Gemeinderat vorge- nommen werden. Der Bebauungsplan stellt mit Begrenzung der Ladengröße sicher, dass nur kleinteilige Nahversorgungseinrichtungen realisiert werden können. Weiterhin ist festgesetzt, dass sich deren Entwicklung dem Gebiets- zweck eindeutig unterordnen muss. Durch ihre nur ausnahmsweise Zulässigkeit unter- liegt jedes derartige Vorhaben darüber hin- aus der Einzelfallprüfung, so dass einer in dieser Hinsicht unverträglichen Gebietsen- twicklung frühzeitig entgegengewirkt wer- den kann. 6. Der eklatante Widerspruch zwischen dem immer wieder betonten dringenden Bedarf an zusätzlicher genuin universitärer Nutzfläche einerseits (I, S.2; II, S.5; u.ö) und der Nutzungsöffnung für private Interes- senten unter dem vagen Oberbegriff „uni- versitätsaffin“ ergibt sich aus dem Finanzie- rungskonzept. Der erste, größere Bauab- schnitt wird durch die Klaus-Tschira- Stiftung (KTS) auf der Grundlage eines Erbpachtvertrags finanziert, zu dem der Landtag am 18.2.2016 seine Zustimmung gab. Der Wortlaut des Vertrags ist und wird der Öffentlichkeit bisher vorenthalten; entscheidend ist, dass zwei der drei von der KTS finanzierten Gebäude gegen Erbpacht von der KTS vermarktet werden. Es ist aus der Sicht des Investors verständ- lich, dass er über diese Einnahmequelle mit Wie in der Vorbemerkung zur Synopse dargestellt, wird sich das Engagement der Tschira-Stiftung voraussichtlich auf den südlichsten der 3 mittleren Baublöcke be- schränken. Der unmittelbar gegenüber der KIT- Hauptzufahrt am Adenauerring gelegene Gebäudekomplex würde demnach von der Stiftung errichtet und dem Land bzw. dem KIT für den universitären Betrieb übereig- net. Die weiteren Baublöcke sollen dann schrittweise in Abhängigkeit der beim KIT bestehenden Bedarfe entwickelt werden. Konkrete Gebäudeplanungen liegen hierfür noch nicht vor. Aufgabe des Bebauungsplans ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf der Erweiterungsfläche des KIT sicherzu- stellen. - 45 - dem Ziel größtmöglicher Rendite verfügen möchte, was eine möglichst freizügige Nutzung voraussetzt. Mit der unpräzisen Nutzungsvorgabe „universitätsaffin“ ist es möglich, dass beliebige Firmen, die irgend- ein Projekt mit dem KIT durchführen, Mie- ter in den beiden Tschira-Gebäuden wer- den. Die Unterzeichner fordern nochmals, dass durch klare Kriterien festgelegt wird, was konkret eine „universitätsaffine Nut- zung“ ist. Das darin festgesetzte Nutzungsgefüge entspricht diesem Ziel. Die geäußerten Be- denken beziehen sich auf innerbetriebliche Entscheidungen des KIT und sind dem städtebaulichen Regelungskanons eines Bebauungsplans nicht zugängig. Zur Definition „universitätsaffiner Nutzun- gen“ siehe Ausführungen oben unter 3. 7. Architekturwettbewerb und Interessens- konflikt: Alle drei Aufträge, die mit diesem Projekt in Verbindung stehen, 1) Entwicklung des städtebaulichen Leit- bilds 2) Bauleitplanung KIT Campus Süd von der Stadt und die 3) Entwicklung des Masterplans für das KIT wurden an das gleiche Planungsbüro, einer Firma eines Architekturprofessors des KIT, vergeben. Die Interessen des KIT als Nutzer des Geländes werden auf diese Weise von der Stadt direkt übernommen. Kreativer und innovativer Ideenwettbewerb ist aus- geschlossen. Wie kann eine Stadt sich grundsätzlich für Architekturwettbewerbe aussprechen und sich gleichzeitig in diesem Projekt und gleich bei weiteren Großprojekten den In- vestorenvorgaben beugen? Auch am Ade- nauerring soll kein Architekturwettbewerb durchgeführt werden, obwohl dies nicht nur in Karlsruhe selbstauferlegte Pflicht insb. für öffentlich genutzte Lehr- und For- schungsgebäude ist. Wir vermissen die große, städtebauliche Linie für den be- troffenen Stadtteil. Dies könnte eben nur durch einen öffentlichen Architektenwett- bewerb erzielt werden. So mutiert momen- tan der ganze Bereich „Durlacher Tor“ zu einer gigantischen Asphalt- und Betonwüs- te. Es fehlt die gestalterische Abstimmung mit den Grundstücksflächen in der Nach- barschaft und die Abstimmung der geplan- ten Baumaßnahmen des KIT mit dem ge- planten Neubau des Wildparkstadions? Zur Frage zur Entwicklung des städtebauli- chen Leitbilds und des Masterplans für das KIT siehe Ausführungen oben zu 1. Aufgrund der vorhandenen Vorkenntnisse hat sich das Büro ASTOC GmbH, Köln im Anschluss an der öffentlichen Ausschrei- bung der Stadt Karlsruhe zur Erarbeitung eines Bebauungsplans beworben und als günstigster Anbieter den Zuschlag erhal- ten. Im Hinblick auf die Realisierung des ersten Baukörpers (siehe hierzu auch Ausführun- gen oben unter 4.) hat das Stadtplanungs- amt Karlsruhe gegenüber dem KIT die städ- tische Planungskultur erläutert und über die übliche Durchführung von Wettbe- werbsverfahren aufgeklärt. Das KIT sieht von einem Wettbewerbsverfahren für den ersten Baukörper jedoch ab: die Realisie- rung wird in diesem Fall erst durch die Un- terstützung der Klaus Tschira Stiftung mög- lich. Die KTS arbeitet mit einem etablierten Team aus Projektsteuerern, Architekten und Ingenieuren zusammen. Die notwen- dige baukulturelle Qualitätskontrolle wird über eine enge Abstimmung des Teams mit dem städtischen Gestaltungsbeirat und ei- ne offene und transparente Zusammenar- beit mit den politischen Gremien gewähr- leistet. Die übrigen Baufelder werden weiterhin - 46 - wie bestehend dem Land als KIT Entwick- lungsfläche zur Verfügung stehen. Bei wei- teren Projektierungen dieser Baufelder durch das Land sind konkurrierende Ver- fahren vorgesehen in die die Stadtverwal- tung ebenfalls eingebunden sein wird. 8. Die Grüne Stadt: Die Stadt proklamiert in ihren Zielen eine Grüne Stadt und for- dert die Bürger auf bei diesem Ziel mitzu- wirken (siehe „Meine Grüne Stadt“). Die Initiative Grüner Campus hat hierzu einen Vorschlag zum Botanischen Garten des KIT eingereicht, der als einer der 12 ange- nommenen Projekte ausgewählt wurde. Als es dann um die Unterstützung des Pro- jekts durch die Stadt ging, musste der Umweltbürgermeister mit „Bedauern“ ei- nen Ablehnungsbescheid ausstellen. Das Projekt könne nicht gefördert werden, weil man als Stadt eine einheitliche Position be- ziehen müsse. Eine Abwägung zwischen Nachverdichtung und Erhaltung einer der bedeutungsvollsten Grünanlagen Karlsru- hes, des Botanischen Gartens des KIT, fin- det nicht statt. Die Prioritäten liegen klar auf Nachverdichtung. Die beiden Zielset- zungen, nämlich zu gleichen Teilen größt- mögliche Nutzflächen sowohl für den tat- sächlichen Universitätsbedarf als auch für den Refinanzierungsbedarf der KTS zu schaffen, führt zu erheblicher Verdichtung. Die Prüfung auf Denkmalwürdigkeit des Botanischen Gartens des KIT stand am An- fang des Planungsprozesses. Es besteht kein Denkmalschutz. Die Verlegung steht auch in keinem direk- ten Zusammenhang mit dem Bebauungs- plan. Der Bebauungsplan schafft weder die Voraussetzungen für eine Verlegung noch erzwingt er diese. Dies ist keine Frage des Baurechts, sondern der innerbetrieblichen Entscheidungen des KIT. Die weitere Entscheidung über den Erhalt bzw. die Verlagerung des Botanischen Gar- tens obliegt somit dem KIT. Ein Erhalt des Botanischen Gartens aus denkmalschutz- rechtlichen bzw. städtebaulichen Gründen wurde geprüft und im Ergebnis verneint Das Grundstück ist schon heute aufgrund der bestehenden Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch in erheblichem Um- fang überbaubar. Der Bebauungsplan trifft Regelungen für eine geordnete städtebau- liche Entwicklung nach einer möglichen Verlagerung. Die bestehenden Gebäude haben aber weiterhin Bestandschutz und können so lange erhalten bleiben, wie das KIT dies möchte. Der Bebauungsplan setzt mit einer GRZ von 0,5 und einer privaten Grünfläche, die et- wa ein Drittel des Geltungsbereichs ein- nimmt, eine für die Lage und geplante Nutzung vergleichsweise geringe bauliche Dichte fest. Wie in der Begründung darge- stellt, ist gerade dies die Auswirkung des umfassenden Abwägungsprozesses, der neben den städtebaulichen u.a. auch die grünordnerischen und klimatologischen Be- lange umfasst hat. - 47 - 9. Und die Behauptung, die vorgelegte Planung verfolge das Ziel, einen „zusam- menhängenden Campus“ zu schaffen, um „Lehrveranstaltungen zeitlich (zu) verknüp- fen und interdisziplinäre Forschung mit kurzen Wegen (zu) realisieren“ (V, S.9) ist nicht haltbar. Der mutige „Sprung über den Adenauerring (V, S.19) prallt hart auf die Realität. „Aufgrund der hohen Ver- kehrsbedeutung“ (zutreffender wäre „Ver- kehrsdichte“) des Adenauerrings innerhalb des gesamtstädtischen Verkehrsnetzes wird eine engere Verzahnung zwischen dem be- stehenden und dem neuen Campusbereich nicht möglich sein“ (III, S.3). Die große zusammenhängende Fläche in Landeseigentum stellt allein schon auf- grund ihrer räumlichen Nähe unmittelbar am östlichen Campusrand ein wichtiges Potenzial für die weitere Campusentwick- lung dar. Bereits mit der geplanten fußläu- figen Verlängerung der Hauptcampusachse über den Adenauerring (Ampelquerung) wird eine ausreichende funktionale Verbin- dung zum neuen Campusbereich und dar- über hinaus in die Oststadt geschaffen. Die wechselnde Anordnung der Baukörper lässt darüber hinaus attraktive Vorzonen entlang des Adenauerrings entstehen, die eine qualitätsvolle Erreichbarkeit der nörd- lich anschließenden Nutzungen bis zur be- stehenden Botanik sichert. Perspektivisch soll eine weitere Querung in Höhe Mensa / Audimax einen Ringschluss zum Audimax ermöglichen. 10. Klimaschutz: Es versteht sich von selbst, dass neu erstellte Baumassen die ökologi- sche Bilanz hinsichtlich des Lokalklimas und des Verkehrsaufkommens sowie der Lärmerzeugung verschlechtern. In den Aus- führungen zum Bebauungsplan herrscht die Tendenz vor, diese Auswirkungen zu verharmlosen durch das Pauschalverspre- chen, „dass auch künftig gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben“ (III, S.2) und dämpfende Formulierungen wie „werden als gering eingeschätzt“ (V, S.26), „kann als vernachlässigbar angese- hen werden“ (V, S.14), „wird ... als nicht wesentlich und zumutbar eingestuft“ (I, S.7). So wird hinsichtlich der Auswirkungen auf das Lokalklima die ohnehin ungünstige Ausgangssituation durch die thermische Belastung im Oberrheingraben zwar ge- nannt (die zu erwartende weitere Ver- schlechterung durch den Klimawandel bleibt allerdings unerwähnt), um dann un- vermittelt mit dem Hinweis auf den ja nicht strittigen Ist-Zustand abzuwiegeln: „Durch das heute in großen Teilen unbebaute Plangebiet kann von einer verhältnismäßig guten Durchlüftung ... gesprochen wer- den“ (V, S.7f). An anderer Stelle werden die Zunahme der Lufttemperatur und die Zur Sicherung einer geordneten und standortadäquaten städtebaulichen Ent- wicklung wurde eine Abwägung zwischen allen relevanten Belangen getroffen. Somit flossen auch die klimatologischen Auswir- kungen der mit der Planung ermöglichten Bebauung ein. In einem begleitenden Fachgutachten des Büros iMA Richter & Röckle GmbH & Co KG, Freiburg wurden die Strömungsverhältnisse (Durchlüftung), die thermischen Verhältnisse, die Verschat- tung und die lufthygienische Situation im Ausgangs- sowie im Planfall untersucht und dahingehend die Baustruktur optimiert (Höhe der Bebauung, Anzahl und Größe Bauabstände). Eingeflossen sind dabei auch die Gunstfaktoren durch den Erhalt bzw. den 1-zu-1-Ersatz des Baumbestandes so- wie die besonderen Maßnahmen zur Versi- ckerung (MURIEL). Weiterhin wurden die im Gutachten formulierten Hinweise für ei- ne klimaoptimierte Bebauung in den Be- bauungsplan aufgenommen. - 48 - Reduzierung der Durchlüftung durch die „Speicherwirkung“ der neuen Gebäude zugegeben, die aber „deutlich geringer als die von Gebäuden im Bestand“ sei. Welche Gebäude im Bestand sind denn gemeint? Im Übrigen bringe die „Reduktion der Durchlüftung ... keine erheblichen Nachtei- le“, weil „im Wohngebiet weder hohe thermische noch lufthygienische Belastun- gen 'produziert' werden“ (V, S.26). Diese zynische Logik, eine Verschlechterung sei hinzunehmen, weil der bestehende Zu- stand so gut sei, mündet in das wohl ent- waffnend gemeinte Geständnis: „Die Beur- teilung lokalklimatischer Auswirkungen ist schwierig, da es keine verbindlichen Grenz- oder Richtwerte gibt. Insofern gilt es, un- erwünschte Effekte zu minimieren.“ (V, S.27). Dazu lässt man die zu erwartenden Spitzenwerte der Sommermonate im statis- tischen Mittelwert einer Temperaturzu- nahme von „deutlich unter 1° im Jahres- mittel“ verschwinden und gelangt so zum Urteil, „die Lufttemperatur“ werde „sich nur geringfügig erwärmen“ (III, S.2). Die derzeit herrschenden Temperaturen spre- chen in der Innenstadt Ost und Oststadt eine ganz andere Sprache und wurden lei- der im Sommer 2003 schon durch Hitzeto- de in Karlsruhe 'bewiesen'.“ 11. Lärm und Verkehr: Die Aussagen zur Verkehrs- und Lärmzunahme sind nicht nachvollziehbar, weil eine genaue Nutzung ja noch nicht feststeht. Immerhin kommt die Untersuchung des bestehenden Ver- kehrsaufkommens zum Ergebnis, dass be- reits jetzt im zu bebauenden Mischgebiet und im angrenzenden Wohngebiet tags- über und nachts die zulässigen Werte der TA Lärm „regelmäßig überschritten wer- den“ (V, S.7). Verwirrend sind die Progno- sen über den Zuwachs. Zunächst wird als Folge der Bebauung „ein werktägliches Kfz-Verkehrsaufkommen von je (1) ca. 660 Fahrten im Quell- und Zielverkehr pro 24 Stunden“ erwartet; dann heißt es, davon „sind ca. 450 Fahrten als Neuverkehre zu werten, die zu zusätzlichen Verkehrsbelas- tungen auf den umliegenden Stadtstraßen Heute liegt der relevante Beurteilungspegel tags, bei über 55 dB(A), nach Realisierung der Planung nur noch bei ca. 50 db(A) und damit deutlich unterhalb der Orientierungs- werte für Allgemeine Wohngebiete (55 dbA(A) tags gem. DIN 18005). Die geplanten Gebäude haben also eine akustisch abschot- tende Wirkung. Bei Angebotsbebauungsplänen ist es die Re- gel, dass zum Zeitpunkt der Planerstellung lediglich ein möglicher Nutzungskanon aber noch nicht die konkrete Nutzungsstruktur im Realisierungsfall abzusehen ist. Um in der planerischen Abwägung dennoch belas- tungsfähige Annahmen treffen zu können, gehen die begleitenden Fachgutachten – wie hier das Verkehrsgutachten der PTV Trans- port Consult GmbH, Karlsruhe sowie das Schallschutzgutachten - 49 - führen. Die übrigen Fahrten sind schon im bestehenden Verkehrsaufkommen des KIT Campus Süd vorhanden“ (V, S.14f). Be- merkenswert niedrig wird die prozentuale Verkehrszunahme am Adenauerring um 2,1% je Fahrtrichtung und der Tempo 30 Zone Am Fasanengarten um 5,5% ge- schätzt. Wie kommt man auf diese Werte? Von welcher Anzahl an Beschäftigten und Be- suchern („Anliegern“) geht das Gutachten als Grundlage für die Berechnung der neu- en Verkehre aus? Welche Verkehrsmittel benutzen diese? Im Übrigen wurde die im Planungsstand 5/2016 gestrichene Tiefgaragenzufahrt zur Straße Am Fasanengarten wiederaufge- nommen. Sie wird laut Planungstext „nicht zwingend benötigt“ (V, S.15), würde aber die Belastung der Straße Am Fasanengar- ten erhöhen. Warum ist sie nötig? der Kurz und Fischer GmbH, Winnenden - vom sogenannten „maximalen Planfall“ ausgegangen. Die tatsächlichen Werte und damit auch die daraus ggf. entstehenden Zusatzbelastungen können im Realisie- rungsfall auch geringer ausfallen. Auf Grundlage der Erkenntnisse aus den Gut- achten wir im Bebauungsplan mit entspre- chenden Festsetzungen dafür Sorge getra- gen, dass selbst mit Umsetzung des „ma- ximalen Planfalls“ zukünftig keine für die Nachbarschaft unzumutbaren Verkehrs- oder Lärmsituationen entstehen. Der Bebauungsplan ist bei Auslegungen grundsätzlich im Stadtplanungsamt öffent- lich zugänglich. Dort liegen auch die be- bauungsplanbegleitenden Unterlagen (Gutachten) zur Einsicht aus. Im Bebau- ungsplan selbst können nicht die vollstän- digen Gutachten abgebildet werden. Der Begründungstext der Bebauungsplanunter- lage hat lediglich erläuternden Charakter. Da ein Neubau im Bereich des Botanischen Gartens (nördliches Baufeld) bislang noch nicht vorgesehen ist, soll dort die schon heute bestehende Möglichkeit einer ge- sonderten Zufahrt auch langfristig beste- hen bleiben. Die im Rahmen des o.g. Ver- kehrsgutachtens durchgeführten Berech- nungen haben diese Zufahrt im Sinne des „maximalen Planfalls“ (siehe Ausführungen oben) berücksichtigt. Die möglichen Aus- wirkungen sind damit auch in das Lärm- gutachten und in die Festsetzungssystema- tik des Bebauungsplans zum Schutz vor unerwünschten Lärmbeeinträchtigungen eingeflossen. 12. Bürgerbeteiligung: Von Seiten der Stadt wird behauptet, dass das Verfahren dieses B-Plans geradezu als Vorbild für Bürgerbeteiligung herangezogen werden kann. Nur weil rein baurechtlich gesehen der Prozess korrekt ist und die baurechtlich notwendigen Schritte und Veranstaltungen der Planer für die Bürger stattgefunden haben ist dies doch noch keine Bürgerbe- teiligung. Bei drei Veranstaltungen unter Beteiligung des Planungsbüros wurden nur Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden die erforderlichen Schritte zur Be- teiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB) vorschriftsgemäß durchge- führt. Zusätzlich fanden 2 informelle In- formationsveranstaltungen der betroffenen Anwohner unter Beteiligung des Planungs- büros ASTOC GmbH, Köln, des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) und des Stadtplanungsamts am 18.Dezember 2015 und 18. Mai 2016 statt. - 50 - rein bauplanerische Informationen gege- ben. Auf die geäußerten Anliegen und Vorschläge, die zum Großteil gar nicht rein baurechtlicher Natur waren und sind (Bo- tanischer Garten und Architekturwettbe- werb), setzten maßgebliche Entscheidungs- träger nur das Argument „Einem ge- schenkten Gaul schaut man nicht ins Maul“ entgegen. Zwar haben Gemeinderä- te und Fraktionen während des Wahl- kampfs durch Begehungen öffentlich viel Sympathie für die Anliegen gezeigt, jedoch hat sich weder die Stadtspitze noch das Präsidium des KIT trotz Aufforderung mit den Bürgern direkt auseinandergesetzt. Ganz im Gegenteil. Die Initiative Grüner Campus Karlsruhe hat ca. 6.500 Unter- schriften für den Erhalt des Botanischen Gartens des KIT gesammelt. Immerhin hat das KIT / Land die Unterschriften entge- gengenommen, allerdings ohne das ge- ringste Verständnis oder Entgegenkommen zu zeigen. Die Stadtspitze hat sich der per- sönlichen Übergabe und dem öffentlichen Dialog gleich gar nicht gestellt, sondern positionierte sich von vorne herein öffent- lich gegen die Anliegen tausender Bürger. Dies ist eine bürgerfeindliche Verweige- rungshaltung und kein „Dialog auf Augen- höhe“. Der Investor behauptet gar, er sei bei der Planung gar nicht beteiligt und verweigert jede Aussage. Der mehrmalige Antrag der Initiative Grüner Campus beim Vorstand des Oststadt-Bürgervereins, eine Bürgerversammlung einzuberufen, schei- terte auch nach Vorlage von ca. 6.500 Un- terschriften. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden die erforderlichen Schritte zur Be- teiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB) vorschriftsgemäß durchge- führt. Zusätzlich fanden 2 informelle In- formationsveranstaltungen der betroffenen Anwohner unter Beteiligung des Planungs- büros ASTOC GmbH, Köln, des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) und des Stadtplanungsamts am 18.Dezember 2015 und 18. Mai 2016 statt. Aufgrund der im Rahmen der ersten Infor- mationsveranstaltung vorgebrachten Be- denken wurde die städtebauliche Planung in Abstimmung mit dem Planungsträger und dem Land Baden-Württemberg modi- fiziert und die Anpassungen der interessier- ten Bürgerschaft im Rahmen der zweiten Veranstaltung vorgestellt. Zur Frage des Erhalts des Botanischen Gar- tens siehe Ausführungen oben zu 8. der Stellungnahme des BUND. Die Stadt Karlsruhe ist weder Eigentümerin des Botanischen Gartens noch hat sie im Rahmen ihrer Planungshoheit Verfügungs- gewalt über den Botanischen Garten. Die Verlagerung dieser Institution ist eine rein interne Entscheidung der Universität als Nutzerin und des Landes als Eigentü- mer. Insofern war die Stadt die falsche Ad- ressatin für das Anliegen der Initiative, das KIT / Land waren hierfür die richtigen An- sprechpartner 13. Für uns sind neben der Nutzung der Fläche und der baulichen Gegebenheiten vor allen der Erhalt des Botanischen Gar- tens des KIT in anderer Nutzungsform von Bedeutung, der nur in einem Architekten- wettbewerb ausgearbeitet werden könnte und der die Worte von Herrn G. Bachmann vom Amt für Bau und Vermögen, BW.KA wirklich umsetzen könnte: Er will den Campus in „einem nachhaltigen Funkti- onszusammenhang stadtstrukturell, - 51 - ökologisch und sozialpolitisch zu einer grü- nen Modelllandschaft machen“. Kurz seien hier einige Aspekte angeführt: allgemeine, städtebauliche und historische Kriterien: Die Institution Botanischer Garten ist älter als die Technische Universität selbst, was für seinen hohen historischen Wert spricht und darf als wertvolles Kulturgut nicht so einfach modernistischen Strömungen ge- opfert werden. Beim Botanischen Garten handelt es sich um ein ortsgebundenes, die Landschaft prägendes Kleinod, dessen Ver- lust für die Bevölkerung erheblich sein würde. Viele Menschen benutzten täglich zu Tau- senden die Fußgängerbrücke über den A- denauerring. Für sie ist der Anblick des Bo- tanischen Gartens so gewohnt, dass er für sie eigentlich nicht wegzudenken ist. Die Stadt Karlsruhe sollte den „Kampf um die besten Plätze“ nicht befeuern - wenn die Tschira-Stiftung dem KIT angeblich etwas Gutes tun will. Dazu gehört für uns die Feststellung der noch tolerierbaren Gesamtfläche der Bo- denversiegelung ebenso wie das zusätzli- che zu erwartende Verkehrsaufkommen (inkl. ruhender Verkehr). Wissenschaftliche Kriterien: Der wissenschaftliche Botanische Garten stellt eine wichtige Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Natur dar. Für die Zu- kunft aller „modernen“ Wissenschaften ist es zunehmend wichtig, dass der Botanische Garten als Fundus für neue, kreative Ideen erhalten bleibt. Ein Jahrhunderte alter Bo- tanischer Garten lässt sich nicht einfach so verpflanzen. Jede Umsiedlungsmaßnahme ist mit großen Verlustrisiken verbunden. Für die Betreiber des Bot. Gartens ist es substanziell, dass sie die Bodenbeschaffen- heit und die lokalen, kleinklimatischen Ver- hältnisse ausreichend „im Griff“ haben, um systematisch botanische Versuche zu betreiben - vor allem auch über lange und sehr lange Zeiträume. Das Botanische Insti- tut ist international vernetzt - eine „reprä- sentative“ Adresse steht ihm zu. Zum Erhalt des Botanischen Gartens siehe Ausführungen oben zu 8. Zur Bodenverdichtung siehe ebenfalls Aus- führungen oben unter 8. bzgl. verkehrlicher Auswirkungen siehe Ausführungen oben zu 11. Zum Erhalt des Botanischen Gartens siehe Ausführungen oben zu 8. - 52 - Um die Rolle des Botanischen Gartens im Wissenschaftsbetrieb zu verdeutlichen, bie- tet sich der Vergleich mit dem Trainingsge- lände eines Sportclubs an. Man stelle sich vor, der KSC würde seine Trainingssport- plätze aufgeben, um darauf ein großes, fi- nanziell lukratives Zentrum für Tickets, Fan- Betreuung, VIPs und Entertainment zu bauen. Ökologische Kriterien: Eine Verlegung, die inzwischen vom KIT- Präsidium beschlossen wurde, wird jahr- zehntealte Pflanzen des Botanischen Gar- tens zu Grunde richten. Der B-Plan kann nicht in Kraft treten, wenn nicht gesichert ist, dass die schützenswerten Pflanzen, von denen es teilweise nur ein Exemplar in Karlsruhe gibt, erhalten bleiben. Wo und wie dies geschehen kann, muss noch erläu- tert werden. Das Artenschutzgutachten lässt unserer Ansicht nach diesen Aspekt außer Acht und viele Fragen offen. So wurde z.B. die südliche Freifläche des Bo- tanischen Gartens, in der u.a. Nutzpflanzen und deren wilde Verwandte als genetische Ressourcen genutzt werden, durchgehend als Brachfläche bezeichnet, was einen völlig falschen Eindruck von der ökologischen Qualität dieses Bereiches vermittelt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens war u.a. auch die vorhandene Vegetations- struktur zu untersuchen und zu prüfen. Pflanzen nicht heimischer Art und solche, die künstlich vermehrt wurden, unterliegen allerdings nicht dem artenschutzrechtlichen Zugriffsverbot des § 44 Absatz 1 Ziffer 4 Bundesnaturschutzgesetz. Unabhängig davon besteht jedoch ein bo- tanisch-fachliches und kulturelles Interesse am Erhalt der exotischen Pflanzen Die er- wünschte Sicherung der Erhaltungskultu- ren im Botanischen Garten und die Not- wendigkeit einer fachgerechten Umsied- lung wurde deshalb in den Hinweisen zum Bebauungsplan aufgeführt J. Offener Brief des Vorsitzenden des Bürgervereins Oststadt, Jürgen Scherle, 3. Oktober 2017 Die Tschira-Stlftung wird nun auf der KIT- Erweiterung am Adenauerring nur das süd- liche turmartige Gebäude bauen und dem Land bzw. dem KIT schenken. Auf den Bau der beiden mittleren Gebäude, die von der Stiftung selbst wirtschaftlich genutzt wer- den sollten, wird verzichtet. Der Vorstand des Bürgervereins der Ost- stadt freut sich über die bedingungslose Schenkung der Stiftung an das KIT. Die Grundlage der bisherigen Entscheidun- gen vieler Stadträte und Stadträtinnen für den bald zur endgültigen Entscheidung vorliegenden Bebauungsplan ist somit ent- fallen. Die Notwendigkeit, eine privaten Nutzung von Gebäuden auf dem campus Die Entscheidung über den Erhalt bzw. die Verlagerung des Botanischen Gartens ob- liegt dem Karlsruhe Institut für Technologie bzw. dem Land Baden-Württemberg als Ei- gentümer. Der Angebotsbebauungsplan regelt die städtebauliche Entwicklung des Karlsruher Instituts für Technologie unabhängig von bestimmten Investoren oder Stiftern. Die städtebauliche Struktur wurde entspre- chend avisierter zukünftiger Bedarfe des Karlsruher Instituts für Technologie orts- spezifisch und funktional entwickelt. Die in der Zweckbestimmung des Sonder- gebiets angeführten „universitätsaffinen - 53 - des KIT und die Beseitigung wertvoller Pflanzungen in und außerhalb der Ge- wächshäuser des botanischen Instituts hin- nehmen zu müssen, um das „Geschenk“ zu erhalten, sind nicht mehr gegeben. Der Vorstand des Bürgervereins der Ost- stadt bittet deshalb, den Bebauungsplan zumindest im Bereich außerhalb des „Ge- schenkes“ neu ins Verfahren zu geben Dabei sollte Insbesondere neu geprüft und entschieden werden, ob die KIT·Erweiterung nicht doch nur für Gebäude des KIT zur Verfügung stehen sollte, um eine „echte“ campus- Erweiterung zu ermöglichen und nicht ein Gewerbegebiet für „forschungsna- he“ Einrichtungen entstehen zu lassen ob der „Schau- und Lehrteil“ des Bota- nischen Gartens des KIT mit den dazu- gehörigen Gewächshäusern nicht doch erhaltenswert ist und in den Bebau- ungsplan integriert werden kann. Nutzungen“ werden - soweit dies aus städ- tebaulichen Gründen erforderlich ist - in der Festsetzung eindeutig definiert. Insge- samt handelt es sich dabei um ein für einen Universitätscampus gängiges Nutzungsge- füge, das sowohl aus Sicht des KIT als auch mit Blick auf das städtische Umfeld, eine geordnete städtebauliche Entwicklung er- möglicht. Für die erwünschten Ergänzungs- nutzungen (Mensa, Café) ist festgesetzt, dass sie sich dem Gebietszweck „Universi- tät, Wissenschaft, Forschung und Technik" eindeutig unterordnen. Gleiches gilt für die zulässigen kleinteiligen Nahversorgungs- und universitätsnahen Büronutzungen, die darüber hinaus nur ausnahmsweise zuläs- sig sind und damit zusätzlich einer Einzel- fallprüfung unterliegen. Das Einzelhandels- angebot ist als Ergänzung zu den im Son- dergebiet ebenfalls zulässigen gastronomi- schen Nutzungen vorgesehen und soll dazu beitragen, das Versorgungsangebot auf dem Campus Süd insgesamt zu verbessern. Die bestehenden Gebäude haben weiterhin Bestandschutz und können so lange erhal- ten bleiben, wie das Karlsruhe Institut für Technologie und das Land dies auf ihren eigenen Flächen wünschen. Dies gilt auch für das südlich der Pflanzenhäuser gelege- ne Außengelände. Der Bebauungsplan steht einem Erhalt der Gesamtanlage - auch unter einem neuen Betreiberkonzept - nicht entgegen. Im Sin- ne der Sicherung einer geordneten städte- baulichen Entwicklung trifft er aus gege- benem Anlass aber Vorkehrungen für den Fall, dass die Nutzung seitens des Karlsru- her Instituts für Technologie mittel- bis langfristig aufgegeben wird. Dies ist auch insofern erforderlich, da im Falle einer Be- schränkung des Geltungsbereichs auf die südlichen 3 Baufenster, die weitere Ent- wicklung auf dem nördlichen Grundstücks- teil nach § 34 BauGB zu beurteilen wäre und damit an dieser Stelle mit einem weit- aus höheren Nutzungsmaß gerechnet wer- den muss, als es das nach Osten und Nor- den hin abgestufte bauliche Konzept im jetzigen Bebauungsplan vorsieht.
