Beteiligung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh (AVG) an der Baden-Württemberg Tarif GmbH (BW Tarif GmbH)
| Vorlage: | 2017/0616 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.10.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.10.2017
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0616 Dez. 1 Beteiligung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh (AVG) an der Baden-Württemberg Tarif GmbH (BW Tarif GmbH) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 17.10.2017 7 x Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat stimmt der Beteiligung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) an der Baden-Württemberg Tarif GmbH (BW Tarif GmbH) durch Erwerb von Anteilen am Stammkapital in Höhe von 1.416,66 Euro zu. Die Verteilung der Stimmrechtsanteile ist nicht an den Nennbetrag der Geschäftsanteile gebunden. Der Stimmrechtsanteil der AVG wird voraussichtlich 5 % betragen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der AVG in der Gesellschafterversammlung der BW-Tarif GmbH, die zur Umsetzung der Beschlüsse erforderlichen Entscheidungen und Maß- nahmen herbeizuführen und die erforderlichen Erklärungen abzugeben. 3. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des, als Anlage beigefügten, Gesellschaftsvertrags der Baden-Württemberg Tarif GmbH durch den Vertreter der AVG in der Gesellschafterversammlung der BW-Tarif GmbH zu. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass noch Anpassungen des Gesellschaftsvertrags, welche nicht grundsätzlicher Art sind, vorgenommen werden dürfen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein x ja abgestimmt mit Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die in Baden-Württemberg derzeit bestehende Struktur der Tarifangebote im öffentlichen Ver- kehr ist sehr heterogen und aus Kundensicht schwer verständlich. Neben 22 Verkehrsverbünden existieren mehrere übergreifende Tarifkooperationen. Der Tarif der Deutschen Bahn gilt landes- weit nur im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), lediglich das Baden-Württemberg-Ticket gilt im gesamten öffentlichen Verkehr. Durch den Baden-Württemberg-Tarif (BW-Tarif) soll im verbundüberschreitenden Verkehr ein landesweit einheitliches Tarifangebot geschaffen werden. Ziel des BW-Tarifs ist, dass die Fahr- gäste auch bei verbundübergreifenden Fahrten nur noch ein Ticket benötigen. Der BW-Tarif soll nach dem Vorbild anderer Landestarife (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig- Holstein) ausgestaltet werden und zunächst im SPNV und im angrenzenden straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gelten. Zur Umsetzung des BW-Tarifs soll eine Baden-Württemberg Tarif GmbH (BW Tarif GmbH) ge- gründet werden. An dieser werden mit einem Stimmanteil von 51 % die Verkehrsunternehmen und zu 49 % die Aufgabenträger (Land Baden-Württemberg, Region Stuttgart) beteiligt sein. Der 51%ige Stimmenanteil der Verkehrsunternehmen soll hierbei die unternehmerische Tarif- ausrichtung unterstreichen. Dementsprechend will sich die AVG als Verkehrsunternehmen an der BW-Tarif GmbH beteiligen, um Einfluss auf die Ausgestaltung und Umsetzung des BW- Tarifs nehmen zu können. Der Stimmanteil der AVG in der BW Tarif GmbH wird voraussichtlich 5 % betragen. Das Aufgabengebiet der BW Tarif GmbH wird insbesondere die Konzeption und Einführung der neuen Fahrscheine sowie die Tarifgestaltung des BW-Tarifs und die Fahrgeldverteilung aus dem BW-Tarif umfassen. Von der Fahrgeldverteilung wird die AVG als Verkehrsunternehmen direkt finanziell betroffen sein und kann sich durch die Beteiligung auch hier zukünftig im Eigeninte- resse einbringen. Weiterhin sollen alle 22 Verkehrsverbünde, also auch der Karlsruher Verkehrs- verbund (KVV) in Baden-Württemberg über einen „Vertrag zur Anschlussmobilität“ in die Struk- turen eingebunden werden. Die Verkehrsverbünde werden zwar nicht Gesellschafter der Baden- Württemberg-Tarif GmbH, dennoch wird hierdurch die Vertretung aller Akteure auf Landesebe- ne gewährleistet. Es ist derzeit geplant, dass der BW-Tarif mit der 1. Stufe im Dezember 2018 beginnt. Ab diesem Zeitpunkt sollen Einzelfahrkarten für verbundüberschreitende Fahrten nach dem BW-Tarif er- worben werden können. In weiteren Stufen soll der BW-Tarif durch die Integration der Startan- schlussmobilität, die Einbindung der verbliebenen verbundüberschreitenden regionalen Busver- kehre und die Ausweitung des Fahrkartensortiments weiterentwickelt werden. Die ‚Gremienstruktur‘ der Baden-Württemberg-Tarif GmbH (BW-Tarif GmbH) weist neben der Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführung sowohl einen Aufsichtsrat als auch einen so genannten Baden-Württemberg-Tarif-Ausschuss (BW-Tarif-Ausschuss) nebst Facharbeitskrei- sen (FAKs) auf. Gesellschafterversammlung und BW-Tarif-Ausschuss fassen Beschlüsse i. d. R. nach dem „BW-Tarif Mehrheitsprinzip“, welches unten näher beschrieben ist. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Gesellschaftsversammlung trifft gesellschaftsrechtliche Grundsatzbeschlüsse zur GmbH und inhaltliche Grundsatzbeschlüsse zum BW-Tarif, wobei allein die Überschreitung der Budget- obergrenze des Wirtschaftsplanes sowie eine Anpassung der „Grundsätze der Zusammenar- beit“ einstimmig zu beschließen sind. Jeder Gesellschafter entsendet eine Vertretung. Der Aufsichtsrat verantwortet die gesellschaftsrechtliche Steuerung der GmbH einschließlich zugehöriger Kontrolle der Geschäftsführung und Vorabstimmung des Wirtschaftsplanes. Die Gruppe der Aufgabenträger- sowie die Gruppe der Verkehrsunternehmensgesellschafter ent- senden jeweils vier Vertreterinnen bzw. Vertreter aus Ihren Reihen. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit gibt die Vorsitz-Stimme den Aus- schlag. Der BW-Tarif-Ausschuss koordiniert mit Unterstützung der Facharbeitskreise die inhaltliche Wei- terentwicklung zum BW-Tarif und gibt diesbezügliche Empfehlungen gegenüber der Geschäfts- führung ab. Beabsichtigte Abweichungen der Geschäftsführung bedürfen der vorherigen Zu- stimmung der Gesellschafterversammlung. In den Themenfeldern Tarif/EAV sowie Vertrieb sol- len die Verkehrsunternehmensgesellschafter innerhalb der mit den Aufgabenträgern abge- stimmten Leitlinien allein entscheiden. Jeder Gesellschafter entsendet eine Vertretung in den BW-Tarif-Ausschuss. Zur Koordination sowie zur Erarbeitung fachlicher Empfehlungen für den BW-Tarif-Ausschuss sollen Facharbeitskreise in den Themenfeldern Tarif/EAV (Tarifentwicklung, Einnahmenauftei- lung), Vertrieb (Standards, Prozesse), Kommunikation (Werbung, Öffentlichkeitsarbeit) und Technische Infrastruktur (Verkaufbarkeit, Kontrollierbarkeit) gebildet werden. Die Facharbeits- kreise entscheiden grundsätzlich im Konsens, bei Bedarf erfolgt eine Eskalation in den BW-Tarif- Ausschuss. Die Finanzierungsanteile je Gesellschafter bemessen sich nach den Stimmanteilen. Sie verändern sich damit entsprechend der Marktentwicklung (Ein-/Austritt von Gesellschaftern). Für den Wirt- schaftsplan der Startphase wurde zunächst ein Budget von ca. 1,5 Mio. € p. a. abgeschätzt, auf die AVG entfallen hier entsprechend der aktuellen Stimmanteile i. H. v. voraussichtlich 5% der Gesamtanteile ein jährlicher Betrag von ca. 75 TEUR. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: 1. Der Gemeinderat stimmt der Beteiligung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) an der Baden-Württemberg Tarif GmbH (BW Tarif GmbH) durch Erwerb von Anteilen am Stammkapital in Höhe von 1.416,66 Euro zu. Die Verteilung der Stimmrechtsanteile ist nicht an den Nennbetrag der Geschäftsanteile gebunden. Der Stimmrechtsanteil der AVG wird voraussichtlich 5 % betragen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der AVG in der Gesellschafterversammlung der BW-Tarif GmbH, die zur Umsetzung der Beschlüsse erforderlichen Entscheidungen und Maßnahmen herbeizuführen und die erforderlichen Erklärungen abzugeben. 3. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des, als Anlage beigefügten, Gesellschaftsvertrags der Baden-Württemberg Tarif GmbH durch den Vertreter der AVG in der Gesellschafterver- sammlung der BW-Tarif GmbH zu. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass noch Anpassungen des Gesellschaftsvertrags, welche nicht grundsätzlicher Art sind, vorgenom- men werden dürfen.
-
Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 43. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 17. Oktober 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 7 der Tagesordnung: Beteiligung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) an der Baden-Württemberg Tarif GmbH (BW Tarif GmbH) Vorlage: 2017/0616 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Beteiligung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) an der Baden-Württemberg Tarif GmbH (BW Tarif GmbH) durch Erwerb von Anteilen am Stammkapital in Höhe von 1.416,66 Euro zu. Die Verteilung der Stimmrechtsanteile ist nicht an den Nennbetrag der Geschäftsanteile gebunden. Der Stimmrechtsanteil der AVG wird voraussichtlich 5 % betragen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der AVG in der Gesellschafterversamm- lung der BW-Tarif GmbH, die zur Umsetzung der Beschlüsse erforderlichen Ent- scheidungen und Maßnahmen herbeizuführen und die erforderlichen Erklärungen abzugeben. 3. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des als Anlage der Vorlage beigefügten Gesellschaftsvertrags der Baden-Württemberg Tarif GmbH durch den Vertreter der AVG in der Gesellschafterversammlung der BW-Tarif GmbH zu. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass noch Anpassungen des Gesellschaftsvertrags, welche nicht grundsätzlicher Art sind, vorgenommen werden dürfen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf. Das ist im Aufsichts- rat entsprechend besprochen und zur Zustimmung empfohlen. Ich bitte um das ent- sprechende Votum. Das ist einstimmig. - 2 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 19. Oktober 2017
-
Extrahierter Text