Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe 2017

Vorlage: 2017/0624
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.10.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Rintheim, Rüppurr, Südstadt, Waldstadt, Weststadt, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.12.2017

    TOP: 17

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage Freiraumentwicklungsplan_Broschüre
    Extrahierter Text

    ENTWURF Freiraum- entwicklungsplan 2017 Karlsruhe Stadt Karlsruhe Gartenbauamt r 1 .!� -o- 1 2 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe Gartenbauamt | 3 GARTENBAUAMT | 3 Inhalt Vorwort ................................................................................................................................................................. 5 1. Einführung/Anlass ........................................................................................................................................... 6 2. Vorbemerkungen ............................................................................................................................................. 9 3. Historischer Rückblick: Grüne Leitpläne ........................................................................................................11 4. Ziele und Leitvorstellungen ...........................................................................................................................17 5. Komponenten des Stadtgrüns .......................................................................................................................18 6. Aufgabenstellungen und Defi zite ................................................................................................................. 20 7. Perspektiven und künftige Schwerpunkte der Freiraumplanung ................................................................ 21 7.1 Projekte .................................................................................................................................................................................................21 7.1.1 Grünvernetzung ...........................................................................................................................................................................21 7.1.2 Parks/Friedhöfe/Plätze ..................................................................................................................................................................30 7.1.3 Historische Anlagen/Gartendenkmalpfl ege ...................................................................................................................................34 7.1.4 Stadteinfahrten und Straßenräume ...............................................................................................................................................41 7.1.5 Lärmschutz ..................................................................................................................................................................................50 7.1.6 Landschaftsräume ........................................................................................................................................................................51 7.1.7 Ränder ........................................................................................................................................................................................54 7.1.8 Grün- und Siedlungszäsuren ....................................................................................................................................................... 58 7.1.9 Gewässer/Regenwasser ................................................................................................................................................................59 7.2 Neue Verkehrswege und Energietrassen ...................................................................................................................................................60 7.3 Langfristige Potentiale ............................................................................................................................................................................63 8. Zukunftsorientierte Themen ......................................................................................................................... 66 8.1 Innenentwicklung ...................................................................................................................................................................................66 8.2 Klimawandel ..........................................................................................................................................................................................67 8.3 Wald- und Forstwirtschaft .......................................................................................................................................................................68 8.4 Landwirtschaft ........................................................................................................................................................................................69 8.5 Künftige Nutzungsanforderungen ............................................................................................................................................................70 8.6 Gestalterische Leitlinien ..........................................................................................................................................................................71 8.7 Spezieller Artenschutz .............................................................................................................................................................................73 9. Perspektiven ..................................................................................................................................................74 9.1 Handlungsfelder .....................................................................................................................................................................................75 9.2 Vertiefungsbedarf ...................................................................................................................................................................................76 Impressum ........................................................................................................................................................... 79 Anlagen ............................................................................................................................................................... 81 4 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe Das Stadtgrün ist ein wichtiges Pfund, mit em Karlsruhe punkten kann. Ein Netz on vielfältig gestalteten und ausgegestsat- eten Freiräumen durchzieht unsere Stadt nd leitet in die abwechslungsreichen andschaftsräume über. Die Menschen in Karlsruhe, aber auch unsere Gäste, wissen iese Qualitäten zu schätzen. Karlsruhe ilt als eine Stadt im Grünen! Dies ist das rgebnis einer konsequenten Freiraum- und Umweltplanung, die kontinuierlich seit der tadtgründung vor über 300 Jahren ver- olgt worden ist. UnUnsere Stadtwwäcächshst twewetiterer..NeNeueueBBauaufl fl äcächehen nununddInfrfrasastrtrukuktuturerennmümüssssenen bereitgestellt werdedn, und dies mömöglglicichshst,toohnhnedie Lebensqualität, die Umwelt und das Stadtklima zu beeinträchtigen. Hinzu kommen die Aus- wirkungen des Klimawandels, der immer deutlicher spürbar wird und der immer stärker in die Substanz z des StStadadaatgtggrüünss eingreift. Herausfordernde AuAuAufgfgabensstellennnssssssssssicicccicicich.hSSieieieeieieieeieieeeeeeeeeeeerfffffrfrffrfrrfrfrfrrfoororororodedededdddddeededrnrnrnnnnnnnrnrnnnnnnnnnnnebebbebebbebebebebenenenendddddddddddddddenenenneneeennnennnnnnee bewährten auch neue StStStStStStttrararararaarararateteteteteteeteteteggigiigiggiggigggigigigggggigggggeneneneeeneneneeneneeneneneneneneen, , ,,,dddidididdddidddiiddddidddddieeeee ee eeeeeeeeeeeennnunnnunuunnunnnnnnnunnnrrrr rrrrrrrrrrrimimmmmmmmmmimmmmmmmmmimggggggggggemememememememememememmmemmmeieieensnsnsnssnssnsnnnchchchhcccccccccccafafaffatltltticiccicicihehehehn nnnnEnEnEnEnEnEnnngagaaaaaaaaggaaaaaaaaggggementntntnttdder Bürgerinnen ununununununununddddddddddBüBüüBüBBüüBüBBBrgrgrgggrgrgggggrgereererererrerereerrrere,,,ddedededededededdedeedeedeedeeeerr rrrrrrBeBeBeBeBeBBBeBeBtrttrtrtrtrtrtieieieiibeebbeeuuuuuundndndndndndOOOOOOOrgrgrgrgrgrgrgganananannnanisiisiisiatatatatatioioooneneneneneeneneneeneeeeeneeneennnnnnnnnununununnnnnnunnnnunuuuuudddddddddddddnnanananaanananannannaananaanatütütütüütütütütütütüütüüürlrrrlrlrrlrlrrlrlrlicich der öffent- lilillilichchchchchcenenenenenneneneneneeennenKKKKKKKKKKKKKööröröröröröröröööröröröörrörörröörööpepepepepeepepepepeprsrsrsrsrsrsssscchchchchchchchhhchhchchhhchhhhhhhcchcafafafaffffafafafatetetetetetetetetetetetetettnnnnnnnnnumuumumummummumgegegegegegegeggegegegsesesesesseetzttztzttztt tttweeweweweewweeerdrdrdrdrdrdrdrdrdrdrdenenenenenenenenekkkkkkkkkkkkkkkkkönönöönönönöönööönönönönönönönönööönöööööönöönöönönönnönöönönnnnenenenenenennnnn.n.nnnnnnnnDDDDDDDDDieieieeieeIInninininiiininniititittttative „Meine GrGrGrGrGrGrGGrüünüününününüe eeeeStStStStStStStSSStSadadadadat“t“t“t“t“bbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbililllililililildededededededdedddeddededeettttttttt t hihihihhiherereerrrbbebebeebbiiiieieieeeiieineneneneneeeneeeeneeeeeeeeeeeeeerfrfrfrfrfrfrfrrrfrrrrrrrrololooolooooooooogvgvggvgvgvgvgvgvgvgvvggggggeererererererereeerspspspspspsppsppsppppppppprererereererereecchchhchchchhhcenennenennennenenennennnnnnnndededddedeeeeeeeddePPPPPPPPPPPPPPPPPPPllalalalalalalalalalalalalaalalatttttttttttform. 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Alle nachfolgenden Planer-Generationen haben diese Leitidee auf- genommen und zeitgemäß weiterentwickelt. Dabei orientierte sich die Stadt- und Grünplanung an wechselnden Leitbildern, die unter anderem die gesellschaftspolitischen, gartenkünst- lerischen, vor allem aber die nutzungsorientierten Bedürfnisse und Anforderungen der jeweiligen Epochen wiederspiegeln. Abb. 1: Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe . - � - -- - Gartenbauamt | 7 Heute stehen sowohl die Stadtpolitik als auch die Planenden vor neuen Herausforderungen. Diese ergeben sich durch die besondere Standortgunst Karlsruhes, die mit einem starken Einwohnerzuwachs verbunden sein wird, bei gleichzeitig immer begrenzter werdenden räumlichen und stadtökologischen Ressourcen. Es gilt, Handlungsstrategien und Spielräume aufzuzeigen, wie die Lebensqualität in einer weiter wachsenden Stadt auch künftig sichergestellt werden kann. Das Stadtklima sowie die mit dem globalen Klimawandel zu erwartenden Folgen werden dabei die zentrale Aufgabenstellung bilden. Für Karlsruhe wird bis 2030 ein Zuwachs um circa 30.000 auf 330.000 Einwohner prognostiziert. Mit der „Ökologischen Tragfähigkeitsstudie für den Nachbarschaftsverband Karlsruhe“, dem „Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung“, der Strategie „Anpassung an den Klimawandel“, dem „Lärmaktionsplan“ und dem „Verkehrsentwicklungsplan“ sind bereits umfassende Grundlagen für künftige Entwicklungen und Planungen erarbeitet worden. Das anlässlich des 300. Stadtjubiläums in einem umfassenden Beteiligungsprozess entstandene „Räumliches Leitbild Karlsruhe“ ergänzt als visionärer Rahmenplan diese Planungshilfen. Im Zentrum stehen Perspektiven für die stadträumliche Entwicklung sowie die Fragestellung, wie sich Karlsruhe künftig in die umgebende Landschaft einfügen wird. Bisherige Ziele und Leitplanungen sind in dem Verfahren kritisch hinterfragt worden. Als Ergebnis liegen nun stärker akzentuierte und fokussierte Ziel- und Handlungsvorgaben für die weitere Stadtentwicklung vor. Dabei sind die bisherigen Leitlinien der Freifl ächenentwicklungsplanung des Gartenbauamtes in den wesentlichen Zügen bestätigt worden. Abb. 2: Der historische Stadtgrundriss prägt bis heute die Struktur des Karlsruher Stadtzentrums. Abb. 4: Die landschaftliche Zäsur zwischen der Nordweststadt und Neureut bietet Potentiale für die Freiraumentwicklung und für eine Arrondierung der Wohnquartiere. Derzeit verläuft die Freihaltetrasse für die Nordtangente in diesen Raum. Abb. 3: Sitzterrassen beim Hofgut Maxau: ein neues und beliebtes Ausfl ugsziel am Rhein 8 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe Neue Impulse setzt eine gegenüber den bisherigen Planungen erweiterte „Grüne Nordspange“, die interessante Potentiale sowohl für die Naherholung als auch für dringend benötigten Wohnraum bietet. Voraussetzung für eine planerische Vertie- fung dieser Konzeption ist allerdings, dass der Abschnitt der Nordtangentenplanung zwischen der B36 und der Linken- heimer Landstraße nicht mehr weiterverfolgt wird (siehe Fuß- note *). Das „Räumliche Leitbild Karlsruhe“ thematisiert zudem die künftige Kontur Karlsruhes als wichtige Schnittstelle zwischen Stadt und Landschaft. Es kann aus seiner umfassenden Sicht die Themen und Perspektiven zunächst nur generalisierend darstellen. Die Handlungsstrategie bildet daher auch den Rahmen für sektorale Vertiefungen. Mit dem Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe 2017 liegt nun ein erster Fachbeitrag vor, der neben visionären Ausblicken konkrete Ziele und Maßnahmen für die kommenden Jahrzehn- te aufzeigt (Abschnitt 7). Die Freiraumplanung ist eine über- greifend arbeitende Disziplin. Deshalb werden im Folgenden auch Fragestellungen thematisiert, die andere Fachbereiche tangieren, die aber für die Grünentwicklung Karlsruhes be- deutsam sind. Die Inhalte dieses Planwerks sollen als fach- spezifi sche Beiträge in die laufenden sowie in die künftigen Planungs- und Entwicklungsprozesse eingebracht werden. * Nachdem dieses Teilstück nicht mehr im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 enthalten ist, wird derzeit ein Antrag vorbereitet, dieses auch aus dem Regionalplan und aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen. Die Beschlüsse der Gremien stehen noch aus. Abb. 5: Die Ziele und Maßnahmen der Freiraumentwicklung greifen bis in die Ebene der Bebauungs- und der Objektplanung: dm-Campus an der Durlacher Allee. Es ist wichtig, dass die freiräumlichen Qualitäten von der Planungsphase bis zur Ausführung uneingeschränkt erhalten bleiben. Gartenbauamt | 9 2. Vorbemerkungen Der Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe 2017 ist eingebunden in die fachspezifi schen und in die übergeordneten Planwerke, die Aussagen und Planungshilfen für die Stadtentwicklung beinhalten. Diese Instrumente greifen ineinander, der Freirau- mentwicklungsplan vertieft in diesem „Konzert“ die Ziele und Perspektiven für das Stadtgrün und zeigt den Handlungsbedarf auf. Eine vorausschauende Freiraumentwicklungsplanung soll- te zudem langfristige Optionen beinhalten, die aus heutiger Sicht noch perspektivisch und visionär erscheinen. Dort wird über den Zeitrahmen und die inhaltlichen Darstellungen der bestehenden und abgestimmten Leitplanungen hinausgedacht. Dabei soll aufgezeigt werden, welche Optimierungsmöglich- keiten aus freiraumplanerischer Sicht bestehen, wenn sich zum Beispiel durch derzeit noch nicht absehbare Stadtentwicklungs- prozesse, Nutzungsänderungen oder durch modifi zierte Rah- menbedingungen neue Spielräume eröffnen. Die betreffenden Projekte sind im Text entsprechend gekennzeichnet. Die Verkehrs- und wasserbaulichen Planungen externer Bau- lastträger greifen in die Karlsruher Freiräume ein. Im Vergleich zu den eigenen Planungen hat die Stadt weniger Einfl uss auf diese Vorhaben. Trotzdem müssen auch dort die freiraumpla- nerischen Belange entschieden vorgetragen und in die Plan- verfahren eingebracht werden. Der Freiraumentwicklungsplan 2030 zeigt die fachliche Position für die laufenden und für sich künftig abzeichnende Planungen auf. Die Plandarstellung ist bewusst generalisiert gewählt, um die Leitstrukturen des Stadtgrüns und um die konzeptionellen Überlegungen besser zu verdeutlichen. Dies bedingt, dass die dort vorhandenen beziehungsweise planrechtlich abgesicher- ten baulichen und verkehrlichen Nutzungen nicht immer voll- ständig erkennbar sind. Diese gehören jedoch zu den beste- henden Komponenten innerhalb des Stadtgrüns und werden durch den Freiraumentwicklungsplan nicht infrage gestellt. Es werden jedoch Empfehlungen ausgesprochen, wie bestehende Konfl ikte und Defi zite gemindert werden können und welche freiraumplanerischen Ziele und Vorgaben bei künftigen Verän- derungen und Entwicklungen relevant sind. Abb. 6: Der Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe ist weitgehend eingebunden in die Rahmen- und Fachplanungen. In seinen perspektivischen Aussagen geht er jedoch über deren Inhalte hinaus. FNPFlächennutzungsplan 2030TFSökologische TragfähigkeitsstudieLAPLärmaktionsplanRLRäumliches Leitbild LPLandschaftsplan 2030SRK städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung BVBiotopverbundkonzeptS spezielle Pläne: Regionalplan, Forsteinrichtung, digitale Flurbilanz 10 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe Der Freiraumentwicklungsplan dient als konzeptionelle Leitlinie für die künftige Entwicklung des Karlsruher Stadtgrüns. Auf der Ebene der Projekte (Kapitel 7) werden diese Leitvorstellun- gen objektbezogen konkretisiert. Die Objektliste beinhaltet die größeren Grünprojekte sowie die Grüngestaltung von Straßen- räumen und Verkehrswegen mit besonderer Bedeutung für die Stadtgestalt. Mit dieser bewusst differenzierten Körnigkeit der Betrachtungsebenen soll deutlich gemacht werden, dass die Ziele und Grundsätze der Freiraumentwicklung auf allen planerischen Maßstabsebenen relevant sind und spürbar sein sollen. Dies gilt in besonderem Maße auch für den stadtge- stalterischen Anspruch, der mit freiraumplanerischem Handeln verbunden ist. Nicht vertiefend dargestellt sind unter anderem die Spielfl ä- chen und Schulhöfe, die Stadtplätze, die Sport- und die Klein- gartenanlagen, die jedoch im Grünfl ächenverbund wichtige Komponenten bilden. Hierzu liegen bereits Konzeptionen beziehungsweise Entwicklungsplanungen vor, die noch durch weitere Untersuchungen ergänzt werden müssen, zum Beispiel den Kleingartenentwicklungsplan. Die naturräumlichen und ökologischen Grundlagen, die Schutzgebiete sowie die Themen Wald und Landwirtschaft werden im Landschaftsplan und in den fachspezifi schen Plan- werken und Konzeptionen ausführlich behandelt. Auf diese Quellen sei verwiesen, da an dieser Stelle nur grundsätzliche Aspekte aufgezeigt werden sollen (siehe 7.1.6 Landschaftsräu- me). Planungsprozesse sind dadurch gekennzeichnet, dass un- terschiedlichste Interessen, Vorgaben und Zielvorstellungen eingebracht und schließlich zu einem schlüssigen, tragfähigen und dem Allgemeinwohl dienenden Ergebnis zusammenge- führt werden. Die Positionen der Freiraumplanung werden im Folgenden dargestellt. Als fachspezifi sche Komponenten mit gesamtplanerischem Anspruch müssen diese entschieden eingebracht werden. Sie unterliegen wie alle anderen Posi- tionen zuletzt der gesamtplanerischen und der politischen Abwägung. Vor diesem Hintergrund stehen einige freiraum- planerische Ziele derzeit nicht im Einklang mit den Überlegun- gen anderer Fachplanungen. Dies wird bei den betreffenden Projekten deutlich gemacht. Einem konzeptionellen Planwerk sollte diese Offenheit zugestanden werden. Gartenbauamt | 11 3. Historischer Rückblick: Grüne Leitpläne Stadtgründung 1715 „Stadt – Garten – Landschaft“, so kann auf einen kurzen Nenner gebracht das Konzept der Karlsruher Stadtgründung durch Markgraf Karl-Wilhelm beschrieben werden. Eine Plan- stadt mit fächerförmigem Grundriss aus 32 Strahlen, die aus- gehend vom Schloss im Mittelpunkt, gleichermaßen die neu entstehende Residenzstadt und den Wald einbinden. „Klar und lichtvoll wie eine Regel“, so beschreibt Heinrich von Kleist treffend die Konzeption. Ein Siedlungsgefüge also, das sich mit klaren Kanten zur Umgebung begrenzt und in sich stim- mig strukturiert gegliedert ist. In seiner gestalterischen Klarheit und Grundhaltung durchaus auch heute noch anregend für eine zeitgemäße Stadtgestaltung. Weinbrenner 1812 Die auch als „Tullaplan“ bezeichnete Stadterweiterungspla- nung sah eine großzügige Süderweiterung vor. Ein rasterför- miger Stadtgrundriss sollte zur Landschaft hin von großzügig bemessenen Gartenanlagen eingefasst werden. Nach außen wäre die Stadt durch eine im Halbkreis geführte Allee abge- grenzt worden. Innerhalb des Straßenrasters erkennt man die Niederungsareale des später entstandenen Stadtgartens und der Beiertheimer Allee. Die öffentlichen Parkanlagen hätten die fürstlichen Gärten hinsichtlich ihrer Größe in den Schatten gestellt. Die Planung wurde zugunsten einer zentrumsnäheren Stadterweiterung 1816 zurückgestellt und später nicht mehr weiterverfolgt. Abb. 7: Karlsruhe im ersten Jahrzehnt nach der Stadtgründung: Stadt, Garten und Landschaft sind eng miteinander verbunden (Heinrich Schwarz 1721). Abb. 8: Stadterweiterungsplan 1812 mit großzügig bemessenen Parkanlagen im Übergang zur Landschaft (Weinbrenner/Tulla) 12 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe Generalbebauungsplan 1926 Diese nach dem damaligen Baubürgermeister auch als „Schneider-Plan“ bezeichnete Stadtentwicklungsplanung zeigte in einer barockisierenden Grundhaltung den stadt- und freiraumplanerischen Horizont für Karlsruhe mit circa 360 000 Einwohnern auf. Der Planverfasser ließ sich bei seiner Grafi k sicherlich vom historischen Stadtgrundriss inspirieren. Dies belegt die sehr zurückhaltende und der Landschaft gemäßere Detailausformung des Rheinstrandbades in Rappenwört, das 1928 aus dem Bebauungsplan heraus entwickelt wurde. Nur wenige Planinhalte sind umgesetzt worden. Die formalisierte Gestaltung der Freiräume sowie einschneidende verkehrspla- nerische Perspektiven im Bereich der Bahnanlagen und des Hafens sind der Stadt erspart geblieben. Dennoch zeigt das Konzept erstmals auf, dass die Stadt eng mit der Landschaft vernetzt werden muss. Die Stadtränder sind klar konturiert und die Übergänge von den Wäldern in die Stadt parkartig gestaltet. Freiraumkonzept 1967 Der Plan zeigt die Grünstruktur zur Zeit der Bundesgarten- schau 1967 auf, die im Stadtgarten, im Nymphengarten und in den Schlossgärten stattfand. Damit entstand zugleich eine die Stadt in Nord-Südrichtung querende Grünverbindung vom Oberwald bis in den Hardtwald. Dargestellt sind auch die grü- nen Gliederungen in den neu entstandenen Wohnquartieren sowie in den geplanten Stadterweiterungsgebieten und das durchgängig verlaufende Albgrün. Das Beiertheimer Feld und größere Teile des Alten Flugplatzes sind noch als Baufl äche vorgesehen. Abb. 9: Generalbebauungsplan 1926 Abb. 10: Freiraumplan zur Bundesgartenschau 1967 Gartenbauamt | 13 Grünsystem 1981 Als Teilbeitrag für den ersten Karlsruher Landschaftsplan ist 1981 im Gartenbauamt ein Grünsystem für das gesamte Stadtgebiet erarbeitet worden. Konzeptionell wurde ein be- sonderer Wert auf die Grünvernetzung innerhalb der Sied- lungsbereiche sowie auf die Verknüpfung mit der freien Land- schaft gelegt. Mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Bedeutung des in der Südstadt gelegenen ehemaligen Bundesbahnaus- besserungswerkes ist die dort notwendige Grünentwicklung noch verhalten dargestellt worden. Inzwischen wächst dort eine großzügig bemessene Parkanlage heran, an die man sei- nerzeit noch nicht zu denken gewagt hatte. Gleiches gilt für die Rheinaue, die nur in Ansätzen eingebunden wurde. Die netzartige Grünstruktur sollte es möglichst vielen Men- schen, die in der Stadt wohnen, erleichtern, auf kurzem Weg ins Grüne und in die Landschaft zu gelangen. Das Konzept unterstützte zudem den Biotopverbund. Weite Teile der seiner- zeit aufgezeigten Zielvorstellungen konnten bis heute verwirk- licht werden. Abb. 11: Das Karlsruher Grünsystem Stand 1985 Abb. 12: Planstand 2004: der Rhein ist noch nicht in das Grünsystem eingebunden. LANOSCHAFTSPLANUNG KARLSRUHE � . - D Gnl-lt.