Ausweisung des Gebietes "Grüner Weg West", Neureut, als flächenhaftes Naturdenkmal und Landschaftsschutzgebiet

Vorlage: 2017/0653
Art: Anfrage
Datum: 19.10.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Hohenwettersbach, Neureut, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.11.2017

    TOP: 34

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • SPD Grüner Weg West
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0653 Ausweisung des Gebietes „Grüner Weg West“, Neureut, als flächenhaftes Naturdenkmal und Landschaftsschutzgebiet Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.11.2017 34 x 1. Wann kann diese Ausweisung frühestens erfolgen? 2. Welchen Rang auf der Prioritätsliste der Stadt als unterer Naturschutzbehörde nimmt diese Aus- weisung ein? Begründung: Die SPD-Gemeinderatsfraktion befürwortet die Ausweisung des Gebietes Grüner Weg West, auch „Neureuter Toskana“ genannt, als flächenhaftes Naturdenkmal und Landschaftsschutzgebiet, wie es auch im Neureuter Ortschaftsrat gefordert wird. Mit der Feststellung der naturschutzrechtlichen Schutzbedürftigkeit kann eine weitere Prüfung als Baugebiet ausgeschlossen werden. unterzeichnet von: Parsa Marvi Irene Moser

  • Stellungnahme TOP 34
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0653 Dez. 1 Ausweisung des Gebietes „Grüner Weg West“ , Neureut als flächenhaftes Naturdenkmal und Landschaftsschutzgebiet Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 21.11.2017 34 x Zu Frage 1: Wann kann diese Ausweisung frühestens erfolgen? Die untere Naturschutzbehörde orientiert sich bei der Ausweisung von Schutzgebieten am Landschaftsplan. Im bisherigen Landschaftsplan ist die Ausweisung der Sandgrube am Grünen Weg als flächenhaftes Naturdenkmal bereits vorgesehen. Die zusätzliche Ausweisung umlie- gender Flächen als Landschaftsschutzgebiet wird aktuell im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsplans geprüft. Nach Abschluss dieses Verfahrens wird die Naturschutzbehörde auf Grundlage der Vorabstimmungen das naturschutzrechtliche Verfahren mit einem konkreten Schutzgebietsentwurf eröffnen. Die Zeitdauer eines Verfahrens ist vor allem abhängig von even- tuellen Einwendungen im Rahmen der Träger- oder Öffentlichkeitsbeteiligung und kann daher nicht verbindlich prognostiziert werden, es ist aber erfahrungsgemäß mindestens mit einer Ver- fahrensdauer von einem Jahr auszugehen. Um in Anbetracht der anhaltend hohen Arbeitsbelastung und zunehmenden Komplexität der Verfahren ausreichende Ressourcen zur Verfügung zu stellen, wird derzeit um die Bereitstellung von 0,5 Stellen im juristischen Verfahrensmanagement nachgesucht. Zu Frage 2: Welchen Rang auf der Prioritätenliste der Stadt als untere Naturschutzbe- hörde nimmt diese Ausweisung ein? Mit Schreiben des Herrn Oberbürgermeisters vom 24.02.2017 an die Naturschutzbeauftragten sowie vom 28.03.2017 an die Naturschutzverbände wurde die aktuelle Prioritätenrangfolge dargelegt. Grundsätzlich sollen die bereits begonnenen und zum Teil seit längerer Zeit andau- ernden Verfahren zur Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten zum Abschluss gebracht werden. Danach sollen sukzessive die weiteren geplanten Landschaftsschutzgebiete und die insgesamt neun geplanten flächenhaften Naturdenkmale abgearbeitet werden. Die höchste Priorität nimmt dabei die Erweiterung des Landschaftsschutzgebiets „Oberwald“ um Flächen bei Wolfartsweier und Durlach-Aue ein. Zum Sachstand in diesem am weitesten fortgeschrittenen Verfahren wird dem Ausschuss für Umwelt und Gesundheit in der Sitzung am 23.11.2017 berichtet. Das nächste Verfahren, das bereits im aktuellen Landschaftsplan enthal- ten ist, stellt die Neuausweisung des Landschaftsschutzgebiets „Eisenhafengrund-Grünberg“ zwischen Durlach und Hohenwettersbach dar. An dritter Position folgt die Ausweisung der Flä- chen bei Neureut als Landschaftsschutzgebiet und des flächenhaften Naturdenkmals „Grüner Weg-West“.

  • Protokoll TOP 34
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 44. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 21. November 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 35. Punkt 34 der Tagesordnung: Ausweisung des Gebietes „Grüner Weg West“, Neureut, als flächenhaftes Naturdenkmal und Landschaftsschutzgebiet Anfrage: SPD Vorlage: 2017/0653 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 34 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 8. Dezember 2017