Klärwerk Karlsruhe, Sanierung der Klärschlammverbrennungslinie 1 bzw. alternativ Neubau einer Klärschlammverbrennungslinie 3; Vergabe der Planungsleistungen

Vorlage: 2017/0660
Art: Beschlussvorlage
Datum: 23.10.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Tiefbauamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.11.2017

    TOP: 22

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Klärwerk Karlsruhe
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2017/0660 Verantwortlich: Dez.6 Klärwerk Karlsruhe, Sanierung der Klärschlammverbrennungslinie 1 bzw. alternativ Neubau einer Klärschlammverbrennungslinie 3; Vergabe der Planungsleistungen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Bauausschuss 10.11.2017 3 x vorberaten Gemeinderat 21.11.2017 22 x genehmigt Beschlussantrag Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Bauausschuss die Vergabe der Leistungen Klärwerk Karlsruhe, Sanierung der Klärschlammverbrennungslinie 1 bzw. alternativ Neubau einer Klärschlammverbrennungslinie 3; Planungsleistungen an die TBF + Partner AG, Niederlassung Böblingen zum Angebot vom 11. August 2017 mit einem Honorar von 3.725.736 Euro Das Tiefbauamt wird zum stufenweisen Abschluss der Leistungsverträge ermächtigt. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 3.725.736 € Die Folgekosten werden nach Abschluss des Planungsprozesses in der Projektvorstellung dargestellt. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 7.740999 Kontenart: 7872 0000 Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens und der Leistungen Im Klärwerk Karlsruhe fallen jährlich ca. 55.000 Tonnen Klärschlamm sowie Rechen- und Fett- fanggut an. Diese Mengen werden in zwei Verbrennungslinien verbrannt, die abwechselnd be- trieben werden. Die Verbrennungslinie 1 wurde 1982 in Betrieb genommen. Bereits 1999 war dann die Sanierung wesentlicher Teile der Anlage wie Feuerung, Kessel und Elektrofilter erfor- derlich. Aufgrund der derzeit laufenden Erneuerung der Verbrennungslinie 2, die in Folge der Insolvenz des Hauptunternehmers erst frühestens Ende 2017 abgeschlossen sein wird, muss der anfallende Klärschlamm von 150 Tonnen pro Tag seit mehr als 3 Jahren ausschließlich über die Verbrennungslinie 1 entwässert, getrocknet und verbrannt werden. Die Anlage ist durch den langjährigen Gebrauch verschlissen und muss dringend erneuert werden. Es ist beabsichtigt, die Planungsleistungen für die Leistungsbilder  Ingenieurbauwerke  Tragwerksplanung  Technische Ausrüstung Maschinentechnik  Technische Ausrüstung Elektrotechnik  Brandschutz  Rückbau durch einen Generalplaner ausführen zu lassen. Dabei soll neben der Sanierung im Bestand auch ein Neubau in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht mit untersucht werden. Die Leistungsbilder für die Planung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Technische Aus- rüstung untergliedern sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in folgende Leistungsphasen (LPH): Stufe 1 LPH 1 Grundlagenermittlung LPH 2 Vorplanung LPH 3 Entwurfsplanung Stufe 2 LPH 4 Genehmigungsplanung LPH 5 Ausführungsplanung LPH 6 Vorbereitung der Vergabe LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe LPH 8 Bauoberleitung/Objektüberwachung LPH 9 Objektbetreuung Für das Gesamtprojekt müssen alle Leistungsbilder und Leistungsphasen vergeben werden. Um die für die Projektvorstellung im Rahmen des gemeinderätlichen Kostenkontrollverfahrens er- forderliche Planungstiefe zu erreichen, sind zunächst die hierfür erforderlichen Planungsleistun- gen der Stufe 1 zu beauftragen. Die Teilleistungen der Stufe 2 werden erst beauftragt, wenn die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für das Projekt vorliegen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 1.2 Vergabeart Bei vorläufig geschätzten anrechenbaren Netto-Herstellungskosten von rund 4 Millionen Euro für die Ingenieurbauwerke und circa 20 Millionen Euro für die Technische Ausrüstung überstei- gen die Honorarkosten für die Planungsleistungen den Schwellenwert gemäß § 106 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), so dass ein europaweites Vergabeverfahren nach Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt werden musste. Aufgrund der Bekanntmachung der zu erbringenden Leistungen im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union haben im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs bis zum festgesetzten