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Extrahierter Text
Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“, Karlsruhe Oststadt beigefügt: Begründung und Hinweise - Entwurf - Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 2 - Planverfasser ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Maria-Hilf-Straße 15 D-50677 Köln Tel. +49 (221) 271 806-0 Fax. +49 (221) 310 083 3 info@astoc.de mit mess GbR Raiffeisenstr. 9 D-67655 Kaiserslautern Tel. +49 (631) 6803077 Fax. +49 (631) 6803078 kontakt@m-e-s-s.de im Auftrag von Stadtplanungsamt Karlsruhe Technisches Rathaus Lammstraße 7 76124 Karlsruhe Tel. 49 (721) 133-6101 Fax. 49 (721) 133 6103 stpla@karlsruhe.de Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 3 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) ........................ 5 1. Aufgabe und Notwendigkeit........................................................................ 5 2. Bauleitplanung ............................................................................................. 5 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung ........................................................................ 5 2.2 Verbindliche Bauleitplanung .......................................................................... 5 3. Bestandsaufnahme ...................................................................................... 6 3.1 Räumlicher Geltungsbereich .......................................................................... 6 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ............. 6 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung ...................................... 6 3.4 Eigentumsverhältnisse ................................................................................... 7 3.5 Belastungen ................................................................................................... 7 3.5.1 Lärm ............................................................................................................... 7 3.5.2 Klima / Luft ..................................................................................................... 7 3.5.3 Altlasten ......................................................................................................... 8 4. Planungskonzept ......................................................................................... 9 4.1 Art der baulichen Nutzung ........................................................................... 11 4.2 Maß der baulichen Nutzung ......................................................................... 12 4.3 Überbaubare Grundstücksfläche ................................................................. 13 4.4. Erschließung ................................................................................................ 13 4.4.1 ÖPNV ........................................................................................................... 13 4.4.2 Motorisierter Individualverkehr ..................................................................... 14 4.4.3 Ruhender Verkehr ........................................................................................ 15 4.4.4 Geh- und Radwege, Platzfläche .................................................................. 16 4.4.5 Ver- und Entsorgung .................................................................................... 16 4.4.6 Energiekonzept ............................................................................................ 17 4.5 Gestaltung ................................................................................................... 18 4.5.1 Dachformen ................................................................................................. 18 4.5.2 Abstandsflächen .......................................................................................... 18 4.5.3 Werbung ...................................................................................................... 18 4.5.4 Unbebaute Flächen / Nebenanlagen ........................................................... 19 4.5.5 Einfriedungen ............................................................................................... 19 4.6 Grünordnung / Artenschutz .......................................................................... 19 4.6.1 Grünplanung ................................................................................................ 19 4.6.2 Eingriff in Natur und Landschaft ................................................................... 20 4.6.3 Maßnahmen für den Artenschutz ................................................................. 22 4.7 Belastungen ................................................................................................. 24 4.7.1 Lärmschutz .................................................................................................. 24 4.7.2 Klima ............................................................................................................ 26 5. Umweltbericht ............................................................................................ 29 Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 4 - 6. Sozialverträglichkeit .................................................................................. 29 7. Statistik ....................................................................................................... 30 7.1 Flächenbilanz ............................................................................................... 30 7.2 Geplante Bebauung ..................................................................................... 31 7.3 Bodenversiegelung ...................................................................................... 31 8. Kosten ......................................................................................................... 31 8.1 Kostenübernahmen ...................................................................................... 31 8.2 Kosten zu Lasten der Stadtwerke ................................................................ 31 9. Gutachten ................................................................................................... 32 ANLAGE .................................................................................................................. 33 Städtebauliches Konzept ....................................................................................... 33 B. Hinweise ..................................................................................................... 34 1. Versorgung und Entsorgung ........................................................................ 34 2. Entwässerung .............................................................................................. 34 3. Niederschlagswasser ................................................................................... 34 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale ........................................................ 35 5. Baumschutz ................................................................................................. 35 6. Altlasten ....................................................................................................... 36 7. Erdaushub / Auffüllungen ............................................................................. 36 8. Private Leitungen ......................................................................................... 36 9. Barrierefreies Bauen .................................................................................... 36 10. Erneuerbare Energien .................................................................................. 37 11. Feuerwehr .................................................................................................... 37 12. Artenschutz .................................................................................................. 37 13. Oberbodenauftrag bei neu angelegten Grünflächen .................................... 38 14. Lokalklima, Lufthygiene ............................................................................... 38 15. Immissionsschutz ......................................................................................... 39 16. Belange der Bundeswehr ............................................................................. 39 Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 5 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Das Areal östlich des Adenauerrings stellt die letzte größere Entwicklungsfläche auf dem Campus des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) dar. Es ist ein Teil des sog. Campus Süd, der auf der einen Seite eng mit dem Zentrum der Stadt verzahnt und auf der anderen Seite direkt mit dem großzügigen Naturraum des Hardtwalds verbunden ist. Durch die Ausweitung des Studienangebots und die wachsenden Kooperationen im Bereich Forschung und Innovation sind die Flächenanforderungen des KIT in den letzten Jahren wesentlich gestiegen. Vor diesem Hintergrund soll der Cam- pus weiterentwickelt werden, um auch in Zukunft optimale Bedingungen für For- schung und Lehre bieten zu können. Konkretes Ziel der Planung ist die Schaffung des Baurechts für einen multifunkti- onalen Gebäudekomplex für Wissenschaft und Forschung, der schwerpunktmä- ßig durch das KIT, ergänzend auch durch Forschungseinrichtungen Dritter und Ausgründungen aus dem KIT genutzt werden und eine Gesamtgeschossfläche von ca. 43.480 m² umfassen soll. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weni- ger als 2 ha festsetzt. Er wird deshalb im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Der gültige Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplans als „Sonderbaufläche Wissenschaft“ dar. Der Bebauungsplan ist in vollem Umfang aus dieser Darstellung entwickelt. Eine Änderung oder nachträgliche Berichtigung des Flächennutzungsplans ist da- her nicht erforderlich. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans gilt derzeit noch der Bebauungsplan Nr. 221 „Am Fasanengarten, Parkring, Hölderlinstr., Emil-Gött- Str.“, in Kraft getreten am 27. Januar 1938. Dabei handelt es sich um einen Bau- fluchtenplan, der als einfacher Bebauungsplan lediglich Bau- und Straßenfluchten festlegt. Dieser Bebauungsplan wird für den Geltungsbereich des neuen Bebau- ungsplans aufgehoben. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 6 - 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 3,16 ha große Planungsgebiet liegt in der Karlsruher Oststadt im Bereich Adenauerring / Durlacher Tor. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Naturräumliche Gegebenheiten Aus geomorphologischer Sicht liegt das Plangebiet auf der östlichen Niederterras- se des Oberrheingrabens. Der natürlich anstehende Baugrund wird hier von eis- zeitlich abgelagerten, Grundwasser führenden Kiesen und Sanden dominiert. Die potentielle natürliche Vegetation bilden Buchen- und Eichenwälder. Der Geltungsbereich liegt im anthropogen überformten Siedlungsraum. Er ist ei- nerseits durch die Gebäude, Gewächshäuser und Freianlagen des Botanischen In- stituts Karlsruhe und andererseits durch eine größere Grünfläche mit Baumbe- stand und Ruderalvegetation geprägt. Im Süden sind versiegelte Freiflächen und Gebäude (Studierendenwohnheime, ehemalige Kinderklink) vorhanden. Bodenbeschaffenheit Der natürliche Boden besteht aus podsoligen (Para-)Braunerden und Bänderpa- rabraunerde, tiefgründig aus schwach lehmigem bis mittel tonigem Sand. Die Bodenfunktion wird nach „Bodenschutz 23“ mit 2,83 WP bewertet. Auf Grund- lage verschiedener Gutachten liegen im gesamten Plangebiet künstliche Auffül- lungen vor. Es sind insgesamt keine natürlich gewachsenen Böden vorhanden. Der Oberboden ist nur schwach humos. Im Bereich des Botanischen Gartens (Flurstück Nr. 6617) kann aufgrund der alt- lastenrelevanten Nutzung eine Verunreinigung des Bodens und/oder des Grund- wassers nicht ausgeschlossen werden. Der Grundwasserflurabstand beträgt 4-5 m. Artenschutz Zum Bebauungsplan wurde ein Fachbeitrag Artenschutz erstellt (Artenschutz- rechtlicher Fachbeitrag, arguplan GmbH, s. Kap. 9 der Begründung). Die arten- schutzrechtliche Prüfung umfasst insbesondere Vögel, Reptilien, Fledermäuse, Amphibien, Haselmaus, Käfer, Schmetterlinge und Libellen. In der artenschutz- rechtlichen Bewertung für Pflanzen tritt die Besonderheit auf, dass auf dem Ge- lände des Botanischen Gartens Erhaltungskulturen seltener und gefährdeter Pflanzenarten vorhanden sind, die fachgerecht umgesiedelt und erhalten werden sollen. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Der Geltungsbereich befindet sich in Karlsruhe östlich des Adenauerrings. Im Norden der Fläche befinden sich derzeit Gebäude und Gewächshäuser des Bota- nischen Instituts Karlsruhe. Die südlich daran anschließende Grünfläche ist durch Wiesen und Ruderalvegetation geprägt und wird teilweise als Lagerplatz für Grünabfälle bzw. für Baumaterialien genutzt. Auf einem weiteren Teilbereich be- Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 7 - finden sich ca. 100 Stellplätze für KIT-Angehörige. Diese sollen zeitnah auf den westlich des Adenauerrings gelegenen Campusbereich verlagert werden. Beim ehemaligen Infektbau und dem ehemaligen Schwesternwohnheim im Süden des Plangebiets handelt es sich um zwei Kulturdenkmale. Heute werden sie vom KIT als Bürogebäude bzw. als Studierendenwohnheim genutzt. Desweitern schließt sich hier das Gelände der ehemaligen Kinderklinik an. Das ebenfalls denkmalge- schützte Klinikgebäude befindet sich allerdings außerhalb des Geltungsbereiches. Im gesamten Südteil sind die Freiflächen zu größeren Teilen versiegelt. Das Botanische Institut im Norden wird über die Straße Am Fasanengarten er- schlossen, die Gebäude im Süden des Geltungsbereichs werden über den Ade- nauerring erschlossen. 3.4 Eigentumsverhältnisse Die Grundstücke des Geltungsbereichs befinden sich fast vollständig im Eigentum des Landes Baden-Württemberg. Lediglich der zur Herstellung der geplanten Grundstückszufahrt baulich anzupassende Fahrbahnrand des Adenauerrings be- findet sich in städtischem Eigentum. 3.5 Belastungen 3.5.1 Lärm Im Rahmen der schallschutztechnischen Untersuchungen („Schallimmissions- prognose“, Kurz und Fischer GmbH, s. Kap. 9 der Begründung) wurden die Ein- wirkungen des Verkehrslärms (Straße und Straßenbahn) auf das Bebauungsplan- gebiet durch bestehende Verkehre (Nullfall) untersucht und bewertet. Durch die Verkehrsbelastung des Adenauerrings (ca. 25.000 KFZ/24h), der Karl-Wilhelm- Straße (ca. 15.000 KFZ/24h) und der Straße Am Fasanengarten (ca. 4.000 KFZ/24h) – siehe jeweils auch „Verkehrsuntersuchung KIT Erweiterung Campus Süd“, PTV Transport Consult GmbH – in Verbindung mit dem Schienen- verkehr werden die zulässigen Orientierungswerte der TA Lärm für Mischgebiete von 60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts im Geltungsbereich deutlich überschrit- ten. Die zulässigen Werte der TA Lärm für ein allgemeines Wohngebiet für die bestehenden Wohngebäude entlang der Hans-Jakobstraße von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts werden ebenfalls regelmäßig überschritten. 3.5.2 Klima / Luft Zum Bebauungsplan wurde eine klimatologische Untersuchung („Fachgutachten Klima + Luft“, iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG, s. Kap. 9 der Begründung) erstellt. Es legt dar, dass der Raum Karlsruhe durch seine Lage im Oberrheingra- ben thermisch belastet ist. Auch der Luftaustausch ist aufgrund der Tallage ge- ringer als in den höher gelegenen Bereichen in Baden-Württemberg. Die Situati- on im Geltungsbereich und seiner Umgebung wurde durch Simulationsberech- nungen und anhand vorliegender Thermalbefliegungen des Nachbarschaftsver- bands Karlsruhe analysiert. Im Ergebnis weist der Geltungsbereich derzeit relativ geringe Oberflächentemperaturen auf, während die Straßenflächen deutlich wärmer sind. Die Temperaturen der Flächen des östlich angrenzenden Wohnge- biets liegen zwischen diesen beiden Werten. Dies ist aufgrund der Vegetations- und Bebauungsstrukturen plausibel. Konflikte sind nicht vorhanden. Die Untersu- Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 8 - chung der Planungssituation wird daher auf eine Minimierung unerwünschter Veränderungen dieses unkritischen Ausgangszustands gerichtet. Am häufigsten treten Winde aus Südwest auf. Diese sind meist mit höheren Windgeschwindigkeiten verbunden. Ein sekundäres Maximum gibt es bei Wind- richtungen aus Nordnordwest. Winde aus östlicher und westlicher Richtung sind vergleichsweise selten. Durch das heute zu großen Teilen unbebaute Plangebiet kann von einer verhältnismäßig guten Durchlüftung im Plangebiet gesprochen werden. Die Grenzwerte der 39. BImSchV für die Luftbelastung durch Schadstoffe (Stick- stoffdioxid und Feinstaub) werden heute sowohl auf dem Areal des Geltungsbe- reichs als auch im angrenzenden Wohngebiet sicher eingehalten bzw. werden deutlich unterschritten. Im „Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung“ der Stadt Karlsruhe wird der überplante Bereich als Fläche, auf der eine „klimaoptimierte Nachverdichtung möglich“ ist, ausgewiesen. Bei der Erarbeitung der vorliegenden Planung war dies entsprechend zu berücksichtigen (s. Abschnitt „Klimaoptimierte Bebauung“ des Kap. 4.7.2 der Begründung) 3.5.3 Altlasten Das Flurstück Nr. 6617 ist bei der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz un- ter der Bezeichnung "AS Botanischer Garten KIT" erfasst. Aus der Historischen Untersuchung (ARCADIS, s. Kap. 9 der Begründung) geht hervor, dass auf dem Gelände Pflanzenschutzmittel eingesetzt wurden. Eine Ver- unreinigung des Bodens und/oder des Grundwassers kann aus fachtechnischer Sicht nicht ausgeschlossen werden. Auf dem Gelände besteht weiterer Hand- lungsbedarf. Des Weiteren wurden bei der Bodenaufnahme anthropogene Auf- füllungen nachgewiesen. Das Flurstück Nr. 2315 ist bei der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz un- ter der Bezeichnung "AS Altes Kinderkrankenhaus, Teilfläche Schwesternwohn- heime" erfasst. Im Rahmen des Rückbaus der Gebäude wurden Schürfe niedergebracht und das Bodenmaterial orientierend abfallrechtlich untersucht. Die Auffüllungen weisen eine Mächtigkeit von bis zu 1,2 Metern auf und bestehen im Wesentlichen aus Bauschutt und Schlacken. Eine Verlagerung von Schadstoffen bis zum Grundwas- ser hat nach derzeitigem Kenntnisstand nicht stattgefunden. Das Flurstück Nr. 2/57 liegt in einem Bereich, der bei der Stadt Karlsruhe, Um- welt- und Arbeitsschutz unter der Bezeichnung "AS Altes Kinderkrankenhaus" erfasst ist. Auf dem Gelände wurden noch keine technischen Untersuchungen durchgeführt. Bei der Bodenaufnahme wurden jedoch anthropogene Auffüllun- gen nachgewiesen. Aufgrund der Nutzung kann eine nutzungsspezifische Verun- reinigung der Bausubstanz nicht ausgeschlossen werden. Aus fachtechnischer Sicht sind im Rahmen der Neubebauung des Plangebiets fol- gende Punkte zu beachten, die ebenfalls in die Hinweise zum Bebauungsplans aufgenommen wurden (s. Hinweis Nr. 6 „Altlasten“): Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 9 - - Vor dem Rückbau von Gebäuden (Botanischer Garten, südlicher Bereich) ist ein Rückbau- und Entsorgungskonzept zu erstellen und mit der Stadt Karlsru- he, Umwelt- und Arbeitsschutz abzustimmen. - Sämtliches anfallendes Aushubmaterial ist in Abstimmung mit der Stadt Karls- ruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz abfallrechtlich zu untersuchen (Erstellung ei- nes Aushub- und Entsorgungskonzeptes). - Im Bereich des Botanischen Gartens besteht weiterer Untersuchungsbedarf. Aus fachtechnischer Sicht können die entsprechenden altlastenrelevanten Un- tersuchungen baubegleitend – zum Beispiel im Zuge des Gebäuderückbaus – durchgeführt werden. Die Maßnahmen sind im Vorfeld mit der Stadt Karlsru- he, Umwelt- und Arbeitsschutz abzustimmen. - In Abhängigkeit der Detailplanung sind im Bereich der Freiflächen eventuell die Untersuchung des Wirkungspfades Boden-Mensch und/oder ein Bodenaus- tausch/-auftrag erforderlich. - Das Anlegen von Versickerungsmulden im Bereich von anthropogenen Auffül- lungen ist nicht möglich. Gegebenenfalls ist das Auffüllmaterial auszuheben und fachgerecht zu entsorgen. Zum Nachweis der Schadstofffreiheit ist eine Sohlbeprobung erforderlich. 4. Planungskonzept Das Plangebiet mit seiner Fläche von gut 3,0 ha stellt auf dem KIT Campus Süd die letzte größere und zusammenhängende Entwicklungsfläche dar und ist daher in seiner Ausnutzung und Ausgestaltung von zentraler Bedeutung für die zukünf- tige Entwicklung des Campus Süd. Die geplante Erweiterung der Universitätsfläche über den Adenauerring hinweg führt gleichzeitig zu einer neuen Stadteingangssituation von Norden kommend. Mit der Umsetzung der Kombilösung entstehen durch die geänderten Verkehrs- führungen und Haltestellenzugänge zudem neue Wegebeziehungen in den Campus sowie in den öffentlichen Raum rund um das Durlacher Tor. Am Campus Süd liegt der Schwerpunkt der zukünftigen Entwicklung neben der generellen Stärkung der Forschung in der Schaffung von zusätzlichen Lehr- und Lernräumen. In einem vom KIT einberufenen Expertenkreis wurden dazu Hand- lungsräume und Handlungsempfehlungen entwickelt, die auch das Plangebiet östlich des Adenauerrings einbeziehen. Das Gelände ist aufgrund der unmittelba- ren Nähe zu zentralen Studieneinrichtungen wie Audimax, Bibliothek und Studie- rendenwerk sowie zu den umliegenden Instituten eine wichtige Ergänzungsfläche für die weitere Standortentwicklung, insbesondere der Lehre. Nur auf einem zu- sammenhängenden Campus lassen sich Lehrveranstaltungen zeitlich verknüpfen und interdisziplinäre Forschung mit kurzen Wegen realisieren. Um diesen Anforderungen und denen eines innerstädtischen Standorts generell gerecht zu werden, verfolgt das städtebauliche Konzept (s. Anlage der Begrün- dung) die Fortsetzung des Campus über den Adenauerring hinweg, um einen in- tegrierten Standort mit neuen Wegeverbindungen in die Oststadt zu entwickeln. Durch die Erweiterung des KIT nach Osten werden, auf den Gesamtcampus be- Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 10 - zogen, die zentralen Bereiche des Campus Süd, der Komplex um die Mensa, Bib- liothek und das Audimax zukünftig noch stärker in das Zentrum des Gesamtcam- pus rücken. Das Konzept sieht, aufgereiht in Nord Süd Richtung parallel zum Adenauerring, die Entwicklung von vier Baukörpern in geschlossener Blockstruktur sowie eines fünften Baukörpers in Zeilenform zwischen der ehemaligen Kinderklinik und den beiden denkmalgeschützten Bestandsgebäuden vor. Zur Akzentuierung des Stadteingangs und zur Auflockerung der Baumassen sind die geplanten Gebäude durch Vor- und Rücksprünge gegliedert. Sie sind grundsätzlich in Richtung Ade- nauerring orientiert, um den nötigen Abstand zur östlich gelegenen, in ihrer Nut- zung sensiblen Wohnbebauung einzuhalten. So wird eine harte Kante vermieden und eine abwechslungsreiche und in ihrer Tiefe unterschiedlich ausgeprägte Vor- zone entlang des Adenauerrings generiert. Diese Vorzone soll im Gegensatz zu der ruhigen, begrünten und für die Regenwasserbewirtschaftung angedachten rückwärtigen Zone nach Osten eine hohe Frequentierung und intensive Nutzung durch unterschiedliche Angebote erhalten. Die beiden mittleren Baukörper weisen ein Außenmaß von ca. 50 x 50 m auf. Hierbei handelt es sich um ein Mindestmaß, das aus der für den Standort und den Universitätsbetrieb optimalen Anordnung der Nutzungseinheiten um einen zentralen Innenhof und der für Institutsgebäude notwendigen Gebäudetiefe von 17 m resultiert. Die beiden nördlich und südlich angrenzenden Blöcke weisen ähnliche Baukörpertiefen auf, passen sich in Ihrer Form aber jeweils den örtlichen Gegebenheiten an. Im Bereich der heutigen Botanik wird eine L-förmige Struktur ausgebildet, die auf einen erhaltenswerten Mammutbaum sowie weitere Grün- bestände reagiert. Der südliche Block interagiert mit seinem Sockelbereich mit dem benachbarten denkmalgeschützten Bestandsgebäude und bildet die Blockstruktur in Ihrer Ausrichtung analog zu den beiden beschriebenen Blöcken in den Obergeschossen aus. Dieser Baukörper weist als Auftakt gegenüber dem zentralen Campuszugang an der Bibliothek bis zu 6 Geschosse auf, während die restlichen Baukörper zwischen 2 und 5 Geschossen hoch sind. Zur nach Osten angrenzenden Wohnbebauung stellen sich die Baublöcke mit maximal 3 an einer Stelle maximal 4 Geschossen stets niedriger dar. Der zweite und dritte Gebäudeblock von Norden bilden zum Adenauerring hin eine ca. 20 m breite Vorzone aus. Diese resultiert einerseits aus dem vorhande- nen Baumbestand, der möglichst erhalten werden soll. Andererseits erhält dadurch die zukünftig von der gegenüberliegenden Campusseite geplante Fuß- wege- und Raumachse (Mensa, Audimax) einen angemessenen Auftakt. Die Gebäude vermitteln in Ihrer Maßstäblichkeit und in ihrer Abstaffelung nach Osten zwischen den großmaßstäblichen Campus-Gebäuden im Westen und der östlich anschließenden kleinteiligen Wohnbebauung. Die angesprochene ca. 9.400 m 2 große rückwärtige Grünzone soll als Retentions- und Rückzugsbereich ausgebildet werden und schafft Abstand zwischen der Neuplanung und der Wohnbebauung mit Maßen zur Grundstücksgrenze von mindestens 25 m. Die Stellplätze sind grundsätzlich in den Untergeschossen angeordnet, um mög- lichst viel Fläche im Sinne einer Freiraumgestaltung nutzbar zu machen und um Konflikte mit der angrenzenden Wohnbebauung zu vermeiden. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 11 - 4.1 Art der baulichen Nutzung Im Einklang mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplans wird das geplante Baugebiet im Hinblick auf seine enge universitäre Nutzungsausrichtung als sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Universität, Wissenschaft, Forschung und Technik“ festgesetzt. Demgemäß stehen bei der allgemeinen Zulässigkeit Hochschuleinrichtungen, Lehrgebäude und sonstige Bildungseinrichtungen, Forschungs- und Wissen- schaftseinrichtungen, universitätsnahe Institute, Labore und wissenschaftliche Werkstätten sowie Tagungseinrichtungen im Vordergrund. Dies ermöglicht eine zeitgemäße und zukunftsfähige Entwicklung des Hochschulcampus, bei der so- wohl universitäre Flächen als auch Entwicklungen durch Drittmittel und Koopera- tionen mit privaten Forschungsinstituten in direkter räumlicher Nachbarschaft hohe synergetische Effekte generieren und die gewünschte internationale Wett- bewerbsfähigkeit des KIT ermöglichen. Eine Öffnung für und Kooperation mit Dritten ist ausdrücklich eine gewählte Strategie des KIT für die zukünftige Entwicklung der Standorte. Nutzungen wie Mensa, Café und sonstige gastronomische Einrichtungen sind er- gänzend zulässig. Diese Nutzungen decken einerseits den Bedarf des Hoch- schulcampus ab, stellen andererseits aber auch Angebote für die angrenzende Oststadt dar. Für einen Campus mit Vor-Ort-Präsenz, einem hohen Lehranteil und mit individuellen Angeboten wie beispielsweise Selbstlernzonen sind diese selbst- verständlich und nötig. Gerade für den Campus Süd mit seinen in Kapitel 4 be- schriebenen begrenzten Flächenverfügbarkeiten und seinen hohen Studierenden- zahlen bildet dieser Nutzungskanon die Grundlage für eine sinnvolle Erweiterung des Campus. Wohnnutzungen sind nur in den spezifisch hochschulaffinen Formen des Studie- rendenwohnheims, als temporär genutzte Wohnungen für Mitarbeiter und Gäste im Zusammenhang mit deren Lehr- und Forschungstätigkeit zulässig. Für diese Wohnformen besteht im direkten Umfeld des KIT hoher Bedarf und die unmittel- bare räumliche Nähe im Campus bietet hierfür sehr gute Voraussetzungen. Darüber hinaus ist eine ausnahmsweise Zulässigkeit für Büro- und sonstige Ver- waltungsgebäude festgesetzt. Die Zulässigkeit ist gegeben, sofern die angestreb- ten Büronutzungen einen Bezug zur universitären Lehr- und Forschungsnutzung herstellen oder im Sinne von Ausgründungen aus Forschungsinstituten und - vorhaben zu bewerten sind und sich dem Gebietszweck grundsätzlich unterord- nen. In Grenzfällen, in denen eine „Universitätsaffinität“ der Nutzung nicht ein- deutig festgestellt werden kann, müssen sie sich in Art und Maß der Nutzung dem Gesamtgebiet eindeutig unterordnen. So muss für den konkreten Einzelfall eine Entscheidung getroffen werden, inwieweit die Nutzung nach Umfang und Charakter der Zweckbestimmung des Gebiets entspricht und damit ausnahms- weise zulässig ist. Ebenso ausnahmsweise zulässig sind Läden mit nahversorgungsrelevantem Sor- timent. Diese Option soll eine Ergänzung zu den im Sondergebiet ebenfalls zuläs- sigen gastronomischen Nutzungen darstellen und dazu beitragen, das Versor- gungsangebot auf dem KIT Campus Süd insgesamt zu verbessern. Die zulässige Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 12 - Verkaufsfläche pro Laden wird dafür auf 300 m 2 beschränkt. Die ausnahmsweise Zulässigkeit beruht auch hier darauf, dass der Gebietscharakter "Universität" ge- wahrt bleibt und zum anderen für diese Nutzung eine relativ große Zahl an Stell- plätzen nachgewiesen werden muss, was durch die strikte Anordnung der Stell- plätze im UG ggf. zu Schwierigkeiten führen kann. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch Festsetzung einer Grundflächen- bzw. Geschossflächenzahl sowie durch die maximale Zahl der Vollgeschosse und eine Begrenzung der maximalen Wandhöhe geregelt. Das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung, insbesondere die Festsetzung zur gestaffelten Wandhöhe und zur Geschossigkeit, orientiert sich an den Entwick- lungsbedürfnissen des KIT. Die Grund- und Geschossflächenzahlen korrespondie- ren mit sehr eng gefassten Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche und zur Wandhöhe, so dass eine präzise städtebauliche Regelung für eine kon- zeptnahe Umsetzung des Bebauungsplans besteht. Die festgesetzten Grund- und Geschossflächenzahlen (lt. Planzeichnung GRZ = 0,5, GFZ = 1,5) unterschreiten das für sonstige Sondergebiete regelmäßig vorge- sehene Höchstmaß nach § 17 Abs. 1 BauNVO von GRZ = 0,8, GFZ = 2,4 deutlich. Die maximal zulässigen Wandhöhen errechnen sich aus den der Nutzung ent- sprechenden Geschosshöhen (EG 5.00 m, Regelgeschosse OG 1 und 2 4,50 m, ab OG 3 4,20 m plus 0,50 m Attika). Bei diesen Vorgaben ist eine vielseitige Nutzbarkeit - auch im Zuge späterer Umnutzungen - sowie eine repräsentative Erdgeschosszone möglich. Wie in Kapitel 4 bereits beschrieben, ist an zentraler Stelle im Bereich des Durla- cher Tors ein sechsgeschossiger Bau mit einer Wandhöhe von maximal 28,00 m zulässig. Die weiteren Baukörper bilden nach Westen zum Adenauerring alternie- rend vier (Wandhöhe maximal 19,00 m) und fünf Geschosse (Wandhöhe maximal 23,20 m) aus, nach Osten zur Wohnbebauung sind nur mit einer schmalen Stirn- seite 4 Geschosse und über die gesamte Gebäudelänge maximal 3 Geschosse (Wandhöhe maximal 14,5 m) zulässig. Der Bebauungsplan regelt zusätzlich Überschreitungsmöglichkeiten der Wandhö- hen für notwendige technische Dachaufbauten sowie für den Fall, dass Retenti- onsdächer zur Anwendung kommen (s. Abschnitt „Entwässerung“ in Kap. 4.4.5 der Begründung). Zur Sicherung durchgängiger Geschossniveaus bei gestaffelten Baukörpern darf aus Gründen der Barrierefreiheit die Überschreitungsmöglichkeit für Retentionsdächer auf alle Gebäudeteile übertragen werden, auch wenn Re- tentionsdächer nur auf einzelnen Gebäudeteilen ausgebildet werden. Der städtebauliche Entwurf unterschreitet selbst an der engsten Stelle zwischen Neubau und dem denkmalgeschützten ehemaligen Infektbau deutlich die bau- ordnungsrechtlich erforderlichen Mindestabstände zur Nachbarbebauung (für Sondergebiete um etwa das 10-fache und in theoretischer Betrachtung für Wohngebiete noch immer um etwa das 4-fache). Im Rahmen des Klimagutach- tens für den Bebauungsplan wurden u.a. auch die Belichtungsauswirkungen der geplanten Baukörper auf die bestehende Bebauung untersucht (Kapitel 4.7.2). Für die angrenzende Wohnbebauung zeigte sich, dass sich die Dauer der direkten Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 13 - Sonneneinstrahlung am Nachmittag gegenüber dem Nullfall selbstverständlich reduziert, an Wohnräumen eines jeden Hauses am Stichtag des 21. März aber noch immer deutlich oberhalb der gemäß DIN 5034-1 geforderten 4 Stunden liegt. Die vorgesehene bauliche Entwicklung ist eng in den Baufenstern geregelt und zum Adenauerring hin orientiert. Der großflächig zu begrünende Freiraum im Os- ten des Geltungsbereichs und die deutliche Abstaffelung der Gebäude zur Nach- barbebauung hin schaffen einen stadträumlich verträglichen Übergang zur an- grenzenden Wohnbebauung. Mit der zulässigen Dichte und Höhe der neuen Universitätsgebäude zum Adenauerring hin wird die Planung aber auch dem Wert des Grundstücks in dieser innerstädtischen Lage und der Bedeutung des Standorts für das KIT gerecht. Das festgesetzte Nutzungsmaß stellt damit einen tragfähigen Ausgleich zwischen der vorherrschenden baulichen innerstädtischen Dichte, den Bedarfen des Campus sowie der Oststadt mit ihren gründerzeitlichen Blockstrukturen und den Einfamilienhäuser in der Hans-Jakob-Straße her. Soweit die beiden denkmalgeschütztes Bestandsgebäude hinter der ehemaligen Kinderklinik (Adenauerring 4 und 6) überplant werden, können in diesem Bereich nur Gebäude realisiert werden, soweit zuvor eine denkmalschutzrechtliche Ge- nehmigung zum Abbruch der Gebäude erteilt wird und damit die heutige Rege- lungsgrundlage als Kulturdenkmal entfällt (aus heute nicht vorhersehbaren Grün- den, zum Beispiel nach einem Brand). Die Bebaubarkeit des Grundstücks würde sich ausschließlich nach den im Bebauungsplan festgesetzten Baufenstern und dem dafür geregelten Maß der baulichen Nutzung (maximale Grund- bzw. Ge- schossflächenzahl, maximale Zahl der Vollgeschosse und die Begrenzung der Wandhöhe) richten. Das Areal östlich des Adenauerrings stellt die letzte größere Entwicklungsfläche auf dem Campus des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) dar. Die Festsetzungen stellen sicher, dass im Falle eines Wegfalls des derzeitigen Raumangebots in den denkmalgeschützten Bestandsgebäuden an gleicher Stelle ein zeitgemäßer und für das Areal städtebaulich passendes Ersatzangebot ge- schaffen werden kann. 4.3 Überbaubare Grundstücksfläche Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch baukörperorientierte, in der Höhe und Geschossigkeit von West nach Ost gestaffelte Baugrenzen festgesetzt (siehe auch Punkt 4 und 4.2). Die Festsetzung von Baulinien ist aufgrund der eng ge- schnittenen Baufenster und Vorgaben zu den Abstaffelungen sowie der aufgelo- ckerten Anordnung der Baukörper städtebaulich nicht erforderlich. Die Baufens- ter orientieren sich in Richtung Adenauerring und lassen im Osten Raum für die angestrebte Durchgrünung. 4.4. Erschließung 4.4.1 ÖPNV Hinsichtlich der ÖPNV-Anbindung des Areals ist durch die S- und Stadtbahnhalte- stelle Durlacher Tor eine sehr gute ÖV-Erschließung sichergestellt. Die Haltestelle wird von drei S-Bahn- und vier Straßenbahnlinien bedient. Der südliche Bereich des Planungsgebietes liegt innerhalb eines 300 m-Radiuses zur Haltestelle Durla- Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 14 - cher Tor, die Entfernung vom nördlichen Gebäude zur Haltestelle beträgt ca. 500 m. Zusätzlich wird das Gebiet noch über eine Buslinie zur Waldstadt mit den Halte- stellen Studentenhaus / KIT Campus Süd (Adenauerring) und Emil-Gött-Straße (Am Fasanengarten) erschlossen. 4.4.2 Motorisierter Individualverkehr Der Adenauerring ist eine Hauptverkehrsstraße des städtischen Straßengrundnet- zes. Über den Ring verläuft die nördliche Innenstadtumfahrung mit den Anbin- dungen zur Waldstadt und nach Neureut. Der Adenauerring hat im Bereich des Planungsgebietes überwiegend den Charakter einer anbaufreien Straße. Der Querschnitt setzt sich zusammen aus einer Fahrbahn (Breite 12 m, zwei Fahrstrei- fen pro Fahrtrichtung) und beidseitigen straßenbegleitenden Geh- und Radwe- gen, die jeweils durch Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt werden. Die Karl-Wilhelm-Straße südlich des Planungsgebiets hat ebenfalls die Funktion einer städtischen Hauptverkehrsstraße. Über sie erfolgt die Anbindung der nord- östlichen Stadtteile (Hagsfeld, Waldstadt) und der sich anschließenden Gemeinde Blankenloch, Stutensee an die nördliche Innenstadt. Die Straße hat einen einbah- nigen Querschnitt mit straßenbündigen Gleisen in Mittellage. Die nördlich an das Plangebiet angrenzende Straße Am Fasanengarten liegt im Bereich einer Tempo 30-Zone und hat im Straßennetz die Funktion einer Sam- melstraße. Für das Bebauungsplanverfahren wurde durch die PTV Transport Consult GmbH, Karlsruhe, ein Verkehrsgutachten erarbeitet (s. Kap. 9 der Begründung). Im Rah- men dieser Untersuchung wurden die verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Entwicklungen untersucht und bewertet. Das Gutachten kommt zu dem Ergeb- nis, dass in Folge der vorgesehenen Nutzungen ein werktägliches Kfz- Verkehrsaufkommen von je ca. 660 Fahrten im Quell- und Zielverkehr pro 24 Stunden zu erwarten sind. Hiervon sind ca. 450 Fahrten als Neuverkehre zu werten, die zu zusätzlichen Verkehrsbelastungen auf den umliegenden Stadtstra- ßen führen. Die übrigen Fahrten sind schon im bestehenden Verkehrsaufkommen des KIT Campus Süd vorhanden. Insgesamt führen die geplanten Erweiterungen nur zu einer vergleichsweise ge- ringen Verkehrszunahme im Straßennetz der Umgebung. Die Straße Am Fasa- nengarten hat ein Zuwachs von maximal 5,5% je Fahrtrichtung, für den Adenau- erring wird eine Verkehrszunahme von maximal 2,1% je Fahrtrichtung ermittelt. Die Veränderungen bewegen sich in der Größenordnung üblicher täglicher Belas- tungsschwankungen. Die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit bzw. Ver- kehrsqualität der anliegenden Strecken und Knotenpunkte kann als vernachläs- sigbar angesehen werden. Die Erschließung des Geltungsbereichs für den motorisierten Individualverkehr er- folgt über den zeichnerisch festgesetzten Einfahrtsbereich am Adenauerring zwi- schen dem zweiten und dritten Baublock von Norden und dient insbesondere der Zu- und Abfahrt der im städtebaulichen Konzept unterhalb der beiden Baublöcke vorgesehenen Tiefgaragenanlage. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 15 - Weiterhin wird im Bebauungsplan die bereits im Norden bestehende Zufahrts- möglichkeit an der Straße Am Fasanengarten festgesetzt. Gemäß städtebauli- chem Konzept wird diese zwar nicht zwingend benötigt, sie soll aber als Reserve dienen, falls langfristig weitere Tiefgaragenstellplätze notwendig werden. Im Ver- kehrsgutachten wurde diese Zufahrt entsprechend als ebenfalls „verkehrserzeu- gend“ eingestuft. Der im Süden des Geltungsbereichs an der vorgesehenen „Platzfläche“ festge- setzte und ebenfalls bereits bestehende dritte Einfahrtsbereich ist dagegen nur als Gebäudevorfahrt zur Anlieferung bzw. Andienung der anliegenden Bestands- und Neugebäude vorgesehen und wird zukünftig keine nennenswerte verkehrs- erzeugende Wirkung entfalten. Weitere Zu- bzw. Vorfahrten vom Adenauerring bzw. von der Straße Am Fasa- nengarten sind nicht zulässig. Im rückwärtigen Grünbereich soll außer ggf. erfor- derlichem Rettungsverkehr kein Fahrverkehr stattfinden. Die Lage und Anbindung der Grundstückszufahrten wurde im Rahmen des Ver- kehrsgutachtens der PTV Transport consult GmbH mit alternativen Konzepten un- tersucht. Zur Ausgestaltung der Anbindung der geplanten Tiefgaragenzufahrt auf den Adenauerring schlägt das Gutachten nach Abwägung der Vor- und Nachteile eine zweiseitige direkte Anbindung an den Adenauerring ohne Signalisierung vor, die ohne bauliche Erweiterung der Fahrbahn des Adenauerrings ausgeführt werden kann. Notwendig sind lediglich bauliche Anpassungen am Fahrbahnrand (Unterbrechung Rad- und Fußwegeführung zur Herstellung der Grundstückszu- fahrt sowie Fällung von bis zu 6 Bäumen, um die notwendigen Sichtfelder auf den Rad- und Kfz-Verkehr entlang des Adenauerrings freihalten zu können). Hier- für wurde der voraussichtliche Eingriffsbereich des Fahrbahnrandes mit in den Geltungsbereich aufgenommen und im Bebauungsplan als öffentliche Straßen- verkehrsfläche festgesetzt. Zusätzlich wird in der Planzeichnung die voraussichtli- che Ausbildung der Zufahrt als Hinweis dargestellt. 4.4.3 Ruhender Verkehr Der ruhende Verkehr soll komplett unterirdisch untergebracht werden. Ziel ist es, die oberirdischen Flächen für die Campusnutzer gestalterisch als Freiraumberei- che anzulegen (vgl. Punkt 4). Im Bebauungsplan ist dementsprechend vorgesehen, dass die Grundstücksberei- che abseits der Grünfläche im Osten und der Platzfläche im Süden zur Errichtung einer Tiefgarage unterbaut werden können. Berücksichtigt man die weiteren Ein- schränkungen aus der Erhaltungsbindung einzelner Bäume hervorgehen, ver- bleibt eine theoretisch maximal realisierbare Tiefgaragenfläche von 14.880 m 2 . Bei einem rechnerischen Ansatz von 35 m² pro Stellplatz würde dies Platz für bis zu 460 Stellplätze und damit ausreichend Potenzial für den Nachweis bieten. Stellplätze für PKW sind entsprechend der realisierten Nutzungen nach Maßgabe der VwV Stellplätze Baden Württemberg nachzuweisen. Der Stellplatznachweis des KIT erfolgt campusweit, aus diesem Grund können in diesem besonderen Fall Teile der Stellplätze auch an anderer Stelle nachgewiesen werden. Eine komplette Ausschöpfung des o.g. Flächenpotenzials für Tiefgaragen ist deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nötig. Im o.g. Verkehrsgutachten der PTV Transport Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 16 - consult GmbH (s. Kap. 9 der Begründung) wird somit von einer unter den gege- benen Umständen realistisch anzunehmenden Anzahl von Tiefgaragenstellplätzen im Plangebiet von max. 270 ausgegangen, die in der Hauptsache über die neu geplante mittige Zu- und Abfahrt am Adenauerring an das öffentliche Straßen- netz angebunden sind. Stellplätze für Fahrräder sind analog entsprechend der realisierten Nutzungen nach Maßgabe der VwV Stellplätze Baden Württemberg nachzuweisen und ent- weder in der Tiefgarage oder in den dafür zulässigen ebenerdigen Bereichen an- zuordnen. 4.4.4 Geh- und Radwege, Platzfläche An der Straße Am Fasanengarten und entlang des Adenauerrings bestehen stra- ßenbegleitende Geh- und Radwege. Durch die großzügig dimensionierten, weit- gehend verkehrsfreien Vorzonen kann der künftig verstärkte nicht-motorisierte Verkehr problemlos aufgenommen werden. Die Kreuzungssituation des Radwegs mit der Grundstückszufahrt zur Tiefgarage am Adenauerring erfordert in diesem Bereich eine Aufhebung der Mitteltrennung zwischen Geh- und Radweg auf ca. 6-8 m Länge beidseits der Zu- und Ausfahrt, um eine sichere Kreuzungssituation zu erzeugen. Die im Süden des Geltungsbereichs mit einem Geh- und Radfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belegende Platzfläche bietet eine neue, direkte radverkehrli- che und fußläufige Anbindung an das Durlacher Tor mit den dort neu entstehen- den Haltestellen der Kombilösung. Darüber hinaus stellt sie einen zusätzlichen Shortcut zur Oststadt abseits der stark belasteten Straßen her und trägt damit entscheidend zur Integration des Areals in das Umfeld der Oststadt bei. 4.4.5 Ver- und Entsorgung Versorgung mit Strom, Gas, Wasser, Fernwärme Die neuen Nutzungen im Bereich des „KIT Campus Süd“ können mit Strom, Gas, Wasser und Fernwärme an das Versorgungsnetz der Stadt Karlsruhe angeschlos- sen werden. Das bestehende Netz ist nach Aussage der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH dafür ausreichend dimensioniert. Zur Versorgung der Neubebauung wird voraussichtlich ein Standort für eine Transformatorstation erforderlich, die nach derzeitigem Kenntnisstand innerhalb des Plangebietes positioniert werden muss. Entwässerung Alle geplanten Gebäude können prinzipiell einen Anschluss an das öffentliche Entwässerungsnetz erhalten. Die Verpflichtung des § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetzes zur ortsnahen Versi- ckerung oder Verrieselung des Niederschlagwassers macht jedoch eine Versicke- rung des unbedenklichen Niederschlagswassers vor Ort notwendig. Im Bebau- ungsplan wird dies entsprechend unter Nr. 6 der Örtlichen Bauvorschriften gere- gelt. Als Kooperationspartner des Forschungsprojektes „MURIEL“ hat die Stadt Karls- ruhe für das Plangebiet in einer Fallstudie ein Versickerungskonzept erarbeiten Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 17 - lassen, das beispielhaft aufzeigt, wie das anfallende Regenwasser z.B. durch to- pografisch entsprechend gestaltete Freianlagen zwischengespeichert und schad- los versickert werden kann. Vorgesehen sind darin fünf Maßnahmen einer multi- funktionalen Flächennutzung, welche einen Beitrag zur dezentralen Regenwas- serbewirtschaftung sowie zusätzlich zur Starkregen- und Hitzevorsorge im Gebiet leisten. Für die östliche, ca. 9.400 m 2 große Grünfläche wird die Gestaltung von „Retentionsgärten“ vorgeschlagen. Im Norden und Süden des Plangebietes sollen multifunktionale „grüne Wasserplätze“ angelegt werden. Entlang des Adenauer- rings sind Baumpflanzungen mit Retentionsfunktion – sogenannte „Retentions- bäume“ – vorgesehen, die die im Umfeld anfallenden Regenabflüsse aufnehmen. Zwischen den geplanten Gebäuden sollen „Retentionstiefbeete“ das ihnen zuge- führte Wasser aufnehmen und teilweise verdunsten. Zudem ist vorgesehen, einen Teil der Dachflächen als „Retentionsdächer“ intensiv zu begrünen. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind so gestaltet, dass alle im Rahmen des Forschungsprojektes vorgeschlagenen Maßnahmen zulässig sind und umgesetzt werden können. Die konkrete Form der Umsetzung ist auf der Ebene der Ge- nehmigungsplanung mit den zuständigen Fachbehörden der Stadt Karlsruhe (insbesondere auch Umwelt- und Arbeitsschutz, Tiefbauamt) abzustimmen. Dabei wird empfohlen, die Effektivität der Maßnahmen anhand eines Wasserbilanzmo- dells darzulegen. Abfallentsorgung Die Abfallentsorgung erfolgt durch die Abfallwirtschaft der Stadt Karlsruhe. Die Abfallbehälter der bestehenden und geplanten Gebäude im Geltungsbereich werden über die anliegenden Straßen entsorgt. Diese sind jeweils am Tag der Abholung im seitlichen Zufahrtsbereich bereitzustellen. In diesem Zusammenhang ist die Abfallentsorgungssatzung der Stadt Karlsruhe zu beachten (s. Hinweis Nr. 1 „Versorgung und Entsorgung“) Löschwasser Es ist beabsichtigt, die Löschwasserversorgung im Plangebiet vom campuseigenen Trinkwassernetz des KIT über noch zu errichtende Hydranten am Adenauerring bereitzustellen. Sollte das dort bereitgestellte Löschwasservolumen nicht den Ge- samtbedarf von 96 m 3 /h decken, kann eine Versorgung mit weiterem Löschwas- ser über die Hydranten in der Hans-Jakob-Straße und der Straße Am Fasanengar- ten vorgesehen werden. Die dort vorhandenen Hydranten (nördlich Hölder- linstrasse 2b, zwischen Hansjakobstrasse 14 u. 12, nördlich Hansjakobstrasse 1) sind über öffentliche Gehweg- und Freiflächen in Entfernungen kleiner als 200 m (gemessen jeweils zur Mitte Geltungsbereichs) zu erreichen. 4.4.6 Energiekonzept Einhergehend mit den energetischen Zielen des Programms „Klimaneutrales Karlsruhe 2050“ hat sich das KIT in seinem aktuell beschlossenen integrierten Masterplan zu einer Reduktion des CO 2 -Ausstoßes auf dem Campus Süd um 75% noch vor 2050 verpflichtet. Gelingen könnte dies u.a. durch den gezielten Einsatz vom Wärmepumpen, Solarthermie oder Holzkessel. Hierbei handelt es sich allerdings um mittel- bis langfristig umzusetzende Maßnahmen, deren Ein- satzmöglichkeiten derzeit in Szenarien und Alternativen geprüft werden. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 18 - Verbindlich kann aus heutiger Sicht festgehalten werden, dass die Gebäude hin- sichtlich der energetischen Qualität im Minimum an das vergleichsweise klima- freundliche Fernwärmenetz der Stadt Karlsruhe angeschlossen werden. Weiterhin sind die Vorgaben des Energie- und Klimaschutzkonzeptes des Landes Baden- Württemberg aus dem Jahr 2012 zu erfüllen, das für alle Neubauten und um- fangreiche Sanierungen eine hohe Gebäudeenergieeffizienz vorschreibt. Die Vor- gaben der EnEV 2014 sind einzuhalten. Darüber hinaus wurden weitere aus dem bebauungsplanbegleitenden Klimagut- achten hervorgehende Anregungen zur Steigerung der Energieeffizienz in die Hinweise zum Bebauungsplan aufgenommen. Darin wird empfohlen, die Kühllas- ten der Klimaanlagen über das Grundwasser abzuführen und bei Abriss- und Bauarbeiten emissionsarme Baumaschinen einzusetzen. 