- _ .... � • © Slad-- i}) 5'o:jl_,_ r..,y STADT KAPU..IRUHE ... GARTENBAUAMT LANOSCHAnSPLANUNO 14 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe Freiraumentwicklungsplan 2015 Anlässlich einer erneuten Bewerbung der Stadt Karlsruhe um die Bundesgartenschau 2015 entstand wiederum im Gartenbauamt der Freiraumentwicklungsplan 2015. Dieser fokussiert die Leitlinien der Grünentwicklung auf die beiden Gartenschaustandorte in „Karlsruhe Südost“ und am Rhein. Innerhalb dieses Konzeptes wurde die Idee des Landschaftsparks Rhein geboren mit dem Ziel, den Rhein stärker in das Bewusstsein der Karlsruher Bevölkerung zu bringen. Dies ist inzwischen weitgehend gelungen, bedarf aber noch städtebaulicher und grünplanerischer Ergänzungen. Zu der Nord-Südachse, die im Zuge der Bundesgartenschau 1967 gestärkt wurde, konnte eine ost-west-gerichtete Verbindung mit der Bezeichnung „Vom Turmberg zum Rhein“ neu eingebracht werden. Im Norden zeigt der Plan entlang der Freihaltetrasse für die Nordtangente bereits eine breite grüne Spange zwischen der Rheinaue und dem Hardtwald. Abb. 13: Planstand 2015 mit dem Landschaftspark Rhein Abb. 14: Freiraumentwicklungsplan 2015 Legende � Wald E§J Gnlnverblndungon I·· ..... , W-'>indongeo D öffentlchos Griin und Parkanlagen G) Schlossga<lefl Dur1ach ® Otto·Du!lenlcopf·Pal1< @ Sch106Sgarten © Zoologi$Cher s�"""" ® GOnlll•r-Kloez·Anlage @ l.8ndsd1aflSl)ar1' Rhein [ru Öftenlllcl,t Spltlplilb (Auswahl) Stadt Karlsruhe Gartenbauamt Gartenbauamt | 15 Abb. 16: Erster Konzeptplan für den Landschaftspark Rhein Abb. 15: Konzeptplan Stadtgrün 16 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe Die im „Räumlichen Leitbild Karlsruhe“ aufgezeigten Perspek- tiven und die Fortschreibung des Flächennutzungsplans sind Anlass, das freiraumbezogene Leitbild weiterzuentwickeln. Das „Räumliche Leitbild Karlsruhe“ lässt zudem für den Bereich Neureut eine neue Diskussionsgrundlage zu (siehe auch Ab- schnitt 2). Abb. 17: Räumliches Leitbild Karlsruhe Abb. 18: Räumliches Leitbild Karlsruhe: Stoßrichtung Grüne Adressen • Gartenbauamt | 17 4. Ziele und Leitvorstellungen Karlsruhe besitzt bereits eine solide Grünausstattung, die durchaus Vorbildcharakter für andere Großstädte hat. Aller- dings setzen die belastenden, spezifi schen klimatischen Bedin- gungen des Oberrheingrabens Vorgaben, die ein funktionsfä- higes und ausreichend bemessenes Grünsystem erfordern. Das Stadtgrün muss auch künftig ein robustes Gerüst bilden, das geeignet ist, sich an wandelnde Rahmenbedingungen der Gesellschaft, der sich daraus ergebenden Nutzungsansprüche, der Stadtökologie sowie des globalen Klimawandels anzupas- sen. Dies erfordert weiterhin eine hohe Flexibilität. Bei allem Entwicklungs- und Veränderungsbedarf muss aber darauf ge- achtet werden, dass die tradierte Substanz, die einen Teil der Stadtidentität ausmacht, in ihren Grundzügen gewahrt bleibt. Die Landschaftsräume müssen in Kooperation mit den Nach- bargemeinden gemarkungsübergreifend betrachtet werden. Die Ziele und Leitvorstellungen werden in den Abschnitten 7, 8 und 9 sachbezogen vertieft. Der Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe bildet die künftigen Leitstrukturen des vernetzten Karlsruher Grünsystems ab. Prägend sind die Waldkeile des Hardtwaldes, des Oberwaldes und der südlichen Hardt, die wie grüne Finger in den Stadt- raum greifen. In deren weiteren VerIauf schließen sich die vier innerstädtischen Parks Schlossgarten, Günther-Klotz-Anlage, Stadtgarten und Otto-Dullenkopf-Park mit City-Park an. Die Übergänge von der Günther-Klotz-Anlage und dem Otto-Dul- lenkopf-Park zu den Waldarealen sind entwicklungsbedürftig. Im Westen und Osten begrenzen die Landschaftsbänder Rhei- naue mit Hochgestadekante und die bewaldete Hangkante mit der Hügelzone die verstädterten Areale. Zwei grüne Spangen verknüpfen quer durch den Siedlungs- raum den Rhein mit der Vorbergzone. Während die südliche Verbindung mit Ausnahme eines Abschnitts auf dem Gelände des Gleisbauhofs weitestgehend realisiert ist, muss die Nord- spange noch ausgeformt werden. Es wird dort eine besondere Herausforderung sein, die geplanten Verkehrswege möglichst konfl iktarm mit den Freiräumen in Einklang zu bringen. grüne WaldkeileVerknüpfungen verstärkenBUGA 1967: Nord-/Südspange Parkanlagengrüne Spangen2015: „vom Turmberg zum Rhein“ Abb. 19: Generalisierte Darstellung der landschaftlichen Leitlinien und Grünzäsuren •••• 18 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe 5. Komponenten des Stadtgrüns Im erweiterten Sinn umfasst das Stadtgrün alle Freiräume innerhalb des Stadtgebietes. Die freie Landschaft zählt dazu, weil sie tragende Funktionen der Stadtökologie übernimmt und entlang der baulichen Ränder stadtgestaltend sowie stadtgliedernd wirkt. Im Siedlungsbereich reicht die Palette vom Baum über Gärten, Plätze, Grünzüge, Friedhöfe, Land- schaftsrelikte bis hin zu den großen Parks. Während die Grün- substanz in den Außenstadtteilen überwiegend von privaten Gärten gebildet wird, verdichten sich die öffentlichen Kom- ponenten zur Innenstadt hin. Bei den sogenannten speziellen Grünfl ächen, wie Kleingärten, Friedhöfen, Spiel- und Sport- anlagen, prägt deren Zweckbestimmung die Struktur und die Ausstattung. Für diese Anlagen werden eigenständige Leitplä- ne erstellt wie zum Beispiel Spielfl ächen- oder Sportfl ächen- entwicklungsplan. Die an anderer Stelle des Freiraumentwick- lungsplans formulierten Hinweise zur Gestaltung, Ausstattung und Weiterentwicklung gelten sinngemäß auch für die zuvor genannten Grünfl ächen. Das Karlsruher Grünsystem bindet die Bausteine des Stadt- grüns in eine vernetzte Struktur ein. Dadurch werden Syner- gien unterstützt. Die Funktionsvielfalt reicht von Naherholung über Stadtgestaltung, Stadtökologie, Klimaschutz, Biotopent- wicklung bis hin zum Immissionsschutz. Diese Funktionsüber- lagerung bewirkt eine hohe Effektivität der Wohlfahrtswirkun- gen des Stadtgrüns. Dies hat auch eine nicht zu unterschät- zende volkswirtschaftliche Bedeutung. Sowohl die privaten als auch die öffentlichen Grünkomponen- ten verdienen deshalb einen besonderen Schutz. Als rechtliche Instrumente dienen die Bauleitplanung, die Naturschutzgesetz- gebung und die Baumschutzsatzung. Deren Spielräume sollten konsequent ausgeschöpft werden. Die ausgedehnten Waldareale und die landwirtschaftlich ge- nutzten Flächen sind bedeutende Komponenten des Karlsru- her Stadtgrüns. Nicht allein wegen ihres hohen Flächenanteils, sondern insbesondere weil sie von der Innenstadt und aus den Wohngebieten gut erreicht werden können. Sie stehen zudem auch im engen Verbund mit den innerstädtischen Grünfl ä- chen. Die Wälder zeichnen sich durch ihre keilartige Struktur aus, die tief in den besiedelten Raum vorgreift. Die landwirt- schaftlich genutzten Gebiete ermöglichen es, weite Raumein- drücke in Stadtnähe zu erleben. Wald und Feldfl ur sind neben ihrer wirtschaftlichen und öko- logischen Bedeutung besonders wertvoll für die Naherholung. Die Wälder und ein kleinerer Teil der Landwirtschaftlichen Flächen stehen wegen ihrer spezifi schen Ausstattung und als erhaltenswerte Freiräume unter Landschafts- und Naturschutz. Darüber hinaus stehen weite Teile als Natura 2000 Gebiete überlagernd unter europäischem Schutz. Diese unterschiedli- chen Schutzkategorien erfordern einen behutsamen Umgang mit der Landschaft durch angepasste Erholungsaktivitäten und Besucherdichten. Abb. 22: Mehrgenerationenspielanlage im Landschaftspark Rhein beim Hofgut Maxau Abb. 23: Stadtallee Rommelstraße Abb. 20: Esplanade im Stadtpark Südost (City-Park): Park und Landschaft gehen optisch ineinander über. Abb. 21: Alte Platanenallee im Zoologischen Stadtgarten Gartenbauamt | 19 Abb. 24 a/b: Private Freiräume ergänzen die öffentlichen Grünangebote: positives und negatives Beispiel einer Vorgartengestaltung. Abb. 25: Gewässererlebnis an der Alb 20 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe 6. Aufgabenstellungen und Defi zite Die Aufgabenstellungen werden bei den einzelnen Projekten (Abschnitt 7 sowie im Rahmen der Perspektiven und künftigen Schwerpunkte der Freiraumentwicklung (Abschnitt 8) vertie- fend beschrieben. Dazu gehört unter andrem der stadtgestal- terische Beitrag der grünen Infrastruktur, deren funktionsge- rechte Ausstattung, der Umgang mit Störfaktoren wie Lärm, Luftbelastung und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie Leitbilder zur Gestalt der Landschaft. Die rechnerische Versorgung der Bevölkerung mit Grünfl ä- chen, Spielanlagen, Freizeit- und Sporteinrichtungen sowie mit Kleingärten und Bestattungsfl ächen ist nicht Thema des Freiraumentwicklungsplanes. Diese muss im Landschaftsplan Karlsruhe 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe und in speziellen Bedarfsplänen behandelt werden. Abb. 26: Exemplarische Darstellung der Aufgabenstellungen und der Defi zite Gartenbauamt | 21 7. Pe r s p e k t i ve n u n d kü n f t i g e Schwerpunkte der Freiraumplanung 7.1 P roje k te Hinweis: Die Zahlenangaben bei den einzelnen Projekten verweisen auf die Darstellung im Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe: Maßnahmen. 7.1.1 Grü nve r n et zu n g Das Karlsruher Grünsystem zeichnet sich durch eine konsequente, engmaschige Grünvernetzung aus. Diese wirkt sich als gliedernde Struktur positiv auf die Stadtgestalt aus und trägt zur Bildung von überschaubaren städtebaulichen Nachbarschaften bei. Es gilt als vorbildlich und wegweisend. Trotzdem gibt es Defi zite und es besteht punktuell noch Handlungsbedarf. Abb. 27: Das Stadtgrün ist mit der Landschaft vernetzt. 22 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe Landschaftspark Rhein 1 2 3 4 22 39 59 63 64 65 Die Konzeption umfasst die gesamte Rheinaue auf Karlsruher Gemarkung, eingebunden in den länderübergreifenden PA- MINA-Rheinpark. Es ist die bislang umfassendste Landschafts- entwicklungsmaßnahme in Karlsruhe mit dem Ziel, sowohl die Naherholung als auch die Ökologie der Rheinaue möglichst konfl iktarm zu fördern. Zum 300. Stadtjubiläum 2015 konnten der Landschaftspark um das Hofgut Maxau und die neuen Zugänge von Knielingen sowie von Mühlburg an den Rhein der Bevölkerung übergeben werden. Die Menschen schätzen die neuen Erlebnisqualitäten, der Rhein ist wieder stärker ins Bewusstsein gerückt. Die Projektbausteine „Brücken über die Hafenzufahrten“ war- ten noch auf ihre Realisierung. Erst dann kann die mit dem Projekt verbundene Idee einer durchgehenden, landschaftli- chen Rheinpromenade greifen. Oberste Priorität hat der Brük- kenschlag über den Hafen, gefolgt von einer Verbindung über den Jachthafen und die Querung über den Ölhafen als lang- fristige Vision. Das landwirtschaftliche Konzept für das Hofgut befi ndet sich noch in der Anpassungsphase, die Komponente „erlebbare Landwirtschaft“ muss noch vertieft werden. Die neue Radwegeverbindung durch den Hafen bildet einen ersten Schritt, um Mühlburg an die Rheinaue anzubinden. Das Nadelöhr Lameyplatz/Bahnunterführung/Hafenzufahrt animiert derzeit kaum, den Weg an den Rhein anzutreten. Dort, insbesondere im Bereich der Bahnunterführung, besteht noch Verbesserungsbedarf (siehe auch „langfristige Potentiale“ 7.3). Abb. 28: Wasser, Natur, Erholung, Kulturlandschaft und Technik im Wechselspiel Abb. 29: Anziehungspunkt Rhein beim „Maxauer Bogen“ Abb. 30: Der Rheinhafen bildet eine Zäsur im Verlauf der „Rheinpromenade“ Gartenbauamt | 23 Das Vorhaben Polder Bellenkopf-Rappenwört und die vom Re- gierungspräsidium Karlsruhe geplante Trassenlage der zweiten Rheinbrücke mit ihren Anbindungen werden in der Rheinaue umfangreiche Veränderungen und Eingriffe bedingen. Es muss darauf geachtet werden, dass der konzeptionelle Anspruch des Landschaftsparkprojektes auch bei diesen Maßnahmen greift (siehe 7.2). Aus freiraumplanerischer Sicht wird eine Bündelung der Brücken in Maxau eindeutig bevorzugt. Die Wasserbauverwaltung plant mittelfristig, den Hochwasser- damm XXV zwischen Hafeneinfahrt und den Maxauer Brücken zu ertüchtigen. Dort sind Bauweisen zu favorisieren, die es ermöglichen, den bestehenden schlanken Dammquerschnitt weitestgehend beizubehalten. Das vorgegebene Regelprofi l würde nicht vertretbare Eingriffe in das Landschaftsbild, in die neue Parkinfrastruktur sowie in die hochwertigen, natur- schutzrechtlich geschützten Wiesengesellschaften bedingen. Mit der Konzeption des Landschaftsparks Rhein sollte eine regionale Landschaftsentwicklung initiiert werden, die den Rhein als verbindende Leitstruktur in den Mittelpunkt stellt (siehe Abbildung 15). Leider ist es bislang nicht gelungen, die Nachbargemeinden zu einer Zusammenarbeit zu gewin- nen. Dies lag bislang unter anderem an unterschiedlichen Interessenslagen, die nicht mit dem Projekt verbunden sind. Besonders wichtig wäre es, erneut eine Zusammenarbeit mit den linksrheinischen Nachbarn zu suchen, da dort beachtliche Potentiale bestehen, um den rheinübergreifenden Projektan- satz zu vertiefen und auszubauen. Der Landschaftspark Rhein ist keine Grünfl äche im planungs- rechtlichen Sinn. Weite Teile sind durch naturschutzrechtliche Verordnungen geschützt. Seine landschaftsbezogene Ausstat- tung und Gestaltung unterscheidet ihn deutlich von den inten- siv genutzten innerstädtischen Parkanlagen. Handlungsbedarf/Priorität  Für die noch fehlenden Brücken im Landschaftspark Rhein sollten bereits bestehende Vorplanungen aktualisiert werden mit dem Ziel, kostenoptimierte Ausführungsgrundlagen zu erhalten.  Mit dem Vorhaben Hochwasserrückhalteraum Bellenkopf- Rappenwört werden voraussichtlich nicht alle angestrebten Maßnahmen zur Verbesserung der Naherholungsqualität realisiert. Dazu gehört unter anderem der Wunsch nach einem ganzjährigen öffentlichen Rheinzugang im Bereich des Rheinstrandbades.  Bei den zuvor genannten Projektkomponenten müssen weiterhin Fördermöglichkeiten ausgelotet werden. Die Vorhaben eignen sich auch für werbewirksames Sponsoring.  Die Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden sollte verstärkt werden.  Zeithorizont: mittel- bis längerfristig, Nachbarkontakte kurzfristig. Abb. 31: Vision einer Rheinhafenquerung im Verlauf des Hauptdamms XXV Abb. 33: Konzeptplan für das Projekt Hochwasserrückhalteraum Bellenkopf Rappenwört. Der Plan dient dazu, die freiraum-planerischen Überlegungen der Stadt gegenüber dem Vorhabenträger zu verdeutlichen Abb. 32: Die Engstelle an der Honsellstraße erschwert die Verknüpfung der Stadt mit dem Landschaftspark Rhein. 24 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe Grünzug Hertzstraße 5 Die vertieft verlaufende alte Fließrinne zeichnet sich noch deutlich in der Örtlichkeit ab. Es fehlt eine durchgängige Wegeverbindung, die die Menschen aus Mühlburg und aus der Nordweststadt in die Landschaft leiten könnte. Es sollte angestrebt werden, die Struktur der Kleingärten und der Sportanlagen im Rahmen von Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen auf dieses Ziel hin anzupassen. Handlungsbedarf/Priorität Mittel- bis längerfristig. Grüne Nordspange 6 12 17 20 40 53 54 55 60 Abb. 34: Die in die Hardtebene eingeschnittene, parallel zur Hertzstraße verlaufende ehemalige Fließrinne ist leider unzureichend in den Wegeverbund einbezogen. Abb. 35: Der westliche Teil der „Grünen Nordspange“ ist mit dem weitläufi gen Areal des Alten Flugplatzes verbunden. Vorbemerkung: Die dargestellten Baufl ächen und die Freiraumkonzeption sind aus dem „Räumlichen Leitbild Karlsruhe“ abgeleitet. Es gibt Abweichungen zum derzeitigen Stand der Flächen- nutzungsplanung. Das Planungskonzept setzt voraus, dass der zentrale Abschnitt der Nordtangentenplanung zwischen der B36 und der Linkenheimer Landstraße nicht mehr weiterverfolgt wird (siehe Fußnote Abschnitt 1). Die bereits durch einen Bebauungsplan gesicherte Verlängerung der B10 nach Westen, dieser Abschnitt wird im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens modifi ziert, ist Bestandteil des Projektes „Grüne Nordspange“. Dies gilt ebenso für die Anbindung der Zweiten Rheinbrücke an die B36, für die das Regierungspräsidium Karlsruhe ein Planfeststellungsverfahren vorbereitet. Gartenbauamt | 25 Die „Grüne Nordspange“ (Knielingen-Neureut-Hardtwald- Waldstadt-Hagsfeld-Durlach) soll zu einem durchgängig erlebbaren Freiraum mit landschaftlichen Qualitäten ausgeformt und künftig von einer Bebauung frei gehalten werden. Sie umfasst die Freiräume entlang der für die Nordtangente freigehaltenen Trasse. Im Westen schließt die Spange an die Rheinauen an, im Osten ist ein Seitenast Richtung Oststadt vorgesehen. Dieser großzügig bemessene landschaftliche Freiraum bildet zugleich das Rückgrat für neue Wohngebiete und Dienstleistungsnutzungen, die als schollenartig ausgeformte Nachbarschaften die vorhandenen Siedlungsareale ergänzen. Dadurch wird unter anderem auch die Chance eröffnet, auf größeren Abschnitten die Siedlungsränder zur Landschaft hin neu zu defi nieren. Aus heutiger Sicht unbefriedigende bis störende Komponenten – etwa die Neureuter „Skyline“ aus den 1970er Jahren könnten besser eingebunden werden. Hohe städtebauliche, bauliche und freiraumgestalterische Qualitäten werden die Voraussetzungen für ein Gelingen dieser anspruchsvollen Aufgabe sein. Das Projekt „Grüne Nordspange“ gehört zu den anspruchs- vollsten Vorhaben der Freiraumplanung, die mittelfristig an- stehen. Dort ist kein Park im klassischen Sinne erforderlich, sondern eine überzeugende Landschaftsgestaltung, die den Rahmen für die Naherholung, für die bereits bestehenden gärtnerischen Freizeitnutzungen und für die Landwirtschaft schafft. Gleichzeitig fi ndet nördlich und südlich eine erhebli- che Entwicklung von Wohnungsbaufl ächen statt. Für die beiden Teilräume „Grüne Nordspange“ (westlicher Teil) und „Grüne Nordspange“( östlicher Teil) hat das Gartenbauamt bereits im Rahmen des Prozesses „Räumliches Leitbild Karlsruhe“ landschaftsgestalterische Strukturpläne ausgearbeitet. Die Grundhaltung ist ein weiträumig erlebbares, siedlungsgliederndes Landschaftsband. Bereits vorhandene, schützenswerte Strukturelemente wie Baumreihen, Feldhecken und hainartige Baumbestände sollen integriert und in ihrer Wirkung noch weiter akzentuiert werden. In weiten Teilen prägen offene Räume die Landschaft. Die Blickbeziehung zum Alten Flugplatz könnte noch verbessert werden. Es ist ferner vorgesehen, den Abschnitt zwischen der Linkenheimer Landstraße und dem Hardtwald behutsam zu öffnen, um auch dort die räumliche Verbindung zur Waldkante zu verbessern. Die ungeordnete gewerbliche Nutzung in der ehemaligen Sandgrube beim Rosenhof sollte aufgegeben werden. Bei den noch zu erstellenden Straßenabschnitten wird es eine besondere Herausforderung sein, die Trassen und die notwendigen Lärmschutzeinrichtungen gestalterisch angemessen in den Grünraum einzubinden. Im östlichen Teil der „Grünen Nordspange“ gilt es, den Raumeindruck in der dort ohnehin nicht besonders breiten Grünzäsur möglichst wenig einzuengen. Aus freiraumplanerischer Sicht wird eine niveaugleiche Querung der Haid-und-Neu-Straße bevorzugt, weil eine solche weniger stark in den Freiraum eingreift. Zudem würde es vorteilhaft sein, wenn die verlängerte B10, entgegen der Darstellung des rechtskräftigen Bebauungsplans, bereits am Technologiepark endet. Das östliche Vorfeld des Hardtwaldes bliebe dann verkehrsfrei. Abb. 36: Strukturplan für den westlichen Teil der „Grünen Querspange“, erarbeitet im Rahmen des Abstimmungsprozesses zum „Räumlichen Leitbild Karlsruhe“. Abb. 38: Strukturierte Landschaft im östlichen Kirchfeld Abb. 37: Drachen über dem weiträumigen Unterfeld vor der Kulisse von Neureut. 