E-Mobilität fördern: Steckdosen für Parkplätze und Garagen
| Vorlage: | 2017/0629 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 11.10.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.11.2017
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0629 E-Mobilität fördern: Steckdosen für Parkplätze und Garagen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.11.2017 33 x 1. Inwiefern hat die Stadt Karlsruhe die rechtliche Möglichkeit, für den Neubau privater Ge- bäude mit Garage eine Steckdose als Pflichtausstattung für die Garage vorzugeben? 2. Inwiefern hat die Stadt Karlsruhe diese Möglichkeit für neue Tiefgaragen und Parkhäuser? 3. Wie schätzt die Stadtverwaltung den möglichen Nutzen zur Förderung der Elektromobili- tät sowie die möglichen Kosten für Bauträger für 1. und 2. ein? Auf EU-Ebene wird bereits seit Längerem über die verpflichtende Installation von Auflademöglichkei- ten für Elektroautos bei Neubauten diskutiert. Nach einem Entwurf für das EU-Energieeffizienzpaket sollten Einfamilienhäuser und andere kleinere Gebäude mindestens eine entsprechende Vorverkabe- lung aufweisen. Bei Neubauten mit mehreren Parkplätzen sollte jeder zehnte Parkplatz mit einer fes- ten Ladestation ausgerüstet sein. In der Regel ist eine einfache Haushaltssteckdose als Lademöglichkeit ausreichend. Dies könnte ohne wesentliche finanzielle Mittel beim Neubau berücksichtigt werden. Mit dieser Anfrage möchte die Grüne Fraktion erfahren, welche rechtlichen Handhaben der Stadt Karlsruhe für bauliche Vorgaben zur Verfügung stehen und wie die Stadt Karlsruhe Chancen und finanzielle Aufwendungen für Bauträger in diesem Zusammenhang bewertet. unterzeichnet von: Zoe Mayer Johannes Honné Istvan Pinter Renate Rastätter Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0629 Dez. 6 E-Mobilität fördern: Steckdosen für neue Parkplätze und Garagen Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 21.11.2017 33 x 1. Inwiefern hat die Stadt Karlsruhe die rechtliche Möglichkeit, für den Neubau priva- ter Gebäude mit Garage eine Steckdose als Pflichtausstattung für die Garage vorzuge- ben? Da es in der Landesbauordnung keine Forderung dieser Art gibt, hat die Stadt Karlsruhe keine rechtlichen Möglichkeiten, beim Neubau privater Gebäude mit Garagen eine Steckdose zu ver- langen. 2.Inwiefern hat die Stadt Karlsruhe diese Möglichkeit für neue Tiefgaragen und Park- häuser? Die Stadt Karlsruhe hat nur bei ihren eigenen Tiefgaragen oder Parkhäusern die Möglichkeit, auf freiwilligem Wege Steckdosen herzustellen. Ansonsten gilt auch hier, dass eine rechtliche Forderung nicht möglich ist. 3.Wie schätzt die Stadtverwaltung den möglichen Nutzen zur Förderung der Elektro- mobilität sowie die möglichen Kosten für Bauträger für 1. und 2. ein? Die Kosten für die Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge hängen von mehreren Faktoren ab: 1. Von der vorhandenen Infrastruktur (Stärke des vorhandenen Stromanschlusses, Entfernung des Versorgungspunktes / Hausanschluss vom Montageort der Ladestation) 2. Von der Geschwindigkeit des Ladevorgangs (Ladung mittels einer Haushaltssteckdose oder die Möglichkeit der Schnellladung). Grundsätzlich lässt sich auf Grund der vorgenannten Faktoren kein exakter Investitions- betrag für die Realisierung einer Lademöglichkeit nennen. Er liegt ca. zwischen 100,- € und mehreren 1.000,- €. Hinsichtlich des Nutzens für den Bauträger ist festzustellen, dass die Nachfrage hinsichtlich der Lademöglichkeiten derzeit noch zurückhaltend ist und deshalb nur von einzelnen Nutzern gro- ßen Wert auf diese Ausstattung gelegt wird. Da sich in Zukunft voraussichtlich ein höherer Be- darf ergeben wird und beim Erwerb von Immobilien Wert auf moderne, zukunftsorientierte Ausstattung gelegt wird, könnte eine entsprechende Ausstattung gleichwohl von Nutzern posi- tiv gewertet werden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Betreiber der bestehenden Garagen bestrebt sind, Lademöglichkeiten für Elektroautos anzubieten. Unsere städtische Gesellschaft Karlsruher Fä- cher GmbH bietet hierfür in ihren Garagen Kronenplatz, ZKM-Garage und Hbf-Garage jeweils zwei Ladestationen sowie im Parkhaus Kronenplatz und der Hbf-Garage ergänzend jeweils drei Haushaltssteckdosen an. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Anmerkung der Stadtwerke Karlsruhe Eine Aufladung über (hochwertige) Schukosteckdosen ist grundsätzlich möglich und reicht für eine Vollladung über Nacht in der Regel auch völlig aus. Netztechnisch sind hier keine Beeinflus- sungen zu erwarten. In der Regel wird im Keller sogar eine Steckdose vorhanden sein. Im Mietwohnungsbereich führt die Ladung von Elektrofahrzeugen dann eher zu abrechnungstechnischen Problemen. Werden mehrere Wallboxen in einem Wohngebäude (zur Schnellladung bis 22 kW) installiert, könnte es zu einer Überlastung der Hausinstallation kommen. Dann würde aber die Haussiche- rung auslösen. Für die Leistungsfähigkeit des Hausanschlusses gibt es klare vertragliche Rege- lungen. Die Stadtwerke hätten ggf. dann netztechnische Probleme, wenn mehrere Schnellladestationen (Drehstrom bis max. 22 kW) an einem Niederspannungskabel gleichzeitig mit Volllast in Betrieb wären. Das würde eine intelligente Steuerung der Ladestationen voraussetzen, was technisch derzeit aber noch nicht möglich ist. Es gibt aber auch keine rechtliche Handhabe seitens der Stadtwerke, um dies zu verhindern. Über einen normalen Hausanschluss ist der Betrieb einer solchen Ladestation technisch möglich. Die Stadtwerke würden die Installation einer solchen Ladestation auch nicht mitbekommen, wenn es der Hauseigentümer nicht meldet; ab 12 kW wäre er dazu verpflichtet. Öffentliche Schnellladestationen (mit Drehstrom bis 50 kW und mehr) müssten i. d. R. direkt in der Nähe einer Trafostation installiert werden. Diese kommen für den privaten Gebrauch aber nicht in Frage. Grundsätzlich lässt sich auf Grund der vorgenannten Faktoren kein exakter Investitionsbetrag für die Realisierung einer Lademöglichkeit nennen. Er liegt ca. zwischen 100,- € und mehreren 1.000,- €. Hinsichtlich des Nutzens für den Bauträger ist festzustellen, dass die Nachfrage hinsichtlich der Lademöglichkeiten derzeit noch zurückhaltend ist und deshalb nur von einzelnen Nutzern gro- ßen Wert auf diese Ausstattung gelegt wird. Da sich in Zukunft voraussichtlich ein höherer Be- darf ergeben wird und beim Erwerb von Immobilien Wert auf moderne, zukunftsorientierte Ausstattung gelegt wird, könnte eine entsprechende Ausstattung gleichwohl von Nutzern posi- tiv gewertet werden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Betreiber der bestehenden Garagen bestrebt sind, Lademöglichkeiten für Elektroautos anzubieten. Unsere städtische Gesellschaft Karlsruher Fä- cher GmbH bietet hierfür in ihren Garagen Kronenplatz, ZKM-Garage und Hbf-Garage jeweils zwei Ladestationen sowie im Parkhaus Kronenplatz und der ZKM-Garage ergänzend Haushalts- steckdosen an.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 44. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 21. November 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 34. Punkt 33 der Tagesordnung: E-Mobilität fördern: Steckdosen für Parkplätze und Garagen Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2017/0629 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 33 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 8. Dezember 2017