4.5 Gestaltung 4.5.1 Dachformen Die Flachdächer bieten flexible Möglichkeiten zur Begrünung und zur stadtbild- verträglichen Unterbringung gebäudetechnisch notwendiger Aufbauten. Im Sinne der Ensemblewirkung wird dies für alle fünf Baufelder gleichermaßen vorge- schrieben. 4.5.2 Abstandsflächen In Anwendung des § 74 Abs. 1 Nr. 7 LBO setzt der Bebauungsplan fest, dass zwi- schen den Außenwänden der beiden im Geltungsbereich befindlichen Kultur- denkmale (ehemaliger Infektbau und ehemaliges Schwesternwohnheim im Be- reich der Kinderklinik) und anderen Gebäuden ein Abstand vom mindestens 10 m freizuhalten ist. Dies stellt eine städtebaulich erwünschte Abweichung von der aus § 5 Abs. 7 LBO resultierenden Tiefe der Abstandsfläche dar, die in Sonderge- bieten lediglich 0,125 der Wandhöhe beträgt. Im neu entstehenden städtebauli- chen Kontext kommen die beiden Kulturdenkmale damit angemessen zum Aus- druck. Sollte eines der Kulturdenkmale aus heute nicht vorhersehbaren Gründen (Brand o.ä.) abgängig sein, würde die Regelungsgrundlage der Festsetzung entfallen und sich die Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks ausschließlich nach den im Bebauungsplan festgesetzten Baufenstern und dem dafür geregelten Maß der baulichen Nutzung (maximale Grund- bzw. Geschossflächenzahl, maximale Zahl der Vollgeschosse und die Begrenzung der Wandhöhe) richten. 4.5.3 Werbung Die Vorschriften zu Werbeanlagen entsprechen sinngemäß den städtischen Stan- dards für Mischgebiete. Durch die Lage am Rand der Innenstadt an der Schnitt- stelle zur Oststadt kann so ein angemessener Außeneindruck mit entsprechend sichtbarer Beschilderung gewährleistet werden, ohne den Eindruck eines Kernge- biets oder Gewerbegebiets zu erzeugen. Den angesiedelten Instituten und Nut- zungen kann mit dieser Festsetzung trotzdem ausreichend Fläche zur Außendar- stellung eingeräumt werden. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 19 - 4.5.4 Unbebaute Flächen / Nebenanlagen Die nicht bebauten Flächen am Adenauerring stellen durch die verspringenden Gebäudefluchten repräsentative Vorzonen vor den Baukörpern dar, die variabel genutzt werden sollen. Aus diesem Grund sind hier neben den untergeordneten baulichen Anlagen zur Erschließung, Anlagen zum Aufenthalt und in Kombinati- on mit möglichen Erdgeschossnutzungen sowie Anlagen zur Einrichtung gastro- nomischer Nutzungen zulässig. Dem Platzbereich im Süden des Areals kommt hierbei durch seine repräsentative Lage gegenüber der Bibliothek eine wichtige Rolle als Treffpunkt und Aufenthaltsbereich zu. Fahrradstellplätze sind gestalte- risch entsprechend zu bündeln. Auf den repräsentativen und öffentlich einsehba- ren Grundstücksbereichen sind ggf. im Zusammenhang mit den zulässigen Wohnnutzungen zu überdachende Fahrradstellplätze ebenso wie Lager- oder Ab- stellflächen unzulässig. Gemäß Landesbauordnung erfordern die Abstellanlagen für die hier geplanten universitären bzw. universitätsnahen Nutzungen keine Überdachung. Sollten dennoch überdachte Fahrradabstellanlagen gewünscht bzw. erforderlich sein, besteht die Möglichkeit diese in den Baukörperzwischen- räumen oder (sofern nutzergebunden) in den Tiefgaragen anzuordnen. Durch die Einbindung des MURIEL Projekts zur Regenwasserbewirtschaftung (sie- he Punkt 4.4.5 Entwässerung) können Anlagen zum Sammeln, Ableiten oder Verwerten von Regenwasser besonders berücksichtigt und gestalterisch in die Planung integriert werden. Dem rückwärtigen Grünbereich nach Osten zur Wohnbebauung kommt in dieser Hinsicht eine besondere Bedeutung zu, denn hier bietet sich die Möglichkeit anfallendes Regenwasser großräumig zu versi- ckern. 4.5.5 Einfriedungen Die Offenheit des Campus soll entlang des Adenauerrings und entlang der Straße Am Fasanengarten nicht durch Einfriedungen beeinträchtigt werden, dies würde der Intention des "Sprungs über den Adenauerrings" und der Idee eines inner- städtischen integrierten Campus widersprechen. Zur Wohnbebauung im Osten hingegen bestehen bereits Einfriedungen der Privatgärten. Um einen harmoni- schen Übergang aus der Grünzone des Plangebiets zu den Privatgärten zu ge- währleisten und gleichzeitig einen Sichtschutz zu ermöglichen, sind hier frei- wachsende Heckenanpflanzungen inkl. eines innenliegenden Drahtgeflechts zu- lässig. So kann eine grüne Übergangszone entstehen, welche nicht den Charak- ter einer streng geschnittenen Heckenanpflanzung vermittelt. 4.6 Grünordnung / Artenschutz 4.6.1 Grünplanung Grün- und Freiraumkonzept Eine detailliertes Grün- und Freiraumkonzept für den Geltungsbereich liegt der- zeit noch nicht vor. Gemäß Empfehlung des Planungsausschusses der Stadt Karls- ruhe vom 12.05.2016 soll ein entsprechendes Konzept im Zusammenhang mit den voranschreitenden Objektplanungen im Rahmen eines konkurrierenden Workshopverfahrens mit qualifizierten Planerteams und unter Beteiligung der Öf- fentlichkeit entwickelt werden. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 20 - Hierbei werden auch die bereits vorliegenden planerischen Überlegungen zur Re- genwasserbewirtschaftung aus den parallellaufenden Forschungsprojekt MURIEL einbezogen und im Einklang mit der konkreten Objektplanung fortgeschrieben (s. Abschnitt „Entwässerung“ des Kap. 4.4.5 der Begründung). Sowohl das Stadt- planungsamt als auch das Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe sind eng in das Workshopverfahren zur Grün- und Freianlagenplanung einzubinden. Dachbegrünung Die Flachdächer sind dauerhaft extensiv oder intensiv zu begrünen. Dadurch sol- len mit der kühlenden Wirkung positive Effekte für das Stadtklima erzielt werden. Außerdem entstehen Lebensräume für Tiere und Pflanzen und die Ableitung von Niederschlagswasser wird verzögert (vgl. Kap. 4.4.5 der Begründung). Im Rah- menplan Klimaanpassung "Hitze" der Stadt Karlsruhe (2015) ist diese Fläche als "Potenzialfläche klimaoptimierte Nachverdichtung" dargestellt, was die Bedeu- tung von Maßnahmen mit positiven klimatischen Wirkungen unterstreicht. Die Begrünung der Dachflächen ist hierbei neben der Ausgestaltung begrünter Frei- flächen ein zentrales Element und auf allen Flächen, die nicht von technisch uner- lässlichen Einrichtungen belegten sind, wichtig. Zu Gewährleistung einer wirksamen und dauerhaften Vegetationsentwicklung wird eine Mindesthöhe des Substrats vorgegeben. Der Wasserrückhalt steigt mit der Substrathöhe, die Gefahr der Austrocknung in Hitzephasen sinkt. Höhere Substratstärken sind möglich und erwünscht; sie eröffnen die Möglichkeiten über die extensive Begrünung hinaus auch intensive Formen der Dachbegrünung mit vielfältigen Ausprägungen herzustellen. Um die hier notwendigen positiven stadtklimatischen Effekte im Gebiet zu ge- währleisten, werden die zulässigen Flächen für technische und Dachterrassen be- grenzt. Als Minimum wird dazu ein Begrünungsanteil von 2/3 der theoretisch für eine Begrünung zu Verfügung stehenden Dachfläche (d.h. abzüglich der Attika und der zu Revisionszwecken technisch notwendigen Kiesstreifen) vorgegeben. Erfahrungsgemäß können die für einen adäquaten Betrieb der geplanten Hoch- schul- und Forschungsgebäude notwendigen technischen Anlagen (z.B. Lüftun- gen, Rückkühler, Aufzugüberfahrten usw.) auf der verbleibenden Fläche gut un- tergebracht werden. Die Dimensionierung der meisten Baufenster legt – wie auch im städtebaulichen Konzept (s. Anlage der Begründung) dargestellt – die Ausbildung von großzügi- gen Atrien bzw. Innenhöfen zu Belichtungszwecken nahe. Würde die Fläche z.B. im Fall einer Glasüberdachung in die Berechnung des Dachbegrünungsanteils ein- fließen, hätte dies zur Folge, dass auf den Dächern im ungünstigsten Fall keine technischen Dachaufbauten mehr angeordnet werden können. Der Bebauungs- plan regelt deshalb, dass die in diesem Fall ohnehin nicht für eine Begrünung zu Verfügung stehende Glasfläche auch nicht in die Berechnung des Dachbegrü- nungsanteils einbezogen werden muss. 4.6.2 Eingriff in Natur und Landschaft Die Bebauung des Geltungsbereichs führt zum teilweisen Verlust der vorhande- nen Ruderal- und Wiesenflächen sowie des Baumbestands. Dies gilt angesichts der flächenhaft möglichen Unterbauung mit Tiefgaragen für große Teile des fest- Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 21 - gesetzten Sondergebiets, wogegen im östlichen Teil (Fläche mit Pflanzbindung) vorhandene Vegetation in größerem Umfang erhalten bleiben kann und nach Maßgabe einer detaillierten Grünplanung weiterentwickelt werden soll. Grundsätzlich sollen im Sinne der Eingriffsvermeidung so viele Bäume wie mög- lich erhalten werden. Da im vorliegenden Fall eine konkrete Grün- und Freianla- genplanung sinnvollerweise erst im Zuge der voranschreitenden Planungen zum Bauvorhaben (s. Kap. 4.6.1 der Begründung) entwickelt werden kann, regelt der Bebauungsplan den Umgang mit dem Baumbestand wie folgt: a) Die Bestandsbäume, die innerhalb der Baufenster liegen, können nicht erhal- ten werden. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass weitere Bäume zur Sicherung der inneren Gebietserschließung nicht erhalten werden können. Insgesamt ist damit zu rechnen, dass innerhalb des Sondergebietes 54 Bäume zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme gefällt werden müssen. Diese Bäume sind in der Planzeichnung zum Bebauungsplan als entfallend gekennzeichnet. b) Mit dem Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe wurde definiert, welche Bäume aufgrund ihres Zustands und Wuchses bzw. ihrer stadtbildprägenden Bedeu- tung als schützenswert einzustufen sind. Es handelt sich um 10 Bäume, die in der Planzeichnung im Bebauungsplan dementsprechend als „zu erhaltender Baumbestand“ festgesetzt sind. c) Weiterhin setzt der Bebauungsplan in der Planzeichnung das Anpflanzen von 54 neuen Einzelbäumen fest. Damit ist ein „1 zu 1“-Ersatz innerhalb des Plangebietes gewährleistet (s. Punkt a oben). Die Vorgaben der Baumschutz- satzung der Stadt Karlsruhe werden damit vollumfänglich erfüllt, gegebenen- falls sogar übertroffen. Um der späteren Grün- und Freianlagenplanung (s. Kap. 4.6.1 der Begründung) notwendige Freiheit zu lassen, werden die anzu- pflanzenden Einzelbäume standortungebunden festgesetzt. d) Die übrigen sich im Sondergebiet befindlichen Bäume, die unter die Baum- schutzsatzung fallen und voraussichtlich nicht von den Baumaßnahmen be- troffen sein werden, sind in der Planzeichnung zum Bebauungsplan jeweils als „Bestandsbaum“ gekennzeichnet. Sollte es im Zuge der voranschreitenden Planungen als notwendig erweisen, dass einer dieser Bäume gefällt werden muss, regelt der Bebauungsplan in den textlichen Festsetzungen, dass für die- sen ebenfalls an anderer Stelle im Sondergebiet gleichwertiger Ersatz zu leis- ten ist. Darüber hinaus regelt der Bebauungsplan in den textlichen Festsetzungen einen weiteren ggf. erforderlichen Ersatz von 6 Einzelbäumen im Bereich der geplanten neuen Einfahrt am Adenauerring: sollte zur Sicherstellung der notwendigen Sichtbeziehungen im Kreuzungsbereich ein Hochasten der dort vorhandenen Bäume nicht ausreichen und einzelne Bäume gefällt werden müssen, ist auch für diesen Verlust innerhalb des Plangebiets ein gleichwertiger Ersatz zu leisten. Neben den oben genannten 54 entfallenden Bäumen im Sondergebiet entfallen voraussichtlich 6 weitere Bäume im öffentlichen Straßenraum zur Herstellung der neuen Grundstückszu- und -abfahrt am Adenauerring. Hierfür ist entsprechender Ersatz zu leisten. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 22 - Durch die bestehende Nutzung des botanischen Gartens besteht die Besonder- heit, dass zahlreiche seltene, aber nicht im Sinne des Artenschutzes schützens- werte Pflanzen vorzufinden sind. Diese werden – sofern möglich – entweder im Zuge des Umzugs der Einrichtung mit verlagert oder können im Zuge des noch zu erstellenden Freiraumkonzepts in die Planungen integriert werden (s.a. Hinweis Nr. 12 „Artenschutz“). 4.6.3 Maßnahmen für den Artenschutz Der vom Büro Arguplan erstellte artenschutzrechtliche Fachbeitrag (s. Kap. 9 der Begründung), kommt zu dem Schluss, dass durch das geplante Vorhaben keine Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG ausgelöst werden. Gehölze und Baumbestände Da die im Rahmen des o.g. Fachbeitrags erstellte spezielle artenschutzrechtliche Prüfung lediglich einen zeitlich befristeten Ist-Zustand darstellt, ist die Erhaltung von Bäumen unter Artenschutzgesichtspunkten im Rahmen der nachfolgenden Freiraum- und Erschließungsplanungen zu berücksichtigen. Hieraus können An- forderungen an die nach zu pflanzenden Gehölze abgeleitet werden. Weiterhin ggf. erforderliche Nachpflanzungen am Adenauerring sollen sich am aktuellen Bestand mit standortheimischen Waldbaumarten (Stiel- und Trauben-Eichen, Hainbuchen) in ihren natürlichen Wuchsformen orientieren. Eine entsprechende Artenempfehlung wurde in die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan (s. Nr. 7 „Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung“) aufgenommen. Fledermäuse In Hinsicht auf die Fledermäuse schlägt der artenschutzrechtliche Fachbeitrag vor, kurz vor dem Gebäudeabriss soweit es die Zugänglichkeit erlaubt, eine genauere Untersuchung des Gebäudeinneren auf mögliche Fledermausquartiere durchzu- führen. Zudem ist für den Abriss der Gebäude eine Bauzeitenbeschränkung auf die Monate August bis Oktober vorzusehen. Alternativ kann während der mobi- len Phase der Tiere zwischen August und Oktober die Metallleiste unterhalb der Regenrinne überklebt werden, um eine mögliche Wiederbesiedlung des Dach- stuhls durch Fledermäuse zu unterbinden (s.a. Hinweis Nr. 12 „Artenschutz“). Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sind für Fledermäuse nicht notwendig, da weder die Gebäude noch die Bäume geeignete Habitatstruk- turen für Quartiermöglichkeiten von Fledermäusen bieten. Sollten wider Erwarten häufiger vorkommende Arten ein Zwischen- oder Übergangsquartier gefunden haben, können die Individuen bei Berücksichtigung der zeitlichen Vorgaben in der Umgebung geeignete Quartiere finden und artenschutzrechtliche Verbotstat- bestände werden nicht erfüllt. Insekten Für die Beleuchtung der Außenanlagen inkl. der Eingangsbereiche der Gebäude sind insektenfreundliche Leuchten, vorzugsweise LED-Leuchten mit warmem Licht zu verwenden. Im Bebauungsplan wird hierauf entsprechend hingewiesen (s. Hinweis Nr. 12 „Artenschutz“). Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 23 - Brutvögel Zur Einhaltung des Tötungsverbots bei den Vögeln ist der Gehölzbestand nur au- ßerhalb der Brutzeit von Anfang Oktober bis Ende Februar zu beseitigen (s. Hin- weis Nr. 12 „Artenschutz“). Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF- Maßnahmen) sind nicht notwendig, weil nach fachgutachterlicher Einschätzung insgesamt davon auszugehen ist, dass die ökologische Funktion der entfallenden Fortpflanzungs- und Ruhestätten der im Planbereich festgestellten Arten weiter- hin erhalten bleibt. Vermeidung Vogelschlag Gemäß § 44 Absatz 1 Ziffer 1 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wild le- bende Tiere der besonders geschützten Arten, zu denen gemäß § 7 Absatz 2 Zif- fer 13 b) bb) Bundesnaturschutzgesetz alle europäischen Vogelarten zählen, zu verletzen oder zu töten. Dieser Verbotstatbestand greift jedoch für bau- und an- lagebezogenen Risiken nur dann, wenn sich das Ausfallrisiko für die einzelnen Individuen im Vergleich zum üblichen Naturgeschehen unter Berücksichtigung von Schadensvermeidungsmaßnahmen in signifikanter Weise erhöht (vgl. ständi- ge Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z. B. BVerwG, Urteil vom 09.07.2008 - 9 A 14/07 sowie BVerwG, Urteil vom 08.01.2014 - 9 A 4/13). Jede Form von Verglasung stellt für Vögel ein Risiko dar, dagegen zu prallen und sich dabei tödlich zu verletzen. Je größer eine Verglasung ist, desto größer ist das Schlagrisiko. Gesteigert wird das Risiko weiter durch Durchsichten sowie Über- Eck-Verglasungen und spiegelnde Scheiben. Vögel können Glasscheiben nicht als Hindernis wahrnehmen und je nach Platzierung im Raum kann sich das Ausfallri- siko für die im Gebiet befindliche Arten signifikant erhöhen. Allerdings besteht die Möglichkeit, das Vogelschlagrisiko durch gestalterische Elemente zu vermeiden oder zumindest auf ein artenschutzrechtlich vertretbares Maß zu reduzieren, sodass keine signifikant erhöhten Ausfälle zu erwarten sind. Dies kann beispielsweise durch Nutzung von Vorhängen bzw. Rollos oder durch die Verwendung von mattiertem, gefärbtem, bedrucktem oder strukturiertem Glas oder sichtbaren Klebefolien oder Brise Soleil erreicht werden. Auch eine Rankgitterbegrünung kann vorgelagert werden. Abstände, Deckungsgrad, Kon- trast und Reflektion sind jeweils entsprechenden Leitfäden. Es sollten zudem kei- ne hochglänzenden oder spiegelnden Baumaterialien oder Farben an der Außen- fassade eingesetzt werden. Empfohlen wird die Verwendung mineralischer Far- ben, die matter und natürlicher wirken. Die konkrete Fassadengestaltung der Gebäude steht zum Zeitpunkt des Bebau- ungsplanverfahrens noch nicht fest. Sollten für die neu zu errichtenden Gebäude große Glasflächen vorgesehen werden, so sind zur Vermeidung von Vogelschlag geeignete Maßnahmen vorzusehen. Übereckverglasungen sind zu vermeiden. Bei Verdacht auf ein erhöhtes Vogelschlagrisiko muss dem Bauantrag die Unbedenk- lichkeitsbescheinigung eines ökologischen Fachgutachters beigefügt werden, in der prognostiziert wird, dass das Ausfallrisiko unter der artenschutzrechtlichen Signifikanzschwelle verbleibt bzw. mithilfe von Vermeidungs- und Minimie- rungsmaßnahmen unter die Schwelle herabgesenkt werden kann (s. Hinweis Nr. 12 „Artenschutz“). Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 24 - 4.7 Belastungen 4.7.1 Lärmschutz In der "Verkehrsuntersuchung KIT Erweiterung Campus Süd" (PTV Transport Consult GmbH, s. Kap. 9 der Begründung) wurde neben der Bestandsituation auch der durch das Plangebiet verursachte zusätzliche Verkehr (Pkw- und Andie- nungsverkehr von Lieferwagen und Lkw) auf den Erschließungsstraßen (Adenau- erring, Karl-Wilhelm-Straße, Am Fasanengarten, Parkstraße, Hansjakobstraße) de- tailliert ermittelt. Auf dieser Grundlage wurden im Rahmen der schallschutztechnischen Untersu- chung („Schallimmissionsprognose“, Kurz und Fischer GmbH, s. Kap. 9 der Be- gründung) die Geräuscheinwirkungen in der schützenswerten Nachbarschaft für den Nullfall (vor Umsetzung des Bebauungsplans) und den Planfall (nach Umset- zung des Bebauungsplans) sowie die resultierenden Pegeldifferenzen berechnet. Für eine ganzheitliche Betrachtung wurden die Einwirkungen durch die Straßen- bahn auf der Karl-Wilhelm-Straße mit einbezogen. Im Hinblick auf die Nutzung des KIT Campus Süd ist davon auszugehen, dass die zusätzlichen Verkehre des Plangebiets fast ausschließlich in den Tagzeitraum (6:00 – 22:00 Uhr) fallen, wes- halb der Tag für die Betrachtungen des zusätzlichen Verkehrs den kritischeren Zeitraum darstellt. Daher wurden für die Berechnungen am Tag alle zusätzlichen Verkehre in diesen Zeitraum eingerechnet. Die Untersuchungen kamen zu folgenden Ergebnissen: In den rückwärtigen Be- reichen östlich des Plangebiets sind aufgrund der abschirmenden Wirkung der neu geplanten Baukörper in Richtung des Adenauerrings Pegelminderungen von bis zu 9 dB zu erwarten. Pegelzunahmen treten im direkten Einflussbereich der Erschließungsstraßen (Karl-Wilhelm-Straße, Am Fasanengarten und Parkstraße) auf. Diese liegen bei ≤ 0,1 dB im Bereich der Karl-Wilhelm-Straße und ≤ 0,2 dB an den Straßen Am Fasanengarten, Parkstraße und Hansjakobstraße. Pegelzu- nahmen in dieser Größenordnung liegen deutlich unterhalb der Wahrnehmungs- schwelle. Nach einschlägigen Studien liegt die untere Wahrnehmungsschwelle, ab der Pegelveränderungen vom menschlichen Ohr wahrgenommen werden können, in der Regel bei rd. 1 dB. Der Beurteilungspegel der Gesamtverkehrslärmimmissionen von maximal 70 dB tags wird an der Karl-Wilhelm-Straße eingehalten, an der Parkstraße, Hansjakob- straße und der Straße Am Fasanengarten deutlich unterschritten. Bei Überschrei- tung dieser Werte, die in der Rechtsprechung als Schwellenwerte zur Schutz- pflicht des Staates für Gesundheit und Eigentum angesehen werden, wären be- reits geringfügige Pegelzunahmen als relevant einzustufen. Dies ist nicht der Fall. An einem Gebäude (Hansjakobstraße 2) treten Pegelzunahmen von bis zu 2 dB an der Westseite des Gebäudes nach Realisierung der Planung auf. Grund hierfür ist, dass der anstelle des Botanischen Gartens geplante Gebäudekörper weiter von der Bestandsbebauung abrückt und somit die abschirmende Wirkung in Rich- tung Adenauerring bzw. der Straße Am Fasanengarten an der Westseite des Ge- bäudes geringer wird. An der Südseite des Gebäudes hingegen treten Pegelmin- derungen auf. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 25 - Aufgrund der Höhe der Pegelzunahme von maximal 2 dB und vorliegenden Beur- teilungspegeln in diesem Bereich von deutlich weniger als 70 dB(A) (hier: maximal 60 dB(A)) können die Pegelzunahmen im Sinne der hilfsweise zur Beurteilung herangezogenen 16. BImSchV als nicht wesentlich und somit zumutbar einge- stuft werden. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Realisierung des Plangebiets KIT Campus Süd in den östlich gelegenen Wohngebieten zum Teil deutliche Pegel- minderungen des Verkehrslärms zur Folge hat. Die insgesamt geringfügigen Pegelerhöhungen, die sich aufgrund der zusätzli- chen Verkehre des Plangebiets den Erschließungsstraßen zugewandt ergeben, können aus schalltechnischer Sicht als zumutbar eingestuft werden. Schallschutzmaßnahmen aufgrund von einwirkendem Verkehrslärm Aufgrund der Überschreitungen der maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 durch den einwirkenden Straßenverkehrslärm wurden Schallschutz- maßnahmen geprüft und im Bebauungsplan planungsrechtlich festgesetzt. Aktive Schallschutzmaßnahmen Aufgrund der Erschließungssituation des Plangebiets über den Adenauerring wä- ren durchgehende aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht realisierbar. Zudem ent- falten aktive Lärmschutzmaßnahmen in städtebaulich vertretbarer Höhe für die unteren Stockwerke eine Minderungswirkung, nicht jedoch für die oberen Ge- schosse. Grundrissorientierung Für schützenswerte Aufenthaltsräume (Büroräume, Unterrichtsräume, Wohnräu- me, o. ä.) wird aus fachlicher Sicht empfohlen, diese in allen Baukörpern nicht in Richtung Westen dem Adenauerring zugewandt zu orientieren. Aufgrund der Überschreitungen des Werts von 60 dB(A) in der Nacht an der Westfassade des nördlichsten Baukörpers ist es aus fachlicher Sicht erforderlich, an der betroffenen Fassade keine öffenbaren Fenster von Schlafräumen vorzuse- hen. Ist eine solche Grundrissorientierung nicht möglich, sind spezielle bauliche Maßnahmen wie vorgelagerte Loggien bzw. Wintergärten oder Prallscheiben vor- zusehen, die ausreichend belüftet werden. Dadurch wird erreicht, dass vor dem geöffneten Fenster des Aufenthaltsraums Beurteilungspegel von weniger als 60 dB(A) nachts vorliegen. Passive Schallschutzmaßnahmen Bei Überschreitung der maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 werden passive Schallschutzmaßnahmen durch eine entsprechende Ausgestaltung der Außenbauteile von schützenswerten Aufenthaltsräumen vorgeschlagen. Für die erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen sind die Anforderungen der DIN 4109 zu berücksichtigen. Baurechtlich eingeführt ist aktuell die DIN 4109, Stand 1989. Die aktuelle Fassung der DIN 4109 mit Stand vom Juli 2016 ist noch nicht baurechtlich eingeführt, soll aber im Vorgriff im Sinne einer möglichst kritischen Betrachtung herangezogen werden. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 26 - Die maßgeblichen Außenlärmpegel wurden für den jeweils höchsten Pegel an den Fassaden der Gebäude ermittelt. Somit sind die maximal an den Fassaden auftretenden Außenlärmpegel dargestellt. An den von Überschreitungen der nächtlichen Orientierungswerte der DIN 18005 betroffenen Fassaden von Wohnnutzungen ist durch ein geeignetes Lüftungs- konzept sicherzustellen, dass der ausreichende Mindestluftwechsel von Schlaf- räumen auch bei geschlossenen Fenstern eingehalten werden kann. Zum Beispiel erfolgt die Belüftung der Schlafräume über eine schallabgewandte Fassade, an der die oben genannten Werte eingehalten werden, oder ein ausreichender Luftwechsel wird durch technische Be- und Entlüftungssysteme sichergestellt. Auswirkungen durch Anlagenlärm Zur Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm durch Anlagen- lärm an der benachbarten schützenswerten Bebauung sind ggf. Schallschutz- maßnahmen erforderlich. Diese können jedoch erst dimensioniert werden, wenn die Planungen und der Umfang des voraussichtlichen Anlieferverkehrs im Detail feststehen. Ein detaillier- ter Nachweis der Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen ist daher im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen. Durch die Nutzung der möglichen Tiefgaragenzufahrten im Norden und Westen des Plangebiets ist zu erwarten, dass die schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm an der benachbarten schützenswerten Bebauung am Tag deutlich unter- schritten werden. Unabhängig der voraussichtlichen Nutzung der Tiefgarage im Tagzeitraum (6:00 – 22:00 Uhr) wären auch im Nachtzeitraum (22:00 – 6:00 Uhr – lauteste Nacht- stunde). Ein- und Ausfahrten aus schalltechnischen Gesichtspunkten möglich. Ein detaillierter Nachweis der Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen ist im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen. Zur Bewältigung der Thematik Anlagenlärm auf der konkreten Vorhabenebene wurden unter Nr. 15 „Immissionsschutz“ entsprechende Hinweise in den Bebau- ungsplan aufgenommen. 4.7.2 Klima Im Gutachten der iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG (s. Kap. 9 der Begrün- dung) wurden die Strömungsverhältnisse (Durchlüftung), die thermischen Ver- hältnisse, die Verschattung und die lufthygienische Situation dargestellt und die Auswirkungen der geplanten Bebauung berechnet bzw. abgeschätzt. Im Wesent- lichen ergeben sich folgende Einschätzungen: Lokalklima Durch die Versiegelung nehmen die Oberflächentemperaturen und auch die Luft- temperatur im Plangebiet selbst zu. Die Speicherwirkung moderner Gebäude ist aber deutlich geringer als die von Gebäuden im Bestand. Die Auswirkungen auf die Temperaturverhältnisse in der näheren Umgebung des Plangebiets werden als gering eingeschätzt. Die Planung führt durch die projektierten Gebäude zu einer Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 27 - Reduktion der bodennahen Strömungsgeschwindigkeiten. Dadurch wird je nach Windrichtung die Durchlüftung im Umfeld des Plangebiets reduziert. Wohngebiet östlich des Plangebiets Bei nordöstlichen Winden, wie sie bei autochthonen Wetterlagen in den Abend- und Nachtstunden häufig vorkommen, wird die Wohnbebauung östlich des Plangebiets kaum beeinträchtigt. Die wegen der Stadtrandlage relativ unbelastete Luft erreicht das Wohngebiet weiterhin. Bei südwestlichen Windrichtungen wird die Durchlüftung im Wohngebiet reduziert. Die herantransportierte Luft kommt aus dem Stadtgebiet und ist deshalb sowohl lufthygienisch als auch thermisch belastet. Da im Wohngebiet weder hohe thermische noch lufthygienische Belas- tungen „produziert“ werden, bringt eine Reduktion der Durchlüftung bei diesen Windrichtungen keine erheblichen Nachteile. Adenauerring Die Durchlüftungsreduktion im Adenauerring führt dort zu höheren Luftbelas- tungen, da die Kfz bezogenen Emissionen im Straßenraum langsamer wegtrans- portiert werden. KIT Campus westlich des Plangebiets Der Ostrand des bestehenden Campus wird bei nordöstlichen Windrichtungen bodennah schlechter belüftet, bei südöstlichen Windrichtungen ergeben sich kaum Auswirkungen. Verschattung Wohngebiet östlich des Plangebiets Abhängig von der Jahreszeit und der Lage der Wohnhäuser geht die Sonne in den Nachmittags- bzw. Abendstunden über den geplanten Gebäuden unter. Mit Realisierung der Planung reduziert sich die tägliche Besonnungsdauer um eine bis maximal zwei Stunden. Die DIN 5034-1 „Tageslicht in Innenräumen“ fordert für eine ausreichende Be- lichtung mindestens vier Stunden mögliche Sonnenscheindauer zur sog. „Tag- undnachtgleiche“ am 21. März bzw. 23. September. Dieser Wert wird mit min- destens 7 Stunden direkter Besonnungsdauer auch zukünftig noch immer deut- lich übertroffen. KIT Campus westlich des Plangebiets Abhängig von der Jahreszeit, der Lage der Gebäude und dem betrachteten Stockwerk geht die Sonne über dem westlich angerenzenden Campusbereich morgens ebenfalls etwa 1 Stunde später auf. Mit Blick auf die o.g. Vorgaben der DIN 5034-1 „Tageslicht in Innenräumen“ ist jedoch auch hier nicht mit kritischen Auswirkungen auf die bestehenden Universitätsnutzungen zu rechnen. Lufthygiene Durch die Planung werden Quell- und Zielverkehre induziert und die Durchlüf- tung des Straßenraums des Adenauerrings auf dem Abschnitt des Plangebietes reduziert. Beide Effekte führen zu einer Zunahme der Luftbelastung. Die Ausbrei- tungsrechnungen zeigen, dass sowohl im Nullfall wie auch im Planfall die Grenz- werte der 39. BImSchV sicher eingehalten bzw. deutlich unterschritten werden. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 28 - Die Beurteilung lokalklimatischer Auswirkungen ist schwierig, da es keine ver- bindlichen Grenz- oder Richtwerte gibt. Insofern gilt es unerwünschte Effekte zu minimieren. Es sollten zur Minimierung unerwünschter Effekte folgende Empfeh- lungen berücksichtigt werden: Der Versiegelungsgrad soll möglichst gering gehalten werden. Dies wird im vor- liegenden Fall durch die Festsetzung von Dachbegrünung und der weitläufigen, ca. 9.400 m2 großen Grünfläche sichergestellt. Der alte Baumbestand soll soweit möglich erhalten werden. Durch die Verschattungswirkung der großen Kronen entstehen im Sommer bioklimatisch angenehme Aufenthaltsräume. Die vorge- schriebene Orientierung an der EnEV stellt sicher, dass die Gebäude nach einem hohen energetischen Standard errichtet werden und damit zur Minimierung der Speicherwirkung und zur Reduktion anthropogener Abwärme beitragen. Durch die geplanten Versickerungsmaßnahmen bleiben die Grünbereiche bei Trocken- perioden länger grün und schaffen kühlende Mikroklimate. Quell- und Zielver- kehre werden durch den bestehenden sehr guten und im Zuge der Kombilösung noch besser ausgebauten Anschluss an den ÖPNV und das Radwegenetz vermie- den (siehe Hinweis Nr. 14 „Lokalklima, Lufthygiene“). Klimaoptimierte Bebauung Im „Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung“ der Stadt Karlsruhe wird der überplante Bereich als Fläche, auf der eine „klimaoptimierte Nachverdichtung möglich“ ist, ausgewiesen. Empfehlungen zur klimaoptimierten Bebauung beziehen sich häufig auf die Ge- bäudestellung, eine ausreichende Durchgrünung, Beachtung und Schutz eventu- ell vorkommender Kaltluftleitbahnen und dem teilweisen Erhalt des jeweiligen bestehenden Siedlungscharakters. Da das Gebiet keine Luftleitbahn darstellt und auch nur eingeschränkt dem Transport von Kaltluft dient, sind bezüglich der Gebäudestellung keine Optimie- rungen erforderlich. Ein bodennaher Luftaustausch in Ost-West-Richtung ist durch die anhand der festgesetzten Baufenster gesicherten Schneisen zwischen den Gebäuden gewährleistet. Die Durchgrünung kann im Ist-Zustand durch die Nutzung als Kfz-Stellflächen und Lagerflächen mit Bracheanteilen nur als befriedigend eingestuft werden. Im Planfall wird die Durchgrünung „geordnet“ und zur Wohnbebauung hin eine Grünzäsur mit Baumbestand festgesetzt. Im Klimagutachten wurde empfohlen, den Versiegelungsgrad möglichst gering zu halten und Dachbegrünung einzu- planen. Im Bebauungsplan wurde dem durch die Festsetzung, dass Stellplätze außerhalb der Baufenster nur in Tiefgaragen angeordnet werden dürfen und der verbindlichen Vorgabe von Dachbegrünung bei Neubauten entsprochen. Ferner regelt der Bebauungsplan, dass der alte Baumbestand, in Bereichen in de- nen dies möglich ist, erhalten werden muss. Durch die Verschattungswirkung der großen Kronen entstehen im Sommer bioklimatisch angenehme Aufenthaltsräu- me. Vergleichbare Effekte werden mit neu gepflanzten Bäumen erst nach ca. 20 Jahren erreicht. Eine wesentliche Maßnahme stellt die Minimierung der Wärmespeicherwirkung der Gebäude dar. Dem wird durch Einhaltung der Forderungen der Energieein- Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 29 - sparverordnung EnEV erzielt. Dies reduziert auch die Abwärme durch Heizung der Gebäude. Auch die Versickerung von Regenwasser kann einen positiven lokalklimatischen Effekt bewirken. Die Versickerungsbecken sorgen bei Trockenperioden dafür, dass Grünbereiche durch die Aufrechthaltung der Verdunstung länger als küh- lende Mikroklimate fungieren können. 5. Umweltbericht Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent- wicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Um- weltprüfung ist deshalb nicht durchzuführen. 6. Sozialverträglichkeit Die Planung dient der Entwicklung wissenschaftlicher Einrichtungen in Forschung und Lehre und ist inhaltlich sozialverträglich. Der Übergang in das benachbarte Wohngebiet wird durch eine naturnah gestaltete Grünfläche unter möglichst weitgehender Bewahrung des Baumbestands ebenfalls sozialverträglich gestaltet – Beeinträchtigungen der Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind ausgeschlossen. Im Bereich des Botanischen Instituts befindet sich zurzeit lediglich eine Dienstwoh- nung für den Hausmeister. Bei Verlagerung der Nutzung ist auch für diese Dienstwohnung ein alternativer Standort nachzuweisen. Aus diesem Grund ist kein Sozialplan notwendig. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 30 - 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz Nettobauland Sondergebiet ca. 3,14 ha 99,37 % Geltungsbereich gesamt ca. 3,16 ha 100,00 % Abb. 01: geplante Geschossflächen nach städtebaulichem Konzept (s.a. Anlage der Begründung) Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 31 - 7.2 Geplante Bebauung Geschossfläche Baublock 1 5.500 m² Baublock 2 9.240 m² Baublock 3 9.240 m² Baublock 4 13.570 m² Baublock 5 2.700 m² Gesamt Neubau 40.250 m² Bestand 1 2.100 m² Bestand 2 1.130 m² Gesamt 43.480 m² 7.3 Bodenversiegelung 1 Gesamtfläche ca. 3,16 ha 100,00 % derzeitige Versiegelung ca. 1,10 ha 35,03 % durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca. 2,38 ha 75,17 % Hinweise: - In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Beläge für Wege, Durchfahrten und Platzbereiche vorgeschrieben. Der Versiegelungsgrad reduziert sich dem- entsprechend. - In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. 8. Kosten 8.1 Kostenübernahmen Durch Erschließung und Baumaßnahmen entstehen der Stadt Karlsruhe keine Kosten. Durch Kostenübernahmeerklärung vom 20. Juni 2017 hat sich das Land Baden- Württemberg zur Übernahme der Kosten zur Herstellung der neuen Grund- stückszu- und -abfahrt am Adenauerring und des damit verbundenen Eingriffs in den öffentlichen Straßenraum (s. letzter Abschnitt des Kap. 4.4.2 der Begrün- dung) verpflichtet. 8.2 Kosten zu Lasten der Stadtwerke Die Investitionskosten für Wasser-, Gas- und Stromversorgung werden über Bei- träge und Gebühren finanziert. 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksfläche) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 32 - 9. Gutachten Für das Bebauungsplanverfahren wurden nachfolgende Gutachten erstellt: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, arguplan GmbH, Vorholzstr. 7, 76137 Karls- ruhe, Stand vom August 2015 Historische Untersuchung Bodenaufnahme und -bewertung, ARCADIS DEUTSCHLAND GMBH, Griesbachstraße 10, 76185 Karlsruhe, Stand vom 05.11.2015 Fachgutachten Klima + Luft, iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG Eisenbahn- straße 43 79098 Freiburg, Stand vom 04.02.2016 „Schallimmissionsprognose“, Kurz und Fischer GmbH, Beratende Ingenieure, Brückenstraße 9, 71364 Winnenden, Stand vom 03.02.2017 Verkehrsuntersuchung KIT Erweiterung Campus Süd, PTV Transport Consult GmbH Stumpfstraße 1 76131 Karlsruhe, Stand vom 12.12.2016 Stadtplanungsamt Karlsruhe, 20. Oktober 2017 Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 33 - ANLAGE Städtebauliches Konzept ASTOC Architects and Planners GmbH, Köln MESS GbR, Kaiserslautern Stand 17.11.2016 (genordet, ohne Maßstab) Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 34 - B. Hinweise 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Stand- platz ebenerdig aufzustellen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum er- schließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tieferliegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert wer- den. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Stra- ßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maß- nahmen der Eigentümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schützen. 3. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaushalts- gesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Bodenschicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeits- blatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Die Notentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versicke- rungsmulde hergestellt werden (Konkretes siehe Begründung und örtliche Bau- vorschriften). Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser gesammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größerer Regener- eignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentli- che Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 35 - muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei an- stehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versi- ckerungsmulde erfolgen. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infektions- schutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungssys- tems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Not- wendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasen- pflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Unter- grund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet werden. 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale Sollten bei der Durchführung der vorgesehenen Arbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, sind diese gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) umgehend dem Landesamt für Denkmalpflege, Dienstsitz Karlsruhe, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe, zu melden. Archäologische Funde (z.B. Stein- werkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, bzw. auffällige Erdverfärbungen) sind bis zum Ab- lauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhal- ten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde oder das Regierungspräsidium Stuttgart (Referat 84.2) mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenz- steine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natur- steinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädi- gungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abzustimmen. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. 5. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 36 - 6. Altlasten Vor dem Rückbau von Gebäuden (Botanischer Garten, südlicher Bereich) ist ein Rückbau- und Entsorgungskonzept zu erstellen und mit der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz abzustimmen. Sämtliches anfallendes Aushubmaterial ist in Abstimmung mit der Stadt Karlsru- he, Umwelt- und Arbeitsschutz abfallrechtlich zu untersuchen (Erstellung eines Aushub- und Entsorgungskonzeptes). Im Bereich des Botanischen Gartens besteht weiterer Untersuchungsbedarf. Aus fachtechnischer Sicht können die entsprechenden altlastenrelevanten Untersu- chungen baubegleitend – zum Beispiel im Zuge des Gebäuderückbaus – durchge- führt werden. Die Maßnahmen sind im Vorfeld mit der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz abzustimmen. In Abhängigkeit der Detailplanung sind im Bereich der Freiflächen eventuell die Untersuchung des Wirkungspfades Boden-Mensch und/oder ein Bodenaus- tausch/-auftrag erforderlich. Das Anlegen von Versickerungsmulden im Bereich von anthropogenen Auffül- lungen ist nicht möglich. Gegebenenfalls ist das Auffüllmaterial auszuheben und fachgerecht zu entsorgen. Zum Nachweis der Schadstofffreiheit ist eine Sohlbe- probung erforderlich. Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beein- trächtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind un- verzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 7. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremd- beimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu si- chern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes- Bodenschutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 8. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 9. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 37 - 10. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er- neuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneu- erbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung er- neuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 11. Feuerwehr Rettungsweg (§ 15 Abs. 2 LBO) Führt der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr, müssen zur Durchführung wirksamer Lösch- und Rettungsarbeiten durch die Feuerwehr von öffentlichen Verkehrsflächen 1. zu Gebäuden der Gebäudeklassen 1 - 3 Zu- oder Durchgänge 2. zu Gebäuden der Gebäudeklassen 4 - 5 und Sonderbauten Zu- oder Durch- fahrten bis zu den zum Anleitern bestimmten Stellen vorhanden sein. Bei Gebäuden, die ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt liegen, können Zu- oder Durchfahrten zu den vor oder hinter den Gebäude liegenden Grundstücksteilen verlangt werden (§ 2 Abs. 1 LBOAVO). Weitergehende Forderungen werden im Zuge des Bauge- nehmigungsverfahrens geprüft. Löschwasserversorgung Entlang des Adenauerrings befinden sich zur Zeit keine Hydranten. Diese sind in diesem Bereich nachzurüsten und in den nachfolgenden Planungs- und Geneh- migungsverfahren nachzuweisen. Zur Brandbekämpfung muss eine ausreichende Wassermenge zur Verfügung stehen. Die Mindestlöschwassermenge ist entspre- chend dem Arbeitsblatt DVGW 405 auf mindestens 96 m³/h festzusetzen. 12. Artenschutz Nach § 39 Satz 1 Absatz 5 Ziffer 2 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume, He- cken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze grundsätzlich nur im Win- terhalbjahr, d. h. vom 1. Oktober bis zum 28./29. Februar, abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden (sog. zeitliches Fäll- und Rodeverbot). Eine Aus- nahme von diesem Verbot gilt gemäß § 39 Absatz Satz 2 Ziffer 4 Bundesnatur- schutzgesetz für zulässige Bauvorhaben, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs zur Verwirklichung der Baumaßnahme beseitigt werden muss und hierbei keine artgeschützten Tiere, deren Entwicklungsformen oder Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten beeinträchtigt werden (vgl. artenschutzrechtliche Zugriffsverbote nach § 44 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz). Zum Schutz von Fledermäusen, die sich möglicherweise an den Gebäuden aufhal- ten, soll der Abriss der Gebäude nach Möglichkeit zwischen August und Oktober stattfinden, da die Tiere während dieser Monate mobil sind und ausweichen können. Alternativ kann während der mobilen Phase der Tiere zwischen August Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 38 - und Oktober die Metallleiste unterhalb der Regenrinne überklebt werden, um ei- ne mögliche Wiederbesiedlung des Dachstuhls durch Fledermäuse zu unterbin- den. Die Erhaltungskulturen im Botanischen Garten sollen gesichert und ggf. an den neuen Standort verlagert werden. Sollten für die neu zu errichtenden Gebäude große Glasflächen vorgesehen wer- den, so sind zur Vermeidung von Vogelschlag geeignete Maßnahmen vorzuse- hen. Übereckverglasungen sind zu vermeiden. Bei Verdacht auf ein erhöhtes Vo- gelschlagrisiko muss dem Bauantrag die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines ökologischen Fachgutachters beigefügt werden, in der prognostiziert wird, dass das Ausfallrisiko unter der artenschutzrechtlichen Signifikanzschwelle verbleibt bzw. mithilfe von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen unter die Schwel- le herabgesenkt werden kann (siehe Begründung Ziff. 4.6.3). Da die im Zuge des Bebauungsplanverfahrens durchgeführte, spezielle arten- schutzrechtliche Prüfung lediglich einen zeitlich befristeten Ist-Zustand abbildet, kann es erforderlich sein, den Gehölzbestand vor Eingriff in diesen nochmals auf dessen dann aktuelle Artenschutzrelevanz hin zu untersuchen und ggf. Maß- nahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum vorgezogenen Ausgleich durch- zuführen. 13. Oberbodenauftrag bei neu angelegten Grünflächen Da die Böden im Plangebiet nur eine mittlere bis geringe Leistungsfähigkeit auf- weisen, soll bei Neuanlage von Grünflächen durch eine fachgerechte Aufbrin- gung von ca. 20 cm Oberboden ein Gewinn um eine Wertstufe in der Gesamt- bewertung realisiert werden. 14. Lokalklima, Lufthygiene Der Versiegelungsgrad soll möglichst gering gehalten werden. Dies ist im vorlie- genden Falle durch Dachbegrünung möglich. Zur Minimierung der Speicherwirkung und zur Reduktion anthropogener Ab- wärme sollen die Gebäude nach einem hohen energetischen Standard errichtet werden (mind. Einhaltung gültiger Energieeinsparverordnung EnEV). Es ist zu prüfen, ob die Kühllasten von Klimaanlagen über das Grundwasser ab- geführt werden können. Dadurch werden gerade an heißen Tagen Abwärmebe- lastungen der Luft im Umfeld vermieden. Ein emissionsarmes Heizkonzept ist anzustreben. Zur Senkung der bioklimatischen Belastung im Nahbereich wird für Wege- und Platzflächen sowie für Fassaden die Verwendung heller Materialien empfohlen. Bei Abriss- und Bauarbeiten sollen emissionsarme Baumaschinen eingesetzt wer- den. Staubentwicklung beim Abriss ist durch Bewässerung und Beregnung gering zu halten. Der öffentliche Straßenraum ist durch bedarfsweise Reinigung von Schmutz freizuhalten. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 39 - 15. Immissionsschutz Im Zuge der weiteren Planungen zur Anlieferzone des KIT Campus Süd sind die folgenden Hinweise zu beachten: Die Verladung der Lkw/Lieferwagen sollte möglichst westlich der geplanten Bau- körper erfolgen, abgewandt der Wohnbebauung östlich des Plangebiets. Sofern dies nicht möglich ist und die Verladung zwischen den Gebäuden erfolgen soll, ist die Verladezone ggf. durch bauliche Maßnahmen zu schützen. Bei der Verladung sollten möglichst lärmarme Hilfsmittel, z.B. gummibereifte Kleinstapler, eingesetzt werden. Die Möglichkeit einer nächtlichen Verladung zwischen 22 Uhr und 6 Uhr wäre im Detail zu prüfen. Es ist damit zu rechnen, dass dies nur im westlichen Bereich o- der unter Berücksichtigung umfangreicher baulicher Maßnahmen möglich ist. Die schalltechnischen Auswirkungen der geplanten Tiefgaragenausfahrten sollten minimiert werden, z. B. durch Einhausungen der Rampen oder absorbierende Verkleidungen der Wände und Decke im Einfahrtsbereich. Die Schallemissionen der haustechnischen Anlagen sind im Zuge der Detailpla- nung durch technische und/oder betriebliche Maßnahmen (Schalldämpfer, Nach- tabsenkung...) so zu begrenzen, dass die schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm in der Nachbarschaft eingehalten werden. 16. Belange der Bundeswehr Emissionen der Bundeswehr Von der Bundeswehrfachschule in der Rintheimer Querallee 4, 76131 Karlsruhe können am Tag und zur Nachtzeit Lärmimmissionen im Sinne des Bundesimmis- sionsschutzgesetzes ausgehen. Es wird darauf hingewiesen, dass Beschwerden und Ersatzansprüche, die sich auf die von der Bundeswehrliegenschaft ausgehenden Emissionen wie Schießbetrieb etc. beziehen, nicht anerkannt werden.