26 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe Im westlichen Teil der Spange wird besonders darauf zu achten sein, dass der Verkehrsknoten, der für die B36- Anbindung an die Trasse der zweiten Rheinbrücke erforderlich wird, im Bereich der Albaue den landschaftsräumlichen Zusammenhang nicht zu stark einengt und so wenig wie möglich zerschneidet. Bestehende Barrieren sollten zudem entschärft werden, um den Freiraumzusammenhang zu unterstützen. Hierzu zählen die B36, die Linkenheimer Landstraße, die Haid-und- Neu-Straße, die Bahnstrecken Mannheim – Karlsruhe und Heidelberg – Karlsruhe, die Elfmorgenbruchstraße und die A5. Zu prüfen sind zusätzliche Möglichkeiten für Überwege. Über die A5 ist perspektivisch auf Höhe des Elfmorgenbruchs eine Landschaftsbrücke anzustreben (siehe 7.2 Ausbau A8). Es ist vorgesehen, die im östlichen Randbereich des Hardtwaldes gelegenen ehemaligen militärischen Areale, künftig für Forschungs- und Technologieeinrichtungen zu nutzen (Mackensen Kaserne). Der Gebäudebestand ist derzeit noch in den Waldcharakter eingebunden, dies entspricht der städtebaulichen Grundhaltung, die das weitere Umfeld prägt. Dieses Leitbild sollte aus freiraumgestalterischer Sicht beibehalten werden. Klare bauliche Kanten wären untypisch und würden dort das Konzept der „Schlossstrahlen im Wald“ gefährden. Der Hardtwald mit seinem charakteristischen, nord-süd- gerichteten Wegenetz bildet das zentrale Bindeglied zwischen den beiden Teilen der „Grünen Nordspanne“. Es wird angestrebt, die beiden Freiräume über ein gut nachvollziehbares und zielgerichtet verlaufendes Wegeleitsystem besser zu verknüpfen. Hierzu sollten vorhandene Wege wie die Rintheimer Querallee genutzt werden. Bei einer weitergehenden Untersuchung müssen unter anderem das Land Baden-Württemberg als Waldeigentümer und die zuständigen Fachdienststellen einbezogen werden. Der Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe zeigt für das Umfeld der „Grünen Nordspange“, abgeleitet aus dem „Räumlichen Leitbild Karlsruhe“ das langfristige Maximum einer baulichen Entwicklung auf. Auch wenn das verbleibende Freiraumgefüge im Verbund mit dem „Alten Flugplatz“ dann immer noch eine respektable Größe aufweist, sind dort die stadtökologischen und stadtklimatischen Belastungsgrenzen erreicht. Deswegen muss die „Grüne Nordspange“ ebenso planungsrechtlich gesichert werden wie die neuen Baufelder. In Anlehnung an die erfolgreiche Vorgehensweise in Karlsruhe Südost bietet es sich an, zumindest für den westlichen Teil einen städtebaulichen Rahmenplan aufzustellen, aus denen die einzelnen Bebauungspläne entwickelt werden. Die Freiräume, die auch die verbleibenden landwirtschaftlich genutzten Flächen beinhalten, müssen als eigenständiger Plan oder in Teilabschnitten gemeinsam mit den einzelnen Baufeldern gesichert werden. Dort wären auch die notwendigen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen zu fi xieren, die nicht innerhalb der überbauten Areale oder an anderer Stelle realisiert werden können. Die bereits praktizierten ökologischen Bewirtschaftungsweisen sollten künftig auf die gesamte Agrarfl äche ausgedehnt werden. Abb. 39: Störende, ungeordnete Mischnutzung in der ehemaligen Sandgrube am Rand des Hardtwaldes Abb. 41: Lichtung im Hardtwald Abb. 40: Nördlich des Rosenhofes prägt eine markante Eichenreihe den Waldrand Gartenbauamt | 27 Um auch künftig den weitläufi gen Landschaftscharakter zu erhalten, wäre es sinnvoll, die vorhandenen, verstreut liegenden privaten Gartennutzungen im Rahmen einer Umlegung zu bündeln. Die dann entstehenden Cluster wären geeignet, im Verbund mit Spiel- und Freizeitangeboten die Randbebauung einzufassen und als Puffer zur Landschaft zu dienen. Die entlang der „Grünen Nordspange“ geplanten Entwicklungen verändern vertraute Strukturen. Deshalb müssen die Menschen aus den angrenzenden Stadtteilen und Quartieren kontinuierlich beteiligt und im Planungs- und Realisierungsprozess mitgenommen werden. Abb. 43: Der östliche Teil der „Grünen Querspange“: im Vordergrund der Traugott-Bender-Sportpark, rechts die Gebäude des Technologieparks Abb. 42: Strukturplan für den östlichen Teil der „Grünen Querspange“, erarbeitet im Rahmen des Abstimmungsprozesses zum „Räumlichen Leitbild Karlsruhe“. Abb. 44: Situationsfoto Bereich Fächerbad .,,, ... ,.,..., • ...,s;,,, 28 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe Handlungsbedarf/Priorität  Als Grundlage für die Bebauungsplanung müssen vertiefende städtebauliche sowie grünordnerisch/ landschaftsplanerische Rahmenplanungen erstellt werden.  Die „Grüne Nordspange“ soll Zug um Zug mit der baulichen Entwicklung des Umfeldes und der Realisierung der Straßenbauvorhaben entwickelt werden.  Bei den Straßenplanungen ist eine intensive Abstimmung mit der Freiraumplanung erforderlich. Zeithorizont: zeitnah bis mittelfristig, Landschaftsbrücke perspektivisch. GRÜNE SPANGE – SÜDLICHE HARDT 7 Ausgehend von der bewaldeten südlichen Hardt reicht ein grüner Keil über die Günther-Klotz-Anlage und das Beierthei- mer Feld bis tief in die Weststadt. Neben seinen Qualitäten für die stadtnahe Erholung leistet dieses Areal besonders wertvolle Dienste für das Stadtklima. Die Sportanlagen und die Klein- gärten entlang der Pulverhausstraße übernehmen die Funktion eines Bindegliedes zwischen Wald und Park. Derzeit werden dort städtebauliche Verdichtungen in Erwägung gezogen. Diese sind sehr kritisch zu beurteilen. Es ist vielmehr anzustre- ben, den Grünverbund im Bereich der Holzsiedlung und des anschließenden Gewerbegebietes zu stärken. Selbst ein par- tieller Eingriff in bestehende Freiräume ist nur dann denkbar, wenn im Gegenzug ausreichend bemessene Freiräume mit verbindender Qualität neu geschaffen werden. Dies erfordert eine städtebauliche Rahmenplanung, die das weiter gefasste Umfeld mit einbezieht. Abb. 45: Waldrand Bundeswehr Abb. 46: Bürgerbeteiligung Abb. 47: Strukturskizze Grüne Spange von der südlichen Hardt zum Beiertheimer Feld Gartenbauamt | 29 Handlungsbedarf/Priorität  Städtebaulich-freiraumplanerische Rahmenplanung erforderlich um die Entwicklungsziele für das erweiterte Umfeld zu klären (mittelfristig).  Realisierung der grünplanerischen Ziele eher längerfristig zum Beispiel über städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen im Zuge von derzeit noch nicht absehbaren Veränderungen im Bestand. Gleisbauhof der DB-AG (Durlacher Allee) 8 Noch unterbricht diese Nutzung die sonst bereits durchgän- gige Fuß- und Radwegeverbindung „Vom Turmberg zum Rhein“. Im Zuge einer Nutzungsänderung soll das südlich ge- legene Birkenwäldchen zu einem Grünzug mit Brückenschlag über die Güterumgehungsbahn geformt werden. Handlungsbedarf/Priorität Kurz- bis mittelfristig im Rahmen einer Umnutzung des Gleisbauhofareals. Erste rahmenplanerische Überlegung aus der Planungswerkstatt Durlacher Allee (2013) liegen vor. Landschaftsbezüge 9 10 11 12 13 Trennende Verkehrstrassen oder fehlende Erschließungswege behindern an verschiedenen Stellen den Bezug aus den Wohngebieten in die freie Landschaft. Defi zite gibt es unter anderem in Neureut entlang der B 36, in der Südstadt Richtung Oberwald, zwischen Rintheim und dem Elfmorgenbruch, an der Pfi nz beim Durlacher Bahnhof sowie im Wohngebiet Rosengärtle (Hanglage Durlach). In Neureut wird der Nordfriedhof aufgelassen. Dadurch ergibt sich die Chance, eine durchgehende Grünverbindung von der geplanten „Grünen Nordspange“ durch die Ortslage bis in die freie Landschaft auszubauen. Handlungsbedarf/Priorität Grünverbindung Neureut und Wegeanschluss Rosengärtle: kurzfristig. Sonst längerfristig bis perspektivisch, möglichst in Verbindung mit Um-/Ausbaumaßnahmen an den Verkehrstrassen. Abb. 48: Die Kleingartenspange zwischen der Pulverhausstraße und dem Waldareal der Südlichen Hardt Abb. 49: Die Güterumgehungsbahn unterbricht die geplante Grünverbindung zwischen der Kleingartenanlage Am Dornwäldle und dem Otto-Dullenkopf-Park. An dieser Stelle fehlt eine Querungsmöglichkeit. Abb. 50: Der Pfi nzuferweg endet derzeit an den Bahngleisen beim Bahnhof Durlach. Wegen der geringen Brückenhöhe kann die Bahntrasse dort nicht unterquert werden. 30 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe 7.1.2 Parks/Friedhöfe/Plätze Parks Günther-Klotz-Anlage/Beiertheimer Feld 7 14 Gestaltungsbedürftig ist noch die Übergangszone zwischen dem öffentlichen Park und dem gärtnerisch genutzten Areal. Diese wird in enger Abstimmung mit den logistischen Belangen der Veranstaltung „Das Fest“ erfolgen müssen. Es ist vorgesehen, das gesamte Areal frei vom motorisierten Individualverkehr zu gestalten und für die Gärten Parkmög- lichen an den Rändern auszuweisen. Das öffentliche Wegenetz muss noch ergänzt und optimiert werden. Es wird empfohlen, für die Günther-Klotz-Anlage ein Struk- tur- und Entwicklungskonzept zu erarbeiten, das aufbauend auf der für die 1970er Jahre typischen Gestaltung, die be- stehenden Raum- und Nutzungsqualitäten weiterentwickeln hilft. Dieses sollte auch Vorschläge für eine naturgemäßere Gestaltung der Gewässerränder und für die künftige Pfl ege der Parkanlage aufzeigen. Größere Bereiche des Parks werden durch den Lärm der Südtangente beeinträchtigt, hier besteht noch Verbesserungsbedarf. Es empfi ehlt sich, im Rahmen von städtebaulichen Entwicklungen in den südwestlich angrenzen- den Arealen Optionen für Grünbrücken über die Südtangente vertiefend zu untersuchen (siehe auch Kapitel 7.2). Handlungsbedarf/Priorität Strukturelle Verbesserungen: kurz- bis mittelfristig. Lärmschutz und Grünbrücken: längerfristig bis perspektivisch. Das laufende Bebauungsplanverfahren Beiertheimer Feld sollte beschleunigt zu Ende geführt werden, um diesen für die Naherholung und für das Stadtklima unverzichtbaren Freiraum dauerhaft zu sichern. Abb. 52: Der Übergang vom Gartenareal Beiertheimer Feld zur Günther- Klotz-Anlage muss noch aufgewertet und gestaltet werden. Er soll künftig autofrei sein. Abb. 53: Neue Wegeverbindung im Beiertheimer Feld Richtung Weinbrenner Platz Abb. 51: In der Günther-Klotz-Anlage Gartenbauamt | 31 Otto-Dullenkopf-Park/Stadtpark Südost (City-Park) 15 Die beiden Parkteile müssen noch durch eine Brücke, die von der erhöht verlaufenden Esplanade über den Straßenkreisel führt, verbunden werden. Die Tennisanlage wird noch an die Stuttgarter Straße verlegt. Der dazu erforderliche Bebauungs- plan befi ndet sich im fortgeschrittenen Verfahrensstadium. Erst dann kann der offen gestaltete Wiesenzug des Stadtparks in den Otto-Dullenkopf-Park überleiten, so wie es die Gesamt- planung vorsieht. Sobald die Mietverhältnisse auslaufen, muss noch das Areal des ehemaligen Busdepots in das Parkkonzept integriert werden. Dort sind dringend benötigte Spiel- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche vorgesehen, die auch Teile des Gebäudebestandes miteinbeziehen. Der Schwerpunkt soll auf den Bewegungssport und auf Jugendak- tivitäten gelegt werden. Eine immer wieder diskutierte Mitnutzung als Messplatz ist aus freiraumplanerischer Sicht nicht vertretbar, da die dazu notwendige robuste Infrastruktur keine akzeptablen Spielräu- me für die oben genannten Aktivitäten mehr zulassen würde. Das Parkkonzept wird durch die angrenzenden Nutzungen Musikhochschule, Kreativpark sowie der neuen Dienstlei- stungsstandorte bereichert. Handlungsbedarf/Priorität  Kurzfristig, die derzeitigen Pachtverträge im Otto- Dullenkopf-Park laufen Ende 2018 aus.  Die im Bebauungsplan als wichtiger Bestandteil des Parkkonzeptes dargestellte Brücke sollte zeitnah folgen, um die beiden Parkteile über den stark befahrenen Kreisel entsprechend der Gesamtplanung besser und zügiger zu verbinden. Erst im Verbund können die Parkteile ihren vollen Nutzwert entfalten. Abb. 55: Blick von der erhöht verlaufenden Esplanade in den Parkteil um das Schloss Gottesaue. An dieser Stelle ist eine Brücke über den Straßenkreisel geplant. Abb. 56: Die mit Kirschen bestandene Esplanade führt direkt bis an den Rand der Innenstadt. Abb. 54: Der Otto-Dullenkopf-Park südlich des Gottesauer Schlosses mit dem Erweiterungsareal auf dem Gelände des ehemaligen Busdepots (links unten). 32 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe Kleingärten und Sportanlagen – Stuttgarter Straße 16 Das laufende Bebauungsplanverfahren sieht eine attraktive, öffentlich zugängliche und abseits des Straßenverkehrs verlau- fende Fußwegeverbindung zwischen City-Park und Tivoli vor. Handlungsbedarf/Priorität Sobald der Bebauungsplan rechtskräftig wird, werden die Tennisanlage aus dem Stadtpark Südost hierher verlagert, die verbleibenden Kleingärten neu geordnet und die Sportfl ächen aus dem Gleisbauhofareal der Deutschen Bahn-AG von der Durlacher Allee an die Stuttgarter Straße umgesiedelt. Sportpark Untere Hub 17 60 Eine Verlagerung der Sportanlagen aus der Durlacher Ortslage ermöglicht es, die Freizeitangebote zu erweitern und zu optimieren. Es ist wichtig, dass sich die Nutzung und die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen gut in das Landschaftsbild einbinden und dass genügend Raum für eine Renaturierung der Pfi nz vorgesehen wird. Ferner gehört dazu die Option für eine Landschaftsbrücke über die A 5. Diese ist aus freiraumplanerischer Sicht anzustreben, um die ohnehin schon durch die Verkehrstrasse stark zerschnittene Landschaft im Zuge eines möglichen Autobahnausbaus wieder besser zu vernetzen. Handlungsbedarf/Priorität Hohe Priorität, da durch die Verlagerung der Sportfl ächen hochwertige Baulandstandorte in Durlach generiert werden. Für das Projekt wird eine Rahmenplanung mit anschließendem Bebauungsplan vorbereitet. Friedhöfe 26 27 Die zahlreichen Karlsruher Friedhöfe sind überwiegend parkartig gestaltet. Sie zeichnen sich als Orte der Ruhe und Kontemplation aus und bilden wichtige Komponenten des Stadtgrüns. Insbesondere auf dem Hauptfriedhof stehen innovative Bestattungsformen in einem spannungsvollen Wechselspiel mit den traditionell gestalteten Grabfeldern. In Karlsruhe wird das Konzept der stadtteilbezogenen, auf kurzem Wege erreichbaren Friedhöfe verfolgt. Aufgelassene Begräbnisstätten sollen grundsätzlich als öffentliche Grünfl ächen dauerhaft erhalten bleiben. Deren Nutzung und Gestaltung muss in besonderem Maße deren ehemalige Zweckbestimmung berücksichtigen. Aktuell wird ein Konzept für den Nordfriedhof in Neureut erarbeitet. Für den Alten Friedhof in Wolfartsweier liegt ein Stufenkonzept für eine mittel- bis langfristige Aufgabe der Friedhofsnutzung vor. Dies beinhaltet Gestaltungskomponenten, die behutsam und in Schritten, auf die endgültige Nutzung als ruhige Ortsmitte hin, eingefügt werden sollen (siehe 7.1.3: aufgelassene Begräbnisstätten). Die alten jüdischen Friedhöfe in der Oststadt und in Grötzingen sowie der Jüdische Friedhof an der Haid-und- Neustraße sind herausgehobene Orte des Erinnerns. Sie stehen unter besonderem Schutz. Abb. 57: Das grüne Band der Kleingärten entlang der Stuttgarter Straße reicht nahezu bis zum Hauptbahnhof. Der vordere Teil wird künftig Sportanlagen aufnehmen. Abb. 58: Strukturskizze für den Sportpark Untere Hub. Die neuen Nutzungen müssen sich in die landschaftliche Situation und in den östlichen Abschnitt der „Grünen Nordspange“ einbinden. Gartenbauamt | 33 Plätze Das Erscheinungsbild von Stadtplätzen reicht von weitestge- hend baulich geprägt (Karlsruher Marktplatz) über vegetati- onsbegleitet (Lidellplatz) bis hin zu vegetationsgeprägt (Schef- felplatz). Alle Plätze und platzartig ausgeformten Grünanlagen dienen dem Aufenthalt, der Begegnung sowie der Naherho- lung. Sie haben zudem eine stadtgestalterische Bedeutung und bilden Trittsteine im Grünverbund. Ihre Zweckbestimmung und Gestaltung kann im Freifl ächenentwicklungsplan nicht detailliert vertieft werden. Das bereits erarbeitete Plätze-Konzept (2003) sollte unter dem Blickwinkel des Klimawandels überprüft werden. Unmittelbarer Handlungsbedarf besteht für die innerstädtischen Plätze, die im Zuge der Kombilösung tangiert worden sind. Die Wettbewerbsergebnisse werden zurzeit überarbeitet. Für den Weinbrennerplatz konnte bislang noch keine überzeugende Nutzung gefunden werden. Er ist als grüner Auftakt in das Albgrün erhaltenswürdig, sollte aber künftig mehr als ein Durchgangsplatz sein. Folgende Plätze erscheinen zudem aus freiraumplanerischer Sicht als aufwertungsbedürftig:  Entenfang  Gustav-Heller-Platz  Hermann-Levi-Platz  Festplatz  Bahnhofplatz  Gottesauer Platz  Bahnhofvorplatz Durlach  Endhaltestelle Durlach  Niddaplatz Handlungsbedarf/Priorität Gemeinsam mit den freiraumplanerischen Belangen sind bei der Ausgestaltung von Stadtplätzen vor allem verkehrliche, nutzungsorientierte und städtebauliche Aspekte relevant. Es besteht noch Untersuchungs- und Abstimmungsbedarf. Deshalb können keine Prioritäten genannt werden. Abb. 59: Der in seiner Planstruktur in sich schlüssig wirkende Wein- brennerplatz weist auf der Nutzerebene Defi zite auf. Abb. 60: Weinbrennerplatz aus der Nutzerperspektive 34 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe 7.1.3 Historische Anlagen/Gartendenkmalpfl ege Auch wenn die Stadt noch relativ jung ist, so kann Karlsruhe doch mit einem einzigartigen, weltweit bekannten Stadtgrund- riss aufwarten. Es ist der Verdienst aller bisher für die Stadtent- wicklung Verantwortlichen, dass die Grundzüge dieses Konzep- tes immer noch die Innenstadt prägen. In welcher Großstadt ist es sonst schon möglich, vom Marktplatz der quirligen Stadt über vielgestaltige Gartenanlagen in die Beschaulichkeit eines nahezu zwanzig Kilometer tiefen Waldareals zu gelangen. Das historische Erbe bedarf einer besonderen Fürsorge. Künftig müssen die gartendenkmalpfl egerischen Aktivitäten noch aus- gebaut werden. Nachfolgend werden die bedeutenden Komponenten angesprochen. Viele kleinere Anlagen haben ihren spezifi schen Wert, der ebenso beachtet und gepfl egt werden sollte. Dazu gehören zum Beispiel der Nymphengarten, der kleine Park um das ehemalige Großherzogliche Palais – heute Sitz des Bundesgerichtshofes – die Lina-Sommer-Anlage oder auch viele grünbestimmte Stadtplätze. Abb. 61: Historische Grünstrukturen im Stadtgebiet. Dazu gehören neben den fl ächenhaften Anlagen auch die historischen Wegeachsen des Fächers und der Durlacher Allee. Gartenbauamt | 35 Karlsruher Schlossgärten 18 19 20 Ehemals höfi sche, inzwischen denkmalgeschützte Gärten prä- gen das Schlossumfeld. Zur Bundesgartenschau 1967 wurden Areale zeitgemäß neu interpretiert. Dabei sind hochwertige, charakteristische Parkräume entstanden, die zugleich das hi- storische Erbe geschickt in Szene setzen. Leider sind prägende Komponenten der damaligen Konzeption inzwischen verun- klart oder sogar verloren gegangen. Zu nennen ist vor allem die Idee einer auf Kunstwerke zulaufenden Sichtachse anstelle der historischen Fächerwege. In zeitgemäßer Form sollten diese Standorte wieder mit künstlerischen Beiträgen besetzt und die Sichten wieder stärker herausgearbeitet werden. Kon- zeptwidrig ist der um die Jahrtausendwende eingefügte blaue Majolika-Strahl, der sich zudem als nicht funktional erwiesen hat. Dieser sollte ersatzlos zurückgebaut werden. Das Land Baden-Württemberg hat für die Gärten ein Parkpfl egewerk erarbeiten lassen. Auf dessen Grundlage konnte zum Stadtjubiläum der Schlossplatz denkmalgerecht saniert werden. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn die bereits zugesagten Maßnahmen in den Schlossgärten zeitnah folgen würden. Auch erscheint es für das Gartenkulturgut vorteilhaft zu sein, wenn die Pfl ege künftig bei der staatlichen Gartenverwaltung, gebündelt wird. Dies würde die gärtnerischen Anlagen im Fasanengarten einschließlich der Lärchenallee und das Umfeld um die Fürstliche Grabkapelle betreffen. Damit verbunden sein sollte aber auch ein angemessen aufgestockter Pfl egeetat, der eine differenziertere Unterhaltung eröffnet als dies der Forstverwaltung derzeit möglich ist. Die Anlagen verdienen einen besonderen Umgebungsschutz, der in der Vergangenheit, zum Beispiel im Umfeld des Wild- parkstadions, vernachlässigt wurde (Flutlichtmast in der Achse der Bocksblöße, Sportfelder entlang der Lärchenallee). Dieser Aspekt ist künftig vordringlich bei baulichen Entwicklungen auf dem KIT-Campus zu beachten. Dies gilt auch beim bereits planungsrechtlich gesicherten Stadionneubau für die Detail- ausbildung der Nahtstellen zu den historischen Anlagen. Im Umfeld der Fürstlichen Grabkapelle, einer bewusst im stadt- fernen Wald verortete Grablege, ist aus freiraumplanerischer sowie aus gartenhistorischer Sicht keine weitere Bebauung denkbar. Der die Umgebung prägende Waldcharakter muss dort erhalten bleiben. Weiter nordöstlich sollen entlang der Büchiger Allee bislang militärisch genutzte Areale an das KIT übertragen werden. Auch dort muss entlang der Wege im Rahmen der geplanten Umnutzung ein ausreichend breiter Waldrand gesichert werden. Abb. 63: Hier wurde der Umgebungsschutz nicht beachtet: zentrale Parkwiese des Fasanengartens mit einem Flutlichtmasten des alten Wildparkstadions. Abb. 62: Die Sichtachse zwischen dem Schlossturm und den Wasserstelen (ehemals Garten der steinernen Säulen) spiegelt noch die denkmalwürdige Grundhaltung der Parkumgestaltung zur Bundesgartenschau 1967 wieder. 