Termin am 21. Juni 2017 vier Bieter Teilnahmeanträge eingereicht. Diese wurden anhand der vorab bekanntgegebenen Bewertungskriterien in Verbindung mit einem Punktesystem mit Schwerpunkt auf Kompetenz und Referenzen einschlägiger Projekte bewertet. Die auf den ers- ten drei Rängen liegenden Bieter wurden zu Bietergesprächen für die Auswahlstufe 2 im Klär- werk Karlsruhe am 14. August 2017 eingeladen. Der vierte Bewerber hatte im Ergebnis einen deutlichen Abstand zu den Mitbewerbern. Für die Bewertung der drei Ingenieurbüros und zur Ermittlung des Siegers in diesem Verfahren war für die Bieterpräsentation der Auswahlstufe 2 ein weiterer Fragenkatalog mit Bewertungs- kriterien erarbeitet und den Bietern vorab bekanntgegeben worden. Folgende Kriterien wurden im Rahmen der Auswahlstufe 2 durch die Jury bewertet:  Vorstellung des Büros  Organisation Projektteam/Darstellung der Verantwortlichkeiten  Persönliche Vorstellung des Projektleiters mit seinen Referenzen  Vorgehensweise zur Projektabwicklung  Darstellung projektspezifischer Chancen und Risiken  Beantwortung von Fragen/Verhalten in der Fragerunde  Honorar Bewertungsergebnis: 1. TBF + Partner AG, Niederlassung Böblingen 4,35 Wertungspunkte 2. Bieter B 3,71 Wertungspunkte 3. Bieter C 3,16 Wertungspunkte Das Tiefbauamt schlägt vor, die Planungsleistungen für den Neubau der Klärschlammverbren- nungslinie 3 stufenweise an die TBF + Partner AG, Niederlassung Böblingen, zu beauftragen. Das Büro verfügt über die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, um die Arbeiten ordnungs- und termingemäß ausführen zu können. 1.3 Ingenieurhonorar Die Honorierung der zu beauftragenden Planungsleistungen erfolgt nach den Mindestsätzen der HOAI, beziehungsweise pauschaliert und zum Teil nach Stundenaufwand. Die (vorläufigen) Honorare betragen für alle Leistungsbilder zusammen (inklusive Nebenkosten und Mehrwert- steuer): Stufe 1 (bis einschließlich Entwurfsplanung): 1.181.108 Euro Stufe 2 (ab Genehmigungsplanung): 2.544.629 Euro Gesamthonorar 3.725.736 Euro Ergänzende Erläuterungen Seite 4 1.4 Angaben über Finanzierung (Haushaltsmittel, Verpflichtungsermächtigungen, Zuschüsse) Der Aufwand in Höhe von 3.725.736 Euro wird beim Projekt 7.740999 (Abwasserbeseitigung, Planungskosten) verrechnet. Zur Umsetzung der Maßnahme wird vorerst nur die Stufe 1 mit circa 1.200.000 Euro beauftragt. Hierzu stehen in diesem Jahr 200.000 Euro und im Haushalts- jahr 2018 weitere 200.000 Euro zur Verfügung. Die weiter erforderlichen Mittel, die mit 800.000 Euro im Jahr 2018 kassenwirksam werden, wurden überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Bauausschuss die Vergabe der Leis- tungen Klärwerk Karlsruhe, Sanierung der Klärschlammverbrennungslinie 1 bzw. alter- nativ Neubau einer Klärschlammverbrennungslinie 3; Planungsleistungen an die TBF + Partner AG, Niederlassung Böblingen zum Angebot vom 11. August 2017 mit einem Honorar von 3.725.736 Euro. Das Tiefbauamt wird zum stufenweisen Abschluss der Leistungsverträge ermächtigt. 2. Der Aufwand in Höhe von 3.725.736 Euro wird beim Projekt 7.740999 (Abwasserbesei- tigung, Planungskosten) verrechnet.

  • Protokoll TOP 22
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 44. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 21. November 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 23. Punkt 22 der Tagesordnung: Klärwerk Karlsruhe, Sanierung der Klärschlamm- verbrennungslinie 1 bzw. alternativ Neubau einer Klärschlammverbrennungsli- nie 3; Vergabe der Planungsleistungen Vorlage: 2017/0660 Beschluss: 1. Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Bauausschuss die Vergabe der Leistungen Klärwerk Karlsruhe, Sanierung der Klärschlammverbrennungslinie 1 bzw. alternativ Neubau einer Klärschlammverbrennungslinie 3; Planungsleistungen an die TBF + Partner AG, Niederlassung Böblingen zum Angebot vom 11. August 2017 mit einem Honorar von 3.725.736 Euro. Das Tiefbauamt wird zum stufenweisen Abschluss der Leistungsverträge ermächtigt. 2. Der Aufwand in Höhe von 3.725.736 Euro wird beim Projekt 7.740999 (Abwasser- beseitigung, Planungskosten) verrechnet. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 22 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Bauausschuss und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hau- ses fest: Das ist Einstimmigkeit. - 2 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 8. Dezember 2017