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Extrahierter Text
Stadtplanausschnitt Beim Stadtplanungsamt zu jedermanns Einsicht bereitgehalten: (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO) ab ............... 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Oktober 2017 Planverfasser: ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Maria-Hilf-Straße 15 D-50677 Köln Tel. +49 (221) 271 806-0 Fax. +49 (221) 310 083 3 info@astoc.de mess GbR Raiffeisenstr. 9 D-67655 Kaiserslautern Tel. +49 (631) 6803077 Fax. +49 (631) 6803078 kontakt@m-e-s-s.de Planungsrechtliche Festsetzungen nach BauGB Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 22.12.2015 Billigung durch den Gemeinderat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO am 25.04.2017 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO von 29.05.2017 bis 30.06.2017 Beschränkte Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3, S. 4 BauGB von 06.10.2017 bis 13.10.2017 Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO am ............... Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind unter Beachtung des vorstehenden Verfahrens als Satzung beschlossen worden. Sie werden hiermit ausgefertigt. Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister In Kraft getreten (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO) am ............... Beim Stadtplanungsamt zu jedermanns Einsicht bereitgehalten: (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO) ab ............... STADT KARLSRUHE Oststadt BEBAUUNGSPLAN KIT Campus Süd / Adenauerring - Entwurf - Straßenverkehrsfläche SONSTIGE PLANZEICHEN entfallende Bäume Baugrenze 0,5 V Sondergebiet Universität, Wissenschaft, Forschung, Technik (siehe Tex tfestsetzungen) Wandhöhe in Metern als Höchstmaß WH Grundflächenzahl (GRZ) als Höchstmaß Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß, z.B. 5 Geltungsbereich des Bebauungsplans Straßenbegrenzungslinie EIN- + AUS- FAHRT Ein- bzw. Ausfahrtbereich mit einem Geh- (G) und Radfahrrecht (R) zugunste n der Allgemeinheit und einem Leitungsrecht (L) zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger zu belastende Platzfläche Fläche zum Anpflanzen von Bäumen Geschossflächenzahl (GFZ) als Höchstmaß 1,5 GRL zu erhaltender Baumbestand D Kulturdenkmal PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN SO (Universität, Wissenschaft, Forschung, Technik) Bestandsbaum (siehe Tex tfestsetzungen) anzupflanzender Einzelbaum, standortungebunden (siehe Tex tfestsetzungen) Notbrunnen Bushaltestellen "Studentenhaus" Platz Straßenverkehrsfläche SONSTIGE PLANZEICHEN entfallende Bäume Baugrenze 0,5 V Sondergebiet Universität, Wissenschaft, Forschung, Technik (siehe Tex tfestsetzungen) Wandhöhe in Metern als Höchstmaß WH Grundflächenzahl (GRZ) als Höchstmaß Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß, z.B. 5 Geltungsbereich des Bebauungsplans Straßenbegrenzungslinie EIN- + AUS- FAHRT Ein- bzw. Ausfahrtbereich mit einem Geh- (G) und Radfahrrecht (R) zugunsten der Allgemeinheit und einem Leitungsrecht (L) zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger zu belastende Platzfläche Fläche zum Anpflanzen von Bäumen Geschossflächenzahl (GFZ) als Höchstmaß 1,5 GRL zu erhaltender Baumbestand D Kulturdenkmal PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN SO (Universität, Wissenschaft, Forschung, Technik) Bestandsbaum (siehe Tex tfestsetzungen) anzupflanzender Einzelbaum, standortungebunden (siehe Tex tfestsetzungen) Notbrunnen Bushaltestellen "Studentenhaus" Platz
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Extrahierter Text
Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“, Karlsruhe Oststadt Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften - Entwurf - Entwurf Bebauungsplan Fassung vom „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 2 - Planverfasser ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Maria-Hilf-Straße 15 D-50677 Köln Tel. +49 (221) 271 806-0 Fax. +49 (221) 310 083 3 info@astoc.de mit mess GbR Raiffeisenstr. 9 D-67655 Kaiserslautern Tel. +49 (631) 6803077 Fax. +49 (631) 6803078 kontakt@m-e-s-s.de im Auftrag von Stadtplanungsamt Karlsruhe Technisches Rathaus Lammstraße 7 76124 Karlsruhe Tel. 49 (721) 133-6101 Fax. 49 (721) 133 6103 stpla@karlsruhe.de Entwurf Bebauungsplan Fassung vom „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 3 - Inhaltsverzeichnis: I. Planungsrechtliche Festsetzungen ............................................................ 4 1. Art der baulichen Nutzung .............................................................................. 4 2. Maß der baulichen Nutzung ............................................................................ 5 3. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche ...................................................... 5 3.1 Abweichende Bauweise ................................................................................... 5 3.2 Unterbauungen ............................................................................................... 5 4. Stellplätze und Garagen .................................................................................. 5 5. Nebenanlagen ................................................................................................. 5 6. Immissionsschutz ............................................................................................. 6 7. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung ............................................. 7 II. Örtliche Bauvorschriften ............................................................................. 9 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen ....................................................... 9 1.1 Dächer ............................................................................................................ 9 1.2 Dachaufbauten ............................................................................................... 9 1.3 Abstandflächen ............................................................................................... 9 2. Werbeanlagen und Automaten ....................................................................... 9 3. Unbebaute Flächen, Einfriedigungen ............................................................. 10 3.1 Vorzonen der Gebäude ................................................................................. 10 3.2 Einfriedungen ............................................................................................... 10 3.3 Abfallbehälterstandplätze .............................................................................. 10 4. Außenantennen ............................................................................................ 10 5. Niederspannungsfreileitungen ....................................................................... 10 6. Niederschlagswasser ...................................................................................... 10 III. Sonstige Festsetzungen ............................................................................ 11 ANLAGE .................................................................................................................. 12 Maßgebliche Außenlärmpegel und Lärmpegelbereiche ............................................... 12 Entwurf Bebauungsplan Fassung vom „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 4 - Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Bebauungsplanes, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) und örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S.357, berichtigt S.416) einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung Sondergebiet „Universität, Wissenschaft, Forschung und Technik“ gem. §11 Abs. 2 BauNVO Das Sondergebiet „Universität, Wissenschaft, Forschung und Technik“ dient vor- wiegend der Unterbringung von Einrichtungen der Grundlagenforschung, der Er- forschung und Entwicklung neuer Technologien, Methoden und Prozesse sowie der Unterbringung sonstiger Einrichtungen der Universität und universitätsaffiner Nutzungen. Allgemein zulässig sind - Hochschuleinrichtungen, Lehrgebäude und sonstige Bildungseinrichtungen, - Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, - universitätsnahe Institute, - Labore und wissenschaftliche Werkstätten, die das Wohnen nicht wesentlich stören, - Tagungseinrichtungen, - Studierendenwohnheime, - Wohnungen für Mitarbeiter und Gäste, soweit es sich um vorübergehenden Wohnaufenthalt zur Durchführung bestimmter Aufgaben und Tätigkeiten im universitären Zusammenhang handelt, - Verwaltungseinrichtungen der Universität, - Schank- und Speisewirtschaften (Mensa, Café) in Ergänzung zur universitären Nutzung. Ausnahmsweise können zugelassen werden - Büro- und sonstige Verwaltungsgebäude, sofern diese inhaltlich eine Verbin- dung zur Universität haben, dem Gebietszweck nicht entgegenstehen und sich diesem in Art und Maß der übrigen Nutzung unterordnen. - Läden mit nahversorgungsrelevantem Sortiment bis zu einer Verkaufsfläche von max. 300 m 2 , sofern der Gebietszweck "Universität" eindeutig gewahrt bleibt. Entwurf Bebauungsplan Fassung vom „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 5 - 2. Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird gemäß Eintrag in der Planzeichnung fest- gesetzt durch die maximale Grund- bzw. Geschossflächenzahl, die maximale Zahl der Vollgeschosse und die Begrenzung der Wandhöhe je Baufenster. Dabei gilt als Wandhöhe das Maß vom Schnittpunkt der Außenwand mit der Hin- terkante des erschließenden öffentlichen Gehwegs bis zum oberen Abschluss der Wand (Attika). Die Wandhöhe wird in der jeweiligen Gebäudemitte gemessen. Die festgesetzten Wandhöhen dürfen durch notwendige technische Dachaufbau- ten um maximal 2,5 m überschritten werden. Bei der Ausbildung von Retentionsdächern dürfen die festgesetzten Wandhöhen um das Maß ihrer Retentionsschicht überschritten werden. Bei gestaffelten Bau- körpern ist die Überschreitungsmöglichkeit einheitlich auf alle Gebäudeteile an- zuwenden, wenn Retentionsdächer auf mindestens 30 % der gesamten Dachflä- che ausgebildet werden. 3. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche 3.1 Abweichende Bauweise Es können innerhalb der durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grund- stücksfläche die Gebäude ohne Begrenzung ihrer Länge errichtet werden. 3.2 Unterbauungen Abseits der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen sowie der mit einen Geh-, Rad- fahr- und Leitungsrecht zu belegenden Fläche sind Tiefgaragen sowie sonstige bauliche Anlagen i.S.d. § 14 BauNVO, durch die das Baugrundstück lediglich un- terbaut wird, auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig 4. Stellplätze und Garagen Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen oder unter- irdisch in Tiefgaragen (s. Nr. 3.2 der Textlichen Festsetzungen) zulässig. 5. Nebenanlagen Außerhalb der Baufenster sind nur folgende bauliche Anlagen zulässig: - Zufahrten und Zuwege zu Gebäuden und oberirdischen und unterirdischen Stellplatzanlagen sowie ggf. dazu erforderliche Rampen und Treppenanlagen, - Fahrradabstellplätze ohne Überdachungen, räumlich gebündelt und in Zuord- nung zu den Gebäuden, - Fahrradabstellplätze mit Überdachungen, sofern sie nicht in den dem Ade- nauerring zugewandten Gebäudevorzonen und der mit einem Geh-, Radfahr- und Leitungsrecht zu belegenden Platzfläche liegen, - Freiraumgestaltungs- und Möblierungselemente entsprechend den üblicher- weise im öffentlichen Raum zulässigen Standards Entwurf Bebauungsplan Fassung vom „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 6 - - Gestaltungs- und Versickerungselemente zur Regenwasserbewirtschaftung - die in § 14 Abs. 2 BauNVO aufgeführten Nebenanlagen, die der Versorgung des Baugebietes dienen. 6. Immissionsschutz Grundrissorientierung In dem in der Anlage zu den Planungsrechtlichen Festsetzungen blau gekenn- zeichneten Bereich sind an der Westfassade grundsätzlich keine öffenbaren Fens- ter von Wohnnutzungenzulässig. Öffenbare Fenster von Wohnnutzungen sind nur zulässig, wenn spezielle bauliche Maßnahmen wie vorgelagerte Loggien bzw. Wintergärten oder Prallscheiben vorgesehen werden, die ausreichend belüftet sind und mit denen erreicht wird, dass vor dem geöffneten Fenster des Aufent- haltsraums Beurteilungspegel von weniger als 60 dB(A) nachts vorliegen. Passive Schallschutzmaßnahmen In dem in der Anlage zu den Planungsrechtlichen Festsetzungen rot schraffiert gekennzeichneten Bereich sind bei der Errichtung und der Änderung von Gebäu- den die erforderlichen Schalldämmmaße der Außenbauteile von schutzbedürfti- gen Aufenthaltsräumen nach den Anforderungen der in der Anlage 1 bezeichne- ten Lärmpegelbereiche nach der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ Ausgabe Juli 2016 auszubilden (siehe nachfolgende Tabelle). Entwurf Bebauungsplan Fassung vom „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 7 - Der Nachweis der erforderlichen Schalldämmmaße hat im Baugenehmigungsver- fahren bzw. Kenntnisgabeverfahren nach dem in der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ Ausgabe Juli 2016 vorgeschriebenen Verfahren in Abhängigkeit von der Raumnutzungsart und Raumgröße zu erfolgen. Von den in der Anlage zu den Planungsrechtlichen Festsetzungen festgelegten Lärmpegelbereichen kann abgewichen werden, soweit im Baugenehmigungsver- fahren bzw. Kenntnisgabeverfahren der Nachweis erbracht wird, dass ein gerin- gerer maßgeblicher Außenlärmpegel vorliegt, als in der Anlage dokumentierten Situation unter Berücksichtigung freier Schallausbreitung. Die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile können dann entsprechend den Vorga- ben der DIN 4109 reduziert werden. Lüftungskonzept für Schlafräume In dem in Anlage der Planungsrechtlichen Festsetzungen rot schraffiert gekenn- zeichneten Bereich ist durch ein geeignetes Lüftungskonzept sicherzustellen, dass der ausreichende Mindestluftwechsel von Schlafräumen auch bei geschlossenen Fenstern eingehalten werden kann. Zum Beispiel erfolgt die Belüftung der Schlaf- räume über eine schallabgewandte Fassade, an der die oben genannten Werte eingehalten werden, oder ein ausreichender Luftwechsel wird durch technische Be- und Entlüftungssysteme sichergestellt. 7. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung Während der Baumaßnahmen sind bei zu erhaltenden Bäumen geeignete Baum- schutzmaßnahmen gemäß der DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbestän- den und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ zu ergreifen. Bei Eingriffen in den Wurzelraum ist die fachgerechte Erstellung eines Wurzelvorhangs in Handar- beit in Verbindung mit einem Kronenrückschnitt erforderlich. Stamm, Wurzelbe- reich und Krone sind durch geeignete Maßnahmen vor mechanischen Schäden zu schützen (z.B. weiträumige Einzäunung, Polsterung). Der Wurzelbereich darf nicht als Lagerfläche verwendet oder befahren werden. Im Wurzelbereich (Kro- nendurchmesser + 1,50 m) sind dauerhaft offene Baumscheiben zu erhalten. Begrünung und Bepflanzung Die mit einem Pflanzgebot nach § 178 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB belegte Fläche entlang der Ostgrenze des Geltungsbereichs ist von jeglicher Bebauung freizuhalten. Sie ist gärtnerisch zu begrünen und dauerhaft als Grünfläche zu erhalten. Die gemäß Festsetzung in der Planzeichnung zum Bebauungsplan anzupflanzen- den Einzelbäume sind in ihrer Lage nicht gebunden und können in Übereinstim- mung mit der im weiteren Planungsprozess zu erstellenden Grün- und Freianla- genplanung auch an anderer Stelle innerhalb des Sondergebietes angepflanzt werden. Voraussetzung ist, dass der Pflanzort unter fachlichen Gesichtspunkten vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen jeweils mit den öffentli- chen Belangen vereinbar ist. Entwurf Bebauungsplan Fassung vom „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 8 - Bei Abgang eines in der Planzeichnung zum Bebauungsplan als „Baumbestand“ gekennzeichneten Einzelbaums ist an anderer Stelle innerhalb des Sondergebie- tes gleichwertiger Ersatz zu leisten. Dies gilt auch für Bäume, die durch den Aus- bau der Einfahrt am Adenauerring im Bereich der öffentlichen Straßenverkehrs- fläche entfallen. Auch bei Ersatzpflanzungen muss der neue Pflanzort unter fach- lichen Gesichtspunkten vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen jeweils mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein. Außenbeleuchtung Für die Beleuchtung der Außenanlagen inkl. der Eingangsbereiche der Gebäude sind insektenfreundliche Leuchten, vorzugsweise LED-Leuchten mit warmem Licht, zu verwenden. Artenempfehlung Ggf. erforderliche Nachpflanzungen am Adenauerring sollen sich am aktuellen Bestand mit standortheimischen Waldbaumarten (Stiel- und Trauben-Eichen, Hainbuchen) in ihren natürlichen Wuchsformen orientieren. Dachbegrünung Dachflächen von Flachdächern sind extensiv oder intensiv mindestens mit einer Mischung aus Gräsern und Kräutern zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten. Die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrats muss oberhalb der Drän- und Filterschicht mindestens 12 cm betragen. Die Dachflächen im Bereich von technischen Dachaufbauten (hierzu gehören auch Rauchabzüge in Form von Lichtkuppeln) und Dachterrassen sind hiervon ausgenommen, soweit der Anteil der Dachbegrünung an der Gesamtdachfläche (abzüglich der Konstruktionsfläche der Attika und den jeweils zu den Wandan- schlüssen notwendigen Kiesstreifen) 2/3 pro Gebäude nicht unterschreitet. Transparente Überdachungen von Atrien bzw. Innenhöfen zum Zwecke der Be- lichtung sind von der Begrünungspflicht ausgenommen und werden auch nicht auf die Gesamtdachfläche angerechnet. Entwurf Bebauungsplan Fassung vom „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 9 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 1.1 Dächer Es sind nur Flachdächer zulässig. 1.2 Dachaufbauten Es sind ausschließlich technisch notwendige Dachaufbauten zulässig. Dachauf- bauten sind um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudeaußenkante abzurücken. Sie sind räumlich zusammenzufassen und vollständig mit einer einheitlich gestal- teten Umhausung zu umgeben. Ergänzend zur Dachbegrünung (s. hierzu Nr. 7 der Textlichen Festsetzungen) sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. Ferner sind auch sie um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudekante abzurücken. Die Befestigungen von Photovoltaikanlagen und An- lagen zur solarthermischen Nutzung sind so zu gestalten, dass sie nicht zur Redu- zierung des Volumens des Schichtaufbaus der Dachbegrünung führen. Flache In- stallationen zur Nutzung der Solarenergie, die auf Kosten der Fläche der Dachbe- grünung gehen und dadurch deren klimatische Funktion einschränken, sind nicht zulässig. 1.3 Abstandflächen Abweichend von § 5 Abs. 7 der Landesbauordnung Baden-Württemberg müssen zwischen den Außenwänden der als Kulturdenkmal ausgewiesenen Gebäude (D) und anderen Gebäuden Abstandsflächen von mindestens 10 m Tiefe liegen, die von oberirdischen baulichen Anlagen freizuhalten sind. 2. Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen sind nur am Gebäude, im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss, nicht in der Vorzone und unter Einhaltung folgender Größen zulässig: - Einzelbuchstaben bis max. 0,50 m Höhe und Breite, - sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und derglei- chen) bis zu einer Fläche von je 1,00 m², Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Sky- beamer oder Ähnliches. Automaten sind nicht zulässig. Entwurf Bebauungsplan Fassung vom „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 10 - 3. Unbebaute Flächen, Einfriedigungen 3.1 Vorzonen der Gebäude Die Vorzonen der Gebäude, die von den öffentlichen Verkehrsflächen aus ein- sehbar sind, dürfen nicht als Arbeits-, Abstell- oder Lagerfläche genutzt werden. 3.2 Einfriedungen Zum Adenauerring und zur Straße Am Fasanengarten sind keine Einfriedungen zulässig. Nach Osten zur Wohnbebauung sind nur Einfriedungen als freiwachsende, unge- schnittene Heckenanpflanzungen aus heimischen Laubgehölzen mit innenliegen- dem Drahtgeflecht zulässig. 3.3 Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind bei Neubauten in die Gebäude zu integrieren. Abfallbehälterstandplätze, die von den öffentlichen bzw. von dem über ein Geh- und Fahrrecht gesicherten Platz- und Wegebereich aus einsehbar sind, sind ent- weder mit einem begrünten Sichtschutz zu versehen oder durch andere bauliche Maßnahmen verdeckt auszubilden. 4. Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne auf dem Dach, vom Boden aus nicht sichtbar, zulässig. 5. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 6. Niederschlagswasser Niederschlagswasser von Dachflächen oder sonstigen befestigten Flächen ist – soweit i. S. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz schadlos möglich – zur Versicke- rung zu bringen oder zu verwenden (z. B. zur Gartenbewässerung). Versickerungsmulden müssen eine mindestens 30 cm mächtige Oberboden- schicht mit Rasendecke aufweisen und sind nach dem Regelwerk der "Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V." Arbeitsblatt DWA- A 138 zu bemessen. Die notwendige Befestigung von nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke ist wasserdurchlässig auszuführen. Entwurf Bebauungsplan Fassung vom „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 11 - III. Sonstige Festsetzungen Der Bebauungsplan Nr. 221 „Am Fasanengarten, Parkring, Hölderlinstr., Emil- Gött-Str.“, in Kraft getreten am 27. Januar 1938, wird in den Teilbereichen auf- gehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt werden. Stadtplanungsamt Karlsruhe, 30. Mai 2016, Fassung vom 20. Oktober 2017 Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner Entwurf Bebauungsplan Fassung vom „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 20. Oktober 2017 - 12 - ANLAGE Maßgebliche Außenlärmpegel und Lärmpegelbereiche Auszug aus der Schallimmissionsprognose Kurz und Fischer GmbH, Winnenden vom September 2017 (Gutachten 10218-03)
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2017/0661 Verantwortlich: Dez.6 Bebauungsplan „KIT Campus Süd/Adenauerring“, Karlsruhe-Oststadt Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 21.11.2017 4.1 X genehmigt Beschlussantrag Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan als Abschluss des Verfahrens (Beschluss mit vollständi- gem Wortlaut siehe Seite 6). Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Übersicht der bisher im Aufstellungsverfahren vorgenommenen (formellen und informellen) Verfahrensschritte - Zustimmung des Planungsausschusses zur Planung und zur Durchführung des erforderli- chen Bebauungsplanverfahrens am 18. Juni 2015 - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB am 14. Oktober 2015 - informelle Informationsveranstaltung der betroffenen Anwohner unter Beteiligung des Pla- nungsbüros ASTOC, des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) und des Stadtplanungs- amtes am 18. Dezember 2015 - Aufstellungsbeschluss des Planungsausschusses am 18. Dezember 2015 - Präsentation der Änderungen aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen im Planungs- ausschuss am 12. Mai 2016 - informelle Informationsveranstaltung der Anlieger unter Beteiligung des KIT und des Stadt- planungsamtes am 18. Mai 2016 - Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 14. Juni 2016 bis 18. Juli 2016 - Auslegungsbeschluss des Gemeinderates am 25. April 2017 und Auslegung des Bebau- ungsplanentwurfes vom 29. Mai bis einschließlich 30. Juni 2017 mit ergänzender Trägerbe- teiligung - beschränkte ergänzende Trägerbeteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB vom 6. bis 13. Oktober 2017 II. Erläuterungen zur Planung und wesentlicher Planinhalt Das Areal östlich des Adenauerrings stellt die letzte größere Entwicklungsfläche auf dem Cam- pus des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) dar. Es ist Teil des sogenannten Campus Süd, der auf der einen Seite eng mit dem Zentrum der Stadt verzahnt und auf der anderen Seite di- rekt mit dem großzügigen Naturraum des Hardtwaldes verbunden ist. Der zur Beschlussfassung vorliegende Bebauungsplan ist die planungsrechtliche Grundlage für eine zeitgemäße und zu- kunftsfähige Entwicklung des Hochschulcampus mit einer zusätzlichen Gesamtgeschossfläche von ca. 43.480 m², bei der universitäre Einrichtungen, Ausgründungen des KIT, Entwicklungen durch Drittmittel und private Forschungsinstitute in direkter Nachbarschaft kooperieren können. Im Masterplan 2030 des KIT ist die Entwicklung des Geländes als Handlungsempfehlung aus- gewiesen und zeigt damit den Entwicklungsbedarf des KIT auf. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent- wicklung, der eine Größe der bebaubaren Grundfläche von ca. 16.000 m² festsetzt. Der Bebau- ungsplan wurde deshalb im beschleunigten Verfahren aufgestellt, gemäß § 13 a BauGB. Die Größe des gesamten Plangebiets beträgt ca. 3,16 ha. Das städtebauliche Konzept sieht - aufgereiht in Nord-Süd-Richtung parallel zum Adenauer- ring - die Entwicklung von vier Baukörpern in geschlossener Blockstruktur sowie eines fünften Baukörpers in Zeilenform zwischen der ehemaligen Kinderklinik und den beiden denkmalge- schützten Bestandsgebäuden vor. Zur Akzentuierung des Stadteingangs und zur Auflockerung der Baumassen sind die geplanten Gebäude durch Vor- und Rücksprünge gegliedert. Sie sind grundsätzlich in Richtung Adenauerring orientiert, um den nötigen Abstand zur östlich gelege- nen und in ihrer Nutzung sensiblen Wohnbebauung einzuhalten. So wird eine harte Kante ver- mieden und eine abwechslungsreiche und in ihrer Tiefe unterschiedlich ausgeprägte Vorzone entlang des Adenauerrings generiert. Diese Vorzone sollen im Gegensatz zu der ruhigen, be- grünten und für die Regenwasserbewirtschaftung angedachten rückwärtigen Zone nach Osten eine hohe Frequentierung und intensive Nutzung durch unterschiedliche Angebote erhalten. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Höhenentwicklung der einzelnen Blöcke ist unterschiedlich ausgebildet. Der südliche Block interagiert mit seinem Sockelbereich mit dem benachbarten denkmalgeschützten Bestandsge- bäude und bildet die Blockstruktur in ihrer Ausrichtung analog zu den beiden Blöcken in den Obergeschossen aus. Dieser Baukörper weist als Auftakt gegenüber dem zentralen Campuszu- gang an der Bibliothek bis zu sechs Geschosse auf, während die restlichen Baukörper zwischen zwei und fünf Geschossen hoch sind. Zur nach Osten angrenzenden Wohnbebauung stellen sich die Baublöcke mit maximal drei, an einer Stelle maximal vier Geschossen stets niedriger dar. Im Hinblick auf die enge universitäre Nutzungsausrichtung wird das Gebiet als ein sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt. Allgemein zulässig sind Hochschuleinrich- tungen, Lehrgebäude und sonstige Bildungseinrichtungen, Forschungs- und Wissenschaftsein- richtungen, universitätsnahe Institute, Labore und wissenschaftliche Werkstätten sowie Ta- gungseinrichtungen. Eine Öffnung für und Kooperation mit Dritten ist möglich und im Sinne der Strategie des KIT für die zukünftige Entwicklung des Standortes. Nutzungen wie Mensa, Café und sonstige gastronomische Einrichtungen sind ergänzend zulässig. Wohnnutzungen sind nur in den spezifisch hochschulaffinen Formen zulässig (z. B. Studierendenwohnheim, temporär genutzte Wohnungen für Mitarbeiter und Gäste des Hochschulbetriebs), Büro- und sonstige Verwaltungsgebäude sind ausnahmsweise zulässig. Sie müssen einen Bezug zur universitären Lehr- und Forschungsnutzung aufweisen bzw. sich nach Umfang und Charakter der Zweckbe- stimmung des Gebietes unterordnen. Ebenfalls nur ausnahmsweise zulässig sind Läden mit nah- versorgungsrelevantem Sortiment. Der Stadt Karlsruhe entstehen für die Erschließung und Baumaßnahmen keine Kosten. Das Land Baden-Württemberg übernimmt die erforderlichen Kosten für die verkehrliche Erschließung. Die weiteren Planinhalte wurden bereits in der Vorlage für den Auslegungsbeschluss vorgestellt (Vorlage Nr. 2017/0226 zur Gemeinderatsitzung am 25. April 2017). Im Übrigen verweisen wir auf die ausführliche beiliegende Begründung des Bebauungsplanes. III. Zum Verfahren und der Beteiligung der Öffentlichkeit Die bisher erfolgten Verfahrensschritte wurden bereits unter Ziffer I. der Beschlussvorlage aufge- listet. Sowohl mit den Anregungen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung als auch den Stel- lungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat sich der Gemeinderat anlässlich des Ausle- gungsbeschlusses auseinandergesetzt und an der Planung in der Fassung vom 3. März 2017 festgehalten. Wir verweisen hierzu auf die Vorlage Nr. 2017/0226 zur Gemeinderatssitzung am 25. April 2017. Als Reaktion auf einen qualifizierten Hinweis von Behördenseite wurde die Festsetzung zur Mindestgröße für Läden zur Nahversorgung von 100 m² auf 300 m² erhöht, um ihnen einen wirtschaftlichen Betrieb innerhalb des vorgesehenen Nutzungsgefüges zu ermöglichen. Außerdem wurden die textlichen Festsetzungen zu Dachbegrünung und Dachaufbauten auf Anregung des Gartenbauamtes zur Sicherung einer umfangreichen qualitätvollen Dachbegrü- nung noch einmal angepasst. Diese nur geringfügigen Änderungen betrafen nicht die Grund- züge der Planung und konnte noch im Nachgang zur Beschlussfassung des Gemeinderates vor- genommen werden. Der Planentwurf in der Fassung vom 12. Mai 2017 wurde nach vorheriger öffentlicher Be- kanntmachung im Amtsblatt am 19. Mai 2017 in der Zeit vom 29. Mai bis 30. Juni 2017 ausge- legt und auch die Träger öffentlicher Belange erhielten nochmals Gelegenheit, zur Planung Stel- lung zu nehmen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Aus der Öffentlichkeit gingen mehrere Stellungnahmen ein, die sich kritisch mit dem Bebau- ungsplanentwurf auseinandersetzen. Von den Trägern öffentlicher Belange äußerte sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ablehnend gegenüber der vorliegenden Planung. Der Bürgerverein Oststadt regte an, die Planung zu überdenken. Die anliegende Sy- nopse setzt sich ausführlich mit den Stellungnahmen auseinander (Anlage). Von den weiteren Trägern öffentlicher Belange gingen keine neuen Hinweise ein. Folgende Kritikpunkte aus den Stellungnahmen sind hervorzuheben: 1. Rücksichtslose Planung Die Anwohner sind der Ansicht, die Planung sei rücksichtslos. Der Bebauungsplan ermögliche „massive“ Baukörper mit erdrückender Wirkung, insbesondere wegen der Nähe zur Wohnbe- bauung in der Hansjakobstraße. Der Standort der Baukörper führe dort auch zu einer beein- trächtigenden Verschattung der Grundstücke. In den Planungen wurde die städtebauliche Situation zwischen Adenauerring und Hansjakob- straße intensiv geprüft und im Sinne der Nachbarbebauung angepasst. Die geplanten Baukörper orientieren sich in Richtung Adenauerring und schaffen einen Übergang von der in Teilen deut- lichen höheren Bebauung des Campus westlich des Adenauerrings über einen 25 m breiten Grünstreifen hin zur Wohnbebauung an der Hansjakobstraße. Die Höhe der Baukörper staffeln sich nach Osten hin von in der Regel fünf Geschossen (Gebäu- dehöhe max. 23,2 m) auf drei Geschosse (14,5 m) ab. Die Schmalseite des nördlichsten Baukör- pers hat eine Höhe von 19 m bei vier Geschossen. Die Bebauung in der Hansjakobstraße bleibt mit überwiegend zweigeschossigen giebelständigen Wohngebäuden durchaus sichtbar dahinter zurück. Die über 25 m breite Grünfuge schafft jedoch einen angemessenen Übergang zwischen den unterschiedlichen Maßen der baulichen Nutzung. Nach der Rechtsprechung gewährleisten grundsätzlich bereits die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen einen angemessenen Ab- stand zwischen Baukörpern. Die Abstandsflächen der Baukörper sind an der engsten Stelle hin- gegen dreieinhalbmal so groß wie die nach Landesbauordnung einzuhaltenden Abstände. Die vorgeschriebene Bepflanzung dieses Grünstreifens wird zusätzlich zu einem Sicht- und Lärm- schutz der Anwohner in der Hansjakobstraße beitragen. Im Bebauungsplanverfahren wurde eine Verschattungsstudie durchgeführt. Danach reduziert sich die tägliche Besonnungsdauer – abhängig der Jahreszeit und Lage der Wohnhäuser – um eine bis maximal zwei Stunden. Mit über sieben Stunden direkter Besonnungsdauer werden die Werte der DIN 5034-1 „Tageslicht in Innenräumen“ deutlich überschritten. Außerdem wurde die Hitzeentwicklung und Durchlüftung des Areals in einem Klimagutachten untersucht, mit dem Ergebnis, dass nur geringfügige Veränderungen zu erwarten sind. Die in einer Stellungnahme zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden- Württemberg dürfte gerade dahin gehend zu verstehen sein, dass die Besonnungsverluste hier als nicht abwägungsrelevant anzusehen wären. Es liegen hier keine topografischen Besonder- heiten vor, die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen werden deutlich überschritten, nach § 34 BauGB wäre derzeit schon eine Bebauung auf dem Grundstück möglich und die ermittel- ten Besonnungsverluste sind nur gering. Wie zuvor dargelegt wurden die nachbarlichen Belange im Bebauungsplanverfahren aber (dennoch) umfänglich ermittelt und abgewogen. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 2. Sondergebiet „Universität, Wissenschaft, Forschung und Technik“ In einzelnen Stellungnahmen wird die Nutzungsartfestsetzung als Sondergebiet „Universität, Wissenschaft, Forschung und Technik“ hinterfragt. Es wird befürchtet, die Festsetzung ermögli- che Nutzungen, welche keinen Bezug zum Universitätsbetrieb des KIT haben könnten. Die Festsetzungen setzen ein für einen Universitätscampus gängiges Nutzungsgefüge fest, dass sowohl aus Sicht des KIT als auch mit Blick auf das städtische Umfeld eine geordnete städtebau- liche Entwicklung ermöglicht. Auf Genehmigungsebene bieten die Festsetzungen einen hinrei- chenden rechtlichen Rahmen, um nicht universitätsaffine Nutzungen auszuschließen. Dies gilt insbesondere für Büronutzungen und Einzelhandelsbetriebe, die nur ausnahmsweise zulässig sind. 3. Zukunft des Botanischen Gartens In vielen Stellungnahmen wird auf die besondere Bedeutung des Botanischen Gartens für Karls- ruhe hingewiesen. Statt des Erhalts des Botanischen Gartens fördere der Bebauungsplan dessen Verlagerung und damit den Verlust des historischen Erbes. Ein Erhalt des Botanischen Gartens aus denkmalschutzrechtlichen bzw. städtebaulichen Grün- den wurde geprüft und im Ergebnis verneint. Die Entscheidung über den Erhalt bzw. die Verla- gerung des Botanischen Gartens obliegt dem KIT bzw. dem Land Baden-Württemberg. Das neue Planrecht steht dem Erhalt des Botanischen Gartens nicht entgegen. Die bestehenden Gebäude genießen Bestandsschutz, solange KIT und das Land-Württemberg diese Nutzung eben fortführen möchten. Das neue Planrecht sichert eine geordnete städtebauliche Entwick- lung an dieser Stelle, wenn die gegenwärtige Nutzung aufgebeben wird. Die Bebaubarkeit des Grundstücks wäre derzeit nach § 34 BauGB zu beurteilen und würde eine bauliche Nutzung ermöglichen, die über der des neuen Planrechts liegen könnte. Schließlich wird in den Stellungnahmen die Information der Öffentlichkeit kritisiert. Wie Ziffer I. der Beschlussvorlage zu entnehmen ist, ging die Öffentlichkeitsbeteiligung hier über den gesetz- lich vorgeschriebenen Umfang hinaus. IV. Ergänzende beschränkte Trägerbeteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB Im August 2017 teilte die Klaus-Tschira-Stiftung dem KIT mit, dass sie nicht wie vorgesehen die mittleren drei Gebäude am Adenauerring - als ersten Bauabschnitt - realisieren möchte. Von der Stiftung soll (zunächst) nur das südlichste der drei Gebäude finanziert werden. Als Angebotsbe- bauungsplan sah der Entwurf zwar von Anfang an keine verbindliche Realisierungsreihenfolge vor. Da die gemeinsame Realisierung der mittleren drei geplanten Gebäude aber ursprünglich konkret zu erwarten war, berücksichtigten die Festsetzungen zum Immissionsschutz die Realisie- rung in zwei Bauabschnitten (Anlagen zu den schriftlichen Festsetzungen in der Fassung vom 3. März 2017 sowie 12. Mai 2017). Die Festsetzungen waren an dieser Stelle nun auf die neue Situation anzupassen. Dazu wurden das Land Baden-Württemberg als Grundstückseigentümer, das KIT, das Amt für Umwelt und Arbeitsschutz sowie der Zentrale Juristische Dienst/untere Immissionsschutzbehör- de erneut im Rahmen einer beschränkten Trägerbeteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB angehört. Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit war nicht erforderlich, weil die Änderun- gen alleine die Festsetzungen zur Grundrissorientierung und des passiven Schallschutzes betra- fen. Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf die umgebende Bebauung. Die beteiligten Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Stellen gaben daraufhin keine neuen inhaltlichen Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf - hier in der Fassung vom 6. Oktober 2017 - ab. Abschließend wurden zur Klarstellung noch kleine redaktionelle Änderungen in den Festsetzungen vorgenommen. Der vorliegende Bebau- ungsplanentwurf trägt nun als Fassungsdatum den 20. Oktober 2017. V. Abschluss des Verfahrens Dem Gemeinderat kann nach alldem empfohlen werden, den Wertungen der Verwaltung zu folgen und den Bebauungsplan nach Maßgabe des Planes vom 30. Mai 2016 in der Fassung vom 20. Oktober 2017 als Satzung zu beschließen. Die schriftlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweise des Bebauungsplanes sowie die Begründung zum Bebauungsplan sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Sie dienen zusammen mit dem Planteil, der die zeich- nerischen Festsetzungen enthält, als Grundlage des zu fassenden Gemeinderatsbeschlusses. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: 1. Die zum Bebauungsplan „KIT Campus Süd/Adenauerring“, Karlsruhe-Oststadt, vorge- tragenen Anregungen bleiben nach Maßgabe des Planentwurfes vom 30. Mai 2016 in der Fassung vom 20. Oktober 2017 und den ergänzenden Ausführungen der Erläute- rungen zu diesem Beschluss unberücksichtigt. Das Bürgermeisteramt wird beauftragt, den Betroffenen das Ergebnis der Entscheidung mitzuteilen. 2. folgende S a t z u n g Bebauungsplan „KIT Campus Süd/Adenauerring“, Karlsruhe-Oststadt Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414) und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen den Bebauungsplan „KIT Campus Süd/Adenauerring“, Karlsruhe-Oststadt, gemeinsam mit den örtlichen Bauvor- schriften jeweils als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeich- nung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil jeweils vom 30. Mai 2016 in der Fas- sung vom 20. Oktober 2017, die Bestandteil dieser Satzung sind. Dem Bebauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvor- schriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO).
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 44. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 21. November 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 4 der Tagesordnung: KIT Campus Süd 4.1 Bebauungsplan „KIT Campus Süd/Adenauerring“, Karlsruhe-Oststadt: Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) Vorlage: 2017/0661 dazu: Geschäftsordnungsantrag KULT: Antrag auf Vertagung Vorlage: 2017/0739 4.2 Neuer Rahmenplan für das Areal KIT-Campus-Süd östlich des Adenauerrings Antrag: GRÜNE Vorlage: 2017/0675 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: 1. Die zum Bebauungsplan „KIT Campus Süd/Adenauerring“, Karlsruhe-Oststadt, vor- getragenen Anregungen bleiben nach Maßgabe des Planentwurfes vom 30. Mai 2016 in der Fassung vom 20. Oktober 2017 und den ergänzenden Ausführungen der Erläuterungen zu diesem Beschluss unberücksichtigt. Das Bürgermeisteramt wird beauftragt, den Betroffenen das Ergebnis der Entscheidung mitzuteilen. 2 Folgende S a t z u n g Bebauungsplan „KIT Campus Süd/Adenauerring“, Karlsruhe-Oststadt Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414) und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fas- sung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Ge- meindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzun- gen den Bebauungsplan „KIT Campus Süd/Adenauerring“, Karlsruhe-Oststadt, ge- meinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen. - 2 - Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschriften ge- mäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil jeweils vom 30. Mai 2016 in der Fassung vom 20. Oktober 2017, die Bestandteil dieser Satzung sind. Dem Bebauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beige- fügt. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bau- vorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Abstimmungsergebnis: Antrag auf Vertagung: Bei 5 Ja-Stimmen, 30 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen mehr- heitlich abgelehnt Beschlussvorlage: Bei 27 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 12 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt Antrag: Bei 16 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehr- heitlich abgelehnt Der Vorsitzende ruft die Tagesordnungspunkte 4.1 und 4.2 zur Behandlung auf: Es gibt hierzu noch einen Antrag der KULT-Gemeinderatsfraktion. Dieser Antrag bezieht sich darauf, dass wir die Beratung und Beschlussfassung des TOP 4 absetzen. Das ist damit ein Antrag zur Geschäftsordnung. Es gibt Rede und Gegenrede, und wir stimmen hier ab. Dann gehen wir in das eigentliche Thema, sofern es nicht abgesetzt ist. Möchte jemand von KULT den Antrag kurz begründen? Stadtrat Cramer (KULT): Wir sollen heute einem Bebauungsplan zustimmen, den wir zu einem Zeitpunkt auf den Weg gebracht haben, als wir noch davon ausgehen muss- ten, dass die Tschira Stiftung großzügige Geschenke, großzügige Bauten am Beginn des Adenauerrings der Universität zur Verfügung stellen will. Das hat sich in der Zwischen- zeit verändert. Meine Fraktion sieht es so, dass jetzt gar nicht klar ist, wie es überhaupt weitergehen soll von Seiten der Tschira Stiftung, letztendlich dadurch auch von Seiten des KIT. Von daher meinen wir, wir sollten uns noch einmal eine „Pause“ gönnen, dass wir noch einmal genau schauen, was ist denn dort in Zukunft wirklich gewollt. Was wird dort umgesetzt werden? Und dass wir noch einmal schauen, inwieweit ein städte- baulicher Wettbewerb dann vielleicht doch zum Zuge kommt, und dann natürlich auch der Botanische Garten in diese Überlegung miteinbezogen wird, in diese Situation, die sich nach Meinung unserer Fraktion jetzt absolut neu darstellt. Der Vorsitzende: Ich würde als Gegenrede Sie darum bitten, diesen Antrag abzu- lehnen. Dieser Teil der Planung ist durch die Tschira Stiftung in keiner Weise berührt, weil die Tschira Stiftung dieses Gebäude sowieso nie errichtet hätte. Sondern es war immer der ausdrückliche Wunsch von Land und KIT, dass wir das ganze in einen Ge- - 3 - samtbebauungsplan nehmen. Insofern hat sich jetzt rein faktisch durch den Rückzug der Tschira Stiftung für dieses Terrain des Botanischen Gartens nichts geändert. Darüber hinaus würde ein Absetzen und damit ein Nichtinkrafttreten des Bebauungs- plans zu einer deutlichen und grundsätzlichen Verschiebung des ganzen Projekts füh- ren. Es ist nicht möglich, die zeitnahe Realisierung über eine vorgezogene Baugenehmi- gung möglich zu machen, weil dann doch Grundzüge des Bebauungsplans insgesamt berührt sind. Von daher ist auch das, was Sie in Ihrem Antrag angedacht haben, dass man die Tschira Stiftung bauen lässt und trotzdem das noch einmal in Frage stellt, in dieser Konstellation nicht möglich. Die Bebauungsplanaufstellung mit auch vorzeitiger Bürgerbeteiligung hat alle üblichen Stufen durchlaufen. Es gab alle Beteiligungsverfah- ren. Es ist auf alle sonstigen Einsprüche insoweit eingegangen worden. Von daher sehe ich jetzt keine Veranlassung, Ihnen zu empfehlen, das noch einmal zu vertagen, son- dern wir sollten einen Knopf dran machen. Im Übrigen ist ein Bebauungsplan – da kommen wir aber nachher noch dazu – sowieso kein Garant dafür, den Botanischen Garten zu erhalten. Auch heute könnte die Univer- sität den schon abreißen, könnte da alles Mögliche machen. Selbst wenn ich ein solches Gebäude in derselben Grundfläche im Bebauungsplan verankere, habe ich damit das nicht abgesichert. Es geht hier, aus meiner Sicht, um zwei völlig unterschiedliche Dinge. Insofern die Empfehlung, dass wir diesen Antrag jetzt ablehnen. Dann würde ich jetzt in die Abstimmung über den Antrag der KULT, das ganze zu ver- tagen, eintreten. – Damit ist der Antrag abgelehnt und wir steigen in die Beratung des Satzungsbeschlusses und des Antrags der GRÜNEN ein. Wir würden zunächst noch einmal ganz kurz darstellen, worum es hier insgesamt geht. Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner (Stadtplanungsamt) - beamterunterstützt: Wir bitten Sie heute um den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „KIT Campus Süd“ am Adenauerring. Sie kennen die Lage sehr gut. Ich will Ihnen noch einmal die wichtigsten Eckpunkte skizzieren, die uns in diesem Verfahren Herausforderung waren und uns be- gleitet haben, die aber auch immer Diskussion waren für die Grundlage, Festsetzungen zu treffen in diesem Bebauungsplan und dann die entsprechenden Maßnahmen auch zu definieren. Es handelt sich hier um ein Sondergebiet für die Universität, das nach Osten über den Adenauerring hinaus geht und unmittelbar an ein Wohngebiet grenzt. Dieses Wohnge- biet, das mit Professorenhäusern in Einfamilienhauscharakteristik bebaut ist, war der Ausgangspunkt für die Differenzen und auch die Herausforderungen, die uns in diesem Verfahren begegnet sind. Denn dieses Nebeneinander von großvolumigen Gebäuden und den eher kleinteiligen Einfamilienhäusern stellt schon eine unterschiedliche Kör- nung im Stadtkörper insgesamt dar. Es handelt sich um ein Angebotsverfahren, also ein Angebotsbebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB mit einer überbau- baren Grundfläche von 1.600 m². Insgesamt ist das Gelände 3,16 ha groß, d. h. wir haben nur die Hälfte der Gesamtfläche für eine Bebauung vorgesehen. Die frühzeitige Beteiligung fand im Oktober 2015 statt und hatte zum Ergebnis, dass wir genau diese Abgrenzung zwischen der kleinteiligen Bebauung und der Erweiterung - 4 - der Universität diskutiert haben, die hier mit notwendigen und wichtigen Bürogebäu- den und universitären Anlagen den Campus insgesamt erweitern und auch insgesamt das Angebot verbessern wollen. Sie sehen an dem Schaubild den ersten Entwurf, auf der linken Seite, Planstand 2015. Der wurde in Teilbereichen sehr stark zurückgenom- men. Das sehen Sie an dem Bild Planstand 2016. Gerade nach Osten wurden die Ge- bäude abgestuft bis auf zwei Geschosse und bis auf eine Höhe 14,5 bzw. 19 m auf der westlichen Seite, so dass es ein deutliches Entgegenkommen der Belange und Einwen- dungen der östlich angrenzenden Anlieger gegeben hat. Es gibt auch einen durchge- henden Grünzug, der 25 m Breite beträgt und der dreimal so breit ist wie eigentlich die Abstandsfläche sein müsste. Es sollte noch einmal dem Wunsch entsprechen, dass an dieser Stelle Rücksicht genommen wurde auf diese sehr heterogene städtebauliche Si- tuation. Das ist deshalb noch einmal wichtig zu unterstreichen, weil hier wirklich den Belangen in besonderer Form entgegengekommen wurde. Der Botanische Garten war auch immer ein Diskussionspunkt; Herr Dr. Mentrup hat es gerade erläutert. Hier wurde im zweiten Entwurf noch einmal der Baumbestand über- prüft und die großkronige Zeder oben im nordwestlichen Bereich umbaut, also erhal- ten, so dass hier auch auf den Einzelbestand noch einmal sehr detailliert eingegangen wurde. Insgesamt ist diese Fläche aber als Baufläche ausgewiesen, was aber keine Aus- sage macht über den Zeitpunkt der Inanspruchnahme. Es könnte nie in Anspruch ge- nommen werden oder es könnte in 10 Jahren in Anspruch genommen werden. Das richtet sich nach den Entwicklungsmöglichkeiten und finanziellen Möglichkeiten des Landes und des KIT. Völlig unabhängig davon plant die Hochschule, den Botanischen Garten aus ganz ande- ren Gründen in die Kornblumenstraße zu verlegen, so dass sich hier zwei Verfahren überlagern, bei denen die Kritik, der Botanische Garten müsse verlegt werden aufgrund der Planung, in dieser Weise nicht zutrifft. Wir haben auch die Möglichkeit genutzt, ein weiteres Programm zu initiieren in dieser sehr breiten Grünfläche. Das ist ein Programm, das mit dem Land zusammen in besonderer Weise die Oberflächenversickerung hier verortet und als innerstädtisches Programm tatsächlich auch diese Fläche nutzt, um dem Klimaschutz, der Klimaanpassung und auch der Anpassung der wasserwirtschaftlichen Herausforderungen in besonderer Weise Rechnung zu tragen. Sie sehen jetzt die zweite Überarbeitung des Entwurfs. Es hat sich erst sehr spät im Ver- fahren herausgestellt, dass Gebäudeteile im südlichen Teil, also das Schwesternwohn- heim, unter Denkmalschutz stehen, so dass die Planung im südlichen Bereich noch ein- mal überprüft und reduziert wurde. Insgesamt haben wir einen Bebauungsplan, der wirklich, wenn man von der möglichen Bebauung und der notwendigen Nutzung aus- geht, äußerst sensibel über diese verschiedenen Verfahrensschritte mit der gegenwärti- gen Bebauung und der angrenzenden Situation in der Oststadt umgeht. Denn alles, was sich dann an diesen Korridor Einfamilienhaus anschließt, ist wieder geschlossene Blockrandbebauung. Sie sehen es sehr schön noch einmal im Modell von der nördlichen Seite. Hier sehen Sie, wie sich die Gesamtsituation auch gestalterisch vom Durlacher Tor her gesehen entwickeln wird. Wir bitten Sie dringend um die Unterstützung, den Satzungsbeschluss heute fassen zu können. Denn, ich unterstreiche es noch einmal, es ist kein vorhabenbezogener Bebau- - 5 - ungsplan sondern ein Angebotsbebauungsplan, der jederzeit in Teilbereichen, ganz gleich von welchem Investor, realisiert werden kann. Der Vorsitzende: Wir steigen in die Debatte ein. Ich möchte noch darauf hinweisen, wir haben uns auf 7 Minuten Redezeit für den ersten Beitrag geeinigt. Ab dem zweiten gelten dann die üblichen 5 Minuten. Stadtrat Dr. Käuflein (CDU): Ich werde die Redezeit bei weitem nicht ausschöpfen, denn so wie es für uns keinen Anlass gab, die Entscheidung heute zu vertagen, so gibt es für uns auch keinerlei Veranlassung, den Satzungsbeschluss für diesen Bebauungs- plan heute nicht zu fassen. Das Areal bietet, das ist uns allen bekannt, die letzte größere Entwicklungsmöglichkeit für das KIT an diesem Standort. Die Tatsache – das ist eben schon gesagt worden, ich will es deswegen nur ganz kurz streifen -, dass die Tschira Stiftung sich in einem gerin- geren Umfang als ursprünglich angenommen engagiert, spricht nicht gegen diesen Be- bauungsplan. Das KIT braucht die Erweiterung, egal, wer sie an der Stelle realisiert. Der Erhalt des Botanischen Gartens, den viele zu Recht wünschen, ist auch kein Argument. Das haben wir auch schon mehrfach hier im Hause gesagt. Insofern ist es unverständ- lich, dass immer wieder darauf rekurriert wird. Wir können über einen Bebauungsplan den Botanischen Garten nicht erhalten. Ob er erhalten bleibt, ob er verlagert wird oder ob er gar ganz aufgegeben wird, liegt allein in der Sache des KIT. Die Einwände der Nachbarn, die dort ihre Häuser haben, nehmen wir Ernst. Wir nehmen wahr, dass sich für die Nachbarn tatsächlich etwas verändert. Aber wir meinen, dass diese Veränderung in einer zumutbaren Weise geschieht. Sie, Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner, haben zu Recht darauf hingewiesen, dass im Zuge der Entwicklung dieses Vorhabens, dieses Be- bauungsplans, Veränderungen vorgenommen wurden. Wir haben eine gestufte Höhen- entwicklung. Wir haben einen weitaus größeren Abstand zwischen den Bebauungen, als wir gesetzlich verpflichtet wären einzuhalten. Sie haben zu Recht von einem Entge- genkommen und von Rücksichtnahme gegenüber den Nachbarn gesprochen. Es gibt – letzte Bemerkung – kaum ein Bebauungsplanverfahren in den letzten Jahren, das so ausgiebig und immer wieder hier im Haus und auch mit der Bürgerschaft, auch mit den Nachbarn erörtert wurde, wie dieses. Alle Argumente sind hinlänglich bekannt, werden heute zum letzten Mal aus freilich unterschiedlicher Perspektive vorgetragen. Wir haben bei einer Gesamtbewertung keinerlei Veranlassung, unsere bisherige Mei- nung zu ändern. Wir stimmen dem Satzungsbeschluss