36 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe Im Hardtwald kann man den Verlauf der Schlossstrahlen meist nur noch über die Wege nachzuvollziehen. Alleen sind histo- risch nicht nachgewiesen. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts hatte die Forstverwaltung einzelne Abschnitte mit markanten Baumreihen bepfl anzt. Dies erleichtert die Orientierung und hilft das eher abwechslungsarme Waldareal zu strukturieren. Es sollte vertiefend untersucht werden, durch welche Maß- nahmen die Strahlen wieder erlebbarer gemacht und wie gleichzeitig eine bessere Fernwirkung erzielt werden kann. Zumindest sollte der sogenannte Himmelsstrich wieder geöff- net werden (siehe Gut Scheibenhardt, Abbildung 71). Dazu ist es notwendig, im Rahmen der forstlichen Bewirtschaftung den wegebegleitenden Baumtrauf in Schritten zurück zu nehmen. Zoologischer Stadtgarten 21 Der erste bürgerliche Park der Stadt wurde ebenfalls zur Bundesgartenschau 1967 zeitgemäß umgestaltet. Dessen seinerzeit modernes Gewand steht inzwischen unter Denkmalschutz. Ein kontinuierliches Spannungsfeld bildet die durchaus bereichernde Doppelnutzung als öffentlicher Park und als Zoologischer Garten. Der Flächenbedarf für die Gehege steigt mit den zunehmenden Anforderungen an die Tierhaltung. Künftig muss weiter darauf geachtet werden, dass der gestalterische Rahmen der Gesamtanlage sein schützenswertes Niveau beibehalten kann. Dies erfordert, dass alle neuen Elemente und Nutzungen sensibel eingepasst werden, und dies gilt gleichermaßen für den Zoo als auch für den Stadtgarten. Für beide Teile müssen übergreifende gestalterische Leitlinien gelten, die es noch zu erarbeiten gilt. Abb. 64-65: Der später Richtung Majolika eingefügte blaue Strahl verfälscht das Konzept der wegefreien Sichtachsen und ist zudem nicht funktional. Abb. 66: Die Schlossstrahlen im Hardtwald sollten wieder deutlicher herausgearbeitet werden. Abb. 67: Stadtgarten und Zoo bilden eine Symbiose, aber auch eine gestalterische Herausforderung. Gartenbauamt | 37 Schlossgarten Durlach Als älteste öffentliche Gartenanlage mit einer mehr als 300jährigen Geschichte verdient der kleine Park besondere Beachtung. 2015 konnte dessen behutsame Umgestaltung abgeschlossen werden. Die noch erhaltenen Stilelemente aus den einzelnen Zeitepochen zeigen sich nun in einem spannungsvollen Wechselspiel. In einem Pfl ege- und Entwicklungsplan sind die Leitlinien der Unterhaltung und weitere Entwicklungsmaßnahmen dargestellt. Rheinpark Rappenwört 22 39 65 Die Planung für den Hochwasserrückhaltepolder Bellenkopf- Rappenwört tangiert die als Sachgesamtheit geschützte Anlage. Diese gilt als ein für den süddeutschen Raum eher seltenes Beispiel einer Erholungsanlage im Gestaltungsstil der Volksparkbewegung der 1920er Jahre. Bei der Abstimmung der Planungsmaßnahmen für den Polder werden die denkmalpfl egerischen Belange gewichtig einge- bracht. Vorrangig gilt es dabei, die klare Formensprache und Raumstruktur zu erhalten sowie negative Auswirkungen des Vorhabens zu vermeiden und zu minimieren. Dieser Anspruch gilt ebenfalls für weitere Entwicklungen innerhalb des Bades. Dort muss ein verträgliches Miteinander der berechtigten ak- tuellen Nutzungsansprüche mit der historischen Infrastruktur gefunden werden. Die prägenden Pappelreihen und -bögen haben inzwischen ihre Lebenserwartung erreicht. Sie werden in Stufen bis 2030 wieder durch junge Schwarzpappeln ersetzt. Abb. 68: Die neu gestaltete Brunnenwiese im Durlacher Schlossgarten Abb. 69: Auf einer Infotafel werden die Besucher über das Baumaustauschkonzept informiert Abb. 70: Altersbedingter Gehölzaustausch: nachgepfl anzt werden standortgemäße Schwarzpappeln. 38 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe Gut Scheibenhardt 23 Noch heute ist die enge Beziehung des ehemaligen Jagd- schlosses zur Landschaft spürbar. Die wieder aufgepfl anzte „Guckallee“ leitet in den Wald über. Es ist zu wünschen, dass sich die dort weiter verlaufende Achse wieder besser in der Örtlichkeit abbildet. Dazu wäre es nötig, den „Himmelsstrich“ wieder durchlaufend herauszuarbeiten. Der Baumbestand des Gutshofareals bedarf einer kontinuierlichen Pfl ege und Entwicklung, die sich am historischen Kontext orientiert (siehe auch Karlsruher Schlossgärten). Turmberg 24 Mit der neuen, abgestuften Aussichtsterrasse hat die Karlsruher Landmarke wieder einen attraktiven Anziehungspunkt erhalten. Sanierungs- beziehungsweise aufwertungsbedürftig sind noch die parkähnliche Grünanlage am Aussichtsturm, der von der Posseltstraße ausgehende Treppenaufgang und die Auffahrt über die Reichardtstraße. Leider ist dort das Auffahrtserlebnis immer mehr verloren gegangen, da die Ausblicke auf die Stadt und in die Rheinebene inzwischen weitgehend eingewachsen sind. Auch die Obstbaumreihe, die wie große Fenster die Straße gesäumt hat, ist nur noch lückenhaft vorhanden. Die anstehende Erneuerung der Turmbergbahn sollte Anlass sein, den Außenbereich planerisch mit einzubeziehen und bestehende Unzulänglichkeiten zu beheben. So könnte der Turmberg insgesamt wieder zu einem in sich stimmigen „Aushängeschild“ Karlsruhes werden. Abb. 71: Die südlich an das Gut Scheibenhardt anschließende Guckallee mit dem alleetypischen „Himmelsstrich“, der die Raumtiefe unterstreicht. Abb. 73: Beliebter Aufenthaltsort bei Sonnenuntergang: die neugestaltete, abgestufte Turmbergterrasse Abb. 72: Ausblick auf die Stadt Abb. 74: Auffahrt zum Turmberg über die Reichardtstraße. Der Ausblick auf Durlach ist eingewachsen. Früher konnte man wie aus großen Fenstern zwischen den Kirschbäumen hindurch in die Landschaft schauen. Abb. 75: Panoramaweg beim Rittnerthof: junger Gehölzaufwuchs behindert den Blick in das Pfi nztal (Frühjahrsaufnahme). Im Sommer ist die Aussicht völlig verdeckt. Gartenbauamt | 39 Hauptfriedhof 25 Die Begräbnisstätte gehört zu den ältesten Parkfriedhöfen in Deutschland. Sie besitzt aus diesem Grund einen überregiona- len historischen Wert. Eine besondere Beachtung verdient der in den 1920er Jahren entstandene Erweiterungsteil um das ehemalige Krematorium. Dort sollten die formalen Strukturen noch mehr in der ursprünglichen Form gepfl egt und ergänzt werden. Zudem sollten die Leitstrukturen der historischen Platanenalleen gestärkt werden. Punktuell wurden bereits Platanen nachgepfl anzt. Dieses Konzept soll weiterverfolgt werden, sobald geeignete Standorte durch den Rücklauf von Belegungsfl ächen wieder zur Verfügung stehen. Aufgelassene Begräbnisstätten 26 27 Stadthistorisch bedeutsam sind die alten Friedhöfe in der Oststadt und in Durlach. Auch wenn diese inzwischen als öffentliche Grünanlagen genutzt werden, zeichnen sich die von Mauern umgeben Areale noch deutlich im Stadtraum ab. Als Erinnerungsstätten sind sie auch für eine Teilüberbauung tabu. In Wolfartsweier bietet sich die Chance, den Friedhof um die Jakobskirche im Benehmen mit der Kirchengemeinde längerfri- stig in eine grüne Ortsmitte umzugestalten. Der Nordfriedhof in Neureut wird in großen Teilen zu einem Ort der ruhigen Begegnung umgewidmet. Der Alte Friedhof in Durlach ist ein stadtgestalterisch und stadthistorisch besonderer Ort. Die klare und großzügige Gestaltung und die alten Grabsteine vermit- teln eine bemerkenswerte „Ruhe“, die es zu erhalten gilt. Abb. 76: Die geschwungen verlaufende Platanenallee bildet die gestalterische Leitlinie im alten Teil des Hauptfriedhofs. In Teilabschnitten sind zugunsten von Belegungsfl ächen Baumstandorte aufgegeben worden. Dies beeinträchtigt die ursprünglich beabsichtigte Raumführung. Abb. 77: Alter Friedhof Wolfartsweier: Entwurfskonzept für das langfristige Ziel einer grünen Ortsmitte. 40 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe Hofgut Hohenwettersbach 28 Das geschichtsträchtige, in einen kleinen Landschaftspark eingebundene Herrenhaus, befi ndet sich in Privatbesitz. Die Gartenanlagen leiten in die angrenzende Landschaft über. Im Rahmen der Bebauungsplanung für den dort entstehenden Golfplatzes wurde besonderer Wert darauf gelegt, dass dieser klassische Bezug in die Landschaft nicht verbaut wird. Die Anlage verdient einen besonderen Umgebungsschutz. Handlungsbedarf/Priorität Künftig muss den gartendenkmalpfl egerischen Aufgaben- stellungen ein noch höheres Gewicht gegeben werden als bisher. Auch wenn Karlsruhe nicht mit herausragenden Zeugnissen der Gartenkunst gesegnet ist, gibt es hier jedoch Anlagen, die in ihrer Ausprägung zeit- und ortstypisch, aber auch beispielhaft sind. Diese verdienen als stadthistorisch bedeutsame Komponenten Beachtung, Schutz und eine angemessene Pfl ege. Die bislang mehr auf die Baudenkmale fokussierte Inventarisierung sollte daher zeitnah die denkmalwürdigen öffentlichen und privaten Gartenanlagen vertiefend erfassen. Dazu gehören auch beispielhafte Anlagen aus der Nachkriegszeit, die zunehmend Veränderungen bis hin zu Neugestaltungen unterliegen. Parkpfl egewerke sind geeignete Instrumente, die erforderlichen Maßnahmen sachgerecht umzusetzen. Die Prioritäten ergeben sich aus der Bedeutung und dem Nutzungswert der Anlagen. Abb. 78: Landschaftsstrukturplan für den Golfplatz am Batzenhof in Hohenwettersbach. Dargestellt sind drei Landschaftsbereiche. Der westliche wird durch Feldhecken, der südliche durch hainartig angeordnete Solitärgehölze und der nordöstliche durch Streuobstbestände geprägt. Zudem sind die freizuhaltenden Nah- und Fernsichten eingetragen. Diese freiraumplanerischen Vorgaben sind inzwischen Bestandteil des Bebauungsplans. ... . . . . ,. /l Golfanlage Batzenhof /J Land$cl'laflsallukwrplan • - m; - -- �-- ·- ·-· Gartenbauamt | 41 7.1.4 Stadteinfahrten und Straßenräume Stadteinfahrten gehören zu den Visitenkarten einer Stadt. Als Bahntrassen, Straßenräume oder als Fuß- und Radwege leiten sie von der Peripherie in das Zentrum. Die Qualität der Einfahrten spiegelt die Grundhaltung wieder, die eine Stadt ihrem Erscheinungsbild insgesamt beimisst. Bei den Straßen können die baulichen Ränder gestaltbestimmend sein, häufi g begleiten alleeartige Baumpfl anzungen die Zugänge oder es besteht ein Wechselspiel zwischen beiden. Mit der Brauerstraße und der Ludwig-Erhard-Allee besitzt Karlsruhe einladende, alleebestandene Entrees aus jüngerer Zeit. Die historischen Stadtzugänge Kaiserallee, Ettlinger Straße und Durlacher Allee werden diesem Anspruch nur noch bedingt gerecht. Dort treten die verkehrlichen Anforderungen stark in den Vordergrund. Diese lassen lediglich eingeschränkte Spielräume zu, die Raumqualität der Straßenzüge angemessen zu verbessern. Für die Durlacher Allee wurden in den vergangenen Jahren mehrfach Planungen erarbeitet und öffentlich diskutiert mit dem Ziel, diese bedeutende Stadteinfahrt durchgreifend aufzuwerten. Leider erfolgten bislang nur punktuelle Verbesserungen. Einst bildete die Durlacher Allee eine Landmarke in der offenen Landschaft und eine markante, von Pyramidenpappeln gesäumte Verbindung zwischen den historischen Stadtkernen der alten Residenz und der neuen Planstadt. Es bleibt eine herausfordernde Aufgabe, diesem stadtbedeutenden Straßenzug eine signifi kantere Gestalt zu geben. Ein besonderer Aufwertungsbedarf besteht für den in weiten Teilen baumlosen Straßenzug Eckener Straße/Michelinstraße. Handlungsempfehlungen Für einige der nachfolgend aufgeführten Straßen bestehen bereits aktuelle Umbauplanungen. Diese werden die angesprochenen freiraumplanerischen Defi zite deutlich verbessern bis beheben. Es ist daher vordringlich, die Planungen zeitnah zu realisieren. Abb. 79: Die Ludwig-Erhardt-Allee besticht durch den gut proportionierten Straßenquerschnitt und durch die geradlinig verlaufenden Lindenreihen. Die Abbiegespuren sind optimal integriert, ohne dass die Baumreihen unterbrochen werden mussten. Vorbemerkung: Straßen übernehmen zentrale Funktionen für die Verkehrserschließung sowie für die Ver- und Entsorgung einer Stadt. Sie sind zugleich Aufenthaltsorte für die Menschen und prägen die Stadtgestalt mit. Das Straßengrün trägt spürbar dazu bei, erträgliche klimatische Bedingungen in der Stadt zu schaffen. Die Freiraumplanung muss sich daher dafür einsetzen, dass neben den zahlreichen technischen und verkehrlichen Randbedingungen ausreichend Raum für stadtgestalterisch und stadtökologisch wirksame Baumpfl anzungen zur Verfügung steht. Dies erfordert eine intensive Abstimmung aller Beteiligten sowie planerische Varianten als Grundlage für die Abwägung. 42 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe Beim künftigen Umbau weiterer Stadteinfahrten sollten grund- sätzlich die stadtgestalterischen und die stadtklimatischen An- forderungen sowie die Aufenthaltsqualität noch konsequenter als bisher berücksichtigt werden. Besonders wichtig ist es, dass entlang der Straßenzüge durchgängige gestalterische Leitlinien spürbar werden. Die „Vorreiter“ in diesem Sinne sind zweifel- los die Ludwig-Erhard-Allee, aber auch die Brauerstraße. Es wird empfohlen alle Spielräume auszuloten, um die Stra- ßenquerschnitte zugunsten von Baumpfl anzungen zu optimie- ren. Straßenbahntrassen sollten im Zuge von Gleiserneuerun- gen grundsätzlich begrünt werden. Das im Verkehrsentwicklungsplan formulierte Ziel, den Fahrradverkehr zu fördern, wird von der Freiraumplanung stark unterstützt. In einzelnen Fällen sind stadtgestalterisch wichtige Baumpfl anzungen nicht realisierbar, weil die Fahrradstreifen den hierfür notwendigen Raum beanspruchen. Es wäre zu wünschen, wenn künftig Lösungen gefunden werden könnten, die beide Belange ermöglichen. Es wird angeregt, in bislang baumfreien Straßenabschnitten vorausschauende Konzepte zu erarbeiten mit dem Ziel, im Zuge von Leitungserneuerung mittel- bis langfristig Korridore für Baumpfl anzungen freizustellen. Auch Übergangslösungen, etwa Baumpfl anzungen auf mittelfristig ohnehin zu erneuernden Leitungen, sollten nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Für einzelne Baumstandorte werden bereits heute Sonderlösungen zum Baum- und Leitungsschutz vereinbart. Es wäre zu begrüßen, wenn zugunsten der Straßengestalt und des Stadtklimas diese Möglichkeiten vermehrt genutzt würden. Bei alleeartig bepfl anzten Straßenräumen muss künftig stärker darauf geachtet werden, dass die Endpunkte entschiedener, das heißt wie Tore mit gegenüber stehenden Bäumen ausgebildet werden. Häufi g wird zum Beispiel zugunsten von Schaltkästen einseitig auf den ersten Baum verzichtet. Dadurch wird die gewünschte Pfortenwirkung verhindert. Abb. 80: Prinzip-Skizzen der Leitungstrassen in einer Stadteinfahrt. Oben: Bestand Unten: Zug um Zug freizustellende Korridore um längerfristig die Voraussetzungen für eine straßenbildprägende Baumpfl anzung zu schaffen. Abb. 81: Der Bebauungsplan Blankenlocher Weg sieht an den „Pforten“ zum landschaftlichen Grün jeweils vier grüne „Finger“ aus Pyramideneichen vor. Zugunsten eines Trafos wurde dieses Prinzip nachträglich verwässert. Für die Anwohner und für den Freiraum ist dies gleichermaßen unbefriedigend. Gartenbauamt | 43 Stadteinfahrten Neureuter Straße 29 In den vergangenen Jahren wurden bereits längere Abschnitte des Straßenlaufs alleeartig bepfl anzt. Noch verbliebene Lücken sollten geschlossen werden sobald es die Randbedingungen zulassen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Gestaltung des Übergangs von der Landschaft in die Stadt (Höhe Klär- werk) und dem Abschnitt, der die „Grüne Nordspange“ quert. B36/Eckenerstraße/Michelinstraße 30 Die alleeartigen Bepfl anzungen im Außenbereich müssen noch ergänzt werden. Langfristig kann dann gemarkungs- übergreifend ein markantes Gliederungselement in der offenen Landschaft heranwachsen. Der autobahnähnlich ausgebaute Abschnitt westlich der Heidenstückersiedlung verdient eine stringentere Bepfl anzung, die auf die Stadt einstimmt. Ein vordringlicher Handlungsbedarf besteht im weiteren Verlauf entlang der Eckener- und der Michelinstraße. Die verkehrlichen Belange bestimmen dort das Straßenbild. Der Maßstab zwischen der niedrigen Randbebauung und dem sehr breiten Straßenquerschnitt ist nicht stimmig. Der Stadtraum wirkt auseinandergerissen. In einer ersten Stufe kann eine Gleisbegrünung bereits spürbare optische Verbesserungen bewirken. Mittel- bis längerfristig sollte zudem eine durchlaufende alleeartige Straßenbegrünung angestrebt werden. Es ist auch prüfenswert, ob der lange Abbiegestreifen entlang des Werksgeländes von Michelin zugunsten von Baumstandorten verkürzt werden kann. Abb. 82: Mit Wildem Wein berankte Straßenbeleuchtungsmasten an der Neureuter Straße. Eine gestalterisch interessante Lösung, wenn die Voraussetzungen für Baumpfl anzungen nicht gegeben sind. Wegen des Pfl egeaufwandes eher für Sonderfälle geeignet. Abb. 83: Stadteinfahrt Eckenerstraße: hier fehlen Bäume und Rasengleise.Abb. 84: Gut, wenn diese Vision einmal Wirklichkeit werden könnte. 44 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe Rheinhafenstraße/Pulverhausstraße 31 Eher zufällig angeordnete Bepfl anzungen charakterisieren die- sen Straßenzug. Dort ist ansatzweise noch die Grundhaltung des Nachkriegsstädtebaus mit dem Leitbild der aufgelockerten Stadt spürbar. Im Zuge der geplanten Straßenbahnerschlie- ßung und weiterer städtebaulicher Aufwertungen müssen stringentere Grünstrukturen eingefügt werden, die zudem geeignet sind, die trennende Wirkung des Verkehrsbandes zu minimieren. Für den östlichen Abschluss der Pulverhausstraße liegt die Planung für einen Kreisverkehr vor. Dieser wird den Ortseingang aufwerten und eine deutliche Zäsur zwischen den Auf- und Abfahrten zur L 605 und der schmalen Ortsdurchfahrt entlang der Grünwinkler Straße schaffen. Rheinstraße/Kaiserallee/Kaiserstraße 32 Der verkehrsoptimierte Ausbau des Knotens an der Querung Blücherstraße/Yorckstraße reißt eine spürbare Wunde in den großzügig bemessenen, alleeartigen Straßenraum. Dies verstärkt zudem an dieser Stelle die quartierstrennende Wirkung der Verkehrsachse. Mit dem Umbau der Haltestelle Mühlburger Tor wurden in der Straßenmitte zusätzliche „Baumpakete“ eingefügt. Diese Elemente sind grundsätzlich geeignet, Lücken im Baumbestand optisch zu überbinden. Die noch umzubauenden Haltestellen und angrenzende Teile der Mittelstreifen müssen daher ebenfalls mit Bäumen überstellt werden. Zudem sollte geprüft werden, ob beim Knoten Blücherstraße/Yorckstraße die Ein- und Ausfädelungsspuren der Anliegerfahrbahnen zugunsten von verlängerten baumbestandenen Grünstreifen umgebaut werden können. Aktueller Hinweis: Erste planerische Vorüberlegungen für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle lassen erkennen, dass weitere Bäume gefährdet sind und sich dadurch der baumfreie Abschnitt noch vergrößern wird. Bei diesem Projekt müssen alle Möglichkeiten untersucht und ausgereizt werden, um trotz der komplexen verkehrlichen Belange eine Lösung zu fi nden, die durch zusätzliche Baumstandorte stadtgestalterisch überzeugt. Ein durchlaufendes Rasengleis würde die Stadteinfahrt zusätzlich aufwerten. Auf einem Teilabschnitt wird bereits eine Begrünung getestet, die in innovativer Bauweise mit Bewässerung ausgeführt wurde. Entlang der Rheinstraße sollten langfristig die Baumstandorte weiter verdichtet werden. Dort wurde im Rahmen des inzwischen abgeschlossenen Stadtsanierungsprogramms unter anderem dem hohen Parkierungsbedarf Vorrang eingeräumt. Die im Zuge der Kombilösung entstehende Baumpromenade entlang der Kaiserstraße wird sich gut in die quer durch die Stadt verlaufende Folge von alleeartigen Straßenzügen einreihen. Abb. 85: In lockerer Form gruppierte Bäume begleiten die Pulverhausstraße. Abb. 86: Kräftige Platanen verleihen der breiten Kaiserallee einen Alleecharakter. Abb. 87: An der Kreuzung mit der Blücherstraße und der Yorkstraße fehlen auf einem längeren Abschnitt die Straßenbäume. Dort bestimmen die Belange des Verkehrs das Straßenbild. Gartenbauamt | 45 Hans-Thoma-Straße/Willy-Brandt-Allee/Linkenheimer Landstraße 33 Die bereits realisierten Baumreihen sollten noch ergänzt wer- den, so dass künftig eine möglichst durchgehende Allee vom Stadtrand bis an den Schlossbezirk in der Innenstadt leitet. In diesem Zusammenhang wäre es für das Erscheinungsbild der Straße vorteilhaft, wenn in die neu angelegten Parkierungs- streifen zwischen Adenauerring und Moltkestraße alleeartig Bäume eingefügt werden könnten. Der breite, verkehrsgeprägte Straßenabschnitt zwischen der Bismarckstraße und der Willy-Andreas-Allee sprengt die Maßstäblichkeit, die der Schlossbezirk mit seinen Gärten und Parkarchitekturen vorgibt. Aus freiraumplanerischer Sicht befriedigt die Situation dort nicht. Vor der Staatlichen Kunsthalle wirkt hingegen der anschließende Straßenraum durch die Kastanienreihe gegliedert und gut proportioniert. Durlacher Allee 34 Die laufenden Bauvorhaben Kombilösung/IKEA/dm-Zentrale lösen neue verkehrliche Anforderungen an die Durlacher Allee aus. Teilabschnitte müssen verkehrsgerecht umgebaut werden. Es gilt nun, das in der „Planungswerkstatt Durlacher Allee (2013)“ formulierte Gestaltungsziel „zwei durchlaufende raumwirksame Baumreihen und ein Rasengleis“ zeitnah und konsequent entlang des gesamten Straßenzugs umzusetzen. Leider stehen im Außenbereich zwischen dem Weinweg und der Einfahrt nach Durlach die vorhandenen Platanenreihen deutlich von der Straße abgesetzt und heben sich kaum vom Unterwuchs ab. Die Ausfallstraße wirkt dadurch besonders breit, der Alleecharakter ist dort kaum zu spüren. Der Durlacher Turmberg ist hingegen schon von weitem als Blickfang präsent. Sehr nachteilig fällt bei diesem Straßenquerschnitt allerdings das Schottergleis der Stadt- und Trambahnen ins Auge. Ein durchgängiges grünes Band würde dem breiten Straßenraum eine ansprechende Mitte verleihen und die historische Verbindung zwischen Durlach und Karlsruhe einprägsam betonen. Dieser gewissermaßen „grüne Teppich“ würde der Durlacher Allee ein ihr durchaus gebührendes Alleinstellungsmerkmal geben. Es ist daher zu prüfen, ob die innovative Bauweise für Rasengleise, die in der Kaiserallee Abb. 88: Eine alleeartige Bepfl anzung wäre geeignet, die dicht an dicht stehenden PKWs besser in das Straßenbild entlang der nördlichen Stadteinfahrt einzubinden. Es würden wegen der perspektivischen Wirkung größere Baumabstände ausreichen. Abb. 90: Die Durlacher Allee auf Höhe des Weinweges: Bäume auf der Nordseite und ein grünes Band in der Straßenmitte würden diesem Teil der Stadteinfahrt ein freundlicheres Erscheinungsbild geben. Abb. 89: Die Verkehrsfl ächen der Hans-Thoma-Straße prägen das östliche Vorfeld des Karlsruher Schlossgartens. Abb. 91: Aus der Vogelperspektive sind die verkehrliche Bedeutung der Durlacher Allee als Stadteinfahrt, aber auch die Defi zite bei der Begrünung erkennbar. 