zu. Stadtrat Zeh (SPD): Wenn ich die Änderungsanträge oder Ergänzungsanträge sehe, habe ich das Gefühl, dass der einen oder anderen Fraktion hier im Hause nicht bewusst ist, welche Bedeutung das KIT für die Stadt Karlsruhe hat. Das KIT hat sich, seit es von der Universität weiterentwickelt wurde, sowohl in Zahl der Studenten als auch in Zahl der Mitarbeiter sehr deutlich nach oben entwickelt. Der Rahmenplan des KIT Campus Süd beschäftigt uns schon seit 2014. Es ist klar, wenn die unterirdische Haltstelle Durla- cher Tor fertig ist, gibt es auch hier eine neue Eingangssituation im Westbereich des Adenauerrings. Auch dort muss das KIT neu geplant und überplant werden. Daher der Rahmenplan. - 6 - In 2015, Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner hat es ausgeführt, haben wir dann den Auf- stellungsbeschluss, bei dem wir heute zum Satzungsbeschluss kommen wollen, gefasst hier im Gemeinderat. Diese Fläche, Kollege Dr. Käuflein hat es schon gesagt, ist die na- türliche zentrumsnahe Erweiterungsfläche für die Universität. Es sind sowohl im Süden bei der Kinderklinik, als auch im Norden nördlich des Fasanengartens Universitätsge- bäude, die auch größtenteils deutlich höher sind, als die jetzige Planung. Ganz ur- sprünglich, beim Aufstellungsbeschluss, waren 50.000 m² Bruttogeschossfläche ge- plant. Wenn man weiß, wie viele Mietobjekte die Universität im Stadtgebiet hat, ist es noch sehr bescheiden. Es sind weit über 100.000 m² angemietet. Es gab mehrmals sogar eine öffentliche Anhörung, mehrmals wurde mit den Bürgern diskutiert. Die Änderungen, Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner hat es gesagt, haben es deutlich gemacht. Es ist einmal dieser Abstand zu den kleinen Professorenhäuschen, dieser Grünzug, der sicherlich einen angenehmen Weg von der Bernharduskirche in den Hardtwald bringt. Zum anderen sind die Bäume, die das Gartenbauamt als wesentlich betrachtet hat, darunter auch Bäume beim Botanischen Institut, geschützt worden. Ins- gesamt ist es jetzt nur noch fünfgeschossig. Wenn ich an manche Neubauten denke, die sechs- und siebengeschossig sind, wäre auch hier eine höhere Dichte möglich gewe- sen. Jetzt sind es auch nur noch 34.000 m² Bruttogeschossfläche. Aber wir sollten jetzt diesen Satzungsbeschluss fassen. Die GRÜNEN bemängeln in Ta- gesordnungspunkt 29, dass es an der einen oder anderen Ecke in Karlsruhe noch keine Bebauungspläne gibt, sondern nach § 34 BauGB entschieden wird. Das ist oft ein schwieriger Bereich, in dem dann tatsächlich Bebauung gemacht werden kann. Letzt- endlich entscheiden die GRÜNEN derzeit maßgeblich mit, wie es an dieser Stelle weiter- geht. Denn die GRÜNEN stellen mit der Wissenschaftsministerin, Frau Bauer, diejenige, die die Weiterentwicklung des KIT zu verantworten hat, und mit der grünen Finanzmi- nisterin, Frau Sitzmann, genau diejenige, die entscheidet, wann und wo die weiteren Gebäude, die eben nicht von der Tschira Stiftung gemacht werden, gebaut werden. Wir lehnen den Antrag der GRÜNEN nachher ab. Aber man sollte vielleicht bei Vermögen und Bau nachfragen, in welchem Zeitplan das Land plant, um die weiteren Gebäude zu Ende zu bringen. Man sieht an dem Satzungsbeschluss, wie deutlich jetzt die Bürger in ihren verschiede- nen Diskussionen die Planungen beeinflusst haben. Etwas anderes wäre auch nicht möglich. Eine Randbemerkung noch: Der Botanische Garten ist eigentlich beim Schloss. Das ist der historische botanische Garten. Das ist der Garten des Botanischen Instituts, erst nach dem Zweiten Weltkrieg errichtet. Denn damals hatte man noch Pharmazie- und die Biologiebepflanzung. Das Gebäude des Botanischen Instituts ist auch aus Grün- den des Klimaschutzes nicht sanierungsfähig, muss abgerissen werden. Deshalb wird auch die Verlagerung an die Kornblumenstraße gemacht. Die KULT hat einmal vorge- schlagen, die städtischen Gärtner sollten den Garten dort pflegen. Auch das ist natür- lich völlig unmöglich. Es ist Erweiterungsgelände. Wir hoffen natürlich, dass die Univer- sität, das KIT, noch sehr erfolgreich in Karlsruhe Maßstäbe setzt. In diesem Sinne stim- men wir dem Satzungsbeschluss zu. Stadträtin Dr. Leidig (GRÜNE): Wir beschließen hier viele Bebauungspläne. Die meis- ten werden durchgewunken, bei einigen werden Anmerkungen gemacht, bei manchen - 7 - gibt es sogar Änderungsanträge. Aber über wenige Bebauungspläne wird so viel und so kritisch diskutiert, wie über diesen Bebauungsplan. Bei diesem Bebauungsplan treffen viele Interessenslagen aufeinander. Das zeigt sich auch in den Einwendungen. Über 50 Seiten Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern, von Initiativen und Verbänden, das ist schon sehr viel. Es geht bei diesem Gelände um Interessen von Anwohnerinnen und Anwohnern, um Interessen von Bürgerinnen und Bürgern am Botanischen Garten, um Interessen des KIT nach Erweiterungsmöglichkeiten und eigentlich sollte es auch um Interessen der Stadt gehen. Denn das Gelände, über das wir heute sprechen, liegt in einer exponierten Lage. Für Überplanung solcher Gelände sieht die Stadt eigentlich konkurrierende Verfahren vor, aus gutem Grund. Ich zitiere aus der Homepage des Stadtplanungsamtes. „Konkur- rierende Verfahren fördern die Qualität des Bauens und Planens. Wettbewerbe und Mehrfachbeauftragungen bieten stets die Chance, die bestmögliche Lösung unter einer Vielfalt von Entwürfen auszuwählen. Die unterschiedlichen Lösungen können dabei zu Erkenntnissen führen, die eine einzelne Lösung gar nicht zu liefern vermag. Nicht selten werden in Wettbewerben Themen behandelt, die entscheidenden Einfluss auf den öf- fentlichen Raum haben und damit die Öffentlichkeit besonders interessieren.“ Es ist nichts maßgeschneidert für dieses Gelände. Dennoch wurde hier der Rahmenplan nicht in einem konkurrierenden Verfahren entwickelt. Vielmehr hieß es, die Tschira Stif- tung wird hier nur bauen, wenn sie mit einem bestimmten Architekten bauen kann und wenn bestimmte Nutzungsvoraussetzungen festgelegt werden. Wer wollte denn dem KIT dieses Geschenk verweigern, auch wenn der Preis mit dem Verzicht auf ein konkur- rierendes Verfahren hoch war. So wurde zunächst alles auf die Wünsche von Tschira zugeschnitten. Wir erkennen an, dass sich seither viel bewegt hat aufgrund einer akti- ven und engagierten Bürgerschaft. Deren kritische Reaktionen haben viele positive Ent- wicklungen bewirkt, die hier auch schon genannt wurden: Die akzentuierte Gestaltung des Stadteingangs, eine weniger dichte Bebauung, aber vor allem auch die Zusage, die Gestaltung der Freianlagen in einem konkurrierenden Workshop-Verfahren unter Betei- ligung der Öffentlichkeit zu entwickeln. Dennoch: Der Makel bleibt, da es sich hier nur um Korrekturen handelt und nicht um eine wirkliche Abwägung von Interessen, auch hinsichtlich der Nutzungsbedingungen. Diese Abwägung hätte viel ausgewogener er- folgen können, wenn der Rahmenplan in einem konkurrierenden Verfahren entwickelt worden wäre. Wir sehen durchaus, dass die Situation jetzt eine andere ist. Tschira wird jetzt nur ein Gebäude bauen. Aber drei Gebäude sind auf die Bedarfe der Tschira Stiftung zuge- schnitten worden. Insofern jetzt zu sagen, es hat sich überhaupt nichts geändert, kön- nen wir nicht nachvollziehen. Es hat uns alle überrascht, als im August die Meldung kam, Tschira wird nur ein Gebäude bauen und schenken. Natürlich ist das toll, denn dann haben wir mehr Einfluss auf die anderen Gebäude. Es ist zu Unzeiten, weil der Bebauungsplan weit fortgeschritten ist. Das ist auch uns bewusst. Aber dennoch, er ist in diesem Moment noch nicht beschlossen. Es gibt daher die Möglichkeit, noch etwas zu ändern und für den Rest des Geländes tatsächlich auch andere Nutzungsmöglichkei- ten oder Bebauung zu ermöglichen. Denn was da geschieht, ist wirklich noch offen. - 8 - Wir legen heute Nutzungsarten fest, Anordnungen, Anteil der Baukörper, deren For- men. Damit gehen wir auch über viele Einwendungen aus der Bürgerschaft hinweg. Was keiner will und ganz bestimmt auch wir nicht. Denn das KIT, das ist uns sehr wohl bewusst, ist eine der wichtigsten Einrichtungen hier in Karlsruhe. Wir wollen ganz be- stimmt nicht, dass der Tschira Bau nicht realisiert wird, dass dieses Geschenk nicht an- genommen werden kann. Deswegen haben wir uns auch beim Geschäftsordnungsan- trag von KULT nur enthalten, weil wir hier die Gefährdung sehen, dass es zu Verzöge- rungen kommt. Eine Verzögerung haben wir direkt in unserem Antrag ausgeschlossen, indem wir gesagt haben, die Verwaltung soll uns bitte Verfahrensvorschläge vorlegen, wie dieser Gebäudeblock trotzdem gebaut werden kann, und zwar bald, ohne große Verzögerung. Die Antwort der Verwaltung darauf war, man nimmt uns nicht ernst. Ein neues Verfahren lehnt die Stadt ab. Das war es auch schon. Ich kannte bisher den Spruch: Wo eine Wille ist, ist auch ein Weg. Jetzt kenne ich auch die Abwandlung: Wo kein Wille ist, ist auch kein Weg. Wir haben uns in der letzten Woche noch einmal mit Vertretern des KIT getroffen. Das KIT hat keine konkreten Pläne mehr. Es steht überhaupt nicht unter Zeitdruck. Das KIT will Planungssicherheit, um jederzeit bauen zu können, wenn eine Stiftung oder eine Forschungsgesellschaft Interesse bekundet, sich anzusiedeln. Darum geht es. Aber das hat mit den Ausführungen der Verwaltung auf unseren Antrag der Exzellenzinitiative, Reduktion der Anmietung, Verbesserung für Bedingungen für Lehrer oder temporäre Nutzung bei Sanierung von anderen Gebäuden, nichts zu tun. Wir möchten es dem KIT gerne ermöglichen, sich zu erweitern. Wir sind gerne bereit, Erweiterungen zu schaffen auf Grundlage eines Rahmenplans, der in einem konkurrie- renden Verfahren entwickelt wird. Eine Planungssicherheit nach dem Motto „dann kann jeder, der ein attraktives Angebot macht, gleich mit dem Bauen beginnen“, dazu fehlt uns die Abwägung von Interessen des KIT zwischen diesen Interessen und Interes- sen aus der Bürgerschaft. In einem neuen Rahmenplan könnten die Bedarfsschwer- punkte stärker berücksichtigt werden. Wir benötigen dringend Wohnraum für Studie- rende. Vielleicht könnten Kita-Plätze für Angestellte und Studierende des KIT geschaf- fen werden. Vielleicht gäbe es die Möglichkeit, einen Teil der Gewächshäuser zu erhal- ten und anders zu nutzen und auch von dem derzeit vorhandenen Baumbestand viel mehr zu erhalten. Vor allen Dingen ergäbe sich die Chance auf eine optimierte Integra- tion von bebauten Flächen und Kommunikationsräumen. Die Vorlage der Verwaltung sagt aus, dass für die einzelnen Baufelder konkurrierende Verfahren zur Anwendung kommen werden - das wurde uns auch letzte Woche bestä- tigt -, um dadurch eine bauliche und gestalterische Qualität zu schaffen. Es bleibt zu hoffen, dass diese heute definierten Ziele auch dann noch gelten, wenn der nächste Investor vor der Tür steht. Auf Grundlage dieser Hoffnung werden wir uns, falls unser Antrag abgelehnt wird, enthalten. Stadtrat Cramer (KULT): Wir legen hier eine Eile an den Tag, die nicht notwendig ist. Wir bekommen Dinge von der Bürgermeisterbank erzählt, die mit der Realität aus unse- rer Sicht nichts zu tun haben. Warum haben wir diese Sache überhaupt auf den Weg gebracht? Nicht, weil das KIT das wollte. Und nicht - wenn man dies nicht auf den Weg gebracht hätte -, dass das KIT dann in seiner Existenz in Frage gestellt würde, so wie es - 9 - uns jetzt von den Vertretern der beiden großen Parteien weisgemacht wird. Es wurde auf den Weg gebracht, weil die Tschira Stiftung Geschenke an die Universität gemacht hat. Es wurden alle bisherigen stadtplanerischen Verfahren nicht berücksichtigt. Da wundere ich mich immer, besonders, wenn Vertreter aus dem Planungsausschuss hier das Wort schwingen, was mit dem, was wir im Planungsausschuss wollten, in dem Fall überhaupt nichts zu tun hat. Kein konkurrierendes Verfahren und dem voran geschaltet einen städtebaulichen Wettbewerb zu machen, das ist das, was meine Fraktion in der Vergangenheit immer beantragt hat. Dazu stehen wir auch heute noch. Die SPD hat damals gesagt, einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul. Wir werden heute dieser Vorlage nicht zustimmen, weil wir kein totes Pferd mehr reiten wollen. Stadtrat Høyem (FDP): Ich möchte niemanden beleidigen. Aber ich verstehe diese De- batte nicht. Ich verstehe sie sprachlich, aber wir haben dieses Thema diskutiert und dis- kutiert und noch einmal diskutiert. Im Planungsausschuss, wir haben es im Gemeinderat diskutiert, wir haben es in der Öffentlichkeit diskutiert. Jetzt haben wir eine Vorlage, aus dieser zitiere ich: Auf Genehmigungsebene bieten die Festsetzungen einen hinrei- chenden rechtlichen Rahmen, um nicht universitätsaffine Nutzungen auszuschließen. Dies gilt insbesondere für Büronutzungen und Einzelhandelsbetriebe, die nur aus- nahmsweise zulässig sind. – Das war das erste von drei Zitaten. Man diskutiert wieder und wieder und noch einmal wieder über den Botanischen Gar- ten. Hier steht in der Vorlage: Ein Erhalt des Botanischen Gartens aus denkmalschutz- rechtlichen bzw. städtebaulichen Gründen wurde geprüft und im Ergebnis verneint. Die Entscheidung über den Erhalt bzw. die Verlagerung des Botanischen Gartens obliegt dem KIT bzw. dem Land Baden-Württemberg. Das neue Planrecht steht dem Erhalt des Botanischen Gartens nicht entgegen. Und das dritte Zitat ist der Grund, warum ich Schwierigkeiten habe, diese Debatte zu verstehen. Wir sprechen über die Öffentlichkeitsarbeit. Ich habe niemals so viele Artikel über das gleiche Thema wie dieses in den BNN und an anderen Stellen gelesen. Ich ha- be niemals so viele Petitionen gesehen wie hier. Hier steht in der Vorlage: Wie Ziffer 1. der Beschlussvorlage zu entnehmen ist, ging die Öffentlichkeitsbeteiligung hier über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinaus. Dass meine liebe Kollegin von den GRÜNEN mehr als sieben Minuten benötigt hat, um zu erklären, warum wir diese De- batte haben, das verstehe ich besser als die Debatte selbst. Stadtrat Wenzel (FW): Ich versuche es einmal so zu sagen: Über dieses Thema haben wir umfassend beraten. Wir haben dieses Thema in der Öffentlichkeit beraten. Aber ich sehe auch, so wie die GRÜNEN in ihrem Antrag, die eine oder andere Konstellation und auch Fragezeichen, die ich nicht so gut finde. Ich persönlich will, dass sich das KIT ent- wickelt. Dem steht der Antrag der GRÜNEN auch nicht entgegen. Ich will, dass man sorgfältig mit den Flächen umgeht und will auch, dass viel Grün erhalten wird. Mir ist aber bewusst, den Botanische Garten können wir nicht retten. Das ist eine Entschei- dung des KIT und des Landes. Mir ist auch bewusst, dass wir schon sehr lange diese Diskussion führen und irgendwann einen Knopf dran machen müssen. Ich weiß, die Anwohner sind mit der Planung nicht zufrieden. Ich verstehe das auch, wenn man diese Blöcke, die wahrscheinlich auch das Mikroklima in der Oststadt beeinflussen, nicht ha- ben will. - 10 - Nachdem ich den Antrag der GRÜNEN gelesen habe, sehe ich hier die Möglichkeit, es noch einmal aufzugreifen. Ich würde diesen Antrag unterstützen, werde mich – wie die GRÜNEN – auch enthalten beim Antrag der Verwaltung. Denn ich glaube, wir müssen nicht eilen. Ich glaube, wir müssen es auch nicht schnell machen. Wir wollen aber auch nicht bremsen. Da sehe ich die Alternative in diesem Antrag. Nicht immer ist alles gut und grün, was die GRÜNEN machen. Aber hier habe ich mich wiedergefunden. Deshalb werde ich den mittragen. Der Vorsitzende: Das waren jetzt alle Wortmeldungen. Zum Thema konkurrierende Verfahren, Herr Bürgermeister Obert. Bürgermeister Obert: Mir ist es wichtig, noch einmal zu unterscheiden zwischen ei- nem konkurrierenden Verfahren bezüglich Architektur, also für die einzelnen Baufelder, und einem konkurrierenden Verfahren für den Rahmenplan. Die Tschira Stiftung hat nur Wert darauf gelegt, dass sie für die Gebäude, die sie errich- tet, mit ihrem Architekten zusammenarbeitet. Im Planungsausschuss haben wir dann mehrheitlich dieses der Tschira Stiftung erlassen, obwohl wir das sonst immer fordern. Die Tschira Stiftung hat nicht verlangt, dass der Rahmenplan nicht konkurrierend ge- macht wird, zumal der Rahmenplan auch gar nicht vom Architekten der Tschira Stiftung ausgearbeitet worden ist. Die Tschira Stiftung hat gesagt, wir sind bereit, euch ein Ge- bäude zu schenken und noch andere hinzuzubauen, die wir dann in Stiftungsvermögen nehmen, wie sie es in Heidelberg gemacht hat. Sie hat in dieses ganze Gebiet endlich – möchte ich sagen – eine Dynamik hinein gebracht, welche die Stadtverwaltung, Stadt- planungsamt, schon seit Jahren vom KIT erbittet. Nämlich einen Masterplan zu machen einerseits für diesen Erweiterungsbereich, denn der ist im Flächennutzungsplan genau so vorgesehen, nämlich für einen Erweiterungsbereich für das KIT, vormals Universität Karlsruhe, aber auch einen Masterplan zu machen für das gesamte innerstädtische Campusgelände, damit nicht, wenn immer irgendwo etwas hinzu gefügt wird, das mehr oder weniger aus dem Zufall heraus generiert wird. Im Übrigen haben wir auch feststellen müssen, dass der Campus Nord hinzugekommen ist, und dass wir auf dem Campus Süd, dem innerstädtischen Campus des KIT, sehr viele flache Gebäude haben, die eher eine Nutzung haben, die künftig eher beim Campus Nord platziert wären. Das hat das KIT lange Zeit nicht gemacht. Durch diese Initialzündung ist es jetzt endlich, sa- gen wir von der Stadtverwaltung, dazu gekommen, dass das KIT aus einem Teil dieses Masterplans diesen Teil gemacht hat. Das KIT hat sich dafür entschieden, was ich nach- vollziehen kann, diese spezielle Geschichte mit dem Masterplan für seinen Campus nicht in Form einer Mehrfachbeauftragung zu machen. Sondern es hat einen Instituts- leiter, Herrn Prof. Neppl, der Ihnen allgemein bekannt ist, damit beauftragt, für das KIT diesen Masterplan zu machen, aus dem dann dieser Bebauungsplan erwachsen ist. Mir ist wichtig zu unterscheiden, dass der Rahmenplan nicht in einem konkurrierenden Verfahren entstanden ist, dass das nichts mit der Tschira Stiftung zu tun hat, sondern dass lediglich der Verzicht auf den Architektenwettbewerb für die Gebäude – jetzt nur noch eines – mit der Tschira Stiftung zu tun hatte. Das andere hat mit dem KIT und sei- nen Interessen zu tun. Wir sind bei der Stadt – ich unterstreiche es noch einmal – sehr - 11 - froh, dass jetzt ein Masterplan vorliegt und weiter erarbeitet wird, wie man den inner- städtischen Campus anders nutzt, als das in der Vergangenheit der Fall war. Der Vorsitzende: Ich würde gerne zu einigen Punkten noch etwas ergänzen. Herr Stadtrat Cramer, Sie haben es so dargestellt, als wenn jetzt die Stadt einfach beginnt Bebauungspläne zu machen und KIT und Land gar kein Interesse gehabt hätten. Wir haben ein großes Interesse daran, dass das KIT endlich einmal sagt, wie es mit seiner Erweiterung umgehen will. Diese Flächen waren immer dafür vorgesehen. Das hat Herr Obert dargestellt. Als aber die Tschira Stiftung auf den Plan kam, hatte es mittlerweile auch das Land und das KIT ganz eilig, dass wir hier etwas machen. Es ist üblich, dass wir nicht Bebauungspläne machen für Flächen, für die es im Moment gar keine Entwick- lungsmöglichkeit gibt, sondern dass wir unsere Arbeit vor allem danach ausrichten, wo sich eine Gelegenheit ergibt, die dann auch zu einer Umsetzung führt. Insofern ist es zum einen falsch, dass Land und KIT kein Interesse gehabt hätten, zum anderen ist es das übliche Verfahren, dass wir dann mit Bebauungsplänen reagieren, wenn es eine konkrete Ansiedlungsbereitschaft von irgendjemandem gibt. Drei Punkte sind kritisch gewesen. Das eine sind die Einwände der Anliegerinnen und Anlieger. Da haben Sie, Frau Dr. Leidig, behauptet, über die wäre hinweg gegangen worden. Wenn die Maximalforderung der Anliegerinnen und Anlieger war, dass das alles Grünfläche bleiben muss, dann sind wir an dem Punkt darüber hinweg gegangen. Es war aber auch städtebaulich immer noch nie etwas anderes vorgesehen, als an der Stelle irgendwann die Stadt zu erweitern. Wenn ich aber jetzt sehe, dass wir 25 m und damit die dreifache Breite dessen an Grünstreifen freihalten, zu dem wir gesetzlich ei- gentlich verpflichtet wären, dann haben die Anwohnerinnen und Anwohner wirklich viel erreicht in diesem Verfahren. Wenn wir jetzt den Bebauungsplan nicht umsetzen, und in vier, fünf Jahren kommt ein anderer Investor, der vielleicht ein Volumen vor hat oder das KIT sagt in ein paar Jahren, so einen breiten Streifen wollen wir den Anwoh- nern nicht lassen, wir wollen das jetzt gesetzlich ausreizen, dann geben Sie selbst diese Sicherung, die die Anwohnerinnen und Anwohner an dieser Stelle erreicht haben, auf, wenn Sie diesen Bebauungsplan nicht haben. Das Ganze hat auch eine andere Sicht. Nicht nur die Sicht auf das, was jetzt verloren geht, sondern auch die Sicht darauf, was man gewonnen hat in diesem Verfahren. Ich kenne kein Verfahren, das so intensiv war. Wir haben wirklich alle Stufen der Vorabbe- teiligung, der Beteiligung gemacht. Es hat jetzt sogar einen Workshop mit den Anwoh- nern gegeben, wie man diesen Grünstreifen noch gestalten kann. Das ist ein unglaubli- cher Gewinn und ein unglaublicher Erfolg für die Anwohnerinnen und Anwohner. Auch das wird in diesem Bebauungsplan manifestiert. Nicht nur die Dinge, die jetzt im Grun- de vielleicht nicht dem Optimum entsprechen. Dann gab es die Kritik an dem Verfahren. Das haben wir jetzt gerade aufgefächert. Was der Rückzug der Tschira Stiftung an Potential mitbringt, ist, dass wir die restlichen Ge- bäude jetzt noch einmal in eine Mehrfachbeauftragung bzw. in ein konkurrierendes Verfahren mitnehmen können. An der Stelle kann sich also durchaus etwas ändern. Der dritte kritische Punkt war der Botanische Garten. Aber der Botanische Garten kann auch heute schon, weil er eben nicht geschützt ist, verlagert werden, nieder gemacht - 12 - werden usw. Das liegt nicht in unserer Macht. Auch wenn wir einen Bebauungsplan aufstellen, der an dieser Stelle einen Gebäudeumriss zulässt, der aussieht, wie der heu- tige Botanische Garten oder es als Grünfläche deklariert, würde das ihn genauso wenig schützen. Die Bäume unterliegen einem besonderen Schutz. Aber das Gebäude als sol- ches oder der Botanische Garten in seiner Funktion hat keinen Schutz. Der obliegt allein der Entscheidung des Landes und des KIT. Die hierfür Verantwortlichen gegebenenfalls in der Landesregierung – wir haben auch eine Staatssekretärin im Finanzministerium, die für die Immobilien zuständig ist, die aus Karlsruhe kommt – sind hier auch klar be- nannt. Das hat aber letztlich mit unserem Bebauungsplan nichts zu tun. Jetzt kann es in einigen Jahren sein, dass durchaus ein Investor kommt oder auch das KIT - eigentlich kann nur das KIT kommen, denn der Investor kann nur kommen, wenn das KIT und das Land sich das vornehmen – und sagt, beim Bebauungsplan an der nördlichen Ecke hätte er gerne eine Veränderung. Dann kann man über eine Bebau- ungsplanänderung mit uns reden. Aber im Moment macht es keinen Sinn, diesen sehr weit vorangeschrittenen und vor allem auch aus meiner Sicht mit den Anliegerinnen und Anliegern optimal und mit einem großen Gewinn abgestimmten Bebauungsplan nicht aufzulegen. Das ist keine Absicht, dass wir sagen, wir wollen nicht. Wenn wir die- sen Bebauungsplan jetzt nicht abstimmen oder versuchen irgendwie teilzuentkoppeln, um einen neuen Rahmenplan aufzusetzen, sehen wir eine Verzögerung des gesamten Verfahrens, die letztlich die Ansiedlung dieses Tschira Gebäudes in eine fernere Zukunft verschiebt, mindestens noch einmal in so einen Ablauf, wie wir ihn jetzt erlebt haben. Deswegen ist es nicht so, dass die Verwaltung nicht kann, was sie nicht will, sondern an dieser Stelle gibt es aus unserer Sicht eine klare Situation, die uns dringend nahelegt, Ihnen nahezulegen, dass wir dieses Verfahren nicht stoppen, sondern erst einmal um- setzen. Insofern sind aus meiner Sicht auch die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner und der Öffentlichkeit in ausreichendem Maß gewürdigt und finden sich in den ent- sprechenden Veränderungen dieser ganzen Planung auch wieder. Ich möchte noch, damit die Information vollständig ist, anfügen, das Land hätte Schwie- rigkeiten zu erklären, warum es den Botanischen Garten saniert, nachdem der Landes- rechnungshof bei der Untersuchung aller Botanischen Gärten der entsprechenden Hochschulen in Baden-Württemberg für den Karlsruher zu dem Ergebnis gekommen ist, dass aus seiner Sicht der Landesregierung dringend zu empfehlen ist, ihn nicht zu sanie- ren, sondern in einer anderen Form und durchaus an einer anderen Stelle neu zu errich- ten. Darüber kann sich natürlich das Land hinweg setzen. Aber das sind die eigentlichen Diskussionspunkte, die man hier aufführen müsste. Weil ich den Herrn Hustede da oben sehe, es wird auch nicht der Hardtwald angeknabbert, sondern da stehen vielleicht ein paar Bäume. Aber der Forst und der Wald waren hier nicht beteiligt, weil es kein Wald ist. Es geht am Ende um eine Grünfläche. Dass die den Anliegerinnen und Anliegern auch durch die Freiräumlichkeit, die es schafft, sehr wichtig ist, kann ich nachvollziehen. Aber gerade in dem Prozess, der jetzt zurück liegt, ist die Abstimmung zwischen öffent- lichem Interesse in Form der Erweiterung unseres Campusgeländes, städtebaulichem Interesse und Städteentwicklung und dem Interesse der Anliegerinnen und Anliegern, wie ich finde, in einer von allen Seiten sehr entgegenkommenden Weise Rechnung ge- tragen worden. Daher empfehle ich Ihnen, das heute so anzunehmen. - 13 - Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst steht zur Abstimmung der Antrag der GRÜ- NEN. Die Stadtverwaltung sieht von der Neufassung des Rahmenplans für das Areal KIT Campus Süd östlich des Adenauerrings ab und empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Das war jetzt die Stellungnahme. – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen damit zu der unveränderten Beschlussvorlage zum Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan KIT Campus Süd/Adenauerring. Ich bitte um Ihr Votum. – Damit ist der Satzungsbeschluss mit großer Mehrheit angenommen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 8. Dezember 2017
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