46 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe erprobt wird, auch zur Nachrüstung in der Durlacher Allee geeignet ist. Die Haltestellen sind mit dem langzeitbewährten Standardmobiliar ausgestattet worden. Als bedeutende Stadteinfahrt und als Vorlaufstrecke für die unterirdischen Gleisstrecken eignet sich die Durlacher Allee besonders für eine individuelle Gestaltungslinie. Solche Leitstrukturen wurden bereits erfolgreich in der Erzbergerstraße und im Zuge der Nordost-Bahn umgesetzt. Als akzentuierende Komponenten des grünen Bandes könnten entsprechend gestaltete Haltestellen dessen Leitwirkung positiv unterstützen. Für die Haltestelle Auer Straße sollte eine ortsspezifi sche Gestalt gefunden werden, die zudem dazu beiträgt, in den schmaleren Querschnitt der Pfi nztalstraße überzuleiten. Heute trifft die Durlacher Allee an dieser Stelle mit voller Breite auf den historischen Stadtgrundriss Durlachs. Aus Kostengründen wurde im Rahmen der Kombilösung die Nordseite der Durlacher Allee zwischen der Veilchenstraße und der Tullastraße noch nicht umgebaut. Dort liegt unter anderem ein Entwässerungskanal, der Baumpfl anzungen ausschließt. Es wird angeregt, für diesen Bereich eine Sonderlösung zu erarbeiten, die es erlaubt, im Vorgriff auf die ohnehin dort notwendig werdenden Leitungsverlegungen zumindest einen Teil der geplanten Bäume zu setzen. Dadurch würde der der- zeit eher provisorische Straßencharakter aufgewertet und die Baumreihe geschlossen (siehe auch Handlungsempfehlungen Stadteinfahrten). Haid-und-Neu-Straße/Gustav-Heinemann-Allee 35 Ab der Tullastraße stadtauswärts fehlen der Verkehrsachse die seitliche Fassung sowie eine Leitstruktur. Eine alleeartige Bepfl anzung bietet sich an. Diese würde zugleich dem Hauptfriedhof einen gestalterisch entschiedeneren Rand nach Süden geben und den sich künftig stärker zur Straße hin entwickelnden Technologiepark einbinden. Das Erscheinungsbild der Gustav-Heinemann-Allee ist aus freiräumlicher Sicht unbefriedigend. Dieses wird zu sehr von der Freihaltetrasse der im Bebauungsplan dargestellten zwei- ten Fahrbahn geprägt. Die Situation ähnelt der entlang der südlichen Einfahrt in die Fiduciastraße. Da ein Straßenausbau derzeit nicht absehbar ist, sollten Aufwertungsmöglichkeiten untersucht werden. Zu klären wäre, ob dort eine mehr städti- sche oder eine bereits durch landschaftliche Elemente gepräg- te Struktur angestrebt werden sollte. Der künftige Knoten mit der verlängerten B10 bedarf an der Einfahrt in die Stadt einer signifi kanten Gestaltung. Deren Erscheinungsbild wird von der noch nicht entschiedenen Ausformung als Kreuzung oder als Unterführung abhängen. Die Freiraumplanung bevorzugt an dieser Stelle eine ebenerdige Lösung. Herrenalber Straße 36 Die Qualität des Straßenabschnitts von Rüppurrer Schloss bis zur Südtangente muss maßstabsgebend für den weiteren Verlauf nach Süden sein. Dringend aufwertungsbedürftig ist die Situation entlang der Gartenstadt bis zur Tulpenstraße. Im Zuge weiterer Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sollte auch dieser Abschnitt alleeartig ausgebildet und könnte durch Grüngleise begleitet werden. Abgestimmte Pläne für diesen Abschnitt liegen bereits vor. Wünschenswert ist zudem eine Bepfl anzung, die im Übergang von der Landschaft in die Stadt ein Zeichen setzt. Abb. 92: Die Haid-und-Neu-Straße auf Höhe des Technologieparks, der künftig die rechte Straßenseite stärker als bauliche Kante in Verbindung mit einer Baumreihe prägen soll. Abb. 93: Südlich des Ostendorfplatzes verliert die Stadteinfahrt entlang der Herrenalber Straße deutlich an Qualität. Gartenbauamt | 47 Badener Straße/Grötzinger Straße 37 Baumreihen und alleeartige Abschnitte sind geeignet, die trennende Wirkung der Bundesstraße zu mindern und das Ortsbild spürbar aufzuwerten. Die derzeitige „Durchfahrt“ könnte stärker den Charakter einer „Einfahrt“ aus der Landschaft in die alte Markgrafenstadt gewinnen. Es wird empfohlen, zeitnah, Optionen für Baumstandorte zwischen Zündhüttle und der Neßlerstraße zu untersuchen. Die Verkehrsfl ächen an der Einmündung der Badener Straße in die Gymnasiumstraße sollten zugunsten von maßstabsbildenden Baumpfl anzungen zurückgebaut werden. Eine bereits ausgearbeitete Planung wurde bislang nicht weiter verfolgt. Fiduciastraße/Killisfeldstraße/Pforzheimer Straße 38 Auch dieser Straßenzug sollte mehr Eingangsqualitäten erhalten. Als Allee ausgeformt würde in der Abfolge mit den bereits vorhandenen Platanenalleen ein markanter Straßenzug bis zur Pfi nz entstehen. Eine entsprechende Planung liegt bereits vor, Zuschüsse sind beantragt. Hermann-Schneider-Allee 39 Die als Damm geführte Straße verbindet den Stadtrand mit dem Naherholungsgebiet Rappenwört, das in den 1920er Jahren erschlossen wurde. Reste von Eichenreihen lassen darauf schließen, dass dort eine Eichenallee konzipiert war. Inzwischen sind die Böschungen im Abschnitt, der die Fritschlach quert, weitgehend mit durchgewachsenen Gehölzen bestanden. Der Ausblick in die Landschaft ging dadurch verloren. Im Zuge des Polderbaus Bellenkopf- Rappenwört ist vorgesehen, die Straße im Waldbereich deutlich anzuheben. Die dadurch bedingten Eingriffe müssen kompensiert und in ihrer Auswirkung gemindert werden. Es bietet sich daher an, den Straßenzug im Sinne seiner Namensgebung zu einer Eichenallee zu entwickeln. Abb. 94: Badener Straße in Durlach: Baumpfl anzungen könnten die Ortseinfahrt aufwerten und den zügigen Durchfahrtscharakter der Bundesstraße mindern. Abb. 95: Mit den geplanten Baumreihen wird die Durlacher Einfahrt entlang der Fiduciastraße ihre „Beliebigkeit“ verlieren. Abb. 96: Historischer Straßenquerschnitt der Hermann-Schneider-Allee aus den 1920er Jahren Abb. 97: In der Örtlichkeit sind noch Reste der Eichenallee zu erkennen. 48 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe BAB Kleeblätter/Südtangente 40 Die mit Fahnenmasten besetzten Hügel markieren am Schwarzwaldkreuz den Zugang in die Stadt. Die übrigen Anschlüsse sind eher beliebig ausgeformt. Es besteht Aufwertungsbedarf, um auch dort signifi kante, ortsbezogene Zeichen zu setzen. Die Vegetation kann in den großfl ächigen Auffahrtsohren nur eine dienende Funktion übernehmen. Denkbar sind zum Beispiel Erdmodellierungen in Verbindung mit baulichen und künstlerischen Komponenten. Entlang der Südtangente fehlt noch zwischen der Killisfeldstraße und der B 3 die nördliche Baumreihe, die mit Rücksicht auf die dortige gartenbauliche Nutzung nicht gepfl anzt wurde. Im Fall einer Nutzungsänderung sollte dies nachgeholt werden. DB-Einfahrten Im Vergleich zu den Straßen ist der Blickwinkel Richtung Stadt ein anderer. Die Fahrweggestaltung steht nicht im Vordergrund. Entscheidender ist der Eindruck, den die Stadt entlang der zum Teil erhöht geführten Trassen hinterlässt. Dies muss vorrangig eine städtebauliche Aufgabenstellung sein. Das Stadtgrün übernimmt allerdings wichtige Funktionen der Einbindung und Akzentuierung. Handlungsbedarf besteht im Bereich Großmarkt, im Umfeld des Westbahnhofs und als langfristige Perspektive bei einer möglichen Umnutzung von Teilen des Rangierbahnhofs. Stadtstraßen Über den Aufwertungsbedarf bei den Stadteinfahrten hinaus sollten in den Stadtstraßen aus stadtgestalterischen sowie aus stadtklimatischen Gründen ergänzende Baumpfl anzungen angestrebt werden. Neben Lückenschlüssen ist auch wünschenswert, eine zweite Baumreihe zu pfl anzen. Straßen mit Potential für eine zweite Baumreihe Einige der aufgeführten Straßen wurden in den vergangenen Jahren umgebaut und mit einreihigen Baumpfl anzungen ausgestattet. Dies hat bereits die Stadtgestalt und die Wohnqualität spürbar verbessert. Allerdings wirkt der Straßenraum dadurch mitunter im Querschnitt etwas unausgewogen. Von ihrer Breite her gesehen sind die Straßen geeignet, durchaus eine weitere Baumreihe aufzunehmen. Bislang haben die Rahmenbedingungen dies jedoch nicht zugelassen. Zugunsten von alleeartig begrünten Straßenräumen sollten sich künftig eröffnende Spielräume genutzt werden.  Siemensallee  Rheinbrückenstraße (Teilabschnitte)  Lameystraße  Daxlander Straße  Blücherstraße  Weißdornweg  Klammweg  Ettlinger Straße  Rüppurrer Straße (Teilabschnitte)  Kapellenstraße  Gottesauer Straße (Teilabschnitte)  Stuttgarter Straße (Bebauungsplan in Arbeit)  Rintheimer/Mannheimer Straße  Weinweg  Augustenburgstraße Abb. 98: Die mit Fahnen „gekrönten“ Hügel machen das Schwarz- waldkreuz zu einer unverwechselbaren Einfahrt in die Stadt. Abb. 99: Einseitige Baumpfl anzung in der Blücherstraße Gartenbauamt | 49 Straßen mit Ergänzungsbedarf Im Verlauf der nachfolgend aufgeführten beispielhaften Auswahl von Straßen bestehen zum Teil längere Baumlücken. Dort sind ergänzende Pfl anzungen wünschenswert, wenn oder sobald die Rahmenbedingungen es zulassen.  Sudetenstraße  Ebertstraße  Gerwigstraße (östlicher Teil)  Ottostraße  Ellmendinger Straße  Pfi nzstraße  Karlstraße  Adenauerring (Baumreihe entlang der Nordseite, um den Straßenraum an seiner Außenseite besser zu fassen) „Baumfreie“ Straßen Grundsätzlich sind Baumpfl anzungen in fast allen Straßen anzustreben. Alleen oder Baumreihen gehören zu den typischen Elementen städtischer Straßen. In sehr engen Querschnitten muss eher auf Bäume verzichtet werden, um die Wohnungen nicht zu sehr zu verschatten. In Straßen und auf Plätzen mit einer stadtbildprägenden Randbebauung sollten Bäume nicht oder nur zurückhaltend platziert werden. Dies gilt vor allem für historische Stadträume, die bewusst ohne Bäume konzipiert wurden. In bislang baum- und vorgartenfreien Straßenzügen können auch Einzelbäume oder Baumgruppen das Straßenbild spürbar aufwerten. Diese Aufgabe stellt sich vorrangig in den alten Ortslagen außerhalb der Kernstadt. So sind im Stadtteil Aue in weiten Teilen keine Straßenbäume anzutreffen. Defi zite bestehen unter anderem auch in Neureut, Knielingen, Daxlanden, Rintheim und in Grötzingen. Weiterer Bedarf besteht in zahlreichen Quartiersstraßen, die zum Beispiel über Sanierungsprogramme aufgewertet werden können. Zeithorizont Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten im Zuge von städtebaulichen Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie von Straßen- oder Gleissanierungen rechtzeitig geprüft und wenn möglich realisiert werden. Die Stadteinfahrten haben eine hohe Priorität, vorrangig die Durlacher Allee, die Kaiserallee und der Straßenzug Eckener-/Michelinstraße. Abb. 100: Derzeit kann die Lücke im Baumbestand der Ottostraße wegen der Ver- und Entsorgungsleitungen nicht geschlossen werden. Abb. 102: Straße ohne grüne Komponenten in Neureut Abb. 101: Ein einzelner Baum oder Bäume, die in weitem Abstand gepfl anzt sind, können das Straßenbild in einem längeren Abschnitt aufwerten (Schützenstraße in der Südstadt). 50 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe 7.1. 5 L ä r m sc h u t z 14 60 61 Der Lärmaktionsplan zeigt detailliert die Lärmbelastung sowie die Ziele und Maßnahmen einer künftigen Minderung auf. Im Rahmen der Freiraumentwicklung sollten vorrangig die folgenden Areale besser vor Lärmeinwirkungen geschützt werden: Günther-Klotz-Anlage, Oberwald/Feldfl ur Wolfartsweier, Elfmorgenbruch/Hub. Dies gilt auch für das Umfeld um den Aufstieg der A 8, für den allerdings nur mit hohem Aufwand wirksame Verbesserungen denkbar sind. Im Zuge des weiteren Ausbaus von Verkehrswegen sind die Belange Immissions- und Lärmschutz mit hohem Gewicht einzubringen. Der stark vorbelastete Raum um Karlsruhe ver- trägt grundsätzlich keine weitere Belastung und die Vorhaben müssen genutzt werden, um bestehende Defi zite zu entschär- fen (siehe detailliertere Maßnahmenbeschreibungen bei den Projekten 7.1.ff). Prioritäten/Zeithorizont Der zeitliche Realisierungshorizont ist in der Regel abhängig von der politischen und rechtlichen Dringlichkeit der angesprochenen Maßnahmenvorschläge (siehe auch 7.2). 146061 146061 Abb. 103: Der Kartenausschnitt zeigt den durch die A5 stark mit Lärm belasteten Oberwald (8). ._ ... _ Lirmindt1t Lcltn in dB(A) SO bi9 55 SS bis60 >60 Gartenbauamt | 51 7.1.6 L a n d sc h af t sräu m e 41 42 Das Karlsruher Stadtgebiet erstreckt sich über vier natur- räumliche Einheiten , die parallel zum Rhein und der Hangkante verlaufen. Dies sind:  die Nördliche Oberrheinniederung mit dem ehemaligen Überschwemmungsbereich des Flusses, der bis an das heute noch deutlich erkennbare Hochgestade reicht,  die Hardtebene, mit der grundwasserfernen Niederterrasse sowie mit der sich östlich anschließenden grundwasserbeeinfl ussten Kinzig-Murg-Rinne,  die markante, den Oberrheingraben begrenzende Vorbergzone (Ortenau-Bühler Vorberge),  das reliefreiche Hügelland, das sich aus dem Kraichgau und den Schwarzwald-Randplatten zusammensetzt. Das aktuelle Erscheinungsbild dieser Bereiche wird durch die jeweiligen natürlichen Standortbedingungen und durch anthropogene Einfl üsse geprägt. Dieses Wechselspiel wird als Landschaft bezeichnet. So zeichnet sich Karlsruhe durch eine differenzierte und vielgestaltige Landschaftsstruktur aus, deren ökologische Potentiale und Erholungsqualitäten einen wichtigen Standortfaktor für das Leben in dieser Stadt ausmachen. Die Siedlungsfl ächen dominieren auf der Hardtebene, nach der Rheineindeichung haben sich großfl ächige Industrie- und Hafengebiete in die ökologisch hochwertige Aue hinein entwickelt. Weite Teile der Karlsruher Gemarkung werden von Wäldern bestockt. In der dicht überbauten Kernstadt gibt es kaum noch Räume, die Weite vermitteln. Ausnahmen bilden nur der „Alte Flugplatz“ und die Rüppurrer Wiesen. Die peripherer gelegenen Landschaftsteile wirken in Teilen noch weiträumig und großstadtfern. 4142 4142 Abb. 104: Stadträumlich wirksame Landschaftsteile in Karlsruhe markante WaldkanteSiedlungsrandlandschaftszerschneidende Verkehrsachse strukturierter/offener LandschaftsraumFernsicht/Aussichtspunkt geplante Verkehrstrasse, die eine Heraus- forderung für die Landschaft darstellt •••• 52 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe Diese Qualitäten müssen erhalten bleiben. Es ist darauf zu achten, dass dort nur noch Bauvorhaben zugelassen werden, die sich gut in die Landschaft einbinden lassen und den Landschaftscharakter wahren. Zusätzliche Freileitungstrassen erfüllen diese Kriterien aus freiraumplanerischer Sicht nicht. Neu projektierte Gehölzpfl anzungen dürfen den Raumeindruck nicht verunklaren. Die weiträumigen Landschaftsbereiche sind im Freiraumentwicklungsplan hellgrün unterlegt. Es wird empfohlen, für die einzelnen Karlsruher Landschafts- räume Struktur- und Entwicklungspläne auszuarbeiten. Diese sollten Leitlinien für eine charakteristische Landschaftsgestal- tung, für die Sicherung der natürlichen Komponenten und für die Landschaftsentwicklung beinhalten und Empfehlungen für Maßnahmen aufzeigen. Hierfür bildet das landschaftsbe- zogene Leitbild des Entwurfs zum Landschaftsplan 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (Bearbeitungsstand 2016) bereits eine wichtige Grundlage. Darüber hinaus müssen Naherholungskonzepte, ortsspezifi sche Erholungszonierungen und bei Bedarf Besucherlenkungskonzepte erarbeitet werden, die die unterschiedliche Belastbarkeit der Landschaftsräume berücksichtigen. Bei gemarkungsübergreifenden Räumen wird eine gemeinsa- me Bearbeitung im Benehmen mit den Nachbargemeinden angeregt. Folgende räumliche Leitziele sollten dabei beachtet werden: Rheinaue: Wechsel aus offenen (Hofgut Maxau) über hainartig bestockten Partien (nördlich der Rheinbrücken) bis zu geschlossenen Auewäldern. Transparenz partiell fördern. Neureuter Feldfl ur: offene Flur mit hohem Wiesenanteil und mit strukturierenden Gehölzen und markanter Waldkante. Knielinger Feldfl ur: kleinräumig strukturierte Agrarlandschaft, Übergang zur Industriekulisse verbesserungsbedürftig. Burgau: von Feldgehölzen und Streuobst strukturierter Landschaftsraum mit offenen Partien. Fritschlach: Streuobstgebiet, im Süden offener Charakter mit noch gut nachvollziehbarer Waldkante entlang einer Altrheinschlinge. Vokkenau: weitgehend offene Feldfl ur mit Gehölzkanten. Gewann Im Brühl zwischen Durlach und Grötzinger See: Feldfl ur mit weiträumigem Charakter, Ränder aus unverbauten Waldkanten. Wolfartsweierer Feldfl ur: überschaubare, in Teilen von Gemüseanbau geprägte Flur. Rüppurrer Wiesen mit der Hägenichniederung: weiträumig erlebbarer, mäßig strukturierter Landschaftsraum mit stadtgliedernder Funktion. Großzügig ausgeformter Saum am Fuß der bewaldeten Hangkante. Knittelberg: kleinteilig, zum Teil gärtnerisch genutzte Hangzone mit Fernsichten. Abb. 106: Hainartig angeordnete Schwarzpappel- und Silberweiden- gruppen beim ehemaligen Natohafen. Dieser Bereich wird von der Trassenplanung der Zweiten Rheinbrücke tangiert. Abb. 105: Strukturkonzept für den Landschaftsraum Fritschlach. Die offen zu haltenden Bereiche sind hellgrün dargestellt. Rechts im Bild die markante Waldkante entlang des Rappenwörter Altrheins Abb. 107: Weite Raumeindrücke prägen das Landschaftsbild zwischen Neureut und dem Rhein. Gartenbauamt | 53 Nördlich des Turmbergs (Rittnert bis Hopfenberg): Hangfl anke mit Ausblick in das Pfi nztal und den Kraichgau, sparsam mit Gehölzen strukturiert. Hangkante entlang des Hügellandes: stadtbildprägende markante Landschaftskante, die sich wie eine fl ach geneigte schiefe Ebene nach Süden hin allmählich zum Schwarzwaldrand aufbaut. Hügelland um die Bergdörfer: bewegtes Relief mit weiten Fernsichten bis zum Schwarzwald, im Wechsel mit Streuobst bestanden oder weiträumige Feldfl ur. Bruchwiesen südlich Scheibenhardt: noch in Teilen erhaltene Waldlichtung mit hoher landschaftsräumlicher Qualität. Beachtliche Teile der aufgeführten Landschaftsräume sind durch Landschafts- und Naturschutzverordnungen geschützt (circa 45 Prozent des Stadtgebietes). Dieser Schutzstatus wird in beachtlichem Umfang durch europäische Schutzgebietskategorien wie FFH-Gebiete (circa 25 Prozent) und europäische Vogelschutzgebiete überlagernd verstärkt. Während die Wälder nahezu vollständig gesichert sind, wäre es wünschenswert, auch weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen in den Landschaftsschutz einzubeziehen. Dazu gehören Areale in der Kinzig-Murg-Rinne, auf dem Hügelland und im Tiefgestade. Ein wesentliches Schutzziel sollte unter anderem die Sicherung des Landschaftsbildes sein. Die relativ niedrige Hangkante des Hügellandes verträgt grundsätzlich keine weiteren Einbauten, die über den Waldschirm hinausragen. Auf die tradierte Dominanz des historischen Bergfrieds auf dem Turmberg ist besonders zu achten. Das Windrad auf dem Knittelberg wurde für ein Forschungsvorhaben befristet genehmigt und muss anschließend wieder zurückgebaut werden. Entlang von Fuß- und Radwegen sollten, sofern es der Landschaftscharakter verträgt, weitere Alleen als Gliederungs- oder Leitelemente in die Landschaft eingefügt werden. Dies bietet sich zum Beispiel zwischen Durlach und dem Grötzinger See an. Dort sind im Laufe der Jahre etliche Bäume in der Feldfl ur gefällt worden, die den Wegeverlauf begleitet und den Nutzern eine Orientierung gegeben haben. Im Zuge des Golfplatzausbaus am Batzenhof werden Teile der vorhandenen Obstbäume wieder zu Reihen und Alleen verdichtet. Abb. 110: Die Rüppurer Wiesen zeichnen sich durch ihre Weite und durch temporäre Überschwemmungen aus. Abb. 111: Der Turmberg zeigt sich als markante und eine weithin sichtbare Landmarke für Durlach und Karlsruhe. Abb. 108: Die sich an das Hofgut Scheibenhardt anschließenden Bruchwiesen bieten mit ihrem sichelförmig verlaufenden Raumzug ein einzigartiges Raumerlebnis. Abb. 109: Leider ist auf dem Golfplatzareal diese Qualität durch eine zu intensive Bepfl anzung verloren gegangen. Diese Auswirkungen sollten grundsätzlich bei Pfl anzungen an anderer Stelle kritisch bedacht werden. Abb. 112: Dem Feldweg von Durlach zum Grötzinger See fehlen wegebegleitende Strukturen. Eine Baumreihe würde im Sommer für Schatten sorgen und dem Weg eine Anlehnung geben. 54 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe 7.1.7 Rä n de r Ränder prägen die Übergänge von der Stadt in die Landschaft. Früher bildeten die Befestigungsanlagen Kanten von durchaus beachtlicher Qualität. Oder es setzten landschaftliche Gegebenheiten wie Gewässer, Hangkanten und Waldränder deutliche Grenzen. Auch der Karlsruher Planstadtgrundriss zeichnete sich durch eine klaren Abschluss gegenüber der Landschaft aus. Heute drohen die Städte in die Landschaft auszuufern oder miteinander zusammenzuwachsen. Es wird in diesem Kontext zutreffend auch von Stadtlandschaften gesprochen. Die äußeren Ränder können also ablesbar konturiert, diffus, baulich geprägt oder auch vegetationsbestimmt ausgeformt sein. Dies gilt gleichermaßen für die inneren Ränder eines Stadtkörpers, als auch für die Übergänge zu dicht anschließenden Nachbarstädten. Landschaftsräume werden durch die äußeren Kanten begrenzt, diese wirken in das Erscheinungsbild ein und können zudem gliedernde Funktionen übernehmen. Auch in Karlsruhe sind Fehlentwicklungen eingetreten, da diese wichtige stadtgestalterische Aufgabe nicht immer befriedigend gelöst wurde. Das „Räumliche Leitbild Karlsruhe“ hat zu Recht dieses Thema aufgegriffen und mit dem Handlungsfeld „Klare Konturen“ Leitmotive für die räumliche Stadtentwicklung vorgegeben. Der „Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe“ konkretisiert nun diese Leitlinien beispielhaft. Die Aufgabenstellung ist komplex. Für jede Randsituation bestehen ortsspezifi sche Rahmenbedingungen. Im Zuge von konkreten Vorhaben oder von Bereichsplanungen müssen an die jeweilige Situation angepasste Lösungen erarbeitet werden. Dabei wird es eine besondere Herausforderung sein, die privaten Grundeigentümer angemessen einzubinden. Im Freiraumentwicklungsplan sind die anzustrebenden Qualitäten der Ränder dargestellt. Bei den rot unterlegten Abschnitten besteht Handlungsbedarf. Abb. 113: Die weiträumige Landschaft des Alten Flugplatzes wird sich künftig mit der Karlsruher Nordstadt engmaschig verschränken. Eine überzeugende Ausformung des Siedlungsrandes (Städtebaulicher Rahmenplan Zukunft Nord). Gartenbauamt | 55 Siedlungsränder 43 44 45 46 47 48 49 Am Südrand der Durlacher Ortslage leiten die Imbergärten in die Landschaft über. Bereits von weitem kann die weitgehend unverbaute, historische Stadtkulisse erlebt werden. Dies gilt als positives Beispiel für die Gestaltung eines Siedlungsrandes. In Wolfartsweier und in größeren Teilen der Bergdörfer binden Streuobstbestände und Gehölzgruppen die Gebäude in die Landschaft ein. Weniger befriedigen die Übergänge beim Thomashof, am östlichen Rand des Alten Flugplatzes oder südlich von Rüppurr. Die Siedlung in der Vokkenau und das neue Zentrum in Neureut wirken als harte Kanten. Abb. 114: Die weitgehend unverbaute historische Stadtkulisse in Durlach mit den vorgelagerten Gartengebieten Abb. 117: Die leicht bewegte Topografi e sowie die einheitlichen Dachformen und Ziegelfarben erleichtern es, das Wohngebiet auch ohne ausgeprägte Randbepfl anzung gut in die Landschaft einzubinden (Rotenbüschle in Hohenwettersbach). Abb. 115: Der Rand des Gewerbe- und Industriegebietes Breit wirkt mit seinen hohen Hallen nachteilig in den Landschaftsraum ein. Bei Gewerbe- gebietsplanungen sollten deshalb ausreichend breite Randstreifen eingeplant und mit höher wachsenden Gehölzkulissen dauerhaft bepfl anzt werden. Abb. 116: Dieser Siedlungsrand in Neureut wirkt stark in den Landschaftsraum ein. Hier fehlt eine stärkere Randbegrünung. 56 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe Waldränder 50 51 In weiten Teilen reichen die Siedlungen bis an den Waldtrauf heran. Lediglich in Rüppurr kann der Waldtrauf des Rißnert auf nahezu der gesamten Länge von der Ortslage aus erlebt werden. Der besonnte Waldrand gehört zugleich zu den beliebtesten Ausfl ugsorten im Stadtgebiet. Im Volksmund wird er nicht zu Unrecht als „Karlsruher Riviera“ bezeichnet. Beim militärischen Konversionsareal „Nördlich des Blankenlocher Weges“ in Neureut ist es gelungen, auf einer Länge von mehr als einem Kilometer den Waldrand wieder freizustellen. Entlang des dreißig Meter breiten Wiesenstreifens verläuft ein Weg und es soll sich dort wieder ein ökologisch hochwertigerer, gestufter Waldrand aufbauen. Im Zuge künftiger Umnutzungen soll dieses Konzept nach Süden weitergeführt werden. Ränder entlang von Gewässern und von landschaftlichen Leitlinien 52 Hierzu zählt das Hochgestade am Rand der Rheinaue sowie die Alb- und Pfi nzaue. Der Altrheinbogen um die Fritschlach in Daxlanden sowie weite Abschnitte der Alb werden von ausgeprägten Vegetationskanten begleitet, die zugleich als landschaftliche Leitlinien wirken. Verbesserungsbedarf besteht entlang des bebauten Gesta- des in Neureut. In Knielingen wird deutlich, wie die westlich der Jakob-Dörr-Straße in das Tiefgestade hineinreichende Siedlungserweiterung die landschaftlichen Vorgaben negiert. Abb. 118: Konversion Blankenlocher Weg mit der fi ngerartig ausgebildeten Grünstruktur und dem wieder freigelegten Waldrandstreifen Abb. 120: Stark baulich überformte Hochgestadekante in Neureut Abb. 119: Der wieder für die Bevölkerung erlebbare Waldrandstreifen entlang des Hardtwaldes Abb. 121: An einer anderen Stelle wurde die Bebauung gut in die Topografi e eingebunden, die markante Landschaftskante zeichnet sich noch deutlich ab. Gartenbauamt | 57 Innere Ränder 53 54 55 56 Qualitätsvolle Gebäudekanten, Baumreihen und von Bäumen überstellte Grünfl ächen sind geeignet, erlebbare Kanten innerhalb der Stadt zu formen. Gute Lösungen wurden unter anderem am Marktplatz, am Haydnplatz und am Schlossplatz ausgeführt. Die ehemaligen Waldränder entlang der Erzbergerstraße und entlang der Glogauer Straße prägen in besonderem Maße das Ortsbild. Sie bilden zudem den Übergang zwischen der Stadt und den Siedlungen im Wald. Weniger klar stellen sich Ränder des Hauptfriedhofs (Südost- seite), solche entlang einiger Stadteinfahrten und derzeit noch die östliche Kante des Alten Flugplatzes dar (siehe 7.1.4). Der Rahmenplan „Zukunft Nord“ sieht vor, dass sich künftig die bauliche Kante der Nordstadt mit dem ehemaligen Flug- feld eng verschränkt. Dort wird ein beispielhafter Siedlungs- rand entstehen, der es ermöglicht, dass die Landschaft bis in die Quartiere hineingreift. Handlungsbedarf/Priorität Die Karlsruher Stadtränder unterliegen permanenten Verände- rungen. Bei neuen Vorhaben aller Größenordnungen müssen je nach örtlicher Situation die Spielregeln für deren Erschei- nungsbild nach außen defi niert und festgesetzt werden. Defi zite im Bestand sollten mittelfristig in Schritten verbessert werden. Abb. 122: Stadträumlich unbefriedigende Kante entlang des Hauptfriedhofs: hier fehlen Bäume, die das breite, gegenüber dem Friedhof unmaßstäblichen Band der Haid-und-Neu-Straße gliedern. Abb. 123: Die ehemaligen Fließrinnen aus der Kinzig-Murg-Niederung prägen und gliedern den südöstlichen Teil von Rüppurr. 58 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe 7.1.8 Grün- und Siedlungszäsuren 57 58 Die markanten Waldkeile gliedern den bebauten Teil der Stadt. Es ist wichtig, dass dieses Grundgerüst durch breite, im Stadtraum spürbare Grün- und Siedlungszäsuren ergänzt wird, die den Verbund untereinander und zur freien Landschaft herstellen. Folgende landschaftliche Verbindungen sowie innerstädtische Parkanlagen müssen als Zäsuren erhalten und weiter optimiert werden:  die „Grüne Nordspange“ (westlicher Teil) bis an den Rhein und im Verbund mit dem Alten Flugplatz  die „Grüne Nordspange“ (östlicher Teil) bis zur Vorbergzone  die landschaftliche Spange zwischen dem südlichen Hardtwald und der Fritschlach  das Albgrün von Rüppurr bis Mühlburg  der grüne Keil, der sich aus der Günther-Klotz-Anlage und dem Beiertheimer Feld zusammensetzt  der Stadtgarten mit der Beiertheimer Allee  die neuen Parkanlagen in der östlichen Südstadt. Stadträumliche Zäsur zwischen Karlsruhe und der alten Markgrafenstadt Durlach: Bei der weiteren baulichen Entwicklung entlang der Durlacher Allee ist darauf zu achten, dass dauerhaft eine breite Siedlungszäsur zwischen dem Elfmorgenbruch und der DB-Trasse Heidelberg-Karlsruhe erhalten bleibt. Zudem sollte die Option weiterverfolgt werden, die Siedlungszäsur als schmaleren Ast beim Polizeiportverein an den Oberwald anzubinden und den Anschluss nach Aue/Killisfeld auszubauen. Die entlang der A5 vorhandenen Grünstrukturen sollten deshalb erhalten und, sofern möglich, im Bereich der gewerblichen Nutzungen ergänzt werden. 5758 5758 Abb. 124: Grüne Zäsuren Waldgebietinnerstädtische FreiraumzäsurSiedlungszäsur Hangkante VorbergzoneTiefgestadekante l> Gartenbauamt | 59 7.1.9 Gewässer/Regenwasser Größere Abschnitte der Karlsruher Gewässer konnten in den vergangenen Jahrzehnten bereits naturnäher umgebaut werden. Dies dient der Stadtökologie und der Naherholung gleichermaßen. Die Wasserrahmenrichtlinie der EU erfordert allerdings noch weitere Maßnahmen entlang der Alb, der Pfi nz und entlang des Reiherbachs. Entlang des Rheins mit seinem eng bemessenen Abfl ussprofi l und seiner Funktion als internationaler Schifffahrtsweg sind die Möglichkeiten leider sehr eingeschränkt. Die ökologischen Flutungen im Polder Bellenkopf-Rappenwört werden die ursprüngliche Gewässerdynamik an dieser Stelle sehr begrenzt wieder aufl eben lassen. Spielräume für weitere Maßnahmen sind derzeit nicht zu erkennen. Künftige Optionen sollten geprüft und wenn möglich genutzt werden (siehe Kapitel 6.3, Raffi nerien). Der Pfi nzentlastungskanal durchquert straff geführt die Landschaft. Begleitende Baumreihen könnten diesen Charakter unterstützen und eine Funktion als Leitlinie in der Landschaft übernehmen. Renaturierungen sind an diesem künstlich angelegten Bauwerk eher nicht angezeigt. Im Siedlungsbereich verdolt verlaufende Gewässer sollten so weit möglich wieder geöffnet und in das Siedlungsbild integriert werden. Zunehmende Starkregenereignisse erfordern zusätzliche Rück- haltemöglichkeiten. Im Rahmen einer Gewässerleitplanung müssen daher Vorfl utsuchräume ausgewiesen werden, die für eine Regenwasserrückhaltung geeignet sind. Soweit es die Gestaltung und die Nutzungen zulassen, können grundsätzlich öffentliche Grünanlagen diese Funktion mit übernehmen. Die Mulden sollten sich dann allerdings wie selbstverständlich, das heißt möglichst unauffällig, in das Erscheinungsbild einfügen. In diesem Sinne sind die bereits ausgeführten Projekte in den Konversionen Blankenlocher Weg und Knielingen 2.0 wegen der steilen Böschungen und der ausgeprägten Vertiefung in Teilen noch nicht optimal gelungen. Es sollte deshalb künftig nach Möglichkeiten gesucht werden, die Mulden mit fl acheren Böschungsneigungen und weniger tief auszubilden. Prioritäten/Zeithorizont Die Wasserrahmenrichtlinie der EU sieht vor, dass die Maßnahmen bis 2027 realisiert werden. Dies setzt voraus, dass es gelingt, die benötigten Grundstücke rechtzeitig zu erwerben. Für die Vorfl uträume muss zunächst eine Gewässerleitplanung erstellt werden. Abb. 125 und 126: Baumreihen könnten den Pfi nzentlastungskanal zu einer landschaftlichen Leitlinie aufwerten. Abb. 127: Tief eingeschnittene Versickerungsmulde in der Konversion Blankenlocher Weg, die an dieser Stelle gut in den Freiraum eingebunden werden konnte. Das im Hintergrund erkennbare Rückhaltebecken könnte fl achere Böschungen und begleitende Strukturelemente vertragen. Das Erscheinungsbild wäre dann gefälliger und weniger wasserbautechnisch geprägt. 60 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe 7.2 Neue Verkehrswege und Energietrassen Die nachfolgenden überregionalen Verkehrsplanungen und Energietrassen tangieren das Karlsruher Stadtgrün und die Landschaftsräume. Es sind gravierende Veränderungen und Eingriffe zu erwarten. Aber es besteht auch die Chance mit den Vorhaben bestehende Defi zite und Beeinträchtigungen zu entschärfen. Dies setzt jedoch voraus, dass die freiraumplane- rischen Ziele vorausschauend, umfassend und mit Nachdruck in die Planungsprozesse eingebracht werden. Zweite Rheinquerung 59 Aus freiraumplanerischer Sicht ist eine Brückenlösung am bisherigen Standort beziehungsweise außerhalb des Stadtge- bietes eindeutig zu bevorzugen. Alle Varianten innerhalb der Karlsruher Gemarkung sind mit erheblichen Eingriffen in die Landschaft und in Naherholungsräume verbunden. Besonders betroffen ist die Knielinger Bevölkerung, deren Lebensqualität ohnehin schon sehr von den Verkehrswegen und der Industrie in der Rheinaue belastet wird. Für die Anbindung an die B 36 werden derzeit Varianten erarbeitet. Dort muss sich die Freiraumplanung intensiv einbringen. Eine besondere Herausforderung besteht darin, den Anschlussknoten an die Brückentrasse fl ächensparend und mit minimiertem Eingriff in die Landschaft auszuformen. Dabei kann die Albaue aus freiraumplanerischer Sicht nur in Form einer großzügig bemessenen, aufgeständerten Trasse gequert werden. Dies ist erforderlich, um die Landschaft und die Grünspange zum Rhein nicht völlig zu zerschneiden. Schließlich sollte dem Lärmschutz über die gesetzlichen Anforderungen hinaus ein besonderes Gewicht geben werden. Dabei ist die hohe Vorbelastung der Knielinger Naherholungsgebiete zu berücksichtigen. Leitziel für die Ausgleichsmaßnahmen sollte eine progressive „Transformation“ der Landschaft im Einfl ussbereich des Bauvorhabens sein. Eine zentrale Komponente müsste dabei eine umfassende Renaturierung der Albaue bilden, die deutlich über den bisherigen durch die Dämme gefassten Gewässerraum hinausgeht. Zudem wären die Chancen einer signifi kanten Landschaftsgestaltung zu nutzen. Bei diesem Vorhaben kann eine „Standardbegrünung“ der Verkehrswege bei weitem nicht ausreichen. Vorhandene Fuß- und Radwegeverbindungen müssen erhalten oder bei Bedarf durch landschaftlich interessante und von den Lärmquellen abgesetzte Alternativen ersetzt werden. Abb. 128: Die kanalartig ausgebaute Alb nördlich von Knielingen: hier besteht durchgreifender Renaturierungsbedarf. Abb. 129: Positives Beispiel für die Querung einer Auensituation in Krefeld: aufgeständerte Straßenführung mit fensterartigen Öffnungen. Das Bepfl anzungskonzept mit den säulenförmigen Bäumen nimmt die Brückenkonstruktion mit ihren schlanken Pfeilern thematisch auf. Lärmschutzwände zum Schutz des Naherholungsgebietes. Vorbemerkung: Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant nördlich von StoraEnso eine neue Straßenbrücke über den Rhein, die auf Höhe des Ölkreuzes an die Südtangente anbinden soll. Das Planfeststellungsverfahren steht kurz vor dem Abschluss. Der Karlsruher Gemeinderat favorisiert eine Lösung am Standort der vorhanden Maxauer Straßenbrücke. Für den Fall, dass die Brücke nördlich StoraEnso realisiert wird, kann dies nach dem Willen des Karlsruher Gemeinderates allerdings nur mit einem Anschluss an die B 36 erfolgen (Beschluss November 2016). Die Freiraumplanung hat im Rahmen der Stellungnahme der Stadt Karlsruhe ihre Belange in das Verfahren eingebracht. Gartenbauamt | 61 Ausbau A 5 60 Die Straßenbauverwaltung hat den Ausbau der A 5 auf acht Fahrstreifen ins Gespräch gebracht. Diese eher langfristige Option müsste bereits bei allen Planungsüberlegungen, die entlang der Autobahntrasse erfolgen, berücksichtigt und sollte alsbald kritisch hinterfragt werden. Zweifellos würde durch das Vorhaben die ohnehin schon gravierende Lärm- und Immissionsbelastung des Umfeldes weiter erhöht. Dies gilt ebenso für die erhebliche Trennwirkung, die bereits heute von diesem Verkehrsband ausgeht. Im Zuge des Projektes müssten mindestens alle rechtlichen Möglichkeiten, aber ebenso alle Verhandlungsspielräume und Fördermöglichkeiten genutzt werden, um bestehende Defi zite und Belastungen zu entschärfen beziehungsweise zu mindern. Dazu gehören wirksame Lärmschutzmaßnahmen für den Oberwald, für die Wolfartsweierer Feldfl ur sowie für den Elfmorgenbruch und für die Hub. Ebenso gilt es, die trennende Wirkung der Trasse abzumildern. Im nördlichen Verlauf ab Durlacher Allee sind weitere Querun- gen für Fußgänger und Radfahrer erforderlich, so an der Pfi nz und am Pfi nzentlastungskanal sowie im Hasenbrüchle westlich des Grötzinger Sees. In den Abschnitten Hägenich/Oberwald, Elfmorgenbruch/Hub und Hasenbrüchle sollten breite Land- schaftsbrücken eingefordert werden, die geeignet sind, neben den Wegeverbindungen einen ökologischen Verbund sicher zu stellen. Abb. 131: An dieser Stelle könnte eine Landschaftsbrücke den Landschaftsraum für Mensch und Tier über die A 5 hinweg wieder zusammenführen. Abb. 132: Strukturplan für eine verbindende Landschaftsbrücke, die im Zuge eines langfristig geplanten Ausbaus der Autobahntrasse vom Vorhabenträger eingefordert werden sollte. Abb. 130: Die A 5 bildet eine kaum zu überwindende Barriere zwischen dem Elfmorgenbruch und der Hub. 62 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe Gütertransversale Rotterdamm – Genua 61 Der Bund plant, die Vorlaufstrecke für den Güterverkehr entlang der Alpentransversale zu ertüchtigen (Bundesverkehrswegeplan 2030; verabschiedet 2016). Für den Raum nördlich des Karlsruher Rangierbahnhofs werden Trassenvarianten untersucht. Dabei müssen hohe Anforderungen an den Lärmschutz in dem erheblich vorbelasteten Gebiet gestellt werden, das zudem bereits stark von Verkehrstrassen durchschnitten wird. Die mögliche Variante einer Neutrassierung ist nur akzeptabel, wenn diese weitgehend im Tunnel geführt wird. Im Zuge einer Realisierung des Vorhabens muss die nicht mehr bestehende Gleisquerung an der Bahnstrecke Durlacher – Bruchsal Höhe Grötzinger See (Gewanne Stahlbühl/Vier Eichen) wieder aktiviert werden. Energietrassen Die im Zuge der Energiewende erforderliche Aufrüstung der überregionalen Stromleitungstrassen tangiert auch das Karlsruher Stadtgebiet. Da die zahlreichen bestehenden, breiten Freileitungstrassen das Landschaftsbild bereits in weiten Teilen beeinträchtigen, sind zusätzliche oberirdische Trassen nicht mehr vertretbar. Sofern Trassen aufgerüstet werden sollen, müssen die Auswirkungen auf das Erscheinungsbild und auf die Erholungsqualität der Freiräume kritisch geprüft werden. Dabei muss angestrebt werden, dass in Siedlungsnähe und in Landschaftsbereichen mit einer besonderen Erholungsqualität oder einem hochwertigen Landschaftsbild, Freileitungsabschnitte verkabelt werden. Handlungsbedarf/Priorität Der Realisierungshorizont der freiraumplanerischen Maßnahmen und Erfordernisse ist abhängig vom Zeitplan der geplanten oder diskutierten Verkehrsprojekte. Die freiraumplanerischen Belange müssen auf allen Planungsebenen von Beginn an eingebracht werden. ' \ 1 1 \ ' , ... _ ... , Gartenbauamt | 63 7.3 Langfristige Potentiale Die industriellen Nutzungen in der Rheinaue und der stadtnahe Rangierbahnhof gehören zu den wichtigen Komponenten des Wirtschaftsstandortes Karlsruhe. Gleichwohl belegen sie großfl ächige Areale, die auch für städtebauliche Optionen und für die Landschaftsentwicklung interessant sein könnten. Derzeit sind dort noch keine Veränderungen absehbar und gewünscht. Sollten sich jedoch künftig im Rahmen eines Strukturwandels Potentiale eröffnen, wären aus freiraumplanerischer Sicht folgende Ziele zu verfolgen: Container- und Rangierbahnhof 62 Im Rahmen einer optionalen Stadterweiterung Richtung Südosten müssen klimatisch wirksame, breite Grünkeile freigehalten werden, die den City-Park und die Kleingärten entlang der Stuttgarter Straße mit dem Oberwald verbinden. Über der Südtangente sollte zumindest eine Verbindung als Landschaftsbrücke ausgebildet werden. Zu prüfen wären zudem Möglichkeiten für zusätzliche Querungen des Bahndamms. Raffi nerien 63 Ausgehend von bislang noch nicht überbauten Arealen könnte eine weitere Grünzäsur vom Rhein Richtung Knielingen mit ei- nem Abzweig Richtung Neureut entwickelt werden. Die Breite sollte sich an der bereits bestehenden Grünspange zwischen StoraEnso und der MIRO orientieren. Es wäre gemeinsam mit dem derzeitigen Nutzer anzustreben, diesen Bereich auch weiterhin als betriebsinterne Grünzäsur zu erhalten (derzeit planungsrechtlich als Industriegebiet ausgewiesen). Sehr langfristig und visionär gedacht, könnten entlang des Rheins Spielräume für eine Auendynamik und für die Naherho- lung geschaffen werden Dies würde eine Dammrückverlegung voraussetzen, die im Rahmen eines noch nicht absehbaren Struktur- und Nutzungswandel unter Umständen möglich sein könnte. Perspektivisch könnten auf diese Weise herbe Eingriffe in die Aue, die in den 1960er Jahren erfolgten, zum Teil wie- der rückgängig gemacht werden. Abb. 133: Der Rangierbahnhof bildet eine breite Zäsur zwischen der dicht bewohnten Südstadt und dem Naherholungsgebiet Oberwald. Abb. 134: Die noch bestehenden Vegetationsbestände, links im Bild, sollten erhalten werden. Langfristig könnten sie zum Bestandteil einer Grünzäsur an den Rhein werden. 64 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe Hafen 64 Über den Landschaftspark Rhein hat Karlsruhe bereits einen besseren Bezug zum Rhein gefunden. Als planerische Visionen werden entlang der Hafenbecken I und VI und im Umfeld der historischen Lagergebäude grundsätzlich weitere städtebauli- che Entwicklungspotentiale als hafenorientierte Sondernutzun- gen mit Erlebnisqualitäten am Wasser gesehen. Die Stadtent- wicklung sollte grundsätzlich diese mit dem Landschaftspark- projekt verbundene Idee nicht aus den Augen verlieren. Aller- dings ist derzeit und zumindest auch mittelfristig dieser Teil für den Rheinhafen unverzichtbar. Ob und gegebenenfalls wann dort hafenorientierte Freizeitnutzungen entstehen könnten, bedarf einer genaueren Untersuchung. Der „Energieberg“ mit seinen Aussichtsqualitäten wird künftig als zusätzlicher „Trittstein“ zwischen der Stadt und der Rheinaue dienen, sobald er für eine dauerhafte öffentliche Nutzung freigegeben werden kann. Abb. 135: Potentiale für eine visionäre Stadtentwicklung an den Rhein: die historischen Hafengebäude am Becken II in Mühlburg. Gartenbauamt | 65 Integriertes Rheinprogramm: Polder Bellenkopf-Rappenwört 65 Mit dem Vorhaben sind zunächst gravierende Veränderungen und Eingriffe verbunden. Mittel- bis längerfristig wird sich die Landschaft jedoch in Verbindung mit den ökologischen Flutungen zu einer dynamischeren Aue entwickeln. Diese könnte auch neue Qualitäten für die Naherholung bieten. Im laufenden Planverfahren wird besonders darauf geachtet, dass sich neben den ökologischen Anforderungen die baulichen Komponenten optimiert in den Naherholungsraum einfügen, die denkmalpfl egerischen Belange ausreichend gewürdigt und die Erlebnisqualität für die Menschen angemessen berücksich- tigt werden. Die konzeptionellen Ziele und Leitlinien für den Landschafts- park Rhein müssen in das Vorhaben eingebracht werden. Abb. 136: Das Rheinstrandbad Rappenwört aus den 1920er Jahren, ein in Süddeutschland seltenes Beispiel der „Volksparkbewegung“ Abb. 137: Das Experimentierfeld Hochwasserschutz beim Naturschutz- zentrum Karlsruhe (Rappenwört) Abb. 138: Dort können spielerisch Hochwasserereignisse und die Wirkung der Retentionsmaßnahmen simuliert werden. �ndEnlWllrt �U(W}ll Thr,rnas Hen, Nt,tutlthl.,t,aentrum K.llrlPVho HM11!j 01.'l'W'lt'lnmtr"ft• Experimentierfeld Hochwasserschutz beom Na� Kaslsruhc-RappenWÖrt � GMcll"lb.1\IMJI, Aullbildu�ppn GiW1lff' und �-· Tlffblutmt. Pumpwtrb ________________________________ _... ............ =� 66 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe 8. Zukunftsorientierte Themen 8.1 Innenentwicklung Karlsruhe wächst kontinuierlich aufgrund seiner Standort- gunst. Es wird mit gut 10 Prozent Einwohnerzuwachs bis 2030 gerechnet. Diese grundsätzlich erfreuliche Entwicklung stellt die Stadt- und Freiraumplanung allerdings vor gewaltige Her- ausforderungen. Konnte seit dem Abzug der alliierten Streit- kräfte der Flächenbedarf durch die Konversion der ehemaligen Kasernenareale und durch die Umnutzung des ehemaligen Bundesbahnausbesserungswerkes landschaftsschonend gene- riert werden, so sind diese Reserven inzwischen weitgehend ausgeschöpft. Die Innenentwicklung ist sicherlich ein Baustein, um den beachtlichen Bedarf an Baufl ächen abzudecken. Hier wird aber künftig sehr sorgfältig abzuwägen sein, in welchem Umfang und an welcher Stelle Verdichtungen machbar und vertretbar sind. Karlsruhe liegt im Oberrheingraben mit einem ausgeprägten Belastungsklima. Dies ist unter anderem auch ein Grund für die gute Grünversorgung, auf die die städtische Grünplanung im Verbund mit der Stadtplanung in der Vergangenheit besonde- ren Wert gelegt hat. Nur durch eine vernetzte, starke Durchgrü- nung der bebauten Areale kann in der gegebenen Situation die Lebensqualität am Standort Karlsruhe weiter erhalten werden. Abb. 139: Ortsbildprägende und deswegen erhaltenswerte Baumreihe auf dem ehemaligen Kaloderma-Gelände an der Durlacher Allee Abb. 140: Kreative Begrünungsvariante auf einer Tiefgarage in der Nordstadt: „Wäldchen“ aus Rankpfl anzen, die an einem netzartig verspannten Rankgefl echt emporwachsen Abb. 141: Entsiegelungs- und Begrünungskonzept für eine Blockrandbe- bauung aus dem städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung Abb. 142: Ein wichtiger grüner Trittstein in der Weststadt: Lindenhain im Kaisergarten Gartenbauamt | 67 So kommen die aktuellen Grundlagenuntersuchungen „Belastungsgrenzen des Raumes Karlsruhe als Beitrag zum Siedlungskonzept des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe“ (1995) und „Ökologische Tragfähigkeitsstudie für den Nachbarschaftsverbund Karlsruhe“ (2011) gemeinsam zum Ergebnis, dass mit einer guten klimaangepassten Planung teilweise aber auch Verbesserungen erzielt werden können. Unproblematisch erscheinen sicherlich Umnutzungen von weitgehend versiegelten Arealen, wenn dies zu einer verbesserten Durchgrünung führt. Im innerstädtischen Bereich sind jedoch diejenigen Bauvorhaben kritisch zu beurteilen, die in wüchsige und stadtklimatisch wirksame Vegetationsbestände eingreifen. Dies ist auch aus volkswirtschaftlicher Gesamtschau zu betrachten, da zum Beispiel große Bäume mit Bodenanschluss nur mit langen Entwicklungshorizonten und mit überdurchschnittlichem Kostenaufwand gleichwertig zu ersetzen sind. Viele der Anregungen des Städtebaulichen Rahmenplans Klimaanpassung sind nur sehr aufwändig und unter den häufi g gegebenen Rahmenbedingungen nur erschwert umsetzbar (enge Straßenquerschnitte/Leitungen/Parkierung/ Nebenanlagen/Eigentumsverhältnisse). So empfi ehlt der Freiraumentwicklungsplan in der Kernstadt die vorhandenen Grünfl ächen und Vegetationsbestände so weit wie möglich zu erhalten. Fassaden-, Dach- und Tiefgara- genbegrünungen kompensieren nur bedingt. Im Konfl iktfall, insbesondere wenn privates Eigentum tangiert ist, sollten auf die jeweilige Situation abgestimmte Sonderlösungen erarbeitet und abgewogen werden. Die vorhandenen „Grünen Tritt- steine“ tragen zur Lebensqualität in der Stadt bei, sie bilden wirksame Teile des Grünverbundes. In den dicht bebauten Stadtquartieren besteht örtlich zudem die Notwendigkeit das Angebot zu verdichten. 8.2 Klimawandel Die Vorboten des Klimawandels sind inzwischen unübersehbar. Die Klimatologen erwarten für den Oberrheingraben zuneh- mende Hitzeperioden und weiter abnehmende Niederschläge im Sommer. Zudem werden vermehrt Sturmereignisse und heftige Starkregen modelliert. Alles Faktoren, die einen gro- ßen Teil des bislang vertrauten Spektrums an Gehölzarten in kritische Stresssituationen bringen. Der verstärkte Ausfall von Stadtbäumen durch Pilzbefall und Trockenschäden alarmiert bereits. Zweifellos wird der Klimawandel einen Umbau des Ar- tenspektrums erfordern. Allerdings kann heute noch nicht mit hinreichender Sicherheit gesagt werden, welche Baumarten auf lange Sicht mit den sich ändernden Bedingungen zurecht- kommen werden. Es wird aber tendenziell davon auszugehen sein, dass ein größerer Teil der Stadtbäume kurzlebiger sein wird als wir es bisher gewohnt sind. Dies berührt dann natür- lich auch das ökologische Leistungspotential des Stadtgrüns. Perspektivisch sollte über neue Formen des Wassermanage- ments nachgedacht werden. Etwa in welcher Form die winterlichen Wasserüberschüsse für die Trockenperioden eingesetzt werden können. Interessant wären beispielsweise Wasserspeicher, die genutzt werden könnten, um im Sommer Verdunstungskälte auf erhitzten Flächen zu erzeugen. Die Ziele und Vorgaben des Klimaanpassungsplans müssen konsequent bei allen öffentlichen und privaten Bauvorhaben umgesetzt werden. Dies gilt auch für die Ausstattung des Stadtgrüns. Hier ist unter anderem auf Schattenwirkung und möglichst geringe Aufheizung und Rückstrahlung zu achten. Abb. 143: Trockenschaden an einem Straßenbaum, der leider zum Verlust des Baumes führt Abb. 144: Diese Esche wurde am Stammfuß vom Eschenbaumschwamm befallen und konnte nicht mehr erhalten werden. 68 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe Der Klimawandel stellt das Grünfl ächenmanagement vor neue Herausforderungen: erhöhter Aufwand bei der Baumkontrolle, beim Umbau von Gehölzbeständen und bei der Bewässerung, um bereits heute erkennbare Tätigkeitsschwerpunkte zu nennen. Mit den heute zur Verfügung stehenden Mitteln wird dies dauerhaft nicht leistbar sein. 8.3 Wald- und Forstwirtschaft Mit einem Waldanteil von etwa 25 Prozent gehört Karlsruhe zu den waldreichen Großstädten. Die Wälder reichen bis an die Wohngebiete, der nördliche Hardtwald sogar über den Schlossgarten bis unmittelbar an die Innenstadt. Sie verbessern dadurch das Stadtklima in besonderem Maße und sind für die Menschen gut erreichbar. Eigentümer sind jeweils zur Hälfte die Stadt Karlsruhe (Stadtwald) und das Land Baden-Württemberg (Staatswald). Privatwald hat in Karlsruhe nur einen sehr geringen Flächenanteil. Damit sind gute Voraussetzungen gegeben, die dem Allgemeinwohl dienenden Funktionen der Naherholung und der Ökologie wirksam zu erfüllen. Aufgrund der differenzierten naturräumlichen Ausstattung des Raumes Karlsruhe liegen Waldgesellschaften der Rheinauen, des Hardtwaldes, der Flussauen (Kinzig-Murg-Rinne) und des Bergwaldes dicht beieinander. Die damit auf kleiner Fläche ge- gebene Vielfalt an Waldbildern und Waldökosystemen ist fast einzigartig. Im Stadtgebiet bilden die Wälder das fl ächenmäßig größte naturnahe Ökosystem, das sich auch durch ausge- dehnte, zusammenhängende Areale auszeichnet. Die Wälder sind gleichzeitig Produktionsraum für den nachwachsenden Rohstoff Holz. Durch eine nachhaltige Bewirtschaftung, durch die stoffl iche Verwertung des Holzes und durch die CO 2 -Spei- cherung leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Die Folgen des Klimawandels sind durch auffällige Schäden an einzelnen Baumarten nicht mehr zu übersehen. Die Forst- verwaltung bemüht sich, die Wälder durch geeignete Baumar- tenwahl und durch entsprechende Pfl egekonzepte auf die sich ändernden klimatischen und standörtlichen Bedingungen vor- zubereiten. Art und Umfang der Waldbewirtschaftung werden im Rahmen einer im 10jährigen Turnus durchzuführenden Betriebsplanung festgelegt und im „Forsteinrichtungswerk“ dargestellt. In den öffentlichen Waldarealen werden seit den 1990er Jahren die Grundprinzipien der „Naturnahen Wald- wirtschaft“ angewendet, die nachhaltige Bewirtschaftungs- form ist inzwischen zertifi ziert. Im Rahmen der Waldpädagogik wird die komplexe Thematik der Waldfunktionen erfolgreich vermittelt. Das Forstamt sichert die Erholungsfunktion des Waldes in vielfältiger Weise. Zudem wird im Rahmen der multifunktional ausgerichteten Waldbehandlung nach wie vor der Rohstoff Holz bereitgestellt. Dies führt immer wieder zu Diskussionen in der Öffentlichkeit. Ein beachtlicher Teil des Waldes wird bereits heute extensiv bewirtschaftet und im Rahmen eines Alt- und Totholzkonzeptes gelingt es, vermehrt alte Bäume und Baumgruppen zu erhalten. Durch die entstehenden Altholzinseln können vertraute Waldbilder länger erhalten und die Erholungsqualität weiter gesteigert werden. Zielkonfl ikte ergeben sich zunehmend durch die Verkehrssicherungspfl icht. Für eine verstärkte Qualifi zierung in Richtung Erholung und Ökologie bieten sich im Hardtwald die Areale vom Schlossgarten bis zum Adenauerring, entlang der stadtnahen Schlossstrahlenabschnitte, westlich der Waldstadt und entlang der Rintheimer Querallee an, zudem wesentliche Teile des Oberwaldes, der Bergwald mit Teilen des Wolfartsweierer Waldes sowie Areale in den Siedlungsrandlagen von Bulach, Oberreut und der Heidenstückersiedlung. Derzeit werden am Beispiel des nördlichen Hardtwaldes im Forschungsprojekt „Urbane Waldwirtschaft“ die besonderen Herausforderungen, Möglichkeiten und Chancen der Waldbehandlung im urbanen Raum untersucht. Konkrete Erkenntnisse sollen in einer zweiten Stufe auf die zuvor genannten Wald-areale übertragen werden. Bei ökologisch besonders hochwertigen Waldgesellschaften, sollten weitere Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen fachlich geprüft werden, zum Beispiel für den Erlenbruch um den Grötzinger See. Eine Ausweisung von Waldrefugien innerhalb ausgedehnter Areale typischer Waldgesellschaften ist grundsätzlich wünschenswert, bedarf jedoch einer genaueren Abb. 145: Auenwälder beim Maxkopf: die Weichholzaue im Rheinvorland ist noch uneingeschränkt der Hochwasserdynamik ausgesetzt. Abb. 146: Waldränder wirken in der Landschaft als Leitlinien und als raumbildende Strukturen. Gartenbauamt | 69 ökologischen Abwägung. Im künftigen Polder-Bellenkopf- Rappenwört werden sich Teile der Bestände mittelfristig zu Weichholzauen entwickeln. Dort tritt dann die Nutzfunktion der Wälder weitgehend zurück. Im Landschaftspark Rhein um das Hofgut Maxau müssen Erholung, Ökologie und das Landschaftsbild Priorität bei der Waldbehandlung haben. Das Forstamt strebt an, künftig circa 5 bis 10 Prozent des öffent- lichen Waldes als sogenannte Prozessschutzfl ächen auszuweisen, die den Ablauf natürlich-dynamischer Prozesse begünstigen. Ein größerer Teil der Waldränder bilden stadt- und land- schaftsräumlich wirksame Kanten. Es ist wichtig, diese Ränder forstlich so zu bewirtschaften, dass sie ihre landschaftsbildprä- gende Funktion beibehalten. Wo möglich sollte der Aufbau gestufter Waldsäume gefördert werden. Den Mehraufwand könnten Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe abdecken. 8.4 Landwirtschaft Mit 21 Prozent Flächenanteil ist die Landwirtschaft im Karlsruher Stadtgebiet noch spürbar präsent. Die vielfältigen Nutzungs- und Bewirtschaftungsformen von intensivem Ackerbau über Bioanbaufl ächen, Sonderkulturen, Streuobst bis hin zu Landschaftspfl egemaßnahmen prägen die räumliche Differenzierung der Karlsruher Kulturlandschaft mit und fördern zugleich deren Erholungswert. Die Landwirtschaft leistet grundsätzlich wichtige Beiträge für die Stadtökologie und für die Naherholung. Es sollte angestrebt werden, durch entsprechende Bewirtschaftungsformen die biologische Vielfalt, den Schutz der Naturgüter sowie den Erholungswert und das Landschaftserlebnis künftig noch stärker zu fördern. Dazu gehört auch, dass der Anbau von Bioprodukten ausgeweitet wird. Die Landwirtschaft musste in der Vergangenheit herbe Flächenverluste für Bauvorhaben und für damit verbundene Ausgleichsmaßnahmen hinnehmen. Leider wird sich dieser Trend in einer Stadt mit steigender Einwohnerzahl kaum aufhalten lassen. Aber es muss das entschiedene Ziel sein, ihn spürbar abzubremsen. Der Wald genießt dagegen einen deutlich besseren rechtlichen Schutz! Die in der digitalen Flurbilanz dargestellten Flächen mit guten bis sehr guten Bonitäten, das heißt die Vorrangfl uren I und II, müssen als wichtigstes Allgemeingut grundsätzlich geschützt werden. Städtebauliche und grünplanerische Vorhaben sowie neue Verkehrstrassen sollten möglichst außerhalb der Vorrangfl uren entwickelt werden. Sofern es unvermeidbar ist, Ausgleichsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen vorzusehen, sollten diese mit den betriebswirtschaftlichen Belangen vereinbar sein. Karlsruhe wächst und dies erfordert neben der Innenentwicklung in begrenztem Umfang auch neue Wohnfl ächen außerhalb der bisher besiedelten Flächen. Die landwirtschaftlichen Areale werden dabei an Bedeutung für die Naherholung gewinnen. Die sich abzeichnenden städtebaulichen Entwicklungen zwischen der Nordweststadt, Neureut und der Heidesiedlung müssen dieses Thema aufgreifen. Es wird sicherlich eine Herausforderung für alle Beteiligten sein, diese Aufgabe effektiv und mit geringstmöglichen Eingriffen umzusetzen. Dies ist aber auch für die Landwirtschaft eine Chance, weiterhin in der Öffentlichkeit als eine gewichtige und dem Gemeinwohl dienende Komponente des Stadtgrüns wahrgenommen zu werden. Abb. 147: Der großfl ächige Maisanbau in der Neureuter Feldlage behindert temporär das Erleben der weiträumigen Landschaft. 70 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe 8.5 Künftige Nutzungsanforderungen Naherholung, Naturgenuss, Stadtgestaltung und Stadtökologie bilden die zentralen Funktionen des Stadtgrüns. Gewisserma- ßen sind dies zeitlose Konstanten seit es öffentliche Gärten und Anlagen gibt. Die Gewichte können sich aber durchaus verschieben. So haben die ökologischen Aspekte im Zuge der Verstädterung in den vergangenen Jahrzehnten zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die gesellschaftlichen Rahmenbedin- gungen und auch das dadurch beeinfl usste Freizeitverhalten unterliegen einem ständigen Wandel. Es ist noch nicht zuverläs- sig abzuschätzen, welchen Einfl uss die Digitalisierung letztlich auf die Nutzung des Grüns haben wird. Sicher ist jedoch, dass der Mensch als körperliches Wesen weiterhin das Stadtgrün als Aktionsraum braucht und nutzen wird. Auch wird der weitere Zuzug von Migranten neue Anforderungen an die Grünfl ächen- ausstattung stellen und dort neue Akzente setzen. Der Trend zu alternativen Bestattungsformen könnte mittel- fristig dazu führen, dass Teile der Friedhofsfl ächen nicht mehr belegt werden. Es sollte rechtzeitig über verträgliche, den jeweiligen Orten angemessene Nutzungsmöglichkeiten nach- gedacht werden. Entscheidend ist, dass die Struktur und die Dimension des Stadtgrüns auch künftig „robust“ genug ist, um heute noch nicht absehbaren Anforderungen und Nutzungsvorlieben zu genügen. Es gilt auch zu bedenken, dass momentan obsolet erscheinende Freiräume nach einer Überbauung über lange Zeiträume nicht mehr reaktiviert werden können. Die bereits heute erkennbaren Auswirkungen des Klimawandels lassen erkennen, dass die stadtklimatische Leistungsfähigkeit des Karlsruher Stadtgrüns noch weiter gestärkt werden muss. Stadtgrün ist ein Zusammenspiel von öffentlichen und privaten Komponenten. Bisher wurden die Schwerpunkte primär bei den öffentlichen Körperschaften gesehen. Die vor uns liegenden ökologischen Herausforderungen erfordern zunehmend privates Engagement. Mit der Initiative „Meine Grüne Stadt“ beschreitet die Stadt Karlsruhe einen ersten Schritt, um die Menschen zu aktivieren und deren Ideen und Potentiale zukunftsorientiert zu nutzen. Verursacher von Eingriffen sollten künftig dauerhaft für die Unterhaltung und Betreuung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen aufkommen müssen. Abb. 148: Angebote des Stadtjugendausschusses im Otto-Dullenkopf-Park bereichern das konventionelle Nutzungsrepertoire in öffentlichen Grünfl ächen. Abb. 149: „Urban Gardening“ in der Südstadt Abb. 150: Flächensparende Mehrfachnutzung: Bolzplatz auf einem Einkaufsmarkt in der Nordweststadt Abb. 151: Signet für die Initiative „Meine Grüne Stadt“ Gartenbauamt | 71 8.6 Gestalterische Leitlinien Das Stadtgrün trägt wesentlich zum Erscheinungsbild einer Stadt bei. Hohe Ansprüche an die Gestaltqualität der Bauten und der öffentlichen Räume bedingen eine solche auch beim Stadtgrün. Nur auf diese Weise kann ein in sich stimmiges Gesamtbild erreicht werden. Karlsruhe bewegte sich schon bei der Stadtgründung auf einem beachtlichen gestalterischen Niveau. Der in sich schlüssige und klar strukturierte Stadtgrundriss führte Stadt, Garten und Landschaft in einzigartiger Weise zusammen. Die nachfolgenden Planer- Generationen waren konsequent bemüht, diesen Anspruch aufrechtzuerhalten. Auch heute sind wir uns dieser Tradition bewusst und versuchen, diese mit zeitgemäßen Mitteln weiterzuführen. Die historischen Komponenten des Karlsruher Stadtgrüns, allen voran der Schlossbezirk mit seinen vielgestaltigen Gärten benötigen verstärkt gartendenkmalpfl egerische Beachtung. Hier geht es darum das historische Erbe zu sichern und gestalterische Qualitäten wiederzubeleben, die mit der Bundesgartenschau 1967 zeitgemäß neu interpretiert wurden. Abb. 152: Die Wassersäulen auf dem Gelände der ehemaligen Dragonerkaserne akzentuieren die Mitte des kleinen Stadtteilparks. Abb. 153: Durch den sparsamen Einsatz von Gestaltelementen kann eine großzügige Raumwirkung erzielt werden (Landschaftspark Rhein beim Hofgut Maxau). 72 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe Es besteht der Anspruch, das Karlsruher Stadtgrün differenziert auszuformen. Jede Anlage soll ihren unverwechselbaren Cha- rakter tragen, der Spiegel der Entstehungszeit und der Zweck- bestimmung ist. Das Grünsystem bindet die Komponenten zu einem Ganzen zusammen. Das Karlsruher Stadtgrün erhält dadurch seine eigene, unverwechselbare Identität. Sich wandelnde Anforderungen an die Nutzung, modifi zier- te Pfl egemaßnahmen und konzeptwidrige Nachpfl anzungen können zu Veränderungen der Raumbildung sowie des Er- scheinungsbildes einer Anlage führen. Diese erfolgen mitunter schleichend und sind in ihren Auswirkungen häufi g nicht be- absichtigt. Es ist daher sinnvoll, für die wichtigsten Grünanla- gen und Parks gestalterische Strukturkonzepte zu erarbeiten. Diese sollen zunächst die ursprünglich geplante räumliche und gestalterische Disposition der Anlagen darstellen, und darauf aufbauend Leitlinien für die Unterhaltung, für Nachpfl anzungen und für mögliche Veränderungen aufzeigen. Vorbild ist die in- zwischen abgeschlossene behutsame Erneuerung des Durlacher Schlossgartens, die unter anderem historische Strukturen der Gartenanlage wieder herausgearbeitet hat. Abb. 154: Durch diese Baumpfl anzung wurde leider eine Lichtung geschlossen, die zur Raumdifferenzierung beigetragen hat (Alter Friedhof Karlsruhe). Abb. 156 a: Bestandsplan des Durlacher Schlossgartens vor der behutsamen Umgestaltung (Zustand um 2005) Abb. 155: Heute wird die Raumbildung im Durlacher Schlossgarten durch geschnittene Hecken unterstützt, Sichtbeziehungen sind wieder freigestellt. Diese neuen Qualitäten sollen auch künftig durch eine zielgerichtete Pfl e- ge- und Unterhaltung gesichert werden. Abb. 156 b: Das Strukturkonzept von 2008 zeigt in generalisierter Darstel- lung die Leitlinien einer künftigen räumlichen Gliederung der kleinen Parkanlage auf. In weiten Teilen wurden diese inzwischen verwirklicht. --- CJ :::":!:---- o � ...... -� s- s-- -- .. _,, _,._ .. ........,.. E!3- ü - ·- ·-- ·- -- o- ·- ·- ·- ·- o- o- ·- .. - o- ·- c- ..,_ . ·- a--- !'> ez::::..__....__ ..,_ m- Gartenbauamt | 73 8.7 Spezieller Artenschutz Grünfl ächen sind Lebensräume für ein vielfältiges Spektrum an Tier- und Pfl anzenarten. Dazu gehören auch bedrohte Arten, deren weitere Existenz nur durch gezielte Artenschutzmaß- nahmen gesichert werden kann. Ein Miteinander mit der Er- holungsnutzung ist bereichernd und grundsätzlich erwünscht, dies wird von den Menschen mit Interesse wahrgenommen. In historischen Anlagen kann es zu Zielkonfl ikten mit den Anfor- derungen der Denkmalpfl ege kommen. In solchen Fällen soll- ten für beide Belange geeignete Lösungen gefunden werden. Die durch das Naturschutzrecht vorgegebenen Anforderungen zum Umgang mit dem speziellen Artenschutz erschweren in speziellen Fällen jedoch zunehmend die planerischen Prozesse. So führt das Karlsruhe spezifi sche Thema der Mauereidechsen die Planenden immer mehr an die Grenzen, da ausreichend bemessene Ersatzhabitate zur Kompensation von Eingriffen nicht oder nur noch unter erschwerten Bedingungen zu fi nden sind. So erfordern Bauvorhaben, aber auch Freiraumplanun- gen wie die Sportanlagen an der Stuttgarter Straße, die in der Nähe des außergewöhnlich ausgedehnten Eidechsenhabitats entlang der DB-Trassen vorgesehen sind, einen großfl ächigen Ausgleich. Bei der Suche nach Kompensationsfl ächen werden mangels Alternativen zunehmend Potentiale in den öffentli- chen Parks und Grünanlagen gesehen. Grundsätzlich können Grünfl ächen diese Funktionen in begrenztem Umfang mit übernehmen, allerdings stehen dort die Zweckbestimmungen der Naherholung, aber auch der Stadtgestaltung im Vorder- grund, zumal die knapp bemessenen Anlagen mit hohem Aufwand bereit-, hergestellt und unterhalten werden. Ersatz- habitate für Eidechsen sind zudem pfl egeintensiv, wenn sie dauerhaft optimale Lebensbedingungen bieten sollen. Künftig müssen grundsätzlich die Verursacher von Eingriffen ohne zeitliche Einschränkung zur Unterhaltung dieser Biotope ver- pfl ichtet werden. Abb. 157: Guter Standort für ein Eidechsenersatzbiotop (östlich Gleisbauhof) 74 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe 9. Perspektiven 9.1 Handlungsfelder Der „Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe“ bildet den Hand- lungsrahmen für den weiteren Ausbau des Stadtgrüns. Neben perspektivischen Leitlinien trifft er konkrete Aussagen zu mehr als fünfzig Projekten und Vorhaben. Diese müssen aus freiraumplanerischer Sicht in die jeweiligen Planungsprozesse eingegeben werden. Als querschnittsorientiertes Planwerk zeigt er zudem Bezüge zu den Fachdisziplinen auf, deren Planungen in den Freiraum einwirken. Obwohl Karlsruhe bereits eine vorbildliche grüne Infrastruktur aufweist, wird das Stadtgrün im Zuge des Klima- wandels und mit dem sich abzeichnenden Bevölkerungswachs- tum neue und erweiterte Aufgaben übernehmen müssen. Dabei werden vier – im Folgenden dargestellte – Handlungsfel- der in der Vordergrund treten. Abb. 158: Schwerpunkte der künftigen Freiraumentwicklung Schwerpunkte der FreiraumentwicklungPotentiale einer Grünentwicklung siedlungsnahe Wälder mit einer beson- deren Bedeutung für die Naherholung Wälder mit hohem Biotopwert Gebiet mit Maßnahmen zur Klimaan- passung/Innenentwicklung nur begrenzt und mit Kompensationen möglich Konfl ikte durch Verkehrswegeausbau und bauliche Entwicklung zu erwarten E ? " eo • - B Gartenbauamt | 75 1. Freiraumkonforme Stadtentwicklung Im gemeinsamen Dialog müssen die Stadt- und die Freiraum- planung äußerst sorgsam mit den gegebenen natürlichen Ressourcen und mit den vorhandenen Grünelementen im besiedelten Bereich umgehen. 2. Ausgewogenens Miteinander Mensch – Natur Karlsruhe ist eine verdichtete Großstadt. Die Menschen haben einen Anspruch, die Natur in ihrer vielfältigen Ausstattung zu erleben und sich dort zu erholen. Der Natur-und Artenschutz bereichert den Erlebnis- und Erholungswert. Es muss ein aus- gewogenes Miteinander der beiden Belange gefunden und praktiziert werden. Das Stadtgrün wird geprägt vom Kontrast zwischen Gartenkul- tur und Natur. Die Menschen schätzen diese Vielfalt. Die knapp bemessenen innerstädtischen Grünanlagen dienen zwar vor- rangig der Naherholung, bieten aber auch Potentiale für das Naturerleben. 3. Klimawandel Das Artenspektrum der Stadtbäume muss schrittweise an die sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst werden. Auch wird über Bewässerungs- und Regenwasserrückhaltungsstrate- gien nachzudenken sein. Bei allen anstehenden und künftigen Planungen und Aufga- ben muss die Freiraumplanung auf Augenhöhe in den Prozess eingebunden werden und die notwendigen fachlichen und kon- zeptionellen Grundlagen liefern. In Karlsruhe hat sich in den vergangen Jahrzehnten bereits eine vorbildliche Planungskultur eingespielt. Diese ist weiter zu pfl egen. Inzwischen wird die Bürgerschaft intensiv bei den Planungen beteiligt. Von dort kommen wertvolle Anregungen aber auch weiterführende, kritische Anmerkungen. Der mit der Initiative „Meine Grüne Stadt Karlsruhe“ initiierte Dialog zwischen Bürger, Verwaltung und Politik bildet einen wichtigen Baustein, um das „Mitein- ander“ weiter auszubauen. Denn die anstehenden Aufgaben werden ohne eine ideelle, aber auch ohne ein noch tatkräfti- geres Mitwirken der in Karlsruhe lebenden Menschen nicht zu schultern sein. 4. Freiräume enden nicht an den Gemarkungsgrenzen! Die konzeptionellen Überlegungen und Zielvorstellungen des Freiraumentwicklungsplans Karlsruhe 2030 reichen in das Umland hinein. Es wird künftig eine wichtige Aufgabe sein, die intensive und erfolgreiche Zusammenarbeit auf der Ebene der Regionalplanung und des Nachbarschaftsverbandes noch stärker auf eine übergreifende Freiraumentwicklung hin zu fo- kussieren. Wie mit dem Projekt Landschaftspark Rhein bereits konzeptionell initiiert, liegt die Zukunft in einem gemeinsamen Handeln der Gebietskörperschaften über die eher zufällig ge- zogenen Gemarkungsgrenzen hinweg. Die Projekte der „Grü- nen Ringe“ Hannover, Frankfurt und in Köln zeigen, wie durch gemeinsame Ausstattungsstandards und durch aufeinander abgestimmte Leitstrukturen der Erholungswert der Landschaft und deren ökologisches Leistungsvermögen spürbar aufgewer- tet werden können. Im Raum Karlsruhe besteht ein deutlich ausgewogeneres Ver- hältnis zwischen der Einwohnerzahl und der Dimension der umgebenden Landschaft im Vergleich zu den zuvor genannten Agglomerationen. Deshalb sollte der Fokus vorrangig darauf gelegt werden, Defi zite der Erschließung, Zerschneidungen durch Verkehrstrassen und störende Barrieren zu beseitigen oder zumindest zu entschärfen. Dann können die Menschen die bereits gegebene landschaftliche Vielfalt noch besser nut- zen und erleben. Zudem wären bestehende Einrichtungen zu optimieren, besser zu vernetzen und Synergien auszubauen. Im Sinne dieses ambitionierten Ziels sollten die Gemeinden aufeinander zugehen und noch stärker als bisher miteinander kooperieren. Karlsruhe könnte mit dem Freiraumentwicklungsplan die Initiative ergreifen. Abb. 159, 160: Wenn sich die Menschen in den Freiräumen ihrer Stadt wohl fühlen und dort leistungsfähige ökologische Rahmenbedingungen vorfi nden, dann haben alle an der Freiraumentwicklung Beteiligten ihre Aufgabe erfüllt. 76 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe 9.2 Vertiefungsbedarf Es konnten nicht alle Aspekte der Grünentwicklung Karlsruhes vertieft werden. Zum einen sind die Rahmenbedingungen für manche Vorhaben noch nicht klar genug zu benennen. Dort wird der weitere Planungsprozess entsprechend den Leitli- nien des Freiraumentwicklungsplans konstruktiv-kritisch zu begleiten sein. Zum anderen erfordern einige Fragestellungen weitere Erhebungen und Auswertungen. Diese sollten in einer zweiten Stufe zeitnah vertieft werden. Hierzu zählen:  Struktur- und Entwicklungspläne für ausgewählte Park- und Gartenanlagen, die Aussagen zu deren künftigen Ent- wicklung, Nutzung, Gestaltung und Pfl ege treffen (8.6, Schlossgarten Durlach)  Parkpfl egewerke für historische Gartenanlagen (7.1.3)  Konzepte für Nachnutzungen auf künftig frei werdenden Bestattungsfl ächen (7.1.3)  Strategien für ein modifi ziertes Miteinander von Bäumen und Leitungen in Straßen. Dies schließt auch eine systema- tische Erfassung bereits bestehender Potentiale für Baum- pfl anzungen ein  mögliches Aktionsfeld für Sponsoring (7.1.4)  Landschaftsstrukturpläne mit Aussagen zur Landschaftsge- stalt und zur Landschaftsentwicklung, zur Naherholung und zum Erhalt und Schutz der Landschaft (7.1.6)  Detailuntersuchungen zu den Kanten und Rändern der Stadt, aber auch im Rahmen der Bauleitplanung (7.1.7)  Vollständige, vertiefende Kartierung und Bewertung der „Grünen Trittsteine“ im besiedelten Bereich als Beurtei- lungsgrundlage für Vorhaben der Innenentwicklung (8.1)  Erweitertes Forschungsvorhaben „Urbane Waldwirtschaft“ für alle siedlungsbezogenen Waldareale (8.3)  Vertiefende Maßnahmen in den Außenräumen wie Wälder, landwirtschaftlich genutzte Flächen und andere  Strategien zum künftigen Umgang mit den Anforderungen des speziellen Artenschutzes am Beispiel der Mauer- eidechsen (8.7)  Empfehlungen zur Gestaltung und Profi lierung von Regen- rückhalteeinrichtungen im öffentlichen Freiraum (7.1.9)  Weiterentwicklung der Bezüge zu „Meine Grüne Stadt“ Der Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe nennt bewusst noch keinen Kostenrahmen. Ein größerer Teil der Projekte wird von externen öffentlichen und privaten Trägern auf den Weg gebracht werden. Die Kosten für die freiraumrelevanten Maßnahmen und für den Eingriffsausgleich werden in den Aufwendungen für die einzelnen Projekte darzustellen sein. Dies gilt sinngemäß auch für die Maßnahmen, die die Stadt Karlsruhe auf den Weg bringen wird. Der zeitliche Realisierungshorizont ist bei vielen Vorhaben von deren Prioritäten abhängig. Es sollten weiterhin die spezifi - schen Förderprogramme genutzt werden, um eine zeitnahe Verwirklichung zu unterstützen. Aus derzeitiger Sicht stehen die „Grüne Nordspange“ und der Grünverbund auf dem Ge- lände des Gleisbauhofs an vorderer Stelle. Dabei wird es not- wendig sein, die dort vorgesehenen städtebaulichen Entwick- lungen gemeinsam mit den Freiräumen über Bebauungspläne zu sichern. Gartenbauamt | 77 78 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe Gartenbauamt | 79 Impressum Stadt Karlsruhe Gartenbauamt Lammstraße 7 a 76133 Karlsruhe Leiter Helmut Kern Konzept und Text Thomas Henz | Gartenbauamt, Konzeptionelle Grünplanung Redaktion Erich Fehr | Presse- und Informationsamt Anke Henz, Anette Zimmermann | Gartenbauamt Technische Betreuung Rose Ehrismann, Gartenbauamt In Zusammenarbeit mit  Stadtplanungsamt  Tiefbauamt  Forstamt  Umweltamt  Liegenschaftsamt Layout Zimmermann | Presse- und Informationsamt Thomas Henz | Gartenbauamt Pläne und Skizzen Abbildung Thomas Henz | Gartenbauamt Thomas Henz, Hans-Volker Müller | Gartenbauamt 36, 42 Stadtarchiv, Kulturamt: 8/PBS XVI 18 7 8 PBS XVI 120 8 8/8BS XVI 901 9 Bauakte Rheinstrandbad-Rappenwört 1920 96 Gartenbauamt, circa 1967 10 Büro MESS, aus Räumliches Leitbild Karlsruhe 17, 18 58 103 138 141 Fotos Abbildung Thomas Henz | Gartenbauamt Thomas Henz, Karin Moos | Gartenbauamt 31, 84 Roland Fränkle | Presse- und Informationsamt 2, 35, 54, 59, 91, 118, 134, 136 Hildegard Breitenbach-Koch | Gartenbauamt 146 Anke Henz | Gartenbauamt 24a, 24b Helmut Kern | Gartenbauamt 25 Monika Müller-Gmelin | Stadtplanungsamt 46 Hans-Volker Müller | Gartenbauamt 37 Naturschutzzentrum 138 Baumpfl ege | Gartenbauamt 143, 144 Gartenamt Krefeld 129 Druck Gedruckt in der Rathausdruckerei auf 100 Prozent Recyclingpapier Stand September 2017 80 | Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe Gartenbauamt | 81 Anlagen Plan 1 | Grüne Leitstrukturen Plan 2 | Parkanlagen und grüne Leitstrukturen Plan 3 | Maßnahmen einer künftigen Grünentwicklung Freiraumentwicklungsplan Karlsru 4;a • - - -- FREIRAUMENTWICKLUNGSPLJ 1- - ·=- - - -- -- - -=-=- --- - ·-- - -- � •taa:... -- uhe �N KARLSRUHE - H.- - .. __ - ,,_ Legende: rii.1 Parl<anlagen und grOne l:l!!!!..l Leitstrukturen !.,..-! GrOnverbuncl !!.'-' 4 Stadteinfahrten I Alleen ....,.,{ Stadt Karlsruhe Gartenbauamt - -/1. ·..1. 1 __ MF=""'.-""_"""'_tw __ idc_ � Tungo4>40"*',:::n K:-•_"""'-"",...:::---- � • Aenfaaaung mh Legtnd• . . , / 1: t ,OOOCH O )16'1,.,., .MXl17 d1 K.arlsruhe: U�en&challsa .. KartengrundlaoeJ S1ad1�rte f�.000. S Freiraumentwicklungsplan Karlsru 4;a • - - -- FREIRAUMENTWICKLUNGSPLA 1- - ·=- - - -- -- - -=-=- --- - ·-- - -- � •taa:... -- uhe �N KARLSRUHE -� .... ··:�. .. 1 -o- 1 Legende: ll!i] Parkanlagen und grüne Leitstrukturen <D Kal1sruhor Schlo&&garton @ GOntMr·Klotz-Anloge / Belorthelmer Feld @ zoologildler Stldtgorton © C.typoi1< I Ono-Oullonkopf-Pork @ S<:hlo&egarton Ourtl>Ch ® Gut Schelbenhardt (!) Landachaftapai1< RMln (Pai1< Maxau) ® Rhelnpark RappcnwOrt (8) HauptlriOdhOf ® AlbgrOn ® PflnzgrOn ,r" GrOnvcrt>und J;•.• � Stadteinfahrten I Alleen r.-1 woltrtumlg orlobba<o Frol· und undechaft&- bld rGumo � Gcwtsscr I Lcit•trukturcn dor FlOtso [±) Barrieren I gepl. BrOckan 00 Z.CI: Frelroumvei1<n0plung D Trockenatandort � Fouchlwioscn I Obo,....,wommung11täumo ! � ! Ausblick I Auaalc:htapunkt rn lancl<lchaftariumllcho& Konzept Ol'$tollc,n • � kOnftlge Projekte mtt lrelroumplanlacher „ L:I:..J Rctovonz ....,,,{ Stadt Karlsruhe Gartenbauamt Freiraumentwicklungsplan Karlsru FREIRAUMENTWICKLUNGSPLAN KA • uhe Maßnahmen 1RLSRUHE - Maßnahmen _..., Dullod> . 83 �titwt Durtoct, , F�0is. t KIINlelJmoße AR11 t tig., 8tolllntung -""''" SundtMUloblm • Klfftllllttl' I Sl:dlnOlnt• • AufflfW1tn �v.,,nnd ·11J1runll Ncwd" """° Sloduoglt..,.., endl11t1 "Gnlnt Notdap-,ge* (OI*"* T •II) l r ,.irllJffl,, .-""9 und _,.llwlg -s.-.- ...... .., Stadt Karlsruhe Gartenbauamt FrehUrnMtwloklung1,p&8n KArtuuhe • Pl•nl•"IJl"IG mit Ma.0,,atvnen/ f)rofekfe • t 2000010 ,t/1)1242 Ju11�11 ® ® ® @ :60··,. �MILIW��o�I t .. /� :'g",; OCIW1Jan1\fl"UNI • ••• • ROCIMMl1'1 OMua @ -Cl<-S.. @ ObMbrrNaMllfttn' GoltfiMll Binder CI.,.. 1 1 II @·---··- @- .. - @ 8--Rawooa.-iM @ Sloca,ng1tond_...._..., @ $1tdM'l;trand Thomuhof 1utwlf1tn @ -6lodu,gttlnd --tt- @ �ondVok-ov'-ton 'so' w- ,..., ... i.n (U,,-,,W,,11(1 'e!I ßooM!f�l) @ WaldrMd1r � t � 11*'1) @·�-- ... - ---eo11eng·Gr0no @ Nofflt"..pllnUO. (wo,..fllaw 10IIJ I F1eilraum �uno und -o-c.a,n� ® ® ® langfristige Potentiale CI•X\ 1.31 Landschaftsrilume U!" 1 1 e1 neue Verkehrsweg& q .. , 12) GrOn- und SiedlungozAsuren (T•"' 11.81 ® GMrHUt SOdllche lilwJI / FtlttchllCh ;�,\ -- "'"''""'" °"""" ® @ @) '2&' _._ __ �ce-1 @ -laMOJ6/Cd<-Shllo @==-.-, r.::. --..-..11o,- c- \öl vt<lallung/--� (�) Si.dt„nlahrten u a. ctnr 1 , ·O Legende D Maßnahmen einer künftigen Grünentwicklung G«1lnvemetzung (!OXl 7 1 11 0 'cbd\oll90t � Of ...... , . ___ , Bezug P.AMIAA • - -- ,· . Oollon.llnlcbClhlen \, � ) @ -- ... G) B,(ldw Rt'le;: • ..,.. 1 © �IIN"W.w;;tw.dung 'Gnlnzug-· © •0r0nt ,_d,.,. Of' und CMN,g- 0 --·--· a..t••• Feld/��· @ --.,gGIMbo\l,ot/OtUd<o -- ® -CMN,g-/ �-- @) Oolion - ... OOorwlld � @ V�-/� @ CMn.w,g PflN;l1)n I 8olw!gltiM @ ____ , .._.. fAlil U1I• ilCSI Z J 21 @ IAnmdt..U-·IOoU- Aal O:g ltteAg e..,r111i1i,1111 Ftlcl @) 2.D•e1ttdw•1�-Pllf1t @ s._...sw_ 11pon_, �/--- @ ____ ,_ hoatonache Anla9!!! (!•" I 1 •1 @ --- .. -t-.00,""IF-IOn/ °'*vang In-_, Umftld F--) @ "ScHoln.lrllHltl· 1m w� 9llfwerlen @) Klf·�lm-t g,IN: 'WM" -<ll'Ott tffllllM ® e,,...-.r,g 5-12oo @ �-- @ -·CMSct_,_ @) �-cr._, --) @ ___ .,, ® ,,,,,,,, F'*"d Wdl� �In-) @ NoiJIWlul .....,_ (Umge>UlllunQ) @ Hotg!Allol••·-� 1 ,. -o�·: 1 . � .. � ,./ \ .... · .. • -o- • \ ..... -��--- S....1::20-o:x>.S..�·11 C ·� © Stadt Karlsruhe

  • Freiraumentwicklungsplan
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0624 Dez. 6 Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe 2017 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 19.10.2017 2 X vorberaten AUG 23.11.2017 3 X vorberaten Gemeinderat 12.12.2017 17 X Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt den Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe als Rahmenplan im Sinne vom § 1, Abs. 6, Nr. 11 Baugesetzbuch. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein X ja Handlungsfeld: Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein X ja abgestimmt mit Rheinhäfen Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe 2017 (Entwurf) Grüne Komponenten in Form von Gärten, Parks, Wäldern und ein ausgeprägter Landschaftsbe- zug haben seit der Stadtgründung die Karlsruher Stadtentwicklung geprägt. Das „Karlsruher Grünsystem“, das vom Gartenbauamt Anfang der 1980er Jahre als Konzeptplan für den ersten Landschaftsplan erarbeitet wurde, zeigte den engmaschigen Grünverbund innerhalb der bebau- ten Stadt und dessen Verknüpfung mit der Landschaft auf. Der auf das 300jährige Stadtjubilä- um ausgerichtete „Freiraumentwicklungsplan 2015“ fokussierte die Grünentwicklung zum Rhein und den „Grünen Fächer“, der die innerstädtischen Gebiete mit Parks und Grünflächen versorgt. Weite Teile dieses Planes sind inzwischen Realität. Mit dem „Räumlichen Leitbild Karlsruhe“ (2015) werden visionäre Perspektiven einer räumli- chen Entwicklung der Stadt und deren Einbindung in die Landschaft aufgezeigt. Die bisherigen grünen Leitpläne für Karlsruhe sind in wesentlichen Teilen in diese Überlegungen eingeflossen. Als eine besondere Fragestellung wird thematisiert, wie sich künftig die inneren und äußeren Stadtränder darstellen. Im Zuge des erwarteten Bevölkerungswachstums und den damit not- wendig werdenden neuen Wohnbauflächen gewinnt die im Norden vom Rhein über den Hardtwald bis in die östlichen Stadtteile geplante Grünverbindung an Bedeutung. Diese „Grüne Nordspange“ wird einen Schwerpunkt der künftigen Freiraumentwicklung bilden. Da das „Räumliche Leitbild Karlsruhe“ aus seiner umfassenden Sicht die Themen und Perspektiven zu- nächst nur generalisierend darstellen kann, beinhaltet diese Handlungsstrategie folgerichtig den Auftrag für sektorale Vertiefungen. Mit dem vom Gartenbauamt erarbeiteten „Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe 2017“ liegt nun ein erster Fachbeitrag vor, der neben visionären Ausblicken konkrete Ziele und Maßnahmen für die Grünentwicklung der kommenden Jahrzehnte aufzeigt. Im Zentrum stehen ca. 60 Pro- jekte, die aus freiraumplanerischer Sicht weitergeführt oder neu auf den Weg gebracht werden sollten. Dazu gehören unter anderem: Parks, Grünverbindungen und Grünzüge, Stadteinfahr- ten, die Stadtränder, die Bezüge zwischen der Stadt und der Landschaft sowie die Notwendig- keit, charakteristische Landschaftsstrukturen zu sichern und zu entwickeln. Zentrale Aussagen sollen in den Flächennutzungs- und in den Landschaftsplan aufgenommen werden. Darüber hinaus soll der „Freiraumentwicklungsplan“ mit dem Status eines Rahmenpla- nes die freiraumplanerischen Positionen im Rahmen des Abstimmungsprozesses unter anderem zu städtebaulichen und verkehrsplanerischen Planungsmaßnahmen aufzeigen. Im Vortrag werden die Grundzüge des „Freiraumentwicklungsplans Karlsruhe 2017“ und bei- spielhafte Projekte vorgestellt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt am 12.12.2017 den Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe 2017 als Rahmenplan, nach Vorberatung im Planungsausschuss und Ausschuss für Umwelt- und Ge- sundheit.

  • Protokoll TOP 17
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 45. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 12. Dezember 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 17. Punkt 17 der Tagesordnung: Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe 2017 Vorlage: 2017/0624 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt am 12.12.2017 den Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe 2017 als Rahmenplan, nach Vorberatung im Planungsausschuss und Ausschuss für Umwelt- und Gesundheit. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss und im Ausschuss für Umwelt und Ge- sundheit und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Das ist einstimmig Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 21. Dezember 2017

  • Abstimmungsergebnis GR_TOP 17
    Extrahierter Text